“arbeiten heranziehen wird. Es würde sich auch empfehlen, die Ge-
angenen mix Arbeiten zu beschäftigen, deren Produkte wir jeizt aus
'dem Auslande bezieQen, mit der sog. Teppickyknüpferei und -Weberei.
Habe im Kunstgeiverbemuftum gesebsn, daß im Mittelalter die deutsche TeppichMberei bedeutend höher siqnd wie jetzt. Infolge, der gesiei-xerien Arbeitslöbne ist disser Jndustrtszwetg br": uns voÜständig erloschen. Die JusiizVSrwaltung könnte selbst Unieknkhmer sein, und sie soiiie die Arbeiten nicht an Unternehmer Vergeben. Das sieht aUerdings nacb Staaißsozialtßmus aus, aber in diesem einzelnen Faüe würden die Vorteile die Nachtsile aufwiegen.
Abg. Gump (freikons.): Wir haben uns im Reichstage wiederholt über diese Frage unterhalten. Z nur meine volle Anerkennung dafür aussprechen, daß es ihr gelungen ifi, eine wesentliche Einscßränkung derjenigen (Gefangenenarbeiten ein- treten zu laffen, w6lche unt dem Handwerk in Konkurrenz treten. Es ist in _Aussiibt gesteÜt worden, daß in absehbarer Zeit noch eine wesentliche Einschränkung erfolgen wird. Der Grundsatz ist zu btlxigen, daß die Gefangeneg zunächst für die Verwaltung selbst beschaftigt werden., Die Beschäftigung in der Landwirtschaft macht dem Hand- werk kerne Konkurrenz. Der Vorschlag des Abg. Tourneau, daß die Verwaltung die Teppichweberei in eigene Regie nehme, halte ich doch fur recht unpraktisch. Zur Au§übung dieser Branche gehört eine ge- wiffe Tradition, große Kenntnis und Gewandtheit. [) b"ltsich vor
Abg. Pallaske (kons.): Die konservative Fraktion e a_ - MJrlage beim Etat des Ministeriums des Innern ausfahrlich IU
, 11.
Ein Reaierun skommissar bemerkt, daß er über dieVerbält- "LNK Breslau im Finzelnen ednefAiiLSSkchx-tt. nicht geben könne. Um “ a n , AÜYZYYYF ZM? ZFUW, daß die Angaben der Petitibon ihm von dem Vorst enden dé: _Handwerkskammer, einem ganz e- sondeks zuverlässigen anne, bestatigt worden seien.
Der Titel wird bewilligt, ebenso der Rest der Einnahmen.
U dem er ten Titel der Ausgaben, Gehalt des MinZTft ers 36 WM, ist der Antrag der Abgg. Dr. Arendt 11. en. (freikons.) gestellt, dem Landtage alsbald eme Vorlage zu Machen, durch welche unter Abänderung des Geseßes von 1897 die Gehälter der Landrtchtex und AmtSrtchter sowie der Staatsanwälte nach Dtßnftaltersstufen. geregelt werden. Die Erörterung der_ Gerichtsvoljzieherfrage und der Gerichtsschreibewerhältniffe erd _auf Bors lag des Referenten hg. von Hagen von diesem Titel ausge_ loxsen. „ Nbg. Viereck (freikons.): Wir haben vorzwel a rezidieRegierung ersucht um eine Prüfung der rage, ob sich für die Richter'die Ein- führung des Dienstaliersstufen ystems empfehlen wurde._ Wir bofftxn auf das Wohlwollen des Justiz- und des Finanzministers auch fur die Verbefferung der soxialen Lage des Richterstandes,_ haben aber troßdem den Antrag wieder eingebrakbt, weil dre Einfuhrung dieses Systems immer dringlicher wurde, weil die Unsiexerbeit des Auf- rückens in höhere Gehälter sich immer mehr verscbarft. Wir haben damit am!) den Wünschen dieser Beamten zu entsprechen geglaubt. Diese Wünsche find vorhanden, * Wenn sie nicht in Petitionen, il; roschüren Usw. an den Tag kamen, sotzdern nur aelegentlichriutn vereinzelt und in bescheidener Form itZ juristislken Fachzeitskb dk?" auftauchten, so liegt das an der Zutuckhaltung, WSDL stb tese Beamten vermöge ihrer Stellung lauben auflegen zu m ssen. !: waren berufen, diesen Wün chen usdruck _zu geben. Die_Richter haben es ebenso wie andere eamtenkategorten als ihrer unw_urdig ge- fund! daß fil auf den Abgang von Vordermännern warten mqssen, um aufxüßenzu können; zudem befanden sie sick) in steter Ungewißbett, wann aufrücken würden. Durch die gestrige Erklärung des Fingnzmimsters, ?