1900 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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“würden. Bei den Reichsftempelab aden Lud ganze 4000 „Fi in einem ', 'eibinterwaen worden, die i?aterzixun bei den ölien und der "( nqurisieuer sind ,aa'm unver älinißmäß ;; viel grö. e_r. *“ 'Abg ':Siyger: 'Wenn i'icb„ai'1e__ Parteien des'Hau es so„ rein von - MfeüYicbäfte'n wüßten wie wir, könnten sie sick) gratulieren. Wir „,o-““sind "gie“fßein als „Schußtruuv: der Börse“ bingesteilt worden“ das ist ein Märchen. Das Kundenrsgisier der groß:: Banken ergiebt, dai"; „es gerade die Edelsten _der Nation sind, die 'zu den Hauviigtereßenten gehören. .Der wahre Junkersinann mag keine Börse eidcn, doch an ihr spieikn ibut er gern.“ Gerade die Herren “von der Rechten ' liaben der Börse stets ihren Schuß _ange- Beiben-laffen. Graf Arnim und andere haben sich Hier miiEntruftung gegen den Votivurf, Gegner dsr Börse in sem, verwahrt. Die heutige (Geseüscbaft kann die Börse garnicht entbehren; sie ist eine Sumpfpflanze, die eben nur auf dem Boden der heutigen Gesellschaft gedeihen kann. Daß wir als Gegner der Flottenvorlage nun vlöizlicb die Börsensieuern erböben Werden, nur um uns nicbx in „“den Arbeiterkreisen den Vorwurf zuzuzieben, wir hatten “wieder einmal die Börse geschüßi, ist doch eine sonderbare .Zumutbung aki uns. Auf die Elogrn, weiche Herr Heim meinen bayerischen Parteigenoffrn gemacht bai, werden diese wohl die richiige Antworiizu finden wiffen. Wenn er sicb gegen die Möglichkeit eincs .Kuhbandeis“ io energisch berwabrt, so steht doch fest, daß alle parlamentariscben „Kuhbändrl' der [Wien Zeit unter der Aegide drs Zrntrums zu stande gebracdt worden sind. Wenn Herr Heim endlich auf die Kontroie der Makler 2c. hinweist, so stimmt das doch sebr schLecht zu der Haltunq, welcbe das anirum bei dcr analogen Frage der Kontrole dcr Hausfchlacbtungen beobachtet bat. Wir stimmen gegen die Anträge und argen die Kommissionsvorschiäge. ,

Abg. Lucke b. f. F,): Im Jahre" 1873 bat Lasker den Siem ins Roiien gebra i, das wird jest fortgeseßt. Der Abg. Richter bat die Unterzeichner des Antrags die Elite der Agrariar genannt. Wir acceptieren diesen Ausdruck, Eiitemensckyen sind solche, welche einen allgemeinen Ueberblick über das Game haben. Den nationalen Stand unkt bat die Börse: im Jahr? 1870 nichr einacnommc'n; jsßt hätte 8 eine gute Geirgenbeit, ihn zu zeigsn. Gewiß giebt es eine game Anzahl sebr anständiger kleinér Banquiers, aber kinS groß: Zahl von ihnen sind nur die Sckplrpper der großen Baanikfs. Die Börse kann sehr gut vier Zrbntel bezahlen. Im Jahre 1894 wollte man auch die Börse aufgeben, urid es ist doch weiter getanzt wvrien um das goldene Kalb. Ich bitte den Antrag Hsim anzunehmen und beantrage dir namentliche Abstimmung.

Abg. Müiler-Fuida tritt den Ausführungen der Abgq. Singer und 131“. von Siemens enigcgen, dermag iir!) aber bei dsr Unruhe des Kaufes nur schwer Gsbör zu Verschaffen, obwohl der Prisidsnt um

abe bittet. Er hält es für das Basie, an dem Beschluß der Kom- mission festzuhaitcn. , Abg. Dr. Heim bestreitet, daß er seinen Antrag nicht matcrieli begründet habe. Er habe nur don klsinen Banquieis der Provinz esvrochen, welche die kieinrn Leute zu Differenzgefciäften verleitetcn. olite man das näher begründsn, so müßte man den ganzxn Thier- aarien abgrasm. Wenn sich das vayerische Grscbäft nach Berlin zieb-x, fo liege das nicht an der Stempriabgabe. Auck) das Frankfurter Geschäft babe sieb nach Berlin aezozikq. Durc!) dc'n Hin- weis auf die Konzsntraiion des Gsscbäiis [[€fo er |ck) nicht bange machen. Hinjer ibm stände eine ganze Zahl seiner Lams- sruie, und wenn rs auch nur zehn wären, so müßie das für den Abg. Richter bei seiner Anhängerschaft eine ganze Menge ssin. Daß die bayeriicben Sozialdemokraten sib noch als Bayern fühltsn, rechn€ er ihnen als Vorzug an.

Der Antrag auf „namentliche Abstimmu-ng wird von ungefähr zehn Mitgliedern“ der äußersten Rechten, im iibrigeii aber von den Sozialdrmokraten und Freisinnigen untersiußt. _

Der Antrag Herm wegrn Erhöhung drs Aktienumsaß- stempels auf 4/10_prr_)Mil18 wird mit 153 gegen 121 Stimmen abgelehni. 2 Mitglieder enthalten sick) dsr Abstimmung. DU“ Kommissionsanirag (3/10 pro Mille“) wird mit großrr Mehr: heit angenommen.

Um 714; Uhr vcriagi dasHaus die writere Vcratbung auf Sonnaberzd 1 Uhr. (Außerdrm Iicichs-Seuchrngescx5, „Han- delsvrovisorrum mit England und klcincre Vorlagcn.)

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 76. Sißung vom 8. Juni 1900, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung sieht die zweite Bcrathunxz3 des Geseßeniwurfs, betreffend Maßnahmen zur * er- bütung von Hochwasiergcfahrcn Provinz Schlesien.

Ueber den ersten Theil der Verhandlungen ist in dsr grstrigen Nummcr d. Bl. berichtet worden.

