1903 / 37 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

(Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen StgatSanzeiger.

M 37.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Es ist deshalb unrichtig, wenn man aus der Tatsache, daß in Dem zweiten und dritten Jahre des Bestehens des Fürsorgeerziebungs- geießes nicht dieselbe bobs Zahl von jungen Leuten der Fürsorge- »erziebung überwiesen“ wird, schließen wollte, das; das Interesse an der Fürsorgeerziebung abgenommen babe; es ist naturgemäß und not- wendig“, daß die Zahl des ersten Jahres in den nächsten nicht erreicht wird, und deshalb hat einer der Herren Vorredner mit voliem Recht gesagt, daß die Statistik, wie sie uns jetzt vorliegt, noch nicht für die Beurteilung des Fürsorgeerziebungsgesetzes berveiskräftig ist, das;- darüber noch das zweite, dritte, ja vielleicht vierte Jahr abzuwarten sein wird. (Sehr richtig! links.)

Nun ist es eine natürliche Erscheinung, meine Herren, daß auch in der Auffassung Von der Tragweite des Gefeßes im allgemeinen und von der Auslsgung der einzelnen Bestimmungen desselben

zunächst eine boklständig übereinstimmende Praxis sich nicht gebildet hat. Die schon bei der Vorberatung des Geseßes ausgesprochene Befürchtung, daß von den Armenverbänden das

Gesetz dazu benutzt werden würde, um die Sorge für Kinder, die ihnen sonst obliegen würde, auf die breiferen Schuitsrn der Kommunaivkrbände und des Staats abzuwälzen, hat sich nach dem übereinstimmenden Urteil der kommunalen Probinzialberwaltung durch- aus verwirklicht. Das hat nun den KommunaWLrbändLn und deren Vorstehern Veranlassung gegeben, in alien Fällen, in welchen die Vermutung eines solchen Bestrebens vorlag, gegen den UcbeNveisungs- beschluß Besckywerdc zu erheben. Dadurch ist dür Beschluß des Kammergerichts vom 9. Juli 1901 veranlaßx, der die Grenze zwischen Armenpflege und Fürsorgeerzisbung festzulegen versucht. '

Meine Herren, es bandslt fick) in diesen Fällen doch immer nur um einzelne Tatsachen und, wie ick) eben schon andeutete, immer nur auf dem Gebiete der Grenze zwischen Fürsorgeerziebung und Armenpflege, nur auf diesem immerhin streitigen Grenz- gebiete hat das Kammergericht eingegriffen, und“ es Handelt fick) in allen Fällen, in denen das Kammergericht enkscbieden hat, immer nur um Fälle, Welche seitens der beryfenen Vertreter der kommunalen Provinzialverwaltung im Beschwerdewege auf- gegriffen sind. Es ist aUerdings nicht zu leugnen, daß durch die Entscheidung des Kammergerichts in der Ausführung des Gesetzes gewiss Schwierigkeiten entstanden sind, nicht in» der Art, daß die einzelnen Fälie, die das Kammergericht beurteilt hat, nunmehr zu un- recht zu Ende gebracht wären, sondern in der Weise, daß eine Anzahl von Unterbebörben, sowohl der Vormundscbafts- als aiich der Armen- bebörden geglaubt hat, nicht so weit geben zu dürfen mit ihren Anträgen und Beschlüssen auf Fürsorgeerziebung, wie sie das bisher gsfan haben. Meine Herren, ich bedauere dies, bin aber fest daVOn überzeugt, daß es nur eine vorübergehende Erscheinung ist,“ und in kürzester Zeit, in einem oder

wenigen Jahren wird sich eine aÜgemein anerkannte Praxis beraus- bilden, die auch die Bikiigung des obersten Gerichtshofes finden wird. Ich möchte also nicht eine Abhilfe darin suchen, wie veriäyiedene der Herren Redner es woÜten, jeßt schon wieder an der Geießgebnng zu ändern. Jedes Gesetz, wenn es exit erlassen ist, muß fich im praktischen Leben - ich möchte sagea _ erst durcharbeiten, und je Wer, das Geseß wird _ natürlich immer aum Zké-UW 87.1115, ganz alte GeieZe veralten -», und je weniger darin wieder geseßlicb eingegriffen wird, desto beffet wird die Wirkung des Gesetzes sein. Ich möchte Sie des- halb bitten, nicht mit Anträgen auf Geseßesänderung hervorzutreten, sondern zunächst einma! die weitere Erfahrung abzuwarten.

