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Rekchst und:;Staafsamekakr Nr. 133 vom 23.- April 1938. S. 4.
a);*insBerl'in der Polizeipräsident,'sonst in Preußen » und Bayer'n der Regierungsprästdent, i_n Sachsc11 *dcr KreiShauptmann, in den übrigen Landern die OÖLTstL Landesbehörde als erste Instanz (§ 9 Abs. 1); - „* , -. , b) die dem Reichsministerium des Jnncrxi 11119891112- derte Reichsfeststcllungsbchörde (§§ 15, 16) als BeschWcrdcinstanz; ' 2. für Anträge, die sick) auf das für pcrfallen crk1ärte Ver- mögen eines Llusgcbüxgcrtcn HEZWHLY, und __
3. f1'1'1 Anträge, dic sick). auf das Bcrmosgcn dcr fruheren Arbeitgeber: und Arbeitnchmervcxm1119111191211 bezichM, dis Reichchststcklungsbshörde (§§ 16, 22, 30) als einzige Instanz. ,
Ueber das FeststcllnngSVcrfahrcn selbst enthält das (5391813
keine Bestimmungen, abgesehen Von § 17, 111111) 111111 die (55111- scheidungen dcr Fcststc[lungI-Hclzördcn dcn Gcscßadtgtcn 39511- stLUensind. Tie crforderlichcn Bcstimmnngcn 11911 das Lycr- fahrsn Werden in einer T111'chfiil)rungs1)c1'111d11111111 1101111fo
WERDEN. Tas Vérfahrcn ist ein V«111311111111g§11crf11[)rc*11, kein Gerichtsvchfahrc1u Tas „and (Erster Abschmtt des Gesetzes)
odsr das Reich (ZWOitcr Abschnitt des Gcscßcs) tritt 110111136- schädigtcn nicht als Partei, sondern als V1'11v1111111tgsbc1)ord€ gegenüber. In d€111 Fcststcllu11gs11crf11l)1'cn, 131131111) 3111015011“ dsr VermögenSVorWalfung der Deutschen Arbeitssth 111111 59111 Geschädigten (Dritter Abschnitt dcs_Gcfeßcs) _abspxclt, '1st aklerdings die Annäherung an den Zivtlprozcß cine ziemltch starke, da hier die Stellung der VexmöganchWthung der Deutschen Arbeitsfront sick) sehr der elner Pattex nahert. Tie Fcststcllungsbchördc wird sich, Wenn ein dN: Y_csttm- mung des F“ 7 115111. 5" 29 entsprechender Antrag g9stel[t_11t, zu- nächst auf Grund der Vorschriften des F" 6 daruber klzxir 'zu Werden haben, ob der Antrag dcm 0511111118 nack) Zerechtxcrttgt ist, d. 1). ob überhaupt eine Entschadrglzng Zervahrt Werden kann. Ist diese Frage zu bejahen, so ist dre Hohe und Art der
Entschädignng, nach den Vorschriften der §§ 12 bis 14 zu bc- _
stimmen; Grundsay ist, daß nicht mehr 1111 Entschädigungcn aus einsm bestimmten Vermögen gcivahrt Wcrhcn darf, 11le dxr Wert dieses Vermögens beträgt (§ 12 Ab). 1). Daßcx gikt aks Wért des Vermögens der VerkaufSWer11§ „12 Ab].„2). Innerhalb der nach F" 12 zu berechnenden, fur 1111: eqsckwdw gungen zur Vsrstigung stehenden Muffe hat nunmehr dte Fes,- steUungsbcHörde auf Grund des § 13 dre Menge der En1sch11d1- ' gungsgläubigcr in eine Reihenfolge zu brrxxgcn, die 1161191119611 entspricht, Welche in dcr Konkursordnung fax die Befriedigung der Gläubiger vorgesehen ist. Dabei ist .]edyck) zu beachtucn, daß hier nicht wie im Konkursverfahren dr? dirigltche'n Glau- biger absondernngsbcrechtigt sind, d. h. cs 1stu111cht 9111311 “dcm Hypothckcngläubiger das eingezogene Grundstuck'zur Bßfrrxdi- gung freizugeben. Die Bestimmung, dW, dte „Entschadi- gungsgläubigcr in dcr Reihßnfolge 511 befr1cdtgenns1nd, dre m der Konkurßoxdnung für die Bcfricdtgung der Glaf1151ger yzor- gesehen ist, erleidet jedoch durch das Wort „grunhfÜHÜcH“ eine all emeine Einschränkung. Tic Feststellungsbckxorde ist also niZt unabänderlich an diL Reihenfolge der Konkursoxdnung ebunden. Sie kann aus verschiedenerlei Gründen, die 11591 Selbstverständlich niemals Willkürlick) sein dur_fen, von _diescr Reihenfolge beim Vorliegen besonderer Umstande ach1che11. Einßn HinWeis, Wenn etWa ein solches.Abw_e1chen_ geboten 111, 2111111111551; Absatz 2 des § 13. YiUigk21thxu11'c-k, „insbesondere die 1111101ng11 Behandlung Bcdurfttgyr, konnxn oder mussen zu einer Aenderung der Reihenfolge fuhren. Die Feststcklnngs- behörde hat also eme viel freicre Stellung (114; der Konkurs- VLYWÜlfLr. Sie muß sick) bei ihrer Entscherdung 11011 111111011111- sozialistischem RechtScmpfindcn leiten_ lassen. Einem solch5n Empfinden wird es 111 der Regel nicht ent1prechcn, daß am oder Wenige Gkäubiger, die in der Rmhcniolgc 1111 beworzugter SteUe stehen, 131111 befriodigt Werden, 1vahr€11d alke andyrcn Gläubiger nichts bekommen. Unter Bcachtu11g der Herden Grundsäße dcs “Z; 13 _ Fostseßung der Ent1chad1gungen 111111) der Reihenfolge der KonkurSordnmig, bevyrzugte Behgndlqu bsdürftiger Geschädigter -- muß 1.111:- Fest1tel1_Uanbel)orde d1e berechtigten Jntßressen aller Ent1cha111gungs laubrgex so gkgen- einander abtvägen, daß das Ergebnis gere t erschetnt.
