1876 / 153 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Wien, Welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder GeWahrsam haben, oder Welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu Verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Befiß der Gegenstände bis zum 6. September 1876 einschließlich dem Gericht odrr dem Verwal- ter der Masse Anzeige» zu machen und WTes, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkurömasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Glänbiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Befiß befindlichen Pfandstiicken bis zum vor- gedachten Tag? nur Anzeige zu machen.

AÜG diejenigen, welche an dic: Masse Vlufprüchc als Konkursgläubiger machen wollen, WWKDM hier- durch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängi sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorreciét bis zum 6. September 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokol] abzumelden und demnächst zur Prüfung der iammtiiihen, inncrhalb dsr gedachtcn Frist angr- meldeien Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungßpchnals auf

den 4. October 1876, Vormittags

10 Uhr,

im Stadtgerichtsgebände, Portal" 111, 1 Trepps hock), Zimmer Nr. 12, vor dem oben genanni-Zn D, Louis HOffmamt dahier das vorläufige _ __ _ _ _ Goncursverfahren einge[eitet ist, wird Ter-

Nakh Abhaltung_ dieses Termtns tvtrd min zur summarischen Schuldrn-Liquidaiion, zum geeignetenfalls mit der Verhandlung Gütevérsuch behufs Abwendung des förmlichen

Kommissar zu erscheinen.

aber den Akkord verfahren Werden.

Zugleich ist zur lenrldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch 61116 zweite Frist _bis anberaumt, und zum 6. November 1876 e'in“[chli€t;lich [&ther beim RechtSnachtheil der Nichtberückfichiigung in diesem vvrbrreitenden Vorfahren bezw. der An- nahnw dcs Beitritts der Chirographar-Gläubiger zum Brichiufse der Mehrheit der Erschéinenden

und zur Prüfung aller innrrhalb der zwi'iien

Frist angrmeldetcn Forderungen ein Termin auf den 21. December 1876, Vormittags 10 Uhr,

im _Stadtgerick15grbäudr, Porial 111., 1 Treppe DM hoch, Zimmer Nr. 12, ddr dem obrn _gcnannien erbem 1ämmtlicbc

Kommissar anberaumt, 311

[5635] Edictal-Lad1tng.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns

wird geeigneten FaUs mit der Verhandlung über den Akkord verfahren Werden. Wer [eine Anmeldung schriftlich einreicht, hat

?_erdinand Grimme, alleiniger Inhaber der eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu-

rma'Gebr. Grimme dahier, das vorläu-

fügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm

Tse Concursverfahren eingeleitet ist“ Wird Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der An-

ermin zur summarischen Schulden-Liquidation, zum Güteversuch behufs AbWendung des förmlichen Concurses und ur Wahl eines Curators auf den 19. Ju i d. I., Vormittags 9 Uhr

meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wvhnhafteu oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Beboümächtigien bestellen und zu den Akten anzeigen.

Drnjenigen, welchen es hier an

anberaumt, und werde_n sämmtliche Gkaubiger beim V k t - d' 5 Rechtsnachthetl der Nichtberuckfichtigung in diesem B&M? YYY TIFF, YFZ; zu[Sai?Wk!?Flrttltwbltxiré-k

Vorbereitenden Verfahren bezw. der Annahme des

Beitritts der Chirographar-Gläubiger zumBeschlusse JUMÜJM'

der Mehrheit der Erscheinenden hierdurch geladen.

Den Schuldnern des p. Grimme wird eröffnet, [5629]

das; fie Zahlung rechtsFültig nur an den vorläufig

besteÜten Curator, Lei )

hier, leisten können.

Cassel, den 16. Juni 1876. Kdniglichss Amtsgericht ]. Abtheilung 3. Pfeiffer, K. 91. Zur Beglaubigung: Ronge.

Nachdem in dem Konkurse über das Vermö-

haus-ngent Braeutigam da- gen des Kaufmanns Moritz Marcuse (Firma Moriß Marcuse & ComY.) zu Memel dsr

Cridar die Schließung eines kkords beantragt

hai, so ist zur Erörterung über die Stimmberech- iigung der KonkurTiäubiger, deren Forderungen in Ansehung der Ri tigkeit noch nicht geprüft oder

bisher strritig geblieben sind, ein Termin auf den 7. Juli 1876, Vormittags 11 Uhr,

Ediktal=Ladring.

Concurses und zur Wahl eines Curators auf

hirrdurch geladen.

Schuldnern des “.*c.

Gläubiger vvrgsladen MWE!!- WLWE MV FW missar Conrad Feigedahier1eistcn kiinnen.

derungen innerhalb einer der Fristc-x'. angruwldet habrn.

Wer seine L'lmneldung schriftlich rini'eichi, hai eine Abschrift derselben 11le ihrer Anlagen bei- zufügen. Jeder Gläubigér, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnl, mus; bei der Anmeldung

seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn. haften Bevoümächtigten bestelien und zu den Akten [5605]

anzeigén. Denjenigrn, welchen es hier an Be

kayntjcbast fehlt, wrrden 311 Sachwaltern dor- geychlagen dle Recbtsatiwiilte Meyer, Ornold und

Jnstizratl') Primker. Berlin, den 27. Juni 1876. Königliches StadtZericbi. Erste ?[btheilnng für inilsacben.

[5598] _ _ Der Kaufmann Dieliiz ist in dem Konkurse

_ Über das Handlungs-Vermögen der Firma Otto

Helbing, sowie über das Privatvrrmögen der In- haber, der Kaufleute Johann riedricb Nu- dolf Traugott Richter und , enzel Willy Bucholt zum definitiven Verivalirr der Masse besteÜt worden.

„Berlin, den 22. Juni 1876.

Königl. Stadtgericht, 1. lethl. für (Zivilsachen.

[5599]

Der Kaufmann Herr Fischcr ist in dem Kon- kurse über das Handlungs= und Privatbermögcn der Kaufle*uieBejttty Alterthum und Theodor Suhr in Firma: Alterthum eib Suhr zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

Berlin, den 22. Juni 1876.

Königl. Stadtgericht, ]. letbl. fiir Civilsachen.

