1903 / 84 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

; 1

4) Die Schyldverscbreibungen, we! Korporationen (Pxovinzen, Krei en, deren Kreditanstalten ausgestellt und

unterkiegen. 5) Sparkassen 6) Sparkaßenbüchr von Privatspgrkaffen, RTFM und sonstigen privaten a [ge

und oxganisatoris

[th angesebcn Werden können, und 7) Hilbere Hypotheken und fandbriefc.

(Em? Hypotbsk oder Grund (bald ist für fieber zu erachten, wenn

Fe er [andlicben Grundstücken innerbalb der ersten zwei Dritteile ?;s dyr Tandstbastljcbe, gerichtliche oder Steuertaxe, 5,21 städtischen Unerhalb der ersten Hälfte des durch Taxe, einer öffent- Werber]icherungßgeseüschaft oder durch gerichtl1che Taxe zu

oder wenn fie innerhalb dss fünfzebnfachen Be- (2 tragW des Grundfteuerreinertrages der Liogcnschaft zu stxben kommt. ( Hypotbcken stebcn im Sinne diesex Vorschriftexz die mit migung auSgZJebenen Pfandbmcfe und glekchar1igen We'che durch Ver- Grundbesißcrn gebildet, mit Korporationsrecbtcn ver- _ _ ihren Statuten „dic Beleihung von Grundstücken 0 auf dre tm Vorangehenden Absatz angegebenen Tei1e dcs Wertcs der-

wenn dis Auffichts-

ck) rittsxschaft1iche,

[toben F ermittelnden Wertes,

Sicher€n YMÜÜÖLR (5301121) Schuldberschrsibungen solcher Kreditinstitute gkeicl), emrgung von sebLn sind und nach

fe1ben zu beschränken babkn.) "Dux Annabme von Wechseln erfolgt nur, beborde solche für ganz zweifellos sicher erachtet. . ,Bar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Dre scheme mqtmaßlich auSgefübrt werden, bezw. auch p_fltchtzeit. T'alons'bezw. diejenigen Zinsscheine, _ansscbemserie auSgereicbt wird. wetsungen (Talons),

nehmer zu sorgen.

_ Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver- bmdlrcbketten nicht nachkommt, kann die Bkbördc zu ihrer Schadlos- baltzmg sofort ohne vorherige Androhung die hinterlegten Wert- paprere und Wechsel an der Börse oder durch einen öffentlich bestellten

andelsmäkler Veräußern bezw. Die Rückgabe der Kaution,

des Unternkbmers nicht in Anspruch der Untemshmer die

einkasfieren.

zu nehmen i

dieztt, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. Wetter Verabrkdmtg gilt als bedungen, zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehasten ist.

23) Uebertragbarkeit des Vertrages.

Obne Zustimmun der Aufsichtsbehörde darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen * erpflicbtungen nicht auf andere übßrtragen, Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vkrtragss m Konkurs, so ist dress Behörde bere'cbtégk, den VerttZZ mit dkm Ta e der Konkurseröffnung aufzuheben. AUCH kann die crwa1tung de'n ertrag “sofort auflössn, wenn das Guthaben ÖGZ Unternehmers ganz oder teilweise mit Arrest belegt oder gepfändet wird. _ Vezü lich der in diesem Faüe zu gewäbrenden Vergütung sonxxe der (Hach rung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen m 10) finngemäße Anwendung. Für den Fal], daß der Unternehmer mit Tode abgeben sollte, bevor Der Vertrag VoUständxg erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl, ob fie das Veüragsverbälinis mit den_ Erben desjeLben fokkjeßen oder “das- selbe als aufgelöst bénachten M11.

24) Auskrag Von Skreiligüüen.

