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über die Naiur der Seuche unterrichtet ifi als ikßt. Wenn die Sperre auch nicht in allen ällen den erhofften Nußen aebrarbt babe, ko sei sie doch von großem erib, namentlich. wenn man sie arch wirk amer als bisbsr gegen das Ausland an den Grenzen bandbabe. Der Antrag Rembold sei also anzunehmen. Den Antrag Böckel hält autb dieser Redner für überflüssig. ,
Aba. Rettich (d. kons.): Der Abg. Böckel bat mit Unrecht die Maßregeln a-gen die Schafstucbe zum „(Gegenstand von Angri en gemacht. In Mecklenburg babrn sich diese Maßregeln als ehr wirksam e*wiefen, urd fowobl bier als in SibieWig-Holsiein hat auf diesem Wege der Verbreitung der Schafräude gründlich Einhalt gethan werdrn können. . _
Abg. Lucke (b. k. F.) plaidiert sur schärfste, rücksichislosesie Grenzwerten gegenüber den Ländern, wo ditse Viebsrucden epidemiscb sind. DeHgleicben seien im Inlande Sperrmaßrrgeln nur dann von Werts), Wenn sie energisch Und sirktig durchriefüdri wrrden. Nicht sowohl die Thiere als die Menschen skikk“! die Uebertrarer drr Maul- und Klauenseuche; es dauere nicbt acht Tage niich dem Schluß des Frankfurter Marktes, daß in zehn oder mehr Ortschaften der Um-
ebung die Maui- und Klaueziseuche ausbreche. Indem die Vieb- bändler sich an den kranxen Tiirren ansclxmieren, vermitteln sie die Weiterübertragung der Seuche.
Aba. Scherrc (RP.) spricht sich qxgen den Antrag Böckel aus, der die Arbeit der Polizeiorganr, sprzieil der Amisvrrstrhxr, nur kom- piizieren würde, obne Nußen zr: _bringén. *
Abg. Graf Von Kiinckowiiroem (d.koni.) istmitdem Grafen Kaniß drr Meinung, daß die FeUbändlcr urd die Viébbändler ganz besonders an der Versckleppung der Sruchr brtbeiligt séien, und das; diesen Personen durch die gcsr lichrn Anordnungrn sirrngitens verboten werden solite, die Viebftäüe 9 ne Erlaubniß d-s Besißrrs zu betrrten. Aber obne die strengste Grenziprrre gcgcn "ri? Verwachten Nachbar- länder sri nichis zu crreicbkn. D*rsgleickycn werde die Maui- und Klauenseuche durch die russischen (Hä-rse verbreitei. Hiergegxn"sci sir.- zuschreitrn und nicbt immer die die brimiichsn Jmtereffcn schadigende, diplomaiiicbe Rücksicht gegen das Auxland vorzuscbüysn. Redner be- antraiit, den Antrag Rembold in s-inem rriicrr Tbriir anzunshmen.
Präsident des Kaisrrlrcbsn Geiurirbeiwamis 1)r. Köhler wider- spricht den leyterrn Ausführungen DT'Ö Vorred:*:.er»:-.
Abg. Friedel (nl,) rrgt an, dknjsniger', die xinen Seuchsniall zur Anzrige bringen, unirr gewiiien Voraussrßrmgen (ili? Enricbädixung zu ßewährex'. _ _
Abg. Dr. Pacbnicke sdriciit sich iür schzrfc ernzpsrrs m rem inle aus, wo Von drm NQÖÖMLÜVBS dirrkt (irie Gkiabr der SFrcbrn- invasion rrobc; weiter xu gcben, dzb: man feinrn Aniaß
Damit schli€ßt die Diskussion. Nach drmSchlußwort dcs Abg. Rembold wird der Antrag Blickel abgelehnt, der Ar:- tiag Rembold in seinem crstcn Theile anricnommrn.
„ Die Erörterung des Antrags dcs Abg. Broome! ;“) *iffer 10 des Zolltariirsxßes, beireffend die Zoll: reihcit für Schiffsausrii tungsmaierialien, zu ver: anstaitrn, sowie die Abstimmwrg iiber den Anita _cr der G ud gr t: kommission, auf dir Ilufdrdung dieir Zdlifrcihci't hin- zuwirken, wird aiif AWM drs. Libg. Droemcl, dem sich der Abg. Graf von Kunitz anschließt, von der Tages- ordming abgescxit, da die Frag? gegenwärtig der Erörterung im wiribschafidchen Ausschusse unterliege. Ebenso wird auf Antrag des Abg. ])1'.Müllcr:Sagan (fr. Volksp.) die Erörterung drr Resolution Borgmann wrgen Veranstaltung von Erhrbungcn über dir Wirkung des Saccharingese cs angeiciZt, wcii der Gegenstand der Resolrrtion zur Zcit von den verbündeten chierungen cr: wogen werds.
Es folgen Kommissionsbericbtc über Petitionen.
Tir Petition drs Rccht-chbußvcrbandis druisckirr Photo- graphen in ZNÜUÖLU wciicn Aiiinderimg des G«1LHLE, bc- treffcnd dcn Schuß von Pbotographicn grgrn unbrfrrgte Nachbildiing, wird dem Reicbst'anzicr zur Erwägung iiberwicscn.
Ucber die Prtition dcr Schiffs: 11110 Maschinenbau-Aktien- gcsclischiifi vorm. Grbrüdrr Schrilz iind borin. Bernhard Fischer zuMannbcim weden Niederschlagung einesZoll- bctrags und iibcr die Petition dcs Aligcmrincn dcurschcn Bädervcrbandcs, betreffsnd die Abänderung deerrkedrs- ordnung für dicEisenbahnen Dcntschlands Hinsicht- lich der Bestimmungen über den TransvortSchwcr- kranker, wird zur Tachordnung iibcrgcgangen.
Die Petition des Gotjlob Adoifzirauic_i11Charlottcn: burg, den Sklavcrrba__rrdcl in Togo brtrcfscnd, Üderwdist das Haus ohne Diskusiwn dcm Reichskanzler ziir KMUUUß- na)me.
Als Maicrral soll dem .“)ksichskanzicr übrrwicsen werden die Prtit-dn des Zentralverbarids dcr itädiiickxn Haus: und Grundbesißervcreine zii Ysrlrri, die Sicherstellung der Banforderungcn de_trcsxcrid.
Das Haus beschließt in diesem Sinn?, nachdem der
Abg. Werner rie Psiiiion emdir-bl_en urd bci dirser Gelxiiknbeit die Forderung der Einführuna d:s Öriäiigi'nwnaäywrisrs für das Bauxewerbe ernsut beiürwsrtrt bat.
Tie Petition dcs cl)risilich:10zialen Trxiil-Arbeitrrvcrbandcs fiir Eupen und Umgrgend, beirrffend die Einfuhrung einer MaximalarbeiLSzeit von hochstens 10 Stunden in der Textilindustrie, Untersagunq der Nachtarbeit IC. sol] nach dem Kommissionsantrag dem Reichskanzler als Material überwieien werdeii, Ein Antrag des Abg.Dasbach (Zrntr) die Petition hinsichtlich der Forderung brzüglick) dcr Arbcilszeit dcm Reichskanzler zur Erwägung, hinsichtlich der Forderung obligatorischer Gewerbegerixhte in Sjädten von „mriir als 10 000 Einwohnérn und birsichtlici) chr Fordrrmr.1_,odligatorischcr Arbiiirrausichüffe als Materigl zu iibcrwciscn, Under nicht die genügende Unicrstüßung, da sich nur _1 Miigiicd _dks Zentrums dafür erhebt. Tec Abg.?Oac-bach ist rm Hausr mcht anwesend.
