kämpfen gehabt hai und der man yiehx nacbr'kibmen _kann, daß sie die Schwierigkciien mit besonderem Gluck uberwzmden bgtte. Ick) glaybe, meine Herren, daß die Verwaltung sofyrt mit erheblichen Erspgrmssen wird geführt werden können, und daß “sofort der Zustand eintreten wird,soba1d die SiaatSverxvaltung beginnt, daß fich ganz andere fir1anzie11c Refuliaie herausfteklen Werden. '
Nun finde ich unter den Bemerkunßen, dle gefallen find, noch folgende Punkte notirt, Es wird u111exte111, daß der Yertxag, den wir geschlossen haben, gewissen Bankmstxtutext ungewohnltch große Gcwinne zuführc. Meine Herren! Das L| el_u absdluter Jrrthunz. Was die Prioritätöobligationen 1. und_ 2. Serie betrifft, so find. die 1ä1égst begeben, Bankinstitute haben thrersetts' gar kem Wesenxltches Interesse daran, ob deren Cours finkt' oder steigt, Das Verbalsntß, was zwischen Lankinftituten und kerErsenbabngeseÜschaFf gegenivarttg überhaupt noch besteht, ist folgendes, daß die Berlmex Handels- geseUschaft Vorschüsse L?e1e1stet hat zu dem ansehnlichen Zinsjuße von 5%, zu dem meiner _ nsicht nach hohen Satz etner Provisioxi vou vierteljährlich 1%, jahrlich also Von 20/0, und daß sie, sowie der Staatswertrag zur Ratihabition gelangi, das von ihr vorgestreckte Geld znrückmpfängt, und in Zukunft_ eine Provision nicht mehr be- zishen wird, daß fie das Geld zuruckempfangt in einem Zeitraum, wo anderweitige Verwendung durchaus nicht gerade besonders vor- tbeilhaft in Aussicht zu nehmen ist, das find die großen Vortheile, dia den Baukinstituten aus diesem Geschäft bevorstehen.
Dann, meine Herren, sind Bedenken daxüber geäußert wvrden, wie der Staat dazu kommo, eine neue Cmiifion zu garantiren, das begreift man allenfalls; aber wie er denn dazu komme, auch die frühkren Emissionen zu garantiren, das versteHe man nicht. Nun, mxine HLNM, wsnn der Staat die Vsrwaltung der Bahn vvkl- ständig übernimmt, wenn er das Interesse daran hat, daß der Barriev der Bahn niemals unterbrochen werden kann, was folgt da.".n aus dem Schritte, den er thut: das doch offenbar, Wem- die Zinsen der dritten Priorität gezahlt werden, die Zinsen der ihken voranstehenden ersten und zweiten Prioritäten dock) aucb gezahlt Werden müssen. Die mittelbare Garantie ist also jedenfaUs übernommen worden; ob man früher es vieÜeicbt unterlassen Hat, die Garantie für die früheren Emiistouen auszusprechen, wiÜ i_ch dahingesteklt sein lassen; ich 111.11 [1103 meinen Nachfolgern für die Zukunft den Rath gsben, daß sie es immer so machen mögen, wie wir es jetzt gemacht Haben; denn jetzt sprechen wir klar und unzweideutig aus, es kann an keinem Tage das Verhältniß eintreten, daß etwa die Zinsen auf die erste und zweite Priorität nicht gezahlt Werden, während der Staat die dritte Priorität garantirt hat, sondern aus der Garantie der dritten Priorität folgt ohne Zweifel auch, daß die erste und zweite Priorität sich der Garantie des Staates erfreue. Ick; kann nur, foÜte ein solcher Fail wieder eintreten, empfehlen, dax; das, Was jkßk Wunder nimmt, als alltäglich erscheinen möge. Endlich, meine Herren, hat man nicht rechi verstehen woÜen, wie das ganze Geschäft für dkn Staat besonders vortb-ilhaft sein könne. Nun, ich sollte denkxn, Wer den Verhandlungen des anderm Hauses gefolgk ifi, wer gejehen hat, wie ein lebhafter Gegner der Vor- lage der Regierung empfahl, mindestens 14.000,000 Thaler für den Ankauf der ngmen her ugeben, wie dann aus der Mitte der Kommisfion die!,cm Vorsckzolage gegenüber sogleich Aufführungen stattgefunden haben, daß dabei die Baukosten der Strecke von Eilenburg nach Leipzig um 1 Million Thaler zu niedrig ver- anschlagt seien, wie aus der Mitte der Kommission Darlegungen s-tati- gefunden haben, um Hinsichtlich diefes offerirtetx Kaufpreises minde- stens auf 16 Millionen zu gelangen, der, meine ich, sollte doch allen- fa115 zugestehen müssen, dar; der Staat hier eine Operation macht, die ganz außerordentlich vorsichtig ist, die ihm in keinem Falle einen Nachtbeil bxingen kann und die ihm wahrscheinlick; einen großen Vor- tl)ei1 sichert; denn, meine Herrxn, durch den Vertrag übernimmt der Staat die Garantie dafür, da); einmal für die bereits existircnden Pcioritätßobligaiionen, dann für die neu zu kreirenden Obligationen in runder Summe für einen Werthbetrag v-u nicht gan 10 Millionen Tlxalern 4T % Zinsen_aufgebracht werden. Er Zak fich ferner vorsorglich geWabrt. daß, wenn, wie es im höchsten Grade wahr- scheinlich ist, die Bahn nach wenigen Jahren Erträge aufbringk, die mehr oder weniger erheblich über den zur Deckung der Zinsen er- forderlichen Ertrag binauSgebeu, daß dann den Aktionären nichts darf_ auSJehändigt Werden, bevor nicbt successive die sämmtlichen Vor1chüsse des Staats nebst 5% Zinsxn dem Staate erstattet sein werden, und er hat für den Fall, das; nun nachher die Verhältnisse der Bahn fich- emwickeln, daß erhebliche Ueberschüffe eintretcn, für den Staat :zicht die Verpflichtung begründet, die Bahn zu kaufen, sondern er hat für den Staat das Recht geschaffen, wenn er seiner Z:“it es scinein Voxtheile entsprechend erachtet, das Eigentbum der Balm untcr Bedingungen zu erwerben, die man, glaube ich, als b'illig wird aner- kknnen mussen. _
Meine Herre11!_ Nach dke1enDaxlegungen glaube ich auch Ihnen gegenuber den Auswruch wiederhoieu zu dürfen, daß der Vertrag, wie er _adgc_schlossen ist, die Verhältnisse der Aktionäre biklig ordnet, die Pr1_or1_taten fichersteüt und für den Staat ein überaus vortbeiibastes Ge1chaft darstellt.