[5630] Zu dem Konkurse iiber das Vermögen ,der Kaufleute Max Wedell und Marcus Mar-

Nachdem iiber das Vermögen des Fabrikanten

den 26. Juli d. I. Vormittags 9 Uhr werden sämmtliche Gläubiger

__ Hoffmann wird croffzist, da[;_sir Zahlung rechtsgültig nur an den Vorlaufiq bryicllien (3911161013 dcn Auktidns-Com-

vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins- zinxmer Nr. 18. 19. anberamnt wvrden. Sämmt- liche Gläubiger, Weiche bisher ihre Forderungen angemeldet haben, werden hiervon in Kenntnis; ge1eßt.

Memel, den 28. Juni 1876.

Königl. Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Grünhagen. [5636] Bekanntmachung,

In dem Konkurse iiber das Vermögen des Kaufmanns Edwin SckWedersky in Raum- burg ist der Justizraih Polsnz Hier zum definiti- ven Verwalter der Konkursmasse ernannt Worden.

Naumburg, den 26. Juni 1876.

Königl. Kreiögericht, ]. Abtheilung.

['roßlama.

[5603] Bekanntmachung,

In dem Konkurse über das Vermögen des K_aufmauns August TillZner hier (in

trma_ A. Tillgner) ist zu'r erhandlung und

eschlußfassun _über einen Akkord ein Termin auf den 15. In 1 1876, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger GerichtssteÜe anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be- mkrkkn in Kenntnis; eseßt, da[; alle festgesteÜten oder vorläufig zugeiaYenen Forderungen der Kon- kurSgläubiger, soweit ür dieselben weder ein Vor- reYt noch Pfandrecht oder anderes Ab'onderungs- re ,t in Anspruch genommen wird, ur heilnahme an der Beschlußfassung über den Ak ord berechtigen.

Der Gemeinschuldnér muß in dem Termin per- söniich erscheinen; die Vertretung durch einen Be- vvÜmächtigten kann ihm nur dann gsstattet werden, Wenn er wegen Krankheit oder aus andern Gründen persöniiéi) zu erscheinen außer Stande ist.

Nawitsch, den 16. Juni 1876.

Königliches Krcngericht. ]. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. .HauSleutner.

[5602] In dem Konkurse iiber das Vermögen

Gaffel, qm 16. Juni 1876. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung Z. Pfeiffrr. Zur Beglaubigung: Ronge.

i

Der Konkurs über das Vermögen des Han-

delSmannrs Carl Haubner zu Neustadt OS.

| durch Akkord beendet. Neustadt OS., den _13. Juni 1876. Königliches Kreisgrrichi. ]. Abtheilung.

_ _ mittags 9"/-.- Uhr, Liqmdationsiermin und auf

_ _ mittags 97-4 Uhr, ein TETUMT

Ju Sachrn, betreffend die konkurßmäßigen Einleitungen iiber das Vermögen des Bau- hofsbesißers W. Peters hicrsslbst, steht auf Donnerstag, den 31. August d. I., Vor-

Donnersth, den 21. September 1). I., . or

(5620)

Der. über das Vermögen des „Kaufmanns W Henschel zu Paderborn eröffnete kauf- männische Konkurs ist durch Besch1nß des unterzeichneten Gerichts vom hrutigen Tags durch Akkord für beendigt erklärt.

Paderborn, den 24. Juni 1876.

Königlichks Krengericht. Abtheilung 1.

des Goldarbeiters Carl Bähr zu Thorn ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch eine zweite Frist bis zum 31. Angus? c. einschließlich festZefeßt worden. Die Gläubi er, welche ihre Ans rache noch nicht angemeldet aben, werden auf e ordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig [ein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedach- ten Tage bei uns schriftlich oder zu ProtokoÜ an- zumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 6. Juni c. bis zum Ablauf der zweiten Frist an- gemeldeten Forderungen ist auf

den 4. Septenjlkrl't l1876, Morgens

r vor dem Kommissar Herrn Krengerichtsrath Plehn im Sißungsfaale anberaumt, und Werden zum Er- schrinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläu- biger aufgefordert, welche ißre Forderungen inner- halb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Absttxrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubi er, Welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen 2 ohnfiß hat, muß bei der Anmel- dux:g seiner Forderung einen am hiesigen Orte wvhn- hafte-n oder zur Praxis bei uns berechtigten aus-

!

1

[5632]

[)ofbéstße'rs Ernst der ahlungSeinxtellung

1

1) „zum Versuch der gütlichen Anfgrrifnng des [5633']

Debitwesens,

BekanutxnachunY In dem Konkurse iiber das *ermögeu des

2) ziir Erklärung der Gläubiger iiber die an- KÜUÜUÜUUZ Ernst Nobert Bartnig in Firma:

gemeldetrn Forderungen, A Mxhen_Nackfolger hier ist der bisherige ] Z) znr Prioritätsdeduktion vor Großhrrzog- LMstWLlltgL Berivalter, K

aufmann Eduard Julius |

lichem Nmtherichte biersclbst all, wozu die Kobliß hierselbst zum definitiven Vechclter ernannt *

iziieressirenden Gläubiger unter drn gesetz- lichen Nachthcil€n hierdurch vorgeladen worden.

wvrden.

1 Potödam, den 24. Juni 1876. ] Königliches K'reisgsricht, Abiheilung [.

wärtigen Bevoümächtigien besteÜen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unierläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, Weil er dazu nicht vor- geladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, Wel- chen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die RechiSanwalie Reichert, Schrage, Justizräthe J'a- cc-bwn, Paucke und Warda zu Sachwaltern vor- Zsschlagen. Thorn, den 14. Juni 1876. Königliches Kreisgericht. [. Abtheilung.

Fürftenberxx, den 16.311111 1876. G1"os;)er'zoglichcs Niiiisgerichi. W. Ganr. Bekanntmachung. Glatz, den 27. Juni 1876. Mittags 12 Uhr. [

Königliches Kreisgericht. Abtheilung ].

UKH“ das VENUS EZFÖKÜÜMUUF 1111d,_.é?_st= sonen- und Gepäckwerkebr zwischen den Stationen ,. .. zu_*_ “'" or 1 C7 Amsterdam und Utrc'ck'i der Hokändischen Bahn kau manmdchx „Konkurs “1911th und der Tag und den Verlin-Kölnei Verbandstationén Berlin, Bremen, Dresden, Hannover, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Minden und Osnabrück 713 Hilver-

festgeiexßt wvrden. - _ .- , _ « - _ . . Zuni einstwriligen Verwalter der Masse ist der YYUJMZUWHM «(“PR-“““"“ zur EmsUHLUUJ

-

auf den 30. April 1876

Hannoversche Staatsbahn.

