Hölder und Dr. Lucius (Erfuri) an. Wiewohk ungern, stimmten den Kommisfionsvorschlägen doch bei die Abgg. Grumbrecht und Richter (Hagen), während die Abgg. Frhr. v. Malßahn- Güly und Baron v. Minnigerode für die Regierungs- vorlage sprachen; lehterer aus Rücksicht für die be- drängte Eisenindufirie, einer Ausführung, welcher der Awg. v. Bennigsen entgegentrat. Nachdem der Referent erklärt hatte, gerade mit Rückstrht auf die Eisenindustrie habe man von einem Antrag, die Forderungen für zwei Pan_;erkanonenboote über den FlottengründungSPlan hinaus abzulehnen, abgesehen, wurde der Antrag der Komm4sfion gegen die Stimmen der Konservativen angenommen.
Damit war der Marine-Etat nach den Besckzlüffen der Budgetkommisswn in zweiter Berathung genehmigt.
Schluß 4T Uhr.
_ In der heutigeu(29.) Sißung des Deutschen Reichs- 1a ges, welcher am Tische des Bundeörajhs der Präfident des Reichskanzler-Amts Staats-Minifter 11r, Delkrüek, der Staats- Minister von Kameke, der General-Major von Voigts-Rheß und der General-Major Fries mit mehreren Kommiffarien beiwohnten, wurde in erster und zWeiter Berathung der Gesehentwurf, betreffend die Einführung des Geseßes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 in Südhessen ohne Debatte genehmigt. Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesehentmnrfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zivecke der Telegraphenverwalfung, auf Grund eines mündlichen Berichtes der Kommisfion für den ReickyshaushalTSetat, welchen der Referent, Abg. Grumbrccht, er- ßattete, ein. Das Gesetz wurde ohne Debatte in zweiter Br- rarhung angenommen. Es folgte die Jortseßung der zweiten Berathung des Reichshaushaltsetats, zunächst des Militäretats für das Jahr 1876 (s. Nr. 273 1). Bl)., welche der Referent der Budget- Kommisfiorx Abg. 131“. Wehrenpfennig mit einem Vortrage einleitete, welcher die Vorsrhläge der Kommisfion motivirte und erläuterte. Der Titel: „Verkaufserlös für „Grundstücke 4000 616“ ist auf den Festungsbaufonds übertragen worden. Zu Kap. 14 Tit. 1 wurde folgende Resolution angenommen:
.Der; Herrn Reichsranzler aufrufordrre, künftig deu Etat der- art anfzusjellen, das; sämmtliche ErläUterunxz-en auf der rechten Seite in den Verlagen Platz finden, d:“e linke Seite demnack) voll- ständig dcm Disyefiiiv des (Etats offen Qleiht, derart, dxs; al1c auf die cr Seite enthaltrnen Zahlen Gegenstand rer Beschluß- fassung find.“
Der Abg. Frhr. U.Schorlemcr-Alft beantragte bei Kap. 19 die Abseßung des Gehalts für cinen KaUaUerie-Divifions- Commandeur in Meß, und der Abg. Richter (Hagen) schloß fick) diesem Antrage an, da einem vorübergehenden! Vedürfniß durch Abkommandirung eines höheren Offiziers abgeholfen Werden könne, während Der Abg. Frhr. r-1. Maltzahn-Gülß für die Po- sition sprach. Der Bundeskommiffar General-Major v. Voigts- Rheß erklärte diese Stekle für eine dauernde, dock) solle mit der Kreirung derselben, obwohl fie legal sei, kein Präjudiz für andere Armee : Corps geschaffen werden. Die be- treffende Pofition wurde bewiUigt. Zu dem Kapitel „Gouverneure, Kommandanten uud P(aHmajore“ wollte der Abg. Hasenclever namentlick) die Gouverneurftellen in Ham- burg-Altona und in Frankfurt a. M. gestrichen haben. Von den 94 Stellen für Offiziere in besonderen „Dienstftellm1gen“ beantragte der Angreiherr v. Schorlemer-Alst eine Stelle mit 16,600 «46 zu streichen, da der Beweis für ein Bedürfniß in solcher Höhe Nicht erbracht sei, wohingegen der Bundes- kommiffar General-Major v. Voigts-Rhcy unter Zusxim- mung des Abg. Freiherrn von Makyahn-(Hülß die Ziffer von 94 Stellen für die deutsche Armee für unumgänglich nöthig erklärte. Der Abg. Richter (Hagen) behielt fich vor, in späteren Jahren auf diese Pofition zurückzukommen. Auf eine Anfrage des Abg. Sombart antwortete der BUndesbevoU- mächtigte Staats - Minister v. Kameke, dax"; die übri- gen Staaten „korddeutsckzlands gegen Preußen in Be- zug auf geodätische Vermesjungen nicht zurück seien, woranf sich der Abg. Gref Bethusr):H11c eine weitere Anregung zum gemexnsamen Vorgehen mit dem ganzen Deu1schland für den preußischen Landtag vorbehielt. Der Antrag Schorlemer - Aist wurde abgelehnt, und die Pefition nach der RegierungSvorlage bewiÜigt, Die Budgetkrmn misfion hat die Streichung eines aktiven Landwehr-Brigade- Commandeurs in Berlin, zweier Regiments-Commandeure bei den Landwehr=Bezirks:Kommandos Nr, 38 und 40 und von 48 Bataillone“:Commandeuren bei den Übrigen Landwehr- Bezirkö-Kommandos beantragt, was“ vom Refrrenjen Abg. Dr. Wehrenpfcnnig damit motivirt wurde, daß im Kriegs- falle diese aktiven Offiziere zur Führung von neuen Kriegsformationen verwandt und zum Schaden des grade in solchen Zeiten äußerst wicheigen Ersaßgeschäftes ihren bisherigen Stellen entzogen werden würden. Diese Gründe wurden von dem Abg. 1)1'. Lucius (Erfurt), welcher jedoch den Landwehr- Brigade-Commandeur für Berlin bewilligen woklte, und vom Abg. Richter (Hagen) ausführlicher erörtert. Ter Bundeskommiffar General-Major v. Voigts-Rhey und der Bundesbevoümäckztigte S1aat§-Ministcr v. Kameke sprackzen eingehend für die Pofitionen der Regierungsvorlage, welche ste von speziell mi itärijckxn und anderen Geficht§punkten aus motioirten. Nach einer kurzen Er- widerung des Referenten wurden die berreffenken Pofitionen bei Schluß des Blattes nach den Anträgen der Kommission ab- gelehnt.
