1938 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Mar 1938 18:00:01 GMT) scan diff

7.- .d

L “.'.“-

'1 „'x- „“x_

/

,x . . . , , * . . _ . , „„ ' . * . - .d- .* . . . * . - , . -.- . -- . .- _. , _ _ _ _ -_ . „. _ . __ , ,' . * „. '. _ _ __ _ - “„ . .* /* * .. . :. _ * '. _ , __ . .___ “_- „'„- '“ ' .„ .. . "' "* ' ', _ .' _ , __ _3- * * _, _ “-_'* __ .. _ .* * “=; _ _ _- : ., -„-_ .* ,- -_ . -_ ;“ _ !* -_ “;; _- * !- -“_:..- „=*, . ( _ _ "[ 1 “- _ _ _ _ -....,;.„ -*-§::' '. “_:_ * „*.* „** .' k ' . --“ "“..- _ .*;L „* ** ?-- ' * **:- . -,* ck74 "*** ." ,. . . .“: . ." _ «* * YZ“ *- *“ ZMS '*' ** . ** *“ . " ' F„ *!7 , * - -*-* "** * -. '»-- - --: “L*“ "*m- '.. ' :*-x;',- .k = ' * '. ** ';) "„ckck-3 “LFU“- ** .'- L. ' “. ' -?- =. - -. ** “.=“! .*.j “. * .- _Y,» :* &,?k-Q'w DLT-IZZÉÉ»! . ' ';“, ** * *, ** "(7 ' *, * ' .F.-..“ÉZZFYFYZJÉÄFÖI-HXZ. ML,? „*.;- «;./. 1.1-(FH)..- ......17737:'-_.«a' ..ck-YYY.) „ck"*...-..*3*»' __ *... _«1.'ch--Z:Ü-* .. „,.-„.__F *. ; , , - “CLI _ . _ _ . _ * .; - L- ' " "ck * *-" L ' *. ' “**-' .*" . ;.* ' . .: ' * - »: *.!WMTMBYK * * 'S“... . _ “47, * * *“ x.“. * *. .WFYÉ ;»,er- “IE . ck . _: z R' * * . .

L -„_ _

] Uautig-r ! Vorige: | "801100! ! Voriger ] "autkgat [ Vorige: [ "autlgak ' Voriger ] "outlook [ Voriger

'- . “__-»

Tempelhofer Feld. 1.7 84,5118 84%!) Westereg. Alkali M 1.1 108,5k Terrain Rudow- Westfälische Draht-

Jobanniötbal . . . industxie Hamm 1.1 _ do. Südweßcn 1.2. Wickülek-Küvper- Thale Eisenbiitte.. Vrauarei ..... 17 1.11 _ Thür. Elektr. 11.050! Wilmersds-Rhein- Thür. Gasgesenseb. Terrain i. Ltqu.. Trinmvh-Werke .. Winterghall ....“ 5 v. Tncbersclpe Pran, H. Wißner Metqü. 0 Tnebfnbrit Aachen Wrede Mälzeret .. 6 Tüllfabti! Flöha 21/ 5

HaUe-Hettßevé. ... 1.4 92,155 Hambg,-Am. Packet

Dresdner Bank ..... 116,75!) 1; 116,511K Hallescher Bantver in 1089213 107.75!) Hamburner Huv.- !. 43; 103,75!) 0 103,51- LilbecketComm. - VF - 1131) 8 Luxemb. Intern. Bk. RM ver St. 1 Mecklenburg. Depos.- .1 . u. Wechselbcm! . . .. 10911 .? da Hup.-u.Wechse1b. - 9 _ Mecklenbg, -Streliß§r Hypothekenbank, ].: Meck1.Kred,u.-Hyp.B, Meininger Huv.-B!.. Niederlaufiser Van! . Oldenbg. Landesbank _ (Svar- u. Leihhaus) _ 1000

105,55 “92,5!- Verk.Hagel-Affec, (707 Sinz.) do. do. Lit. 8 (2677 Einz.) (Ha:nbg.-Am. L.) 1.1 "1st 77!) VerlinIenerWolk)(z11100RM) Hamburger Hockp do. da. (321% Elm,)“ bahn Lit 4_.. 5' 1.1 10210 101,51! Colonia,Fener-11.U111.-V.Kölu Hamburg - Südam. 100 F-Stflcke Dmnvfsck). . .. 1,1 130,51! - Dresdner Allgem. Transporl Hannov,Ueberld1v. » (5213; Eins.) u. Straßenbahnen 11802111 - do. do. (267% Eins.) „Hansa“ Damvf- Frankona Rück- 0. Mitversicher. schiffahrt5-Ges. .. - - Lit. 0 u. !) Hildesheim - Peine Gladbacher Feuer-Verslckper. z' Lit. & - Hermes Kreditversieher, (voll)

- do. do. (257, Eins.“ Leipziger Fener-Verücb. Ser. 1 Dampfer 211.0 27 , do. do. Set. 2 Laufiver Eisend. .. . . - do. do. Ser. 3

»

©

©

. p-jcw-o-p-p-Zk- ZYY'p-"po'q'p-(ßi-

11119111-

126,7“ 106,51!

