1901 / 283 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

' stis- “Es würde die Auflösung der Strafjustiz in" Strafsachen

deuten, . .

Abg, Dr. Herzfeld (Soz.) bestxeitet dies. „Bliebe es ber dem jeßigen Zustande, so würde dasßsöertcht aus hre: P'ersonkn7besteben, die außschließlich aus dem Kapttxm und zwe1„Schtffs-offiz1eren be- ständen. Das wäre ja gerade em Standesgertcht. „Den Gegnern des Antrages liege gerade dargn, dxeses StandkSgextcbt aufrecht zu erhalten, das weitsr nichts sx! ass em Klaffengccicht. Es'bgnYle cb bier garnicht um L_)[xk Yufrechterha1tu11g_ derWDtsztplm, ondern um gewerbliche Strettigkxaen, uyd daß dre Schtn'sleutcx als Beis": er nicht ungerecht gkgey dns Offiziere und zu Gunstsn three Genoßen stimmen würden, set dar?? dxe Zusammeusc ung der Ge- werbe ericbte hinlänglich bewiesen n Preußen ugw [denburg be- stehe chon dic: koklxgiale BesebHungo'der Seemaqnsamter, und gerade die ansestädte hätten sich artnackig gegen 7318 Ausdehnung dieser Ver assung auf ihre Seemannsämter gewehrt. Wenn der § 4 in der jetzigen Fassung zu stande_ gekommen scx, während noch in der exsien Lesung der Kommtsfion der„§ 4 nach dem sozial- demokratijcben Anfrage gestaltet gewesen sex,_ so sei das das Werk des Senators Or._ Panli und ferner ngterungskoüegen gewesen. Auch darin zeige sich_ der abhängige _Sl'nn “dicser Herren Von den herrschenden Klanen, nämlich _ahHangra m dem Sinne, in dem jede Regierung abbängig_sei und seln müsse?“ von den herrschenden Klasen. Für die Zusammen!?xzung dss Seegßrlchts komme es seiner

«rtei einzig darauf an, daß die Sch1113_best_1mmun en, welche das seß zu Gunsten der Arbeiter enjhaltc; wirklxch dur géfübrt würden . z, B. die Bestimmungen über ArbeitMrt, SonntagSrulxe: und Zahlung der Heuex, gegen die fick) Offiziere_ und Rhedxr Verseblten. WoUe also der Senator ])1". Pauli den foztaldemoquttsckyen Antrag nicht an- nehmen, dann vertrete cr doppeTt ,und, drexfackx die Interessen der Rheder. Wer den Seeleutßn Gkrechngkett wxdsrsahrcn lassen one, könne nicht anders, als dem Antrags zustimmen.

Bevollmächtigter zum Vundeßratb, Senator dsr freienHansestadt Bremen Vr.Pauli: (T_s ist zwar nicht meine Sache, Herrn Cahensly in Schuss zu nehmen, wudern ich kann ihm das füglich selbst übst- laffen. Aber ick) möchte doch, weil mein Name hineingezogen ist, die le te Bemerkung dss geehrten Herrn Vorredners nicht uncrwidert la en, insofern fie den Antrag dss Herrn Cahensky bstrifft. Ich babe in der Vorigen Sitzung geglaubt, ich könnte mir den Fall