_ Die heutige (19.) SiHung der außerordentlichen Generalshnodc wurde um 12 Uhr 30 Minuten vom Vor- fitzenden, Grafen zu Stolberg=Wernigerode, mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Auf der Tagesordnung stand die zweite Berathung Über den Enthrf einer General-Shnodalordmmg.
In der Generaldiskusfion wandte fick] der Synodale 1)r. Büchsel (Berlin) zunächß gegen die Schlußdestimmungen, für die er, ohne gegen seine innerße Ueberzeugung zu verstoßen, nicht habe stimmen können. Der Synodale Graf v. Rittberg (Glogau) glaubte, daß die große Minorität. die am Dienstag gegen die Annahme gestimmt, zu diesem Votum durch das un- bestimmte Gefühl geleitet sei, daß die Bestimmungen vom 10. September 1873 zur Zeit noch nicht wieder abgeändert wer- den dürften.
Der beantragte Schluß der Generaldiskusfion wurde hierauf angenommen.
Die Synode trat nunmehr in die Spezialdiskusfion des amendirten Entwurfes.
Der §. 1 wurde mit der Abänderung, daß in Alinea 2 ftatt des Wortes „wird“: „werden“ gescßt wird, angenommen.
Des leichen wurde §. 2 ohne jede Diskusfion angenommen.
In „3 stellte der Synodale Kögel den Antrag, hinter dem Worte des Alinea 1: ,vorbehalten“ einzuschalten: „nach
Anhörung der Brandenburgischezr Prooinzialsynode“. Der Shnodale Neumann (Strasburg ?U. - M.) wünschte im Almen 2 statt „Vertheilung“ ,Feftseßung“ zu sehen und dte'Worte „nach dem Maß“Tabe der in ihm vorhandenen evan- ge_ltschen Bevölkerung“ zu ßreichen. Der Grund zu beiden An- tragen liege in der ungerechten Theilung der Stimmen, die bei einer Ausscheidung Berlins auf diese Stadt und die, Provinz Brandenburg fallen würden. Der Synodale Rogge (Potsdam) ryandte fich gegen den Antrag Kögel, da die Ausscheidung Ber- lrns eine landeskirchliche Angelegenheit sei und die Brandenbur- gtsche Provinzialshnode ficher eine ablehnende Antwort geben werde. Dagegen erkläre er sah für den Antrag Neumann. (Schluß des Blattes.)
_ Unter Aufhebung der durch die Ordres vom 25. Februar 1868 resp. 17. Juni 1873 getroffenen Bestimmungen über das Verfahren, welches bei allen auf den Zustand eines in Dienst gesteüten Schiffes :c, der Kriegsmarine Einfluß übenden Vor- kommnissen bisher zu beobachten war, haben Se. Majestät der Kais er und König unterm 23. U. M. neue Bestimmungen über Zweck, Zusammenseßung und Funktion der Havarie- Kmeissionen für die Deutseh-e KriegSrnarine ge- ne migt.
_ Es ist in Anregung gekommen, behuch der gegenüber dem fortdauernden Wachsen der Ansprüche und Ausgaben für das höhere UnterrichtSwesen wünschenSrvcrthen Erhöhung der eigenen Einnahmen der höheren UnterrickztSanftalten, die Ein- führung eines einheitlichen Schulgeldsaßes von jähr- lich 90 «16. resp. 100 «46. für alle Klassen in Ausficht zu neh- men. Der Minister der geistkichen :c. Angelegenheiten hat die Provinzial-Schulkollegien veranlaßt, diese Angelegenheit nach allen Richtungen hin, namentlich auch unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und darüber zu berichten.
_ Es ßnd Zweifel darüber laut geworden, ob die Geist- lichen der evangelischen Landeskirche zu der in den §§. 10 und 62 der Verordnung über das Verfahren in Ehesachen vom 28. Juni 1844 vorgeschriebenen Abhaltung von Sühne- versuchen bei Ehescheidungen auch in Fällen verpflichtet find, in wekchen die zu trennendeEhe ohne Hinzutritt derfirchliehen Trauung nur bürgerlich geschlossen worden war. Die bezüglichen Vorschriften der Verordnung vom 28. Juni 1844 5:11) nach einem Cirkularerlaß des Evangelischen Ober-Kirchenraths bisher nicht aufgehoben worden, und haben dieselben, so lange die;; nicht geschehen, auch für die bezeichnejen Fälle verbind11cheKrast. Die Geistlichen dürfen daher auch in diesen fich ihrer Befolgung nicht entziehen.
