1875 / 295 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Grießmay ex, V:. Li. vom 2. Inf. Regi. mit der Erla'abniß zum Tragen der Uniform verabschiedet.

In der Reserve und Landwehr. Den 30. November. Frhr. v. Au'fsef: zu Aufseß, Pr. Lt. zur DM).. der Funktion als A?Eutbant beim Landw. Bezirks-Kommando Ansbach auf Nachwehen en :) en.

Jm Sanitätöcorps. Den 5. Dezember. ])r. Bauer, Ober-Staböarzt 1. Kl. und (Harn. Arzt vom Fesiungs-Gouvernement Germerßheim. als Garn. Arzt zur Kommandantur Nürnbrrg unter gleichzeitiger Ernennung zum Div; Arztder 3..Drv., ])r. Ebenböch, Staböarzt vom 3, Feld-ArtillerieRegtment zum 1. Feld-Artillerie- Regiment, versetzt, Dr.Wingefelder, Staböarzt vom 14, Inf. Regi. als Garn. Arzt beim Festungs -Gouvernement Germersheim, Dr. Kunstmann, StabSarzt Vom 1. Feld-Artill._Reat. als Regis. Arzt im Jui. Leib-Regi-, zu Obu-Siabéarzten 2. Kl., ])r. Heydenreich, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Tram-Vax, tm 11. Inf. Regt, ])r, Wj- gand, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Kurass. Regt. im 14. Inf. Regi, u Siaxxsärzten. Dr. Mang, Unterarzt im 3. Chevaulegers-

egiment, Vr. Burgl, _ Unterarzt im 9. Jäger-Bataiaon, 1)r. Neidhardt. Unterarzi im 2. Chevaulegers - chimeni, Dr, Dcppert, Unierarzk von der Kommandantur Augsburg, im 3. Inf. Regi, ]))". Potsfchweidt, Unterarzt im 6. Inf. Regt, Nie- dermayr, Unterarzt im 15. Inf. Regi., zu Assist. Aerzten 2. Klasse, ])1'. Woblmutb, ReserVe-Unterarzt vom LandiVehr-Vezirk München, Dr. N_ieberding, Reserve=11nierarzt vom Landw. BKM Würzburg, zu Re1. Asfistenz-Aerzien 2. Klasse, befördert. 1)r. rauicb, ])r. Rafiki Generalärzte 1, Klasse a. D., als General-Stabsärzte charak- teri r.

Ull- (Königlith Württembergischeö) Armee-Corps.

Offiziere, PoriebeexFäericbe 2c. Ernennungen, Beförderungen und Ver1eßungen. Jm stehenden Heere. Stuttgart, 6. Dezember. v. Reichenau, Port. Fähnr. im Ulan. Regt. Nr. 20, zum Sec. Lt. ernannt. Frhr. v. Seutier-LöZen, (bar. York. Fähnr. irn Frid-Art. Reg. Nr. 13, “Stängel, ar. Port. ;äbnr. im Infant. Rent. Nr. 124, rhr. v. chenfeld, Picht, Unicroffe. im Ulanen-Regi. Nr, 20, epf, Unteroff. im Inf. Regt, Nr. 122, Stach v. Golßbeim, Unteroff: im Gren. Regt. Nr. 123, Frhr. v. Krauß, Frhr. v. Reichlin-Meldegg, Unteroffiziere im Inf. ngt. Nr. 124, zu Pdrt. Fähnr. befördert. Frhr. v. Wöll- warth-Lauterburg, uberzähligcr Pr. Lt. im Ulanen-Regt. Nr. 20, m den Etat einrangirt. Feßer. Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, ein Patent seiner Charge vom 9. September1874 1). verliehen, 1). Jäger, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 126, in das Inf. Rrgt. Nr. 120, Wagner, Hauptm. und Comp. Chef im Infant. Regt. Nr. 120, in das Inf. Regt. Nr. 126 verfeßt.

Abschiedsbewrlligungen. Jm stehenden Heere. Stuttgart, 6. November. Graf v. Beroldingen, Oberst- Lreut., 8 1a Zujta des Feld-Art. Rrgts. Nr. 29, beauftragt mir Fülx Zungudetsselben, der Abschied mit Pension und der Jichs. Unéform, ewr ig.

In der Reserve und Landwehr. Stuttgart, 6. No- vember, Eating, Sec. Lt, von der Art. des 2. Bais. Landw. Regts. Nr. 120, Nagel, Sec. Lt. von der Infant. des ]. Bals. Landw. Regis. Nr. 119, der Abichied bewilligt.

_ “..-

Yiehtamtlich LS.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Dezember. Im weiteren Ver- !aufe der gestrigen Sißung der außerordentlichen Gene- ralsynode ergriff der Vertreter des Kirchenregiments, Unter- Staatssekretär Sydow das Wort. Der §. 40 sei nur eine Aus- fuhrung des Gedankens, der der Allerhöchsten Verordnung vom 10. Septernber 1875 zu Grunde liege. Der Gedanke sei klar da[)in gezeichnet, daß es der Kirchenregierung wichtig erscheine, ]) m der evangelischen Kirche eine größereMitwirkung der welt- ltcben Mitglieder eintreten zu laffen, 2) der Thätigkeit dieser Mitgxieder ein größeres Arbeitsfeld zu eröffnen und 3) das Verhaltnis; zwisckzen geistlichen und weltlichen Mitgliedern so herzustellen, daß es auf einem gegenseitigen Vertrauen beruhe. Der pxenßrscheSiaat schreibe der evangelischen Kirche eine wichtige Rolle zu fur die Erziehung des deutschen Volkes. Der historischen Ent- wxcklung und der Würde Preußens entspreche es, der Kircbe eine bedeutende Stellung einzuräUmen. Wie stand aber die Kirche de_m Stgat gegenüber? at fie ihm die Dienste geleistet und leisten konnen, welche fie ihm geschuldet? Seit 30 Iabren seien die Klagen über die Entfremdung der Kirche im Steigen und das gesehn!) eben zu einer Zeit, wo die Organisation bestand, welche die Vorlage abschaffen will. Durch leßtere soUe der Boden gewonnen werden, auf dem wir zu befferen Zußänden gxlangen. Htxrzu gebe es aber kein anderes Mittel, als die Laren rn das Kirchenregiment zu ziehen. Man frage, 'warum die oberste Kirchenbebörde nicht dabei, resp. ber dem Allerhöchsten Erlaß vom 10. September 1873 stehen geblieben Und in der Vorlage weiter gegangen sei. Er gestehe offen, daß damals die Behörde diejenige thatsächliche Unterlage" noch, nicht besessen habe, welche ii)r jetzt zu Gebote stehx. Hatte die Regierung damals gewußt, daß unter den 342 K'rerssrxnoden nur 29 seien, welche eine größere Zahl als 4 über dre Halfte hinaus zu wählen haben, und nur 18, welche mehr als _em Mitglied in die Provinzialsnnode wählen, so wurde fie schon damals andere Bestimmungen getroffen haben. Nur durch Vermehrung der Arbeit, zu der die then herangezogen werden, können die falschcn Wege ver- zmeden „werden, auf welche Versammlungen gerathcn, wenn ihnen kerne praktischen Vorlagen zugehen. Es müsse ein freies Vertrauensverhältniß zwischen Geistlickzen und-Weltlichen statt- finden, auf Grund dessen die höheren Stufen des snnodalen Lebens fich auf den niederen aufbauen. Es sei anzu- nehmen, daß Leute, die ein solches Amt annehmen, sick] auch durch 'das Vertrauen ihrer Wähler gebunden fühlen. I)as, preußische Volk werde fich sagen, daß diejenigen, die m „allen Punkten der Lehre rechtgläubig fick) zeigen, darum noch nicht immer die rechten Gläubigen find. Man möge auf den Kern des Volkes und auf das Evangelium vertrauen und den Paragraphen annehmen. - Redner gab zum Schluß folgendes sta- Uftlsche Maiertal: In den sechs öfilichen Provinzen giebt es 4601'Geme1nden, 'von denen_156 mehr als 8000 Seelen, 442 Gemeinden 4000 bis 8000, und 4003 unter 8000 Seelen [en. In Pdmniern kornmen auf,1 Gemeinde 2073, in Branden urg einschließlich Berlin 2504, m Posen 2764 resp. 1324, in Schle- fien 2513 und in Sachsen 1345.

