1900 / 212 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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168 800 183 000 12 000 2 200 27 000 181 527 _ 148 936 4 039 * 80 658 ; 189 307 [

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997 469 273

Grundstück und Gebäude-Konto . Wsrkzeug- und Masäünen-Konto . . Gerätbe- und Utenstlien-Konto . . . MobiliLn-Konto

Modxll-Konto . . . Fabrikations-Konto ....... Material-Konto . .

Kaffa-Konto ........... Wechsel-Konto .......... Debitoren-Kdnto .........

Soll.

„46 («Z

26 085175 2 396170 10 664'59 . 2 215 10 3 204 81 30 453 40 63 883 31

138 903160

An andlungs-Unkosten ...... ?Zteuer und Verstcberungsn Betriebs-Unkostkn ....... Revaraturen ......... Zinsen-Konto Abschreibungen ...... . . Bilanz-Konto: Gewinn

d 81111 cn Generalversammlung wurde Die Veribeilung bxscblssssn,3111nd eZelanitgfolchs von heute an bei der Pfalzifrhen Bank, 5 1 sämmtlichen Niederlassungen sowie bei unserer Geseusthastskasse zur Auszab ung.

Worms a. Rhein, 1. September 1900.

Die Direktion. Ehren!) ard.

[46008] 110111111.

344 [„.-1 9-4 346158;80 3873x78 """-"350032198 5003215315 """"-"41437806 13 37237 ""42""""7 751 : 3 3

Grundstück- u. Wafferkcaft-Kto. Zugang . . . . .

Abschreibung Gebäudc-Konto

Abschreibung Maschinen-Konto ......

Zugang Abschreibung 63 786113

(Gleißanlage-Konto 12 000| Mobilien- und Utensilikn Konto 4 333.44 16 332 44

' 2 629 275 L (528 25

616 698174 42 3252)

6:39 02393

Abschreibung

FubrwerkZ-Konw Abschreibung

Waaren-Konjo ....... Malerialien-Konto Kaffa-Konto ........ [ Wschsel-Konw , . . _ . . . ; Debitorkn . . " . . . Voraquzablfe: Pramikn auf Feuerwerfikxerungu Hafjpflicbt [

i 1

Fr.K011mar.

(kainn- nnd VerluÜ-Konw.

ZILDTMW, Anlsibe-Zinsen A re ungen: * _ _ asuf Grundstück- u.Wafferkraft-K10. % 50 032 58

. Eebäude-Konw ....... . 842130

. Maschinen-Konto . . . . . , ().“? 180,13

. Mobilien- und Utensilicn-Konw 1633244

Fubrwxrké-Konw ..... . 2028-35 ReservefondI-Konto:

()“/0 aus .“: 15048388 ........... 70/Dividet1de . TarHtizme an Vorstand und Aurfiäztscatb und

Gratifikationen . . . . . . . . . . . . . Vortrag auf neue Rechnung ..........

Revidiert und richtig befunden. Bremen, 13. August 1900. G. Hasenkamp,

becidigte Bücherreviforen. ' _ n dsr G311651103170111mluniz;t Vom 4. Sepxember wurde bkschloffen, eine Dividende von 70/0

zu brzablen, welcbe sofort zu erheben i

' d Commer - & Discouto-Vauk. Hamburg- 13:1 03 Br er ékönnt, Filiale der Dreödncr Bank, Bremen,

Fiesch & Ulrixlj. Augsburg. ' Bremen - Befighetmer Oelfabrtken. Fr. Kollmar.

bei dcn He

[46045]

Harburger Eisenwerk 21.-G.

arlmrg a /d. Elbe.

Unsere

tember 1900. Nachmittags 4

Ca 0 in arburg ein. fin H Tagesordnung:

1) Beraibung des Gestbäftöketi Genehmigung der Bilanz.

2) Beschlußfassung über die Dechargkettbeilung.

Uprejseusabrik Worms,

Ehrenhard 01 Gramm, Act. Ges.

Worms" a. Rhein". Bilanz.

Aktien-Kapital-Konto . . . . HypoTHLken-Konto

KreditorÉn-Fonto ......... Accept- on 0 . .

Gewinn- und Verlust-Konto . . .

Geininn- und Verluft-Konto.

Per Fabrikations-Konto . . . .

Bilanz am 30. Juni 1900.

300 0001-

8 421530 419 330 03

], ] __ 1 2149 575 67 : 50 49034 x 4 417114 14 34057 513 794181 5 4481129

*, 4 052 637105 Bremen - Be ighcimer Oelfabrtkeu.

334 78725

errcn Aktionäre laden wir hiermit zur

mluu au reita „deu 28.Sep- Generalversam g fF hr. in Meyn's

ts nebst Bilanz für 1899, 1900 und Beschluß affung über die

1'8881111.

“M H

500 000 - 40 000 377 366 16 219. 63 883

997 469 23

Haben.

„M 43 138 903 66

___-|__-

138 903 "66

einer Dividende von 80/0 Ludwigshafen, bei deren

Tag.

l'asslya.

„8 «16 Aktien-Kapital-Konto . . . 1500000

49/0 Anlcibe-Konw ..... 1000 002

Accepte-Konw . 244 931

Krrditoun . . 1 118110

Arbeitsr-Unterstüßungs-KWW 1 335

NescWefondS-Kw. „16 33 210,19

, 50/0 (TUI

1 814 150 483,38 . 7 524,17 40194

Anleihe-Zinsen-KMW . . . 88

Dividkéndcn-Konto : _ rückständige KUPKE

70/0 Dividsnde Pro 1899/1900 105 000,7- T4ntie'3mcn-Konw Gewinn- und Verlust Konto: [ Voxtrag pro 1. Juli 1900

710,-

29 678 83

11 383 55

4 052 63765

.I. Skiler. Haben.

&“ 8 3103 17 331 034

(Gowinn -V0rtrag 0116 1898/99, . . . . , [' Fabrikations-Konio : Bratwgßwinn

:44 ";.-3 40 000:-

„141 “200 70

7 52417 105 000»-

2067383 11 333 55

33178772?