sehr gut denken, daß ein Schiffémann sehr geeignkt sei, Beifißer des SeematMSamts zu sein, habe sogar gesagt, daß ick) mir denken könnte, das; er unter Umständkn * und ich dsnks dabéi an Steuerleute vieUeicbt kleinerer Scblffe auch im stande und der geeignste Richter sein würde, um Über D1enstver1sßungen eines Steuermanns zu urtheilen, und, habe auch noch, um daI zu wiederholen, hinzugefügt, _daß wxr m „Brer'hen alles, Absehen darauf richten würden,. thunltchst qucb Sch|ff§tnanncr zu Beifißern heranzuziehen, indem 1ch mir ztämltch d?mke, daß man cine größere Anzahl Bkifißék heranziehsn wrrd, aus der man, weil nicht Isdex jederzeit abkommsn kann, dJe Llaswah] dent_PorfiHLnden überläßt. Aber ich habe binzngefügt, emer geseßlläxen thtexung dahin, daß ein Schiffsmann Hinzugezogen werdep nzüssx, müßte xch mit Händen ,und Füßen entgegantrctkn, wei! das emgm swb u11r1chtlgc und 181»: («fähr- icbe Bestimmung eines Eeseßes setzt würxe. Das_ bat Herr Cabcnsly jeßt gethan. Hätt? Lr alw, d€m sreundltcbsn Winke'von Herrn Dr. Herzfeld folgend, vorHcr [*Si er angefragt, so Würde tch dringend ge- eten haben, einen solchen Antrag n1cht zu stkÜLn aus den (Gründau, die ich neulich und ebsn attsgcspwchen babs. Dann absr ist Herr [)x-. Herzfeld in Fortskßung seincr Bemerkungen . m der Vorigen Sißung übergegangcn zu dsm Vereintlichen"Nachwexs, das;, wie er damcüs gesagt habe, die Senale ÖZT Hansastadte sozusagYU u11t8r_der Fuchtel der Rhederkreise ständen“, und hat Belegs hérzubrmgkn Vsrmclpt Dieser Beleg, angewendst auf meine Persoxt, irt nun *„so unglücklich, wie möglich, angßfallc'n. Ex ijt darm ge1ucht worden, das; ich in der exstsn Lesung der «sten Kommisfion mick) schon sshr lebendig gkgen die Zuziehung dsr SchiffÖ-männsr ausgesprochén, nnd Daß i bei einer svätsren Gelegenheit nochmals 1n€incn ganzsn Ein- ausgéübt baßé, damik "diese Büstimmung bcskitigt Wkkdk; ('H ei nämlich inzwischsrx das pasfiert, daß die thdkr einc Resoiution oder ein Pwmemoria Oder was es ist, Hätten ergebsn [aff6n wo fie agfs Lebhafteste gsgsn eine solche Bestimmung fick) ausgcsprochsn hatten. Ich wi_lL mm freilick) Herrn,!)r. HLTZsCld nicht zumuthen, daß Lr ach aux mcinc Versicherung hm ohne )veitexres als Thatsache annehmen soü; ich muß ibm überlassen, mwrcwcir er mir Glauben sch€nken will. Die Ver1icherung kann ich „aber geben, daf; mir von einer Resolution oder Lian Promenwrxa, Oder was Es sei, der Rbederkreise in __Anlaß dicsss Punktes bis zum heutjgen Tage absolut nichts bekannt “nt. Nummer 2: Daß ich in der ersten Kommissions- lesung an dikssr Beratbnng überhaupt nicht tHLilgLnommen babs, weil ich damals in Bremen war. Höchstens bin „ich Einen Tag fiüchtig dort anwesend gewesen. Ich habe mich abkr m der Kommission auch in der zweitén LSsung bei meinen Rxdcn nicht mit Lebcndigkeit oder mit Aufwendung besonderer Tbatkrast an der Diskusszon bctheiligt. Ich habe nia'yt häufig das Wort genommcn, und die1kr Gegsnstand ist überhaupt nicht Von mirbesvrochen worden. Die Sch1ußfolgcrungcn, die Herr Dr. Serzfeld gezogen-haf, entbslxren a[so der “rbatjächlichen Grundlage. ÄbSt ich kann doch nicht unterlaffsn, dem Bkdauern Ausdruck zu gaben, daß diese ganze Sack,)? so außcrordevtlick; dadurch erschwert wird, daß man Dknje11igkn„dtc, nicht detsslben Meinung Lud, immer Motive_ unkerscbiebt, dlc 1br€ Integrität in Frage ellen, statt ohne wetteres anzunehmen, daß fie ihrer Uebcrzeugung folgen. (Zurnf bci dkn Sozialdemoxraten.) Ja, es wird an- genommen, das; man den Einflüvkcrungen und Einwirkungen bestimmter Klaffen dsr Bkvölkerun folgt, jz! diesem Falle der Rhcder, und daß man nicht allem die Sach fiir fich zur Richtschnur dienen lasse, sondern andere Rückfichten, daß _man alw daznit gkgen die ersten Grundsätze und das Fundament aÜer Staatsgeschafxe fehle, daß man ledigli die Sache im 5Yuge haba. Ich kann versichern, meinerseits babe i nie andere Rückxicbtcn wal'ten lasseq, und werde nie andere Rückficbtkn waltkn [a]ssn, alH daß :ck xmr dre Sache im Auge habe, und auf Grund meiner sackylxchen Erwagang 'urxd'Ueberzeugunz habe: ich mich dagegen ausgssproclzen, das; „man prxnzrptkll feststelle und in das Gase binsinschr_eibe: in diesen Dmg?" müsse der SchtffsUtann der