_Der Minißer der geiftlichen 2c. Angelegenheiten Or. Falk erklaxte, daß er sich in seiner Aeußerun-g auf einen Punkt all- gemeiner Natur beschränken wolle, nämlich auf die Frage, was wird, wenn man die Schlußbeiitimmungen annimmt. Diese Frage beschaftige Viele, ja vielleicht die meisten Mitglieder der Synode. Was die Schlußbeßimmun en enthalten, erklärt sich aus der geseßlichen Aufhebun des . 15 der preußischen Ver- fqffung. Die Regierung wo e nichts weiter, als die Selbstän- digkeit der Kirche, und zu diesem Behufe habe er fiel; mit dem

schlug die Kommisßon vor, in Alinea 1 Zeile 2 hinter dem Worte „Ist“. das Wort ,jedoch“ einzuschalten. nahm mit diesem Antrage den Paragraph ebenfalls ohne Tis-

zu Stande komme. Er werde ane Bescblüffe mit dem Präßdenten des Ober-Kirchenrathes zusammen prüfen und, je nachdem, die Sanktion Sr. Majestät des Königs erbitten. Finden die Schlußbeftimmun en keine Annahme, so werden wir in der Entwickelung aufgeZalten, werden ße aber genehmigt, so werde er Alles aufbieten, um die Kirchenverfaffung glücklich durchzuführen. Der endliche Abschluß der evangelischen

Kirchenverfaffung liege ebenso im Interesse des Staates wie der Kirche. Von verschiedenen Seiten werde gesagt: „Wir können Warten.“ Die Einen glauben warten zu können, weil fie auf einen Umschwung hoffen in der Politik des Staates und (auf iich selbst deutend) dieser Person. Nun gut! Wenn einmal ein anderer Minißer am Ruder ist, hat vieUeicht auch das Abgeordnetenhaus eine andere Majorität. Ob dann wohl die Zeit günftiger sein wird für die Verwirklichung der Ideen des Hrn. v. Kleiß-Reßow ? Das seien Ideen, die nicht Staat und Kirche hegen kann, das sind Ideen einer Partei. Die andere Gruppe sagt: die evangelische Kirche braucht die Synode überhaupt nicht, fie brauche nur die Anerkennung des Staates; unsere Leute | en im Abgeordnrtenbause, welche schon dafür sorgen werden, da die Generalsynode überhaupt nicht zu Stande kommt, daß nicht das heillose Filtrirsrgftem Pla greife. Er glaube, daß dieser Weg nur zu Unregelmäßigkeiten und Schädigungen der Kirche führe. Er könne nur wünschen, daß die Hoffnung von keiner der beiden Seiten in Erfüllung gehe. Daß dies geschehe, habe die Synode in der Hand. Die von der Kommission vorgeschlagene Reso- lution athme die Furcht, daß nur einzelne Theile, nicht aber das Ganze die AUerhöchftc Sanktion finden könne. Er (der Minister) erstrebe das Ganze und werde seine ganze Kraft dafiir einseßen, die Legalisation des ganzen Werke;; zu erlangen. Dazu zwinge ihn sowohl die Rücksicht auf das wahre Wohl der Kirche, als auch Zweckmäßigkeithründe. Wolle man außer den Kreissnnoden nur die Provinzialsynoden anerkennen, so würde dies die (Zentrifugal- kraft der Provinzialkirchen in bedenklicher Weise stärken. Gegen eine nur theilweise Anerkennung der kirchlichen Organisation sprechen noch loyale Bedenken. Die Rechtsfrage, soweit K*? die Aenderung der bezüglichen Paragraphen der Gemeindekirchen und Synodal- ordnung vom 10. September 1873 betreffe, mache ihm keine Sorge, soweit es fick] darum handelt, lediglich zu dem Zwecke der Bil- dung der Generalsynode diese Bestimmungen zu verändern. Ob seine Beßrebungen von Erfolg gekrönt seien, wiffe er nicht, das liege in Gottes Hand. Er gebe aber die Hoffnung nicht eher auf, als bis er “fich sagen müsse, daß das Ziel nicht zu erreichkn sei. Man habe gesagt, daß der Protestantenverein der Urheber der Schlußbeftim= mungen sei. Weder der Verein als solcher noch einzelne Mitglieder Haben eine überlegene Kraft bei diesen Vorschlägen angeseßt. Man solle sich durch den Protestantenverein nicht be- unruhigen lassen, sondern die Sache objektiv prüfen und beur- theilen. Er schließe mit der Bitte um Annahme der Regierungs- vorlage.

Nachdem noch der Präsident des Evangelischen Ober-Kir- chenratbs, 1)r. Herrmann, und der Synodale Schott (Barby) gesprochen, ward §. 40 in folgender Fassung angenommen:

' ,Die Kreisiynode besteht aus:

1) dem Superintendenten der Diözese als Vorfißenden. Unter mehreren zur Synode gebörizen Superintendenten gebührt der Vorsitz dem im Ephoralamt älteren.