Ueber *die aus dem Ver1rage enkspringendén Streiügkeiten eni- '7cheidet zunächst die Aufficbtsbebörde. _ _

Die Entscheidung dieser Behörbe 9111 als"anxchajxnt, m_Us 13er Unternehmer, welcher bei derselben btexauf ausdrucklrch bmzuwexsey l_st nicbt binn§1 4!) YUM" vom Tage ihrer Zusteüung ab schristltéb Wider ru er e . * . ' '

Dér Streit berechtigt den Untexnebmer kemesfaUs, dxe wettere Erfüllung seiner Vertragsverbindlichketten zu Verwe1gern oder zu ver-

0 ern. . _ ' I 9 Wird Widerspruch erhoben, dann finkz bezügltcb techznscber Fragen . wei Saebbsrständige, von denen jeder Teck ernen zu wahlen bat, zur bgabe eines Gutachtens zu berufen. Ihr Aussvrqcb soÜ m.scßgxbend sein, auch für ein etwaiges Verfahren vor den GertcLZten. DLS Sach- verständigen dürfen weder zu dkr betreffenden Beho,rde,_ 1v€lch0 den Vortrag abgeschlossen hat, noch zu dem Unternekxmsx tn emem Drenst- bazw. zu [eyterkm in einem Verwandtschaftöb€rbaltms ftebén u::d kem eigenes Interesse an der Sache baben. Kymmt Untßrnehnxer der Auf- forderung zur Bcnennung eines Sachverstandtgen nzcht btnnen emer Woche vom Bcbändigungstage ab na_ch, so entscbetdxt dex von der Behörde gewählte Sachberständige aUem. Jnsqwett dre beiden Sack)- ,berständigen verschiedener Meinung smd, en11ch€ldet 008 Oberguxackyten eines dritten Sachverständigen, um dessen B'enZnnung 8181611196 fur den Sitz der bsteiligten Aufsichtsbehörde zustandlge vatlbeborde ersucht wird, w01ch0 in Ausführung des § 152 der neuen Faßunxz dZs Gewexbe- unfaÜverfiäyerungsgLseßes _ Reichsgesetzblatt Nr. 29 "fur 1900 Serxen 639/640 _ im a11 Lmemen als höhere Verwaltungsbeborxe bestxmmt 111.

Der Unternebmer hat sich den Von den Sachtzkrstankxgen' behufs „gehöriger Prüfung getroffenen Anordnungen zu fugen, wrdrxgenfalls die Entscheidung der Aufficbtsbebörde setténs Yes Unxerxtebtners "als anerkannt gilt. Das Gutachten der Sachberstanbtgen erd Yer Beboxde Übergeben, welche dem Unternehmer eine beglaubmte Abs rtst zuferttgt. Die durch das Sachbsrständigenberfabrsn„entstehenden osten tragen die Partsien nacb Verhältnis. ihres Unt€rlth€ns. , .

Für alle Rechtsstreitigketten- aus „dem „Bertrax'ze smd dre Gencbte ausschließlich zuständig, in derxn Bezirk dxe Bkhorde 1bren SIZ hat.

25) Kosten und Skempel.

Briefe und Depéscben, welche den Abs laß" und die Ausführung ich Vertrages bekrcffen, w-erden beidersetts ranbtert.

Die Portokosten für solche Geld- und sonsttgc S2ndungen,„welche im ausschließlkckyen Interesse des Unternehmers erfolgen, tragc der [EßtexJie Stempslsteuer trägt der Unbernebmer nach Maßgabe ber gefeßlichkn Bxstimmungen. Auch _diexenigen Stcmpslbetxach smd von dkm Unternehmer zu zahlen, dre von der Steuerbehocdc etwa

" ' ' drt werden. WMFJÜZWYY 13Kosten des VextragsabscbWffes, d. 1). der baren Auslagen, faUen jedem Teil zur Halftc zur Last.

Bestimmungen

““Für die Bewerbung um Leisiungcb _ Arbeiten und Lieferungen _ für Garntsonbauten.

1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Leistungen für Garnitonbauten hat niemand Ausficht, als Unternkbmer angenbrnmen 331 werden, _der mcbt für die tüchtige, pünktkiche und vollstandig? Ausfyhrung d€x1e1ben _ auch in technischer Hinßcht _ die erforderliche S1cherbe11 btetet.

e von deutschen kommunalen Gemeinden 20) oder von entrveder seitens der Inhaber kündbar find, oder einer r(gelmäßigen Amortisation

Die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkcitlich bestätigten " Banken. Krcdifgenoffen-

Prüfung féstgcsteÜk ist, daß im Hinblick auf die Höhe ch Sicherheitsstkllungsbetrages, die? Daaer_ der zu gswäbr- letstenden Verpfithung-sn, sowie die finanzteUen Grundlagen

en Einrichtungen der bezeichneten privaten & szstaljßn Sparkassenbücher dersslbcn als ausreichende Sicher-

