Deutscher Reichs-Anzeiger *
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Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlith 4 „ck 50
H.
Insertionsprei- Mr den Kaum einer Bratkzeile 30 „3.
„ Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Ille Nosi-Anskalten nehmen Beuellung an;
für Berlin außer den Polt-Instaltcn auch die Expedition
ZW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 „3.
eine Majestät der König haben AUergnädigst geruht: dem Generalleutnant z. D. von Engelbrecht zu Saar- cken, bisher Inspekteur der 4. KavaÜerie-Inspektion, den niglichen Kronen-Orden erster Klasse, dem Ober-BootSmann a. D. Hermann Zietlow zu nzig, bisher von der ]. VZatrosen-Division, das Kreuz des gemeinen Ehren eichens, dem SteuererZeber a. D. Emil Schmidt zu Berlin, Kasfierer Wilhelm Wßinhold zu Elberfeld, dem Eisen- n-Telegrapbisten a. D. Kreveliß zu Rheydt im Kreise „:Gladbach, dem Eisenba Portier a. D. Glittenberg zu , dem Schafmetfter . nton Iurec eck zu Prauß im eiße Nimpisck), dem Wirthschaftsvogt ohann Stenzel „„ Schüßendorf im Kreise Oels, dem Wirthschaftsvogt ttlieb Bartos zu Ober-Schmardt 117, Kreis Kreuz- , dem Vogt Johann PraUSner zu Ober- omardt 7 desselben Kreises, dem Vogt Franz Miko- czak zu Koexiclcc im Kreise Jnowrazlam und dem ofe- macher Chrtstian, Iaroß zu Schönfeld im reise * .burg das Allgememe Ehrenzeichen, sowie . em Eigenkäthner Michael Gallein zu Schenkendorf Kreise Labiau, dem Schtffbauer Paul Habenstein zu -nzig und der unverehelichtcn Elis e Fleischer zu Marg- bowa die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben AUer- Üigst geruht:
den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubnis; zur An- ng der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er- len, und zwar: "L Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts- dens und des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich schaumburg-lippisehen HauS-Ordens:
dem Staatssekretär des Reichs-Postamts, Wirklichen
. heimen Rath yon Podbielski;
dcs Ritterkreu es erster Klasse des Königlich sächsis en Albrecht§=Ordcns:
em Postrath Zoenicke zu Chemniß und em Poslrath 5 fciffer zu inpzig;
des Ritterkreuzes zwcitcr Klasse
desselben Ordens:
em preußischen StaatMngehörigcn, Ober: Posjsekrctär s; zu Dresden; ck Königlich sächsischen Albrechtskreuzes: em preußischen Staatsangehörigcn, Obcr-Telegraphen- nten Reppert zu Chcmniß;
ittenKlasse des Königlich bayeyischen Verdienst- Ordens vom heiligen Mtchael:
m Reichsbevollmächtigten für Zölle unh Steuern, Üch preußischen Ober-Regierungßrajh Ltngner zu "kn;
Kommandeur : Insigipien erster Klasse des -glich anhaltischen 2„Is)ams-Ordens Albrecht's des ären:
* - Uuter-Siaatssekretär im Reichs-Poftamt Fritsch;
itter-Jnsignien erster Klasse desselben Ordens: Postratl) Treutler zu Magdeburg;
lbernen Vérdienst-Medaille desselben Ordens: a xxeußischen StaatSangehörigen, Postschaffner Schulze
s Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinisäxen Haus-Ordens:
-'MPos1rath Domizlaff zu Erfurt;
ürstlich waldeckschen Verdienst-Ordens zweiter
k unh des Ehrcnkreuzes zweiter Klasse des FUkstlick) lippischen Haus-Ordens:
m Ober-Postdirektor Klihm zu Stettin;
ferner :
: Königlich belKsYetTllsilbernen Verdienst- e a e:
„Brieftxägexz V-ierbaumzu Wiesbaden.
Deuisches Resch.
“Wenzelxgnifse ind ertheilt worden:
T.
"o" ,d„em Kaiser“ en Konsulat in Liverpool unter . * Max d' . dem „im ahre „1893 in' LeitZ aus, «“Um-Öls er Tunier brtlscher Flagge .gefa tenen
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Beutsahen Keiths-Inzeiger- nnd Königlüh Preußisaheu Staats-Inzeigers Berlin ZM, Wilhelmstraße Nr. 32.
[*!*
Berlin, Freitag, den 22. Juni, Abends.