2) sämmtlichen innerhalb des Kirchenkreises ein 'Pfurrami definitiv oder vikarifcb verwaltenden Geistlichen. Gcistliche an Anstqlten, wclche keine Pckrochialrechte haben, Militärgcistliche und ordinirte Hülngeistliche find nur befugt, mit beraibcnder Stimme an der Synode Theil zu nehmen. Zw-Iifel über den Umfang der Zbe'ilnahmkberechtigung einzelner Gsistiichen entscheidet das Konsi-

OUUM.

3) der doppelten Anzahl gewählter Mitglieder. Die Hälfte derselben wird aus den derzeitigen-Aeliesten oder aus der Zahl der früheren Acitesten gewählt. Die andere Hälfte wird aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männern dcs Sy- nodalkreiws obne Standes- und Amtsbescbränkung von den an Seelenzabl stärkeren Gemeinden gewählt. Diejenigen Gemeinden, Welche hiernach noch ein oder mehrere Mitglieder zu wählen haben, sowia dir Zahl diescr Mitglieder, Werden unter Berücksichti- gung der Seclcnzahl, sowie der sonstigen örtlichen Verhältnisse der Gemeinden und des Kreises, das erste Mal nach Anhörung des Krrissyuodalvorftandes, durch Anordnung des durch den Provinzial- vorstnnd vrrstärkten Kcnfiostcrimns, demnächst rndgultig nach ?[nborung drr Kreiéiynode, durcb Vcicblux'; der Provinzial- 1ynode bestimmt. Die Wahl dieser Mitglieder erfolgt auf 3 Jahre und wird durch die vereinigten Gemeinde- organe, bei verbundenen Gemeinden der Gesammtvarocbie, vr“!!-

ogcn; wo vxrfassungémäßig eine Geweindevertremng nicht vor- anden ist, erfolgt die Wahl durch den Gemeindekirchenratb. Vor dem Wablakrc [?gen die Gcmcindevertreter das Gelöbniß naxb §. 7 dex Verordnung vom 10. SLVtember1873 ab. .Die Gewählten mussen _das 30. Lebensjahr zurückgelegi haben.

_Seitens der _Kircbcnregierung ist darauf binzuwirkm, daß durch Tberlung de_r größxren Diözesen eine übermäßig große Zabi der JU emer Kreisiynods gshörigen Mitglieder vermieden werde.

Der §. 41 der Vorlage lautet:

Die Provinzialsynode wird zusammengesetzt aus:

1) den von den Krciösynoden odcr Synodalverbänden der Provinz zu wählenden Abgeordneten;

. 2) eineni von der evangeliicb-tbeologiscben Fakultät der Provin- zra_lunzverfitat_ (für Posen der Uuiverfität Breslau) zu wählenden Mitgliede diejer Fakultät;

3) aus landeßberrlicb zu erncnneuden Mitgliedern, deren Zahl den sechsten_Tbeil der nach Nr. 1 zu wählxndc Anbgeordneten nicht uberstergeu you.

Die Berufung aner Synodalmitglieder erfolgt für eine Syno- dalpertode von drei Jahren.

Der Paragraph wurde ohne Diskusfion mit einem von der Kommrsfion eßellten AbänderungSanttag, wonach es in Alinea 3 statt „landes errlich“ „vom Könige“ heißen soll, angenommen.

Zum §. 42:

& Jeder Kreissbnodqlbezirk ist ein Wahlkreis, _seine Kreiswnode

r-er_Wak)1körper. Ist tn der Provinz eme größere Anzahl von Kreissynodenrorhanden, so ist du_rch Vereinigung mehrerer Kreis- synoden „zn _emem Wahlberbande die Sahl der Wahlkreise auf fünf- unddreißig, in den Provinzen Branden urg und Sachsen auf vierzig ?u verringern. In dem Wahlverbande bilden die vereinigten Kreis- ynoden den Wahlkörper.

Dre, Anzahl und_ die Bearenzung der durch Zusammenlegung „bon Kreissynodenzßebrldeten Wahlkreise wird bis zur anderweiten krrchengefe 11 en egelung durch _.Könialicbe Verordnung bestimmt.

_ Die ab der von den Kretssyuoden und Wablverbänden zu rvahlenden Abgeordneten (§. 41 Nr. 1 beträgt das Dreifache der m der _Provmz vorhandenen Wahlkrei e. wäblél'n jeden Abgeordneten wird gleichzeitig ein Stellvertreter ge-

Die Synode

Der §. 43 lautet: Die Wahl erfolgt in der Weise, daßin jedem Wahlkreise

geistlichen Aemtem der Landeskirche angestellten Geistlichen,

_2) ein “Abgeordneter aus solchen Angehörigen des Wahlkreises, gewahlt wird, welche in Kreissynoden oder in den Gemeinde- kbcperschaften desselben als weltliche Mitglieder zur Zeit der Kirche dienen oder früher gedient haben:

3) das letzte Drittheil der Abgeordneten wird von den an Seelenzabl stärkeren Kreisiynoden und Wablverbäudeu obne Standes- und Amtsbefchränkuug aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männxrn des Provinzialbezirks gewählt. Die- jenigen Wablkörper, leche hiernach eines oder mehrere dieser Mit. glieder xu wählen haben, sowie die Zahl dieser Mitglieder ivcrdex nach Maßgabe der Seelenzabi das erste Mal durch Anordnung des Evangelischen Ober-Kirchenraths, demnächst endgültig durch Beschluß de_r Provinzialsynode bestimmt. Dieser Bcsch1uß bedarf der Be- statigung des durch den Vorstand der Geueralsynode verstärkten Evangelischen Ober-Kirchenratbs,

Die Synode verwarf nach längerer Debatte zwei Anträge der Synodalen Lucanus (Berlin) und v. Voß (Halle) und nahm den Paragraphen mit dem von der Kommission geßeUten An- trage, wonach es in Alinea 3 statt „nach Maßgabe“ heißen so]; „unter Berücksichtigung“ nach dem Wortlaute der Vorlage an. Schluß der Sitzung 41 Uhr.

- Die 18. Sißung der außerordentlichen Generalsnnode wurde gestsrn Abend 7 Uhr 45 Minuien vom Vorfißenden Grafen zu Stolberg-Wernigeorde eröffnet,

Auf der Tagesordnung fiand die Fortskßung der Speziqlz beratbung über die RegiKurrgSvorlage § . 38, 39, 44 und 45,

Die Kommission schlug zunächst emen neuen Paragraph als §. 40a, mit dem Wortlaut vor:

,Die Amistbäiigkeit der „jetzigen Kreisiynoden und Kreis. synodalvorfiände, Prooinzialsynoden und Provinxialsynodaivorstände erlischt mit dem Tnge, an Welchem die nach der gegenwärtigen Ordnung gebildeten Synoden und Synodalvorstände in Wirksam. keit treten.“ _

Die Synode nahm auch diesen Paragraphen ohne Diskus- Zion an und schritt dann zur Bcrathung des §. 39. Derselbe

autet:

§. 39. Die §§. 50, 59, 61 und 62 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 sind aufgehoben,

An die Stxlle derselben treten die Bestimmungen der noch folgenden §§. 40 und 43.