Auf einzelne Besäywerden und Wünsäye wird mein Herr Kommissar noch eingehend Auskunft erteilen. So viel möchte ich dem leßten Herrn Redner nur erwidern, daß unter keinen Umständen dieses Geseß benußt Werden darf und benußi werden soll, um Proselyten- macberei zu betreiben.

Geheimer .Oberregierungsrat Dr. Krobne führt an der Hand ftatistiichen Materials aus, daß das Fürsorgeerziebun Igese die Er- wartungen, die darm) geknüpft wurden, durchaus erßülit Kaba, und fäbxt dann fort: Be1onders bxttübend ist der bobs Prozentsaß der Madchen aus den leyten betden Schuljahren, die der Fümor e- erziehung überwiesen wurden. Die Wahrung der konfesfione en Erziehung der Zöglinge ist selbstverständlich. Großen Wert legt die Verwaltung darauf, daß die ErziehungSanstalfen nicht zu umfangreich sind; (11161111ng bat die Regierung darauf weni Einfluß, da die Ein- richtung solcher Anstalten Sache der Provinzia verWaltungen ist. In den von ihr selbst geleiteten Anstalten bat die Regierung aÜen Wün- sch€n des Hauses Nechnung getragen.

Bei dem Kapitel „„StrafanstaltSVerwaltung“ bringt Abg. Dr. Friedberg (ni.) Mißstände im Untetsuchungs- gefängnis zu Cbln zur Sprache, deren Vorhandensein der Prozeß egen die „Köknische Zett'ung' ergeben babe. Es handelte sich, übrt er aus, um emen Arzt, der in Untersuchungsbaft genommen wa_r und dessen Behanklung ' im Gefängnis Vom“ Aerzteve'rein bexprochrn Wurde. Dre „Kblmsche Zeitun wurde auf Grund ihrer Ausführungen hierüber MKW Beamten eleidigung angeklagt. Zn d€m Prozsß hat es fich _ )kraxtsgcstellt, daß die Beamten unschuldig sind, das aber das,Sv1tem mangelhaft ist. Es mußz B. der Untersuchung§g€fangene m Cöln für die Reinigung seiner ZelTe 10 „M zahlen, sonst ist er genötigt, [ße selbst_ zu reinigen. Ein weiterer Mißstand isi és, daß dem Untersu ungsgefangsnen erst 12 Tage nach Hmterlsgung seincs Vorschusses die Selbstbeköstigung esiajtet wurde, und daß es fikberi Tage dauerte, bis ein Brief dss rms an seine Mutter in deren Hande gelangtk. Die Schuld daran trägtdas System.

, Gebümer OberregierungSmt Dr. Krobne: Die Verwaltung WffkkeimSchuld; die Einrichtungen im Untersuchungsgefängnis in CU" UU den Bedürfnissen, und die Beamten haben in vollem Umfang bk? Pflicht getan. Der Arzt, der in der Aerzte- vusWmle den Fall zur Sprache brachte, wurde wegen _ver- eidigung und der Redakteur der, „Kölniicben einfacher Beleidigun?C Verurteilt. - Bethe egt, nicht wegen der_ _atsachen, sondern _weck des § 193 nicht zuscbrürgk wgr. Das Rnchs- „ab Uk “Neuision Folge und verwies dte Sache an das BW urück. Dieses verurteilte beide Angeklagte

Wegen . Muniz und sprack; ihnen den ck des § 193 mcht ck, Auch gegen dieses Urteil legten die Angeklagten Revision ein, und die Sache schwsbt gegenwärtig

Berlin, Donnersmg, den 12. Februar

noch beim Reichsgericht. Cs find jejzx „zwei Jabra ber, das; die preußische GefängniSVerwaltung unter frivolen Beschuldigungen aus Anlaß dieser Sache durch anz Deutschland gesxhleppt wird. Die Vorwürfe sind so schwer, we fie schwerer gar nicht gedacht werden

können. Allerdings ist_ar_13uerkennen, daß eine so vornehme Zeitung, wie die .Kolntscbe“ , ach gethan bat, um ihre Beleidigungen wieder gut zu machen. Das 1st sehr schön,

aber die harten Aeußerungen, die doch einma1 gefallen sind, hat die Gefängnisverwaltun weg, und sie Wird fie'mcHt eber los, als bis das Reichs ericht gespro cn bat. Gegen das in der Strafprozeßordnung vor es riebene System kann die; Veerltung nicbt? tun. In dem vorJiegenden Fall ist allerdings 711€ vexspatete BewxÜUng der Selbst- bekösiigun auf ein Verseherx zyruckzufubreq, und der 5. eamte hat auch trZßlder Entschuldigung, die 1hm zur Seite steht, eme Verwarnung er 11 ten.

