Der Bundesrat versammelte fi
u einer Plenar-
_ Wahlen nicht beein en eine Stßung,
wiederholten _ Gouverneure dre
flusscn durfen, und erklärt zum Genéralgouverneure den Wahlen revolutionäre Propaganda üchte Über Handlungen 1_md Nack) dem „Beruht undschreiben: t ist, ist es immer bre Politik nichT duch) zufälxége Dis Néaiernng Hauptfaktor der ipékn sei und die Geseßgzbung habe, in brer fruchtbaren, Dis Regierung die die Lösung n Ordnuna Ver-
sißung; vorher hielt der Ausschuß für Justizw
volle Freiheit stets nur gegen die
einschreiten und alle falschen Ger Pläne der Régierunq d des „W. T. B.“
In dem foebkn im Verla buchhandlung und Hofbuchdr erschienenen, vom AuLwärti zeichnis der Kaiserlich 1907“ wird auch diesmal im en, daß es sich empfiehl, Tätigkeit einer Konsular ck) genommen wi _ die Adresse in latein 17124) 1ch0U§n13b _ inhabers zu richten. Die Nichtbeachtung dieses 11, daß Schreiben mit per aus dem Amte auSgeskhiedenen o , erst eine verspä
ge der hiesigen Königlichen Hof- E.S.Mi1t[er U. Sohn gen Amt Herausgegebenen „Ver- Deutschen Kousulate von teresse dcs Pubiikums darauf Schreiben, in denen die des Reichs in de Konsularamt (31168 (ÜSUGk&]-, son des Stellen-
_ ementiererx sollen. heißt es sodann 111 dem R gleich das Programm_der Regierung bekann nötig, darauf hinzuweijen, das; i und vorübergcöxndc Umstände beeinfTu gibt die Verstcderung, daß die R Regeneration der Staatsordnung das Recht der Initiative auf dem Regierung einen aufrichtigen Mitarbeiter en und versöhnlichen Arbeit findcn Wetdk'. der ungeheuren Schwieri der mit der Umwandlung der politis bundenen Frauön untsr den gegcnwä bietet, deshalb ist die Regierung Reichs nur gelingen wird, wenn ib Kritik unterzogen und ihre Vorlage Erörterung erfahren. Reichsduma bezüglich der Interpellation wir lungen unwandelbar an die [388 strenge Beobachtung dk Vertrauen des Monarch duma zu beWabren, sie itdaöer die ei Arbeit. Es ist notwknd nach denen die Regierung beabsichjige nu_r um fie aufzulösen und zu dem svjjem zurückzukehren. Selbstregierung der Sem Mittel der Semstwos und der eformen zu vermehren. Lage der Bauern, sondern aucb dadurch, daß beiter die Möglichkeit daß das Recht von a ferner Geseßentwür Regelung der waltung vor.
vorsteht. Die Um der Sicherung der von dem Monarcbe gierung akle verfolg
eich§öuma, die der und der Staatsprinz xd, an das betreffen tscher Schrift: _])81165 und nicht an du? Per gkeit bewußt,
chen und soziale rtfgen ungewöhnlichen Umständen fich2r, daß die Umwandlung des, rs Absichten in der Duma einer
ine eingehende praktische Unter voUSr Berück ck)
der Eeseßgebung,
Hirxmeises kann sonlrcher Adresse, d€r beurlaubten Konsul nach-
gesandt werden tete oder Überhaupt keine Er:
ledigung finde . fi Tizxung der Rechte. der
der Budgetbewiükgung und Regierung bei auen ihren Hand- ebenden Gesetze r Geskße bietet die einzige Möglichkeit, das gierung sowohl wie in die Reichs- nzkge Bedingung einer gemeinsamen Falschheit der Gerüchte hinzuweisen, , die Reicbsduma zusammenzubetußen, vom Kaiser verworfenen Reqierungß- Regierung verfolgt das Zrel, dre stwos zu entwickeln und die Ib ZemetiTYLskittZÉ ZierthtÉlss finanzkedller
r au ze e e erung er p Schaffung von Bodenfonds, sie für jeden energischen und fleißigen Ar- Wirtsckyaftsfübrung schafft, obne ' Regierung bereitet e zur Lösung der Arbeiterfragen, zur Shulverbältnisse ist erficthich,
gestaltung des Reiches wird fick) auf Yer Grundlage Prinzipien der wahren Freiheit vollziehen, wie fie n verheißen worden ist. Deshalb wtrd die Re- wird Unruhen mit Strauße
Der S en at folge, den Antra havener Fischerei gewendet werden soll,
hat bei der Bürgerschaft g gestellt, daß für den Ausbau des C
hafens der Betrag von 700000714
-_-_____
Oesterreickx-mgarn. *
nister P o [on t) 1 hat gestern, einer ge, dem Ministerpräsidenten gsgesuck) überreick) t.
