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Personal-Veränderungen.
Königlieb Preußistbe Armee.
Of i iere,Fäbnriche2c. Ernennungen,Beförderunaeu und karzsehungen. „Jm aktiven Heere. Berlin, 5. Mai.
von der Groeben, Major“ aggreg. dem Gren Regt. König Fried- rich 111. (Ostpreuß) Nr. 1, als Batz. K_ommandeur in das Jnf._ ReJt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelxß (6. Ostvreuß.) Nr. 43
der e t. Eremie, Lt. im 'Feid.-Art. Regt. General-Feldzeugmeister 1. randenburg.) Nr. 3, dessen Kommando zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe bis Enke Oktober d. Js. verlängert.
Schloß Urville, 9. Mai. Vitzthum v. Eckstaedt (Ernst), Major im Großen (Generalstabs, k 18. 8111126 des Gsneralstabes der Armse gestellt. Mit Psnsion zur Disp- gestelit und, unter Ertbeilung der Erlaubniß zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, zu Bezirks. Offizieren und Pferdevormusterungs-Kommiffaren ernannt: Prinz zu Bentheim und Steinfurt, .Major und Eskadr. Chef im 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, bei dem Landw. Bezirk Köln, Spangenberg, Major und Eskadr.'Cbef im Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14, bei dem Landw. Bezirk 11 Bremen, Melior, Haudtm. und Batik. Chef im Feld - Art. Regt. von Holßen- dorff (1. Rhein.) Nr. 8, bei dem Landw. Bezirk Braunsberg, Protzen v. Schramm, Hauptm. und Batik. Chef im Feld.Art.Regt. Nr. 39, bei dem Landw. Bezirk Aachen, v. Bothmer, Haudtm. und Batik. Chef im Feld-Art. Regt. Nr. 59, bei dem Landw. Bezirk Kiel, v. Bredow, Ritim. 5. 18. 811ij des 2. Leib-Hus. Regis, Kaiserin Nr. 2 und Vorstand der Militär-Lebrschmiede tn Franksurt a. M., bei dem Landw. Bezirk 1- Trier. Schwenke, Rittrn. und EOkadr. Chef im Draa. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Ltttbau) Nr. 1, mit Beibehalt seiner bisherigen Uniform, zum_Vorftand der Lebrscbmiede in Frankfurt a-“M. ernannt. v. Salvia'ti,'Ritim. und Eskadr. Chef im Ulan. Neat. Großherzog Friedrich von Baden (Rhein.) Nr. 7, behufs Wahrnehmung der Gesckpafte ais Bézikks-Olfiiier und Pferdevormusterungé-Kvmmifiat zum Landw. Bezirk Flensburg kommandiert. v. Rensß, Major z D, zuießt beim Stabe des Draa. Regis. König Albkkt von Sachsen(Os1preuß.) Nr. 10, unter Ertbeilung der Erlaubnis; zum ferneren Tragen ' der Uniform des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, zum Bezirks- Offizier und Pferdevormusterungs-Kommiffar bei dem Landw. Bezirk Marienburg ernannt. Michelly. Haudtm. und Battr. Chef im 1. Großherzogs. Heis. Feld-Art. Regt. Nr. 25 (Großherzoal. Art. Korps), von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Großezr Generalstabe enthoben. Kleemann, Oberlt. im Jnf.Regt.Nr.136, bis Ende März 1901 zur Dienstleistung bci drm Großen General-
abe kommandiert. _ , st AbfckoiedSbewilligungen. Im aktivenHeere. Beritn, 5. Mai. Cramer v. Cianßbrucb, Hauptm. und K_omp. Chef im Inf. Regt. GrafTauenxzien von Wittenberg (I.Brandrnburg.) Nr. 20, scheidet mit dem 6 Mai d. J. aus dkm Heere axis und wird „rnit dem 7. Mai d. I, als Hauvtm. und Komp. Chef m' seinem bleLring Patent in der Schußtruppe für Kamerun angesteiit. *
Berlin, 6. Mai. Wilhelm, penf. Feldw. Sergeant, früher in der Schloßaarde-Komp. der Charakter als _Lt. verirrhen. _
Schloß Urville, 9. Mai. Jung, Pauvttri. 5,15 „91an des Generalstabs der Armee, mit Pension und sriner bisherigen-Uniform der Abschied bewiliigt.
xlll. (Königin!) Württembergisckxes) Armec-Korps.
Jm Sanitäts-Korvs. 7. Mai. Dr.Meidert, Stabs-Ynd Bats. Arzt des 2. Bals. 10. Inf. Regis. Nr. 180, zurn übrriadl, Ober-Stabsarzt 2. Kl mit einem Patent „vom 22. Marz 1900 b;. fördert. Vr. Hochstetter, Oberarzt im Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, in das Inf. Neat Alt-Württemberch. 121 verseßi. Dr. Werner, Unterarzt der Res. vom Landeezirk Reut- . lingen, rum Assist. Arzt befördert.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ic. Ernennungen. Beförderungen u"nd Ver- seßungen. Berlin, 7. Mai. Ehrlich. Freg. Kapitan, Kom-
mandant S. M. Scißulschiffks „Stosch“, Meyer, Freg. Kapitän, _
Art. Offizier vom Maß und Vorstand des Art. Drvyts zu Wilhelms- bavrn, zu Kapitäns zur SLL, Pohl, _Freg. Kavtth, Kommandant S. M. großen Krcuzrrs .Hansa“ zum uderzahl. Kapitan zur See, - befördert. Krueger, Oberli. zur See don drr 1. Maripe-Jnsp., untkr Steiiung k 1a suits der 1. Mairosen-T-iv., auf ein Jahr beurlaubt.