Waris; (zw. ssräuüm'ungen 1181" üeutsoben Disonbabmzu

1110. 114.

5615] Hannover, den 23. Juni 1876. Vom 1. Juli d. I. ab wird eiei direkter Per-

Königsber ', Eydtkuhnen, und der Station Ham- burg der erlin-Hamburger Eisenbahn ein ander- weiter Tarif in Kraft, und Werden nach denselben Biliets ]., 11. resp. 111. und [[./111. Klasse nach Hamburg zu den Courierzügen 2 und 4, sowie zu dem Personenzuge 8 auögeqeben.

Das Nähere hierüber ist bei den Billet- uud Gepäck-Erpeditionen der vorgenannten Stationen zu erfahren, beiehungsweise aus der dieserhalb zum Aushang ge rachten speciellen Bekanntmachung

WWU t“'""e B e i . g' " zum Dentschen Reichs-Zlnzeiger und Königlich P

2153.

Berlin, Sonnabend, den 1. Juli

“117

„Königreich Preußen-

Geseß, betreffend die Vereidigung des ngzqgtlwms Lauenburg mii Dkk PkkUiilicbé'n Monaccbtc. Vom 23. Juni 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen 2c. _ _ _

verordnen, mit Zustimmung beider Hauser des Landtages, was ol t: f g§, ]. Das Herzogtbum Lauenbmg wird vom_ 1. Juli 1876 ab in Grmäßhrit des Axt 2 dsr Verfqffurngtxrkunde fur den preußischen Staat mit der preußischen Monarchie fur 1m_mer vereinigt

Mit demselZendTaY treten daselbst Zteééreußische Verfassung,

ie ' a te en en * etimmungen m r.“- . sow §_1)12en___o:ckb_s_ bisherigensZabl der Mi1_g1ieder des Hauses der Abge- ordnetentrittEin Abgrordneter für das„frubere Herzogthum Lauenburg hinzu, Dasselbe bildet einen besonderen Wahlbezirk, dessen Wahlort die Stadt Mölln lst _

Bis zum Erlasse des im Art._ 72. der Verfasungßuxkunde vorbe- haltenen Wahlgejeßes erfolchn dte Wahlen zum Hause der Abge- ordneten im Herzogtbume auf Grund der Verordnung vom 30. Mar 1849 ((Hx-seß-Samml, S, 205.) und der §§. 3,_und 4 dLs Geseßes vom 27. Juni 1860 (Geseß-Samml. S 357.) 11311 der Maßgabe, daß

1) bis die neue Grundsteuer und _die aÜgememe Gebäudesteuer zrxr

Echcbung gelangen, bei der Bildung der Wablabtheilzxngen die

provisorische Grundsteuer nach Maßgabe des Lauenburgtjcbxn Ge-

seßes vom 7. Dezember 1872 (Offim-Ües Wochenblatt fur das

HerzogtH-lm Lauenburg, Jahrgang 1872 Nr. 74_. 5.339.) und

2) auf dm im §. 29. der Verordnyng vdm 30, Mai 1849 bestimmten

Einjährigen Zeitraum die Zeit, wahrend Welcher Jemand dem

früheren Staatsve-bande des Herzoßtlwms angehört hat, in Anrechnung zu bringen ist. _ _

Die zur Ausführung der Wahlen erforderlichen Andrdnungen, insbesondere die Bestimmung der EM den Wablaqgelchnhetten zu be- auftragenden VekZöZden hat das Staats-Mmistermm tm Wege des * e iements n er (1 en. _ Rg „3. Öas Ministkrium für Lauenburg wird auigehdben. Dre Geschäfte und Befugnisse desselben geben, i_nso_n)eit i_ie nicht m Gemaß- heit des 5 5. dieses Geseßes_den Proornzcalbe?orden_ zufallen, auf diejenigen preußischen Minister uber, zu deren Res ort die betreffenden Angelegenheiten gehören. _ _ _

§. 4. Die Prüfung und Dechargtrung der Rechmmgen uber dxe Staatsvkrwaltung des Herzogthums Lauenburg _erfcvlgt dureh die Ober-Rccbnungskammer, und zwar in Bezug auf die Rechmzngen bis zum 1. Juli 1876 nach den bisher geltenden Grundsatzen, m Bez_ug auf die späteren Rechnungen nacb Maßzabe des Gesrßes vom 27. Marz 1872 (Geseß-Samml. S. 278). _ _

Das Staatstdget des Herzoßthumö Lauenburg fur das_ Jahr 1876 isl der Rrchnunésieguns auch fur die Zrßten sechs Monate dieses Jahres

1! Grunde u egen. _ _

z §. 5. 5Das Herzogtbum_wird in szug auf die staatliche Ver- waltung voriäufig der Provm SchleSwig-Hol_stem zugetheili. Es wird auf dasselbe der Wirkun s reis des Ober-Prasidxnien der Provinz _ SchleßwiFHolsiein und der ) egierung zix Schlesth nach Maßgabe des Wlerböchsten Erlases vom 20. Juni 1868.(G_escß-Sau_iml. S 620), des Provinzial-Schulkouegiums und des Med_rzmalko11egmm§_ m Kiel nach Maßgabe der Verordnung vom 22: September 1867 (_Geseß- Samml. S. 1570), des evangelisch-lutbe.1schen Konsistoriums m Kiel nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Sxptember_1867 ((Hefxß- Samml. S. 1669) und des ProvinzialoSteuerdirektors fur die Provinz SchleNvig-Hdlstein nach Maßgabe der Verordnung vom 24.Augujt1867. (GLfLZ-Samml. S. 1360.) ausgedehnt. _ _

Dröglkicben Werden die drm Appellatiqnsxxertckyte und dem Obfr- StaalSanwalte zu Kiel in Bezirbung auf die Justizaufsicht und Ver- waltung zustehexden Befugnisse_ auf das _Herzogthum auSgedehnt.

Das Laurnburgisckye Konstx'jorium wird anigehoben. _ _

Die Organisation der Behörden zur Ausführung derxemgetx Ge- bchäfte, welche in Preußen den Außeinanderfeßunngehorden obliegen,

leib! Königlicher Verordnung vorbehalien. _ _

§. 6. Das Herzogthum bildet emen besonderen landrathltchen Kreis unter der Benennung

„Kkéis Hrrzogtbum Lauenburg“.

