1876 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

wird allerdings darin ein Präzedenzfakl erblickt, daß wir zu jener Zeit auch schon Minister obne Portefeuiüe gehabt haben.

* Endlich, meine Herren, wenn gesagi wird, wie ist es möglich. daß man untergeordnete Beamte des Reichskanzler-Amts mit einer solchenStel- lung betraut, dann erlaube ich mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß es sick) von Untergeordncien Beamten des Reichdkanzler-Amts in keirier Weise gehandelt hat. Es hat sich von Männern gehandelt, denen man von vornherein die Siebung als Minister zugewiesen hat. Hrn. v. Bülow ist der Charakier als Staais-Miuister gleich bei icinem Eintritt in seine gegenwärtige amtliche SteÜung verliehen Worden; Hr. Delbrück bat ihn ebenfalls besessen und Hrn. Hosmann, dem, ehemaligen Minister-Präsrdcmcn des Großberzogthums „Heiser, konnte man ihn doch unmöglich vorenthalten. Von nnter- geordneteu Beamten des Reichskanzler-Amts kann also hier in keiner Weise die, Rede sein. Es ist ja auch in der Reichgeießgebung vorgesehen, daß diese Herren dort in man- chen Beziehungen eine Siebung gleicbmä ig mit den Ministern haben; daß fie in anderer Hinsicht fich von ihnen unterscheiden und dai; sie also dem Reichskanzler gegenüber, der in Reichsanaelegenhciten allein die unbedingte Verantwortlichkeit hat, eine andere SteÜnng einnehmen, als wie ein preußiscker Minister, das will ick) meinerseits durchaus nicht bestreiten. Dagegen kann ich nicht anerkennen, daß ein unab- hängiger Mann, der für die öffentlicbrn Angelegenheiten das schwere Amt über ficb nimmt, das mit der Stellung beim Reiche verbunden ist, außer Sfand-r sein ionte, auch ein unabhängiges Votum im preußischen StaatS-Ministerium abzu-

ebeu. Wir anderen preußischen Minister find ja natürlickz über diese

rnennung auch befragt worden, wir anderen preußischen Minister haben uns ja, bevor wir zustammten, die Frage vorgelegt, ob fich das innerhalb der Greuzen_der preußischen Verfassung bewege, und ich kann rerfisbern, daß alle Mitglieder des Staats-Ministeriums ohne irgend eine Aus- nahme die verfaffungsmäßige Zulässigkeit dieser Maßregel behauptet haben. Souen darüber weitere Kontestationen stattfinden, dann werde ich _allerdings darum bitten müssen, daß der Iustiz-Minister die Ver- ihetdigung übernimmt, _die ich nur zufällig bei Abwesen'heit des Für- sten Björnarck, und da 1ch während seiner Abwesenheit an der Spitze des Staats-Ministeriums stehe, heute zu übernehmen babe.

Wenn endlich bezweifelt worden ist, daß die Prärogative der Krone, deren ich gedacht habe, bestehe, so beziehe ich micky allerdings auf Artikel 45 der Verfassung, der bestimmt: der König ernennt nnd entläßt die Minister.

_ Nun jagt der geehrter Herr Vorredner: soll denn der König Minister ohm Zahl ernennen können ? Meine Herren, ein schber Akt des Königs Yann nie wirksam Werden als unter Konirasignatur eines verantwortlichen Ministers. Ein solcher Akt des Königs, eine solche Befirgniii des Körzigs _-- von der wäre wie von jeder ver- fassungSmaßigen _Befugmß beider Häuser des Landtages, "sowohl des Abgeordnetenhames als des Herrenhauses, cin Mißbrauch, cin unver- ständiger (Gebrauch denkbar. Soli deshalb der Gebrauch nicht statt- finden? Sol] deshalb die Befugniß wegfaüen, die hier offenbar nicht in der_Ernennuug'von Ministern ohne Zahl geübt worden , sondern die geubt worden ist, indem man die beiden Repräientanien für die Preußen und „Deutschland gemeinschaftlixben Angelegenheiten in das preußische Ministerium übernommen hat? Da kann doch ein solcher Hirzxveis, daß Minister ohne Zahl ernannt werden können, nicht Plaß grei en.

Jm Uebrigen, meine Herren, sind wir ja Aae in der Lage, ab- Tvarten zu müssen, wie die neue Einrichtung wirkt. Wir unsererseits begeri dre Hoffnung, daß ste_günsjig wirken werde. Sollten wir uns in dreier Auffassung irren, 11) würde dann die so viel angefeindete genet11che Entwickelung dabin führen, daß eine geänderte Einrichtung getroffen Werden müßte.

Wir glauben im Vertrauen aber, MFT wir mit der neuen Ein- richtung unsere Pflichten dem Lande und eiche gegenüber wie bisher Wahrnehmen können.

Hierauf wurde der Antrag des Abg. Windthorsi (Meppen) der Justizkommisfion überwiesen. Bei der Berathung der Petitionen aus Oberhausen und Iserlohn bezüglich der durch den Bergbau herbeigeführten Bodemenkungen vertagte sich das Haus um 41/4 Uhr bis Montag 10 Uhr.

In der ersten Berathung des Geseßentwurfs, bes- treffend die Uebernahme einer Zirisgarantie des Siaates für eine Prioritätsanleihe der Berlin- Dresdener Eisenbahngesellschaft bis zur Höhe von 23,100,000 «, entgegnete der Handelsminister 1)r. Achenbach dem Abg. Windthorft (Bielefeld):

Meine Herren, die Königliche Staatßregierung hat nicht ohne Bedenken diere Vorlage bei dem hohen Hause eingebracht, schon aus dem Grunde, weil die Zeit Weit vorgeschritten ist, und weil die Re- gierung so gut, wie Sie selbst, weiß, welchen großen Anstrengungen Sie in dieser Session unterworfen gewesen sind. Sie wollen daher nicht annehmen, daß eine Rücksichtslofigkeit der StaatSregierung gegen dieses Haus vorgewaltet habe, wenn sie nochmals Ihre Thätig- keit wegen einer Eisenbahnvorlage in Anspruch nimmt.

ck glaube, Sie werden den Schritt der Königlichen

taatSregierung gerecht beurtbeilen, Wenn ich mit wenigen Worten den Stand der Verhandlungen in den letzten Monaten aus- einanderietze.