Abg. Fifcher-Berlin (Sox) findet es sebr auifäiiiz, daß der Abg. Durbach noch vor drri Jabrcn Linen Antrag auf Uebrrwrisung zur Berückßckxiigung gestellt habe, bruie aber nur noch die Urb-sr- weisurg zur Erwägung ewpfxble. Redrer giebt dann ausführliche AuSzüge aus ren Berichte:! der Fabrikinsprkwrkn, welch3, wie er behauptcl. die Vrrküriung ker Arbeitszrit aerare in der Tixiilindustrie als eins Nothndigkei! erkrrir-„rn (asien. Diése erkürzung licge ebenso im Juterrff-J der Arbriier wie drr Unisrrkbmer, drnn Edgiand z. B., weswes die höchsten Löhne und die kürzrstc ArbeiLSzeit bade, sei auf diesem Gebiete der deutsch Industrie weit übxrlegen. Daß die Arbeiiskrafi und Arbéitsleistung der Arbeiter durch die Herabsctzung der Arbeitszeit gefördert werden, dättcn auch bereits zahlreich: cin- sicbtige Arbeitgeber erkaZ-ni, und zugcgeben. Redner brantraxit die Ueberweisung der Petition an den Reicbékanzler ,als Material zur Abändriung drr Gesxxgeburig“. _
Vize-Präfident Gchmrdt bäit diejen Antrag für identisch mit dem Antraiie der Kommission.
Abs. Freiherr von Stumm (Rp.) ist derieiben Mrimrng; wenn der Abg. Fi-cbcr etwas erreichsn wollte, hätte er den Antrag Dasback) auf- nrdmen müffen. Die Stimmung und die Beseßuna des Hauses wider- rietben qleicbmäßig die Verbazdlung so wichtiger Frauen wie der des Normaiarbxitstages aus Aniaß dieser unbedemenden Petition Von esandbeitsicbädlichen Betrieben und ron dcr Bcfcbäftigurrg jugend- icher Arbeiter, onon der Abg. Fischer auch gesprochen habe, siebe übrißens kein Wort in der Petition.
Jr. V g.), Erhebungen iibor die Wirkung der Bcstimmung in
Ein .numnehr eingebrachter Antrag des Abg. Fischer-
Berlin, die Petition zur Berürksi tigung zu übérweisén, findet
ebenfalls nicht ausreichende Unter üßung, da die anwesenden
Sozialdemokraten und die außer ihnen auf der Linken sich zur :
Untersiü-ßung erhebenden Mitglieder zusgmmen nur die Zahl von 25 ab „eben, während zur Unterstußung 30 Mitglieder erforderlich ?md.
Abg. Baudert (Sox) Weist insbesondere aus die Lage der Näberinnen bin, 'die geradezu ein Gegenstand des öff-sntlichen Mit- leids sei; hätten sich doch sogar Vereine gebildet, um das traurige Loos die'ser armen Arbeiterinnen zu bessern. Die Löhne der Webrr seien bekanntliéh erbärmlich; die Statistik babe_erwies§-n, daß 'die Wocbenverdienste für Weber bis auf 9 „ji, für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen bis unter 2 „M beruntergeben. Dabei babe die Zahl der jugendlichen Arbeiter amd Arbeiterinnen in dieser Industrie nicbt unbeträchtl-ch zugenommen. Nehme die Mebrhrit des _Hauses den Antrag auf Berucksichtigung an, dann würden dixverbundeten Regierungen Wenixrstcns vrranlaßt, etwas mehr. als es bisher der Fall gewesen zu sein schrin7, fish um die Mißstande auf diesem Gebiet zu kümmern. ' _
Vizc-Präfident Schmidt stellt aus dem stenograpbischen Bericht über die Red: des Abg. Fischer frst, daß derselbe gesagt babe: „Die ercbtbauévorlaße berubt aus UnbLWLiLbäkkn und erlogen_en Be- hauptungen einer Denkschrift.“ Eine solobe Aeußerung, fahrt der Präsidi-nt fort, über eine namens der Verbündeten Regierungen dem Hause zugksirllie Dknkschriff ist durchaus unzulässig; ich rufe den Abg. Jiscker dafür zur Ordnung! _ *
Abg Stolle (Soz.) tritt ebenfalls fur dezi Abtrag Fischer auf Uxbcrweifmig zur Berücksickytigung ein. „Er bezieht sich speziell auf die Verhältnisse zu Zwickau und Cbemriiß. '
Abg. Dr. Hirse (Jenin): Dr: Abg. Dasbach hat seinen Antrag auf Erwägung nicbt dssbalb gestellt, Weil_er ikst m_)n chr Be- rccbtigung des Pétitums materiell weniger uberzeugi ware, iondern weil er eine Möglichst große Mehrheit auf den Anirdg vereinigen wolife. Es möchte sich viriieicht überhaupt rwpfebicn, dre ngrlegey- brit an die Kommiision zurück-uverweiskn, Wir sind schon seii 1884 fur dkn Cxlfstimdentaq Für die Arbsiter beidem: Gescbléchts erngrtréten. Für die werblichen Arbeiter béstbt er ja jest; wir babsn aber itcts wirder Unsere Weitergehenden Forderungen betrieben; wir haben die Feststeliunz einrr Moximalarbritswocbe beantraßt. Wie diese Anträge haben keine Mebrbsii gxfunden. Vom ganzen HM? arigk'nomtrikn Wurde aber seiner Zsir 11:1in Antraa, Erhebungen iiber die Arbsitxisit anzusxeiien; es find auch die Fabrikinipektoren befragt wordrn. Cine Focdxrung auf Grund der Ergebniffe diescr Beiragrzng babsn wir noch im [LMM Winter verlangt. Der Antrag auf Beruck- sichtigrrrg findet sicher nur (ire Minorttäi, deSqleicben der auf Er- wsrxrnrrzi JLkiÖthk; kriminell ist es also das beste, die Ueberwsifurig als Mujerial zu deichlirßrn, wofür ja das ganze Haus zu haben sem wurdc.
A?,é. Fischer-Ber1ir.: Wenn das Z9ntrum so einig wäre in drr Sirkungnabme zu dieser Frage der MaximaiarbsiTSzeit, dann könrire rina wick? L-rbmbeix in der 'Siillungnabme zu unserem Aiitrag nicht PlaZ iiriirrn. Ein kinzigrs Mitglisd drs Zrnirums bat beute den Antrag Dasbacb unisrstüßt. Hcrr Hit3€_ bat rben nicht die Mebrbiit drs eritiums binfsr |ck). Mit der Enqerir iii gcrrnicbts g-iban, damit wird die Sach: mir verscblsdpt. In O:!t-xrrcich bat wan dxn Lisicrimaiurbeiisiirg; bei uns fehlt es nur an dem guien Wiilkn. Sie ließrn sich an dsr bloßen Versicbrrung, _dxß sié a'b-xiter- freirndlicb srirn, gerrüzeri; von einer Brtbätigung die,??r G:]“irmung baltrn fis sii) gänzlich sern.
