1876 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

als es "[ex- nacb der thryebueunz einzelncr_„ iH wett; nzcbt 'an welcßer (Zeit: besinflußtcr Vcr!«1mmUl-*.gc11 möglich ist der_fichrrn, das; Die stoße Möbrbcit der Einwohner _voxz Lauenbuxg er ,ebl_1ch2n Werth legt auf ihre Voygescbichte und_ Ws dre Kennzetchnunz_d_1efex Vorge- scbicbte durch die Bknennung, dle auch voii dec rechtn1aßtgen Landes- vértéetung angenommen ift, zve'.cbe man hier dadurch tm Gew1cht zu vermindern such, daß man Uk, Ritterschaft immer voran stellt _ _es ift aber die einzige verfaffun96wät'zig bestehende Lagkesbertretuna, die da ist _ daß diese (11111) rte Bez-*ichnuug der_ bijtornchen Bedtuiun

und dcr (Hasckyicbte des Ländchens Auödruä mebt. Zchkannsas1n,da* ich selten in cineU so klänen Lande ein staxkes Gefubl von lokalisirtem Nationalstolz gefunden habe, wi: in diciem Herzogthum, was sich nicht gern HrrngHUU Lauenbura nennen läßt, sonderii die alten Leute nennen es Hmogthnm Sachsen oder Herzogtbum Niedersaäzsm, 'das ist der lat'desübjiche AuSdruck, und gerade das; drxs der leßte Uébktkcst des alten großen Hzrzoathums Niedersacbiey gewesen ift, Bis die iauek'burqifchen Herzöge ausstarben, steht die Einwohnerschaft des Lauch *in ihrer Major1tä1, _ ganz abgesehen von der Ritter- schaft, ich g1anbe, daß die viel chér darüber beruhigt fein witrbe, aber das votenrefts Elemc-nt ist eine isbr starke und wohlhabtge Baucrnscbafi, und dicses dort Vorherrschende Elrmknt glJube ich- würde es dankbar anrrkennen, wenn Sie dem Sclbstg-zfuh], _daß "dieses “([eine Land früher ein sélbständiges und nicht 111111111111th ÖLkabUM gewesen "1, in der Benennung Rechnung tmscn, _ Ls kofti'i Ihnen ja gar nichis. .

Der Antrag des Abg. Dr. Virchow wurde h1erauf ab- gelehnt und §. 6 angenommen. _ .

Zu §. 7 „An dem provinzialstand1sche11 Vcrbxmde von SchleSwig-«Holstein nimmt das Herzogthum 111cht Theil“ bean- tragten die Abgg. 131". Virchow und Ganffen folgende„Faffung: „Bis zur Einführung einer neuen Promnzmlordnung fUr Schles- wig-Ho1stein nimmt der Kreis Herzogthurzi Lauenburg cm bern provinzialständischen Verbande von Schleanrg-Holstem mcbt Theil.“

An der Diskusfion hierüber betheiltgten sick] dte Abgg. Dr. Lutterotl), 131". Hammacher, 1)r. Virchow, Mmucl und _der Reichskanzler Fürst v. Bisaiarck. Der Reichskanzler erklarte nach dem Abg. Dr. Lutteroth:

Der Herr Voxreknsr hat das bobs Haus erfu_cht, de_x R_egie_rungs- vorlage nicbt bsizutreten. Diese Ausdruckswäst trist hier nicht giznz

11. Für Sie, 1112111? Herren, kann es sich aÜerdings 11_ur' um eine Yoriage dsr preußischkn Regierung handeln, für dre Köi11311che Rogie- rnng selbst aber handelt es sick) noch um eine andsre Seite der Sache, nämlich um ein Abkommen mit den laaenburgiichkn Standsn. Diese Stände sind klein und machtlos neben dem großen prcußxstswn Land- tage, aber auf ihr Rcchi zum Mitreden, insowsit ag 16 erforderlich ist, um dem ganzen Abkommen hier den Charakter eénks Abfoxnmens, “eines freiwiÜig auch von dem schwächerm Theil genehmigten Ab- kommens zu gewähren - insoweit muß die Königliche Regierung doch darauf halten, daß ami) dem Herzogtbum Lauenburg das Recht zum Mit- reden gegeben wixd. Nun haben die Lauenburger Srände fich auß- drückiick) gsgcu eine vollständige Verschmelzung zu e1n€r Provinz mit Schleßwig-Holstein vzrwahrt. Ob das eine Folge der Abneigung ist, die ich in dem Maße nicht bemerkt habe, wie der Herr Vorredner fie vorber bei einem andern Punkte kennzeichnete, die auf der alten G' ',nze der Holsten und der Sachsen_ herrsche, lasse ich dabingesthT sein; aber Wenn das dkr Fall wäre, 1o würde ich dm Widerstand der Lauenburger dagegen, einer großen Majorität, die ihnen abgenciyt ist, auégelieiert zu werden, doch noch in höherem Maße begxeifxn. Daß die Provinz SÖlcswig-Holstein, die an fick) nicht übergrox; ijt, wT-nig- stens cm der Volkszabl, das Bedürfnis; Hat, sich zu arrondiren, be- greife ich, und wenn diesem Bedürfnis; die BereitwiÜi keit, sich annek- tiren zu lassen, von Seiten der lauenburgischcn tände entgogen käme, so wäre es fiir die Regierung erwünscht, es wäre eine ange- nebm2 cheinkachung, und für di:“ Regierxmg. Wenn fi? der bereit- wiUigcn Zustimmung der L_auenburger gewiß wäre, läge kein Grund vor, dies?: Sache zu widcr1prechcn. Daß dabci die zehn Gebotenicht beachtet werden und ÖM Lauenburg-rn ihr PatrémoniUm genommen Werde. ich glaube, daJeqen wird es im Preußischen Staate nock) Recht und Gerichick 9911611, Ich befürchte es nicht, aber es kann ja1cin, daß die 11113111 diese Annsxzon bei den Lauenburgsrn UnZWLifSlbüfk vor- handene 2191125911119 vieilncbt schwindet, Wenn fie in diesem engsren Landst11aun1chaftlichxn Vsrbande die SchleSwig-Holstcimr nähsr kennen lernm; dann findet. sie sie vicÜsicbt liebenswürdiger, als bisher bei der langen und_strengxn Absperrung von einander. Uns wenigstens ist es ja auch 10 gegangen. Die SMEwU-Holsteinex gewinnen bei näherer Békanntfcbaft. (Hsiierkeit) Wartén Sie das doch ab. BZE zur Einführung einer Proviiizialordnung in Schles- wig-Holftsin wie in Hannover, glaube ich, wird jedenfaÜs doch noch Jahr und Tag vergehen, und dann können wir das wiederum mii dcn Lauenburgern _ mögIn es noch die Stände sein oder die sonstige l.:uenburgiscbe Kreiévcrtretung _ regeln, und der Göseßgebcr kann dann immer noch beschließen, was ihm un- abwcislicb icbeixit. Wenn fich nun Herausstellte, daß die Lauen- burgcr Wesentlich [11er in dem Provinzialvsrbande von HaU- nooer wären, namentlich WWU die feste Eifenbabnbxückc bsi der Stadt Lauenbuxg bxrgcstclli ist, wie in demjenigen von Siblcswig- Holstein, so wüxde das zwar noc!) manche lokale Unbcqnemlichkeiten babén, aber die Zusammkngebörigkeit ist Doch durch das vorigs Jabr- bundert binduréb eine althergebrachte genoesen, dic Provmzialrecbte sgi) di::sclben, und 111) kann mir wohi dsnken, daß sich dafür im S_“mne Lines L_auenburaers sebr viei anführen läßt, und Wenn fie mchi di? Gexwißlxit hätten, cinsthilcn ihr klcinxs GLMLiUWLstn für sick) zu _b_ek)1111en, wenn sie vor die Wahl gestellt wären, für Eine Pro- vinz mußt ibx Luck) entsch€iden, für Hannovi'r oder Schleéwig-Holftein,

so vexmytbc ich beinahe, daß die Mehrheit des Landes, 1). l). diejenige

Mehrbcii dss Lci'ndes, die an Volksversammlungen 111chi Theil *mmmt, sicb waickrgchein1ich_für Hannomr erklärt haben würde.

