DritteVeilage
zum DeUtschen Reichsanzeiger und Königlich. Preußischen Staatsanzeiger.
M 81.
Parlamentarische Nachrichten.
Denz «Hause der Abgeordneten ist nachstehender Ent- wurf EMLI Geseßes, betreffend die Bildung von (He- saxntvcrbänden in der katholischen Kirche, nebst Be- grundung zugegangen: § _
Iq OrUcbaftLn, WL1chS mehrere unter e_inem gemeinsamen Pfarr- amte mcht Verbundene KirchengemeindenUmxasen, können die in § 6 diksks GLsélzes bezeichneten Rechte und Pßichtkn ganz _xdcr teilweise eßnxm Gesgmtverbande übertragen werden, welcher au21amtlichen oder ecmgen _Ktrckxengemeindcn der betreffenden Ortschaft,_gecignetcnfal1s unter (_Etnbeztebun angrenzender Kixchengemeinden, gebxldet wird.
Emcuz auf Stund dieses Geje es _ ebildeten Verbande können weitere Ktrchengemeinden derselben rt] aft oder angrenzende an- geschlossen werden.
§ 2.
Die Bildung eines GesamtVerbandes und die Feststeüung der ihm nach _§ 6_11_1 übertragenden Rechte und Pflichten erfolgt auf Anordnung de_c btschofltchen BSHörde und bedarf der ustimmung der beteiligten erchcngkmeinden. Die Verweigerte Zu Limmung Von beteiligten Knchengemcinden kann durch Beschluß der bischöflichen Behörde er- ganz_t wsrdky, full_s die Seelenzabl der zustimmendcn Gemeinden wemgstcns du: Hälfte der Gesamtscelcnzabl des zu bildenden Gesamt- verbandss beträgt.
Die gleichen Bestimmungen gelten für den Anschlux an einen bestehenden Vexrband mit der Maßgabe, daß de1selbe die ustimmung der Verkxcrung des Gesgmtverbandes und der anzuschließenden Gemeinden «Fordert _und die Zustimmung dqrchWVcschluß dsr bischöflichen Be- horde erganzt werkzen kann, faus 17:2 Seslcnzahl des Gesamtverbandcs und der Etwa zustimmenden Gemeinden wenigstens die Hä1fte der Gesamtskeknzabl das weiteren GesYntwerbandks beträgt.
_ Die dem Gesamtverbande übertraJMcn Befugnisse und Ver- pfltcbtungen werdkn von einer besonderen Verbandsvertretung wahr- genommen, welche bsstcht: _ _
„3. aus den Vorfißendsn der Kirchezivorjiände und
_ 1), aus _den Votfißendkn der Gcmemdchertrctungcn dEr bcteiligtcn Kjrchengemcmdcn,
_ a. aus je einem, für jkde [3616115918 Kirchengemeinde durch den Ktxchenyyrstand und die_ Génwwdevértretung in geMeinschaftlicher Styung für die DaULr 1611113 Hauptamtks zu wählenden Mitglicdc des Kirchenvorstandez“; oder der Gemändsvsrtretung.
In den kajbolijckern Pfarrgemänden in Frankfurt a. M. tritt der Pfarrer bezw. Pfarrverwsser an die SteÜe dss zu wählenden Mitgliedes.
n 1761! Kirchengemeinden, _in welcheu eine (Gemeindedertretung nicbt gebtldet ist G _35 des GefSHcs vom 20. Juni 1875 _ Gesetz- samml. S. 241 _), 1ind abweichend von Yen Vorschriféen zu b ux1d 0 durch den KirchenVorstand aus seiner Mtttc zwei Mitglieder aus dic Dauer ihrks Hauptamtcs zur_Verbandsvertretung zu wählen.
