1907 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

der Rechtspi'sege dadurch nicht abbelfen können. Der Gedanks, den Adickes seinen Vorschiäßen zu Grunde gelkgt bai, ist deshalb ganz richtig. Wir werden ä nliche Wege wandeln müssen. Es kann sich hier nicht um eine Prüfung aller einzelnen Fragen handeln, denn die Entscheidung liegt bei dem Bundesrai und Reickpßiag, cxber es'ift durchaus Anlaß vorhanden, die Punkte, über die ein gewisse? Em- verlständnis herrscht, hervorzuheben. Der englische Prozeß isi fur uns vie zu teuer. Unsere Rechtspflege soll vor allem eine solche für den kleinen Mann bleiben. Aber darüber wird man ,einig sein, "daß unsere heutige Rechtspflege daran krankt, daß der Einzelrichter nicht so ausgenußt wird, wie er angenußt werden könnte. Die Be- fürchtung, die man namentlich in süddeutschen Stgaten liegt, „daß durch eine Erhöhung der Zuständigkeit der Amthertchte die kleinen Landgerichte nicht mehr lebensfähig bleiben könnten, teile ich nicht, ebensowenig die Bedenken wegen der Anwaltschaft. Es werden olxnehin auch ohne Anwakißzwang die meisten Prozeffe dutck) An- walie geführt. Die KaufmannSgericbte baden sich'deswegen so be- nJäbrt, weil sie ein schleuniges, einfaches und bilirges Verfahren bieten, wel es gestattet, einen Prozeß in kurzer Zeit zu Ende zu bringen. W r soÜten uns deshalb aucb bei den Amtßgericßten bemuben, ähnlich zu Verfahren, dann werden auch die KaufmannstertÖte aufb_ören, Sondergericbte zu bleiben, und die Amtszxericbte weder in _nabere Füblung mit der Bevölkerung kommen. Auch die Frage der Gewahrung des Armenrechtes wäre einer Prüfun wert. Die meisten Armenrecbts- sachen betreffen beute Gegenstande, d 8 eines Prozesses kaum wert sind. Es ließe sich auch die Frage aufwerfen, ob man nicht dazu übergehen sollte, die Strafkammern auf dem Lande durcb Schöffengericbte zu er- setzen, denn bei den Strafkammern wird durch die Schnelligkeit, mit der da vielfach verhandelt werden muß, auch dem Publikum gegenüber oft der Anschein erweckt, als ob nicht mit der nötigen Sorgfalt vor- gkgangen würde. Na dem die Schwurgericbte einmal eingeführt sind, mußten schon sehr er eblicbe Gravamina dafür beigebracht werden, daß fie_ ihrer Aufgabe nicht erechtgeworden sind, um ihre Abschaffung zweck- maßtg erscheinen zu la en. Es mag vielleicht sein, daß der einzelne Vorsißende die Rechtsbelebrung in allzu akademi[ch-theoretifcher Weise erteilte, er muß den Geichworenen die Rechtsbegr ffe entwickeln im An- schluß an den konkreten Fal] und ihnen außeinandetseßen, wie sie die Sachen zu beurteilen haben, wenn fie dem einen Zeugen glauben, oder wenn fie dem anderen Glauben schenken. Erwägenswert wäre auth, ob nicht Unterscbla ungen im Amte und ähnliche Delikte, namentlich s olche, die aus zahllosen inzelbandlungen bestehen, beffer von den Strafkammern als von den Schwurgerichten abgeurteilt würden. Die tunlickpste Be- freiung der Richter vom mechanischen Schreibwerk sollte weiter be- trieben werden. Es sollte dem Richter überlassen sein, ähnlich wie die Regierungsbeamten zu entsckoeiden, ob er die eine oder die andere Sache durch seinen Sekretär bearbeiten [affen will. Ich kann es als dem dienstlichen Interesse entspreehend nicht erachten wenn, wie es "a t tatsächlich der Fall ist, 140 Richter in höheren und niederen Steiien n , die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben. Ueber dem Inter- esse der Beamten sieht doch das dienstliche Interesse. Man fonte deshalb darauf binwrrken, daß so alte Beamte zur gegebenen Zeit ausscheiden, und eine Alters renze einführen. Eine obligatorische würde ich vorziehen, wenn au erst mit dem 70. Jahre. Der Redner befürwortet schließlich ebenfalls eine Gleichstellung der richterlichen mit den Verwaltungsbeamten.

