1876 / 156 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen.

1) Die Reihenfolge der Eisenbahnen ist nach der Größe der mittleren Verbältnißzcxbl (geometr. Mittel) zwischen der auf je Eine Verspätung der Courier-, SchneÜ-, Personen- und gemischten Züge auf eigener Bahn entfallenden Anzahl bon Zügen dieser Gattungen und der auf je Eine Verspatung entfaÜenden Zabl der von diesen Zuggaiiungen zyrückgelegtxn Achskrlomeier bestimmt (Co!- 34, 35 u. 36).

2) Es entsäÜt: a.. die größte ahl der beförderten Züge auf die Sächsischen Staatsbahnen mit 24,458 sigen (lfde. Nr. 36, Col. 5-10); 1). die ;; rößt_e Zahl der zurückgelegten Achskiiomeier aller Züge auf die- Wsbe Bahn mri 57,873,292"Achskilometern, und der Courier-, SchneÜ-,

crsonen- und gemischten Zuge mit 12,875,967 Arbskilometern (ifde. Nr.

(36, Col. Z1d_nnZT3Z):scsi Zi?!) ZIELE!) LYtung pro Kilometer Babu- ange au ie ie er e 1 - ar ! e a n mit 50,500 21 ski - metern (lfde. Nr. 35, Col. 3, 31 u. 33). h ck lo _ 3) Durchscbnitiiicb beträgt: 3. die auf jeden Kilometer Bahn- lange pon der Gesammtsumme der Acbskilometrr entfallende Zahl 24,100 Arbskilometer (Col. „3, 31 uxrd 33); b, die mittlere Verhältnißzahl zwischen der" auf je Eine Verspaiung entfaliendrn Zugzahl und der auf je Yve YeZsJtung entfallenden Zahl von Achskilometern 11,391 (Col. 34,

un .

4) Die größte Fabrgescbwindigkeii (inkl. Aufenthalt auf den Stationen) haben: a". von den Conrier- und ScbneÜzügen diejenigen der Magdeburg-Halberstadter Bahn mit 58 Kilometern pro Stunde Fahrzeit

(lfde. Nr. 29, Col. 38); b. von den Personenzügen diejenig-n der Ober-

F?r?rziritd (if(dße.tNrLZ92h2,ch(§o§lLz ?)9); ?.ZZYlden gemischtY Zügen die- 'ge er um- u e er a n mi“ iometern ro iund - zeit (lfde. Nr. 44, Col. 40). p e Jahr

5) Yurcbs chnitßr1ich [egen pro Stunde Fahrzeit incl. Aufenthalt auf drt": Staiioiien zuruck: a; Courier- und SÖneÜzüge 46 Film., 1). Per- sonenzuge 33 Kim„ o. gemischte Ziige 24 Klm. (Col. 38, 39 u. 40).

6) Die Zahl der _zurückgelegien Llcbökilom. ist von den Verwaltungen élfde. Nr. 1, 8, 12, 30,31, 41 und 64) nach approximativem Ueber- chlage, von alien ubrigen Vrrwaltungen nach genaurr Berechnung

angegeben worden. .

Weltausstellung in Philadelphia 1876.

. Yon derGeneral-Direktion der Weltausstellung in Philadelphia Lst fur die unt der Auéstellung verbund-rne Thierfcbau, das in deutscher Uebersetzung nachfolgende Reglern ent erlassen worden:

_ 1) Die Thierscbau auf der Internationalen Ausstellung wird innerhalb der Monate September, Oktober und November 1876 ab- gxhalten werden. Für die verschiedenen Arten sind folgende Zeit- raums bestimmt:

Pferde, Maultbiere und Esel vom 1. bis 15. Sevirmber,

Vynde vom 1. bis 8. September,

Rindviel) vom 21. September bis 4. Obober,

ScbaFe, Schwoine und Ziegen vom 10. bis 18. Oktober,

Gefiugel wird vom 27. Oktober bis 6. November aUSgesteÜi werden.

2) Mit Auswihme von Trabern, Schritt gebenden Pferden, zu- sam'mengepaßten Geipannen, Mast- und Zugvieb wird zur Jutet- nationalm Ausstellung nur Vieh zugelassen, für welches der Aus- steuer dZm Bureaucbef genügenden Nachweis führen kann:

bezugiirb der VoÜbluispferde, daß fie zurück bis zur fünften Ge- neration ihrer Voreltern von beiden Seiten von reinem Blute und von derielben Zucht find,

bezuglich der kurzhörnigen (Zborrzborvsä) Rinder, daß sie in

Alicrrs, Alexanders oder den englischen Heerdcnbüchern eingetragen find, DevonerY Guern-

brziiglick) Holsteiner, Hereforder, Ayrsbirer, scyrr, Buiannyer, Kenyer und anderer reiner Racen, da weder importtrt find oder von beiderseits importirten T stammatz, .

_ bezuglich Jerseyer, daß sie in den Siammregisiern des ameri- kanischen Jersey-Vl'ehklubs oder in dem der 1205211 zermÜßural- 80010i7 "szersey eingetragen find,

bezuglich Schafe und Schweir-e, daß fie imporiirt find oder von i_znportirten Thieren abstammen, und daß die einheimischen bis zur funfien Generation rückwärts von reinem Blute find.

3) Der Ausdruck Zaibi ist_in der Bedeutung gebraucht, daß er (1118 Familienabtheilungrn begreift, in Welchen die Eigentbümlicbkeiien der Grstali und „des, Charakters auf Jahre der Trennung zurückreichen; so wird zum Beispiel angenommen, daß die Nackpkommenscbaft von I-rsey-Voliblut und Guernsey-Voüblut kein Voliblut, sondern durch Kreuzung e_rzruZt und als solche angescbi-offen ist.

4) Brtm uerkennZn von Preisen an Thiere reinen Bluts Wer- den die Richter hauptsachlich den relativen Werth hinsichtlich des Vermößens der Uebertragung ihrer scbäßbaren Eigenschaften in Be- tracht rtehn; _da die Verbesserung der Zucht einen Hauptzweck der Aussieilung bildet. ,

5) 'Wen-n bei Zweifel:) über das Alter des Thiers genügender NÜÖWUS nicht erbracht wwd,_so[l das Thier der Prüfung durcb einen Tbirrarzt urirerwbrfep, und sorern der Zustand der Zähne anzeigt, daß das_ Alter m,cht_llchtlg „angegeben worden_ ist, der AussteÜer ron der Ausstellung in irgend einer Klasse ausgeichloffen sein.

6) Die Formulare der Klassifikation für Preise, Welche“ unier ]edem Abschnitt auFegeben find, (auSgenommen für Traber, Schritt gebende Pferde, zu gmmerigepaßie Gesvanne, Mast- und Zugvieh) beziehen steh auf Thiere ieder reinen Zucht, welche zur Bewerbung eingebracbt find.

