1900 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Polizeibebörden obne eine solche Strafbefugniß egenüber den Berufs- enoffenscbaften eine unwürdige Stellung angew esen erhalten würden. nfeblbar seien doch am!» die Polizeibehörden nicht, denn weit mehr

auf diese als auf die Gewerbe-Inépektoren komme es bier an. Den

GewerbeaufsichtSbeamten ftebe bis er kein direktes Strafrecht dn;_ es

wäre widetfinnig, ibnen gerade den Berufßgenoffenscbaften gegenuber

ein Strafrecht zu ertbeilen, und wiederum nur in dem Falle, wenn die Berufögenofienscbaften die Geseße, die sie sich selbst gegeben haben, nicht befolgen. Wolle man den Gewerbeaufficbtsbeamten aber allgemein eine Strafbefu niß geben, so müffe man die Gewerbeordnung ändern. Abg. Freißerr von Stumm (Rp.; schwer verständlich) be- bauptet daß ein Bezirks-Präsident im .Elsaß eine Verfugung er- lassen sabe, welcbe geeignet gewesen sei, diekZabl der Unfälle zu ver- mehren, da französische und italienische Arbeiter, welcbe des Deutschen nicht„mächtig seien, in Frage kämen. Diese Verfugung sei der zu- ständigen südwestdeutschen Eisen- xmd Stahlbexufsßenoffenscbast nicht vorbei: mitgetheilt worden. Es ware sebr erwunscbt, wenn die Rechte der Genossenschaften in dieser BesiEbung besser gewahrt würden. Nach einer kurzkn Erwiderung des Abg. Molkenbubr auf die Ausführungen des Abg. Roesickß spricht der Abg. Dr. Hise (Zenit) sern Bedauern darüber aus, daß auf die Mittheilungen des Abg. Freiherrn von Stumm keine Antwort vom Bundeskatbstiscbe erfolgt sei. . Direktor im Neichamt des Innern Dr. von Woedtke: Es ist beim Reichskanzler keine Beschwerde in dem bczüglickyen Falle ein- e ancien.

gg Abg. FreibUr von Stumm: Dann werde ich die Südwest-

deutsche Berufsgenoffenscbaft veranlassen, eine direkte Beschwerde an

den incbkkanzler zu richten.

Unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages wird § 81 unverandert nach den Kommisfionsvorschlägen an- genommen. . "

. Nach §82 find die Berungenoffenschaften perpflrcbtet, fur dre Durchfiihrung der UnfaÜverhütun_Svorschri'ften Sorge zu tra en. Sie smd befugt, durch techni7che Aufsichtsbcamte die Beßolgung dieser Vorschriften zu überwachen; sie sind ferner befugt, dnrch Rechnungsbeamte behufs Prufungen der Arbeiter- und Lohnnachweisungen die'enigen Geschäftsbücher und Listen einzusehen, auS welchen die Hahl der beschäftigten Arbeiter „und Veamtrn und die Beträge der verdienten Gehälter und Lohne ersichtlich werden.

Abg. Freiherr von Stumm beantragt, in diesem § 82 die Vorlage wiederbérznfteilsn, _wrlche nicht „von technischen Aufsichts- bßcamten“ und „Reckynungsxeamten“ als Von zwei verschiedenen Kategorien sprrcbe, sondern nur .Beauftragte“ kenne, Welche beidé Fxnkiionrn Wahrzunebmen hätten.

Ein Antrag der Abg . Albrecht und Genossen will die Verpflichtung (itatt Veßugniß) der Berufsgenosienschqften zur Ueberwachung der Befolgung der erlassenen Vorschriften durch technische Aufstchtsbcamte aussprechen; ferner sollen die Beauftragten zur Hälfte von den Vertretern der Arbeiter und zur Hälfte; von den Vertretern der Unternehmer gewählt werden; uber ihre Thätigkeit und die dabei gemachten Be- obachtungen sollen sie all]äk)rlich dent Genosjenschaftsvorstand einen Bericht vorlegsn, der veroffentlicht werden muß; endlich soll den Vorständen der Krankenkassen das Recht zu- stehen, die Befolgung der zur Verhütung pon Unfällen'und zum Schutz von chen Und Gesundheit erlasxenen Vorschriften zu überwachen.

Abg. Hoch (Soz.) tritt für diesen Antrag ein. Nicht die Ent- schädigung für den erlittsnen Unfall, sondern die Vérbütung der Un- fälle, die Vorbeugende: Thätigkeit der Gxsesgebung, der erwaltung und der dirrkt Beibeiligtm ssi für den Arbeiter die Haupisacbs. Die bloße BSfU-gniß dcr ((Jénoffensckprten, die Betriebe zu kontcoiieren, nüße nichts: es sei schon daxgctban, daß die bel der von den Berufs- genoffenschaften_angestrllien ,Bxauitragien“ absolut ungenüxnd sei, daß sie gerade 10 wenig wie die Gewsrbe-Aufsicbtsdxamten int stand: wären, aun"; nur einsn namhaft-In Tbxil sämmtliT-er Bstriebe zu Zvitdiekn. Anf jcdkn dicser Beauftragten kämen im Jahre 2600

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Dirkar im Reichs.:mt dez JUNIM 131". von Woedike bält dem Vorredner rnigegen, daß speziel] für die Bauarbkiter dad Reichs- amt des Innern die Anrssung zum Erlaß don Vorschrifjen zu_m Schuß don Leben und Gesundheit wiederholt gegeben babs. Cs isi überhaupt stets der isst: Wille bskundet worden, bri Durchführung dieser Seite dsr UniaUg-seßgebuna noch mdhr zu thun, als das Gsseß bei sirikter Aulegung vorschreibe. Es sei auch auf die Mit- wirkung_ dxr Arbsitsr bsi dxm Erlaß der bezüglich3n Anord- nung-In iür Banxrn bingéwirkt wordkn. Ein großer Tbéil der Aus- Yübrungxn des Abg. Horb sei daher hinfäiiig. Dxr Abg. Hoch babs ubrigens i_klbst anerkannt, daß einiges seitkns der Berufs,;enoffxn- schaiixn geyckcben ski; n'as wolle kr denn mehr“.) Die ganze Gessß- gebung i_ei doch noch cin“: Verhältnißmäßiz jungr. Es würds ein unqlaubiickz-r Zustand dx: inwirrung cintretsn, wrnn jsder Kranken- kasse das Rca)! der Kddtrole ker rriaffenen Vorschriftosn bsigeieat wurkde; am ail-zrwrnigften wü.d: damit dkn Arbeitern selbst genüßt wer en.