Nach § 26 soil die Wasserpolizeibchörde der Landrati), in Stadtkreisen die Orispolizeibehörde sein. Der Landratk) soli als Wasserpolizeibehörde Polizeiverordnungen erlassen können, 'edoch vorher die Jnteressentcnvcrtretung hören. Auch vor

em Erlaß sonstiger Andrdnungen von allgemeiner Bedeutung soll. die Wgsserp'olizeibehorde die Jnteressenicuvertreiung hören. Stimmt diese iiicht zu, so steht ihr irmerhalb vier Wochen die Beschwerde der dem Regirrungs-Präsidenten zu. (In der Re- gieruygsvorlagx „befand sich nur der erste Saß; die Übrigen hat die Kommnsion hinzugefeßi)

Abg. Freiherr von Richthofen (kons.) ändert in einem von ihm gestellten Antrags, dsn leisten Saß folgendermaßen zu fassen: „Vor dem Erlaß sdnstiaec Anordnungen von allgemeiner Bedeutung soll die Waffeiposizeibebörde _ abgesebrn von ällen, die keinen Aur- fcbub zulassen _ dir Jntkreffenienverireiung ören. S1immt diese nicht zu, so entscheidet auf ihren Antrag der Regierungs-Pcäsident', die Worte „Erlaß sonstiger Anordnungen von aligemeiner Bedeutung" in „Erlaß aligemeiner Anordnungen anderer Art“ und bittet, den § 26 in dieser Faffuna anzunehmen.

Geheimer Ober-Negirrungsratk) Freiherr von Seberr-Tboß: Der'Gedanke, der drr Juiercffxntendertreinng zu (Grunde liegt, ist richtig ur-d vxrdient Sympathie. Man wil] die Interefsenten, d. b. diejenigen, die den größten Vyribeil, aber auch die größten Lasten baden, anbören, ehe entschuoende Maßregeln getroffen werden. Diesem (Gedanken hatte die Regierung in ihrer Vorlage Rechnung getragen. Aber wenn man nun neben der An- b_örung der Interessenten noch eine Art Wasserpatlament ein- éubren wii], so kann dadurch eine Verschleppung entstehen, die unter Um-

tanden wenig förderlich ist. Trovdrm haben wir uns entschlossen, die

in dcr

"Interessentenvertreiang anzunehmen. Die KommisfionöfaYmg erscheint

als bedenklich, da darin für ein Majas nur eine Anhörung der ntereffenten- vertretung stattfinden und bei einem Minus deren Zustimmung er- forderlich sein ioll. Der Antrag Richthofen mildert die Bedenken “weieöitlicb, und dssbalb bitte ich, den §26 in dieser Fassung an- zune men.

. § 26 Wird unter Abänderung nach dem Antrag von Nrchibo en anéenommen.

H (Be chmerde bei den zuständigen Ministern ge en Yerf gungen des Ober-Prafidenien) wird nach einer kurzen r- lauterung „„durch den Berichterstatter Abg. von Kölichen, ebenfalls in der Fassung eines Antrags von Richthofen an- genommen,

§ 28 bestimmt: Zu den Klosien des erstmaligeii Ausbaues

irtigt der Staub pier Fünfte“ bis zum Höchitbeirage' von

31312000 „M, der Vrovinzialver'band ein Fünftel bis zum Hörhstbetrage von 7828000 „iéxbei.

Die Kommission at folßenden Zusaß gemacht": Von diesen Beträgen smd * cht me 1? als 12500000 «js fur Her; "stellung von Hoch- und Nußwafferbecken zu vsrwenden.

Abg. Freiherr von Richthofen: Die Kommission beschloß in erster Lesung, daß nicht mrbr als 16 010 000 „zi- für Sammelbecken verwendet werden sollen. Bei der zweiten Lesung aber hielt man es für wichtig, aerade für Stauweiber zu sorgen, und man beschloß, daß nicht mehr als12kMiliionen für die HersteUung von Hochs-und Nußwasserbecken Verwendet werden sollten, was nach Ansicht vqn Professor Jnße völlig ausreickiend für die'Sammelbecken ist. Wie steil: sicb die Reaieruna zu diesem Beschluffe?

Geheimer Ober-RegierungSraib Freiherr bon Seberr-Tboß: Ich kann nur erklären, wie ich die Beschlüsse der Koxnmission ver- standen habe. Ich meine, das; die' Summe nur für .die drei großen Tbalsverren verwendet werden soll, nicht abpr für Stauweiber. Bei alien betbeiliatrn Rcfforis besteht in keiner Weise der Wunsch, mehr auf die Tbalsperren zu verwenden, als in der Denkschrift fcitaelegt ist. Allerdings können fi'Ib ja bei drr näheren Ausgestaltung Ueber- scbreiiungen als nothwendig ergeben, man will aber durch den Bau der Tbalsperre bei Maiklissa tcchniscbe und finanzielie Erfahrunarn sammeln, um diese bki dem Bau der übrigen zu verwenden. Daher bitte ich, den zweiten Absatz abzulehnen. '

Abg. Seydel-Hirscbberg (ni.): Die Kommtssioqn hat den Zusaß gemacht, um klar zum Ausdruck zu bringen, was fur die Sammel- becken verwendet werden darf, und ich bitte, an dem Kommissionszusaß festzuhaltkn. Zunächst ist alierdings mir die Tbalsperre bei Markliffa vrrsuchsweise in Aussicht genommen. Ohne den Zuiaß der Kommission würde aber die Befürchtung bestehen. das;, wenn die Miitel der Vor- laqe nicbt auSrcicben sollten, die Miitrl für den weiteren Barr der Thaisverren, aber nicht zum Ausbau der Flüsse Verwendet werden.

Aba. Kopscb (frs. Voiksp.) bittet alaickzialls, “den Zusaß drr Kommiision aufrxchtzuerhaliem damit nicht die Mittel bloß für die Tbalsverren verwendet würden, die als große Bauwerke nach außen repräsentirren und den Kulturfortsckniit markieren sollten, während die anderen wichtigen Bauten an den Flüssen Vernachlässigt würden.

Abg. Graf von Strachwiß (Zenit) erklärt, daß auch srine Freunde an dem Kommissionszusay festhalten.