Zeiß Ikon ........ s Zeiser Eisengieß. u. Masch. ......... 6 Zellstoff Waldhof . . 6/1 Zuckers.Kl.Wanzlb. jeßt : Rabbethge u. Giesecke A.:G. .. 6 do. Rastenburg] ;

Union. J' QM" Vr" Königsbg -Cranz .?

Kovenlmgener «,s-sb a

[lélkllllllll

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 M, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 2éetit- Zeile 1,85 M. - Anzeigen nimmt an die" Anzeigenstelle erlin 877 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckauftxage sind auf einseitig beschriebenem Papier völli druckreif emzxtsenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welZe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. -- Befristete An eigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstetmin bei der Anzeigen telle eingegangen sein.

Erscheint an, jedem Wochentag abends. Bezugßpreis durch die Post monatlich 2,30M einschließlich 0,48 M Zeitungsgebübr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 M monatlich. Alle“ Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigensteüe 8177 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser AuSgabe kosten 30 &, einzelne Beilagen 10 «. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich .: des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 193333.

_ Inhalt des amtliéhen Teiles.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

134,5!) 1 23,751) 124!)

- «0

bo. Tenticbethkel- works ..........

do. (Manzsxoff- J011111'en ....... * "

do. Gumbinner

Veltaq. Veli. Ofen V n. KRIK" .../s' Plauener Van! erein. [ten ..... „_ Stra". SLM? _ _. Vonnuericbe Bank ... _ Liegniß - 911110111611 Magdeburger Fener-Vers. . .“ do. Vnuvner Pa- Reicthank ..... 193719 Vorz. 211. & 27 . _ do. Hagelvers. (65 Einz.) :)...-nr.." _______ 87,5ev8 Rheinische Hyv.-Vant 155,7QO do. do. SOU. 211.8 - bo. do. (32,14 Eins.) do. Merline]- Mör- Rheinisch-Westfälische Luxemburg Prinz do. Lebens-Vers.-Ges, teknverke ........ "4.59 Bodeucreditbank .. 144-2511“ Heinrich, 1 SL == do. Nilch0erfich_-Gef. ..... do. Vößlekstablmke, Sächsische Bank ..... "dbl; 500 Fr. . _ do, do. (Stiicke 100, 800) RM 11er Stiick . . do. Vodencreditünst, _ Magdeburger Strb. 104,203 .Nattonal“?lklg.V.A.G. Stettin + ... ssrs_ 2- Banken. Schle§1vig-Holst.Vk.. 95.5!- Mecklbg. Fried.-W. Nordstern Allg. Verficher1mg_. do. Chem, Charlb., Südd. Vodeuereditbk. 121110 _Pr.-Att. , 1040 do. Lebe113»ersich.- Vank,1.. j„Pf('ilring„N;_AG - Zinstermin der Banxnktien is! der _1. Januar. Ungar.A11g. Creditb. do. St.-A. Lit. & . 104.75!) Nordstern Lebensvers. A.-G. * 2 67 (Llilsnabme: Bank fur Vrau-Jnduftrte 1. Juli.) RMv.St,zu50Pengö Münchener Lokalb. 75,750 Schles.Feuer-Vers, (200 F-St) Vereiithk.Hmnburg. Niederlans, Eisb. 07 5825!) da. do. (25% Einz.) . 17012138 Allgemeine Deutsche [ Westdeutsche Voden- Norddtsch, Lloyd .. 790 Stett.Nitchverstch.(100NM-St.) Credit-Anstalt 10511 kredjtanstalt ...... . Badische Van! ..... 21' _ Bank für Vraa-Jnd. . Mmsckjiwsnsnbr, . . , . _ Bax)er.Huv.u.Wechslb.

105»

- 132,5 3 103,5» o 108,50 (;

Nocdh.-Werniger.. 63,751» do. do. (300NM-St.)