Zins- f. _ „boy den Wertpapieren Werden den Kautionzbestellern nur für die Zettraume belassen, in Welcben die Lieéerungen oder Arbeiten

ür Line etwaige Haft- , . Dagegen find uzit der Kaution zusammen zu Hinterlegen: 510 in dreser Zeit nicht fäÜtg werdenden Zinsscheine, die zugehörigen an deren Inhaber die neue _ Für den Umtausch der An- , , die Emlösung und den Ersaß ausgelostér Wertpaptere sowre den Ersaß abgelaufener Wechsel hat der Unter-

soweit dieselbe Tür Verbindlichkeiten

1, erfolgt, nachdem _ , ihm obliegenden Verpfiicbtungen voÜständig “erfulkt hat, und insowett die Kaution zur Sicherung der Hafkverpflichtung Jn Ermangslung ander- daß die Kaution in ganzer Höhe

2) E1nsicht und Bezug der Verdingungsanscbläge'. Verdingungsan ch1äge Zeichnungen, Bkdin un en find an den der Ausschreibung bezeichéeten SteUen einzuse g

riffe werden crforderli en alls an E u n Selbstkosten bkrabfolgßck) F 1 ts che

Z)For1n und Inhalt der Angebote.

zu dem, angegebenen Termine einzureichen. Dre“ Angsbote müssen enthalten: . die ausdrückliche Erklärung,

unterwirft;

dex Gesamxfordexuxtg; Eznbextspretscn nicht überein, so soÜm die lsßkeren maßgeben

langt sind, diese Angebote;

. die genaue Bezeichnung und Adresse dss Bewerbers;

....

fie fi Bezßi nung eines nghme der Zahlungen

gt_[t auch für die Geboke von Gesellschaften; „nahere Angaben über d

gereicbten Proben. Die

daß"sich ohne weiteres erkennen läßt, zu We geboren; 7

die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen.

so_1che, Welche bis zu der fest eseßten Terminsstunde bei der B [)

mcht einJegangcn find, welg

Ausschrei

knüpfen, haben keine Aussi Es soÜen indessen sol

sein, in welchen der Bewer

t auf Berückfichtigung.

gebunden balken zu woÜen.

4) Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben

auss reibenden Behörde bis

ist czw. her von ihnen bezeichneten kürzeren Frist ( bsaß) an thre Angebote gebunden.

Dre Bewerber unxerwerfen fich mit Abgabe des Angebots in

Bezug auf alle für ste daraus entstehenden Verbindlichkeiten der

Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Six; bat. .

5) Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren BevoUmäohtigte 11 steht der Zutritt zu

dem Eröffnup stermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist m t gestattet.

6) Erteilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibendcn Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer diéser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin durch von dem gkwäblten Unternlbmer mit zu vollziehende Verhandlung oder durch besondere schréftkiche Venachrichtigun erteilt. '

LeZteren Falls ist der elbe mit bmdendcr Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerbakb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Tekegrapben- ober Postamt zur Beförderung an die in dem An- gebot bezeichnete Adreffe übergeben worden ist.

Txtfft die BenachrichtigunFtroZ rechtz€itiger Absendung erst nach “demjemgen Zeifpunkt bei dem mpränger ein, für wel en dieser bei ordnungsmäßiger Beförderun den Eingang eines re tze'xüJU ab e- iandXen Briefes Mvarten “dar?- so ist der Empfänger an sein! nge ot nichk mehr gebunden, 101115 er ohne Verzug nach dem versväketen Ein- kreffen !?? ZuTchlagSerUärung von seinem Rücktritt Nakhr'ubk ge-

geben (1 . Nachriäkc an diejenigen Bewerber, Weléhe den Zuscbla nicht er- diese1ben be": Eiantchung des

ballen, wird nur dann erxeilf, wenn An ebots unter Beifügung des erforderlichen Brief eldbekrages einen des aMgen Wunsä) zu erkennen gegeben Haben. Frohen werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendun auf Kosten des be- treffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im FaUe der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im FaUe der Ablebzmng des- selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht find. "

Eingerexcbte Entwürfe werden 0111 Verlangen zuruckgegeben.