(:ß das Diensialterssiufeuystem unter Erhöhung des Höch1tgebalts zur Einführung kommen werde, ist ja anscheinend unser Antrag erledigt. kann nur unsere Freude und Befriedigung darüber aussprechen, daß die Regierung auf die Wünsche des Hauses eingegangen ist und auch die Frage erledigt bat, deren befriedigende Lösung bisher stets an unüberwindlichem Widerstand scheiterte, die Frage der Gleich- steliun der Richter mit den Verwaltun sbeamten. Erwünscht wäre eine itteilung, wann die hierauf bezügl che Vorlage zu erwarten Fein wird, und, soweit zulässig, eine Mixteilung über deren Grundsatze, Wann wird z. B. nach dem neuen Geseße das Einrücken in das Höchstgebalt erfolgen? Bisher ging die hauptsächiichste Klage_dabit_1, daß es in einem sehr sikoäten LebenSalter erfolge. Ferner rst die Frage, ob vom Zeitvun t der etatSmäßigen Anstellung an' gerechnet werden soi], oder ob eine Wartezeit Plgß greifen syll. Bei der An- stellung der Richter und Staatsanwalts liegen 1a ganz besondere Gründe vor, welche es kaum tunlich erscheinen laffen, das Besoldungs- dienstalter von der ersten Ansteliung an zu rechnen. „Es wiirde sch9_n von dem früheren Minister Schönstedt betont, daß die Individualttat der einzelnen Persönlichkeit und die Ayforderungen, die an einzelne Stelien gestelli werden müffen, das nicht zulaffen; 1903 erfolgte durchschnittlich die Anstellung nach etwa 52; Jahren. In 'er Tat kann die definitide Ansteliung nicht nach der Ancienmtat erfolgen, Weil die Leistungsfähigkeit der. einzelnen Kandidaien sehr verschieden ist, und an die Aemter, die schon an sich, xe nach- dem fie ländliche oder städtische sind, sich unterscheiden, sehr ver- schiedene Anforderungen gestellt werden. Die Ansieliung nach der Reihe wird darum nicht durchzufßübren sem. Wird _ein Gextädts- asseffor unter dem Durchschnitt fru!) angestelit, so wird das i)) dxr Regel seine Begründung darin finden, daß er ausnahmswerfe tucbittg "und daß er in der Wahl des Ortes sehx b€scheiden Kewesen is . Es gibt aber viele, welcbe aus Gründen„ die nicht in ihrer Person liegen, viel später als nach dem Durchschn1tt zur Anstellung gelangen. Ich spreche nicht für diejenigen, welche durch Abschwung einer Stelle oder wegen fehlerhafter Führung oder aus_sonftigen persönlichen éomenten nicht alsbald angestellt werden konnen, denen geschieht "icht unrecht, wenn sie später angestelit wsrden; aber gegen ie übrigen würde es eine Ungerechtigkeit sem, wen,n man e erst in einem späteren Zeitpunkt in das Besoldungsdtensialter einsteuen wollte. Es wird da zu einer gew1ffen§2lnrcchnuz1g,„zu einem gewiffen Durchschnitt gegriffen werden Yuffen, vielleicht von 4 Jahren. Aufklärung wäre auch daruber erwunscht, ob_Ueber- angsheftjmmungen vorgesehen wkrdxri soUen, nach welchen ketyer in keinem bisherigen Einkommen geschadtgt wird. Wie soll es mit des:? BLscsidungsdienstaltet bei Befördertewgebalten Warden? Heute trt_t bei einem Stellenwkchfel durcb Beforderung der Befordertk in_ situ “kues Besoldungsdiensialtér und erst in 3 Jahren in d.: nachs§ the ein Dies wird von den Beförderten als em Uebklstan schw2r emÖfUnden- es soliie ihnen ein heffexer Au_schlnß an das kAuf- ""““" *m «W- W“ W?“ PM “52? Fx; YZF? "Bi: erwägen, o a den Beförderen 111 on _ _ fzkderung al:! Fin? pensionsfäbige SteUenzulage bewilligen sollte.
