1905 / 40 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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Ymtliches.

KönigrUkh Preußen.

** etresse d .R n den Bau und Betrieb einer vollspurigen &; -D§?;2§isenbahn vo" Elmshorn über Barmstedt narh ve durch die Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer

Wi EisenbäkM-Akticngesellschaft. - KaFi") elm - von Gottes Gnaden König von Preußen :c.

em von dem Komitee, w :I ur Gründung einer UWYRMWM ""t" k" Firma cl lms Ln-Barmstedt-Oldesloer i***dkaxn'AktngescllsCHast“ gebildet Hat, darauf angetragen worden Elina fe.“ GeseUfchast die Konzesfion um Baue und Betrieb kuug vu: den Betrieb mitteks Damvfkraoft und für die Beförde- L'en Von .eksonen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, ' nds NMUN" d" Vabnordnung für die Nebeneisenbabnen Deutsch- Buntekwaenen voüspnrigcn Nebeneisenbabn von Elms orn sion armstedt "Ack; Oldesloe zu erteilen, wollen Wir diefe, on- Me unter dcn nachstehenden Bedingungen und mtt der Wtrkung : *," Gn, daß Mit der Betriebsetö nung dieser Nebeneisenbabn die _ »Lrund des Geseßes über Klein ahnen und Privatanschlußbabnen IFJ!!!" 1892 (Geseßsamml. S. 225) zur Herxtellung und zum

' er

Kleinba 11 Von Elms orn nach Barmtedt u"nter dem

M 1895 ergangeLe GenehmigUZKsurkunk-e nebst Nachfragen- vor-

“A der Rechte Dritter, außer raft tritt. is _

zahn " onen Wir ker Gesellschaft für die gegannte Nebene SF

“rigen Umleich das Recht zur Entziehung und Bescbrankung des Grun - tum“ "“ck Maßgabe der gesevlichen Bestimmungen verleihen-

Die G 1" t r der irma Elmoborn-Barm- YUOMUZÉM“ bild.“ HY, ejs'xuxckpaft usZd nimmt ihren Siv in . insb Eisenbahn Akt g s trieben szeüevrnu oder unter GenehmidgunD Les JÉZILYSOY ffen ' n er a n -

RWD“ «KWE"??kexén“'Zestxbenden, wie den künftig "sehen“"

:. und Landeggeseßen ohne weiteres unterwoxfen. 526 Das our plan und anschlagszxxäkiaen Vollendung und5 Außrüstung I Yu etforderliche AnrangaptL-Zzlegewidrxr MWFJLZFYU vboerz WF J)“- YZF «“Zu ““In Jena von 1966 000 „xz, fest eseßt. de:?1 "Aktianapitax sollen du" 1?“ "Uk 1 400 000 ““"-b? “hasst

([Die er Petra ist bar und vo eknznzabch und ledjglrch zur «» ao-mä tax" FWW626666629626; LFZ?"

' .. s oe ow e zum 11 . “MÜVÜM IFOK?“dNleexteiisebeltleu' vZFanM' 566 000 «;ck F * etrag 25 en ap (: m e'. von 5“ hkk"? "'“"“ZF Zwecke des Erwerbes dcr Klkinbahn von Elmeorn

" ächl o . . in Jarmxtedt durch UmWandlung der fur dlLfL'äUFJMLkaLY Aklwn [(Wenn 'der (Ylmsborn-Barmstedt-Oldeslocr Etsenbahn-Akxtßngcscll- * ,n vchkn en. d r Nknnbktrag dcr Von der Géséslsfbäft außznscbkndcn Aktien - LICJZWYMÜWFLYH LZLUM dcs frstgeséBTM Erm'1dkapitals yon 11 11 Er ctgcn. RUF?" USM der Gesellschaft überlassen, einem Teile der auszu- Uien (Ékükn QVorzugSc-bien) ein Vorzugßreäpt vor den übtigen

' d“UL Mmäktc i b au die Verteilung des Reinertrags UKW"? "W bkiß) Z 3?ng deof Nennbetrags dieser bevorzugten „“denn MSM ÖM übrigen dürfen dcren Inhabern keine “UKW Kind* den Inhabern der übrigen Aknen eingeräumt

