1907 / 91 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

er auch den Grundsav kennen: (Quoc! vou ssi jn aodjß, von ost jn wunäo. Das ist eben der Fehler, meines Erachtens- baß sehr viele Dinge, die in den Akten stehen sollten, nicht darin sieben; das liegt daran, daß vielfach die Rentenanträge in den unteren Jnfianzen nicht mit der Gründlichkeit und Sorgfalt bebmdelt werden, die meines Erachtens im Interesse der sozialpolitiscben Gefes- gebuna aus moralischen und finanzielien Gründen notwendig ist.

Es fällt mir gar nicht ein, einen unberechtigten Einfluß üben zu wollen auf den Rückgang der Renten; ich will nur einen Einfiuß üben dahin, daß nur da Renten festgeseßt werden, wo der Anspruch ein geseßlich gehörig begründeter ist. Mein Bestreben gebt deshalb auch seit jeher dahin, die Vorbereitung der Anträge in den unteren In- stanzen wesentlich ju verbessern, und darin, meine Herren", sonten Sie mich untersiüßen! Ick) verficbere Ihnen, es ist dringend notwendig. Wegen solcher'Kleinigkeiten, wie der Herr Vorredner erwähnt hat, sind Renten nicbt entzogen worden, sondern die Fälle, wo Renten auf Grund der Revision entzogen worden sind, waren sehr flagrante Fälle, wo die Bewilligung der Renten mit" "den Vorschriften des Geseßes unbedingt unvereinbar war.

Uebrigens ift mir auch nicht eingefallen , einen Angriff gegen die deutsche Aerztescbaft zu richten; ich habe nur einzelne amt[jch festgestellte Fälle bier mitgeteilt und“ freue mich auch, daß, während bisber gerade von der Partei des Herrn Vorredners sebr heftige Angriffe gegen die Aerzteschaft gerichtet worden sind, er im Gegenteil heute für di? Aerzteschaft eingetreten ist. Ick babe bier oft gehört, daß die Herren gesagt haben, die Aerzte wären befangen, ständen unter dem Druck des Unternehmertums; beute bat er gerade eine Rede zu Gunsten der Aerzte gehalten und ich kann seinen Aus- führungen im allgemeinen nur vollkommen beisiimmen. Dadurch wird aber der Wunsch nicht beseitigt, daß eine bessere Vorbereitung derAnträge der unteren Instanzen stattfinden möge.

Ick) möchte nun auf eine Anzahl von Fragen eingeben, die an mich gerichtet worden sind. Ick) halte mich für verpflichtet, auf jede Anfrage, die im boden Hause an mich gerichtet wird, auch eine sach- liche Antwort zu erteilen.

Was zunächst die Sonntagörube in der Binnenschiffabrt an- betrifft, so babe ich mich ja wiederholt geäußert, daß ich eine An- ordnung zu Gunsten der Binnenschiffer in dieser Richtung für not-

wendig halte. Die Erhebungen des Beirats für Arbeiter- ftaiisiik über die Dauer der täglichen ArbeitSzeit in der Binnenschiffabrt sind aber bis jetzt noch nicht beendet,

und man kann selbstverständlich auch in einer so schwierigen Materie keine Vorschriften über die SonntaZSrube in der Binnenschiffabrt treffen, wenn nickt gleiebzeitig die Erbesungen über die täglicbe Arbeitszeit in der Binnensckpiffahrt beendet sind. Ich will mir an- "gelegen sein laffen, darauf hinzuwirken, daß diese Erhebungen des Arbeiterstatisüscben Beirats mit möglichster Besebleunigung xu Ende geführt werden, da ich die Dringlichkeit, die Frage im Wege der Ver- ordnung zu regeln, mit dem Herrn Vorredner aus der Mitte des Hauses durchaus anerkenne.