, Also 11!) n1§-chte'_vvr1chlagen: belassen Sie es noch einstweilxn "bei dxm, wii; es 13131111, weil, Wenn es geändert wird, ick) dock) noth- We11d1gexwe11e “FT 111 Berathung mit den lanenburgischen Ständen 'daruber txcien mußte), ob fie dem freiwillig beitreten oder nicht. Die lauxnbußrgiscbsn Signdc nun schon heute ausschiicßlich der Sou- Perabetat der preußUckIcn Gescßgcbung zu unterwerfen, mcine Horrcn, 1ch _giaube, detx Anspruch werden Sie nicht erheben. Es wäre unbillig gsgen em „klemeé schwaches Land gehandelt, Wxs mit Ihnen Pakkkkk- “Also,- mochte ;ck, MIM, vertagen Sie die Frage bis zur Einführung etner Prbvinztalordnung in Schle61vingolstcin rssp. in Hannover; Warten wtr ab, Was dann die Kxeis- odi'r Landsstrtre- “Fung -von Lauenburg dgzu sagk, und Sie sind dann ebenso souverän 1:1 Geseßgcbung, ww Sie _ck heuie noch nicbt voÜständig find, Noch steht Lauenburg in Unabbangtgkcrt.

Der Abg. Dr. V1r_chozv zog demnächst seinen Antrag zurück und beanÉragte fur Y. 7 folgende Fassung: * „Der An- schluß des Herzogxhums an eme der preußischen Provinzen wird durch künftiges Geseß geregelt'werden“.

Nachdem der Abg. Dr. Vtrckzow seinen neuen Antrag be- gründet hatte, nahm zu demselben der Reichskanzlsr Fürst v. Bi-9marck das Wort:

Ich glaube, der Herr Vorredner hat zu Gunstxn seines Antrages einc Besorgnis; bézijglics) der Zukunft angerufen, die tch uicht theile. Ich glaub: nicht, daß auf Seiten des Herzogthums Lguxnburg oder auf Seiten der Regierung irgend Jemand der Llusicht 1_e1n Yann, daß nach dem ersten Juli die preußische Gesetzgebung mcl1t1n_Bezug auf denKreisLauenburg ebensognt wie auf jéden anderevYouvxrän sein wird. ESKehört nur dann, um eine jest geseßlich feststehende Ositzqn zu andern, deu, d„as; die drei Faktoren „der Gesetzgebung fich emtgen_;_ derxn Gyuveranetät gegenüber wüßte :ck aber kaum, wie theo_retUck). em 'Widkrständ gexchaHen werdxn könnie. Also möcbke lch bttte11, sich durch die esorgniß, da die Souveränetät der preußi- schen Gefeßgebung in Zukua beschränkt sein könne, nicht davon abhalten zu lassen, den Anirag des Herrn Vb:- redners abzulehnen. Nur jelzi, in diesem Augenblick, sage 1-11,

unicrlit-„zt Lauenbmg dzr SOUveränetäL der preußisÖcn Geießgebuaa noch nicht uabedin t, ießt paktict L.111e.1burg_ noch mitePremzen, und w-krum das unwür ig sem soll'xe, das kann ich. so k[2_1n Has Herzoxy t'oum ist, doch nicht einsehen; Preußen hat schyx: 1114“: viel kleiyerxn Leuten Verträge geicbloffen, wie Lauenburg Ut- Den Untexxchwd zwischen der Auffassung des Herrn Vorredners und der meixugea hat der Hkrr Vorredner seibst _schzrf bexvorgeboben, ,indem er_ 1113“, es solle bist heute schon g€1e811ch fejtgeftelli_w2r173n, daß _eme Regelung nach einer bestimmten Richtung hin eigtceten musse. Dieses Müssen möchte ich beute noch nicht auxerlegya. JF) glaube, daß in Zukunft die Vertretung Lguenbucg§,_ die' jeßige oder die dann kein wird, schon selbst ems-hxn _wrrd, tn dxm Sinne, wZe der Hr. Abg. Miquel es äußxrkc- ÖSV fur_m§mch_:_ Em- richtungen die Hersteüung gröZ-Zrec Provmzralverbandx nußllch 111: und es fich empfiehlt, sich unter irgend tvelcben ermogeysvcdmgungen, Welche dann zu paktirea fiiax' einem solchen anzuschbeßen oder durch das Ge".- anschiie sa 11 amen. , _ Ich! rbböchte bißtenkdie beidcn_Anträge qbzukehnxn, u_.n_das Ge1cß nicht heute schon dahin zu vrßjukiziren, das; zu eme: ,tpizxcrexi Ent- scheidung ein eigentliches GSW nicht mehr nothwsndag Ut, [ondem nur die Ausführung eines 183: schon,_ ebe Laumburg zu Pceußen ge- hört, zu gebenden (YLfLZZS, _ im _ubrtgen aber das Vsrirauen zu haben, daß sebwzrlickz eine staatsrechtliche Thxome ans R11de_r kommen kann, die 111111 der Einoxrleibung, wenn sie am 1. Juli views Jzßres erfolgt, die Anwendbarkeit der "vollen SIUVSkÜULtäT de:,preurziscben Geseßgebung auf den Kreis Lauenburg zu beanstazden 111 der Lage sein wird.

Nachdem der Abg. Dr. Hammacher sein Amendement, den §. 7 zu streichen, eventuell hinter „Herzogthurxt“ einzuschaltxn: „vorläufig“, begründet hatte, ergriff der Reichskanzler Furst v. BiSmarck noch einmal das Wort:

Ich möchte im Namen der Königlichen Siaxtsregiérutsg die Bitte an STe ricbicn, den Paragraphen nicht zu sxreichcn, ]ondkrn ihn so anzunehmen, wie er dxs-teht, indsm wir somt unsererjeits in die Lagekom:1:cn,diesen Text, auf den von lauenburgischxr Seite ein erl)*:blich:r Wut!) gslegt wird, so wie er_fich dann stht, noch :- amal mit den lau-nbuczixcbxn Stäubexx zt; be1prechcn. (Hz_ isi dies vielléicbt unwesentlich. es [1131 fich „1ar1sti1ch manch3s darm: 1agen, daß es auch fehlsn könnte, obßbon 1ch dann nicht_weiß, was man alles aus den ersten Zsilcn des §. 5 mit guiem W1Ü3n würde dedu- zire'a 1151111111. Fü: dte Lxuenburgsr dient diUerPacazraph einstweilL-n zu ein?: großsn Beruhigung, und Man er g-éftrichmwerden fonts, 11) würde es für di: dortigen Zuständk bZffLk sein, er hätte gar nichi in dem Gxseßentwurf gestanden, Ja dim Streichen würde man eine Abficbt von der Art, wi? st? eben von lauenburgisÖer Seite abge- wehrt werden soll, schwer verkennen können. E;»;-

Die Anträge der Abgg. 1)r. Virchow und 01“. Hammacher wurden hierauf abgelehnt, und §. 7 unverändert nach der Re- gierungsvorlage angenommen.