Abg. Dr. Hiss: Für die: Normal-WoMnarbeichii von 62 St-x-ridrn bim? fich di: ganze Zentrrxmsfrakiion m:.axzixri; der A:.trag baiir im ?dkeiöysiade keixe Aussicht, wie sich alsbald beraus- sielite. Danrben haben Freiherr Von Heriling und ich nicht den Edertualantrag, fordern den selbständißen Antrag_ge_itel]t, daß der Bundrsraib VM seiner Befugrriß bezüglich des ja::rtärsn Normal- akdriUngs (Gebrauch macbkn folie. Da befinde ich mrad also nicht, wie der Abg. Fischkr und frübrr schon dsr *Vorwärts' ialscblich b:- bax,prcis, im Widxrsvrucb mit drm Aba. Freiherrn roa Hertlinß. Wir 1"in für die Uedrrweisung zur Berücksichtigung, aber der 'Ii-trag gcbt xricbx durcb; darum daben msine Frrundc drr: Anirag Dasbacb nicht untérsiüyt. _
Abi,]. Fisch : r - Berlin: Ich kann dem Herrn Vorredner nachxüblen,
' wi“: unangknkbm diese Konstatierung ibm gewesen sein muß. Der Abz.
Hiss: hat für skins Person damals erklärt, der zebnstündige Arbrits- tag fei sch9n ii'ßt i-Urchzu7ük)ren für die Trxtiliniusirie, während Frei- bcrr ron Hertlmq s1ch durchaus argen jrde weitere gesetzlichx Berz kirizrmg dec Arbcixsieit erkiärtc. Wsnn dss ZSr-tcum den Antrag auf Urberireiiung ziir Beri*cksi:dtigung unterstüßt, geht er durch; darübsr, wie die ngierrmg za dim Antrag zu brkebren !ki, sosite doch die_ein- ilusireici-ite, die rrgiererrde Partei des Hauses nicbt sr) drifimiitisoh denken.
Abg. Dr. Hiße: Freiherr von Hiktlikig bat fich ru: Zczrrn din ach1stündig€n Normaiarbritdiag ausgesprochen.
Aba, Fischer-Beriin bestreitet die Richtigint dirs-ér Ausführung unirr Bezugnabme auf die wörtlichen AusfübranJrn des Abg. Frei- berrn von Hortiing.
Nachdem die Abgg. Or. HW? und Fischer:Beriiri sich nochmals iiber den Streitpunkt,ausemandergeseßt haben, schließt die DiSkUMOn. Der Kommissionsanirag wird angrnommen.
Darauf gelangt ein VertagungSantrag zur Annahme.
Schliiß 51/4 Uhr. Nächste Sißung' Frritag 1 UHr. (Interpellation Dcinhard: „Bis wann ist die in Ausficbt ' “
gestellte Abänderung der Weingeseßgebiing zu erwarten? Petitionen.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 61. Sisung vom 26. April 1900, 12 Uhr.
Auf dcr TagsSordnung steht die erste Berathung des Gcscßeniwurfs Über die Zwangßerzichung Minder- jähriger.
Abg. Dr. Becker (Zentr.): Meine Freunde haben an der Vor- lage Vorschirdene Aussiéiiungxn zii macbrn. Sie hat aUerdings eine sozialpoiitifcbe T*:ndknz imd zrizi, daß man die G2fabrrn erkannt hat, wclche rr-m CZtaatSleben und der Gesellschaft aus der Verrohung der Jugend drohen. Im Jahre 1897 filid 45 327 jugendlich? Verbrechrr be- straft worden. Die bisherige Geießgebung hat also nicht ausgereicht,drr Verrobung entßcgenzuwirkeir. Mit den kurzen Freiheitsstrafen wird selren etwas erreich!. In den Städten unter 10000 Einwobnern, Welche keine Startkrrise bilden, soll nicht der Gemrindcvorstand, sondern der Landratb dcn Antrag auf Zivarigserzicbung sisklen können. Warum joTl bier der Landratb die Städte brvormunden? Dxr Gc- mxinder-rstadd muß in alien Städten antrangetechtigt sein. Es geht überhaupt _ein bureaukratisckoer Zug durch das Gessrz. Der Rad.;er bemangelt fernxr die Vorgeschlagene Aufbringung der Kosten, ist aber bei der im Hause berrschrnden Unruhe kaum zu versieben. Ein Hauptgewicht legt er auf die religiöse Erziehung der ZwangSoöglinge. Seine Freunde seien nicht damit einderstanden, daß darin die diskretionäre Gewalt herrschen folie, sondern müßten vrrlangen, daß die konfessioneüe religiöse Erziehung geseßlich festgelegx werde. Leider babe das Kammergericht seine erste Cnt1cheidung, daß der Vormund eine der Konfesfion des Zöglings entsprechende Schule auszuwählen habe, wieder faüeu lassen. Seine Freunde würden es gern sehen, wenn dir OrdenSgeseÜfchaften zu dieser erxiebiichen Aufgabe herangezogen würden. Das württembergische Grieß vom, voriaen Jahre schreibe vor, daß auf die Konfession der ZwangSzögiing-k Rücksicht genymmen werden solik. Hoffentlich Werde in der Kommrssion eine Verstandigung erzielt werden können.; xz J
Abg. Dr. Freiherr von der Gol? (kons.): Auch meine Freund. schaft mit der Vorlage ist nur eme bed ngte. Die zunebm-nde Genuß. sucht, die Befreiung von den Banden des, elterlichen Hauses, das Streben, mit glxiéa n-mHeu _ dieiFreuden dss Eroßstadtlebeng zu genießen, kann a büros xu Verrohung der end geführt. die Erzebung ist vielfach eine mangelbafte._ Die Re'g erung is-t dei Ansicht, daß das 'etzige ZwangSerziebunqngeß vom 13. März 1878 nicht auSrcicht. ie Verbrechen der Jugend ßnd "jim! tbe'il be- ründei in erblicher Belastung und in der schlechten wtrlbschafilich4n age der Eltern, die die Verführung der Kinder erieicbtert. Viele Kinder, die nur von Altersgenoffen verführt Werden, könnten durch eine grregelte Erziehung vor dem Verbrechen bewahrt werden. Das bestehende Geseß läßt die Zwangserziebung nur bei einer Be- strafung zu, die Vorlage will sie !cbon zulassen, Wenn die Gefahr der Verwahrlosung vorliegt. Hier kommt es sehr auf ,die Ausführung dcr Vorlage an. Die Amts- und Yormundfcbaitsrickoter sollen mit den lokalen und versöniichen L*"erbaitniffen ihres Bezirks vertraut sein, das können fi: aber nicht, wenn ein so WM?