Steilenbeseßunaen. _ Bezirks-Jniv. iür Pommern und Mrcklrnburg, zum K_usten-Brzirkx- - Insp. für Osi-Schleßwig-Holstein und Lübcck, Poock, Korv. Kapitan von der Marinestaiion der Nordsee, unter Verixßung v?" Wilhelms- baven nach Kiel, zur Diensil-istuna bri der Werft zu Kiel, Krayse, Kort). Kapitän z. D., Aifisi. des Ausrüstungs-Dirxktor-s der Werft zu Kiel, zur Dienstleistung beim Küsten-Bezirkéamt fur Ostfriesiqnd, Jadcgebikt und Helgoland, Krug, Marinr-Jnaen. von der Marine- station drr Ostsee, zum Stabe S M. Lintenfeziffes „Kaiser Wil- belm U.“, Koenig, Marine-Ober-StabSarzt 1. Kl. _von der Marine- station der Nordsee, zum leitenden Arzt des Werxt-Kcankenbauses zu Wilhelmshaven. _ , . '
Brfördert sind: zu Korv. Kapiland dre Kavitanlis. Hilbrand, Kommandant S. M. kleinen Kreuzers ,Biiß“, Lautenberger, Ersirr Offizier S. M. großen Kreuzxrö „Kaikerin Augusta“, zu Kapitänlts. rie Oberljs. zur See Jannian von f?r 1. Marine-J-xsv., Frhr. v. Diepenbroick-Grüter dom Stabe des Stammscbiffxs der Panzrrkanonenboots-Res. Div. in Danzig, zu Oberlts. zur See unter Vorbehalt der Patentierung die Ltd. zur See Strasser vom Stabe S. M. keinen Kremers .Pieii“, Müll .r-Palm von der 1. Torpedo-Abtbeil., zu Marine- Ober- Jngen._„aren die Marine- Jngenieure Frischeisen von der Marine tation der Ost- see, Green vom Sjizbe S. M. großen Kremers „Hansa', Schneider zur Verfugung des R2ichs - Marine - Amis, zum überzähligen Torpedo - Studs - anen. Torpedo - Oder - Jnaen. Fichtner von der Marinesianon der Nordsee, unter Verleihung eines
atents vom 9. Avril d. I., unmittelbar vor dem Marine-Siabs- Ingenieur Jacobsen, zu uberzäbl. Marine-Jng.nieuren die Ober- Mascbinisten Kaminsky von der Marinrftaiion der Ostsee, unter Verleihung eines atenrs von). 9. Avril d. J., unmittelbar vor dem überzäbl. Marire- ngen. Sekuler, Schaefer, Karmann, Assion von der Marinesiation der Nordsee bezw. Ostsee und erdsee. Rach Maßgabe des Etats in offene Etatssicilen eingerückt die überzäbl. Marine-Jngenieure Neubaus vom Stabe S. M. Linienschiffes „Kaiser Friedrich UL,“, Köß vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Ge on“.
fiFrrner sind befördert: zum Marine-Stabßarzt Marine-Ober-Assist. Arzt Kamvratb yon der Mxrinsstalion der Nordsee, zum Marine- Ober-Asfist. Arzt Marine-Aifist. Arzt Dr. Evers vom Stabe SM. Schuischiffes ,Gneisenau'.
Jm Beurlaubtenstande. Berlin, 7. Mai. Bsfördert find: zum Kapitänlt. der Ref. des See-Oifizierkorps Obstlt. zur See Fr Res. Dyas im Lindw. Bezirk 17 Berlin, zum Kapitänlt. der
es. der Matrosen-Art. Oberli. zur See der Res. Czech im Landw. Bezirk 11 Cbemniß; ferner unter Vorbehalt der Patentierung: zu Oberits. zur See der Res. der Matrosen-Art. die Lts. zur See der Rei. Kriege, Müller (Franz), Tönnis im Landw. Bex. Detmold bezw. 1 Breßlau und Mülheim a. d. Ruhr, zum Oberli. zur „Sex der Res.; des See-Offizierkorvs Lt. _zur See der Res. Schutt im Landw. Bezirk amburg, zum Oberit. zur See der Res. der Matrosen-Art. Lt. zur ee der Res. Kühne im Lindw. Bezirk Halberstadt, zu Oberlts. zur See der Nef. d-s Sre- O1fizier-Korvs die Lis. zur See der Res. Lorz-Weiß, Müller (Hermann) im Landw. Bezirk 17 Berlin bezw. Hamburg, zu Oberirs. zur See der Res. der Matrosen-Art. Lis. zur See der Ref. Schwarzenquer. Hollmann, Leonhardt, Wachtel, Kraus- beck. Marx uu Landw. Bezirk Brandeiburg a. H. bezw. 17 Berlin, Bauven, Dusseldorf, Rastatt uud Königsberg, zum Oberlt. zur See
Lavaud, Kavitän zur See 1. D., Küsten- j
Landw. Bezirk :mburg, zum Oberlt. zur See der Res. der Matrosen- Art. Lt. zur
es der dies. Müller (Walter) im Landw. Bezirk 17 Berlin.
Weiter nd befördert: zum Lt. zur See der Nes. der Matrosen- Art. Vize-Feßerwerker der Res. Bötefür im Landw. BezirL-me- burg, zum Lt. zur See der Res . des See-Of xier-Korps Vize-Steuer- mann“ der Res. Menzell im Landw. Bezir Flensburg, zum Oberst. der Seewebr 1. Aufgebots der Marine-Jnf. Lt. der Seembr 1. Auf- gebots Mek) [isch im Landw. Bezirk 1 Oldenburg, zum Oberli. der Marine-Jnf. Lt. der Res. Bock im Landw. Bezirk Sondershausen, zum Assist Ant der Res. der Marine-Sanitäts-Osfiiiere Marine- Unterarzt der Res. 1)t'. Baumann im Landeezitk Dreédrn-Altst. Abschiedsbewilligungen. Berlin, 7. Mai. Stuben- raucb, Frhr. v. Lyncker, Kapitäns zur See von der Marine-Station der Ostsee, unter Verleihung des Charakters als Kontre-Admiral, mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt. _«Klausa, _Kavitän zur See *. D., von der Stellung als Küsten-Bezirks-Jnsp. fur Lybeck und die Ostküste von Schleswig-Holstein enthoben, unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Kontre-Admiral. v. Colomb, Korv. Kapitän von der Marine-Station der Ostsee, mit Pension zur Disp. ge- steiit 11. zum Küsten-BezirkS-Jnsp. für den Bezirk Pommern'u. Mecklen- burgernannt. Krüger, Kort). Kapitän, kommandiert zur Dienstleistung bei der Inst). der Marine-Art., mit der geseßlichen Pension zmd der Erlaubnis; zum Tragen der bisherigen [_iniform mit den fur Ver- abschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, (Hruttner, Kapitanlt. von der 2. Marine-Insv., F römming, Marme-Jngen. von der Marine- Siation der Nordsee, -- ersterem unter Verleihung drs Charakters als Korv. Kapitän, leßterem unter Verleihung des Charakters ais Marine-Ober-Jnaen., mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Ansieliung im Zivildienst und der Erlaubniß zum „Tragen der bis- herigen Uniform mit den für Vzrabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Roder, Marine-AssisbÜrsFi Lost; Fri ZUiarine-Station der Ostsee, au rin Gesu , - der e ew g. fsJm Berérlaubtenstande. Der Abschird bewilliat: Berlin, 7. Mai. Mühleisen, Oberlt. zur See der Oeewebr 2, Aufgebots des See-Offiiier-Korps im Landw. Bezirk 1 Bremen, Klamroxb, Oberli. zur See der Res. der Matrosen-Art. im Landw. Bezirk Kiel, Radke, Oberli. der Seewebr 2. Aufgebots der Marine-Jnf. im Landw. Bezirk Görlitz, Hüllmann, Lt. der Seewrbr 2. Aufgebots der Marine-Jnf. im Landw. Bezirk Kiel, Dr. Buerkel, Wßst. Arzt der Res. der Marine-Saniiäts-Offiziere „im Landry. Bezirk Kiel, mit dem 21. Mai d. Js. behufs Uebertritts in die Kaiserliche Schußtruppe für Südwest-Afcika.
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Deutscher Reichstag. 191. Sisung vom 11. Mai 1900, 1 Uhr.