§. 8 lautet:

„Der lauenburgisch? LandeskommunaTvsrband bildet in seiner egenwärtigen Bchenzung und unter Beibehaltung 1einer bizß-rrigcn Benennung éinsn "bésonderen kreisständi1chen Verband mit dM Rechten einer Korvoration und wird als solchsr bis auf Weiiéres von der Ritter- und Landschafi dss Herzo-zibums Lauenbu-g in ihrer bisherigen Zusammc-nskßung vxzrtreten. Der Ritter- und Landscbxfé werden die Obliegenheiten, Geschäfte und Befugnisse übertragen, welche die VLWL'ÖUUUJ vom 22. _September 1867 in den §§. 7 bis 10 Den Kreisständen zuwei1t, mit den Maßgaben, das; 1) bei Er- richt11ng von Kreis-Staiuten die Anhörung des Provinziallandtagss nicht erforderlich ist und 2) die Vsrtvaltung des Vermögens des Landeskommnnal - Verbandes nicht von dem Landraibe, sondern bis auf Wziteres nach den §§. 13 und folganden des Gesejzes, bsireffznd die Uebericagung dsr Vertvaltung des Domanialvermögens und der aus demselben zu unterhaltenden Landesanstalten auf den Landeskoxnmunal - Verband, sowie die anderw-xitiqe Einrichtung 1121: ständi1chen kawaltnng, Vom 7, De- zembcr1872 von de111_ErblandmarschaU2 und dem Landschaftskolle- aium gxleitet wird. Außerdxm ist die Ritter- und Landschaft bnrufea, über die Einführung, Abänderung oder L ibebung von Gesßßen, wchlche dsn Kreis ausickzließiicl) betreffen, Wr Guiacbtsn ab111112b9n, *,owi: im besonderen Interesse des Kreises Birken und Bcschwchrden an die. Siaatörxgisrung zu richten.“ _

Hierzu beantragte der Abg. ])r. Hammachsr, im ersten Alinea statt „bis auf Weiteres“ zu seHen: bis zur anderweitigen geseßlieixen Regelung, längstens jedoch bis zum 1. März 1878“.

Die Abgg. ])r. Virchow und 131". Lutteroth bkantragtcic, im lthen Minea hinter „Gutachten“ hinzuzufügsn: „falls es von der StaatSrcgierung erfordert wird“.

Nachdem die Antragstekler ihre Anträge begründet, erkiärte fick) der Regierungskommiffar Geheime Ober-Finanz-Rath 1)r. Mithelli] mit dem Antrag Hammachxr einverstanden, aber gegen den Antrag Virchow, da die Regierung ge- neigt sei, der lauenburgisckgen Ritterschaft das lebhaft begehrte Recht zuzugestehen, obligatorisck) in den eigenen Angekegenheiten Lauenburgs gehört zu werden.

Der Abg. Miquel befürwortete den Antrag Virchow, da es ihm 1111tl1unlich crschien, Lauenburg auch nach der Einverleibung in Preußen besondere Privilegien vor den übrigen Provinzen bei der Geseßgebun; zuzugestehen.___ **

Demnächst erklärte der Reich-Zkanzker Fürst v. Bismarck:

Ich will x_nicb mit Dsm H-ern Vorredner auf dem Gebixte der Geseßeskenxitniß nicbt messtu, aber so viel ich mick) erinnere, wird hier für Lauenburg, so lange es ein g-xwissLs Maß von prooinzicller Selbständigkeit bxbält, nichts anderes in Anspruch genommen, als für alle anderen Pxeußixchxn Provinzen besteht, nämlich, daß in Bezug auf iolcbe GMK, wslch3 die Interessen einer Provinx allein und ausschließlich betreffen, ein Gutacbtkn der Prooinzialstände voxber eingeholt wird, und ich glaube, Sie könnten, ohne ein Novum im Preußischen Recht einzuführen, auch bei diesem vexicagSmäßigen Ab- kommen sebr wobl diesem neu zu erwsrbenden Landestheil, der ja noch nicks _LlWOkbi'U ist, auck) ein analoges Recht geben, was für die lausnburgijcbxn Stände der Ausdrmk gewessn ist, die Einverlsibung im Einklang zu erblicksn mit den Zafichsrungcn, _die ihnen bei der Uebernahme des Landes gegeben find in Bezug auf die lauenburgische Verfassung. Nack) der laucnburgiscben Verfaffnng hatten die lauen- buxgiscben Stände mit Außnahme von auen Finanzsasben, Worin fie selbständég bescbiosseu, das Recht über aus übrigen Gessßssvorlagen, die fie aÜein an;;ingen, gehört zu Werben, und die Kontinuität dieses Rechtes wenigstens mii in den preußijöben Staat bei Gelegenbsit des Accesfionsvectrages mit herüberzimehmen, ist ein Wunsch, auf dcsssn Berücksichtigung die lauenburgiscbcn Stände eben Werth gelegt Haben. Sie können ja nachbex', wenn das Land erst b-Iigetreten ist, Man _es sich nicht myby um ein Abkommen mit dem Lande handelt, «nes em- fübren, wie hier schon vvrber erwähnt und zugestanden wurde, was ;)xlßaktoren der preußischen Geseßgebuug in Usbereinstrmmnng be-

12 zn.

Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Miquel, 1)r. Lasker und des Regierungskommiffars Geh. Ober-Finanz - Rath 131". Michelly wurde §. 8 mii den Anträgen der Abgg. ]")r. Virchow und 131". Hammacher angenommen. Die ubrigen Paragraphen des Geseßes wurden nach kurzer Debatte, an welcher fick) die Abgg. ])r. Virchow, v. Kardorff und der Regixrungskommiffar Geheimer Ober-Finanz-Ratk) 1)1". Miche11q beiheiligten, unverändert genehmigt. 'Schluß 21- Uhr. Nächste Stßung Mittwoch 1 Uhr.

_ Das Haus der Abgeordneten hat in seiner Sißung vom 29. U. M. bekanntlich den Antrag der Avgg. ])1'. Lasker

und v, Köller zu dem Bericht der Spezialkommisfion zur Unter-

suchuug des GijenbahxkonzesßonSwesen-x- angenomm'xn, welcher in Betreff des Aktienwesens lautet: die: Königliche Staats- regierung aufzufordern, dahin zu wirken, (Ja?: die Reform der Gesch»: über das Aktienwesen im Sinne 3. eines beffereq Schuses aller im öffentlichen Interesxe gegebenen Geseßesvorschctfteri ; b, der verstärkten Berantwoctlrchkeit aller bei Gründung, Leitung und Beaufsichtigung des Unternehmens betheiligtey Perxsonen; 0. einer selbßändigeren und wirksameren Kontrole uber die Ver- waltung; (1. der leichteren Vecfolgbarkeit der Uebertcetiingeri der im öffentlichen Intersffe gegebenen Vorschriften durch die Reni);- geseßgebung baldigst in Angriff genommen werds. ' .