" 7) Da_die„ Ayssteürwg der Welt offen steht, so ist es von der hochsten Wicbitgkeit, daß nur das Beste seiner Art produzirt werde, mdezn der Charakter des Stammes nach dem aiigcmeinen Durch- schnitt des Al_isZesteliten beurtbeilt werden wird.

8) Es wird erwartet, daß die Ausstelier ihre Eigenen Wärter stelxen, auf welch'etx alle Verantwortlichkkit der Sorge für Fütterung, Trankenound Reinigung der Thiere, wie auch Reinigung der Ställe, ruhen wird.

_ 9)'Fourage und Körnerfuiier werden zum Selbstkostenvreise ge- liefert tn azigemeffen auf dem Plas- geiegenen Depots. Wasser ist zu jeder Zeit zu haber, da_au69edebnie V:)rkehrungen zu seiner Be- )cbaffung Ul_1d Vertheilung xzbcr die Viebböfe getroffen sind.

10) Die Aussteller mussen aUes Geschirr, Saitelzeug, Wagen und andern Bedarf beschaffen und alles dies muß an den dazu be- stimmten Orten aufbxwabrt werden.

11) Die Kommmsion wird „umfassende Einricbiungen fiir die AusfteÜung und den Sebnitz des Vrehstands treffen, doch werden Theil- nebmer, welche zur Scbarzteiiuxrg ihres Viebs besondere Vorkehrungen zu treffen wunscben, auf ihre e_igenen_ Kosten mit dem hierzu Erfor- derlicher: versehen Werden. _Fur Thiere von gefährlicher Bcichaffew beit als HMM“ Stuten “unt Fohlen, oder Bullen sind Stäiie von angemessener esrhaffenbeit vorgeichen.

12) Alle Stalle werden „ordentlich und deutlich numeriri; ent- sprechende Nummern 1an gietchförmigen Zetteln werden jedem Aus- stxlier gegeben und krm Thier darf aus seinem Stulle gebn, ohne seine eigene Nummer an sick) zu tragen.

_ 13)_Vor der Vertheilung der Preise wird das Vieh in den Schaubofeii audieblrxßlich durch Nummern unterschieden fein.

_ 14) Big PreiSrichter für besondere Thiere werden am Tage der Eryxfuung einer jeden Serien-Schau sämmtliche Thiere der Serie der Pru ung unterziehen und für diesen Tag ausschließiirb Zutritt zum Schauhofe hßben.

_ 15)_Germgeren Thieren wird keine Prämie zuerkannt, aueh wenn keine Mitbewerbrrm; stattfindet.

16) AÜe Thiere werden urter der Oberaufsicht eines Tbierarzies sieben, welcher sie yor der Zulassung prüft“, um Ansteckung zu verhü- tey,_sowie i_erner eme tagliche Besichtigung vornimmt und Bericht da'ruzer abjtattei. Jm Krankheitsfalle wird das Thier Nack) einer Emzaunnng gebraéhi, welche für seine Bequemlichkeit und ärztliche Behandlung besonders eingerichtet ist.

17) Wenn Thiere erkranken, können die Aussteller entweder die Behandlung „selbst leiten oder dem bei der Aussteliung angestellten Thierarzie die Behandlung zrberlassen. In diesem leßtern Falle wer- drn dem Aussteller „aiie dgiuc entstandenen Aukgaben berechnet. Für die auSgestxllten Thiere wrrd alle mögliche Sorge getragen, doch kann die Kommission fur irgend Welt?)?n Schaden oder Zufall nicht ver- antwkZULigeRacht weFden. ck

, n ing wir zur S an und Bewe.- un von “erden und Vieh hergestellt werden. 9 g M

_19) Am le tert Tage: ieder Serien-Scbau kann eine öffentliche Auktion solcher hiere _welchedre Ayösteaev zu verkaufen wünschen, abgehalten werden. §Örivatverkaufe konnen zu jeder Zeit während der Ausstelluyg stattfinden, doch darf während des Zeitraums einer Serien- Fcbkxm kein Thier, auxh im Falle es verkauft wird, dauernd entfernt

er en.

20) Ein offizieiler Katalo der aus e teilten T iere wir - öffenZJ'tAweFeä' V .; gs h d ver

us e er von oÜblui-Tbieren haben zur Zeit des Ein- triiis dem Bureau-Cbef einen Nachweis des Stammbaumes der Thiere vorzulegen, Weicher von einem zum Empfang von eidlichen Aussagen ermachtigten Beamten beglaubigt ist; diese Papiere werden der Jury vorgelegt werden.

22) Das Alter der Thiere muß bis zum Eröffnungstaxe der AussteUutÉ der Klasse, zu welcher sie gehören, berechnet sein.

23) chafxucbter, welche Wolle als das Produkt_ der ?eerden, ::MEIN" wunschen, haben nicht weniger als füns Flie e aus-

, sie ent- irren ab-

24) Niles Vicb muß nach den vorgeséhriebenen Regeln, wie sie auf den Emiritis-Formularen gegeben find, eingetragen werden, diese Fornbixlirrte werden auf Gesuch bei dem Chef des Agrikultur-Bureaus

era o g .

Ziichtpferde. Stuten, welche als Zucbivieh eingeführt wer- den, mussen Fohlen innerhalb eines Jahres vor der Schau gehabt haben, oder nachweisbar tragend sein.

_ Alle ausgestellten Fohlen müssen Abkömmlinge der Stufe sein, beZ Wechenr sie stehen. Preise werden den betreffenden Züchtern zu- er ann ur:

Blui-Rennbengste sechs Jabre alt und darüber. Blut-Rennbengste über vier und unter sechs Jahre. Blut-Rennhengste über zwei und unter vier Jahre. Biut-Zugbengste sechsjährig und darüber. Blui-Zugbengste über vier und unter sechs Jahren. Blut-Zugbengste überzwei und unter vier Jahren. Blut-Rennstuten seck)sxabrig und darübe-r. Blut-Rennstuien überzwei und unter sechs Jahre. Blut-Zugstuten sechsjahriq und darüber. Blut-Zugnuien über zwei und unter sechs Jahre. Trabcnde Zuchtstuten iechsjährig und darüber. Trabende Füllen über vier und unter se.“.zs Jahren. Trabende Füllen über zwei und unter vier Jahren.

Preise werden zuerkannt für: Traberbengste sechsjährig und darüber. Traberbengste Übcr vier und unter sechs Jabren. Traberbengste übrr Zipri und unter virr Jahren. Traber-Zuchist11ien sechsjährig und darüber. Trabcrfohleu über vier und unter sechs Jahren. Traberfoblen über Jivei und unter virr Jahren.