Rob. Hinrichs,

J. Seiler.

3) Neuwahl des stajutenmäüig ausscheidenden Mitßlkedes des Aufficbtsratbs.

Zur AUIUbung des Stimmrechts in der General- versammlnng sind nach § 14 des Statuts nur die- jenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien mindestens 8 Tage vor der Generalversamm- lung bei dem Vorstande der Gesellscknst gegen Verabfolgung von Stimmkarten haben abstempeln

Aktionäre aus. _

[46007 ]

In Gemäßbeit dLs § 244 des Handengeseßbuckpes machen wir hiermit bekannt, mann zu Kleb1'.WMÉleschlxufrtch YVdsYesdngitsJu,“ töratb un erer ex : _ au ge . fiYildesheim, dyn 3. Séptember 1900

46123 _ _ [ Die Hktionäre der Ykiienges 6111111051 fur Cartonnaaen-

industrie werden hkexmit zu der am den 29. September 1900, 4 Uhr, in Loschwiß beiDresden, zL"3a11ß6n13rC-chuffee4, im Sißungssaale des Fabrikgebauoes sta11findenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Vorla e der Bilanz sowic? dss Gewinn- und 1) VextluiZt-KMW?“l 1111 das zwÖlite 'Geicbäftsjabr

Vom 1, Juli 1899 bis 30.“'Jum, 1900 sowie

Bericht des Vo:stands und Aufs1chtßrafbs.

Z) Crtbeilung dcr Eytlastung an Vorstand und Yuffickztuatb. '

Dic-jénigen Aktionäre, we'lche an dieser GTneral-

'" versammlung tbeilnebmen 111011611, haben ihre Aktien

bir!- spätestesus am dritten Tage.

Generalver ammlung,

eingeschloffen, zu hinjerlegen bei (lt. § 16 unserer

Statuten):

einem deutschen Notar oder

der Dreödnec Bank in Berlin. oder

den Herren Braun & Co. in Berlin W.,

der Dresdner Bank in Dresden. oder

uu er 1: G“ ellschastskasse. Lofaxswißz-Drecßden, den 4. September 1900.

für Cartonuagenindustrie. Heinr. Wollbeim.

[45946] Wir genehmigkn auf Grund mäc-“Qtigung vom 26. 0. MW., daß das 1) der

Der Iuftiz-Ministcr.

Nebe-Pfluastädt.

ist eine Aktiengy ihren Siß bat.

Jahre. landésbexrli _ festgeießt und kann durch Be]chl versammlung mit Geqebmigun und der zuständigen Mimster vor veilängert Werden.

§ 4.

Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft Wenn fie in den Reichs-Jxllnzeiiger timd „Zötxgxieckz ' taats- n e er engeru er n. Preußischen S [ e Jom Vorstand erlassen warden, Und mit der Firma der Geseüschast und von zwei VorstandLmitglieveM zu untetzeichnen.

Bekanntmachungen, wclche vom [affen w::den, s1nd von dem Vorsitzenden des Auf- ficbisratbs oder deffen Stellvertreter zeichnen.

gelten Deutschen

Bekanntmachungen, kV?

l“YZ""isht Bil v (5 wi n und Verlust er , anz un e n - - reebr-ung liegen im Geschäftslokale zur Einsicht der

Der Vorstand.

Seemann. Schorling.

Hildesheimer Bank.

daß Herr M. Riek- Die Direktion.

Sonnabend- Nachmittags

Tagesordnung : Beschlußfassung über die Gswinnvkrtbeilung.

vor der den Ta»; derselben nicbt

Linkstr. 2, 01301

AktiengeseUsckxast

Der Vorstand. Wilh. Döderlcin.

[44351]

Aktiengesellschaft, Dzu Löbxm in Sachsen.

11 der onuers ag- 15J00. Nachmittags :! Uhr. im Hoiel „zurn Wettiner Hof“ in Löbau i. S. stattfindenoxn Generalversammlung werden_ unsere Akjionare hiermit ergebenft eingeladen. Die Legitimation für den Zutritt hat durch Vorzeigung der Aktien, oder der Besckoeiniguna darüber, daß 011: Aktien vorbex bei der Fabrikkasse. oder bei dem Bankbanxe G. E. Heydemauu. Löbau. Bautzen ode: Zittau. devonliert wufrdxen, am Eingang zum Ver- ammlun Oloka e zu er 0 gen.

' 15 MiTuten nach 3 Uhr wird leßteres geschlossen, Tagesordnung :

1) Vorlage der Bilanz und des Gesckpäftsberichts 1). 1899/1900. Antrag des AussichtSrarhs, Dech;1rae 1ür die JabreNeckpnung zu crthkilen § 15 des Statuts)

2) Beschlußfaffung über die Verwendung des Reingewinns. . "„

3) Ergänzungswabl fur die grmaß § 12 der Statuten aus dem AufsichtSratbe aus. scheidendxnden Herren Herrmayn, Löbau, Frohberg, Reibcsrsdorf, sowie fur den ver. stokbenen Herrn Von Hkyniß, Weicha.

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnun, sowie der Geschäftsbericht 1369 Vorstaxids 116th Revifionsbericbt des Aufsicthrajbs 2c. liegen_pox heute ab zur Einsicht der Aktionäre im Geschafts- lokale de§r LYexeusYx-ftt t Js. e 8 es. es S a u . ' gsEleanz und GeschäfFSbkricbt werden den Tbkll' nehmern an der Generachrsawmlung vor Begrun derselbcn gedruckt überreicht werden.

Löbau i. S., den 27. August 1900. Oberlausitzer Zuckerfabrik, Aktiengesellsckzaft.

Der Aufsichtsratb.

Otto ZUcker.