Gegen die Entscheidung derÉZ-ests1c1lungsbxhörde (erster Abschnitt des Gesetzes,) steht dem eschad1g_te_n dtc BeschWerde an die Reichsfeststellungsbehörde zu, dre bet 1191: oder der Fes - steÜungsbehörde fristgemäß schriftlich ein uretch_en und zu be- gründen ist (§ 15 Abs. 1, 2). Deananh ?teht dtese Beichtverch nicht zu, da es ja seine eigene Behorde 1st, ive[_che die Eritschet- dung getroffen hat. Jedochkann --,_ und m der Wtrkxng kommt das der Beschiverde gleich -- dte Fesxstellungsbeborde ihre Entscheidung der Reichsfeststellungsßehyrde zur Nimh- prüfung vorlegen, um WM in einer gryndsaßkchen Frage „ckW- Entschetdung herbeizuführen. Dq dre Fcststellyngsbehorde eine Verivaltungsbehörde, kein Gericht ist, Yann ste von „threr vorgeseßten Stelle ,n einer solchen Vorlage threr_ Entscheidung an die Reichsfest tellungsbehörde auch angeW1esen Werden (§ 15 Abs. 3). '“ * “1 ' Die Reichsfeststellungsbehörde ist, wie schon aus ihrer An- gliederung an das Reichsministerium des Jnnxrn hervorgeht (§ 16 Abs. 1), ebenfalls eine VerWaltungsbehorpe, Wenn'ste auch in ihrer Zusammenseßung (§ 16 Abs. 2) 21112111 (31311151 angenähert ist. Sie besteht aus Kammern; xede Kammer er- kennt über die gemäß § 15 bei ihr eingehenden BeschWexdey in einer Beseßung von fünf Mitgliedern, von denen drei d1e Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren VerWaltungs- dienst besiYen müssen; zWei Mitglieder (jeder Kammer) Werden vom Sterertreter des Führers vorgeschlagen; bestellt Wexden soWohl der Vorsißende _wie sämtliche Mitglieder vom _Re1chs- minister des ("nnern (§ 16 Abs. 2 und 3). „Die Entscheidungen der Reichsfest tellungsbehörde sind endgulttg (§ 17 Abs. 2). Für die Entschädigungsverfahren, die __sich an die'_Ver- allerflärung des Vermögens eines Aus eburgertep knupfen, ist die Reichsfeststellungsbchörde einzige «)unstqnz (F 22). Im Interesse einer beschleunigten und gleichmqßtgen Exledigung der Entschädigungsanträge, die sich auf dre ermogen der früheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerveretmgungen be-
ZÉÄY-JZY-IÉÉMYHQÉ-FÉ“
ziehen, erschien es ziveckmäßig, die Entscheidunßen Über" die tn einer einzigen Instanz bei der Reichsfeststelungsbehorde zusammenzufassen, für deren Kammern jedoch "111 dies?n„ Fällen eine Besetzung mit drei Mitgliedern genztgend sein dürfte, von denen eins vom Stellvertreter des Fahrers, e1_n weiteres vom Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen m1t dem Reichsarbei-tsminister vorgeschlagen Wird. „ Es "War bereits obenausgcführt Wurden, daß die rexht- mäßige Begründung des Eigentum? der Deutschen Arbeits- Tlront an dem Vermögen der fruheren Arbeitgeber- yndz rbeitnehmervereinigungen noch nachzuholen ist, Mese ]
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Eigerxtunisbegründung erfolgt nunmehr in § 24 Abs.1.des Entsä)ädig1111g§gesclzes in der Weise, daß als Treuhanderin der Deutschen Arbeitsfront die VcwnöganVerWaltung der Deutschen Arbeitsfront, Gesellschaft mit beschränkter Hqstung, Berlin, in die in Frage stehenden Vermögen der früheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmervcreinigungen eingewiesen wird.
Im Gcseß selbst konnte nur die allgemeine Bezeichnung diescr Vermögen, nicht 1111-31: eine eindeutig fcstumrisscne und für jeden Außenstehenden ohne jvciterss erkennbare Bc- grenznng gegeben Werde'n, hauptsächlich auch deshalb, Weil 0111521119 Arbeitgeber- und Arbeitnehmcrvcrécinigungen einen anderen Weg genommen haben als den in die Deutsche Arbeitsfront. Das gilt 5. B. für alle Arbeitgebervereini- gungen, die im Rahmsn dcr Geseßgcbnng über den vor- 1ä11fig€n Aufbau des Rcicthährstandes diesem eingegliedert odLr angkglicdcrt oder aufgelöst Worden sind; für diese BLT- einig1111gc11fin-dcn nach ausdrücklicher Bestimmung des § 31 die Vorschriften des Dri1t€n Abschnitts keine Aandung. Andere frühere ArbcitgcbeWcrcinignngcn, die neben sozial- politischn Nucl) wirtschaftspolitische Ziclchrfolgt haben, sind 111 die Organisation der gcjvcrblichcn Wirtschaft eingeglißdcrt, und es ist bei dieser GclsgeUhcit über ihr Vermögen bereits anderkveit verfügt Wordcn. Andkrseits sind Arbeitnehmer- ereinigungen in dcr ReichskultUrkmnmcr oder ihren Einzel- kammern aufgegangen. Es bedarf also über den § 24 Abs. 1
des Geseßßs hinaus 111111) einer cindcutigen Klarstellung, in_
das Vermögen Welcher Einzelmen Arbeitgeber- und Arbeit- 11ch111chereinigungc11 dic VermögensberWaltung der Deutschen ArbeitSfront eingewißsen Worden ist. Diese Klarstellung soll durch eine. listenmäßigc Bekanntgabe dieser Vereinigungen er- folgen, Welche nach F“ 24 Abs. 4 der Reichsminister des Innern im Einvernshmcn mit dem Steklvertretcr des Führers, dem ReichswirtsclMstsminister und dem Reichsarbeitsminister vor- zunehmen hat.