Pennsylvania. . . .. . Thuringia Vers,-Ges. Erfurt 4 1 St.=50 Doaar do. do. do. 13

PrignitzerEb,Pr.A. _ 12211 TranZntlantische Gilterverf... do. Ötlköst Port- do, Vereinsbank. "1-25'16 171-259 „_ Rinteln-Stadt- Union, Hagel-Verfick]. Weinmr [11110-C21110111.... . _ Berliner Haudelßges. 13008 130119 3.*Verkehr. , hagen LU. z_„_ _ 1071)

bo Metallwaren do. Kaffen-Verein 8211 180!) _ _ 00, Lit. 13 . _ Haller ......... Vraanschwg-Hamlol). Aachener Kleinb.“ 0 | 1.1 - "2 | _ Rostocker Straßenb. . _ do. Ztablwerke . . . Hyyotbekenbank -- *“ "" A11.G.f.Berkehr§1v. 61 1,1 134,75!) 134,75!» Skrausberg „Herzf, _ E17!) . do. 2171005111450- Allg. Lokalbahn u. 510500000".- . 376“ Kolomalwerte. moeiler ........ WWK 12» 3 Kraftwerke ...... “1 . 1601) 1899 West - Sizilianische 11%] »

do. llltramarinfab, A1nsterd.-Rotter027 4.0fi [ St, =500 Lire Lire“ Deutsch-Ostafrika Ges. 4 1.1 128,50 128.751]

Victoria-Werfs ValtimoreandOhio * f, 500 Lire. KattterktxlEb.lett.IlZ 0 1.1 - 93,51!

C. J. Vogel Dralxt- Vochmu-GelsenfSt 0 Zschjptaa . Jinster- Neu _Guu1ea Comp... 0 1.1 - _ 11. xmbelnverke, ., . RM per St. Brandenbg. Städte- wawe „„„„„„„„„„ 5,1 Omv: Mmen 11. Gb. * ** 1.4 277506 27,75!)

DeutscheAnsledlungs- ' bahn...... L. & Y . - - 1St,=1.6,NMv.St M., i.". Dtsche. An: do. Lit. 8 2 .! - *" *0,00,**0,7_5/0,25RM siedlungßges.2[.©. 27 5% Czukath.-Agrmn fiir 1 Stück ......

Dentiche Bank UM Pr.-A.i.GoldGld. Schantnng Handels- DLZconto-Gesellskb-. Deutsch. Eisenbahn- - . . ........... Betrieb .........

DeutscheReichsbahn

[11111141 [11111111

! x_- _ck 41,“

Verlxn, D_ienStag, den 22. März, abends

ck "'-__

Commerz-11.Priv.-V1. Danzigerßyvotheken-

bauki.Tckanz.Gnld,1s Dentich-Afiatische V1.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Postscheckkonto: Berlin 41821 1938

*. Magnet u, Co. Mmsclzinenfabrik. Wanderer-Wkrte,. Warstein. 11.111501. Sclxl.-OUls1.CiJen

Begründung zum Waffengesetz

vom 18. März 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 265).

1.1 12011 8

"4. Versicherungen. RM 1». Stück.

j.: “Deutsche Bank . Deutsche Central-

WassrrwerkeGstsen- kirchsn ......... WLUDUUTL) 11001111. W01*,(0211-Weisze11f. 9110110100101! Mestdeutsxxxe Frans- '*05 ..... , .. do. 00, 1111711011191" Div.:Ber. 11037117

bodenfreditbant . . . Deutsche Effecten- u. Wechselban! ...... Deutsche Golddiskont- baut Gruppe 8... Deutsche Hypotheken- bank Ve_rlin ...... Deutsche Uberseeische

Bank .............

(7T gar.V.-A. S.1-5, Juh.Zert. d.Reich5- bk.-Gr.5,1 -4)L. 11-1) * 324% Abfchl-Div. Eutin-Lüveck Lit. 4 GcKasseler Strb. 47 du. Vorz.-A1t, Halberst. - Blanken- burger Eisenb. . .

Alliaitz u. A' do.

"" „Albingia“ «- do.

Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch

Albingia:

Aachen 11. Münchener Feuer. .. 104011 Qlachener Rückversicher11ng..., - Vders. Lit. 11 ..... _ _

o. Lit. ()

Stuttg, Ver. Vers. . 281 2821] da. LebenW-Vk. 23511 --

1. Oktober. 10351;

----- '"

_“

Deutsche 21111.Vl1tsl.-Schein. ei11sclckl.1/_., AblösungZscbd.