Hierauf wurde die Generaldiskujfion geschlossen.
In der Spezialdiskusfion nahmen zu §. 1 dss Geseyes, wckckzer lautet:
„Der HaUe-Sorau-GWsner Cisenbahngesellschaft wird die Ga- ranne des Staates fÜr “rie Verzinsnng der von iHr in Gcmäßbeit der Pxiv1_legien vom 18. November 1871 und 17. Juli und 7. August 1872 aurgenommenen Anlxivsn in Höhe von zusammen 6,910,000 Thlr. :; 20.730000 „46, yowie einer noch aufzunehmenden Anlcibe bis auf „Hobo _vOn 9,000,000 .,“ nach Maßgabe des bcigcdruckten, unterm 4. Juli 1875 m1t der Gesellschaft abgeschlossenek Vértragcs b1erm1t und zxxar in der 2111 béwilligt, das: die Konvxrtimng dsr Schuldverjchre1bungen der aufgenommenen Anleihen, scbaid es die Sxaaiöregwrmxg ver1angi, und unter den von der 11151er festzu-
„stexlendeu Bedmauygen 311 bewirken ist.“
dre Herren von PM, Freiherr von Mirbach und von Raabe das Wort, worauf dieser Paragraph wie aucl) die §§. 2 und 3 - [eytere ohne Diskussion - angenommen wurden.
Der vierte Gegenßand der Tageéordnung war der Bericht der Potitionskommisßon über die Petitionen, betreffmd den Re[igio11-3:Untcrricht in Volksschulen. Der Kommisfion lagen 207 Petitionen mit 36,214 Unterschriften, hcrrührcnd aus Ge- meinden der Provinz Weftfahlen, Vor, welche beantragen:
Das hohe Haus wvÜe die Königliche Staatöregierung auffordern,
im Einklange mit den bisherigen Normen die _volle Geltung dxs 2111. 24 der Verfassungs-Urkynde mit aller Ent1chiedenheii aufrecht zu Halten, uvd zwar so, daß die ReligionSgeseÜschafien in ihrem Rechte auf vcÜe Freiheit in der Leitung und Cribeilung des Re- ligionéunterrichts geschützt werden, _ oder aber - 10116 uns dies verfassungémäßig begrfmdete Recht fernerhin wider Vethoffen beschränkt und bestritten wsrden sollte - uns nunmehr die in dem Art, 20 und 22 der Verfassungs- uxkunde bereits grundgelegte volle Unterrichtsfrcihe1t zu gewähren. „_ Der Referent Herr Wewer beantragte Namens der Kom- m11fion, über diese Petitionen zur TageSordnung überzugehen. errzu beantragten die Hkrrcn von Kleiß-Reßow und Genossen:
_ .Die thitidneu der Königlichen Staatsregierung zu der Er- Wagung zu yberrxichen. daß zur Verwirklichung der dsr Kirche zu- sthxndezt Le1tung des Religionöunterrichtes derselben bei Prüfung der Fabkgkelt dsr Lxhrer zur Eribeilung des Religionöunterrickptes eine mispreckpende _Mtiwirkung zu gestatten, und dem als Organ der Kirche zur. Leitung 121126 Unterrichtes anerkannten Pfarrer die Be- xechttguuq zuzuerkennen ist, gegebenen Faüs den Unterricht selbst zu ubernehmen.“
An der Dtsknsfion bethciligten sms; die Herren Freiherr,
von Landsberg-Offknheck und Graf von Landsberg-Velen, sowie der Regierungskomm1ffar Geheimer Ober-Regierungs-Rath von
Cranach. Dann wurde um 41/4 Uhr die Debatte auf Sonnabend Nachmittag 1 Uhr vertagt.
- Im Weiteren Verlaufe der Sißung am 24. d. M. be- schäftigte fich das Haus der Awgeordneten mit der Spezial- berathung des Geseßentwurfs, betreffend den Aus- tritt aus den jüdischen Synagogengemeinden. §§. 1 und 2 wurden unverändert genehmigt. §. 3 lautet:
.Der Aufnahme der Austritwerklärung muß ein hierauf ge- richteter Antraß vorangehen. Derselbe ist. durch den Richter dem Vorstande der betreffenden Synagogeugememde bekannt zu machen. Die Aufnahme der AustrittSerklärung findet nicht vor Ablauf von vier Wochen und spätestens innerhalb sechs Wochen nach Einaaug des Antrags zu gerichtlichem Protokolle statt. Abschrift des Pro- tokolls ist dem Vorstande der Synagogengemeinde zuzufteüen. Eine Bescxcßiriigzuxg des AuStritts Ut dem AUSgetretenen auf Verlangen zu e er e .
