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“kommen lassen.
_ Deutscher Reichstag. 152. Sißung vom 22. Februar 1900, 1 Uhr.
Ta egordnung: & Reichs aushalts- tats fur 1900 bei den Spezial- Etats für die Verrqaltqu des Reichsheeres und für das Reichs-Militärger1cht. -
In diesem Etat sind von der Budgetkommission folgende Resolutionen vorgeschlagen:
„1) Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß den Soldaten keinerlei Vorschrift darüber gegeben wird, in welcher Sprache fie beichten sollen, und daß keinerlei Unter- suchung darüber stattfindet, in weläoec Sprache fie beichten.
2) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daßd die Staböboboisten in die Servisklaffe der Feldwebel versetzt wer en.
3) Den errn Reichskanzler zu ersuchen, derselbe solle in Er- wägung sieben, ob fich nicht im Interesse der Aufrechterhaltung der Zucht von geeigneten Remontepferden eine Erhöhung der Remonteankaufspreise empfiehlt.“
Referenten find die Abgg. Graf von Noon (d. kons;) und ])r. Bachem (Zentr.). Dre Berathung beginnt_m1t derxt ersten Kapitel der fortdaxxerndetx _AUSgaben: „Krregsx Mmisterium“, Titel 1: „Der Krregs-thster: 36000 “W“
Abg. Bebel (Soz.) führt aus: Er babe bei diesem Titel seit Jahren eine Reibe von Bedchwerden_und Klagen vorgetragen, welcbe draußen in der Oeffentlichkeit nicht m geeigneter Weise zur Sprache gebracht Werden könnten und von der Presse der anderen Parteien überhaupt nicht zur Sprache gebracht würden. Auch heute sei er in dieser Lage, Zunächst müffe er auf den_ Fall des Reservisten Kriese in Elbing zurückkommen, der als Zeuge auf die Frage, ob er Sozialdemokrat sei, geantwortet hätte: „In Zivil ja!: -- und im militärgerichtlichen Verfahren zu 14 Tagen Gsfangniß ver- urtheilt worden sei. Diese Bestrafung für eine unter dem Zeugeneide erfolgte Beantwortung einer Frage des Richters erscheine ibm (Redner) als eine ungeseßliche Handlung. Er frage beute die Militäroerwaltunq, ob sie fich ein Ürtbeil in der Sache auf Grund der Akten nunmehr gebildet habe, Im vorigen Hkrbst sei ferner in Halle eine Prügelei vorgekommen, bei Welcher der Oberleutnarxt der „Reserve Hochheim seinem Gegner unterlag; auf seine Bitte set er von diesem freigelassen, habe dann aber sofort „zur Rettung seiner Ehre“ seine Arbeiter herbeirufen und von diesen den Gegner, den Gutsbesißer Peßold, derart mißbandeln lassen, daß er befinnungs- los liegen geblieben sei. Das Landgertcht in Halle babe den Oberleutnant 'mit sechs Monaten Gefängnis; bestraft; einige seiner Arbeiter seien ebenfalls verurtbeilt worden. In Rückßcht auf den Stand des Leutnants und die Härte anderweiter Bestrafungen wegen weit mildeker Exceffe liege hier eine außerordentlich leichte Bestrafung vor. Redner fragt, ob der betreffende Reserve-Ober- leutnant in seinem Militärverbältniß geblieben sei. Ein weiterer Vorfall babe fich in Wittenberg abgespielt. Im April 1899 hätten zvei Berliner Reservisten beim 20. Regiment fich auf Uebung befunden und seien dort von einem Leutnant, dessen Namen er (Redner) dem Kciegß-Minkfter genannt habe, mit Worten beschimpft worden. In Spandau habe ein Waettmeister die Leute feiner Kompagnie über ck Stunde lang stramm stehen [affen und ihnen dabei Reden gehalten wie folgende: .Es Wundert mich, daß Sie _ficb nicht schon längst aufgehängt haben; zeigen Sie, daß Ste Courage baden; hängen Sie fich heute Abend auf, dann find Sie morgen früh tobt!“ Dabei babe er eine Bewegung nach seiner Tasche gemacht, als wenn er dem Mann ein Geldstück geben wollte, damit er fich einen Striäk kaufe. Die Unter- suchung gegen den Wachtmeister habe kein Resultat er- gebe weil eine Anzahl Unteroffiziere als Zeugen bekundet,
n daß ße nichts daVon gehört hätten. Zn Meß seien in vierzehn Tagen
nicht weniger als vier Selostmorde vorskfommen. Sehr vkel ließen in diesen Fällen oft die Aussagen der Mtlifärärzte zu wünschen übrig. So werde in einem Falle der Betreffende als an Lungenentzündung gestorben bezeichnet; von dieser Lungenentzündung sei vorher nicht das Mindeste bekannt geworden. Bei der 10. Komvagnie des Jnfanteric-
"Regiments Nr. 41 in Thorn babe fich ein Leutnant im Oktober
1893 eine Reihe schlimmster Mißbandlungen zu Schulden _ Aebnlicbes sei ihm (Rednér) mitgstbeilt worden von dem in Ojcbaß garnisonierenden Ulanen-ngiment; ein Ulan sei infolge der er1i1tenen Mißbandlungen (_:ngeblich an Gebirnentzündung erkrankt. Aua) hierüber erwarte er Auf1ckluß von dem KrieX-Minister. Redner führt noch eine große Anzahl weiterxr Fälle an. in Soldat, "cer als Maler in ferner 1Zj3brigen Dienstzeit entgsgen [eincn D:enst- vervfiichtungen mit Malerarbkiten beschaftigt worden, sei dabei zu Tode ßekommen; dem Vater desselben sei aber vom Regiment die- jenigk Entschädigung, welche er nach Lage d-xr Sache fordern zu können fich bxrecbtigt glaubte, Verweigert worden. Es _würden ja übervaupt mißbräucblicher Weise die Mannschaften, welcbe Gaxtner, Maler, Tischler u. s. w. wären, im Dienste zu Arbxtt-en, die in ihr. Fach schlägen, herangezogen; namentlick) Werde dicxer Mißbrauch von den Vorge- feßten betrieben. Die Heranziehung O_kr Solxateu zu diesen Arbetxen, die mit der Ausbildung zur Waffenfähtvkett nicht das geringste zu thun haben, sei