, Rezin- und'Traber-Pferde folien gemäß dem Verzeichniß ihrer Leistungen bis zum 15. August 1876 (1'800rä) beurtbeili werden, rnit gebubrenrer Berucksichtigung des gegenwärtigen Zußandes.

Preise Werden zurrkannt werden für:

Renn-Pferde, welche die Fchne111ten Leistungen aufzuweiseii haben,

Traber-Hengstr, welche eine Meile in zwei Minuten und dreißig

Sckundrn trabten,

Stuiexi nnd Wallczche, welche eine Meile in zwci Miimien Und

funfuridzwan-ztg Sekunden lrabien.

Srbrrit gebxnde Pferde. Schnell gebende Pferde, aulige- zogrn fur iandbaulirbe Zwecke oder den Sattel, werden im Ringe um Preis; sich bewerben.

Zusammeirgepaßie Gespanne. Preise werden eribeilifür:

ZUféisiiiiiNiJLM-ßkk Ge panne, welche eine Meile in zwei Minuten

und funfunddieißig Sekunden traben.

Zusammenqcyaßte „Hengsie für 1chWeren Zug, über seiBSzebn Hände Hoch und xeder uber mnfzebnbuzidert Pfund Gewicht.

_ Zusammengeyaßie Walimbe für jcbweren Zug, über sechzehn Hande boch und uber funfzcbnhundert Pfund Gewicbi jedsr.

" Znsammengedaßte „Stuten für schwer?! Zug, über fünfzehn Hand: hoch und uber vierzehnbimdert Pfund ericbt jede“.

Zusammengepaßte Maultbtere für schweren Zug, über fünfzehn yrzdse-me halbe Hand Hoch und uber dreizehnbuuderi Pfund Gewicht ]e e .

Zucbiesel. Prrise wsrden zuerkannt den Gestüten für:

Blutbengste über sechs Jahre.

Blutbengsie über drei und unter sechs Jahren.

BlutCselstuten über sechs Jahre.

Blut-Etelsiriten über drei und unter seids Jahren.

_ Rindvieh, ._Keine Kuh wird zum Eintritt zugelassen, bezügliéf) dxren kein Zeugnis; darüber erbracht ist, daß sie innerhalb funfzebn Monate vor der Schau ein isbendes Kalb hatte, oder, wenn das .qub todt geboren, wurde, daß es zur rechten Zeit zur Welt kam.

Eine als tragend eingetretene Färse kann nur dann einen Preis davonirctgetz, wwn der "Nachweis erbracht ist, odrr Wenn sie untrüg- licbe Brweite an sick) tragt, daß jie vor dem ersten April vor.! Vulien besprungm ist.

_ Ueber 211) Jahr alt werden Bullen nur zugelassen, wenn sie einen, Ring durch die Nase haben uiid der Wärier mit einem Leitstock ver- 1ehen ist, weirdrr gebraucht Wird, sobald das Thic-r aus dem Stabe genommrn wird.

Preise werden zuerkannt der besten Heerdr von jederZucht, wenn sie besteht aus:

Einem Bauen,

Fünf Kiiben nicbiun'ier fünfthn Monate.

:ndvreh_ Wird in ]eder Zucht einzeln um den Preis werben.

Bullen drei Jahre und darüber alt,

Bullen x_rber 2 und unter 3 Jahren,

Bullen „uber 1 und unter 2 Jahren,

Kühe txerjabrig und darüber,

Kizhe uber 3 und unter _4 Jahren,

Kyhr od-srktragcude Fär1en über 2 und unter 3 Jahren,

Jghrigr Farsen.

Em Sweepxtaie-Preis wird für den besten Bullen und

Cin Sweep take-Preis „für die beste Kuh ausg-zfeßt werden.

, Mafi- und Zugvieh. Thiere, welche als Mast- und Zugvieb eingefuhrt werden, „brgiichen nicht von reinem Blut zu s-zin, sondern werden nach ihren mdwrdueklcn Vorzügen beurtbeilt.

, Mastvieh muß gewogen Werden und im Allgemeinen wird das- ienrge als bestes gelten, was das größte Gewicht bei kleinster Ober- ixäche und Abfall hat.

Preise Werden zuerkannt für: ,

dezn best gemgstcten Stier belixbig in Alter und Zucht,

die beit gcmaftete Kub beliebig in Alter und Zucht,

das kraftiqste Jock) Ochsen,

das scbnelist- ebende Joch Ochsen,

das am vol] ommensten eingefahrene Jock) Ochsen,

das am vollkommensten eingefahrene Gespann von drei oder mehr

Joch Ochsen."

Zuxbt-Schafe. ' _Alle fiir die Auéstellung angemeldeten Schafe_mus1en bon Zeugmßen daruber begleitet sein, daß sie- seit dem 1. April grschoren find, unter Angabe des Tages.

Wenn sie nich': gut geschoren oder so kzesckzoren sind, um Mängel zu verstecken oder in der Absicht ihre' Geialt oder ihr Ansehen zu verbessert), so werden sie Von der Bewerbung auSg-sschlossen.

Preise werden in den verschiedenen Zuchten ertheilt für:

das. beste L_oos von fünf Thieren derselben Heerde, einschiießsich

eines Widdxrs, wvvon die Mutterschafe aÜe.lebende Lämmer im

letzten Fcub1abr ba'tten;

Pre fe Werden in den verschiedenen Zuchten ertbeilt für:

Widder von zwä Jahren und darüber.

Einschürige Widder. '

Ein Sweepsiake-Preis wird fiir den besten Widder lan-g-, mittel- und Zinwoliiger Zucht außgeseßt.

reise werdrn in den verschiedenen Zuchten zuerkannt für: Mutterschafe m Looien zu dreien, welche alle lebende Lämmer ge-

, habt haben.

Einicbürige Lämmer in Loosen u dreien. Eta Sweepstake-Preis wird ?ür das beste Loos von drei Zuéht-

Mutterschafen bang", mittel- und feinonigerZucht aussejetzt werden.

" Majéichafe, Mastirbafe, welcbe zur Preisbewerbuna eintreten, mussen gemogen werden und im Allgemeinen werden diejenigen als beste azrsrkannt wcrden, Weiche das größte Gewicht bei geringster Oberflache und AbfaÜ baben.

Pr-ise werden zuerkannt für:

Looie von den drei besigcmästeien Schafen jeder Zuchi.

Looie von den drei bestaemästeten Schafen irgind einer Zucht.

Zuchtscthrne. Jede konkurrirende Sau von über einem Jahre muß einen Wurf,.gehabt haben oder nacbweiöbar trächtig sein.

_ Wem; ein Wurf Schweine mit einer San gesandt wird, so muffrtr die 1ungen SchW€1ne Spanferkel, Abkömmlinge der San und ntcbt_ iiber drei Monate alt icin.

