1900 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Anspruch auf Rente mebr babe, wenn sein Zastand sib erheblich verschlechtern würde.“ In § 853, (Anlegung der, Bestände der Berungenossen- schaften) wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Ri tx hofen bezüglich der Anlegung in ypotheken-Pfandbrie en

der Vorbehalt, daß darüber die Geno enscbaftsversammiung zu *

beschließen haben soll, analdg, dem Beschluffe beim Gewerbe- UnfallversicherungSgesi-ß, gestrichen. _ _

Nach § 87 (Erlaß von UnfaliverhutungSvorschrrften) sind die Berufsgenoffenschasten befugt und auf Verlangen des Reichs-VerfiMrungsamts verpflichtet, Vorschriften über die Verhutung von Unfällen zu erlassen.

Abg. Freiherr von Richxbofen beantragt, die Verpflichtung zum (Erlaß derartiger Vorschriften zu streichen, da in der Landwirtb- 5ch191sti die Verbältniffe lange nicht so schlimm lägen wie in der In-

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Abg. Hoch (Soz.): Allerdings liegen die Verhältnisse anders, sie liegen nämiich in der Landwirtbscbaft bezüglich der Unfallverhütung viel schlimmer als in der Industrie. Gerade in der Landwirtbscbaft herrscht auf dem, Gebiet der UnfalLverbütun eine geradezu unerhörte Vernachiassigung. Die Mißstände nd so schreiend, daß schon im Jahre 1895 von Reichswegen durcb Zirkular- verfiigung eingeschrinen wurde. Eine Reihe von landwirtbschaftlichen Berungenoffensckoaften hat damals auch solche Vorschriften erlafien. Damals hat auch der Staatssekretär von Bortticher diese Verfiigung des Reicbs-VersicherunESamts gegen die Angriffe der Vertreter 'der Landwirtbsckwst vertbeidigt; beute werden wir das ja alierdings mcht mehr erleben. Leider hat das Reichs-Versicberungsamt gar keine* Exekuiive, und so ist denn im (Ganzen die Wirkung jenes Erlasses eine geringe geblieben. Es muß dieser Behörde durchaus die in dem Kommisfionsvorsihiaae eaebene Befugniß übertragen Werden. Wenn der Freiherr Von Richi ofen jeßt einfach erklärt, solche Vorschriften eigneten sich nicht für dieLandwirtbscbaft, so schafft er durch diese Behauptung die bestehenden Mißstände nicbt aus der Welt.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister ])r. Graf von Posadowsky-Wehncr:

Meine Herren! In erster Reibe möchte ich für den Antrag ein- treten, die betreffende Bestimmung zu streichen. Denn die Verhält- uiffe der Landwirtbscbaft sind in Bezug auf die Unfallverhütungs" vorschriften wesentlich andere als die Verhältnisse des gewerblichen Lebens. (Sebr richtig! reehts.) Es bat sich gezeigt, daß der Versuck', allgemeine Vorschriften der Unfallverhütung für die Landwirtbscbait zu erlassen, nicbt geglückt ist, schon aus dem einfachen Grunde, weil die Verhältniss der Landwirtbschaft in den einzelnen Theilen Deutsch- lands volikommen verschieden sind. Wenn Sie sich aber nicht ent- schließen können, dem Anfrage des Herrn Freiherrn von Richtbofen statt- zugeben, so muß ich bier doch die Ansicht aussprechen, daß sicb die Thätigkeit des Reichs-Vetficberungsamts immer nur darauf beschränken könnte, die Berungenossensckpaften zu veranlassen, da, wo durch befiimmte Einrichtungen und Verbäitniffe Unfälle noioriscb herbeigeführt sind, Sicherungsmaßregeln zu beschließen, daß aber die

. Führung in der Frage unzweifelhaft bei den Berufsgenoffenschafien

bleiben muß. (Sehr richtig! rechts.) Die Berufsgenoffenfckpaften ihrerseits müssen dafür zuständig bleiben, durch welche Unfallver- bütungsvorschristen die vorkommenden Unfälie zu bekämpfen und zu ver- büten sind. Denn um Unfallverbüiungsvorscbriften zu erlaffen, muß man, glaube ich, inmitten des praktischen Lebens sieben, sonst liegt die Möglichkeit sebr nabe, daß man aus der Amtsstube beraus Vorschriften erläßt, die sicb im praktischen Leben nicbt ausführen laffen und lediglich auf dem Papier sieben bleiben. Es würde also gerade umgekehrt, wenn diese Bestimmung angenommen würde, das Reichs-Vetsicberungsamt sich darauf zu beschränken haben, seinerseits Anregungen zu geben, daß gegenüber bestimmten Unfällen überhaupt Unfaiiverbütungsvorscbriften zu erlassen sind, aber die Gestalt, die Form, in der diese Vorschriften zu erlassen sind, muß von den Vor- ständen der Berufsgeroffenscbaft und von der Berufsgenoffenschaft selbst bestimmt werden. Ich meine also, die Führung in der gamen Sache muß aus dringenden Gründen der Praxis bei den Berufs- genoffenschasten verbleiben.

Abg. Gamv: Ick) babe seiner Zeit die Anregung des Reichs- Versicherungsamts, daß die landwirtbschaftlickoen Berufsgenossen- schaften Unfallverhütunasvorscbtiften erlassen sollten, nicht bekämpft, sondern nur diejenigen UnfallverbütungsVorsÖriften, welche das Reich- Versicherungsamt als .Normale“ zur Einführung empfohlen batte. Diese waren vielfach lediglich Produkte des grünen Tisches, wie es der Staatssekretär soeben selbst zugegeben bat. Das Reichs-Ver- sicherungéami ist damals bei seinen Entscheidungen weit über die Grenzen, welche ihm die Gesetzgebung 309, hinausgeaan en. Die Vermehrung der Betriebsimfälle erklärt sich zu einem Tbe le daraus, Laß vielsTa? die Betriebsuniernebmer mit in die V3rsicherung ein- e 0 en n .

1 gAbg. Hock): Bei dem damaligen Vorgaben des Reichs-Versiche- rungsamts konnte niemand annehmen, daß die als Muster vorgelegten UnfaUverbütungsvoischriften nun auch überall zur Einführung gelangen sollten; die Genvffenschasten sollten vielmehr das ihnen Passende daraus entnehmen; beute stullt Herr (Gump die Sache wesentliäp anders dar. Swon die große Zahl der Unfälle beim landwirtbschaft- lichen Maschinenbetriebe macht den Erlaß von Unfallverhütung!!- vorsÖriften in der Land- und Foriiwirtbscbaft zur unbedingten Notbwendigkeit. Wenn fiä) unter den Momenien für die Zunahme der Betriebsunfäue auch die Fahrlässigkeit der Betriebsunternebmer befindet, so geniigt das schon, um die Vorschrift des § 87 in der Kommissionsfaffung zu rechtfertigen, aber freilich, bier gilt es ja wieder einmal, den Junkern einen Gefallen zu erweisen.