Die aufzuhebenden Paragraphen enthalten die Anordnungen über die Zusammenfeßung der Kreissnnoden, der Provinzial- fnnoden, sowie Bestimmungen über Wahlen: Die Kommisfion schlug vor, den Paragraphen nach der Vorlage anzunehmen. Dissem Vorschlage traten mit dem Hinweis, daß dieser Para- graph in seinen Folgen der wichtigste der ganzen Vorlage sei, in längeren Reden entgegen die Synodalen v. Diest (Daher), Schulße (Elbing), v. Kleist-Reßow, während die Synodalen von Goßler (Königsberg), und Müilensiefen (Berlin) zu seinen Gunßen sprachen. Nachdem noch der Minister ])r. Falk und der Ministerial-Direktor 1)r. Jörfter fich gegen einige Auslassungen des Squodalen v. Kleift-Reßow gewandt, wurde die Diskuifion geschlossen und einem vorliegen- den Antrage gemäß zu namentlicher Abstimmung geschritten. Mit Ia stimmten 113, mit Nein 78; der Paragraph ist somit angenommen.

Die zu §. 39 von der Kommission vorgeschlagene Resolu- tion soll nach einem von der Versammlung angenommenen Vor- schlage des Präsidenten in der zweiten Lesung zur Debatte ge: stellt werden.

Der §. 38 [auiei:

Mit dem Eintritt der volifiändigen Synodalordnung in kirckyrr- und landeSgeic-Zliche.Wirksamkeit dic bisherigrn kirchlichen Resorts der Staats: und Kirchenkehörden neu zu regeln, bleibt staatlicher Anordnung vorbrbalien.

Dieser Paragraph war der zweiten Kommission zur Be- ratbung überwiesen, welche denselben durch ihren Referenten, den Synodalen Or. Noeidecben (Magdeburg) zur Annahme empfahl, Die Synode trat dem Antrage bsi und beschloß, wie bei, §. 39, die von der Kommission zu diesem Paragraph gefaßte Resolu- tion und Grundsäßc, ebenfaUs in zweiter Lesung zu diskutircn.

Die §§. 44 und 45 mit dem Wortlaute:

„§. 44. Bis zur Konitituirung des Vorstandes der ersten Ge- neralsynode werden die demielbkn oder dem Synodalvräscs beige- legten Funktionen (§§- 25, 26, 27) durch den Evangriiscbcn Ober- Kirchcnratb oder dessen Präfidcntc.r aukgeübt (§. 23).

§. 45. .Die zur Aukiührung dieser Ordnung erforderliche In- struktion wird von dem Cvang-[isckocn Ober-Kirchenrail) iin Einver- ständniß mir dem Minister drr geistlichen Angelegenheiten LllaffZU-'

wurden ohne Debatte angenommen.

Der Präsident konßatirte, daß hiermit die erße Lesung der Regierungsvorlage beendet sei.

Schluß dcr Sitzung: 10 Uhr. Nächße Sitzung: Donnerstag Mittag 12 Uhr. Tagesordnung: Zweite Lesung des Regierungs- entwurfes.

Heffen. Darmsradt, 11. Dezember. Die Landes- synode des Großherzogthums nimmt aUgemeines Interesse in Anspruch. Heffen ist der crfte Staat, welcher der Landeskirche das kirchliche Besteuerungörechi gesetzlich verließen hat. Das adoptirte Prinzip, daß die Finanzbedürfuiffe der kirchlichen Ge- meinschaft von denen des Staates getrennt werden, daß ein fbrmlickzes Budget für die Kirche aufgefteUt und das Bedürfnis; durch von der Synode zu bewilligende Kirchensteuern gedeckt werden soli, scheidet nun den kirchlichen Haushaü ganz vom Staate, wenn er auch zuerst mit Hülfe des Staates gegründet wird, Geßern erledigte die Synode die Patronatsftage. Nach dcm Vorgange Badens hat das Kirchenregiment die Auskunft gewählt, daß an die Patrone die Aufforderung ergehen soll, fich binnen beftimmter Frist darüber zu erklären, ob fie für ihre sämmtlichen Patronatsftellen dexn Klasfifikationögesrs beitreten wollen, oder nicht, daß aber die Geistlichen, welchen, nachdem diese Weigerung zur öffentlichen Kenntnis; gebracht ist, auf Präsentation des betreffenden Patrons eine Pfarrßelle übertragen wird, keinen rechtlichen Anspruch auf

Aufbesserung ihres Einkommens aus den allgemeinen Mitteln

-des Centralkirchenfonds haben sollen. Nun find aUerdings unter

den 139 Patronatsftellen viele sehr ut dotirte Stellen, aber doch die große Mehrzahl mit viel geringerem Einkommen, ck das neue Geseß den DomanialßelXen gewährt. So kommen „die Patrone in die Lage, daß sie die Stellen, wenn fie solche nicht selbß den Staatsstellen gleich nen dotiren wollen, gar nicht he- seßen können, weis fick) Niemand um sie bewerben wird. aber für eine Stelle nicht in gewisser Zeit Jemand präsentlrk- so geht das Recht der Beseßung auf den Landesherrn über.

Oefteneieh-Ungarn. (Monats-Uebersicht fx“ November.) Das Kaiserliche Hoflager befand sich wah- rend des ganzen Monats zu Gödöliö. Der Kaiser Franz Io“

Ober-Kirchenrath in Verbindung eseßt. Es war und sei sein Bestreben, darauf hinzuwirken, dagß die Generalsynodal-Ordnung

kusfion an,

seph unterbrach den dortigen Aufenthalt nur für einige Tage

1) ein Abgeordneier aus den innerhalb des Wahlkreises jn ,

um in Peß _und Wien RegierungSgeschäfte zu erledigen und ferner den Leichenhegängniffen des am 21. hingeschiedenen Her- zogs Franz 17. von Modena und des am 24. verstorbenen Jürß-Erzbisthofs von Wien, Kardinal von Rauscher, des ehe- maligen Lehrers Sr, Majestät, beizuwohnen.