unaeseßlicb. Zy solchen Lejstungen sei die Armse nicht da. Auch im Punkte der Otfixierduellc steve man auf rem altén Flkck. Dke äußeren Formen seien noch bsute bei dem Offiziec-Korps das (Entscheidende. Wenn ein Okfiz'er eine Handlung begebe, die zu einer Forderung führe, so rkpariere er, wenn er im Duell ob- sisge, seine Ehre Vollständig. und seine Untbat selbst werde von der Gesellschaft, die fich diesem Ehrenkodkx unterwerfe, ignoriert. Z. B. gebt Redner ausführlich auf den Fau KlöNkorn-Döring in Koblenz ein, in welchem die obersten Militärbeböcden die Dust]- bedingungen, die außerordentliä; bart gcnoesen feien, und denen Klövekorn zum Opfer gefallen sei, au:drück1ich gebilligt hätten. Döring sei zu zwei Jahren Festung verurtheilt und nach 12chS Monaten begnadigt worden und trage nun als Ebrenmann die Uniform weiter, während schon sein Verhalten be“: dem Tanz, d“; zu der Herausforderung führte, zu seiner Ausstoßung aus dem Okere hätte führen müssen. Im Laufe des lsßten Jahres hätten noch eine ganze Reihe Duxllc stattgefunden. Cmss disse: Duelle habe am ersten Weibnachtöfeiertag. dem höchsten Feiertag dsr Christenheit, statt- gefundsn, und gefallen sei ein unschuldtger Lsutnant, den s(iq Major gefordert habe. In Müncbm habe ein Vorfall Yufssben _erreßt, weil bei dem Begräbniß eines im Duell gefanenen Offiziers der Geistliche in der Grabrede Bemetkunaen gemgcht habe, welche nicht eben günstig für den Dueührauch geklunaen battxn. Dex Regiments- Kommandeur habe danach das Wort ergriffen und dem Gerallenen unter einer Lobrede auf das Duell cin Lebewovl nachgerufen. Hätte soläZer Vorfall am (Grabe einks Soxialdemokraten fick) abgespiklt, so ware unbedingt eine Anklaae aus § 167 des Strafgesesbuchs die Folge gewksen. Der bestehende Widerspruch fei unhaltbar, wenn Leute aus hervor- tazendem Stande mit „Bewußtscin das Gkskß yerleßten und erafen dafür erlitten. welche keine Strafen seren. „'In 77.“ Sißung vom 2. März 1699 hake er (Redner) auf dre Tbetl- nabme der Offiziere am „Klub der Harmlosen' un]; am Spiel dasklbst hingewiesen, wodurch dieselben-fich direkt in W1dersvruch,mit einer Kaiserlichen Verordnung gesetzt hatten. _Damals hqbe der Krtegs- Minister erwiderx, aktiVe Offiziere seixn ntcht bethexltgt, und err von Tiedemann habe dies bestätigt. Der „Prozeß, der inzwischen stgtt- gefunden habe, babe ein Sittenbnd dyn unfexer Zetten Schande gezeiat, gezeigk wie die Gksell1chast set, zu der «:ck die Offiziere zu Dußenden zählten. Der Erbpritzz yon Thurn und Taxis, der Erbvrinz 'von Coburg, , dre oberste Elite der Adels- und Fürstlichen Famxljcn habe in diesem Yrozyß eine traurige Berühmtheit erlangx Die Urkachcy für dtsse
nschauungen lägen auf der Hand; fie stien begründst m der Vor- bxldung des Opfizierkoxvs, in der Hetvorbebung destelben über deen anderen Stand, in dem Gedanken des errenthums, dss NutzsckyeAcben
ortseßunq der zweiten Berathung des
UebermenscbentbumS, in dem es systematistbbeftärkt werde. Auf die Ergebniss dieser Erziehung müsse daher öffentlich hingewiesen werden.
Kriegs-Minister, General der Infanterie von Goßler:
Ich hatte die Hoffn'uyg gehabt, daß der Herr Abg. Bebel dies- “
mal seine Etatßrede über Mißbandlungen nicht halten würde; denn ich glaube, er kann fich dem Eindruck, nicht entziehen, daß diejenigen Thatsachen, die er hier in früheren Jahren vorgebracht hat, doch nicht von der Veöeutung gewesen'sin'd, die er ihnen beilegt, und aurb aus dem hohen Hause selbst ist ihm schon entgegengehalten worden, daß gerichtliche Untersuchungen, wenn man den Tbatbestand wirklich klarlegen will, in wenigen Worten nicbt abzumacben sind. Diese Hoffnung bat |ck) jedoch nicht bewahrheitet; denn am Dienstag bat er mir einen Zettelzukommen lassen, nach welchem ek beabsichtige, etwa zehn verschiedene Details bier zur Sprache zu bringen. Ich babe mich bemüht, das Material zu beschaffen, es ist mir dieses jedoch nicht im vollen Umfang gelungen, da in einzelnen Fällen die Zeit fehlte, die Akten 2c. rechtzeitig berbeisuschaffen. Ich kann daher nur auf die Fälle eingeben, über die ich die Beläge erhalten habe.
Wenn steh der Herr Abzeordnete Bebel für verpflichtet hält, bier stets Beschwerden über die Armee vorzubringen, weil über den Vor- gängen der Armee, wie er es nennt, ein gebeimnißvoller Schleier läge, so, glaube ich, verkennt ex seine Aufgabe. Wir haben durchaus keine Veranlassung, einen Schleier über das zu breiten, was in der Armee geschieht; im G:;entbekl, wir find jederzeit in der Lage und bereit, vor auer Welt offen und ebrlick) zu erklären, was in derselben geschieht. Das; in einer so großen Organisation aucb Mängel vorhanden find, kann niemand wundern. Das liegt - ganz abgesehen von der großen Anzahl - in den ver- schiedenen Temperamenten und den Leidenschaften der Menschen, sodaß aus diesem Grunde immer Fälle vorkommen werden, in denen man gezwungen wird, einxuscbreiten. Ick hoffe, die Verhandlungen, welche hier von Jab: zu Jahr geführt worden find, werden das bobs Haus davon überzeugt haben, daß mit der größten Schärfe und Strenge da eingeschritten wird, wo es nötbig ist. Unser Allerböcbster Kriegsberr hält auf das strengste auf eine solche Behandlung der Leute, daß jeder mit Freuden Soldat wird.