Ueber dcn Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet,» „
Die zweite Lesung des (Hrseßrntwurfs, betreffend die Abänderung der Unfallversrcherungsgescße, wird zunächst bei denjenigen Paragraphen fortgeseßt, welche em- heitlichc Bestimmungen für alle Unfallversichcrungsgeseße eni- haltcn. _ . _ ' § 1, wonach an dieSteile der bisherigen Unfallgesch die vorgelegten Novellen treten soUen, bleibt bis zur Durchberathung der lrizrcren ausgeseßt. '
§ 2, wclchrr von der Errichtung ncxter Berufsgenoffcn- schaffen handelt, wird ohne Debatte irnverandert angcydmmen.
§ 3 bestimmt, daß die Entscheidung von, Streitigkeiten Über Entschädigungen auf Grund der Unfalloersrcherun96gescße
* den gemäß dem Jnvaiidenv2rsicheruna§geset5 errichteten Schiek).-
gerichten übertragen werden 7911. Dies; führrxi fortan die Be;- zcichung: „Schiedsgericht f_ur Arbeßrrvrrsrcherung“. Bei Streitigkeiten iibrr Entschädigungen fur die Folgen von Un- fäÜcn in Betrieben, für welche zugelaffeye de_jondcre Kaßen- cinrichtungcn bestehen, treten die_ fur, diese errichteten Schicdßgcrichte an die Stelle der Schiedsgericht? für Arbeiter- vcrsrcberung. Die bisherigen Schiedsgerichts fur die Berufs: gcnoffenschafirn wrrdcn aufgehoben. „
Ein Antrag der Abgg. Albrecht und Gcn'ossen (Soz.) will dem ersten Saß folgrnde Fasjung gegeben mrffcn:
„Die Entscheidung von Strettigkriten über Entschädigungen auf Grund der UxifaÜversiÖSritnaSJ-xseße wird besogderen Kammern der Gewerbegerichte und nach Maßgabe dieses Gé1eßes in der "irt drr (Gew€rbezerichte zu errichtenden landwiribsapaftlicbrn Schöffen- gerichten übertragen.“ . _
Eventuell soll in cinrm dem § Z Hrnzuzufugendcn neuen
' Absatz die Bestimmung des TSZ dis Jnvaiidcngeseßes: „Und
deren Bezirk sick) übcr dcn .*zirk der unteren Verwaliungs: behörde nicht hinausi'rstreckt“ aufgehoben“ mordin. Fiir den Fall, daß auch dieser Antrag abgeichni wrrd, wollen die An: tragsteller folgenden neuen Saß emschalten_:
.Bei der Wahl der Arbeiterdertreier aux Grund drs § 62 des Juda[idenversickzsrungßgeseßes sind für die Enischeidun? von Streitigkeiten über Entschädigungen auf _Grund der Un aliver- sicberrmgßgescße auch Vorstände_ solcher etngeschrixdener oder auf Grund landedgeseßliäper Vo-scbrisien errichteter Hilfskaffrn wahl- berkcbtigt, welche die im § 75a des Krankendcrfichrrunqßgeseßes vorgesebcne Beschriniaung besißen, aber sich über den Bezirk der unterkn Verwaiiungöbebörde hinaus erstrecksn."
Abg. Yiolki'ndubr (Soz.) tritt für diesxn Antrag ein. ,
Abg. Freiherr don Stumm (Rp.) bekamdft ibn 11,110 spricht ferner sein lebhaftes Bsdauern darüber aus, daß man für die Schieds- gerichte das Territorialprinziv eingeführt und die bisherige Organisation aufgerieben babe. Die Vortheile drs Territorialvrinxips würden von den Nachtbeilen desselben brträchilicb überwogen.
Direktor im Rrichamt des Innern Dr. von Woedtke: Die Mißstände der bisherigen Organisation haben den Urbergang rum Te1ritorialvrinzip zur unabweiödaren Notbwendigkeit gemacht. Die Uzbertraoung der Entscheidung der Streitiqkeitrn auf die (Gewerbe- gericbte ist schon deshalb unmöglick), weil sich die Bezirke der Gewerbe- gericbte mit denen der Schiedögerichte für Arbeiterveificherung nicht decken.
Nack) kurzen Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Nicht- hofen (d. kons.) und Hofmann-Dilienburg (nl,) wird § 3 unter Ablehnung des Antrags Aibrecht und Genossen unvor- ändert angenommen.
F" 5 der Kommissionsbeschlüsse bestimmt:
Die für den Sts des Schiengerichrs zuständige Landesientral- behörde oder die durch sie bestimmte andere Bebö-de entscheidet, wieviel BeifiJ-t von dem Ausschuß der Versicherungsanstait aus solchm Berufßgenoffenicbaften oder Ausführungsbehörden zu wählen find, die im Bezirke des Schiengericbts vertreten sind. Wird eine solche Anordnung getroffen, so sind die zur Ver- tretung der Arbeitgeber bestimmten Beisißer für die Berufs- genofsenicbaften aus den stimmberechtigten Mitgliedern der Ge-
*Leitern idrer' Betriebe, für die Ausfuhrungsbebörden aus den „Beamtenqder Betrieb?, für welche die Ausführungßbebörde bestellt ist, zu wgblen. Den Vorständen der Berufögenoffensckoastea und drn Ausfuhrunqsbebörden ist Gelegenheit zu geben, geeignete Per- sonen iu Vorschlag zu brinaen.
Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet einen Antrag der Abqg Albreclxt und Genossen, die Einleitung des §5, wie folgt, zu iaffen: Die fur den Siß des Schiedßgericbts zuständige Landes-
der Res. des See-Oifizier-Korps Li. zur See ker Res. Langkopf im
[ Zentralbehörde oder die durch sir bestimmte andere Behörde ent-
noffenschafien, deren gesevlichen Vertretxrn und bevollmächtigten"
eidet, wie viel Beifißer aus soltben Berufsgenoffmsza , stübmngsbebörden zu wählen find, die im Betitk des SMI:: ob“ = vertreten sind. Die Vertheilung ist entsprechend der Zahl der in d" ; einzelnen Berufßgruppen beschäftigten Personen festzuseven. Die Wabl erfolgt für die einzelnen S:!)ieddgericbte entsprechend der Wahl Gewerbegerichte; außerdem soil bmier .in-“Vorschla? zu brinaeu- zu- geseßt werden: „Daaselbe Recht sieht den Fachvere neu, der Ar zu.“ Redner bezieht sich für den AÜtrag' auf die zahlreichen Pzütion“ aus den Arbeiterkreisen. Wenn die _Betiver nur aus den Anaschzffe der Versicherungöanitalten gewählt wurden, so sie!]: das in vielen a,: überhaupt keine Wahl dar, jedenfalis keine. bei der die Arbeiterintmffn
“ sich zur Geltung bringen könnten. Die Wahlen müßten nach Ana
der Wahlen zu den Gewerbegericbten direkt durib die Arbeit:: er- folgen. Dir Reickostag werde doch aus Gerechttgkeitßgefühl- diese" Verlangen der Arbeiter nachkommen, um das Mißtrauen derselben zu seitigen. Der Einwand, daß dann ein zu großer und unbeholfen“ Apparat in Thätigkeit gefeßt werden müffe, ionye doch nicht auf. kommen gegenüber den hohen Interessen, die es bier zu wahr", güte. Die Fachvereine müßten ebenfalis mit dem Vorschlagsrecht “"ggkssattet sein. Den Berufssxenoffensäoaften eine esotzderte Organisation „ bewilligen, sei kein Beweis der Unparteil chke1t. Würde der weite Antrag angenommen, so wären damit zum ersten Mal die Fachvereiae “ von Reicisosxzesetzwegen anerkannt, und das wurde der Haupterfolg du Antrags ein. _ „ * _
Unter Ablehnung der Antrage wrrd 35 unverandert nach der Kommission angenommen. "
Z 7 bestimmt, das; der der Verhandlung uber Unfälle aus der and: und Forstwrrihschaft sowre „aus den , Bergbau. betrieben Brifißer aus diesen Berufserisen zuziiztehen find, sofern nicht besondere AuSnahmeverhaltniffe einzelne Ab- weichungen rechtfertigen. _
Abg. Stadthagen tritt fur einen Antrag der ?(th Albrecht und Genossen ein, wonach die Zuzirbunß don fachm- ständigen Beisißrrn nicht auf die Unfaiie aus der Land- und Forst- wirtbschaft und den Vergbaubetrieben beschränkt bleiben, sondern gay allgemein vorgeschrieben werdet) soli, sodas;_ aiich im, Gewerbe- und Baubetriebe sowie bei Seeunfalien sachversta'ndrge Betfiyer zugezogen werden sollen. Andererseits liege absolut kein Grund vor, weshalb nur die land- und forstwirtbscbaftlicben Arbeiter sowie die Berg- arbeiter eines solchen Vogugs sicb erfreuen sollen, die gewerblichen, die Bauardriter und die Schiffsmannscbaften aber nicht. EventueUsxj also die Ausnahmebeftimmung für die ersteren wieder aus dem Gases u Mt ernen. . z Gebeimxr Obec-Regierungßrath im ReickYamt des Innern Casvar: (Es iit allerdings eine der schwachen Seiten der örtliche- Schisdxqericbte, daß es nicht allgemein möglich ist, sacbvxrständigeBei. sißer zuzusehen; dennoch ist der gestellte. Antrag nicht zu, empfehlen, am alierwenig-sten aber kann man so weit «e_ben, deri Arbeitern „in der Landwirtbicbaft und im Brrgbau die Moglichkeit dcr_ Zajtebung Sachverständiger deshalb zu entziehen, wxxl dies fur die g;. werblichen Arbeiter u. s. w. nicbt durchsubrbar ist. Für die Landwirtbfckzaft und den Bergbau liegen die Vsrbäitniffe insofern günstig, als da, wo überhaupt Landwiribschaft oder Bergbau betrieben wird, die Betriebe eng „nebeneirtander befindlich sind, also mrbr die Mögiickokeit vorhanderz isi, Beifiser_aus diesen Bzrufszweigen heranzuziehen. Der Prinzipalantrag wurde große Kosten verursachen. die Besevung der SchiedsJerichte sebr erschweren und Kraft und Zkit der Beisißer oft in unsruchtbarer Weiseüier Gebühr in Ausdruck) nehmen. Für die fakultativ'e Zuziebung sach- verständiger Bsiüser aus dkn anderen Brrufézwcigen sieht jide: zweite Adsaß des § 7 das Erforderliche vor, i_ndrm er dem Vorsisenden des Schiedsgerichts die entsprechende Befugntß verleibx.
Abg. Roesicke-Deffau (h. k. F.) beantraat_ eine Einschaltunz in dsr Einleitung, wonach diese lauten würde:",Bet der Verhandlung übrr Unfälle aus der ank- und Forstwirihschast sowie aus den Bcrgdawbetriebe find Beisißer aus diesen Berusözwzigen, im übrigen dir sonstigxn Meifißer zuzuzieben.“
Dieser Antrag, fur den sich auch der Abg. Hofmann-
Dilienburg ausspricht, wird angenommen, der Antrag der
Sozialdemokraten abgelehnt. . ' 7a ist von dar Komm1ssion folgenden Wortlaut:
Das Schiedßciericbt wählt bei Brginn eines jeden Geichäftsjahrs in seiner ersten Svrucbsisuna. in d,.r Regel nach Anhörung der fur den betreffenden Bezirk oder Bundesstaat zuständigen Aerzirvkrtrrtung, aus der bei der am Siß des Schiengerichts wohnenden adprobterten Aerzte disjenigen aus, welche als Sachverständige bei den Vrrbanr- lungen Vor dem Schiekßaericht in der Regt'l nach Vcdatfzuzuzirben sind. Drn iuqezogenrn Sachverständigen ist zur Abgabe ihres Git- (:ck!an Einsicht in die Akten drs Sabiingericbts und der Berufs- genoffynicwft zu gewähren. Die Namen der gewählten Acute sind öffentliib bekannt zu machen. Im übrigen wird die Dunb- iübrunq dieser Bestimmungen durch die Landes-Zentralbebörd:
gereaeit. Abg. Freiherr von Stumm beantragt die Streichung des
§78, der in seiner Ausführung wezen der flüssigen Grenzender Bezirke Schwierigkeiten bereitrn und außerdem Aerzte erster und zweiter Klas? schaffen würde.
§ “(“ck wird angenommen.
§ 8 giebt dem Schieddgericht die Befugnis; der Jnauqcnscheinnahme des BetriebSJlieils, innerhalb „dessen der Unfall vorgekommen ist; die Beisißer haben über _die dadurch zu ihrer Kenntnis; gekommenen Tqatsachen Verschwregenheii zu beobachten und sich der Nachahmung der von dem Betriebs- unternehmer geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntnis; gelangten VetriebSeinrichtungen und Vetriebsweisen zu , enthal'ten, _so lange diese Betriebsgeheimniffe find. Dem SchiedSJrrtcht em- gereichte Urkunden siad sowohl der Bcrufdgendffsnjchdft _als auch dem Verleßten rcchtzeitig mitzuideile'n. anrewert arztiub? Zsugniffe in gleicher Weise mrtzuthcilen smd, unterliegt zunachst der Entscheidung des Vorst enden.
Abg. Ftscher-Sachsen ( oz.) beantragt, den [eßten Saßiu streichen.
§ 8 wird unveränécrt angenommen.
