1900 / 127 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Urkundlich unter Un erer ö ' en ändi en Unterschrift und beigedrucktem Königlichen ZUM? h g GegebenBeaiu "mt Sthloß, den 26. März 1900, (11. 8.) Wilhelm 11.

ürft zu Hohenlohe. Dr. von Miquel. von Thielen.

eiherr von Zammerstein. Schönstedt. Vrefeld.

von Goßler. rafvonPosadowskt). GrafvonBülow. Tirpiß. Studt. Freiherr von Rheinbaben.

Vertrag,

betreffend Uebertmee des Betriebs der Nebenbahn '*Abaus-Enschede.

Zwischen der Abaus-Ensckoeder Eisenbahngesellscbaft zu Ahaus. vertreten durch ihren Vorstand, der seitens der General- versammlung der Aktionäre dieser Gesellschaft (1. (1. 23. Dezember 1898 hierzu ermächtigt ist, einerseits

und der Holländischen Eisenbahngesellschaft zu Amsterdam, vertreten durch ihren Administrationßratb, der hierzu von der General- versammluna der Aktionäre dieser Gesellschaft (1. cl. 16. Juni 1899 ermächtigt ift, anderers eits, ift, vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen StaatSregierunaen, folgender Betriebsüberlaf-lungs- vertrag verabredet und abgeschlossen worden.

Artikel 1.

Die Abaus - Enscheder Eisenbahngesellschaft, welche in diesem Vertrage überall mit „Etgentbümerin“ bezeichnet werden wird, verpflichtet sich, den Bau der von der Königlich preußischen Regierung am 2. Auauft 1899 konzessionierten vollspurigen Nebenbahn von Abaus über Wefsum und Altstätte bis zur Landesarente sowie der von der Königlich niederländischen Regierung am 23. Juni 1899 konzessionierten wolltvurigen Nebenbahn yon der Landeßgrenz e nach Enschede auSzufübren.

Der Endpunkt der Nebenbabn AbaUS-zEnschede befindet sich zu Enschede bei km 34,207 des Geldertch-OVetyffelschen Locaal-

spoochg. Artikel 2.

Die Eigentbümertn verpflichtet fick), die in Artikel 1 bezeichnete Eisenbabn innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren i?aÖ erfolgter Genehmigung dieses Vertrags seitens der beiden Staatéreaierungen der Holländischen Eisenbahngeselltchaft, welche in diesemV-ertrage überall mit „Betriebsübernebmerin' bezeichnet werden wird, vollständig fertig gestellt zu übergeben.

Zu dieser Verpflichtung gehört drr Erwerb aller für die Neben- bahn nötbigen Grundstücke, und zwar frei vort aklen Rechten und Lasten, ferner die Herstellung aller tür den Betrieb erforderlichen Bauten, Anlagen und Einrichtungen.

Hierin sind zu rechnen:

8. die Eisenbahnlinie nebst allen dazu gehöreüden Bauten, wie Brücken, Durchlässe, Weaeübergänge, Ausweicbung- und Kreuzuns- stellen, Wärterbuden. Einrichtungen wie Stcherbeit§yorrichtungen und (Finitiediguugen, letztere für Deutschland euttpreHend dem § 7 der .Vabnotdnung für die Nebeneisenbabnen Deutschlanis vom 5. Juli 1892“ (ReichZ-Geseßblatt Nr. 36) und für Niederland nacb Maßaabe der Artikell und 3 der Abtheilung 14 des Königlichen Erlasses vom 26. Mai 1890 (Staatsblad Nr. 93);

1). alle für das Publikum sowie für dei Stationsbetrieb noth- wendigen BabnboWanlagen, wie Empfangßgebäude, Bahnsteig, Brunnen, M:gazine, Retiraden, Einfriedigungen, Zoll-Nevisionssaxl, Zoll- schuppen, Hüter- und Lokomotimcbuppen, ViebramVen. Lokomotiv- und Wegen-Drebscbeiben, Werkstätten, Lazerpläße, Befestigung und Bekiesurg Der Zufubrwege;

c:. das übrige unbewegliche Inventar der Bzhnböfe und der Bahnstrecke, wie Schwellen, Schienen, Weichen, Wafferkrabnen, Wafferreservoirs, Wafferbebevorricbtanaen, Brückenwaagen, Hebe- krabnen, Laternenpfäble mit Laternen, Abtheilunaszeichen, Neigttngs- zeiger, Merkzeichen, Warnunastafeln_, Telegravb, Telegravbleitunß ttnd Svrecbarparate aaf den Babnbören, Signale auf der Bahnstrecke und den Bahnhöfen.

Die Verpflichtungen der Eigeetbümerin Und die AnivrüÖe der thriebßübernedmerin binstcbtlich des Baues der Nebenbahn werden unbeschadet der durch die Konzetsionsurkunde vorbebaltenen staatlichen Festsetzungen besonders vereinbart und in einem Bauplan festgestellt,

welcher von beiden Kontrahenten zur Genehmigung unterzeichnet wird.

Artikel 3.

Die Eigentbümerin bat den Bau der Nebenbahn r-acl) den von den beiden Kontrabenten tzereinbartert und yon den beiderseitigen Regierargen genehmigten Plänen und Bedingungsbesten herzustellen.

Die Eigentbümerin ist nicht berechtigt, in dert feststehenden Plänen und Bedinguaneiten obne schriftlieloe Genebmigung der Yetriebéübernebmerin bänderungen vorzunehmen oder zu ge-

atten.

Die Veiriebéüberr-ebmcrin ift berechtixit, stb zu jeier Zeit zu überzeugen, daß der Bau den vorliegenden Plänen und Bedingungs- beiten entsprechend aUZJLfÜbtt wird.

In der“. Lieterungtverträgen für Schienen sell bestimmt werden, deß die Lieferanten tebtt Jahre lang. vom 1. Januar des auf die Lieferung foiaenden Jahres an gerechnet, für die Schienen haften; auSgenommen hiervon sind die Sebieneit, welcbe durch Entgleisung zerstört oder tar Herstellung von Herzstücken oder Weichen verwendet werden.

Die Eizentbltmerin darf ohne icbriftliche Genebutigurtg der Betriebsübernebmerin bei dem Bau der Nebenbabn Dritten gegenüber keine betriebbelastenden Verpflichtun-„ten eingeben.

Artikel 4.

Die Eigentbümetin Verrflichtet fick), die Betriebsmittel (Leko- motiVen, Perscnetr- und Gepäck, Gitter- und Viebwagen) sowie das beweglich? Juventer, entsprechend dem zwiicbrn den Kontrahenten Räber zr! vxreinbarenden Verzeichniß 111 stellen.