Justi miniter Dr. Beseler: ,
Meinez Herrsenl Schon bei den Kommisfionébkratungen tn diexsßm Jahre habe ich erklärt, daß die StUatsregierung in Beratung daruler Jetreten sei, wie die soeben von dem Herrn Abgeordneien behande te
"“Je Qelöst werden solle. Die Beratungen haben das Ergebnis ?e- abt“ daß die Staatsregierung die Ansicht WNW?" hät“ die xe? Je rt nnd Weise, wie die Besoldung der Richter UNd Stadtsimwal e [“Welt wird, sei nicht die richtige. Erhebliche Unzutragltckykeiten ieigen M) dabei täglich, Es ist häufig unvermeidlich gewesen, daß
“. eine Beamte vubältnißmäßig früh, der andere wesentlick) später
eine böser besoldete Stcüun k ist Es kam Ms dab“- g ge ommen . da?e wir bestiunnte Gehaleruppen haben, in denen die einzelnesn [len festgelegt sind, sodaß ein Ausrücken in eine höhere Gehalt; u ?""; stattfinden kann, wenn ein Beamter aus den Stellenbausscbeidesl; g en "un eiw i i Stellenverme rungen-
! a n e nem Jahre große
Wen die einwlnen Richter schneller in eine höhere Besoldung,
kann der Verwaltungsbebördsi
! ;
"alis mu im S oft lange warten. Viel richtige: ist das sonst ?:?dderrmixkegel eißngefüskiprte System der Diensialter0stufen, wcklche von 3 zu 3 Jahren steigen. Dieses System bringt eine regslmaß'ige Er- höhung des Gehalts mit sich und läßt infolgedessen Liebekstande der erwäbnfen Art nicht aufkommen. Das StaakSministertum Hai aner- kannt, daß die Neureßelung der Richtergchälter in dieser Art erfolgen müsse. In Anbetracht nun, daß den Richtern eine bochbedeuisame Amtspfiicbt obliegt '- denn sie haben die in der Verfassung vorgeFWe richterliche Gewalt außzuüben; sie haben Frieden und Ordnung im Lande zu wahren, eine bochwichtige Aufgabe! _ ist es nach der Auffassung der StaatSregierung einzig und aÜein tichiig, daß sie auch in ihrem“ Einkommen nicht _anders gestellt werden als diejenigen Beamten der allgemeinen Verwaltung, welche eine gleiche Vorbildung und eine gleichartige Ausbildung bei den Behörden er- fahren. (Bravo!) Jnfolgedeffen wird die StaaiSregierUtig dem hohen Hause den Vorschlag unterbreiten, die Dienstaltersstufen fur die Richter mit einer neuen Stufe von 7200.“ abzuschließen. Es würden dadurch sieben Stufen gebildet werden mit einem Zeitraum von zusammen 21 Jahren für das Erreichen des Höchstgebalts.