Staaisxekretär des Innern, Staats-Ministrr Or. Graf von P„osa owsky-Wehner:

Meine Herren! Ich möchte zunächst dem Herrn Vorredner doch dringend ratben, das Gewerbe der Landwirtbicbaft nicht immer mit dem Begriff .Iunker“ zu identifizieren. (Sebr wabr! in der Mitte und rechts.) Die Landwirtbscbaft ist ein Gewerbe wie ein anderes und unterscheidet sich nur dadurch von anderen Gewerben, daß es ganz unzweifelhaft infolge der ganzen modernen Entwickelung mit den allergrößten Schwierigkeitén zu kämpfen hat (sebr wabr! aus der Mitte und rechts), aber mit dem politischen Begriff .Junkertbum“ bat die Landwirtbscbaft meines Erachtens gar nichts mebr zu thun, und was die Bekämpfung meiner Ausführungen betrifft, so muß der Herr Abgeordnete nicht ganz gehört haben, was ich gesagt babe. Daß aucb Unfallverhütungsvorscbriften in der Landwirtbschaft nötbig sind, ist unbestritten, und ist von keiner Seite bisher bezweifelt worden; aber es ist ganz außerordentlich schwierig, bei der Verschiedenartigkeit der landwirtbschaftlichen Be- triebe, bei der Verschiedenheit der Betriebsweise, die mit der Gestal- tung der Bodenverbältniffe, der Bauart der Gebäud: u. s. w. ju- sammenbängt, Unfaüverbütungsvorschriftrn, die wirklich praktiseh sind und nicht nur auf dem Papier sieben, xu erlassen. Ich kann Ihnen ein Beispiel hierfür anführen, die Unfallverhütungsvorscbriften für den Gebrauch der Siede- oder Häckselmaschinen. Bei der Unfall- ausfieiluo bier in Berlin war zwar eine ganze Reihe von Siede-

oder Häckselmnscbinen, wie nian wobl iu Süddeuisthland sagt, mit Unfailverbütungsvorriebtungen aufgestellt. Sebr bäufiz kommen bei solchen Maschinen Unfälle vor; es ist aber unendlich schwer, etwas PraktisÖes auf diesem Gebiet zu finden. Soviel ich weiß, ist bis 1th noch kein praktisches Mittel, diefe Unfälle zu verhüten, troß aller Versuche der Fabrikanten, gefunden worden. Stellen Sie fick)

'»vor, daß die Häckselmasehine eine Maschine ,ist, die der kleinste

Bauer bat. Sehr oft hat der Mann nur einen nicht sebr gut erleuchteten Raum, wo die Maschine aufgestellt ist. Damit hängen auch vielfach die Unfälle zusammen. Weil die Leute bei der Maschine nicht gut sehen können, passierten häufig die Unfälle. Der an der Maschine beschäftigte Mann stopft mit der Hand das Strob nach, aber er greift zu weit hinein, und bierbei werden ibm die Finger abgeschnitten. MeineHerren, ,zu schelten ist also sebrieicbt; es kommt jedoch darauf an, wirklich praktische Einrichtungen zur Unfallverhütung zu schaffen und nicht einen Beruf zu vxrdäcbtigen, daß er inbuman handle und seine Pflicht nicht tbue. (Sehr richtig! rechts.)

Also, daß UnfallverhütungSborscbriften für die Landwirtbschaft erlassen werden müssen, ist ganz klar; aber es hat sich bei den Normal-Unfailverbütungsvorscbriften des Reichs-VersicberungSamts gezeigt, daß fie für die meisten Gegenden Deutschlands unhaltbar waren. (Sehr richtig! rechts.) ch babe mit seiner Zeit die größte Mühe gegeben, sie auszuführen; aber sie waren zu * sebr aus der Amtssiube beraus gemacht obne genügende Berücksichtigung der verschiedenartigen praktischen Verhältnisse. Ich habe das nur ausgefiihrt, um einer bureaukratiscben Behandlung der Sache vorzugreifen. Daß das Reichs-Versicherungsamt die Pflicht hat, darauf hinzuwirken, daß, wo sich notoricb häufig Unfälle ereignen, auch die nötbigen Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden, ist unzweifelhaft; aber die Form, wie ste erlassen werden, die Aus- gestaltung, muß in den Händen der Berufsgenofienscbaften bleiben; denn nur diese haben die praktische Kenntniß, um ÜnfalTverbütungs- vorschriften zu erlassen, die nicht nur sehr human in der öffentlichen Meinung aussehen, sondern auch geeignet sind, wirklich Unfälle zu verhindern. (Bravo! rechts.)

Abg. von Waldow und Reißenftein: Es können that- säch1ich nur in der Landwirtbschaft stehende sachkundige Leute solche Vorschriften erlaffen, man muß daber den Erlaß dieser Vorschriften den Berungenoffensckoasten anbeimftellen; das Reichs-Vrrsicberungs- amt ist dafür nicht kompetent.

Abg. Molkenbubr erklärt, er finde es befremdend, daß von

dem Staatssekretär des Reicdsamts des Innern jetzt Angriffe gegen eine andere Behörde, das Reichs-VerfiwerungM-mt, gemacht werden.

Siaatssekretär des Innern, Staats-Minister 1)1'. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Jeb steile zunächst fest, daß es der ganzen Be- bördenorganisaiion nicbt enispricht, daß ein Gegensaß zwischen dem Reicbs-VerficberungSamt und seiner vorgeseßien Behörde bestehen könnte, oder daß eine vorgeseßte Behörde Angriffe gegen eine nachgeordnete Vebörde richtete. Nebmen Sie mir das nicht übel, das ist eine pbantafievour Darstellung, die Sie gemacht haben. Im übrigen kann ich nur erklären: ich habe feststellen wollen, daß die all- gemeinen Vorschläge für die Regelung der landwirtbschaitlichen Unfallverbütungsvorsäoriften, die allerdings von dem Reichs- Versicherungsamt, *wie i(h glaube, sogar unter Anhörung land- wiribschaftlicher Sachverständiger, gemacht sind, sich im größten Theile Deutschlands als nicht ausführbar erwiesen haben, und ich babe daraus folgern wollen, daß diese Vorschriften mit außerordentlicher Vorsicht zu handhaben sind, wenn sie praktische Erfolge haben sollen - und darauf kann es Ibnen doch nur ankommen - und daß infolge dessen der Schwerpunkt der ganzen Ausführungen dort liegen muß, wo die praktische Kenntniß der Dinge ist: das ist bei den Berungenoffen- schaften. ch babe darauf gehalten, diese Ausführungen hier zu machen, um eine Grundlage für die künftige Auslegung dieser gesetz- lichen Bestimmung zu geben.