Ich halte mich nun bei der Bespreckpung der einzelnen Fälle an die Reihenfolge, die der Herr Abg. Bebel in seiner Rede gewählt hat. Da ist zunächst der Fall Kriese. In diesem handelt es sich um keine Mißbandlung, sondern um die BZstraf-ang eines Reservisten. Ick) war im vorigen Jahre nicht in der Lage, die Akten aus Marien- burg zur Stelle zu schaffen. Inzwischen ist dieses geschehen, und bin ich in der Beurtheilung des Falles zu folgendem Ergebniß gekommen. Der Vorfall, der der Verhandlung zu Grunde lag, war so, daß sozial- demokratiscbeAgitatoren, zu denen auch Kriese gehörte, auf das Land ge- gangen waren, um ihre Anfiwten in den Dörfern zu verbreiten, Flug, blätter außzutbeilen u. s. w„ und daß die Bauern, die auf eine der- artige Agitation nicht eingehen woüten, die Betreffenden aus dem Dorfe binauswxrfen. Hierbei mag es zu Ausschreitungen gekommen sein. Kurzum, es wuxde von eineni der Vertriebenen hieraus Ver- anlassung genommen, eine Klage anzustrengen, bei der Kriese als Zeuge vor das Schöffengericht Marienburg geladen wurde. Er diente damals gerade als Sanitäthefreiter in Danzig. Die Militärbebörde beurlaubte ihn zum Termin, und es ist richtig, daß Kriese, beyor er seine Aussage machte, vereidigt wurde und die Frage, ob er Sozialdemokrat sei, ihm vorgelegt worden ist, nach- dem die Vereidigung stattgefunden hatte. Die Frage beantwortete Kriese mit: „Im Zivil ja!“ Der Militärbevörde lvar dieser Vor- gang zunächst garnicht bekannt geworden, erst als in einer sozial- demokratischen Königsberger Zsitung ein sehr empfehlender Aufsatz über denselben etschien, in dem gewissermaßen die Lebte ertheilt wmde, wie man militärischen Anordnungen, die in Betreff der Sozialdemokratie getroffen seien, aus dem Wege gehen könnte, erhielt fi: von diesen Einzelheiten Kenutniß, und der kommandierende Ge- neral mußte nun erwägen, was einem derartigkn Verhalten gegen- über, welches doch als rein vrovokatoriscb zu betrachten w::r, ge- schehen sollte. Er hat, wie das in der Natur der Sache lag, seinen juristischen Beirats) befragt, und dieser hat ibn dahin betatben, daß unzwxifelbaft eine Verlesung desjenigen Verbots vorläge, nach Welchem sozialvemokcatiscbe Aeußerungen und Kundgebungen in der Armee verboten find. (Hört! Hört! und Zurufe bai den Sozial- demokraten.) Ich möchte den Herrn bitten, mich ausspxecben zu [offen. Es handelt fich nicht um einm Meineid, sondern nur darum, ob du betreffende Zeuge berechtigt war, die Antwort auf diese Frage abzulehnen, und das konnte er; denn es giebt eine Bestimmung der Strafprozeßordnung, nach welcher die Beantwortung einer Frage abgelehnt werden kann,
wenn" eine strafrechtliche Verfolgung die Folge davon sein könnte.,
Wenn der Mann seiner einfachen militärifcben Pfticbt folgte und die Beantwortung dieser Frage ablehnte, so folgte er seiner Instruktion, und es konnte ibm absolut nichts geschehen. Denn der vorfißende Richter hatte über den zur Zeit im aktiven Dienst befindlicben Soldaten keine Strafgewalt. Er hätte fich vielmehr an die Militärbebörde Wenden und ihr den Vorfall mittbeilen müssen. Das; selbstvnständlicb die Militärbebörde dem Soldaten dann Recht gegeben Hätte, unterliegt für mich keinem Zweifel. Ick) kann also dem komman:ierenden General nur Recht geben, daß er auf die Durchführung einer AUerböcbft gegebenen In- struktion unbkdingt hält und von dem aktiven Soldaten verlangt, daß, wénn eine Frage an ihn gerichtet wird, we1che diefer Instruktion widerspricht, er die Antwort verweigert. Von seiten des komman- dierenden Gcnerals ist auch eingehend hierüber an Seine Majestät berichtet worden. Ich kann nur wiederholen, ich habe nicht gefunden, daß den juristischen Ausführungen, die das General-Kommando ge- leitet haben, in der Weise widersprochen Werden könnte, um die Strafe Von 14 Tagen Arrest aufzuheben. Ich für meine Person stimme dem kommandierenden General, wie gesagt, in feinen Anord- nungen vollständiz zu.
Der err Abg. Bebel ist dann auf den Fall Hochheim über- gegangen, der Landwirt!) und Oberleutnant der Resewe ist, wie der Hex: Abgcordnete besonders betonte. Ick babe nicht gefunden, daß bei der ganzen Angelegenheit disser Umstand besonders in Frage käme- Es handelt ßch einfach um einem Streit auf dem Gebiete der Land- wirtbschast, der auf dem Felde stattfand. Gegen Hochheim konnte bikber militäriscberseijs nicht vorgegangen werden, weil gegen das Urtbeil des Zivilgericws Berufung eingelegt worden ist, und ehren- gerichtlicb erst eingeschritten wexden kann, Wenn das Verfahren end-
güUig seinen Abjchluß gefunden bat. Daß gegen den Genanulen ein- geschritten werden wird, das unterliegt natürlicb keinem Zweise[_ Die Offiziere des Jnfanterie-Regiments Nr. 20, die sich in Wittenberg “vergangen babén sollten, find uämen'löß geblieben. Ick möchte die Namen gleichfalls nicht nennen, and zwar um so weniger
.als ich keine Kenntniß der Vorgänge babe und daher zunächst
bezweifle, daß fick) die Sache so zugetragen bat , wie fie dem Herrn Abg. Bebel von anderer Seite mitgetheilt worden Z|, Würde er mir die_ Briefe, die er bekommen hat, anvertrauen so bin i(b bereit, dem General - Kommando anbeimmfteuen, die Verfolgung der Sache aufzunehmen. Wenn der Herr Nbg“, Bebel aber aus dem Vorgang geschlossen hat, daß es in der Armee gewiffermaßen Sitte geworden sei, daß die älteren Mannschaften die jüngeren schlecht behandeln, so habe ich mich darüber im vorigen Jahre schon verbreitet. Es ist das eine Erscheinung der zweijährigen Diénstzeit. (Bewegung links.) Da der dritte Jahrgang fehlt, stehen fich die beiden Jahrgänge thatsächlich wie zwei Schul. klaffen gegenüber, wo die älteren Schüler gegen die jüngeren ßch Ausschreitungen erlauben. Daß das von oben befördert wird, wird meinerseits nicht angenommen; ich kann es nicht glauben, und wenn mir nicht Beweise dafür beschafft werden, lehne ich es ab, dieser Sache näherzutreten. *
Ich bin auch nicht orientiert über den Fall Knauf. Auch da find mir die Akten noch nicht zugegangen. Es ist das derje nige Train- wachtmeister, welcher in Spandau jeden Abend Appell abgehalten haben und einem Manne geratben haben soll, fich aufzuhängen. Die Sache klingt an s'acb so unwahrscheinlich, daß ich, obne das Material zu haben, hierzu nicht Stellung nehmen kann. Jedenfalls ist die Be- hauptung des Herrn Abg. Bebel, daß Zeugen vernommen sein sollen, die nichts gesehen haben, während Zeugen, die etwas hätten aussagen können, nicht vsrnommen wvrden wären, Wenig wabrscheinlich. Da kennt er unser Gerichtsverfabren doch außerordentlich schlecht! Es ist einfach unmöglich, daß ein derartiger Zustand geduldet würde.