Jnsorveit das eine rdar des ardrre nicbt aus dem bei Ter Ve- triebsübernebmerin vorhandenen Vorrath übervommrn wird, geschieht die Anfertizxng nach den yon ier BetriebIükernrbmerin genehmigten Zeichnangen und Bedingungen.

Die ftir die Anfertigung und die Einstellung der Betrieismittel erforderliche (Henibmigttn-c; der Regicrang wird seitens der Betriebsüber- nebmetin nachgefttcht.

Artikel 5.

Die Eigentbümerin etmäétitigt tie Netriebéülernebmerin, Ver- träze über Babnansckoiüffe, BQÖKÜMZMWLU oder gemeinsrbaitlicke Benutzung den Bahnhöfen oder B&Htistrcckert im Namen der Eigen- tbümerin abzuläpließen.

Artikel 6.

_Die Betriebsübemebmerin übernimmt dert B-trieb der in Art. 1 brzewlp-etrn_Nrbcn'czlxn auf ihre Kosten vrd ibr Risiko. Die Eigen- tbümcrin tritt ihr zu dem Zweck dte in Art. 4 brzeichneten Gegen-

.- ftärtde leibweiie ale.

Die Betriebsüöcrnebmetin Verpfliclptet fiel), die Bestimmungen der Konzelfionen d:r Nebenbxbn binfichtliclck drs Betriebs zu erfüllen und den bettcdettke-t 53er noch zu erlaffextden Gesetzen Und y,esetzlichert Ver- ordnungen binfiFytliÖ des Betriebs narbzukomrrten.

Artikel 7.

Die Betriebsübernebmerin muß über di: Wirte»:bet'itellungskolten, welcbe t:“,iblxze ron Krieg, Aufstand,E15gxng,D-1mmbrüchen, außer- newöhniirl) iwbem Waffert'tande oder böberer Gewalt entstehen, der Eigentbümerin jährlich Rechnung legen.

Für diese Kosten wird die Eigcrttbümerir. „elastet, jedoch obne Anrichrung ven Zinsen.

Artikel 8.

Die Betriebsübernxbmerin hat für die Feuerversiröerung der Gebäude Sorge zu tragen oder den eventuellen Schaden auf ihre Rechnern.] zu Übernehmer.

Ferner übernimmt die BetriebIÜJernebmerie kiejénixzen Lasten, welche nach den bestehende“. oder 1101) zu erlatiettdett Gesetzen für Krankerrkaffe, Unfall-Versicberung und Alters- und Invaliditäts-Ver-

sicherung binstchtlich ihres auf der Nebenbahn besch1ftigten Personals

zu leisten ad. Die teuern, welche auf das Ei eutbum der Nebenbahn fallen,

bleiben für Rechnung der Eigentbümer n und sixd von dieser ju ent-

richten. . _ Artikel 9. _ Sobald innerhalb der in Art. 2 bestimmten Krist die Nebenbahn vollendet und von den Regierungen abgenommen und ferner dre in

„Art. 4 bezeiÖneten Betriebßmtttel und beweglichen vaentarftücke von

der Betriebsübernebmerin und von der Regierung genehmigt sind, muß die Betriebsübemebmerin den Betrieb beginnen.

Die Eigentbümerin muß mindestens drei Monate zuvor von der beabsichtiaten Uebetlieferung der Nebenbahn, im laut dieses Vertrages

betriebsfäbigen Zustand, der Betriebsübernebmerin Kenntnis; geben.

Die Uebergabe der Bahn zum Betriebe wird mittels proto- kollariscber Verhandlung vollzogen, weltbe durcb beiderseits zu er- nennende Bevollmächtigte zu vollziehen ift.

Artikel 10.

Die Instandhaltung der Babu nebst sämmtlichemZab-ebör, sowie der in Art. 4 bezeichneten Betriebßmittel und beweglicher: Inventar- stücke geht mit dem Tage der Betriebsüber-tabmx auf die Betriebs- übernebmerin über. Leßtere erhält für die gewöhnliche Instandhaltung der Bahn während der ersten beiden Jahre nach der BetneHSeröffnuug seitens der Eigentbümerin eine Summe_von zweitausend Gulden, zahlbar nach Ablauf dieser beiden Betriebsjahre.

Artikel 11.

Innerhalb eines Monats nach Ablauf der beiden ersten Vetriebs- jabre findet eine definitive Abnahxne _der Bahn nebst Zubehör durch beiderseits tu bestellende Bevollmacbttgte statt. _

Ueber die Abnahme wird durch die Beooilmachtigten eine proto- kollarisebe Verhandlung aufgenommen tznd vollzogen.

Falls sirb bei dieser Abnahme Mangel an den Bauten beraus- ftellen, welche auf schlechte oder ungenügende Herstellung_zurückzu- führen sind, fallen die Kosten der Beseitigung !olckoer Mangel der Eizenrbümerin zur Last und müssen van dieser innerhalb 30 Tagen nach Einsendung der Rechnung der Betctebsübernebmerin zurück- gezablt werden.

Bei dieser Abnahme bat die Eigeutbümerin der Betriebsübernebmerin Abdrücke der sämmtlichen Pläne und Bettbreibungen der Baawerke, Pläne dez Terrains und Abschritten der Akten über den Grunderwerb und der sonstigen Verträge, welch: für die Betriebsübernebmerin zu diesem Zwecke von Jntereffe smd, zu übergeben.

Artikel 12.

Alle bauliÖen Ergänzungen, Verbeffsrungen oder Erweiterungen, welche seitens der Betriebsübernebmerin für nötbig erachtet oder durch Kontessionen, Geseße oder gesetzliche Verordnungen auferlegt werden, müssen von der Betriebsübernebmerin ausgeführt werden.

Für diese Aasgrben wird die Eigentbümerin obne Bereehnung

von Zinsen belastet. Artikel 13.

Alle erforderliche Vermebrung 'der nach Art. 4 von der Eigen- tbümxrin gestellten BetriebSmittel und beweglichen Inventarstücke übernimmt die Betriebsübernebmerin für ihre alleinige Rechnung.

Diese Gegenstände bleiben Eigentbum der Betriebßübernebmerin.

Alle Aenderungen und Verbefferungcn art den von der Eigen- tbümerin laut Art, 4 gestellten Betriebßmitteln und Jnventarstücken, welche die Vetriebzübernebmerin m_ötbig bält._werden von dieser vor- genommen und die entstandenen Kotten der Eigentbümerin zinsles in Rechnung gestellt.

Wenn die Betriebsübernebmerin während des Betriebs oder bei der Beertdigung dieses Vertrags in Außtübrang des Art. 27 8111) i) die in Art. 4 bezeichneten BetriebSmittel oder Inwentarftücke durch äbnliche ersetzt, geben die erseßten Stücke in ihr Eigentbum über.