?Die Raeder; YYY dürfkn erst nach der Betricböeröffnung der Bahn aus- dkk Akt" Akts ' ' ke Mär"! . [len Leistuna dcs Nennbetrags Teri ““;;be. kum AFcWe r.daechexekxetrTyKalcnderhalbjahrs, in_welchem ékst; ge Kakend er «bn eröffnet wird, 'jedenfaus aber nicht uber das- [a MM? Berbalbjabk hinaus in welchem die im Artjkel 7111 Nr.4 'ibffen“ die Ga rst abläuft sÖWeit die erübrigten Mtitel solches zu- rer Aktien kung von*Bauzknsen bis zu Zi 9/0 des Nennbetrags

Uf i “"g“ chert werdcn.

Vorst ie gesamt , ]1l- ' Un . e Letta . nd Betriebsvcxwaltung tt einem xkfuankxxeenm UbsttrageL? FÜYSTUNY Gesellschaft mit den ßeéeßlicben “' :?"? [Fast vertrjtun erpflkchtungen des Vorstands eincr AUenaesell- [Len Vea kund für dj: Geschäfjsführun , inxoweit fie der staat- „“ isi- ufficb'igung unterliegt, der Auxfiehts ebörde Verantwort-

Di YZF" bxstYabl des Vorstands oder, falls versklbe aus mehreren Per-

* [ie 2" soll, die W den und dcr icclpnischen ZWETTL“ bedarf der BTsFtjZFngVFLLBYZinMch dcr öffentlickpen , e e

knYesÖäftSordnun für den Volstand unterliegt der Genckmtgung oferntß der öffentl ck?" Arbeiten.

/ nd ie oberste Bktriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst äftßn die vorstehenden Bestimmunqen auch auf dieWabl und ordnu'tg des oder der oberstcn*Betricksleiter Anwendung.

W Mitnlickcr des 21117 U_ P s wie * t s d des «x()lständs, o YMFAZJLWM dex Gkscll"FxtslxtüffcYnAngcbörigc dcs Deutsxlxn nahmen Wd- sowe't "fck" vom Mimster dcr öffentlichen AlbelLkn aelaffen werden, im Inland ihren Wobnfiß haben.

stüatMe Sta t 7" d; [ NMUN!" ist [*crc t' t 1 dxn (Men. wo sie das de? FerhanFltäkssse fur [Fefeili t réaciygtéßfisßßi Yen chxtsauUnkUW“n ""d *Jusüktionäre 2an dks AUfsJÖLSratz und der Gcnsralvcrsammwng enbun dieseaurch einen Kommi ar vertreten zu [“M"- Um die , du dich:: V RWS zu ermögl chen, ist der Staatsregierung von * "ease einer JxsUMmbWen und Zusammenkünften “MUM“ ""t“ 1 “M* MaaeöoerdZJaschTi Angabe der Beratungssegknständ“ “"t" 4 ge zu ma e . Ft U kaekiichstee; e:“:s FTUUJFM ArYeiUten ist berechtigt, in“?!" n . . "ktalvetsammlungen zu ZeéelraaLY, die Betufung MRM

Alle d '“ FUrii N'

er stehe sisckve Persönn kei de r die-in FWR, "(?ZäYnzesfion als 212 an rbréc eZssYLstchYIFLes Recht “Hinsicherunuen is“"de" Beschlüsse der Geeüschaff übcrbauvt alle "niert ledignchres Gessuscbastsvertrags, welcbe näch dem in dieser &. ung en V und “"Ein el1kschekdenden Ermcssen der Staats- regiemßo" ékteilt llysrtauesrflWangen "icht entspkéchn, unter denen die

Dix? Gültj &th augen UU" kUkch die Genehmigung der Staats-

, en Efe ' “Uversa (haft hat alle ihren G ““Haus a MmlxanßsibeschlüssH bevor sie LLTYÜWTYY TTFFÉYZ t dtxtraYmg in das Handelsre ister anmeldet, der m ntrage au die vorbeje?chnete Prüfung Und