5% Gelsenkircßen Bergtverk RM 1936

430,70 Fried. Krupp RM- ?lnleihe 1936. ,

50/0 Mitteld. Stahl RM 36 5% Vereinigte Stahl RM- Llnleihe ...... . ....... 43/4 0/4. do. do. ......... 43/40/5 do, do. +anerz. *11/2 0/9 do. do.

Accnmnlatoren-Fabrik. . . . Allg. Elektricitäts-Gesellsch. Aschaffendnrger Zellstoff

Bawcrt1che Motoren-Werke K;“. P. Bemdcrg . ...... „61111113 Berger Ttefbau. . Berli1t.Kraft 11. Licht Gr. 4 Berliner Maschinenbau. . . Brannk. ". Brikett (Bubiag) Bremer Wollkännnerei

Bnderns Eisenwerke ..... Cwarlottenvnrg.Wasserer. Chem. 0011 Heyden ....... Continentale GnmmiWerke

Dajntler-Benz

Demag Dentsch-Atlant. Tele r. Dentsthe Cont. Gas essau Deutsche Erdöl . . . . Dcutxche Linoleum-Werke. Deutsche Telephon 11. Kabel Deutsche Waffen- u. Munit. Deutscher Eisenhandel .. . Christian Dierig Dortmunder Union-Brau.

Eintracht Braunkohle .... Eijenbahn-Verfehrsmittel. Elektrizitäts-Lieferungsges. Elektr. Werke Schlesien... Elektrische Licht und Kraft

Engelbardt-Brauerei .....

I, G. Jarvemndustrie

eldmühle Papier .. . .. . eiten u. Guilleaume .. ..

Ges. f. elektr.!1nternehm.- Lndw. Loewe u. Co. ... Th. Goldschmidt .........

amburger Elektrizität. . . arvurger Gummi. . . . . . . arpener__ Bergbau . . . .. . , oe|ch-KolnNeuessen . . .

hilipp Holzmann . . . . . . . otelbetrtebs-Gesellschaft. .

.

Mindest- abschlüsse

5000 3000

5000 3000

Fortlaufende Notierungen.

"autiget

132,5-132% (3- _ 103,25- _

997/8-99,7H- _

233-232- _ 113,75-113,25 (3 141%- _

153,75- - - 445,5- - 15154525- -- 165-165,5-165- - 141,75- -

.- 421-- 1111)..-

214- _

143*144% b

1537/8-153,5 E-154%-154,5-- 120,5- _

1428-1422“) |.»

174- _

- -146 ()'-*- _

152,75-1527/3- _

--221,5--

- -175,75- _ 162- _ 130,75- -- 121,75-122- -

159,5-159%-159,5459%5 .

139,5- -- 141- -

147,75448- -'

___.“

1548--

113,25 !) ((i-11310

- -162,5- -- 94,5- _

Voriger

1327543255 103,25- -

100 Z- _ 1027/8- --

- 400,75- - -4_01z/z--

_-_

114,5- _ 142* _

- 453 5045475 5 146,5- - '“ 165,25-165%-165,25 !) _ 441544275

___

181 13- - 111,25-110% 5

159,5- -

- -213%-213-213,75- -

1425443 134427/„- -- 153,25-154,75454454,5 !) 120,25- -

1428-142-142 13- -

- -172,513- -

152,5-152%- _

223%- 176--

_:122,5-- 144,75444,25- -

159,75-160-159%-160,25 Z-

[159,75-160!) _ -139,5-139,25- - 1405/34405 [)

147%-147%- - 142750“ _

153,75-153,75--

170,5" _ 113%-- _

91,75-94,5-

Ilse Bergbau .......... . Ilse Bergbau, Gennßsch.. Gebrüder Junghans . . . . .

Kali Chemie .......... .. Kaliwerke Asch ersleben . . . Klöckner-Werke .....- ..... Kokswerke u. Chem. Fbken

Lahmeyeku. Co. „„...... Laurahütte...,........... Leopoldgrube.„,...-.....

MannesmannröhrenWerke . Mansfeld A.-G. f. Bergbau Maximilianshütte. . , . . . . . Metallgesellschaft. . . . . . . .

Niederlausißer Kohle ..... Orenstein u. Koppel . . . . .

Rhei11.Braunkohleu.Brikett Rheinis e Elektrizitätsxv. . Rheinis e Stahlwerke. . . . Rheinisch-Westfäl. Elektriz. Rheinmetall - Borsig . RÜtgerSWerke .... . . . . . . .