Hierzu lag der Antrag der 21ng. Hirsch und Genossen vor: zwischen den Worten „Synago engemeinde“ und „bekannt* die Worte: „ohne Verzug“ einzus alten.
Nachdem der Abg. Dr. Petri das Amendement befürwortet hatte, wurde der §. 3 mit demselben angenommen; ohne Diskus- fion ferner §§. 4 und 5.
§. 6 seßt die Folgen feß, die die AustrittSerklärung in ver- mögenSrechtlicher Beziehung nach fich sieht. Das [eßte Alinea lautet:
„Leistungen, welckze nicht auf der persönlichen Angebörigkeit zur Synagogengemeinde beruhen, insbesondere aucb sämmtliche Leistun- gen für Zwecke der öffentlichen jüdischen Schulsn, jedoch mit Aus- nahme der Religionsschulen dcr Synagogengemeiuden, Werden durch die AustrittSerklßruug nicht berührt.“
Der Abg. Hirsch beantragte: -
1) den Austretendeu das Rcchi zur Mitbenußung des Begräbnis;- plases der Gemeinde zu gestatten, so lange die Verpflichtung zu den auf der pexsönlichkn Angehörigkeit zur Gemrinde beruhenden Leistungen fortdauert, d. l). bis zum Schlusse des auf den Aus- tritt folgenden Kalenderjabrs. Privatansprüche auf den B*gräbniß plaß sollen durch das Gesetz nicht berührt werden; 2) folgen- den Zusatz dem Paragraphen einzufügen: „Einnahmen aus Grundstücken müßen zunächst zur ErfüÜung der Verpflichtungen verwendet werden, welcbe aus dem Vesiße oder der Benutzung derselben herrühren. De_r Betrag, welchen der AUSgetretene zu leisten hat, 1011 den Durch1chnittsbetrag der von ihm in den der Austrittserklärung vorhergegangenen drei Kalender- jahren geleisteten Beiträge nicht übersteigen“; 3) an Stelle des letzten Alinea zu setzen: „Leistungen, Welche auf einem anderen Verpflichtungögrund, als auf der Angebörigkeit zur Synagogen- gemeiude beruhen, Werden durch dic-ses Gesey nichi berührt.“
Nach kurzer Debatte, an welcher fich die Abgg. Vr. Röcke- rath, Hirsch, Dr. Petri, Windthorft (Meppen) und Brons be- theiligten, wurde §. 6 mit dem Amendemcnt Hirsch angenom- men; ebenso ohne Diskusfton §. 7.
Der Abg. Hirsch beantragte, einen neuen §. 78. einzuschal- ten in folgender Fassung:
Bereinigen sich die Aussetreienen Debufs dauernder Einrich- tung eines besonderen Gotteödienstes, so können denselben durch Königliche Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde bei- gelegt werden.
Nachdem der Antrag vom Abg. Dr. Petri befürwortet worden, wurde derselbe angenommen. Die §§. 8-10 wurden ohne Diskussion genehmigt.
Schließlich referirte der Berickzterftatter Abg. Lehfeldt Namens der Petiiionskommisfion über eine Reihe von Petitionen, welche sich für die Aufhebung des Iudengeseßes vom Jahre 1847 aus- sprechen. Er bat, dieselben durch die Annahme des Geseß- entwurfs für erledigt zu erklären.
Das Haus trat dem Antrags bei.
Hiertüit oertagte fich das Haus um 43/4 Uhr.
Neichötags :Angelegenheiten.
Bexlin, 26. Mai. In der vorgefirigen Sitzung der Justiz- kommiiiion des Reichstages wurde beschlossen, die Beratbung Über den in erster Le1ung hinzugefügten Titel des Gerichtsverfassungs-
cseßcs, betreffend die Rechtöanwaitschaft, auSzuseßen. Die Justiz- ommisfion beendete sodann die Beratbung über das Gerichtßverfas- suygßgefeß in zweiter Leßung und wird hcute Abend einige zurück- gexeyte Paragraphen die1es Entwurfs keratben und zur ziveiten Lemng dcr Strafprozeßordnung über ehen. Ein Antrag des Abg. Miquel auf Stret_chung der vox: der ommission in erster Lesung an- enommexen Bestimmung, dm; die Verkündung der Urtheile in allen äÜen öffentlich _erfolJt, also auch in den Fällen, in welchen für die Verhandlungen dieOeffentlicbkeit auögeschloffen ist, wurde abgelehnt. In Beziehung auf die Befugnisse des Ministers zur Aufrecbthaltuug der Ordmwg bei di'n Verhandlungen (,§§. 143-146) bat die Kom- mi1ficn an Stelle der in erster Lesung angcnommen §§. 147 u, 14711. auf den Antrag des Abg. Pujtkamer, unter Vorbehalt redaktioneller Aenderungen, folgende Bestimmungen gesetzt: ,Die in den §§. 143 *146 bezkichneten kaugniffe stehen auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amishandlungen außerhalb der Sitzung zu. -* Ist gegen ciucn hei der Verhandlung betbeiligten Rechtsanwa.t oder Verthei- diger einc Ordnungsstrafc festgeseßt, so findet binnen der Frist von einst Woche nach Bekanntmachung der Enifcheidung Beschwerde statt, sofern nicht die Entscheidung von damReichégericbte oder einem Ober- Landekgerichte getroffen ist. Die Be1ch1verdc hat aufschiebende Wir- kung, über dieselbe entscheidet das Ober-Landeégericbt.“