Ungefähr im Februar des laufenden Jahres zeigte die Berlin-

DreSdener Bahn an, daß ihre VermögenSverhaltnissc fortgesetzt sehr verwickelie seien, daß ihr Schuldenzustand nur noch mit großen Schwierigkeiten zu reguiiren sei, daß sie daher auf besondere Mittel und Wege sinnen müsse, wie dieser üblen Lage abaeholfen werden könnte, zumal die ihr vom der StaatSregierung bewiüigte Prioritäts- anleibe nicht habe untergebracht Werden können. ' In derselben Vorstelldng wurde erwähnt, daß seitens der Berlin- Anbalter Bahn Offerten an die Dreßdener Bahn bezüglich einer ewigen Uebernahme des Betriebes gerichtet worden nien. Es sind sodann nähere Auseinanderse ungen in der Eingabe über das dem- nächst zu gestaltende Ver älmi zwischen ' den beiden Bahnen enthalten, Als diese inga e an die Regierungen ge- langte", beschied leßtere nach sehr kurzer Zeit die Berlin- Dreödener Eisenbahudirektion dahin, daß mit Rücksicht auf die öffent- lichen Verkehrsiuteresserx ein derartiges Abkommen nicht genehmigt werden könne. Datirt ist dieser Bescheid von Ende Februar, und er ist ergangen auf Grund eines besonderen Staats-Ministerial- Beschlusses. ,

Obschon nun der Dre4dener Bahn diese Eröffnung zugmg, wur- den die Verhandlungen über das iraglichc Abkommen gleichwohl fortgesetzt. In den öffentlichen Blättern waren über die dem- nachstige Generalver1ammlung der Berlin-Anbalter-Bahn Mitthei- lungen enthalten, wonach in ersterer Seitens der Aktionäre über das Abkommen Bescblu gefaßt werden sollte. Es ist dann später mit Rücksicht auf diese eröffentlicbungen auch eine Mittheilung an die Berlin-Anbalier Bahn gerichtet worden, worin diese auf den Be- fche1d an die Direktion der Berlin-Dreödeuer Bahn auimerksum

emacht und ersucht wurde, diesen Gegenstand von -der a ekordnmif abzusetzen. Unter dem 3. April antwortete die Berlin- AU “lk“„El Mbabngesellschaft - ich kann es nur kurz, dem Sinne nach anfubren _, daß sie sich nicht veranlaßt sehe, diesem BeskKeid zu entsYrechen, vielmehr _die ganze Frage der Beschlußfassung ! rer thionare unterwerfen musse; die Staatöregierung werde in der Lage Hm, ihre Entscheidung. zu treffen, sobald ihr ein wirklich formuiirter ertrag auf Grund „eines „Beschlusses der Generalversammlung vor- Flelegt werde; Inzwischen ist aus mir nicht bekannten Ursachen die ngelegenhett doch ins Stocken ßeratben und von der TageSordnuug Buer Generalversanimlun ab eievt worden. Demnächst richtete die erlin-Dresdener _Ersenba nge_eÜichaft mit Rücksicht auf ihre Situa- tion wiederholt Etygabe_an die Regierung, worin event. auch nur allgemein darauf hingewiesen war, ,ob nicbt der Staat eneigt sei, die Bahn zu erwerben. Infolge, dteser_ipaier etwas nälßer formu- lirten Anträge sind von der Regterung iofort Anweisungen ergangen,

um sicb genau sowohl über die finanzieüe Lage der Gesellschaft wie

über den Zustand der Bahn zu unterrichten. .

Es haben Seiievs Köniaiicber Beamten nach beiden Ricbtungen bin sehr eingebende Untersuchungen stattgefunden. auf Grund deren dann, vorbehaltlich der Genehmigung dieses bohm Hauses, eine Offerte an die Berlin-Drckdener Gesellschaft erfoigte, Wonacb die Königliche StaatSregierung für yrrwtsr propier 7x Millionen Thaler _ ich erwähne nur runde Summen _ gewiÜi iei, die Bahn zu kaufen. Seitens der Direktion wurde dieser Antrag abgelehnt, und es war das in gewisirr Weise zu erwarten, weil für die Aktionäre bei einem solchen Kaufpreis ein Wesenilicher Vortheil aus dem Ge- schäft nicht zu erwarten dvar, da derselbe im Aligx'meincn Nur bin- reicbie, die vorhandenen Schulden zu decken. Es ist also aus diesem Kaufgefchäft nichts geworden, zumal das Minimum der Forderung der Berlin-Dresdencr Babngeicliicbaft in einer Kaufsumme von 12 Miliionen Thalern bestand. Nacbdem die Sache in diese Lage gekommen war, ist sodann derjenige Weg in Erwägung gezogen Worden, welcher der gegenwärtigen Vorlage zu Grunde liegt. Diese eben zugeführten Verhandlungen find nun bis in die leßten Tage fortgeführt worden und es ist erst nach anstrengender Thätig- keit der betheiltgten Beamten möglich gewesen, fie gegenwärtig zum Abschluß zu bringen. &

Nun könnte man ja sagen, die Regierung habe sich in der Lage befunden, da das Haus in der That erwartet sein muß, die Sache bis zur nächsten Session liegen zu lassen, Wenn sie alSdann glaube, diesem Hanse eine Vorlage machen zu müssen. So lag die Sache aber in der That fiir die Regierung nicht. Ick muß darauf hin- wcifen, daß die Gläubiger der GesxnichaftKonditionen aufaesieUt haben, die geeignet find, die Schuldenlast der Gesellschaft von Tag zu Tag wesentlich zu vermehren und das; dieser Umstand bei einer späteren Berathung des Gegenstandes in diesem Hause neue Schwierigkeiten bezüglich einer Genehmigung der Vorlage: Seitens der Landesvertretung herbei- führey würde. Die Regierung war also bei dieser Sachlage geradezu verpfl1chiet, das Haus mit der Angelegenheit zu befassen, nicht einen längeren Zeitraum vorübergehen zu lassen, sondern eine Entscheidung gegenwärtig herbeizuführen.

. Wenn die Umstände so besckyaffen sind, werden Sie gewiß der1e11igen Auffassung beitreten, welche der Herr Vorredner bereits angesprccben hat, indem er an-rkannte, daß die Regierung nur einer Pflicht gerügte, Wenn fie die Vorlage noch im gegenwärtigen Augen- biicke einbrachte. Allerdings mnß ick) erwähnen, daß seine Schluß- ausführung nicht ganz mit diesem Eingange übereinstimmt, indem er sagte, die Sache habe keine Ci1e, man hätte recht wohl bis zur nächsten Seffion warten können.

Nun habe ich bereits in dieser AuLeinanderseßung das Verhält- niß zur Anhalter Balm erwähnt. Es ist bekannt, daß über die Ent- 1cheiduvg dcr Königlichen Staatsregierung vielfach cine unliebsame Kritik in der Fresse ausgeübi worden ist. Ich sehe mich daher ver- anlaßt, auf die eu Gegenstand zrrrückzukommcn, zumal er ein wesentlicher Punkt der ganzen Vorlageist. Ick kannmit grö ter Objektiviät über diese Sache sprechen, Weil ich die „Dresdener ahn weder korizesßonirt habe, noch an ihrer Entstehung irgend einen Antheil besitze.