_ Tie Erörterung sozialer Fragen, z. B. der Ver- besserung der Lage der Arbeiter im YUgemeinen, der Lohnfrage, ist politischer Natur, und ein Verein, der die Erörterung der- artiger Fragen bezweckt, als politischer zu erachten. (Erkenntniß dcs Ober-Tribunals vom 26. November d. I.) _ Die Vorsteher des KönigHberger Vereins der deutschen Maurer und Steinhauer rrurden auf Grund der §§. 81). und 16 Des Ver- einsgeseßes angeklagt, ihren Verein, der als politischer zu be- zeichnen sei, mit anderen politischen Vereinen zu gemeinsamen Zwecken in Vcrbindung geseßt zu haben. Das Oftpreußißche Tribunal zu Königsberg sprach jedoch die Angekagten frei, weil der Königsberger Verein der demschen Maurer und Steinhauer mrr solche Angelegenheiten in den Kreis seiner Vereinchätigkeit gezo- gen habe, welche ale polétische Angelegenheiren nicht angesehen Wer- den könnten und demnach nicht unter die angeführte Straf- bcftimmnng faÜe. „Der Begriff der öffentlichen Angelegen- heiten“, führt das Oftpreußische Tribunal aus, „fällt nicht mit dem der polirischen Angelegenheiten zusammen, die politischen Gegenßände betreffen den Staatszjveck nnd die zur Erreichung drffelben dienlichen und vorhandenen Mittel und Einrichtungen, während öffentliche Angelegenheiten darüber hinaus auch andere Zwecke resp. die Mittel zur Erreichung der;“elben im Auge haben können.“ Auf die Nichiigkeitsbesckzwerde der Ober-StaaTSanwalt- schaft zu Königsberg vernichtete jedoch das Obcr-Trißunal das vorinftcmzliche Erkenntniß und verwies die Sache znr ander- weiten Verhandlung und Entscheidung an das Appellations- gericht zu Insterburg. „Es kann“, führt das Ober-Tribunal der Anschauung des Appellationsrickzters gegenüber aus, „von einer Prüfung abgesehen werden, ob die von dxm ?lppeUaTiorrsricht-Zr gebiUigtr Definition den Begriff der „politischen Gegenstände“ erschöpft, oder ob ste _ wie in der Nichtigkeitsbesckgwerde auSgeführt ist _ nur die Staats: klugheitslehre umfaßt und andere Zweige der Politik unberück- fichtigt läßt. Selbst wenn man jene Definition für durchaus zutreffend erachten könnte, würde der Angriff begründet icin, da der Appellationsrichter die Konsequenz seiner Definition nicht richtig gezogen hat. Es kann einem begründeten Zweifel nicht unterliegen, daß zu den „für die Erreichung des Staatszwecks dienlichen Mitteln und Einrichtungen“ auch die Ordnung aller derjenigen Angelegenheiten zu rechnen ist, welche zu der sozialen Frage in Beziehung stehen, daß sozialpolitische Fragen zu den wichéigsten Gegenständen sowohl der inneren als der internationalen Politik gehören und ihre Ausstheidrmg aus dem Begriffe der politischen Angelegenheiten daher für rechtsirrthümlich erachtet werden muß. Sofern daher eine Erörterung sozialer Fragen mit der Richtung auf Beeinfluffung der staatlichen Einrichtun- gen und Anordnungen geschieht, wird diese Erörterung zu einer politischen. Wenn nun der Llychationsrichter annimmt, daß Gegenstände der Vcreinchätigkeit die Verbesserung der Lage der Arbeiter im Allgemeinen, die Lohnfrage u. s. w. im Besonderen gewesenseien, so iß es nicht bedenklich, daß diese Fragen im vor- angedeuteten Sinne politischer Natur sein können und die Nega- 1ivfes1stellung, indem fie fich lediglich auf die Annahme ftüßt, daß Fragen solcher Art nicht politische Gegenftände seien, ruht auf einer rechtlich unhaltbaren Grundlage.
_ „Die Befugnis; des KreicIausschusses zur Er- nennung von öffentlichen Beamten ist auf die in der Kreisordnung selbst ausdrücklich erwähnten Beamten nicht be- schränkt.“ Nach §. 134, Nr. 3 der KreiSordnung vom 13. De- zember 1872 hat der Kreisausschuß die Beamten des Kreises zu ernennen. Welche Kategorien von Beamten zur Kreisver- waltung erforderlich sind, darüber ist in der KreiZordnung eine Bestimmung nicht getroffen, insbesondere nicht angeordnet, daß die Befugnis; des KreiSausschuffes zur Ernennung von Beam- ten auf die in der KreiSordnung selbst ausdrücklich erwähnten Beamten beschränkt sei, Es ist daher unbedenklich, daß der Kreisausschuß selbst hierüber nach den lokalen Bedürfnissen zu befinden hat, und in der Cirkularverfügung der Minister des Innern und der Finanzen vom 10. Juni 1873 über die Ver- theilung der zur Ausßattung der Provinzial- und KreiSverbände
bewilligten Fonds iß daher auch mehrerer Klassen von Beamten
_ jnsbesondere auch eines Sekretärs _ gedacht, welche in der Fretsordnung nicht erwähnt find. Wenn daher der AppeÜations= rtchter auf Grund der Thatsache, daß in der KreiSordnung dem AmtSUorfteher keine mit Beamteneigenschaft aUSgeßattete Hülfs- kraft „zur Verfügung geftelLt sei, zu dem Schlusse gelangt, dgß em Gehülfc des AmtSvorstehers lediglich in einem Privat- dtenstverhältniffe stehe, so ist dieser Schluß rechtlr'ch unhaltbar, Hat der KreiSausschuß die Anßenung eines Amts-Sekretärs an- geordnet, so kann diesem die Eigenschaft als Beamter nicht ab- gesprochen werden.“ (Erkenntnis; des Ober-Tribunals, Senat für Strafsachen, vom 12. November 1). I.).