Den Empfang des_Zusch1agschre1bens Hat der Unternehmer um- gehend schriftlich zu bestatigen.

7) Vertragsabschluß.

Der Bewerber, Welchkr dcn Zuscblag erbälf, ist verpfticbket, auf Erfordern über den durch die? rtexlung des Zuschlags zu stande gekommenen Vertrag eine schrtftliche Urkunde zu Vollzieben, w'esche jedoch nur die Bedeutung eines Beweistnttxels hat, so daß von tbrer Errichtung der Beginn der Rechte und Pflubten aus dem Vertrage nicht bedingt wird. , * _

Sofern die Unterschrrft des Bewerbers,der Behorde nicht be- kannf ist, bleibt vorbehalten, eine Beg1aubtgung derselben zu ber- lan Sn.

gDie der Ausschreibung zu Grunde liegenden Vérdingungsanscblage und Zeichnungen, wel 6 bereits durch das Angebot anerkannt, find, hat der Bewerber bei bsch1uß des Vertrages M11 zu unterzeichnen.

8) Sicherbeitsste11ung (Kaution).

Wsnn nichts anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, besielkf der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach dxr Ertezlung des Zuschlags die vorgeschriebene: Katxtion, widrxgenfaüs dle Bebordeebefu t ist, von dem Vertrage zurückzatreten und Schadenersaß zu beanjpru en.

9) Kosten der Ausschreibung.

Zu den durch die Aysschreibung selbst entstehender: Kosten trägt der Unternehmer nicbt bet.

Vorstehendeallgemeinc Bertraßsbedingungen 20. Werden hiermit zur öffentlichen Kenntms ge yacht. Berlin, den 1. April 1903.

Jntendantur des Garde: und 111. Armeekorps. Kreidel.

Handel und Gewerbe.

' d im Rei SäMt des Innern zusammengestellten (Aus eJNachrichYn für Handel und Industrie“.)

Oesterreich - Unga"rn.

Ausstellung von Waffendnkckyfubrsebeincn. Naa“) den österrei ischkn Ministerialverordnungen vom 11, ebruar 1860 und vom 1. Okto er 1896 bedarf es zur Durchfuhr von affen durcb Oestcr- reich eines von den Polizeibehörden zu erteilendcn Waffengeseitscbeine's. Für die Durchfuhr durcb Ungarn gelten entspréckzende Bestimmungen.

Verzögerungen bei dar Durchfuhr deutscher Waffensendungen durck Oesterreich-Ungarn sind mehrfasb dadurch entstanden, daß seitens der Absender versäumt worden w.:r, rechtzeitig für Aussteüung der in

en, Abschriften, Nach- gegen Erstattung der

Die Angebote smd unter Benn ung der etwa vorgeschriebenen Anstaltexn, sofern durch sorg- “ormulare, von den Bewerbern untxrschriebcm mit der in der Aus-

chreibung geforderten Ueberschrift Vérseben, Verstegelt und frankiert bis

daß der Böwerber fiel) den Be- dmgungen, me1che der Ausscbrsibung zu Grunde gekegk find,

1). die Angabe dex geforderten Preise nach R€ichswäbrung, und zwar sowohl dre Angabe _der Preise für die Einheitkn als auck) sttmmt die Gesamtforderung mit den

sem; Wenn Angebots nach Prozenten der Anschlagssumme ver“ _

. seitens gemsinfchaftlich bietender Personen die Exklärung, daß

für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die zur Geschäftsführung und zur Empfang- Bevollmäcbtigten; [eyteres Erfordernis

ie Bezeichnung der etwa mit ein- , Proben selbst müssen ebenfaÜs vor dem Bretungstermin eingesandt und derartt bezeichnet sein,

lgcbem Angebot fie

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesonbexe

6 or e che bezüglich des Gegcästandes von der ung selbst abwei en oder das (90501 an Sonderbedingungen

? Angebote nicht grundsätzlich ausgeschlossen _ _ . er erklärt, fich nur während einer kürzeren als der m der Aus|chretbung angegebenen Zuschlagsstist an sein Angebot

von dem Eintreffen des Angebots beider zum 9151an der festgese ten Zuschlags- Ziffer 3 [ester

“Ungarn erfordérlichen Geleitscheine Sor e in di_e Waffeqdurchfubr dyrcb Oesterreich vorges rie ene Geleitsäpein gilt namltch mcht auch fur Ungarn, sondern für die Durchfuhr durch

letzteres Land ist ein' besonderer Geleitschein vom ungarischen Mini- sterium des Innern einzuholen.

u fraßen. Der für

Außenhandel des europäischen Rußlands in den Monat'en Januar bis November 1902.