Preiie werden zuerkannt in den verschiedenen Zuchten für:

das beste Loos von einem Eber und zwei Zucbt-Säurn.

Für, ein Loos von einer San und dem Wurf.

Preise werden zuerkanni in den verscbiedenen Zuchten für:

Eber von zwei Jahren und darüber.

Eber von einem und unter zwei Jahren.

Eber zwischen 9 Monaten und 1 Jahre.

Zucbt-Säue von 2 Jahren und darüber.

ZrickÜ-Säue von 1 Jahr und unter 2 Jahren.

Em Loos von drei jungen Säuen zwischen neun Monaten und

„einem Jahre.

Ein Sweepstakr-Preis wird ausgesetzt werden für:

den besten Eber.

Ein Swecpstake-Preis wird ausgesetzt wsrden für:

die beste Sau.

Mast] cbweinr. Mastsckyweirie, welche zur Preisbewerbung ge- stellt Werdau, werdcn gewogen und im Aligemeinen werden diejenigen als die" brsten anerkannt, Welche das größte Gewicht bei geringster Oberflacbx und Abfal] haben.

Preiie werden zuerkannt für:

Paare bestgem'zisieter Schweine jeder Zurbi, Paare besigemasteter Schweine irgend einer Zucht.

Hrznde. Stände werden uxienigelilich geliefert. Aussteiler können seibst die Kosten drr Wariupg „ihrer Thiere übernehmen, jedoch wird die Kommrision, nm sur dxqenigen zu sorgen, we1che nicht selbst auf drr Ausstellung zchgrn fem können, gegen Zahlung einer Rechnung fur Wartung in Hobi? pon drei DoÜars fiir jedes Thier, die Kosten der Futtrrung und L_:rglicbrn Abwartung übernehmen.

Prorse werden in den verschiedenen Zuchten zuerkannt für:

Hunde von zwei Jabrrn und darüber. Hunde von einem und unter ZWei Jahren. _Junqe Hunde. Ein Sweepstake-Prris wird auögrieizt werden für: den besten HMD uberhaupt, welcher durch einrn fremden Aus- „sieÜer zur Schau gestrlii wird. Em Sweepstake-Preis wird aukgeseßi werden für: dex: besten einheimischen H„nnd Preiie werden zuerkannt in den verschiedenen Zuchten für: Hrmdznnen von zwei Jahren und darüber: Hundmnen von einem und unter zwei Jahren. Junge Hiinrinncn. Eiii Sweepstgke-Prris wird ausgesetzt werden für: die beste Hanin uberhaupt, welche durch einen fremden Aus- steuer zur «chan gesieiii wird. Ein. Sweepstake-Preis wird ausgrsevt Werden für: die beste einheimische Hündin.

Geflügel. (Hefiügel kann nur in Käfigen ausgestellt werden,

welcbe nach den durch das Llckerbau-Bureau crtbeilten Angaben ge-

, macht sind.

Die Kommission wird Käfige und Wartung liefern gegen Zak)- lung von einem Drzüar fur ]eden Vogel der Hübner-Libtheilung und von zwei Dollars fur ]sdrs Pgar der Waffervögel-Abtheilung.

Preise Werd'ennzue'rkanni m den verschiedener: Zuchten für: qure, einjahrrg und darüber, von Hühnern, Puiern, Enten, Gansnen, Schwanen, Tauben, Peribühnern und Ziervögel.

Fur Paare unter einem Jahre.

Fische. Lebende Fische werden sowohl in Süßwasser- als in Salzwassxr-Aquarten zur Schau gestellt werden.

Preiie werden zuerkannt werden für:

die' größte Schausteliung von Fischen jeder Art, die größte Schanfteiiung von Fischen überhaupt. Pournet'Landretl), A. T. Goshorn, Cbes drs Ugrikultur-Vureaus. Generaldirektor. Philadelphia, den 22. März 1876.

Monatsübersicht für Mai1876. 17.

Spanien. Seit unserer leßien Monatsübersicht ist ein Fortschritt, wenn auch kein erheblicher, in der Erledignng der- jenigen Fragen zu Verzeichnen, weiche augenblicklich das hervor- ragende Interesse der Nation beansprurhen. Dies gilt namentlich in Bezug anf die von der römischen Kurie geforderte Glaubenseinheit. An Stelle der vonommenen Reli- gionsfreiheit, welche durch die Verfassung von 1869 garantirt war, hat der RegierungSentwurf die Dul- dung der nicht-katiwlischen Konfessionen geseßt, - eine Lösung, die weder die Liberalen, noch die Konservativen befriedigt, zumal die zweideutige und biegsame Fassung des bezüglichen Artikel 11 einer künftigen Regierung eine Waffe für die entgegen- gesexzte Auffassung in die Hand giebt. Dennoch accepiirten die Cortes mit der Majorität von 221 gegen 83 Stimmen, den unveränderten Regierungöentwurf, welcher freilich den gegen- wärtigen Volksbegriffcn homogener ist, als eine radikale Gleich- berechtigung alier Konfessionen „und, im Falle eines Sysiem- wechsels, die Gefahr einer voilstandigen Beseitigung der ganzen Verfaffung doch nicht ausschließen diirfte. In ähnlichem Sinne smd die Bestimmungen des Unterrichtheseßes ( Art. 13) gehalten, und überhaupt scheint die Oppofition im Laufe der Verhanklungen so ermüdet oder enimuihigi zu sein, daß sie sich fast ausnahmslos der Votirimg der minixtercelien Partei angeschlossen hat. Dasselbe Verhältniß hat sich tm Seriat geltend gemacht. (Inzwischen hat der Senat den Art. 11 mit 113 gegen 40, die gesammte Ver- fassung mit 127 „gegen 11 uud den Entwurf über Ab- schaffung der baskischen Jueros mit 94 gegen 9 Stim- men angenomnien. Anmerk. der Red.) Die päpstliche Kurie hat 'von ibrem ursprünglichen Entschlusse, ihren Nuntius von Madrid zuruckzur'irfen, falls das Toleranz-Edikt zum Staats- grundgeseß erhobrii wurde, vorläufig Abstand genommen. Da- Legen hat die britische Regierung auf eine bezüglickze Anfrage in Unterhause erklart, daß sie keine Gelegenheit vorübergehen

lassen werde, die spanische Regierung aufzufordern, dem Art. 11

* * , «“e-ox- „“ck-«M„ . . » ,.,i „„ «* __ W371,

laufißer und Cottbus-Großenbainer Bahn mit 42 Kilometern pro Stunde

.

““der Verfassung, betreffend die Toleranz in Religionssachen, die weiteste Auslegung zu geben. .