DieséAuffaffung wird also nach der Meinung der Königlichen StaatSregierung im nächsijährigen Etat zum Ausdruck zu bringen sein, und dazu bedarf es einer geseßlichen Vorbereitung, welche in einer Aenderung des RichterbesoldungSgeseßes bestehen muß. Die Justiz- verwaltung bat die AUSarbeitung dieses Geseßes alsbald in Angriff genommen (bravoi), und ich Hoffe, daß,_es dem hohen Hause noch in dieser Session vorgelegt wird. (Bravo !) Ist das der Fall und nimmt das hohe Haus_ das Geseß an, so werden sich im Etat für 1908 die neu geregelten Stellen finden. Ich glaube, daß damit im großen und ganzen den berechtigten Wünschen der Richter und Staatöanwälte bei den Amts- und Landgerichten voll Rechnung getragen sein wird, und ich bin der Meinung, daß durch die Neuregelung dem allgemeinen staatlichen Intereffe nur gedient wird.
Meine Herren, ja!) bin gern bereit, auf Anregung des Herrn Vor-
redners noch zu sagen, wiedie Auggeskaltung der Milek?" Maßnahmen gedacht ist. Ick erwähnte schM- daß eine neue Stufe von 7200 „Fi eingerichtet werden soll. Es kommt aber noch in betracht," daß nach den besonderen Verhältnissen der Justizverwaltung bei der etatömäßigen Anstellung der Gerichtsaffefforen die Dienstaitersfolge nicht in dem- selben Maße innegebalten werden kann wie in arxdern Yerwaltungen. Es soll deshalb zum tunlichsfen AUSgleicb von Harten f_ur solche Be- amte, die bei der etatSmäßigen Anstellung binter_ die-nstjungeren haben zurückgestellt werden müssen, der über das gegenwartige durchschnitt- liche AnsteUungSalter von 5 Jahren hinauSgebende Teil der Affessorendiensizeit bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden, sodaß" einem Assessor, der nach 7 Jahren angestellt wird 5 Jahre lang arbeiten ja alle Affessoren als sogenannte .unbesoldete“ nur gegen gelegentliche Diäten - in der Regel zwei Jahre an- gerechnet werden; wenn ein Jab: angerechnet wird, würde also die erste Stufe in zwei Jahren durchlaufen. Die bisherigen Zulagen von je 600 „z- für jede S1ufe sollen beibehallen werden; die Fristen für das Verbleiben auf den einzelnen Gehaltsstufen Werden wie bei allen übrigen Beamfen auf je drei Jahre bestimmt, sodaß das Höchstgebalt von 7200 „M mit einem Besoldungsdienftaljer von 21 Jahren erreicht wird. „ Nun eine weitere Eigenart, die auch noch Berücksickßtigung finden muß. Die Einführung der Dienstaltersstufen für die Landrichter, AmtSrichter und Staatsanwälte wird die Beseitigung der jekt als Mißstand empfundenen Möglichkeit zur Folge haben, daß ein Beamter in der Stellung des OberlandeSgericthrc-ts, Landgerichtsdirektors oder Ersten Staatéanwalis zeitWeilig ein geringeres Gehalt bezieht, als ihm in der Stellung des Landrichters, Amtßrichters oder Staats- anwalis zustehen würde. Um aber die Befördcrung zum OberlandeSgeriithrat, Landgeciihtsdirekwr oder Ersten Staats- anwalt regelmäßig mit einem Vorteil im Gebaltsbezuge zu verbinden, soll das Mindestgebalt für diese Beamienklaffen nach der Meinung der Königliäpen Staatsregiexung anstatt bisher auf 4500 .“ auf 6000 „“ festgeseßt werden. (Bravo!)
Dann werden natürlich Uebergangsöestimmungen nötig sein. Dabei soll beachtet werden, daß niemand etwas von dam verlieri, was er bereits erreicht hat, sondern daß Aenderungen nur zu Gunsten der einzelnen Stelleninhaber eintreten.
Dann möchle ich zum Schluß noch bemerken, daß es nicht die Absicht der Königlichen StaatSregierung isi, bei diesem Gesetz wieder auf die früher auch erörterte Frage zurückzukommen, ob eine gefeßlitbe Einschränkung der Ernennung zum Asseffor eingeführt werden soll. (Bravo!) Also der damalige §8 wird in der Vorlage nicht erscheinen.