Abg Rcciicke-D:*siau: Die Meinung drs Freibsrrn do:: Stamm, daß der tc_chnis(i:e Anisiubixbramte und TU Rscbnung-sbeamte norb- wendig x_wkt Vcrichicdsns Psrsonen sein müffrn, trifft nicht zu, in den sachderstandiZLU Kreisen wird darüber nur Heitxrkeik knisteben. In der Komnniiwn hat kein Msniéb daran aedacbt, daß die Verniss- genossensckxaitsn etwa nicht berechxigt sein sollten, einer und deiselbxn Persönlichkcrt- bcids Funkrionen zu übkrtragen. Die Vorwürfe des Abg. Hog) gegxn die erufxgenoffenschafien wegen ihrer passiven Haltung bezuglich der, Uniaüvetbüiung sind in kisser Aiigemeinheit bei weitem nicht bcrqchttgt. Auch die Miiwirkung dsr Arbeiter ist in dem gegenwärtigen Gesrß erbxbiich erweixkri, dée Vsrtrch der Arbeiter nehmen 12 bei _dLr Briatbung nnd BIschli-ßfafiung über die zu eriaffenden UniaiivrrbüiunngorscbrifZS-i mit voilem Stimmrecht und in gleicherKAnzabl wn: die betbeiligten Vorstandßmitgiieder tbeil. Berichie crstqtien dte_Z8eauitragt€n idxcn (Henoffswsebaftsvorständen schon xeßi nicht ,nur jahrlich, sondern wrmöleicb aleonatli-T); Was es aber für einen Zweck baben soli, diese Berichte zu vsröffentlichen, kann ich nicht einsehen.

Abg. Freiherr von Stumm beantragt, an Stelle seines ursprünglichen Antrage's folgenden Zusaß zu § 82 zu besch1ießen: ,Die Funktiomn der technifche11AuisichtSbeamten und der Rechnungsbeamten können in einst Person vereinigt werden."

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister ])r. Graf von Posadowsky-Webncr:

Ich will nur eine kurze Bemerkung gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm machen, Welwe mit dem An- trag zusammenhängt, dan er jetzt eben gestellt hat. Meines Erachtens soll durcb diese Bestimmung, nach welcher technische Beamte und Rechnunäsbcamte Von den Berufögenoffensckpaftcn anzustellen find, nur erreicht werden, das; einerseits die Berufßgenossenschaften über Beamte verfügen müssen, welch? die volle technische Sachkenntniß besißen, um sie zu befähigen, mit Erfolg die verschiedenen Fabriken und industriellen Anlagen ihres Bezirks zu revidieren, daß es andererseits aber im dringenden Interesse der Berufögenosiensäoaften selbst liegt, auch Beamte zu haben, die diejenigen Kenntnisse auf rechnerischem Gebiet besißen, um mit Erfolg das Finanzwesen und vor allen Dingen das Kassenwesen der Berufsgenoffenscbaften zu prüfen, Ich glaube, daß es verbältnißmäßig selten vorkommen wird, daß diese beiden Eigen- schaften sich in einer Person vereinigt finden. Der Name, meine Herren, thut bei der gamen Funktion nichts zur Sache; das Wesent-

liche ist, daß beide Kategorien sacbverftäudig sind und auch das nötbkge Maß persönlicher Selbständigkeit besiven. ch an aber der Ansicht - und das deckt sich mit den Anträgen des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm -, daß es keineswegs außgeschlosien ist, daß, wenn ein Rechnungsbeamter gleichzeitig die außreichenden technischen Kenntniss oder ein technischer Beamter gleichzeitig die auSreicbenden rechnerischen Kenntniffe besivt, dann eine Berufsgenoffenscbaft die Funktionen beider Beamten in einer Person vereinigt; denn es hätte in der That keincn rechten Sinn, wenn eine Verufögenoffenscbaft für zwei Beamte eines bestimmten Bezirks - sie kann ja kleinere Inspektions- bexirke bilden -- keine Beschäftigung hat und die nötbigen Voraus- seßungen für die Ausübung beider Beschäftigungen sich in einem Beamten vereinigt finden, daß fie nicht auch beide Funktionen einem Beamten übertragen könnte.

Ob es noch nothwendig ist, das im Geseß außzudrücken oder nicht, 'das siclle ich anheim. .

Abg. Dr. Hiye (Jenin): Die Anträge der Sozialdemokraien und die dazu gehaltenen Reden können nicht den Zweck haben„ eine Majorität zu finden, nachdem alle Anträge schon in der Kommtssion gegen ihre Stimmen abiielebnt worden sind. Die Wiedereinbringung drr Anträae und die Reden dazu find bestimart, nack) außen hin zu wirken. Ich babe an fich nichts dagegen. ich kann Ihnen dieses Recht nalürlick) aucb jétzt nicht nehmen; aber ich würde es für un- verantwortlich _balien, wenn wir etwa in gleicher Weise handelten und dadurch die (Gefahr heraufbeschwören würden, daß auch dieses Jahr aus dem Gesetze nichts wird. Wir stehen im siebenten Tage der Beralbung; wir sind Ihnen, soweit es ging, entaegengekommen, wir haben zwei Anträge von Ihnen angenommen. Wenn wir aber in gleicher Weise Ihnen antworten wouten, unsere Anschaunngen in derselben Weise vorbrärbten, so käme firbxér das Gesev in diesem Jahre nicht zu stande, und die dérbündeten Rxgierungen baben erklart, sie würden, wenn jeßt nichts zu stande kämx', das Essex nicht wieder vorlegen. Starke Strömungen sind im Lande und elbft im Hause, welche dieses Geseß nicht begrüßen; es ist auch jrßt noch (Gefahr im Verzuge. Wir müffen Jbre Reden anhören, aber wir müffen verz:chten, Ihnen in derselben eingehenden Weise zu erwidern. Das ist das größte Opfer, welches wir uns auferlegen können. Wir hoffen, daß die Arbeiter draußen, welcbe unseren Stand- punkt tbeilen, unsere Haltung aucb verstehxnwerden. Dächten wir nicht an die christlichen Arbkiter, so könnten wir leicht der Versuchung unterliegen, auch endlose deen zu halten, bis alles sich in Gemüth- lichkeit auflöst und der Reichßtag sicb vertagt., Nach Hsrrn Hoch wäre es ganz wertblos, daß es jxßt beißen soll, die Berufszenoffensckoaften sind „Verpflichtet'„ statt ,béfugt', für die Durchfübrnng der Unfali- Verhütungsvorscbriften zu sorgen. Wo bleibt da dl? ngik? Ich habe keineSweqs in der Kommiision gesagt, es liege diere Fassung des § 82 durchaus im Interesse der Unternehmer; ich babe dort er- klärt, di: Umwandlung dxr Befugniß in die Verpfliéotunq liege im Interesse der BerUngenoffenschasten. Wenn Sie solcbés Miß- traucn in die Berufsgenoffenschaften überhaupt scßen, so können Sie doch auch den Berichten ibre'r Beauftragten kein Vertrauen ich2nken. Wenn die Krankenkaffendorftände selbständig Unfaüverbütungk- vorschriften zu erlassen und deren Befolgung zu überwachen berechtigt sein sollen, so würdx dadurch i_batsäcblich ein unglaublicher Wirrwarr entstehen. In Berlin smd beiiyielsweise Hunderte von Krankenkassen; über die Koupeteni derselben in kein Wort in dem Anfrage qegagt. Solche Anträge steilxn Sie, und damit wollen Sie Staat machen vor dem Lande. Da kommrn Sie mit großen Dcklamationen über die Unfruchtbarkeit “dcr Kommissionkosrbandlungen! Cms solche Politik liegt nicht im Interefie dss deutschen Arbeitetstandes. Wir werden dafür sornen, dax"; das Gessß zu stande kommt;, damit haben wir für die Arbeirer etwas geleistet, aber nicht durch endlose Reden!