Justizminister Dr. Weseler:

Nach den Worten des Herrn Vorredners könnte es scheinen, daß ich hier eine Stellung eingenommen hätte, die der Annahme Raum ließe, als ob Gegensäve im Staatßministerium beständen. Ick) muß hervorheben, daß ich im Namen des ganzen SiaatSminifteriums meine Erklärung abgegeben habe und daß der Herr Finanzminister dabei nicht minder vertreten ist als die anderen Herren.

Es ist dann auch meines Herrn Amtsvorgängers gedacht worden. Ich kann voll bestätigen, daß er bei dem großen Wohlwollen, welches er, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, seinem Resort stets entgegen- gebraibt bat, unauSgesevt in dankenswertester Weise bemüht gewesen ist, alles m erreichen, was zum Besten der Rechtspflege und der Justiz- beamten dienlich sein konnte. (Bravo!)

Abg-LÜdNSNSikons-M Inleßksr Zeitiste euli erweievon der bedinYten Begnadigung erheblicher Gebrauch rfermaäpät) worsden; sie bewa rt“ unendlich viele Verbrecher vor dem Rgückfall. Gerade die kurzfristigen Freiheitsstrafen bringen viele wieder auf die Bahn des

erbrechens. Ferner balken meine Freunde auch eine weitere Vermehrung der Richterstellen für angezeigt. Einverftanden sind wir auch damit, daß der Minister sub im wesentlichen ge en das" englische Gerichtsverfabren ausgesprochen hat. Herr öcblin Üßt den Minister nicbt riébtig verstanden. wenn er meint da dieser die Schrift von Adickes unbedingt gebilligt hat. Meine Freunde wünschen ebenfalls, daß die Ri ter Zender in den'Bezug des Höchstgebaltß kommen; meist errei en : es , Dätte der 50er Jahre, und man er wird dadurch_veranlaßt, noc!) rm Amte zu bleiben, aus dem er onst scheiden wurde. Eine Aenderung l_iegt im Interesse der Justizverwaltung. Ich kam) namens meiner samt. lieben Freunde wünschen, daß es dem Mimiier qelin en möge, im Anschluß an die Iustizorganisation aucb binn Wande zu schaffen. Auch meine Freunde wunscben, geseßlich zu bestimmen, daß eder Richter mit dem 70. Lebensjahre von Amts wegen in den Rabe tand tritt. Freilich gibt es viele Richter in diesem Alter, die noch Hervor- ragendes leisten, aber auch andere, die sich im Dienste des Vater- landes aufgerieben baden und den Z 11th nicht richtig erkxnnen, wann fie ihrem Dienste nicht mehr vo standig nachxommen xonnen. Die Zwangspenfionierung eines verdienten Beamten ist ein baßliches Ding und ruft immer Erbltterung hervor. Die Aufmerksamkeit des Ministers richte i ferner auf die sogenannten Beschleuniaun s. verfügungen. Es ii schlechterdings unmöglich, manche Zivilsa e, z. B. Grundbuchsachen, im Laufe _einer ocbe zu erledigen, namentlich bei der äufung der Geschafte zur Zeit des- Quartals- wecbseis. Der Miniter sagte zwar in der Kommission, diese Ver. fügun en seien eum grano Jaljs zu derstxben, aber das wird von den or eseßtcn manchmal nicht richtig geudt, und den Sekretären werden orwücfe gemacht, wenn e die Sachen _niibt in der_ e. seßten' Frist erledigen, und sie ar eitxn deshalb aber ihre KWZ?- Scbließlich bitte ich den Minister, dafur Sorge zu tragen, da aus dem Fonds für Teuerungßzulagen auch den Unterdeamten der stiz. verwaltung Zuwendungen gemacht werden, damrt sie nicht hinter

den Arbeitern zurückbleiben, deren Lebenshaltung sich so ge- ; hoben bat. . * Geheimer Oberjusiizrat Fri e: Bet der Verteilun des Fonds