t s p a r ! ei Hat über den Rücktri
nicbt nur durch
Meldung des „ sein schriftliches Entlassun ' Unabhängigkei ihr Bedauern
gedrückt und ferner die E m der Tatsache des Rücktritt
[icke und m er Minister ang wurde von Koss Verdienste Polonyis Graf Stefan er erklärten, den Ant ten namentlich, me der Partei für Polon i ' pponyi bestritten hatte, da
trgendwie beeinflußt werde,
nderen verleßt
n ihrer gestrigen tt Polonyrs aus- g beqntragt, daß die Partei 9 kemeSwegs eine Bestäti-
richtshofs, den Die Erklärung
großes Werk
Ruhe dem Urteil des Ge erufen habe, entgegensehe.
Apponyi unter Hinweis auf die um die Partei auf das wärmste yi und mehrere andere [men zu müssen, ' chtshof durch die mcht beeinflußt werde. dadurch der Gerichtshof Antrag angenommen.
Großbritannien und Irland.
Dex Jahresbericht Über die Mili ,Untted Ssroice Gazette“ _chlusse des Berichtsjahr ettdem noch erheblich gestieg obe erreicht Hat.“
272 Mann an der 1908 soll diese Ziffer
en, die Rechte antasten, unterdrücken und über die Ruhe des Lan diesem Zwecke bis zur vvllkommenen
Beruhigung aÜe geseßlichen Mittel anwenden,
die ih; zu Gebote sieben. _ Wie das „W.T.B.“ straße des Wassili Ostrow=St Direktor des hauptsächlich politisch bekannten durch eine
me'idet, ist gestern in der Haupt- _ adtteiles von St. P_ _ Derjabin=Gefängnisses, rr) dem stck) Gefangene befinden, von" emem Un- n Revolverschuß getotet worden.
Parteimitglied daß der (Heri
putiertenkammer nahm gesxern von_ dezn des Präsidenten BYanchert Kenntms, m n seinem Rücktritt Mittetlung nzacht, da er zum Ordensamtß ernannt worden set.
Naeh dem Bericht des „WT. V.“_ Giolitti nach Verlesung des Schrei wenn er die Hoffnung hätte, Parteien des zurückjuzieben,
sicht auf seine Gesundheit und sein Hohes Alter an- Darum bkkte er das Haus, die Gsfühle der Dank- als dxs Sprechers des ganzen Biancheri für die großen Ver- sich um das Vaterland erworben habe. Sißung geschlossen. Niederlande.
er hat, wie das „W. T
tung einer.diplomati der Niederlan ein Tango; beschlosse .
Montenegro.
Die .Skupschtina beriet über die Ministerkxi dem Fürsten mitzuterle das Kabinett Radulowils ministerRaitschewitsch dankte namens" für das ihnen bewiesene Vertrauen, erkla Kabinett Nadulowi
für 1905 zeigt, noch en von 961 Offizieren (1. _Oktober 1905), en ck und eine bea Ebenso fehlten am gedack) geseßlichen Stärke und am gar auf 44159 angewachsen sein.