Abg. Dr. Friedberg (n[.): Vollkommegi ausgescbloffcn ist es, daß die Verzögerung durch den Untersuchungsnchter verursach worden ist; denn dieser hat noch an demselbexi ,Tage,'a11 dem das Gesuch ym Gestatjung der Selbstbeköstigung ber ibm einlief, das Erforderliche veranlaßt. Prinzipiel! muß der Untersuchungßgefqngenc so behandelt werden, als ob er unschuldig ist. Wenn _von einem Un_tersuchungs-

efangenen Arbeiten verlangt werden, an dre er mcbt gewohnt ist, so tft das eine durchaus inbumane Behandlung.

Abg. (““Schmidt-Warburg (Zenn) bedauert, daß der Foxibs zur Förderung der Fürsorge für d1e aus ber Strgfbaft und _Fur1orge- erziehung Entlaffenen in diesem Jahre n1cht erhöht worden ist.

Bei dem Kapitel „Wohltätigkeitszwecke“ tritt der

Abg. Winckler (ions) für die Perßonen ein, die, obne die_Be- amteneiaenschaft zu baden, in der Vßrwa tung_ des Jnnexn beschaftigt sind. Der Staat babe wenigstens dre moral11che Verpfhchtung, fick) um die Zukunft dieser Leute mehr zu kümmerxi, als es Leist 12er FaÜ sei. Wenn man fie nicht mit Pensionsberecbttgung anstellen konne, so solle man fie wenigstens in ein_e Pensionßanstalt einkauken;

Der Rest des Etats nnrd ohne Debatte bew1111gt.

Darauf vertagt seh das Haus, _

Schluß um 41/2 Uhr. Nächste Sißung: Donnerstag, 11 Uhr. (Inteerlajion dcr Abgg. Dr. Hirsch und Dr. Eckels (ul.), betrsffknd die Aufhebung oder Beschränkung der Gertchts- ferien; zweite Beratung des Etats der Justizverwaltung.)

Literatur. Das neus Jnvalidenversicherungsgeseß vom 13. Ju li

1899 hat seiner eingreifenden Bedeutung für die weitesten Volkskreise entsprechend eine vielseitige Bearbeitung gefunden, Als Zeichen regen Schaffenégeistcs (Ulf dem _Gebiete des sozialen Verficberungßreihts ist dies mit Freuden zu begrüßen, da nun einmal zum Verstandnis des Invalidenvet11:1)?1-1111959811385, Obwohl dasselbe in formeUer Hinsicht als das am essen gelungene der sozialen Ve1ficherungsaeséße bezeichnet werden dms, bei den-vkrwickeltsn Verhältnissen eine Erläuterung nicht entbebrt wcrden „kann. Nachdem durch neue Bestimmungen dem Grundsatz der Te1inabme der Verwalteten an der Verwaliung mebr als früher chhnung getragen rvotdcn ist, wird wohl auch das Interesse an "dem Gesetze zunehmen. Hierzu find gute Handausgaben mit kurzen Erläuterungen ein Yrefflicher Bebeif. Solche ersch1enen bereits im Jahre 1900, bearbeitet von dem ebemaligen Direkwr im Reichöamt des Innern Dr. bon Woedtke (Berlin, I. Guttentag, Verla Ibach- "bandlung), von dem Regierungsrat und ständigen Mit liede des eicbs- berficherungsamts Dr.Wevmann (Verlag von tanz ? ablexi, Berlin) und von dem Geheimen Regierungsrat im inistermm für ?andel und Gewerbe Dr. Hoffmann, dessen Texkausgabe mit Anme: ungen seit kurzem in zweijer Auflage vorliegt (Karl Heymanns Verlag bier- .selbst). Neuerdings hat sich zu diesen eine vierte Handaußgabe des analidenberßcherungSgeseßes vom 13. Juli 1899 mit einleitenden Bemerkungen, erläuterndey Anmerkungen, den Ausführungsbeftim- mun en, Formularen zu Emgaben und einem Sachregisjer gesellt, die der mtherichté-rat Dr. Menan in Frankfurt a. M. besorgt bat (Verlag von Ferdinand Schöningh in Paderborn, Pr. geb. 2,80 „M). Die Einleitung enthält eine kurze, die keitendM Gedanken des Ge1eßes berborbebende systematisch Darsieliun , während in den Anmerkungen wertbolle Hinweise für eine sahne e und richtige Beantwortung der auftauchenden Fragen gegeben werden.