Für Domgemeindsn, aus welche das ©2123 vom 20. Juni 1875 keine Anwendung findet (vergl. § 56 a, a. O.), trsten der Pfarrer bezw. PfarrVLrwéser und zwei durch die,Vermögensverwal'tunJSorgane der Domgemeinde zu emxnnende GMsmdeglicder, welche die Wähl- barkeit zum Kérchknvorstelxcr bcfiße'n müffen, in die Verbands- vertretung ein._ _
Den Vorstß führt in Y_erkin der Prypst Von St-Hédwig, im übrigen der Dechant (Er_zpriejter), und sofern dieser dem Verbande nicht angehört, der dienstalteste Péarrer.
DZe Verbandsvemean wählt aus ihrer Miüe e'men Kiell- vettretcnKen Vorüßenden.
4.
Ein Ansichuß der Verbandsveüreiung 511112111 den GeiamZvexsxand 'm vermögensrechüicher Beziehung, 'm Üretttgen w'xe in nich111re1ugen Rechtssachen, nach außen und verwa'ltet deüén Vermögen nach Maß- gabe der Befchlüne der Verbandvaertrewng. _
Urkunden über Rkchtsgeschßste, we1che den Ge1am_tderband gegen Düfte verpflichfen soÜen, insbe1ond2re VoUmachten, mussen unter An- fübrung d;“s betreffenden Beschluffßs der Verbandsyertzelung bezw. des Ausschusses yon dem Voxfißxnd-Zn und _zwei Mxtgltedern des Aus- schusses unterschrisben und mit dem Sregkl des Verbayxes verfxben sein. Hierdurch wird Dritten gcgknüber dte_or5nung§maßtg2_Fanung der Beschlüffe der Verbandsverttetung_soj1)t€ thres Ausschu11es_fsst- gestcüt, sodfaß es eins?; Nachwäses der Unzuwen Erfordernisse derwlben ni t kedar. _
ck Durch das ReguLativ (§ 5) kann bestimmt 111er611, daß dxe Bildung einks Ausschusses unterbleibt. Zn _dtesem FaÜe fin_dcn dt? auf dM Ausschuß bezüglichen vorstehenden Besttmmungcn auf 51-2 Ver- bandvaretung sinngemäß? Anwendung.
Die näHercn Bestimmungen 111321 die (Tinti tung und Geschäfts- Zübrung der Verba11ds1)ertratm1g_und tbres Ausf Uffßs werden von der ifchöfjichen Behörde in jedem 211118ng Falle festgejetzt.
Dem GesamMrbaude können übc-„riragerx werden:
1) die Bcfugnis, über Einführung, Vergnderung _und Aufhebung allgemeiner Gébübren für die V2rband§gememden Be!_chluß zu faxslen;
2) die Aufgabe, unbeschadet dex Rechte 11nd Pflxchten der 1:1- fichtsbeöörden und der eimelnen Kirche;:gemzmden, _neue Par_och1a[- Bildungen innerhalb der Verbandsgemeuzdeß und 2111? qusrexchequ Ausstattung der Vsrbandsgemeinden nut gu e_ren ktrchltchkn Em- richtungen, inshesondere Saelforgerschen, ktr lichen Gsbauden und dergleichen zn sörcxrn; _ _ _ _ _ _
3) die Vsrpfkchtung, den emzelnexx Kjrchengenxemden dj_ejemgen Mittel zu gswäbren, welche sie zur Exsullung dec tönen obxregepden ese [ichen Lcistungkn bedürfen mzd m Ermaqulung zulangluben ??inLe-„nvermögens und dritter Vsrpflrchteter (Gemmnden, Patrone usw.)