Eine eingehende chclung gibt der Abs. 2 .des § 24 für so1chc juristische Perso1tc11,'a11 denen lediglich frühere Arbeit- 99521- und A1“1191111ehmerVercinigungen beteiligt Waren (z.B. UnterstÜHU11gsvercine). In einem solchen Falle wird die Deutsche Arbeitsfront nach § 24 Abs. 2 Satz 1 soWohs, in die VcrmögcnSanteile der frühcrcn Vereinigungen als auch in das Gesamtvermögen dicser juristischen Personen einge- wiesen mit der Fol 6, daß diese juristischen Personen in der vom Reichsminister ' es Innern herauszugebenden Liste (§ 24 Abs. 4) aufzuführen sind und sie nach § 24 Abs. 5 als auf- gelöst 9611211, Was wieder zur Folge hat, daß sämtliche Forde- rungen gegen sie erlöschen (§ 28). Diese Folgßn mußten ver- miedcxn Werden bei einem in Form einer AFtiengesellschaft, ciner Ko111manditgescÜschast a. A. oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierten rein wirtschaftlichen Unternehmen, wie sie die Deutsche Arbeitsfront ebenfakls übernommen hat; es wird daher in diesem Falle nach § 24 Abs. 2 die Deutsche Arbeitsfront nur in die Aktien und Ge- schäftsanteile einchiesen mit der Folge, daß die Gesellschaft als solch mit ihren Rechten und Verpflichtungen bestehen bleibt. Von dieser Bestimmung mußte aber wieder eine Aus- nahme gm11acht 1132111211 für diejenigen Fäkle, 1130 die Aktien- gesellschaft, die Kommanditgescllschaft auf Aktien oder die Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung leidiglich die Form War, in die sick) Unterxrehnukxns- früherer Arbeitgeber- „oder Arbeit- nehmérvkreinigungen gekleidet hatten. In diesen Fällen, Wo der ausschki-Zßliche ZWLck der Gesellscha t die Verfvaltung eines GcWerkschaftshaUses 113111: oder es si sonst um eine Ver- mögensWrWULtung oder. Treuhaanesellschaft einer früheren Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervereinigung, in deren Ver- mögen die VermögensvsrwaUung der Deutschen Arbeitsfront nach § 24 Abs. 1 eingswiescn wird, handelt, wird die Ver- mögenHVerivaltung nach § 24 Abs. 2 Saß 3 soWohl in die Aktion odcr Geschäftsanteile als auch in das Gesamtvermögen der Gesellschaft eingewiessn, die mithin 1111ch § 24 Abs. 4 be- kanntzugeben ist, die nach § 24 Abs.5 als aufgelöst gilt und für deren Sckiulen di? Deutsche Arbeitsfront und die Ver- möngNrWaltung der Deutschen Arbeitsfront. nur nach Maß- gabe des § 25 haften. '
Sch1icßlich mußte an dieser Stelle des Gesetzes noch die Rechtmäßigkeit der Rechtshandlungen bestätigt Werden, die der, Leiter dx): Deutschen Arb-Zitsfront Dr. Ley als verfügungs- berechtigter.Pfleger der von dem GeneralstaatsUUWalt des Landgerichts [ Berlin im Mai 1933 beschkagnahmten Ver- FZsgen) der Freien GeWerkschasten vorgenommen hat (§ 24
. 6 .
Die Tatsache, daß die Deuksche Arbeitsfront die früheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen zrvar teiljveise schon im Sommer 1933 iibernommen hat,.daß aber das Eigen- tum der VermögensberWaltung der Deutschen Arbeitsfront an' Dem Vermögen dieser Vereinigungen erst mit dem Tage des Inkrafttretens des Entschädigungsgeseßes entsteht, ließ es nicht zu, die Haftung der Deutschen Arbeitsfront für Fork- rungen gegen diefrüheren- Vermögensträ er ebenso allge- mein auszuschließen, wie dies_im Ersten Lk schnitt zugunsten der ,Lßnder für Forderungen gegen die von ihnen enteigneten Vermogensträger geschehen konnte. Im letzteren Falk er- nzarb das Lan-d bereits durch die Ein iehung Eigentum, und fur Forderungen, die nach 561 EinzieZung in be“zug an “ein- gezogxnes Vermögen entstanden sind, haftet das Land Felbst- verständlich in voklem Umfange, Was nicht besonders gesagt 311 Werden brauchte, da ja nach der Einziehung Das Land und nicht mehr der frühere Vermögensträger als Vertragspartei auftrat. Bei devDeutschen Arbeitsfront War es dagegen so, daß sie z. B. im Sommer 1933 den Arbeitnehmerverband in der Weise ubernahm, daß für den Übernommenen Verband nunmehr sie _ »die Deutsche Arbeitsfront - auftrat. EtWaige
Forderun en sind also auch Weiterhin nicht gegen die Arbeits-_
front, son ern gegen den früheren Verband entstanden. Es wäre eine grobe Unbikligkeit gegen die Gläubiger etvefen, die Haftung der Deutschen Arbeitsfront auch für sol e unter ihrer eigenen Vcrivaltung entstandenen Forderungen gegen die früheren VermögenSträ er ausÉuschließen. Da die Ueber- nahme der Vßrbände ducm die eutsche Arbeitsfront aber zu ganz verschteYenen „Zeitpunkten stattgefunden hat, War es nicht mögkich, fur den Beginn ihrer Haftung einen einheit-
lichen Stichtag zu bestimmen. Dieser Tag kann vielmehr nur -
Für die einzelnen Vereinigungen gesondert festgestellt Werden; as soll nach § 25 Abs. 1 bei der Benennun des Verbandes in dem nach § 24 Abs. 4 vom Reichsminißter des Innern herauszugebenden _ Verzeichnis der Vermögensträger ge- schehen, in deren Vermögen die VermögensverWaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen wird. (§ 25 Abs. 1). Schließlich bringt § 25 Abs. 2 noch eine besondere Re e- lung uber die Haftung der Deukschen Arbeitsfront für Ag -
":-
*sYxüche ans'Dienst-vdér Arbeitswerhältnissen, die' zwischen
emcm Arbeitnehmer und einer frühkrcn Arbeitgeber- oder- Arbcit11clz111crderciniguu odcr dcr. Deutschen _Axbeitsfrv'nt be- standen haben. Aus sol )cn Verträgßn haftet die DeutsYL-Ar- beitsfront 11111: dann, Wenn die Dicnst- odsr Arbeitsverhaltmffé. Von ihr über den 30. SEPTLMÖLB 1933 ausgedehnt 1vorde_n sind. Maßgebend ist die tatsäck)[ichc Ausdehnung, d. h.. dre Entgegennahme von Disnsten, nicht der förmliche WME]:- bestand des Arbeitsbertragcs. Der] Grund für die' gckroffßne Regßlung ist der, daß am 30. September 1933 dw Deutsche Arbeitsfront in der Lage W111“, 311 iibersehen, Welche Ange- stellten und Arbeiter-dcr früheren Arbeitgebcr- 111111 Arbett- nehincrvcreinigmigcn sie in ihren Diensten bLhÜÜEU Wollte.