Abg. Roesicke-Deffau: Mit dem Kommissionsbefcblu wird dem Reichs-Versicberungsamt ja durchaus kein besonderes orrrcht eingeräumt. Von den 48 landwiribscbaftlitben Berufsgenoffenschaften haben bis jetzt nur 7 solche UnfaUverbütungsvorscbriften erlassen.

Der § 87 wird gegen die Stimmen der Rechten und der Reformpartei unverändert angenommen. .

§ 90 (Ueberwachung der Betriebe) wird ohne Diskussion in einer den Beschlüffen zweiter Lesung dem Gewerbe:].LnfaU- verficherungsixesetz entsprechenden Faffung auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen angenommen.

Der Rest desGeseßcs bis § 133 einschließlich wird ohne erhebliche Debatte im wesentlichen nach der in der Kommission beschlossenen Fassung angenommen, .

Die Kommission hat ferner zwei Resolutionen vor- geschlagen:

]) den Herrn Reichskanxlcr zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die von den höheren Verwaltungs- bebörden für die land- oder forstwirtbscdaftlicben Arbeiter fesFese ten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienfie mög1ichsi bald einer evi on unterzogen werden;

2) die verbündeten Rrgierun en su ersuchen, bei der dem- näcbfiigen Revision des Krankenver cherungsgesexes in Erwägungen darüber einzutreten, wieweit die in land- uud orsiwirtbfchaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter der reichgeseßlieben Kranken- versicherung zu unterftelieu sind.

Abg. StadtbaNe LASV.) befürwortet einen Antrag der sozialdemokratiscben ngé [brecht und Genossen, ansiait der Resolution 2 folgende esolution anzunehmen: .Die verbündeten Regierungen zu ersuchen. dem Reichstage baldigst einen Geseventwurf vouule en, durcb welchen die in land- und forstwirtbsäiaftlicben Be- trieben Wir als Gesinde beschäftigten Arbeiter, soweitdieselben uicht der reichSgeseßlicben oder einer gleichwertbigen landesgeseßlickoen Krankenver- i'icberungspfiicbiunterliegen, einer reichs eseßiicben Krankenversicberun s- pflicbt unterworfen werden.“ Redner be tnamentiich die Notbwendig eit der Vetßcherung des ländlichen Gesindes hervor. Die bloße statu- tarische akultät, die jest bestehe, habe sich als nußlos erwiesen; aber auch der Kommissionsantrag gebe nicht weit genug.

Die Resolution Albrecht und Geno en wird abgelehnt, die von der Kommission vorgeschlagenen esolutionen gelangen zur Annahme.

Der Entwurf eines Bau-Unfallversicherungs- geseßes ist in der Kommission ohne_Aenderung angenommen worden; Antrage lie en auch zur zweiten Lesung nicht vor.

Aux Antrag es Abg. Roesicke-Deffau werden die Kommis ionsbeschlüffe 811 5100 angenommen.

Darauf wird die Vertagung be chloffen. *

Schluß egen 51/3 Uhr. 'Nä fir SißuYg Dienstag _1 Ulkr. (Vor ane, betreüfend die militärische trafrechtspftege m K autschou; SwUnfa verficherungsgeseß; Nachtrags-Etats.)

Literatur. „Rabel Varnbagen'. ein Lebens- und Zeitb

Otto Berdrow. Mit 12 Bildniffen. Verlag von Gkielidiruv?

Pfeiffer in Stuttaart. Preis geb. ? .“, geb. 9 .“ _ Mit Verständniß und liebevoller Hingabe bat es der Verfasser verstfaexixn“ aus dem ibm zugänglich gewordenen, reichhaltigen Material in dem yo„ liegenden Werk eine eingehende Schilderung von Rabel von Varu- baqrn's Bedeutun für ihre 3811 zu geben. Ek Mak, wie sie dupa, die li-benSwürdigen E genschaften ihres edlen Herzens die beroorragemzße, Männer und Frauen der Griffes- und Geburtsaristokratie in kbmt Salon um sich zu sammeln und durch innige Freundschaft an zu ketten vrrmochte und entrollt gleichzeitig vor unseren Nagra durcb die verschiedenen Elemente, die den Verkebr in ibrem Hause suchten," ein Bild von kulturgeschichtlicher und literaris Bedeutung, wie es feffelnder kaum gedacht werden kann.

aab wobl keine Frage von tieferem Werth, die in jenem Salon uicht erörtert und nach den verschredensten Seiten bin beieuchtet worden wäre. Rabel selbst, eine in sicb so abgeschlossene Persönlichkeit, die des Lebens Höben und Tiefen ermessen bczt, und drr nichts Menüb- licbes fremd geblieben, ist wobl im stande, in ihrer Eigenart das höchste Interrffr auch jkßt noch zu erregen; ja, wir müffen geradem staunen wie sie in dem Flug: ihrer Gedankerx ihrer Zeit weit voraUSgeeilk war, sodaß viele ihrer Aussprüche wie fur die Gegenwart grscbrieben erscheinen. Das Wart, welches auch in seinem_vornebmen Gewand; weitgehenden Anforderungen genügt, muß daher als eine für jeden denkxnden Leser sehr interessante und geistig anregende Lektüre bezeichnet wer en.

- Aus der Geschichte der Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen. Von Profeffor Dr. Eduard Heydenrei , Archivar der Stadt. Mit 11 Holzschnitten und6Lichtdrucktafeln. alle a.S., Otto Hendel. Pr. 3,50 „ji - E] giebt wenig tädte ia: Deuts en Reiche, die so alt sind und deren Entwickelung jg rechtii er und volkswirtbscbaftlicber Hinsicht so deutlich sich in den äußerst reichhaltigen Quellen der Archive nachweisen läßt, wie die Stadt Mühlhausen in Tbürin en. Der Verfaff er zeigt uns diese Entwicke- lung von der ältesten urkundli en Erwähnung der Stadt, die bereits in das Jahr 775 fällt, bis in die Reformationszeit, in der die Wirren des Thomas Münzer die beba liche Woblbabenbeit der Burgerscbaft vernichtete, Diese Woblbaben eit rief am Ende des Mittelalters eine lebhafte Bautbäii keit hervor; noch beute ifi Mühlhausen durch den Reich- tbum an ntereksanien altertbümlichen, kirchlichen und profanen Bauten v_or den übr gen Städten des Thüringer Landes ausgezeichnet.

rydenreich s xldrrt diese Bauten unter Beigabe von Holz- chnitten, Der eicbtbum des mittelalterlichen Mühlhausen spiegelt sich auch in seinem Münzwesen. Eine Reibe von _Bracteaten mit dem Kaiserbilde, von spätem Münzen mit dem Mubleifen, dem alten Wahrzeichen der Stadt, sowie zw-i Medaillen aus dem 18._ Jahr. hundert mit Ansichten von Mühlhausen sind auf einer Munztafrl abzebildei. Eine Siegeltafel führt uns in dir Gesebicbte der städtischen Verwaltung und der in Mühlhausen ablreich vertretenen Innungen ein. Außerdem sind xwei Gesammtansiäbten der Stadt aus verschiedenen Zeiten, Aufnahmen der Archivgewölbe und eines Archiv- fenfiers sowie die Grabplatte des Bischofs Kristan von Samiand, der in Mühlhausen geboren ift, die dortige Untermarktskircbe grgrundet bat und in dieser begraben liegt, beigegeben. Alle diese Tafeln iind sorgfältig in Lichtdruck hergestellt. Das Buch darf Freunden deutscher Städiegeschicbtr warm empfohlen werden.