Folgender neuer § 83 soll nach einem weiteren Antrage der Abgq. Albrecht und Genossen eingeschaltet werden:
„Soil dem Verlesten nicht die Volirente bewilligt werden- weil er in einsm arkderen als seinem bisherigen Berufe noch kkw?“ erwerben könne, so sind Sachv7rständige aus dem Beruszwekgk- "' dem für den Verletzten noch eine Erwerbömöglichkeit vorhanden sei" soll, vor der Entscheidung zu hören.“
Abg. Fischer-Sacbscn emvfizblt diesen Antrag zur Annahme- bee man von dem Standpunkt aus, daß der Verleste nocb M _einets anderen Berufs etwas verdivnen könne, so müsse man Sachversiändkße hören, um nicht etwa auf Grund des ärztlichen Gutacht2ns ju kin“ unrichtigen Ergebniß zu kommen. Die Vertreter der RSWW hätten in der Kommission die Berechtigung des Antrags außdtuck zugestanden.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minifter ])1'. Graf von Posadowsky-Wehncr:
Meine Herren! Ich „habe: bereits erklärt, daß die ärzklichen Atteste Meines Erachtens in vieler Beziehung über den Kreis defick- was der Arzt beurtbeilen kann, binauSgeben, und ich habe auch fem" zugesichert, daß ich eine entsprechende Anregung in dieser Beziehung geben will. Troßdem kann ich mich mit dem Antrag, den dik'Hk"en von der sozialdemokcatiscben Partei zu § 88- gestellt haben, méi ein- verstanden erklären. Ich halte es in der That nicht für austbkb“, wenn gesagt wird:
eingefügt und bat
Soil dem Verletzten nicht die Volirente bewilligt werden, weil er in einem anderen als seinem bisherigen Berufe noch etwas er- werb'e'ii könne, so sind Sacbvétsiändige aus dem Berufözweige, in dem für de_nVerlevten noch eine Erwerbömöglichkeit vorhanden sein soll, vor der Entscheidung zu hören.
* Ein Verletzter wird sehr häufig in der Lage sein, in einer großen Anzahl anderer Beruföxweige sein Brot sich noch zu verdienen. Wollen _ Sie nun in der That, daß im Einzelnen festgestellt werden soli, der Verleste ist noch in den und den bestimmten Veruszweigen im Stande, sich einen Theil seines Unterhalts zu erwerben, und'woilen Sie dann aus al] den Berufszweigen, in die er voraussichtlich eintreten kann, Sachverständige hören? Das ist vollkommen unausfübrbar. Die Anhörung eines Sachverständigen würde meines Erachtens nur dann am Plays sein, Wenn man in einein schied6richterlicben Erkenntniß erklären sollte, der Mann ist nur noch im Stande, sich einen Theil seines Lebensunterhalts in einem ganz bestimmten Berufe zu verdienen. Dann würde ich auch der Ansicht sein, Wenn nicht bereits unter den Beisivern ein sachverjtändiges Mitglied sicb brßndef, daß es :echt und billig und verständig wäre, festzustellen, ob der Mann in der That noch mit feiner Hände Arbeit sich einen Theil seines Unterhalts in diesem bestimmten Berufsrweige er- werben kann.
So wird aber der Fall in den schiedßgericbtlickpen Entscheidungen meist nicht liegen. Vielmehr wird der Fail so liegen, daß man er- klärt, der Mann kann keinen Beruf mehr wahrnehmen, wo er schwere Lasten zu heben bat, oder der Mann kann nur noch einen sigenden Beruf wahrnehmen, in dem feine Handarbeit zu leisten ist. Gegen- über einer derartigen ncgatiden Begrenzung seiner (Erwerbsfähigkeit verbleibt aber in der Regel noch ein sehr großer Kreis von Erwerbs- tbätigkeiten in anderen Berufen, und ich halte es deshalb für unaus- fübrbar, die Erwerbsfähigkeit des Vsrleßten für aiiediese verbleibenden Berufe im Einzelnen durch Sachvrrständige festzustelian, umsomehr, als er wahrscheinlich in einen Theil dicser Béruie garnicht üdergeben wird, sondern er wird immer nur in einen Beruf von allen den Bernfen, in denen er noch Verivendnng finden kann, eintrkten.
Ich gkaubr, das ist hier eine Einzelfragr, die man einer der- _iiändigen Rechtsprechung des SchirdH-gerichts, einer verständnißvoaen Handhabung der sozialpolitiscben Gesege überhaupt überlasskn kann. Im Einzelnen kann man hier eine solche detaillirte Vorschrift nicbt ireffrn. Ick Versprecher mir - und deshalb betrachte ich von meinem Standpunix aus das ierritoriale Schiedsgericht Kais drn Eckstein der ganzen Reform -, daß durch das territoriale Schiedßgericbt sich eine ganz andere Tradition herausbilden wird, daß durch dieie Gerichte nicht eine Verschleppung eintrrten, sondern eine schneliere Erledigung sich ermöglichen lassen wird, we'nn die Anzahl Schiedsxzerichte errichtet wird, wrlcbe mit dem erweiterten Gefchäsißkreis nothwendig sein wird, wenn mit der Zzit in jedem Landgerichtsbezirk ein Schiedßgericht er- richtet wird, und wrnn vor allen Dingen -- worauf ich den größten Werth leg:- - dir Vorsißenden nicbt wechselnde Perfonrn sind, son- dern längere Zrit im Amte bleiben, sich mit dem Geist der sozialrn Gesrßgebuug und mit der bisherigen Rechtsprechung auf dieskm Ge- biete ein,",ehcnd vertraut machen und die Geschäfte des Schiedßgerichis nicht nur forurrli, sondern auch mit sozialpolitischem Verständniß und sozialpolitischem Herzen handhaben. Ich glaube, meine Herren, bei
' 'der USUS" Organisation des Schiedsgerichts können Sie solche Einsei-
fäiie, wiz drr Herr Antragsteller im Auge hat, vertrauenSVoi] den-
_ selb-xn überiaffrn.
Abg. Molkenbubx: Wir sind zu unserem Vorschlag gekommen, weil eine groß? Anzahl arziiicher Attkste bescheinigte, daß der Vrrleßte zwar für irine bisbrrige Arbeit, die mit fchwerer körperlicher Anstrengung dxrbunden war, nicht mehr tauglich sei, _abxr wohl im stande sei, in einem leicdieren Vrruf noch lohnende Biscbafligung zu finden. Ein Mann in vorg-Zrückien Jahren, der als Bauarbeiter vrrunglückt ist. kann nicht msbr Zigarrenmacher warden; es ist damit nicht abgemacht, das; man einen V rlsßtrn, der ein Bcin derlorrn hat, darauf verweist, daß Zigarren doch nicbt, mit deri Füßen gemacht werdrn. Um Be- nachtbeiiigungxn auszuschließen, wie fir biSbcr [rider sehr oft ein- getretrn sind, wollen wir die Vernehmung Sachverständiger aus den anderen Beruszweigen in diesern § 8a. obligatorisch dor- geschriebsn wissen.
§ 83. wird abgelehnt.
tDie §§ 10-17 handeln vom Neichs-Versicherungß: am .
Nack) § 10 der Kommissioirsbeschlüffe werden der Präsident und die Übrigrn ständigen Mitglieder auf Vorschlag des Bundeßraths vom Kaiser auf LebenSzeit ernannt. Aus den ständigen Mitgliedern werden vom Kaiser die Direktoren und die Vorsißenden der Spruchkammcrn ernannt.
Abg Hofmann-Diilenburg befürwortet dic Erseßung dis Aus- drucks .Sprucdfammern' durcb .Serxate“.