Gehrimer Ober-Finanzratb Dombois erklärt, daß die Finanz- verwaltung dringend bitten müsse, den Kommissionszu wieder zu streichen.

s Minister für Landwirthschast 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Nach den (Erklärungen, wie fie bier in dem hoben Hanse abgegeben worden sind, muß ich annehmen, daß Mißtrauen gegen die Handhabung des Gescßes durch die StaaiSregierung insofern besteht, als man anzunehmen sch2ini, daß vielieirbt die Staatsrsgierung aus Vorliebe für drn Bau von Tbaisperren mehr für diese Zwecke aus,;eben könnte, ais die Betbeiligten wünschen. Jh möchte aber darauf hinweisen, daß die Königliche Staatsregierung nicht ailkin darüber zu befinden bat, Wklchi3 Bxuten vorzusebmen sind. Es heißt hier in F" 3:

Der erstmalige Ausbau erfolgt durch den Provinzialderband nach einem zwischen ihm und drm Staat für jeden Flußlauf zu vrrcinbarenden Plane.

Also die Staatsregierung aiiein hat nicht darüber zu bkstimmen, ob, wie und wo Thalsperren auSzufübren find, sondern das wird fest- gelegt durch eine Vereinbarung, die auf Grund des § 3 dieses Geseyes zwischen dem Prodinzialderband und der Regierung stattzufinden bai. Wenn also meine Annahme richtig ist, daß Sie die Befürchtung hegen, diz StaQTSregierung aliein könnte aus Vorliebe für den Bau von Thalspcrren das Maß dessen überschreiten, was in dissen Plänen dafür in Aussicht grsieiit ist, so isi, glaube ich, disses Mißtrauen ebenso ssbr zu richten gegen den Pcovinziaiderband, der dabei mit- zuwirksn hat, als gegen die Staatsregierung. Diese beiden müssen sich darüber vrrsiändigen, was grscheben soll, und in dem Provinzial- vérbande wcrdrn natürlich alle diejenigen Ansichten dsrtreten werden, die Hrrr Graf Sirachwiß, wie ick) annehme, als Schlesisr hier bewor- geboben bat.

Dagrgen muß ich doch Erneut darauf hinweisén, daß die Fest- lkgung dieser Summe bei der Ausführung des Gescizrs unter Um- ständen erhebliche Schwierigkeiten herbeiführen kann, weil es möglich ist, daß, wenn (ine auch nrcl) so geringe Ucbrrséyrriiung noidwrndig wird, die Klinke der Gesrygebung in die Hand genommen werden muß. Ich kann miah dabxr dcn Darlegungen der Herren Nrgisrungs- drtreier und dcm Wunsche, dicse die Ausführung drs Gesrßcs be- schwerknde Bestimmung zu streichen, nur anschiisßrn.

Aba. Freiherr von Richthofen basircitrt, dafi in drm Zrsaß ein MißtrauenSvctum gegen die Regierung lirgx». Man müffe aber bedenken, das; der Staat 4/5 die Provinz nur L,“; der Kosten nage. Cr hoffe, daß die Regierung ihren Widerspruch zurückzisdi'n werds.

f H SWW. Kopsch tritt nochmals iüc die Aufrechterhaltung des Zu- a ('in.

§ 28 wird mit dem Kommissiomszufaß mit großer Mehr- heit angenommen.

Die Debatte Über die §§ 29, 30 un 41 wird auf An- trag des Abg. Baensch-Schmidtlein fr. kons.) so lange auskiieseßt, bis ein von ihm dazu gestelltcr Antrag gedruckt vor eqt.

Nach § 31 ist zur Festseßung des Vrrthcilungsmaßsiabes für die Unterl)altungspf[icht der Interessenten für jeden Wasser- lauf ein Kataster aufzustellen. Die Einschäyung in die Beitrags- klasse soll nach dem Maß des Interesses erfolgen.

Nbg, Letrcha (Zentra) beaniragt, auck) die bisherige Unter- baitunßssreihzit dabei zu berückfiÖtigen.

ZL) inisterial-Dirrkior Vr. Hermes spricht fiÖ gegen den Antrag mis, Zyrild Leine Veranlassung vorliege, diese Intereffenren anders zu be-

an e n.

Abg. Freiherr von Richthofen ist mit der Tendenz das An- trags einbersianden, hält ibn aber in der Pcax's für außerordentlich schwer durch übrbar und will deshalb gegen denselben stimmen.

Abg. K tsch (Zentr) hält gerade nach der heutigen Erklärung des Regierungs-Kommiffars den Antrag für nothweiidig, da sonst das Gesetz falsch auSgelegt werden könne.

Abg. Graf von Strachwiß spricht sich gegen den Antrag aus.

Der Antrag Letocha wird abgelehnt, § 31 wird unver- ändert angenommep, ebenso die §§ 32_37.

Nach § 38 Wird für eden Wasserlauf ein Sicherheits- fonds zur Bestreitung au «gewöhnlicher Kosten der Unter- haltung und Beiträgen der Interessenten gebildet. Ueber die Verwendung des Fonds beschließt der Provinziaiausschuß nach Anhorung der Interessentenvertreiung.

Abg. Graf von Strachwiß äußert Bedenken gegen die Ver- wendu des Fonds und will festgefteiit wissen, daß er zu den ge- wöhnli en Unterhaltungskosien nicht verwendet werde.

Abs]. Freiherr von Richthofen: Der Fonds soll nicht zu ge- wöbnli en, laufenden Unterbaltunkzskofien verwendet werden' da egen könnte er ]. B. für solche Kalam täten, wie e 1th in Gold erg- Hxinau eingetreten sind, „verwendex werden. enn em gro es Bau- werk durch eine Kalamität zerstört würde und der Fonds n cbt aus- reicht, so diirfen zur Wiederberstellung-die Interessenien iiicht heran»

_ßezqaen werden.

In der Praxis wird sich die richtig". Verwend er Fonds herausstellen, und wir können uns beim Etat in NY

„Jahre darüber unterhalten.

Geheimer Ober-Regierungsraib Freiherr v o n S eb er r - Tb :

*Diese Ausführungen sind im großen Ganzen zutreffend. Der Sicherheits-

fonds soll nicht zu den gewöhnlichen Unterhaltungskosten, sondern nur zur Bestreitung außergewöhnlicher Kosten verwendet w-rden. Ob er

,zur Ausbesserung einer Tbalsperre verwendet werden kinn, ist eine

Doktorfraae.

ZZZ wird angenommen, eberiso § 39.

, “* ach ,? 40 hat der ProvinZtalverband durch Statut für ieden Wa erlauf, erforderlkhen alls auch für einzelne ZU- flüsse, eme Vertretung der Interessenten einzuseßen, welche bei dem, Ausbau und der Unterhaltung des Wasserlaufs mit- zuwrrken hat.

