Personal-Veräudernngem
Königlich Preußische Armee.
Offiziere )c. Ernlerxnungen, Beförderungen nnd Versetzungen. JmSanrtatScorps. Wiesbaden, 27.Avril. ])r". Zimmermann, Stads- uud Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Re ts. Nr. 16, zum Ober-Siaböarzi 2. Kl. und Regis. Arzt des Jrr. Regis. Nr. 68, ])r. Verkofsky, Stabs- und Bais. Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 4, zum Ober-Staböarzt 2. Kl. und Regis. Arzt des Jiri Regis. Nr. 64, ])r. Wrebliß, Stads- und Abiheil. Arzt von der 1. Abtheil. Feld-Aci. Regis. Nr. 17, zum Ober-Staböarzt 2. Kl. und Regis. Arzt des Jus. Regis. Nr. 42, 131. Kubrt, Stabs- und Barts. Art vom 2. Bat. Gren. Regis. Nr. 2, zum Ober-Sta *Sarzi 2. Kl. und Regis. Arzt dieses RME, 111. Strube, Stabsdrzi vom Kadettenhauie iu Oranienstein, zum Ober-Srabéarzr 2. Kl. und Rrgts. Arzt des Hus. Regis. Nr. 5, [ck12 Sidönleben, Stabs- und Bals. Arzt vom Füs. Vat, Gren, Zirgrs. Nr, 6, zum Ober-Siabsarzt 2. Kl, und Regts.Arzt des Gren. Regis. Nr. 6, beiörderi. 1)r. Reinbacb, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bar. Landw. Regis. Nr. 56, Dr. Hannemann, Assisi. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regis. Nr. 44, ])r. Siaeps, Wirst. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Vai. Landw. Regis. Nr. 16, 131. Aufrecht, Assist. Arzt 1. Kl. der Landweßr vorn Rei. Landw. Bat. Nr. 36, 111. Mayer, Asüsi. Arif. 1. Kia e der _LandWLHr dcm Rcierve-LandWehr-Regt. Nr. 35, 131. Wirth, Aist". Arzt 1. Kl. drr Landw. vom 2, Bat. Landw. Rigis. Nr. 62, Dr. Kyll, Assist. Arzr 1. Kl. der“ Landw. vom 1. Bat. Land. Regts. Nr. 28, 131". Bachem, Assisi. Arzt. 1. Kl. der Landw vom 2. Bai. Landw. Regis. Nr. 28, 131, Schade, 1)1-.Koch, Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, 1)1-. Berliner, AIM Arzt 1. Kl. der Landw. vrm 1. Bai. Landw. Regis. Nr. 23, 111, u- darth, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regis. Nr". 82,131". BLU ecke, 111“, Hieber, Assist. Aerzte 1.511. der Landw. vom Rei. Landw. Bat. Nr. 33, zu Stabsärzien der Landw.!)efördert. 1)1*. Gürtler, Assist. Arzt 1. Kl. der Rcs. vom R21. Landw. Bat. Nr. 73, zum Stabsarzi dsr Re1.,1)r,Rosenthal, Aifist-Arzt2.Kl. v. Invalidenbauseirchrlin, ])1.Rie_bel, Assist. Arzt 2. Kl. vom Jui. Régt. Nr. 23, ])r. Schuchardt, Nifist. Arzt 2, Kl. vom 2. (Harde- FUr-Nrt. Regi, ])r. Langeuwayr, Assist. Arzt 2. Kl. vom Kirk. RZZT. Nr. 1, Dr. Eder, Yisist. Arzt 2. Kl. dom Inf. Regt. Nr. 5-_, _1)r. Koegrl, Aifiir. Arzt 2. Ki. vom Inf. Regt. Nr. 77, zu Aifiit. Aerztcn 1. Kl., befördert. ])r. Kleffel, Untrrarzt dom Gren. Regt. Nr. 3, unrer gleichzeitiger Verseßun zum Gren. Regi. Nr. 1, ])r". Sayter, Unterarzt Vom Gren. gt. Nr, 9, unter gleichzeitiger Verießung zum Drag. Regt. Nr. 10, 131. Mattaei, Urrrr'rarzt vom Pion. Bar. Nr; 4, unier gleichzeitiger Vericßimg zum JUi- Regi. Nr. 26, 131. Dresicn, Unterarzt vom Jnf. Regt. Nr. 69, urrer gleichzeitiger Vrrießung zurn Feld-Ariill. REIT. Nr. 8, Wichmann, Uuterarzt vom Kürassrer - Regimenr ir. 3, Dr, Martius, Untkrarzt rom Inf. Regt. Nr. 79, Dr. Loefiler, Urrrrrarzt vom Feld-ArtiÜ. ngk. Nr. 10, zu Assist. Aerzreu 2. Kl. bs*ordert. 1)r. Pandkx, Unterarzi der Res. rom 1. Bat. Landw. Regks. Nr. 45, ])r. Le11er, Unterarzt der Res. vom 1.Bat. Landw. Regis. Nr. 42, dieser unter glsichzeitiger Einrangirung b-Zi dem Res. Landw. Regi. Nr. 3-5, ])r. Oyerkamp, Unterarzi drr Res. Vom 2. Vat. Landw. Regis. Nr. 13, Flemming, Unterarzt der Res. vdrr) 1. Bat. Landw. Regis Nr. 94, zu Aifisteriz-Aerzieu 2. Kl. der Rei. befördert. ])r. Sevdelér,Ober-Stab§arzi 2. Kl. und Regis. Arz: vdrxr Drag. Regt. Nr. 11, zum Jui. Regt. Nr. 21 verseßt uud gl.:rchzcrtig, unter Verleihung des Char. als Oder-Stadkaczt1.Kl., mit ngrnehmung dcr divifionsärztlicben Funktionen bei der 4. Div. de- auiiragt. 131. Mayer,_ Ober-Siabßarzt 1. Kl. und erts. Arzt vrrm Jui. Regi. Nr. 118, unter Entbindung von der Sic ung als mr: Wahrnehmung der divisionrärzilicben Funktionen bei der 25. Division drauitrasi, als Garnison-Arzt nach Mainz versetzt. 1)1'. Regen- brschi, Ober-StabSarzr 2.,K'l. und Regis. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 23, zum Drag. Re 1. Nr. 11, 1)1. Puhlmann, Ober-Stads- 111,12. K1. und Regis. 3lrzt vorn Ini. Rigi. Nr. 69, zum Drag. Rch. Nr. 2, 111. Horn, OIer-Stadsarzt 2. Kl. und Roy. Arzt vom Jus. Regi. Nr. 64 zum 1. (Hardr-Drag. Regi, Dr, v. Meysren- Staßs- uiid Bats. _Lirzr vom Füs. Bat. Inf. Regis. Nr. 67, zu dem Kadrttcnhauie in Oxaniensiciu, ])r. Krosta, Assist. Art 1. Kl. yom_ Inf. Regi._ Nr. 47, ziim 1. Hus. Regt. Nr. , 111“, Steinruck, AsÜii. err 1. Kl dom Kadeiieuhauie in Berlin, znr Ari Und JugorrOchuie, 131. Scholz, Assist. Arzt 2. Klasse vom Feid-Ari. cht. Nr. 21, zrrm Ini. Regt. Nr. 17 verseßt. 