10) Verschiedene Bekannt-

machungen. Allerhöchster Er-

Prcußischen Boden-Credit-Akiieu- Bauk-

)-42c

1111 1 bis 4 zu Berlin, und

k

"111in€, Pxivilcgium zur Anégabe auf dén anabe: lautender SchuldvexschreißungSn auch bei der nacb dem axlicgsnken “. . ' uar ZSZaZFUren, wie [18 in 0€n_außer0r06ntlichen General- Versam1111ungen dsr Geixllicbaftcn, und zwar:

zu 1 vom 9. Dezembsr v. J

5 FF,] [[ 111 1 K 11 511151 [) Tn , n ra , cBerlin. den 3101 März 1900'*).)kinistcrfiirLank' -M n er. D':r ' Der Finanz ft wirtusckmsk- Domänen § 0

BL1chlllffe des Bundeßraibs vom zu ändernten Neufassung der

d. J.

J. A.:

Grandke und Forsten.

0011 Hammerstein.

Der Minister des Innern.

I. N.: » A.

Gensbmiavng.

Fin.-Min. 1. 3984

M. [. L. [. 13. 2723 ]. Ang. Just-Min. 1. 2251.

Yk. d. J. 117. 89 . Genehmigt Durch 22. Febkuar d J

. s. . Revidiertcs Ztatut der Wreusztschen Loden

Crrdit-Uliticn-Lank. [. Abtheilung. AUgemeiue ZBTstimmuugeu.

U ter der irma:

„Ykreußisch Boden-Credit-Akticn-Bank“

seÜscbaft gegründet, welche in Berlin Die Bank 111 berechtigt, Zweig-

anst-xltcn und Agenturenz1ckerrichtem

Gegenstand des Unternebxiwns ist: Die ?HrdZuniDdeslb

t «? arif 61: are ne. _ 1613911491111 zum Betrieb der im § 11 dieses Statut aufgeführtkn Geschäfte béi'lYÜ.

Die Dauer der Gesellschaft 10 Vorlaufig auf 100 vom 21. Dezember 1868, als dem Tage der chen Genehmigung 1111er Errichtung ab, uf; der General- dés Bundeskatbs blauf des 95. Jahres

für gehörig publiziert,

1]. Abtheilung. „_ Grundkapital uud Aktiouare. 5

Das Grundkapital der Bank beträgt 30 (dreißig) Miüionen Mark in 50000; Aktien zu 200 Thaler.

§ .

Die Aktien laufen auf den Inhaber. Sie 11 mit ker Unterschrift eines Mitgliedes des Ausfick 311le und dem Faksimile der Unterschriften der lieder des Vorstands außgcfertigt und mit Dividenden- einen auf zehn Jahre unyömit einem Talon versehen.

Die Ansprüche aus den Di'videndenscheinen erlöschen mit dem Ablaufe von vier Jahren, wenn nicht der

J. .. 11011 Bischoffsbausen.

1 Beschluß 019 231111138610th Vom

R alfredits durcb Gewährung e Zu dieiem Bebuf 1st die

AuffichtSratb er-

zu unter-

G. Pfannenstiel, stellvertretsnder Vorsitzender.

ein Vor fem Ablaufs der Frist zur Einlösung voLxe-lkgt wird. Dii- Frist bkg1l1k11 xnit_den1 Schlaff- des Zabrks, in rvrlcbcm die Faütgkext etngetrsten ist. Erfolgt die Vorlegung des Scheins vofr 01111 Ablauf der Frist, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrift an. Der Vorlegung steht die gcrichtltche Gsltendmaäounq des Anjprucbs aus der Urkunde gleich.

8.

Die Mortifikation verlorkner thien erfolgt auf Betreibm und Kosten des Cigsnkbumers bei dem zu. ständigen Gericht in Berlin. _ , . , Auf Grund des rechtskraftigen Amorttsa'tinns- urtbkils erfolgt die Anfc'rjigun-g und Yußre1ch1111 einer neusn Aktie anf Kosten 069 AntraaiteUkrs. Sind Aktien, Talons ode; „Dwidcxndensckpeme, 1101 nicht yerlNen, abcr beschadigt, jedoch in 1511- wesentlichen Tbecke nock) dergxitalt erhalten, 01 über ihre Richtigkeit kein 311161er Obmaltct, so 1 de'c Vorstand ermächtigt, [1611211 Eriiliefernng 07111 'schädigten Papiere neuc gl€1ch0rttge *Papthre 1111 Kostkn dLs Inhabers unter gleichsr qumnicr 011 zureicheu.

Eine Morjifikaiion vcrlsrknsr odcr vernicbiex Dividßxidensckßsins findet 1111131 11111, 6561110111311»; 1111 solch 116110171167 oder Vernicbietxr Talons.

Für die Geltendmachung von Rccht€n „aus 111- 1071311611 ()?-er 071111chteten Dividkndenscheinkn_ 11 Talons find dis Vorschriften des „S 804 066 Bar.; lichen Gcscßbuckys und dsr §§ 228, 230 des Hanke gcseßbuchs maßgckcnd. § 10

Die Aktionäre nehmen, soweit es fich um di? (3 füllung ibrer Verrflicbtungcn (430611 rieGesclkZckoa oder überhaupt um Streitigkeiten mit 5611111 handelt, ihren (Gerichtsstand wor dém Könle - Landgericht ], Kammer für Handelssachen, 111381111 111. Abtheilung.

GesckZäfte.

§ 1. '

Die Preußislbk Bodcn Credit-Akficn-Bank 111.

fugt, zur ErfüÜmag ihres chckes sowte zur V

Waltung ihres Vermögens gegen 0071 ihr xu eriZkk?

Gebühren oder Provision nachstsbxnde Geschafl?

betreiben:

1) Unkündbare und kündbare Hypojbekkn 1 Grundschulden innerhalb des Deutschen 51:1 zu erwerben. , ; '

2) Hypothekenvfandbriefc mti oder ohne 21736 sation auSzugkben. .

3) Hypotheken und Grundschulhen zu belmhn

s 4) n Köxvcrschaften dcs öffcntltcben Rechts 1111

balb ?reußens oder gegen Uebernahme der V10

Gew brleistmg; durch eine [011133 Kö'tpsr: nicht hypothekarische Darlebne xu gewabren auf Grund der so erworbenen ForderunW zinsliche Obli ationen (Kommunal-YIU tionen) auSzuge en. _

5) Die Gewährung von Darlehen an inla_ndl Kleinbahn-Unternebmungen gegen Verpfank der Bahn und die Auszgabe won'chuld schreibungen (Kleinbahn - Obligationen) Grund dsr so erworbenen Forderungen.