' erun Jula an werden sel siverständlich_ die Unter samten der * ZZstiTzFrwaléulng kin demselben Verhältnis berucksichtigt werdxn, wie T , die der übrigen Verwaltungen. Die Befehlennigungsverfugungen 7 rühren nicht vom Justizminister_ber, es kann fich nur um Ver- fügungen einzelner Landgerichtsprafidenten handeln, die keineswegs den Intentionen des Ministers entsprechen. Abg. Cassel (frs. Volksp.): Die,Frage der Strafyollsireckung 5: tößt insofern auf gewisse Schwierigkeiten, als ein Teil der Ge- ** xängniffe dem Minister des Innern, ein anderer dem Justizminister * “: untersteht. Die Gründe für die Vereinigung beider Arten 'von An- stalten in einer Hand, wie es wiederholt beantragt wurde, liegen auf der Hand“ die Vereinigung müßte bei dem Ressort erfolgen, in deffen Hand das'Verfahren ruht, also bei der Justizverwaltung. Die Ge- wäbrung von Diäten an S?;öffenduéjddiGTIsläYerediesrt ZMB??? 211111; ' ndieManame;a e u a FÉÖWMXYÜJZ limdurckyß nicht Verschlecbtern wird, braucht nicht dargetan zu werden. Daß anderseits durch die Teilnahme qué von Arbeitern und anderen unbemiitelten chsonen an der Reéz sprecbun das Ansehen der Justiz im Polke gestarkt werden muß, w r ' nicht be iritten werden können. Bezu [ich des HilfSricbtertums darf ck wird nur den Anschauungen des oUegen Tourneau anschxießen. Diesel: interesante Statistik in der „Deutschen Iurisien-Zeitung uber

die Zunahme der Prozesse und die Zunaöme der Richterstellen ergibt aus den le ten 24 Iabrsn eine ganz koloffale Vermehrung der Zahl der Proze e vor den Gerichten alier Instanzen, wogegen sich die Zahl der Richter in demselben Zeitraum nur Von 4029 auf 4996 vermehrt bat. Das; in Zukunft etwa eine Verringerung der Prozeßzabien eintreten wird, ist gar nicht abzusehen; die Richter werden also aiimäbiich in_ ganz unerträglicher Weise belastet werden, was gleichmäßig fur sie wie für das recht- suchende Publikum einen schweren Schaden bedeutet. Die Uebertragung englischer Rechtseinrickotungen nacb Herrn Adickes auf Deuts land balte auch ich für völlig auSgescbloffen. Man verspricht si den Vorteil einer Verminderung der'Richterzabl von der Ausdehnung der Befugnisse des Amtsrichters. Verlegt mgn die Berufungen dann an die Landgerichte, so wird eine bedenkliche Ungleichheit in den Entscheidungen der Berufungsinstanz die Folge sein. Man würde auch bei der AuEdehnung der Amthericbtskompetenz mehr Richter nötig haben, ohne viel in der Landgerichtsinstanz zu ersparen. Ein weiteres Bedenken gegen diese Kompetenzausdehnung läge in der wesentlichen Veschränkung des Laienelemenis in der Zivilrechtspflege, nament- lich nachdem die Absplitterung der Kaufmanns- und Gewerbegerichte von den ordentlichen Gerichten erster Instanz diese Kompetenz ohnehin schon außerordentlich eingeschränkt hat. Die Mitwirkung der Laien ist im Gegenteil noch viel grö erer Ausdehnung fähig, so in Baufarben, Mietssacben usw. Vezügli der Schwur- m_id Schöffengerichte stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Abg. Röchling. Leider kann ick) die - Wünsckpe des KoUegen Röchling nicht darin unterstüßen daß der Schwur- gericbtsvorsißende seine Rechtsbelebrung nicht allzu daes und vorsichtig er- teilt. Es geht nicht an, daß der Vorfißxnde den Geschworenen sagt : (Glauben Sie dem Zeugen, so verurteilen Sie; glauben Sie dem anderen Zeugen, so spre, en Sie derz Angeklagten frei. Herr Röchlingscheintzu glauben, eyergt cbe, schixetdige Schwurgerichtsw Wende machten größeren Eindruck auf die (Hesckpworenenbank. muß das aus meiner persönliében Erfahrung heraus durchaus bestreiten. Repräsen- tationögelder und Drensigvobnungen für die richterlichen Beamten onen guck) wir gewabren, wie sie anderen gleichqearteten Funktionqren zustebxn. Die neue Einteilung des Gerichtssprengels von Berlin bringt fur Anwälte und Publikum große Erschwerungen mit sich. In etwas könnxe da Remedur geschaffen werden, wenn eine ge- meinsame Anngbmestelle furZusiellunq von Briefsacben eingerichtet würde. Auch wir wunschezi eine Gleichstellung der Richter mit den Re- gierungsbeamten ntchi nur im Gehalt, sondern auch im Range. Unfere preußischen Rtchter unterziehen fick") ibm mühevollen Aufgabe mit seltener Pflichttrxue, mit Fleiß und Einficbt, und ab eseben von citizelnen Fällen, verdienen sie durchaus das Vertrauen der Äevölkerung. Dieses Vertrauen wurde noch zunehmen, wenn politische Prozeffe vor den Schwurgerichten verbandelx würden. Jedenfalls werden unsere ?Tither in bezug auf Integritat von keinem Lande der Welt über- ro en.