*- Die Lieferungsausgabe des großen Prachtwerks ,Das LTR. Jahrhundert in Wort und Bild“, Politische und Kulturgeschichte von Hans Kraemer in Verbindung mit hervor- ragenden Fachmänncrn (Deutsches Verlagshaus Bong u. (Co., Berlin;

60 Lieferungen zu je 60 „Z) nähert Zub mehr und mehr dem Abschluß.

Von den leßterschienenen Heften be andelt das 50. die Vorläufer der gegenwärtigen Pariser Ausstellung. Der von dem Geheimen Regie- rungsratb, Professor Reuleaux verfaßte Abschnitt giebt eine anschau- licbe Uebersicht aller Veranstaltungen dieser Art nebst ibren bemerkens- wertbesten Besonderheiten, von der ersten internationalen Ausstellung, die im Jahre 1851 im Londoner Hyde- ark(K1ysiaii-Palasi) stattfand, bis zu der glanzvollen Völkermesse in bicago. Als Beilage ist dem Heft ein charakteristiscber farbiger Faksimiledruck eines Pariser Plakais von dem Meister dieser modernen Kunst, Jules Cberet, beigegeben. Im folgenden Heft wird eine durch Druckproben vorzüglich iiiustrierte Erläuterung des Dreifarbendrucks gegeben. Den übrigen Inhalt bildet eine Darstellung der Entwickelung der Heilkunde in der zweiten Hälfte des vorigen Iabrbunderts, jener großen Epoche,„Welche durch die Namen Lister, Virchow, Korb, Viilrotb,©raefe gekennzeichneiwird, aus der Feder des Berliner Universtiäts-Dozenten Professor 131“. Pa el. Pie weiteren Lieferungen bringen nicht minder interessante bscbmtte über die epocbemachenden Forschungsreisen des vorigen Jahrhunderts (Von 131". Karl Weule), die an wiffenscbaftlicben Ergebni en so reichen Ausgrabungen (von Dr. Hubert Schmidt) und die umw [zenden Ent- drckungrn auf den Gebieten der Physik und Chemie (von Dr. Albert Neuburger). - In einer der leisten Lieferungen macht das Bong'stbe Verlagshaus ferner die interessante Mittbeilung, daß daSselbe' sicb rni- schloffen bat, den drei ersten Bänden des Werks einen gleichartigen Supplement-Vand folgen zu lassen, der vorwieaend die Pariser Weitausstellung und daneben den Krieg in Süd-Afrikalbe- handeln wird. Es ist wohl nicht daran zu zweifeln, daß auch dieser vierte Band allseitig niit Beifall begrüßt und dieselbe Verbreituua finden wird, wie seine Voraänger.

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efunden; aber am!) sonst ist aus der lebenden Sprache und Literatur

Lnangezogen worden, was deffen wertb schien. Die Verbesserung?"- sind insbesondere den Wort- und Saiberklärungen zu gute „gekommen, eine eingehende Durchsicht haben auch die Angaben über die Herkunft der Wörter erfahren. Das Buch wird sonach auch in dieser neuen AFgabe sich als ein nützliches und zuverlässiges Nachschlagewerk bk“ w ren.

- Feld- und Manöverbegleiter für Unteroffiilere aller W affe 11 (Auszug aus der Felddienstordnung vom1.Januar1900- Vrrlag von Gerhard Stallin? in OldenburZ. Pr. geb. 65 4!- ii?“ 85 „3. -- Dieses handliche kle ne Buch entb lt eine grdrängte Ueber- sicht des Inhalts der neuen Felddienstordnung und will dk" damit noch nicht Vertrauten zeitraubendes Nachschla en erspare;- Da alles für den Dienst des Unteroffiziers nicbt unumg ngiich N91 wendige fort ela en und das andere in knapper, augenfällige! Fs!" gegeben ist, o it das Zurechl nden in den vnschiedenen Abschnkkxeä wesentlich erleichtert, und es [ ßt sich jeder etwa aufsteigende Zweif an der Land dieses Felddienfibegleiters sofort bebeben. .

as Maibeft )(17. Jahrgangs 1900 der „P hotograpb "ckck; Rundschau“, Zeitschrift für Freunde der botograpbie (hnadeu gegeben und geleitet von Dr. R. Neubau in Berlin iukb wiffensobaftlicben und technischen Tbeil und Ernst Zahl in Ham "ZZ fiir den künstlerischen Theil sowie unter besonderer MitwirkunZ vici Cb. Scolik, K. u. K. Hofpbotograpben in Wien, Paul von Rias in Konstantinopel und anderer hervorragender Fachmänuer; Vers“, von Wilkelm Knapp in Halle a. S.; jährlich 12 HLK“ mit Tex - Abbildungen und !unflbeilagen; Pr. des lait!- 1 .“) bat fol enden Inhalt: Eine neue Dispositiv!) „„ von Dr. Ed. ming; Ueber die amerikanische graphie, von Sadakichi Hartmann; Ausländische m Umschau; Kleine Mittheilungen; Bücherschau; Erläuterungen i;".ß, Tafeln und Textbildern; Fragekasten; Vereinsnachrichten- "“ Y"!- beilaaen: Tafel 18. Aufnahme von R. Cickemeyer in New

"** aväre von Meisenbatb Riffartb &- Co. in Berlin; Tafel 19. , me von Alfred Stiegliß in New York; Tafeln 20 u. 21. Auf- me" von R. Eickemever in New York.

Handel und Gewerbe.

" im Reichsamt des Innern Zusammen estellten „" ":'Nachrichten für Handel und Industrie“?)

Winke für die Ausfuhr von Nägeln.