gewöhnli 6 Richter ]ein. , _ „Abg. Kirsch (Zentr- : Was Herr Hrrscbfeld uber dex! Umfall dcs Zentrums erzählt,i1t*l€i fzu widerlegen. Ich habe nnch noch im

vorigen Jahre für Seeschöffengerichte auögcsproxbon. Hjxr__abec stßhen Seemannsämter in Frage, dae noch l_angc keme Sxe1choffchnger1chxe smd. Es sind diese Scsmannsämter Yemcswegs SchoffexxgerlchtZ sje

ben gar keine geriÖtliche Funknon, sxe erlaffen nnr vyrlaufige S_traf- escheide. Was jcßt bier JLUWÖT ist, blétht auf aus FqÜx cm watter. Aus “diesem Grunde können Sie fich mit dem tnydlßziertcn'Antrag Cabensly durchaus znfrieken geben;_dte Hauptsache ist, daß dre Vor- schriften über das Verfahren selbst von Grund aus umgearbertet Werden sn. '

Abg. 31J'éeßger (Soz.): Gegen diéqusführungen des Stanis- sekretärs von vorgestern möchte 1ch nur die eme fkststebe-zde Thatsackxe anführen, daß ein SeemannSamt den betreffendm Schiffsmann mrt Veröaftung be'drohte, wenn er sich der vom Amte verhängten Be- Ltekafuklg Uicht fügen wokle. Diese Thatsache ist amtlich festgestellt;

17 Herr Staatssefrctär kennt die Akten in diesem Punkte nicht. In Lin?!" MWM Falle wurde einem Mann?, der fich an Bord über M'ßhanUUIM bLsÖwercn wollte, der Mund Verboten und die Ein- wFZUUZ 12124 Journal verweigert; als'cr in Hamburg angekqmznen imd,als 11err FÜHREN? YTffZsckyoukt cine ?trscxe vonUtLZ ck10. ddtktxebrt, esagt: .Wenn Sie nicht [_ cm“»rzlmg er an n wo «3, nur e 1 xp ßlnaux-kommyn werde 'icbg Zick) dav „Raul Halten unix macxycn, daß SW der Mann mik seiner Famis'ßhm'n ctkyas Anderes zczrgcn! So kaxn Stmfe wurde verhängt, weilweruitxjxn FHMHS s§1ucr kadl'cinfe Heuer. [IKW unöd ?Zse Gkhorfamsverweigerung bestFan T'Tlrixkrnkoxß cretshajZY schFé' m g' newcxen war, dC| D 7 : * , _“_ halten. So ielyt es mit d'er HMFHJÜ ddkk xorkgm Hol)? zu er- rnit- -dem S "„S der Schiffij'a'mscbaftejjjag 8692?! YFZTÉFYÉÉ aW? Rxdneßjübrt eme Reibe ähnlxck) liegender FäÜe an. Mehrfach *seierZ

die Betroffenen als Mil lieder des. Seemanns-Verbandes in“ der Lage gewesen, richterli Entschecdung anxyrtzfen, und das Arntsgericbt, das Schöffengericht habe fie frexgexprochen. Gewxß