Mit Riicksicht auf diesen Beschluß bemerken mtr m Betreff der Lage, in welcher sich die Revision der Gsiesgebung über das Aktienwesen befindet, Folgendes:

In der Sißung des Deutschen Reickzstags vom 4. April 1873 hatte der Abg. Dr. Lasker den Reichskanzler urn LlUSkunft darübec ersucht, ob ihm die im Aktienwesen bemerkbar gewordenen Mißbräuch-x bekannt seien, und ob eine Rsmzdnr erwartet werden könne? In der ertheilten AntWort war enthalten, daß die Angelegenheit Wohl bemerkt und Gegenstand exnstex Bera- thimg geworden sei, daß man auch beabs1chtiqe, d1e einzelnen Regierungen um MiTtheilung der gemachten Erfabrangen und der wünschen9werth schsinen5211 Maßregeln znr Abhiikfe' zu_er- suchen. Nachdem das Leßtere g9schehen war urid die eingefor- derten Aeußérungen der Regierungen dem Reichskanzler-Amt vorlagen, ersuchte dasselbe den Ausstbuß des Bandeörgihs für Iustizweien unterm 28. April1874, fich bei Ver.1_ihu11g uoec Man und Methode für die Auskerbeitung des Civ:[ge1eß_buch_s zugleich auch darübcr schlüsfig zu machen und emen Be1chl1113 des Bundesraths herbeizuführen, ob die wegen cvxntueller Llen- derung des Aktienrechts eingeleitete Verhandlung bis zur ail- gemeinen Revision des Hxnd315g€seßbuchs zu fistiretx _oder 111 8891111110 zum Abschluß zu bringen sei. In Folge 0131?!" Airf- forderung hatte der Ausschuß für Iuftizwcsen sick) in seinem Bertcht über das Gutackzten der zur Berathung des Pianes und der Methode für die Aufstellung des Entwurfs eines dentschen bürgerlichen Gesetzbuchs gewählten Kommission a11ch uber die Reform der Geseßgebung über das Urtienwzscn geäußert. Der Aussckxuß war der Anficht, daß die neuere Aktien- geseygebung in Verbindung mit dem regeren Treibsn auf dem Gebiete der materiellen Interessen Erfahrungen ergeben h_abx, denen gegenüber fick) die geseßgebende Gewalt nicht gleichzulttg verhalten könne. Zur Zeit scheine es indessen nicht gerathen, mit besonderen geseylichcn Maßregeln einzuschreiten, weil die ein- getretenen schlimmen Folgen nicht mehr rückgängig zu machxn seien, auch die in der Hauptsache hoffentlick; übsrftandene K_rins im Augenblicke nicht der Art sei, daß rasche Maßregeln nbibig waxxn, und weil es fich ohnehin nicht empfehle, gerad? untsr dom Em- druck einer überftandenen Kasamität ein geseßgeberistheJ Werk zu unternehmen. Man werde nicht daran denken, das Institut der Aktiengesellschaften, welches immer neben seinen Lichtseiten auxh seine Schattenseiten haben Werde, zu beseitigen; ebensoerng werd: fich die nachtheilige Lage, in der sich Gewinnjuckzi und Leicht- gläubigkeit einer komplizirten Geschäftsform gegenüber befindsn, ganz beseitigen lassen. Es warde also für den Geseßgeber ix_nazer auf eine Vermittelung zwischen dsr zu gestatiendsn Freiheit_1m Gebrauch jener Geschäftsform und der n9121WLndige11 Rücks1cht auf Beschränkung des Mißbrauchs ankommen. Hior mögx |ck] die Grenze unter Beachtung der gemachten Erfahrunzen “smden und die Frage näher erörtern lassen, ob die Abhülfe mehr vom Civilrecht oder vom Strafrecht zu erwarten sei, Ein .Be- dürfniß zu schleuniger Abhülfe und zu außsrordentbchen Maßregeln _ und solche würden im jeHigen Augenblicke in einsr nenen Regulirung des AktienMsens zu erkenncn sein, sei formel; nicht vorhanden. Man “könne einstweilen auch wohl darauf aufmerksam machen, daß eine strenge Handhabung der Strafgeseße gegen den Mißbrauch der aus dsr GeseßJeburxg über das Aktienwesen herzuleitenden Rechte von Einfluß _setn werde. Sonack) war dzr Aussch11ß der Ansicht, daß die Rewifion der Geseße über Aktiengesellschaften mit dsr Rwision des Han- deldeseHbucbs zu verbinden sei. Der B**ndeati) ist, in seiner Sißung vom 22. Juni 1874 dieser AUsxYk ingetreten und hat demgemäß bcschioffen.

_ Am 3. d. M. begmmen die Bcrathungen dcs Iustizausschusses des Bundesraths Und zwaymit den Beschiüffen dcr Reich5-Iustizkommisfion zum Entwurf eines Ge- richtsverfaffung§geseßes für das Deutsche Reich. Antvesepd waren als ordentlishe Mitglieder des Ausschusses die Justiz- Minister von Preußen, Bayern, Sachsen, Würikemberg und Heffen-Darmftadt, der Wirkliche Gsheime Rath Or. Liebe und Minister-Refident ])r. Krüger, sowie als steilvertretcnde Mitgsieder die Iustiz-Minister von Baden und Schwarzburg-Rudolstadt.

_ Die Reichs-Cholera-Kommission eröffnete heute Vormittag ihre Sitzungen im Gebäude des Reichskanzler-Amis. Die Kommisfton ist gebildet aus den Herren: Dr. 1). Pettcnkofer, Professor, Gehkimer Rath 111 München(Vors1132nder), O1". Hirsch, Geheimer Medizinal-Rath und UniverfitätH-Profeffor in Berlin, ])1'. Mehlhausen, GenerabArzt und ärztlicher Dirsktor der Charité- zu Berlin, 131: Günther, Gsheimer Medizicha1=Rath in Dresden, Dr. Voiz, Oöer=Medizinal=Rath in KarWraHe. Dic Berathim- gen merden voraussickztlick) bis zu Ende dieser Woch€ dauern und dürften mit Rückficht auf das zu Grunde gelegke vorgear- bei1ete Materia[ zu günstigen Erfolgen führen. xz];

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_ Am künftigen Freitag wird, wie die „Nai. Ztg.“ mittheilt, die Reichstagskommission für das Parlaments- gebäude zu einer Sißung hier zusammentreten, in welcher der Vize-Pxßfident des Reichstags, ])1". Hänel, den Vorsitz führen wird.

_ Nack) §. 59 Nr. 4 und 5 des Rei-ctheseyes uber die Benrkundung des Personenstandes vom 6. Fsbruar 1875 soll die Eintragung von Sterbefällen auck) enthalten: den Vor- und Familiennamen des Ehegatten des Verstorbenen oder Vermerk, daß der Verßorbene ledig gewesen sei, sowie auch den Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und W0h11ort der Eltern des Verstorbenen.