Abg. Freiherr von “Stumm zieht in Zweifel, ob der von dem Abg. Hoch ins Feld geführte Erwäbrsmann, Professor Hartmann, mit dem voiiiiändigen staiisttscben Material für die Fällung eines zu- treffenden Urtbeils aUSgerüstet gewesen sei. Redner bebt dann zur Vertbeidigung seinks Antrages hkkka, daß aus dem Wortlaut des (Heer-Zs kxineswegs unzweideutiq sicb Ergebe, das; der technische Y_Uf- sicbiSb-xamte und der Rechnunngeamt-z- physisch disselbe Perkon sein könnten.

Abg. Hoch polcmifiért zunäkhii gkger den Abg. Hißk, wendet sich darauf JLJM die Außiübrungen des Direktors Pr. von Woedtke nnd betoni, daß seine Parisi vas Hauptgkwia-t aus die Kontroie der Betriebe loge. .

Abg. Dr. Hiße erklärt auf die Aubiübrungcn dis Vorredners nicht weitcr cingeben zu wolien; er babs cin guns Gewiffcn.

Unter Nblchnuna dcr sozialdemokratischcn Anträgc wird 6 82 mit dem vom Abg. Freiherrn von Stumm beantragten , Usaß angenommen.

§ 938 Überträgt dic Feststeilung dcr Entschädigungen der in den Nnsführungsvorschriften zu bezeichnendrn Behörde.

Abg. FisäIe-r-«Sa-ipsen (Soz.) vértritt einen Antrag, der bsi dies:: Feststellung di: Hinzuziebuxg yon Arb:iiern vorfibt.

Der Antrag wird abgelehnt und § 936 unverändert an- genommen.

Die §§ 95ff. handeln von der Haftung der Betriebs- untcrnchmer und Betriebsbeamlen. § 95 bcitimmt:

,die nach Maß,;abe diefes Geseßxs versichert-In Personen und die in » 60- bis 66 bezricbncien Hintsrbliebsnr». können, auch wenn sie einen Anspruch auf Rente nicht haben, cinrn Anspruch auf Ersatz drs inidlxe eines Unfalles crlitienxn Schadens gsgen den Betriebsunteinebmer, dcffkn Bevoilmä-btigie L:. nur kann gelisnd macbIn, wenn durch strzfgkricbtlicbes Urtbeil feiigksisllt wordkn ist daß; der in Anspruch Ganommenc den Unfali Vorjäsiich bzrbei- geführt hat.“

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, die Bezugnahme auf die §§ 69. bis 6c1 bezüßlicb _der Hinterblicbcncn zu sireicbm EJ sei im döchitcn (Made bed-Inilrcb, obne das geringste Yrqriivalent dkn Arbéiiern ein Nacht zu nehmen, das man sonst aus ailgemrinen Ge- rechtigkcithrÜndrn Unerkannt babe. Fxrnex wünsche dxr Antrag, daß die Haftung dcs Uniernebmrrs auch dann eintreten soll?, wenn der Jnanspruchgenonxmenv: durch Fabriässigkci; ::;it Uußxraäpxlaffung der- jenigen Aufmerkiamkcit, zu der er Vékmögé seines Amts, Be- rufs oder Gewerbe's besonders vérvflicbtci wäre, dkn Unfall herbeigeführt habe. Diese Forderung set um so gerechtfertigten als die Unternrbm-xr aus diesem Gkséä große materielle Vortheile ziehen würden. Je geringer die Fixtscbädiqung sein würde, um so höher auch die Zabl der Unfäiik. Srlbfi dé? Kaiser babe seiner Zsit im Landes-Oékonomirkollegium diz große Zahl kikskx UnfäUe gerügt und di“: schärfsten Maßregeln dageg-n empfohlen, und nament- lich auch, daß von der Begnadigung in Fällen der Fahrlässigkeit des Unternehmers nur in den seltensten Fällen Gebrauch grmacbt werden solle. Das Geseß würde ein Außnabmearseß gegen die Arbeiter und ein Geskß zu Gunsten der Unternehmer sein, wenn die Anträze nicht angenommen würden.

§ 95 wird unter Ablehnung des sozialdemokratischen An- trags angenommen.

§„ 96 steht vor, daß diejenigen Betriebdunternebmer, Be- vollmacbtigte 2c., die den Unfall herbeigeführt haben, für alle Nufwendnngen haften sollen, welche infolge des Unfalls auf Grund dieses Gesetzes oder des Krankenversicherun sgeseßes von den Genosxenschaften, Gemeinden odrr Kranken affen ge- macht worden md.

Abg. reiberr vou Richthofen-Damßdorf (d. kons.) will

auch die rmenverbände und sonstigen Unterstüßungskaffeu berück- sichtigt sehen.

Die Ab g. Albre t und Genossen beantr . den § 96 zu gerseßen du:?!) eine Bektimmung, wonach Eg»

Urtheil gegen den fahrlässigen Betr ebdunterne er ec, zugleich

auf eine Buße bis zu 6000 „M zu erkennen i , die an Verleßten und die 5Zersonen u zahlen ist, zu deren Unterhalt der Verleßte geseßli verpfli tet war,

Abg. Stadthagen befürwortet auch diesen Antrag im Intense der Verrin erung der Unfälle auf die Gefahr bin, daß das Geseg den Berufßgeno enscbaften unscbmackbaft werden sollte. Die Regienm könne gegen den Antrag nicht sein, wenn sie sich nicht in Widersprn mit der Kaiserrede seßen wolle.

§ 96 wird mit der von dem Abg. Freiherrn von Nicht- hofen beantragten Ergänzung unter Able nung des Antrages Albrecht angenommen.

Nach I109 Abs. 3 kann die höhere Verwaltungsbebörde bestimmte emeindebehörden ais untere Verwaltungsbe örde im Sinne res § 57 Abs. 3 beÉichnen und mit der ahr- nehmung der dort vorgesehenen cschäfte betrauen.