Salzdetfurth Kal) ........ Schiesis e Elektrtzität und

Gas it. 13 . Schubert u. Sal er ...... Schurken u. Co. lektr. . .. Schultheiss-Pahenbofer, j.:

Schultheiss-Brauerei- - - .

Siemens 11. Halske ....... Stöhr u. Co., Kammgarn . Stolberger Zinkhütte .....

Thüringer GaßgeseUsch.. .. Vexeinißxe Skahlnwrke . . . C. J. Vogel. Draht u.Kabel

Wa eWerke Gelsenkirchen We tdeutsche Kaufhof. . . . . Westerregeln Alkali . . . . . . Winterßhall.............

Zellstoff Waldhof . .. . . . . .

Bank für Brau-Industrie . Reichsbank . . . . . . . .

A.-G. für VerfehrSWesen. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichshahn Vz.-A. Lamburg-Amertka Jacket?

amburg-Südam. amp .

ansa“ Damp chi VYrddeutscher L 0va .....

o,o].-

Otavi Minen u. Eisenbahn

Süddeutsche Zucker. . . . . . . -

Mindest- abschlüsse

3000 2000 2000

3000 3000 3000 2000

2000 2000 2000

3000 3000 3000 3000

2400 3000

3000 3000 3000 2000 3000 3000

3000

3000 3000 3500

3000

3500 3000 2000 2000

3000 3000 2000

2000 3000 3000 2000

3000

3000 3000

3000 . 3000 3000 3000 3000 3000 3000

"sation

._.-_

144- -

- 418- -- 158-157,75 b

1211/- - 18%UZ%--

114,25-114- -

_ -20]_- _ 138- "_

107,5- _

_ -234 E-234- - 129,5- _

144,75-145,5 b 126,75-126,25-126,7b [)

153,75-153%- -- 166- _ 146,5-146,25-146,75 ]3-146,5 b

180- _ 94,75-94%- _ 208-208,5 b

.- 440- - 9325-- 214,75--

111-113%414-113,75 0- [1141341375513

177- -- 97%“-

148,5-149- ""

130- _ 199 13-198,75-200,25-200- [ 200,25-199,5 b 135%-135%-135,5 !) 160- _

132-132 (3 .. -77. ..

.. -78- _

Voriger

___-

--422,5--

118-.- - 158,5- - -

1211/3- - --18,75-- -4Nw-

114414844“..-

108-108%-108%- --

2337323423375- - 1447444554457 445,25 5 1207542734427 !„427% 5

166- _

146,5-146,5b 154- _ 180-1808- _

94,5 0.434,75- -- 208,75-209,25-209- -

94-- 213,25-213,75- -

142- _

114 013413754141 13413/75- [114113

_ -97-97,5 [)

1.34%- - 149450- -

198,25-198,5-198,26- _

135,25- _ 159,5-160- _ 1317/z-132 E _ -77,75- _

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen Über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr beige- fügten Liste. *

Bekanntmachung über die Zulassung zum Betriebe der Bau- we1en- und Maschinen-BetriebSunterbreckmngs-Veksicherung.

Begründung zum Waffengeseß vom 18. März 1938."

Entscheidungen auf Grund der §§ 2 und 4 des Geseßes zum Schuße der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933.

Anordnung 71313 zur Aenderung der Anordnung 17 131.1 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art(Preis- regelung für Borsten japanischen und mandschurifchen Ur- sprungS). Vom 21. März 1938. .

Anordnung 7 131.4 der Ueberivach1tngsstelle für Waren ver- schiedener Art (PreiSregelung für ausländische Borsten). Vom 21, März 1938. _

Vekannimackmng JL 503 der Ueberwachungsstelle für unedle

Metalle vom 21. März 1938 über KursPreise für unedle Metalle.“ -

Anordnung Nr. 19 der Ueberwackwngssteüe für Tabak, Bremen

vom 19..März 1938, Bekanntmachungen über die AuSgabe des Neichsgeseßblatts, Teil [. .Nr. 31 und 32. *

* Am111ches. Deutsches Reich. Bekanntmachung über den LondonerGoldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung “der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgeseßbl.l S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 22. März 1938 für ein? Unze Feiugold =- 140 811 2 (1, in 0qu e rung_nach dem Berliner Mittel- knrs ür ein engli1ches Pfund Vom 22. März 1938 mit RM [2,38 umgerechnet . . == RM 86,7632, für ein Gramm “Feingold demnach . . . = 001109 54,0775, . m deutsÖS-Wäbrung umgerechnet. . . . =- RM 2,78950.

Berlin, den 22. März 1938. Statistische Abteilung der Reichsbank.