' t 1) re Umlage verschaffen könnßn; _ sich TrebdiehZZcfugnis, Rechré, namentlxch auch an Grundstucken, zu enverZen, Vérhindlichkeiien einzugeben, zu klagen und verklagt zu
und ur Erwérbung von Grupdstücken sowie zu:_Er_richYung YerkirchlickZZr Gkbäude und Einrjchtung Von Begrabntsplaßen ' u mne men; _ AnlCZ-ZUZY Ösfuxnis, dic Mixte[,_We1che dll" Verband zur Erfullung iner Aufgaben bedarf, sowUt mch andere Einnahmen za Gebote Zehen, sich durch Umlage zu bkschaffen. , _ _ In diesem Fall? werden dre [L_mlagen unxmttelbar gu! du: Ge- meindeglieder sämtlicher KirchengememdM Verteilt und muffen gleich- zeitig in aklen Gemeinden des Verbandes nach gleichem Maßstabe
en. , _ - _ _ erbobeerFT Verteilungsxnaszstgk) gilt dre Vorjchnft m § 21 Nr. 8 des Zeseßes Vom 20.311111 1875. Die Anordnung drr btscho «ckck Gesamtverbandes und dte *Kschte und Pflichten ( § 2, 6) 'C 5) bedürfen der Gene tmgung
„ ' 11 e über Umlagen (§ 6 Nr. _5)“ finden _dte ent- MYKMTZYÉFÜJ des Geseßes vom 20. Zum 1875 Anwenhung. 'Auch im übri en bewendet es, msbesondcre wegen der Genehmigung “det““xslüatlicben ukfichtsbebörds 3" de" BUMM" ““ VerbaW verit'etungen, bei den Vorschriften. der §§47 516,54 a. a. O. Die
lichen Behörde über die Bildung eststellung der ihm zu übertragerxden sowie der Erlaß von Regulattven 5le Staatsbeböxde.
worden, nämlich die (Zahlung emes einheitlichen Beitrags. die Ab- stufung nach AlterskIaFen und die nach mission bat fich für den einheitlichen Beitrag entschieden.
Berlin, Sonnabend, den 4. April
im § 50 a. a. O. vorgeschriebene staatliche Genehmigxmg ist nicht er-
fordcrbch, wenn der Erwerb von Grundei entum tm Falle einer
ZwangSVersjeigkrung zur Sicherung in das rundbuch eingetragener orderungen erfolgt.
§ 9. _Durch Königliche Verordnung werden diejenigen Staatsbebörden bezerchnet, welche dte Auffichfsrechte des Staates den Gesamtberbänden gegenüber auszuüben haben.
§ 10. _ Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird der Minister der geist- ltchen usw. Angelegenheiten beauftragt.
In d_er Begründung wird darauf bingewiesen,__daß die qm 21. August 1902 in Fuldaversammelt gewesencn Bischose des Köntg- r€lchks Preußey unter Ueberreichung eines enksprechenden Entwurfs den Antrag auf Erlaß eines Gesexes gestellt haben, durch welches für
rößere Ortschaften, in welchen si mehrere unter einem gxmemsamen
fakramte nicbt verbundene Kirchengemeinden befinden, dre Bildung parochialer Gesamtberbändß zur gemeinsamen Befriedigung der hervor- tretenden kirchlichen Bedürsniffe ermö licht werden soÜ.
Das won ds_n Bischöfen betorxte Bedürfnis zum Erlaß gesxylicher Bestimmungen ist in der evange1i1chen Kirche ebenfgllschervorgetreten und hat dort bereits seine BZfriedigung in einer geseßltchen Re elung für die einzelne]! Landeskirchen gefunden. Es unterliegt Haber einem Bedenken, muß vielmehr als im Jntereffe der katholischen Kirche liegend anerkannt werden, daß auch für sie die gesLBÜÖL Möglichkeit zur Bildung von parochialen Gesamtverbändcn geschaffen wtrd. Fixx die Gestaltung des Geseßentwurfs, mit dessen Jxxbalt fich _dte preußischén Bischöfe einverstanden erklärt haben, snd tm allgemetnen die bewährten Vorschriften der Tür die ewangelijchen Landeskirchen, erlassenen Geseßß vorbildlich gewe en.
Statistik und Volkswirtschaft.