Segelschtffe „Royal Forth“ von 2919,00 Negistertons Netto- Raumgchalt n_ach dem Uebergange desselben unter dem Namen „Heprtette“ in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Hans Heinrich Schm1dt in Ham- v?xéxl,t1kr;eltcherHamvurg zum Heimathshafcn des Schiffes ge- w a ;
2) von dem Kajstrlichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 1. Zum d. I. dem in Jarrow on Tyne aus Stahl yen erbauten, bisher unter keiner Flaage gefahrenen Doppel]chrauben-Dampfschtff „Belgia“ von 486231 chistcr- tons chtq-Raumgehalt nach dem Ueber ange desselben in das ausschlteßl1che Ergentbum der . amburg:5 merikanischen Packet- fahxt-Aktten-GeseUsWft in Hamburg, w::lchc Hamburg zum HetmathShach des Schiffes gewählt hat.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein: und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der ersten Hälfte des Monats Juni und in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juni d. J. veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Meteorologischen Instituts, ordenilkchen Professor in der philosophischsn Fakultät der hiefigenÉriedrick): Wilhelms-Universrtät, Geheimen Regierung-Zralk) ])1'. ich lm von Bezold den Charakter als (Geheimer Ober-ngicrungs- rath mit dmr Range der Räthe zweiter Klasse sowie dem Abtheilungs-Vnrstcher an demselben Institut, Pro: fessor 1)1*.Richard Aßmann den Charakter als Gsheimer Regierungörath zu VLtlcihcn.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Bei den Schiengerichten der Arbeiterversiche- rung find nachfolgende Beamte zu Vorfißenden bezw. stekl- vcrtretenden Vorsißcnden ernannt worden:
der AmtSrichtcr Finbrücks in Lennep zum Vorsißcnden der dortigen Schtengerichtc;
der Amtsrichter Molly in Siegburg zum steüveréxctenden Vorsißenden des dortigen Schiedögerichts;
der AmtSrichter Neichhelm in Dramburg zum Vor- sißenden des dortigen Schiengerichts;
der AMFSrichter Reinberger in Piükallcn zum Vor- sißendcn und der AmLSrichter Schettler in Pillkallen zum steklvcrtretenden Vorsißknden der dortigen Schieds erichte;
der Athicshter Theis s ing in Groß:Streh iß zum stel]- vertretenden Vor1ßenden der dortigen Schicds erichte;
der Oekonomie-Kommiffar Wagner in Fulda zum Vor: fißenden des dortigen Schiedsgerichts;
der RegierungsxAffeffox Schmidt in Arnsberg zum wei- teren steÜvertretenden Vorstßenden der dortigen Schtedßgerichte.
Berlin, den 16. Juni 1900. Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung : Lo hma n n.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfun , welche im „Herbst 1900 in Berlin abzuhalten ist, ha 8 ich Termin auf Montag, den 26.November d.I., und die folgen- den Tage anberaumt.
Meldungen der in einem LeLramx stehenden Bewerberinnen find bei dcr vorijs'keßten Dien tbehorde spätestens bis um 1. Oktober d. I., eldungen anderer Bewerberinnen bei er- jenigen Königlichen Regierunß3 in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. ktober d.,J. anzubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerbermnen, welche in keinem Lehramt stcéen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Poliizxxi-Präidium in Berlin bis zum 1. Oktober d. I. ein- ure en.
3 Ist deér au enblickliche Aufenthaltsort einer Bewerberin nicht ihr eigent jeher Wohnsth, so, ist auch der letztere an-
n eben. ; , I g Die, Meldungen könnew nur dannBerückficbtiguV? finden wenn sie genau der Prüfungsordnun , vom 153. ..ai1894 entsprechen und mit den nach § 4 der clben vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungsmäßig versehen sind. Dis über Gesundheit, Führung und Lshrjhätigkeit bei- ubxingcnden cugni e müssen 111 neuerer Zeit ausgenellt sein. „ uf zuverlä! tac Fc tsicllung der Gesundheit ist besonderes
Gewicht zu legen.
X
1900.
Dix Anlagen jedes Gesuchs sind zu einem Heft vereimgt einzureichen. Verltn, den 12. Juni 1900. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: “ Küan
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Bekanntmachung.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hält am Donnerstag, den 28. d. M., um 5 Uhr Nachmittags, ihre statutenmäßrge öffentlich? Sißung zur Feier' dcs Jghreßtages ihres Stifters Leibniz, zu ;wclcher der Eintritt auch ohne besondere Einladung freistcht. „ _
Berlin, den 21. Juni 1900.
Der vorsißende Sekretar der Königlichen Akademie der Wiffenschasten. Vahlen.
Bekanntmachung.