könnten die Seeleute die richterliche Entscheidung beantragen,

aber sie tbäten es meistens nicht, „„weil Ü?- dte Entjcbéxtdqng x_ncht ah- warten können, einen Vorschuß leuten mynen- „und die inzwischen an alle Welt zerstreuten Zeugen nicht auftretben konnen. Herr pon JLU- quiéres hat von Uebertreibung gesprochen, deren man fich be_t_Erwab- nung der Höhe der “Strafgelder schukdlg gemaxbkbahe, UNd fuhrte an, daß eine große Zahl von Geldstrafen nur 5, 5 bis, 10 „M betragen babe- Damit wird derselbe Fehler der V raUgememerung von vec- einzelten Volkommniffen begangeg. Jn burg werden Strafen unter 10 „& überhaupt nicht perbanZt, da ngk es gleich mit 20, 25 „M an. In etwa 300 FaUen _11nd dor uber 10000 «;ck Geld- strafen von dem Wasserschout verfugt worden.

Staatssekretär des Innern, Staats=Minister ])r. Graf von Posadawsky=Wehner:

Der Herr Vorredner hat, wie mir gesagt ist, behauptet, ich müßte wohl die Bekundungen, die vor der schiffabrtstechniscben Kom- misfion gemacht Worden find, nicht gekannt haben, sonst würde ich*bei dieser Gelegenheit nicht für die Seemannsämter eingetreten sein und auch nicht dieKapitäne in SchUZ genommen haben. Ich habe beides, meine Herren, nicht gethan. Ick zweifle keinen Augenblick daran, daß es HiErveilcn auch Kapitäne giebt, die unbiÜige Forderungen an die; Mannschaften fteÜen mögen, wie es unverständige Vorgéseßte überall giebt, und ich bin auch der Anficht, daß nicht jeder Richter ein Salomon ist. Aber ich Habe aUerdings angcfühxt, daß, wenn ein Kapitän durcb Bedrohungen einen Schiff5mann verhindern will, den gesetzlich geordneten ReÖtsweg zu beschreiten, fich dieser Kapitän einer Nötbignng schuldig macht, bei welcher bereits der Versuch strafbar ist, hiergegen also der Strafrichter angerufen werden kann. Mir smd die Bekundungen in der schiffabrtstechniscben Kommisfion sehr wohl bckannk, aber solche Fälle, wie die dorf bekundeten, Werden fick; nie Verbindern lassen, da muß eben jeder sein Recht dagegen wahren.

Der Herr Vorredner hat auch gesagt: mein Herr Kommiffar hätte nicht die Zahlen angegeben in Bczug auf die Bestrafungen in Hamburg. Das hat er wohl gethan, und mir liegen hier die Nach- weise aus dem Jahre 1899 Vor, die mein Herr Kommiffar benußt hat. Danach hat er angegeben, daß" in Hamburg vor dem Seeamt im Jahre 1899 Vorgekommen find 161 Fälle, die mit 3 bis 5 „M be- straft smd, und 297 FäÜe, die mit 10 «16 und darüber bestraft sind. Diese Zahlen sind amtlich. Ick) möchte nun mit ein paar Worten nock) gkgsn den Herrn Abg, Raab mich wenden. „Er hat angedeutex, daß Line große Vervügung, und -zkvar eine achtungswcrtbe Bequng

existiere, die wieder auf eine ArtStandeSNxtrétung auf strafrechtlichem Gebiete zurückkommen wolle. Es wäre ein natürliches Gefühl, daß jeder von seinen Standesgenossen abgeurtbeilt werden wolle. Diesen