Der Absaß wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen gestrichen und der Rest des Geseßes angenommen,

Damit ist die zweite Berathung der Novelle zum Gewerbe- Unfallverficherungdaeseß beendet.

Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sisung Freitag 1 Uhr. (Fortseßung der zweiten Berathung der Novrllen u den UnfaUverstcherungsZeseßen [Land: und Forstwirthschafth

Preußischer Landtag. H e rre n 1) aus.

10. Sitzung vom 10. Mai 1900, 1 Uhr.

Urber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Ueber die Petition dss Hannoverschen Städtevereins um Beseitigung der Kommunal-Steuerprivilegien dsr Geistlichen, Beamten und Elementarlebrer be- antragt der Berichterstatter, Ober: Bürgermeister Oertel- Liegmß, in Anbetracht dessen, daß eine gleiche Petition erst im vorigen Jahre dem Hsrrenhause vorgelegen hat, zur Tages: ordnung überzugehen.

Ober-Bürgermeister F uß-Kiel beantragt, die Petitidn als Material zu überweisen.

Ober-Bürgermeisier Struckmann spricht siih für diesen Antrag aus. Es stehe schon im Kommunalabnabengefex, daß dixie Frag-z ge. regelt werden folie. Das qus müss? feine ustimmung dazu aus- sprechen, das; die Ragierung sie erledige.

Freiherr von Malizabn bemerkt, das; das Herrenhaus sich da- gegen wehren müsse, daß es immer mit denselben periodisch wieder- kehrenden Petitionen bkscbäftigt werde.

Das Haus beschließt den Uebergang zur Tachordnung.

Urber mehrere Petitionen vom Handwerkermeisterverein in Halle a. S. und von anderen um Abänderung des Kommunal: abgabengeseßes zur Vermeidung der steuerlichen Ueber: bürdun des Haus: und Grundbesißes beantragt der Berichter tatter Ober - Bürgermeister Oertel zur Tages- ordnung überzugehen; das Haus beschließt demgemäß.

(% folgt die Berathung und Bcschlußfaffung über die geschäftliche Behandlung des Geseheniwurfs, betreffend die Bildung der Wählerabtheitungen bei den Ge- meindewahlen.

Graf Botho zu Eulenburg will sich materisil nicht auf die Sache einlaffen und beantragt die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 15 Miiglicdern.

Ober-Bürgermeister Becker: Ich erkrnne das Bedürfnis; nach Abänderung des Kommunalwablreckpts an, ebenso daß der Entwurf argen den frübéren verbxffert ist, indem nur Gemeinden über 10000 Serlen davon berührt werden. Troßdem bin ich von der Vorlage nicht befriedigt, wril der Ministér das DurchschniUßpcinziv mit über- nommkn bai. Durch die Steuerreform baisicb allerdings die Zahl der Wäblkr 1. und 2.571.211“: Vermindert, absr in der Praxis ist doch kéine pluto- kratiscbe Wirkung der Steuerreform bkmerkbar géwesen, wxil die Vcr- treter dieirr beiden Klassen, namentlich auch im Rheinland,. cs niemals an Objsktivitär babrn ieblen lassen. Durch die Verbeffrrunxzen rer jeßigxn Vorlage gkgenüber der rorjäbriaen, namentiicl) durcb dix Bischränknna auf di- Gemsinden mit m-br als 10 000 Einwohnern, werden dis Hanytbxvenken der richten Szite dds Hauses weierjlickr beseitigt skin. Das reine Durchschnittéprinziv des v:)tjibrigen (Geiers- entwurfs batte aroße Bedenken gegen sich; wxnn die Erwsrbd- verbältniffs zurückg-sben, sinkt der Durchschnitt immer msbr und kommen Elsmann? in die 2. Klass, die nicht dabin gehören. In Köln befinden sch j7ßt 159 Handwerker in der 2. Klasse, bei der Zwölfteluna würden es 355 sem, bei dem Durchschniiwvriazip 738; bei den Wi-iben und Bierbrauern steilen sicb die Zahlen auf 121, 269 und 445, bei dsn Privatbeamtkn auf 197, 189 U;!) 312, bsi den Subalternbeamten auf 5, 44 und 95. Und sebcn wir uns di: belen derienigrn Wäbler an, welche nicht ZLw-Zblt haben, so baben nach dem jeßigcn Wahlrecht in der 2. Klass in Kö!n nicht gcwäbit 664, bei der Zwölftelung „bättrn nicbt gewahlt 717 und bei dem Durchschnitts- prinzip 3054. *.*-„sinn will den Mittelstand in die zweite Klaffe bineindringen, aber die (Gejchicbie der Stadt Köln hat gezeigt, daß in der Zrit der Herrschait der Innungen schlecht gewiitbsibaftet wurde. Ein Kardinalfe'oler des Gsieses ist es, daß den Gemrinden die Wahl drs Systems überlaffen bleibdn soll. Um das Orts- fiatut wird bsftig gestritten Werden, und beide Parteien im Rbcinland ringen doch um den (“ZW. Die orisiiatutarifwe Regelung 11251 im Widerspruch mit der aÜgemetnen Stadtrordnung. Tie zehnjährige Frist für die Abänderung des Ortssiatuts kann eine notbivendige Aenderung erschweren. Die; chidrittelmebrdeit bieict k:3.ie Garantie, wenn diese M:brbeit da ist, fie erschwxrx es nur einer Partei, diese Mehrheit zufammenzubringen. Nnn soblrn die Drei- und Sech5mätker nicht mitgereärnet werden; allerktngs ein richtigcr (Hsdanks, wxil er den Durchschniit etwas erhöht, abdr saison dxdurch wird das Durchschnitjsvrinziv durchbrocbrn. Die Vorlage ift ein der Sxatiftif anaepaßteö GelegenheitheseZ; Sobald die wtrtbichaftlicheu Verhält- nisse wieder zurückgeben, vx-rjcbiebt sich das ganze Verhältniß. Nach alledem kann ich nur für die Zwölftelung sein, welche sich dem ganzxn System am besten anpaßt. Daß sich die Wirkungen der Voriage in kurzer Zeit wieder verändern, wird viel m_:br bei drm Durchschniits- prinzip, auch bei„dem potenzierien Durch1cbnitt§vrinxiv, als bei dsr Zwölftelung möglich sein. Der vom Abgeordnetenhause binzuaefügten leassung der Abstimmungsbezirke bitte ich zuzustimmen. Mitder Ueberweixung der Vorlage an eine Kommission bin ich einverstanden.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner Ausführungen zwar ein Bedürfniß zur Abänderung unseres Gemeindewablsyftems an- erkannt, dann aber im Einzelnen die Art bemängelt, in der versuckit worden ist, Remedur zu schaffen. Er bat den Ausdruck gebraucht- daß die Vorlage ein an die Statistik angepaßtes Gelegenheitögeseß sei. Dieser Auffassung bedaure ich widersprechen zu müssen. Meine Herren, es handelt sich nicht um ein Gelegenheitsgesks, sondern es handelt sich darum, ein von der Staatöregieruns wiederholt und feierlich gegebenes Versprechen einzulösen und einigen Klaffen unserer Bevölkerung, namentlich dem Mittel- stande, das Maß von Wahlrecht eimuräumkn, das ihnen vor der