[ en und die ntfcheidu * der Staatére ierunq t gung in das Handelrs'ße i ' " bedürfen Beschlüsse der GesYUssthalemlx-FFY. die

die Uebertragung

er

:

es Betriebs '

,b? auf anderen Etscnbabn , * eiJenen Bahn an Andere, die cIc1U1Lflösum; der Gcsell-

m Deutschen Reichsanz

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 15. Februar

[7

chaft cker die Verschmelzung mit einer anderen GescUsebaft aus-

!precbcn, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb

aufgegeben Werden sol], zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der

" 'erun. _ , KoniÉtiTnÉc-THIZYZZD is? auch zur An hebung derxemgcn Blschlüsse früherer Generalvexsammlungen erfordet ich, Welche vom Staate ge- nehmigt Waren-

711.

" * an und Betrieb der Bahn find die Babnordnung fur die eFZnTiesTUZanen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Nei 'Sgeseß- blatt S. 764) mit den Aenderun en vom 24. März 1897 Reichs.

ese blatt S. 166) und vom 23. ai 1898 (Rekch§gese blaxt .."-55)

How e die dazu ergebenden ergänzenden und abändernden esttmmun en (vergleiche § 55 der Babnordnung) maßgebend. Die Spanveite er Bahn soll 1,435 m betragen.

71 [. den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1FürDer Staatßregierung bleib! vorbehalten: _

dke Feststellung der Bahnlinie m ibrer vollständigen Durchfuhrung durch alle Zwisehenvunkte- ,

die B 1immung der EM!)! und der Lage der Stattynen,

die Fef-steuurig der ntwürfe aller für den Betueb der Bahn bestimmten baulichen Anlaxjen und Einrichtungen sowie die Feststellung der Entwürfe für die Bett ebStnittel und ihrer Anzahl.

Dcm Staate bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachteiligungen seines Eigentum? oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschadigung nach Maßgabe der geseßlieben Bestimmungen gegen den Unternehmer vor-

en.. behalLt) Die Bahn von Elmshorn nacb Oldesloe muß so gaaut und außgerüstet werden, daß die Ueberfübrung von Personenzugen mit 110 Achsen mittels schwerer Lokomotiven in einszündiger Aufeinander- folge nach beiden Rich'tungxn möglich ist. Auch ist sie in die Anschluß- babnböfe selbständjg cmzufubren. '

3) Der Unternehmer hat allen Anordnungen,"!velche wegen polizei- licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschaftigten Atbsiter ge- troffen Werden mögen, nachzukommen. '

4) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß langstens binnen 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels- register gemäß Artikel )(!)s dieser Urkunde erfolgen.

Für die Vorlaßw der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangtiffnabme, de Fortführung, die VoUendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken _und Bauwerke der Babu können vom Minister der öffentlichen Aröetten besondere Fristen festgeseßt werden.

5) Für den Fal], daß der Unternehmer mit der Erfüllung der ihm mit bezug auf den Bahnbau obliegenden Verpflichtungen, ins- besondere der rechtzeitigen Plan- und anscbla Smäßigen Ausführung und AUSrüstnng dar Bahn in Verzug kommen k?oüte, ist er zur Zab- lung ekner Strafe Von 145 000 „M mit der Maßgabe verpfiichtet, daß die Entxcbeidung darübsr, ob Und bis zu wclchem Vetta c die Strafe als vcraÜcn QUZUsCbM ist, mit Ausschluß kes Rc tSWLgS dem Miniswr der öffentlichen Arbkiten zusteht.