Artikel 14._

Die Höhe der Baukosten wirr; auf Grund einer aufzustellert'Den Baureckynunq durch besondere V'rbattIlung der vertragsäoließenden Parteien in foleenden, getrennt aartufübrenden Abtbeilungen:

]) die Niederländische Strecke,

2) die Preußische Strecke,

3) der Bahnhof Ahaus, nachgewiesen.

Jnrterb-Jlb zweier Monate nach Ablauf des zweiten Betriebs- jabres wuß 17er Abtchlus3 der Baurechnung erfolgt sein.

Unter den Brukosten sind alle Kosten einbegriffen, welche in direktem Zusammenbang mit dem Bau der in Art. 1 genannten Eitenbaixn, gemäß dem in Art. 2 genannten Bauplatte stehen.

Artikel 15.

Der AniÖaffungkprris der in Art. 4 bezeichneten Betriebsmittel und JnVZntarstücke wrrd von den Kontrahenten vrotokotlariscb durch spezifizierte Angabe festgestellt, lllnérhälb zweier Monate nach Ablauf des zweiten Betriebxjabrs.

Artikel 16.

Die Betriebzübernebmeritt erhält alle Eintrabmen und Erträgniffe der Nebenbahn ob.:e jede Au-Zrtabme, inebesondere auch die Ver- ßütunqen dritter Eisenbahnverwaltunqen für eine Mitbeitußurtg von Bahnböien vier Bahnltrecken, insofern dieselben in jährlichen Zahlungen bestehen, die Erträgnisse aus den Vermietbungen und Pachtungen u. s. w.

Andererseits trägt die Betriebsübernebmerin alle Außgaien, welciye infolge des Betriebs erttt'teben, soweit sie nicbt außdrücklick) in diesern Vertrag für Rechnung der Eigentbümerin übernrtmmext sind, allo auch die Ver.],ätungert an dritte Eisettbabnverwaltunaen für die Z).)kitbemuZU'tg vort Babyböten oder Bahnstrecken, insoiern dieselben in jährlichen Zablungett berieben.

Artikel 17.

Die Betriebsübernebmerin vxrpflicbtet sich, nach dem Ablattf eines j den Betriebéj'tbres, Von dem Tage der Betriebserbffnung 5er Nebenbekm att ereéonct, der Eigentbümertn zu zablen:

xt. emen 5 etrag gleichstebcnd der Summe von vier Prozent des auf dre Aktien .1 einerzaWten und nicht turückgezablten (GesellsckxaitI- kwitals der Eigertbümerin in Höhe von einer Million Mark oder Sechßbtmderttausenx Gulden,-

1). einen Betrag gleicbstebrnd der Summe von drei Prozent des anf die 511711211 13 eingezahlten und nicht zurückgezahlten Getellscbaite- kzwitais der Eigentbstmerin im Höchstbetrage don tüttfbunderttausend :))-Fark 05er dreibunkerttaukenö Gulden. _

Falls tas erste Betriebéiabr weniger als zwölf Monate zählt, so

ist ratüber nur em verbältttißmäßiger Theil der beiden genannten Zablu-gen t)€rtch1:ld:t. _ Artikel 18.

Falls die Vetriebseinpabmen in irgend einem Jahre die Betriebs- kosten und den in Art. 17 5111) 5 genamtten Betrag nicht erreichen, so bleibt das Defitit zu Lasten der Betriebsübernebmerin und findet eine svätere Verrechnung d33!elben nicht statt.

Dageger] ist die Zahlung des in Art. 17 5111) i) gekannten B3- trages alz ein xinsenloseI Darlehn zu betrrchten, wofiir die Eigen- tbümerin wen der Betriebeltbernrbmerin belastet wird, [3119 und inso- Weit jette Zahlung in irgend einem Jabre durch die BetriebSeinnabmen nach verierixem 215599 von _

:x. fünfundzwanzißrauser-d G1ldcn für Betriebskosten,

i). "cretunddreißig Cents pro Zu,kch19mcter, welcbsr im regulären Dienst melt: zurück,;elegt sein wird als von fünf Personenzügen in jßder Richtung, -

0. dem in Art. 17 5115 3 genannten Betrzg nicht gedeckt wird.

_ Artikel 19.

Wenn tie ElrtttalJMLn in irgend einem Jahre die Summe der in Art. 17 5111) a und i) und in Art. 18 5111) 8. und 5 genannten Be- träge übersteigen, so wird das Ueberscbiekzenbe zunächst zur Rückzahlung der 11an Art. 18 Ab)“. 2 13511 der Betriebsübernebmerin der Eigen- tbümerin zinslos rorgesciyxttenen Summe verwendet.

Von rem danach VkrYWlbküDLU Einttabmenrest wird der Eigen- tbümerin abermals ein Betrag gleich der Summe 90:4 eitem Prozent des aui die Aktien 13 eingezahlten und nicht zurückzexablten Gesell- schxitskapitzls der Eigentbümerin überwiesen und soll schließlich von

dem alsdann norb übrig bleibenden Rest die Betriebsüberttebmexjn 25 0/9 und die Cigentbümerin 75 0/0 erhalten. * Artikel 20. Das Betriebsjahr beginnt mit dem 1. Januar und endigt am 31. Dezember. *Das erste Betriebs'abr beginnt mit dem Tage. der Eröffnung des liebenden Nebenbahn nnd endigt mit _dem fol,

Betriebes der in Rede genden 31. Dezember. ' Artikel 21.

Die Betriebsübernebmerin veryflirbtet sich, der Eigentbümnin allmonatlicb eine Aufstellurig der Einnahmen zu überreichen.

Diese Ausstellung soll getrennt sein nach

a. aus dem Personen-Verkebr,

b. aus dem Gepäck- und Hunde-Perkebr,

6. aus dem Verkehr von lebenden Thieren, Wagen u. s. w.,

(1. aus dem Güter-Verkebr,

S. aus außergewöhnlichen Einnahmen.

Artikel 22.

Die Außzablunz der in _Art. 17 bezeichneten Beträge und der nackt Art. 1,9 Abs. 2 der Etgentbümerin zustehenden Beträge hat nach Ablauf eines jeden Betriebejabres bis oder am 1. Juni des folgenden Jahres zu geschehen. _

Artikel 23.

Die Betriebsübernebmerin ist berechtigt, alle Tarife obne Zu. stimmung der Eigentbümerin, jedoch unter Berücksichtigung der diesbezüglichen geseßlichen und ronzetfionsmäßigen Bestimmungen, festzusetzen.

Artikel 24.