7“ “xouimmt

alftenerrefom wßand, und das ihnen“ nach ihrer ganzen Be- in unserer sozialen Gliederung gebührt. Ich werde mir er- [aber! Ibnen einige DIT?“ in dieser Beziehung anzuführen, um zu zTMjsém daß es in der Tbat ein dringendes Bedürfniß ist, hier die beffernde Hand “"salegen, und daß es ficb nicht um em bloßes Ge- legenheiwgesetz handelt. Aus den Materialien, zu der vorigen Vor- lage erleben Sie, wie sicb'die Verhältnisse in einzeinen, namentlich großen Gemeinden gestaltet haben, wie sich die versänedenen Wähler- abtbeiluugen zusammenseven, und in dieser Beziehung bitte ich nur, für einige Großstädte Ihnen gewisse Daten mittbeilen zu dürfen.

Meine Herren, in Berlin stellt es sich so, daß von der Gesamttit- heit der Wähler nur 0,31%. also noch nicht Ein halbes Prozent, die „sj: Abtheilung bildet, 2,63 0/0 die zweite Abibeilung und 97 0/0 die dritte Abtheilung. Also noch nicht 3 0/o der Bevölkerung beherrschen dje zweite Abtheilung, und 97 '/o finden sich in der dritten Ab- theilung zusammengedrängi, Während vor der Steuerreform die dritte Abtheilung 919/0 umfaßte. In Breslau umfaßt die erste Abtheilung 1,9 []/9, die zweite 5,85 0/o und die driite 93,070“); bier ist eine ähnliche Verschiebung bei der dritten Ab- tbeilung um 10 0/0 eingetreten, indem vor der Steuerreform iti der dritten Abtheilung 83 0/0 *der Wäblcr stimmten, während die Zahl na-b der Steuerreform auf 93 0/9 gestiegen ist, In Magdeburg Wähl?" in der ersten Abtheilung nur 1,13 9/0, in der zweiten 6,60%, während die dritte 92.27 0/0 umfaßt, und zwar ist auch hier eine wesenjliche Verschlimmerung gegen den früheren Zustand eingetreten, indem im Jahre 1891 noob 87,90 9/0 in der dritten Ab- theilung enthalten waren. In Köln stellen sich die Sachen ähnlich, aucb dort ist die dritte Abtheilung, die im Jahre 1891 nur 79 0/0 der Wähler umfaßte, bis auf 92 0/9 emporgeschnellt. In Barmen enthält die erste Abtheilung 0,89, die zweite 6,50, die dritte 92,61 0/0, während vor der Steuerreform nur 77,22 0/0 in der dritten Ab. tbeilung wählten. Es ist also eine breite Klasse der Be. völkerung, die früher der zweiten Abtheilung angehörte, aus der zweiten in die dritte Klafse berabgedrückt worden. In Halit: liegt die Sache ganz ähnlich, auch dort waren vor der Steuxrreform 79 0/9 der Wähler in der dritten Klasse, jetzt ist diese Ziffer auf 93 0/0 ge- fiiegen. Aber noch bezeichnender für die Zusammenseyung der Wähler: abtbeilungen als diese Prozentsäße sind die Ziffern der Steuerbeträge, mit denen man früher und jetzt in die zweite Abtheilung gelangt. Unter dem Einfluß der Steuerreform ist drr Einkommensteuersaß, mit dem man in die zweite Wablklaffe gelangen kann, immer gestiegen. Ich weise darauf bin, daß in Berlin erst ein Mann, der 1095 „sé Steuer zahlt, in die zweite Klaffe kommt. Das ift der unterste Steuerzahler der zweiten Abtheilung, und ich wage zu behaupten, daß es sebr weite Kreise des Miitelstandes giebt. welcbe weniger als 1095 „46 Steuer zahlen, und die der zweiten Abtheilung angehören sollien und nicht der dritten, und die dennoch durch die Gestaltung der Dinge von der jwsiien Abtheilun aus- geschlcffen sind, In dem von dem Herrn Ober-BürgermeistergVecker behandelten Fall in Köin stellt sich die Sach: so, das; der unterste Steuerzahler 646 «Fi Steuer zahlt, in Königsberg 584, in Stettin 606, in Elberfeld 714, in Essen 1182 „FC

Meine Herren, ich wii] Sie nicht ermüden, indem ich die ganze Liste vortrage; aber ich glaube, die wenigen Daten, die ich mir mii- zutbeilen erlaubte, beweisen, daß eine pluiokratiscbe Eni- wickelung der Verhältnisse in den Gemeinden, namentlich in den größeren Gemeinden, statigeiunden bat, die es dringend noth- wendig macht, hier eine Befferung eintreten zu [affen und den mittleren Klaffen unserer Bevölkerung wieder das Maß von Wahl- recht einzuräumen, das sie vor der Steuerreform besaßen. Der Herr Ober-Bürgermeister Becker hat als Vorzuz bervorgrbobrn, daß die Vorlage sich nicht wie die vorige auf alle Gemxinden der Monarchie ersirecke, sondern sich auf meeinden über 10 000 Seelen beschränke, und ich kann diese Anerkennung mit Dank entgegennehmen. Auch ich erblicke darin einen Vorzug gsgcnübsr der vorigen Vorlage, weil diese plutokratiscbe Verschiebung überwiegend in den großen Siädteu sicb vollzogen bai, in geringerem Maße in den miti- lercn und in noch geringerem in den kleineren Gemeinden. Gewiß sind in den einzelnen Gemeinden, namentlich da, wo sich plöylich eine lebhaft: Industrie etabliert bat, auch erhebliche Ver- schiebungen in den WiblLr-Abtbeilungen eingrtrcten, aber das bildet doch nur die Außnabme. Im allgemeinen kann man sagen, daß in ien kieinrren Gemsinden, und namentlich in den Landgrmeinden, eine derartige plutokratiscbe Zuspitzung nicht erfolgt ist, und deshalb haben wir es für richtig gehalten, diese klcinen Gemeinden aus der ganzen Regelung herauszulaffen, um die damit unzweifelhaft verbundene Auf- regung von diesen kleinen Gemeinden fkrnzubalten.