' Abg. Frkiberr von Zedlitz und Neukirä) (fr. kons.): Ich will dahingestellt sein lassen, ob es nicht richtiger wäre, eine (Gruppen- eintbeiiung nach Maßgabe ihrer Geschäfte in dem Grieß festzulegen. Welche R€chté sollen denn die Grupprn -von den Rechten der Inter. essentenvertreiung haben? Bei den Aufgaben der Jntercsscnien- vertretung hat oft die Gruppe an die Stelle der Gesammtvertreiung zu treten, und ich meine, daß sie in den Fälien auch als Interessenten- vertretung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

Abg. Kirsch iheilt die Bedenken binsichtiich der Gruppen- einibeilung und fragt, ob noch außerhalb des Geseyes Befugnisse für die JntereiTente-Nrtretung in Aussicht genommen seien.

beeimzr Ober-Regierungsratb Freiherr von Seberr-Tbosi: Ich möchte diese Frage bejahen. Diese Befugnisse werden statutarisch feitgeseßt werden müssen, namentlich wann die Gesammtveriretung und wann die einzelnen Gruppen zu befragen sind. Die Bistimmungen des Gxseßes folien bezüglich der Jntereffsntendertretung nur kinm allgemeinen Anhalt bieten.

Abg. Freiherr von Richthofen: Sondra 19Z6m kann das Provinziaistatut natürlich keine Bestimmungen treffen, wobl abr: prasbsr ]SZSW. Der Wupscb der Mehrheit der Kommission ging dabin, daß in möglichst Vielen Fällen die Gruppen grbött werden sollen, und zwar, soweit es nicht absolut nothwendig ist, die (Gesammi- vertretung für den gciiizrn Fiußlauf zusammenzuberufen, weil io,.st der Avparat zu schwerialiig Wird.

Abg. Sryde'l-Hirscbberg srbließt sieb diefen Ausführungsn an.

' 40 Wird it) der Kommrssionsfaffung angenommen.

ach § 29 sind die Kosten der Unterhaltung der Wasser: läufe von den Interessenten zu tragen. Nach § 30 sollen diese Kosten nach Maßgabe des Voriheiis drr einzelnen Interessenten vertheiii werden. Nach § 41 sollen die Ad'azenten, deren bis- hrrige öffentlich rcchtliche UnterhaltungSp icht fortfällt, eine Eniichädigung leisten. _

Abg. Basnsih- Schmidtlein (fr. ions.) beantragt, daß diese Entschädigung den Höchstbeirag von 20 «FH Gcldrcnte fiir den larifendcn Kilometer zu unicrhaltender Waffcrläufe nicht übersteigen darf.

Abg. Baensch - Schmidilein: Durch die Entschädigung kann der wirtbscbaftliihe Ruin der Betbeiiißten herbeigeführt werden. Es werden sich gleich eine Unmenge Prozrsse nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ergeben. Ich würde mit der Entschädigungsvfiicht einverstarden sein, wenn ein Höchstbktrag festaelegt wird, über den auf keinen Fall hinausgegangen werdrn darf._ Die Näumunqspflicbt ist eigrnilicb gar nicht mehr naÖFUWeisen. Nimmt man 300 .“ Räuwungskostsn für den laufenden Kilometer an, so werden für eine Gemeinde sich 5000 «jf: durchschnittlich ergeben. Die Staatsregierung hat erklärt, darauf nicht eingrbsn zu können. Daher besteht die Gefahr, das; die Anfordrrung an die Gemeinde urch höher wird, und daaegen müssen die Anlieger grschüßt werden.. Ich müßte gkgen den Paragraphen stimmen, wenn msin Antrag nicht angenommen wird.

Ministerial-Direklor [)r. Hermes: Die bisherigen Unterhaltungs- pfiichtigen sollén von dies-xr Pflicht nicht obne Entschädigung entlastet werden. Das entspricht der Billigkeit. Cine übermäßige Belastung wird dadurch nicht eintretkn. Der Antrag ist ungeeignet, und ich bitte, ibn abzulkbnen.

Abg. Kopsck) ist gegen ien Antrag Barnfch-Scksmidtlein, weil man nicht übersehen könne, ob die darin sesigescßte Grenze richtig sei; keixi Zitnirag sei nur im Jntereffe eines cinzslnen Großgrundbisißsrs ge e .

Abg. 1)r. Heis ig (Zink.) spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Wenn besonders hohe Kosten entstünden, wie z. B. durch den Bruch einer Tbaljperre, 10 werde niemand dies? Wiederberstellungskosten den Jnterrffenien auferlegen.

Ava. Freiherr von Zedliis und Neukirch: Der Antrag will eine Schwierigkeit des § 41 beseiiigrn; ich erkenne an, daß seine Form nicht einwandirei ist, weil eine solche mechanische Bestimmung immrr- bin bkdenkliÖ ist. Es ist aber doch erwünscht, daß iriend eine Be- grenzung fsiigeseßt wird. Die bestehende RäumunßßbÜiÖt ist sehr schwer mit Zahlen meßbar, und cs muß eine gewisse Sicherheit gcqcn einc Ueberianung gegeben werdrn. Die Entschädigung darf nicht höher sein als der Yenqg. um den die bisherige Pflicht die neue Pflicht auf (Grund dieirs GUEZSS iibcrsteigi. Ich bist?, vorläufig den Antrag Baesfch dorbebaitiich einer besseren Redaktion in dritter Lesung an- zune men.

Geheimer Ober-RegierunaSratb Freiherr von Seberr-Tdoß bemerkt, daß die Räumungspflicbt nach wie vor bestehe, wenn auch die Pflichtigen in längerer Zeit nicbt mehr berangxzogen worden seien. Es sei nicht zu befürchten, daß die Provinz in der Erhebung der Ent- schädiaung zu weit gehen werde. Daß nur für das Plus der bisherigen Verpflichtung über die neues eine (Entschädigung geleistet werde, sei ein annehmbarer Gedanke, aber er sei scbwer zu forniulterkn. Hoffentlich sei bis zur dritten LZsUIg eine ersiändigung möglich; er bitte, jest den Antrag abzulehnen.

Nbg, Hornig ikons.) spricht sich geg'n „den Antrag aus.