Offizieller Meldung zufolge ist Don Marrgno Ramon Zaera zum außerordentlichen Gesandten Spaniens in Bern er- 11annt worden. - Ein Dekret vom 4. Mai 5. 3. bestimmt die Icheln, nach denen die Steinkohlsn, behufs Erlegung des Zolls in den spanischen Häfen abgricbäßt werden sbllen. . , _

Einen lcbhafieren Eindruck als die unt ziem'lrri'zer Gleichgültigkeit im größeren Publikmxt bebandelie reltgtose IJrage, weil dringlicher und dem Verstandnis; „des Volks. zu- gänglicher, haben die Differenzen mit den baskischen Provinzen und Navarra über Aufhebnng ihrer Sondrrrrchte erzeugt. Am “20. Mai wurde der betreffende von dem Honigs genehmigte G?“ seizentwurf den Cortes vorgelegt und vim ihnen, mzehdem fick) die friiheren Verhandlungen mit den, baskischen Delrgirtetr fruchtlos erwiesen hatten, mit allseitigen: Beifall aufgenommen. Em Antrag, aller: Provinzen, die von den Brisken beanspruchten Vorrechte zu gewähren, wurde mit Entschiedenheit abgeiehni. Mit der verbürgten Nachricht, daß der Hochsik'bmmatidtreiide m den bas- kischen Provinzen, Generak Qnezada, iiber dieseiben deri Belage- rungSzustand und das KriegSrecht verb'angt hat, ist das Gerucht in "Verbindung gebracht worden, daß in Tolosxr Unruhen Unter den Rufen: „Es lebe die Republik - hoch die _Fuerqs!“ aus: gebrochen seien. Unbegründet ist aber ohne Zweifel dre Angabe, daß cinflußreiche Bewohner der baskischen Provinzen Frankreich gegenüber den Vorschlag gemacbi „haben, sich von Spynxewlos- zureii'zen und als unabhängiger Stadt U'nter frazizofiscch Erizuy zu stelien. Ebenso unglaubwürdig ist die Nachricht einer Allianz “und Verschwörung der radikalen und carlistischen Partei unier der Leitung des früheren Ministch Zorilla. Natürlich ist es dagegen, daß fich im Norden ein Gefabr drohender „Zündstoff anbäuft, zumal die Aufhebung der Fucros nicht allein das gleiche Steuer- und Aushebungsiystem zum Gegrrrstande hdi, sondern auch die auf Selbstverwaltung beruhende freiftnmge Gemeindeverfaffung der Basken vernichtet.

Nock) aUgemeiner aber und intensiver, wenngleich wahr- “scheinlich erfolglos, ist die Siimmnng, welchr die von der Regie- rung beabsichtigte Ordnung der schwebenden Schuld bewor- gerufen hat, weil fie alle befißenden Klassen ohne Riicksicht auf ihre soziale und politische Strilung trifft, insbesondere durch Vergrößerung der Schuld und Auferlegung neuer Steuern, unter denen eine Saizsteuer "und sine Erböburng des Bricfporws und des Telegrapbentarifs genanni wird. Daneben sollen «Uerdings auch Ersparnisse in dem Budger in Lsiisficht genommen sein, und der Finanz-Minifter hat mit dem Kriegs- Minister einen Abstrich von 31 Millionen Duras vereinb.::t, dessen Genehmigung Herr Salavrrria von den Kammern Unter Steliung der Kabineisfrago verlanßt. Ami) sollen die vorhandenen Boischaften in Gesandtschaften verwandelt werdyn. Dagegen haben die hohen Doiaiionen der Ver- wandten des Königs Und die großen pekuniären Zugeständnisse an die katholiiche Geistlichkeit einen durchaus ungünstigen Eindruck ge- macht. Im In- und Auslande smd Comités zusammenzeirctcn, welche das Vorgehen der Regierung einer Kritik Unterworfen Und Proteste dagegen eingelegt Haben. Die französischen Vefißer spanischer Renten haben am 12. Mai einen, Ausstizuß zUr Wahr- nrhmung ihrer Rechte bevoilm'a'ckztigi. Der Deputirte Pcsquiera hat einen Antrag eingebracht, um Verlängerung der erbetenen Frißen von den Naiionalgläubigern 1iachzusuchen, ist abrr mit 15 gegen 150 Stimmen in der Minderheit verblieben. Inzwischen scheint der Sturm eincr kÜYleren Betrachtung ge- wichrn zu sein und man muß den Mut anerkennen, mit dem der Finanz-Minister die wahre Lage des Staatsschaßes veröffent- licht hat. Der Minister-Präfidcnt, welcher in Folge der Erkrankung des Herrn Salavcrria die iiiieriiiiistische Ver- waltung dcs Finanz - Ministeriums übernommen hat, ist mehrfach mit den Staathläubigern in Verhandlung getreten und es scheint ihm gelungen zu sein, ein englischcipanisches Syndikai zu bilden, welches fick) zur Einlösung aller Coupons .der konsolidirien spanischen Schuld verpfiickgiei, ohne daß eine Steuererhöhung nöthig wäre.

Die Königin Doiia Maria Christina ist in Spanien und Don Carlos, offizielTen Berichten zufolge, in Mejiko angekommen.

Die spanische Flotte hat, mit Aanahme der in den biskayistben imd kubanischen Gewässern staiionirten Geschwadern, Befehl erhalten, fich der englischen Miilelmeerfloile anzuschließcn. - Kine Feuersbrunst hat die Maschinenwerkftätte d.s Arsenals von Karthagena zerstört.

Zwischen der englischen und spanischen Regierung ist eine

,

Differenz wegen Entlassung des Sträftings Pratt zur Sprache gekommrn. '

Obgleich die kubanischen Insurgenten in einem blutigen Gefecht unterlegen, besteht der Aufstand noch in ungeminderter Kraft. Die spanische Regierung hat entschieden, daß die auf Kuba befindlichen fremden StaatSangrbörigeu keine Befreiung von außerordentlichen Abgaben genießen, und daß Fremde nicht als Freiwillige zu den für Kuba bestimmten Truppen ein- treten dürfen. Der Kolonial-Minister veranschlagt die zum SchUHe Kuba's vorhandene Truppenmacht auf 60,000 spanische Soldaten und 70,000 einheimische Freiwiliige und hofft, daß die gesammte Schuld der Insel in zwei Jahren durch die „gewöhn- lichen Einnahmen 'abgetragen sein wird. Der Deputtrte und irüherr Kolonial-Minister, Viktor Balaguer, dagegen brachte am 24. Mai in den Cortes die ungünstige Lage der sämmtlichen überseeischen Besitzungen Spaniens zur Sprache und erklärte fie hauptsächlich durch die Mißwirthsckzast der spanischen Beamten.