Die Zabl der regelmäßig verkehrenden Züge mit Personenbeförde- rung soll nf nach jeder Richtung betragen. Der Fahrplan wird ua:!) gemeinsamer Beratbung zwischen den Kontrahenten festgesetzt. _ _ (Fine Vermehrung der Züge kann nur mtt gegenseitiger Zustim- mung stattfinden. Artikel 25.

Die Betriebsübernebmerin verpflichtet sich, den Vorstands.“

mitglierern und den Aufsiclnsratbsmitgliedern der Abanb-Enscheder Eisenbahn während ihrer AmtSdauec Persönlich kostenfreie Fahrt über die in Art. 1 bezeichnete Eisenbahn in der höchsten Wagenklaffe zu

gewähren. Artikel 26.

Dieser Vertrag wird auf dieselbe Dauer, für welche die Kon- zessionsurkunden der in Art. 1 bxzeicbneten Eisenbahn gelten, ab- geschlossen.

Der Vertrag gilt als rechtlich aufgehoben:

1) wenn die deutsche Tbeilftrecke von der prcußisrhen Staats- regierung verstaatlicht wird. oder

2) wenn die auf niederländischem Gebiete belegene Tbeiistrecke vqndderdniederländischen Staatßregierung irt Eigentbum übernommen wtr , o er

3) wenn das Eigentbum der Betriebsübernebmerin von der niederländischen StaatSregieruag übernommen wird, 95er

4) wenn die Betriebsübernebaterin ihrer Rechte zum Betriebe von Eisenbahnen verlustig erklärt wird, oder

5) wenn die Betriebsübernebmerin aufhören wird, die Geldersch- Oberyffelscb: Lokalbahn und die Lokalbahn Enschede-Oldenzaal zu betreiben, oder

6) wenn die Betriebsübernebmerin bon ibrer Befugniß zum Art- kauf der Nebenbahn Gebrauch macht.

Wenn dagegen ill den 8115 3 und_4 erwähnten Fällen die nieder- ländische Staatsregierung den Wanted zu erkennen giebt, an die Stelle der Betriebsübernebmerin zu treten, mit allen aus diesem Vertrage folgenden Rechten und Pflichten, unter Uebernahme der aus diesem Vertrage berrübrenden Forderungen an die Eigentbümerin, to e_ndizt dieser Vertrag nicht. Die Ei-geutbümerin Verbindet fiel) in dietem Falle, unbeschadet der durch den Staatßvertrag zwiscbert den beiden Staaten zu treffenden Vereinbarungen, die niederländitcbe Staatßregierung an Stelle der thriebsübernebmerin tu fubstituieren.

Sobald einer der Kontrahenten Von dem Vorhaben der Regierun für die bier oben unter Z'ffer 1, 2 oder 3 erwähnten Fälle KenntniS erhält, 191 er davon tmyerweilt dem Andern Ntchrirbt geben.

Artikel 27.

Die Betriebsübernebmcrin ist yerpflichtet, bei Ablauf dieses Ver- tragez in gutem Zustand zurückzulietern:

3. die in Art. 1 bezeichnete Bahn mit allen laut Art. 12 aus- gekübrten Anlagen, soweit dietelden nix!)! rurch Ergänzungen, Ver- besserungen oder Erweiterunzen verfallen fi-Jd;

d. die in Art. 4 bezeichneten Betrtebßmittel und Inventar- gegenstände 01er deren Ersatzstücke, falls erstere verbraucht und ab-

gängig *rworden. Artikel 28.

Bei Beendigung tiefes Vertrages muß

1) die Eigentbümerin dcr Betriebsüberttebmeritt die Beträge zurückerstatten, tür welche sie naeh Art. 18 Ab). 2 belastet ist, sofern diese niciot schon nach Art. 19 Abs. 1 an die Betriebsübernebmerin ausgetablt find;

2) die Eigentbümrrin der Betriebsübernebmrrin die Beträge zurück;:blen, für welche sie nach den Art, 7. 12 im:) 13 belastet ist;

3) die Eiaentbümerin woa der Betriebsübernebmerin die bei Auf- bören dieses Vertrages aei der Eisenbabtt befindlichen Vorräthe und Brenematerialirn zum Selbstkostenyretse übernehmen.

Artikel 29. _

Die Eigentbümerin ist während der Dauer dietes Vertrages nicht berechtigt, ihre Eisenbahn, ihre Betriebßmittel oder ihr bewegliches Inwentar an Dritte zu verkaufen, zu belasten oder 311 verpfänden, noch auch ihre aus den Konzessionen und dtetem Vertrage entspringenten Rechte an Dritte zu übertragen. Sie ist ebensowenig berechtigt, einer Aenderung der Kottzesfionsbedingungen ohne Genehmigung der Betriebsüberneßmerin zuzustimmen.

Artikel 30. _

Streitigkeiten über diesen Vertrag, sowohl während seiner Dauer als bei seiner Aufhebung, sollen unter Ausrcblaß deet Rechtsweges Von drei Schiederichtern entschieden werden.

Von den Schied§richtern soll jede Ptztei einen wählen; der dritte wird von dem Präfidenten des Königlichen Landgerichts zu Münster ernannt.

Die Festscßung dieses Artikel; bezieht fick) eleicbfails, unbeschadet der dttreb Gesetze 05er di: Kontefsioneurkunden begründeten Zuständig- keit der Staatzregierungen, auf diejenigen Fälle, in welchen die in diesem Vertrage Vergesebere gemeinjckpaftlrcbe Beratltung nicht zu einer Uebereinstimmruzg gefübrt bat.

Artikel 31.

Die Betriebsübernebmertn ist befugt, die in Art. 1 bezeichnete Eisenbahn neben den in Art. 4 bezeichneten BetriebSmitteln und be- weglichen Inventarstücken, vorbehaltlich der Genehmigung der beider- seitieen Sraatßregierungcn, zrt kaufen, nachkem sie von dieser Aksicbt rin Jabr turk der Eigentbü-nerin Kenntniß gegeben bat.

Die Betriebsübernebmerin wird aiSdantt zahlen: _

5. Hundert Prozent des auf die Aktien „4 und 13 etitgezzblten und nicht zurückgezabtten Gesellschxsts-Kapitals der Eigentbumernt;

1). lJéti Betrag der fltr den Bau der Nebenbabtt von der Eigen- töümerén f-rner empfangenen Sabsidien, insoweit diese bei dem Ver- kaufe der N;benbabn zarück-utablen find; _

G _e. eine Prämie von iünfzigtautend Mark oder trerßrgtausend u den. Außerdem nimmt die Betriebsübernebmerin bei Ankauf der Neben- bahn zu ihren Lasten die Beträge, tür Welche sie nach den Art. 7, 12- 13 und Art. 18, Abloy 2, di:,21 (?_ikxttelntthZümetm belastet bat. r t e ' .