131. (Humm «. Odertab-Zarzt 1 Kl. rind Rogtr“: Arzt vom Inf. Regt. Nr. 74, dcrrrrfrragt' 11111 Wahrirchung der divifionsririiliäpm Funktionen bei der .9.Drv11wn, sowie 1)r, Stadl, Oder-StadSarzt 1. Kl. und Jirgrs. 21131 dom _Grrn. Rigi. Nr. 89, beauftragt mit Wahrncbmung dc: drvrfionsarzilrcixn Funkiidncn bei der 17. Division, ein Patent idrxr Charge Verlieben. 1)r. Homann, Ober-Stadsarzt 2. K]. und chrs. Llrzr rom Jim,. Regt. Nr, 34, unirr Verleihung des Char. a1s O_ber-Siquarzi 1._K1., mit Wahrnehmung der divifidnsärztlicheu FUTLTUVULU bei dcr 3. DW. bcauftragi. Dr, P ezet de C 011) al, Siais- arx; a. D;, zulcyi derm Pirn. Var. Nr. 14 der Char. als Oberstadsarzt :! .811.V€rlie6cu.,_1)r. Hoffmann, Marine-Sraböarzi, zur Laudarmce, uiid zwar als Stabs- und Bars. Arzt zum 2.Ba1. Kaiser Alexander 01.1rdc-Grcn. 3119139111. 1 dcricßi, unter gleichzeitiger Verleihung eirrxs Pritints 11:11in Charge Vom 16. August 1870 mit einer Ancisune- tar ummtteldar hinter dcm Siaks- und Abtheilungs-Arzi 1.11. Huyn, 119,11“. Feld-Art. Regt. Nr. 26, Sander, Assist, Arzt 2. Kl. vom Jui. Regi. Nr. 36, als Marine-Assist; Arzt 2. Kl. zur Marine ver- 1ciz_r._ [)r. Mgrung, cdemal. Großberzrgl. Mccklenburg-Sirkliß. AMW. „Arzt, Wabrkud „des Krieg-*s 1870/71 als sieÜvertrctender Stabs- ar-„zr der_dcr 2._Ndrk)eil. des.“; BelagerungS-Art RcZis. (Festungs-Ari. N:". 6) 1111_C11as; m Funkrrdn gcrvcfen, in den Verband der Preuß. Lirmcc arrsgendmmcn und bei den Aerzten der Landw. des 2. Bals. Lazdw. Irrgtd. Nr. 89, a1s_ SiadSarzi der Landw. mit einem Patent vo_1_;_1_ 27. April 18/6 ernrcrirygiri. ])1'. Freusberg, Königl. Wiirriemb. Y!".Yt. Arzt ck. D. als Amit. Arzt. 2. Klasse der Rescrve mit einem Parent vorn 8. Fedruar 1815 m den Verband der preuß. Armee auf- gcrxdrnmerr und _der den Aerzren der Res. des 2. Bars. Landw. Regis. Nr. 28 crnrangirt. ])1'. Klaiten, Oder-Siadsarzi 1.511. u. Regis. 21:37 vom Hus. Regi. Nr; 5, 111 Genehmigung seines Abschiengesucds (115 Ger. Arzt 2. Kl. niit Pension zur DisP. gestellt. 111. Brum- 1n-3r, Oiwr-Stakröarzt 1. K1. und Regis. Arzt vom Drag. Rigi. Y:. _21_, 111 Gen. Arzt 2. Kl. mit Pension und der Uniform dcs Eamtxaiéonrps, 1)r, Frey, Obcr-Séadsarzi 1. Kl. und Rigts. Arzt dom Ins. RMT. Nr. 51, mit Pension Und der Uniform dcs Saniräis- Corris, 1)_r. Brynner, _Obcr-Sjadsarzi ]. Kl. vom Gch. Regt. 5112. 2,"m1r Pcmicn ucdit Ausficht auf Anstellung im Civildiensi, 111. _Tullrnann, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Garnison-Llrzt von 9.11.1513, «rs Oker Srabxarzt ]. Kl. mit Pension und der Unis. des &:arxriaié-Corps, 1)r. Nüifc, Odrr-Stabscirzi 2. K1. und Regim. Arz: vom_ Grenadier - Regiment Nr. 6, rnit Pension iwd der Unridrrn des Sauiiäis-Corrs, Dr". Ulrich, Siads- und Bars. Arzt dom Füs. Bat. Inf. Regis. Nr. 16, Dr. Michael, Skads- und Bals. Arzt vom 3. Bat. Füs. Renis. Nr. 40, beiden niit Penfirn und der Uniform des Sanitäts-Ccrps, ])r. Busch, Staxs- und Bars. Arzt dom Füi. Bat. Inf. Regis. Nr. 66, mit errxron, ])r. Miiller, Marinc-Stadöarzi,mitPenfion, 111. König, Yéirit.,Arzr 1. Kl. vorn 111-111. Regt. Nr. 8, mit Pcnfion, drr Abschied bcwrnrgt. 111; Jacobi, Stabsarzt der Land!». vom 2. Vataiüon Landw. Regis. Nr". 54, mit der Uniform des Sanitäts-Corps, ])7- KALZnPff, 111. O_encckc, Stabéärzts drr Landw. vcrrchs. Larrdw. Bat. Nr. 36, mit der Uniform dcs Sanitäts-Corps, 1)r. (Hugiher, Aifist. Arzt 1. Kl. dcr Landw. vom 1. Bai. Land. Rgis, Nr“. 5, 131, H1ldiébkaUd, Assist. Arif 2. Kl. der Res. vom Res. Iarxdw. Bat. Nr., 39, 1er Adsxdird bewilligt. 1)r, Ovrrlyam m, Asßsi. Arzt 2. Kl. dcr 21191 vrm Re1.de.Rgi. Nr. 40, der Adichied eriheilt. ])r. Hertel, _Crtads- und Bais. Arzt vom 2. Bat. Ini. Regis. “!)-.r. 83, arrkgeicdrch und zwden Acrzren der Landw. drs 2. Vals. Landwehr-Regts. Nr. 83, 111“. „Hoppe, Assist. Arzt 1. Kl. vom Hus.
.rr0ch auf den Anirag des Abg. Jung
Regt. Nr. 4 audgescbieden und u den Aerzien der Res. „de_ß ).; ats. Landw. Regts. Nr. 51, 131. S midt, Asfist. Arzt 1. Kl. vom ** nf. Regt. Nr. 60, ausgeschieden und zu den Akrzten der Reserve des Res. Landw. Batz. Nr. 80, Dr. Arlt, Aisist. Arzt 2 Kl. vom Inf. Regt. Nr. 18, aussescbiedeu und zu den Aerzteu der Reserve des 1. Bats. Landw. Regis. Nr. 6, 131". Ulrich, Assist. Arzt 2. Kl. vom Infant. Regt. Nr. 25, außgeschieden und zu den Aerzien der Res. des 2. Betts. Landw. Re ts. Nr. 83, Dr. Lehr, Assist. Arzt 2. Kl. vorn Feld-Art. Regt. Nr. 7 auögescbieden und zu den Aerzten dec Res. des 2. Bals. Landw. Regis. Nr. 87. 131. König, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld- Art. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Aerztea der Res, des 1. Bars. Landwehr-Regts. Nr. 53 übergetrrten.
Beamte der Militärverwaltung. Durch Allerhöchste Verfügung des Kriegs-Ministerinms. Den 8. April, 131. Lauer, Garnison-Pfarrer in Coblenz, behufs Uedertritis in den Civildienst aUSgeichieden.
Yiehtamtliches.