Frankreich. Die Deputiertenkammer beriet g das vom Senat zurückgekomm , ihren vom ewilligung
dSMZ diese]:d vo :? retär es erklärte der Ministerpräsxdent bens Biancheris, er wurde,
eine großarti e Kund ebung
schluß mit Rück erschüttexlich ski. barkeit des italie Landes, dexn bis dienste auszusprechen, die er Darauf wurde dre
in der gestrigen ene Budget und hielt, Senat abgelehnten Be- eines Kredits von produktionsgesell- Besteuerung aus mit 494 ne Taxe an, einem BesÉhluß,
rauf wurde das gesamte Budget
angenommen und dann die betreffend dle Versammlungs- Haus nahm Artikel 2 der Vorlage nach dem die Bürgermeister an- nstaltern vxm Versammlun en ein llen, falls em solches vorhan en ist. , das Inkrafttreten des Brian!) bekämpft, der flick) aquusprechen,
nischen Parlaments, herigen Präsidenten
ten,“ aufrecht. Bezüglich der «gesellschaften nahm das mmen die vom
111 Gegensatz zum
Die Zweite Kamm
Senat bkschl gestern die Erri
Abw älzbarkeit
. B.“ meldet,
lieb aber, i schen Vertretung
,betreffepd V „auf'dte Versiéherten. Hie 442 gegen 82 Stimmen ng der Vorlage,
und'einen Zusaßartikel an,
nnesen Werder], den Vera okal zur Verfugung zu ste Antrag Meunier tagen, wurde vom Minister aufforderte, fich klar und den Machenséhaften zu bedienen
_Jaurds erklärte, er Werd
i . . gehetmer St an
-Weiterberatu se und beschloß, „W 3 g daß die Skupschtina ck) am Ruder bleibe. seiner Ministerko rte jedoch, es sei dem
Geseßes zu ver- die Regierung wieder zu
st tt ZZZ WNW?" (: em er Regiexung zu stürzen. Der De- e gegen den Anxrag Meunier 1 zu sebx Optimist. te Erklarung der Bis dent Clemenceau
tsck)_ unmöglich,
gestern die Yali glieder an cmer zweistünd1g_ che Schul'frage im Wetßqn Hau , Haben fie eme Erklärung
fornischen Kongreßmit- chung über die japa- Washington abgegeben, in
„zu, d_aß die vorgestern veröffen ' ck L Der Ministervt nicht zu sei
die Schlacht s Antrag Meunier angenomme der ihn vor den Senat bxinge. die Politik der Regierung durch ein oder weil man des Kampfes mude se mann erkenne ax: chh Trennung von Kirche gegen, daß er seinen Freund Briand !) nd für das unternommen?. Werk un verließ hierauf mit Briand auf kurze Zeit kehr _wurden beide vom Hause mit [e eumer zog dann seinen Antrag zurück. gc; über die Anmeldung von Versgmmlungen ganzen mit 550 gegen 5 Stxmmen an- tßung vertagt. Nach der Wiederaufnahme ahm das Haus die vom Senat beschlossene en über die Besteuerung der Vßr- das Budget tm
genommen hatten , der es, „W. T. B.“ zufolqe, he1ßt: Die kalifornischen sprechung mit dem Präsidenten, Root und rage cm der Pacificküste gehabt, die ei f genosnmen und fie? zu der Ueb eine befriedigende Lösung der Frage gefun -- Nach der „Associated Preß“ gramme aus verschie in San Salvador ei Amtliche Depeschen aus glich davon, daß zur Unter Morde und Ver aufgeboten worden seien.
mm er da sei, ürden nichts er-
ei noch nichk z o werde, er es ni agie,“er wünsche “n ' all in der Si 1, eme Schlappe erleide.