Durch diesen Vertrag soll an den Bektimmungen_über den Betrteb, welche in der:: Staatevertrggedoxn 27. Juni 1899, tuden pret-tßischn KonteYortSbrdinaungen vom 2. August 1899_ und in den nieder- ländii en Konzessionsbedingungert vom 23. Juni 1899 enthalten sind, nichts geändert Werden.

Für die Kontrahenten sind unter allen Umständen die Konzesfions- bedingungen bindend. Artikel 33.

Die Stempelkoften und die Gebühren für Eintragung dieses Vertrages tragen die beiden Kontrahenten, jeder zur Hälfte. Artikel 34. Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung beider StaaiSreaierungen, nachdezu er die Genehmigung der Generalversammlung der Aktionäre der beiden Kontrahenten erhalten bat.

Zweifach avssefertigt: Amsterdam, den 1. September 1899. Ahaus, den 15. November 1899. Die Abaus-Enscbedeü

Die Holländische Eisenbahngesellsäpast. Eisenbahngesellschaft. Der AdministrationSratb. Der Vorstand. F. Tb. Westerwoudt, Präsident. Driever. Pabbrmoe. W. R 5 e l l , Sekretär.

Statistik und Volkswirthschast.

Geburten und Sterbefälle in deutschen Städten.

Das Statistische Amt der Stadt München stellt seit einer Reihe von Jahren die wichtigsten auf Geburtenbäufigkeit und Sterblichkeit bezüglirben Zahlen aus den größeren deutschen Städten einschließlich von Wien und Zürich zusammen und ermöglicht dadurch einen sehr lehrreichen Vergleich dieser ablen miteinander. Auch für 1899 wurde diese Arbeit wieder bergeste t und soeben veröffentlicht. Die Tabellen enthalten die Nachweise für das genannte Jahr aus 74 Städten und sonstigen größeren_ Wobnvlaßen und die wichtigsten Verhältniß- zablen aus 64 Stadien, die schon seit mindestens sechs Jahren sich an diesen Vergleichungen betbeiligen. An der Spiße stehen der Ein- wohnerzahl nach (für Mitte 1899 berechnet) Berlin mit 1800 (.'00, Wien mit 1600 000, Hamburg mit 684 700, München mit 452000 und Leipzig mit 430 600 Einwohnern. Dann folgen noch dreiStädte (Breslau, Dresden, Köln) mit mehr als 300 000, fünf mit mehr als 200000, 19 mit mel): als 100 000 Einwohnern und die übrigen 42 mit geringeren thlen. Regensburg macht mit 43 000 den Schluß. _VTir edntnebmen rem iutereffanten Bericht als wichtigste Angaben die o gert en.

Die Geburtenziffer, d. b. die Verhältnißtabl der lebendgebo- renen Kinder auf je tausend Einwohner, war am stärksten in Königs- hütte (Schlesien) mit 62,3 und Altendorf (bei Eilert) mit 51,1, am gerinqlten in Potödam mit 20,9; sie berechnet sich in 10 __Städten zwischen 50 und 40, in 48 zwischen 40 und 30, in 14 zwttcben 30 und 20. Der Prozentsaß derTodtgeburten War am böchsten mit 6,2 in Wien, am geringsten mit 18 in Königsbütte, - der Prozentsaß der akußerebelicben Geburten aletcbfalls am höchsten mtt 32,7 in Wien, am geringsten in Remscheid mit 1,7 0/0 der (Hesammtzabl der neugeborenen Kinder. Sehr gering sind die letzterwäbnten Verbältnißzablen außerdem in sämmtlichen rheinitcben uud westfälischen Städten (nirgends über 7 0/0), dann in Caffel, Mann- heim, Spandau, Charlottenburg, Darmstadt und Lübeck (niraends über 10 0/0), dagegen hoch (mit 20 ()/o und mehr) in Dresden, Würz- burg. Mey, Straßburg und München, das mit 27,0 0/0 unmittelbar auf Wien folgt. _

Die allgemeine Sterblichkeitsziffer (Yrrbaltnißzabl_ der Sterbefälle auf tausend Einwohner) war am böchtten, wie auch tcbon 1898, in Könizsbütte mit 29,0 und am niedrigsten in Schöneberg

bei Berlin) mit 12,9. An die erstgenavnte Stadt schließen sich mit oben Ziffern Boévum. Regensburg, Elbing, Fürtb, Stettin. Palle, Breslau, Duiébura, Chemnitz, Danzig, Posen und Königsberg (24,0) an, an Schöneberg dagegen mit geringen Sterbliätkeitsziffern Charlottenburg und Zürich mit je 15,4. Von den übrigen 58 Städten verzeichnen 28 mehr und 30 weniger als je 20 Sterbefälle aut tausertd Einwohner. - Die Kinderster blicbkett erscheint besonders groß, wenn man die Sterbe- fälle aus dem ersten Lebenejabr in Vergleich_ setzt mit der Zahl der_tm Jabr lebendgebor-nen Kinder, in Nixdorf (bei Berlin) mit fast 56 0/0, dann in Cbemniß mit fast 52, Harburg (bei Hamburg) und Gera mit fast 50, ferner in Mannheim, Plauen, Svandau, Altendorf und Fürth mit 45 ned mehr Prozent, - am g-rir-gtten in Aachen mit 23, Straßburg' und Darmstadt mit 24, Würzburg und Freiburg mit 26, Frankf.trt a. M. Und Potsdam mit 27, Zürich, Metz und Bochum mit 28, Caffel und OZrtabrück mit 29 von hundert Sterbe- fällen überhaupt.

Von den einzelnen wichtigeren Krankheiten als Todeßursacbcn treten besonders hervor: Lungenstbwindtucht, die in 20 Städten die Höchst- zahl der Sterbefälle zur Folge batte, - Entzündungen der Atbmungs- werkzeuee, bei denen dies für 36 Städte gilt. - sonst Herzkrankheiten, Darmkatarrb, Durchfall und Brechdurcbfall. Veriältnißmäßig die meisten Sterbefälle cm Alterstchwacbe weist Bromberg nach mit 20 auf zeitn- tauiend Einwohner, dann Königsberg. Posen, Potedam, Gera (je 18), Münster und Regenébttrg (17 unx 16). Pecken-Sterbefälle sind nur in 6 Städten nachaewte1en und da auch überall nur einer, nämlich in Wien, Düsseldorf, Königsberg, Danzig, Karlxruioe und Frankfurt a. O. MalerU-Sterbetaile waren zahlreich in Wien, Köln, Nürnberg, Elberfeld, Würzburg , Fürth. - Scharlacb- Sterbefälle in Berlin, Wien, Breslau, Magdeburg, Königsberg, Elberfeld, Dortmund, _ Halle, Duisbura. Bochum, Altendorf, Königshütte und Gleiwitz, _- Dtvbtberie _und Croup besonders stark in Berlin, Wien, Magdeburg. - Tie bel der Typbus-Sterbefälle ist nirgetrds auttaliend groß, e_m fich am höchsten in Berlin und Wien (74 und 67), im Verhältniß zur Einwobnxrzabl aber bemerkenöwertb 1:1 Stettin (34), Dortmund (39), Danzig und Elbing (29), Effect (23), Duiéburg (22); Bromberg (13) und ganz besonders in Bochum (48). - Die Verbaltnißzahl drr Selbstmorde aut kebntausend Eittwobner war am stärktten mit 4 in Hamburg, (Gera, Brandenburg, Leipzig, Breslau. _ _