_ Das gewerbsmäßige Geldverleihen an sich ift, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, Straf-Senat, vom 19. November 1). I., nicht steuerpflichtig. _ Der H. 3 des Gewerbesteuergeseßes vom 30. Mai 1820, betr. die Gewerbe- steuer vom Handel (aus dem die Steuerpflichtigkeit des gewerbs- mäßigen Geldverleihens aÜenfaUs gefolgert werden könnte), hat durch die neuere Handels: und Steuergeseßgcbung seine Grund- [age verloren 'und kann nicht mehr als gültig angesehen werden. Vielmehr ift die Gewerbesteuer vom Handel durch das Gesetz vom 19. Juli 1861 neu geregelt werden und find die Bestim- mungen dieses Geseßes zuerst für das Neujahr 1862, daffelbe Jahr, in welchem das Handelögeseßbuch Geltung erhielt, in Kraft getreten. Dieses Geseß bildet gegenwärtig die Grund- lage der Besteuerung des Handels und ist daher bei Be- urtheilung der hier ßreitigen Frage maßgebend. Dasselbe giebt nun aUerdings keine Definition vom „Handel“, bezeichnet vielmehr nur speziell diejenigen ZWeige des Handelögewerbes, Welche in der Steuerklasse .4. 1. einerseits, in der Klasse 13. an- dererseits zu besteuern find, so daß al1e übrigen Zweige des Handels in die Mittelklasse 11. 11. fallen und eine spezielle Auf- zählung der Kategorien dieser Klasse unterlassen ift. Hierdurch wird aber keine Lücke erzeugt, da der Begriff des Handels aus dem Handelsgeseßbuck) zu entnehmen“ und wie bereits in dem Erkenntnisse des Königlichen Ober-Tribunals vom 5. April 1867 näher ausgeführt ist, der Steuer vom Handel diejenigen unter- worfen find, welche im Sinne des HandelSJeseHbuchs als Kauf- leute anzusehen find. Die Geldwerleiher nun gehören Weder zu den in dem Gcseße vom 19. Juni 1861 speziell erwähnten Handengeschuck), noch zu den Kaufleuten des Handengeseanckzs. In ersterer Beziehung kann nicht an- genommen Werden, daß unter den im §. 2 Nr. 2 des Geseßes vom 19.Iu1i1861 erwähnten „Geldgeschäften“ das einfache, nicht in einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb vorkommende, wenn auch gewerbsmäßige, Gewähren zinsbarer Darlehne ver- standen sei. Als Kaufleute im Sinne des Artikels 4 des Han- de19geseßbuchs abcr können die Geldverleiher nicht angesehen werden, da die Geschäfte Derselben unrer den in den Artikeln 271 und 272 des HarrdengeseHbuchs verzeichneten Handels- geschäften nicht begriffen find.“
_ Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt seine 5. und 6. Plenarversammlung am 9. und 10. d. M. ab. In der ersteren gelangte der Reß der noch ausstehenden Ausschuß: resp. Kom- misfionsgutachten, welche bei 47 Vorlagen die Zahl von 45 erreicht haben, zur Erledigung. Zu Beginn der Sixzung über- gab der bisherige ßellvertretcnde Vorfißende die Leitung der Angelegenheiten dem neu gewählten und dnrch Se. Majestät den König mittelst AUerköchftcr Ordre vom 26. v. Mts. bestätigten Vorfißenden Major von Rochow-Pleffow, welcher den Vorfiß unter Bezcugung des Dankes für die Leitung drcö 47. und 48. Kommmml-Landtags durch den Major und Domherrn von dem Knesebeck, welchen der Landtag durch Erheben von den Sißen zu dcm seinigen machte, übernahm.
Nack) § 128 der neuen Provinzialordnung sol] die Ver- waltung des Landarmenwesens der Kurmark auf die neue Provinzialvertrerung übergehen. Nach dem Gruachten einer ac1 110€ gewähiten Kommission erklärte fick) der Landtag auf die Anfrage des Ober-Präfidenten zu dieser Abgabe der Ver- waltung bereit und erwählte zur weiteren Verhandlung in dieser Richxrmg eine besondere Kommisfion. Zugleich gab er seiner, auch von der Staatsregierung getheilten Anficht Ausdrnck, daß der §. 128 die Verschmelzung der einzelnen Land- armenvervände nichr fordert, und daß das kurmärkisckze Land- armenwesen in seiner gegenwärtigen Verfassung und mit seinen Organen auf den Provinzialverband übergeht, welcher nur dnrch Aenderung des Landarmen-Reglements eine Aenderung in vor- gedachter Rirhtung herbeizuführen vermag. Aus ersterem Grunde trat der Landtag der sehr fomplizirten AuSeinanderseßungsstage für jeßt nicht näher, sondern behielt dieselbe eintretewen FaÜs vor.
Im Bereiche der Landarmenverwaltung fanden eine Reihe von Gehaltsaufbefferungs-Anträgen die Genehmigung des Land- tags, und aus dem DiSpofitionsfonds dcr kurmärkischen Hülfs- kaffe wurde eine Reihe von Unterstüßungen cm Rettungshäuser des Bezirks bctviüigt.
Endlich nahm Der Landtag von dem Berichte seiner Kom- misfion und des brandenburgischen Ausschusses über die Lage des Marienberg:Te11kmalbaues, insbesondere von der AUer- höchste! Bewiüigung von Geschüybronze mit dankbarer Befrie- digung Kenntniß.
Ju letzterer SiYUng naher der Landtag die fäUigcn Wah- len vor und wählte ingesondere dcn Vorfißenden der Land- armendWekrion, Geheimen Regierungs* und Landrats) Scharmveber und den General = Land - Feuer : Societäts- Direktor, Rittersckzafts-Direktor von Tettenborn, einstimmig Wieder.
Seine Sckxlnßfixzung hielt der Kommunallandtag am 13. d. Mts. Dcr Vorsißende gab eine Ueberficht der Thätigkeit des Landtages und sch1oß denselben mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versamm- lung mit dreifachem, begeisterten! Rufe einstimmte.
_ Der VundeNathS-Bevollmächtigte, Königlich bayerischer Ministerial-Ratk) Loé'z, ist nach München abgereist. '
Braunschweig. Braunschweig, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Landtag ist heute im Auftrag des Herzogs durch den Wirklichen Geheimen Rath Schulz eröffnet worden. Die EröffnnngSrede kündigt eine Anzahl dem Landtage vor- zulegender Gesesentwürfe an und betont am Schlusse die Seitens der braunschweiger Regierung dem Reiche gegenüber jederzeit bewiesene Loyalität und Treue.
Anhalt. Dessau, 14. Dezember. Der neueße an den Landtag gerichtete Antrag der Staatöregierung betrifft die Aufhebung der Stolgebühren für die evangelischen Kirchen. Im Deffau-Cöthcnschen Landestheile, wo die Stolgebühren schon seit 20 Jahren nach Abfindun der berechtigten Stellen durch den Staat zur Landeshauptka e fließen, faÜen fie auf Grund eines Beschlusses des vorxährigen Landtages mit dem 1. Januar weg, während hinfichtlich des Bernburgischen LandeStheiles den neu zu bildenden kirchlichen Organen die Regelung des Gegen-
ßandes_überlassen werden sollte. Zugleich stellte der Landtag jm-vorrgen Jahre seine Bereitwiüigkeit in Ausßcht, auch für jenen Lgndesthetl, falls ein Synodalbeschluß die Aufhebung der Stolgebuhrenjbeschlreßen sollte, eine entsprechende Entschädigung aus StaatSnntteln zu beschließen.
ngdxck. Arolsen, 14. Dezember. Nachdem die Landes- synode 'm threr Stßuong vom 3. Oktober 1873 die Erhebung einer Ktrchenstezrer rm" Betrage von 11; pCt. der gesammten, jn detr htefigen Furüenthumern für das Jahr 1875 aufkommen- den direkten Staatssteuern beschlossen hatte, hat die Kirchenbe- hörde hementsprechend die Umlageroüen aufgestellt, nach welchen die Mrtglteder der evangelischen Kirche eine Leißung von
1,611 pCt. der ihnen pro 1875 auferlegten direkten Staats- steuern als K1rchensteuer zu zahlen haben.