Durch das auf Grund der Merböchften Kabinetöo2dre vom 30. Avril 1830 erlassene Rerkrivt des Königlichen Minksteriums der geistliiben :c. Angxlegenbeitkn Vom 5, Mai kesselben Jahres ist dem evangelischen Glaubensgenoffen, welche an einem Orte ihren Wobnfiv nehmen, wo mehrere der Unxm beigetrcxene Kirchengemeinden fixh ve- ßnden, das Recht Verlieben worden, die Gem-inde, welcher fie ange- hören onen, zu wählen. Dikfes Recht findet nach Maßgabe dsr angeführtsn Verordnung. infolge des Beitritts der ewaxgelix'cbxn Kirchenaemeindcn ,in Berlin zur Union und unter Beziebxng dc-r allgetminen Bestimmun en auf, die besonderen Verhältnise dieser Gemeinden, béerselb in der Weise Anwendung, daß die den von auSwärts zuzjebenden Personen zustehende Wahl 99- troffen Werden kann zwikchen Einerseits der betreffenden, mét einem örtlich abgegrenzten Kirchsvranel erfebenen Gameknde und andcrkr- seits der Dom- oder der ParoÖkal-Ktrche.
Da die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist Uicht gebunden gewesen ist, so hat sicb das Bedürfniß ergeben, dsn aus einer oft lange wersckoobenen Feststeüung der Gemeindeangebörigxxn erwachsenden Uebelßänden für die Zukunft vorzubeugen.
Infolge: der auf Grund Allerbökbsten Eclaffes vom 6. Sep- tember v. I. von dem erra Minister der geistlichen Angelegenhekten im Einverständniffs mit dem Evanßeliscben Ober-Kircbenratb uns ertbeilten Ermächtigung _wird demnach btßrdurch Folgendcs bestimmt:
1) Alle _rgon auswarts nach Berlm ziebexden evangelischen GlaubenSgcnonen haben ohne Rücksicht auf ihr besonderes Konfessions- verbältniß die Wahl, fi-b entweder derjenigen Lokalparochie. innerhalb deren sie ihre Wohnung nehmen, od_er, der Gemeinde der Dom.Kjxche resp. der Parocbial - Kirche anzuschließen, deren Mitglieder an keinen bestimmten Wohnort in der Stadt gebunden find und daher durch die Vzrändxrun der Wohnung innerhalb der Stadt dk? Ge- mcinde und Kirche nix! wechseln.
2) Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist, von der Nieder- laffuna in Berlm ab gerechnet, durch eine ausdrücklickoe Erklärung bei dem Kirchen-Ministerium und dem Vorstande der gewählten Kirche zu erkennen aegeben werden.
3) Wird diese Wahl in der bexekebneten Frist nicht außgeübj, so werden solche evangelische Einwohner als _ rfsiebtize Glieder dexjenigen Lokalparocbxe, innerhalb deren fie tbre Wohnung ge- genommen haben, angesehen und be-bandelZ, und eben bei jeder Ver- änderung der leyterzn in diejrnige Paroobte'als itglkeder über, in weleher die ueugewadlte Wohnuna bclegentst.
Berlin, den 21. November 1859.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. C. von Voß.
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch von neuem mit dem Hinzufügen veröffentlicht da mittels Allerböckpsten Erlaffes vom 20. Februar 1899 die ar ialbezirke der Domgemeinde und der Parcchialgemeinde zu Berlin auf den Sprengel der Kirchengemeinde zu Charlottenburg und Schönebera, sowie auf die außerhalb Berlins belegenen Theile der Zwölf-Apostel- und der Kaiser Wilbelm-Ge- däch1niß Kirchengemeinde auSgedebnt worden sind.
O ige Bestimmungen zu 1 bis 3 finden demgemäß aucb An- wendung auf alle von auswärts nach Cbarlottenbur , Webers und deyjenigen Gebietstbeil von Deutsch-Wilmerßdorß wel zur Yarockztösäxer Kaiser Wilbelm-Geoächtniß-Kirche gehört, ziehenden
van 6 en.
* erlin, en 19. Juni 1900.
Königliches K* nfiftorium der Pthvinbz Brandenburg, Abtheilung Betlkn. a er.
Angekommen:
der rä ent des Eomgeli Oba“: Yk enraxhs, W. iche BUMM Rath v. «Vart- u en,
“der geiFtlickze Vize-Vräfiden Wirkliche Ober-Konstßormb rail), Prop": und Professor 1). reiben von der Co , and
_der we.tliche Sielwerneter du Präßdentm der Behorde, Wirkliche Oder:!konßftormlmh b. Braun,
aus Eisenach.
Seine Excelley