Nach 5. 1582.so[1en bei der nicbt öffentlichen Beratbung und Ab- stimmung des Gerichts außxr deu betbeiligtea Richtern nur die bei demxelben Gerichte zu ihrer juristischen Audizildung beschäfiigien Per- son_cn zugegen sein. Ein Antrag des Abg. Miquel auf Streichung die1es Libsaßes und demgemäß auf Herstellung einer absoluten Nicht- öffentlichkeit der Bkrathung und Abstimmung wurde abgelehnt. Da- gegen wurde ein Antrag des Ab . Thilo, wonach Referendarien zu- hören können, angenommen, ie von der Kommisfion in erster Lesung genevmigte Bestimmung, wonach jcdec Richter befugt ist, seine von dem Beschluffe des Gerichts abweichende Anficßt in den Geheim- akten dessxlben niederzulegen - wurde gestrichen. Der Antrag des Abg. Miquel in Beziehung auf die Dauer der Gerichtsferien die Bestimmung der Bundesvorlage, wonach die Ferien am 15. Juli beginnen und am 31. August endigen, wieder herzustellen - wurde abgelehnt und der Be- schluß der Kommission beibehalten, das; die Gerichtsferien vom 15. Juli 111615.Sevtembcr dauern. Zu den Jerimsacheu gehören nach dem Ent- wurf Streitigkeiten wegen Uebergabe oder Räumung eines Mieths- 821111126. Dieser Bestimmung wurde auf den Anthg des Abg Struck- n_1anxi folgende präzifere Fassung gegeben: ,(Jcrieajacben sind:) Strei- ttgkeiten wischen Vermietbern und Mietbem von Wohnungs- und anderen äumen wegen Unterlassung, Benutzung und Räumuna der- se_lben, sowie Wegen Herausgabe der vom Miether in die Mietha- raume eingebrachten Sachen.“
„ ". Die Konkuröordnun s-Kommission nahm Dienstag m zweiter Lcsnng die §§. 134-1 2 cm. Aenderungen erfuhren nur d_er erste Satz des .J.. 135 und §§. 170, 171- Ersterer gab zu einer langeren Besprechung, inSbesondere über die von den Abgg. von Sar- voy-und Hallmann gestellken AbänderungSanträge Anlaß, und 11111de scbite [ich nach einem anderweitigen Anfrage der Abgg. von Wahl und Wol el dahin angenommen: „Soweit durch ein Urtbeil rechtskräftig eme_ Foxderung festgestellt. oder ein erbohener Widerspruch für bxgrundet erklärt ist, wirkt daffelbe gegenuber allen KonkurSJläu- brgetn.“ 5- Die §§. 170 und 171 wurden i_u'Folge eines Amende- ments des Abg. von Survey, und zur BUUÜJUUL vou Zweifeln
über die Zulässigkeit schriftlicher Erklärungen über den Akkord zu.
sammkngefaßt, und der Paragraph lautetnunmebr, vorbehaltlich einer -
anderen Redaktion, folgexzdermaßen: Der angenommene Zwangs. vergleich bedarf der Bestaxigung des Konkurs ericbts. Das _Gericht entscheidet, nachdem die _Glaubiger, der Verwal er und der Glaubiqer. aussckxuß in dem Vergleichsteruxme oder in einem besonders zu diesem Bebufe zu bestimmenden Termine, welcher_in dem Vergleichstermine zu verkünden ift, gehöxt worden. Der Be1chluß, durch welchen der Zwangsvergleich bestatigt oder verworfen wird, ist in dem Termine zu verkünden.“
Landtags : Angelegenheiten.
Die Kommission des Abgeordneteylyauses für das Unterrichts- wesen hat über eine Anzahl von Petttioueu_schrift1ichen Bericht erstattet, welcbe fich über die von d§r Staatöregrecung und ihren Or- ganen iu neuereereit auf dem Gebiet? des Volksschulwesens ge- troffenen Anordnungen beschweren. Dieselben Petitionen stehen theil- weis gegenwärtig im Herrenhause zur Vexaihuug. „Ueber die dem Abgeordnetenhause vorliegenden (337) Petittonen mrt etwa 40,000 Unterschriften aus den Provinzen Schlefien, Posen, Preußen, Rhein- land und Westfalen bat die Kommission Uebergang zur, TageSord- nung beschloffen. Der Regierungskomm1ssar hat, dem Bericht zufolge, in der Kommisfion nachstehende Erklärung abgegebZn:
.Die StaatSregierung könne fick) den Ausfuhrungen des Re- ferenten und Korreferenten derKommisfion im Ganzen nur anschließen und bitte, dem Schlußantrage derselben ustimmen zu, woÜen. Im Einzelnen müffe konstatirt werden, daf;z es von keiner Seite ge- lungen sei, nachzmveisen, daß die Regelung des kathol_ifchen Religions- unierricbts in den Volksschulen, wie sie der Erlaß vom 18. Je- bruar 1876 biete, irgend einer verfassungs- oder gesetzmäßigen Bestimmung juwiderlaufe. Vielmehr ergebe sich aus den §§. 23 und 24 der Verfaffungsurkunde in Verbindung mit dem Schul- auffichtögeseß vom 11. März 1872 und der darauf bastrenden Judi- katur, den obligatorischen Charakter des ReligionMnterricbts als eines inta- rirenden Bestandtheils gesammten Unterrichts in den Volksschulen selbßtredend vorauSgesetzt, mit zwingender Nothwendigkeit, daß auch dieser Lehrgeaenstand nur von den vom Staate dazu berufenen oder zugelassenen Organen unter seiner AuffiCbt ertbeilt Werden könne. Daß dem gegenüber den betreffenden ReligionßgeseÜsÉaften, hier speziell der katholischen Kirche, eine Garantie für die bekenntniß- mäßige Ertbcilung des Religiouöunterricbts gewährt werden müffe, sei stets Seitens der StaaiSregierung anerkannt worden und werde noch heute anerkarxnt. Die nächste