Die Wein- und Getreideernte “m Andakusien verspricht an Quantität und (Hüte die besten Ernten der lebten hundertIahre zu übertreffen.

Staat und Kirche. )(111. (Vgl. Nr. 147 d. B1.)

Die Vereinigten Staaien von Ben ezuela, ein Land, dessen Bevölkerung so vollständig katholisch ift, daß der anderögläubige Theil sich auf wenige aus England oder Deutschland einge- wanderte Kaufleute beschränkt, find an? dem Wege, das Band zwisckz-Jn der katholischen Kirche ihres Gebietes und dem Papst zu zerreißen. Wenn in Europa die galiicaniscbe Kirche eine freiere Steliung zu Rom einnahm, so soli in Amerika. die venezolanische Kirche hinfort ganz unabhängixz von Rom dastehen.

In Caracas sind unter dem Titel „die Unabhängigki-it der venezolanisckgen Kirche- von. der Römiichen Kurie“ die amtlichen Schriftstiicke veröffentlicht worden, auf die sich die folgend n, der „Köln. Ztg.“ vom 23. d. M. entnommenen Mit- theilungen Über den bemerkenswerthen Vorgang stüßrn. Die Einleitung bildet e““ne Botschaft ch Präsidentrn Guzman Blanco an Senat imd Abgeordnetrnhaus vom 9. Mai d. I. Sic verweist auf eirxen Bericht vom 20. Februar, in welchem der Präsident angezeigt Hatte, daß in Bezug auf die erzbischöf- liche Frage eine neue und lrßte Frist von ihm verlangt worden sei, damit den Aufforderungen aus Rom gemäß Hr. Guevara, wie es von der päpstlichen Kurie zugesagt war, Sr. Heilig- keit den Verzicht auf den erzbischöflichen Stuhl ein- reiche. „Dir. uiurpaioriscbe Poiitik der Kurie“, heißt es weiter, „glaubt, daß mit diesem Schritie Venezurla in die Lage komme, einen Erzbischof zu wähl'rn, und der Papst in die Lage, diesern die AmtSvollmarbt zu errheilen. Das aber heißt die Souveränetät des Landes verkennen, dem allein das Rccht zusteht, seinen Pi'älaten die Jurisdiktion zur Verwaltung der Diözesen und der Erzdiözese zu gebrn, und widerspricht dem Worilaute der nachstehenden Ariikei 16 und 17 des seit" 1824 zu Recht bestehenden PairsnatheseYec":

Art. 16. Die vor: dem Kongreß zu Erzbischöfen und Bi- schöfen Ernannien h(xbxn, che ste sick) Sr. Heiligkeit durch die Regirrrrng vorstellen, vor dieser lcßtercn odcr der von ihr dazu bezeichneten Person din Eid zn schwören, daß fie die Vrrfaswng der Republik aufrccbi halten und vertheidigen, die Souveräneiät, Rechte und Prärogaiioe derselben fich nicbt anmaßen, den Ge- seßen, Befehlen und Verfügungen der Regierung gehorchen und sie erfüllen werden.

Art. 17. Sowie die E:“énannien diesen Eid geleistet Haben, können sie in die Ausübung ihrer Jurisdiktion eintreten, wobei die Regierung dem kirchlichen Kapiteln die betreffenden Weisungen giebt; doch beziehen fie die ihnen zustehenden Einkünfte erst nach erbaliencm Fiat Sr. Heiligkeit.“

Die Frist lief am 19, April ab. „Da aber,“ fäbrt der Präsident fort, „dcr päpstliche NuniiUs in St. Domingo mir am 20. auzeigte, daß er zufolge ihm gewordrner Wrisung am 21. nach Trinidad reifen wiirde, um Hrn.Guev-.1razum Vcrzicbi zubewegen, io glaubte ich einen neuen und leßtenVeriuckinacben und das Ergebniß der Brratfzung des Monfigiior Rocca Cocchia mit dem Hrn. Ex-Erzbiscbof abwartcn zu müssen. Gestern endlich, am 8. Mai, wurde mir die amtliche Mittheilnng, daß Hr. Guevara die Verzicbtleiftung verwc-igere, und überdies ist mir zur Kenntniß gekommen, daß der Nuntius gar nicht die Voil- macht erhalten hat, ihm den Verzicht aufzrrerlegen oder ihn ab-

]

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zuseßen. Es sind nunmehr alle diplomatischen Miiiel zur Re- gelung der erzbischöflichen Frage erschöxft. Un gelöft darf dirseihe aber nicht auf die nachste Regierung übergeherr, wenn man nicht diese imd die Sache der Nation gefährden will. Als jeßiger Vertreter dieserS-xrhe habe ich ein Gesehwntworfen, welches dir venezolanische Kirche von dem römischen Bischof unabhängig macht und vorschreibt, daß die Pfarrer von den Gläubigen, die Biscböfe von 11911 Pfarrernund der Erzbischof vom Kongreß gewählt werden, in Rückkehr zu der von Christus und den Apoßekn grgründeren ursprünglichen Kirche.“

Der Kongreß zögerte nicht mit seir-ier Antwort. Noch an demselben 9. Mai seßte er, „durchdrungen von dem Ernste der Lage, die der Starrfinn des «Erzbischofs Guevara und der römischen Kurie geschaffen,“ einen Ausschuß zur Fefifteilimg des

' Geseßentwurfs ein.

Zehn Tage später legte der Ausschuß die Frucht feiner Ar- beit vor. Guevara, sagt der Bericht, hat alles gethan, um dem Ultramontaniömus die Herrschaft in Venezuela zu geben. In seinem Seminar ließ er die ausschweifendsten Lehren des- Jesui- tismus vortragen. Aus Rom brachte er einen KonkordarSent- wurf mit, der den VolkSunterricbt und alle Wissenschaft dem IesuiiiSMU-s überliefern soliie. Im Einzelnen wird nun die Theilnahme des Erzbisckwfs an dem Anfstande geirbildert: wie er dcn aufriihrerischen Banden seinen Segen gespendet, wie er eine Aebiisfin überredet, meuterische Soldaten in ihr Kloster zu nehmen und es in eineFeßung Verwandeln zu lassen; wie er von der englischen Insel Trinidad aus, wohin er gefis- hen, neue Unruhen in Venezuela anzustiften trachte. Aus Gue- vara's und seiner Vorgänger Geschichte wird die Folgerung ge- zogen, daß eine kirchliche Hierarchie eine stete Gefahr für das Land sri. Die Geistlichen seien mit selienen AUSUahmen ireue Diener des Altars und gute Bürger, fie pflegten den Dienst der Religion, zu der fick) die Mehrheit der Vcnezolauer bekcnnc. Die Hierarchie dagegen übe ihre religiösen Pflichten nur zum Scizeiue, und gehe auf den Umsturz dcr souveränen Staatsgewalt aus. Neu anknüpfend an diese Betrachtung, geht der Ausschuß noch Über die Vorschläge drs Präsidenten hinaus, indem er der Kirche selbst die bischöftiche Ordnung nimmt.