WSI zu beschreiten, möchte ich dringend abrathen, das ist das mittel- alterliche _juäicjum pax'ium, was mit jeder modernen Strafrechtspflkge in unlösbarem Widerspruch steht. Es ist gesag't wordcn, dieZuzichung von seeschiffahrtskundigen Beifißeén wäre eine solche Standes- vertretung; denn die BZZfißer würden immer Kapitäne sein. Ick“ möchte demgegenüber zunächst bemerken, daß die Kommiffionsfassung, wonach nicht mehr ein einzelner Beamtkr, sondern ein Kollegium ent-

scheiden sol] - wie das üßrigens in Preußen und Oldenburg bisher

schon der Fall War -, doch wohl schon eine wesentlicHe Präwgative

xdarstellt gegenüber der Rechtsprechung seitens aÜSr anderen Polizei-

kebörden. Zn bürgerlichen Strafsachen entscheidet der Poüzeibeamte

bei Polizeistrafen ganz “selbständig; und dagegen ist wie hier der

Rechtßweg gegeben. Wenn man also hier dem Polizeibeamten, dem

Sceamt, ein Kollegium beigiebt, so ist das schon eine wesentlich

verstärkte Garantie gegenüber der Strafrxchtspreckyung in aUen andxxren

Polizeisacben. '

Nun hat bereits der Herr Vertreter bon Bremen ausgeführt, er baöe aus seiner Erfahrung bex'aus gar kein Bedenken dagegen, daß fick) unter diesen schiffskundigen Beifisérn auch ein Veifiyer aus der Schiffsmannschaft befände. Wenn man einen solchsn Mann heranziebt - und das Gesey schließt das keineSwegs aus, und ich kann mir sehr wohl denkkn, daß “das unter Umständen praktisch und verständig ist _, dann fungiert derselbe aber nicht als Vürtreter eines besonderen Standes, sondern als Sachverständiger, wie diese schiffakyrtskundigen Bkifiyer überhaupt nicht Vertreter eines Standes find, sondern Sach- verständige. Ick möchte es für vonommen mögxich hakten und vielleicht unter Umständen für sehr richtig, daß man die Sachwerständigen nicht nur aus Kapitänen nimmt, sondern auch aus geeigneten Schiffslcnten. Das wäre aber ein ganz anderer Fall, als wenn man hic); in das Gessß bineinskßtc: ein Bsifißer muß ein Schiffsmann sein. Was heute den Scekkuten recht ist, könnte morgen anderen Ständen billig sein. Ich kann mir denken, daß mit ganz de'mselben Recht beispiels- weise ein "Handlungsgebilfe oder ein Bergarbeiter vcrlangts, Nun ein Schöffengericht eine Entscheidung gegen fie fälle, müffe eincr der Bei- fißer ein Handlungsgcbüfe resp. ein Bergarbeiter ssin. Wenn Wir diesen Weg bcschreiten, würden wir allerdings mit dem gesammten moderncn Verfahrkn brcchcn, Deshalb müffen die verbündeten Re- gierungen aucb gkgen diesen erneuten Antrag Cabenöky dicselben Be- denken geltend machen, wie gegen seinen e1sten Antrag.

A . 1)r. : 1 e en die Be au tun Vcr- waHrurJ einlleTrszdichJFemmjbßrcnsZijßchen Bttndxsrg?1)311?itg1i_cde Mot'M untergeschoben hätte, die er nicht hatte, und d,)s; [ck h_szwerseit hätte, ob er w,rk[ich seiner Ucbkrzeugung (Jewlgk ware. Nichts Hat mir ferner gelegen; ich Habe nur gesagt, er muß UZI MMW? d?!" bremischen Regisrung die Jntercffcn vertreten, Miche m dEr bretxnsclpen Bürgerschaft ausschlaggebend Vertreten smd. Wenn Herr Paal! auch kein Mémorandum der Rheder bekommen hat, so FOM, WWI noch lange nicht, daß er nicht die Intkrcffcn der Rheder Vertrttt. Cr Ver- tritt sie selbsivcrständlick), denn er steht ja Mit an WSP? des bremisxlyen Staates, in dcm die Rbeoerintcreffen, Alles“ ubcrwtcgcn. Hkkr Kirsch meint heute, die Seemannsäznter seren keme Schöffen- gcrichte. Als in der Ersten KomMissionslemng- jeux? Beschlüssßgemßt wordcn Warkn, die wir jest wieder beant'ragt haben, hat znemayd daran gedacht, daß hier ein sokcher Unterschied zu machen set. W[Ü er übrigens bei § 111 Tie yon ihm für nötbig gehaltene Umgestaltung durchführen, so wird es iHm an unserer Unterstüßuyg nicht fsblen.