Oesterreich=Ungarm Wien, 14. Dezember. Das Ab- eordnetenhaus nahm die restirenden Titel des Unterrichts-
hudgets, ebenso die zwei ersten Kapitel des Budgets des Finanz- Ministeriums nach den Ausschußanträgen an. Der Finanz- Minifier legte den Zollvertrag mit dem Jürßenthum Liechten- ßein vor.
Peü, 14. Dezember. Auf der Tagesordnung der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses stand der Geseßcntwurf über die Armee: Und Honved- Pensionen. Der Referent des CenLralauHschuffes August PulSzkh empfahl den Gesehentwurf zur Annahme. Madarasz sprach gegen denselben, Woran die Vorlage ohne Aenderung und Bemerkung im Allgemeinen und Besonderen angenommen wurde. Zum letzten Paragraphen beantragte Paczolah die Weglaffung der darin vorkommenden Erwähnung der Krakauer und Lemberger Gened'armerie und der Wiener Strafhauswache. PULSZkr] sprach dagegen; doch wurde bei der Abstimmung Paczolay's Antrag mit großer Majorirät, demnächst auch die Vorlage im Ganzen angenommen. Hierauf wurde der Gcscßentwurf über das Sa1zgefälle in Berathung genommen.
Das Oberhaus hielt eine kurze Sißung, in welcher der Gesehenttvurf über dae; Rentenanlchen cmgegerrgeuommen und einem Ausschuss zugewiesen wurde.
Großbritannien und Irland. LoUdon, 14. De- zember. Der 14. Jahrestag des Todrs des Prinzen Nl- bert wurde heute bei Hofe sehr feierlich begangen. Im Laufe des Vormittags versammelten séck) die Prinzesfin von Wales, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh, Prinz Leopeld, Prinzessin Louise, Prinzesfin Beatrice und der Mermais von Lorne, im Palast und begaben fich von da mitJhrer Mejestär der Königin nach dem Mansoleum in Frogmore, wo ein Gottes- dZenst abgehalten wurde. Nachxem Ihre Mejestär dae; Grab mit Immortellen geschmückt, kehrte fie naeh dem Sch1offe zurück, um den übrigen Tag in stisler Abgeschlr-ffenheit zn verbringen. - Der Prinz von Wales kam, beqlci'et von seinem Ge- folge, am 13. d. M, Morgens von Trichonr-polr] auf Ceylon in Madras an. Sein Empfang war, wie detr Londoner Blättern gemeldet wird, ein glänzeüder. Der Gouverneur, der »Wer-Befehlshaber, der Ober-Richtcr, die Häuptlinge von Tra- vancorc, Cochin Und Viziaaagam, sowie der Fürst yon Arcor erwarteten seine Ankunft auf dem Vahnhofc. Es hatten fich auch Muffen von Europäern Und Eingeborenen eingefundsn. In Erwiderung auf eine Adresse der Munizipakbchördexr drückte Se. Königüche Hoheit in einigm freundliehen Worten seine Be- friedigung über den ihm bereiteten Empfang aus. Auf dem Wege nach dem Gouvernementsgehäude wnrde der Prinz von einem Aufzage von Über 14000 ein:;cvorencn umd europäischen Kindern begrüßt, welche die Hymne „(ck06 111058 t11ck 1'1'11161? (pf 1111195“ sangen. Bald nach seiner Ankunft im GouvernementSpakaft ließ fick) der Prinz die eingeborenen Häuptlinge vorßeUcn. Der Fürst von Arcor, der in Begleitung von vier Sirdars erschien, war hoch erfreut, die Bekanntschaft des Sohnes der Kaiserin von
.Hindostan zu m.*.chen und bemerkte, daß die Träume seines Le-
Um 1 Uhr Nachmirtags
rens endlich verwirklicht seien. Empfang und wechselte
hielt der Prinz einen gr.;ßen freundliche Händedrüäe mit den anwesenden RajahH, auf -wclche er einen höchst günstigen Eindruck zu machen schiexr. Es :vgren über 500 Häupxlinge und cm- gesehene Enropäer zugegen. Der Prinz nah»: seinen Play vor einem auf erhöhten Stufen stehenden prachtvollen silbernen Seffel. Der Herzog von Buckingham (Gouverneur von Madraö) und Sir Bartle Frere befanden fich zu seiner Rechten, Der Herzog von Sutherland zu seiner Linken. Tic eingeborenen Beamten, Welche vorgestellt wurden, erschienen in prä tigen Kostümen. Um 8 Uhr fand ein Galabankett von 50 G ecken Katt, zu welchem das Richterkollegium, die Geistlichkeit sowie die Spißcn der Militär: und Civilhrhörden geleden x_varen. Der Gonverneur von Pondichery war mit 1ei_nem Stabe Ebenfalls zugegen. Um 10.? Uhr wurde die Stadt glanzend illuminirt und es fand ein großarxige-Z Feuerwerk statt. Der Prinz begab fich alsdann mit seinem Gefolge nach Guindr) Park, wo er den morgigen Tag (Dienstag) in *.*;illor nge- Wesenheit zubringt, da es der JahreStag des Todes seines Vaters, des Prinzen Albert, ist. Die ,Serapis“ segelt am Sonn- abend nach Calcutta. Vor seiner Abreise von Ceylon _ meldet d.“ Spezialberichterstatter der „Times“ _ wurde dem Prinzen kl1leruppe von nreingeborenen Viddahz, zw.i Männer und dkkt Fraue", vorgesteljt.
