1903 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage“

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berli, Dienstag, den 28. April

Berichte von deutschen Fruchtmiirkten.

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Bemerkungen. Die verkaufte MMR

Ein liegender Strich (-) in den Spa en für Preise hat die

Deutscher Reichstag. 297. Sißung vom 27. April 1903. 11 Uhr.

Ueber den An an der Si an war 6 'm er etri en Nummer d.V1.betfich1sct. I g d d gs g ' Anf der Tage?;oydnung steht 012 dritter Gegenstand die JorZseßung der zmetten Vexatung der Uebersicht der etchselnn011mxn und :ausgaben Für 1900, die vor Jahrxsfrtst m1t einem Anfrage des A (3. Dr. Sattler (nl,) 011 016 Rechnungskommifsion zurückverwiesen worden waren, _ Dtesen Antrag, welcher lautet: „Der Reichstag wolle be- Yclhlwßxnx Alle Anfragen der Rcchnungßkommiffion zur weiteren ufqurung der in dyn Ueberfichten und Rechnungen der Re1chsausgabcn u_nd :etnnahmen ?gebenen Erläuterungen find M den Heyn Netcbskgnzler (Rei ssckkaßamt) u richten“, hat dlc Kommüsxon fast cmstimmig avge ebnt, unJ es wird nur beantragt, d1e _Exatsüberschreitungen und außeretatömäßigen Yusxxahen vor1auf1§ und die den Etat überschreitenden außer- or"dentltchcn E1nn'a men aus der Veräußerung von Grund- st11_cke_n, 9)Taicrtalten,'Geräten und k[ck011sti116n Gegenständen nach- tragl1ch zu gknevmtgcn. Dcr A g. Dr. Sattler hat den Antrag unter Weglassung des Wortes „Rcichsschaßamt“ für das Plenum wieder eingebrackxt.

Nach dem Abg. Dr. Sattler nimmt das Wort der

Staatsßtkretär des Innern, StaatsMnister Dr. Graf von Pofa owsky:Wehner:

Meine Herren! Man kann mit den fachlichen Zielen, die der Herr Vorredner bezeichnet hat, vollkommen einverstanden sein und doch |aatSrechtliche Bedenken haben, die Frage in dieser einfachen Weise zu regeln, wie es dieser Antrag vorfiebt. Das bisherige Verfahren ist Wächlich das, daß die Erinnerungen der Rechnungskommisfion ebenso wie die Erinnerungen des Rechnungshofes des Deutschen Reiches zu- nächst dem Sachresort, dem Ressort, auf dessen Etat fick) die Er- innerungen beziehen, lugeben, und zwar seitens des Reichstages in der Form, das; das Schreiben des Herrn Präfidenten des Reichstages an den Reisbskanzler gerichtet wird unter gleichzeitiger Bezeichnun0 des Rcfforts, welches über den Etat verfügt. Wie der Herr Kommiffarius des Reichsscbaßsekretärs durchaus zutreffend aus- geführf hat, stebk, sobald die Etats feststehen, die Verfügung über die einzelnen EtatSposten dem betreffenden Reffort zu. Das Resort bat selbständig über die ihm zur Verfügung gestellten Fonds zu ver- fügen. Daraus folgt, daß dieses Ressort auch die Verantwortung

wird auf voUe DovpeLlZentner und der Verkaufßwert auf volle Mark abg _ * edeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen Ut, e

hierfür trägt, sowohl dem Herrn Reichskanzler gegenüber, wie eventuell auch gegenüber dem Rechnungshofs des Deutschen Reiches. Dieses Resort, welches hiernach die Veertung der Fonds hat und deshalb die Verantwortung für die Art der Verwaltung trägt, kann selbstverständlicb sachlich auch nur die gegen seine Verwaltung ge- zogenen Erinnerungen beantworten. Wenn deshalö diefer Antrag des Herrn Abg. Sattler angenommen werden soUte, so würde fich der Geschäfthang tatsächlich so Vollziehen müssen, daß der Herr Reichskanzler die betreffenden Schreiben des Herrn Präfidenten des Reichstages an dasjenige Verwaltungßreffort abgibt, welches über den Etat verfügt.

Davon abgesehen, wird man ohne weiteres zugestehen müssen, daß unter Umständen eine Beteiligung der Reichsfinamverwaltung nicht nur erwünscht, sondern dringend notMndig ist, namentlich um auf eine Gleichartigkeit allgemeiner Finanzgrundsäße Hinzuwirken, die bei Beantwortung von Erinnerungen des Rechnungshofes oder des Reichstages von wesentlicher, grundlegender Bedeutung sein können. Aber, meine Herren, der Herr Reichskanzler ist der Ansicht - und er steht dabei durchaus auf dem Standpunkt der Verfassung _, daß die Regelung dieser Frage, inwieweit neben dem SaÖressort noch ein anderes Resort, und insbesondeae, inwieweit die Relchsfinanz- verwaltung zu beteiligen ist, eine innere Frage der ReichSVerwaktung ist, die nur vom Reichskanzler selbst, sei es auf Grund des Stell- vertretungsgefeßes, sei es auf Grund von allgemeinen Anordnungen erledigt werden kann. Die Frage hat, wie zutreffend yon den beiden Herren Vorrednern beworgeboben worden ist, nicht nur eine tief- gehende sachliche, sondern auch eine sehr große staatSrecbtliche Be- deutung, und ich glaube daher, durch diesen Antrag allein, der jetzt in diesem Stadium der Beratungen gestellt ist, kann die Frage in einer irgendwie befriedigenden Weise nicht gelöst werden.