Garantie biete die Bestimmung der Instruktion fu'r die Konsistorren vom 23. Oktober 1817, Wonach den katholischen Bischöfen „ihr Einfiuß auf den katho- lischen Religionsunterricht und die Berufung der Religions- leHrer, soWeit derselbe verfassungs- und geseßmäßig sei, gewahrt ist. Diesen Einfluß machten die Bischöfe nacb Uebereinkommen mit der Regierung auf G,:Und _einer Zirkularverfü ung vom 22. März 1827 in der Weise geltend, daß sie zu den Entja ungöprüfungen bn den katholischen Schullehrersemiuarien jedesmal einen Kommiffar entsenden, welcher in der Religionslehre prüfte und mit deffen Unter- schrift auf dem Zeygniß der Kandidaten biSlang wenigstens 1990 kack» die kirchliche Ermachtigung „zur Ertheilung des Religionsunterrichts zuerkannt Wordén fei. Dam1t siehe das Schreiben des Bischofs von Trier an das Provmziai-Schulkcxllegium in Cobleuz vom 9, April vo- rigen Jahres durchaus in Uebereinstimmung, wenn aucb, wie dies in foichn kirchl1chenCrlaff eu gewöhnlich geschehe,imE1ngaua der prinzipieae, aber in Preußen niemals zur Geltung gelangte Standpunkt gewahrt werde. Wenn in Folge des kirchlichen Konflikts in den biscboflosen Diözesen b1schöfl1che KomntiffareUfur die'genanntcn Yrüfungen nicht vorhanden sxien uxid der katholncheßpiökoyat dur seine Haltung die katho- lische Kirche dieser Garantce für emen bekenntnißmäßigen Religious- unterricht theilweise beraubt, so sei dies zu beklagen, aber nicht zu ändern. Die Königliche Staatöregierung ihrerseits werde alle Mittel vmychen, um. sowext es aus Wrer Stellung heraus möglich, einen annahemden Erfaß fur den bischöflichen Kommissar, wo ein solcher mangele, zu gewinnen. Za drcsxm Zwecke sei der Herr Miniftex in Erörterungen mit den betreffenden Over-Präsideuten eingetre- ten, dxren Resultat abgewartet Werden müsse. Der Regierungs- kommisar wolle nicht die Hoffnung aufgeben, das; katholische Geist- liche, gegen deren Lehre und Wandel kirchlicherseits bisßer nichts er- innert wvrden sei, fich noch finden, Welche der Staatöregierung auf diesem neutralen Boden aus_ Interesse für die Sache und die katho- lische Juaend bei der Ausfuhrung ihrer wohlwc-Üeudeu Abficht die Hand reichen.
Eine weitere Garantie biete deu Religiousgeseüscbafieu der Artikel 24 der Vexfassungéurkunde, de_r zwar aktueÜes Recht nicht gewähre, aber fur den kßnfttgen Gesetzgeber als Norm gclte und bei den dcsfallfigen Erlaften der Regierung als solche faktisch stets beirachtet wdr.den sei _ u:d noch Werds. Die in diesem Arjikxl den _RelrgwageselUchastkn aewäbrleistetc Leitung des Yelig1on'unterr1chts fe_1 .)ber m der Verfügung vom 18. Februar dieses Jabrxs so ausg1ebtg zugestanden, daß darin für die Reinheit und Unvxxfalschthcit der Lehre in 1eder biaigen Weise den Konfes- fionxn Bgrgschaft geboten werde. Wenn das darin gemachte Zu- gestandmß _faii als zu weitgehend bezeichnet worden sei, so sei zu be- mxrxen, daß die StaatSrcgwrur-g mit gegebenen Vsrhäliuiffea rechnen mune. *
Gcgenübxr den genannten Garantien fordere der Staat für sick) mir Das, was er im Jnixressc der Schule und um seiner selbst 117111611 absolut verlangen mu1fe, cinmal dic Nickytgefährdung dcr staat- ltchon-Zweche der Schule, dann den Gebomam gegen seine Geseve. Um diesenP-„eis ieren diO durch die Schuld der katholischen Geist- lichkeit theiitpeqe syspeudirten Garantien für die Ertbeilung des Re- ltg12561111texr1chtß m den Volksschulen wieder zu haben. Dasselbe gelte Fur die Leitung.“
Gewerbe und Handel.
„ Dem AuxfichtZratk) der Donnersmarckbütte hat bereits die B113nz prxx 1815 vorgelegen. Nack) derselben ergiebt fick) ein JZHxÖnberschuß von 117,112_.4Q Graf Henckel bat fich der „Verl. BOYU-Zkg.“ zufolge berett erklart, die von ihm als seine Garantie zu ?OTÖkkUde Summe von 974,528 .“ bei der Geseüschafiskaffe ein- 31135171211. Dex Auksxchiöratß be1chloß, der Generalversammlung die Yer1be1l1xvg'emer D_1v1de11de von 30/0 vorzuschlagen und gleichzeitig die „ErmachttgunZ etyzuholen, für den Geldbetrag don 600,000 „44; Aktien der Gese schaft 311th Zwecks der Amortisation znrückzukaufen.
- Jin Großephatn haben die chereibefißer in Folge von Lobnstrsittgketten mrt ihren Arbeitern allen Arbeitern gekündigt und beschloffcn. erst txach Stillstand sämmtlicher Fabriken sich weiter auf Verbandlqngkn einzulassen.
_Par18, 25.,M_ai. In einer Versammlung der vornehmsten Kredit- und Bankmsttlute von Paris wurde die Bildung einks Syn- dikats be1chldffen,„ Welches die Fragen wegen Unterbringung der neuen Obligatiogen der ägyptischen Staatsschuld regeln so[_l- Em sofort geWahlter Ausschuß wurde beauftragt, die Einzel- heiten der varation zu verfolgen.