In Peft wurde nach sechSwöchenilicher Pause am 4. der ungarische Reichstag wieder eröffnet, Im Abgeordneten-

auf e kam in der Sißung am 4. ein Königliches Handscbreiben, welches die Enthebung des Baron von Wenckheim und die Er- nennung Tisza's zum Minister:Präsidenten, sowie eine Zuschrift des Minister-Präfidmten, in welcher er die Zusammenstellung des Ministeriums anzeigie, zur Verlesung. Hierauf erschien das neue Ministerium im Sißungssaale und wurde lebhaft begrüßt. Der Minißer-Präfident Tisza hielt eine kurze Ansprache, in welcher derselbe “namentlich betonte, daß die Regierung ibre Politik in keiner Hinsicht geändert habe; daß in Be- treff der Verhandlungen über die Revision des Zeil],- und Handelsbündniffes das Geseß maßgebend _181, daß die Aufrechterhaltung des gemeinsamen ZoÜgebiets wun- schenöwerjh und daß die Bankfrage keine politische, sondern lediglich eine volkswirthsckzaftlickze Frage sei. Im Oberhaus e stellte der Minißer-Präfidenf in der Sißung am 8. das nxue Kabinet vor, skizzirte in kurzer Rede in derselben Weise, wie im Abgeordnetenhause den Standbunkt der Regierung und empfahl dieselbe der unpartenschxn Unterftußung des Hauses. Hierauf erwiderte der Prafident, 'er ver- spreche der Regierung, daß das Oberhaus _ dieselbe m ihrem patriotischen Bestrebungen immer unterßußen werde. Nachdem das Abgeordnetenhaus am 8. den BerwaiinngSaus- schuß von 21 Mitgliedsrn, der dazu berufen ist, die Reform- vorlagcn des Minister-Präfidenten zu bcrathen, gewahlt hgtte, trat daffe1be in der Sitzung am 11. in dre Generaldebatte uber das Budgei ein. Am 19. wurde dieselbe geschlossen und zur namentlichen Abstimmung geschritten, welxhe ergab, daß die Budgetvorlage nach dern Berichte des Finanzausschuffes unt 265 gegen 60 Stimmen als Basis der Spezialdebatte ang?- nommen wurde. Das Haus erbffneie alsdann_ am 20. die Spezialdebatte über das Budget, mit der daUelbe noch am Schlusse des Monats beschäftigt war. .

In Betreff des Zoll- und Handelsbundnrsses, wel- ches Ungarn mit Oesterreich durch den Arrsglrtch vom Jahre 1867 auf zehn Jahre geschloffkn, wurde am S_chluffe ch Mo- nats die Enischeidung getroffen, diesen Vertrng in ferner ]eßigen Gestalt zu kündigen. Die ungarische Regierung'bat am 28. der österreichischen Regierung die Kündigung schriftlich angezeigt. Die beiderseitigen Verhandlungen über eine Erneuerung des ZolL- und Handelsbündniffes haben bereits begonnen.,

Der kroatische Landtag eröffnete am 3..dte General- Debatte über das Landesbudget, welches in drr Sißung am 7. nach dem Anfrage des Budget - Ausschusses m dritter Lesung ohne Abänderung angenommen wurde.. Am 8. vertagte fick; darauf der Landtag auf unbestimmte Zeit. .

Im Ocfterreichischen Reich6rathe lag die parlamen- tarische Thätigkeit wesentlich im Budget-Ausstbuß der:: Abgeord- netenhauses, der während des ganzen Monats beschnitigt war. Das Plenum des Abgeordnetenhauses lag seinen [auxenden Ar- beiten ob und erledigte mehrere Gesetze, so das Gensd'grmerte- geseH und das Geseß über die Stempelabgaben :c., dre auch dem Herrenhanse vorlagen. _ .

Im Vordergrunde der poliiiscben Interessen stehen 111 beiden Reickzshälften die schwierigen ZoU- und Hnndeisfragen. Die- selben waren im Abgeordnetenhause des Oestßrrerchtschen Reichs- ratxes in der Siyung vom 26. Gegenstand einer Interpeiianon, welche der Handels-Minifter Ritter v. Chlurneckr] dahin beant- wortete, daß die Regierung beabficknige, die besiehenden .Zoilver- träge mit England, Dentsckzland und Jranßkreick) zu kundigen, aber durch neue zu ersetzen; ein Zolltarif konne erst „nach Ab- schluß des maßgebendenHandcls- und Zollverirageéo m1tDeuisch- land" vorgelegt werden. . .

Nach viermonatiickzcr Vakanz ist die Sielle cinßs Sintf- halters von Galizien wieder besetzt worden. Die „Wiener Zsitung“ publizirte am 25. amtlich die Ernennung des „Graien Alfred Potocki zum Statihnlier von Galizien; das Kaiserliche Handschrciben darüber datirt vom 24. __ '

In Prag wurden am 3. die Wahlen sur die'Handelskam- mer vorgenommen, die mit einem en1schixdenen Stege der Ver- faffungspartei endeten. Von den _Lerstungen der neußen Uchatius-Geschüse ift man an maggebender SteUe voilftcrn- dig befriedigt. Am 18. fand auf dem Sch1eßpla§e des Stein- feldes bei Wien das Probeschicßen der Neun-CenUmxterZMufter- batterie mit Stahlbronzerohren vor „Sr. Maxstni „dem Kaiser statt. Das Resultat war ern so vorzugliches, daß Se. Majestät mittelst Allerhöchßen _ Yand1chr§ibens von demselben Tage dem Reichs - Kriegs - anter eJreilnrrn v. KoUer und dem General=Major Ritter n. Uchatms die Aller- höchste Anerkennung für deren große Verdiensie aussprach, „der Armee ein in jeder Hinsicht vorzüglich ennprechendes Arnilerrc- material zu verschaffen.“

Die ungarischen Quartale 1875 betruge1135,731,754Fl., als im 3, Quartale drs Vorjahres._ tember d. I. stellen sich dieselben aux 90,949,277 F1. oder um 5,366,566 Fl. mehr, als in derselben Zeit des Vorjabrxs.

Die Au6gaben im 111. Quartal 1875 betragen 45,100,934 Fl. In den drei ersten Quartalendieses' Jahres belaufen fick; die AuSgaben auf 144,941,373 Fl., somrt um 11,966,695 Fl. weniger aks im Vorjahre. Die Bilanz gestalte) fich demnach um 17,333,262 Fl. günstiger, als in der gleichen PLTWDL des Jahres 1874.

Der Stand der österreichischen schwebenden Staats- schuld am 1. November d. I. war der Art, daß an 1) Par- tial-Hr]pothekar-Anweisungen 65,284,657 Fl., 2) .StaaWnoten 346,715,106 Fl., zusammen 411,999,763 Fl. rm. Umlcrufe waren. Im Vergleiche zum Vormonate haben sich dre Partiax- Hypotheken-Anweiiungen um 1,530,750 Fl. vermindert, dre StaatSnojen um 1,531,104 Fl. vermehrt, so daß die gesammte schwebende Schuld um 354 Fl. zugenommen hat._

Die österreichischen Stempelgefalle tm erften Se- mefjer 1875 ergaben 8,072,501 Fl. gegen 7,659,795 nn ersten Semester des Jahres 1874, mithin für 1875 em Plus von 412,706 Fl.