Auf den Landratb dieses Kreise? finden die_ §§. 2. uiid 3. der Verordnung , be rcffmd die Organisation der ._Kretß; und Distkiktßhe- hörden, sowie die Kreisverirejung 11“ der Provinz Schleswrg-Holstem, vom 22. Sevtember 1861 (Geseß_-quml. S. 1587.) Anwendung. _

§. 7. An dem provinzialständischen Verbande von Schleswig- Holfteiu nimmt das Herzogtbum nicht Theil. _ _

§. 8 Der Lauenburgrsche Landeökommunglverband bxldet _m seiner gegenwärtigen Begrenzung und unter Beibehaltung seiner bis-

(vergl. den §. 10 11113. 1). der AÜerhöcbsten Verordnung vom 28. April 1867., Gescß-Samml. S. 543.) im Sinne der §§. 4. 5, und 8_. des oben unter 2. angeführten Gc1eßes vom 19._ Ju_li 1861. zngetheilt. Die der Bezirkökommiscon fiir die kiaislfizlrte Emkoumienneuec (1935-3116) der Klassen- und der klasfifizirten Einkommensteuer obliegenden Geschäfte (vcrgl. die §§. 140. und 24. des Geseheöwom 25. Mai 1873. und die §§. 25. und 26. des Gesetzes vom ]. V11ar_1851.) werden hinsichtlich des Kreises Herzogtbum Lauenburg von der Bezirksxommüsion der Provinz Schleswig-Holstein wahrgenomMen, wexcher em vdn der __Kreisverttxetung (vergl. den vorstehenden §. 8.) zu wahlcndes Mltslltd

in utri t. 3Der im §. 5. des Geseßes, betreffend die Aufhebung der Maßk- und Schlachtsteuer, vom 25. Mai 1873. (Geseß-Samml. S. 222.) auf 42 MiUioncn Mark festgeseßte Jabresbxtrag der SoU-zmnahme der Klafsensteuer wird mit Rücksicbx aur dre Einverleibung des Herzog- ibums Lauenburg in die preußische Monarchie um den Betrag von Einmalhunkert Tausend Mark erhöht. _ _ _ Mit der Veranlagung der Klassen-, klmfifiztrten Einkommen_- und Gewerbesteuer in. Gemäßheit der obigen Bestimmungen treten dte_ be- züglichdieser Steuern im Herzogthume bisher geltenden Vorschriften an er rait. _ _ ß Die Erhebung der direkten Staatssteuern in Uebereinstimmung mit den in der Provinz Schleswig-Holftem bestehenden Einrichtungen anderiveit zu regeln, bleibt Königlicher Verordnunxz vorbehalten. §. 10. Es wird ferner im Herzogtbume _emgefyhrt die _Verordymxg vom 11, März 1850, über die Verhütung cines_die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des _Verjamuilungs- und Ver- einigÖmgSZrZechtsd(Yeseß-Samml. S. 277), jedoch mit Ausschluß der

. 0, .-un . "W §. 11. Die Verordnung, betreffend die 51_)ublikatiou der Geseße in denjenigen Landestheilen, welcbe duxch die_Ge1eße vom 24. Dezember 1866 der preußischen Monarchie einverleibt worden find, vom 29. Januar 1867 (Gesrß-Samml S. 139), das GMI, betxeffeud die Bekanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblatter, vom 10. April 1872. (Geseß-Sammi. S. 357.) und das Gestik„ betreffend den Beginn der verbindlichen Kraft der durch die Gefeß-wammlung verkündeten Erla'ise, vom 16. Februar 1874. (Geietz-Samml. S. 23.) gelten auch für den Krei-I Herzogthum Lauenburg. _ Bekanntmachungen, Welche durch das Amtsblqtt Fu bewirken find, erfolgen für dense1ben durch das Amtsblatt der _Regierung zu Schleswig. Alle entgegenstehenden bisherigext Vorscbrtßtewtretew außer Kraft. §, 12. Für die vermögensreckyxltchen Verhaltnisse Mischen Preußen und Lauenburg ist der diesem (He!_eße _augefchlosiene Vertrag vom 15. März 1876, maßgebend, welcher hiermit genehmrgtDwtrd. §. 13. Bezüglich der PrnfionSanspruche der St_aatsbeamtext des Zerzogtbums und ihrer Angehörigen wird durch die Exnverletbung

icbts geändkrt. Das Gleiche gilt von de_n Rechtsverhaltnissen der bereits auf Wartegeld stehenden Beamten nut der Maßgabe, daß_eme anderweitige Anstellung oder Verwendung derselden tm preußrjchen StaatSdienste nur mit ihrer Zustimmung_erfolgen _darf. Die Richter des Herzogthums yerblerben in ihren Aemtern und im Genusse ihres bisherigen Dienstemkommens. _ Die übrigen aktiven Sia_atsbeamten smd verpflichtet, Y_nter Be- lassung ihres bisherigen Diensteinkommend und gegen Vergiztung der Kosten eines etwaigen Umzugts sich_auch m einem anderen, threx Be- rufsbildung und ihrem Rangverhaltmsse entsprechenden preußischen StaatSamte verwenden zu lassen. _ _ _ _ Insoweit ihre Verwendung un Preußischen Staatsdiensie nicht erfolgt, wird ihnen ein nach dem §. 26 des Gewßes, betreffend die Rechtöverhälfnisse der Reichsbeamten, vom 31. Marz 1873 (Reichs- Geseßbl. S. 61) zu bemessendes _Wartegxld gewahrt, wobei der Wobnungsgeldzusckyuß mit dem für dre _Penjiomrung geltenden Durch- fchnittssaße dem Gehalte zugerechnet Wird. _ _ _ _

Diejenigc-n Beamten, Welche gleichzeitig rm lauenburgxschxn und im preußischen Staatsdienst angestellt _find, treten bezuglub ihres lauenburgiscben Agites, Wenn dasselbe m Folge der Eiyverlei- bung in chfakl kommt, in den Ruhestand und bchqlten _dret Vier- theile ihres von;: lauenburgischen Staate bezogenen Diensteinkommens als lebens1äuql1che Pensiorx. _ _ _ _ §. 14. .Das Staats-Mmisterxum wud m1t dcr AUsfuhrung des gegeii- wärtigen Geseßes beauftragt. __ _ _ _ __ _ Urkundlich unter Unserer Hochsteigenbandigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jns-egel. _ Gegeben Bad Ems, den 23. Zum 1876. (11. 8. Wilhelm. Fürst v. BiSmarck. Campbausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Fask. Achenbach. v. Kamele. Friedenthal. Hofmann.