__ 16. Dezember. (W. T. B.) Bei Gelegenheit einer von der lrberalen Partei in Sheffield abgehaltenen Versammlung [??_konZe der Führer ker Liberalen, Lord Harrington, die gunfvge Aufnahme, die der Ankauf der Suezkanal-Aktien dks_Khedive dnrch die englische Regierung bei der Bevolkerung gefunden habe und fügte hinzu, dieses Urtheil der ossentlichen Meinung sei nur durch die Ueberzeugung von dem un- trennbaren Verbundensein der Interessen Englands mit der Frage des kürzesten Weges nach Indien und in keiner We_Tse durch einen Nebengedanken an künftige politische Plane beeinflußt werden. Wenn die Konsequenzen des SUezkanalaktien - Handels weiter gehende und wichtigere Werden sollten, als die Regierung voraergesehen habe, * was roch möglich sei _ so würde man es zu bedauern haben, daß das Parlament nicht früher einberufen worden sei. Wehn jedoch die Abfichjcn der englischen Regierung weniger ehr- Mlg seien, als die öffentliche Meinung ihr zuschreibe, so sei es
uerlikb, daß die Regierung das Gerücht solcher ehrgeiziger Ubßthten ungehindert in ganz Europa habe zirkuliren lassen.
_ Nach aus Penang, 14. Dezember, Abends, eingegan- an_ offizieüen Meldungen haben am 7. d. M. 80 Mann TMlarer englischer Truppen, eben so viel irregulärer
rnPpen und 40 Mann von der Polizeimannschast die Malayen
engegriffen, welche in einer Stärke von 400_800 Mann fich m den Beßß von Sungie:Ujong geseßt und fiel) dort verschanzt hatten., Dre Mal'ahen wurden nach einem erbitterten Kampfe aus thren _Poßttonen zurückgeworfen. Malakka und Sungte-Ujong erhielten wieder Verstärkungen.
Frankreich. Paris, 14. Dezember. Vor den Pariser Gesehworenen erschienen am 10. d. M. Hr. Perron, ehe- malrger „Abtheilungschef im Staatö- Ministerium. (unter dem Karserretche), als Verfasser, Amyot als Verleger und_Noblet als Drucker einer bonapartistifthen Broschüre, welche neultch unter dem Titel: „112 Kéreil (16 la 17161100“ herauSge- kommen'nnd am 1chten Eugenientage graris an der Kirchenthür von Samt=Augus1in vertheilt worden ist. Mehrere Stellen der- selben enrhalten, wie die Anklage behauptet, Axxfreizungen zum Haß und zur Verachtung gek-en die Regierung. Die Geschworenen'theilten, was dxn Verfasser der Schrift, Hrn. Perron, _betr1fft, die Auffassung des öffentlichen Ankläger?- undUerklartm den Schriftßeüer unter Zulaffung mildernder Uaz1tande des oben erwähnten Vergehens für séhuldig, dcs- gle1chen den Drucker, der die Verbreitung der Broschüre in 100,000 Exemplaren selbst besorgt hatte. Hr. Perron wurde demnach zu. 14 Tagen Gefängnis; und 500 “Fr. Strafe, Hr. Noblet zu emem Monat Gefängnis; und 1000 Fr; Strafe ver- urthexlt, Hr. Amhot dagegen, welcher die Schrift nicht eigentlich verlegt, 1endern nur vorübergehend in Kommission genommen hatte,_ubrtgens auch eben erst seinem Vater in der Leimng des Gesehafts gefolgt und mét den TetaiTS desselben noch WLUiZ ver- traut war, wurde freigesprochen.
Versaikses, 15. Dezember. (W. T. V.) In der heuti- ger) Sthung der Nationalversammkung vertheilten die Mttglieder der Linken am Fuße der Rednertribüne Stimmzejtel m verschlossenen Converts. Die Rechte protestirte hiergegen und stellte der Teputirje Paris von der Rechten den Antrag, daß das heutige Skrntinium für ungüxtig erklärt werde. Der Prä- fident der Nationalversammlung ließ die erwähnten Stimm- zettel ZUrückziehen umd erklärte, die Diskusfion über den Antrag auf Ungültigcrklärung [“is nach der Beendigung des_ Skrutiniums aussehen zu wollen. Im weiteren Ver- laus der Siyung wurden alsdann 18 Deputirte von der von der Linken aufgesteÜten Kandidaterüisre zu Senatoren ge- wahlt, r*.ämlick): Camel, General de Chahrom, (Torben, Cremieux, Gouixr, Lauster), Lepetit, General Valaz-Z, Littré, Morin, Rampont, Scherer, Scheurer- Kestner, Testelin, de Toc- quevZUe, sämmtlich von der Linken resp. dem linken Centrum und drei Ultralegétimisten: Graf Donhet, Vicomte d: Lorgerü und Hrrvé de Saist). Von den Kandidaten dcr Rechten erhéelt keiner die zur Wahl erforderliche Stimmenzahl. Tach lebhafter Debatte wurde dann endlich der Antrag des Deputirten Paris, das heutige Skrrrtinium für ungültig zu erkkären, mit334 gegen 321 Stimmen abgelehnt.
Spanien. Madrid, 15.Dezember. (WTB) Dieamtliche „Gareta“ veröffentlicht ciner: Königlichen Erlaß, dUrck) welchen die Generale Qucsada und Martinez Campos zu Füh- rern der Nordarmee resp. der in Nwarra operirenden Armee ernannt werden. Die in Catawuien stehende Armee und die Centrumsarmee soUen aufgelöst und znr Verstärkung der Nerdarmee verrvendet werden.