“ Wechsel eintritt, wie es wirklich der Fall ist, Diese Vorlage weit dem Amts- und Vormundsibaftsricbter eine wichtige Aufgabe zu, und dazu muß er mit den Verhältnissen seines Bezirk:; vertraut sein. Zu befürchten ist, daß die Vorlage Von den ErziehungsVLrpflicbreten gemjß. braucht wird. Deshalb müßte wenigstens eine andsrr Grenze des Lebensalters fiir die Zwangßerziebung festgesxyt werden. Die obere Altersgrenze von 18 Jahren, bis'zu wrlcber die chznaserziebung aa- geordnei werden kann, !cbeint mir nicht richtig gewahlt, da die drei Jahre ZwangSerzii-bung vom 18. bis 21._Jabre doch nicht ausreichen würden. Mindestens sollte man für Madchen die obcre Altersgrenze auf 16 Jahre berabsrtzerr. Die BLstimmungen des (Gesetzes darüber, w-sr die Zwangserzirbung ausübt, sind richtig ge. troffrn. Der Zwangsikrziebung innerhalb getigncier Familien würde ich immer den Vorzug geben; nur wo es auf bswnders strenge Zucht ankommt, muß die Erziebumg in einer Anstalt erfolgen, jzdoch durfen diese Anstalten nicht für eine zu. qroße Zahl von Z*glingrn eingerichtet werden. Was die Kosten betrifft, .so ist 5." bede-iken, daß die Provinzen schon Überlastet und namentlich Verichiedeu belastet sind. Legt die Voriage ihnen neue Lasten auf, so werden bis iandwirtbichafiliclpen Kreise wiederum belastet. Das Hauptkoniingent der Zwarwszöglinze steÜen aber die großsn Städte und die Industrie- zrntren und nickt das dlatte Land. Meine Freunde könnten es nicht verantworten, wenn die Provinzialmrbände neue Lasten erhielten, wit: es eiiie Folge der Vorlage sein würde. Wenn die Vorlage (Heicß wird, wird die Zahl der ZwangszSglinge sich verdoppxln. Die Verschuldung der Provinzen und der Kreise bat _bedeutend und in raschem Tempo zugenomwrn. Die Belastung der GrmeinD-rn, namentlich der kleineu Städte, ist koloffal. Es giebt Gemeinden, die 450 9/0_K0m.i:unal- sisuern zahler. Wir können die Hand zu weiteren Belaitungcn nicht bieten. Der Staai muß dafür ein Akqaivaient durch ein: bödere Provinzialdotation schaffen. Sollte das Geseß nicht für dxe Kommunal- vrrbände annehmbar grmacbt werden könnsn, so wirden wir kaum daiür stimmcn krinxre'n.
Minister des Innern Freiherr v o n R b e in bab en :
Meine Herren! Die bridcn Hkrren Vorredner haben im (11136- mrinen drr Vorlage gegynüber eine sympathisch: Haltung eingznommen und ick) nehme Veranlaffing, ibnen daiür zu danken. Sie haben aber eine Rsibe ron Moxriien gezogen, dir auf vrrscbiedrnen beieten iiegsn.
Der [este Herr Vorredner bai xunächst mit dem AuSdruck des Zwrifels begonnen, ob man mit der gegsnrärtigen Gefeßesvorlage bsffsre Erfabrirngkn machen WIrdk als mit drm Gesetze von 1878. Meine Herren, ick) glaube, diese Frage kann man in der That bejahen; denn wenn man rnit drm Geseke Von 1878 nicht genügenre Erfabrunzen machte, so lag das eben an der fehlerhaften Konstruktion des Gesetzes. Dieses Geseß ermöglichfe erst dann vorzugehen gegen die: Ver- wabrsosien, wenn dieselben Vor die Schranke des Richters gekomurrn Warkn. Es war nich? die Möglichkeit ge- geben, einkm so tiefen Sinken -der Jugendlichen vorzubeugen und schon rechtzeitig ibzien die helfend: Hand entgegenzustrcckxn. Wir batten nicht kik Moebi, einém Jugendlichen, drn man auf abschüssigkr Babu sab, ein Halt zu bieten, indem man ihn in geeignete Erziehung brachi9, sondern wir mußten ihn weiter glxiten laffkn auf dcr VSt- brecherischen Bahn, die ibn f:!)[ießlicb vor die Thore des Zacbtbauses oder des Gefängniffks führte. Das ist der große Mangel gewssen, daß wir nicht in dem Maßs rräventiv einschreiten konnten, wie es im Jntereffe drr der Verwahrlosung Ausgeseßtcn erforderlich War, und diesen Mangel zu beseitigen, ist eine der ersten Aufgaben der jxßigen Vor- lagr. Das Gesrß Von 1878 giebt überhaupt keine Möziichkeit, Jugendliche über 1?- Jabre, welche verwahrlost sind, der Zvangs- erziehung zu unterwerfen, abgesehen von drnjsnigen, die vom Sikaf- ricbter vxrurtbeili wrrden und Vom Staate unterzubring-xn sind. An:!) nach dicser Richtung bin soil die Materie wesentlich Weiter ausgebaut werden Also gerade weil die jeßige Gsseßgebung nicht hinreibenden Schuß für die in Rede stehenden Minderjährigen bietkt, hrffen wir, daß jetzt, wenn ein folcher Schuß geboten wird, in der That aucb bi-r mebr Segen gestiftet wrrden wird, als es bisher der Fall ge- wxsen ist.
Dann hat dsr Hsrr Vorredner den Geseßeatwurf im einzelnen nacb vsrschicdenen Richtrmgen bin bxmäagelt. Zunächst bat er gerügt, daß keine Altersgrenze nacb untrn gezogen sei. Wir baden diese Frag? auf das eingebendste in einer Konfersnz sämmt- licher LandeSdirektoren der Monarcbi: besprocbsn, und die Lankeödirektoren waren einstimmig drr AUfi-ht, daß man eine Grenze nach 0034 nicht sieben soiitr. Die jsßise Grenze don sechs Jahren wurd: aiiicitig ais fzblxrbait ansrk-mnt, und es ward: mit R2cht darauf binrewiesen: ist es richtig, zuzufebxn, wie ein Jugendlicher von 4 oder 5 erren immer mrbr der Vzrwabrlosung aabeimfälit, und abzxivgrxen, bis er 6 Jahre alt gsworden ist“.) Das gerade ist ja der große Mangel des gegenwärtigen Zustmides, daß man so häufig zu spät kam, und so würden wir auch ferner oft zu spät kommen, wsnn wir eine_ Grenze fsftseßien. - Daß man Kinder von 1 oder 2 Jahren in Zwangßerziebung bringen wird, wie der Herr Vorredner andeutete, das mag in besonders kraßen Fällen wobl Vorkommen; dann wird dies auch geboten sein. Aber im allg2meinen werden das doch seltene AuInahmrf-älle bleiben. Wobl ab:: wird es unter Umständen geboten sein, Jugendliche von 4 oder 5 Jahren, kurz vor der Grenze von 6 Jahren, zur Zwangsrrziebung zu bringen, um fie zu schüßen und nicht erst der gänzlichen Verabrlosung an- beimfallen zu laffrn.