Meine Herren, ich urtheile über das sogenannte Konkurrenz- prinzip bei Privat-Eisenbabnen vielleicht anders, wie Mancbein diesem hohen „Kaufe. Wo der Königlichen Staatsregierung nicbt besondere und be timmte Rechte gegenüber den Privatbahnen nach dieser Rich- iung hin zustehen, ist das sogenannie Krnkurrenzprinzip, wie die Er- fahrungen anderer Länder nammtlich beweisen, ziemlich lahm. Es ist eine bekannte Tbatiackoe, daß Privat-Konkurrenzbahnen sick) in erster Zeit gegenseitig zu Tode zu heizen suchen, Wenn man darm zu Schaden gekommen ist, 1uch1 man ein Abkommen, um sich wieder in die Höhe zu . arbeiten und gelangt schließlich zu Maßregeln, wie iie" hier im Werk Waren, um demnäcbt sogar ?u emer Fusion uberzugehen. Ick) glaube, daß „diese Auf- assung, als die Königliche SiaaiSregierung die Berlin- Dresdener Bahn konzesfionitte, ihr nicht unbekannt war. Wenn man aber die damalige Zeit gerade so gerecht beurtheilt, wie das Seitens des Herrn Vorredners geschehen ist, _ und ich urtbeile in dieser Beziehung i-LXÜÖK so wie er - so muß man doch anerkennen, daß die Auffassung über _das Prinzip der Konkurrenz eine von der eben ange deuteten sehr ver1chiedcne war, und zwar nichi blos im sroßrn Publi kum, sondern es ließen fich dafür auch die interessantesien Beiäge aus der Diskussion der Parlamente beibringen. 'Ich will nicht ein- gehen auf die Verhandlungen, die beispielsweise m den Jahren 1870 und 1871 im Reichstage geführt worden smd, wo Seitens der namhaf- testen Vertreter Zerade diesen wirtbschafilicben Interessen der preußiskben Regierung direkte Vorwürfe gemacht Wurden, daß sie auf Grund des bekannten Artikels 44 des preußischen Eisenbahngeseßes sowie über- raupt zum Schß bestehender Bahnen die freie Konkurrenz hindern. Der Verkehr im Gebiete des Eisenbahnwesens habe fichi11chtge- nügend in Deutschland entwickeln können, weil man, nicht genug Bahnen zugelassen hate. Es “ist das ganz außdrücklich m _den öffent- lichen Verhandlungen damals ausgesprochen wwdeu; es ist hervor- gehoben worden, das ganze KonzesßonSprinzip sei verfe li, mau müfse sogena nnie Normativbedingungcn auch für die Eiicnba nen aufstelien und Jedem obne Konzession überlassen, eine Bahn zu bauen

oder nicht. _

Also in diei'er Weise war mehr odxr weniger auch die Meinung in den Vertretungen dcs Landes beschaffen. Rechnen Sie nun hinzu den Umstand, der von dem Herrn Vorredner bereits anaefübrt_ist, daß damals ein ganz außerordentlicher - ich möchte sagen - Hark gegcr: die Verwaiiurg der Anhalter Bahn „- ob mit Recht, lasse i dahin estellt - sicb in der öffentlichen Memung geltend machte, .das; man ast keine Zeitung, kein Witzblait m die Hand nehmen konnre, wo nicht die angeblichen Mißstände dieser Bahn geschildert „waren, rechnen Sie ferner hinzu, daF eiu Petitionssturm aus allen Städten und Dörfern an der ganzen ime der Berlin-D'cesdener Babu an die Königliche Staatöregierung gelangte, so 1st|eö sehr wohl erklärlich, wie man dazu überginß, diese Bahn als eme Konkurrenzbabn der Anhalter Bahn zu onzesfioniren. Wenn, der Herr Vorredner hervorhebt, daß die Cxißen bedingung dieser Bahn die .Kon- kurreuz gegen die Berlin-An alter Bahn sei, so ist dies aucb damals 1chon derart klar gewesen„ das;, als es_ sich um die Konzessio- rtirung von Berlin Dreöden handelte, die Berlm-AnbalterBahn cinen Proteft gegen dieielbe erhob, und zwar auf Grund des schon von mir erwähnten, dem Hause “bekannten Z 44 des Eisenbahngeseßes xoon 1838, Wonach zwischen denselben rien em anderer Unternekmer binnen 30 Jahren nach der Kon esstomrupg des ersten Unternehmens nicbt konzesfionirt wcrden ion. ie Beriin-Anvhalter Babu bot auch damals an, daß sie selbst eine Verbindung mit Dresden von einem Punkte der Bahnstrecke Jüterbogk-Röderau mzch Dresden anlegen Wolle. Mit diesem Anfrage ist sie indeß abgewiesen worden; ebenso hat „das Handels-Ministerium damals nicht anerkannt, daß der Berkin-Anbalter Bahn ein_ Widerspruch (_mf Grund des angeführten §. 44 ge en die Konzessiomruns der Berbir-Dreödener Bahn zustehe, Aber 'dieJe Verhandlun en haben doch dgbw gefuhrt, daß durch ein Reskript vom 27. Apri 1872, weiches bier m den uns vorliegenden Akten enthaiten ist - ich könnte es verlesen, unterlasse es aber, um die Verhandlungen nicht zu verzögern - dem Counts für die Berlin- Dresdener Bahr: ausdrücklich eröffnet warde, daß die Vertreiung des Staates gegenuber etwaigen Rechtöanspruchen der Betlin-Anbalter Bahn Seitens der Berlin-Dresdener Bahn zu übernehmen sei. Es ist dieser Passus ausdrück1ich m der Konzessions-Urkunde der Berlin - Dresdener Bahn auf enommen worden und die Unternehmer dieser Bahn haben „an erdexn rwe!) einen Revers unterzeichnen musien, worin sie ausdrucklich diese ihre Verpflichtung anerkannten. Endlich ist in der Konzessionsrzrkunde aucb bestimmt vorbehalten, daß, der Staat zu einer etwaigen Veräußerung der Berlin-Dresdenex Bahn seine ZusiimmunZz zu geben habe.

. Meine Herren, wenn dies nun die orgänge bezüglich der Ent- stehung der Bcrlin-Dresdener Bahn sind, „so gxaubc ?ck. Würde die Königliche Staatsregierung einen sehr etgeUFbUMlLÖen StandFunkt eingenommen haben, wenn sie schon nach Wenigen Jahren diese ** ahn,

die als Konkurrenzimiemehmen im Interesse des öffentlichen Verkehrs

E konzessionirt worden ist, in die Hände der Anhalter Bahn gelangen

ließ. Es war das für die Königliche Staawregierung einIvicht accepe

tablet „Standprxnkß und, aus diesem Grunde ist dann demnächst auch,em abschlaglicber Bricbcid an die Berlin-Dresdener und weiter an die Berlin-Anbalter Bahn gegangen.

Ick glaube entschieden abnehmen zu dürfen daß das hohe Haus diesen Standpunkt biUigeu Wird. Wem! ich gesagt habe: das Kon- kurrenzprmzip hat da, wo der Königlichen StaaWregierung keine Ein- wirkung zusjebi, unter Privatbahnen keine wesentliche Bedeutung, so baile ich dies aufrecht; hier hat es aber eine wesentliche Bedeutung, Weil in der That nach Lage der Sache der Königlichen SiaatSre ie- tung eine solche Berechtigung zugestanden ist und diese wird da “in geltend gemacht, daß die einmal bestehende Konkurrenz im Interesse des öffentlichen Verkehrs nicht wieder zu beseitigen sei.