Das Geseß, welches bei Abgang der icßien Post aus Ca-

racas, am 20. Mai, die erste Lesung im Senat erhaiten hatte,

und für dessen schließlicheAnnahmc das Ansehen seines Urhebers, des Präfidenten Guzman Blanco bürgt, hat folgenden Wortlaut:

Art, 1. Da die VeriaffrmZ der Republik die Rsligionsireibcii erkläri, ist das öffentliche Odér private Briennmiß jcgiicdcr RéliJiO-U frei, vorausgeskizt, daß durch die Ausübung dersribrn drr öffeniiicbe Frirdr nicbt grsiört, die Sitte nicbt verlrßi und die brrfassungdmäßige und geseßliche Ordming nicbt baeiniräcbtigi werde. Art. 2. Da LS der Verfcifsu-g gemäß keine Staatsreligion girbt, so find die brstrhen- drn und noch etwa ikis Land kommenden Religiora-sn auf die Almosen „oder Opfer ihrer beziiglicbeii Bchnnrr angrwiesrn. Art. 3. Vinkzneia hat das Recht, die Geisilicben jrdweden Tiiekcnniniises ricbi zuzulassen odcr auszuweisrn; welches: Recht durch die naiionale Reqierung gegen soicbe GÜÜUÖL angxübi wird, die ibr der öffemiicbcr. Ordnung oder der Souveränrtät dcr Ropnblik gefährlich erscheinen. Art. 4. Vraxzuela duldet in feinrm Gebicie Weder Erzbischöfe, noki) Bischöf-I, "rwrb» ' kirchlicbr Kapitel, nocb irgend wslcbe Art von kirchlicbrr Hicrarcbie, weil dieselben mit den Recbien der Unabhängigkeit und der Sonve- ränctäi dcs Valeriaridcs unvereinbar sind. Art. 5. Kirchcn odrr reli- giöse Genossmfcbarten können kein unbeweglichc's Vermögrn rrwrrben, und Kirchen, die folcbes besitzen, bedürfen der Erlaubris; der Regie- rung, um es in_vrräußxrn. Art, 6. In dem Gebiete der Repubiik dürfen kein Syilabus, krinr Brillen, Barrvrn, Rkskiipie, Encykiiksn, Hirte'nbriefe odcr Eriasse kirchlicher Brhörden irgrndweickoer Religion veröffentlicht, verbreitet und ausgeführt werden, Art. 7. Es ist den Geistlichen verbotrn, in Reden, Predigten, Eriassen, für die Ocffxnt- lichkeit bestimmirn Schriftstücken die Gesetze, Verfügungen, Urtbeile, Vsrordmmgm der Zrirßgebenden, voiiziolzenöen, richterlichen und ver- waiteudcn L*"ebördrn als der Religion zuwiderlaufcnd darzusikllxn, durcb dergleichen Handlungen oder Schriftstücke zum Unge- horsam gkgkn dir Gesese oder gegen Brbördcn und Vranxten der Republik aufzureizrn, oder durch Linspislungen, Rathsébiäge, per- sönlich" Tadcl oder auf irgendwclebe andere Art das Gewissen odcr den Frieden in den Familien oder zivischen eixizelnxn Personen'zu siören oder die Cbre irgend Jemandes anzugreifen. Art. 8. Kein Geistlicher, w-klcbcn Bekenntnines rr ici, darf sich wii dem öffeniiicbrn Unirrrichie befassen. Ari. 9. Die bisher in dem SiaatSbudget für iircbiicbe Zwrcke ausgeworfcnrn Summen werden dem VoikSunierricht überwiesen. Art. 10. Uebertretung dieses Gesrßes wird ais An- maßung der Rechte des Staates mit Verbannung durch die Regirrung geahndet. Art. 11. Lilie Gessße iiber kirchliches Patroxai und aUe dem gegenwärtigen GeWe zuwrderlaufende Bestimmungen werdrn hiermi'k aufgcbobcn.

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R ZK Inserate für den Deriiieben Reiibs- u. Kst. Preuß. Staais-Anzeiger, das Ceniral-Handelöregiiier und das Postblait nimmt an: die Königliche Expedition

dex Druksrhrn Reich5cku3eigcr5 und Königin!) Preußischen StaatH-Anzeigers: TK Berija, 8.77. Wilhelm-Straße Nr. 82. R

Deifeirtiicbre

1, erokbriaio umi UridsrßnoburiZZ-Zarbsu_

2, Zirdbastaijorrdg, Zufxxsbotex, soriaäiwßsn n. äsrsi,

3. ?Grkäufo, ?eryacbbaußou, Sadmjßsjonsr; 610

4, )'81'100811113, .Imorrisarjon, Jiristbinng u. 5. N, 7011 öß'svxljobon kapiorsn,

(Froüßbanäol,

7. [4er3eron Wsdjxon, „45, Tbsatkk-QUWTJSU. Z. B"aij0n-Uaobricbden. ;

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[ 5. LUÜUIÜZSÜS Eißbözsswsuts, Kubriiwy mm 6. 761'8011151161-6 öakauuti-OUMZM.

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. R Zßzeiger* “Inserate nehmen an: das Central-Auuoncen-

Bureau d_er deutschen Zeinm en zu, Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen xbeditioncn des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haaseusteiu & Vogler, G. L. Daub: & Co.. E. Scklotte, Büttner &. Winter, sowie alle übrigen größeren Annoucen-Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

[5706] Oeffentliche Vorladung.

bus, 2) der Johann Friedrirb anpa aus Preilack, aus Cottbus 4) der

dabsr, 10) der Johann Martin Kielow daher, 11) der Friedrich Eckeri daher, 12) der Martin Dobring aus