Was ferner das Verbot der Sonntagßarbeik im Gewerbe betrifft, so ist eine allgemeine Revision der vom Bundeßrat mit Bekannt- machung vom 5. Februar 1895 zugelaffenen Außnabmen vom Verbot der SonntagSarbeii in Angriff genommen. An Hand der von den *Bundeöregierungen angestellten Erhebungen und auf Grund kom- miffariscber Beratung ist in sämtlichen in der erwähnten Bekannt- machung enthaltenen Gruppen ein vorläufiger Entwurf aufgesteut und den Bundesregierungen mitgeteilt worden. Nach Ver- arbeitung der hierauf von den Bundesregierungen eingehenden Gut- gchten wird voraussickotlicb im kommenden Winter dem Bundes- rat eine Vorlage zur Abänderung der erwähnten Auönabmebeftim- mungen zugeben. Soweit sich übersehen läßt, wird allerdings, wie iéh bereits vorgestern außgeiübrt habe, eine Reihe von Außnabmen von der Verpflichtung zur Sonniagörube nicht mehr aufrechterhalten werden können.

Wie bereits von einem der Herren Vorredner ausgeführt worden ist, sind die Gewerkeinspekiionen aufgefordert worden, über die Verhält- nisse der Glasindustrie im aligemeinen zu berichten. Den Anträgen, die in dieser Beziehung vorliegen, wird erst dann stattgegeben werden können, wenn jene Berichie eingegangen sind. Ich bemerke aber, daß mit Rücksicht auf die Sonntagßrube in den Glashütten doch schon sebr einschneidende Bestimmungen" ergangen sind, die meines Erachtens eine wesentliche Befferung des biSloerigen Zustandes bedeuten. So- bald die Berichte der Gewerbeinspektoren vorliegen, werden alle diese anßen, die bier im hoben Hause und in den vorliegenden Anträgen “"West worden sind, zum Gegenstande der Erwägung gemacht werden.

Ick) komme jeßt mit einigen Worten auf die Submisfionsfrage, die ja bereits sehr eingehend erörtert worden ist. Ick bemerke junäehst, daß die preußischen Bestimmungen im Reicbsdienst bereits Anwendung finden; nur in der Heeres- und Marineverwaltung find _ fie noch nickét angewendet, weil dort eigenartige VLkbqltnisse vorliegen. Ick) babe mich aber erneut an die Herr?" Chefs der Reich§marine- und der Heeresverwaltung mit der Bitie gewendet, die Einführung dieser neuen SmejsfiMs' bedingungen möglichst xu beschleunigen und mir auch die Aenderungen Mitzuteilen, die sie gegen die allgemeinen Submissionsbedingungen ekafübren wollen.

Ick) möchte dazu bemerken, daß ein Teil der Wünsche, die bill geäußert sind, in den preußiseben Bedingungen bereits erfüllt ist. So heißt es z. B.:

.Bei ker Außwabl der Unternehmer ist nach Möglichkeit zu Wechseln. Auch sind dabei die ortSangesessenen Gewerbetreibendcn "vorzugsweise zu berücksichtigen.' ,

(Bravo! rechts.) EF beißt ferner in den Submisfionsbedingungen, die also jekt auch fur das Reich maßgebend sein sollen.

.Bei der Vergebung von Bauten sind im Falle gleicher Preisstellung die am Ort der Ausführung oder dessen Nähe "Wohnenden Gewerbtreibenden vorzugsweise zu berücksirbtigen, wenn fie die Arbeit im eignen Betriebe ausführen.“ etniki:

„Liegen von mehreren Handwerkern gleichwertige Angebote

' '„vor, so sind bei der Zuschlagerteilung diejenigen Bewerber vorzugs-

Zeise zu berücksichtigen, die derech1igt sind, den Meistextitel zu

blen.“ (Sehr gut ! rechts.)

zu _Es s-md aber noch weitere Wünstbe geäußert worden. Es ist "Wii eine Berücksichtigung der Tarifverträge gewünscht worden, die