Rom, 25. M91." (W. T. B.) Wie mehrere Joumale melden, hgt 11ch Corrent1_1n Begleitung des Administrators der oberitalie- Ulschen_ Bahnen, Vignami, des Kabinetöcbefs im_ Ministerium des Auswattt ep, Malvauo, und des Beamten im Mimsterium der öffent- lichen Ar eiter), Yiglia, nach Paris begeben, um mit dem Bauk- bause'Roihschild uber eine Modifikation der Baseler Kon- ven_t1on zu verhandeln. Der „Opinione“ zufolge würde sick) Cor- rentx sodann auch nach Wien begeben und wäre von der italienischen Regierung, beauftragt, dort über einen Fusas zu dem Vertrage. be- treff'end dte Basele_r Konvention, zu ver andeln, deffcn GrundLagen bereits festgesteat 1eien.
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SLMtL-T'Tnzeiger, das Central-Handelöregifter und das Usfiblatt Nimmt an: die Königliche Expedition des Beutsrbeu Reich5éänzeigers nud königin!) Prenßistheu StaatI-Juzeigew:
Vexiw. 3. 77. Wilhelm-Straße Nr. 82.
X F n? erat e für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.
1, ZWekbrisfs 11241 Unberßuobunga-Jaobou.
2. Zubbxsßaéjouau, Qufgobobs, 70r1aäunxsv n. ars.
3, 7914451123, 7017205va641, Zubwjasionsn eto,
6. 7. 4. ?srßoßnvg, zmortißaöou, JZÜIWUMZ Z. L'ksatsx-anijgn. ;
111, |. 111. 701! ökqujoboo kapiersu.
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Oeffentliche? Anz eig “* BZW.? 12222113;“DWF??.?"ZYTZQJR
5. UÖUIÜ'TSUQ „Ibabliasowoxits, 173111131011 ami Sr088112114121, 761'8611161192e ZSKWWkMß-M. [„jtsrakjßobo UWigW,
Mohrenstraße Nr. 45, die Annytxcen-Expedrttonen des „Invalidendank“, Rudolf x'kysie. „aaseustein & Vogler, G. L. Danke & (M*- . Schlaue, Büttner & Winter, towie alle ünigen größeren
11; 491- 1351491» Anuoueeu-Vnreans.
bsüaxa. J
Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen :e. Berliner Nordbahn.
[4525]
nebst.
VerliU-Potsdüm-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschast. _ __ _ Bilgnz pro “31. Dezember 1875
()!-etlic-
Der Submissionswtmin am 1. Juni, Vormit- tags 11? Uhr, auf Lieferung von ca. 600 Ctr. _: 30,000 Kiiogr. Maschinen-Stückohlen (s. Nr. 122 1), Bl.) wird hierdurch aufgebohen.
Oranienburg, den 25. Mar 1876.
Der AbtheFUJgs-Vamneister. r an.
[4488]
Oberlausitzer * C
hamcr Elseubahn.
Die Lieferung von 500,000 Kilos. Eisenhabn- schienen soll im Wege der öffentlichen Submission ver eben werden. „, _ ,
Bie Lieferungsbedingungen _ltegey m unserem Ceniralbureau bierseibst, Großenhamerstr. 5, zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung von 0,5026 Kopialien von dort bezogen werden. Der Submissionstermin, bis zu welchem die Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrxfi verseheg:
„Lieferung von 500,030 Kilog, Schienen fur die Stammlienien dx): Oberlausißer und Cott- bus-Grtßßexhasitner ?qunbahn-Geseilschaft“, ein urei en 11,1 an z ck Montag. den 12. Juni 1876, Mittags 12 Uhr, in dem obenbezeichneten Bureau anberaumt Worden. Cottbus, den 21. Mai 1876. (z. 010, 241/5 3.) Die Direktion.
[4442] „ „ Bei dem ArtiÜerie-Depok zu Danzig sollen ca.:
187,145 K. Gußeisen ln Eiseumuuition (12 Cm. Granaten, 12 Cm. thaynels, 9 Cm. Kanonen- kugeln ersvrungene kan-Munüwn),
46,084 &. Schmiedeeisen in Kartaschkugela und Kariätscbscbeiben, _ _ ' ,
welches theils in Danzig, ibetls in ck'sieufthvaffer,
sowie in Königsberg und Panu'lage'rt, m xmer Suh-
misfion verkauft werden. Es 1st hierzu em Termm
zum
„18. Juni 1876, Vormittags 11 Uhr“ im Büreau des Artillerie-Depots Danzig (Große Scharmacbergasse Nr. 5) anberaumt. Kaufer vZolYen ihre Offerten auf Grund der Bedinaungxn schr1ft11ch bis zu dem Termine, auf der Adresse mit dem Ver- meek „Submission aufScbmicdeeisen und Gußeisen“ berceichen. Die Verkaufsbedingungen find m_ den Büreaus der A1t11lerie-Déyotk Königsberg, PrUau, sowie im diesseitigen zur_Ein_sicht aUSgelegt, können auch auf Verlan.e_n aiqchristlick) gegen Erstattung der Kopialien zuge1andt w-rden.
Danzig, den 21. Mai 1876. Artillerie-Tcpot Danzig. * 1 1
[4486] Bekanntmachung.
Die in den HauptWerkstätten _der Königlichxu; Ostbahn in Berlin, Bromberg, Dirschau und Kq- ; nigsberg angesammelten Mctall-Abgange und sonsti- ; gen a1ten Materialien, nämlich: „_ i
Radeisen, Schmiedcci1€11, Gußemen, Gußftablx Schienen, Gummi 2c. , sollen im Wege der öffentlichen Subm1sfiou nach Gewicht :e. vcrkauft_werden. !