Da die Standxsbeamten nicht in der Lage und, nach §. 59 a. a. O. [ester Saß, auch nicht verpflichtet find, über die Familienverhältnisse der im Gefängniß verstorbenen Personen Ermittslungen anzufieUen, so hat der Minifter des Innern durch Cirkularerlaß vom 1. o. M. bestimmt, daß die Vorstéher der Gefangenanßalten bei Erstattung der ihnen nach §. 58 a. a, O. obliegenden Anzeige dem Standesbeam- ten auch in Betreff der Eingangs gedachten Punkte Mittheilung zu machen haben, und daß, um dies zu ermöglichen , bei der Einlieferung von Gefangenen künftighin jedeömal auch in Be- treff jener Punkte die erforderlichen Notizen in die Nachweisung über ihre persönlichen V-erhältniffe aufzunehmen find.

Unbedenklich erscheine es hierbei, daß die Aufnahme der in Rede stehenden Notizen in die Personalakten der Gefangenen

lediglick) nach „deren eigener Angabe _ sofern dieselbe im ein- zelnen Falle nicht aus besonderen Gründen für unglaubwürdig gehalten werden muß _ erfolgen, und daß die Anzeige an den dStaerereamten ebenso auf Grund dieser Angabe erstattet wer- en atx.

. _ Der Beschluß der Rathskammer am hiefigcn Stadt- gertcht. betreffend die Schließung der „sozialistischen Arbetterpartei Deutschlands“, äußert, wie die „O.T.C.“ besonders hervorhebt, seine Wirkung auf ganz Preußen. An allen Orten der Mo11archie„wo Anhänger dieser Partei in der Form von selbständigen Lokalwereinen oder ohne eine äußere Form einer lokalen Sondereinigung existiren, ist das Abhalten von Versämmlungen und das Sammeln von Beiträgen auf Grund des erwähnten Gerichtsbeschluffes von den Polizeibehörden zu inhibiren. Die Rathskammer ftüxzt dem Vernehmen der „O. T. B. ixaci] ihren Beschluß auf die vom AppeUatioanericbt zu Münster in Bezichung auf den ehemaligen Mainzer Katholiken- Vereén auSgesprochene und vom Ober - Tribunal im November o. I. gebiUigte Entscheidung, daß nicht nur die lokaskn Mifleicd- schaften, sondern auch der Centralverein selbst, jroHdem er im ?lu-Zlande seinen Six hat, für ganz Preußen zu schlirßen sei. Diese?- Urtheil hatte zur unmittelbaren Folg-I, daß der Maiwzer Katholikenverein fick) voUßändig auflöste. Aehplick), mie diescr Verein ist die „sozialistische Arbeitekpartei Demschlands“, die be- kanntlicb aus der Vereinigung des Allgemeinen deutschen Arbeiter- vcreinZ und der Beb-xlschenVerbindung hervorgegangenist, orga- nisrt. Der Hauptfitz der Parisi ist in Hamburg; dieselbe hat ihre meistenMitgliederresp.Mitgliedschaften in Preußen Und ist angeblich über mehr als hundert Orte verbrcitet. Tiése ausgedehnte! Vkr- breitung, zu welcher der neue Verein es in vsrbéiltnißmäßig kurzer Zeit gebracht hat, konnte von vorn herein nicht ohne Weiteres Seitens der Behörden inbibirt werden, weil die Leiter des Vereins die Bildung von Untervercinex, welche dnrck» das VereinSgeseH unbedingt verbotsn ist, in den einzelnsn Orxscbaftcn verznie'den. Sie schickten Agenten in die für die soinliftische Ygttatton empfänglichen Orte, Miche die Reficktanten Unmittelbar 111 den großen Verein aufnahmen, ohne daß diese der Form nach unter |ck) in eine ständige Verbindung trafen. Thatsäch- lick) aber bildeten die Agenten gleichsam die Ceniralpunkte fiir gesonderte lokale Vereinigungen, und ibre VOUmachten ge- statteti'n ihmn die Pflege derartiger Untervereinigimgen. Sie verwandten die ihnen von den orjsakxgehörigen Mitgiiedern der WWU gezahlten Beiträge theilweiss zu rci:1 lokakcn Partei- zwciken, indem fie die Kosten für die von i(znen einberufenen Ver1amml.111gcxi 2c. damit bestxittcn. Diesen und ähnliohen, eine Umgehung des VersinSgesech bezweckendcn Manipulajionen ift nu11mchr durch die vorläbfige Schließung des großen Vereins selbst in Preußen die Spixze abgebrochen.

_ Dic wiederholte Hehlerei ist, nach einem Erkenntnis; des Oer-Tribunals vom 10. März 11. I., als eine gewohn- heits- oder gcwerbsmäßige nicht P 811111311111, wenn der Heßler dée gestohlenen Waarcn nicht 11011 verschiedenen Personen, son- dem von einer und derselben Person gekauft hat und die Gegen- stände der H?hlkkki, im Ganzen genommen, geringfügig find.

_ Die Bevollmächtigten zum Bundesraik): Kö- n_ig[ich sächfischer Staats-Minister der Justiz Abeken, Königlich sachfischer Geheimer Iustiz-Rall] Held, Fürstlich schwarzburgischer Staats-Ministcr von Vertrab, Königlich württembergischer Mi- nistc-r der Justiz und dsr Auswärtigen Angelcgenhcüen von Mitt- nach_t, Großherzoglich badischer Ministerial-Präfioent, Wirklicher Gehe-1mer Rath von Freydorf, Königlich bayerischer Staats- Mmtsjer der Justiz 131". von Fäustle, Königlich sächs1scher Gc- beimer Iusjiz:Ratk) Anton, Präfident dcs Großherzoglich besst- sch911 Ministeriums der Justiz Kempff, Königlich b-arxervischer MimstermbRath won Lo-“F, Großherzoglich hesfischcr Ministbrial- Rats) Finger, find in Berlin eingetroffen.

Der General- Mmjor dcs Barres von der Armee und Dircktox der Ober:Militär:Examinations-Kcmmisfion, wzlchsr fick) kürzlich in dienstlichen Angelegenheixcu nach DreHdM bsgeben hatte, isi von dort hierher zurückgekehrt.

_ S. M. S. „Deutschland“ Und SM. Kanoncnboote „Druck)L“ und „Tiger“ smd am 1.13.5112. in Wilhelmébavcn, S. M. S. „Nymphe“ ist am 1. d. M. in Danzig, S. M,S. „Niobc“. sowie die Bxigch „Miichuito“ und „Undine“ und S. M, Knbt. „Dclphin' sind (111 dcmsekbcn Tag: in Kiel 11: Dienst gestellt.

_ Gestern Mittag 12 Uhr ist der auf der Wexfi von MbUer und HoÜberg in Stettin fiir die Kaiserliche Marine gebaute Offensiv-Torpedodampfer glücklich vom Stapel gc- laufen. Derselbe hat bei dEr Taufe den Namen „Ulan“ crbcilten.