Abg. Hug (Jean.) führt aus, das Reichssckya amt lehne zur Zeit mit Re 1: die VeranTWortung für vorgekommene tatsüberschreitungen ab. 'An 1101!) dem Erlaß daß Reichskanzlers von 1872 _sZi nur eme Anzetge für solche an das Retchsschaßamt „und die Herhetfu rung einer Verstandigung Vorgeschrieben, nicht aber eme Genehmigung durch das Reichsschaßamt. Die Tendxnz des Aqtrags 'm der jetzt vorliegenden Gestalt set durchaus zu 0111: en angestchts der sehr bedeutenden, in

le ter Zeit vorgekommenen C tSÜberschreitungen. Die Gegenstände der ebrbeit der Kommission seien nicht stichhaltig.

steller den Wuns einer einge enden rüfung dieser sehr wich en

Abg. Dr. SHahn (ZentrY erklärt, er teile mit dem Antrag-

siaatSrechtlieben rage; dem Antrage ttler abet könne so o ne

crunch mit eteilt. Der DurchschnittSpreis wird aus den unangrundeten Zahlen bereehnet. Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entwrechender Bericht fehlt.

wxiteres nicht_zugeftimmt werden. Man solle den Antrag der M- starkten GeschaftSordnungskommisfion überweisen.

MY? Dr. Sattler: Nach der_Verfaffung haben wir uns lediglich an den eichskanzler zu halten" we1chen „wir daVon ab, so ist das ein Usus, der nicht in dem Gesetz ße kündet ist. StaatSrechtlicb kann i also gar kein Bedenken ge en diYen Antrag ausßndig machen. Gewi haben die Ressorts die erfü ung über die ihnen dur den Etat bereit estellten Fonds aber au nur über diese und ni t über die Ueberßchreitun en. lFöchst-Zns könnte eine gewisse Verzögerung ein- treten, sonst 0 er ni ts; im allgemxinen Werden die Beratungen fich sehr glatt abwickeln, und eine Starkung der Rei sfinanszvaltung wird nebenher herbeigeführt werden; das muß 0 er jeder Deutche Wülllzséihm" Ueberweisung an eine Kommission ware doch nur ein e- re“: n s.

g Yräfident Graf von Ballestrem: Der Antrqg Sattler ist kein mendement 11 dem Kommissxonsbeschluß, auch kUneeResolution; er ist eine neue geßchäf180rdn11n98maßige_Besttnxmun ; Btsber kannte die Geschäftßordnung nur in ztvei Fallen eme mflußnabme dos élenums auf Kommjf wnSVerbandlungen: schrifxlichcn Bericht zu ver- angen gegen Kommis wnsbesckylüffe, und Aysschltcßun der Oeffentlich- keit der Kommisfionsverhandlungen für N1chtkommiséonßmifglßeder ku beschließen. Formal würde ich den Antrag Satt er für eme A - ändsrun der Geschäftßordnun "halten, und zwar'dks § 26. Deshalb halte i dkn Antrag Spahn ?ur durcbauö; angezclgt, sonst würde der eventueUe Beschluß des Hauses in 06112110 hängen. _ ,

Abg. Dr. SattleZc: Wenn dte RechnunÉYomm1sfion dtesen Antrag an enommen hatte, _so würde niemand tderspruch dagegen erhoben ba en. Dieses Om1ffum der Kommisfion habe 1 erganzen wollen. Der Not gcborchend muß ich mich aber dem denten fügen, dessen Meinung ich micß ja mcht widerseßxn kann. Ho entlich werden in der nächsten Legislaturperiode die Kon1equenzen meiner An- regung gezogen werden.

Der Antrag Sajtler geht an die um 7 Mitglixder zu verstärkonde Geschäftsordnu_n skommtssion, dle An- träge der Rechnungjskommrs 1011 werden gngepommey.

Auf Antrag des Abg. Dr. Spahn w1rd hieran dre dritte Lesung des Geseßemwurfs, beiref end PhoSp orzündwaren vorweg enommen und derEntwurf gleichfa 6 auf Antrag Hes Abg. r. Spahn ohne Debatte endgültig 011 11100 an genommen.

Nunmehr fest das Haus dxe zweite Beraxung desGeFes- entwurfs, betreffend wettere Abänderungen des „KrankenverßicheryngsPseZies, fort.

Der 2612.10)?le mgleiZMFZdeveiüg gegenKr kbeit

enm : em, cm verßÖY Und, Tft das Kran geld so weit zu kürzen, als dasselbe

ammen mit dem aus anderen B mm en be ogenen Kranken. 101 UL Zehen 1559891514 über-

gelde den voklen Betrag ihres dur s nin