Abg. Freiherr von Richthofen stelit fest, schädigung nur dann gefordert werden könne, wenn es sicb bisher um eine dauernde Pflicht gehandelt habe. Er würde es mit Freuden bc- qrüßen, . wenn xübec diesen Paragraphen bis zur dritten Lcsung eine größere Klarheit geschaffen werden könnte. Die Sache sei außrrordentiick) schwierig, aber eine feste Grenze, wie nach dem Anfrage Baensch, könne für manchen zu niedrig , für andere zu hoch sein. Es müsse bis zur dritten Lesung ein besserer Ausweg gefunden werden. Solide Kosten, wie die der Wieder- bersteliung eines großen Bauwerks, könnten natürlich nicht als Unter- haltungskosien angesehen werden. Dieser Auffassung babe auch,der Regierungs-KomMiss-ir zugestimmt.- Eine Petition der Schaffgotscb'icben Herrschaft mache einen ähnlichen Vorschlag wie der Antrag; dieser Vorschlag empfehle sich aber nicbt; vielleicht könne man sagen, daß eine Entschädigung „nach billigem Ermessen" geleistet werden solle oder: „soweit eine Ueberbüidung nicht eintreten würde“. .

Abg. Graf von Strachwiß beantragt, die Entschädigung „nach billigem Ermessen“ festzuicyzn.

Abg. Baenfcb-Scbmidtlein: Der Abg. Kopsch behauptet- das? ich meinen Antrag nur im Intereiie eines einzelnen Großgrund- be sers gesielit babe. Diesen Vorwurf weise ich mit aiier E1- schiedenbeit xurück. Ich selbst habe é?egen die Schaffgotsch'kche Herr- schaft eincn rozeß wegen der R umungspfitcht angestrengt und gewonnen. De Interessen diefer Herrschaft tangieren mich alsp in keiner Wzise, ich betone nur die Intereffen der ländlichen Gemeinden. Da die Verhältnisse durch meinen Antrag geklärt sind und ffnung ?uf Einigcémg bis zur dritten Lesung besteht, so ziehe ich me nen An- tag zuru .

Abg. Seydel-Hirschberg: Früher sind die Adjazenien garnicht herangezogen worden, und jest sind die Kosten naiürlichungewöbnlilk

boch. Daher ist es nötbig, die Entschädigung nach billigem Ermessen]

festzuseven. (Schluß in der Zweiten Beilage.)

daß eine Ent»

„2167 136.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Kopfcb: Jeb habe nur aesaai, daß durch den Antrag in erster Linie das Interesse der Sibaffaoisch'|chen Herrschaft gewahrt wird. Es widkrsyricht„dem Gerrchtiakeiißgeiübb daß diejenigen, die früher ihre Pflicht versaumt haben, jéyt geschont werden. Deshalb muß die Entschädigung nach Maßgabe der bisherigen Verpflichtung gezahlt werdrn.

Die 29, 30 und 41 werden angenommen, der ießtere

mit dem nfrage des Abg. Grafen Sirachwiß. Nack) § 43 sollen Unternehmer, welche ein für den Hoch- waffrrschuß besiimmies Sammelbecken durch Wasserentnahme für ihre Zwecke nußbar machen, zu dcn Herstellungskosten bei- tragen. Bei der Bemessung ihres Beitrags soll nach der Kommissionsfassung eine Verzinsung des Badkapitals mit 4 Proz. zu Grunde gelegt w-zrden. Die Regierungsvorlage sah 31/2 VWL. vor.

Abg. chi err von Richtb ofen wünscht die Wiederbersteisung der Fassung der Regierunngorlage. _

F" 43 wird in der Fassung der Kommrssion angenommen, ebenso die § 44_47a., _

Nach 48 sollen die Brstimmungen diesesGeseYes durch Königliches erordnung auf andere Wasserläufe in der Provinz Schlesien UUSgedeHnt werden. .

Abg. Dr. Heisig bemerkt, daß er in der Kommission beantragt hab?, daß das Grieß auf die Klodnis und ihre Zuflüsse ausriedehnt werden könne. Er wolle den Antrag nicbt wiederholxn, mache aber darauf aufmerksam, daß ein cilibéitlikkéi'k Plan für dkn Ausbau der Klodniiz fast feriii sei. Es folie überhaupt für die ganze Provinz Schlesien rin kinbritiicber Plan aufgesiciit wrrdrn, dcnn es kommi! der, daß die Bkwobner am Unterlauis einrs Fluii-xs garnicht eriadren, was am Oberlauf aemßcbt werde. _ ,

48 Wird angenommen, Damit iit das Gesetz erledigt.

" ie Adgg. von Arnim, von Neumann (kons.) und Genossrn beantragen, foigcndrn § 49 hinzuzufügen: Der planmäßige Ausbau der im § 1 aufgefuhrien Flußläufe darf vor dcm Inkrafttreten eines (Heseßcs, betreffend Maßnahmen zur Verhüiung von Ueberschwcmmungen im Laufs der unteren Odrr, nicht in Angriff genommsn werden.

Die Abgg. Freiherr von Wiliisen (koni) und Genossen beantragen, in dieirm Antrags: hinter dem Worte „Oder“ die Worte „Spree, Havel und Elbe“ hinzuzufügen. ' _ Abg. Brauer-Forst (fr. kons.) beantragt, auch die Lausißer Neisse noch hinzuzufügen.