Peitz, 15) der Ferdinand Emil Paui Marx daher, 16) der Ferdinand Reinhold Theodor Schulze aus Ottendorf, 17) der Johann Friedrich Pfißncr aus aus angeklagt: im Jnlande

der Flotte zu extziehen, ohne Erlaubnis; das Bun-

bikks angélwlien zu haben. Es ist dröhalb gegen

Strafgeseßbirchcs die Untersuchung wc'gen Vergebcris gegen die öffcntlicbe Ordnung durch Entzirlxmg von Folgende Personen' d;,m EinircLilt-ettin de,? éienstd dss ste_brxldJ HFW] ißt St d p 1'" [“ck sch“ und d'r m ' ' 0 er der ; o e ero ne un zur mun : rn sec- gee en an e er oni ) zu er eincn 1 1) Okt Kauimcmn Carl Emmmei Richter aus Cott- Fndluxjg rin Txxmäté auf den 10. Oktober KWL“, * » “* - » - ' orm na ?- r, im SißaiigSJimmer r., '3) “er «pinncr UlsteéHYYmäthY/ZY “JOMULLU des unierzeJckrneien Gericbis anberaximrworren. Die Rodig daher, 5) dsr Hrrmann Hirsch OZkakÉZTFimZ Angeklagten iverdxn aufgefordert, m diejem Tcrmme lowiß aus Krieschow, 6) der Johann Friedrich Kielow znr festgeseßtrn Dtm)“ 3," ZriMW. und Z“.“ zu aus Turnow 7) der Wilhelm Woiiow aus Tauer ihrer Beribcidigung dienenden BrwerörniUelznr Frein? . " . k 8) der Martin Pampa daler 9) der JohanqNagoU' zn bklvgcn oder solche so zrittg vor dem 'Teimme selbetn yrrfabrewwerdrn. CUstrin, den 15. Ju1i187 ). ) * anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigrfcbafft Königliches KrengkrlÖk. 1. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen :e.

Donnerstag, den 20. Iuii c.. Vormitta s 10 Uhr, sollen auf dem hiesigrn (Hestüihofe 1.0 b s W „_ 12 ältere und jüngere, meist noch deckfälxige [5745] Hengste des Königlichen Pommerschen Landgcftuts, öffentlich meistbietend, gegen gleich haare Bezahlung und unter den im Termine selbst bekannt zu machen- Seilscheibenserüstes für den Camvhauien-Schacht den Brdingungen verkauft werden. über diese Pfrrde geht aus den“ vom 17. Juli c. ab im hiesigen Kaffrnlokal zur Emp Landge

WedeZj köänen. ck E “ck

. . „„- - - - mit er ntersu an und n eioung 1T! con-

.FZÜYW 11194) 152 deÉdFHIYrJZZFYiKZYrLfr ZZZ rumaoiam verfahren Herden. Cottbus, der_119.Juni ' 1876. König1ichss Kreißgericbt. 1. Abtheilung.

Die Miiiiärpflichiigcn 1) Wilhelm August „Karl Drewitz, 18) der Hans Pampa daher, 19) der Rein- Holz, geboren am 29. September 1855 m Feldichcn, bold Maituscbka daher, 20) der Johann Friedrich 2) Herrmann Wilheim Albert Kistler, geborrn crm Bossenz aus Drehnow, 21) drr Hans Konzack aus 24. Juli 1855 in Ncumübl, 3) Gustav Friedrirb Drachauscn, 22) der Friedrich CarlAdolpb Böttcher Franz Koepke, geboren am 4. Dezember 1855 in

ottbns, 23) der Ferdinand Adolph Adam da- Gruenrads, wc'rden angeklagt: dem Eintritte m den HW 24) der Emil Paul Albrecht aus Sandow, sind Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sicb dg- . , von der Königlichen StaatSanwaiifrbaft bierselbst durch entzogen zu haben, daß sie ohne Crlqubmß [irgenden Listen hervor. in den Jahren 1872 bis das Vandesgebiet verlassenbaben oder nacherrcicbtem 1876„ais_Wehrpf1ichtige, in der Absicht, sich dem militärpfliiiztigrn Alter sich außerhalb des Bundes- ElUMkt m den Dienst des stehenden Heeres odcr gebirtes arifbaiten. , _ Sirafgeseizbucbes für das Deutsche Reich, und ist dxsgrbierveriassen, beziehentlich nach erreicbiem mili- ] deshalb grgsn dieselben durch Beschluß des unter- kakalikhlicn Alter sich außerhalb des Bundedge- eicbneten Gerichts vom bexitigen Tage die Unter- . ?uchuvg eröffnet_worden. Dtejclben auf Grund des §. 140 Nr. 1 des Reichö- lung hierüber ijt ein Termin auf den 4. Oktober

Jm Falls drs Ausbleibenii wird

Vrrgeben grgen §_ 140 des Holzverkauf

EU?] Vertbeidigung dienrnldzryn BrweiGZmithTl smii“ zur „„ -- » - , x., ., ...-„,..., ., te e zu bringen oder io e dem eri o zritig ' -- , vor dem Termine anzuzeigsn haben, daß sia.» noob *“ us bester und schonmk dazu herbeigrscbaffi werden können. Ausbleibens der Ang klagten wird mit der Untle- suchung und Entscheidung in aontxrmacram gegen die-

i

1876, Vormittags 11 Uhr, im Sißungssaale Totaliiäi dcs Belaufs Klein-PEZZig (das Kicfxm- Nr. 1 dcs unterzeichneten Gerichts anberaumt, in Srbeiihblz auf den „Schlägen in größeren Looicn) welchem die obengenannten Angeklagten zur fest- öffentli an den Meistbietenden verkauft werden.

Peet; 3, Juli 1876. Der Oberförster.

-. 1. ".“

Jm FAU“ des """" Lage und dessen Umgegend habe ich dic: ;. :,; vor,iigl. Zinshäusrr. “sowie herrsäxaftlickxr ._.- “.“ Vi en mit alten schauigen Gärten, mxr ; (' theilweis Stalluug, Remise 2c., von , ".] 30,901) «FIB jbis 800,000 ka untcr dsn . gün tig ten 2 ingungxn zu ver ai: en. [1747] Friedrich Rtebr, " " Raub und Kommissioudgefämst - (1). 1277.) in DreSden, Victoriaitr.20.

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Veknnntmuckxung.

Die Lieferung und Aufstellung eines eijxtneu

[5662]

Das Nähere Nr. 11. der 1. Königlichen Steinkohlengrnbe „Dudweiler Jaegersfreude“

angnahme bereit soll im Submissionörvege vergebm werden. iiit Labe-Z, den 28.Jnni1876. DerLaudstaUmeister.vSchiuttcr. im Bureau der unierzcichneicn Jriipektion eiiige1eben

Dic Lieferimgsbediugungen nebst Zeicbmmg können

oder gescn Erstattung der Kopiaitcn bezog-n werden und sind entsprechende Offerten bis zum 17. d. VI.,

Aus dem Königlichen Forstrevier Peeßig ichn: Vormitta s ]] U 1: ein ureicbcn. 1) den 28. Juli er., Vormittas 10 Uhr, UU g h ' z Gasthof von Obst in Zebden, („„When-, Bucbmq Zur mündlichen Verband- Elseu- und Kiefern-Brcnnbölzer von deri Schlagen der Zagrn 22, 31, 56, 60 und 65, sonore aus der

Grube Dudweilxr, den 1. Juli 1876.

Königliche Verg-Jnspcktion 117.