Italien. Rom, 11. Dezember. In der gestrigen SiYung des Senats berichtete der Präficht Über die Ausführung des ihm zu Thril gcwordenenAufxrageS, demHerzoge von G alliera den Tank und die Bewunderung dcs Senats für sein großartiges Geschenk an die Stadt Gonna auszndrücken, welches nicht :mr seiner Vaterstadt, sondern um!) ganz Italien zu Ente kommen werde. Der Herzog, sagte der Präfident, hat mich gebeten, dem Senate seiUen tiefsten Dank auSzusprechen, weil unter a11en ihm zu Theil gewordenen Vcrfichrrungcn der Sympathie und Er- kennxliehkeit für das seiner Vaterstadt gemachte Geschenk ihm keine so angenehm und schmeiehekhaft gewesen sei, wie die ihm dnrch den MUnd des SenatH=Präfidenten mitgetheilte seinrr senatorisrhen Collegen. _ Tas Abgeordneten- hach sexzte die Bermhung Über die Gerichte.“:ord- nung fort und nahm den Entwurf derselben in der vom Jusjiz- Minister Und der Kommisfion vereinbarten Form an. Die Mehrheit hatte einen Znsayartikel Betreffs Anf- hrdung des Art. 202, wonach 75 Jahr alt gcworde.xer111ab: sexzbare Richter durch Königliches Dekret vom weiteren Dienst entbunden werden, verlangt; ließ fick) uber bereit finden, dicsrn Punkt erß nach der Bérathung Über den Etat deck: MiUisteriums des Innern zu erledigen. Hierauf bcgründcre dcr Abg. Morrone im Namen der Ksmmisfien cine Tagesordnung, Wodnrch der Justiz :OITinister Um Vorlage eines Geseyentmurfs ersucht wird, welcher der StaatSanwaltfcbaft im JUtcreffe der Gerecknigkeit dicjenkgen Bsfugniffe einräumt, die se zur freien Vrrtretcrixr dcs Geseßes und der bürgerliéhen Gesellschaft machen. Der Jrrstiz- Mixriftcr erklärte indessexr, daß er diese Tagesordmmg nach der Genehmigung des Gerichtöordxmngögeseyes nicht annehmen könne, und die Versammlung lehnte fie (11). _ Dic Llusgaben dcs Mirristeriums des Innern fixrd nach den an die Kammern vsrtheisten Kommisfionsvcrickzten in fünf Jahren um 14 MiUiomen Lire geßicgen; denn fie betrugen im Iahre1872 47,768606 Lire, 1873 48688460, 1874 50778413, 1875 58,711,51'/ und werden für 1876 auf 618033234 Lire veranschlagt. Die Kosten für die öffentliche Sieherheit belaufen sich allein auf etwa 31 MiUioncn, von demen 21 auf die Erhaljung der Gefängnisse und des Gefängnißpersonals entkallcn.
Griechenland. Athen, 15. Dezember. (W. T. B.) Irwder heutigen Siyung der Drputirtenkammcr wurde von Comunduros die Beibehaltung der aUStvärtigen Ge: sandtschaften lebhaft befürwortet und, aks Deligeorgis fich gegen die Etatpofitionen für die Gesandtschafts-Sekretäre aussprach, die Kabinetsfrage gesteUt.
Türkei. Belgrad, 15. Dezember. (W.T.B.) Die von der Regierung im schutzzöllnerischen Sinne vorbereitete Tarif- vorlage ist von dem Fürften nicht genehmigt und deshalb zurückgezogen worden.
Rußland und Polen. Sr Petersburg, 13. Dezember. Der ,Reg.-Anz.“ veröffentlicht die nachstehenden Bulletins über den Gesundheitszustand der Großfürstin Maria Nikolajewua. „Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Maria Nikolajemna traf am 22, November krank aus Florenz in St. Petersburg ein. Ihre Hoheit leidet in Folge eines chronischen Darmkatarrhs schon seit einer Reihe von Jahren an Blutarmuth. Diese Krankheit enfwickelte Üch in der [eßten Zeit so sehr, daß Ihre Hoheit im Oktober einen Unfall hatte, bei dem fie einen Augenblick den Gebrauch der Zunge verlor. Dieser Anfal] erregte die Aufmerksamkeit der Großfürstin und der Aerzte, und Ihre Hoheit faßte den Entschluß, nach St. Petersburg zurückzukehren.
_ Sonntag, den 30. November, Mor ens. I re" a" '
Hohett verbrachte den Tag ruhig und 9war AbkxndsKscheleFeei guter Stnnmrmg; um 14 Uhr trat Schlaf ein, der jedoch bis 4" Uhr unruhtg wer. Die Schkeimabsonderung im Munde be- lastrgte Ihre Hohen wemger. Von 4 Uhr ab hatte Ihre Hoheit ruhtgen Srhlaf und war um 9 Uhr Morgens noch richt er- wacht.. Dre Geschwulst _der Füße nimmt ab. ])r. Mianowski 1)r. Träner.“ _ (:e. Komgliche Hoheit der Prinz Carl von, Preußen besuchte gestern Abend die BaUetvorsteUung im Großen Theater. Heute. empfirrgen Ihre Königlichen Hoheiten der Prrnz urrd „dre Prinzessin Carl die fremden Bot- schafter unt thren Gemahlinnen. Die Prinzesfin hatte vor- her das thhärmen :Stift befichtigt. Zum Diner find heute der Yrrnz und dre Prinzesfin bei Sr. Kaiserkichen Hoheit dem Großrursten Wladimir. _ Se. Kaiserliche Hoheit der Erz- herzog Albrecht war heute zum Tejeuner bei Ihrer Manrät dex qusertn Ind uzachte darauf mehrere Besuche. Zum _Dmer_111 heute (:e. Kazxerliche Hoheit der Erzherzog mit seiner osterrerchtschen undkruUUchen Srrite nebst dem österreichischen Botschafter zum Prmzen Peter von Oldenburg geladen. _ Der YsfischeÖGewns-Zztselham Ywehisckhzen Hofe, Geheimrath de Giers : „ wre re ru 1 e „«t. 5 . „ tx." meldet « ', St. Petersburg eingetroffen? I , am Sonnabend m
Schroeder: und Norwegen. Stockhokm, 12. Dezem- ber." ZU dem crxyähnten Telegramm an Se. Majestät den Karrer von Rußlatrd bei Gelegenheit des Bankers für Nerdenskjöld und seine Gefährten gab ein von dem Mi- nmtcr des_ Aenßern, Björnstjerna, auf den KaZser 1.7.143- gehrqrhtes Hock) Veranlassung. Nachdem PräfiOent Wärn ein Hoc!) aur Kemg OIcar auSgebracht hatte, ergriff dcr Minisrer das Wort rmd sagte: „Es giebt etwas, das ficherer als aÜes andere die Vor- urthetle hefiegt und das Vertrauen der Völker an fich zieht nämlich dre LluSubung großer un) edler Handlungen. Wenn dUrch solche “Segen 1"!er Miüionen gespendet und die Wehlthaten der Civi- lrsatron uber einen halben Welttheil verbreitet werdcn; wenn von dem gewaltigen Kriegersmat nur Worte des Frieden?- im Yathe dcr Najionen gehört werden; wenn der Donner von den déchlachtfeldrrrr EUropaH bci Rußlands Herrscher keinen anderen Ehrgeiz als den erweckt, welcher DieMilderung des Leidcnx» derKriege bezweckt, da hat er dem Weg zu unserer Hochachmng, zu unseren Herzrn gefunden. Wir schenken deshaw unsere Bewunderung dcm edklen Monarchen, we1cher die Geschicke Rußlands lenkt, indem wrr gletckzzcitig anerkennen miiffm, daß es seinWerk ist, welchem nnr m erstcr Linie die freerdigc Erscheinung des immer mehr zunehmenden VertrarrenH und der Freundschaft zwischen unserem Volke und dem soinen zuschreiben müssen, eine Annaherurrg, welche, Wie ich nichr bezweéfekn kann, beiden IZM _Nmzen grretchen wird. Sein Name ist nicht länger em xremder ber unseren Festen, wo derselbe mit Uutem JUbel hegrußrzu worden pflegt. Ich [*er Überzengt, daß es nach 1th der Fall'1em wir:, wenn ich die Ehre habe“, ein Hoch anf den. [;oehsmmgxn Monarchext Rnßlands, Se. L'Tajeesxrät den Katser Alexander ]1., mrézuéxringen.“ Unter lebhaften Hoch- rufen wurden die Gläser geleert, während die Mufif die rusfische Natronalhrxmne spielie. Der russische Legationssekrctär, “Graf Drrnten, beantwortere das Heck), indem er ("1 1:1 [)1*05[)-:rjr(- (]6 1:1 81161113 «[ Fé'l'x'ÉYL sein Glas leerte.