Die 74 Städtk, dre ttt den Talxeilen verzeichnet find, zählen zu- sammen 12,75 Millionen Einwohner, verzeiäynen ianesammt für 1899 418 633 lebkttdgebocene Kinder und 258 524 Sterbefälle, sobin eine Geburtenziffer von 32,8 und eine allgemeine Sterb1ickeitsziffer vvn 20,3. Ueber diesem DurclttÖt-titt stand dieGeburten_ziffer _in 39, die Sterblichkeitéziffer in 38 Städten. Art Lupgent'cbwindtucbt ttarbert inL-Zesammt 31 454 Personen, 2,5 auf je tantend Einwohner, - an Eutzündung der Atbmungswertzsage 32131, an Darmkatrrrb und Brechdurcbiall 34 882.

Der Rückblick auf die lcßten sechs Jahre zeigt, das; die Geburten- ziffer fich durchweg über 40 breit in Dortmund, Effen, Duiéburg und BoÖum, - die Sterblichkeitsziffer über 25 nur in Regensburg, außerdem über 20 in Wien, Müttcken, Breslau, Köln, Magdeburg, Königsbera, Cbemnitz, Stettin, StraßHurg, Aachen, Danzig, Haile, Augsburg, Duisburg, Görlitz, Würzburg, Voten, Münster, Bochum , Freiburg , Liegnitz , Zwickau. Fürth, Elbing und Gera. Der Protentiay der außerehelichen Geburten War in allen sechs Jahren über 30 in Wien, zwischen 27 und 30 in Müncxen, außerdem über 20 in Straßburg und Würzburg, jener der Kinder- sterblicbkrit (im oben erwähnten Sinne) über 30 in Chemnitz 21110 Gera und außerdem über 25 in Märchen. Brezina, Stettin, Augs- burg, Zwickau und Regenßburg.

Soziale Wohlfahrtsvflege.

_ Von der Kreisvertretung des Kreises Herford (Reßierunzébezirk Minden) ist kürzlich die Errichtung einer t:),terannten Wander- Biblrotbek beichloffen worden, aus der eine gewiffe Anzahl Bücher abwelbselnd an verschiedenen Orten des Kreises zur Benutzung der Einwohner aufgestellt werden sollen. - Einige andere, in der Stadt He rf :) rd selbst hauptsächlich im Laufe des vorigen Jahres errichtete, der sozialen WoblsabrtSpflege dienende Einrichtungen: ein Mädchen- beim, em Lebrlingsbeim für kaufmännische Lehrlinge, etne Volksleseballe und Abcndkur_s_e für Koch- und Haus- baltungskunde, baben sich im rerflottenen Winter bereits bewährt. Das Madchenbeim ist ein Kost- und Logicrbaus für Arbeiterinnen. in

der Abendkurse Erlernung einer guter, billiger die Enverbung

übrigen treten

für die Stunde

14. April 1897

Konstantinopel

zählenden Orte berichtet. Auf

bakteriologische daß es daher

1?- Juni. 246 000 Säcke

Dicke 23 111113.

kommend, 27.

. Weimar“ 1).

Dover patff.

großen bel Stebzigeriabre 17 Schiffe der

Deplacemer-t, banden :

welchem für einen mäßigen Preis Wohnung und Beköstisung gewährt und fur gute Unterbaltunck an den Sonn- und Feiertagen gesorgt wird. _Das LebriirtJSbeim f r

für den Sonntag sein und verfolgt im wesentlichen denselben Zweck, wie die Volks- leseballe für Anaeböriae des Handwerker- und des Arbeiterßandes, namentlich für solche, die keinen amtlienanscbluß haben. Der Zweck

wertb, dem Einkauf und der Behandlung der marktgängigften Nabmngöwittel. Der Besuch der Kurse ist allen Frauen und erster Linie aber für getverblicbe Ar

der Ehe beabsichtigen, bestimmt. - Den gleichen Zweck, wie vor- erwähnte Kurse die Mädchen der Bär erschule in Herford für das leßte Schuljahr eingerichtete Hausba tungSunterricht. Derselbe hat sich außer- ordentlich bewährt und allseitig so große Anerkenrtung gefunden, daß beschlossen worden ist, ibn vom 1. April ab auch in den Volksschulen der Stadt Herford einzuführen.

Der Bäcker-Auestand in Leipzig ist, wie die „293. Ztg.“ be- richtet, von seiten der Backer-Jnnunq für beendet erklärt, nachdem die Forderungen der Gesellen von 36 Meistern bewilligt und die Stellen mit anderen Arbeitern befeyt worden find. (Vergl. Nr. 119 d. Bl.)

Jn Fulda sind, der .IN-Westf. Ztg.“ zufolge, etwa 350 Maurer und Baubandwerker wesen Lobustreitigkeiten in den Ausstand getreten. Sie verlangen Stundenlöhne von 34, 36 bezw. 38 «5, während ihnen die Arbeitgeber nur eine Erhöhung von 2 „z

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperruugs-

Portugal. Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern vom 21. d. M. wird bestimmt, daß die Voriclniften vom

die Herkünfte aus Rio de Janeiro anzuwenden sind. (Vergl. „R.-Anz.“ Nr. 97 vom 26. April 1897.)

Zuiolge Beschlusses des Internationalen Gesundbeitßratbs in

Smyrna angeordnete 48ftündige Beobackptungsquarantäne auf 24 Stunden herabgesetzt worden.

Die Vorschriften wegen der Desinfektion des Bilgeraums der Schiffe in Clazomene und wegen der ärztlichen Unter- suchung in den Dardanellen und in Konstantinopel bleiben in Kraft. (Vergl. .R.-Anz.“ Nr. 125 vom 26. d. M.)