Zur Sichsrstkllung dicser Verpfltchtungen bai der Unternehmer bfi dcr Generalstaajskaffc “ren Vetrag Von 145 000 „46, in Worten: .Einbundertsünfundvicrzigtausend Mark“, bar okcr in prkußischen Staats- oder vom Staate gewährleisteten Wertpapieren oder in inländisckoen Eisenbabnprioritätsobligationen -- unter Berechnun? aller dieser Wertpa lere nach dem Kurswert - nebst den Korb ni fällt en Zins- un Erneuerungötheinen zu hinterlegen und n geri tlicber oder notarieller Urkunde mit der MÜFKZU ver- pfänden, da -dem Minister der öffentlichen Arbeiten ie efuqniö zusteht, dur Verwenduna der Barbeträge oder durch Veräu e- rung ker verpfändeten Wertpapiere die verfaUenen Strafbetr ge einzuziehen. - Die Rückgabe der [u den ?)apiexen etwa gehöri en Zinsscheine erfolgt in deren Verfalltermlnen, ann xedocb von dem e. ei neten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein ent- ?ckdeenren Urteil der Unternebxner den Bau verzö ern soklte. Auch ist der bezeichnete Minister ermachtigt, nacb Maßga des Fortschritts des Baues und der Außrüstung der Bahn einen entsYxrechenden Teil der Barbeträge oder Wertpapiete schon vy: völliger ollendung des Baues und der Außtüstung der Bahn zuruckgehen zu lassen-

6) Falls die festgese te allÄemeine Baufrtst oder eine der von dem Minister der öffentl en rbeiten festgesetzten besonderen Vau- fristen nicht innegebalten w rd, kann nicht nur die bezeichnete Strafe einsezogen, sondern auch die erteilte Konzession durcb landesherrlichen Etl'aß zurückgenommen und die im § 21 7289 Gesetzes vom 3- No- vember 1838 voxbchaltene Versteiéerung ker vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werken. Sofern die «taatSregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsicbti t, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession 'nicht vor Ablauf der n dem angezogenen § 21 festgcscßthYSÖlußfnst erfolgen.

" . * st ieb inobe onkere gclten folgende Bestimmungen:

?)UZJTLFFYtstreUung 11er die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den Nachfolgenden Beschränkungen dux? die staatliche Aufsichts- behörde. Der Unternehmer soll nicht Verpfl: tet sein, zur Vermitte- lung des Personchcrkebrs mehr als drei der zweitYé dritten und vierten Wagcnklasse dcrASTatssbä-bxet; lßnlseräcehrebnaR deargexrksch?ükx?

' ken. u o erke

ZberzxjgßaFnchstxtuauf die Eröffnung der Bahn, folgeyden 1. Januar vickot angebcüten werden können, me'br als tagltcb drei der Personen- bcsötdexung chnkndc Züge in jkdék Richtung zu fahzen._

2) Der Untcknebmer ist vxrpflxcbtet, ,das jewetlig auf den preußischen StaatsQsenbabnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und übctvaupt bin chtlécko der Einrichtung !*"d Bembnung der Tarife die für die prcnßi chcn Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grandfäße zu befolgen, Lowlexkt, sorYjstijijrddem Minister der öffent. ' 5 " er"ox kri era e . _ lichenYYbßxteéxrkaaßxxc-be bleibt für die ersten funf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Babu folgenden 1. Januar dem Unterrxehmer die Bestimmung ker Preise sowohl für den PStsonen- als fur den Gütervetkehr Überla en. Für die Fol ezeit unterliegt die Fest- Zfell-mg und die bänderungJ des Tati &) der (Genehmigung der

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taaTlicOen Auffichtsbcbörde. betreff des Güjetverkebrs wexden

" fäbri en Zeitraums„ so lange dke

YFZ? "YZÖUYlÉ-WWZFSdefrmxxiufßcéxtskehörde voxwteqend von„nur örtlioberBedeutnngist, wiederkehrend "9" "mf “" Tunf-JWM“ HOM jarifsäße für die einzelnen Guterklaffen unter Berucksichtigung der anzicllen Lage des Unternehmens von dem Mxnister der öffentlichen Fl,;beiten festgestellt. Dem UntesrYlkJZjer Yxßxckzletkelr?ffetLUenrckloFleßß- . des ? ? en , cr «„ckcki§?;é“6o§716§x«b§?äse für,'&“«?§§§§“Txxex“éexi6ex66 ungen v r - MWMÜZYTPYsF-Yere*Zustimmuna *“. AUHMWM vor- zunehmen- at mit der Eröffnung des Betriebs der 3) LY?"[W:LULFÉUFUWNMW und neben dem im § “262 des ganz!?"ls eseßbucbs vom 10, Mai 1897 (Reichsgeseyblatt S.219) vor. Ha" ? bgnen Resewefonds (BilanzrxservefondS) einen Spezialreserve. eschr e cch dcn bestehenden Normattvbestimmungen und dem zur Aus. ?nks na der [WWU unter Genebmi ung, des Ministers dgr öffent. "brungAcbcitcn aufzustellknden- von eit ju Zett der Prufung zu

ZZLIzkebenden Regulalive zu bilden.