:n großen Anteil Briand an dem Wk Clemenceau vcrwabrte ake kränken wollen, dessen erläßlich sei. Clemenc-au den Saal; bei ihrer Rück- bhaftem Beifall bßgrüßt.
Mitglieder des Kongreffes haben eine Be. Metcalf über _die japanische nen durchaus harmonischen erzxugung gebracht bak, daß den werden wird.
melden in New YorY ein- denen mittelamerrkamsÖen ne ernste Nevolrxtton San Salvador bxrtchten drückung von Rauber- brechen begingen, Truppen
eqangene Tele
»; *: 'i ] .? .“] x „, .J. )*
genommen und die S der Verhandlungen n _a fung der Bestim [ erungsgesellscha ganzen mit 487 gegen 98 Stimmen an.
Die Räumung der Mand Petersburger Telea fertigung des 65.
schurei beginnt, der „St.
rapbenagentur“ heute mit der Ab:
oskauer Jnfanterieregim
_ Nack) einer offizieüen Meldun Meuterei ,in ständischen smd ent zerstreut. Dre Tr
ten und dann Batavia ist die Kediri (Java) unterdrü _ weder gefangen genommey oder [) “ , *“ uppen find in ihre Quarttere zur
Der Prastdent de Gouverneure, es Kaukasus e * esandt, in-detxt darauf hin W h_len _getmffe politische mrthlfe derPressex'über gen und Absichten der Re um den Erfolg Der Prästdent des Min est,_daß die Vertreter d t m den Kampf der Pa
Ministerrats hat an die General- Präfekten Frs?) aanendsch 'b rap [ es un ret en gewLZesen wird, daß seit Beginn Proyaganda für Uke indem ste bemüht seien, giexung falsch zu intér- pofittonellen Kandidaten terrats _stellt mit Bezug r 'Regterungsgewalt rieten mischen und die '
gouverneure,
Statthalter .d Der Gouverneur vo
Großkaid der Beni:- Untermerfung anqezetgx babe Nachrtcht, _daß fich der Brud Zellal und mehrere Fuhrer der B KriegSminister Gebbas _unterwor Agence Havas“ bestätigt.“ ellals. von- Nai anger aufgenommen wer
n Tanger Bel G
a i it annt worden, dieb z s zum
gestern ihre
er des Kaids- Msaur dem wxrd von der aß der Bruder gen, ob er in zu seiner Unter-
Man verstchert, d ftragt war, anzufra den würde, falls er
merfung dorthin käme. Die Stämme aus der Umgegend von Tctuan haben versprochen, Raisuli tot oder lebend aus- zuliefern, wenn er zu thnen flüchten sollte.
Koloniales.
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch-Ostafrrka meldet, „W. T. B.“ zufolge: _ _ '
Abdallah Mvanda, Der bekannte ngptfubrer der auf11änd1sch ge- wesenen Wangindo, ist am 16. Jamtar tm Gsfcéht gegen die 14. Kom- pagnke gefallsn. Der Rebellenführer Ngsoro Mpcmda wurde gefangen genommen. Diesseits sind Sergkans BLalloWons und_zw€i' Askaris durch Streifschüffe verwundet. Die driTte KompagnxeKtonga er- Hiélt auf Ersuchen 50 Mann Verstärkung, da Zusammenstoße zwischen portugiesischen Truppen und Madscbcmbaleutcn bevorstehen.
Parlamentarisöhe Nachrichten.
DemHerrenhause ist der nachstehende Entwurf eine',-s Geseßes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizetltcher Strafverfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883 zugegangen:
- Einziger Paragraph.
Der zweite Saß_des § 11 des Geseßes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfugungen wsgen Uebertretungen, vom 23. April 1883 (Geikßsammlung 1883 S. 65) wird aufgehoben.