Abg.Dr.Mizerski (Pole) kommt auf die Geri tsent eidun en in Posen und Westpreußen zrzrück, durch die renitentecbpolniicckße Kinider der ZwangSerziebung uberwtesen worden sind. Hierdurch seien den Elterg ihre Kinder konfiSziert worden. Die betreffenden Gerichts- beschluffe, die nicht _nur in Deutschland, sondern auch vom Auslande verurteilt worden 1seien, widersprächen der Gerechtigkeit und vor allen Dingen dem Wort aut_und (Heist des § 1660 B. G.-B Der Redner be- schwert sich sodarxn uber einzelne Fälle, wo gegen Polen, die des Deutschen nicht machtig gewesen seien, von den betreffenden Richtern

wsaLgStniiteé an gwexdßt xxrdeKZeieZ und Jagt, ob es mit dem ee verein ar er, (: er e samte rziebun sbei il en aus einem Stiftungsfonds erhielten. g b f

Justizminister Dr. Besel er:

Wenn der Herr Abgeordnete über Fälle gesprochen hat, in denen das elterliche Erziehungörecbt durcb richterliche Verfügungen beschränkt worden ist, so hat er das wohl mehr getan, um darzulegen, daß er die Gründe dieser EntsÖeidungen nicbt biÜige, als daß er gerade von mir erwartet hat, ich sollte in irgend einer Weise eingreifen. Da der Herr Abgeordnete, wie ich böte, selber als Jurist durchgebildet ist, so weiß er ja, daß es sich dabei um richterliche Entscheidungen handelt, die nicht der Aufsicht der Verwästungsbebörde unterfteöen, sondern gegen die ein Rechtömittel im Insianzenzuge gegeben ist. Aus dem eigenen Vortrage des Herrn Abgeordneten babe ich ersehen, daß von diesem Rechts::rittel auch in mehreren Fällen Gebrauch gemacht worden ist, und, wie er selbst vorgetragen bat, mit Erfolg. Ich kann also in der Tat nicht absehen, was ich über diese Angelegenheit heute weiter erklären sollte.

Die Angaben, wie man in Oberschlesien verführe, um festzustellen, ob ein Zeuge der deutschen Sprache mächtig sei, kann ich in keiner Weise beantworten. Denn es ist mit vollständig unbekannt, daß ein derartiges Verfahren eingeführt sei. Es kann sich, soweit ieh die Sache überhaupt übersehen kann, nur um einzelne Fälle handeln, in denen ein Richter vielleicht zu weit gegangen war in seinem Bestreben. den Zeugen zu veranlassen, daß er die deutsche Sprache gebrauche, ErfahrungSmäßig sind allerhand Schwierigkeiten damit verbunden, die Zeugen zu veranlaffen, von ihrer Kenntnis des Deutschen Gebrauch zu machen, sie verstecken sich dahinter vielmehr häufig, daß sie nur polnisch spreehen könnten. (Sehr wahr! rechts. Widersprutk bei den Polen.) Ick; weiß dies aus eigener Erfahrung; in Wahrheit können fich viele recht gut in deutscher Sprache ausdrücken, wie das nicht selten in recht krassen FäUen festgestellt worden ist. (Sehr tichtigl rechts.)