Wo diefe Yandauégaben veriagen, geben zwei große Kom- mentare zum «gnvalidenversicherungßgeseß vom 13. Juli 1899 zuverlässigen Aufschluß, von denen der eine den Kaiserlickyen Regierun Stat im Reichsverßcherungsamt Dr. Konrad Weymann zum Ver asser hat ()()(111 und 704 S., Verlag von Franz Vahlen in Berlin, Pr. geb. 12 „FH) und der andere, schon frübsr an dieser Stelle gewürdißte und bor kUrzem in zweiter Auflage erschienene von den Geheimen Re terungsräten W, Jsenbart, SenatLVor- fißendem im Reich§vchrs131erung§amy und W Spielhagen, vor- tragendem Rat im ReichSauzt des Innern, verfaßt ist (FA und 1147 S., Karl Heymanns Verlag bierseibst, Pr. geb. 20 „M). Der Kommentar von, Wey-mann, der schon während seines lieferungsweisen Er- * Yemens die beste Aufnahme gefunden hat, zeugt von gründlicher Be-

rrsxbung des Rechtssxoftes und ist bermöge der klaren und leicht verstandlichen, reichhalngen mid zuverlässigen, auch die Rechtsprechung des RpichSVerficbetungsamis emgebend berücksichtigendkn Erläutérungen vortrefflick) geeignet, die Handhabung_ des Geseßes zu erleichtern. Keiner der schwierigen Streitfra en Ui (1115 däm Wege gegangen, vielmehr wird jede 8111571116 einer ösung entgegengkiübrt. Besonders erfreulich ist die warme Liebe, di? der Verfassxr an seineAufgabe verwendet. Er nimmt das Geseß im ganzc'n ais ein Produkt der großen sozialen Bewegung der Neuzeit, und so erscheinen ihm auch diceinzelnen Fragen in einer etbischerx Beleuchtung. In einer Einleitung gibt der Ver- fasser eine Darstßliun der Entstehungßgesckpichte des Gesetzes, eine Ueberficbt über dessen Ynhalt und legt seine Stellung im Organiömus der Arbeiterversicberung dax; den Schluß bilden Anlagen, welche die zahlreichen Ausführungsbesttmmungen entbaitkn, und em sebr genaues Sachregister von 34 Seiten. Die erwähnten Vorzüge des Werkes werken dazu beitragen, ihm bei den Verficherungsanstalten und ihren Beaxnten, dsn Staats- und Gemeindebehörden, Land- und Ortsarmen- verbanderz, Arbxitervertretern, Krankenkassenvorsjänden, Arbeitgebern und Juristexi Eingang zu verscbaffen. * Was hier über die Weymannsche Bearbeitung des Gese es gesagt nt, gilt 1m gieiYen Maße auch von dem. noch um affenderen Kommentar von senbart und Spielhagen, die mit be- wuyderungswßrdiger Gründliibkeit das Gesetz erläutert habsn. Be1de Veriasser verfügen über cine reiche praktische Er. fahrung. wie sie derjenige haben muß, der an eine solche Aufgabe berantritt. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage hat der schwieri 1! Stoff der Invalidcnverficherung in der Verwaltungs- und Spru -