Vertrag. _ Fiir den Fall der Vereinigung dss Herzogthums Lauenburg_m1t der preußischen Monarchie ist zur Regelung der vermogenSrechtiicheu

* .

reuszischen Staats-Anzeiger.

1576-

rechtigungen zusammengetecbnet hinter der Summe von 500,000 Mark zurückbleiben, von Preuß?" haar zur Verfiigung gestellt werden, um. diesen Betrag zu den gedachten Entfehä-digungen, Welcbe fernerbiw noch auszuzahlen sein werden, zu verwenden, Den zu diescxi Entschä- digungen etwa erforderlichen Mehrbrtxag hat der Landesdommuna-l- verband aus eigenen Mitteln zuzuscyießen, Wogegen ihm aber auch eine etwaige Eriparniß an jexier Summe zu Gute kommt._ Art. 17. Der Lauenburgtsche Landeskommunalverband ubernimmt“. endlich sämmtliche Kosten der Veranlagiwg. und Vertheilung der Grundsteuer, indbesondere a_uch die_dcr Vermessunngberten, welche durch die YUSführung des im Artikel 11. erwähnten (Hefe es vom 15, Februar 1875 seit dem 1.._J._1nua_r 1876 entstanden nd und fernerhin noch entstehen werden, injowezt diese Kosten nach dem Ge- setze der Staatskasse zur Last faken wurden. _ Der Landeskommunalverband verpfkichtet sich, die gedachten Kosten, welche die Staatskasse fernerhin nur noch vorschußweise berichtigen wird, einschließlich der seit dem 1. Januar 1876 entstandeneg cm die preußische Staatskasse zu erstatten. _Die Erstcx-ttung der Kosten für das Jahr 1876 bar bis zum 1. Juli 1877, die der spateren Kosten aber vierteljährlich zu erfolgen. _

Für solche Arbeiten, Welche zwar schon im Jahre 1875 begonnen,

aber erstspäter vollendet worden sind, 1)a_t der Lgndeskowmunalvexband

der preußischen Staatskasse die Kosten, msowxrt als dte_ Arbeitxy- i::

die Zeit nach dem 1. Januar 1876811151, zu einem verhaltmßmaßigea

Antheile zu erstatten. _

Art. 7. Die Grundstücke des Lauenburgtscben Landesxommunal-

verbandes, Welche früher zum Domamalvermögen gehort haben,

bleiben nach Maßgabe des §. 6_ des Gesetzes vom 15. Februar 1875

für den daselbst festgesetzten Zeitraum von der Grundsteuer befreit. Ar. . Dem Lau-snburgiscben Laqdeskomwunawerbaude wird

die Zusicherung ertbeilt, daß ihm ohne seine Zustimmung außer den: jenigen Verpflichtungen, Welche er nach dem Rezesse vom 19./21. Juni 1871 und dem Geseße vom_7. Dezembxr 1872, sowie nach dem gegenwärtigen Vertrage zu erfuÜen hat, keine neuen besonderen Vsr- Pftichtungrn oder Lasten zu Gunstxn des Staatxs auferlegt werden sollen, von we1chen die übrigen Kreise der preußischen Monarchie be- befreit find. _ Art. 711. Um dem Lauenburgtichen Landeskommunalverbande die Erfüklung der m den Artikeln _11, und 17. dieses Vertrages über- nommenen Verpflichtungen zu erleichtern, Wird ihm auf seuzen _des- fallfigen Antrag die staatliche Genehmigung erth_ei[t Werden, die hierzu erforderlichen Mittel fich im Wege einer Anleihe zu beschaffetz, zy deren Tilgung er erst nach erfolgter Amortisation der m Gemaßbett des Geseßcs vom 8. Dezember 1866 (Offizielles Wccheublatt, Jahr- ang 1857 S. 1) aufgenommenen Domanialanleihe verpflichtet ein du.

s211xt.17111. Das gesammte Staatsvermögew des Herzogthunxs

Lauenburg geht mit dessen Einverleibung in dasEigeuthum de_s Preußi-

schen Staates über. Dies gilt inöbesondxre von aUen_bisher für

Staatszwecke bestimmt gewesene!) Grgndstucxen- und Gebaudenknebst

ihrem bewegliézcn und unbeweglichen Zubehor, v_on den dx_m Staate

gehörigen Kapitalien und Effekten, von samwtltOewBeftaZden u_nd

Betriebsfonds der Staatskassen, von allen ruckstandtgen StaatSem-

nahmen und von allen sonstigen ausstehenden Forderungen des Herzog-

thums. _ _

Auf ausdrückliches Verlangen des Lauenburgrfchen Landeskouxmn-

nalverbandes wird anerkannt, daß Preußen mit den Gxundsturken

und Gebäuden, Welche in sein Etgenthum ubxrgehen, zugleich Z'x auf denselben ruhenden Abgaben und Laiten zn_uber_nehmen hat. *, _

Art. 11(. Für den Fall, daß das erngertcht zu Ratzeburg. b»'

der bevorstehenden Gerichtsorganisatidn aufgehoben werdxn _sollt_e, ver-

pflichtet fick) die preußi1ch_e StaatSregterung, das gegenwartig fur Ge- richts wecke benußte Gebaude am Markt zu Raßeburg dem_ Lauen- burgi[chen Landeskommunalverbande zur Begasung al? Standeszaus unentgeltlich zu übereignen und das gexenwartig m diesem Gebgude untergebrachte Amthericht (resp. da? an dessen _Stelle tretende Gericht) anderweitig unterzubringen. Dre h_ierdurgy bedingten Kosten hat der

Landedkommuualverband der preußtchen Staatökasse zu erstatten.

Art. )(, Dem Landesbaubeamten wird, so lang_e der Staa) von

feinen Diensten auf (Grund des 5, 16 des in) Artikxl 1. erwahnten

Geseßes vom 7. Dezember 1872 noch nach der Etnverlerbung_Gebrauch

macht, dafür eine monatliche yostuumsranaß zahlbare Vergutung von

Einvundert Mark aus der Staatskasse gewahrt werden.