/éinhardt.

e/Bekanntmachung

zu der dem ternationalen Uebereinkommen über den Eisen- bahn- ersonen- und Gepäckverkehr beigefügten Liste.

' ;“:k“ Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Ueber'ein- kommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (IUP) Anjvendung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 37 vom 13. Februar 1938), wird m'it so- fortiger Wirkung wie folgt eändert:

N Jm Abschnitt „Déüts land“ ist unter 11 die folgende r. 21. Lübeck-Vüchener Eisenbahn-Gesellschaft (Direktion in Lübeck) zu streichen. ' Dic Streichung ist für die Beteiligung dieser Strecke am ("UP ohne Bedeutung, da die Strecke in das Eigentum des Lutschen Reichs übergeführt und in die Deutsche Reichsbahn eingegliedert Worden ist.

Berlin, den 21. März 1938.

Der Reichsverkehrs-minister. '“ J. A.: (Unterschrift).

Bekanntmachung. * _ _ Der Herr Reichs- und Preußische Wirtschastsminister hat

"_ durch Erlaß vom_2. März 1938 die von der The Liverpool & London & Globe Insurance CompanyLimited, “Liverpool, be-

antvagte Zulassung zum Betriebe der Bauwesen- und Ma- Yxinen-Betriebsunterbreclxutigß-Berfickzerung im Gebiete des eutschen Reichs erteiü. ,

Berlin, den 17. März 1938. _ _ Das Reichsaufsichtsamt _ für- Privatversicherung. __ 'J.V.: Dr.Sckjneider. '

._-

Allgemeines.

Grundlage, des geltenden Waffenrechts ist das-Geseß Über SchußWaffen und Munition vom 12. April 1928, dessen Be- stimmungen in der NotderordnungSzeif durch eine Reihe er- gän'ender Vorschriften verschärft Morden sind. Das deutsche WaZerJLWerbe, das bekanntlich durch die Vorschriften des Ver- sailler Diktats in eine überaus bedrängte Wcrtschaftliche Lage geraten War, ist in der ihm noch verbliebenen BeWegungs- freiheit durch diese aus polizeilichxzn Rücksickßen erlassenen ge- setzlichen Vorschriften weiter eingeschränkt Worden. Es _hat sich daher eit langem bemüht, auf eine Milderung der von ihm als be onders drückend empfundenen Bestimmungen hinzu- wirken. Die StabilisierunÄ der innerpolittschen Lage hat es jetzt gestattet, das geltende *affenrecht nach der Richtung durch- znprüfen, Welche Erleichterungen gegenüber dem bisherigen RechtZzustand im Interesse des deutschen Waffengciverbes ver- tretbar sind, ohne daß eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eintreten kann. Denn Voraussetzung füe jede Lockerung des geltenden Waffenrechts muß es sein, ,daß die Polizeibehörden in der Lage blßiben, den Erkverb und den „Besitz von SchußWaffen durch unzuverlässige, besonders auch durch staatsfeindliche EleMLnte rückstchtslos zu Verhindern.

Das Ergebnis dieser Prüfung bildet der vorliegende Ent- rourf, der mit Lockerungen des geltenden Waffenrechts Vor- schriften gegen den Waffenbesiß 0011 Personen verbindet, die sich staatsfeindlich betätigt haben, oder durch die eine Gefähr- dung der öffsntlichen S1cherhcit zu b€f111chten ist. WLUU der Besitz von Waffen durch solche Personen nach Mög- lichkeit unterbunden wird, ist es Vcrtxctbar und angemessen, für die staatstrcue Bevölkerung Er- leichternngcn in den biczherigeu einschränkcndcn Be- stimmungen eintreten zu lassen, die nicht nur «der Allgcmoiu- heit, sondern vorzugsMisc auch dem Waffengewerbc und der in ihm beschäftigten Arbeiterschaft zugntckommcn und gesignet sind, deren Wirtschaftliche Lage zu Vcrbcsstrn.

Die wichtigsten Aendernngen, die der Entjvnrf gegeniiber dem geltenden Recht bringt, sind folgende:

1. Der selbstVerständliche Grundsatz, daß Feinde von Volk und Staat und sonstige sickzerheitsgefährdende Elemente nicht im Besitz von Waffen sein dürfen, soll in der Weise durchgeseßt Werden, daß die Polizei befugt ist, solchen Personen Eriverb, Vesiß und Führen von Waffen und Munition zu verbieten und Waffen und Munition, die sich im Besiß einer solchen Person befinden, entschädigungslos einzuziehen 23). Die all- gemeine Fassung dieser Vorschrift macht Sonderbestimmungen, wie sie im geltenden Recht für den Best? von Schußwaaffen durch bestimmte Personen und für den Be iH von sogenannten Waffenlagern bestehen, entbehrlich.