St. Petersburg, 28. Mai. (W. T. B.) AuSgabe des „Regierungsboten' meldet, der Gehilfe des Landesäxefs des Kaukasus babe am 23. d. M. telegrapbiscb über evidemisches Auftreten von Lungenentzündung in dem 12000 Bewohner

Bekämpfung der unter den Grubenarbeitern auftretenden Epidemie. Dcr Gehilfe des Gcneral-Kommandanten der Armee des Kaukasus, (General Freese, wurde beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Erforschung des Charakters der Krankheit zu ergreifen. General Freete meldete run: von dem Assistenten des kaukasischen militärärztlichen Laboratoriums sei ein Bericht eingelaufen, aus dem ersichtlich ist, daß bis zum 24. d. M. die Zahl der an Lungen- enttündung Erkrankten 15 betrug, von denen 4 gestorben find, das; die

Tscbiasury aufgetretene Krankheit nicht Pest ist.

die Tabacks-Manufaktur.

Ohne Datum. (3011561'1101-1011 (111 ])0rt (113 Urtrttrt: Lieferung von geprüften Ketten aus bestem weichen Eisen in folgenden Masten: Länge 150 111, Dicke der Eisenstäbe 12 111111.Lä11ge 350 rrr, Dicke 18 111111, Länge 250 111,

Bremen, 29. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer. „Elisabeth RickmetS' v. OttFllsten 26. M01 in Suez argek. ,Mainz“ 26. Mai 9. Funchal n. Brettlien abgeg. „Main* v. Nrw York 28. Vikti irt Cherbourq engel. und n. Bremen abgeg. ,Gera“ 1). Australien 28. Mai in Colombo artgek. .Creseld'. v. e.V.: Plata

27. Mai St. Catherines passiert. „Märtcben“ 28.Mai t:.Antweryen n. Sorttbampton, ,Aller“ 28. Mai 9. Gibraltar n. New York abgeg.

Regent Luitvold“ 28. M;:i v. Antwerpen 11.Bremen abgeg. „Stutt- gart“, n. Ost-Afien best.. 28. Mai in Genua angekommen. Hamburg, 29. Mai. (W. T. B.) Hamburg-Amerika- Linie. Dampfer .Georgia', v. (Henna n. New York, 27. Mai Gibraltar, „Nubia', 1). New York über Kopenhagen 11. Stettin, 28. Mai Butt oi Lewis vaff. „Palatix“. 1). Hamburg 11. New York, 28. Mai v. Boulogne-sur-mer avgeg. „Allemannia“, v. Westindien, 28.511151 in Antwerpen, „Bolivia' 23. Vkai in St. Thomas angel. .Conltantia', v. HambUrg 11. New Orleans, 28. Mai

in Hamburg, „Brisgavia' 28. Mai in Belton angekommen. _ London, 28. Mai. (W. T. B.) Union-Linie. Dampéer „GaScon' Sonnabend auf AuSreite ». Southampton abgegangen. Castle-Linie. Damvier ,Dunottar Castle“ Sonnabend auf Att-Zreile 1). Sootbawvton abgegangen. „Arundel Castle“ und „Garth Castle“ gestern auf Ausreise in Kapstadt angekommen. Rotterdczm, 28._Mai. (W. T. B.) Holland-Amerika- Linie. Dammer „“Mitten-311“ v. Rotterdam Sonnabend in New York angekommen.

(AUS dert im IkeiebSarnt des Innern zusammengestellten ,Nackyrtchten für Handel und Industrie".)

Die Entwickelurg der österreichischen HandelsfloYe im letzten Jahrzehnt ist durch den raschen Rückqang der Segeltcbitre bei gleich- zeitiger Vermehrumg der Dampferflotte gekennzeichnet.

haben von den 25 Hexbberdschinen nur 6 mehr als 1000 Nettotonnen

1890 . . 1894 . . 1899 . .

kaufmännische Lehrlinge soll jungen Kaufleuten Nachmittag eine Unterkunft und Unterbaltungbftätte

für Kocb- und ausbaltungskunde ift die praktische beschränkten Anzahl Kotbretepte für die Zubereitung und kräftiger Kost im kleinen Haußbalt sowie der nothwendigften Kenntnisse von dem Näbr-

Die Erlernung geschieht am Herve selbst. Mädchen geftattet, in eiterinnen, welche die Eingebung

für Erwachsene, hat der seit einigen Jahren für

___-

Zur Arbeiterbewegung.

vom 1. Juli ab bewilligen wollen.

Maßregeln.

zur Verhütung der Einschleppung der Beulenpest auf

Türkei.

vom 22. d. M. ist die tür Herkünfte von

Eine besondere

Tschiasurv, Goudernemznt Kutais, Kreis Scharopan, eme entsprechende Bitte wurde ein Kredit eröffnet zur

Untersuchungwollständig negative Resultate ergab und keinem Zwettel unterliegt, daß die in dem Orte

Verdingungen im AuZlande.

Rumänien. General-Direktion der Regie der Staats-Monopole:„ für die Salzbergwerke. 275 000 111 Juteleinwand für

_ Bulgarien. ZGCWLG 14110r13'1116 ])".ll' 148153115 [)0111' 111

Verkehrs-Anstalten.

Mai Easibourne, ,Hannoder', n. letimore best.,

Ost-Asien 23. Mai in Antwerpen anger. „Prinz-

Hamburg n.

,Hercynia' 28. Mai auf der Elbe, .Adria' 28. Mai

Handel und Gewerbe.

Die österreichische Handelsflotte.

Von der dort Segelichiffen, die Oesterreich noch Mitte der besaß"- aiebt_es nur mehr 27 Hochbordschiffe und großen Küttenrabrt, letztere zumeist Schooner. Ueberdies

davon mtr ein einzi"es über 1500 r. (Fs waren Vor-

Hechiee-S8Zelschiffe Groß: Küstenfabrt Antabl Tonneneebalt Anzahl Tonnenaebalt 109 62 453 45 5636 73 39 641 41 4852

Von besonderer Bedeuttm österreichischen Dampferfio e nicht mehr allein durch die Neubauten des Lloyd, der über 109 321 t- Schiffuaum verfügt, repräsentiert wird, sondern a erdetu 46 Horbsee-Dampfstbtffe und 20 Dampfer der roßen Küsten chiffabrt gebaut wurden. Die 46 Hochsee-Dampf- schi e vertbeilen fich arts folsende Rbederfirmen

Umso ö iftdageenderAs der '. “' ß“ .. 31.33.17“... .O“. M YY-

_ _ Schiffe mit Tonnen Gebruder Cosulub u. Comp. . . . . . . . 11 29422 Gottfried Schenker . . . . . . . . . . . 23448 Gebrüder Gerolimich . . . . . . . . ' 7987 Verschiedene Triester Firmen . . . . . . 19178 Aus dem ebemaligen Kreis Ragusa . . . 16 791 Lusfiner Rheder ..... . . . . . 8310 Rheder aus der Halbinsel Sabbioncello . . 6 853 Aus anderen Bezirken . . . . . . . . . 1187 Summe . . . 46 113176.