Abg. don "Zirnim (isbr schwrr Verständlich, zumal er iorigeseßt nach rechts abgewendet idriedi): Der Kommission hat mein Antrag in einer etwas weiter «(binden Fassung, initsr Ausdrbimng auf die Spree und Havrl, Vorgeisgrn. Wir sind der Ansicht, diisi der Antrag in der je'izigrn Fiiffllm] rbkr Ausfuhr aui“ Annahme bat, zumal dir untere Odrr mit dieser Vorlage am engstrn in Verbindung stebx. D€r Minister bat griiern erklärt, dir untrre Oder könwe nicht wohl reguliert werden ohne dir glsiihzritias Annadm: des Großschiffadrisweges. Ich glaube, den Minister mit seinen ciaenen Worten rcblagen zu iörmen. Am 8. März “1899 crklärtc er nämlich, dieics Pxoj-Zkt siehe? in unlösbarem Zusammenhange mit den ngijliiéklmgöasbstkén der schl€siichyn Gsbirgs- fiüffk; rs sei aber mit Sicherheit zu erwarten, daßdic Frage dem; näcbit in Vérbindung mit drr ngulierung dsr dbzrrn Flaßiäusc (161611 wszrdk. Nun iii an dieser Stciie mit krinem Worte dadoii die RWL, daß dir Nr,;ulisrung der iinikrkn Odrr in Verbindung gebracht wrrden ?rils mit dem Großycdiffabriswexie BLÜLM-ZX-Ziiin, iondern ilUk, wie rs auch der Ültöii iiikg-Zi riitirrickit, mit dEr dlééch- zxiiizxen Reiiuiikrung dcr oberrn Od-xr. INM imth (1110 annehmen, daß das Projekt für die? unters Odsr garzz selbständxg ausgsfübrt wcrdrn kann. Die Regierung muß naä) unicrér Ansicht Griegen- heit bekommkn, dikse offrnbare Vidsrxxeiiz zwischen ihrer früheren und jxizigrn 'Sie-[Tung zu erkiärxn. Wir müssen uns auf das Entschicdcnste daZe-„ikn webrkn, daß die Rrgulierung der unteren Oder mit drm Großsébiffabrrswegc und dadurch mit der Kanal- vorlage Verbunden wird. Dr: Landwirtixscbafts- Mikisier stylite schon 1898 eine Vorlage für die damalige Session in Aus- sicht. Da sie nuiimebr erst in drr nächsten Srsiion mit dem Kanal zusammrn komm-én soi], io berrsch naiürlici) Link'scbarie Z).)éißsiimmung in drr Bcvölkrrung. In der Sitzung Vom 23. Marz 1900 erklarien drr Landwirihschafis-Ministsr und der Finanz-Minister, die Vorlage sdiie noch in dsr gegrrwärtigen Session kommen. Allerdings bestebkn Vérsciziedi'nbeitxn zwisch-xn drm, was darüber im gedruckien BMM steht, und dem, was Verschiedene Mitglieder des Hauses arbört zu haban glauben. Da meine Heimat!) im Laufe V“?" 21 Jahren jcdes Jahr Hochwasser gcbabt bat, so habe ich ein ernstes Wort irden zu müssen geglaubt. Es wird uns immsr ent- gegengebalten, die unt-Jre Oder leide garnicht durcb drn Aus- baa der oberen Oder. Aber durch die Regulierung wird der Wasserzufiuß zur unteren Odcr noch beschleunigt werdsn. Die Thal- speiren könnten dagegen zwar ejwas schützen, aber rs soll ja vor- läufig nur eine einzige gcbaut wcrden. Es ist wirklich etwas naiv, zu verlangen, daß die Anwohner der unieren Oder sich auf die eine Tbaiipkrre Verlassen sollen. Wir beabsichtigen mit diesrm Anfrage skikk, das Geskiz iu Falle bringrn, aber man soll nicht ebenso notb- Wkl'idigk Re'gulierungen an dkmi'élben Flusse unterlassen. Eine große Reibe don technischen Vorarbeiten, die aus dirsem Geseß sich ergeben, kann auch bei Annabme meines Antrages ausgeführt werden.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Der Herr Abg. von Arnim hat in sehr scharfen Worten seinem und seiner Parteigenossen Uamutb darüber Ausdruck gegeben, in welcker Weise die StaatsU-gierung die Regulierung der unteren Oder binzöge, und hat in Aussicht gestellt, daß bon seinén Freunden aus der Partei diesem Unmuih noch in writ schärferer Weise beute wahr- scheinlich Ausdruck gegeben werden würde. Und doch beruht nach meiner Meinung der Grund seines ganzen Unmuibs auf Mißbrrständ- nissen und Irrtbümern. (Hxiterkeit rechts,)

Herr von Arnim hat mir vorgehalten, daß ich 1898 in klarer und deutlicher Weise überzeugend nachgewiesen habe, daß man die Regulierung der Gebirgsflüffe der Oder nicht eher Vornebmen dürfe, bis man auch die untere Oder reguliere. Meine Herren, diese meine Auffaffung wird auch beute noch Von mir getbeilt. Das Projekt, das damals überhaupt in Rede stand und auSgearbeitet war. war ein ganz anderes wie dasjenige, über das Sie heute in zweiter Lesung beratben. Schon die Ueberschrift beweist das. Das Geseß bieß damals „Regulierung der Flüsse“; heute heißt ks „Beseitigung der Hochwaffergefabren'. Eine planmäßige Regu- lierung der Zufiüffe der Oder vorzunehmen, ohne zu gleiche: Zeit die untere Oder auch zu regulieren, war und ist ein unzwcckmäßiges Vor- lieben. Heute sonen aber nur die Hochwassergefabren durch das vor-

'zum Deutschen Reichs-A

Ziveite Beilage Berlin, Sonnabend, den 9. Juni

lieaende Grieß verhütet werden, und zwar einerseits dadurch, daß man duroh Tbalsperren und kleinere Siauweiber Wasserzurückbält, und nach der anderen Richiung, daß man die Flüsse rerbinderi, ihre Geschiebe den unterhalb liegenden Strecken zuzuführen. Das sind die beiden badptsächlichen großen Aufgaben, die das Geseß, das wir heute brraibrn, verfolgt, während das Geskß von 1898 ein ganz anderes war, mit einem viel weiteren Rabmsn, der allerdings, wenn rr zur Ausführung kam, die NoiHWLndigkcit mit sich brachte, sofort mit der Regulierung der unteres Oder vorzugeben. Das ist das erste Mißverständniß.

Das zweite Mißverständniß besteht darin, daß ich meinerseits in meiner gesirigenErklärrmg durchaus nicht gesagt babe: Die Regu- lierung der unteren Oder könne nur mit dem Großschiffabrtswrge zu- sammen aUSgefübrt werden. Ich habe umgekehrt den Vertretern der Stettiner Interessen in der Interpellaiion Broemel und Genossen ge- sagt: Ihr könnt Euren GroßschiffabrtSweg Berlin_Steitin nicht eher bekommen, bis die Frage der Regulierung der unteren Oder, die gleichzeitig mit in Angriff genommen werden muß, zur Ausführung klargesieiit ist. In einer Beziehung hängt ailerdings die Regulierung der Oder mit dem Großschiffabrtswege zusammen und ist in das bx- zügliche Projekt aufgenommen, sowie die Garantievrrdflichiung von Berlin, Stettin und anderen Interessenten darauf außgedebnt worden, daß nämlich gleichzeitig ein Vorfluibkanal aus dem Oderbruch gebaut wird. Die Weitere ngulierung der unteren Oder ist an und für sich technisch unabhängig von dem GroßschiffabrtGWeg, kann ohne den Großschiffabrtsweg aussefübrt werden. Mit keinem Wort ist das Gegenibeii von mir behauptet worden. Es ist das also ein zweites Mißvrrsiändniß des Herrn don Arnim.