2. Es ist vielfach geroünscht Worden, den Ertverb von Schußrvaffen nicht mehr Wie im geltenden Recht, das den Er- Werb nur an Grund eines von der Polizei ausgestellten WaffeneTWerb cheins gestattet, von einer besonderen Erlaubnis abhängig zu machen, sondern ihn frei mzulassen. Der Entwurf hat diesem Wunsche nur zu einem eil entsprechen können. Es ist vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit aus nicht Vertretbar, jedem ohne Weiteres die Möglichkeit zu geben, SchußWaffen aller Art zu erWerben. Die Polizei muß vielmehr eine Kontrolle darüber ausüben können, daß leicht zu hand- habende und versteckt mitzuführende “Schußwaffen nur in die Hände Yolcher Personen kontmsn, die zuverlässig sind und 'die ein Be ürfnis zum ErWerbe nachWeisen. Dagegen sind ge- wisse Erleichterungen gegenüber dem geltenden Recht ange- bracht. Schon jeßt unterliegen dem sogenannten ErWerbschein-

'zWang Wertvolle LanJWaffen, insbesondere JagdWaffen, nicht 1a der Ausführungsverordnung zum SchußWaffengeseß in der Fassung der Verordnung vom 2. Juni 1932, Reichsgeseß- blatt [ S. 253). 'Es erscheint vertretbar, diese schon bestehenden Erleichterungen "dahin zu erWeitern, daß dem ETWerbschein- "zwang künftig nur noch FaustfeuerWaffen (Pistolen und Re- volver) unterliegen. Einer Erjverbserlaubnis bedarf es künftig nur noch für diejenigen LangWaffen, die unter den Begriff des Kriegsgerätes im, Sinne des Geseßes über die Aus. und Ein- fnhr von Kriegsgerät vom 6. Nobember 1935 (Reichsgeseßbl. [ S. 1337) und der dazu erlassenen Bekanntmachungen des

Reichskommisxars für Aus- und EinfuhrbeWiUigung fallen. .

Der Erjverb ieser Waffen wie von Kriegsgerät überhaupt ist nur mit Erlaubnis des Oberkommandos der Wehrmacht oder der von diesem bestimmten Stellen zulässig. 22 des Ent- WUrfs). Dagegen können die übrigen Langmaffen, besonders also Jagdjvaffen, Sportivaffen, Scheibenbüchsen, Kleinkalrber- bjickxsen u. a.,“ künftig ohne besondere Erlaubnis erivorben

_Wexden. Durch das oben erwähnte Waffenbesißberbot des § 23

ist dafür gesorgt, daß unzuverlässigen Elementen auch dsr Bcsiß solcher Waffen entzogen Werden kann. '

3. WLUU der Entjvnrf somit dLU Erjverbschcin3wan auf Faustfeuerjvaffen beschränkt, so enthält er andßrseits aus [Zehet-

eitspolizeilichen Gründen eine allgemeine Bsschränkung für den entgeltlichen Erwerb Von Waffen durch Jugendliche. Im Interesse der Erfüchtigung der deutschen Jugend ist es selbst- Verständlich, daß diese frühzeitig lernt, mit Schußjvaffen um- zugehen. Ein allgemeinßs Verbot des Ucbcrlaffens von Schuß- Waffen an Jugendliche konnte daher nicht in Ermägung gezogen Werden. Aus demselben Grunde Wäre auch ein Befißderbot gegen Jugendliche praktisch U11durchführbar, Es muß vielmehr Aufgabe der Eltern und Erzicher sein, dafür zu sorgen, daß SchußWaffcn nicht in die Hcmd Von Kindern kommen, und daß Jugendliche lernen, jedes unvorsichtige HCMÜLUM mit Schuß- Waffen zu verjneidcn. Wohl aber muß dnrch gsfeßliche Vor- schrift Verhindert Werden, daß Jugendliche in der Lage sind, sich unbeaufsichtigt Waffen zu kanfsn. Ter EntWUks Verbietét daher grundsäßlick) das entgeltliche [].-Iberiasscn von Waffen aller Art und von Munition an Jugendlich? unter 18 Jahren 13). Da sich dieses Verbot auf das entgeltliche Ueberlaffcn beschränkt, Wird hierdurch die schicßsportlicye Ertüchtigung der Jugend nicht becinträchtigf. Es ist ferner beabsichtigt, in dcr TurchführungZVerordnung Truckluftjvaffen mit einem Kaliber bis zu 7 mm Von den Meisten Bestinmmngcn des Gesetzes frei- zustellen, so daß für diese harmlosen Wasfyn das Verbot des § 13 nicht gelten wird. Anderseits soll nicht MEHR zugelassen Werden, daß Jngcndliclx Schreckschuß- und Gaspiftolen kaufsn dürfen, da eine RUHE Von Fällen bckauntgeworden ist, in denen Jugendliché dnrcl) leichfsinnigcs Umgehen mit diestn Waffen Kameraden schjvcr Verletzt haben.