Meine Herren! Was nun die Weitere Lage der Sache anbetrifft, so mußte die Königliche SiaatSregierung fich selbstverständlich die Frage vorlegen, was sie nunmehr dem UnteruebtUen gegenüber zu thun

abe. Der Herr Vorredner hat unter den Gründen der Königlichen StaaiSreaierung zu dem Beschluß, die Verwaltung der Bezlin-Dres- dener Bahn zu übernehmen, beispielsweise darauf hingewiesen, daß die Bahn eingeleisig hergestellt wäre, daß fie gut gebaut sei und Aehnlicbes. Meine Herren! Ich glaube, es ist ihm nicht ganz recht geWeseu, diese Thatsachen ais Motive der Königlichen StaatSregierung anzuführen. Die Regierung war der Meinung, weil fich hier eine gute Gelegenheit darbiete, ein an sich dem öffentlichen Verkehrsintereffe nüßlickzes Unternebn-en in die Hände des Staates zu bringen, daß diese Gelegenheit um so weniger vor- ubergehen zu lassen sei, weil der abzuschließende Vertrag in der That auch nach anderer Richtung dem Staate wesentliche Vortheile bringe. Ick braucbe auf den Inhalt des Vertrages nichi rräher einzugeben, aus den Verhandlungen über die Halle-Sorau-Gubener Bahn find ja die betreffenden Stipulationen bekannt, aber wenn Sie bedenken, daß wir sogleich die ewige Verwaltung der Bahn erlangen wenn Sie weiter bedenken, daß die etwaigen Zuschüsse, die wir zu eisten haben, bei einer späteren Criverbung der Bahn, die dem Staat nach 15 Jahren zusteht, mit Zinsen aus dem Kaufpreise zurückerstattet Wer- den müZs-n, wenn Sie Weiter erwagen, daß daßjeuige Geld, was jetzt zur Vo endung der Bahn beiüglicb der Bahnhöfe in Berlin und Dresden verwendet Werden soll, noch außerdem nach §_ 10 von dem Kayipreis in Abzug gebracht werden soll, so glaube ich Meines- theils die Ansicht aussprechen „zu dürfen, das; von finanziellen Gesichtßpunkten aus das Geschaft als ein recht vortheilhaf- tes 'zu cbarakterifireu ist. Nun sagt der Herr Vorredner, die Regierung ist ja selbst noch unsicher über die Lage der Dinge und da sie unjicber ist, werden wir noch weniger in der Lage sein, über die finan ielie Seite in wenigen Tagen uns ein Uriheil bilden zu können. Ich ann indeß hierin dem Herrn Vorredner nicht beitreten, wir haben auf Seite 8 der Motive ganz auSdrücklick) ausgesprochen, wie nach unserer Meinung die finanxieüen Aussichten sind:

Nachhaltige finanzielle Opfer werden dem Staate durch den abgeichlosienen Betriebsüberlassungsveriraa 'nicht auferlegt, denn wenn auch in den ersten Jabren die Reineinnabmen zur Deckung der Zinsen der zur Tilgung der Schulden der Gesellicbaft aufzu- wendenden Summe vermuihlici) nicht völlig auSreichen Werden, so ist andererseits als zvoeifellos anzunehmen, daß die in Folge hiervon aus Staatsmitteln vorschußrveise geleisteten Zahlungen 1auf Grund des §. 9 des Vertrages demnächft zur Erstattung ge- augen.

Die Regierung glaubt also ihrer Sache, soiveit über- baupt in _ solchen Dimgen eine menichlicbe Voraussicht besteht, sicher zu icin; die Unsicherheit, auf Welche der Herr Vorredner hinwies, besteht nach oben , wir find nur darüber unsicher, ob, wir nickyt die Berlin - Dresdener Balm bei diesen Ver- handlungen m der That zu gering taxiren. Wir haben die Zweifel von unserer Rentabilitäikberechnung namentlich mit Rücksicht darauf hervorgehoben, daß in der That streitig sein könnte, ob für das Un- ternehmen nicht schließlich ein höherer Kaufpreis als derjenige zu ge- ben sei, welcher von uns offetirt worden ist. Wir gehen dabei von der Meinung aus. daß die Zinsen der Summe, welche hier in dem Betrage von 23 Millionen Mark garantirt wird,- in verhältnißmäßig kurzer Zeit, wenn man die. Betriebsverhältvisse ähnlicher benachbarter Bahnen in Erwägung zieht, aus den Einnahmen Deckung finden werden und daß deshalb ein dauerndes Opfer durch diese Vorlage dem Staat nicht angesonnen wird, während auf der anderen Seite das öffentliche Verkehröinterefse es entschieden be- dingt, daß diese Bahn nicht_ in die Hände der konkurrirenden Bahnen gelange, daf; sie sich vielmehr am zweckmäßigsten in der Hand des Staates befinden wird. Diese Gelegenheit vorübergehen zu lassen, diese Geiegenbeit sogar in der Weise vorübergehen zu lasen, daß das hohe Haus nicht einmal um seine Meinung gefragt würde, glaubte die Regierung ihrerseits in keiner Weise verantworten zu können fie bedarf emes Votums des Hauses, das Haus wird über die Sache zu beschließen haben. Nun ist es ja wahr, es kommen einige Punkte in der Vorlage vor, die nicht blds das hohe Haus, sondem uns selbst nicht angenehm berühren;. die Regierung hat aber ge- glaubt, mit größter Offenheit gerade d1ese_ unkte dem hohen Hause miiiheilen zu müssen. Wir hätten ja vie eicbt abwarien können _ ich würde das zwar nicht billigen -ob man_ erst in den Kommissions- verbandlungen zu diesen Fragen zekoxnmen ware. Um dem Hause von vornherein einen klaren Einblick in die _ganze Sachlage zu geben, haben wir unier Anderem eme Mittheilung über die Gehälter der Beamten der Bahn an das hohe Haus gelangen 1affen, damit der Jotaleindruck von, Anfang an ein ganz richtiger sei und nicht etwa eine beifällige Aufnahme erfolge, diiZ später wieder zerstört werde. Auf der anderen Seite muß ich in- de1sen daran erinnern, meme .Herren, daß diese Lasten, die nun ein- mal die Gesellschaft ihrerseits übernommen hat, daß diese Lasten - sage ich - aricb auf ihr_ruh_en, daß der Staat bei den eben geschil- derten finanzieller! Verhaltnissen nicht in die Lage gelangt, jene Summen semersetis ausbringen zu müssen, sondern, daß sie aus dem Vermögen derjenigen Gesellschaften bezahlt Werden, welche die Ge- hälter uxiprüugltch bewiUigt hat.

Meme Herren, wenn ich aber diese Punkte resumire, so glaube ich fur die Regierungen das Recht in Anspruch nehmen zu dürfen, an_ das hohe Haus das Ersuchen zu richten, diese „Vorlage gerade mrt Rußficht auf die konkurrirenden wichtigen Staatsmtereffen einer recht grundlichen und eingehenden Prüfung zu unterwerfen. Ich muß dahingestellt sein lanen, auf welchem Wege dies geschieht, aber wir sind und bleiben entschi der Mei- nung, daß hier eine Frage an das Haus ge an t ist, die in der That gerade mit Rucksicht auf schwerwiegende öxymtliche Ju- teresien gründlich und wohlwollend erWogen werden mu . Die Re- Yerung meint und ist fortgesetzt der Ueberzeugung, daß es nützlich

r das Land sein werde, wenn Sie ihre Vorlage annehmen,

Nach dem Abg. Dr. Lasker nahm der Vize-Präfident des Staats-Minißeriums, Jinanz-Minifter Camph aus en das Wort:

Meine «Herren! Wenn die Regierung vor das hohe „Haus tritt mit dem Verlangen, die Zufitmmun zu einer Vorlage, wie der gegen- wartigen, zu erhalten, dann ist wo [ der geringste Anspruch, den sie erheben kann, der, daß das hohe Haus ausspricht, was .es wil]. Es kann sagen: Nein, es kann sagen: Ja, aber keme Antwort zu geben, das würde meiner Ansicht nach der SZeUung des Hauses zur Regierung nicht entsprechen. Clariden Sie denn, daß es uns ein besonders Vergnügen gewährt hat, in so später Zeit der Session mit dieser Vorlage. an das hohe Hays her- anzutretep? Glauben Sie denn, daß wir nicht vori vornherein auf den Cimd'and gefaßt Waren: es wird eßt schwsx sim- sofori zu einem Beschlusse zu gelangen? Und seben ix ntch,t m_den Bestimmungen des Vertrages, daß wir an die MögllÖYUk einer Ablehnung oe- dacht haben? Meine Herren, FoÜten Sie dieVoriage ableLUen wollen, und härten wir selbst erwarten mussen, die Vorlagewttd abgele nt, so wür- den wir e dock) gemacht haben, denn wir sind nicht aÜein verant- wortlich ür das, was wir thus, sondern auch verantwortlich im ge- gebenen Falle für das, was wtr unterlassen. Hier liegt nun das Verhaltnis; so, daß eme Eisenbahngesellschast sich in der Lage fühlt,

aus eigener Kraft die Fortführung des Bahnbetriebes nicht stattfinden [affen zu können, daß fie sich an den Staat wendet mit der Frage, ob, und unter welchen Bedingungen man bereit sei, diese Fürsorge zu übernehmen. Der Herr Vorredner hat nach dem System, was er ja in alien Fällen zu vertheidz en wünscht, nach dem an sich ricbiigen Gedanken, daß alles nach gewi ea festen Prinzipien regulitt nnd behandelt werden soll, auch der Regie- rung den Einwand gemacht, sie könnte nicht verlarigen, „daß man immer nur bruchs1ückSWeise bewillige, weSbalb lege die Regierung dem Abgeordnetenhause nicbt einen ganzen, großen Plan vor. Meme Herter), Wem: man diese große Idee auf das praktische_Terr-1m anwendet, wie kommt dann die Sache zu stehen? Die Munsier-EniÖeder Bahxi, bei der uns zum Vorwurf gemacht wird, das; Wir eine Garantie fur Prioriiäis-Obligaiionen genehmigt haben, wenn in dieser bülbeedürf- tigen Lage nn Frühjahr 1875, und die Bethetligten würden es uns wohl sehr Wenig Dank gewußt haben, wenn wir anstatt zu belfen,ihuen die kühle Antwort ertbeilt hätten, wir müssen erst einen große,!) Plan für die ganze Monarchie machen, erst nachdem der Play fertig ist - und das wird Jahre lang dauern -- können wir an die Erörterung eurer Frage heraxttreten. Das würde jeder Gesellschaft äußerst unwiÜkommen gewejen sein.

Im vorigen Jahre, meine Herren, und zivar schon im Somnzer vorigen Jahres, sind wir in eine ähnliche Lage versetzt wdrden buz- stcbtlicl) der Bahn HaUe-Sorau-Guden. Ick habe es zu Peder Zeit auf das Lebhafteste bedauert, daß wir es nicht haben erreichen konnen, die Vorlage dem Landtage sofort zu machen, daß das von der Landes- vertretung noch nicht genehmigte Vertragdverhaltniß fortgedauert hat vom Juli 1875 bis zu diesem Jahre. '

Nun, meine Herren, tritt jetzt das Verhältnis; der Berltn-Dres- dener Bahn an uns heran. Man kann ja einen_ solchen Fall sehr verschieden beurtheilen, man kann ja sagen: was kummert es uns, in welche Lage das Unternehmen gerathen ist, mag es sich selber helfen, mag es zu Grunde geben, mag es in andere. Hande ubergeberi, wir können uns in diesem Augenblick nicht mehr damit befassen! Die Regierung ist nun ihrerseits der Arrficht, da;; sie s-Zfort helfen kann und helfen sou, daß sie, indem sie diese, Hul e gewahrt, für sich selbst, für den Staat einen Vortheil schafft und fie mmmi die Mitwirkung der Häuser des Landtags dafür in Anspruch, daß alsbald mit solcher Hülfe vorgegangen werde. Wenn die Gründe, die für dieses Verfahren geltend gemacht sind, auf Politiscbem Gebiet Seitens des Herrn Handels-Ministers nicht eingehend erörtert ndorden sind und auch von meiner Seite heute nicht ausführlich erörteri: wer- den, so können ja dafür naheliegende Gründe geltend gemacht Werden. Von welcher Bedeutung es für uns seirx wird, eme direkt von Berlin nach dem Herzen des Königreichs Saicbsen ?infübrende Bahn u erwerben, das, müßte, wie ich glaube, ür jeden politischen opf _ und die hohe Versammlung besteht ja nur aus politischen Köpfen _ klar sein; ich glaube es mir veryageu zu dürfen, diese Gründe bier eingehend zu erörtern. ,

Was den anderen Punkt betrifft, ob es Bläisig sem möchte, das Eigenthum und die Verwaltung der Berlin- reSdener Bahn xm die Berlin-Anhalter Eisenbahngeseüsäpaft übergehen zu lassen, so wiki ich nicht leugnen, daß ich in dieser Beziehung ursprünglich Zweifel gehegt habe, und daß ich bei der Beratbung des Gegenstandes zu allererst die Frage aufgeworfen habe: wenn die Bahn noch riicht existirte, wenn die Konzession noch nicht ertheilt wäre, wurde es dann mit der Staatsraison, mit dem Interesse im Eisenbahnwesen verträglich sein, diese Korrzession der Berlin-Anbalter Eisenbahn zu geben? Auf diese meinerseits auf- geworfene Frage ist mir von den sachkundigen Mitgliedern des Staats- Minifteriums sofort die Antwort ertheilt worden: Nein! Damit mußte ich, damit mußte die StaaiSregierung es als auSgeichlossen betrachten, daß das Eigenthum dieser Bahn auf die Berlin-Anhalter Eisenbahn übergeJn möchte.

Nun, meine erren, Wenn Sie das als ausgeschlofsen betrachieu, so bleibt weiter zu erwägen, einmal: wird die GeseÜscbaft den Be- trieb foriseßen können, oder wird sie in Konkurs geratben? Das Letztere ware ein Punkt, den ich vieÜeicht auch meinerseits ver- schmerzen würde, aber wenn wir einerseits den Konkurs ab- wenden und andererseits für den Staat ein, mit keinen finanziellen Opfern yerbundeues (Geschäft abschließen können, dann scheint mir doch, das recht viel für den leßteren Weg spricht.

Der geehrte erste Herr Redner, dessen Opposition ich im Ganzen sebr gemäßigt gefunden habe, hat aber doch geäußert, daß dieser Ver- trag für dm Staat niit groißen finanziellen Opfern verbunden sein werde. Nun, meme Herren, ich bin der Ansicht, daß der Staat mit diesem Vertrage auch nicht das allergeringste finanzieue Opfer bringt, und tch werde Ihnen meine Gründe dafür angeben.