Wie gesagt, diese Vorlage Wird ausgearbeitef, und ich hoffe, sie dem hohen Hause bald unterbreiten zu können. Ick spreche die Hoff- nung aus, damit den Wünschen sowohl der Beamien, als des hohen Hauses in jeder Hinsicht entgegenzukommen. (Lebhaftes BraVo!)
Abg. Vi e r eck (freikons.)bean1ragt mit Rücksicht auf „diese erfretxliche Erklärung der egierung, den Antrag Arendt für erledigt zu _erklaren,
Abg. Pallaske (kons.): Die Erklärung des Ministezß erfullt eiiien von mir wiederholt ausgesprochenen Wunxckp. Ick MYÖÜS, aber lm Anschluß daran mm!) auf die Vorbildung der Riehtxr hinweisen." Wir haben im vorigen Jahre ein Geseß über die Vorbrldmedfer hoheren Verwaltungsbeamten gemacht. Ich würde dkm Iusttzmtmsier dank. hat sein, wenn er uns Auskunft gäbe, wie die thscbltlßunß der Re- gierung bezüglich eines (Geseßes Wegen der Vorbtivunß dcr höherxn Gerichtsbeamten ist. Auch für diese müssen wir zu emselben Ziel gelangen. - In dem vorliegenden Etat bleibt die Vermehrung dßr Richterstellen hinter derjenigen in früheren Jahren zuruck, Dre Nichtervermebrun ist aber dringend. Es bedarf ferner einer organischen Umgeßastung unserer gerichtlichen Behörden. Mit dieser Frage hat sich auch das Herrenhaus, das zahlreiche hervorragende Juristen zur Verfügung hat, beschäftiat. Besonders hervorgetreten ist die Reda des Oberbürgermeisters Adickes, die er dqnn auch in einem besonderen Buche niedergele t hat. Dieses Buch ist bedeutungsvoll und interessant, aber meine_ reundx sitzd mit mir; im Zweifel, ob die Ideen des Herrn Adickes fur die; kunftige Gestaltung unserer Rechts- pflege brauchbar sind. „Er steht nicht mehr in_der juristischen taxis und beurteilt die Di_nae nicht mehr ganz'ausreicbend. Seine orschläge beruhen hayptfacbliob Juf den englischen Rechts- und Verfassungs- zusiänden, fur welcbe bel uns die Voraysseßungen nicht vorhanden sind. Die Ausführungen des Oberburgermetsterß Adickes sind schon in der Literatur unseres Vaterlandes _Vksifachen Kritiken begegnet, namentlich in der Hinsicht, „daß die tatsachlichen Unterlagen, aus denen er seine Sablüffe zielxt- nicbt sebr,zuverlä_ssig sind. Es wird in diesen Schriften aucb außgefubrk- daß die Zustand; und Einrichtungen Englands sich auf die unseres Vaterlandes nicht ubertragen lassen, und zwar um so weniger, als man in England selber an der dortigen Justizpfiege allerhand aus;,useßen bat- Anderseits ist ja der Nei skanzler und mit ibm die preußische Verwaltung der *Meinung, daß erbesserung,
namentlich eine andere Begrenzung der Kompetenz am Pla e ist. Die englischen Zustände können wir jedxnfaüs nicht überne'mcn. Niemand k?nnt die Fehler'unserer Iustizemricbtungen besser wx-e wir selber. Eine Besserung wird abex angestrebt. Hoffentlich gezlangen die Vorschläge der verbündeten Regierungen richt bald an den ReichStag.
Justizminister Dr. Weseler:
Die von dem Herrn Abgeordneten behandelte Frage wegen der Vorbildung zum böbsren Justizdienst wird gerade gegenwärtig im Ministerium eingehexd erörtert. Es ist erwogen worden, ob es an- gezeigt sei, eine andere Art schriftlicher Arbeiten, als wie sie jeyt üblich sind, einzuführen. Die Meinungen darüber geben sehr aus- einander; aber die Sache wird, wie gesagt, in ernste Erwägung ge- nommen, und ich hoffe, daß sie zu einem befriedigenden Abschluß führen wird. Nähere Angaben kann ich zur Zeit nicht machen, weil ich selbst noch nicht klar sehen kann, welcher Plan der beste sein mag.