4. Nach bisherigem Recht unterliegt Munition dem Er- jverbschcinzwÜng nur insofveit, als es fiel) um Patronen mit Mantclgcschdß und um Kugclpatroncu für Fausthtcrwaffen handelt 12 Abs. 2 der AusfijhmmgsNrordmmg Vom 13. Juli 1928, Reichsgcscßbl. ] S, 198). Tor Eutimtrf hat auch diese B6schkänkmtg fallen gelassen und fiir den ErWerb von “.Ukunition allgemein feinen Erwerbsclxinpvang mehr vorgesehen.

5. Wenn der Entjvnrf somit für den Erjverb von Schuß- jvaffen und Munition Erleichterungen bringt, so mnß doch das Führen von SchußWaffen in der Oeffentlichkeit auch Weiterhin Von polizeilicher Erlaubnis abhängen. Tenn Wenn es jeder- mann erlaubt wärs, eine schnßbsreite oder leicht schußbereit zu machende Waffe in der Oeffentlichkeit zu führen, so Würde dar- aus eine scherc Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ord- nung erivacbsen, da dann viele Personen schon aus Leichtsinn von der Schußjvaffe cinen unzulässigen Gebrauch machen würden. Der EntjvuxF hält daher an dem Erfordernis eines polizeilich angestellten Waffenscheins fiir das Führen von Schußfvaffen in der Oeffentlichkeit fest 14). Eine Erleichte- rung gegenüber dem geltenden Recht tritt dadurch ein, daß der Waffenschein künftig in der Regel auf drei Jahre ausgestellt Werden soll, Während biSHer seine Höclstgcltungsdancr nur ein Jahr betrug.

6. Der EntWUr! hält an der Erlaubnispflicht für Waffen- herstellung und Waf enhandel fest. Es ist selbstverständlicl), daß das WaffengeWerbe einer scharfen Kontrolle durck) den Staat unterliegen muß. Jm bisherigen Recht fehlte es an einer ge- nauen Bestimmung der Voraussetzungen, unter denen die' Er- laubnis nm Gekverbebetriebe erteilt Werden durfte. Hieraus haben sic?) in der Praxis zahlreiche Unzuträglichkciten ergeben, namentlich dadurch, daß Personen, die keine fachliche Eignung besaßen, die Waffenhandelserlaubnis erhielten. Staatlichen Notivendigkeiten und dem Wunsche des Waffengewerbes selbst nach seiner Reinhaltung von ungeeigneten Elementen entspricht

_ es, Wenn der Enthrf die Voraussetzungen für die Erlaubnis-

erieilung genau umschreibt. Die Erteilung der Erlaubnis für das Waffenherstellungs- und das WaffenhandelSJcWerbe soll

,künftig nur zulässig se„in, Wenn der GeWerbetreibende die

deutsche Staatsangehörigkejt besitzt und im Reichsgebiet einen festen Wohnsiß hat 3 Abs. 2, § 7 Abs. 2). Um den handels-

, vextraglichen Abmachungen. mit ausländischen Staaten Rech-

nung u tragen, ist die Bewilligung von Ausnahmen von dieser 5 orschrift zugelassen 3 Abs. 3). De Erlaubnis darf crner nur erteilt Werden jveun_der GeWerbetreibende und die Für die kaufmännische 1th technische Leitung des Betriebes in ,lussicht genoMMenen Pexsotxen dte für das GeWerbe erforder- liche persönliche Zuverlafftgkett und wenn der GeWerbetreibende oder der techmsche Leiter seines Betriebes die ür das Gelverbe erfordérliche. chliche Eignung besißen 3 Abk. 4, § 7 Abs. 2). In der Du - hrungsverordnung-Wird im einzelnen bestimmt Werhen, _unter Welchen VorausseyMgen persönliche Zu- verlafsigkett und fachliche Eignung zu bejahen sind. Für Juden