Nach der Kavkolonie kommen Nägel hauptsächlich aus Groß- britannien, Drahtstifte auch aus Belgien, Deutschland und Amerika. Gebraucht werden: gewöhnliche Nägel von 111, 2, 21 und 3 engl. - 011 Länge, Brettnägel von 2, 211 und 3 Zoll und Drahtstifte von

und 3 Zoll. Die Kapkolonie selbst hat keine Nägelfabriken. Örettnä el kosten je 100 engl. Pfund 14 Schilling, Weizöiiige Draht- mfje ko en 16k Swillina und zweieinhalb- sowie dreizöliige Drabi- ßjfte 15 Schiiiing je 100 Pfund. Aus Großbritannien werden die Nägel in Fäffern eingeführt, aus Belgien in hölzernen Kiftsn und aus Amerika in Säcken; man kann indeffen nicbt saaen, daß irgend eine Verpackungsart bevorzuqt würde. Die bei der Einfuhr von Nägeln entstehenden Unkosten sind die folgenden: 1) der Einfuhrzoll beträgt “.o/„ des Fakturenwertbes, 2) Dockgebübren 21 Schiüing für die Tonne 1a 1000 rnal. Pfund, 3) Lösch- und Ablieferungs- oder Nieder- [agegklder 4 Scbiiiing die Tonne, 4) Maklergebübr 1 0/0. _

In (ägypten werden im allgemeinen Nägel belgischen Ursprungs reckt begehrt, während die Nachfrage nach französischen und en lischen Fabrikateu geringer isi als friiher. Neuerdings soll inde en die deutsche EinFubr gewinnen zum NaÖtbeil der belgischen; auch sind größere Auftrage in letzter Zeit nach Amerika argangen. In der Hauptsatbe verspricht ein billiger Preis am meisten Erfolg. Es werden

zwöbnlicb Drahtstifte von 2 bis zu 20 0111 bestellt, die gangbarsten

orten sind indeffen flacbköpfige Nägel von 3, 4, 5, 6, 7 und 8 am. Die reise sind sebr verschieden. Der Einfuhrzoll beträgt 89/0 vom Wut e, die Spesen io/o-

Süd-Ausiralien kommt nur fiir die Einfubr von Drabifiiften in Betracht, da nach anderen Nägeln wenig Nachfrage ist. Stifte mit kegelförmigem Kopfe werden den flachkövfiqen vorgezogrn und in allen Größen und Stärken (von 1 bis 6 Zoll Länge und von Nr. 4 bis Nr. 16 staererlangt. Man nimmt an, daß der Ein- Fubrzoll von 2 Pfund terling für die Tonne zu gerin ist, um den Bau einer Fabrik im Lande zu ermöglichen. Die eingeßübrten Nägel und Schrauben kommen hauptsächlich aus Großbritannien, Deutsch- land, Victoria, den Vereinigten Staaten und Belgien. Die ameri- kanischen Nägel seben vielfach Grund zu Klagen, weil die Köpfe viel zu leicht abbrechen. Die Preise schwanken sebr; durchschniitlich wurden in le ter eit für die Nummern 5, 7 und 8: 10 Gb., Nr. 9 und 10: 11 b., ' r. 11: 12 Gb., Nr. 12: 14 „Gb., Nr. 13: 15 Gb., N:. 14: 16 Sb. und Nr. 16: 20 Sb. bezabit. In diesen Preisen sind Ablieferung in der Kolonie, Einfuhrzol] und alle Unkosten ent-

en.

In Tasmanien herrscht haupt ächlich Nachfrage nach Nägeln uud Stiften für Bauzweckr und zur erstellung von Obftkiften. Zu [ terem Zwecke nimmt man Drahtstifte Nr. 14 und 15 von U Zoll Lnge oder Nr.12, 13 und 14 von 11 Zoll Länge. Zu anderen Zwecken werden Stifte mit kegelförmiarn Köpfen bevorzugt. Im ießten Iabre erreichte die Einfuhr einen Werth von 6295 de. Stub; daran betbeiliat waren: Victoria, Neusüdwases, Groß ritannien, Deutschland, Amerika und die Niederlande. Der Einfuhrzoll beträgt 5ULSF'iltliL Pfd. Sterling 10 Schilling die Tonne und das Werftgeld

! ng.

West-Auftralien bat nach der Statistik für das abgelaufene Jabr el, Stifte Bolzen, Nieten und Krampen im Werthe von 21752 P?Wd Sterling bezogen, die Statistik macht indessen keinen Unterschied zwischen diesen verschiedenen Artikeln. An dieser Einfuhr war Großbritannien betbeiligt mit 10 466 Pfund Sterling, Viktoria mit 4226 Pfund, die Vereinigten Staaten mit 1992 Pfund, Süd- Aufiralien mit 1778 Pfund, Belgien mit 1239 Pfund und Deutsch- land mit 960 Pfund. Am meisten werden Drahtstifte mit kegel- förmi en Köpfen eingeführt, Nr. 4 bis 18 von 1 bis 6 Zoll Länge. L_)er reis in Großbritannien schwankt zwischen 7 bis 18 Sebiiiing fur 100 Pfund, wozu an Unkosten noch etwa 25 0/9 kommen. In be- trächtlicher Zabl werden auch Nägel („cioubs“) bon & bis Li Zoll Länge eingesübrt zum Originalpreise von 14 bis 16 Schilling für 100 Pfund. (Nach belgischen Konsulatsbericbten, veröffentlicht im 131-1631! “Drais Fournai.)

Zinkgruben und Zinkindustrie in Italien.

Italien besißt bedeutende Zinkgruben in Sardinien und in den Provinzen Brescia und Bergamo. Diese Gruben befinden fich fai ausschließlich in Händen von ausländischen. meist belgischen Gesc - schaften, welcbe fast das ganze gewonnene Erz ausführen. Von den im Jahre 1898 geförderten 132 099 Tons Zinkerz wurden 130 064 Tons in das Ausland ausgeführt.

Ein großer Theil des ausgefübrten Erzes kehrt in verarbeitetem Zustande wieder nach Italien zurück. So wurden im Jahre 1898 28129 (15 Zink in Brotform und 30144 62 Zink in [alten nach Italien eingeführt. Die Produktion von Zinkweiß in talien belief- |ch im Jahre 1898 aux 8400 äs und die Einfuhr auf 5728 (12.

Unter diesen Verb ltniffen bat Italien natürlich das größte In- teresse daran, das im Lande gewonnene Zinken auch im Lande für den heimischen Bedarf zu verarbeiten. Zu diesem Zwecke sollen in Monteponi auf Sardinien sowie im Bremboflußtbal bei Bergamo die erforderlichen Fabrikanlagen errichtet werden. BeZonders günstige Verbältnifse sind bei Bergamo vorhanden, wo die gro en Wafferkräfte in elektrische Energie umgewandelt werden können. (Nach einem Bericht drs Kaiserlichen Konsuls in Ancona.)

Niederlande.