übung eine weitere Klärung erfahren; aucb smd inzwischen die noch fehlenden Ausführungsbestimmungen ergangen, und die Neurxgelung der Unfaliverficherung hat auf das von den Verfassern bebandelte ver- wandte Gebiet, namentlich wegen der Gestaltung der Schiengerichte und MP Verfahrens, ebenfalis einen mcbt unwesentlichen Einfiuß aus-

geübt. Jnfolgedeffen bedurfte der Kommentar in mancher Beziehung

1903-

einer Ergänzung. Aber gleichzeitiJObaben die Verfasser den ganzen Inhalt des Werkes einer eingehenden urch- und Umarbeitung unterzogen, wobei auch die für ernNachschiag81verk besonders wichtige Uebersicbtluh- keit noch erhöht worden ist. Die einschlägige Rechtsprechung und dre Entkcbließungen der maßgebenden SteÜen sind in der neuen Auflage sorg am verarbeitet, sbdaß eine überreiche Sammlung von Erfahrungen eboten erfchemt. Dtes macht bei dcr Lösung schwieriger Fragen das uch im “höchsten Maße wertvol]. - Das KrankenbersiÖerungSgeseß vom 15. Juni 1883 in der Faffung der Gesexze vom 10. §Ylpril 1892 und vom 30. Juni 1900 nebst dem Geseß uber die eingeschriebenen Hilfskassen vom 7. April 1876 in der Fassung dss Gsseßes vom 1. Juni 1884 und den in den UnfallverfickyerunJSJeseZen vom 6. Juli 1884, 5. Mai 1886 und 30. Juni 1900 sowie in dem InvalideUVerficberunF- gesetz vom 13. Juli 1899 enthaltenen, die Krankenbersickyerung . - treffenden Bestimmungen. Mit Berückxichtigung der Matertalten, der Ausführungsbestimmungen und ins esondere auch der Recht- spre ung bearbeitet von Tb. Ketersen, Oberinspxktor der bam urgiscben Behörde für das erficherungSwesen. Vierte, neu bearbeitete und erheblich vermehrte Auflage. KFT und 812 S. Verlag von Grefe u. Tiedemamx, Hamburg. Pr. geb.'12 „ik - Die Bestimmungen des Krankenberßcherungsxxeießes smd m den „lcyten Jahren durch eine Reihe neuer Gesetze“ zum Teri recht erheblich be- einflußt worden. Außer dkm Bürgerlichen Ge1cßbuche uyd dem Handengcseßbuche find namentlich das GUM, betreffend Abandexung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897, die Novelle z'um Jnvgltden- versicherungsgeseß vom 13. Juli 1899, das Gesetz, betreffend die Ab- änderung des Kmnkenverficberungxgsseycs, vom 30. Juni ]900 und das Geseß, beireffend die Abänderung der UnfaÜVsrsich-zrungsgeseße, Von dein- selben Tage zu erwähnen, die 11112 mehr oder wemgec aucb gui das beiet des Krankenbersicheritngsrcchts binübergrxifen und zum Teil yeue Recht?- normen geschaffen haben. Jnfolgedesien bat naturgsmaß guck) dre Rechksprecbung vielfach an SteÜe der bisherigen neue Grundsatze auf- esteat. Die vorhandenen Kommentare zum Krankenberficherungsxzeseß Smd somit in vielen Punkten Veraltet, und es ist daher sehr damens- wert, daß etcrsen seinen Kommentar, der in" dM früheren Auflagen“ ein wertvb Ls HilfSMittel für die Praxis war, einer itmfaffznden Neubearbelkuyg_unterzogen hai. Dab1i haben sowobk die Geis,? gxbun Smatertallkk'. eine erweiterke Benuyung erfabrenals aucb namsnilt '" die ' echtspreäßung bis in die neueste Zeit eingehende Berück- s1chtigung gefun en, so daß der Inhalt ein noch bedeutend reichem Lsk als derjenige de'r früheren Auflagsn. Der Gefahr, daß Hierdurch die Ueberfichtlichkeib ds_s Stoffes in_ einer die Brauclx-x barkeit des Bucbks' bseintracbtrgcnden Weixe' erxchiverk „werbe, ist durch eine systematische Anordnung und Grupbiexung der Erläute- rungen wie an:?) dadur vorgsbeugt, daß allen denjkmgen Paragraphen, zu welchen besonders za [reiCbe Anmerkungen gemaÖk sind, eme ge-