Der nächste Fall betrifft einen gewissen Winkels in Meß. Nach den Ausführungen des Herrn Bebel soll der Mann infolge von Miß. handlungen gestorben sein. In diesem FaÜe liegen mir die Akten vor. Es ist richtig, daß der Musketier Winkels, der als schlechter Schüye mit anderen zusammen nachzielen sollte, bei dem Nacbzielsn auch Gewebrübungen machen mußte. Nicht richtig ist aber, daß er hierbei besonders angestrengt worden wäre; denn schon bei diesen Ziel- und Gewebrübunßen bat fich ergeben, daß er ein Geschwür unter dem linken Arm hatte. Bei der Krankmeldung des Mannes stellte sich heraus, daß er an einer Vereiteruug der Drüsen unter der linken Achselhöhle und an Lungenentzündung litt, - beides tiefgehende Leiden, die mit den Ziel- und szebrübungen in keinem Zusammenhang standen. Infolge der sofort eingeleiteten kriegögerichtlicben Untersuchung ist übrigens der Unteroffizier, der die Gemeinen die Gewebrübungen bat ausführen lassen, obwohl nur Ziel- übungen angeordnet waren, bestraft worden, ebenso der Vorgeseßte, der die Aufsicht führte, und endlich auch noch der Feldwebel, weil nach Ansicht des KriegSgerkckpts der betreffende Musketier Winkels einen Tag zu spät ins Lazaretb gekommen ist, was man dem Feld- webel zum Vorwurf gemacht bat. Daß eine Mißbandlung vorge- kommen sein sollte, ist aus den kriegögerichtlicben Akten in keiner Weise zu ersehen.
Weitere vom Herrn Abg. Bebel noch angeführte Fälle find um so schwieriger zu beurtbeilen, als nicht angegeben worden ist, wo, das beißt, bei welchem Truppentbeil fie stattgefunden haben. Er bat Sergeanten erwähnt, die schlechte SchüJen beim Schießen geprügelt haben. Ick) Halte das für eine so schlechteVorbereitung zum SQießen, daß U; die Sache eigentlich mehr als einen schlechten Scherz be- trachten möchte, da doch stets Auffickot beim scharfen Schießen statt- findet.
Auch über den Vorgang beim Regiment Nr. 21 in Thorn sind nähere Details nicht angegeben worden. Will er mir die Anzeige über- mitteln, so bin ich bereit, fie der zuständigen Stelle zuzusenden.
Der Gedanke, daß die Selbstmorde in der Armee infolge schlechter Behandlung Wesentlich zugenommen hätten, ist nicht richtig. Die Selbstmorde verringern sich, Gott seiDank, forjwäbrend und betragen jetzt ungefähr die Hälfte nach der Prozentzahl im Jahre 1891, näm- lich drei auf 10000Köpfe, während es 1891 nm!) 5,33 waren. (Hört! hört! rechts.)
Jm FaUe des Musketiers Roebl, der, beim Weißkn der Kaserne verunglückte, ist der Abg. Bebel viel zu weit gegangen, wenn er an- genommen b:.t, daß er wäbrxnd seiner Dienstzeit dauernd mit Arbeiten seines Berufs beschäftigt worden wäre. Es handelt fich bierlediglieb um das Au§weißkn der Kaserne; ein solches findet aUe drei Jahre einmal statt- Es ist nämlich den Truppentbeilen gestattet, zur Vereinfachung dsr Ver- waltung, zur Erzielungvon Ersparnissen, die dann zum Besten der Soldaten verwendet werden sollen, das Weißen der Kasernen durch Mann- schaften ausführen zu lassen. Eigene Utensilien hat der Mann nickt zu verwknken brauchen, er hat fich aber, trovdem ihm dieselben gestellt worden find, von seinem Arbeitherätb, an das er gewöhnt war, durch seine Eltern verschiedene Stücke schicken lassen. Leider ist Roebl dann bei der Arbeit von einem Gerüst, das er fich in verbotener Weise unvorfichtig zusammengestellt batte, gefallen und hierbei verunglückt" Cin Verschulden ist niemandem beizumessen.
In einem sclchen Falle würden übrigxns die Bestimmungen kk“ Jnvalidengeseves in Kxast zu treten haben, da es sich um ein? Kommandierung zu dienstlichen chckm handelte“. Wenn der Vater darüber Klage geführt bat, daß er zu wenig Geld bekommen habe, so möchte ich nur erwähnen, daß das Regiment thatsäcblicb UU Tranéport der Leiche nach Berlin, den Zinksarg und die Kosten ker V31bringung der Leicke vom Bahnhof nach rem Friedhof in Höhe von 60 „4- bes'trittcn hat, während der Vater Rreb1156,20„46fordekt- Dieses ist die Differenz. Das Regiment halte es abgelehnt, den Risk von 96,20 „56 zu zahlen, weil es glaubte, daß tie gezahlten Beträße dem tbatsäcblicben Bedürfnisse entsprächen. ,
Nun komme ich zum Fall Koch. Der Herr VorrednEr bat k'e Behauptung ausgesprochen, daß dieser Mann von seinen Kamera??" mißbandelt woxden wäre, wxil er als Gärtner von seinen Vorgkskßte" begünstigt Wurde. Dics geht aus den Akten nicht hervor. Der Streit bat fich vielmehr darum gedreht, Wer den Korridor fegen mäß“- Die Leute, die aus diesem Anlaß den Koch mißbaudels haben, find, cntsprxchend der bei dem Vorgang zu Tags getretknen Robbeit, sebr strenge bestraft worden, und zwar 3“ Anstifter, ein gewéffér Bonboff, der wr dem Eintritt schon eine Gefängnißstrafc von 18 Monaten wegen Vornahme andächtig"
Handlungen mit Personen unter 14 Jahren erlitten hatte und nach dem Dienstantritt wegen Unterschlagung gegenüber- einem Kameraden ck11 14 Tagen Arrest und Versetzung in die zweite Klaffe des Sol- datenftandes bestraft worden war, mit 1 Jahr Gefängniß wegen Nötbjgung und gefährlicher Körperverleßung, der Andere, ver sicb von Bonboff hatte verleiten lassen, mit 6 Monaten Gefängniß.