Veränderun'aen in dem Tarif der Waarenwertbe für Niederländiscb-Ostindien. Der Tarif, der bei Beratbung der Ein- und Ausfubrzöüe in Niederländiscb-Osiindien zu Grunde zu legenden Waarenwertbe für das 2. Vierteljahr 1900 weist gegenüber dem seitherigen Stande folgende Abweichungen auf:

Gruppe. Benennung der Waaren Maßstab Werth

(Gulden 1. eren escbirr: Porzellan. Te er, weiße, runde von 16 bis 18 0111 Dutzend (1185

. | ' . | 0 ' .

. . . „21,24, , 1:2“)

. , , , 1,35 2. uiegiit, flüssiges . . . ](g 0,90 3- utter in Doppelfäfiern u. s. w. . . kleines Faß 7,75 Tkokolade in Küchelchen oder Tafeln mit Zucker kg 1,35 ackerwerk, englisches, in Büchsen von 1 bis 5 kg , 0,42 rüchte, amerikanische und australische, in Waffe: Büchse 0,40 19. opierpapirr, jxpanisibes . k 370 23“ BURYÜJÜ iht sichtlich v W tb ) ge n er n es er es 3- Früchte, getrocknete, lose verpackt und in Buchsen: Tafelmandeln, Tafelrosinen mit Stielen, ni t anderweitig genannt, Prüneilen, Birnen, Kir eben ......... . . . (?eändert bin cbtlich des Wortlauies) 1- Irdenge (birr, Porje an: en. Ober- und Unter-, japanische, mit oder 0 ne Decke in Kistchen von 1 Duvend, blau- satbig desg ., desgl. andersfarbig : (gam in Wegfall ekommen) - Mie, getrocknete, Tafelro nen, amerikanische (neu binzugetreten).

Entwickeluns der subtropischen Kultur im Kaukasus.

Die subtropische Kultur entwickelt ck im Kauka as re t s neil Außer mit Tbee sind von dem ApanageßRefsort nochs eine FMH? von Versuchen mit der Anpflanzung anderer subtropischer Gewächse in Tschakwa sexuacht worden, wo die Bodenbeschaffenbeit und das Klima hierfur geeignet erschienen. Gegenwärtig hat man schon Nachrichten über dre Erfolge dieser Versuche, und zwar namentlich in Bezug auf die VambuSrobrpflanzungen, Apfelsinen-, Baumwolien- pflanzen, Ramie- und einige andere tropische Pflanzen, die man in dem Apanagengut Tschakwa anzubauen versucht bat. Das Bambusrobr wurde von der Apanaaon-Expedition tbeils aus China theils aus Japan Ybracbt. Vorläufig ist die Plantage zwei Deffä- tinen groß, wird ck aber voraussichtlich von Iabr zu Jahr ver- röYern. Das BambuSrobrgiebt eine normale Ernte im vierten

a r seiner Anpflanzung. Die dritte wichtigste Branche ist die Kultur der Mandarinen, der kleinen süßen Apfelsinen, die widerstands- fabiger und sicbrrrr sind als die gewöhnlichen Sorten. In Tstbakwa ist ein Vorrath von daselbst gezogenen Stecklingen für eine Fläche von fünf Deffatinen vorhanden; dieser Vorrath soll im Jahre 1900 voll auf der im Jahre 1899 vorbereiteten Plantage verpflanzt werden. Das Unternrbmen bat unzweifelhaft eine Zukunft und ver- spricht eine hohe E1n_nabme. Bei 300 Stück Frucht tragenden Bäumen auf einer Deffatine und bei einerNormalernte von 500 Stück pro Baum kann die Deffätine 750 Rubel brutto einbringen. Auch andere Anpflanzungen smd in Tschakwa vorzüglich forigekommen; aus dem Bast eines dort gezogenen Baumes wird sebr gutes Papier be- reitet, auch macht man daraus_vorzügliche Tapeten, Möbelbezügr LLeder-Tapeten) und sogar Leibwascbe und Fußbekleidungen, wie sie

eispielsweise die jav_anische Arnzee im Kriege gegen China trug.

Diese Wascbe laßt. vorzüglich die Ausdünstung durch, ist warm, besißt große Dehnbarkeit und ist außerordentlich billig. Die Stoffe werden obne Gespinnsi und Gewebe hergestellt, durch einfaches Walken.

Sechs ,Deffätinen _Plantagen sind mit Ramie berfianzt. Nach den klimatischen Verhaltnissen kann die Rami: in Tschakwa vor- züglich gedeihen, erfordert aber eine verstärkte Bedüngung und Be- arbeitung des Bodens.

Bei der Bearbeitung mit Handbetrieb erhielt man sebr gute Fasern, die Kosten stellten sich aber auf 20 Rubel und mehr für ein Pad. (Russisch: Regierungs-Anzeiger.)

Serbien.

Zolltarifierung von baumwollenen Geweben. Um alle weifel bezüglich der Verzollung der unter den Namen .Oxford, Zepbir, KonofoS“ eingehenden baumwoilenen Gewebe zu beseitigen und eine gerechte und einheitliche Behandlung dieser Waa-ren berbei- zufubren,_ bat drr sxrbiscbe Finanz - Minister durcb Zirkularerlaß an die ollamter verfuegt, daß die nach Herstellung und Verwendung verschiedenen Gewebe, welche im Handel die Bezeichnung „Oxford, vair, Konofos“ fahren, in drei Gruppen nach von ihm an enommenen

ustetn eingetbeilt werden. Die mit 1. bezeichneten Mther sind als seine und leichte Gewebe nach der Tarifnummer 304 zu behandeln; die mit 11. bezenbneten Muster gehören zu den dicbten baumwoiienen Geweben nach der Tarifnummer 301; die mit 111. beieicbneten Muster sind als Oxford, Zepbir und Konofos der in Nr. 296 des allgemeinen Zolltarifs vorgesehenen Sorte und Qualität zu betrachten. Den

oüämtern sind diese Muster mit der Anweisung zugeiertigt worden, in Zukunft nur auf die Feinheit und Fabrikation der zur Verzollung gelangenden baumwolienen Gewebe zu achten, dieselben genau mit den drei ubérsandten Muster ruppen zu vergleichen und die Waaren alsdann obne Berucksichtigung brer Benennung in den Rechnungen und Deklarationen zu verzollen. Bei der Verzollung ist das Dessin der verschiedenen Gewebe gar nicht zu berücksichtigen.