Abg. Raab: Die entseylicbe Persqutive _mtxtelqlterxicber Zu- xtände, die ich cröffnct_ bqbcn soll, ist m Wtrkltäykctt mcht so ab- cbreckend geweskn. Es rst em an fich gesundes Bolkanwßnden, daß jeder Von sich und seinen Standesgeno'ffen auch in Stmxsachen ge- richtet Werden möchte; daß dem juristivche und andere_©rü11d2 ent,- gegenstehen, kann ich bedauern, aber der gewaltige Abßand zwischen

» den heutigen Klaffenständen wäre nicht vorhanden, wcnn jener Gsdauke

noch öffentliche ?[ncrfsnnung gcnöffe. Wie bcim_Mxlitär, so liegen die Dinge fast ganz gleich im Secxwesxn. UNI dj_e „Beobaxbtung der Diöziplin brauchen wir deswegkn gar 11xcht so angstltch zu |ein. Mit der Ausbildung der Seemannsämtcr tn der von mir vorhin an- gedeuteten Weise werden wir dem ganzen Steuermannsstand einen

großen Dienst erweisen. »

Damit schließt die Diskussion. 'Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der SoYtaldemoYraten und Fretfinnigen abgele'hnt, das Amendement Ca enslr) mtt schmqcher Mehrbei! angenommen, indem zu der ehen géxnannten Minderheit der größere' Theil dcs Zentrums l)tnzuÉri;1tt,U zm?) MZ der gleichen F.“)?chrbkik § 4 Absaß 2 selbst.

n cr ommt ll) " ' Absaß YFM! s s n em § 4 hmzugc-fugter dritter

„. eixt Konsu[ Mitinhaber oder A 1 de R der

SÖlffz-„s, so'jst er von der Wahrnehmung ernin §r53 [?xzeicßßex? Geschafte" emes Seemannsqmtes (Kontroke der Seetüchtigkeit und der Vorratbe des Schtffes) 11) Bezug auf diksks Schiff auSgeschsossen, WFndFTBTesZrYJéYZdL qurJdezt Schiffsofßzier ,oder dxr Mehr- WiFrspruch erhoben wirr???“ en ch1ffslcute gegen sem? Mxthrkung

' * ie Ant'äge der Abgg. Albre t u'nd (Hen ('n [1 dw vorstehenden, den Schluß “MY Saßes bi[[I-ZndenmoVEer-t

dingungén gestrichenund dafür hjnzu efü t wi en" ._Jn diese_m „Falle entscheidet derg S iffSrasTb, “welchen der Kamran unverzuglt aus den SchiffSoffizieren und einer gleichen Zahl