sich allerdings in den preußischen Bestimmungen nicht findek- Jedoch- meim! Herren, sébützt gegen Unierbietung der Leistung folgende Be- stimmung der preußischen Ausführungsbestimmunaen: . ,Die niedrigste Geldforderung als solche darf fur die Ent- scheidung über den Zuschlag keineßwegs den Ausschlag geben. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung 9de Lieferung gewährleistendes Gebot erteilt werden. AußgescblOssen von der Berückfiehügung sind solche Angebote, die eine in offen- barem Mißverhältnis zu der Leistung oder Lieferung stehende Preis- forderung enthalten, sodaß nach dem geforderten Preis ar: und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann. Weiter ist eine vorzugsweise Berücksichtigung der Genossenschaften nicht vorgesehen. Die Berücksichtigung der kleinen Gewerbtrelbenden ist jedoch durch folgende Bestimmungen gewährleistet: „Die“ Ausschreibungen sind tunlichst derartig zu zerlegen, daß aucb kleineren Gewerbtreibenden und Handwerkern die Beteiligung an der Bewerbung ermöglicht wird. Bei größeren Arbeiten oder Lieferungen, die obne Schaden für die gleichmäßige Ausführung getrennt vergeben werden können, hat daher die Vergebung in der Regel in den verschiedenen Gewerbs- und Handwerksteigen ent- enisprechend zu erfolgen; auch ist in geeigneten Fällen die Ver.- dingung nach den Arbeiten und zugehörigen Lieferungen zu trennen.“ _ Das ist auch eine besonders wichtige Bestimmung _

.Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf _die

einzelnen Gewerbs- und HandwerkSzweige entfallenden Arbeiten oder

Lieferungen in mehrere Lose zu teilen.“ Meine .Herren, das sind aber nur formale Bestimmungen. Ob indes diejenigen Wünsckpe, die bier im hoben Hause geäußert worden sind im Intereffe der Handwerker und die ich vonommen teile, erfüllt werden, hängt davon ab, wie diese Bestimmungen außgefübrt werden, Man muß sich hierzu die Mühe nehmen, diesen Verhältnissen nacb- zugeben, solche Fragen müssen mit einer gewiffen Liebe,_ mit einem gewiffen inneren Intereffe für den Zweck zur Ausführung gebracht werden, nicht rein bureaukratiscb; man muß immer das eigentliche Ziel vor Augen haben, welches durch diese Submissionsbedingungen erfülit werden soll. Es ist natürlich für den, der die Arbeiten leitet, viel leicbier, mit einem großen Unternehmer zu verhandeln, der die ganze Sache übernimmt, der alles besorgt, der einem keine Schwierig- keiten macht. Haben wir aber eine Reihe von kleinen Unternehmern, bei denen man dann dafür sorgen muß, daß Lieferungen und Arbeiten rechtzeitig ineinandergreifen, um auch die rechtzeitige Fertigsteüung des gesamten Werkes zu ermöglichen, so ist die Bauleitung wesentlich schwieriger. Das macht dem einzelnen Beamten, der die Arbeit xu leiten hat, natürlich erheblich mehr Arbeit und verursacht ihm viel mehr Sorge, aber ich meine, sozialpolitisch ist eine liebevolle Detail- arbeit hier sehr wertvoll. (Sehr richtig!) Solche Be- stimmungen wie die verlesenen können nur einen formalen Cha- rakter baden; hier kommt es eben darauf an, daß die Bestimmungen auch in dem Geiste außgefübrt werden, in dem fie gegeben sind.

Was die Arbeitsverbältnisse des Bureauversonais der Rechis- anwälie und Notare betrifft, so ist im Reichstage bereits in der Sitzung vom 3. Februar“ 1906 mitgeteilt worden, daß die von dem Herrn preußischeri Justizminister eingenommene Stellung den übrigen Vundeßregierungen zur Kenntnis gebracht worden sei. Die dazu ein- geforderten Aeußetungen der Regierungen liegen aber noch nicht voll- ständig vor; deshalb kann ick mich über die Sache auch noch nieht endgültig äußern. ' - ' *

Es ist auch eine allgemeijie Regelung der Bestbästigung von

Arbeiterinnen und von jugendlichen Arbeitern bei gesundheitschädlicksen «

Arbeiten angeregt worden. Ick; habe mich dieierbalb init den Bundes- regierungen, insbesondere mit dem preußischen Herrn Minister für Handel in Verbindung geseßt. Der Herr preußische Minister für Handel erklärt aber, ein Bedürfnis für die Regelung nicht anerkennen . zu können. Auch ist er der Ansicht, es bestehe auch bei dem jetzt in Aussicht genommenen Vorgehen die Gefahr, daß Beschäftigungen verboten würden, die im ein- ]elnen und nicht etwa nur“ in vereinzelten Fällen zulässig seien. Das ist der Standpunkt, den vorläufig der Herr preußische Minister für Handel' eingenommen bat. Ick) werde aber die Frage nicht fallen laffen, sondern mich weiter mit dem Herrn preußischen Minister für Handel darüber unterhalten.