So wie der VertragSentwurf liegt, geht die Regierung von der Ansicht aus - ich MUZ (Ya die Vertretung dieser Ansicht haupt- iäcblicb den Herren e nikern und dem Eisenbahnreffort- Chef überlassen - _ aber geht die SiaatSregierung von der Ansicht aus,_ daß wir mit der Summe, für welche wir eine Zinögarantie ubernehmen folien, im Stande kind, alle Schuldverhält- nisse der Gesellschaft, aucb_ die leidigen Verhä tnisse zu den Direktoren, abzufinden und völlig _ enugende„ Beträge für die Babuhoföbauten, die noch theils auszufu ren, theils_ zu vervoUZändigen find, uns zu reserviren, Es wird daher, da wir ;a den ktionären irgend eine Jficherung auf irgend eme Rente, au irgend einen Ertrag in keiner

eise. machen, für den Staat zunächsx nur darauf ankommen, aus dem Beiriebe der Bahn die Reinertrage zu erzielen, die auSreichend sind, um das garantirte Kapital zu verzinsen. Das garantirte Ka- pital würde umfassen 23,100,000 „ki. Die Gesellschaft wird nacb einigen Jahren, wie das stets bei neuen Bahnen gewesen ist. ihren Betrieb nach _und nach weiter ausdehnen und in Folge dessen auf größere Einnahmen rechnen _dürfen, das ist “a die naturgemäße Ent- wicklung des Verkehrs, es wird dann sehr ba dder Zeitpunkt eintreten, vielleicht schon in_ Wenigen Jahren, wo die Ueberschüffe des Bahn- betriebes vollständig au9reichen werden, die Zinsen der ggrantirten Summe zu decken und ebexjso in kurzerZeit diesen Betrag mcbt allein zu decken, sondem aucb hinreichende Mehrüberschüffe zu gewähren, um die etwa vom Staat für eine kurze Periode hergegebenen Vor- scbüffe abfinden zu können.,

Sobald wie dieier Zeitpunkt eingetreten ist, meine Herren, da ist das finanzielie Opfer des Staates gleich Nui]. Er hat dagegen die vollkommene Machifteüun , die ihm das Eigeuthum der Bahn uur irxendwte verleihen ann, und er bekommt außerdem die Be gniß, noeh 15 Jahre mit sich zu Mathe zu geben, ob dann der Erwerb der Bahn unter den vorher bezeichneten Bedingungen seinem Interesse entspricht oder nicht; er wird diesen Er- werb dann unterlassen, wenn er seinem Interesse nicht entspricht, und er wird ihn machen. wenn dadurch sein Interesse efördert wird. Nun, meine Herren, möchte ich doch glauben, wenn d e Regierung vor die Aitemaribe gestellt wird, in der vorgeschlagenen für den Staat in keiner Weise mit ngnziellen Opfern verbundenden Art, der Eisenbahn zu beifen, wenn e m die Lage gebracht wird, dadurch eine Stellung im Eisenbahnwe en fich 31,1 sichern, deren Bedeutung nicht zu unter- chäyeu1st, dann werden Ste es der Regierung nicht verargen dürfen, daß

e die Landesvertretung, wenn auch in später Stunde -- sie selbst war ja Völlig außer Schuld, da es auch nur ganz kurze Zeit früherbätte geschehen können ,“ wenn sie le_LandeSvertretung in später Stunde in die nge bringt. ihre Entscheidung zu treffen. Falle diese Entscheidung, ÖMZ fie wolle, wir glauben dabei unsere Schuldigkeit gethan zu (1 en.

-- Die Crividerung des Ministers für die landwirihschaftlickzen Angelegenheiten 1)r. Friedenthal in der Sißung des Haus es 'der Abgeordneten am 22. d. M. auf die Beschwerde des Abg. Berger in Betreff der Antworten der Staatsregierung auf die Anträge und Resolutionen des Hauses hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Namens der SiaatSregierung kann ich bestimmte. Erkläruzjgen gegenüber den Aeußerungen des Herrn Vorredners nicht geben, ich glaube aber doch, daß einige Worte von mir dazu beitra-

gen werden, gegenüber der Charakterifirung, Welche der Herr Vorredner dem Verfahren der Staatsregierung zu geben schien, das leßtere in einem anderen Lichte erscheinen zu lassen.

Was zunächst den letzteren Vorwurf betrifft, den der Herr Vor- redner ausgeiprocben hat, so bemerke ick), daß er die Antwort der StaatSregierung völlig mißverstanden und dem Hause gegenüber an- ders interpretirt hat, als fie gegeben ist. Es handelt sick) ynter Nr.4 nach dem Schreiben vom 29. Mal nicht um solche etitionen, hin- sichtlich deren Sie ein bestimmtes Petitum an die taatsregierung richten - über die ergeht fich die erste Beantwdrtung vielfach „- Fondern um diejenigen Petitionen, weiche Sie als Material ür Geseßgebungsarbeiten oder zur Kenntnißnahme überwiesen haben. Es liegt auf der Hand, daß, wenn Sie der StaaTSregzerung eure Petition als Material zur Gefeßqebung überweisen,. eme AntWort darauf sich nicht geben läßt, sie könnte doch nur dahin lauteti: 'die StaatSregierung hat diese Petition als Material benutzt. Wie rtch- tig das ist, werde ich mir gestatten, in einzelnen Fällen darzulegen.

Es heißt unter Nr. 19 und 20: ' , .

Bericht der Agrarkommission über eme Petition: , ' die Petitionen der Königlichen Staatsregierung als Material fur die Bearbeitung des Wasserrechts zu überWeiien,

und Nr. 26: . _ die Petition von Seiielmeyer der Königlichen StaatSregierung ebenfaäs als Material für die Bearbeituxng des Wasserrechts zu überweisen. -

Nun bitte ich Sie, zu erwägen, da , wenn die Sta_ats- regierung das einfach annimmt und arauf _eme wertete Erklärung nicht giebt, darin in der Welt ntchk§ weniger gefunden Werden kann. als eine mangelhafte Berucksichtigung der Wünsche dieses Hauses. Ebenso liegt es aber_ unt dem aller- rößten Theil derjenigen Dinge, die Ihnen vorgcfxibrt find. Das Yerzeichni ficht sehr groß aus und könnte den'Schem erwecken, ais ob aÜes öglicbe übergangen wäre; wenn Sie aber, enau zusehen, Werden Sie finden, daß der allergrößte Theil erledtqt it. Wenn es z. iB. bei einem Gegenstande, der mein Ressort betrifft, unter Nr. 46 he t: ,

ie Königliche Staatsregierung aufzufordem, dahin zu wirken,

daß eine Desinfektion «lier für den Viehtransport benußten Wag-

gons und SchiffSräume vorgeschrieben werde, _ , so ist Allen bekannt, daß im letzten Reichstage ein Gesetz uber die Desinfektion dieser Viehwagen auf Anregung der preußischen Regie- rm-g ergangen als genau das geschehen ist, was Sie wünschen, denn dieses Geseß steht bereits im Reichsgeseßblatt.