Bayern. M Ü 11 111811, 1. April. Der AU s sch zur Veratkmng des vondemAbg. Dr. Jörg eingebrachten Wahlgeseßentwurfs hat nun seine zweite Siyimg abgehalten. Als Rsferent ist, wie be- kannt, Hr. Skhkls aufgesteth worden; zum Korreferentcn wnrde am 28, v. M15, der Abg. Dr. U. Schauß ernannt. Nach län- gerer Berathung Über die formale Bshandlung des E111111Urfcs wurdc beschlossen, zunächst eine Gmeral-Tiskusfion zu pregcn Und sodann den beiden Referenten zu Überlassen, die Strsitpu11kle uach Beratbung mit ibren GefinnungSgenoffen fesLZUstLÜCU. In der hierauf folgenden General-Dißknsfton, in welcher Jörg die klerikale, Scbgnß die liberale Partei vorwiegend “vertrat, plaßtcn die Gegemaße scharf auf einander; es zeigte fiel) aber auch, daß die Parteien selbst in wesentlichen Punkten aus- einandergcbcn. Die Frage, cb die Eintheilung der Wahlkreise durch eine g::seßlicbe Bestimmung in dem Wahlgeicse selbst ge- regelt werden so!!, also ob ße in Zukunft 11111: mit zwei Dritt- theilen der Stimmen abgeändert werden dürfe, oder ob fie in einem einfachen, jeder Zeit durch die Majorität dec Siimmen abänderbarcn Geseß festgestellt Werden sol], rief eine meHc als einstündige Debatte hervor, an der fich auch der Vertreksr der StaatSregierung, Ministerial-Ratl) v, Riedel bejheiligte. Lcßterer erklärte, daß die RcZicrung an ibrcn frühersn Vor- schlägen festhalten und der Regelung der Frage durch ein ein- faches Gesch aus konservaiiven Gründen entgegentreten müsse. Sie könne nicht wünschen, daß zufällige und vielleicht schnell vergängliche Majoritäten durch Versuche, die WahlkreiSein- theilung für ihre Partei-Inicreffen günßiger zu gestalten, das Land in fortwährender Aufregung halten.

Die folgenden Stunden waren einem Anfrage des Abg. ])1'. Beckh gewidmet, nach welchem den katho- lischen Geißlichen das aktive und passive Wahlrecht versagt werden sol]. Die HH. Rittler, Daller und Molitor _ also drei Geistliche in einer Kommiifion _ traten dsm An- :ag mit aller begreiflichen Entschiedenheit entgegen. SchLießlich einigte man sich dahin, daß wenigßens das aktive Wahlrecht den Geistlichen zu lassen sei und daß man die Geistlichen aller Glaubensbekennmisse vom pasfiven Wahlrecht ausschließen müsse, wenn man es den katholischen Geistlichen nehmen wolle.

[

Herr Ritticr kündigte endlich einm Antrag an, wonaé; auch di? Mitglieder geheimer EefeÜschaßen des Wahlr2chkes vcrlastig er- klärt werden sollen. H:. ])r. v. Schauß meint:, hierin (11.12 ck Kompromißvorscblag, auf den man eingeben könne. Er sci seinerseits bereit, für einen solchen Antrag zu stimmen, wenn dagegen die Klerikalen auf das Wahlrecht der Geistlichen ver- zichten wollten. Nack) diesen Erörterungen trennte man fich, wie die „Südd. Pr.“ bemerkt, wohl aUerseits mit der UkbkaW- gung, daß weder die Einbringung des Iörgschcn Antrages, ernst gemeint war, Roch daß aus den ermüdenden Sitzungen 8111125 herauskomme.

_ Die „Südd. Pr.“ schreibt: „Wegen unterlassener Vér- lesung des Königlichen Handschreibens ist der Abg. Bürgermeister Lkrzer vom Bezirk-Zmnt Neumarkt zu einer Strafe von 20 «M verurtbeilt und mit seiner bczüglichcn Apxellation von der oberpfälzischen Kreißregiernng abgewiesen worden. Jetzt wilT er bei dym Ministerium eine Veschwcrde einreichen; spätér kann dann déc Sache ja wohl in die Kammcx kommen. Salben die Huren wirklich das Königliche Handsckyreibm förmlich Und offiziell in die Diskussion ziehen oncn?“

_ Das in Saaraemünd garnisonirte 5. Cbsvaux- legers-Regiment, „Prinz Otto“, welchchz am 1. 2111111 177; von Kurfürst Karl Theodor in Creuznack] aus 3 Com- pagnien Lsib-Dragoner und 2 Comngnicn Pfalzgraf-Maix- Reiter als Drazoner-Regiment Leinin-ger errichtet wurde. feierxe am 1.21pri1 sein hundertjäbriges Stiftungsfest.

Sachsen. Dresdex. 3. April. Beide Kammkrn :*;ielien beute Sil§1111g1111 ab. Dic Erste Kammer scjziu dic €1ck;ia[- beratbnng dss Gsicßcnkwnrfos über bis hösxxrcn UnNrricth- anstalicn 2111112 besonders erbcblich Debatxsn fort. “11111 Bg, ratHUng 111.111 §. 61 wurde die Sitzung 11111111.

In dsr Si131111g dsr Zw-Litcn Kammer [*81111111101'11'Tcdcr chicrn11Zék1111111111'sar, Geheimer Raik) v. Tiéi'1111.111*[, cini“ intcr- 1101111111111 D::s Abg. 11. WJJUN', MWC «1111111111, 1111111111 dic 111191“ Vollsndung 11abc11deStaatseiscnbabn Von BaUlZON 11.1ck) Kir5ch111 __ enigcg-xn dcr feiner Zcit in dcr Kammcr gcgcbencn 311111138, 111' zwxichcisig 1;€1“511st:1(1'11 _ bci 111m111tlicbc11 Brii-FCU 111111 Dämmen 11111“ 111 1111“ Breiti: für 9111 (5511113 inisgxiiibrt worden sci, dabiU, daß im Falle des Bcdiirfuissxs das 51110111: (35:1215 5111“ Herstsllung (101111111011 Mido.

_ Usber die fiir die Kammern beslémmte GeseYvoriage Über die kathokiscbe Kirche theilt die „Kb[11.Z.“ Foigcndss mit: D18 Verbäitniffe dieser letzteren warén bisher hier durcb ein ältsres Mandat von 1827 gkregelt, weicHSS das P(acet, di? Verpflichtung der katholisckxn Gcistlicbkcit auf dZe Landes- geseße :c., enthielt. Beim vorigen Landtage wurde 1111: 111113 geseßlichc Regelung der Staatshohkiwrcäyte 1":er die kakixlischc Kirche aus dcr Mitte der 3111211911 Kammer bsantragt. Diesem Antrags: ist nun e111sprochen. Dcr Geseßemiwuif greift zismlici) scharf ein; was in Preußen durck; die Maigxstße u11d später ixiickmzise eingeführt ivorden, wird hier auf einmal vexfint. Tas Placct bsstand schon, es wird mir genauer prazmct. Nucl; in rein inneren Angxlcgenhsiien der fathslischen Kirche darf nichts angeordnet 1119111211, Ulme daß die Regicrung Kem11niß davon erhält; soba1d eine solche Anordmmg, me1111 auch nur mittslbar, das stamlirhe oder bürgerliche Göbiet beruhrt, bedarf fie zu ihrer Veröffentkichng der vorgängigen Genehmignng dsr ngierung. An die Spiye gcsteUt i;). der Saß: Keine kirchliche Verordmmg darf den Staatsgeseßsn widersprechen, Uksd Weikcrhin wird dich dahin achgcfühft: 1131115 denselben widerspxicht, ist als nicht vorhanden (rechtS1mgÜftig) zu bstrachten, und im Zweifeisfaxl enischeidét die staatlii ? Bc- hörde, ob dies der JaU sei. Alle über das streng kirchiich€ o_dcr rxiigibse Gébiet Übergreifendcn, gegen Lsib, VLNUÖZLU, burgerliche Ehre 11. s. w. gkrickztetc Zwang-Zmittel dcr K_irckze smd unstatjbaft, deégleickgen solche, 111816118 ver- hangt wcrden wsgen 111 Veiolgnng der Staaksgeseixe bcgangsner Handlnngcn. Mißbrä11ch1liche Anwendung kirchlich€r 8711111515- mittck ist von Amisjvcgen 01331: auf de-Zfaüfige Vcsch1bxrd2 zu ahnden, Für die AriftcllUng katholischer (1511110115111 ist 11:12 bc- sti1171711s781151111g al:“; VorbOingung au7gsftcUT. Nux Tcuksck)? und ans d8111sch211Lsk11anstaltsn Vorgebiibcte find amstcsibar. ©8111an welch? die anf ihrs Amtirung bczügiichen Gcse§e Uer- leßen (also zum Bsispikl Anordmmgen ohne das erforderliche Placct treffsn odér Zwangsmittsl 1111gcfcy11chcr Weise vsrbiingcn), müssen auf Erfordern dsr Staatsregierung e11tlaffenw-srden ; Migsrt sick) di: obsrkikckzlicbe BsherZ dsssen, so tritt Entziehung 185 Gr- haltes Und AUnUÜixung aller staatlichen Wikangsn dsr geist- lich€11 Funktionen ein. Jede geistliche Gcricbtsbarkeit 1111ße1h111b des Landes ist Ü1LÖJ€sck)[0ff811. Das kirchliche Vermögen unkcr- liegt der StaaT-ZausfiM. Orden und ordensähnxickye Brudsr- schaftsn smd veiboten. Auch als Einzklner darf 2111 TOMS- angehöriger 1111541 im Lande seine Thätigkeit aks sosckzsr Üben. (519211 Verchimg disiss GeschH find (Held- und (111111319 Strafen angedroht.