6) Wertbvapiere kommissionsweise anzukaufe's zu veärfkauer, jedoch untkr Ausschluß 11011

2111) ten.

7) JGeld oder andere Scuben zum Zwecke Fixaterlegung anzunehmen, jedoch mit,

aßgabe, daß der (Gesaxnmtbetrag des bl legten Geldes die Halfte des eingeza Grundkapitals nicht übersteigen darf. _

8) Die Einziebun Von Wechseln, Anwei1 und ähnlichen ?papieren zu besorgen.

9) Verfügbares Geld darf die Bank 11 machen durch Hinterlegung bei geei- Bankbäufern, durcb Ankauf ihrer Hypoix pfandbriefe und ihrer gemäß Absav 1 und 5 dieses Paragraphen ausakßk Schuldverschreibun en, durcb Ankauf ck

nd Wechsel und Wert papiere, welehe na

ts- Vorschriften des Bankgeseßes vom 14.

it- 1875 von der Reichsbank angekauft dürfen, sowie durch Veleibun von ** papieren 'nach der von der Bau aufgksx die beleibungsfäbigen Papiere und d läFge Höhe der Beleihung festseßend?" w sung.

Oberlausißer Zuckerfabrik,

den 20. September ,

239 des Rsichs. -

§ 12. Grundstücke zu Werben, ist der Pteußistbm

Voden-Ctedit-Aktien-Bank nm: gestattet: 3. zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken; 1). zur Beschaffung vorTZGescbäftSräumen.

§ .

Die hypothekärischen Darlehen sind in Geld zu gewähren. _

Die Gewabrung von Darlehen in Hypotheken- pfandbriefen der Vankzum NennwertbistzuläsfiaWMn der Schuldner ausdrücklich zustimmt. In diesem Falle ist vetxt Schuldner urkundlich das Recht einzuräumen, die Ruckzablung der Hypothek nach seiner Wahl in Geld oder in Hypothekenpfandbriefen der Bank, die derselben Gattung angehören, wie die empfanamen, nach dem Nennwertbe zu bewirken. Hyvotbeken- pfandbriefe, die bei der amtlichen FeststcÜung des Börsenvrxises nicht unterschieden werden, gelten im Sinne dieser Vorschrift stets als zu derselben Gattung gehörig.

Jedem Darlebnscbuldner ist ferner urkundlich das Recht einzuräumen, spätestens zum illblaufe: des zehnten Jahres nach der AUSzablung des Darlebns, bezw. im Falle der AuGzaklung in Tbeilbeträgen nach der leßten

ablung,seine,Schuld nach »sraufgegangenerKündiquna ganz oder tbtilweise in Baar zurückzuzahlen. Wird nach der_ Außzablung des Darlehens eine Verein- barung uber die Zeit der Rückzahlung gxtroffen, so beginnt dxr zehnjährige Zeitraum mit dieser Ver- einbarung.

Die Kündigungkfrist darf niemals die Frist von 9 Monaten, bei seitens der Bank kündbaren Dar- lehen die der Bank se1bst eingeräumte Kündigungs- frist nicht überschreiten.

Soxveit es nach den vorstehenden Bestimmungen unzulaffig ist, das Recht des Schuldners aur Rück- zahlung der vaotbet auszuschließen, dürfen Rück- zablungÉ-Provifionen seitens der Bank nicht Erhoben und die Bestellung einer Kündigungs-Kautwn nicht gefordert Werdsn.

§ 14.

Unkündbare bypotbekariscbe Darlebne Werden nicbt untcx thrägkn von mindestens 1500 „M bewiÜiat.

Dt:- Tilgung derselben geschieht durch Amortisation. und darf dte Amortisationsquote nicht geringer als 710/11 der Darlebnssumme für das Jahr sein, 160041) 11th dem Schuldner die Beschleunigung der Amor- tisation frei.

Der Beginn 1391? Amorxisation darf [ür (7111911 10 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum binauSqescboben werden. Ist in einem solchen Fal]? infolge der Hinausscbikbung der Amortisation außer den bedungenen Zinsen ein Beira an die Bank 111 entrichten, so ist dieser in der Dar ebnSurkunde ersichtlich zu machen

Die festgesetzten Jahresleistungen find obne Rückstabt auf die Amortisation bis zur Veendiaung derselben Von der ganzen zirswrünglichen Darlebnssumme, und zwar WZ Ueberemkunft viertel- oder halbjährlich, zu be- za en.

Von dem Beginn der Amortisation an dürfen die Jabreözinsen von keinem böberen Betrage als von dem für den Schluß des Vorjahres sich ergebenden Restkayitale be1echnetwerden; der Mebrbetrag der Jabraölcistung ist zur Tikguna zu Verwenden.

Die Bank hat nach Veröffentlichung der Jabreé- Bilanz jedem Schuldner auf Verlangen mitxutbeilsn, welcher Betrag des Darlehns am Schluß des Vor- jahres amortifiert war.

Die JabreOleistung des Schuldners “darf nur die bedungenen Zinsen und BLU Tilgungsbeitrag enthalten.

ES darf nicht bedungkn werden, daß die Bank im Falle ibrLr Auflösung dic Vorzeitige Rückzahlung ihrer Hypothek verlangen kanL.1

1).