Ich würde es troßdem nicbt billigen, wenn in der Art vor- gegangen wäre, daß die Zeugen unter Eidckzwang hätten erklären müffen, sie könnten nicht anders als polnisch sprechen, Ick kann mir aber, wie gesagt, nicht denken, daß eine soiche Anordnung von irgend einer Justizverwaltungsbebörde getroffen wäre; von hier aus ist fie jedenfalls nicht erfolgt.

Endlich ist gesprochen von den Zulagen, die einzelne Richter aus einem Fonds erhielten, der nicht von der Justiz verwaltet wird, son- dern, soviel ich weiß, vom Herrn Finanzminister. Diese Angelegen- heit ist gefeßlich geregelt. Ick bin darüber aber nichtnäber orientiert; ich bitte, meinem Herrn Kommissar noch ein ganz kurzes Wort darüber zu geiiatten.

Geheimer Oberjuftijrat Friße weist darauf hin, da die '- bilfen an Richter für Schuljwecke usw. durchaus den Stiftßn Sszczkßln des betr. Fonds entsprechen. Bei diesen Beihilfen handle es Lieb nicht um regelmäßige Bezüge, sondern in jedem einzelnen Falle, auch wenn es sich um eine wiederholte Bewiüigung handle, werde geprüft wie die Vermögenslage des Vetresenden sei, wie bo die Zahl feiner K_inder ei usw.; xedenfaUs musse es sich um ein an erordentlicbes Be- durfnis ndeln; na dem Amt werde nicht gefragt.

Abg. Peltas o n (ka. Vgg.): Die Verbefferung der Gehalts- verbältmffe der Richter eni pri t dem jahrelang geäußerten Wunsch des Hauses. Das Ansehen der Ju liz selbst wird dadurch gehoben. Ick) weise aber noch ans einxn Aufsavinder .Kreuneitung' bin, der befür- w,orte't, da Senatsprasidenten, Staatöanwälte usw. nicht mit dem niedrigsten ebaltssa , sondern leich mit der zweiten Gehaltsklaffe ein- tre_ten mögxn, weil sie 11 einem ter in das Amt kommen, daß sie erst sebr spat das Höchstgebalt erreichen. Die Richter tellen werden wieder ver- mehrt, aber eine schematische Vermehrung na dem an enblicklicben Bk- düxfnis sollte doch nicht staitfindext, sondern die Justizverwaltung muß vielmehr durch innere Organisation eine Verringerung der Richter- zahl erstreben, dann die Schattenseiten eines solchen Heeres von 6000 Richtern liegen auf der Hand- Die Vermehrung der Richte teilen hat bisher aucb gezeigt, daß durchaus nicbt in demselben aße

HilfSriÖtern überflüssig wurden. Wir müssen immer Pu 89/0 Hilfs- kichtern rechnen, und das isi verfassungswidrig. Für die Vorbereitkuns der Referendare wird in der „Deutschen Iuristen-Zeitung' die Emri? ung von drei verschiedenen Klassen von Referendaren vorgesch “Sex:“ Di?- Sache hat eine gewisse politische Bedeutung, und es muß IF" Lk"? s91che Dreiteilung beizeiten Protest erhoben wer dar Auf diese Weise wird durchaus nicht entschiedrn, ob der Refexennur fich zum Gerichlsaffeffor qualifiziert. Es wird vielleiÖt ni? kon- di? QUüÜfikaKon, sondern es werden auch persönliche UU Ver- fessionelle Rückficbten maßgebend sein, die sich nicht rnit der diese faffung vereinbaren lasen. Der Verfasser desArtikels will zwittstiner Wirkuna nicbt herbeiführen, aber fie ist eine logiscbeKynssquxnöt abe, Vorschläge. Der Minister steht zwar diesen Vorschlagen mch nVor- aber ich wiÜ doch beizeiten auf das Bedenxlxcbe dieser der schläge aufmerksam machen. Eine anderweitige Regexunaotta. Ausbildung der Referendare kann allerdings guck) ich berkwung“ Akut ist die Frage geworden durch die AusfuhrungsbxsiideVob des Ministers des Innern zu dem (Hefeß vom vorigen Jahre uber hältnisse bereitung zum höheren Verwaltungsdienst. AUerdings sind die Ver den