Diese Zunahme war nur möglich, weil es den öfterreichischen

Rbedern gelang, das einheimische Kapital für die CHandelsschiffcrbrt

zu interessieren. Namentlich die RbedereiGebrüder os

einer Angabe der in Pola erscheinenden .Mittbeilanaen aus dem

Gebtete des Seewesens' mit 4 Millionen Gulden österreichischen

Kapitals arbeiten.

Landelsschiffabtt find jene des Schiffs aues in Oesterreich. Von den 11

ulicb soll nach

Weniger befriedi end als die Fortschritte der de Oktober 1899 vorhandenen österreichischen Dampfschiffen langer

Fahrt und der großen Küstenschiffabrt wurden gebaut:

Dampfschiffe Dampfer der langer großen Küsten- Fabrt cbiffabrt _ Anzahl Tonnen Anzahl Tonnen Anzahl Tonnen In Lussinptccolo . - - 2 389 2 389 . Triest . . . 27 45 991 9 2 123 36 48 114 In Oesterreich über- bauvt . . . . 27 45 991 38 48 503 . Deutschland 1 2689 6 4276 , Großbritannien 63 98 100 67 99 344 . den Niederlanden 1 2 337 1 2 337

Im Auklande über- haupt . . . . 65 103126 9 2831 74 105 957.

_ So erweisen sich mehr als zwei Drittel der österreichischen Dampf- schiffe langer Fahrt und der großen Küstenschiffabrt als Produkte ausländischer Werften, und aucb gegenwärtig steben auf enalischen Werften 13 Schiffe für Oesterreich-ngarn mit 37180 t: im Bau. (Das Handels-Museum.)

Summe

Ausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten bon Amerika in den Monaten Januar bis April1900. ' Januar bis April 1899 1900 F r a n k e n

Seidene und balbseidene Stürkwaare . 5407 568 6113 833 Beuteltuck) . . . 332 955 403 091 Bänder (seidene und balbseidene) . . 1767233 1945 850 Seidengarn ....... . . . - 222 721 Floretseide . . . . 402442 771710 Seidenwaaren inSgesammt . 7 910 198 9 457 205 Stickereien . ........... 13 105 783 15 443 818 Wolle, rob . . 6 319 56 342 Wollengarn ........ . . . . 1 533 -- Banmwollgarn . . 6 299 63 779 Baumwoll- und WollgetVrbe . . 1 031011 1334 036 Strickwaaren 424 038 422 094 Strobgeflechte . . 628 642 584 571 Uhren und Ubrenbestandtbeile . . . . 1041 007 1636 530 Bijouteriewaaren 150 706 155 685 Mußstkdosert . _ 45 140 79 717 Wi enschattlicbe Instrumente . . . . 14 035 25 816 Maschinen 87 249 68 105 Kurzwaaren ..... 75 602 90 529 Katholische Kultußartikel . . . . . . 25 230 -- Häute und Felle .......... 554 240 626 296 Leder . . . . 28 686 60 332 Anilinfarben . . 1 297 808 1 442 292 Andere Farbstoffe und Chemikalien 213139 200 204 Käse ......... - ...... 1235 713 1225 365 Kondensterte Milch und Milchprodakte 122 647 51 151 Cbokolade ' 268 05 22 385 Spirituosen

_ . . 55 243 45 788 Ver1chiedenes . . . . . . . 92 755 318 315 Uederbaupt . 28 179 828 33 410 345.

(Schweizerisches HandelSamtsblatt.)

Betbeiligung der wichtigsten Länder am Außenhandel Japan;; im Jabre1899.

Die Beibeiiigung der wichtigsten Länder am Außenhandel Japans im Igbre 1899 stellte sich nach einem jüngst Veröffentlichten britischen Kontulatsbericbte (nach dem Werth in Pfund Sterling),

wie folgt: _ _ Eintubr Athubr Britistbes Reich: Großbritannien ..... 4 577 812 1 150 557 5 728 369 Hongkong ....... 749134 3 500 571 4 249 705 BritisÖ-Jndien ..... 4 479 813 618 834 5 098 647 Australien ....... 174 426 221 513 395 939 Canada . . . . . . 18 581 240 722 259 303

Total . . . 9 999 766 5 732197 15 731 963 Vereinigte Staaten . . . . 3 901 205 6 525 092 10 426 297 Frankreich ..... . . . 588 835 3 087 800 3 676 635 Deutschland ...... 1798013 387 603 2185616 China . . . ..... 2 928 539 4109 573 7 038112

Von den industriellen Verhältnissen in Japan während des letzten Jahres meldet der Bericht nur aüuftiges. Die javaniscke Industrie, so führt er aus, befand sich 1899 in einem blühenden Zustande. Ob- wobl die Idee, welche vor einigen Jahren manchen Orts benscbte, daß die Japaner mit ibren Erzeugniffen den Weltmarkt würden er- obern können, bereits abgetban ist, so kann doch keine MeinungSVer- schiedenbeit darüber obwalten, daß sow05l der Handel wie die In- dastrie tchnelle Fortschritte machen. Woran es den Japanern sebr fehlt, ist das Kapital und wirksame Organisation. Wenn Japan genügendes auSiändisÖes Kapital dadurch heranziehen könnte, daß es zur Anlage desselben im Lande ermutbigte, wenn kleinere japanische Geschäfte und Jndustrieunternebmungen, deren (6 so viele im Lande rtiebt. sieh Vereinigen wollten und dadurch größere Betrieb;- kavitalirn schaffen, und wenn die Japaner überbatipt ihrer Industrie gegenüber dasjenige Operationßtalent betbätigen wiirden, welches fie in so hohem Maße bei der Entwickelung ibrerFlotte und ihres Heeres bewiesen haben, to würden fie zweiteilos weit mehr erreichen als jekt. Kürzlich bat fich das Vettreben gezeigt, größere Kavitalien zu schaffen durch Vereinigung von Spinnereisetellsäxaftrn, e_on Banken und anderen Unternehmungen. (Das **.)mdele-Museum.)

Zuiammen

Einfuhr toon Lokomotiven nach Japan.

Im Jahre 1899 sind in Japan 15 _Lokomotivrn gebaut worden, und zwar in den Merkert der Kobe-Eitenbabnstation und in den Werkstätten der Sanyo-Eisenbahngesellschait. Man nimmt an, daß die in Javan hergestellten Maschinen steh viel billiger stellen als die aus dem Attßlande bezogenen; es ist tndeffen fraglich, ob diese Art- nakme richtig ist, wenn alle Auslagen, besonders auch die Abnußung

28 16 031; 17 1790.

der Werkstätten und dergl., in Betracht gezogen werden. Nach der