Bei AmortisationI-Hyvotbeken darf zu GUnsten der Bank 6111 Kündigungörecht nur in folgenden Fäljen bezwungen Werden:

11. Wenn die zu zahlenden Zinsen, Tilgungs- beiträge, etwaigen KonVentionalstrafcn und soniligen Kosten nicbt innerhalb 2 Wochen nach dem Fälligkeitstermine an die Bank be- richtigt sind"

,wenn die ZwangJVchaltung oder Zwang?- rmsteiaerung über da»? verpfändete Grundstück eingeleitet, oder Wenn dic: Reclztsgültigkeit oker der Rang der HyPotbek bestritten wird;

.. wenn der Schuldnér in Konkurs gerätb odsr auch nur die? Zahlungen einfieklt;

. wenn die Versicherung binfichtlicb dkr be- lisbene'n Gebäude, des lebenden und tobten Inventars und der Ernte nicht erfüllt oder nicht aukaécbt erhalten wird;

. wenn ein Tdeil des Grundstücks veräußert wird, obne daß ein Untchädlichkkitsatteft der zuständigen Behörde vorgelegt, oder Vorher dic Neureaulicruna der Hypojbek Veréinbart ist;

1“. wenn das Grundstück dureh unwirtbsckzafjliches Verhalten des Besseis verschlechtert wird.

In den Vorbezeichneten Fäklen &. bis 1. kann die Bank die soforti e Rückzahlung der Hypothek oder eines Theiles ver augen.

Jm FaÜe einer Verschlechterung dys beliebenkn Grundstücks oder seiner Zubehörstücke, der ein unwirth- schaftliches Verfabten des Beßßers nicht zu GrUnde liegt, finden zu Gunsten der Hypothekenbank die Vor- schriftcn der §§ 1133, 1135 des Bürgerlichen Gefes- bucbes über das Recht des Gläubigers au- sofortige Befriedigung aus dem Grundstücke nur in Ansehung des Beira ss Auwendung, für welchen in dem ver- minderten ertbe des Grundstücks nicht mehr die nach dem Geses oder der Satzuna erforderliche Deckung vorhanden ist. Ueber dicken Betraa hinaus darf fich die Bank für den Fall einer Verminderung des Werthes des Grundstucks das Rscbt, die vorzeitige Rückzahlung der Hypothek zu verlangen, nicht aus- bedingen.

Die Bank darf sich für den Fall, daß ein Theil des Grundstücks Vekäußert und die Unfchädlichkeit der Veräußerung für die Berechtigten nach Maßgabe der LandeSgeseIe von der zufiändi en Behörde festgesteUt wird, keine wciteren als die ißt gesetzlich zustehenden Rechte auf Sicherstellung oder Befriedigung vor- behalten. 16

§

Das Recht des Schuldners zur tbeilweisen Rück- zahlung der Hypothek kann bei Amortisations- bypotbeken in der Weise beschränkt werden. daß eine Zahlung von der-Bank nur angenommen zu werden braucht, wenn die Zahlung dazu bestimmt und ge- eignet ist, die Tilgunaßzeit unter Beibehaltung der bisherigen Höhe der Jahresleistungen um ein abr oder um mehrere Jahre abzukürxeu. Die or- schrift findet jedoch keine Anwendung, wenn der Betrag der Zahlung den zehnten Theil des Reft-Kapltals erreicht und der Schuldner „verlangt,

daß die späteren IabreUeistungen unter Beibehaltung der ursprünglichen Tilgungözeit berabaeseßt werden, in diesem alle darf der jährliche Tilgungsbeitrag weniger 0 9 vom Hundert des urspxunglickpen Kapitals betragen; die Bank hat einen neusn Tilgungsplan aufzusteuen.

Die Bank darf fich von der Verpflichtung, in An- sehung des amortifierten Betrages die ihr behufs Be- richtigung des Grundbuchs, der Löschung der Hypothek oder der Hsrstellung eines Tbeilbvpotbekenbxikis nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ob- Ziefquden Handlungen vorzunehmen, im voraus nicbt

e re en.

§ 17.

Kümdbare hypothekatische Durleben obne Amorti- saiion werdxn „unter der Vexeindarung einer be- stiänlxttxten Kundtgungk- odér Rückzahlungsfrist ge- 11) L'.

§ 18.

Die §Bank giebt in Höhe der ihr zastx'bendkn bypotbekariscksen Foxderungen, soweit solche innerhalb der nacb § 19 bxittmmten Béleibungsgrenze liegen, veriiyslickpe Hypothekenvfandbriefe aus.

Die Abgrenzung und Feststellung der zu bildendkn verjchiedenen Serien, das Verfahren bei der Amorti- sation, die Höhe der Amortisationßraten beijimmt der Auffichtnatb innerhalb der Grenzen des Geseßxß und des Statuts

Die Ausgabe von Hypoiheke'npfandbriefen, deren Ei?];ötsungswertl) den Nennwerjb übersteigt, ist nicht ge a et.

, , § 19.

Die Beleihung von Grundstückén darf, soweit die Hypotheken und Grundsckpulden als Unterlage für vaotbekenpfandbriefe benutzt Werden, nur nach folgenden (GrundsäßSn erfolgen:

1) Die Beleihung ist der Regel nach nur zur

ersten" Stelle zuläxstg. Sie darf die ersten 3, Funfthxile des Wertbs ch Grundstücks n1cht überstewen. Die Beleihung landwirtb- schaftlicher Grundstücke ist bis zu 2 Dritt- tbeilen des Wertszuläsfig, sofern die Zentral- bebörde des Bundesstaats, in welchem das betreffende Gxundstück belegen ist, 0185 ge- stattet. BeiW-ixiberaen, Wäldkm und [01112611 Lixgenschastcn, deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht und deren Wert!) unter Bkrück- sichtigung dieser Apvflanzungen 01338- schaßt iii, darf die Belsibung ein Drittel des eréttelten Wertbs nicht übersteigen. Wenn jrdocb die wirtbscbaitlicbe Unterhaltung der Anpfianzungen r6chtlich s1chergestellt ist, darf dtS Beleihung bis zu 3 Fünfteln des Wertbes erfolgen. Die bei der Beleihunq angenommene Sicher- heit muß sowohl durch den Ertrags-als durcb de-i Vstkaufswexth des belisbenen Grund- stücks Vollkommen gerkchtfertigt sein. Ins- besondkrs darf der bei der Beleihung ange- 111311111117“ Werth des Grundstücks den durch sorg- fqstige_E7m1xtelung festgesteüten Verkauföwertb nicht uberstetqen. Bei der Feststeüung dieses leyteren sowie des Cctragßwertbes find nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und dsr Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnunasmäßiger Wirtbschaft jedsm Besißer nachhaltig gewähren kann. Insbksondere ist bei der Beleihung von Fa- briken und gewerblichen Anlagen nur der von der jeweiligen Benußunqsart unabhängige dauernde Werth 511 berückficbtigkn.