Die Minister des Innern und der Ju li werden mit d r Aus- führung dieses Geseßes beauftragt. s z e
_ In der _dwsem Geseheniwurf beigegebenen Begründung wrrd aUSgefuhrt: Das Gesc vom 23. April1883, betreffend den Erla okiei- licher Strafve ügungen wegen Uehertretungen, bestimmt inß§ x1)1:z . Gegen Mtlitarpersonen durfen die Polizeibehörden Strafen nur wegen solcher Uebertretungen festseyen, zu deren Aburteilung jm gerichtlichen Verfahren die ordentlichen Gerichte zuständig sind- Eine Festseßung von Haft für den Fall des Unver- miFJteZs t(t§ T Abs- 2) findet durch die Polizeibehörde n a . “ Der zweite Saß dieses Paragraphen bat infolge der Ver- anderungen, "welche, inzwischen in den .aklgemeinen gkschlickn Be- stimmungezt uber dre Festse xzng polizeilrcher Strafen gegen Militär- personcn eingejreten find, eme Bedeutung verloren und zu unhalt- barerZOForÉeqquen gxführt. d ck e run age ür die ur das (Heseß vom 23. A ril1883 getroffene Regelung findet fiel) in der Strafg-Iricthordnunxo für das preußische Heer, publizixrt und eingeführt durcb Allerhöchste Kalzinettéordre vom 3.Apul1845. Dieselbe überließ in § 3 den Zivil- behorden die Untersuchung und Entscheidung derKonTraventionen gegen Finanz- und Polizeigeseße'sowie gegen Jagd. und Fischereiverordnungen, “ insoweit die Kontraventtonen nur mit Geldbuße oke); Konfiskation bedxobZ waren. Dczgegen wa'r für die Strafvoustreckung gegen die der M11itargerichtsbarkert untetworfenrn Personen durch § 182 allgemein perordnet, daß die Umwandlung einer rechtskräftig erkannten Strafe m eine andere durch Resolut Hes Militärgerichts gescheben sollte. Im Zusammenhange hiermit war tn § 269 für die besonderen Fälle des § 3 bestimnxt, daß Geldbeen,_welche von den Zivilbebörden innerhalb ZFUYFnglféärewFsMF FFMLMTÖFUWUU wären, im Nicht- , on en är er en in ein e " " FreiheitSstkafe umgewandelt werder? soUten. e v rhaltnißmaßkge
Die Rechts age w“! sona , kur u ammen e a t, ie,“'da Zivilbehörde eine Geldstrafe fesÜßte, ZiezVséilitäxk-e Me abkr gegebßnxi; falls die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe vornahm und d_ie Freihejts. strafe voUstreckte. An dieser klaren Regelung der Zuständigkeit wurde fesjgehalten, als durch das Gesey vom 14. Mai 1852 den Polizei- behörden aÜgemein das Recht beigekegt Wurde, für Uebertretungen vorläufig durch Verfügungen Strafen festzuseßexz;_ durch_§ 10 dieses (Gesetzes wurden die §§ 3 und 269 der Miittarstrafgertckztsordnung ausdrücklich aufrecht erhalten. ,
Auch die Neich5justizgescßgebung und die anscklteßende Neu- ordnung für Preußen durch das Geseß vom 23. Apt'rl 1883 brachten nach dieser Richtung bin keine Veränderung. Die §_453 ff. der Reichsstrafprozeßordnung ließen die Befugnis der Poltzeibehörden bestehen, nach den Bestimmungen der Landeögeseßc». eine in den Strafgeseßen angedrohte Strafe für Uebextretu'ngen durch Ver- fügung festzuseßen, und das Geseß vom 23. Aprtl 1883 beließ den Polizeibehörden das Recht zur Festsexung von St_rafen gegen Militärpersonen gemäß § 11 Saß 1 ür aUe diejenigen Ueber- tretungen, zu deren Aburtcilung im gerich1lichenVerfabren die ordent- lichen Gerichte zusiändig find. Allerdings konnte die in § 1 des Geseßes gegebene allgemeige Anordnung, daß zugleich mit der Festseßun? der Geldstrafe die für den Fall des Unvermögens eintretende Haftstra e zu bcstimmen ist, für die besonderen FW:: der eraffesiseßung gegen Militä! etsonen keine Anwendurg findep, _da dre Umwandlung in diesen Fällen durck) die preußische Mtlitarstrafgerichtsordnung den Militär ebörden ausschließlich vorbehalten war., Es wurde daher, um keinen Zweifel darüber zu belassen, daß es bet den bisherigen Be- ?immungen verbleiben soUte, das geltende Recht nochmals ausdrücklich estgelegt, indem durch Saß 2 des §_ 11 des Geseßes vom 23. April 1883 bestimmt wurde, da die Fest]eßung von Haft gegen Militär- personen dutch die Yolizei ebörden nicht stattfinden solLte. .