Art. F1. Endlich verzichtet _

1) einerseits Preußen auf (3111: Ansprache, Welche YIM Lauxnburg bezüglich des in den Artikeln 7111. und 111. des '.enex. Fxtedens- vertrages vom 30. Oktober 1864: der; Elbherzogcbymern zur Last gelegten Antheixs an der Danzschen Staatö1chuld von Neunundzwanzig Millionen Thalern Hanisch, und

2) andererseits Lauenburg auf alle Ansprache, welcbe Zegen Preußen wegen der von Lauenburg auf Grund des Art. _ des Gastei- ner Vertrages vom 14. August 1865 an Oesterreich geleisteten

L_erigen Benennung einen besonderen kreis_[tändische_u Verband mi_t_den echten einer Korporation und wird a1_s olcber bls ur anderwetti en eseßlichen Regelung, längstens jedoch bis zum 1. M rz 1878,_ von_ er Fitrer- und Landschaft des Herzogthums Lauenbsrg m ihrer bisherigen Zusammensetzung vertreten. _ _ und Der Ritter- und Landschaft Werden die Obliegenheiten, Geschäfte

- c»- . omner 111 WWW“ Wedell Margomner * Kaufmann Bruno Weiß «;11 Lilbendorf bestellt.

)(:t die Handlun] Filler 61) Sohn zu Zeitz nach- . _. . . _, _ . 1 _ _ iräglich eine Wechielforderung Von 496 Mark 50 Ps. ' YFZIÉFUFZYKZW Gemem'chMMWS werden auf- angemeldei. * ,

*rn' nr5 " m ie“ - . .. . drrung ___ auéer Tc un 3 Yrufu .] 1) 1er For auf Freitag ?sz7jF/lxläzx76“ Vormü- itxejSZtheYFtYY-ZZZSPYYJFFZS,11l§1TYZÖ€ ddr dex_n_ Konrititssax_Herrn Kreißrichter _Gierick) Niede§schleslch-Mark_1sche Elsekkbahn- __ [och Zimmer M _,2 vor den' unter eichnéen tm Gerichtslokale „Zimmer Nr. 5 anbsiaumten [5501-1 Berlin, dé1l15-Jum18-5- 32? * 'sfa*anberc"-mi wovon die Öläubi zer wechhe Termine ihrs Erklärmgen und Vorsch1äge über die _ Vom 1. Juli L*- (1[' tritt „zum Tarife für den . ommr dL aa [& t b b . %ck t 'S Beibehaltung des r*instwsiligen erwaiters resp. dxrekten Gut-M-rkehx ZWisÖM Stationen der Kö" E's [' [) ck? TFN exungen MIM“ “1 M, m ' Um 111, , sines andern Verwalt-er abZUJeben. MJUÖEU Nisder]chle1isch-Märkischen, Bkrlin-Gör- * en a "' ZLFWF; SYM __)0_ Juni 1876 ; Nüen, welche von dem Gemeinschuldnßr etwas [ißer und QaÜYzSoraU-Gubem-r (L_iseizbahn eixier- 216111 1. Zutid. Js. ab kommen von unseren Köni [icbeé Skadi ericht ] „[th) für (»“iuiliacbsv ;an Gew, PWMU odcr anderen Sachen m Besitz xeits und Starwtx _Srrxim d-xr Berlm-Stetimer Stationen Bcrlm, Potsdam, Brandenburg und