vor21lseebefahrenen Schiffsleuten zu bilden hat. ' bg.Meßger; Dem Konsul liegt die Un SZtffe "Zb“ gegen die Beschwexde erhoben wird, errYkanije YYY su ungfubrenden_Personen bestxmmen. Da'ist es doch nur bere Ügt J)? Ynter deY dxn tdemethsaß nghankYkJusséßungén die'“ us: l_e ung unemg ero , un dre n eius?“ * '? ' übertäagen Yirdt g N j J 0W„Schtffsrath nter- taa ssekrekär im eichsamf des Innern R - ' Herren! 'Der Verrreter der Herren Antragsteller oJFMYYÉ auSgerroxhen, gegen den_Antr_ag lä_gen keine Beöéln eik-vor. Das kann_1ch nicht zugebet); esltegen1ogax1ehrerheblicheVeWkenvox_ Der S affSratb, den dt_e Herren hier einführen woÜen, kökxiénk 1a Were: Ge eßgebun aUerdmgs bereits Vor, aber in einer dükéYauß anderen Axt. Im Zandelßgeseßhuch 518 heißt es: „Wenn" dex? Séb'tffet 'm Fallen Yer foabr mit den SchrffsOffizieren eine'n SchiffSratb zu alt_en fur gngemeffen findet, so rst cx gletchwohl an die ßefaßten Be- schlusse mehr gebunden; er [erbt stets für die von ihm getroffqun Maßregßln verantwortlich“. Die Bedeutung dieser Vorschrnt [regt . _1n der Negatiye. Das berechtigte Ver- langep des Kapitans, in_ gefahrltcher Lage fick) mit [einen Offizxeren zu beratben, wird qnerkannfz' aber irgend welche rechtltche erkung kommt deuz_Be!chluffe dkeses SchiffSratbs nicht zy. ?Das soUte _ und das uf, der Z1veck der Bestimmungen im Harzdengefe bucbx- außer Zwetfel gestellt werden. I'm Gegentbeik erhalt der rund1aß, d(zß“ auf den Seejchiffen nur einer das KomMando fübxen känn und nur ernst verantwortlich sein darf, durch diese Vor- schrtft d_es Handel?;zefeßbuchs eine ausdrückliche Büstätigung. Was beabfichtxgen nun dte_Herren Antragsteücr? Ihr Schifförath ist keine ratbende, „sondern eme tbatende, Entscheidun trsffende, ganz neue Organisation, d_er der Kapitän sick) unterwerZLn soll, "eine Artvon souveränetn Schxffspgrlament, denn Berufung gießt xs da n'icht. Und weswegen wird dieje immerhin nicht gewöhnliche Einrichtung vor- geschlagen? Nur um zu verhüten, daß bei Beschwerden über Secuntüchtigkeit des Schiffes oder Mängel des Provianu einmal ejn Konsul als _ Seemannsamt mitwirkt, der dem Schtff interesfiert itt. Um das zu verhüten, sollen nun Leute nxitwirken, die unter allen Umständen_ interessierf find, dc-nn du: ganze Bescjlézung und sämmtxiche Offiziere find an der Sectücötfgkeit des Schi es und an dem Zustande res Proviants immer interksfiert. Außerdem werden fie häufig in die Lage kommen, in eigenßr Sache .zu ent1cheidem Es sollen dem thiffsratöe der «Herren Antragsteller alle Offiziere angehören. Sobald em Offizier unter den Beschwerdeführern sich befindet, bringt er die Beschwerdé bei sich selöer an. Dasselöe kann vorkommen, wenn die gksammte Mannschaft oder die Méhrzabk der Mannsckpaft an _der Beschwerxe swb betbeiligt, denn ebensoviele Schiffsleute als Offizrcre soUen dleskm SÖiffSratb an-

gehören. In solchcn _Fällen mü“ten also (zack) einige von den Beschwerdeführern rmx im S_iffSrakb Wen. Dßeser_ mehr oder minder aus Beschwerderübrern '. bestehende Schtffßraxb

läßk dann eine Untersuchung ansteüen, und Wenn er ie'me eigene Ve- schwerde begründsk findet, bak er nach § 53 Der Seemdrxnßordxlung

Anordnungen zur Abhilfe zu txeffcn, denen (ck“ der Kapttgn unter- werfen wuß- Die Möglichkeit, das; einmal em mtereffxérter Konsux der doch immerhin 6er in Eid und Pflicht genomyjeneperantrvort'ltche Behörde ist, bei diesen BesckyMrden 1nitw1rkt. ist mcbkso fchl_tmm wie die unmö liche Konstruktion der Herren Antragsteller. Ucbxx ens brauchen fich ?chon nach dem KommisfionsbesÖTUß dre Beschwerden! ter die Mitwirkung dks intercsfierten Konsuls x1t_cht gefallen 31,1 lassen„ e können ihn ablehnen. Dann ntüffkn fie frexltch warten, bts exn m interesfisrtes Seemannßmnt angegangen werden kann. Dgs tftaher auch der FaÜ, wenn der Anlaß zur Beschwerde quf offener See em- tritt; dann müssen fie auch warten, b1s fie zu exnem Seemanysamt gelangen. Meine Herren, ich Hoffe, Sie werden mtt mir per Meinung sein, daß der Antrag nicht geht. Ick) bitte, es bei dem Komrgßlstons- beschkuß zu belaffsn; , , ) ' *_