Berechnung des Zolls nach dem Bruttogewicht. Im Gesetz, betreffend den allgemeinen olitarif vom 8. Januar 1899 (,Hand.-Archiv' 18991. S. 282), beste t zwischen dem Arlike188ui) i), wonach der Zoll nach dem Bruttogewicht einer Waare, auf welche nicht mehr als 10 Dinar Zoll per 100 1:3 zu erheben ist, berechnet werden soll, und dem Artikel 21 desselben Grieß“, welcher vorschreibt, daß der dem neuen Geseve angehängte Zo tarif auch weiter in Kraft bleibt, ein Widerspruch, da im Tarife eine Tara auch für Waaren vorgesehen ist, welcbe weniger als 10 Dinar ver1001xx; zahlen. Nach Vergleichung drs Tariftextes mit den Bestimmungen des genannten Geseves hat der serbische Finanz-Ministcr auf Grund des Artikels 20 des Gefeßes, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, entschieden, daß in Zukunft der Foix nach dem Bruttogewicht von allen Waaren und allen rodukten zu erheben ist, welche im All- gemeinen Tarif unter den Nummern 1, 12, 29, 52, 56, 95, 101, 113, 114, 115, 151, 161, 208, 209, 210, 214, 215, 218, 225, 226, 233, 248, 256, 261, 266, 267, 268, 271, 286, 307 312, 313 und 314 genannt nd. Diese Erbebung des Zolles vom Bruttogewicht der ge- nannten aaren ist nur dann anzuwenden, wenn diesrlben aus Nicht- vertragsländern eingeführt werden oder wenn bei der Verzoliung aus- drücklich die Anwendung des Aügemeinen Zolltariis Von dem Importeur brantragt wird. Bei den aus Vertragsländern zur Einfuhr gelangenden Waaren sind bei der Verzollung bezüglich des Tara- abzuges stets die Bestimmungen der Vertragstarife anzuwenden.

Zollbebandlung von Olein. Olein -- Klumpen von Fett und el - ist in keinem Vrrtragstarife, sondern nur im Allgemeinen Follkarif in Gruppe ZU 8111). Nr. 273 vorgesehen, wonach dasselbe einen Einfuhrzoll zu zablen bat. Im Gegensatz hierzu hat das Waarenverzeicbniß diese Waare auf Seite 140 in die Nr. 266 des Allgemeinen Zolltarifs eingereiht und mit einem Zoll von 2 Dinar per 100 kJ belastet. Zur Beseitigung dieses Widerspruchs hat der serbische Finanz-Minifter entf ieden, daß Olein' der Nr. 273 des Tarifs zuzurechnen ist, weil das elbe dort ausdrücklich durch das Ge- seß, betreffend den AUgemeinen olltarif, vorgesehen ist. Demzufolge baben die Zoliämter in diesem inne die erforderliche _Korrektur im Waarenverzeicbniß vorzunehmen und Olein bei der Einfuhr zoklfrei einzulassen, wie dies vom Geseväsorgefeben iii. („Srpska 19071110“ vom 24. u. 25. März/S. u. 7. ' ril 1900, Nr. 67 u. 68.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zolltarifentscbeidnnqen. Litbograpbiscbr Drucke von unbedeutendem Wertb, auf Holz geklebt, find nicht als Bilder zollfrei, sondern als Holzwaaren zu verzollen, Proben von Spirituosen und desiilliertenGetränken sind obne Rücksicht auf ihre Menge zollpflicbtig, so z. B. Kognak in Flaschen von 1110 Quart. _ Stabi in Stangen, poliert und gebartet, Drabimaß Nr. 4, bekannt als „61-111 r0c18“, wird nach §135 des Tarifs zu dem entsprechenden Sa e verzollt und wegen der Poiierung mit einem ZuschlagSzoll von Cent pro Pfund nacb § 141 belegt. Polierter, ungebärteter Stahldraht, Ubtdrabt, Drabtmaß Nr. 10 und 11, unter- liegt nach § 137 des Tarifs einem Zoll von 45 % voin Werth. Bei Waaren, für welche im Ausland eine Ausfuhr- vergütun na ihrem Gewicht gewährt wird, und deren Gewilbt an dem ransport nach den Vereinigten Staaten aus natur- lichen Ursachen eine Einbuße erfahren bat, wird der Zuschlagszoll nach dem Gewiebt zur Zeit ihrer Ausfuhr und nicht nach dem verminderten Gewicht bemeffen. Gardinen, die [war auf der Nottinghamer Svivengardinen- oder Kettenmasckpine bergefteiit sind, dann aber auf einer sogenannten ,coräiux 1118011106“ eine weitere Verarbeitung erfahren haben, die ihnen das Ansehen geftickter oder appliquierter Gardinen giebt und ihren Werth bedeutend erhöht, werden nicht nach § 340, sondern nach § 339 des Tarifs verWilt. Gereinigtes ollfeti, ein pharmazeutisches Präparat, bekannt unter der Bezeichnung „aäsps 101130 01111 äroug“, das dem Lanolin äbnlich ist, fiillt nicht unter den bande südlichen Begriff .Woüfeit' und ist daher nicht nach 5 279, sondern nach § 3 zu

Nitrobenzol, bekannt als „9111131925:i Bittermandelöl' oder ,Mirbauöl' ist nach § 524 des Tarifs zoll -

Ubrketten aus Leder und poliertem Stabi werden als „Scbäuucksacben' nach § 434 des Tarifs mit 60% vom W verw t.

Gebräuchliche und gewöhnliche Verpackungen beein- flussen nicht die Tarifierung der Waare, die sie enthalten, und werden, selbst wenn sie einen böberen Wertb als die Wxare haben, wie diese verzollt. - Kolopbonium in runden Zinnkapseln von etwa Zoll Durchmeffer und 111 3011 Höhe ist nach Abschnitt6 des Tarifs mit 20 0/9 vom Wert!) als „nicht besonders genannter _b?“ arbeiteter Artikel“ zu verzollen. Die Zinnkapseln sind als gebräuchitche Verpackung anzusehen.

Kleine eugproben auf Pappe in Buchform mit gedruckter Bes reibung und Bezeichnung der Muster find gemäß richterlicher Entscheidung nicht nach § 501 des Tarixs zollfrei, sondern nach § 403 zu verzollen.

Zange schmale baumwollene Schnüre, Schubband-

schnure, die na_ch ihrer Einfuhr zu Schubbändern verschnitten werden, unterliegen grmas; richterlicher Entscheidung nach § 339 des Tarifs einem Zoll von 60 0/0 vom Werth. , Bei Artbyl_chlorid wird die Verpackung in Glasgefäße mit einem Verschluß ahnlich dem von Farbentuben, aus denen der Inhalt durcb Drucken und Pressen mit der Hand entleert wird, als gebräuch- licheh im Sinne des Administrativgrseßes vom 10. Juni 1890 an- .ge : en. _

Das Modell eines menschlichen Auges fällt uicht unter die naeh § 638 des Tarifs zollfreien Artikel.