Z) Hypotheken an Grundstücken, dieeinen dauernden

Ertrag nicht gewähren, 3. B. an Bergwerken, Steknbrüäoen, Torfstichen, find von der Vernven- dung zur Deckung won Hypothekenpfandbriefen ausgefchloffen,ebenso Hypotheken an anderen Be- rechtiqunczen, für Welche diesicb auf Grundstückc beziebknden Vorschriiten Anwknduag finden, so- fern die Berechtigungen einen dauernden Er- trag nicht gewähren. Hypotheken an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, Welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfäbig find, dürfen zur Dsckung Von Hypothekenpfandbriefen nicht Verwendet werden.

Die nach Boxstehendcm zu erlassknden Vorschriften über die Wertbéermitteluna stud der Auffichtsbebördc zur (Genehmigung einzureichen,

Baulichkeiten und Wirthscbaftßindentarien, Welck): für die aeaebenen Darlehen Haften, müssen nach den Vom Aufficbtßrathe festzusetzenden allgemeinen Normen geaen Feuersxxefabr versichert sein.

Kann der Darlebnssucber die Priorität vor bereits cingetraaenen Fordejungen nicht sofort beschaffen, so ist die Bewiüigung dcs Darlebns dennoch zuläsfig, wenn der Darleknssucber fich verpßicbtet, die schon eingetragenen alten Forderungen, sobald dies, sei es mit oder ohne Kündigung, zulässig ist, zur Löschung zu bringen, und wenn er wegen der Ansprüche aus denselben der Bank eine Kaution bkstellt.

Der Beira? um welxben sich die Summe der zur Sicherbeit d enenden protbekenforderungen durch Amortisation, Rückzahlungen oder auf andere Weise vermindert, ist entweder von den Smittierten Hypo- tbeken- Pfandbrisfen aus der Zirkulation zu ziehen oder durch andere Hypothekenforderun en zu erseßen, dergeftalt, da[; das vorgeschriebene De ungsoerbaltniß stets aufrecht erhalten wird.

§ 20.

Der Gesammtkcttag dcr ausgeaebmen Hypotheken- pfandbriefe muß in Höhe des Nennwettbs jederzeit durch Hypotheken oder Grundschulden der nach § 19 zulässigen Art und Von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinßettrage gedeckt sein, und zwar, soweit Hypotheken an landwirtbscbaftlicben Grundstücken dazu vermendet werden, mindestens zur Hälfte durcb Amortisations-Hypotheken. De Bank darf jedoch, rails solche landwixthsckoaftlicben AmortisationS-vao- tbeken vor der Zeit zmückbezablt werden, an ihrer Steüe bis zum Ablauf der planmäßigen Tilgungszeit Hypotheken anderer Art zur Deckung benußen. "Steht dcr Bank eine Hypothek an einem Grund- stuck zu, das sie zur Verbutung eines Verlustes an der

ypotbek erworben hat, so darf diese als Deckung von

yvotbekenpfandbricfen höchstens mit der Hälfte des * etrages in-Ansatz ebracbt werden, mit welchem 116 vor dem Erwer e des Grundstücks durch die

Bank als Deckung in Ansatz gebracht war. Ist infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorLefcbriebene Deckung in Hvxotbeken nicht mehr voast ndig vor-. weder die Ergän ung durch andere

Juden, und is

vpotbeken noch die Einziehung e nes entf rechenden etrages vou Hypothekenpfandbriefen fo ort aus-.

behörde zu genehmigenden in welchem auch das Schema für diese Obligationen vorzuschreiben ist.

fübrbar, so bat die Bank die fehlende yvotbeken- deckung einstweilen durcb Schuldverschrei un en des Reichs oder eines Bundesstaates oder durch eld zu erséßen. Die Schuldverscbreibungen dürfen höchstens mit einem Betrag in Ansatz aebrachr werden, der um fünf Vom Hundert des NLnnWSTTÖS unter ihrem jeweiligen Börsenpreise blY-t. .

Die Gesaxnmtsumme“ der außmßebenden Hypo- thskenvfandbrtefe , Kommunal - Ob igationen und Kleinbabn-Obliaationen darf, “solange das (Grund- kapital 30 Millionen Mark beträgt, den Betrag von 600 Millionen Mark nicht übkrsteiaen. Die Hypo- 1bekenpfandbriefe lauten (auf den Inhaber und find seitens desselben unkündbar.

Die Bank darf auf das R6cht zur Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe höchstens für einen Zeitraum von 10 Jahren Verzichten.

In den Hypojhekenpfandbriefex find die für das Reckotsyerhälxniß 1wischen der Bank und den Pfand- briefglaubigein maßgsbmden Bestimmungen, ins- besondexe in betkeff der Kündbarkeit der Hypotheken- pfandbriefe, ersichtlich zu machen.

Die Hypothekenpfandbriefe find mit dem FakfimiTe der Unterschriften des Vorsitzenden des Auffickotßcatbs urid zweier Vorstqndsmitglieder 0061" eines Vorftands- Mitglieds und eines Straßertreteis und mit der Unterschrift eine_s Kontrolbkamten auSzufertigen.