Im Jahre 1901 beschloß der Anwaltstag zu Danzig, dem Zuge der Zeit zu folgen und ein sozialpolitixches GSsLZ anzustrebsn, durch welchcs den Re tsanwälten, deren W_itwen und Waisen Yensionen gefi ert we_rden sollen. _Zu diejem Zwscke wählte jener
nwaltstag eine Kommisjion von 29 Mitgliedern (aus jedem Kammer- bezirk des Deutschen Reichés einés), 11161016 die Vorarbeitcn leisten und diese kcm _nächften Anwaltstage zu «traßöurg im ngrc 1903 zur Béschlußfajsung vorlkgexx soüte. Diese Kommifxion hat nun urxtcr dem 231111113 1721? Justizrats Elze in Halle a. S. und unter Zuziebung des Vetficherungstechnikcrs Professors Dr. Wolf in Leipzig das Material bxraten u_nd den RechtSanwalt Kolxe'n in Berlin mit dcr Abfassung eines Gsxéßentwurss nebst Tarifen und Motiven be- traut. Diese Arbeit ist fertiggesécÜt und wird d€n_beteiligten Be- hörden zugkhen, auch in der „Juristischen Wochenschrisk“ veröffentlicht
n. Da die Gkseßgebung in Anspruch genommen werkxn soll und die Sache insofern aügemeinés Jntxresse hat, teilen wxr aus den Motiven die Grundzüge des Entwurxs mit. Dieselben lauten: 1) Für die Beitragszahkung find drei Wege in Erwägung gezogen
dem Einkommen. DEKA? re - stuiung nach Mtersklaffen wurde abgekebnt mii Rücksicht darauf, daß d1e Kaffe prinzipieü für d'xe 5aküz1fügen_ Germax'wnen begründet wird und dieje 112111116) g1e'xchmäßig ma dem 30. Lebenszabre die Mügüedschafx erlangen dürfxen, daß Generatwn kem Bedürfnis Tür [o1cheA stufunZlbestebt, 111211 die H1") des Einkommens vom Alter unabhängig isi. uch die Abstufung nach dem Einkommen fand keiner) Veifaü, weil dadurch die Hauptlast auf die mitxleten Schultern entsaüen würde, auch das Klarlegen des Ein- kommens nicht beliebt wurde,
2) Was die Einziehung der Beiträge anbelaqgt, so erschien es prakki ch, dieselbe den Kammern zu überlassen. Die Kammern müffen ' ohnedies die Kammerbeüräge einziehen und_ haben nichk erhebliche Mehrarbeit, wenn fie dcn Kaffenbeitrag mitemzieben. Zud€m haben fie bxfferz Fühlung mit ihren Mitg1iedern,_a1§ “ois: ZeanaMZUe der Pemfioxsfaffe sie Hätte. EH kommt hinzu, daß dte P2_nfions- kaff? Böiträge nicht mtffen kann, weshalb auslaÜendZ Beiträge von de'n Kammern verauslagt wekden müsjen, denen das nicht zahlendx Mitglied angehört. Dieses System fßhrt dazu, daß die Kammern die Gésamtbeiträgs ihrsr Beznke cm dv: Penfionskaffe abzuführen ÖÜÜSU werden, _ _
Um die KamWrn Wegen der von _16_nen verauslagtcn und vom Schuldner nicht einzishbarcn Beiträge emmermaßen schadlos zu haxtep, gibt ihnen der Entwurf das Recht, wxnn demnachst 016 Renten fallzg werden, alljährlich einen kscineren Tell derselben zu thrCr Deckung m Anspruch zu nehmen. _ _ _ _ __
3 Für die Renten schließlich 111 eme nach der Dauer der Max- alieds yast steigende Skala für angsmessen erackptet _worden, weil es dsr Billigkeit entspricht, Mehrzahlungén an Beitragen mtt Mehr- zablungen an Rente zu'vergelten. _ _ .