Staatssekretär des Innern, StaatS-Ministcr ])r. Graf Von Posadowsky-Wehncr:
Meine Herren! Ick babe geglaubt,-daß man in der Geseßgebung ießt dahin strebx, mözlichfi deutsche AuSdrücke und drutsche Worte anzuwendxn, und ich habe mich über die Neigung, in diesem Wege imserr Gesryzedungssvrache zu verbeffern, d. b. zu verdeutschsn, ge- ?kkuk- Ick; halte es infolgedeffrn eigentlich für eine rückscbreitende Bewsgung, daß man nun einen ganz guten deutschen Nußdruck .Sdrdcbkammer“ durch den lateinischen Namen „Senat“ erseßen will, ganz abgesehen davon, daß m:inez Erachtens der Name nichts zur Sache tbut. Ick) würde es für vizl richtiger halten, wenn an der zuständigsn Stelle der Herr Antragsteller beantragte, den AuSdruck .Srnat' in .Spruäokammer' zu verwandeln.
Außerdem aber kann ich bei aller Hochachtung, die ich vor dem ReichZ-Verficherungßamt empfinde, doch nicht zugeben, daß man so glatt bin das Reichß-Versicherungßamt voiikommen gleichstelit mit dem Reicthericht; das R:ichs-Versicherun(;9amt hat nur Recht zu sprecbkn in einer ganz bestimmten Materie, dem sozialpolitiscben NSM, während das Reichßgericbt über die gesammte Materie des öffentlichen und des Privatrechts Recht spricbk. Ich glaube hiernach doch, daß der Umkreis der Rschtsprccbung des Reichßgerichts ein ““NRW bedeutenderer und weitergebenderer ist, und ich kann aus den Mßesubrtrn Gründen nur dringend bitten, diesen Antrag abzulehnen. sekreYsg'sJirsck' (Jena.) ist über diese Stellungnahme des Staats-
r erfreut und bittet, auch sonst schon bei der Vorbereitung von Geskaorlagen mö lichst auf reines Denkst!) zu halten.
bJ- Hofmann-Dillenburq: Daß das Reichs-Verficherungsamt
mindrstens den Ra j rr Staat-sekretäx 23??sz OberlandeSgerichts hat, wird auch der
Yer Antrag Ho mann wird angenommen. * cheruach § 15 erfolgen die Entscheidungen des Reichs-Ver- _ * UISamts in der:.Veseßung von 5 Mitgliedern (nach der
Vorlage „mindestens 4“) und unter uziehun von 2 na
der Vdriage 1) richterlichen Beamten,Zwenn esgfich um Re(kurY 'entscheidurrgen, zun die Entscheidung vermögenSre'chtlicher Streitigkeiten bet . Vergnderung des Bestandes der Berufs- genosfenschafien und einige andere Fälle handelt. ,
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister [)r, Graf von Posgdowsky-Wehner: ' Meine Herren! Ich gebe mich nicht der Hoffnung bin, daß Sie in diesem Stadium der Berathung geneigt sein werden, auf die Regierungsvoriage in der Faffung des § 15 zurückzukommen. Aber ich muß hier doch ausdrücklich für die Zukunft feststellen, daß nach Ansicht drr Verbündeten Regierung durch diese Fassung des § 15 *die Entlastung des R2ichö-Versichrrungs- amts nicbt herbeigeführt ist, die wir im Jütereffe dieser Behörde für unbedingt nothwendig halten. Wir werden uns bier- nacb zwar der Noihwendigkrit fügen müssen, zu sehen, ob es möglich sein wird, mit diesen Bestimmungen drs § 15 weiter auzzukommkn, müffrn uns aber vorbebaiten, WSlln in drr That der Géfchäfiéumfang des Reichs-VersickperungSamts und der ganze bureaukraiisckpe Apparat diefkr Behörde weitrrbin so wächst, daß es nicht länger anßängig erschein'v, „eine Vereinfach1tng drs (Geschäftsganiies birmuszuick)ieben, auf diese Bestimmung der Regierungßvorlage sriner Zrit zurückzukommen.
§ 153. (Zysaß der Kommission) sieht untcr gewiffan Vor- ausseßungen die „Entscheidung von drci vcreinigtcn Spruch- karnmcrw vor. Ein Antrag drs Abg. Hofmann-Diilenburq mill 0181811 Fall, auf die Eocntualität bcschräriken, daß ein?. Spruchkammer in einer grundsäslickxn Nccixisfragk von dcr (Zntschridung eincr anderen Spruchkammer oder der vereiniqtsn Gpruchkammern abweichen wii]. '
Abg. Freiherr vun Richthofen will in diesem Fall? auch "Uk einc- erwcitette Swucbkammrr einiiekryi w:ff?n, die außer dcm Prä- sidentrn dis ReichsaV-Irsickokrvngsamxs aus 2 nicbtiiändigkn Mit- gliedern, 2 siäniigrn Mir,;liedrrn, 2 richterlichr21Br42nitrn Und je 1 Vertrrter dsr Virbeiirrbcr und ?irbc'itmcbw-ér brétédkn 70118.
GrbéiMr Oder-Ik*girrungé2atb Caspar bitirt drir'gknd Um Annahme des [Wirren Antrags; rrr schwerfällige Addarni drr drr: vrrkinigirn Spruchkammr'rxi würd“: ein Koilkgium ron 21 Mitgliedrxrn darsteiien.
Ada. Gauikr (fr. Vgg.) ip ici'i sicb untxr der Vorausiiß-wg, daß statt j? eirrs Vrrtmtrrd der Arbeitgrbrr und Aedeixnrinnkr d:!pn js zwei zu der rrwyitericn Sprucherxxmrr zugrzxgx'n wirken söÜM, für drn Ynkrag don RiÖthwx'en aw“. '
_ Abzi- Stadxbagrn bittrr drn Vorredner, skin Kind, den uns ];;ixien Tiidirag in drr Kommission (1.-:dirwmmr.;cn § 158, cori) nicbt
nebmkxi. ,
. F 158. Wird nach der von dem Abg. Freihrrrn von Richthofen vorgeschlagenen Fassung mit drm Amendrmcnt Gaulke angenommen.
§ 20 der Vorlage giebt" den Brrufögcnofscnschaftcn dic Berechtigung, 'mitcr Bcrücknchiiqimg dcr landesgcscßlichen V0rschrtitcxr Einrichiunchn zu treffen: 1) zur Versicherung ihrrr_Mitglied_cr gegcn Haftpsiichi: 2) zur Orgcmisation des Arbeiisnachwetsé. Nach der von drr Kommission vor: geschiagencn Fanang soll der Kreis drr „(ichn „Haftpflicht zu Versichernden eingeschränkt, außcrdem aber die Berechtigung Z) auf"diS' Errichtung von RentenznschUß- und Pensions: Fassen fiir die Mitglieder der Berqugrnossrnscbnfi für die bei ihr vcrsrchrrter] Pirsoncn urid die Beamten dsr Berufsgenoffxri: schaft, sowie fur die Angehortgen dicser ersonen ausgedehnt wsrden. Die Theilnahmc an diescr: Einrichtungen ist frei- willig. Wird jedoch cine Hgfspflirbtvrrsichernng dri der [und- wrrtdschaftlxchen Bcrufsqcnoijci1schaft eingerichtet, so sind die Brrrifsgenoisen vcrpfiichtci, drrscivrn beizutrctrn, falls dies in der (Hknoss-rriscdaftSdcrsamminng mit erxidrittcl-Mchrhcit bc; schlossen_ wird. Soweit esRsrci) um Haf.pflichtansprüche aus der rrich§g81cßiichcn U :failUIrncixzcrung handelt, darf bri der Ein: richtung erner Haftpflicisvrrßcbrrung nicht mehr als Zweidriitsi durch Versicherung gcdcckt wcrden.