Ein drittes Mißveriiändniß oder ein Jrrtbum _ ich Weiß nicht, wie ich es bezeiibrien soli, _ besteht darin, daß Hrrr von Arnim “der Staatsregierung obne Writeres die Absicht und mir die Erklärung zu- schreibt: wenn der Mitteliand-Kanai fiele, dann wären damit auch alle übrigen Projxkte gefallen. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, wo ist das skiisns der StaatSregierung erklärt worden? (Zurufe rrcbis.) _ Bitis, ich muß das ausdrückliä) in Abrede „stellen. Ich habe zwar nicht den sienogravbischen Bericht hier, weil er mir gedruckt noch nicht hat vorgelegt werden können, ich habe aber hier den Tkxt mriner Rede, der unzweifelhaft gknau bis auf das Komma mit dem stenograpbischrn Bericht übereinstimmt, und in diesrm TSxt' stkbt nicht ein Wort davon. Ich habe immer nur betont: der Großjchiffabriswrg kann nicht ausgeführt merken, obne daß gleich- zeitig die untere Oder reguiiert wird, und der Großschiffabrtsweg sisbi allerdings, wir bereiis in der Thronrede vom 9. Januar aus- gciübrt ist, in dem großen Waffcrbau-Programm, welches die er- writerte Kanaloorlagc umschließt. Es ist aber nirgcndwo seitens der ngirrimg erklärt wordrn, daß fie das Schicksal des einen Projekts an das der andrrrn unbedingt bindei. Ich kann in drr Be- zisbung weder positiv noch nrgativ named?) der Staats- rkgicr'img irgend eine Erklärung abgebrn. Die SiaatSregierung muß sich ihre StrÜung boilständig offen balikn, was sie thun will, wxnn das eine odrr andrre dieser Projekte abgrlsbnt werden soiiie. Sie wsrdr-n auch von drr Staatsregierung henie nicht Verlangen können, daß fie Ihnen betriis sagt: Wenn ihr dkn Großsckyiffabrisweg abisbni, brkommi ihr nicht die untere Oder, oder wenn ihr den Rbein-Eibe- Kanal ablrbnt, dann bekommt ihr dieirs oder jenes andere Projekt- WS[ch!S in dsr Vorlage enthalten ist, nicht, oder ihr bekommt es doch. Es wäre niirichiig und zwccklos, schon jsist der Staatsregierung eine bestimmte Entscheidung in dieser Frage zumutben zu wolien, wie das Hklk bon Arnim vorhin gethan hat. Alle derartig?" Zumutdungrn muß die SiaaiSregierung entschirden ablehnen. Solckw zu korsiruierep, dazu birtei Weder meine Erklärung noch eine andere Erklärung, die seitens der Staatsregierung abge'geben wordc'n ist, iraend cinen Anbalt.

Meine Herren, hat dann die Staatsregierung nicbi deutlich ibre Absicht kundgrgeben, rie nguiierung der unteren Oder unter An- erkennung ihrer Dringlichkrit demnächst vorzunehmen? Hat sie nicht mit ihunlicbster Beschleunigung das si-hk schwierige Projekt aufgestellt? Ist sis nicht bezüglicd dieses Projekts mit alien Jntrreffenten bis in die lessen Tage hinein in Verhandlung getreten? Habe ich nicht selbst gesirrn Ihnen die Anstände mitgetheilt, die die Regulierung der unterrn Oder nach dem aufgestellten Schrck'schen Projekt gefunden hat, und daß wir bemüht seisn, diese Anstäude so bald als mögliä) zu be- s ciiigen, daß das aber nicht so rasch geschehen könne, um die Vorlage noch in drr laufenden Session einbringen zu können? Ick kann daher sowohl die Vorwürfe, die der Staatsregierung im allgemeinen gemacht worden sind, als auch din Vorwurf, den Herr von Arnim mir persönlich ge- macht hat, daß ich meine Meinung doÜständig geändert babe, nur (le unberechtigt zurückweisen.

s Minister für Landwirthschafi 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Als ich den Antrag der Herren Abgg. von Arnim und von qumann las, babe ich schon angenommen, daß eine irrtbümlicbe Auffassung über die Folgen des Antrags bei den Herren Antragstellern vorläge. Aus den Darlegungen des Herrn von Arnim babe ich beute mich überzeugt, daß diese Mutbmaßung richtig ist. Der Antrag sagt:

Der planmäßige Ausbau der in § 1 aufgeführten Flußläufe darf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes u. s. w, nicht in Angriff genommen werden.

Aus der Begründung des Antrags babe i(b beute entnommen, daß Herr von Arnim und mithin wahrscheinlich alle Antragsteller glauben, wenn der Antrag angenommen werde, so sei es möglich, vorbereitende Schritte für die Ausführung des schlesischen Hotbwaffer- geseves in Angriff zu nehmen, also beispielsweise die Verständigung zwischen Provinziaiverband und 'Siaatöregierung iiber die auszu- führenden Bauten herbeizuführen, Techniker anzunehmen und vor- bereitende Arbeiten für die Aufstellung von Spezialprojekten u. s. w. in Angriff zu nehmen. Diese Auffassung hat Herr von Arnim als die seinige noch in seiner heutigen Rede ausdrücklich

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1900.

hingestellt, és solle nach der Faffung des Antrags nur mit dem . wirklichen Ausbau nicht begonnen werden. Diese Auffassung des Herrn von Arnim ist aber eine irrige. Die Kosten der Vorarbeiten sind zu 4/5 von der Staatskasse, zu 1/5 von der Provinziaiverwaltung zu bestreiten, und die Mittel, die dafür verwendet werden sollen, werden erst durch dieses Gesetz zur Verfügung gestellt. Weder die StaatSregierung, noch die Prooinzialverwaltung sind berechtigt, vor Inkrafttreten des Gessßrs Mittel zu verwenden, welche erst mit Inkrafttreten drs (Gesetzes verfügbar werden. Das „Inkraft- treten des Geseßes soll nach dem vorliegenden Anfrage vom Inkrafttreten eines anderen, mit dem gegenwärtigen Geseß nicht in Verbindung stehenden Geskßes abhängig gemacht werden. Ich bin der Ansicht, daß Sie mit Annahme des Antrages Neumann wenigstens pro bsmyoro das ganze GIseß ablehnen. (Schr richiig! links).