Nach der von dem 4siatißischen Departement des Handel?- Ministeriums veröffentlichten Statistik des ofterretcbt- schen Telegraphen im Jahre 1874 umfaßte das Trio- uraphenn der im ReichSrathe vertretenen Länder 21,404,68K119- meter Linien und 58,871,58 Kilometer Drähte. Unter 2067 m Thäiigkeit ßehmden Siationen befanden fich 899 Staatsftattbnen und in den leßteren waren, 1605 Apparate vorhanden. Bei der Vehandlnn von 4,125,852 Depeschen waren 3243 Per- sonen be chäftigt. Die Einnahmen beliefen fich auf

StaaW-Einnahmen im dritten d. 1). 557,975 Fl. mehr, Vom Januar bis Sep-

2,617,494 Fl., die AUSgaben aber auf 3,670,957 Fl., zu welchen letzteren noch die AuSgaben für Herstellung des Neßes mit 1,111,670 Fl. hinzukommen.

Auf den Oefterreickxisckz-Ungarisckzen Eisenbahnen betrug der Personen- und Frachtverkehr in Millionen: Personen- verkehr im September 1874 4,2, 1875 4,9, Frachtverkehr (Cent- ner) im September 1874 57,2, 1875 65,5, Pius 8,z,; Perso- nenverkehr in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 29,9, 1875 29,4, Minus 0,5; Frachtverkehr (Gentner) in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 480,2, 1875 526,5, Plus 46,4.

Was die Geldeinnabmen anbelangt, so warkn dis Ergeb- nisse folgende: Personenverkehr im September 1874 5330663 Fl., 1875 5,281,176 Fl., Frachtverkehr im September 1874 11018232 Fl., 1875 11,690,653 Fl.; Perionenverkrbr in den drei ersten Quartalen zusammen187437,665,339 Fl., 1875 36,792,950 Fl., Frackxtverkehr in den drei ersten Quartalen zu- sammen 1874 92,540,370 Fl., 1875 94453804 Fl.

Die am 9. November von der K. K. sxatisxisckgen Central- kommisfion herau-degebenen „Aqueise Über den auskuär- tigenHandelderbsterreicl]i1'ch-ungarischenMonarchie im Sonnenjahre 1874“ ergeben folgende Total-Uebersickß“:

Der Werks; der Einfuhr berechnet fick) auf 627,5Mi11ionen

Fi,; davon entfallen auf Rohstoffe 327,7 Mill. Fl. oder 52,93 Proz., auf Fabrikate 299,8 MiU. F1. oder 47,77 Proz. Oeßerreich-Ungarn hat somit für die importicten Rohßoffe nur 27,9Mi11. Fl. mehr bezahlt, als für die Vom AusTande bezogenen Fabrikate. Andererseiis beträgt der wirkliche HandrlSwerih der im Jahre 1874 auögeführten Wanken 502,3 Miil. Fl, Davon ent- fielen auf den Export von Rohstoffen effektiv 196,5Mi11. Fl. oder 39,03 Proz. und auf die exportirten Fabrikate 306,3 MiÜ. F1. oder 60,92 Proz. Der Absatz an Fabrikaten überstieg somit jenen der Rohftoffe um 109„-, Mill. Fl. Wenn man den totalen HandelSwertk) der Einfnyr jericm der Ausfuhr entgegenhäli, so überstieg im Jahre 1874 die Einfuhr die Ausfuhr um 127,7 Mil]. oder um 24,80 Proz. _ Irn Vergleiche damit betrug der Werth der Einfuhr im Jahre 1852 206,5, der Ausfuhr 214,0, zusammen 4205 Miii. F1. 1"). W., im Jahre 1854 Einfuhr 219,0, Ansiubr 225,4, zu- sammen 444,4 Mill. Fl. S. W., im Jahre 1858 Einfuhr 308,2, Ausfuhr 275,6, zusammen 583,8 Mill. F1. 6. W., im Jahre 1863 Einfuhr 254,2, Ausfuhr 291,2, zusammen 545„c MiU. FL. 5. W., im Jahre 1874 Einfuhr 627,5, Ansfuhr 502,3, zu- sammen 1130,3 Mill. Fl. r"). W.

Schweden und NorWegen. Stockholm, 11. Dezem- ber. Unterm 9. November hat der König auf Antrag deH StaatS-Minifters für die arcmrr-ärtigcn Angelegenheiten befohlen, daß wenn briiis ck34: Schiffe in Häfen Großbritanniens und Irlands für schwedische Rechnung angekauft Wkrden, die be- treffenden schwedischen und norwegischen Konsularbeamten an dieselben weder die in §. 46 der, neuen Konsularoerordmrng vom 20. April 1858 erwähnten Nationalitätszeugniffe noch die vom Königlichen Kommerz-Kollsgium auözufertigendcn Interims- briefe ausliefern sollen, bevor nicht wegen des Ankaufes bei dem Board of Trade Anmeldrrng gemacht ist und diese Behörde uncl) englischem GeseH die Seetüchtigkeit der Schiffe konstatirt bat. - Vom 1. Januar bis 30. November 1). I. betrugen dre StaatSeinnabmen aus den Zöllen 22,705,232 Kronen 24 Vers gcgen 27,532,7 70 Kronen 49 Oere im gleichen Zeitraums des vorigen Jahres, der Branntweinsteuer 18,869,614 Kronen 24 Oere gegen 11,567,499 Kronen 52 Oere, und den Staats- Eisenbahnen (approximativ) 13.650,000 Kronen gegen 12,867,455 Kronen 34 Bere. Die diesjährige Gesammteinnahme von 49,224846 Kronen 48 Oere ist gegen die voriährigc von 51,967,725 Kronen 35 Qere, mithin urn 2,742,878 Kronen 87 Oere geringer. ,

- 12. Dezember. Gestern Abend fand zu Ehren _Proi. Nordenskjöld's und seiner chlciter im Hotel_Phbnrx rm glänzendes Banket statt. An den Kaiser von Rußland wurde ein Telegramm, Unterzeichnet von dem MaxinczMinister O_tter und dem Präsidenten der Akademie der WinenichafLMUWarn, abgesandt. - In Upsala Stift befieben gigenwrirng 32 Baptisten-Gemeindcn mit 1200 Mitgliedern, im Jahre 1858 "betrug die Mitgliederzahl kaum 200.