drängte Inhaltsübersicht der [*kßterett beigegeben ist. _Einx nicht _mindec eingehende Erläuterung haben das Gessi; über d1e eingeschriebenen Hilfskaffen und zum großen Teil auch die nicht nur im “Kommentar zum KrankenversichcrungSJeseZ betüxkücbtigten, sondern am Sch_luß auxh, noch im Wortlaut mitgetxilten Bestimmungen der anderen GM e, dte auf das. Gebiet des KrankcnberfiÖerungßreckpts hinübergreifen, er abren. Das Werk zsigt bie Arbeit eines Praktikers, der seine reichen Erfahrungen in der geschicktesten und gswiffenbaftestén WCise zur Jnterpretatton dieses schwierigen Teilsimserer Geseßgebung verwendet bat, und darum wird das Buch, desen Brauchbarkeit ein 68 Seiten umfaffenbes Sach- register noch sehr erböbt, in der Praxis bald unentbehrlich werden.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bieibf.

Großer Verkehrspian Berlin und seine Vororte, um- fassend 545_Quadratkiir_ckmeter. Maßstab 1:23 500. Beilage für das Berlxner Adreßbuch 1903. Ausführung in 8 Farben 3 «ck Berlm, Alfred Mende.

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O_ie Baukunst, bera1159. von R. Borrmann u. R. Gruul. 11. Heft, 11 Serie. _Das Katholikon von Hosios Lukas und verwandte byzantinijche Kirchenbauten von O. Wulff. 4 «(ck Stuttgart, W.„Spem*ann, . ' -

Z,eitschr1f1t für Bauwejen. «Herausg. im Ministerium der offentlichen Arberten. . Jahrg. 1,111. 1903. Hft. ] bis 111. Jährlich 12 Hefte. Bezugéprets 36 „14 Berlin, Wilhelm Ernst u. Sohn.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten nnd Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Verbffmtlicbungen des Kaiserlicbkn Gesundheitöamts“, Nr. 6 vom 11. Februar 1903.)

Pest.

Aegypten.“ Am 26, Januar sind in dem Dorfe Barscbun- el-Kubra 2 11-361tere„ Fglle von Pest und 1 in Tanta Gbezireb, das gletcbfalis_1m Dtsrrckt von Tukb gelegen ist, vorgkfommen. Die oberste Samtatsbebörde zu Kairo bat bekannt gemacht, das; der Aus- bruxh dexx Seuche wghrscheinlich auf eine Jnfkktion unter !(“1:11 Ratten zuruckzusxzbrexi 1st, 2216 seit dem Herbst vorigen Jahres fich e1halten bat; es 161 nicht unmöglich, daß die Krankheit auch noch an anderm Orten unkr'wczrtet wied_er auftritt.

Brasiltenm Zusolge einer Mittkilung born 2. Februar smd m der Stadt R10 Grande do Sul vereinzeite Fälle von Pest

aufgetretén. Pest und Cholera.

BritisÖ-Ostindien, In Kalkutta find in der Zeit vom 14. DSZLmbkk 1902 bi?" 3. Januar 1903 56 Perionen an der Pest und 93 an der Cholera gestorben.

Cholera.

Türkei. Nach einem 14. amtlichen AuSweise über den Stand der Cholera in Palästina und Syrien Vom 27. Januar find in Damaskus vom 19. bis 25. Januar 21 Erkrankupgen (und 13 Todesfäsle) an dEr Cholera zur Anzeige elangt, in Nablus vom 17. bis 22. Januar 4 (12). (»ZinschließiicbI dieser 25 Todesfälle sind seit de_m Auftrctqn der Cholera im Oftobcr ianesamt 3793 Cholera- todeéfaüe dort feji esteUt.

Persien. n Jask kamen zufolg? einer Mitteilung vom 2. Januar täglich 5 Cbolerafäüe zur Anzetge; aus Minab liegen weitkre Zahlenangaben nicht vor.

Nieberländisch-Jndien. Amtlichen Nachrichten zufolge er- krankten (itarben)'an der Cholera in Batabia vom 12. bis 18. De- zember 5 (4), 1n 'Samatang vom 26. November bis 9. De- zember 30 (21),_ m Palembaitg vom 6. bis 19. Dezember 22 (19), m Grisee pom 6. bis 19. Dezember 1 (1), ferner in Soerabaya vom 7. bis 20. Dezember 184 (1182. Anfangs Januar

&

soll nach dem Bcginn des Regens dic Cholera au Java merklich ab- genommen haben.