Der Herr Abgeordnete hat ferner die Anregungen behandelt, die im Herrenhause im vorigen Jahre von einem seiner Mitglieder ge- geben worden sind, und iel) will mit ein paar kurzen Worten mich darauf einlassen, wenngleich eine Vollständigkeit bei der Etatsberatung unmöglich ist; denn es handelt sich um Fragen von einer Breite und einem Umfang, daß ihre gründliche Erörterung tagelange Verhand- lungen erfordern würde.
Die Ausführungen des genannten Herrn Oberbürgermeifters sind schon in der Literatur unseres Vaterlandes vielfacher scharfer Kritik bMÉxßy-amentlich auch in der Hinsicht, daß die tatsächlichen Unter- lagen, aus welchen er seine Schlüsse zieht, nicht zutreffen, sondem daß ganz andere statistische Ergebnisse vorliegen. Ich könnte in dieser Beziehung - und für die Herren Juristen des“ Hauses wiÜ ich es hiermit tun _ auf die Schriften verweisen, die von Affeffor von Lewinski und von Professor Stein veröffentlicht worden sind; in ihnen Zst Tiel Frage nach meiner Ansicht sehr gründlich und sorgfältig be-
an e t.
Daß wir die Einrichtungen Englands auf unser Vaterland ohne weiteres übertragen sollten, will ja auch Herr Adickcs nicht. Es würde das auch plaiterdings unmöglich sein. (Sehr richtig!) Es kW gar keine Rede davon sein, daß wir daßjenige übernehmen, was dort besteht, und zwar um so weniger, als" den Herren bekannt sein wird, daß man in England selbu allerhand an den eigenen Einrich- tungen auszujeßen hat, und es * anffaliend findet, daß man die dort nicht gerade gelobten Einrichtungen bier uns zur Nachahmung empfehlen will. Also ich glaube, daß die Reformen, die ja auch in unserem Vaterland auf dem Gebiet der Rechtspflege im Werden sind, sich nicht auf die Grundlage werden stellen lassen, die bei jenen früheren Verhandlungen des Herrenhauses angedeutet worden sind. Andererseits ist aber auch der Reichskanzler und mit ihm die preußische Regierung der Meinung, daß allerhand Verbesserungen wohl am Playa seien, wenn auch nicht gerade in der äußeren Organi- tion, der Gruppierung unserer Gerichtsbebörden, sondern vielmehr in einer anderen Abgrenzung der Kompetenzen, sodaß in dieser Hin- sicht eine ganz bedeutende Verschiebung siattfindsn kann, die nach woblerwogener Msinung eine wesentliche Verbesserung bedeuten würde. Im allgemeinen kann ich hier nur meine persönliche Ansicht aussprechen; denn etwas fertig Vorliegendes ist noch nicht gegeben. Aber in der Vorbereitung ist vieles und Bedeutsames, und es wird auch seinerzeit in die Erscheinung treten.
Ich möchte diese Worte nur gesprochen haben, um die Anfrage kurz dahin zu beantworten, daß, soweit ich persönlich die Dinge über- sehen kann, englische Zustände nicht übernommen werden sollen (Bravo !), ng__aber eine Besserung unserer Iuftizeinrichiungen, deren Fehler doch niemand beffer weiß als wir selber, angestrebt wird, und daß man auf gutem Wege ist, dies Ziel zu erreichen, wenn, wie ich nicht bezweifle, die begonnenen Arbeiten ihren Fortgang nehmen, und wenn,
wie ich hoffe, der Reichstag später diese Vorschläge annehmen wird. (Bravo!).