Preußen. Berlin, 11. Mai. Die Erklärung, durch welche der Minifter für die [andwirrhschaftliehen Angelegen- heiten 1)r. Friedenthal in der: Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 9. d. M. in der dritten Beraihung des Ge- seßmtwurfs, betreffend die Vertheilung der öffentlirherr Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Aniiedelungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, verschiedene Aeußerungen des Abg.1)r.Lasker zurück- wies, hat folgenden Wortlaut:
Das überlasse ich Ihnen, meine Herren. wie _Sie in dieser Be- ziehung Jyre Geschäfte einrichten wvÜen, ich selbst würde gegen die Vertagung nichts einzurvenden haben, weil möglicherweise die Sache gefördert werden kann, wenn wir uns über die Form für solche Ge- danken verständigen, welche uns gemeinsam smd. Dann abrr, da die Möglichkeiivorliegt, daß diese Verhandlung abgebrochen wird, muß ich doch noch herne mich gegen einige, mit obwvbl nur lückenhaft berichtete Arußerungen des Hrn. Abg. Laéker wenderi, welche derselbe in der Generaldiskusfion gethan hat. (_Es rst mir gesagt worden, daß der Hr. Abgeordncte zunächst audgrwrocben habe, .der Hr. Minister- Präfident habe bei irgend einer Gelegenheit 114) über das Wünschenswerthe einer Aenderung _der Anfiedcungsgeseßgebung angeiprochen, und das möchte wddl der (Grund für: dieses Gesetz und seinm Charakter gewesen_sern. Ick) muß zunächst darauf erwidern, daß es für uns akle Minister von der böchsten Bedeutung ist, und daß wir nichts erwürrichteres kennen, als Wenn in einem legiölatorischen Grundgedanken zwischen dem Hrn. Präsidenten unieres Ministeriums und uns voslkommrnes Einverständnis; obwaliet, und insofern kann ich mich nur Über die Anerkennung dieses Einderständ- niffes freuen, Wenn aber darin1iegen soll, daß lediglich an diese Aeußermrg sich der Entwurf des Geskßrs angeknüpft habe, so muß ich das als rbaisäcblich nicht richtig _kdnitaiicen, denn das Geseß war vorbereitet, ehe diese Aeußerung ae1§hehen War. Es ist hervorge- gangen aus demBestrederr, eine Geietzgcbnng zu reformiren, deren Mängel sowvhl im Lande gefühlt, als von Seiten der Sia1ts- regierung anerkannt worden find, zu resormiren in der Richtung, in Welcher überhaupt das gegenwärtige Ministerium seine Reformen vornimmt, daß es überfkr'rsfige unnötlZige Beschränkungen der individueÜen Freiheit beseitigt, daß es die reie wirih1chafiliche Bewegung cmanziprrr von solchen Beschränkungen, welche auf kleinlichen Befürchtungen, auf eigennüizigen, einieitigen Anschauungen beruhen, daß es aber überall und immer den (Hestchtézpunkt nicht aus dem Auge verliert, das Gemeinweien , und diejenigerr Glieder des (Hemrinweierrs, welcbe berechtigt sind, durck) die Bewegung nicht in ihren wobl erworbenen Rechten gefährdet zu werden, darin zu schützen in der Richtung, daß es nicht die Regellosxgkeir cm die Sieae der Bevormundung setzt, son- dern Vorschriften,'welche Gefahren, die auf beiden Extremen liegen, zu vermeiderx geeignet sind. Von diesem Geficdtspuukte ist der Gesetzentwurf ausgegangen, von dieiem Gefichispunkie aus wird die StaatSregierung drm Geseßentwrrrf ihre weitere Förderung und Zustimmung geben, fie wird dazu nick)? im Stande sein, Wenn man ein_cntgegengeseßtes Prinzip an die Stelle ießi. welcbcs jene Schuß- maßregein, io weit fie nötkyig sind, völlig beseitigt.
Es soll ferner der Hr. ngrordnste dem Gesxßrntwurf vorgeworfen haben, daß er unter einem liberalen Mäntelchen koniervat'ive Gcficbtspunkte zur Durckxsiilyrung dringi, Meine Herren, 1ch kenne überhaupt, rvenn ich an cinen Geseßeniwurf gebe, nremalJ den Gedanken ,lideraleS“ oder „konservatives Geiss“. Ich wurde eine solche Auffassung der Sache für das YÜe-rgekäbrlichstc balte„n, was in unserer Gescßgebung geschehen könnte. Nach meinem Dafrrrhaltrn müssen Gcießeniwürfe ihre Gefichißpunkte aus den Dingen, arzs den ihcrtsäcdlicdcn Verhältniffen berathehmen, nicht aus Dok- trrnen der Parteien. Nach meinem Dafürhalten war (1er auch das, was dxr Hr. Abgeordnete, wie ich meirxs, in einer“ unglücklichen und fur 'die Geießgcbung ungeeigneten Form auögefsrbrt bat, durchaus nicht notorwndig, denn dicieriige Differenz, über die er sich bßklaHt, besteht gar nicht in dem Maße, wie er sie hervorhedt. Ich will nden Unbciaugenen bitten, das Amcndemmt Lipke und Ham- wacherund den Vorschlag der Regierung einander gcgcnirber zu ichen und will dann fragen, ob da der groß? Gegcnsaß dcn liberaljcn zmd konservatiVLn Prinzidien zu findkn ist oder nicht, ern- fach ernerieits eine allgemeinere Fassnrg, welchc andererseits in ihre Bestandtherlc zerlegt ist. Dies aufzndauscden zu einer so großen Bedeutzmg scheint mir in keiner Weis: nordmendiq und ich kann nur nach wre; vdr dabei sieben blcibcn, dai; dcr GescßenirvurfOrdnrrn; nad Regel mri dcr Emanxvation dcs Ansiedlungswesms zu vereinigen durchaus _geeigmt ist, dabei sind natürlich nicht ausgeschloffenVerbesssrnngen, die jeder Geießentwurf im Parlamente erhalten kann, und die ich immer mit _der größtcn Befriedigung enigegennehme, weil ich von vornherein der jeder. Vorlage von dem Gesichtsyurikte außgehe, daß eine so große Anzahl mixÜigenter und mit den Verhältnissen dcs Larides vcrtrautcr Manner, dre unmittelbar ihre Erfahrungen aus dem Leben schöpfen, ichr Wohl „iir der Lage smd, Verbesserungen herbeizuführen.
Jchbxr), wril Sie die Sache vertagen wollen, nicht in der Lage, auf das (xmzelne einzugeben, ich werde aber darauf zurückkommen. In der Anlagezu Z. 15 handelt es sich, wie gesagt, nach meinem Dafiir- ['then' nur _um eine Zerlegung des im Geseß r*orhandencn Gedankens. Brrllercbt findet sicb cine Form, die, Wenn die Sache vertagt wird, dén beiderseitigen Wünschen entspricht. _ In Summa: ick) habe nichts gegen dre V'eriaaung, weil ich hoffe, 13513 sich daran ein gutes Resultat knupft Und jede Verzögerung dessor ist, als ein mangelhaft-zs Gescß. Dm Angriff des Hrn. Abg. Lasker im Prinzip weise ich aus den von rmc dargelegten Gründen aufs Enffchiedenste zurück.
Im „weiteren Verlaufe der Siynngen gab nur noch der §. 13 Nlmea 2 der Synodalordnung, betreffend das Veto dxs Staats-Mmifteriums gegen kirchliche Geseße, Anlaß zu einer langeren Debgite. Die Abgg. 1)1'. Brühl und v. BiSmarck (Flatow) erklarten fich gegen das ministerieÜe Veto als eine Beschranknng dcr „kirchlickzen Freiheit, während die Abgg.1)r. Wehren fenmg, Miquel und 01. Virchow für dasselbe eintraten. Dcr crragraph wurde unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Außerdem wurde nur . die Nr. 8 des Artikel 23, wselche als Recht der Siaatsbehörden den kirchlichen Organen gegenuber vorbehält, .die Mitwirkung bei der Einführung oder Abschaffung allgemeiner kirchlicher Feiertage geiirichcn. Sonst aber wurden all? Paragraphen nach den Beschlüssen der: zweitsn Lesung genehmigt. Das ganze Geseß wurde darauf mit 211 gegen 141 Stimmen angenommen. Schluß ',“2 Uhr.
Italien. Rom. Der „Unioers“ hat von seinem hiesigen Korrespondenten den Wortlaut der ErwiderungSrede des 1). Vaters auf die Glückwünsche erhalten, die ihm von dm römischen Parri- ziern am 12. April, bei Gelegenheit der Wiederkehr der dop- pelten Erinnerungsfeier, welche in diesem Jahre auf den Ascher- mittwoch fiel und daher verschoben werden mußte, durch den ehemaligen römischen Senator, Marquis Cavalletti, über- mittelt wurden.