Dann hat der Herr Vorredner ebenso die Grenze nach oben hin berührt. Auch diese Frage haben die Herren Landesdirektoren ein- stimmig dabin beantrvortei,.daß es richtig iei, die Einleitung der Zwangserziebung bis zum 18. Jahre zuzulassen. Wenn Sie die Ver- handlungen vor den Strafgerichten verfolgen, werden Sie sehen, daß an Robbeitsverbrecben und groben Gewalitbätiakeiten gerade die Jugend- lichen im Alter von 16 bis 17 Jahren erheblich betbeiligt sind, und es würde ein großer Mangel sein, wenn wir diese Elemente nicht im letzten Augenblick noch mit starker Hand angreifen können, um den Versuch zu machen, sie in geordnete Bahnen zu lenken.
Der Herr Vorredner bat bemängelt. daß die Zeit von 3 Jahren
kurs'sei- um dieses erzieberistbe' Werk an ihnen zu vollenden. Dj: Hecke" Landesdirektoren haben ganz mit Recht darauf hingewiesen, daßdie Ausdehnung der Grenze bis zu 18 Jahren die Möglichkeit ziebi- diefe Verwahrloften direkt aus der Zwangserziebung in die gxmee eintreten zu lassen. Ick glaube, daß diese Doppelerziebiing, saust in dcr Erxlebungßansials und nachber in dem bisten Erziehungs- jnftitut dec Wslt, unserer déUkscben Armee, wohl in der Lage sein wird, diese Elemente zu beffern.
Dann ist der Herr Vorredner noch auf einen Weiteren Punkt gekommeii, der ailerdings von besonderer Bedeutung ist, nämlich auf die Kostenfra-„e. In dieser Beziehung darf ich zunächst historisch be- merken, daß im ersten Eniwurf die Vorlage davon auSging, die Kssten zu rrititbeilen, indem die OrtSarmenverbände ein Drittel der Kosten Übernehmen sollten, die Provinz ais Landarmenverband das zweite Drittel und das letzte Drittel der Staat. Die Herren Landesdirektoren sprachen sich dagegen aus, die Ortsarmenverbände zu brlcrsten. Mil gg fürcbtrten, daß die Anträge auf Einleitung der Zwangserzirbimg ]! seltexi gestellt werden würdxn, wenn rin solches finanzieich Inter- effe der Orksarmendrrbände mitipräobe. Jufdigkdkffsn ist man wsiier- gxgangén und bat sik!) entschlossen, n3ch dym Vorgange des Ggsißss von 1878 eine Halbierung einirctrn zu laser, der Art, daß die Provinzen die Hälfts der Kostrn tragen sollten und die andrre Hälfte der Staat. Gegen diese Kostrnibeilun-„r, die über die erste VNLQJS wZsenilicb hinausging, richteten sich im erryn- hause erheblich: Bedeuken. Es Wurde der kaürcbtung AuIdruck gegebrn, daß dadurch eine zu starts Belastung der Pwvinzen einireisn würdx'. Dank drm Entgegenkommsn des Herrn Finanz-Ministecs, ist diesem Bcdenkrn dadurch Rechnung getragen wwrdrn, daß der Staat unter Abweichung Von dem Prinzip drs Gefrßes Von 1878 zwei Driiirl der Krsisn übernehmen sol], sodaß nur ein Drittel zu Lastrn der Pro- yizzen darbieibt. Diese Tbeilurg soll nicht nur zutreffen auf die rierten Kosten, die auf Grund der Gessßesvorlagr erwachsen würden, sondern aiich auf dir Kosten, die jéßt schon auf Grand des Giseyes von 1878 337. Prorinzeu entft-ben. Diese Kostenibeilung hat also eine im günsticen Sinne rückwirkrnde Kraft.
iiad wi€ stéllen sich nun die Kosten? Dir Kostrn 'der Uusiübrung des Geirßes Von 1878 haben sicb auf 1§Miliionen Mark geiiellt. Davon entfallen je 750 000 „56 auf die Provinzen und auf den Sinai. Wir geben - ich glaube wobl mit Recht ck auf Grund der Eriabrungen, die man namentlich in Badxn gsmach bat, davon aus, daß, wenn die Vorlage Géskß Werden soliir', fick) die Kosten eiw; verdopprln würden, so daß also die Gesammi- koiien fish don 1Z auf 3 Millionen erhöhen würdi'n. Wknn daher F auf den Staat üirrnommcn werden, so trägt er von den
-3 Miliionrn 2 und die Provinzen tragen 1 Miliioir, also ain Plus Von 250000 „lä Der Staat batte bisher 750 000 „;ck zu leistirr; er bat künftig 2 Millionen zu lzistxn, also ein Plus von 1250 000 „il: Die sämmiiicbcri Provinzen haben also mehr zu tragx-n 250000 „76, und ich glaub: nicht, daß das über dir Kräitc der Provinzrn hinausgybt, zumal der err Finanz-Miniiikr fich bereit erklärt bat - und das ist arch zu Protokoll genommen -, auch zu den Baukosten da beizutragen, wo ein Bedürfniß Vorliegt. Zu den Baukosten geuech beizutragen, zumxl bei so wohlhabenden Vsrbänden, wie z. B. die Stadt Berlin ist, dazu ließt, glaube ich, keine Veranlassung Vor.
Nun ist die Frage der'nibt zu starken Vrlastung der Provinzen von drr cminentcsten Bxdsutung nacb (TUM Richtungen bin. “Die Frage ift im Hsrrcnhaus auf das Eingebendste erörtrrt wordsn. Ick) brrucbr nicht zu betonsn, daß ich mit drm Hrrrn Vorredner wins», in dieser Beiasturig Halt zu maben und die Kräfte der Prooinz-kn nicht über das Maß anzuiircngen, zumal wir im Osten nebrn dieser großen Belastung der Provinzrn zum tbeil ganz rxorbitante Belastungen der Kreise und G3- mzindxn sehen. Ich bin aisc) mit ihm darin ganz ein- psrsiarrden, daß wir in dicser Beziehung mit großer Vdcficht vorgsben m'Zrff-sn, und daß wir erwägen müffkn, ob wir dir unziveifel- baiier. Ungleichheiten des Dotationsgeseßxs won1875 nicht in drr einen 9er arrdrren Weise zu Gunsten derjenigrn Verbände, die dabei schl€cht geiadrrn sind, wieder ausglxicbxn können. Das ist abrr eine Frage von so auß*rordentiicher Bsdkutung und zuglcich von so großrr Schwixrigkrit, daß wir si? uamögiich im Rahmen der jexigen Vorlage lösen können. Hier interesfiZrt im Art;,enblick nur die Frage: ist in der That die Mebrbxlxsiung von 250000 446 don sr) großer Bcdeuiung fiir die Provinzen, daß Sie die Vorlage ablebnrii dürftkn ? Ick wird“: 62 außerordentlich bsdauern, wsnn nach allem Entgegenkommen des Hörra Finanz-Ministers an dieixr, wie ich mein?, Vsrbäitnißmäßig nicbt bedsutendsn Belastung der Provinzen diese Vorlage scheitern würde.