Fiir Forderungen, für die 11.1111) den Bestimmungen des § 25 die Toutfthe Arbeitsfront nicht haftet, kann der ge- schädigte Gläubiger nach §§ 27, 28 11111) 29 den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung stelkcn.
Ja den Sc'[)[11ßvorscl)1*iftcn (Biertcr Abschnitt Des Ge- setzes) Wird 1111 § 32 zunächst die 1111110119119 nnd prozeffnale Ausschließlichkcit dcr Vorschriftcn dcs E111sck)ädig11119§geje1zes gesichert. In den von ihm bcirofscncn Fällen Werden Ent- schädignngcn auf (Grund anderer Gesetze nicht gewährt. Wenn in einem vor dem ordentlichen Gsriclx anhängigsn R€chts- streit eine Partei geltend 11111151, daß der anhängige A11sp111ch unkcr das Entschädig1111gsgcsctz fallß, so muß das (Hexicht das Verfahren ansscxzcn bzw. die Z1va11gs1311llstreckung einst- Weilen einstellen und die Akten (111 die zuständige Fest- stellungaohövde abgeben. Die Fcststelku11g§behörde 1111111 dre Weitßchrfolgung des Anspruchs im ordentlichen Vorfahren zUlaffcn, Worauf diese?: Vor Gericht auf Antrag (1111211 Fort- gang nimmt, oder sie muß die Akten der Reick)_sféststellung§- behörde vorlegen; die eststellungsbehörde erster Instanz, die es allerdings nur im er ten Abschnitt 1111, darf also nicht 'se1bst den ordentlichen RechtSjveg verschlichn, sondern muß diese, wichtige Entscheidun der Reichsfcststellungsbehörde Überwssen. Entscheidet die Rei sfeststellungsbchörde da[)in, daß der 2111- 11111111) im FeststollungZeraHren zu behandeln ist, so W115 seine Weitervcrfolgung im Rcch1§W€g unzulässig. Das "ent- sprechende gikt, Wenn bereits ein voklstreckbarer Titel aber einen Anspruch vorliegt, der nach dem Etttschädigungsgcseß zu behandeln ist (§ 33). , _
Der Abschluß Von Vergleicßen wird durch die Vorschriften des Entschädig1111gsgesch€s nicht angcschlossLn (§ 35). De? Vergleich muß jedoch von der Feststellungsbehörde genehmigt Werden. Diese Bestimmung War notwendi , M11 sonst unter Umständen im VergleichZWege Über VermögenZWerte erfÜgt Werden könnte, die dann den Entschädignngsgläubigern im Feststellungsvcrfahren entzogen würden. Vielfach sind in den von dem Entschädigungsgescß betroffenen Fällen ÖLWits Ver- gleiche abgeschlossen Worden. .Bei diesen behält es sein Be- Wenden. ,
Vielfach ist ein eingezogenes Vermögen vom Reich _und insbesondsre von den Ländern gan oder teilweise bereits auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen morden, In diesem Falle kann die Feststellungsbehörde auch dem Uébernehmer des Vermögens die Entschädigung der Be- rechtigten ganz oder teilWeise auferlegM (§ 36). Ebenso kann War das Reich oder Land von der FeststeÜungsbehörde für ?_ntschädi U11g§pf11ch1ig9,111är_t,__„ahxx_ gleichzeitig von ihr dar-
" uber Veßiminuug'gétroffen Webden, ob und in Welcher Höhe]
der UebernehMer dem Reich oder Land Ersaß zu leisten hat.- Jn diesem Falle hat auch der Uebcrnehmer das Recht der Be- schWerde; er Wird auch im FeststeUnngsverfahWn zu hören sein. SoWeit dem Uebsrnehmer eine Entschädigung oderr- saßleisttng auferlegt wird, ist gegsn ihn die ZWangsvolk- strecknng zulässiYÉ 36 Abs. 2). .
Durch die orfchristcn des Entschädigungsgescßes Werden die §§ 3, 4 und 7 des Geseßes über die Einziehnng kommu- nistischen Vermögens Vom 26. Mai 1933-überholt; sie Werden daher im § 38 außer Kraft geseßt.
Das Entschädigungsgescß ist ein abschließendes Géseß. Es gikt nicht für die Zukunft, sonT-ern liquidiert MaßWHmen der Vergangenheit, die in Auswirknng der natiomüsozialisti- schen Revolutiyn notWendig Waren.