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eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

139.5.

Der Erneuerungs- und der Svezialreservefonds sind sowohl von Zinlcxxder, als auch von anderen Fonds der Gesellsäzaft getrennt zu a n.

ck

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitun der Kosten der re elmäßig wiederkebrknden Erneuerung des Ober aues und der Be- tr ebsmittel.

In den Erxeuerungsfonds fließen: _

a. der“ Erlös aus den entsprechenden abgangigen Materialien,

1). eine den BettiebSeinnahmen anäbrlick) zu entnehmende Rück- lage, deren öbe durch das Regulativ festgesetzt wird,

c:. die insen des Erneuerungsfonds,

(1. der Bestand des zur Zeit der Umwandlun der Kleinbahn von Elmshorn nacb Barmstedt in eine Nebeneisenba n (Artikel 11) vor- handenen aleicbarti en Fonds der Kleinbahn.

Der Spezialre erve onds dient ur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereigni e und größere Unfälle hervor- gerufenen Außgaben, welcbe erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezialreserve onds flie en;

a. der Beira der na dem Ge ell1chaftsvertrag verfallenen, nicbt abgebobenen Gew nnanteile und Zia en,

d. eine im Regulativ festzuseßende, alljährlich den Vetriebs- einnabmen zu entnehmende Rücklage,

«. die Zinj[en des Spczialreservefonds,

a. der Be Land des zur Zeit der Umwandlun der Kleinbahn von Elmshorn nacb Barmstedt in eine Nebeneifenba n (Artikel 11) vor. handenen gleichartiaen Fonds der Kleinbahn. *

Erreicht der Spezialreservefonds die Summe von 45000 .“, so können mit Genehmigung des Ministers dsr öffentlichen Arbeiten die Rücklagen 0 lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle JabreSrück age wieder vermindert ist.

Die Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der Verein- nquten und nicbt sofort zur Verwendun?) elangenden Beiräga zu bejcbaffen find, werden durcb das Negalativ eLiimmt.

Laßt der Ueberschuß „eines Jahres die Deckung der Rückla en zum Erneuerunas- oder Speztalrcsetvefonds nicbt oder nicht vollstYndig u, so, ist,das Fehlende aus den Ueberschüffen des oder der folgenden Öc- trtebßxabre zu entnehmen. Abwei ungen hiervon find mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentl chen Arbeitcn zulässig. Für die Rucklagen geht der Erneuerungszds dem SpezialreserVefonds vor.

Der _Unternebmer ist verpflichtet:

zz. setne Betriebsrecbnung nach den vom Minist'cr der öffentlichen Arbetten zu erlaxfenpen Vorschriften einzurichten, der Regierun zu der von leßterxr zu, esttmmende'n Zeit den jährlichén Betriebs"? nungs- abschluß einzuretchkn und ferne Kaffenbücher Vorzulegen,

_ 1). der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum Von Anfang April 121365 Jahres [316 Ende März des folgenden Kalenderjahrks als Rech- nungßxabr zu Grunde zu legen,

0. dkc von de;: Auffichtsbebörden zu statisjischen Zwecken für nötig erachteten Nachweisungen sowie deren Untcrlagen an! seine Kosten ]U bus'ebaffsn und den AufskÖtsbehörden in den von ihnen festgeseßtm Frtsten einzureithkn.

)(l.

Der Unternehmer ist retpfliebtet, bin tlicb der Beseßun der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit YFUtäranwék'tee's?Z in oweét

das 40. LebenbjcÜr not!:n nicb zurück clear baden, Uk

taatseisen nverw tunß di er «:P-_ und mit bezug au die Emi esuns der wärn: *- uad n erg enden Vors kisten zur Anwmdun zu Mea.