Ick) gehe weiter, Wei; das am besten den Schein mangelnder Nichtbeacktung beseitigt, roenn ick) einzelne Fälle berauSgrcife, z. B. Zitiert Juli, den auch der Herr Vorredner erwähnt hat. Unter 18.

ech es:

Die Königliche StaatSregierung aufzufordern, auf_die zur e_r- folgreichen Ausführung des Seuchengefeßes nothwmdige Fortbil- dung des Veterinärwesens in Preußen, inIbesondere auf die Hebung der wiffenscbafilicben und praktischen Ausbildung_ der, Tbierarzte überhaupt und auf die Vermehrung der Zahl der beamteten Thier- ärzte, sowie auf die Verbesserung der Stellung wie des Gehalts derselben Bedacht zu nehmen. _

Nun, meine. Herren, wenn Sie sich an die Erlauterungen des Etats erinnern und an die stattgebabten Diskussionen, so „Werden Sie zugestehen müssen, daß ich damals hervorgehoben habe, wie nach dem Zustande der verfügbaren Mittel von der Staatere-Zierung und speziexi meinerseits das Möaliche gescheben ist, um dem unscbe de_r Lgndes- vertretung, den ich für durchaus berechtigt halte„ thunlichsi Genugezu verschaffen. Ich habe darauf aufmerkfam gemacht, da?; die Veterinar- Deputation, die fi_ch als höchst wirksameJnstitution erwei e„m vdller Tha- tigkeitsei,und dax; an diese Deputation die Frase gerichtet ist, m Welcher Weise im Sinne des Beschlusses des Abgeordnetenhauses das Nachste

geschehen könnte. Die Deputation hat sich dafür ausgesprochen, Sti- -

pendien an junge tüchiige Veterinärs zu ertbeilen, um „ibnew die Möglichkeit zu gewähren, sich durch längeres Studium eme grund- liche Ausbildung zu verschaffen. Wenn Sie den Etui ansehen, jo finden Sie die Summe zu solchen Stipendien aUSgeWorsen. Ick w1l1 das nicht weiter _ausspinnen und nur sagen, daß gerade das, geschehen ist, was das hohe Haus Woute, wie dies der Etat, wie ich meme, und die Verhandlungen darüber belegen.

Ich bin nicht in der“ Lage, das ganze Verzeichniß durch ugebey, kann auch aus anderen Ressorts Ihnen die Spezialien ni t mit- theilen, soweit aber mein Reffort in Frage kommt, sind die Wünsche durch Geseß oder auf anderem Wege erledigt oder es it dem Hause die Mittheilung gemacht, Warum das “nicht ge.- sche en kann. Im AÜg-xmeinen wird auch in den andern Refforts so verfahren sein. In einer einzigen Beziehung aÜerdings ist von der Staatöregierung pritziipieli abweichend verfahren worden, und das be- trifft die Gefeße. In Nr. 1 des Ihnen am 29. Mai zugegangenen Schreibens ist der Grund dafür auSgesprochen; die StaatSregieruug kann in solchen Fälieu nicht ficher sein, die verfaffungSMäßige König- liche Sanktion zu erlangen. und deshalb befindet sie fich nieht in der Lage, eine derartige Mittheilung zu machen, und ick) sollte meinen, Sie Werden sich davon überzeugen müssen, daß die Staatöregierung darin Recht hat. Wo Hindernixie nicht vorliegen, ist sie auch in die- sen Fällen häufig bereit geWe en, anzudeuten, wie sie zu folcben Dingen stebi; _ ,

Ich schließe damit, meine Herren, daß vielleiébt Unvollkommen- heiten in der Behandlung sein mögen, aber nicht mit derjenigen Ab- sicht, Welche der HerrBorredner angenommen hat, sondern das ganze Verfahren der Komgltcben Staatöregieruug ist, wie sich an einzelnen Fällen so_fort darthun läßt, ein solches, welches nur als den Wünschen des auies entgegenkommend, bezeichnet Werden kann.

orb das Eine lassen, Sie mich anführen. Sehen Sie sich die Nr. 1. 5 an, da finden Sie in der Uebersicht als unerledigt den Er- laß eines Geseßes. betreffend die den Staatsbeamtm und Verse un- gen zu bewilligenden Umzugskosten: dieses Geseß ist in dieser Se sion bereits angenommen und Wenn Sie das Ver eichniß durchgehen, so ist das bei d'en aklermeisten Dingen ebenso der Fall.

Staat und Kirche. ll. (Vgl. Nr. 140 d. Bl.)

Das Deutsche Reick) und die kirchliche Frage. Von Constantin Rößler, Leipzig, 1876. Daß für den Kampf des deutschen Staates gegen den Ultramontanismus der Name „Kuiturkampf“ mehr .und mehr die allgemein übliche Bezeich- nung geworden, ist vielleicht zufallig. Der Ver asser der oben genannten Schrift hat fich angelegen sein lassen, ie innere Recht- fertigung dieses Namens zu geben. Sein Gedankengang, auf den kürzeßen Ausdruck gebracht, ist etwa dieser.

Faßt man den Kcrmpii zinischen Rom und Deutschland rein |aaLSrechtlich auf, so laßt er fich folgendermaßen darstellen. Eine hochprivilegirte öffentliche Korporation war bisher in Preußen, wel- ches wir einen Augenblick allein ins Auge fassen wollen, die römische Kirche. Sie war privilegirt u. A. durch eine reichliche Staatsdota- tion, durch den Schuh ihrer Kultushandlungen, die sie öffentlich anzustellen befugt ist, durch die richterliche und administrative Gewährleißung ihrer regelmaßigen obrigkeitlichen Akte u. s. w. Unter dem staatsrechtlichen Gesichtspunkt kann nun kein Zweifel sein, daß der Staat eine Korporation nicht dulden und noch viel weniger in der angegebenen Weise privilegiren kann, ohne sich ein Recht der Aufsicht und der geordneten Mitwirkung bei der Leitung derselben vorzubehalten. Dieses Recht, das, früher niemals geleugnet, namentlich in, der geordneien Mitwirkung des Staats bei der Besehung der Bischofsstühle zu Tage trat, war mehr und mehr außer'Uebung gekommen, bis zur Grenze des gänz- lichen Verfalls, durch dre Herrschaft der modernen liberalen Theorien

hinsichtlich der Religion und Kirche, welche so weit gingen zu fordern, daß der Staat Alles gewähren laffe, was unter dem Namen religiöser Ueberzeugung und kirchlicher Organisation fich gestalten one. Nm eiligften, von diesen Theorien den aUSJe- dehnteften Nußen zu ziehen, war der Ultramontanismus selbst. Der Verfasser obiger Schrift wendet sich nun mit großer Schärfe und mit einem reichen Materiak gegen den liberalen Irrthum, den Begriff der Glaubens: und Gewif'ens- freiheit zu erweitern bis zur Ignorirung und zum vökiigen Gewährenlaffen selbst der mächtigsten gegenftaatlicben Organisa- tion. Die innere Ueberzeugung von den religiösen und fitt- lichen Dingen, so läßt sich sein Gedanke etwa zusammenfassen, muß frei sein. Wo diefe Ueberzeugung mit dem Staathebot in Konflikt kommt, wie bei der Ablegung des Eides der Quäker oder bei dem Militärdienst der Mennoniten, muß der Diffi- dent auf das Staatsbürgerrecht in geordneter Weise ver- zichten, sofern nicht der Staat beschränkte Ausnahmen zu Gunsten einzelner Disfidentengruppen für zulässig erachtet. Eine große Korporation kann aber überhaupt nicht für ihre ftatutarischen Ordnungen 'und obrigkeitlichen Rechte den Schuh göttlicher Geseße oder die Duldung des Glaubens an göttliche Gesche in Anspruch nehmen. Die Duldung und Privile irung einer solchen Korporation ist vielmehr eine politische MaJregel, bei welcher der Staat aUein den Erwägungen der Zweckmäßig-

betreffende Korporation “fich ihm feindlich zeigt.