Ich glaube, es kann darüber krinZweifel onwalien, daß disVor- [age don gmz außwordentlicber Bedeutung für unsere fcrnxre Eni- wickxluxg ist, und zwxr auch Von einer finanziriien Brdxutung fiir die Provinzen selber. Die Herren werden nich: vsrkennen, daß, wenn die Vorlage das wirkt, was wir erhoffen, damit auch eine erbebxicheEnt- lastung dcr Landarmenverbände eintretcn wird. Was die Provinzen also auf dcr einen Säit: durch die Ausdehnung der Zvangserzirbung kar aus;;eben, werden sie auf der andern Seite ersparen durch ge- ringere Aufwendungen für das Landacmenwesrn,
Msine Herren, auf drr ersten Seite drr Bkgrürdung finden Sie einige Daten angegxbeu, ron drnen ich eines in aller Kürzr wiederbolrn möchte, nämlich, daß im Jahre 1882 30676 Jugendliche wrgen Vergsben und Verbrechen bestraft worden sind und dAß sich diese Ziffer bis 1896 auf 43 962, bis 1897 W 45 327 gesteigert hat; also in dcn wenigen Jahren von 1882 bis 1897 eine Steigerung um 47 0/0! Diese Stsigerung ist um so be- denklicher, als sie relativ viel erheblicher ist, wenn man die Zunahme dér Kriminalität bei den Erwachsenen beachtet. Während die Kriminalität bei den Erwachsenen nach Tausendtbeilen der Bevölkerung nur um 16 gestiegen, ist sie bei den Jugsndlicben um 22 sksiiegen. Wir sehen also eine Zunahme der Kriminalität bei den IUsendlichen, die an sich sehr bedenklich ist und über die- jenige dcr Erwachsenen noch hinausgeht. Mein? Herren, soi-ien wir diesen Dingen gegeniiber gewisse, immerhin nur maßige Opfer scheuen? Ick) meine, diese Frage sollten wir verneinen. Es handelt sich hier um weite Kreise unserer Bevölkerung, die wir nicht, sofsrn wir unsere Pflicht thun wollen, dern Verderben anbeimfallen [affen dürfen, sondern die wir suchen Wii?“ in geordnete Bahnen zurückzuführen. DasZist gewiß nicbt
“ginge. Das iii nicht ricbiig.
möglich allein auf dem Wege der Zwangserziebung. (553 ist in der Begründung ausgesprochen und enispricht meinerinnersien Ueberzeuzim , daß disse schweren Schäden am Körper unieres Volkslebens g'ebéiß werden können durch einträchtiges Zusammenwirken aller berufenen Organe, und hierzu rechne ich in erster Linie Kirche und Srbule, darin auch die kräftige Handhabe der Erziebung durcb Staat und Provinz. Es handelt sich hier um so wichtig.? Intereffen, daß demgegenüber ein Opfer, das, wie ich nachgewiesen zu haben glaube, noch erträglich ist, feiieys der Provinzen nicbt geschrut zu werden braucht.
Der Herr Vorredner hat dann in einem Punkt sicb wobl geirrt. Wsnn icb ibn richtig vsrstanden habe, so sagte er, daß künftig auch die Fürsorge für die über zwölf Jabra alten Zwangözöglinge nach § 56 des Strafgesrßbucbs von dem Staat auf die Provinzen über- Die Fürsorge für diejrnigrn über zwölf Jahre altrn Jugendlichen, dir vor“ den Strafribter kxmmen, aber wegen mangelnder Einsicht freigesproben wrrden, blcibt nacb wi: vor drm Siaai, und der Siaat bat diess Kosten ganz ailrin zu trazerr. Es ist mit Recbt im Hsrrrniwur angeregt worden, ob man nicht diese Fürsorge? ebenfaiix auf die Provinzen über- grben laffrn sou; was meines Erachirns im Prinzip unbedenklich wäre. Aber es würde schwierige Verhandlungen mit den Provinzen erfordern, da man ibncn nicbt zamutben kann, auch diese Fürsorge zu *übrrnebmcn, und sich mit der Erstattung von zwei Dritteln der Kosten, die gegsnwärtig der Staat ailein trägt, zu bsgnügen. Der Staat müßte dies: Kosten doi] erseßen, Baalichkeiten übergeben - kurz, cs würre ein? Föll? von Vsrbandlungen nothwendig mach?» die die Verabscbirdung des vorlirgendsn Eriiwurfs i:: brdarierlichxr Wrise Verzögrrp. würde.
Mit einigen Wortén muß ich mich zu drm wrnden, was drr erste Herr Redner gesagt hat. Er hat in dcr Vorlaz-L zucrii § 4 bewängrlt, insofern, als in dem § 4 dem an'xratb Lin 'Iintragsreibt gegeben ist. Dieser § 4 ist in drr Presse und bei der Béurtbeiiunz der Vorlage visifxch, glnubc ieh, missverstanden worden. Ich glaube, daß auch der erste Hör: Redner sii) don dissem *).-iiißoerständniß nich ganz frei grbniterr bai. Man hat den Prrxgradbrn so aufgefaßt, als ob der Landratb aiisin bercchiißt sein soll, die ZWÜUZÄLkziibiUig beim Vormundschafxsrichter zu beantragen. Das ist nicbt drr Fall. So.:dern es ist Jedermann, inkbesondrrr auch drr Grisilicbr, der Lébrer, die Eltern u. ". w. bercchiigi, drn Lir-irag zu stell-xn. Der Vor- mandscbaftsücbier wird in jedem Fail rflicbimäizig prüfen, ob die ihm unietbreiirtIn Thatsachn eirirn Aalxiß geben, der Frag? der Zwangs- erziebung näbrr zu trei-xn oder nicht. Wir baden indeffrn mit v-o-lier Absicb! rin? Instanz insiaiiißren woÜsn, die, wi: ber2chtizt Fo der- pflicbtet ist, d:rartig€ Anträge zu stkilrn. Geichiebt diss nicht, so wird sich der Eine auf dsn Anderen veriafferr Und in vielrn Fäiien kriner StMLF ibun. Ick wiederboir, es ist ii kkiriek Wrise aris- geschldffew daß drr L:"brsr, der Geis:lich:, drr Fibrikberr oder sonstige Prrsom-n, die ein JntercffZ daran haben, fi!) an dén Vormundf-„bails- richier winden urid sag-sn: diss Kind isi dcr fittiich7n Verwahrloiung ausgcfeßt; wir bitten, nimm dich des Kiridss an! Dxr Voxmundschaits- richter kann nur nicht vsryflicbiei sein, j-den derartigen Antrag ab 070 zu instruieren. Es muß seiner Pflxhimäßigrn Entscheidung über- lassen bleiben, ob er der Sache näher treten wiil odxr nicht. Wznn abxr der Laridratb mit feiner Auiorität ei-lééi Antrag stellt“, darf der Vcrmundsäoafisrirbtxr ihn nicht ohnr wsiterxs abwsifén, sondzrn maß idn förmlich instruieren und dem Landrati) Bsiéorid grben. Wir gladbin, daß es in virirn Krsifen ssbr erwünicbi ist, daß eins Instanz, wie der Lairixratb, derartige Anträge stellt. Es würde meinrs Erachtrns zu einer unrrwünsäpisn Disprritäi führen, wsnn 63 von dem Ermrsi'sn des Bürgermzistérs Oder Lehrers abbinge, Anträge auf wangserzicbung zu sieUrn, fofxrri wir nicht cin? Initadz hätten, die nach einbritlicberi GsfiÖsZPl-lnktkii dorgxbt.