Daß in Rostock Soldaten als Wärter für eine Hunde-Ausstellung gestellt worden wären, ist mir unbekannt; ich bezweifle es übrigens, fiebe aber nicht an, zu erklären, daß ich eine derartige Verwendung als durchaus dienftwidrig erachten und bereit sein würde, das Ent- sprechende zu veranlassen.
Der Vorgang in Göttingen, wo beim Bundes-Sängerfest eknige Sokvaten Kellnerdienste verrichtet haben sollen, ist zutreffend. Als nämlich das Festdiner spät Abends stattfinden sollte, strikten vlößlich die Kellner. Der FEslausschuß batte ihnen 6 „M für den Abend ge- boten, fie forderten aber 7,50 oder 10 „M und das Einkasfieren von Trinkgeldern von den Gästen. Infolge desen trat eine große Ver- legenheit'ein, sodaß sich, das dortige Regiment bereit finden ließ, 30 Mann zu stellen, die am Abend des zweiten Festtages das Essen zugetragen haben. In das Festzelt find fie nicbt bineingekommen, fie haben vielmehr nur Aushilfsdienfte verrichtet. Dem Regiment ist später bemerklicb gemacht worden, daß dasVerfabren unberechtigt sei.
Der Herr Abgeordnete ist dann auf die Duelle übergegangen und hat in den hierüber bestehenden Bestimmungen einen Widerspruch ge- funden gegenüber der Strafgeseßgebung. Ich habe schon früher erwähnt, daß die Einführung der Verordnung über die Ehren- geritbte auf der Reichs-Verfaffung beruht, das; also auch bei Stiftung des Deutschen Reichs die Verordnung über die Ebrengericbte, die der Herr Abg. Bebel bier angegriffen hat, eine grundlegende Bestimmung für das Deutsche Reich ge- worden ist, und daß nach dieser Verordnung bis heute ver- fahren wird, mit dem Unterschiede, daß die Bestimmungen, zur Vermeidung des Duells inzwischen wesentlich schärfer ge- worßen find. Die Dueüe haben denn auch tbatsächlicb abgenommen. So haben im Jahre 1899 nur 4 Duelle zwischen aktiven Offizieren stattgefunden. Außerdem waren noch in 3 anderen Fällen aktive Offiziere an solchen betbeiligt, und zwar in 2 Fällen gegen Zivil- personen, in einem gegen einen Offizier einer fremden Armee. Ich meine denn doch, wenn im Ganzen nur 4 Duelle zwkscben Offizieren vorgekommen find, so ist das ein Zeichen, daß die Aaerböchsten Ver- ordnungen befolgt werden und eine gute Wirkung äußern.
Wenn der Herr Abg. Bebel den Offizieren das Ebrgefübl
absprechen will und in dieser Hinficbt behauptet, daß ein militärisches Ebrgefübl nicbt bestände, so kann ich das nur aus seiner vollständigen Unkenntnis; der militärischen Verbältniffe erklären. (Sehr richtig !) Mit einem Offizierkorps obne Ehrgefübl wäre überhaupt nichts zu machen; es wäre dann besser, ck existierte überhaupt nicht. “ Wenn ferner der Hm Abg. Bebel uns die Burenoffiziere zum Master aufstellt, so bin ich weit eanernt, gegen dis Burenoffiziere irgend etwas Nachtbeiliges zu äußern; ich möchte aber Herm Bebel doch nicht ratben, einen Burenoffizier zu obrfeigen, der würde einfach den Revvlver nehmen und ihn niederscbießenx(Heiterkeik.) Die Zwei- kämpfe find historisch daraus zu erklären, daß man aus einfachen Konflikten entstehenden Todtscblag vermeiden wollte, fie beruhen auf alten Ueberlieferungen der Gerickpte und Kirchen. Um, wie gesagt, zu vermeiden, daß sofort zu Dolch oder Pistole gegriffen werde, hat man die Zweikämpfe als mildere Form anstatt der auf rer Stelle geübten Rache eingeführt. Ich kann nur dabei bleiben, was ich immer gesagt habe: die Menschen sollten die nötbige Rücksicht gegen einander nehmen und die der einzelnen erfönlicbkeit gezogenen SÖranken bxobachten, dann korrigiert fich das von sélbft.
Auf das DUSÜ Klövekorn-Döring brauche ich als bekannt nicht näher einzugeben. Ich meine aber, Mnn man geobrfeigt wird, so ist das eine solche Beleidigung, daß ich nicht weiß, wée man aus eincr derartigen Situation anders herauskommen soll, als daß man sein Leben für feine EHre Linseßt. (Bravo! rechts. Zurufe links.)
Wenn Herr Bebel sagt, der Leutnant Döring babe unebrenhaft gehandelt, indem er das Duell fortsexzte, obgleich Klövekorn so gut wie kampfunfäbig war, so ist das unrichtig. Die Vermundung war ganz leicht, ein ganz leichter Streisschuß am rechten Unterschenkel, der der Kampffäbigkeit keinen Eintrag that.
Ueber das Potsdamer Duel] brauche ich mich nichk weiter aus- zulaffen. Ein Streit zwischen zwei Fähnrickpen, der mit Schlägern ausgetragen wird, ist kein Duell. (Sehr gut! rechts.)
Der Vorwurf des Herrn Bebe?! gegen die Armee, ibre Ehr- begriffe seien nicht richtig. ist von ihm nicht zu rechtfertigen. Wenn er sein eigenes Buch .Der SozialiSmus und die Frau“ zur Hand nimmt, so wijd er fich überzeugen, daß er von der Ehre garnichts hält (große Heiterkeit rechts), nach ihm soll ja das Geschlechtsleben bier auf Erden ganz frei, die Ehe das größte Unrecht sein, welches ein Mensch begeben kann. (Ack! bei den Sozialdemokraten.) Wenn Herr Bebel etwa darauf eingehen wollte - ich bin sehr bereit, zu antworten. (Zurufe links.) Ich glaube, Herr Bebel ist am wenigsten berechtigt, der Armee in dieser Beziehung irgend welche Vorwürfe zu macken.