Unxer jedkm Hypothekxnpfandbriefe ist von dem in Gemaßbeit 089€? 29 des Reichs-HvVOtbekenbankgese es vom 13. Juli 1899 bestelltenTreubänder, bezw. defyen Steüvertreter zu bescheinigen: „daß für diesen Hypo- tbxkenvfandbrief in Gemäßbeit des Reichßgesetzes vom 13 Juli 1899 die Vors chrif19mäßige Dkckung vorhanden tft, und daß die zur Deckung der Hypothekenpfand- bnefe bestimm1en Hypotheken und Werthpapiere in das Hypothkkcnregister einZZtragen sind.“

,Die zur Deckung“ der vaotbekenpfandbriefe be- stimmten Hyvotheken find Von der Bank einzeln in 6111 Register einzutragen. Jm Faüe des § 20 Absaxz 3 sind die ersatzweise zur Deckung bestimmten Wertbpapiere gleichfaus in das Register einzutragen; die (Eintragung hat die einzelnen Stücke zu be- zeichnen.

Innerhalb des ersten Moua1s einesjeden Kalender- bczlbjabres ist eine Von dem 11961) §29 befieÜten Treu- ba_nder beglaubigke Abschrift der Eintragungen, welche wahrend, dus leyten Halbjahres in dem Hypo- thekenregrsier Vorgenommen worden find, der Auf- sichtsbehörde einzureichen. Die Abschrift wird von der Aufsichlsbebörde aufbewahrt. Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender-Halbjabres bat die_Bank den Gesammfbetxag der Hypotheken- Pfandbriefc, Welche am letzten Tag? des vergangenen Halbjahres im Umlauiwaren, und den nach Abzug aller Rückzahlungen oder sonitigen Minderungen s1ch ergebenden Gesammtbetrag der am leßten Tage, des vxrgangenen Halbjahres in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken sowie den Gesammtbctrag der an diejem Tage in das Register eingetragenen Wertbxapiere und des in der Verwahrung des Tcxubanders befindlichen Geldes im Deutschen Re1chs-Anzeiger und Königlich Preußifäpen Staats- Anzeiger bekannt zu machen.

_ Sind in dym Register Wkrtbvapiere odkr solche Hypotheken eingetragen, die nicht ihrem Vollen Ve- traße nach zur D'ßckung yon Hypothekenpfandbriefen gectgnet sind, so 111 in der Bekanntmachung anzu- sszen, mit 71315le Betrage die Wertbvapiers oder die Hypotheken als DeckurYZ nicht in Ansaß kommen.

§ .. .

Die Sicherheit der Hypotbeksnvfandbriefe und deren Zinsen mit dsr planmäßigen Amortisation wird gebildet:

durch die zu disssm Zwecke erworbenen Hypo- thekenforderungen an Kapital, Zinsen und Amortisationsraten, durch das Grundkapital der Bank, sowie überhaupt durch das gesammte Ver- mögen der Bank.

§ 24.

DFS Verminderung des Umlaufs der emittierjen unkundbaren Hypothekenvfandbriefe uschiebt, soweit nicht inzwiscbkn deten Rückkauf 61111191 ist, durch Baareinlösunß derfelber', nacb vorgängiger Bestim- mung durch das Loos.

Die aus-geloosten Nummern, der Termin und der Oxt der Rückzahlung find dreimal, das erste Mal mtndssteno sechs Monate vor dem Rückzahlungs- termine, an welchem die Verzinsung aufhört, durch das im § 4 bezeichnete Blatt bekannt zu machen.

Bei der Rügkzablung sind mit den Hypothekkn- pfandbriefkkn dt: Talons, Außioofungsscbeine, sowie die noch ntcht faÜigen Kupons einzulicfern, widrigen- falls der fehlende Betrag der beiden leyteren in ANUJ akbracbt wird.

'Sobald aus einem fehlenden Kupon Ansprüche

nicht mehr geltend gemacht werden können, wird der aekürzte Bekrag für diesen Kupon dem levten Be- s1ßer des Hypothekenpfandbkikws erstattet. Die An- prüche aus den Kupons erlöschen mkt dem Ablaufs von vier Jahren, wenn nicht der Kupon vor dem Yblaufe der Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Die Frist be innt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die älligkeit eingetreten ist. Erfolgt die Vorlegung des Kupons vor dem Ablaufs der Frist, so verjährt der 521111th1!) in zwsi Jahren von dem Ende der VorleÖungsfrist an. Dar Vorlesung steht die gerichtliche eltendmachung des Anspruches aus der Urkunde gleich. Die Bastimmungen rer §§ 8 und 9 in Betreff der- lorener Aktien, Dividendenjcycme und Talons finden auch auf verlorene Hypoibekenpfandbriefe, deren Kupons und Talons AnweLndung.

5.

Die Kommunal- und Kleinbabn-Obligationen werden auf Inhaber aukgefertigt. Die Sicherheit der auSgeqebenen Kommunal- und Kleinbahn-Obli ationen nebst Zinsen und Amortisa- tion wird dur die nach § 11, Nr. 4 und 5 er- worbenen Forderungen, du7ch das Grundkapital und durch das 2Tanze Vermögen der Gefeüschaft, wie [0111115 in * eziehung auf die Hypothekenpfandbriefc 23) vorgeschrieben ist, ebilr- t. Die näheren Modalit ten für die Bewilligung derartiger Darlebne, für die zu fiivulierende Amor- tisation derselben oder für die Zurückzablung der- selben obne Amortisation, sowie für die Einlösun der auSgegebenen Obligationen hat der Aufficbtérat in einem dieferbalb zu erlaYenden, von der Aufsichts-

eglement zu bestimmen,

Auf diese Darlebne und Obligationen finden“ die

von den Hypothekendarleben und den Hypotheken-

vfandbtiefen handelnden Bestimmungen gk,» *

Anwendung, insoweit nicht entrveder das Abweichungen zuläßt oder jene Bekimmungen auf Fer Foraussevung ek

eiu en.

ner bvvotbekarisehen _Gkundlage

111. Abtheilung. Die Bilanz. DZ?) Reservefonn.

Am 31. Dezember jeden Jahres ifi 113 Bilanz zu ziehen und innerhalb der drei nächstem Monate von dein Vorstand aufzustellen und deni AufficbXSratb vor- zu egen. Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung kommen die Vorschriften der F 40, 261, 262 des Handelßgesevbuebs für das eutsche Reni) in dsr [Fassung des Gsfeßes Vom 10. Mai 1897 mit [0 genden Maßgaben zur iän- We'ndun : - Die Zabrssbilanz der Bank hat in getrennien Posten namentlich zu ektbalten:

1) den Gesammtbetraa der zur Deckung der Hypothekenvfandbriefe bestimmten Hypotheken und Weubpapiere;

2) den Gesammtbetrag der rückständigen Hypo- tbekemins en ;

3) den Gesammtwertb der Grundstücke der Bank unter esondertxr Angabe des Wertbs der Bankge äude;

4) die Gesammtbsttäge der Bestände an Geld, an Wechseln und an Wertbpavieren, unter

esondexter Angabe des Betrags der eigenen ypotbekenpfandbriefe und SchuldVerschrei- bunaen der Bank; den Gesammtbetrag der Forderungen der Bank aus Lombardgeschäfttn; den Gesammtbetrag der Guthaben bei Bank- bäuskrn' den Gefammtbetrag der im Umlauf befind- lichen Hypotbekenpfandbriefe nach ihrem Nennwertbe, bei verschiedenen verzinslickxn Hypothekenpfandbriefen den Gesammtbetrag jeder dieser Gattungen;

8) den Gesammtbetrag der Verbindlichkeiten der Bank aus der Annahme von Geld zum Zwecke der Hintexlcgung.

Sind Hypokbekenpfandbriefe zu einem geringeren Betrag als dem Nennwertb außgegeben worden, so- darf in die Aktiven der Bilanz ein Betrag auf- genommen werden, der vier Fünijbeilen dcs Minder- erlöses gleichkommt; von dem Mindererlös ist der Gewinn abmzieben, den die Bank dureh den Rück- kauf von Hypotheken fandbriefen zu einem geringeren Betrag als dem xnnwertb erzielt bat. Der demgetyäß, in die Bilanz eingestellte Aktivposten muß jahrlich zu mindestens einem Viertbeil abge- schrieben werden.

In keinem Jabre dürfen die nacb den Vorschriften des Absay 1 in die Bilanz aufgenommenen Aktiv- Posten zuiammen mebr betragen 015 das Doppelte des Uebetschuffes, den die Hypothekenzinsen für das Bilamjabr ergeben, Wenn yon ihnen die Pfand- briefzinien und außerdem ein Vierjbeil vom Hundert der Gesammtsumme der Hypotheken abgezogen werden; auch dürfen die bezeichneten Aktivposten zusammen nicht den Betraß des ausschließlich zur Deckung der Unterbilanz estimmten Reservefonds übersteigen.

Die durch die Außgabe der Hypothekenpfandbriefe entstandenen Kosten mit Einschluß der für die Unter- bringung gezahlten Provisionen sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten des Jabrss zu verrechnen, in welch-m fie entstanden sind.

Ansprüche der Bank auf Jabresleistungen der Hypothekcnfckpukdner für die auf das Bilanzjabr fol- gende Zeit dürfen nicht in die Müden der Bilanz aufgenommen werden.

Sind Hypotbkkenvfandbriese zu einem höheren Betrag als dem Nennwertb ausgegeben worden und bat die Bank auf kas Recht verzichtet, die Hypo- tbekenpfandbriefe jederzeit jurückxuxablcn, so ist der Mebrerlös, soweit er den Betrag von eins vom Hundert des Nennwertbs übersteigt, in die Passiven der Bilanz einzusteÜen. Die Bank darf über ihn während der Jahre, für welche die Rückzahlung der vaotbekenwfanobriefe außgeschloffen ist, alljährlich nur zu einem der Zahl dieser Jahre entsprechenden Bruchtbeilc vexfügen. .Die Vetfüßung ift aus- Jescbloffen, solange em Minderetlös der im

bs. 1 bezeichneten Art als Aktivposten in der Bilanz steht; zur Tilguna eines solchen Mindererlöses sowie zur Dickima des Verlustes, der für die Bank durch den Rückkauf von Hypothekenpfandbriefen zn Einem dcn Nennwert!) übersteigenden Betrag entftaudm ist, darf der Mebmlös jeZCZrzeit vzrwmdet werder.

In der S_ewinw und Verlustrechnung find in ge- trennten Poste11_ namentlich die Gesammtbeträge der in dem Gchschastsjabre von der Bank verdienten

ypotbekenzmjen, Darxebenkprovifionen und sonstigen

' ebenleisiungen dcr Hypothekenicbuldner sowie der

Gesammtbetrag der für das Geschäftsjahr von der

Bank xu entrichteriden fandbrisfzinfen anzugeben. In dem Geschäftsbericht oder in der Bilanz find

ersichtlicko zu machen:

1) die Zahl der “zur Deckung der Hypotheken- Yandbriefe bestimmten Hypotheken und deren

ertbeilung nach ihrer Höhe in Stufen von

hunderttausend Mark;

2) die Beträge, welche davon auf Hypotheken au landwirthtchaftlkchen und auf solche an anderm Gmudstucken, auf Amortisationsbvpotbekm und auf a„ndere Hypotheken, auf Hypotheken an Bauplaßen und an unfertigen noch nickt ertragsfähigen Neubauten fallen;

3) dis ahl der Zwangsvktfteigerungen und die Zul) _der Zwangsverwaltuugen, welche in dem Geschafts abr auf Antrag der Bank bewixkt worden snd, sowie die Zahl der in dem GedscbZstOjabsr bewirlkten ZwangSVerfteliZeeruunqdm un wang verwa tun en, an we 1

Bank sonst betbeili t Zar; :

4) die Zahl der e, in welchen die Bank wäbrxnd des Geschäftsjahres Grundstücke Vkrbutung von Verlusten an Hypotheken Q:? übernehmen müssen, sowie den Gesamtti- betrag dieFer Hypotheken und die Vetiuße oder GenZtnue, welcbe sich bei dem Wieden- !???an uberuommener Grundstücke ergeben a en;

5) die Jahre, aus welchen die Rückskäude auf die von den ypot ekenscbuldneru m enk- richtenden 3111 en möhren, sowie der Gefammtbetrag der Rückstände eines jeden

abres;