Dänemark. Kopenhagen, 14. Dezember. Die Kö- nigin und Prinzessin Thnra hbrten,telegraps)isck)er Nachrtcht zufolge, am Sonntag in Notre Dame _die Meffe, besaßen deren Schä§e und besuchten darauf das Munkkonservatorruzn. Gestern wollten fie an einem Diner tl)ei(nek):nen, welches dre Kdnlgin von Spanien zu Ehren der Königin von Dänemark veranstalten ivoUte. - Das Folkething beendete am Sonnabend die erste Lesung des Feiertagsgeseßes nacl) längcreriDßbatte, "Der Gcseßcniwnrf wurde einem Ausiabuffe von 9 Mitgliedern uber- wiesen. In der gestrigen SiYung dcs Thinges gab „der kleine Geseßcntrvnrf, betreffend einen Zuschuß. zu einigen Volkss chulen auf dem Landchranlaffung zu einer [ebvaftcn Diskussion. Von vielen Redncrn wurde eine allgemeine Schul- reform und bessere Besoldung der Lehrer gewünscht. Der_KUltrz-Z- Minister ergriff wiederbol'r das Wort; cr halte denVer1uch,ctne nÜgcmeine Schulreform durchführcn zu wollen, _zur'ZZtt ,fur fruchtlos. Er werde bis Lehrer ebensowenig wre dl? ubrigen Beamten hinsichtlich der GchaltSverbrffcrnng vergekffen. Der Geseßeniwurf wurde dem Finanzausschnffe uber- wiesen. - Im Landsthinge fand mn Sonnabend die erste Lesung des Predigerwnhlgeseßes statt. Der KultuS-Minister erklärte sick) bereit, Aenderungen an den untergeordneten Punkten des Grießes acccytiren zn wollen, aber er könne nicht billigen,“ das; den Gemeinden eine Wejentlick; größere Theilnahme an den Wahlen der Prediger gegeben werdx, wie im Geseßentwurfe vorgeschlagen. (Dieser bestimmt, daß dre ngierung den Gemeinden drei Bewerber_ borsch[a_gen soll, unter welchcn drei die Gemeinden, nachdem 0121210811 11ch drn Probe- predigten unterworfen, einen erwählen konnen.) Der Geseß- entwurf wurde dem Ausschuss für das PredrgergehaltE-geseß überwiesen. » Der Finanzausschuß hat fich gestern konftituirt; Bojsen wurde zum Vorsitzenden und Dam zum Sekretär erwählt.

Asien. China. Die „PekinGazetie“ vbm 9. Oktober enthält das bereits telegraphisch fiJnaltfirte K ats etliche Edixt be- treffs des Rechtes vonTluslandern, tm Innern Chinas zu reisen. Dasselbe lautet: _ '

.Der Yamén der auswärti en Angelegenheiten,!)at uns eme Denkschrift überreicht, welche die estimmungxn der Mit vxrschredenen Ländern geschlossenen Verträge in deutlichen „Auödruckerz dar- tbut und das Ersuchen steux, daß den Regierungen samnztlv cher Provinéen Befehle erthetlt _werden mogen, diesen Sttpu- lationen Fo ge zu leisten. Mit Bezug auf __das von Aus- ländern seuoffeue, Privilegium, '1m Innern tenen zu_ können, ist in sämmtlichen Verträgen deutlrch vorge chneben, _daß_ dre Reisen- den mit Pässen sicb versehen en, wel _e em cbmefijches Amts- siegel tragen und erforderlichenfa s zur Prufung vorgezeigt werden

müffen. w_orauf die Durchreise gestaitet werden wird. Es ist ferner- bit ftrpultrt, dch,ck falls rrg_end eine ;ungeseßliche Handlung von dem anaber eines affes vembt wird, er dem nachsten Konsul zur Untersuchuug des Falles nbergeben werden ion. Während der Reise dahin ioU er_ nur der nothwendigen Einschränkung unterworfen, aber nicht _mißbandelt_ werden. Pässe sollen überhaupt nur achtbaren Per1_onen verabsolgt werden. Die Vertrags- beftimmuugen lassen an Deutlichkeit nichts zu wänichen übrig, weshalb es die Lokalbebörden nicht schwierig finden sollten„nacb denselben er- forderlichen Failes zu handeln. Was den neulich vorgekommenen Fall des britiicien offiziellen Dolmetscb Margaxy, welcher an der Grenze von Juman ermordet wvrden, betrnxt. so bnben wir bereits LiHan-chang beauftragt, ohne Verzug ficb nacb dre1er Provinz u begeben um zu ermitteln, durcb wen der Mord verübt worden iii, und die diesxrbalb nöibigén Schritte zu ibnn. Nach der Pro- mulgaiion die1es Dekretz wird es die gebieteriiche 'Pftichi der General- Gouverneure und Gonverneure iämmtlicber Provinzen icin, 1ämmi- licben unTer ibrer Aufsicht stebenden Lokalbehörden Instruktionen zu ertbeilen. Welche fi: anrvsiisn, fich genaue Kenntnis; von den Abstcbken der Verträge x_u vnschaffen, und ihnen einicbärfen, daß, wenn immer mii Pässe berieben? Perionen ihre Distrikte barreten, es_ihnrn obliege, 'je nach den Umständm wirksame Maßregeln in Uebereinstimmung mit den V2rtrag§vorichriften zu ergreifen. Dadurch wird sowohl Chi- nesen wie Ausländern Rube gesichert und das Entstehen yon Miß- heÜigkeitcn vermieden wrrden.“

- Ein Telegramm aus Sbangai vom 27, v. M. mel- det den Tod des spanischen (Gesandten Senor: Fraldo in

Peking.

Reichswgs = Angelegenheiten.

Berlin, 15. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags nahm in der zweiten Beratbung über die Strafgeseynovclle der Reichskanzler Fürst von Biswarck zu §§. 4 und 5 (Verbrechen, im Auslande bc- gangen) nach dem Bundeskommiffar Wirkl. Geh. Ober-Regie- rnngö-Ratb von Amsberg das Wort: _

Ich habe ursprünglich an der Annahme gsradc dieier Para- graphen nicbt dcn mindesten Zweifel gehegt, indem durch dieselben kkine Ari bestebender politischer Rechte gekränkt oder beschränkt wer- den, auch keine Art Partciintereffen fick) daran knüpfen könnkn. Der Umstand, daß iibcr Eine so wichtige Materic rvech fich ein Redner grme'ldot, noc!) dieselbe Anlaß zu einem Y_mendexnent gegeben hat, er- regi in mir Qbék ailerdings die Bejorgnrß. daß _es die Libsicku set, darüber stillschweigend binwegzugeben. Ich würde dies xmi Rucknrbt ant die Verantwortlichkeii. dic mir als Vorstehcrdch AuSwartigen Amis fur den Schuß der Demnbcn im Auslande obliegt,1m Höchsten Grade beklagen ; ich würde absr dann eben nicht aus eigener Schuld, 1onder11 durch dis Ablsbnung des Reichstags in die Lage gebracht _werden,_ den Schuß in keinem wérteran Maße zu gewabrcn, al§_ er bisher der der, wie ich glaubs, unvoÜkdmmenen Sifuaiion dcs «trafgestßbuchs ge- leistet wird; ich würde meinerieits der VcraniwbrtliMeit sur diesen Zustand dcr Dinge enthoben 1ein. Dic„vcrbundet_en Regierungen haben, indem fie diese sehr wichtigen und fur da;"; 21an des Reichs nnd seiner Angehörigen im AuSlande bedentmmen _Paragraphon anen vorlegten, eben UUk ibrer Verantwortlichkert xu genugen geglaubt.