g /Der Kl'lJMissa'k WZ Koick'urfss ' " _ 0de Gewahrjam habrn, odrr Welche ihm etwas Eisenbahn_ander_er1eits em Nachtrag 1711. mKraft, Magdeburg nach Franksurt a. M. (Westbahn. P»____- Stadt ericthratl - ; ver1chiilden, wird aufgzgeben, Nichts an denselb-xn wel_che_r dre Ausnahme _Uléhrékrék Stationen der hof und Sachßnhausen * Frankfurt-Bebraer g - )' 3151 vecmbfolYn odkr zu zahlen, virimehr von dem M_c_xrk_i_fch-Pofener Bahn in den Verkehr mit Stettin ;Bahn *chOsZbahnhof ? .?xssische deig1bahn), »»»"- * esiß er 19 enstände en )ii . owie na en vor ran urt a. . ee enen [5631] bis zum ZP Iuli1876 ein cbließlich Druckeremplgrc dieses Nachtrages sind bei Stationen der Frankfurt-Bebraer B?;hng yja In dem Konkurse übe'r_ das_ Vermögen des dem Gericht oder dem Vsrwalter drr- a'se Anzeige unseren Verbandstatiotxen Berlin-Frankfurt a. O. Schönin en -- Friedland _- Brbra direkte BiÜets Kaufmanns CarlFranz Frtedxxch Bormann zr; machen und Fluss, _mit Vorbehalt ibrer etwa- und (Zuben unerxtgeldlich zu haber). u den chnell- und zum Theä aUch zu dM Per- F'n Firch:BC_.ch;J-z_2_?ormg_xm i_yt 311H__Y_;er_1)and- Men NeYie, __2de__nd__ahm zur Konkursmasse" abzu- KöntglthXethercletonEdex theZerfchlesisch- [onFenzüxdxen urkVeraus anungk._ M M un; un 9] u]; a ung n er emen "or , ein [€ ern. san in a er und andere mit denielben är i en ien a n Ük en “er L r na ran urta. -_ ain- nequ Termin auf zleichberechiigtc Gläubiger des Gerneinschul'dners als geschäftSführende Verweiltung. Wefer-Vahn _- lk?1)mmen die BMW in bisheriger den 15. Iuli1876, Vormittags 10 Uhr, Haben von den in ihrem Besitz beändlikheu Pde- .„M.-_„__,__ Weise yia Cassel -- Gießen zur Veranögabnng. kiuchStZdtgerichtVJgsbäHde, PoLial 111.,_ 1 _TrUZpe stüZken_nFr Anzxige ZZ n_1_achen. Ostbahn. B b __ J beie Fahrpreise sind auf unseren Stationen zu _ck )0 , immer r. 1 , vor em un erzercyne en ,) ug ei )_wer en a e ie'eni en, Welche an die 5558 rom er - T)?" 1 - 1876- er a WU- ire mmcn teuer v m 1. Mai 1851. ee -Samml. 2 ämmtliche Enj:schädigm.1gcn, We ? , . Kommissar anberaumt worden. _ Masse Limprüche als KorjikurY läubi er machen [ Zu]m Tarifheft 1. ist ei? 71er Nachtrag, gültig Berlin, den 28. Juni 1876. Y. 191,37.)E i_r_1_k_? den Tourch'dieo beiden Geseke vomYGT).s ai 1873, ) L) auf Grund des GMI“ vom "20- Acpul 1874. (Offizteües Die Betheiligten Werden hiervdn nut dem Be- wollcn, hierdurch aufgefordert, if;]re AnHPriiche, die- vom. 1. Au 1xft 1876 n. St-r enthaltend direkte Das Direktorium. ßGeskß-Samml. S. 213. Nr.«8129. und S. 222. Nr. 8130.)- WVÖMUUZÉ fur das Herzogthum _Lauenburg, Jahrgang 1874" 9117.10 3 U 'b des Aktienka itals des Staats W merken in Kenntniß geseßt, da[; alls festgestellten srlbrn mögen bereits rechtshängi sein oder nicht, Getreidefra 01586 für den Verkehr mit Station "*“-_-*“- Wik durch dak SML vom 16. Juni 1875- (Gesev-Samml. S- 73-) fur den Verlust gewerblichxr Berechtzgungxu,_ß)w_ie d“ A" 10145156 “Zuruf chYJthg, sowie zur eräußerung der Aktien. oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Kon- mit dem dafür Verlangten Vorre )te Gorodeja der Moskau-Brester Bahn einerseits und Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. S' 234- herbeigefubrtext Abänderungen, . gßben und LeistunÉen. 371 welchen d1e_Berechttgten m eztehung auf '[t di“ Genehnctli un beider Häuser des Landtageö erforderlich. Aae kurögläubiger, soweit für dieselben Weder ein Vor- bis zum 8. August 1876 einschließlich den Stationen Neufahrwasser und _Danzig der [5604] _ Bekanntmachun . 2) das E; «3 WM“ Cutrtcbtuns der Gewerbesteuer „vom 30- Ma! dre aufgehobenen dk'echlesmsvekZftlchFY YYY, 1875 (ebenda, ZieseerorschxiftgentÜegen einseitig getroffenen Verfügungen sindxechjs- recht noch ein HypothckrnreM, Pfandrecht oder bei uns fchristlick) od-xr zu Protokoll anzumelden, Preußischen Ostbahn andererseits, erxchieneu und Im Lokalverkehre der Königßich Sächfifchen 1820- iEsskZ-OKMMK S- 147) Mit den durch ZZ YTWZZYU lb NJW JMFH“ Nre1FeSv127) 'füredie Heranziehung bis- ungültig anderes A*bsßndekungskeckÜ in Anspruch “WWW" UW demnächst zur PUJfUUJ der sämmtlichen inner- von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. Staatöeisenbahnen und der in Verbindung mit 1631 [TMS 18 ]“ (GYYÉMFMQ S5 kZé),7"i)'1ftz,“7')-.Z-n (G'esetz-Zamml" seer sb,efre?terrg odger bevdrzugte'r Gréndstiicke zur Grundsteuer aus der . 4. Die Ausführuu dieses Geseßes wird, soweit solche nach wird, zur Tiseilnahme an der Veschlußfa ung uber halb der gedachten Frist aYemeldeten Forderungen, Königliche Direktion der Ostbahn, denselben derivalteten Privatbahnen wird für Spi- ( e eß- amml. S' .).)un vom „Jun ' ' den I) “Z

_ _ _ _ _ __ _ , _ 7 nd. estimmungen des §. ni t dnsch den Jinanz-Minisxer erfolgt, den Akkord erechtigen. Die Handlungsbucher des 10 wie nach Befinden zur esteilung des drfinitiven als geschäftSfuhrende Verwaltung. UYUZÉXUUSPVÜL wie seither 6Ulch auf die [LMM 3) (ZsZJéieFeYTmÖÜÜhZÉZ YZTYMTFTÜ entrichtende Abgabe be- taaKktiiferéu *TYcTOrFxmfiStaatsbudget des Herzogtbums Lanenbur dem Minister für Handel, Gewer e und öffentliche Arbeiten ubertrageu. [. ()to. 244/6] 3th bis 30. September 1). I. der procenmale * '

Gemeinschuldners, die Bilanz nebst dem Inventar Verwaltungpr-rfonals . _ _.- [_ _ 449__ ür as a r 1875. oUte zu den Entschädigungen für den Verlut Urkundlich unte_r Unserer öchfteigenbändigen Unterschrift und UUd der Generalbericht des Verwalters KLS?" im auf den 5“ September 1876- Vormit- “"“" "" , Tarifzuschlag "ÜN erhoben. _______ir;_f_f_e_t_ld,__Z?F1G311__11e11c4_1__1_8_5_73_nd_(_é eLerJäFzTquejn ZW abanernden LewekblichJer k)Berechtiglsmgen Lkr. Art. 11. Nr. 2. 111.11. s..) die Summe beigedxucktcm KönksltÖM JUMP? , _ Konkurs-Büreau zur Einficht offen. _ tags 10 Uhr . Bromberg, den 24. Juni 1876. Dresden, am 27. Juni 1876. Vorschriften mit der M gabe, daß die1e1ben zuerst bei der Veran- von fünfmal'hunderttauseyd ark verwendet werden, was aber bisher Gegeben Bad Ems,_den814. Jum 1876. Berlin, den 23. Juni 1876. vor dem Herrn KreiSrichter Gierich im Gerichts- Vom 1. Juli c. ab tritt für den direkten Per- Köni liche Generaldirektion laguna für das Jahr 1877. zur Anwmdung elangen. nur theilwejse gescheixen tst. Dem Lauenburgischey Laudeßkomuiunal- __ ck ( C -) WilheÉmlo b Königliches Stadtgericht. 1- Abkh- fiir (Zivilsachen. lokal ZÜMMEr Nr- 5 des Zikfigen GékichkskYbäUdes WWW und GepäckV97k€hk zwischen den diesseitigen der säck ischen Staatöeisenbahnen. BezüglicZ der Veranlagung der Gewerbesteuer wird der Kreis verbande wird der eu geBetrag, um welchen die bis zur Einverleibung von BLSM .r - ampbauseu. Gr. u en uro, - „zu erscheinen. Nach Ab altung dieses ermins Stationen Kreuz, Bromberg, Danzig, Elbing, von Tschirschky. a Berlin.“ Redacteur F. Prehm. Verlag der Expcdition (Kessel). Druck: W. ElSUer.