_ _Dänernark. Kopenhaaen, 15. Dezember. Die Kö- nrgtn gedenkt, telehraphisckwr Nachricht aus Paris zquge, heute die Rückreése Über Frankfurt anzutreten. _ Ter Geseßentwurf, betreffend die Organisation des Heeres, bildete gestern den Bermhungsgegenftand des Jolkctlsrr ges. Der Kr*icg§=Minist-:r ergriff am Schlrtffe dcr Verhandwmgen das Wort, wie:“: jeden Gedmrken cm ein Milizwesrn anf daS Ent1chicdcnstc «114 MW trat mehreren gegen Einzelheiten drs Geseyentwurfes gemachten Ein: wcndungcn entgegen. Drr Uebergang zur zweiten Lesung wurde ohne Abstimmnng angenommen und der Gesehentwurf einem heute zn wählenden 21116schuffc von 15 Mitgliedrrn überwiesen,
Amerika. Washington, 1,3. Tezemher. (W. T. B.) *Die Repräsentantenkammcr hät in ihrer heutiacn Sitzung mit 232 gegen 18 “Stimmen ciUe Rcsolntion airgenommen, we1che fick) gegen eine dritte Präfidcrrtfihaff Grants ausspricht.
Venezuela. Ans «Hattibnrg wird Uns Folgendes mitge- theilt: Die in diesen Tagen hier eingegangene in Curéxcacs erschei- nende offiziellc Zeitung veröffentlicht in ihrer Nr. 644 einen von der venezolanischen Rrgierung unterm 20. September d. J. mit Rafael Fernando Seijas abgeschlossenen Kontrakt, betroffend dic Anwerbnng, Eénführnng und Anfiedclanz europäischer Nusrvan- derer der Ackerbau treidcndcn Klasse. *
Dieser Seijas hat darin die Verpflichtung übernom- men, fich nach Europa zu begeben, Um hier die ?lustvande- rung nach Venezacla zu fördern. ZU diesem Zwecke sol] cr periodische Veröffentlichnmgen Über die Nationalstatistik Venezuelas und Über die V0r1hei1c der dorrigcn Kewnisation veranstakten, 111111) dauernd eine Ausstellung der venezolanischen Naturerzeuq- niffe unterhalten und eine Cemtralagemnr fÜr Auskunftscrthei- [ang in einer dcr HaUptstädtc Europas einrichten.
Jede Familic soll vor ihrer Einschiffung einen Eigenthnms- titel über 5 Hektgrcn Land erhalten. 3111" Realisirung dicser Titei werden dem Ic, Seijaö in“ den verschie§enen Staaten von Venezrrela, behufs der ihm obliegenden Einrichtung von An: fiedelungen, Ländereien über1affen, welche in dem Kontrakte im Ganzen mit 35,800 Hektaren fÜr 7160 Jamélien berechnet find.
Während der ersten zwei Jahre trägt die venezolanisckze Regécrrma die Paffagekostcn jedoch für höästens 2000 acker- bauende Familien. Sie zahlt zu diesem Zwecke einen per Kopf' näher bestimmten Betrag an Seijas, Welcher dafür die Beförderung der Familien übernimmt. Nach Ablauf der zwei Jahre erfolgt die Beförderung für Rechnung nicht mehr der Regierung, son- dern der Nunanderer selbst. Nn Kommisfion6gebühr erhält Seijas von der Regierung für jede Familie mit Freipaffage 4 Vcnezolanes und für jede Familie, me!.he die Ueberfahrt selbst bestreitet, das Doppelte.
Die Beförderung der Anfömmlinge aus den Depots im Ausschiffungshafen, wo ste vier, in besonderen Fällen höchstens acht Tage lang auf Regierungskosten verpflegt werden, nach dem Orte ihrer Anfiedelrma, die Gewährung des Unterhalts; während dieser Reise, und dre Unterftüßung der Anfiedler, faUs ste solcher bedürfen, rpährrnd der ersten vier Monate ist lediglich Sache des er. Seijas, welchem kontraktlich das Recht zusteht, fich seine dafür gemgchten Aufwendungen von den Kolonißen erstatten zu lassen. Tre Beschaffung provisorischer Wohnungen am Nieder- laffungsorte soll gleichfalls dem 2c. Seijas obliegen.
Die Seitens der Regierung gewährte freie Passage sou der 2c.Se11as von den Auswanderern zwar nicht zurückverlangen dürfen. Dagegen bestimmt der Kontrakt ausdrücklick), daß Die-
.jenigen, welche auf Grund desselben nach Venezuela kommen,