Gesetz in 1111», R9chte Dritter" vornimmt, Solche Eingriffe können aber nicht dauernd wietdcrholt Werden; unter sie zisht vielmehr das Entschädigungsgeseiz 111111111951 einen Schluß; strich. Es wird auch in Zukunft nicht auf polizeikiche Ein- griffe in das Eigentum verzichtet Werden können, Wenn das zur A*ÖWehr von Bestrebungen notWeu-dig ist, die gsgen den nationalso ialistischen Staat gerichtet sind. Aber die Rsc'lste Dritter so en dabei künftig geachtet Werden. TLM trägt „€ 39 Rechnung. Danach erlöschen künftig Rechte an cingswgyn-zn Gegenständen nicht. Der Hypothekengläubigcr kann also künftig die Zjvangsversteigerung gegen ein eingezogßnes Grundstück betreiben. Ferner haftet das Land künftig für. Forderungen, die *gegen den Träger dss eingézogenen Ver- mögens bestanden; selbstverständlick) ist aber die Haftung auf. das übernommene Vermöqet't beschränkt. Jst Danack) das
Vermö en überschuldet, so findet auf Antrag des Landes oder '
eines [äubigers das KOÜkULZVerahrM statt. Das gleiche YU, Wenn kün'ftig dasVermögen eines Ausgebürgerten dem
eich für verfallen erklärt wird. _- er Uebergang der Ver- mögen der früheren Arbeitgeber- 1) Arbeitnßhmervereini-
gungen auf die Deutsche Arbeitsfront ist mit Dem Entschädi-.
Yngsgeseß endgültiJ abgeschlossen, so daß es insoWeitzkeiner e timmungen fiir ie Zukunft bedurfte. § 40 enthält dié übliche ErMiichtigung an den Reichs-
“minister _des Innern, im Einvernehmen mit den sonst zu-
ständigen Reichsministern (Reick)sministe1 der Finanzen, Reichswirtschaf1sminister, ReichSarbsitSminister, Reichs- ministex der Justiz„ Stellwertreter dcs Fübvers) die 111: 511)111:cl)f11l)runZZ und Ergänzung des Gessßys erforderlicZen Rechts- und ertvaltungsvorschriftcn zu erlassen. -
*
VerantWortlich:
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Präsident Dr. S ch [ a 11 g e in Potsdam;
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Druck der Preußischen „Druckerei- und Verlags-AktiengeseüsckMst. Berlin, Wilhelmstr. 32. * Sieben Veilagsn
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentral!)andelsregißerbeilaaen).
DadUrck) sind 1311 311111 Teil zrveifellos scthren Eingriffe gercthfErtigt, die das
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zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staaköanzeiger
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Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 23. April
Amtliches. P r e u ß_ e n.
Verfügung.
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGW. ] S. 293) in Verbindung mit dym Geseß über dic Einziehung volks- und staatSfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGW. 1 S. 479) und dsr Preußischen Durchführungsver- ordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) wird das Grundstück Brunnenstraße 41, eingetragsn 1111 Grundbuch Berlin Schön- hausér Torbßzirk Bd. 6 Bl. 175 für den ancnbcrsin dW.“ _Berltncr Logen des Unabhängigon Ordons „Vne Briß“ e. V. m Bsrlin zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Dies wird „qomäß § 6 dcs GesLHcs vom 25. 5. 1933 (RGBl. [ S. 293)) öffentlich bckanntgsmackx.
Berlin, de11 19. 2111111 1938.
Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. J. V.: Dr. B 2 st.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
. Der Kö'niglick). Ungarische Gesandte Döme S 3 t 1) j a 1) tft nach „Berlin zuruckgekehrt und hat die Leitung dsr Gßsandt- schaft Meder übernommen.
- Verkehröivesen.
Wegfall der Postzustellung am 1. Mai.
Am 1. Mai ruht die Postzustellung mit AnLnaHms der E11- zusteUung. Anträgen der Empfäng er auf Eilestsllung wird gegen Zahlung der Eilzustellgebühr für jede einzelne SLUÖUUJ nur entsprochen, soweit die ZUstellung mit dem ohneHin disnstlicb anWesenden Personal gßschehen kann. Ei11e aUßcrgwöhUliche Ab- holung Von Postsendungen und Zeitungen ist nicht zugelassßn.
Sonderschau im Reichspostmufeum.
In der PostWertzeickyenabteilUng dcs Reichspost1n1rsc11111s sind 1th die Entwürfe zu den Wohlfahrtsmarkxii 1791" Ausgabe 1935 (Volkstrachtenbilder) zu sehen. Kunstmalcxr Kark Dicbitsck) 111 Münchewhat diese Entwürfe gezeichnet. Als Vorlagen dicnten Lichtbilder von Hans Retzlaff in Verlin-CharlotfenbUrg.
Keine Poféanweisungen aus Mexiko nach Deutschland.
Die Postverwa111111g_ von Mexiko hat di? 2111111151112 11011 Vost- anWNsungen nach Deut1chlan1d Voriibergshsnd eingßstekst.
Entstehung und Wirtschaftliche Bedeutung der Zellwolle.
Im Rahmen oincr Veranstaltung der Fachgrnppe Bekleidung, Téxtil 11n.d_ Lyxdcr dec 'Wtrtschaftsgruppe Einzelhandel 11111 Donnerstag vermittelts Dr. Zart Von der Vcrcinigtc Glanzstofs- Fabriken A.-G. e-in 1111sch1111lichcs Bild Vom Wcrdwn 521 deutschen
ellwolle und ihren Vcrmcndungs- 1111d “2011111111111gsxinöglickscitcn. lelnwllc ist genau wie Baumwolle und Lcincn ein reines Zelln- lo1cprod11kt. Diese chlnlosc tritt 111 den Va11111111011f11scr11 sehr
“ rein auf, in Hölzern 1111*d Gräsern dagcgcn macht ihr Anteil
Weniger als die 1311019. aus, so z. B. 1111 Fichtenholz rund 42 %. Wenn_*diese Zellnlost zur Herstellung von chlWolle Dienen folk, muß ie zuvor Von den iibrigen Bcstandtßilcn des Holzes, nämlich dem olzstoff und anderen Stoffen, befreit 1112111111. Die auf diese Weise geWonnene Zellulose ist ein völlig 1111th Produkt, das mxt dxn holzigen Vcstandtcéilcn dcs A1tsg11111191111110111119 nicht das ge- rtzigste, mehr zu tun hat. Während friiher fast ausschließlich Fichtenholz zur Ge1vi11n1111g von Kunststiden- und Zellivolk-Zellu- ose bcnußt Wurde, hat man heute gelernt, anch 5119 Buchenholz, aus Stroh und aus Schilf gccignctc Zollnlosc 511 isolieren. Dnrck) Modifizierung im Herstellnugsprozcß ist 22? 1191111111011, 5311101111100- und Woliltypen *d-er Zellnwlle in höchster Vollendnng zn crzcngcn. Dank der modischen Variationsniöglichkcitcn, Welche dic Vchen- dung *der Zelljvolle bietet, konnte dem gestoigcrtcn .1111111111111d1'11f11is u_11d dM verfeinerten ästhetischen GeschnmckSa11spr1'11hc11 in erhob- !th [tärkere-m Maße Rechnung getragen Werden, als das friiher xnogltch War. Die GsbrauchSeigenschaftcn dcr Zellwolle siwd e_doY in vieler Beziehung ganz anders als die der Knustsei-de; 1e cllWolle ist der beti Weitem uniVersellcre Tcxtilrohstoff.