Aba. Fischbeck (fc. Voikép.) des § 20.
ALU- Gamp (Rp.) wiÜ iir Works „nicbt m:“bi' ais 9): diirch Versiéderunq gedrck. Wkkd-Ékä“ durch dis Worte „cin: Verfichérung Jrgkn dorsäyiich herbeigeführte.» quäch nicht sixtifix-dxn' ers:ßt wiffrn.
' Die Abgg. Albrecht und Genossen woiicn die Ziffern 1 und 2 und die darauf bczüglichen Speziaivorsrhriftrn streichen, eventuell hinzufügcm:
.Di-.- bi-rnarh zur Organisation und Verwaltung deß ArbxitS- nachweifes binzuzuziebxpdri Arbeiter sind don dyn V:"rsicbertrn auf (Grund W für die Gewxrdeg-Iticbte maßzcbenden Wadirrcbts zu wählen.“
Abg.von WaldowundReiysnstein (d.k-.1ns.)w':il den Sas „wird jxdoch sine Hafipfl'QWSrsi-liperung“ Ic, dis „dcsQioch wird“ bescitizt 515-311.
Abg. Hofmann-Diiinbarg beantragt dassridr, will adrr Ziffer 1, wre folgt, geiait rvsm- 1) zur VrrfiÖ-Mmg drr Beikiébs- unikrmedmer und der iixxe'n 1.1 Wrzug Qui Hairfic-Öt :Jiriäogsiteliten Personen gegen Hxiixffiär.
Abri. Gamv tr it fü: seiren Antrag, Abg. Frribkrr von Nicht- hofen für drn Anträg v011 Waldow kin
Abg. Fischdr_ck hält die Erwriierung ch Krkisxs drr Aukgabrn der erufsgkpoffkn'cbafien für Üdeflü fig und bei dcr Ausrednung ibrks bixberigkn Thätkgiritsbxtkickyés auch1ürbkdenkiich Die bksoadere Versicherung ge.:cn .Hafxrfirbr fei u::nötbig; wsnicstrns sollten die Berufßgenoffrnfchafie-n zu einer Söc'gknssitiirkeirWisicdcrimg scbce'iien. Für die Beamten der Berusßgenosstnscbaftxn seirn die Statutkn ker Genoffknswaitzn da: Einrickotunqln, wie si? Ziffzr 3 für dirse in Aussicht nebmé', ieftänden dri rtr größerrn Hälfte der Berufchnoffrn- schaiten bereiks.
Staatssekretär des Innern, Staais-Minister Or". Graf von Posadowsfy-Wchner:
Meine Herren! Ich kann Sie nur dition, den Antrag von Waldow anxunsbmen. Die Gefahr einer Regrefwfiicht in de'n Fällen, wo Biliigkeiisgründe dafür sprechen, die Nrgreßrflicht nicbt auZzuübcn, ist meines Eracbtrns dadurch wesenilici; abgewildect, daß die Ge- nossenschaftöversammiung über die' Jnanspruäznabme drs Re- greffes zu entschkiden hat. Ich gestehr zu, daß Fälle der Rrgrxßrflicbt vorkommen. wo diesribe eine so schwere, uanrbälmißmäßige Strafe darstelit, so Vermögensschädigend für dan Schuldigen wirkt, daß es biiiig sein kann, Von der Nrgreßpflicbt keinen Gsbraucb zu machen. Ich glaube abkr nicht, daß in einer Gxnoffenschaftsversammiung, in der sich lauter BerUngcnoffen des Schuldisrn bxßuden, in der- artigen Fällen tbatsääolich die Negrcßpflicbi in Anwsndung kommen wird. Aber andererseits möchte ich darauf hinweisen, daß Fälie von so grober Nachlässigkeit vorlirg-kn können, die- eine so erbebiickze Schädi- gung von Leben und Gesundheit des VerleJten herbeigeführt haben- daß die Verfolgimg der Regreßrfiicht auch vollkommen angebracht ist. Ich möchte deshalb dringend davor warnen, zwangsweise den Bei-
deantrag! die Strriäpung
tritt zu diesen Versicherungskaffen brrbrizufübren; denn immerhin
ganz zu drilSUJNrn, und das Hinz, ien Komméssionyankriq ar.»-
würde in dicien Verficberungßkaffen eine amtliche Abschwächung der Regreßpßicht ließen und damit aucb eine gewisse Abschwächung" des Verantworllichkeithefübls, vorgeschriebene UnfaUverbütungs-Ein- richtungen wirklieh auszuführen oder in Gang zu halten. Andererseiis bin ich aber auch der Ansicht, daß, wenn man sogar so weit geben wollte, den Zwang zum Beitritt bestehen zu [affen und nebenbei die Versicherung auf dir gesammte Haftpflicht zu erstrecken, man viel besser thut, die Regreßpflicht überhaupt aufzuheben. Denn was hat dann die chreßrflicht noch für eine Bedeutung, wenn ich milb für den vollm Schaden versichern muß, und zwar in Ver- bindung mit den Vorschriften desselben Geseßes, welches die Neureßvfiiibt :uiäßt? Dann wird eben die Regrsßpflicbt in ihrer Wirkung vollkommen überflüssig. Ick glaubr, nachdem Sie der Genoffenschafi§dersammlung die Entscheidung darüber anbeimgesteiit haben, ob von der Negrcßrfliibt (Gebrauch zu machen ist oder nicht, würde die zwangsweise Verxflichtung zur Vrrsichrrung gsgen die Régreßrfiichi im aligemrinrn keinen anderen Zweck haben, als eine umfangreicke, kostspiéiige Verwaltungßeinrichtung berbeizufübrkn, die den Verfichrri€n neue Lasten auferlegt, obus ihnen besondere praktische VNWSUL zu bieten. Ich bitte Sie aus dissen (Gründen dringrud, dm Anirag Von Waldow anzunehmen.