DecHerr Obei-Vürgeimeifier wendet sich nun hauptsächlich gegen den Grundgedanken des Gescyes, das Dmchscbnittkprinzip, indem er die Zwölftelung für das allein richtige Piinzip bält. Meine Hörren, ich glaube, wir können mit Engelözungen reden, ein Prinzip, was ab- solut richtig ist, was jede tinxelne Gemeinde so richtig trifft, wie wir es wünschen, giebt es überhaupt nickt (sebr richtig!), und die (Er- mittelungen, die wir angestellt haben, beweisen, glaube iw, zur Evidenz, daß bei der außerordentlich großen Verschieden- beit . der Verhältnisse in unserem Vaterlande, bei der akoßen Verschiedenheit der sozialen, der wiribscbaftlichen, der politischen Vkrbäljniffe sich überhaupt ein Maßstab nicht finden läßt, der das große Ziel erreicht, dem Mittelstands das Maß von Wahlrecht wieder zu gewähren, das er vor der Steurrreform batte, und andererseits die Gefahr der Demokraiifierurg außzuscblirßen, und es bleibt nicht Anderes übrig, als die ortsstatutarische Regelungzuzulaffen, die für jede einzelne Gemeinde die Möglichkeii giebt. das Prinzip zu wäblen, welches gerade für die Verhältnisse dieser Gemeinde das allein richtige ift. Der Herr Ober-Bürgcrmeifter ist andererMeinung und meint, das; mit dem Prinzip der Zwölftelung sich die Schäden, die ich vorher an- gedeutet babe, würden beseitigen laffen. Ich bedauereibm dawidersvrechen QU müffen. Ich habe im Abgeordnetenhause schon ausgeführt, daß die Zivölftelung in vielen Gemeinden bedenklicher wirken würde als das DUkchschnittsprinxip. Das ist auch ganz natürlich. In den Ge- meinden, in denen keine sehr starken steuerlichen Verschiedenheiiea Wbandm sind, wo die Elemente im allgemeinen wirtbschaftlich und sozial gleich gestellt sind, da kommt nach dem Prinzip der Drittelung von selbst der mittlere Mann in die zweite Klass“, und ebenso wirkt das DUkÖsébnitiSprinzip. Ganz anders wirkt aber die Zwölftelung. Di? Zwölftelung führt 3. bout. [ckro eine Verschiebung berbei, auch dort, wo gar kein Bedürfniß darnach vorhanden ist, indem sie die “ß? Klasse den */u auf 5/12 erhöht, und dadurch wieder aus der

deutung

dritten in die zweite Klasse Elemente hinüberfübri, die sonst in der dritten Klasse verbleiben würden. Also die Zwölfteluna wirkt unter Umständen umweifelbaff viel schärfer als das Durchschnittsprinzip.

Ich werde mir erlauben, das mit einigen Daten zu belegen. Ich habe bier eine Statistik, wie sich die zweite Abtheilung zusammenseyt, nach Tansendibeilen der Bevölkerung bemeffen. Beispielsweise umfaßt in Elbing die zweite Abtheilung 8,320/oo; dieser Saß würde nach dem Zwölftelungsvrinzip auf 13,65 0/00 steigen.- In Oberhausen umfaßt dieselb: Abtheilung 10,34 o/oo, der Satz würde steigen nach der Zwölftelung auf 29,29, also beinahe auf das Dreifäckje. In Meiderich umfaßt die gleiche Abtheiluns 17,14 und würde steigen auf 33,33; in Hörde würde sie sogar steigen von 9 auf 22.

Diese Nachweisung deckt sich nicht in alien Einzelheiten, aber im wesentlichen mit den Datén, di? ich im Abgeordnetenhause gegeben habe. Sie umfaßt gerade so!ch: industriellen Gemeinden, in denen im allgemeinen viele Arbeiter und mittlere und kleine Gewerbetreibende leben. Es ist wohl nicht zu bestreiten, daß die Zwölftelung, die b. 10111; prix 5/12 der ersten Abtheilung zuweist. vielfach weitergeht als das Durchschnittsprinzip und als man im Jntereffe einer richtigen Abschichtung dsr Wählerabtbeilungen wünschen muß. Andererseits wirkt in Gemeinden, wo starke Ver- schiebungen stattgefunden haben, wo sehr große Vermögxn zugrtreten find, die Zwölftelung nicht in dem Maße, wie nothwendig ist, und weist den mittleren Klassen nicht das Maß von Wahlrecht zu, wie es ihnen im Jahre 1891 zustand. Sehr prägnant ist in dieser Beziehung Berlin. Ick babe im Abgeordnetenhauie dargetban, wie außerordxnjlicb groß die Verschiebungen in Berlin gewesrn sind. Während in Berlin im Jahre 1891 auf das Tausend der Bevölkerung 11,42 in der zweiten Abtheilung wählten, würde diese Zahl nach der Zwölftelung sich auf 7,82 steÜen, würde also noch um 3,6 zurückbleiben hinter dem Jabra 1891. In Königßbüiie zählte die zweite: Abtheilung im Jahre 1891 18 0/00, beim Zwölftelungsprinziy würden wir nur auf 12 0,00 kommen; in Gelsenkireben im Jahre 1891 26, bei der Zwölfte- lung 10, in Rheydt 11 bezw. 8, in Recklinghausen 17 bezw. 14, in Staßfurt 19 bezw. 12. Diese wenigen Daten beweisen, glaube ich, was ich eingangs saste, daß es garnicht möglich ist, ein für akte

Verhältnisse in der Monarchie pzffendes Prinzip zu bestimmen, und *

daß es unerläßlich ist, eine ortsiiataiarische Regelung zuzulaffen.