Zahlung von Zwei und Einer halben Million Thalern Danisch etwa geltend gemacht werden könntezt. _ _ _ _ _ _ Dieser Vertrag ist von den beiderseitigen Kommiffarreu m drew. facher Ausfertigung vollzogen und untßrßegelt worden. So geschehen Berlin, den 15. Marz 1876. _ (l.. 8.) Michelly, (1-. 8.) . mBulow, Geheimer Ober-Finan rail). tblandmarschall. (].. 8.) H. zFreiherr v. Landsvepg.

Ver ältni e der nachfolgende Vertrag zwi1chen _ __ 1,dem s eheimen Ober-Finanzratb Michelly als_ Komm1ssarms der Koniglich preußischen Staatsregierung einerseits,

dem Landesdirektor Freiherrn v. L a n d s b er 9 als Kommiffarius

und 23er ni e übertra en, welche die Verordnung vom 22. September der Herzoglich Lauenburgijchcn Staatöregterun und_ derxt Erb- 1867 (GZsex-Samml.gS. 1587.) in den §§. 7. bis 10. den Kreis- landmarschall v. Bulow auf Gudow als Kommissarrus _.der ständen zuwei't, mit den Maßgaben, daß Ritter- und Land (haft d_es Herzogthizms L_quenburg _anderecsetts, 1) bei “Erriäotung von Kreisnatuten die Anhörung des Provinzial- unter Vorbehalt der enebmigung der beiderseitigen Regierungen und landtages nicht erforderlich ist, und Landeövertretungen czbge chlos1en worden. _ _

2) die Verwaltung des Vermögens des Landeskommunalverbandes Art. 1. Pas tm ezes e vom 19-/21- Jam 1871. (Offizieues

nicht von dem Landrathe, sondern bis auf Weiteres nach den §§. Wochenblatt fur_ das Herzogtbum Lauenburg, Jahrgang 1871. Nr. 35.

13, und folgenden dcs Geseßes, betreffend die Uebertragung der S. 175.) und un Geseße vo_m (. Dezxmber _1872. (Zbendaselbst,

Verwaltung des Domanialvermögens und der aus demselben zu Jahrgayg 1872; Nr. 74. S. 325.) als „Landesetgextthum anerkannte

umerhaltenden LandeSanftalten auf den Landeskommunalverband, Domamalverxnogxn blexbt auch na der Eiqverletbxng des Herzog-

sowie die anderWeitige Einrichtung der ständischen Verwaltung, thums ausschließliches Eisentbmy des aueuburgtschen andeskommuual- vun 7. Dezember1872,(Offiiel]es Wochenblatt, Jahrgang 1872. verbandes m dessen gegenwärtiger Begrenzung und wird von den ge-

Nr. 74. S. 325.) von dem Erblandmarschalle und dem Land- sÉßlicktzen Vertktettern dleses Verbandes unter der Oberaufsrcht des

a tskoÜe ium eleiiet wird. taa es verwa e . _ _

Mißferdem gist die9 Ritter- und Landschaft berufen, über die Ein- Art. 11. Außer denjenigen Verflrchtungen, Lasten und Aukaabeu, führung, Abänderung oder Aufhebung von Geseßen, welche den Kreis welche der Lauenburgijche Landeskommunalverband nach dem Rezeffe ausschließlich betreffen, ihr Gutachten, falls es von der StaatSregieryxtg vom 19./21. Juni 187 . und_ dem_ vorerwähnten Gese_ vom 7. De- erfordert wird, abzugeben, sowie im besonderen Interesse des Krems zember 1872. z_u tragen hat, ubermmmt der genannte - erband Bitten und Beschwerden an die Staatsregierung zu richten. 1) dre Verzinsung und_ T_ilgun der sogenannten Landess ulden

§. 9. Es werden im Herzogthume eingeführt: (ofr.F1_nanzetat der sthdrscben erwaltung des Herzogtbumd auen- 1) das Geseß, betreffend die Einführung einer Klassen- und klasfi-. burg fur das Jahr 18.5. 1. fortlaufende,AuSgabeuKap.1.1111.13),

Das Näberc ist auf den !,.ztreffenden. Stationen und den auShängenden Fahrpreistabellen zu ersehen. zu erfcrhren. _ Königliche Direktion der Ostbahn. Konigltche Eisenbahn-Direction. '

“..-. . . . : - _- -..- .. ., .

Berlin-Potödam- Nkagdeburger

Geseß, betrYend die BetbeiLigung des Staates an dem Univ»

ienba n von hoe über Wilster, Taterphal und s h MeldrYSnacb Heide,

Wir Wil elm , von Gottes Gnaden König von Preußen XL.. verordnen, mit Zu timmung beider äuser des Landtags, was _folgk:

. 1. Der Staat betheiligt ch an dem Unternebuzen einer. von Jizehoe über Wilster, Taterphal und Meldorf uach (YUM fahrenden Verlängerung der Glückstadt- Elmöborn-J eboer isenbahn durch Uebernahme von 1,014 750 .“ der zu dr_e em Zweck auszugebeudm Stammaktien der G1ück[tadt-Elmshorner Eisenbayxi-Gefellscbafk.

§. 2. Der bier u erforderliche Geldbetrag wird durch Aukgabe eines entsprechenden Betrages von Schuldberschreibupgen aufgebracht. Die Aussabe erfolgt nach den von dem Fmamz-thster zu mffeuden Bestimmungen. _ _

Wegen der Verwaltung und Tilgung det Yulethx, wegen Annahme derselben als pupilleu- uud depositalmäßige Sicherheit und wegen Ver- 'ährung der Zinsen kommen die Vorschmften 113? (Heft vom 1T

ezemver 1869 (Geses-Sammlung äs 1869 Seite 119) zur Av

Wendung.

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Der Kommissar des Konkurses. .Herzoathum uenburs dem Bezirke der früheren Regierung zu Kiel bereits gezahkten ntschädigungen für den Veriust gewerblicher Be- Dr.Leonhakdt- Falk. vonKameke, Uchenbach. Friedentba