anders gelagert, da eine große Anzahl von Neferendarxn vorsxanunsewn Dankenswerte Anregungen gibt aber auch dtese'Anweisung f?r MW FSU, so bezüglichch kErtriFtMZT fvon dSemrnadrentzerxler Öle Aus- Ueberwachun der ä ig ei er e eren are un _- .

bildung der gReferendcxre an den Gerichten läßt zu wunscben ubrig-

namentlicb sollten sie nicht so viel mit der Protokollfübku"? Lei; schäftiézt werden.

Die Klausurarbeit ist schäßenswert, da wiffen chaftliche Arbeit erse?en könnte. Was die Verbeßeruna

tes des Studienganges der Juriten betrifft, so hat man exiniustieYUse

i S t vo e la en. Es hat sich dagegen “bet b bee WWW “; ss?“ MMM Fä““dnYZ“"i-kßia*" ?&“lirsxnu i M an er ä 1 en eror , au- dSeemeste; deßenJuriiien auf den praktischen Vorbereitungsdienft

gerechnet werden kann. . d“ Gegen 5 u 1: wird die ortseßung der Beratung hr vertagt.

Justizetats auf onnabend 11

tles.- des .Eisenbabn-Vetorbnun SU“ 1)- M-, e ebgetrx' iL: Ministerium der öffentlicksen Arbe "“leoxamé'ar , ? folgenden Inhalt: Allerböckpsier Erlaß vom “Eisenbahn vo- bxtk' Verlän MY derst ListaFrOéßesißxrstenlYßaFverkag Wilk?" Elmshorn ü er arm Evel n e ' "* i er durchgehenden g wegen Herstellung e " Sep- Pnußkknh YFUZZTWY Wafferkeben nacb Börffum- Vom Zlßffent- Eise" " G.. 07, S. 5. _ Erlaß des Ministers b für

FIT:“ ULTZkYten vom. 5. Februar 1907. Betr. AUSnabmktaÜf Saatgut. - Nachrichtsw

Land- und Forfttvirtslhafk

.. den

a k umfangrerenxss??b*§?„rwrxx7cherfx§sr§n. ZrbfatndluTYn eiii?!er gro'ße Fnzabl von AbteilunJS- und AMW

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fisunaen der leYlelrjingiTc-gdeer bßsKästiiF?"WZFYFXFZÉZSTMVM ZZZrthtZZWäfik-entdvonAFeYZFYZ'Y-F“ die rErfolge de-restEtesJl-é; iWiiÉl-W Ti ?kxkiiMMniitiMMi (sailz-é FFFFJQFZFTTk'NZ-Ü JKWM [»Er-«WPF J:?FKYFF. Ihm galtenMFift seit [ange Vo tan fem:

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ben- imat- tjufielyerxlllefi den Füxsten von SaluZon Hersier-Hoppen- Gesellschaf Vorstands wurde RittergutsbestIerx Bericht über die Mitglied des Oekonomierat Wölbling erfüllte 9- xversammlung und rade beFstn'en mil Stuttgart, wo die Somme Die endgülti e YZZTFUJJ in 1908 statifinden

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YF Äusftellung im Juni vorigen Jahres. Wer dam den kun vorher an seinem 70. Geburtstag viel Gefeierten sab Und sprach, gewann von ihm den Eindruck eines seiner Verdienste b“ wußten, darüber mit Recht erfreuten, aber 1ief bescheidenen Maans“ Ein schöneres, groZartigeres Denkmal, so schloß der Redner, karl" Max von Evtl; ni t gesetzt werden, als wenn die von ihm gefiifksje Gesellschaft in seinem Geiste fortgeführt wird.

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