Was die noch in den Kreis der Crötterung gezogene Beerdigung in München anlangt, so war das Gefühl, welches die Zubörenden beseelt,“, insofern ein r*.cbtiges, als man einem Todten nicht gern noch Vmwürfe macht; am Sarge vergißt man gern, Was der Betreffende im Leben gethan. Aus diesem Gefühl hat der betreffende Offizier Kksvrocben. Wenn er dabei über die (Grenzen binauSJegangen ist, so ist das rektifixiert worden.
Endlich ist der Herr Vorredner auf den Klub der Harmlosen ge- kommen. Er bat mir aus meiner votjäbrigen Bemerkung, aktive Offiziere seien hierbei nicht betbeilkgt, den Vorwurf gemacht, ich wäre über den Klub nicbt orientiert. Nun, das if-t doch sehr einfach; ich pflege nicht anzuklagen, ehe ich nicht fieber informiert bin, nenne keine Namen, Wenn ich nicht für das, was ich sage, eintreten kann. (Sehr gui! rechts.) Daß ich für meine Person diesem Klub nicht angeböre und so auch nicht Weiß, rver ibm angehört, versteht Ack von selbst. Ich warte also ruhig das Resultat der Untersuchung ab Und bin aus diesem Anlaß in keiner Weise bereit, den Ausspruch des Herrn Bebel etwa ruhig hinzunehmen, daß wir den Mantel der christ- UchLn Liebe darüber decken und die Sach vertuschen wollten. Ich glaube, mit einer größeren Schärfe als in diesem Prozeß ist niemals yon oben kinskgriffen wvrden. Ick; bin in Berlin relativ bekannt, ich kenne aber die Re")? Von vornehmen Familien nicht, di? am Klub der „Harmlosen' belbeiliat find, Daß die vornehme Gkseüsckpaft, wenn ich es so nennen
darf, in derartigen Lokalen verkehrt, ist ein Irrtbum, den ich von Herrn Bebel nicht beßrekfe. Er hat behauptet, die ganze vornehme Welt von Berlin wäre durch diesen Prozeß in Mitleidenschaft ge- zogen. Diesen Eindruck babe ich nicht. Es handelt fich hier um leichtsinnige Leute, die bestraft worden und aus dér Armee aus- geschieden find.
Die Schäßung der geistigen Thätigkeit unserer Offiziere ist nach dem Herrn Vorredner eine sehr geringe; er spricht von einer geistigen Dede in den Kasernen. Auch da kann ich nur sagen, er kennt unseren Dienst nicht. Daß von unseren Offizieren geistig viel verlangt wird, daß die Anforderungen sich alle Jahre steigern, ist für den, der den Dienst und die Armee kennt, ganz unzweifelhaft. Dxr Rat!), unsere Offiziere so zu erziehen, daß man sie mit den Versuchung'n der Großstadt sehr bald bekannt macht, ist pädagogisch nicht zu rechtfertigen. Wir können unsere Offiziere nur so erziehen, daß fie die nötbige Charaktexstärke erlangen, und wenn fie die besitzen, können fie fich ja den Versuchungen aussetzen. Wir haben einen ganz anderen Schluß aus jenen Vorfällen ge- zogen und sind Seiner Majestät hierfür sehr dankbar - wir schließen daraus, daß wir die Bildung der Offiziere erhöhen, den Unterricht in den Kadetkenanstalten noch auf eine höhere Stufe bringen und möglichst die Aoforderungen im Offiziersexamen so stellen müssen, daß wir cbarakterfeste Leute bekommen. Dann bietet man der Armee viel mehr, als wenn man ihr die Erziehungsprinzipien des Herrn Bebel auferlegen will. Den Eindruck, daß es in der Armee Uebermenschen gebe, babe ich nix gehabt. Das mag in anderen Ständen der Fall sein. Daß aber ein Mann, der die Uniform anzieht, fich als Uebermenscb be- trachtet, beruht lediglich in der Phantasie.
Ich bleibe dabei, sämmtliche Fälle, die Herr Abgeordneter Bebel in seiner langen Rede angeführt bat, find von keiner großen Be- deutung gewesen. (Sehr richtig! rechts.) Es ist schwer, genügendes Material zu sammeln, um eine so lange Rede ihrem Inhalte nacb auszufüllen, (Veifakl rechts.)
Sächfiscber Bevollmächtkgter zum Bundeßratb, Major Krug von Nidda: Ueber den aus Oschaß erwähnten Fall tritt das Krieasxzericht erst am 28. d. M. zusammen. Ich bin deshalb nicht in der Lage, schon jetzt_ eine Mittheilung zu machen, behalte mir das vielmehr für einen spateren Zeitpunkt vor.
Abg. Graßmann (ul.) erklärt, er könne fich bezüglich des MscZichnklxourger Fakles den Ausführungen des Kriegs- Ministers nicht an Nen.
Abg. Gröber (Zentr.): Ich bin ebenfalls nicht in der Lage, dem Kriegs-M-nister beipfi'chten zu können. Hätte der Kriese seine Aussage yerrveigert, so wäre er wegen verweigerter Aussage ebenso ftrafrällig gckxesen. Voriges Jahr hat der Kriegs-Minister noch aus- drücklich erklart: „Wäre der Mann unter Eid genommen worden, so hätte er nicht in Strafe genommen werden können.“ Jeßt ist er ent- gegengefeßter Meinung, nachdem er sein richtiges, gutes, nicht durch einen juristischen Beirat!) getrübZes Urtbeil bak fälschen laffen. Ich bitte ibn dringend, an seiner fruheren, richtigen Anstcht festzuhalten. [FFF t(:?-eiZukunft wird dann die Sache wohl in unserem Sinne er- e g e n.
Kriegs-Minister, General der Infanterie von G oß [er:
Ich bin durchaus bereit, immer dem gesunden Menschenverstand Rechnung zu tragen, und denke, “daß die Sache dadurch erledigt wird, daß vom 1. Oktober ab ein Reicbs-Militärgericht bestehen wird, dem die: Entscbeidung derartiger Fragen, welche die Aus- legung der Gesetz? betreffen, reserviert ist. Bzi der Sache ist mir das Eine aber noch sehr zweifelhaft, ob der betreffende Richter berechtigt ist, eine derartige Frage vorzulegen. (Zuruf.) Ich bestreite das. Der Richter kann meines Erachtens die politische Gefinnung in dem Augenblick der Vsrbandlung nicbt feststcÜen wollen, er kann nur feststellen, wie bei der Begehung der betreffenden That die politische Gefinnung des Angeschuldigtea gewesen ist. Hätte er diesen Weg verfolgt, so wäre die ganze Sache überhaupt nicht zum Austrag ge- kommen.