Im übri en mußten di verschiedenen Kategorten der Rechts- anwälte Verschxedsn behandelt werden. _ _
Z.- Der Noxmalfall ist, dasß man bis zu_11_1 35._Zcbe1131abre Rechts- anwalt wird. In diesem Faüe md naturgemaß dxe jahrlrche Stetgerung und der Höchstbetrag der Rente am grßßten, 119211 21618 Kategorie von Rechtsanwälten durchschnittlich die weißen Beitrage zahlt. _ _
b. Für diejenigen, welche erst nach vollendetem 35. Lebensjahre Rechtöanwälfe werden, mußte ein besonderer Tarik vorbehalten xverden, weil die verficherungstechnischen Grundlagen dczfur fehlen; die Auf- stelkung desselben konnte dem Verwaltungßrat uberlassen werden, w_ei[ der FaÜ nur eine untergeordnete Bedeutung hat, xmd _durch_eme während der fünf Karenzjahre aufzustellende Stairsttk seine vollige Klärung finden wird. _ _
c:. Eine nur vorüber ebend? Bedeutung, und zwar nur fur em Menschenalter, haben die echtéanwälte,_ welche be1 _Jnslebentreten der Kasse RechtSanwälte find. Sie und tbre Hinxerbhebenen koxmten im Mindestbetrags ebensoviel Netzte _erhalten wre dle Kategorxe a., * dagegen konnten naturgemäß die jabrltche Steigerung :znd _dsr Hochst- betrag der Rente bier nichx so hoch sem uns dort, wctl djs Vertrage durchschnittlich geringer sein werden.
Die Bevölkerung Kanadas.
bevölkerung Kanadas im JaZre 1901, wie_die „Nachrichten_ für Handel und Industrie“ einem Berj, t desKaiserltchen Konsulats in Montreal entnehmen, auf 5371315 , Einwohner gegenüber 4833 239 Jahre , 1891, was eine Zunqhme *von 11,1% bedeutet. dieser Zahl entfielen an und auf die “ _weibli € Auf die einzelnen im Jahre 1901
im Von die männliche Bevölkerung 27517
Bevölkerung 2619 607 Personen.
ovinzen vertxilte :ck die Bevölkerung
und 1891), wre .fo gt: Britischkolumbéen
178 657 (981731, anitoba 255211 (152506), Neubxaunschweig“ 331.120 321263), _Neuschotrlanp45957440503961- Ontario; 2182947 (2114 321), Prince Edward Is1and 101259“ (169 0781,
auch für 'die JLIMWUÜY nehmern “111 von dem neuen Lohne bezw.?[kkotdkarif seitens derArbe'a-
Nach den leßten Zensusermittelungen belief sich die Gesamt:)
1903.
Quebex 1 648 898 (1 488 535), Nordwestterritorium 158 940 (66 799) und du: unorgantfierjen_Texrxtorien 52 709 ZIL 168).
Ueber_ den Durchxchmtt der Gcsaml edölkerungSzunahme von 11,10/o_ wahre» yer leßtßn Zensusdekade ist somit nur die Bevölke- rung in Brttischkolumbten, quitoba, dem NorDWestterritorium und_ _den «organisierten Territorten gcsiiegen. Die Einwohnerzahl anschkolumbteps ist um_ 80,5 0/0, diejenige der drei andexen genannten _Gehtete, wo fett kurzem die unermeßlichcn Weizen- Legenden die Einwanderung belehen, um je 67,1%, 137,9 0/0 und
3/7 0/0 angexvachlen. In den ub_rtgen Provinzen blieb die Zunahme zum Teil Wett bmter 11,10/0 zuruck; in Prince Edward Island hat sogar eine Aönabnxe stattgefunden. _ In der vorwiegsnd französischen, zweitgrößten Pronz anbec betrggt die Zunahme 10,7 0/0, in der vorwtegeud englischen rößten Pxomn; Ontario nur 3,3 0/0.