Gravierte Platten in Form von Tischplatten zum Gebrauch für GlaSarbeiter, die zum Anbringen von Mustern und Figuren 'auf Glasplatten benußt werden, find nicht als gravierte

latten im Sinne des § 166 des Tarifs anzusehen; unter die en aragrapben falTen nur die zum Druck auf Papier und äbnli es aterial bestimmten Platten.

Kleine Spiegel mit, Rahmen und Rückseite aus Koll odium, zusammen mit kleinen Scbnurrbarikämmen in Kollodium- Futterale verpackt, sind nach § 17 des Tarifs mit 65 Cent pro Pfund und mit 25 0/9 vom Werth zu verzollen.

Opal in Form von kleinen Knöpfen mit vier Löchern unterliegt nacb § 414 des Tarifs einem 3011 von 50 0/0 vom Werth.

Abjchnitte, bestebend in Stücken rober Schlacke, von Eisen in Stangen, Stäben oder Ingots, bei deren Let- stellung Holzkohle verwendet worden ist, mit einer mechanischen S ere abgeschnitten, sind als Gußxisenabfall nach § 122 des Tarifs - 4 Dollar pro Tonne -- zoüpflichtig.

Chinesische Vogelnester unterliegen nach Abschnitt 6 des Tarifs einem Zoll von 20 0/9 vom Werth.

„Dry Ferrodor', ein dunkelgraues feines Pulver mit metallischem Glanz, enthaltend 92,04 “io Eisenoxyd und 8,46 0/9 unlösliche Substanz, ist nach Abschnitt 6 dss Tarifs mit 20 0/9 vom Bertb zu verzollen.

Teakholz zum Schiffsbau ist nach §699 dcs Tarifs zollfrei.

Neue Kupferbergwerke im Tanana-Distrikt.

Nach einem Bericht des Konsuls der Vereinigten Staaten von Amerika in Dawson ziebt der Tanana-Disirikt die allgemeine Auf- merksamkeit auf silb wegen des wundervolien Reichtbums seiner Kapfererzlager. Große Massen fast reinen Kupfers sind an den ver- schiedensten Oriew des Landes gefunden worden, Und es haben sich auch schon Gesellichaften zur Ausbeutung dieser Erzlager gebildet. Die unmittelbare Nähe drs Prinz WiUiam-Sundes sowie der Reich- tbum des Landes an Holz und Wasser sichern ein: sebr günstige Eni- wickelung des Bergbaues.

Ungeachtet der Schwierigkeiten und Gefahren eines Marscbes von 1200 bis 1400 Meilen über Schnee und Eis in der ungünstigsten Jahreszeit sind in der Zeit vom 4, Dezember 1899 bis 1. Mär51900 nicht weniger als 700 Leute von Dawson nacb Nome ab rreist, und Tausende warten nur das Frühjahr ab, um mit erster elegenbeit ebenfalls nach dem neuen Eldorado zu wandern, da von Nome sebr ermutbigende Berichte eingelaufen sind.

Die Ausbeute der gegenwärtigen Saison wird auf 20 bis 25 Millionen Dollars geschäst, ungefahr doppelt so viel wie im Jahre zuvor. (W116 FOUk1181 ()f' S011111161'06 unc] Sommsrcjai 3111165111.)

Die Bevölkerung Cubas.

Die Volkszählung Cubas brachte ein unerwartetes Ergebniß in zweifacher Hinsicht: die Bevölkeruné ist stärker, als man annahm, und die Schwarzen bilden einen feineren Theil, als allgemein ge- scbäßt wurde. Die gegenwärtige Einwohnerzahl bon 1572797 ist so stark wie Vor dem Aufstande; entweder hat man früher die Ein- wobnerzabl viel zu niedrig geschäßt, oder die Verluste infolge des Aufstandes und des Krieges find zu boch angegeben worden. Die farbige Bevölkerung solite „nach früheren Schätzungen ungefähr die Halfte der_ Einwohnerschaft bilden, einige schätzten sie sogar auf mehr als die Halfte; 1:81 hat sich herausgesteili, daß es auf der Insel nur 505 243 arbige giebt, also noch etwas weniger als ein Drittel. Das wei liche Geschiecbt übrrwiegt bei den Schwarzen um 30 842 und bei drn einbrimncben Weißen um 15554; dir fremden Weißen find meist Manner. Wahrscheinlich rührt diese Ucberzabl des weib- lichen Geschlechts von den Verlusten des Aufstands und Krieges ber. 28 0/9 der gesammten Einwohnerschaft können lesen und schreiben, von den über zehn Jahre alten Einwohnern sind es sogar 43 0/9. Diese Zahlen sind zwar nicht sebr erfreulich, aber immerbm besser, als man Zwärtet )batte. (PUG Fourna1 01" Sowmoras am] Somwsrcial 11 sdin.

Fleischausfubr Süd-Auftraiicns.

Süd-Ausiralien hat noch nicht 500000 Einivobner, gleichwohl führte diese Kolonie im leßten Iabre 71260 geschlachtete Schafe, 1362 ammel, 407 096 Kaninchen, 14 826 Zungen, 212 812 Nieren und e ne große Menge sonstiger leischsiückr nach Großbritannien aus. Diese Waaren batten einen eg von ungefähr 12000 Meilen quer über den Aequator um die halbe Erde zurückzule en, um einen Markt zu finden. Mit den genannten Fleischwaaren g ngen auch noch aus jenem fernen Lande eine Menge Enten, Gänse, junge Enten und Hühnchen auf den europäischen Markt.

(M18 Undjouni 131071810118»)

Zwangsverfieigeruuaen.

Beim Köni lichen Amts ericbt [ Berlin aeian ten die nachbeqeicbneten rundstücke zur * ersteigerung: Cbauffeeftra e 122, dem Rentier H. Engel gehörig. Nu ungswertb 31490 .“ Mit dem Meistgebot von 550 000.44 wurde entter Samuel Friedlaender, Oranienburgerstraße 21, Ersteher. - Panksira e 5i)., dem Fabrik- besitzer H. ern er gehörig. NußungSwertb 170 .“ Mit dem Vaargebot von 3400 „44 und 90000 „46 Hypothekeaübernabme wurden Rentier F. Lück in Wilmersdorf und Genossen Ersteber. - Manteuffelsiraße 68, dem Tif lermeister Gustav Schmidt gebörig. Nuvungswertb 18000 „M it dem Baargebot von 20000 und 250 000 .“ Hypothekenübernabme wurde prakt. Aut Dr. 11166. S. Jacoby, Genthinerstraße 33, Ersteher. - Auf- Yboben wurde das Verfahren der Zwangsversteigrrung in Sachen 1,

traße 2, Abtheilung 13 1, dem Kaufmann B. Jacoby geböriT » apprl-Allee 99, R. Wegener gehörig. - Lebrierstraße 55, u. . Bohm gehörig.

verzoilm.

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