_ Der Voxtvag-ende entkräftete i11_ iiöerzequd-cr Weisß gewisse EmWan-de, d1e auch heute noch hier und Da aus 1111111111111is gcgen dre chl1volle erhoben Werden. Er 5911111119, daß die 301111311116 bei JWéckentspr-echender Behandlung in ihren Gebranckzseigensckzasten
_en natürlichen Textilrohstoffcn in ksin-er Weise nachsteht. Dr. Zart ging dann noch auf die volkZW1rtschaftliche Bedeutung *der chl- Wollpxoduktion ein. Im Jahre 1932 mußten noch 83% aller Vekle15u11gsrohstoffe aus dem Ausland eingeführt Wevden. Die Y_lanmaßtgeStei «rung Der Deutschen Textilrohstoffproduktion hat
tcsen Anterl au? 59 % im Jahre 1937 herabgodrückt “bei 6111-9111 Verbva11chetWert „'der Spinnfa ern iiberhaupt (Wolle, BaanoUe, Naturkerd'e, anchs, Hanf usw.) von 1,15 Mrd, RM. Im Jahre 1937 telkte d1e Eigenerzeu amg an WolXe 11111) ZellWokle sinwn Wert von 11111111 250 Mill. NZN, a-so fast ein Vvevtel, dar. Wur-den
Handelsteil. -
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 24. April bis 2. Mai.
Staatsoper.
Sonntag, den "24. April. Der Ring des Nibelungen. 1. Tag: Die W 111151112. MUsikal. Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr.
Montag, Yen 25. April. Der fliegende Holländer. Munkal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 26. April, 311 der Neuinszeniermig: T e 1 T r o u - badour. Musikal. Leitung: Heger. BeginU: 20 Uhr.
Mittwoch, den _27, April, In der Nßninszßnierung: Ca v all_e- 1111 111 stica 11 a/Vajazzo. M11sikal. Leitung: Schm1dt. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 28. April. Rigoletto. Heger. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 29. April. Die verkante Braut.
. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, den 30. April. In der Neuinszenierung: Fidelio. MUsikal. Leitnng: Abendroth a. (3. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 1. Mai. AUS Anlaß des Fkiertqges der nationalen Arbeit bleibt die StaatSoper geschloffe11.
Musikal. Leitung: Musikal.
Montag, den 2. Mai. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 3. Mai. Erstaufführung: Zn gw eld e. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Staatliches Schauspielhaus. Sonntag, den 24. April. Der Siebenjährige Krieg.
Beginn: 20 Uhr. Montag, den 25. April. Dienstag, den 26. April.
chii111: 20 Uhr. Mittwoch, den 27. April.
ginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 28. April.
Bßginn: 20 Uhr. Freitag, den 29. April. Der Siebenjährige Krieg. Be-
ginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 30, April.
VLgi1111: 20 Uhr. Sonntag, den 1. Mai. 21119 211111111 des Feicrtages der nationalen
Arbeit bleibt das Sckzauspielhaus 9111111111111.
Montag, den 2. Mai. Der Sturz des Ministers. Beginn:
20 Uhr.
Was ihr Wollt. Der Siebenjäßrige
BLginn: 20 Uhr. K r i e 9.
Frau Warrens GeWerbe. Be-
Frau Warryns GeWerbe,
Der Siebenjährige Krieg.
Staatstheater _ Kleines Haus.
Sonntag, den 24. April. Der L ügne 1. Beginn: 20 Uhr.
Montag, den 25. April. Der Raub der Sabinerinnen. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 26, April. _De'c tolle __Ta g (Figaros Hochzeit).
Beginit:20_'UYr. Mittwoch, den 27. April. 20 Uhr. Donnerstag, den 28. April. 20 Uhr.
Freitag, den 29. April. D e r L 11 g 11 e r. Sonnabend, den 30. April. Erstaufführung. d 11 1" ck D 1* e 1. Beginn: 20 Uhr. Sonntag,den1.Mai. MargueritedurchDrei.
20 UH]. ! Montag, den 2. Mai, D e 1 to [ 1 e T a g (Figaros Hochzeit). Be- g11111: 20 Uhr,
Das 82511111 ist schön. Beginn: DasLebenistschön. Beginn:
Beginn: 20 Uhr. M a r g 11 e r i 1 2
Beginn:
im Jahre 1932 nur rund 3000 1 3610110119. [)erJTstellt, so ist diese Menge 1111 Jahre 1937 11212115 auf 100 000 t gestiegen. Man rechnet damit, daß die Eigencrzougung 1111 ZcÜvae im Jahre 1938 auf rund 150000 1 kommen wivd. Dieser schöne Erfolg im Kampfe 11111 _die deutsche Rohstoffrcihcit ist in erster Linie den Jnajlkit-ativen und quantitatchn Fortschritten Der ZeleOlle zu Der- an en.