Der erste Herr Vorredner hat an!) die Frige der Kostentragung gestreift, über die ich mich in Exwidecung auf die Acußerungén drs Frsiberrn von drr Goltz schon auszslaffxn babs.
Dann bat der Erste Hsrr erner eine übrraus wichtige Frage in drn Krris seinér Erörtsrnrgxn 523053211, nämlich die Frage der religiösen Erziehung. Ich bcfindc mich in doiier Uzbereinstimmung mit dem Grundgedamkkn sriner Ausführungen. Auch ich halte Ls für seibstversiändlich, das; die Erziehung nur dann dkn Volieri Einfiuß an der Seele der Kinder und sonstigen Jugendlichen ausüben kann, w.?„nn dirsr Erxisbung auf einer ibristlicben Grundiwg: ecfoig'r. Diess Frage ist auch in der Herrenbaquommission eingehend Erörtert wordrn, Es brstand volle Uxbereinstimmung darin sowohl uni:r den Mitglisdérn des Herrenhausés selber als unter drrr V,?rtryiern derSiaaisregierung. Es war eigrntlich, ich nröchte sagen, eine nur trcbaifchk Frage, ob eine derartige Direktirw in das Grirß bineingeböre oder niIht. Meine Herrsn, man kann es nur als Eine Direkiive gebkn; denn bis auf dsn Wien Fall positiv vorzuschreiben, brispieisweise daß die Kinder nur in den Famiiisn untergebracht wirden dürfen, die ihrer Koniession sind, das ist scbwrr möglich Das wird sich bei den scbuirflichiigcn Kindern wobl in den aliermeisten Fäaen durchführen laffsn, abzr es wird sich schon nicht mehr durch- führen laffzn bei derjenigen, die drm schulpflisbkigxn Alter enirvaÖsen sind; denn man kann ei“. i:“nstmädcbrn nicht unter allen Umständcn in einer Familie unterbringen, die ihrer Konfsision ist, und ebénfo wenig einxn Lrbriinz lediglich danach in die Lehre gebén, ob der Lebrberr sein: Koaieifion tdeilt oder nicht. Man könnte es als Direktive in das ©5038 aufnrbmrn , wie Es durchaus gkrechtfertigt wärx. Aber eine solcixe Direktive gekört nicht in das Eckes, sorrdern in die Außfübrungßanwsiiung; denn ich habe mich damals brrrii erklärt und wiederhole auf das be- stimmteste diese Erklärung, daß eine derartige strikte Anweisuxrg, so- writ ks irgend möglich ist, auf die Konfession der Zwangszöglinge RücksiSbt zu nehmen, in die Ausführungsanwsisung bineiag-énommen werden soll.
Ich glaube, meine Hsrrrn, ich habe damit im wesentlichen die Punkte berührt, die die beiden Hzrren Vorredner ihrerseits zur Erörterung gesteüt haben. Ich kann nur nochmals bitién, daß man sich durch einzelne Bedenken nicbt abbaltrn lassen möge, dem Gesetzentwurf ini wesenilichen zuzustimmen. Derselbe hat im Herren- bause eine sehr eingehende Brratbung gefunden, namentlich auch nach der Richtung der Vermeidung der Ueberlastung der Provinzen. Es handelt sich um eine für dir Entwickelung unseres Volks überaus wichtige Auszeiegenbeit, an der mitzuwirken, Kirche, Schule, Staat und Provinjen berufen sind, und ich hoffe, daß die Gesetzesvorlage zur Verabschiedung gelangt und damit ein Fundament für dieses
Zusammenwirken zum Wöbl unseres Volks gegeben wird. (Bravo! rechts und im Zentrum.)
Aba. Noelle (nl,): Eine Aenderung des je igen ge 2 ii en 1:- fiands ift nothwendig, schon mit Rückücht auf dx? Beßiwxruquen Zdes B. G.-B. Unbaltbar ist auch der Grundsatz des jeßigen Zwangs. erziehungSgeseßes, daß eine Zwangsixrziebung nur eintreten kann, wenn eine BZstrafung erfolgt isi. Das ZwanqSerziebunqsg-Zsetz soll nicht mehr ein StrafgesX_sein, es handelt sicb vielmehr um eine Aufgabe der Erziehung. rtreultch ist, daß die Vorlage die Zwangs. erziehung „auch in Familirn und selbst im Hause der eigenen Eltern dxs Zöglings zuläßt. Eine untere AlierSgrenze halte ich nicht fur angrbra-rbt. Ueber eine obere Altersgrenze von 16 oder“ 18 Jahren laßt sich streiten; ich entscheide mich für 18 Jabrx, weil ich glaubs, daß aiich in den drei szren vom 18. bis 21, Jahre noch Manches durch etnx ZwarigseYirbuna zu erreichen ist. Der § 56 des Strafgesrßbucbes uber dt? Otrailofigkeii der Vsrbrrcher zwischen drin 12, und 18. Jahre, wenn sie nicht die erforderliche Einsicht besrffen babrrr, müßte gräudert werden. In Bezug auf das AntragSri-„cbt stimme ich dem Minister zir ; es wird hier nicht genug Unterschieden zwi1ckcn drm Antraxxsrecbt und dem Anzeigerecbt. Dem Antragsrecht sieht auch die Antragspflicht Zegenuber, und deshalb ist auch für die kleineren Städie der android die qeeignrte Person, auch aas drm Grunde, Weil das Ge- ricbi nicht mit unbegründeten Anträgen béiaikrt werden darf. Nicht einverstanden bin ich mit drr errenbausstffurig dw: § 10 über die Unterbringung der ZwangszSglinge in Arbritsbäusern; wrnn auch eine Teennunq der Raum? sta'tsinden soll, so icbrint doch damit g'iagi zu sein, daß auch Arbritsbäuier die ZwangszSglinge aufnebmw können; es wird immer dieselbe Anstalt sein. Nach de:.rr Rrichs-Strafgeießbuck) ist diese Art der Unterbringung von ZwangszSglingen aber garnicht zrrlaZsi-J. Die Unterbringung in eincm Arbeitsdaus ist dis entebrendfte, dir wir kennen. Die Zwangsyrzirbimg würd“: dadurch Verschärft werden, fir-anziellr Bedenkrn dürfen nicbt ausschlaggebend sein; ich wünsche: „daher die Wiederbxrstsuuna der RegisrUnasvoclage, nach der die Zöglinge in Ar'oritsbäit'ern nicbt uritergebracbt Werden dürfen, Bezüglich der Kosten dxrwrife ich auf dsn Antrag meinxr Freunde über die Erhöhung der Provinziaiddiaiionen und VLUnSid? es jexzi, darüber zu sprrchan. Die Kosten w-rrdrn nich so bedeutend sein, daß man daran das (Fieseiz scheitern laffrn _kirrits. Schikrßiicb find es doch diéseiben Steuerzablrr, wxichi'. die _Kostrn Tragen.