Ocsterrélä: = kagm'u. Wien, ], Aprik. TZ? crftc Séktion dcr11iederösierreick11sck10n Handelskammer hielt gestsrn Abend eine zahlreich besuckße SiHung. Gegenstand det: TiskUssion bildcke ein N::trag, dahin gehend, die niederößerreichisäx Handelskammer möge 111 einer, am 5. April stattfindeUden Plenar- berathungbie Einberufung einer Enqubte beschließen, welche bestimmt formulirtc Anträge zur Vs-wiiltigung nnd e11dliche11 Eindämmung der wirthsthaftiichen Krise stcllcn sbUte. Die Debatte Über Diesen NUU'ÜJ war eine Uitgemsin rege, fie absorbirte mehr als drci STUNDEN; von allen Seiten Wurde die Nothmcndigkeit dcr Enqui-te anerkannt und ausdrücklich betont, daß dieselbe 11och Ersprießlich96 leisten könnte, vorausgescxt, das; die Berathungen 11icht auf die lange Bank geschoben und bei der Regierung dahin gewirkt wiid, daß diese die Besckzlüffe dec Enquéte durchführt). Man einigte fick] schließlich dahin, daß dieser Enquéte 8 Mitglieder der Handeanmmxr und 5 Mit- ßlieder der Börsenkammer angehören solXen, welche fick] dann 1111- vechilt k011ßituirenu11d ans hxrvorragenden Industriellen, Ban- kié'ks, 2 Advokaten und 2 Eiscnbahn-Direkwren kooptiren soll.

_ Die Session der Landtage neigt fich ihrem Ende ent- gigen, da für diesslbe im Ganzen fünf Wochen in AuHficbt ge- nommen find. Eine Reihe von Landesvertretungen _ jene von Tirol und Dalmatien umgerechnet, deren Thätigkeit einen jähen Abschluß erfuhr _ hat in verhältnißmäßig sehr kurzer Frist ihre Arbeiten durckxgefülzrt und ihre Verhandlungen bereits geschlossen. Die Übrigen Landtage werden fich beeilen, die ihnen noch zur Verfügung ftehends Frist zur Erledigung ihres Materials zu benußcn. Nur Galizien dürfte eine AUSUahme machen; denn aus Lemberg wird gemeldet, daß man an eine Verlängerung der Sesfion dcs galizischen Landtages denkt und ein entsprechcn- des Ansuchen an die Regierung steUen will.

_ 4. April. (W. T. B.) Heute findet die bereits in Aus- ßcht gestellte Zusammenkunft des General Rodich mit den Insurgentenckzefs in der Suttorina statt.

Lemberg, ?. April. Tb: hiesige „G1381-1 Narodowa“ v:r- bffmtlibtc 1:1 dicssx'. Tagcn eincn Artikcl, welézer Oi: Uigßgxbxn- den „Krcise für die gänzlich? Psionisirung dcr Lkmbékgkr Universität, an der die deutsche Spr.:.he noch zum THcile geduldet wird, zu gewinnen sucht.

_ Schmeiz. Von allen Seiten kommxn Berichte über Ve- 1orxchungcn des Bansnotengeseßes, das am 225. Ap1il der Abnimmuna des Schwcizervolkcs unterliegt. Diese Berichte 111111211, nach der „N. Zükck). 3111“, durchwegs schr Zünftig für d1e Annahme des genannten Gesejxes.

Großbritannien und Irland. London, 3. Axxik. (ZZ. T. B.) _ Ter Berich1 Cavek ist [)(-1116 111119: die PgriamcqtsmuZliedcr v21'ißßciit worden. D::“sclbe pxüft genau d1e Hubfsqucilen 11111) die Finanzverwalxung AegyptZUH und kommt zu dem Resnixaie, daß die Ausfälle 1111d .das dauer.1de „Lpfcr von L'; Millionsn Pfd. Steri. 11er ]abrlich_e11 Einnahmen, w11che durch die Voxausenxnabme ber Gru11d119112r und dnrck) die kostspisiigcn Anleich vsrUrfackz-i iß, die? gegenwärtige Lag? ?lxgi1pkcns kritisch geuÉacht 11.111111. ?Im Schluss? hebt der Bericht indcffén hetvor, daß, 11311111 die Staats- schuld zu 21119121 mmebmbxrcn Zinsfaß konvscxict würde, Und die Hülséquxllsn M eine 111110712118 Weise ausgebestc wärbm, lthere himreich211 würden, um alle Auögaben zu bestreiteU,

_ 1. April. (W. T. B.) In der geiLriZM Sißung “1-26 Obcri 1111189 WUWC dc: 131111 Lord Zhaftcsburi) eix1g€bxachte Antrag, die KöxiiJin zn 9111113111, dcn Tikei „51111181211“ 1111111 anzumhmen, nack] 117111116112: Debatte, bci wsxckzek dsr Lbrd- Kanzlsr, CairUs. und Der Staatssskrckär dir 510111111111, (Turm.??- 11011, gcgen denselben, Lord Seiborn 11112 «111218 für 1321110175311 sprachen, 11111 137 gegen 91 Stimmen abgelehnt.