Abg. Größer: Dzm gegenüber möchte ich doch das Recht dss Richters Wahren,“ nach “der politischen Ueberzeugung zu fragen, weil ckxft darauf schr vrel bm11chtlich der Glaubwürdigkeit des qugen an- ommt. . Ab.]. Dasbach kZentr.): Aus ken Aeußerunnen des Kriegs- Ministers über, die Duekle geht doch bewor, daß die Verband- lungen des Ratcbstages über diese Frage bei ihm nicht die von uns erwartete Wirkung gehabt haben. Im Falle Klöoekorn soll eine nur durch das DueÜ zu sübnende Beleidigung schwerster Art stattgefunden haben. Hätte der Leutnant auf dem Tanzboden nicht zu dem Wortwechsel Veranlassung gegeben, so wäre kin boffnungövokles Leben erhalten geblieben. Und wegen solcher Bagatelle mußten nach der Ansicht des Ebrenratbs so schwere Bedingungen vorgeschrieben und eingehalten werden! Auch die Ver- wundung genügte nicht zur Reparatur der beleidigten Ehre; es mußte bis zur völligen Kampfxmfabigkeit fortgeschoffen werden. Das War eine einfache Barbarei, em Mord, nichts Anderes. Das Ebrgefübl fordert doch, daß man, wenn man einen Fehler bcgangen hat, das einfiebt und ,um Entschuldigung bittet. Hier aber wird der Ebrenratb mrt ker Bagatelle befaßt und schreibt Bedin ungen Vor, welche so schwer find, daß man die Enttütung des Publikums dagegen durch eine Notiz in der Zeitung zu beschwichtigcn Veranlassung nahm. Redner Hebt dann auf wertete Dueüfälle ein und exwäbnt unter anderen dasjznige des Prinzen von Siam, welches sogar tm Beisein der direkten Vorgeseßten in Zotsdam stattgefunden babe. _Dem Daeazwange könnten fick) die ffixieré- Awiranten _nicht entziehen; „sogar die Gerichte nähmen darauf als auf einen tmldernden Umstand Rücksicht. Das werde nicht anders weiden, und nicht früher erke Besserung zu hoffen sein, bis der oberste Krikgßberr das Duell überhaupt verbiete. Wenn Leutnxnt Döring schon „nach einem halben Iah-e begnadigt worden sei, so werde damit die Wtc'kung der Strafe aufgehoben. Der Kriegs-Minister soUte seZnen Einfluß bei dem obersten Kriegsherrn dahin aufbieten, diesem (tt_te andere Meinuna über das Dueklwesen beizubringxn. Wenn auch Die Zahl der _Duelle fich vermindert bade, ekn einziger Fall wie der von Koblenz wake ungeheuer erregsnd auf das Volk, da er ihm zeige, daß man im Deutschen Reick) 2111811 Moxd ungxstraft bkqeben könne, denq das halbe Jahr Festung sei keine Strafe. Die Armee würde tüchtiger werden, wenn diejem Unfug ein Ende bereitet würde.
Kriegs-Minister, General der Infanterie von Goßler:
Ich kann dem Herrn Vorredner darin nicht RTÖT geben, daß er die Anlässe zu diesen Duellen, die er beleuchtet bat - ich meine namentlich das in Koblenz -, für geringfügig hält. J:!) denke, wenn jemand geobrfeigt wird, so ist das keine geringfügige Handlung. (Sehr richtig! rechts.) Wke kann man die Ehre eines Anderen schwerer angreifen, als Wenn man il)?! ins Geficht schlägt! Unter Offizieren wäre vielleicht noch ein anderer Au5weg geweHen, obgleich er bei derartigén tbätlicben Beieidigun-zyn schr schwierig ist. Aber bei einem Streit mit eincr Zivilperson - finde ich - bleibt kein anderer Außweg als der, welcher gewählt worden ist.
Wenn der Herr Abgeordnete den Studiosus Klövekorn so er-
haben hat, so kann i(b dem nicht zustimmen. Ick babe sebr ein- gehende Berichte darüber bekommen, aber ich möchte davon Abstand nehmen, fie mitzutbeilcn, weil ich das Andenken eines Todten nicbt berabwürdigen wiU, was ich sonst thun müßte.
Von den Duellen im Grunewald weiß ich nichts. Ick) babe 111 Zeitungen auch davon gelesen, bkstätigt haben fick) die Nachrichten aber nicht. Was für ein Ministersobn (Zuruf in der Mitte) -, oder Sohn einesxGenerals gemeint sein könnte, davon habe ich keine Vor- stellung.
Auch das Duell in Potsdam soll eine geringfügige Ursache gehabt haben. Es handelt ße!) da ebenfalls um einen tbätlichen Angriff, und deshalb ist unter den jungen Leuten, wie es Sitte ist, mit der Waffe, mit der fie auSgebildet Werden, „dieser Ebrenbandel ausgetragen worden.
Die Verordnung, die der Herr Abgeordnete vorgelesen bat - aus dem Jahre 1713, glaube ich - spricht auch von Strafen für das Duell. Weil damals die Strafen überhaupt barbarischer waren, versteht es M) von sekbst, daß dementsprechend die Verordnung gestaltet ist. Jedes Duell wird jeßt nach dem Geseße bestraft; das deutsche Strafgeseßbucb hat dafür ganz bestimmte Strafen. Ich verstehe also die Bezugnahme in dieser Hinsicht nicht ganz.
Was die Begnadigung anbelangt, so ist ße allein Sache Seiner Majestät, und ich werde Seiner Majestät keine Lehren unterbreiten, wie Er Sein Begnadigungßrecht ausüben solle. Im übrigen kann ich nur sagen, daß das Begnadigungörecbt von Seiner Majestät in einem so umfaffenden Maße auch gegenüber anderen Personen des Soldatenstandes, z. B. Unteroffizieren und Gemeiuen gebraucht wird. Wir können Ibm wirklich nur sehr dankbar sein, daß Ec diese gütige (Gesinnung im vollen Umfange gegen jeden zum Ausdruck bringt.