Nun sagt der Herr Ober-Bürgermeister, eine solche ortsstatutariscbe Regelung sei überaus bedenklich, weil fie eine siete Agitation in der Gemeinde entfache. Dies Bedenken kann ich in gewiffxm Sinne an- erkennen. Aber auch nur in gewissem Sinne. Meine Herren, in jrder Gemeinde sind Gegenstände der größten Tragweite von kommunalem Jntereffe, die die Bevölkerung auf:; tiefste erregen und darum doch nicht zu dauernder Gefährdung des kaeindewobls führen. JQ darf insbesondere, was die rheinischen Verbältniffe anbetrifft, daran er- innern, daß früher, wie Herr Ober-Bürgermeisiec Becker angeführt bat, die Mözlichkeit gegeben war, einen Z-xnsus, und zwar bis zu 36 «M, einzuführen. Die Gemeinden hatten dort tbatsäcblich cinen Zensus von 9, 12 und 18 «ki eingeführt. Alle diejenigen, die einen so hoben Zensus nicht zahlten, waren von dem Wahlrecht außgeschloffen. Davon ist aber bier nicht die Rede, eine Ausschließung der unteren Elemente findet nicbt statt. Bei dieser Kardinalirage, die von viel größrrer Bedeutung ist als die Vorliegende Frage, konnten erhebliche Bedenken entstehen, aber ich habe nikmals gehört, daß der Friede der Gemeinde dauernd gefährdet worden ist. Also ich glaube, meine Herren, man darf die Gefahr der Kämpfe in den Gemeinden nicht übertreiben, wenn ich sie auch bis zu einem gewissen Grade nicbt verkénnc, und ich msine, daß man versuchen muß, sie zu mildern, so- weit es möglich ist. Deshalb war in unserer Vorlage vorgesebcn, daß die ortéstaiutarifcbe Regelung nur von 10 zu 10 Jahren zu erfolgen babe, um eine Beunruhigung drr Gemeindc'n möglichst aussuscbliéßen. Das Abgeordnetenhaus hat zu meinem Bedauern diese Bestimmung gestrichen. Es wurde ein Punkt angeführt, der eine gcwifie Be- rechtigung bsrdient: daß man die Dinge nicht übersehen könne, daß die Verbäitniffe sich verschieben können und daß es dann nicbtmögiiä) sei, nach erlangter befferer Einsicht, nach Eintritt der Verschiebungen, die erwünschte ortsstatutariscbe Regelung einzuführen, weil fis erst nach 10 Jahren eingeführt werden könnte. Man könnie diesem Be- dcnk.n Rechnung tragkn, wenn man den von dem Freiherrn von Zedlitz gestellten Antrag annäbme, der die Einführung der 0:1?- statutariscbcn Regelvng nicht von einer Frist abhängig macht, wcblakrr die Abänderung des Ortsstatuts. Habe die Gcmeindz das Prinzip eingeführt, dann soll Nabe in der Bürgerschaft sein und erst nach 10 Jahren Line Abänderung eintreten können. Wir wkrden uns in der Kommission darüber verständigen, ob man eoentueli auf den An- trag des Freiherrn von Zedlixi oder unsere frühere Vorlage zurückgrbt.

Herr Ober-Vürgermeister Becker hat noch auf ein anderes Bedenken hingewiesen, was ich in vielen Brzicbungen theils. Er wies darauf bin, das; dies Durckoschnittéprinzip iniofkrn nntrr Umsiändcn gefährlich sein kann, als es zu einer z.: starfrn Dcmo- kraiisierung führen könnte, namentlich in den Jndustriegegenden. Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Löhne eine steigende Trndenz haben und immer mrbr Elemente in den Kreis der über 9€0 .“ Einkommen babenden Leute, also - im Rheinlande “* de'r Wah!- berechtigten, eintreten. Nimmt dieser Kreis zu, und steigt damit dEr Divisor bei der Durchschnittsbereck nung, so muß auch der Durchschnitt€- betrag sinken, und es vergrößert sich die Zahl der Leute, die in der zweiten Abtheilung Aufnahme finden. Das war das erhebliche Bedenken, welches ich in der Kommission wie im Pienurn des Abzeordnetenbauses gegen das Durchschnittsvrinzip geäußert babe, soweit es in Gemeinden mit stärkerer Arbeiterbevölkerung Eingang findet. Aber wrnn ich nicht in der Lage gewesen war, mich für das bloß? Durchschnittébrinzip außzusprechen, so ist mein Bedenken sebr weientlickp dadurch gemildert Worden, daß das Abgeordnetenhaus auf den Antrag dss Frci- herrn von Zedliy eingegangen ist und die sogenannten Drei- märker und Sechömärker bei der Berechnung drs Durchschnitts außgescbieden bai. Dadurch ist ein wesentliches Remedium gegeben, um der allzu starkén Demokratisierung der Gemeindevertretung bor- zubeugen,

Herr Becker meinte die Befürchtung aussprechen zu müssen, daß die Handwerker zu stark in die zweite Klaffe eindringen und dieser Einfluss im städtischen Interesse vielleicht nicht er- wünscht sei. Diese Befürchtung ist unbegründet. Nack) dem bloßen Durchschnittsprinzip würden in Köln in die zweite Klasse Leute mit 231 „js- Steuern kommen, um!) dem Anfrage Zedliy sogar nur Leute mit einem Steuerbetrage von 292 „14 Lsute, die 292 «M Steuer zahlen, können doch nur in Außnabmefäuen Hand-

werker sein und sind jedenfabis Handwerker größeren Stils und von einer sozialen Bedeutung, so daß sie in den weißen Fällen in der That die Intereffen der Gemeinden nicht gefährden dürften. Also, meine Herren, ich glaube nicht, daß die Gefahr vorliegt, daß infolge des veränderten Durchschnittsprinzips beispielSweise in Köln die zweite Klaffe von Handwerkern minderer Bedeutung überschwemmt

werden würde.

Ich glaube, meine Herren, ich habe die Einwendungen, die Herr Becker geäußxrt hat, in jxdem einzelnen Punkte besprochen, und ich möchte darum nur noch eine allgemeine Bemalung meinerseits daran knüpfen.

MeineHerren, wie ich vorhin gesagt habe, wird es unmöglich sein, von welcher Seite man auch die Sache anfaffe, ein Prinzip zu finden, welches schlechterdings für jede einzelne Gemeinde paßt, und es werden sich Einwendungen nach der einen oder anderen Richtung stets erbeben [asien- Jch darf zum Beweise dxssen auf die Verhandlungen bir.- weisen, die fast ein IIbrzebnt hindurch den Landtag beschäftigt bäbxn. Wir haben unsrrm Versprechen gemäß, die Verschiebungxn, die durch die Steuerreform eingetreten sind, außzugleicben, im Jahre 1891 einen fingierten Saß von 3 „;ck für die nicht zur EinkommenstLULr veranlagten Personen geseßlich eingeführt. Dann wurde 1893 das Prinzip der Zwölftelung vorgeschlagen, was aber in diesem hoben Hause keine Annahme fand, und es blieb von den Vorschlägen der Regierung damals nur die Bestimmung übrig, daß bei den Wahlen sämmtliche Kommunal-, Staats-, Kreis- und Gemeindesteuern ange- rechnet werden sc-Ürn. Nachdem also 1893 der Versuch, mit derZwölftelung zur Rc-gelung zu gelangen, gesckoeitert war, ist im vorigen Jahre drr andere Versuch mit dem reinen Durcbsckmiitéprinzip g-Imackzt worden. Der damalige Geseßentwurf isi wiedkr im Abgeordnetenhause auf Widerspruch gestoßen, und wir haben jest versucht, ein kombiniertes System zu schaffen, das zwar auf dem Durchschni11§prinzip basiert, aber die Möglicdkeit giebt, in den großen Städien ein andercs Prinzip, die Zwölftelung 9er ein modifiziertes Durchschnittsprinziv,einzuführen.