_Diese Rede lautet in der Ueberseßung:
Die Jahre vergeben und mit ihnen wickeln sich auch Ereigniffe ab, die bald schmerzliche Empfindungen wachrufen, bald von Büberei und Perfidie gegen die Kirche Jem Christi erfüllt “sind. Wem: aber auch mit dern Hinschwindeu der Zeiten die Ereignisse immer ernster und ernster werden, so zeigt sich doch Eure Beharrlichkeit in den weisen Prinzipien, die Ihr von Euren Vorfahren ererbtet, in immer glanzenderem Lichte; und wenn ebendiese? Prinzipien, die Euch dem b. Stuble treu und ergeben erhalten, einerseits Eure Ehre und Euren Ruhm _bilden, so tragen fie andererseits dazu bei, mir Trost und Kraft zu gewahren.
Dochxxucb andrre Trosigründe find uns allen, Euch sowohl als mir, in dresenkTagen der Osterwoche zu Theil gewvrden, während wir Gelegenheit hatten, mit größerer Sammlung die Leiden und den Tod des göttlichen Erlösers in Betrachtung zu ziehen.
Unter allen Thatsachen, die an meinem Geiste vorüberzogen, schien mir besonders eine geeignet, mit Eurer Lage verglichen zu wer- den. Ich spreche von einer »Standegperson, einem 110111115 (143011110, einem reichen Manne, 1101110 (11768, , der auch Anhänger Jesu Christi war. Wenngleich fich derselbe zuerst noch verborgen hielt, da er das Uriheil der Welt. deri Zdrn der Pharifc'rer, der Priester, der Sebrifi- gelehrten und al1er jüdi1chen Feinde Jem Christi fürchtete, 06011111118 i;:zmsu yroptsr 1116111111 Zuäasorum, bekannte er sick) nichiödestowmiger zur Göttlichkeit seines Meisters, und er wurde dafür in der Demuth und christlichen Liebe unterwiesen, die er 1165 auch allerorten aUSzuüben bemühte. 5 «*.-;.;
-*-**'«Kaum aber batte Christus sein Leben am Kreuze außgehancht, da trat auch für Joseph won Arimatbia, diesem edlen und reichen Manne, der in seiner anfänglichen Befangenheit nicbt magie, seine Ucbcheuguna öffentlich zu bekennen, der Augenblick ein, wo er die ersten Früchix der Erlösung einsammelte. Er ent- ledigie fich jeder menichlichen Furcht. er erklärte sich öffentlich als Schüler des Erlösers, ja, er wünscbtß sogar, sich in den Besiß seines heiligen Körpers zu seßen. Er fühlte sich mit einem Male von Kraft erfüÜt, er faßte den Enticbluß, persönlich vom Statthalter Judäas den allerheiligsten Körper des Nazareners zu fordirn. Er begab |ck ru Pontius Pilatus und erlangte ohne Mühe die Erfüüuug seines Wuniches, auäacror 1111101ij ac] 171111111111 et: 1191111 corpus „1681, Und nun erst glaubte Joseph von Arimathia in den Besitz wahren Reichthums gelangt zu sein: ihm gehörte ja der kostbarste aller Schäße! Er umhüUie denselben mit einem wei- ßen Sciweißtuche und anderen Tüchcru, wie es die Sitte jener Zeiten erforderte, und legte ihn dann in ein neues Grab in der Nähe Von Golgatha. *
I! Diesem edlen Dekurioucn, diesem heiligen Schüler Jesu Christi scheint Ihr mir jeßt durch die vielen fL'O-MJUEU, und guten Werke nacb- zuahmen, die Jbr ausübt und mit Euch 10 Viele Karbokiken Roms, die den Muri) hatten, so Manches zu fordern, was der Kirche Jesu Christi von Rechts Wegen zukommt.
Cs hai sich in der That eine Anzahl dieser Katholiken, nicht etwa dri eincm Pontius Pilatus, wohl „aber bei einem der oberen Beamten der gegenwärtigen Regierung eingxfundcn uud fie hat dem- selben die Bitte vorgetragen: „„Herr, wir wünschen, daß hier in Rom die Feiertage heilig gehalten werden., Wir losen gleich zu An- fang des Statuts, das Ihr eingefuhrt ,_ daß die römisch- kaihcliiche Religion diejenige des Staates iein 1911.
Wir bitten Euch nichr, das Volk durcb Ccmahnuugeu aufzufor- dern, die Feiertage zn heiligen; wir bitten Euch vielmehr, veranlassen zu onen, daß an kirchlichen Ruhetage:: jede Arbeit unterbleibe, vor aner: diejenige, die im Auftrage der Regierung verrichtet wird.““
Wiederum Andere iprcrÖen folgende Bitte aus: „Herr, es giebt in Rom rrngläudigeLebrer und Lehrerinnen, Welche verderblicbeGrund- sätze verbreiten, Lehrer und Lehrerinnen _dcs Lasters und alles Schänd- lichen. Wir fordkrn von Erick), daß dien": Unterricht ein Ende habe, an einem Orte', wo kraft des erwahzrtezr Statuts nur die katholische Reliéildln- und ihre Sirtenlrhre beichutzt und aufrrcht erhalten wer- den 1) . “
Nock) andere trugen die Bitte vor: „„errr', den katholischen Leh- rern mid Lehrerinnen werden tausende von Schwierigkeiten in den Weg gelegt, auf daß es ibrten unmöglich “werde, die Wahrheit zu lehren. Sorget dafür, daß ihnen die Freiheit zu Theil werde, die heranwachsende Jugend, die einst die Gescachafr bilden soll, in der heili en “Ehrfurcht zu unterwciien.“
s cZl-shnliche Bitten wurden auch neck) von vielen Anderen auSge- pro en.
So vieleJWünscbe aber auch laut wurden, es erfolgten stets eben so viele abschlägige_ Antworten: die Haltung der gegenwärtigen Statthalter ist algo voükommeu von derjsnigen des Statt- halters von Judaa unterschieden. Denn während dieser die Wünsche Josephs von Arimajl)ia erfüUre, weisen diefe alle ge- rechten Bitten der guten Katholiken von sich. Und deck) war jener ein Heide, während dreie die Taufe empfingen. Jener trug die wenigste Schuld an dem schrecklichen Gottesmordc; diese aber tragen als Ur- Heber des Uedels dre meiste SÖuld, und man kann wohl von ihnen sagen: 111111117 peoearum 1111119111, voie der Erlöser selber fich Pilatus gegenüber außerte.
Pilatus fragte den öttlichen Meister, was Wabrheit sei; diese aber möchten den Stattßalter Christi zum_ Schngen verdammen, damit er ja, auihöre, die Wahrheit u verkünden; fie wenden zu diesem Behuie alle vrrfüg aren Mittkl an, vor aklerr die Verhinderung der Erziehung der Jugend; „sie weicbm vor keinem Hindernis: Arglist, (Hewcrlttbat, widerrechtliche Eingriffe, dicses Alles sind ihnen nur zmckeniiprechende HülfSMittel. Ebenso wie sie steckende Sümpfe an vielrn Punkren der Hauptstadt entstehen lassen, welche die Atmosphäre mit schädlichen MiaSmen schwängern, das Atbmrn erschweren und den_Körper zerrütten, so verschließen sie auch die Kloaken der Jmmoralitirt, der Jrrlebce und der Ketzerei nicht, damit sie die Seelen vergiften. Das Verdienst der Bitten bleibt aber denen, die sie vortragen, unverloren, während sich Diejeni- gen, die sie zurückwiesxn, noch unter den Standpunkt eines Ungläubigen stellten und den göttirchen Zorn auf sich zogen.
Joseph von Arimgihia war auch ein leuchtendes Beispiel christ- licher Liebe. Er irrxiduüts, wic ick) bereits sagte, deu aÜerbeiligsten Körper Jesu Christr, und auch Ihr, Jh: bekleidet den Körper des Armen, Ihr 1111131, dgß der Arme das eigentliche Sinnbild des Er- löiers ist, der_da erklarte, er wolle Alles, was selbst für den Aermsten geschähe, als ihm selber erwiesen betrachten.