Was die Verschie ung de_xr Bßvölkerung von Provinz zu Provinz anbetrifft, so geben naxnéntlxch dre soaenanntsn alten Provinzen viel an die neuen ab, die mcht bloß auf Nichtkanadicr ihre Anziehungs- kraft außüben. So waren 1901 von _dZn Einwohnern der Provinz Manitoba nur 99 806 in dieser Pryvmz geboren, 81053 stammten aus dem übrigen Kanada; in Buttschkclumbicn waren die bezüg- lichen Zahlen 59 589 und 40 023, 111 dem Nordwestterritorium 50 438 und 41097, in den zxyorganisisrten Territorien 6969 und 26 507, also befanden fich in dt§]en vier Gebieten zusammen 188 680 nicht in _dem betreffenden Gebact Geborene. Hiervon in Abzug zu bringen 111 die Zahl der von dem einen der vier Gebiete in das andere ULb-ergetreztcnen, also die _bloße Vsrschiebuna innerhalb dieser vier Gebiete, welchc 23185 betragt, s_o daß 165 495 Personen ver- bleiben, die der Westen von den alten örtlichen Provinzkn erhalten hat. Von dieser Ziffer entfallen nicht weniger als 121451 an Ontario (1891 waren es nur 71872) und 18 325 auf Quebec: Die Nei ung ortzuziehen ist danach in der_Provinz Ontario ungleich stärker a s in der nur um ein Viertel schwacher bevölkertßn Provinz Quebec. Auch zu dem Zuzug yon Kanadiern nach dem Ausland, speziell den Ver- einigten Staaten von Amerika, stellr die Provinz Ontario ein wesentlich ' höheres Kontingent als das übrige Kanada. Nach den Zensus- erbebnngen der Vereinigten Staaten find dorthin im Jahre 1890 (1112111 980 938 und im Jahre 1900 nicht weniger als 1 181778 Ve- wohner aus Kanada FUJSZMLU. Umgekehrt war nach dem Zensus für 1901 in Ontario die Jabs der nicht im Dominion Geborenen, a1so der aus dem Auslande Eingekvanderten, mit 324160 bsdeutend geringer als im Jahre 1891, wo diessibe_ 405 619 betrug, _während in der Provinz Quebec, die allerdings mlt weit kleineren Emwande- rungHziffern zu rscbmen bat, eine kleine Zunahme, und zwar von 82 021 im JaHré 1891 auf 88 708 im Iabre1901 zu konsiatieken ift.
Zur Arbeiterbewegung.
Eine gestem abgehaltcne Versammlung der ausständigen B erli n e :* Bauflkmpner (v,:7l_ Nr. 80 des Vl.) ergab nach einer Mitteilung der „Boss. Ztg.“, Dax; 64 Firmen mit 372 Mann die Forderungen unterfchrifxlcch bcwiÜtgt haben, in deren Betrieben die Arbeit im vollen Umfange wieder aufgenommen worden ist. Im Ausstande be- finden sich noch rund 500 Mann. Auf die Aufforderung des
Ersten Gewerberichters bon Schulz, znr Beilegung dss Streits vor dem Emtgungsamt zu erscheinen, der Vorstand jedérzcit bereit dazu sei. Jnfnun- und “Ost Vereinigung haben zu einer öffentlichenV ammlung an
sei erwidert worden, daß
Die Gesamtvorständc der
ontag, den_ 6_._d_. M., _ eingelaxen. Mit dem Aus fand der Baukleznpner bemchaxtxgte isch gcnecn_ abend auch eine außer- ox'derztltche Generalversammltzng det Balmer Klempnerinnung, 'm der emilnnmtg nachstkhende Erklarung angenommen wurde: „Den"Arbeü- eber Kennw'xs geworden. Nachdem eine Verhandlung hierüber früher ?eüens der Arbeitnehmer abgelehnt ist, kann erst dann in eine neue Verbandlun getreten Herden, wenn der Gesellenauséchuß schriftlich darum ersu _t; Bis dahm sind alle Verhandlungen mit den Arbeüern oder de_m megungsamk zu unterlaffen."