Dre Zwangsversteigerungen in Oesterreick)
in den letzten Jahren.
Wien, 22. April. Uaber den Umfang und die Zahl der in de_n _lcßtcn vier Jahren bewilligten ZWangsverstcigerungM land- 1v1rt7ch11ftlichcr Betriebe konnte in der Systemzeit 11111 auf Grund Von Schäßnngcn ein beiläufigés Bild gcjvomvcn Werden. Nun- mehr 1v1111de in den lcßten Wochen durch genaue Erhebungen das 2l11§maß der 111 den Jahren 1933 bis einschließlich 1937 durch- gxfuhrtcn Zwangsvcrstcigcrn11gen festgestellt. Vom Jahre 1933 1115 Einschließlich 1937 standen von den inZgosa111t_-in Oesterreich befindlichen 432188 [111113111irtschaftlichcn Betrieben 71135 oder 16,7% unter dem Hammer. Von diesen Wurden 11075 auch tatsächlich Versteigcrt. Die Verschuldung der Landwirtschaft ér- roichtc in den einzelnen Bundesländern nicht die gleiche Höhe. Am schlechtesten lagen die Verhältnisse in Kärnten; dort Waren 34% :der 'lan-dwirtschaftlichen Bstri-ebe mit einer Fläche von 19245 1111 von der VcrstcicrU-ng bSdroht. Jm Burgenland standcn 26,5 % mit e-incr Fläche von 17 413 1111 unter dem 1331111111191“, in Salzburg 270,8 % mit 77 376 1111. In Den übrigen Bnndcsländcrn bejvegte sicb dia Zahl der [an*dwirtsch-aftlichen Betriebe, fiir die
*ein Versteigerungsverfahxen bewilligt War, zwixchen 12 und 16 %.
Die SWi-ermark [1111 insofern einen Rekord ckuz111veise11, als dort vgn (111911 Bun'dcsläncdern die größte lanxdwirtsckxaftliche Kultur- flachc rm AuZmaß von 263 130 113 untcr dem Hammer stand.
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1238.
Berliner Börse am 23. April.
Spezialaktien weiter gefragt. - Renten ruhig.
Die Wochenschlußbörse bot dasselbe Bild wi_e die 131111111132- gangenen Tage: bei im allgemeinen nicht 1111311 131131521 Beterligung der Bankenkundschaft, die aber doch iiberwiegßnd 111 1191 Erteilung Von Kaufaufträgen zum Ausdruck kam, 1etzten _11_ch SONDER- beWegungen in einigen Dividendennwrten 1011. _Jri 11121211 «13231111- papi-eren Wurde wieder ein Mehrf11ch2s der ]on]t_11b[1che_n 1111111192 getätigt, Infol edessen blieb die Grundtendenz 1112111151111)", 1131111111 aucky gelegentlickJe Avgaben und damit VLrbundene Kursmmde- rungen nichts änderten, __ _ _
Zu den wiedér bevorzugten Papisren gehorten_u. (1. 9152111- metall-Borsig, in denen sch011 zum 2117111 11111 1% aus 149 erhohten Kurs 2111311 100000 RM den Bssilzer 1112191211211. Neben der__e*c- martetsn Dividendenerhöhung dürfte auch d1e Vermutung Udet; eine Verbreiterung der Kapitalbasis kananregend wirken.
Lebhaftcs Z111ercsse *eigte sick) ftir Daimler, d1e emen 2111- fangMewinn Von % % 1701111111) anf 2 % (1511111521211; auch_ ?121: 111111bt 1111111 mit einer erhöhtcn 2l1151ck11'11111112121hnen z1_1 dUr en.- ZJnm Kreis der F11VOriten gehörten ferner Qßlltsthß („551121151111de (+ %) 11111112 Wkstd. Kanfhof (+ 1% %). Der Montanma1kt [ag zicmlich Whig. Klöckner gaben auf 8111 “211111913111 v_1_311 6000 RM 11111 1% % 111111). 5111111139118 Waren bei 9)éi11dest1c_hluss__en um % bis 1% schwächer, Von ch9mischcn Papiexßn 1ch11Z1111)_ten stck) Farben, 1111116111111) auf S112111111111111191110811, 11111 1 11111 107% ab, Während KokÉWerke % % gc1va11ne11. Von (x(ckaoakUen seßten Licht Kraft 11)an Anstieg gcgon den „(111117111611 Kamaknrs um 1_ % fort, 111111112111) Lahmeyer 1% % 2111511111911. Eher etrvas fL1te1: [1111211 Vcrsorgungspapicrc. Von I]Ikscl)i11€11ba111Uert-en Wurden “Deutsche Wuffcn 2 und im 1121611111811 FWWerxehr Ufa 2% % höher bezahlt. Schwächer 111111911 m11d1:rer1€11§ 3991311151111 um 1 111111 Conti "(9111111111 11111 % %. Sonst 1111111111 die Veranderungen über klkinskL Prozentbrnchtcilc k1111111 110111112“), _ _
Jm Verlanf [icß die Umsaßtätxgkeit 1111 15111111111e11 21111211- VerLHT st111'k 111111). "Dadurch ergnbon sich 1111 Ver1ch1edenen Markt- 095101011 k[ei11e Kursrückgänga ?[11111 (101 den Sp€11111111211€n 1131111211 Einbnßen 111 Verzeichmen, 111 11. 11, 1121 Rh€i11111ct1111:Bo11111, die 11111 148% 1111159115911. Fiir T111111191 k11111 1111ch__V11111bcrgehs11der Ge- schäftsstillß 1111615111115“ spätsr 1v1cd€r 3111911111 11111. Vogel Draht Wurden 1% höher bewcrtet. B€11121kc11é5111crt fejt [agen 591 _den 1119211111111th Telephonjverten Deschimag, die Von 176 auf 180 % (111'00211.