AW. darm abwt Jhr Joseph von Arimaibia nach, daß Ihr „mri offenherzrgem Mathe die menschlichen Rücksichten überwindet und öffentlich nach dem Vatikan kommt, vor dkn_ Statthalter Christi treter, um die Heiligkeit seiner Wurde zu ehren und durch den Ausdruck der kindlichen Liebe sxrn Herz zrr trösten, ohne Furcht vor den gebieierrden Statthaltern, dre es vieÜeicbt verkZindern möchten, oder doch zum chigstcn mit Unwillen dulden, aß der Papst von treuen Anhängern umgeben wer e.
Dankerr wir, meine Lieken, dem Herrn, der uns den nicht geringen T_rost verleiht, uns beisammen befinden und zusammen die Uebel die urisdetrübm, beklagen zu können. Möge.Euch der Herr segnen, Euch mrt Kraft und Beharrlichkeit erfüllen, zu all dieien heiligen Kundgebungen ; möge er Euch undCure Familien vor den traurigen Folgen 5111er Revolution bewahren, welche bald Heuchleriscb, bald grausam, immcrdar als Feindin der katholischen Revolution auftritt und sie zum einfachen Werkzeuge der verschiedenen politischxn Launen 'der Erde herabwÜrdigen möchte: 0 511111, 111161131160 59.111156!
Ja! die Zeit wird kommen, wo ihre rucblosen Pläne von Gott werden verflucht und zunichte gemacht Werden: ])asiäerjrnu psoeßiorum peribib. Beschleunigen wir das Eintreten dieses guädigen Augenblicks durcb Gebet, durcb Geduld und Beharrlichkeit.
Und in dieser Erwartung empfanget den Segen, der Eueren Fa- milim Eintracht, Einmüibigkeit und Frieden verleiht, auf daß Ihr um so leichter im Stande seid, die Feinde Gottes zu besiegen, in sei- ner Gnade zu leben, ihn zu preisen und in Ewigkeit zu segnen.
1381166101510 ])61, sw,
Afrika. Aegypten. Kairo, 9. Mai. Der Khedive hat folgendes Dekret erlafferr:
Ju Erwägung, daß die in den Jahren 1862, 1864, 1868, 1873, 1865, 1867 und 1870 durch die Regierung und von der DaTra-Saniel) aufgenommenen Anleihcn ursprünglich sich auf die Summe von 65 Millionen 497,660 Pfd. Strrl. beliefen, welche in Folge der bis zum heutigen Tage bewirkten Amortisationen gegenwärtig bis auf den Be- trag von 54 MiÜionerr 793,150 P'fd. Sterl. gemrndert worden ist, in fernerer Erwäguna, daß zu dieser ru Amortifirungs-Anlxihen kestcben- den Schu1d noch die schrvekende Schuld binzukömmi, die sowohl von der Regierung, wie von der Dana aufgenommen worden ist, um eines Tbeils das „Defizit zu decken, welches _fich aus dsr unvrlistandi- gen Ausführung des Vertrags über dre Anleihe vom Jahre 1873 mit Einschluß der in Art. 19 dieses Vertrages für die Ausführung bereits begonnener öffentlicher Arbsiten ent- haltenen Bestimmungen ergab, und um anderen Theils Vorsorge zu treffen zu Bestreitung von Aukgabcn, die durch Fälle von zwingender Germli und durch öffentlichc, das Land heimiuchende UnglücksfäÜe vsrarrlcrßt wurdrn, in writerer Erwägung, daß diese Schu1d zum größten Theile mittelst Krediioperationen konirahiri wvrdrn ist, die der Regierung cntWeder in Zeiten Liner Krisis oder unter außergewöhnlichen und dringenden Umständen aufgenöihigr wurden und daß diese Kreditoperaiioncn zu einem für den Staats- schutz lästigen Zinsius; adgckxhloffen worden find, in endlickyer Er- wägung, daß für den Staatsichaß und die Dasra-Sanieb die Mög- lichkeit geschaffen Werdkn muß, diesen verschiedenen_ Schuldvrrrflich- iunren nachzukommen und das; ebenso die Interesten der Gläubiger miit-xlst einer Maßregrl, die den aligemeinen Anforderungen entspricht, für die Zukunft dcssrr grsicbertwcrden müssen, - ift es für opporiun und nüizlick) erachret Worderi, alle diese Schulden u unifizirm und eine allge- meine Schu1dzuschafferi, die mit70/0 vrrzindli nnd in 65 Jahren rückzahl- bar ist. Hierbei ist_zn berücksichtigen, das;, was den Zinsius; bei den vericbiedeurn Arnoriiiationsanleiden betrifft, die Stücke den diesen Anleihru, die zum Alparibetrqge ihres Nominalwerthes uriifixirt werden, eine Vorrifikation genießen soÜen, daß es biÜig ericheint, diesen VortHeil aucb dcn Inhabern von Obligationen der sowohl vom Staate, wie von der DaTra-Sanieh kontrahirrcn schwebenden Schuld in einem Verhältnisse zuzuwenden. durch welches die mög- lichiée Gleichheit Unter allen Gläubigern hergesteüt wird, und das; es für angemxfsen erachtet werden muß, den Inhabern Von Titeln der Anlcihau von 1864. 1865 und 1867, deren «Zerfallzeiteu demnächst eintreten, für die dies? Titrlinbciber am Cmpfindlicdsteir berührends Hinaußichiebrmg dcs Arrwrtisaiicnöiérmins cine Komvensaiion Zuzu- weriden. Weiter ist in Beiracht zu ziehen, daß die für die unifizirie akigrmeinc Schuld im Béirqge von 91 MiÜionen Pfd. Stekl. orfdr- liche Annuität 6443600 Md. Sterl. beträgt, daß hiervon jedoch, um eine Belastung auibömr 311 wurden, von welcher das ordentliche Staats- budget effektiv erdrüikr wwd, dic Kontributiou von 684.411 Pfd. Stsrl. adg-zogen Werden muß, welche die DaTra-Sanieh in den) Verhält- nisse beisteueri, das dcr Vcdéuturrg ihrer mit der Staat131chuld uni- fizirten Schuld entspricht 11:13 daß7 die aus Mitteln drs Staates zu leistrndc Annuität iorrard nur 5, 59,189 Pfd. Sterl. beträgt. Die Unifizirmrg und Korriolidirrwg dsr Staatsschulden in eine einzige aÜgemeine Schuld lassen es demnächst nicht angemessen erscheinen, die Zahlung der Mouirrdaiak) fortzusetzen, durch welche die Regie- rung die Tilgung der icdwebenden Schuld mittelst Aniizipirung von 6 Annuitäten der Gruudsteurr zu unterstüßen beabsichtigte. Es würde in Folge diescr Untizipationcn eine der wichtigsten Staats- einnahmen in einigrn Jahren Lerräcdilich gemindert icin, während es dock) im Interesse des Smarts sowohl, wie der Siaatßgläudigcr für schlechterdings ricikrrcudig erachxei werden muß, daß die Einnahme des S1aat§schaßcö iu cir-kr' Wriie gesichert werde, daß der Bezah- lung der Zinßn, dcr onrrifirun? der öffentlichen Schuld und den Llusgade-Erfdrdsrnissrn des Budgets genügt Werden kann. Aus diesen Motiven harcnwir auf Natrag unseres geheimen Raich genehmigt, daß mit Ter Einziehung der Moukabalak) innegehalfen lvkrde, wobei wir denen, welcbe dcreits Voraußbezablungen gemacht Haben, die Rechte und Priv11e1ien zugestehen, Welche fie bezüglich des Eigeutbums erst nach voller ahlung der Moukabalak) erhalten haben würden, und indrm wir ferner biUige Maßregeln treffen, sowohl für die Resiiiuirung dicirr VorauLbez-ahlungen, wie für eine vcrhäliniß- mäßige Reduktion der Sterreru, wodurch eine erhebliche Verrin- gerung bei einer der hauptsächlichen StaatSeiunabmen vermieden werden wird. Indem wir Überdies endlich in Erwägung ziehen, das; für die Garantie der Gläubiger es nothwendig war, eine Kasse zu begründen, welche besonders damit beauftragt ist, den Brirag der zur Siaatésckzuidcniilguug bestimmten Einnahmen aufzunehmen und den dezüglichen Dienst zu übernehmku - haben wir beschlossen und deschlicßéu, wie folgt:
Art. 1. Alle (“Zciuidcn des Staates und der DeTra-Saniab, welche fich ergeben aus den Anleihen von 1862, 1864, 1868, 1873, resp. aus den Jahren 1865, 1867 und 1870, sowie die gesammte schwebende Schuld des Staates und die schWebende Schn1d der Daxm- Sanirh, welcise die Schasscheine und aÜe anderen Stücke odcrOklantior-en umfassen, find in eine aUgcmeine Staatsschuld unifizirt, welche 70/0 Zinsen vom Nominalkavital trägt und in 65 Jahren durch bald- iälzrlich stattfindende Amortisationen getilgt werden soll. Die Uni- fifation erfolgt zu puri dcs Nominalbetrages der Stücke drr alten Anleihen. Für die Anleihen von 1862, 1868, 1870 und 1873 werden die Titel der allgemeiucn Staatsschuld zu 95% Vom Nominal- kapiial ausgestellt. Fiir die Inhaber der 9prozcniigen Anleihe von 1867 wird,die Differrnz des Zinsfußes zu Gunsten der Inhaber in der Weiße in Stück?]? kapitalifirt, daß je eins auf 70 0/0 des Nomiual- kcxprtals entfäüt. Durch diese Operation wird die unifizirie auge- me_1ne Schmd auf 91Mi11ionen Pfd. Sicrl. Nominalbeirag fest- gestellt mri Zinsberechtiguug vom 1. Juli 1876 ab.