Der Herr Vorredner hat 1.1 die juristnchc Sßite drr _Snckoe nn Wesentlichen erörtert; erlauben Sie mir, nccb_ Zint Beriprßlen ganz aus der neuesten Zeit fie zu belegen. Ste bedursen, UULWDW chck- mäßigkeit diesrs Gsießcs zu beurtbeilen, gar nrchi der Suppoütion, das; ein Deutscher etwa in wüsten, unciprlifirten Landern, da, Wo die Strafgerccbiigkcir überhaupt nicht hinreicbt, von Fremden vcrleyinickyi nnr, iondern ermordet wird. Sre_ haben in recht civixmrten Ländern schon Beispiele gcbabi, daß gerade m ÖTLFEU ern Mord faktisch als straflos behandelt wurde, , sobald" er nnr orn. 'emrm Deutschen verübt war. Sie haben bei Aufstandenj m- (ivriisirtcn Ländern, wie in Spanien, gefunden, daß Deutsbe, die', 1ei es durch Sturm dorthin verschlagen, sei es als inostcniibs Rer',e_nde, dort, sich aufhirltrn, nicht nur gewalttbäiig bebandelf, iondern m angrblichen Rechtsformen umgcbracht wordrn find. Zch cr1_11r1cre nur an den Hauptmann Schmidt: ici) könnte ahnlichs FIM, noch namhaft macbrn, die minder flagrant find, die' aber waxinger vori'ommrn. Isi c;; mm die Sicherheit, mri _der der „Deutyche sich im Arr€1ande !) ch, nicht doch von„Nußen, nicht doch eme weirntiicbr Vrbeffcrnng, daß, im Falle ern Verbinden gn (vin ver- Übt wird, dem Vrrbrecber dock) wxnigstens dex ruhtgr Yusentbalf. der ungestrafte Aufenthalt in Deutickxland_nicht gestattet ici? Dic Mörder der Leute, auf die ich anwielie, i_mrcdan sich unter dem Yehulz der dkuticiwn Gricße ruhig bei uns aus!).zltcn „konnen; 1.1 ne ivnrdcn den binterbliebencn Lingrbörigen von Opfern 11)rcr_ Berbrrxbcn "l)armiokz oder mit Hohn die Erzäbiung davon_znachcz1 konnrn; nx wurden bei uns unantastbar sein. Für mein Gembl, fur meme Wumcbe, dre ich habe, dem Mitbürger, jedcrx191ii1bürßcr im Anölande gcgen Vexbrechrn den Schuß in so vollem Mane zu grwabrcn, “wic daß; Deutsche Reick, ibn irgendlcistenkann,kannici)nichtlengncn,l)atdre1cr erjtand etuxas; verletzen- des, und Sie Werden es mir nicht als cine eigensimnge Hnrinaxkxgkeit ans- logen, wenn ich an dem Satze frstl)altx_ und wenn [ck eine eiwatge Ablehnung, die ich immer nor!) nicbt brnnchtcn er, nur als ern Cr- grbniß eines Mangels an Zett, m der Uebxrbasiung der Beraibung, in wrickze uns die 111611129 Eracbtcns sebr nblc Zeit der Zusammrn- bcrufung dcs Rcichßtags gebrcxcbt hat, - _daß_t_c1) cs_ lediglichx der_n Mangel an Zeit zuirdreibcn wurde, nenn Sre_ dreier wichtigen Mgtcrte nicbt näher treten Wollten. Ich [*in aber bisher nberzeugt, dax; der Mangel an eingrichriebencn Rcdnern gegen oder fur'dns Gesxß nur darin seinen Grund haben wird,_ daß der Annahme dreies Vor1chlags von keiner Seite etwas entgegensteht.

Auf eine Erwiderung des Abg. Dr. Lasker entgegnete dcr

Reichskanzler Fürst von BiSmarck: . _

Ich möchte doch dic_verbündcten Regierungen sudden Weg der Spezialgeicßgebung in die1er gnnz_generc[1cn und PrsztLÜLn Frage nicht gern verweisen lassen; ich yernebe mcbt, m wrlcher_Gefta1t ,die Spezialgeseßgcbung gleich der_ fur die qurxnrfier, dre, tyre es schemi, wirf1amcr geschützt werden 1oklen als diE Deutschen mz Anstandr, auf diese generelle und wickztige Frangnwendung finden konnte. Mit scheint es ein Gebot der Würde zu nm„daj; de_r Deut1che dem Aus- länder gegenübcr bezüglich aller de_rjemgen Handlungen ,ebcnfalls neichüizt Werde, gegen die er aus uniean Gesetzen geichußt 1st, wrnn fie ibm gegenübsr von Landöleuten geubt „werden. Warum soll der Ausländer mehr Freiheit“!)aben, fi-cb an einem Dentichcnzuxversun- digen, als der Jnlander, Ebald nF; nur,den Lluslandcr in dr! Be- rei un en: Gris gebung ringen onndn. . .

chDeT Herr AbTeordnete, der 11301!“er sprach, hat Gerytcht darauf gelegt, dai; seiner Ansicht nach die Strafbarkeit drs Außlanderö nicht richtig bemessen wndcn könne. Das ist wreder einZ„wrffenschaftliche Ansicht, und ich fürchte, wir kommen vor _lauier Wisscnjchaftltchkeit niixt zum Schutze unserer Landslerrie. . Mir liegt_gax nichts an der Strafe des Verbrechers, iondern mir lic t, wenn ick) tm Namen des Außwärtigen Amts spreche, daran, den abus dxs Deutschen „im, Aus- lande so hoch zu steigern dem Ausländer gegenuber, nne rvir'rraend können; und da die Herren, die mit dem Herrn Vorredner stimmen, das nicht wv eu, ja das habe ich aus der Rede klar ersehen,

"

denn die Gründe, die er dagegen angcxfuhrt hat, find viel_ zu wnr- gehend und umfassend, um uns lediglich gngebrachtermaßen gbzu- Weisen. Einmal werden wir auf die Spezialgeseßgebung verwiesen, dann aber auf das Genereue der allgemeinen Revision _des ganzen Strafgeseves. Das ist ja nur eine Form der Ablehnung, indem man uns nicht prinzipiell, sondern angebrachtermaßen abweist, und die leider zu häufig angewandte Forxn, m der das Beste des “Guien Feind ist, das; man sagt, ich wurde wobl der ReNfißU zustimmen,

menu sie recht umfassend wäre, aber das Einzelne kann ich nicht her- aUSgreifen. *