Hier nun kommt der Verfasser auf den Hauptpunkt seines Themas, indem er zeigt, daß der römische Katholizismus in seiner vatikanischen Zuspißung ein dem deutschen Staat feind- liches Kulturprinzip enthält. Der deutsche, auf dem sittlichen Prinzip der Reformation ruhende Staat beschränkt und regelt, wie jeder Staat, nur einen verhältnißmäßig geringen Theil der Handlungen seiner Bürger durch Geseß. Aber er verlangt außerdem im Bürger die Hingebung des ganzen Mensehen, er- heischt fie jedoch nur mit den Mitteln der freien Ueber- zeugung. Das moderne Papstthum, wie es durch das oatikanische Konzil vollendet worden iß, verlangt die Unterwerfung des ganzen Menschen nicht unter die aufrichtig gesuchte eigne Ueberzeugung, nicht unter das eigne reine Ge- wissen, sondern unter eine fremde Macht, deren Inhaber eben das Papftthum ist.

Der Verfasser obiger Schrift leugnet, daß das vatikanische Konzil den nothwendigen Abschluß der Entwicklung des römi- schen Katholizismus gegeben habe. Der Verfasser meint vielmehr daß der römische KatholiziSmus ursprünglich auf etwas Edles angelegt gewesen, nämlick; auf die Gemeinschaft aller christlichen Obrigkeiten, der geistlichen und weltlichen, in den allgemeinen Konzilen. Als in den leizten Jahrhunderten des Mittelalters das Papßtbum und die von ihm geleitete Kirche immer größeren Mißbräuchen verfiel, wurde die Reformation der Kirche an Haupt “und Gliedern durch den Zusammentritt der christlichen Obrigkeiten in der damaligen abendländischen Christenheit, namentlich aber in Deutschland immer allgemeiner verlangt. Das Papstthum aber mußte, ob- wohl mehrere allgemeine Konzilien zusammentraten, jede Reform zu vereiteln und überließ sich selbst immer greUeren Mißbräu- chen. So kam es zur Reformation Luthers, aus der erst nach und nach eine Kirchenspaltung wurde, welche Luther und die sich ihm zuwendenden Fürßen anfangs gar nicht woliten. Aber die hartnäckige Weigerung Roms, auf irgend eine Ver- besserung einzugehen, machte die Spaltung unvermeidlich. Erft seitdem hat das Papstthum immer bewußter die Richtung zum Absolurismus genommen, zur Ausschließung alier weliilichen Obrigkeiten vom Kirchenregiment, und endlich sogar aller kirch- lichen Obrigkeiten zu Gunsten der absoluten und unfehlbaren Person des Papstes. Diese Tendenz ist durch das Konzil, wel- ches seit dem 8. Dezember 1869 im Vatikan tagte, mittelft der bekannten Beschlüffe vom Juli 1870 zum Siege gelangt.

Im Eingang seiner Schrift führt der Verfasser aus, wie der Ultramontanismus seit langer Zeit erkannt habe, daß das wiedererstehende Deutsche Reich seiner Herrschaft am ehesten entgegenzutreten durch seine innerfte Natur genöthigt sein werde, und wie aus diesem Grunde der Ultramontanismus durch zahlreiche feindliche Akte, welche darauf bereehnet waren, das Deutsche Reich in der Geburt zu ersticken, die Abwehr des leh- teren zuerst herausgefordert habe. Des Verfassers weiteres Thema ist dann, wie der deutsche Staat diese Abwehr nicht auf ßaatsrec'htlichem Wege aUein, sondern nur durch die Wieder- belebunz; der evangelischen Kirche vollenden könne. Nachdem er die Gründe der Schwächung der evangelischen Kirche und des evangelischen Glaubens theils aus der Einseitigkeit vorherrschend moderner Geistesrichtungen, theils aus dem Verfall des den chen Staatswesens vor 1" einer Wiederaufrichtung hergeleitet, weit er die Noihwendigkeit des ".celigiösen Glaubens und einer leben- digen Kirche für jede dauerhafte und fortschreitende Kultur nach und erttwirft für die evangelische Kirche einen weitfaffenden praktischen ReorganisationSplan.

Neithötags - Angelegenheiten.

Berlin, 24. Juni. In der gestrigen Sißung der Ju tiz- Kommisiton des Deutschen Reichsrages gelangte das leßte uch der Strafprozeßordnuna: .Strafvollstreckung und „Kosten des Verfahren“ (§§.406- 4258.) zur Berathung. §. 407 wurde mit einem vom Abg. v. Schwarze beantragten Zufaße genehmigt und lautet jest folgendermaßen: „Auf die zu vollsrreckende„Freiheit6- strafe ist unverkürzt diejenige Untersuchungshaft anzure nen, welche der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines _ echtömittels verzichtet oder das eingelegte Rechtsmittel zuruckgeuommen bat; oder seitdem die Einlegungsfrist ohne, seine Erklärung abgelaufen ist“. Dagegen wurde ein An- trag deffelben Abgeordneten auf Anschließung einer neuen Bestimmung, wonach im Falle, daß die Staatöanwaltschaft gegen die erkannte Freiheitsstrafe ein Rechtämittel eingelegt bat, auch vor der Entscheidung über dasselbe auf Antrag des Verurtberlten das Urtbeil vollstreckt Werden kann - abgelehnt. BU“§. 408, wonach die Straf- vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, wurde ein Antrag des Abg. Herz auf Ueberweisung der Strafvollstreckung an den UutersuchunHSrichter abgelehnt. §. 4141). erhielt auf den An- trag des Abg. ecker folgende Fassung: „Ist der Verurtbeilte na? Beginn der Strafvollstreckung wegen Krankheit in eine von der Stra - anstalt getrennte Krankenanstalt gebracht worden, so ist die Dauer des Aufenthalts in der Krankeyavstalt in die Strafzeit einzurechnen, wenn nicht der, Verurtbeiite mit„der_Absicht, die Strafvollstreckung zu unterbrechen die „Krankheit herbeigefuhrt hat.

Nach Beendigung der Berathung der Strafprozeßordnung ging die Kommission zur Bergthung des von ihr in erster Lesung dem Gerichtsverfassunsßßeseße_eingefügten Titel Ua, iiber die Rechts- anwalts ckaft, uber. Em Prinzipalantrag des Abg Mar uardseu unter Streichung des ganzen Abschnittes eine Bejiimmung in, as Gerichts- verjassrxngögeseß aufzunehmen, daß die Justtz-OrganisatronSgeieize nur gleich ettcg unt einer geseßlicb zu erlassenden Anwaltßordnuns

ins eben treten sollen, wurde gegen 10 Stimmen ver- worfen. Von den Bundeökommxffarien wurde die Erklärung

keit zu folgen hat und namentlich der Prüfung, wie weit die _

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