Art. 2. Da die Schuld und die schwebende Schuld der Daxra- Sameh rnit derod'es Siaatcs unter denselben Beschränkungrn und Operqttonen bereinigt wrrd, so ist die Dalra-Saniel) gehalten, jähr- [[ck dre Summe von 684,41] Pfd. an die Kasse der öffentlichen Schuld zu_ zadien, Welcher Betrag dem auf die Da1ra entfallenden s5.'1ri_ickl))teil fur Zinsen und Amortiiation der allgemeiuen Schuld cnt- pri .
Art,. 3. Die Einkünfte, welcbe speziell für den allgemeinen Sckxaßricnst brsirmmt sind, bestehenin: 1,201,523 Pfd. Sierl.aus der Provmz Garbreh, 714,107 PFD- aus der Provinz Menoulieb, 424,312 Pfd. aus der Pxovinz Behera, 732,17 Pid. aus der Provinz Siont, 345,389 _Psd- Okiroicrträge von Kairo, 173,837 Pfd. Oktroierträge von Alexapdrien 659,677 Pfd. Erträge der Douane von Alexandrien, Suez, Damierte, Rosette, Port Said und El Ariel), 990,806 Pfd. Erträge aus den Eisenbahnen, 264,018 Pfd. aus dem Tabakszosl, 200,000 Psd. aus dem Salzzol], 60,000 Pfd. Pacbtgebübr aus Materirl), 30,000 Pfd. Ertrage aus Schleusen- und Schiffahrtßgeldctn auf dcm Nil bis Wait) Haifa, 15,000 Pfd. Br*uckengeld von Kasi): el Nil, mSgeÖammt 5,790,845 Psd. -- Dre Versteuer aus der Da'jra, welche in emäszlzeit dcr dcircffenderr Eingauge aczabii wird, beträgt FF Y455P512df Die chammthert der bezüglicben Einnahmen beträgt , 7 , 1).
Art. 4. Die Titrcs der aligemeinrn rmifizirten Staatsschuld werden in Stücken von 20, 160, 500 rind 1000 _Pfd. mit halbjähr- 11ch zahlbarerr Coupons bestehen. Die Außlooiung der zur hald- ]ährigen Amortisation bestimmten Titres crfdkgi durch die leiteudc_n K_rmmisiarien der öffentlichen Staatsschuldenirlgxiizxrkaffe. Dic“,e Titrcs werden im Linktausch für die Titrcs der fruheren Anleihen
(W. T. B.)
nnd der ichrvebenden Schuld zu den im Art. 1 des gegeUWäriigen * Dekrets vorgeschriebenen Bedingungen außgehandisi. . . .
Ari. 15. Eine Gruppe von Bankdäusern und Finanxinstituten hat konkrakilicl) die Unifikation der Scduid übernommen. Zur Ueber- wachung des regelmäßigen Verlaufs dicier Operationen werden von uns besondere Reaierungskomnriffarien ernannt wrrdrn.
Art. 16. Für den Dienst der unisrzirtcn Seizuld wird eine be- sondere Kaffe gegründet, deren Statuten durch ein Dekret fest. gestellt werden, das als Ergänzung des gegenwärtigen Dekrets
gelten soll. . Ari. 17. Unser Finanz-Minifier ist mit der Ausführung des gegenwartigen Dekrets beauftragt. Kairo, 7. Mai 1876. Gez.
J5mail. *
- Das Dekret, betreffend die Gründung einer beson- deren Kass e für den regelmäßigen Dienst der öffentlichen Schuld lautet, wie folgt:
„Wir Khedivc don Aegypten, _ gclritet von dem Wunsch, definitive und zweckmäßige Maßregeln zu treffen, um die Unifikaiion der verschiedenen Staatsschulden und der Daxca-Saniek), sowie eine Reduktion der Übermäßigen aus diesen Schulden hervorgehenden Lastén herbeizuführen _ ferner geleitet von dem Wunsch, ein feierliches Zeugnis; abzulegen von unserer festen Ab- sicht, für die Verschiedenen in Beiracbi kommendcri Jnterrffen jede Garantie zu fiebern * haben beswloffen, eine besondere Kaffe für den regelmäßigen Dienst der öffentlichen Schuld zu begründen und zu ihrer Leitung ausländische Komrniffarien zu errreniien, welcbe auf Unser Ersuchen von den rrsp. Regierungen als gccignete Beamte bezeichnet werden, um den Posten auszufüllen, fÜr welckxrr sie VOU uns mit der Eigenschaft als ägypiische Beamte unter den folgcirden Bedingungen ernannt werden sollen. Nach Anhörung unsereß geheimen Raths haben wir in dieser Bkziebuna beschlossen rind deickyließen wie folgt:
Art. 1. Es wird eine öffentlich'e Kas]? brgrrindet, die damit de- auitragr ist, die notdwmdigen Fonds aufzunchrrren für die Zahlung der Ziman und Tilgungöberräie dsr öffentlichen Schuld und dir- selben auricblicßlick) für diesen Wkck bereit zu halten. .
Art. 2. Die Beamten, die lokalen Kassen und dirienigen Vsr- waltungsbebörderr, Welche, nachdem fie die zur_Sch1rldenrilgung de- iondrrs bestimmten Einnaßmsn erhalicn Urrd zu1amm€ngefußr habrn, damit beauftragt find, oder sein Werdrn, diese Cixrnadmen in d&. Centralscbaix» abzukübren oder sie zur Disposition dcr bezüglickierr mit Regelung der SiaaiSausgaben deaniiragtcn Bramten zu halfen - wcrden mittelst des gegenwärtigen Dekret?! vrrpikirdic-t, aus dissen Einnahmen Zahlungen für Rechxiung dis Siaarswdaizes an die be- sondere Staatsschuldenkafse zu leisten, die in dicser“ Hinsicht als cine deionderr Kasse des Staatsschaizcs ongeisben werdcn wird. Diese Beamteri, Kassen und Vexwaliurigxdehörderr können in gültigrr Weise nur mittelst dcr ibncn von der gc- uannten Staatsschuldcnkasse ausgestcÜien Quikirngen dcchargiri Werden. Jede andcrweitige Ordre oder“ Quittung dlridi für sie r*iM Wirkung. Eden dieselben Beamten, Kassen und Verwalturrgsbshördcn wcrdrn monatlich drm Finanz-Ministcr eine Arristcslrrng xiricriigen, welche die Einmhmen oder ionstigen ihnen von den für dic öffenilicde Schuld d:!onders angesieUtcn Einnehmcrn direkt Ziigedonderr Ein- gänge, sowie ferner die an die desondcrc Staatizickyrridenkaise g_emach= ten Zahlrrngerr aufweist. Der Finani-Mirister wird diese AufrrcÜurr- grn der Direktion der Kasse mritheilen. Die Kasse der öfferrrliciy-rr Staatösckwld wird von der DaXra-Sarriel) den vcÜrrr Bcirxg erhal- ten, der nothwendig ist für die Deckung der Zixiien und die Amor- iisirung des entiprcchrnden Briragss dcr Unifizictrn Schuld. Sir cr- lyirli ebenso die Fonds für die der engliscdcn Regisrung grickiuldcie Auvuiiäi, welcbe d-n Zinicnbkirag dcr SurzAktien ripräi'eniirt.