Dte Müxlereiarbeiter der_ Ostschweiz haben" 'der .kaf. Ztg._' zufolge eme Bewegung_ für die erkürzung der Arbeitszeit ein- geleitej. In uxebreren Etablx ements 111 der Y_usßand ausgebrochen.
Den ausstanpigen Bootkz übryrn in Amsterdam (1391. Nr. 80 d. B1) find, wre .W, T B.“ erfährt, yon der Vereknigung der AxbUtgeber bezüglich der Wiederaufnahme der Arbeit Bcdingun err gsxt-„Ut worden, die bis Montag Gelkung Haben 'FoUen. «' ie Direktion der Schiffahrtßgesellschast .Nederland“ hat eine
Kundgebung a_n die Arbeiter gerichtet, in der ße auf die Yoßen Verluste hinweist, welche sich für den Hafen von mßlerdam aus einem AuSstande ergeben würden. _ In eine! Ver-
sammlung der Bootfübrer wurdx beschlossen, die von der Vereinigung der Arbeitgeber bezüglich dsr Wled2raufnaans der Arbeit am Montag gestellten Bedingungen nicht anzunehmen, 1ondern aue Forderungen * „ aufrechtzuerbnlten. _
Lobnstreitigkeißn zwisthcn der New Yor_k-New5aven - und Hartford:(Eisenbahngefellschaft mit thren Wagen- führern Haben, nach einer M*:[duncz des „W. T. B.“, zugunsten der [eßtcren eine friedliche Beilegung erfaHr-en,
Kunst und Wissenschaft.
Weitere Entdeckungen zur Vorgeschichte Kretas.
In der Zeitschrift ,GTobus' ist vor Längerer Z“»it ausfühxlich von den Au§grabungen und Entdeckungen Evans' ayf der Statte von Knos s us die Rede 9811111611, Und zwar vornehmlich von den unden während der .Campagne“' von 1900 und den tnteressanten S küssen, die Ewans aus ihnen ab[citete. Die Aus:;rabnngxn find 1901 und 1902 in Knoffus sowohl wie an anderer Skyüe unt den Mitteln des „Cretan E ploration Fund“ mit_ großem Erxolge fort sführt mo_rden, und es ers eint daher an der Zett, wiedex “emmak an? das vsrdtenst- liche engsische Forschungöwerk auf der Jnyel zurückzukommen. , Einem jüngst erschiencnen Bericht des .Creth Exploratx'on Fund“ entmmmt der .Globus' die folgenden Aafjcblüne. _
Für 1901 standen 2500 fd. Sterk. zur Verfugung; _ Evans ' feßte seine Forschungyn in Kno us fort, während D. G. 1)an ?W- der frühere Direktor der BritiMSchyol in Arbe?! , sich de;,„Untek-
“, suchung d:r 11111ng1511 des prahxstorfzchen Seebq ens_ pm! ;ZaFro widmete, der, an dcr Oxtküske 9209811, weitere Bewe-se fur eim: trab- zeitige Verbindung zwjschet Kreta und Aegyptxn zu l_iefem _ kack," außcrdkm wurde R, C. Bosau net, der k ige Lenker der_ Schule, mit Nachforschungen an? der west! und landeinwärts be- .legenen Stätte von Praesus, der 171111! Haaptüadt des Eteokretischm Distrikts, &Öuftragt, 177 dmanb Y:? wefterr Spuren von einer vor- eklent's en 2 11 nm 1) e. _ _ b WXderumpré f?; sagt der Herfcht - ubertrafen _dke Ergebmffe alle Erwartun en. Der _anschemend schon sehr grundltch durch-
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suchte Pala von Knofsus exwies sich durchaus „noch nicht als erschöpft. Es kamen wetten La en yon Archww
zum VoM-ia, und Probcbohrungxn dur dte ",odeyßM; des 41111 ]“erwiefen die Existenz einer darunter lie du; ck 111111 7 1111111“ 1“ *“ 1111 ' «- *, e, en: - v aon, „. . “Periode zurückfübm, kogar über den IWW, WM 1