Ich kann nur dringcnd bitten, daß das hohe Haus sich auf den Bokrn der Vorlage, wie sia aus drm Abgsordneiknbause hierbcr ge- lang: ist, stellsn möge und daß jeder nicht lediglich den Gedanken derioigen mögr, diese Regelung genau so zu irrffen, wi: er es für feinc Gemeinde bercckvtigt bäii. Sensi würdcn wir nicbt zur Verständigung kommen. Bei einer so sckwicri§en Materie muß man versuchen, einen gemeinsamen Boden der Verständigung zu finden, und etwas abstrahieren von den anäliniffcn der einzelnen Stadt oder des Cinzelmn Landestbeils, drm der Betreffende angeböri. Es ist eine drirginde soziale Aufgabe, dem Mitkélstande das Maß rc-n Wablrccht einzuräumen, wie er 66 Vor der Steuer- reform hatten Es läßt sick) dies erreickrn, ohne in die Gaiabr ciner zu starken Demokratisierung zu deriaUen. Ich kann also rur ndchmais drin,;end biiien, die Vorlage so, wie six aus dem Abgeordnetsnbause bierber gelangt ist, sympathisch aufzunehmen. (Bravo !)

Ober-Bürgsrmeister ])r. Lenye-Barmkn: Eine Vsrscbikbxxng des Wahlrechts ist durch die Stcnerreiorxn cingetrsten, aber iw karn an:? der Statistik des Ministers nicht__dieke1brn Folgerungen zixben. Statt der angeblicbén jriziaen vluwkratiiwen Wirkung wird die Vorkurs sine: demokratifisrende Wirkung haben; die 3. Klasse wird schließlich ganz von de: Sozialdemoiratie bébxrrsckpt werden. Die Verkth-Zr der 1. und 2. Klaffe können_tn den Sißungen der Gemsindsderirstunan wegrn ihrEr Berufs,;escbaité nicht immar anwesend sein, sie sind auch rinmal Verreist; dieäSczmidrmokrat-sn Verreisen nik und snd immer voUzäblig i_n_ der Sitzung, sodaß sie leicht die Viajorität haben können. Tiki“: G,:fabr besteht béi dem reinen Durch1cknétr§prinzip ficbsr in dsr Stadt Barmen. _Alierdings läßt_ die VOrlage Line Aenderung dss Dur-Öskbnritsprinzivs zu, ab:?r dtefrs soll doch immrr die nge[ sein. DIe Stadtvswrdneten-Versammlungén wxrdcn ein Tummelpalatz dsr Sozialdemokratis werden.

Gras“ Both? zu Eulenburg: Das Vsdürfniß nach risiem Gcsk§ kannnicht béiiritten wsrden; dsr dmch die VLTsÖiEÖUnFZU iixidlgk dé! Stxusrreir-rm eingetreiene Zustand ist nickt ncbr Haltbar. 1893 babs ich mich allerdings für die Zwöliiclung arrégc pxockßen, abc: :mais b&n'xlte es siab um eine Vorlage? für alle Gemeinden der Monarchie, baute handelt Es sich nur um einen fixineren, wenn auch ÖSTSLIUUZZVVULU Theil der (Mmrincrn. Ein Uniderialmittcl zum Aukglsich „“all-„'r Ver- schicd-„nbeitsn nisbi LI überhaupt nichr. In einer Anzahl wn kaeinden würde di: Zvölitslunq ebknso d:*zndkrartii€iend wirken, wie in anderen kacinden das Durchschnittsprmzip. Dieses Entspricht. wenn auch nicht in der Form, i_o doch in dcr Tkndenz drm iäcbfischen (Gsies, nach welchem eine büitimmte Struersumme Voraudfkßuna für die Zugebörigfeil znr böb-xren Klaffc ist, und der aligkmsinkn Stimmung kommt man sich5r1ich,am beii-n dadurch entgegen, das; man das Wahlrecht nach der Gtruexlsninni abmißt. Die Einzelheiten lasen sich nur in einer Kommisjwn erledigen, da LS fich um ein grdßes Ziblenmaierial [)InTél!

OIrr-Bürgkrmeistrr B Scker Das Brdürfniß nacb dikser Vorlage derksnnr ich andi, w€1l Tbatiächiicb Verschiebungen ch Wabirrchs ringctrcten sind, aber it,;rndweicbe Unzuiiäglichkeiten in den (Hemsinde- derlréi'xngen bzben iii) ntcht gxzsigt. Ick bedauere, daß drr Vorredner sein éixenes Kind von 1893 nicht mehr anerkennen will. Die Wir- kmg drr Zwölftelung wird immer günstiger sein als die des DU1ch- ichnirrs, namentlich wenn die bobe wictbscbaftliche Entwickelung wisder etwas zurüchsbt Und _zu einer normalem wird. Wenn man von den Vorzüan dcs Onrch1chnit1§orinzip5 durchaus überzéugt nären hätt? man es “c-ocbnicb: mit allerlei Kanteicn umgcben. Ez bandslt sich bi-xr namzn'ltch unt dis großen SMM, dabei: sollts nian ami; dsrrn Wünkchs bsrückfikbtigen.

Dix Vorlage wird einer Kommission von 15 Mitglirdcrn überwrricn.

Es folgt der Bericht der Kommunalkommission üb-kr dcn Gcicßentmnrf, betreffend dre Bildung dss Wnbl- Verbandes der großeren ländlichen Grnndbeiißcr und des Wahlvxrbandcs der Städte in den K_remen Teltgm 11110 Niederbarnim. Nach der Vorlage 1011 von dem fur die Wahlberechtigung im Wahlverbande drr großeren landltchen (Hrnndbcfißer„maßgebenden Mindestbetrag an Grund: und Gebaudsstcuer wenigstens 'die Hälfte auf die Grundsteuer entfallen. Landgemeinden mtt mehr _als 6000 Emwolnern sollen alsz Städte im Sinne drr Bestimmungen der reis- 0rdnung uber die Zusammenseßung des Kreistages gelten.

Berichterstatter Graf von Hutten-Czapski beaniragt die unveränderte Annahme der Vorlage in der Fassung des Abgeoranetcnhauses.

Auf Antrag des Herrn von Wedel-Piesdorf wird die Vorlage an 6100 angenommen.

Die_dazn einge angenen Petitionen werden auf Antrag des Bertchterjtatters kiür erledigt erklärt.

Die Petition der Vereinigung deutscher Hebammen um Erlaß eines deutschen Hebammen-Geseßes, um aus- nahmslose Einbeziehung alier Hebammen in die Reichs-Jn- vgliditiiis- und AlterSrentenkaffe und um Erlaß eines Wochen- pilcgermnen-Geseßes Wird auf Antrag des Berichterstatters, Herrn [).131“. Bosse, der Regierung als Material überwiesen.

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