Ich halte mich aber auch für Verpflichtet, wie ich das auch bereits in der Kommission dargelegt habe, und aus denjenigen Gründen, die in Uebereinstimmung mit den Vertretern alier übrigen Ressorts meine Kommissare in der Kommission dargelegt haben, darauf hinzuweisen , daß ihre Absicht , das Inkrafttreten des schlesischen Gesetzes abhängig zu machen von der Verabschiedung eines anderen, auf einem völlig anderen Gebiete liegenden Geseßes, aliem parlamentariscben Brauch widerspricht, daß das Vorgehen völlig unzulässig ist, daß die StaatSregierung schon grundsäßlich aus diesem formellen Grunde das Grieß mit diesem Anfrage als unannebmbac ablehnen muß. Den entsprechenden Beschluß wird die Königliche Siaats- regierung erst fassen können, falls der Landtag ihren Antrag an- genommen haben wird. Also aus dem von mir berdorgebobxnen formellen und materiellen Grunde wird im Falle der Aufnahme des von ihnen beantragten § 49 des ddrliegenden Geseßentwurfs nach meiner Ueberzeugung eine Ablehnung des Geseßes die nothwendige Folge sein.

MSiUL Herren, auf einen anderen Punkt gestatte ich mir bin- zuweisen, Die Königliche StaatSregierung bekundet durcb Vorlegung dieses Geseßeniwurfs, daß sie nicht brabsichtigi, alle diejenigen Gesetzes- und Meliorationsvorlagen, welche man mit dem Mittelland-Kaual in Verbindung bringen könnte, von der Annahme des Mittelland-Kanals abhängig zu machen. Aus der Vorlegung dieses Gescßsntwurfs ist eher das Gegenibeil zu entnehmen. Daß noch sämmtliche in der Thronrede angekündigten Vorlagen noch nicht ein- gebracht sind, erklärt" sich aus dem einfachen Grunde, daß diessldrn, wie das der Herr Arbeits-Minisier bereits dargelegt hat, noch nicht haben fertiggesteiit werden können.

Im übrigen kann ich mich vollständig mit den Ausführungen des Herrn Arbeits-Ministers eindersiandrn erklären. Ich kann Ihnen die Befugniß nicht zugestehen, die Königliche StaatSregierung in ihrem Reidl zu beichränken, lediglich nach eigenem Ermessen darüber zu ent- scheiden, ob, wann und in wricber Form sie ihre Vorlagen und Anträge dcm Landtage zur Beschlußna5mc unterbreiten wil]. Daß Sie darauf durch Beschlüsse rinen zwingenden Einfluß ausüben woiisn, widerspricht allem bisherigen parlamentarischen Brauch. (Widerspruch rechts.) In der Beziehung ist die StaatSregierung absoiut unabhängig und wird sich ihr Recht nicht einschränken [affM- Daß die noch ausstehenden wafferwirtbsckoaftlichen Vor- lagen als ein Ganzes vorgelegt werden, dafür kann man mit Recht als Grund anführen, daß die Gesammtbeit dieser Vorlagen sich als ein einheitliches wasserwirtbfcbaftlickzes Pro- gramm der Königlichen Staatsrkgierung von eminenier wirtbscbaftlicher und finanzieller Bedeutung darstellt. Der Ueberblick ist nur aus der (Gesammtbeit der Vorlagen zu gewinnen. Finanziéll steht eine Verwendung don etwa 400 Millionen in Frage. Welche Steiiung die Königliche Staatsregierung einnshmen wird, wenn der Landtag die Vorlage zum tbeil ablehnen würde, darüber kann naturgemäß doch ein Beschluß der Königlichen Staatsregierung nach Erfolgtem Landtags- bsschluß erfolgen.

MeineHerren, nehmen Sie es mir nicht übel, Sie haben in Ihren Köpfsn obne *ede Unterlage sich zurechtgelcgt, wie solcher Beschluß der Königlichen Staatsregierung ausfaiien wird. (Sehr gut!) An einem positiden Anhalt für eine solcbe Annahme fehlt es vollständig; ich be- strrite auch, daß eine solche Absicht bei der Siaatdregierung besteht, umsomehr, als die Staatsregierung mit dieser Vorlage einen anderen Weg betreten hat.

Im übrigen sind bereits in Anlaß der Kommissionsverbandlungen die beuie von Herrn von Arnim erneut vorgebrachten Behauptungen, daß in den Erklärungen, welche ich im Landtage abgegeben habe, Widersprüche sich befinden, von mir widerlegtworden. Ick babe keinen Anlaß, erneut auf diese Behauptungen einzugeben. In dem Kom- missionsbericbt sind diese Erklärungen jn sxbsnso gedruckt _ die Richtigkeit dieser Darlegungen ist meines Erachtens auch heute nicht widerlegt.

Ick) will mich kurz resümieren: Ueber die Tragweite ibres An- trags müssen sich die Herren klar sein. Nehmen Sie den § 49, wie solchen Ihr Antrag fordert, an, so muß meines Erachtens das schlesische Hochwaffergesey von der Königlichen Staatsregierung ab- gelehnt werden, und zwar aus den von mir dargelegten prinzipiellen und sachlichen Gründen. (Hört, börti reckts.) Ob das im Intmffe der Provinz Schlesien liegt, meine Herren, das möchte ich doch sebr bezweifeln. ,

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß schon einmal die Slimli- regierung bemüht gewesen ist, wegen der Abwendung der Miniser- gefabren in der Provinz Schlesien auf dem Wege der Messebau: und Verwaltung vorzugehen, daß damals auch durch eine Ablehnung seitens des Landtages die Ausführung dieser Pläne der SW, verhindert wurde. Es handelte sich damals um die WWU- pfliibt der zu regulierenden schlesischen Flußläufe. Imwisjm kabe- wir wiederholt erfahren, was es bedeutet, wenn dubeßebeude Zikad- bleibt. Die große Kalamitäten eintreten, Roßber- W US Privatw-bltbätiakeit fick bemüht haben, die W W Uk