Die hierauf bezuzlickyen Bedingungen nebst spe-i ziellsr Nachweisung sämmtlichex zum Verkauf se-; stellten alten Materialien nacb Eigenschaft nndQua- Z lität Werden jedem Kauflustigen auf portofreie Re- * quisition unfrankirt übersandi werden_.
Die Bedingungen sind außerdeqt m den Bureaus , der obcngenannten Haupt-Wcrkstgtten und m den? Stations -Bureaus der Königlichen Ostbabnzu; Berlin, Frankfurt a./O., Landsberg, Krenz, Schneide- mübl, Konitz. Diricbau, Danzrg-Le eThor, TereSpol, Warlubieu, Marienburg, C'Wing, “ nsterburg, Gum-
binnen, Thorn und Osterode zur Einsicht auSgelegt. =
Der Submisfions-Termin ist hierTu axuf: Donnerstag, den 8. Jun 1876, Vormittags 11 Uhr, in dem unterxeichneien Bureau angesest.
Die nach Maßgabe der Submisfionshedingungen außzufertigenden Offerien find portofrer und ver- fiegclt mit der Auf1chr1ft:
„Offerte auf Ankauf von Materialien- Abgängen“ an das unterzeichnete Bureau in Bromberg (Bahn- hof) zu übersenden. ,
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich- neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er- schienenen Submittenten.
Bromberg, den 16. Mai 1876.
Königliche Direktion der Ostbahn. MastljinentHeTlmische-s Bureau. amm.
[4401] SubnumonL-Anzmgr.
Die Lieferung von 4363 Hirschfäugertaschen U, 71. soll im Wege der Submisfion vergeben we'sißdeu. T
ieru ermin am z Freitag, den 2. Juni er., Vormittags 11 Uhr, , im Verwaltungs-Bureau des Kaiserlichen See-Ba- taiaons, Zimmer Nr. 7, bis zu welchem Offerten mit der Aufschrift: „Sgbmisfion anf Hirsch- fäugertasaxeu“ daselbjt einzure1chen,find. _
Bedin ungen und die von der Kcztserltchen Admi- ralität estgesteate Probe liegen tm Bureau zur Kenntnißnahme aus.
„461 H]
1, Bau-Conto. 1) Bahn Bcrlin-Mag-
deburg-Helmstedtrefp.
Schöningen . . .“jä 106,166,576. 41. ] 2) FL.?nnÖnsZest undELsZie-
er:- er er ien-
bahZ. . . . . . 7,135,631. 27. *
' 1
113,302,207,68 11. Anibeil der Gesellschaft an den Braunschwei- 1 gischen Eisenbahnen . . . . . . . . . 19,003,751Z,80 111. Unibeil der Gesellschaft an der Vexlmer * Stadtbahn (eingezahlt mit 20 0/0) und Zinsen) 17. DiSPofitions-Ländereien . . . . . . ?. Effecten . . . . . . “'“ Dieselben bestehen in: _ Thlr. 137,000 :: «M 411,000 4 0/0 Berlm- Potsdam - 'Magdeburgex Eisenbahn - Prior.-Obli- gationen 111611. 13. und Z., „ 3,000 : „46 9,000 Niedexichlefiscv- Märkischen Eisenbahn- Actien. . Vorräthige Materialien: 8. Oberbau - Materialien des ErneuerungSfonds . „FL 2,243,914, 79. 1). Sonstige Betriebs-Ma- teriaiien . . . . . „ 1,634,725. 2. ; 3878639. . VerschiedeneDebitoren (einsch1ießlich1,015,274 1 ckck 64 „„I geleisteter Abschlags-Zablungen an Bau-Unternehmer, Lieferanten :c. auf noch , nicbt beendigte resp. auf solche Arbeiten und : Lieferungen :c., über welche 11011) nicht defi- nitiv abgerechnet ift) . . . . . . . . . 7111. Caffen-Beftand am 31. December 1875
1,537,7961 8
Der Ausschuß
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenöahn-Gesells ])ülberg.
123211575 “ 378,765'-.
5,776,004*451 - 545,67589 ;
145654956 "46? »
1.21
711". 17111.
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11 V 1)"
Hiervo
3.
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11. 40/0 Prioritäts-Obligationen 1.116 B.. und 13. „ . , 111. 40/9 PrioritätsObiigationen 111136, 0. neue Emission. 17. «“)/g PxioriiätS-Obligationen 1.111. 1). neue Emission . 17. 44% Prioritäts-Obligationen 1.116,13. . . . . . 71 4Z0/0 PrioritätS-Obligaiionen 1.116. [**, Amortisirte Prioritäts-Obligationen . . . . . . . . . Betriebs-Zuichüffe zum Anlage-Capitaie (incl. 1,500,000 «46 1 _ Beiträge aus Betrieböfonds zum Um- resp. Neubau des Ver- * linerBabnhofeß).-.....,-,...... . . Agio-Gewinn bei dym Verkaufe unbezogen gekliebener Stamm- “ Aciien der Gesellschaft. . . . . . . . . . . . .Reserve-Fonds . . . . ' .Erneuerungs-Fonds. . . . . . . . . . . , . , _ | .Reservirte Betriebö-Ueberschüffe pro 1875 ed 1"?ka (Exirw Reservefondö)................; ] „AmoKisationS-FondS zur Dsckuug des gezahlten Agios aus L . Rückstände von gekündigten Prioritäts-Anleihen .Rückstände von verloosten Prioritäts-Obligationen . . . . ) . Rückstände von fäUigen Coupons und D1v1dendenjcheinen (ein- ' schließlich der am 1. Januar 1876 fälligen Prioritäts-Zins- 1 coupons pro 11. Semester 1875) . . . . . . . . . . ! .Vetschiedene Crcdiwren . . . . . . 3 ! . Betriebs-Crtrag Pro 1875: . _ ' Einnahmen kctragen (incl, 20/0 D1V1dende von unserm Anthetl an den Braunscßtveigifchen Bahnen pro 1875 mit 360,000 .46.)