Abg. _Frciber Voir Zedliiz und Nrukircb (fr. kons.): Ick) be- antrage dre Uebaiwriiung der Vorlage im eine Kommiision you 21 Üi'xitxrltxdrrn. Die Vorlage bringt dcn (Grundsatz voll zur Geltung, das; dir Zwangsrrziehrmg kein? Strcrfk, sondrrn eine Fürsorßrmaßregel s(“rri soi]. ÜWLZU man 51er _ein sdich€s (ÖMZ macht, das so tir'f in die Rechts dsr Eltern r*mzreiit, sr) muß m:ri dafür sorzrn, daß ch Zw§ck der Zwavgserziebimg a:ch Voll Weicht wird, Dir“ Kosten und die Frage, wer fir iragkn soli, können erst ' in zweiter Linie ko'mrrim. Es fragt fick) nur, ob die sousitger: Bzstinrmunzen drr Vorlage richtig gewählt smd. Die Bedenksn dss Abg. won dsr Goltz wegsn drr oberen und unteren Altersqrrnze tbeiie ich Uikbt; dre Behördrn wrrdsn dieses Gksäß nicht in iböricbtxr Wrise axsiüdrcn. Durch dan Anschluß der strxspfiiÖT :;nmittelbar an die ZanSerzirburig wsrden boffrni- Trab auch soiche noc!) g.beffert wirken können, die erst mit dem 18. Jahre ii; die ZwangserziZdMg gebracht wkrden. Die B:- stimmung, dax; dir Ortspolizeivérwaitung die Kostkn einer vorlärrfigen Uriterdringdng in die _Zwangsrrziedung dann sslbst zu übernehmen bat, wxnxi kik vorläufige Anordnung iiicht in eine definitive Verwandelt wird, kann leicht dahin führen, daß die Ortxpdlizeibebbrden noth- windigc Aniräge auf Anordnung z::r Zwairg7€riiebun§z überhaubt nicht iteiirn. Die Zw.:ngserzirbung muß ganz individusil ibeils _in Familien, tbéiis in Ansiaiirn erfolgen. Vorausseßuxiq ist allerdings, daß grrignetc Familie?" vorbandxn _sind. Bei der Anstaltserziebung wrrd man auch di? Zögling? in v*11chieden2 Klaffrn einibeilen müssen. Dir Mitwirkang der Kirch: und Schule bei der Durchführung dieses Gesßßrxs ist 81118 noibwrndigc Ergänzung der staatlicbxn Organe. Dgfur, daß die Provinz?" die Träaer der ZwangSerziebung sein mussen, sikrikchen wichtige Grunde. Die Schattenseiten diefer Ein- richtung lirxen medi in dsr Sache selbst, svndern auf anderem Gebi-xß, iiämlicb in drr Beiasturig der Provinzen. Wir werden schon in dkri nächsten Tagsn Uns darüb'r bei dem Antrag auf (Fr- böbxing der Provirriialdotationrn zu unterhalten babrn. Der Finanz- Mi'iiiler bat Erklärt, daß dir Bstbriligimg des Staats mit zwei Dritteln an diesen Kosikn das äußrrstc sei, was rr zugksteben könne, und man wird an di-xiem Maßstab aucb nicht dirl ausféßkn können. Ein Mßstrnd ist es aber, daß dicsrr Beitrag des Staats auf die vrrichied€nen ,Provinzrn derschied3n wirkt und dir reichen Provinzen dabci im Wortbril sind. Die Kautelsn d::“z § 10 be- zügliä: d'r Uriierbrinaung Von Zößlikißkn in Arbeitsdäusern werdrn mehr Nr:! drm Papier fiebert; es wird fchli€ßlich doch auf eine Unterbringung im Axbritsbaase hinauslaufsn, und damit wird der erzirblia'): Zweck “der gunsten Einrichtuna gefährdet. Mit Rücksicht darauf, daß die Kostkii dcr Strafrxciitsxflezc durch die Zwanßserzicbung derrnindert werden, körinte man auch die ganzen Kostsn dcr Zwangs- crzirbuxig dem Strate avferleakri. W001? man absr die Zwangs- erziebrmq dem Staate überiaffsn, dann würd? ein? folcbeneutralißerte Verwalmng rioch viel burearikratischcr sein und m);!) viel mehr Kosten dxrur,ach:n, als wenn die Provinzen diese Aufgabe übernehmen.
Vize-Präftdmt drs Staats-Ministeriums, Finanz:Miniftcr Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich will mich heute auf einige wcnige kurze, wesentlich mein Rsffvrt bstrcffcnde Bemerkungen beschränken, zumal der Hrrr Minister des Innern ausführlich die Stcüung der Staats- regierung dargelegt hat, das Bedürfnis; dcs Geseyes brwiesen und auch dzn Bcwris ar:getr€ienh1i,daß die AuZdehnung dsr bisherigen Thätigkeit dcr Provinzxn durchaus zircckmäßig und dsr cigenilicbrn StaatIdcrwal- tung, don wrlxbsr zuleßt Fceiberr von Zédiis gesprocberi bai, Vorzuziebeu ist. Ick) kann mich um so mri): beschränken, als die meisirn Redner sich im (Großen und Ganzer. drm Gssetz durchaus sympathisch gegenüber- gestellt babrn und ich in vielen Eix-izclbeiikn mit dén chérkungén drr" letztrri ernrr ganz kindersiandkn bin.
err von Zédliß sagt, es sei nicht unbiéiig, daß der Staat die ganzen Kosten übernäbmr. Ich knüpfe hieran an. Meins Herren, er führte irlbst aus, dis; di»: Provinzkn dix bisberig-I Thätigkeit auf dem Gébiets drr Zwangöuziebung im großsn Ganzen in jeder Weise zweckmäßig ;zedarrdb.ibt hätten, er führte nur aus, daß, Wenn drr Staat diese Aufgabe übsrncbme, dann die Kostrn erheblich größer wcrdsn würde". Er sagt“: zugleich: es kommt auf die Kosten in dixssr Frage nicht (xn. Ich sti'be in dieser Bézirbung ibm sebr nabe. Jah unt-xrsckyreibe auch den Satz: Diese Aufgabe, die wir hier in Angriff nsbrnen, ist von einer solchen kapitalen Bsdrutung, daß das, was an Kosten nothwendig ist, auch gelsistct werden muß.
Aber, mrine Herren, es fragt sich: welche Kosten sind notd- wendig, uud wo werden am meisten Kosten obne Noth ausgegeben werden'.) Da sagt Hkrr Freiherr Von Zediiß selbst: Wenn die Pro- vinzen die Vkrwaltung behalten, so wsrden die Kosten doch noch erheblich geringer sein. Unnüßc Kosten auszugeben, dazu ist aber jedsnfalls ksine Veranlaffung. Ich sehe aber weiier: wir haben die Provinzialverwaltung eingerichtet, nicht um drn Provinzen aus Staats- miitrln Geschenke zu machen, auch nicht um den Provinzen zu garantieren, daß sie niemals über die Dotation des Staats an Kosten zu zahlen haben würden, sondern es war eine große Dezentralisaiious- maßregel. Wir glaubten eben, daß bestimmte VerwaltungSzwéige
zweckmäßiger, billiger und beffer VerwÜtet werden könnten, wenn sie