Art. 3. Soüie die Summe der zur Schu1rcnrilßung bestimmten Stcuereingäuge unzureichend für die Bezahlung dss Halbjahr'Cou- pons sein, so wird die Spezialkassc der öffektlicben Schuld von dem Schaßamie durcb Vermittrlung des Jinanz-Ministers die zur Ergän- zung der Zahlungen für dm HaldjahrZ-Codpon Erforderliche Summe einfordern. Das Schaßamt soll gehaiten iein, diese Summen 14 Tage vor drm FäÜigkrii-Ztermine zu zahlen. Spüren die Kaifenhe- stände einen Ueberschuß nach Zahlurrg Orr Zinsen und der Amortisa- tionsquoie rrgeben, so wird die Speziaikafse der öffentlichen Schuld diefen Ueberfckyuß crm Schlusse jeden Jahres an die Generalkassc des Staaisschaßss abführen. Die _Kasse der öffsntlichen Schuld wird ihre Abrechnungen vorlegen, wclche rechtmäßig geprüft und békk(.,“'.cs werden sollen. _
Ari. 4. Die Prozesse, wclche die Kasse und Namen?; dcrieibcn ihre Vors1ände im Interesse der zum großen Theil fick) irn Außlande defindlichxrr Staatkgläubiger gegen die durch den Finanz-Minisier vertretene Finakzvcrwaltuvg anstrengen zu müssen glauben, werden, soweit es fici) um den Schuß der Garantien für die Schuld handr1r, wck1che wir dem Vorstand dcr gcdacbicn Kaffe anvertraut Haden, in Gcmäßhsit ihrer Zuiiändigkpit vor den neuen Tribunalcrr enrichiedcn werden, welche in Uebereinstimmmxg mit den Mäcbtsn in Aegypkrn errichtet worden sind.
Art. 5. Die vorstekcnd designiricn Kommissare werden die Vor- waliung der Spezialkaffe der öfftnilirben Schuld üdrrnehmen. Sie _ werden durch uns für die Dauer von 5 Jahren ernannt werken; sie haben ihren Eis in Kairo; ihre Funktionen könnrn ihnen nach Ab- lauf der 5Jahre von Neurm übertragen werden; für den Fall des Ab- lédens oder des Dienstaustrittes eines von ihnen, wird die Ernennung neuer Miiglieder von uns nach Maßgabe dcr ersten Erncnnungen er- folgen. Die Kommissare badsn das Recht, einem aus ilirer Mitte die Funktionen ihres Präsidenten zu übcctragcn, welcher davon dem Jinanz-Miuister Mittheilung machen wird. _ _
Art. 6. Nile aus dem Stande dos W:ch1elcduries und de'" Werthverficberung und aus den Transporten von Baargrld nach dem Auslande rnisichcnden Kostcn gehen eben'o wie dir- Kcnrrrrirfidnsgcdridc für die Arrszahluna der Coupons arif Rrrdnuna der Tiicgicrun:r._ Dre Direktdrerr der Kasse rvrrdcn sich vorher mit dem Finanz-Mmistrr für (1111? diese Operationen verständigen, Lciztcrcr wird jedoch darrrdcr entscheiden, ob die Absendung der erfordcr1icherr Summen in haar odrr in Wxchfrln zu erfolgen dat. _ , _ , _
Art. 7. Die Kasse darf keinerlei Fonds, serer: 112 dispomrel OÖTV nicht, in Kredit- oder anderen Operationen aniegen. . ' _
Art. 8. Die ngierung ist obus die Zustxrnmung der Maioriiat dcr Kommissars, welche die Kasse der Staatkicduid dezwaljten, nicht berechtigt, in einer derjenigenStensrn, welche speziell fur dreSiaatß- schuld rrservirt smd, Veränderungen vorzunehmen, welche eiiie Vér- mindermrg dcs Ertrages dicser Steuer zum Erfolgr 51119911 konntcn. Eine Berpachiurrg ciner odcr mehrer dreier sieht der Regreruv'g jedoch frei, vorauögcsrßt, daß der PÜÖWLNÜJ mmdesirns row bisherigen Ergebnis; der Steuer gleichkommt. Ebenso soll die Regierung berich- tigt fein, Haudrisverträge zu schließen, w€1che dre ZoUergedmffe mrdifiiircn. „ _
Art. 9. Die Regierung verpflichtet fich,kcrnxer1er rieue Schaßbdns, keinerl-i neuen Schuldtitel auszugeben, auch kemcrlxr neue Anieihe, welcher Natur sie auch sein möge, ad5uich1re en. Droselde Verpft1ch- tung sebr fie cin Namens der Daica-Sam- . Soyka, indessen dre Regierung fich aus Gründen nationaler Rothwendrgkert gezwungen ichen an den Kredit zu appeüiren, so darf _es nur rn dexrr M_aßsiab_e der absoluten Rothwendigkeit u-d ohne Gefahcdung der fur dre_Kas1e der Staatsschuld bestimmten Steuern geicheberz- Arrch 'darf die Re- gierung der Abfülxrmg dicser Steuer_ kern Hindermß rn de_n ch legen. Auch sollen diese außnadmkwersen' Anlehen nur a_bge1chlossen wcrden könrrcn r-ach Gerrewmigung der Direktoren der Kaste. .
811.10. Damit die Bestimmunarn des vorstehenden Artikels keine Hindernisse für den Gang dcr Verivalturrg 1)erbcif111)ren,_xann die chicrurg fich einc 1aufende_Rechnung der einer Bank eroiincn lassen, Um ihre Zahlungkn zu erlerckzrcrn durch (Hewiihrung von Vor- scdüsscn, Welche durch die Jadreßcinuadmen arrr,;u_„e:_1?1chen,sin). Das Guthaben oder die Schuld der Regierung soll am SÖlUßPkkn Jahres
Pokitische Monats-Ueberficht für Aprik. [.