Ye]: Gesamtgmsaxz im auswärtigen Handel Rußlands über die euxopajtxche und dre SchWrznxeer-kaukafische Grenze sowie im Handel mtt anland gestaltete fich m d-"n Monaten Januar bis Nobember

1902 imBergleich zu derselben Periode der beiden vorhergehenden Jahre, wn? folgt:

Januar_Novkmber 1900 W i 11901 d R b [LW2 ert n au en u e d Aysfubr . 643 436 668 237 756 335 Einfuhr . 533 880 485 800 481 422

Gesamtumsaß . . 1 177 316 1 154 037 1 237 757.

Die Zunahme des Gcsamtumsaßes (gegen 1901 um 7,3 0/ be- ruht hiernach ausschließlich auf der verstärkten Ausfuhr; im Veégleich zu_ dem voxbergehenden Jahre hat leZtcre um 13,2 % zugenommen, wahrend die Einfuhr eine Abnahme um 0,9 0/9 aufweist.

nach,Drb?eijoulxtf:Uhr stellte fich in den Hauptwarengruppen dem Werte

1900 1901 . 1902 Wert in tausend Rubel

LebenSmrttel . . . . . . 361328 398 710 484 504 Rybstoffe und Halbfabrikate . 247 483 231789 234 272 Vieh,. . . . . . 16 387 17393 19 747 Fabrikate 18 238 20 345 17 812 Im ganzen . 643 436 668 237 756 335.

Im, Vergleich zum Jahre 1901 hat am meisten die Ausfuhr von Lebensmttteln zygenommen (um 85 794000 Rubel oder 21,5 c7/0), sodann Folgt dre Ausfuhr bon Rohstoffen und Halbfabrikaten, die um 2483000 ubel oder um 11% gestiegen und diejenige von

Vieh, welche sich um 2354000 Rubel oder 13,2% gehoben hat.

Der Export von Fabrikaten eit da e en eine Ab 0 mg um 2533 000 Rubel oder 12,3%. z 9 - g g n h

Die Einfubxnacb Rußland verteilte fich in den ersten 11 Mo- naten dsr leßten dre: Jahre auf die Hauptwarengruppen, wie folgt:

Ianuarj-November

1900 01 1902 , Wert in tausend Rubel Lebensmtttel . . . . . . 73 919 77140 73 261 Rybstoffe und Hakbfabrikate . 287 158 262 700 - 270 079 Vieh,. . . . . . . . . 1089 1384 "1289 Fabnkate 171 719 144 576 136 793 Im ganzen . . 533 880 485 800 481 422.

Zeraus ist exficbtli-H, daß eine beständige Abnahme der Einfubr nur er den Fabrtkaten (gegen 1901 um 5,4 %) zu verzeichnen ist. In 5le Gruppe der Lebensmitte! dagegen zei te sich im Jahre 1901 eme ztemltch starke Zunahme, während der IVW dieser Gruppe in dem daxaußfolgcnden Jahre wieder berunterging. _ Bez Vteb ergab sub im Jahre 1902 ein größerer Wert als 1900, jedoYem um 6 8% genngerer Wert als 1901.

n Robstoéfen und Halbfabrikaten wurden im verflossenen Jahre um 6,0 % weniger als un Fabre 1900, jedoch um 2,8 9/9 mehr als 1901 eingeführt.