Au Verlangen des initers der offen!!! en 21: ten bot der Unterne mer einerseits für die eamjen ves Bahnupternebmens _ und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bts zu der enigen Höhe, welche für die Staatseisenbabnen bis zum Erlaß des eyes vom 27. März 1872, betreffend die enfionierung der unmittel aten Staatsbeamten 2c, maßaebend gewe en ist _, andererseits für die Arbeiter Penfions-„ Witwen- und Untersxüßungskasse'n muß den "est undkünstig bei den StaatSeisenbabnen fur die „Gewabrung von

enfionen und Unterstüßun en bestehenden Grundsaßen einzurichten und zu diesen Kassen die er orderIlZZen Zuschüsse zu leisten.

Die Verpflichtungen kes Unternehmus zu Leistun en für die Zwecke des Postdienskes regeln fich nach dem EisenbabnpoZtgese e vom 20. Dezember 1875 (Reiebsgeseßblatt S. 31 ) und den dazu ge örigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erle chterung, daß [ür die Zeit bis zum Ablaufe vxn acht Jahren vom Beginne des auf d e Betriebs- eröffnung folgenden Kalenderjahres ap StelXe der Artike! 2, 3 und 4 des Gcseßes die im Erla e des Rejchßkanzlch vom 28, Mai 1879 é entralblatt für das eut1che Reich S. 380) getroffenen Be- tmmun en treten.

So Ern innerhalb des vorbezeichneten ZeiTraums in den Verhält- nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aas anderen Gründen eine Aenkeruna „emiretén sollte, durch Welt!): nach dsr Entscheidung der obersten Retch9ausfichxsbehörd6 Die Bahn die Eigensäyaft als Neben- eisenbabn ycxljert, mtr das Etscnbabnpostgcfeß mit den dazu gehörigen Vollzugsbejltmmungen obne CinJZränkung in Anwendung.

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Der Untxrnebnjér is? Verpflic'atk-t, sub dén bezü lick) der Lsistun en fur militärische wackc b-ereits erlassenen oke: künJLig für die Eifgen- bahnen im“ Deutschen Reiche cxgchcndcn gessßlixZen und reglemenjari- schen Bksjrmmungsu zu unTLrwcrfen.

FUT- , Dcr Telkgrapbcnvcrwaltung gegenübkr bat ker Unternehmer die- ZIÜIM Vexpfixcbtungen zu übernéhmen, welche für die preußischen Staatsejxcnbahnen jcwxilig gelten-

UU.

, Anderetx Unicrnebmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mtxtels Zwetgbahncn, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder teil- we1se' gkgcn zu Vereinbarcnde, nötigenfa 6 vom Minister der öffentlichen Arbcnen festzussxzcnde Flachk- odHTrUZZabngeldsäße vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Unterncbmsr zur Aenderung und ElWFitetunJ_der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den ngpboxkn und ker freién Strecke verpflickptkt, sofern und sowkif drr Munster der öffentlichen Arbciten solchcs im Verkebxsintereffe oder „tm Interxffc der Betriebsficberbkit oder im Jntereffc der Landes. verxetdi ung fur erforderlich ctacbtet. Soweit Neffe Anforderungen [ckqu im Interest der Landesvertcidigung erfolgen, find die des- xallfigen Kosten dem Unternxbmer zu crjiattcn, wenn nicht im Weae

exstßYFYYunva anéeéleßkfiirwdentUchcnebmkr alsdann maßgebende 11 Er . rte ge ro kn werdkn. '

die betreffenden Ko ten dem Unternehmer zur Last. Jm ubrigen failed: )(711

Unbeschadet des geseßlichen AnkLm Ste ts des Staats Geiscllschaft verpflichtet, das esamte Nebxneilsbenbabnu Er tatlung der SelbstkosteneZederzeit s ulden- vad Staatsregierung auf deren rfordern zutretea- )(7111. Sollten nakb dem Ermessen des '

Arbeiien oder der obersten R auf * ' wegfallen, unter denen auf MVaQ bei ist:!