Oesterreich. Um 31. März waren die rmgarischen Mi- nister TiSza, Szell und Simonyi zu den Arrsgkeichs-Konfe- renzen in Wien eingetroffen, noch an demselben Tage vom Kaiser empfangen worden und hatten dann sofort die erste vor- bereitende Besprechung abgehalten. Die Einzelverhandlungen, zu denen auch Graf Andraffr; von seinem ungarischen Gute Terebes eingetroffxn war, bexzannen jedoch erst am 4. April. Zuerst galt es, das Reichsbudget für 1877 festzustellen. das den in Pest bcvorstehenden Delegaiionen vorzulegen ist. Am 6. April wurde in einem unter dem Vorfiße des Kaisers gehaltenen gemeiiisamen Ministerratbe diese Angelegenheit endgilrig erledigt. Am 8. begannen die Verhand- lungen über die Erneuerrmg des Zoll- und Handelsbündrriffes, das im September 1869 zu Stande gekommen war. Diese Verhandlungen erlitten eine Unterbrrckgurrg durch das Osterfest, zu welchem die ungarischen Minister nach Pesr zurückkehrien. Am 19. fand dann wieder: eine Sitzung unter dem VorsiYe des Monarchen ßatt, in wslcher das Maximum der Konzessionen mir dem der Forde- rungen, welches die Minister ihren Kammern gegenüber verirrten woliicrr, abgewogen werden sle, doch war cine cndgiiiige Ent- scheidrmg noch nicht zu erreichen. In 1191" Bankfrage wrrrde in Wien am 18. eine außerordentlichc Sirxrma der: Bank- direktion abgehalten, in welcher das rrrrgarische Projckr bcrathrrr und schließlich abgelehnt wurde. Zu der Wiedereröff- nung des ungarischen Abgeordnetenharries, das am 20. ieirre erste SiHung riack) dcn drciwöchentliciieri Osterferien [)iezlt, kekzrten die Ungarischen Minister miri) Prst zrrriick, wo am 22. bei dem Miiiistcr-Priifidenien 60 Abgeordnete der liberalen Partei zu einer" Beraikiurag zusammentraten, in welcher TiSza Bericht er- stattete. Am 24. faßte hierauf der urrgarische Miuisterratl) den Beschluß: „die österreichischen Vorschläge fdrintrn mir die Grund- lage weiterer Verharrdlrrrigen abgeben; sollte man den aiif das Minimum [)erabgeießterr Ungarischen Forderrriigen nicht ent- sprechen, so werde Tisza 11116 das Kabinet abiretcn.“ Am 25 trafen die urigarisiiieir Minister in Begleitrmg ihrer: Rärhe wieder in Wien ein, Nachnriiiags hatten sie eine Konferenz mit dem Grafen Audraffr) Und am 26. fand eine neue gemein- same Konferenz dsr: Minister [*eider Reichsbälfrcn urircr des Kaiscrs Und Königs Vorsiß stait. Ein befriedigendes Reirrlrar wrrrde arrck) jeßt nord nicht erreicizé, denn am 27. boi der un- garische Miriister-Präfiderit zugkeich mir Ueberrcickwirg cines Mi- nimums Ungarischer Forderungen seinen Rücktriir an, der: jsdoch von dem König-Kaiicr aucb dicswal wiedrr rricht angenommen wrrrdr. Die schließkickze Einigrrng c-rfslgte darm drrrck) die persönliche, erfolgreiche Vermittelung Sr. Majestät,
Die Session der österreichischen Larrdiarre ist im Ganzen irr ruhigsr, sachgemäßer Erledigung der denselben vor“- liegenden Arbeiten verlaufen, nur in Tirol, Vorarlberg Und Böhmen Wurde auch die-Zmal die bekannte parrikrrlaristisckze Oppo- sition drr Uliramoniawfeudalerr Partei in Szene (1019131. Die- selbe farrd adrr wrrrig Beachtung, da der österreichisckyungarisckx Staat vollauf mit den vorliegenden wichtigen, der Entscheidung harreriden inneren rind äußeren Fragen beickzäitigi war.
Italien. Die Deprrririenkammer Uerragrc sick) bis zum 25. April, Um dem neuen Ministerium Zeit „311 (affen, die friiher eingebrachten Regierungsvorlagerr zrr prüfcrr. Das Mi- nisterium wurde durch die Ernerimrng der General=Sekrciäre für die einzelnen Fächcr vconständigt. Ernannt Winden: fiir das Innere Lacava, fiir die Finanzen SeiHmit Dada, fiir die öffent- lichrn Arbeiten Baccaririi, für die JUstiz La Francséca, fiir die landwirchschafrlichen Angelegenheiten Branca, fiir das Auswär- tige Maldano, für den öffentlichen Unisrricht dcr Tirriner Professor“ Ferrari und fiir: den Kricg Oberst Primerand. In der leßien Sißung der Dcprrtirtenkammcr hatte der bidhrrige Präsident derselben, Biancheri, sein Amt schriftlich niedergelegt; nachdem jedoch von beiden Seiten der Kammer demselben das voUfte Vertrauen versichert worden, lehnte di? Kammer seinen Rücktritt einstimmig ab. Sämmtliche Miigliedsr des neuen italienischen Miriistcrirrms wurden nahezu eiriftimmig Wieder in die Abgeordnetet'kammcr gewäkglt. Nicorercr und Dcprctis er- ließrn an die Präfekten rrrid Finanzbehörden Rundsthrcidcri, in denen eine strengere Befolgung der Gescye arrcmpfokrlen wurde. Der Regiorrrng-Zweihsel hatte großr Ver*ändrrrrm1err im Vrrrvaltrrngs- personalez =r Folgr, so erhielten fast (1119 Präfektrrrkn, rhcils drachen- beseßrrng, theils drrrck) Versetzung der biöhcrigen Präicktcn ncrre Vorsichrr. Die Krrndgebrrngen zn Gunsten einer Erweiterung des Stimmrechts dauerten fort; die Regierrrng ernannte eine Kommission, welche bis zum 1. Juli das vorbrreiieiide Material zu einem Geseycnrwrrrf über die Erweiterung des Wahlrechis sammeln soll. Am 25. nahm die Depurirtenkammcr" ihre Siyim- „aen wieder auf. Die Regierung legte eirren Gesrßentwurf über die Verlängerung der Umlaufsfrist der Banknoten vor. Dem- nächst sollten die Eiscnbcrhnverträge zur Vcrathung gelangcn, wobei die Regierung an dem Grundsaße fcfthalrcn woilre, daß der Staat die Vcrwaliurrg des ganzen Eiscnbahmrrßch nicht srlbst übrrnchmen dürfe. Baron Rothschild traf zrrr,Weitcr- führung der Verhandlungen über“ den Baselsr Vertrag 111 Rom ein, d0ch waren dieselben bis ziim Schirrffc kes Monats rwck; erfolglos geblieben. In der diplomaiisckzcn Verirétrrrrg Italiens fanden einige Veränderungen statt. Ritter Nigra ist von dem Pariser GesandrschastSpofterr nach St. Perrrobrrrg drrseßt worden, Graf Cor1i sollte von Konstantinopel nach Paris, Graf Bar- bolani von Petersburg nach Konstantinopel__qeherr. '
Der Papst hat in einem geheimen Konnstorrum arn __3. zwei Jesuiten, die Patres Franzelin und Davanzq, zu Kardrrialen er- nannt und 14 vakante Erzbisthi'rmer und Bisthiimer' neu bescyt. In der Streitfrage zwischen der päpsilickzen Kurie und der: spanischen Regierung harte fick) Spanten znr Wrederammhme des Konkordats v. 3. 1851 mit Ausnahme des die Glarrvens: einheit brtreffenden Artikels bereit erklärt. Dir Kurir aber bestaW auf der Arrfrechterhaltung jener GlaubenSemheit.
Nciéhétags = Angelegenheiten.
Berlin, 10. Mai. In der Adendiißrrng der_Justizkommis- sion des Reichstaccs Von) Montag gclangic dieielbc in ihrer Be- rarhung bis §. 504 der Crvil-Prozcßordnung mit Ausseßrrrrg drr Be- rathungen über die Handengericbtc. Zn §, 425, nach rveichem der Eid mit den Worten beginnen srÜ: „Jeb ich'xöre bei Gott dcm AÜ- mächtigen und Allwisierrdcn“ beantragre ?lbg,.§)erz, drr Erdeöfdrmel auf die Worte zu deschrcrnken: „Ich ildwörc -- so wahr 'aric Göit hilfe" Und motivirte seinen Anirag damit, daß cirizclne Pcriorren „War an (Hort glaudcn, ihm aber nicht jene 'Liitributc zurridcilon
gercgelt werden. Dir Sch111d darf in keinem Jahre 5091116195911 Frcs.
übersteigen. ' Gegeben Kairo, 2. Mai 1876.
...-__...-
I1mail.
woilcn. Dieser Antrag rvirrde ddp. dcr „Mixxwiiiidn adge'.rbrrr. Ebenso wurde ein durch den Hoffsricdteriaxcn Fan in Brcrixau vero anlaßter Anima ch ?ldg.1)-“. Lasker crdgcirdni, Wonach als „H. 4251; folgende Bciririiwimg aufgenommen rrcrdrn ionic. I)as G6r103tk.rnn