Die Beteiliéxuna der wichtigsten Länder am Außenhandel der

Mxénate Januar is November 1901 und 1902 gestaltete, fich folgender- ma en: Ausfuhr Einfuhr ' Januar_November 1901 1902 1901 1902 ' Wert in tausend Rubel Deutsxhlayd . . 166 061 *188 633 188 115 184741 Gxoßbrltanmen 141 681 173 703 97 381 94 07 9 Ntederlgnde . 78 153 96 487 8 293 10 802 Frankrexcb . . . . 55 935 48 291 24 839 23 677 Oestßrretch-Ungarn . 27 040 32 452 22 018 21 002 Jtaltxn . . . . 35 238 43 497 9 500 8 284 legtxn 17 34.6 25 435 7 902 6 450 Tlxrkel 18 664 13 531 . 6 063 5 694 Danemark 22 295 25 566 4 562 3 869 gypxen 9 570 6 074 15 653 13 395 Rumamen 8 622 14 606 1 901 1 361 Schrveden . 8 280 9 757 3 436 3 255 Nozwegen . . 4 765 5 868 5 874 4 740 BNÜsch-Jndien . . 8 451 5 135 . 5 404 8 841 Veremigte Staaten von Amerika . . . 3 736 4 045 30 569 35 190 China 3 167 944 19 740 17 267. (Torg. Prom. Gaz.) S e r b ie n.

Einfubrbescbränkung für Calciumcarbid und andere Carbide. Nach einem Erlaß des serbischen Ministers des Innern vom 20. Januar d. J„ S. Nr. 539, dürfen Calctumcarbid sowie Jae anderen Carbide nur in luftdicht Nrschloffxnen, Feuchtigkeit mcht zulassenden Gefäßen eingeführt werden. Dte „Gesaßx müssen7von Metall _ 'edocb nicht von Kupfer _ und vermetet sem.“ Ju emem Gefä e dürflen nicht mehr als 50 ]xZ Carbid entbalten" sem.

er Calciumcarbid oder andere Carbide emzusuhren wunscht, bedarf Hierzu der b€sonderen Erlaubnis der Ortspolizet.

Es ist nur die Einfuhr solcher Carbide ge taktet, fyr welcbe Litze Bescheinigung der betreffenden Fabriken darü er vorltegt, daß dre Carbide rein und für die Erzeugung von Ncetybsn verwendbar sind. Sendungen obne diesse Bescheinigungen find tm chemxschen Staats- laboratorium auf Ko ten des Besteue'rs zu untyrsucben. _ _ _

Jedes Gefäß muß die deutktch , [eserltche Aufscbrrft fuhren: „Carbid, überaus gefährlich, wenn mcht an trockenem rt auf- bewahrt!“ (Zrygks 17071110.)

Der Geldmarkt in Tientsin.

Skit längerer Zeit [eidek das Geschäftsleben in Tientsin unter einer Entwertung des bis zum Ausbruch der Boxerunruben im Im- portgeschäft marktgängig gcxvssenen Zahlungsmittels, der sogenanntm „[ckth bank ärzklds“. Bis zum Monat Mai 1900 waren diese Zablun Sannyeisuugen auf einheimische Banken von den hfrexnyn BankinZtituten zum Nennwerte in Zahlung genommesx 10717 0 ne em- gelöst zu werden, in der Negkl den bezo enen einbexmrsÉe-n Banken xm GiroVerkebr kreditiert worden. Da die 8 Art der Vexreaßnuxxg jedoch tatsächlich der Gewäbrung einks Bkankokrchts an ,die embxmtksekm seitens der fremden Banken entsprach, Für besen Reaktükrbarkettlesme die einzige-Sicbérbeft in der Garatxtte ckW- Kompmdores anden,

atken die fremden Bankinstitute bereits im Mai 1900 bex'töko k"- 7"

ukunft die chinesischen Sabscks nur “?ck zum Inkasso zy uderzxebmm b")? hanf Barzahlung beim Verfall (funf Tage nach Prassntatwn) nt e e en. _

Diese neue Einrfäétung arbeitete nach WéebeketnskYM des, Im- portg€1chäfts al 0 von dcr Eröffnung dkr Schjffabrt tm Frubxahr 190,1, bis zum erbste desselben qures obne merkliche SÖkPetlff- ett- Von da ab beyann 1715177001781! em „zunacbt von den chm 1

Händlern 61111chweégend bewxüt'gtcs 21,910 zu unsten fremder becks efnzusteüén, das fich nach dem chmeszsckoey Neuxabr (Februar YYY bald zu einem bedeutenden DiSagio der etnbkzmtschen SMW“??? ebnen *

Dkk Grund hierfür war zunächst mehl zu e7ckenne1i1)zm ! » onten ihn in einem Mangel an barem S*lberässxebmöuröo 671112711 fortdauernd glatte Abwickelung von Bargescb ?"

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