Dieser Satz, uber dessen Bedeutung nach seiner vorstehend gegebenen Enistchungsgeschickyte, wie nach der bei Einbringung des Gesetzes Jegebenen Vegründun keine Zweifel obwalten können, hat mit dem Inkrafttreten der Jkeichs-Miliäxstrafgerkcbtsokdnunß vozn 1. Dezember 1898 seine Grundlage und die Vorauss ungen, die fur seine Aufnahme maßgebend aewesen waren, verloren "5" „zu erheblichen Schwterigkeiten geführt. In §“ 2 der Reichs-Militaxskrafgeriebts- ordnyng ist das Verfahren besder Festsevuns von Strafen gegen Millkilikpeksonen durch die Zivilbehöxden in der folgenden Weise gerege t: '
den bürgerlichen Behörden bleibt die.Un1ersuchU1'-g „und Entscheidung wegen Zuwiderhandlungen gegen Finanz- und PWM eseße, Jagd- und Fischereigeseße sowie gegen Verordnungen dieses nbalts über- assen, wenn die Handlung nur mit Geldstrafe und Einziehung oder mit einer dieser Strafen bedwbt„ ist- Der _Vollzug der an die Skelle der Geldstrafe tretenden Freiheitsstrafe rst mittels Ersuchens der Militärbebörde zu bewirken; WZ"; die Géldstrafe wegen Zu- widerbandlung aeakn die Vorschrtften uber die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefalle durcb Strafbkskhxkd der Verwaltungsbebörde festgesc t, so erfolgt die Umwandluna m eine Freiheitsstrafe durch den zutändigen (Zeriobtsherrn n_ach Maßgabe des § 463.
Der Inhalt dleses Paragraphen, welcher den bisherigen Rechts- zustand stark modifizierte,“ ist in_1 wesentlichen der, daß den Militär- bebörden in allen _denjenlgen Falken, in Welchen die Zivilkebörden Strafen festseßen dmfen, eine MktWirkung nur noch bei der auf Er- suchen zu hewirkenden Vollstrxckung kinseräumt ist. Die bisherige masaebende Bestimmung, des § 269 der preußischen Militärstraf-
::chtsordnung ist "Wk ubernommen worden; vielmehr ist die Unter- FÖUUI und die EUÜWÜÖUUJ * also das gesamte Verfahren_mit
"Snabme d“ Vollstreckung - ausschließlich den Zivilbebörden uber- tragen- Von dxesxr Rege! weicht die Reichsmilijärstrafgericblsokdnunß nur in dem Unztaen FaUe der Strafbescbeide wegen Zuwiderhand' lunge" ?an die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Ab aden
d Ge “U? “b,; aber auch diese Durchbrechung ist nur eine schein are; die Sxkafbescherde in Abgabenangelegenbeiten dürfen, im Gegensaßs M den polizeilichen Strafverfügungen, Freiheitsstrafen niemals_ fe “ sé M- und es mu te deshalb in analoger Weise wie in dem „burgerJ " en Strafverfa ren, anf welches noch einzugehen sein wird- die
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