Abg. Tourneau: Die Steigerung der Einna men aus und Strafgeldern sind ein Beweis dafür, daß achb die betrefTWTL Vehorden eine größere Mehrarbeit zu bewältigen haben. Dies gilt namentlich von, den ZiVierozeffeJi. Die Vermehrung der Ri ter- stellen steht_ mri der Erhohung ihrer Arbeitslast nicht im Einf ang. Das Hilfsnchiertum muß möglichst beseitigt werden. Der Zeit- punkt, wann eine Reoxganisation der Rechtspflege eintreten kann, ist aus der heutigen Erklarung des Ministers nicht zu ersehen. Bei der in Aussith genommenen Reorganisation müßten die Oberlandes- gezichtsprgsidenten und Landgerichtspräsidenten entlastet werden, dann wurden die schemqtischen Verfügungen verschwinden, über welche jeßt vielfach geklagt wixd, und die Landgeri tspräsidenten würden die Amts- gerichte ostex redtdtercn können. Die inschränkung des Schreibwerks in der Justiz ist erfreulich. Die _Weglassung der Titulaturen usw. kam aber oft einen Mtßton in die Korrespondenz bringen. Viele Richter sind durch die Abfaßun? der Urteile außerordentlich überlastet. Was das'Strafgeseßbuch ettffi, so soUten so rasch wie möglich die drakomschen Bestimmungen fur Eigentumsvcrgeben daraus beseitigt werden. Dq's heutige Strafgeseßbuch schüßt das Eigentum, während es die pexsonliche Ehre und “sonstige ideale Güter nicht genügend wahrt., D„en Richtern sollte etxi Weiterer Spielraum für das Straf- maß eingeraumt Werden. Robertsverbrecber, Bettler und Vaaabunden, die sich als unverbesserlich erweisen, soliten nicht ins Gefängnis [)de Zuchthaus, geschickt werden, sondern dauernd für das ganze Leben zur Arbeit angehalten werden. Dazu wäre es am besten, Wenn man sie nach unserezi Kolonien depouierte. Meine politischen Freuznde haben „sich stets fur eine Gleichstellung der richterlichen mit den Kegierupgsoeamten aUSJesprochew Wir begrüßen die Erklärung de_s Justizministers, daß der sogenannte Assessorenparagravh in der im nachsten_Jabre zu erWarLanen Vorlage nicht wieder „erscheinen wird. Wir wunichen eine_Glcich„siellung der Oberlandeßaerickptßpräsidenten mit dem Kammergerichtsprasidenten und sämtlicher ObersiaatSanwälte mit dem Oherstaatßanwztlt beim Kammergericht im Gehalt und die GZWahrung v_on ReprasentattonSgeldern an die, Oberlandeögeriskts- prasidenten, die Gewährung von Dienstwohnungen, eine Erbö ung
der Gehälter der Landgerichts räfidenten und die Ertel ung ihres Höchstqehalts in sechs Jahren. erner wünschen wir eine Verbesserung der Rangverhältnisse ämtlicber richterlicher
Beamten, fie müffen darin den Verwaltungsbeamten gleich- gestellt werden. Fernur muß eine Gleichstellung der Gerichts- beamten unter sich und mit den Offizialbeamtxn stattfinden, endlich wünschen wir, daß für die katholischen Justizbeamten auch in Gegenden mit nicht überwiegend katholischer Bevölkerung an katholischen Feiertagen die Arbeit tube. _ Möge der Justiz- minister hierin Parität üben: Gleiches Recht fur alle Konfessionen!
g. Dr. Röchli n g nl.) : Auch wir haben die „heutigen Erklarungen des Justizministers mit reude begrüßt. Es wars aber ein Mangel der Etatsberatung, wenn wir an den großen Fragen, die die Juristen- welt heute bewegen, stumm vorübergehen würden. Der Standpunkt unserer Justizverfassun , die in den 70er Jahren entstanden ist, läßt sich auf die Dauer yickZJt aufrecht erhalten. Unsere heutige Auffassung gebt dahin: nicht diele Richter, sondern möglichst gute Richter; die- jenigen, die entscheiden, muffen außgesuchte Persönlichkeiten sein. Der Weg, auf dem wir bisher'der bestandigen Geschäfthermebrung haben Herr werden wollen, ist mcht gangbar. denn wir haben den Mängeln