_ Im U xxterlzause zcigw ber Premier Tiéraéli 1111, 'Das ParlamcUi werk»: dcs Ostkl'féstkö 11115111 vom 10. bis "23. d. M. vsrmxxt WEL'ÖM, Hikmuf legte dér Kanzler der Schaßkammx, Northwte, das VUdgLL vor. Nack) dcm “5011 NorÉZc-er Hixrbei JULÖSLYTU Exposg bétragcn dic Einnaiymeri drs vcrganz-Mexi J.:Hrks 77,131,000 Pfd. Stärk„ die AUF- gabcn' 70.421000 Pfd. “121€. 111111 stciii fich dcxn- 11111!) em Usbsrsckzuß von 710,000 Pf». Stxri. ÜLUUS. Ye NUEgabcn dcs [Wiendcn Jahres find auf 78044000 Vid. Extcrling, die Einnahmen 1111? 77,:.70,000 Pfd. Ster1.vo1*bcx11r1- „7111111131, es ist D2U111ach ein Dcfizit von 774.000 Pfd.Ster1.r-chr- h'a11de11. Northwxs scblU-g vor, die Einkommensteuer 11111 emen Vsnnr) zu LkhöHCLT. Von dieser Steuererbbbimg “71111 iNdcß d115 Einkommsn bit.“: 111 150 Pfd. Sterk. nichl betroffen WSTÖCU, ebenso smd noch andere Liusnabch von 0?!) Sie::cr- CTHÖHUUZ in Vorscksag gcb1*acht. InFolge der propowikxcn STELLT!)- 11115'11111111 ftcUt sicb (LUFT Dcckuxg dcs a11schkagsmäßigen Töfiziks 11011“; ein Ueberschnß 11011 365,00; Pfd. STeri. Heraus.

_ Dsr bcreijs erwähme N11trag Chambeks' iibcr das Klosterwc-sen war ursprünglich anders gefaß1 UNd bezweckxc, wie die' „K. Z.“ ersäHrt, einfach Nufizebnng dxr KLÖft-sr. Man Mit dicsem dnrcizgreiJ-Indcn ?lnkrag aber 11081") 11ichi ?ZU: zeüxxemäß und sucht mm daffslbe Zis]. auf dcm Umweg ber E11q11€te zu erreickzsn, wckcbe nachweisen WSWS, daß Klöster Übir- haUpi in E*nglaUD ungeieHlixh seien.

_ Frankreicéiz. Paris, "2. Librii. Der Widerstand der GeijtlicheU gegen die Regierurig nimmt immer leidenschaftlicbére Formen an; jede Fordkrimg der Behörden, 5811 Staaxs: gesexzen Joige 311 lcistsn, 1121111911 fie „Verfolgung dcr Kirchs“; auf die gestrige Anfrage im Untiriiiaixung-ZÉerF-skbxxß: „.,1) ob bisGsistiicbkeit der Erklärimg 11011 168Z (welcbe die ngi- fa11ische Kirch): konstiiuirt) gemäß 1311111116, 11111) ob dé'cse Erklärimg iir dcn Skmixmien gcikbrx werde; 2) fails die Gcistéicbksii die'ZLr

* Erkiäcamg 1111111 Folge 121172, ob die? Rcaisrung daes“ ©2161; 12115-

fiihren werbe, 111.111 über wclche Mitt?! fie v-erfiigs,“ c11111v07211e de'! Jastiz-Mixiifter Dufaxtrc, wie der „515117. Ztg.“ 11121- gcißeilk wird, es sci die 1111261111ch1111g tibTstndig, ;:111 131221 511 erfabrm Und damack] Maßnahmen 571 111177011. Und auf di? JWJC Bcthmonts ([inkss (521111'11111), ob di- RMZAUUJ entschioffen sei, die Veröffentlichung 1111: 110111 Vaiikan auSgehxndcn 111111 grgM die franzöfiskbcn Grundgssetze gerick11eic11 Schrifxitiikkc zn vcrhi11d€r11, 21:11) 01) fie dcm 1111g2s215liche11, verfaffnngswidrigxn Verfahren dcr (Heistlichkc-ii emtgegentreten werbe, erwidertc anaars, er [37.112 die Pfl1cht und 11911 Willen, dem Eifer dsr Prioser c111gegc-xxx11- trösten, weiche den Syiiabns gegen Sic Vcrf11ff1111g1111d die b:]I'xF-ZU- 11811 GEskY-S (Utsicgen wiirden.

Taranf 1111111101191 111111 1115 „Univxrs“: „NUN 111571: die U11tccsitck11mg ist 011118 Nutzen! Hort: T111-21:re Hätte sofort die nötbigkn L'iniixäiungcn geben 1111111611. 911111! Die Erfiärnng 11011 1082 wird 111 d211Seminariexi Nici)! geieirkt, 1111?) zwar ÖLSHKW nicht, weil in den Seminaricm 1111r di? 11411 1111 unfebibarcn Amoritiii 1125 31311111126 gebiUigten Tokkrincn JO- chrt mordLn Und Mil die LSQTLU dsr „Crklärnng“ virifacb fbxrn- lic!) vkrba111111t woxdsn find. WM dcr Justiz-Miniftck 3111711111; 1:11?) um dcn Radikalkn 311 gefaiien, vskiangen, daß diksLI 111121111“: Nicht ÖLZT Lckzren dcr Kirchs- gemäß gegsbkn 111111)? Wir b811a richtigen ihn, daß cc 2111211 Weg bciritt, wo dchiÖcriZa11d 11.1 tigcr skin wird, als sein Wille; stibst die gehäsfigßcxi Veri; JUNJLU Wcrden 011111: Wirkung 1516111611.

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! k “4 Was dis imdsren F;“;- gen des Hkrrn Bethmont, die VkrhiUdcrUnx; dcr Veröff€11111ch1x1g dor Lehren VLS Papßes 111 Frankrkick], anbxlangt, so 111111111 Ulk, bie; Wir erfahron, was Herr Dufaiiic sagen 11101116. 11124 cr 11011 “ick- 1112': Pflicht und von seinem Willen sprach, dem Eiisr ÖL? Priester Einhalt zu thun, Miche den S111111bus (189811 die: Vc:f11ss11:1g

WLW die Worte dss Hcrrn Simi haben wis die W Herrn Bethmont, so wiffM wir, daß dis Rc- giernng dcs Marschaüs, dem Befehlen dé? radikalcn Paktei gehorchend, die Verfolgnng gegen die G217'11ichkk-ZT imd bie Katholiken überhaupt beginnen will. Was fick) 111111; ercig:1e11 mag, vkrbergen kann man es fick] 111cht, daß die Rcvo.11tio11 sch vorbsrcitct. Für die Katholiken ist es der Auge111111ch, fia“; fsst 311 zeigkn und kaut zu sagen, daß sie entschlossen find, eher AMS zu erdulden, als auf ihre Rechte zu vcrzichisn, 11110 5111; fie, o:"*11e die Verfolgung zn befürchten, mit der man fie bedroht, fick] djs aufs Aeußerste verthcidigen werden.“

Die „Rép. Frany.“ bringt den Nachweis, das; 162 ersamm- lung der 30 Bischöfe ein ungesetxlicher und firufbarsr Akt ge- wesen, da sie ihre Diözesen nicbt ohne Erlanbais; bcs StaatHoberbauptcs vxriaffen, 110511 fick] ohne Ermächtigung V'er: sammeln dürfen, und daß die Bisckyöfe ebenso das (Hsscß 1:16 den in die Hände des StaakSobcrhauptes niedergclegtm Eid verlcßen, _ Gegen die beiden Prälaten, den Kardinal- Erzbischof von Paris und Bischof von Barmes, w:"rd ma11 übrigens bei der Untersuchung mix der größteU Sch11111171g vorgeben; dem Erfteren will Man anheimstellen, wo :::?d wie ;: seZnI Iiiissage abgeben 113111, 1111?) (111 dm L?Hiercn Wird 1:11:11

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GLsCYL auslegen. den nämlichen