Das Duell als Mord zu bezeichn2n, ist meines Crachtens, so zu sagen, eine RedenSart, denn das Strafgesetzbuch macht zwischen beiden Straftbaten einen Unterschied; und zu empfehlen, in der Leidenschaft einem Anderen das Messer in die Brust zu stoßen, statt unter bestimmten, doch immerhin vorsichtigen Formen die Sache zum Austrag zu bringen, das, meine ich, ist nicht richtig. Man kann unmöglich ein Offizierkorps oder eine Bevölkerung damit bessern wollen, daß, wenn zwei fich streiten, fie fich das Messer in die Brust rennen sollen. Dann bin ich doch mehr dafür, den Weg zu geben, den wir gegangen sind, nämlich bei Streitigkeiten zunächst die Sache ruhig zu erwägen, und so, dem Wiklen Seiner Majestät entsprechend, fast alle Streitjgkeitcn in Güte zum Auödruck zu bringen.
Abg. Dasbach: Wenn der Offizier wegen der Beleidigung, die er den andern zugefügt bat, eine Obrfsige bekommt, so hat er sie einfach verdient. Wenn ein Ehrenratb bestimmt, es muß gekämpft werden bis zur völligen Kampfunfäbigkeit, so ist das eine barbarische Fandlung, es wird ein Mord angeordnet „(Vize-Präfident Dr. von
te g e: Dxr Rednerwird einem deutschen Gericht nacbsagen, es unterstütze einen Mord. Ich rufe ibn dafür zur Ordnung.) Ich sprach von dem Ebrenratb. (Vize-Pxäfident Dr. von lFrege: In diesem Falle vertritt der Ehrenrat!) das Ebrenaerickot; i bleibe bei meiner Er- klärung) Die fortwährenden Begnadigungen müssen das Rechts- bewußtsein erschüttern. Die Gegner sollen sub beide überlxgen, ob nicht ein anderer Auswsg gefunden werden kann.
Kriegs-Minister, General der Infanterie von Goßler:
Ich wiÜ die Diskusfion über die Duellfrage nicbt Verlängern und möchte nur tbatsächlich eine Angabe des Herrn Vorredners berichtigen. Der Ebrenrath in Koblenz hat das Duell nicht festgesetzt, davon kann keine Rede sein, sondern die betreffenden Parteien haben das Duell unter fich vereinbart. Es ist also nicht richtig, daß, wie er fich außdrückte, eine Gerichtßbehörde das Duel] in dieser Form fest- geseßt babe.
Abg. Bebel erklärt, er habe dem Kriegs-Minister nicht einen thtel, sondern in auer Form einen Brief geschrieben. Der Brief fange an mit „Ente Excellenz' und beobaäyte alle Formen. Wenn je in einem Falle die: Kriegsverwaltung Unrecht gehabt habe, so sei es im Faße Kriese; das ganze Verhalten des Kriegs-Ministers zeige, daß er lediglich bemüht sei, seine Verwaltung vor diesem Vor- wurf des Unrechts zu schützen. In den Fällen, wo er (Redner) die Namen und di: engen genannt babe, verlange er Unter- suchung; durch die 5kennung der Truppenthekle habe er die ZFUW, die es angebe, warnkn wollen. Den Vater d35 erwähnten * alers, dabei bleibe er, habe man nicht anständig behandelt. Die Ebrengerichte soüten Streitigkeiten schlichten, aber nicht die Offiziere zwingen, aus ein Duell einzugeben Die Sozia1demokraten bekämpften über- haupt die Außnabmssteüung, wslche di: Okfiziere im Staat einnehmen onten. Jeder Andere, und wäre es auch der Reichkkanzler, müßte fich in Beleidigungßfcagen dem Geseß fügen und fich an die ordent- lichen Gerichte Wenden. Für die Offiziere sei dies verpönt. Und dieser Zustand soüte in einem R2chtsstaat nicht weiter bestehen. Der Gegner des Lcutnants Döring wäre vor einem Zivil- gericht, weil er provoziert gewesen sei, mit der geringsten Strafe be- legt worden. Daß man das DuelL erzwungen, sei barbarisch gewesen. Redner kommt dann nochmals auf den Fal] in München zu sprechsn, Howie auf die Betbeiliguqu aktiver Offiziere am „Klub der Harm- ofen“. Mit Bezug auf sein Buch .Der Sozialiömus und die Frau“ erklärt Redner fich bereit, mit dem Krisgs-Miniftkr welter disputikren zu wollen, wenn dieser es erst wirklich gelesen haben werde.
Kriegs=Minister, General der Jnfantekic von Goßler:
Zusrst möchte ich dem Herrn Abg. Bebel darin vonommen Recht geben, daß er an mich einen Brief geschrieben hat, an dessen Form ich durchaus nichts auszusetzen habe; wenn ich das Wort Zettel ge- braucht habe, so bezog sicb das nur auf die Aufreißung der verschie- denen Details, die von ihm angeführt Und. Es hat in meiner Aus- drucksweise durchaus nicht irgend ein Vorwurf licgen sollen, das konstatiere ich auSdrücklicb.
Daß ich in Betreff dss Rssxrvistcn Kriese „zu eéner anderen Steüung gekommen bin als damals, als ich nicht informiert war, gebe ich obne w-xiteres zu. W:"nn aber in ei-xcm Jmmcdiatbericbt des kommandierenden Genexals, dsr m'xr später zugegangen ist, von seinem juristischen Beirat!) auseinandergeseßt wird, auf Grund welcher gesey- licben Bestimmungen und Vorschriften der Strafprozeßordnung er so verfahren wäre, und Wknn von anderen Juristen dem be'xgétretsn wird, so ist der KriegI-Minister nkcht in “oxr Lage, seine Meinung dem gegenüber aufrecht zu erhalten. Ich bin Verpfl€chtet, cinem besser be- ratbenden Juristen zu folgen. Daß mm dabei zwei verschiedene An- fichten haben kann, gestehe irh zu, und darum glaube ich, ist es sehe erwünscht, daß kemnääpst das Rsichs-Militärgericht derartige Fragen lösen kann.
We:1n dsr Abg. Bsbel vsrschiedyne Fälle von Mißbandlungen und fonstigxn Ungebörigkeiten angkfübrt hat und mir dann überläßt, aus dem stenogravhiscben Berkcht dic Konsequenzsn zu ziehen und eine Untersuchung möglichst in die Wege zu leiten, so kann ich ja das natürlich thun, indem ich das Material der betreffenden Stelle zugänglich mache. Allerdings wäre es mit wesentlich lieb-xr, wenn derjsnige, der