' UuSgaben betragen:
Beitrag zum Erneue-
dem
dem
Ferner find verwwdet:
. zur Aukgleichuug des
ist an Staaissteuer zu entrichten . „ . ,
womit 1"1ch 30/0 als Dividende ergeben.
„- 60,000,000 5077200 18,672,600 30,000,000 6.000,000 9,000,000 5,849,400
ciien-Capiiai-Conto
[llllliö-
1,591,266 16 461,95475 455,125: 8
2386074 43
157,64328
Sechs Miklionen Mark Braunschweigiscße Eisenbabn-Actien . 20,500!-
20,100-
26 12.267,808. 82.
abnverwaliung und Untc'rbaltung ,
erxivsung und Amor- tisation der Priori- tätS-Anleihen . . „ 3,317,922. -.
rniigS-Fonds. . . ., 973.356. 23.
.“. 5,897,555. 37.
«44 10188833. 60.
mithin Reinertrag „FL 2,078,975. 22.
11 sind zunächst überwiejen: Exkra - Reserve-
Fonds . . . . . .“ 170,682. 57. Amortisations- Fonds zur Dsckung des gezahlten Agios auf 6 Millionen Mark BraunschWei- gische Eisenbahn- Actien . . . . , 10,462. 50. zur Deckung der an- tbeiliaen Kosten für die Vorarbeiten des projectirt gewesexien Baues einer Cinn- bakyn von Berlin nach Frankfurt a./M.
Minderwerthes des Effecten - Bestandes nach dem Course vom 31. Dezember gegen den Buchtvertk) . . , 4.471,35, . 232,821,
von den verbleikenden .“ 1,846,153.
46,153.
leiben zur Vertheilung an die Aciionaire 1,800,000*
145,654,956 16
Das Directorium
der Berlin Potsdam:?)iagdebnrger Eisenbahn-Geseüsckzaft. “könig.
[4172]
chens - Verficl] ernngs
zember 1875.
91“ .] 16a.
2) Kaffen-Vormth . . . . 3) Wechsel im Po:tefeui[le . 4) Effekten . . . . . . . . . . . . . . . . . 5) Hypotheken . . . , . , . . . . . . . , . . 22, 6) ombard-Darlehne. . . . . . . . . . . . 7) Darlehne auf Policen . . . . . , . . . . . . - 1, 8) Gestundete Prämien wegen term1nl1cher Zahlgng ._ . . 1, 9) Prämien-ReerVe für bei anderen Gechscharten ruckver- sicherte Summen . . . ._ . , . . _. . . . 10) Außenstände bei Agenten, RuckoerncherungG(Henllschafien [ und Verschiedenen . . . . . . . . . . . 11) Utensilien . . . . . . *. . . . . . . - . 12) Grundstücke der GeseUsehaft . . . . . . - .
34,
Kiel, den 19. Mai 1876. Kommando des Kaiserl. See-Vataillous.
1) Sola-WeÖscl der Aktionäre . . . . . . . . . . 7,200,000:_
755,11708] Stettin, den 23. Mai 1876.
])]O Dikmxtiou.
«qullez.
-Actien-Gescllschast zu Stettin.
1
.O. iz
163818396 519336.- 33336005- 094,1611- 498,150 - 507616195 857,767'321
508,137 .- 212,871 98
50,800 - 421,500 _
) i_1
Der Bestimmung in §. 40 der Statutén unserer Gesellschaft entsprechend veröffentlichen wir bicrdurcb die Bilanz der Germania pro 31. Dc-
P a s s i v a.
646 i-xz
Grnnd-Kavital . . . . . . . . . . _. . . . 94100000“,-
Prßmien-Zeberträge . . . . . . „46 24 )ZZYZZ. ZZZ. ; „unc - ve . „ ' ,x; ,.1 . ,
PN 11 Eser 2423726669
Sckzäden-Rcscrve für Zoch!) niXt ?eguliite Stcrbefäkle: . ' " e s- * rt e- 3 fur Falle der e * € „ck „76. 189,450, 50.
rung . . . . . _. ._ . 1). für Fälle d-cr Begrakmßgeld- Verficherung , „ , , _
Reservixte Prämien für_ Auss1cusr-Verst'che1ungcn „ - aus Rückgewährschcme Stückzinsen
Nicht abgehobene Dividcnden der Aktionäre . . . __ , Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschastes Versicherten aus 1873 . . . . . , . , . , Dividende an die mit Antheil am Gewinne des Geschäftes Versicherten aus 1874 , . . . . . . . . .
11) Kapital-Reserve . . . . . . . . .
12) Conto für unVorhergefehene Amgabcn . , . . ,
13) Tantiéme des VerwaltungSratbs und der Direktion .
14) Dividende an die Aktionäre, 10 0/0 derCinzahlungen . .
15) Dividende an die mit Antbeil am Gewinne des Geschäftes V1rsicherten, 22 0/9 der 1875 gezablTen Jahresprämien
!
1
"1
1 191,05550 269 18 244 35 30,71664 621:-
46,23370
261 ,80092 38858768 16,528 111 40,599 52 180,000; „_
36119369
1,605. _.
34,755,117_08