0 Nachdem es im Verlauf zunächst 1111111111 „1191139151211 11101, _er- folgten gcgen Vörsenichlnß noch 1111152 0211195151112, 1112 e_xne fre1111dliche Grnndtendenz 1111frccht erhielten, Taimker 1030111211 511111 Tageshöchstk11rs von 152%, Wobei 9111311 “180 000 RM 111111 gesetzt Wurden. _ „
thinmctall-Borsig, 111 denonctwa % Mikk. umgegangsn 111111, gabcn wicdcr Von 149 auf 148% 111111). Farbén evhol_te11 sich auf 158%. Grfitcht 1111117111 1011111 Trknstcin 11117) HOTLWLTULÖ, dis gcgen *die crstc Notiz 1% 115111, 1% 111111111111211. _
Von den 311 Einhcitsknyscn gehandcltcn Bankaktien 1121191111 Bcrl. H1111dcl§g€scllschast % %, 111115121111 Hei dcn HypotH-xksnbankkn Bayr. Hyp. und Wcstd. Bodenkrcdit je 11111 % % 111151391911 11115 Meininger Ovp. im glsickxen 2111511111112 rückgängig 111111?» 21111 Markt der JndUstrinapicre stichn Bawaria St. Vanli gegen die „Kotiz vom 1. 3. 11111 8%, Phönix Braunkohle WULJÖLU 11111 2% und Velxag 11111 2% hcranfgcseßt. Chemische Pommersnzdovx Milch stellten sick) andercrscits 2% %, S0chsLUWka (a'bgéstcmpsltc) 3% und Ming Mühlen 2% % niedriger. VLC. GUmbi111ter M11- ]“ckyincn Verloren nacb Pause 5 %. ' Von Koloniachrten gaben Ltavi Mi11cn 11111 0,50 RM 111111).
Jm variablen RentMVerchr Ermäßigte fick) die Reichsaktu [WsißélUlLihL 111111101111111111 1111f 132% (132,90). Die Umschnldungss. 111112191: 111111152 mit 96,15 (96,10) 111111011.
?[111 K*11ss111c111211111111kt bcjvcgte sich das Geschäft 1191 geringen K111ZVer1'ii1dcri11111011 in 171111111211 241111111111. Fiir PfandbriQfe 3211312 1111) Mrscbicdentlick) 11101191 «311110170111. Li(111i'da11011spfan“d-b1'isf€ cr- f11hren 111111) bcidcn Seiten 11111" klcinc 21111112ich1111gc11 9911911 dcn Vortag. Von Stadt- und vainzanlcihcn stiegen 28er Brandsn- burg 11111 % %, 30er Pommcrn 111111011 [711111011011 11111 0,15 % 111111), 211111) Alto Hambnrgcr 111111111 [011111 rückgängig. anck) eine Ein- buße Um % % ficlcn fcrncr Teltower Kreisauslosnng auf,
Von Reichs- und Läivder-anleiben Jogy" Säckiiifckx Staatsschäßg 1938 Um % % 1111. Bei den Jndnstriepapisrcn gaben Farben % % her, während Krupp Treibstoff im gleichen ?lusmaße höher be- Wertet Wurden. Chem. Werke Essen Steinkohle steslten sich um % % höher, Jsenbéck gcrvannen gegen die [21112 Notiz 1 %.
Ter Privatdiskont 1111211 11111 2% % 11111),
Am Geldmakkt 111111211 11,11: Vkankotagesgeld unv. Sätze vmk 2% bis 3 % anzulegen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung Wurden das 911111. Pfund mit 12,41 (12.42), .der Schw, Franken mit 57,20 (57,23) nnd der fr. Franc mit 7,48 (7,44) niedriger festgeseßt. Der *EUR 11129 auf 2,488 (2,487), 'der 5911. GUlden blieb mit 138,49 unver- ändert. ,
Wirtschaft des AuZlandes.
Aenderung des französischen Zo_llsnyemS? Besprechungen im Finanzmtmstertum. Paris, 23. April. Im Anschluß an die Besprechungen, db! Finanzminister Marchandean mit verschiedenen Ministern gehgbt 11111, fand am Freitag nachittag im Finanzministßrium “eme Konferenz !tatt, 1111.1der zahlreiche hohe Bcamte des Finanz:, Han- dels-, Wirtch1afts-, Kolonial- und Außenministerium» teilnahmen.
Aufder Tagesordnung standcn Wirtschafts: und insbesondere Zoll- '
probleme.
Ju unterrichteten Kreisen vcrlmttct hierzu, daß die anwesen- den Vertreter der verschicdénen Ministerien 111 eincn jveitgehenden GSdankenausmnicb iibcr dieBodingUngen eingetrctkn seien, unter denen auf dem Dekretwcgc ?lbändcrungen 1111 dem augenblick- lichen Schutzzollsvstcm vorgenommen Werden könnten. Es handele sick) 1111111111, die geeigneten Mittel 111 snchen. nm die Erzsugnng an- zuknrbcln 1111d dM Warenaustansch zu erhöhen.
Nord-Chinesiscbe Petroseumgesetlschaft. Eine Neugründung. '
Mukden, 22. April. Ei1ier_Meldung aus Tokio ;ufolge ist die Gründungemcr Nord-1).h1ne1„i1chen Petrolemn-Geseüsckyaft mit einem Kapital von 20 M10. Yuan beschlossen 1119111211. 2111 dem neuen Unterne-hnzcn bete1l1gei1 sicb die folgenden fünf japanschen Petrolemn-GeseU]chcrfte11:_Nippon, Kokura, Mitsubishi, Aikoku und Asaki, 11211121 1111: M11nd1ch_111*1sche Petroleum-Gescllschaft und die Korea1111che PetrolYum-Gerlschaft. Die Anerkennung der neuen Gesell1ch11ft durch die ReJierung in Peking wird angestrebt, ebenso die Unterstclluyg der amercn Oelgesellscba'ftcn, wie Standard Lil Co., Texas O11_Co. und Rising Sun Pßtrolenm Co. unter die "K_ontwsle der _chinesischen Regierung. Voraussichtlick) dürfte sich hieraus 1111111 e111 Monopol entaveder der Regierung selbst oder der neuen Ge1ellschaft ennvfckeln. " '