A g. Fres e (rr, Vgg.): Emey Schiffsratk) bat unsMeMWx“ der Antrag11eÜer schon einmal yorgcijla' en. Er soklte eintreten in dem Angenbück, wo das Schiff ummttél ar Vor der Strandung steht, wo der Kapitän vielleicht-in ein paar Minuten seinen Entschluß chsm muß! Jeßt soll der Schiffsrakk) in Thätigkejt treten, wenk' kk“ bobener Bcsckowerde der Konsul an dem Schtffe interesßert-xiskWas soll denn Werden, Wenn der Schiffsrath getveiltcr Meinu'ani * ist denn anzmxebmen, daß ein Kapitän, mit eincm séeuntücbks " die' Rsise forthzen wird“.) _ Dic Bedmgyngcp für die NJ doch von den früheren_1)er!chieden; es, ixt dle Selbstvers geführt. Auch dem Atsxkurator ist mtl dem Schifförath Zu Z . **" In der Konsequenz müßte man auch Jsdermaxm, der eines? einsr RhedLrei befißt, Yom Seemannsamt a11s1chließen. Den .:.“ - des Unter-SfaatssLt-retars schließe: ich mich im übrigen a * ebenfalls um AbleHnung. '

Nbg; SÖwarH-Lübeck (Soz.): Es kann ein ganz, junges Schiff durcb we'rkshrt gestaufe Ladung so mitgenonn'n daß, wenn es auch wtrfltcb den Hafen erreicht, die Man sagt, auf der Weitsrreise geht es unter. Dann wird do ** '“ geführt werden müsssn. Wird nicht im Sinne unseres gebeugt, so wird es mentcns zur Weiterreise kommen. halten eben das Maul und führen keine ZZZKscl)n*.erde,'weil:,rerllkikt vom Schiff _wegkommen kSnnen, da dies durch die Secquiy xd außerordentltcb Erschwert in. Es smd zaksreickpe Fälle vor? YFU?“- wo die Skelkute an dem Verdorbenen Proviant 'gestorbeii [? MM können daher unöedingt unserem Anfrage znstimmen. ' _

Unter Ablehnung des Antrags Albrecht wirkx „dex-DÜYY Absaß dcs § 4 unverändert angenommen, desglelchgxz§xz4W seinür Gksammllxit.

_ Nach dem_von her Kommission eingefügten §„4„,i?- SLU? dxe Schußacbrctx im Sinne dieses GeWHcs (xls „.I *" ' Deutsche Häfexn UU Sinne dicsks Gcscßcs find my: YU?» fen dcs Rexchsgcbtets.

Dex zweite Abschnitt des Geseßes handelt von, WSW“ fahrtgbuchkrn und der Musterung. “*

Nack) § 10 hat der Kapitän die Musterung(Ax!mUtL-r_l§ch Abnxustcrung) „dcr Schiff§ma1mschast zu vcrgnla „€ - , Tiki Kgyxtän oder cm VerZrcter dcr Rhederei und de:;S Wm“ muffcn bci der Musterung zugegen sein. 4 _

Ein Antrag der sozialdemokranschen Abgg. ])k- HÖHE, feld, Mxßgcx und Sedmak will statt „em VS,??? - gesagt wisxen: „cin znm Abschlsl von „chxryexjkägMJ- MZ- und am Schlusse hmzufugan'„JFFs llt

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111ächtigter Vertrctcr“ mäßtge Stellenwermittler dürfen als werden.“

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