Abg. von Waldow und Neißenstein tritt, entsprechend drm alten Grundsaxze, daß man niemand zu s.“:iném Glücks zwingen 7911?- gegen die AUHUHUUg MWS Zwayqrs zuin Britriit zur H1ftpfiicht- versichernna ein, und bitiet das Haus, feinem Anitaz? gemäß den be- treffxnkkn Paffuß aus drn KLinmixsiwsvdrschiäg-én zu brseitiaen,
Abg. Molkenbudr (Soz.): Wir können LMO fiir die Haftpflicht der BerufSarndffenfchafte-i cdrnso wrniq bsaeistern, wir für die Organi- saiion des Arbritßnacbrvrises durch diesilbrn. Die Iiirraisgenossensckoasten wiirdkn doch nur dann von derB:fu,;niH dss Rezxceffes (Gebrauch inachxn, wenn ganz grobe Fadriäsfixreiten do:;äz-xw, die bzri cm Vorsaß streifen. Wsnn_aber dndererseits ker Untx'rxiebrrrér sti) gr.;ekn dir bösen Folgen seiner Fabriassizzkeit auch noch versichern kann, so wird das in Ardeitrrkreisen 517chi v-tstanden wsrdkp; denn dann hätt: drr Ardriiyr ganz aus- ?chiießiicb und Iiir?" den Scizaden zu trzarn, Das würde ganz be- sonders.? häufig in drr Landmirtbkebaf: der Fall skin. Di“: Organisation drs1 'TirbxitönaÖweises durcb dir Brrufsxxexicffxxischaften würds eimfach di: ArbeitInaQwise dcr Ardeitrr lahm irgrn.
An der m_citerrn Debatte bxtheilit cn sich noch die Adgg. Hofwann-Diüenburg, Or. Hitze (Zentr), Molkenduhr, Rocmcke-Mffau und der Geheime Ober : )icgicrurgsrati) Caspar.
In der Abstimmung wird die Einlsitung des § 20 und Ziner1 nach dem Antrage H0f1nann:Dilirnburg angenommen, chglcichcn Ziffcr 2, endlich Ziffer mit der von drm Nbg. Freiherr: O_on Richibofsn dcantragtcn Ermestcruna, daß die Kassen auch fiir Beti'icdsbramte drr. Bcrufx-genoffenschaftcn errichtet werden ko::*-*en. Anßsrdem mmmt dic Mchrhrit den Antrag von Waldow an. '
' § 22 ((H07.chkrafi) gelangt mit einem Amrndcmrni vor!. Rickxtddfrn zm: Annahmr, d25glcick)en ohne Drdattc der Rest des Gcsxßrs.
_Die Kommission hat außerdem eine Resolution vor- grschlagen, die vrrbiindctcn Regierungen za ersuchen, dcm chYStagr tduniicist bald einen (Zeicßentwrirf vorzulegen, be- trcssknd Unfailoersrcherung der bei thtung oder Bsrgung von Veisonrn ddrr Sachen vcrungiücksnocn Personen.
Die Rrsoiuiion wird 0an Debatte angenommen.
Darauf wird die Vertagung beschlossen.
Ab.]. Singrrizur (Hzsckoäftsdrdnung): Es 5errscht im Hause arcße Ungewißdért ubrf die Forifüdrung drr Gesckzäfie des Hauses. (Es hat ein?,B-L'drschung von Virtrausnsuxännrrn des Hauses statt- gssuxidi'n, bc'r wxicher diegr-x'ammxe Linke des Hausrs nicht zugrzogen war; rs itrat darin ci;e Umgkiymg des Skniorr-rkds1de'nis. W:: vrrlautei, sqU|,1cn€ ,BrsvrriHi-na „mit)rm Brscbluß' «rrndkt badkn, in der Nach 911 WW? dxs Flriich5r1chaugrskß und die „103; Hrirze' auf die Txgisordnung zu scßrn.
Yizr-Pi'äfidcn: Schmidt: Ick w-iß darübrr nur “ kim? Siyung dcs DZniOkCiiko-WLKW kkat nickxt itajia-fundcn -„ daf; (s die Adiicht irt, “(*r L_irxfdiigx'fryé bintereiirandcr möglichst zur Erlkiigung zu bxingrn; db Is notdtg_ 7.6": wird, noch eine oder dir andeic Variax]: kiäzU' 1chi-,i_*rn, wsts [ck nicht. Schdn im Laufe der nächstrn Wscb: wird 65 arm.) kaurernoZlicb sein, aus die Fiorixnvmlage zurückzukommen, der dir Kdnimmwn erst _am 15. Mai z::r zwriicn Lesung zufammeniriit.
“'ibg. Earn!) kr1ucht das Präsidium, die Seuchenvorlagr auch Üäidibsi an? dir Tagesotdnung zn bringen,
':ci)inß Jegen 6 Uhr., Nächste, Sißung Sonnabend 1 Yi); (Land- und forstwrrtdschaftlichcs Unfallvrrsichcrungs- g(- c
Preußischer Landtag. „Herrenhaus. 11. Sißung vom 11. Mai 1900, 11 Uhr.
Erber drn ersten Tieil der VI andlun ('n i t in der '“ *, Nummrr d. Bl. drrichth worden.h g s MMZ)"
.Oie Rede, welche bei dcr Bcrathung des Gefes- entwurfs, betreffend die Gewährung von Zwis cn- kredit bei Rentcngutsgriindungcn, ier Vizc-Präidmt des Staats-Ministeriums, Fivanz=Minister Dr. von Miquel gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Herr Graf Mirbach hat sich auf rin? Akußerung von mir im Abgeordneienbause bezogrn, di.- er ganz zutreffend referiert bat. Jab meine noch heute, daß der Unierscbird zwifchrn dsr Regierungs- roriage und dLn Beschlüssen des Abgeordnetenhausrs nicht so groß ist, wir er wohl scheinen könnte, wenn ich annehmen darf, daß für alle Zukuuft dic: Staatsregierung mit derjenigen Vorsicht und ent- sprechend den Gründen und Zwecken dieser ihrer Vorlage handelt, wie das ja zu erwarten ist. Auch der hier und da brrvor- gitriiene Wunsch, daß man am!) in drr Lage sein möchte, durch die erweikcrie Fzssung des Abgeordnetenhauses in der Weise zu Verfahren, daß man einer Gesellschaft oder einem Privaten Kredit gewährt zum Ankauf eines ganzkn Guts und rnit dem Zweck, daraus chtrngüter zu bilden - ist selbst nach der Fassung der Be- schlüsse des Abgeordnewnbauscs kaum zu erreichen; es heißt ja auch in dem Beschluß des Abgeordnetenhauses, daß die Mitwirkung bei dcn Rentengüiern durch die General- Kommission gksicbert sein muß. Das kann aber noch garnicht der Fall sein, wenn es sich erst um den Ankauf des Gutes handelt, ohne daß berciis irgend eine Mitwirkuxig der General-Kommission statt- gefunden hat. Jedenfalls würde die Staaisrezierung, mag nun das hohe Haus dcn Beschlüssen des Abgéordnctenbauses sich anschließen oder nicht, doch mit derjenigen Vorsicht und zu den chcken, diesen Kredit so benußrn, wie ('s die Staatöregierung in den Motiven der Vorlage klar und deutlich gezeigt hat. Von irgend einer Privilegierung
irgend Links, wenn auch noch so gemeinnüßigeu Vereins kann nach - »