Eine wichtige Frage, die hier im Hause schon oft behandelt worden ist, ist die Erhebung von Beiträgen einerseits wegen Zugehörigkeit zum Handwerk, anderseits wegen Zugehörigkeit zu den Fabriken, und ferner die Anwendung der Arbeiter- sch u I b e st i m m u n g e n der Gewerkeordnung auf die Einzelbetriede.

Was zunächst die Anwendung der Arbeiterschußbestimmungen der Gewerbeordnung betrifft, so habe ich darüber kÜkiÜÖ Mit dem Herrn HandelSminister mündlich verhandelt und wir haben uns bis jetzt dahin geeinigt, daß es der einfachste Weg ist, um diesen zahllosen Zweifeln enigegenzutreten, die streitige Frage, ob ein Gewerbebetrieb oder ein Handwerkbetrieb vorliegt, nach der Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Gehilfen zu entscheiden. Maßgebend würde noch sein, ob in den einzelnen Betrieben motorische Kraft verwandt wird oder nicht. Ich glaube aber, man wird zu einer befriedigenden Regelung dieser Frage nur kommen, wenn man sick) schließlicb an äußere Merkmale Hält, die jeder individuellen Er- wägung entzogen sind.

Nun weiter die Frage der Beitragsleistung, die noch erheblich schwerer zu entscheiden ist. In der Reichstagssißung vom 3. Februar 1906 habe ich außgefübrt, daß es zur Beseitigung der Klagen über die zweifache Heranziehung einzelner Betriebe zu den Beiträgen sowohl der ZwaUJSorganisationen des Handels als derjenigen des Handwerks vielleicht zweckmäßig sei, eine einheitliche Schluß- iniianz zu schaffen,0 die sowohl für die Handelskammer. wie für die Handwerkskammerorganisationen zu entscheiden babe. Grund. züge iu einer in dieser Richtung sicb bewegenden Geseßesvorlage sind außgearbeitct. '

Eine inzwischen' bei den BundeSregierungen gehaltene Rundfrage hat aber ergeben, daß das Bedürfnis nach einer geschlichen Regelung nicht überall in gleichem Maße besteht. Zunächst werden nicht in allen Bundesstaaten Beiträge zur Handwerkskammer erhoben, sodaß insoweit in den betreffenden Bundesstaaten eine Doppelkesieuerung nicht Vorkommen kann; in einer Reihe von anderen Bündesstaaten entscheiden schon jest die nämlichen Behörden endgültig über die Zu- gehörigkeit zu beiden Organisationßgruppen. Auch für Preußen, wo verschiedene Behörden entscheiden, kann ein dringendes Bedürfnis

]

nach einer gesevliiben Regelung von dem Handelöminisier zur Zeit nicht anerkannt werden. Nach der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts können Handwerksbetriebe nicht aus dem Grunde allein für bandelskammewfiicblig erklärt werden, weil fie in das Handelskegister eingetragen find. Es muß vielmehr für die Handelskammerpfticbt noch die unabhängig von der Eintragung in das Handelöregister fesizustellende Tatsache hinzukommen, daß der Betriebsinhaber Kaufmann ist. Die Kaufmannßeigen- schaft ist jedoch zu verneinen, wenn dem Betreffenden mit Rücksicht auf seine gesamten Betriebsverhältniffe die Eigenschaft eines Hand- werkers zukommt. Auf diese Rechtsprechung werden die Handels. kammern hingewiesen, und es wird ihnen die Freistellung hiernach zweifelloser Handwerksbetriebe anheimgesteut werden.

In anderen Fällen, in denen die Natur eines Betriebs es zweifel- haft erscheinen läßt, ob er zum Handwerke oder zu den Fabriken ge- hört, wiÜ der Handelsminister im Verwaltungswege eine Anordnung treffen, wonach ein Gewerbebetrieb, der durch rechtskräftige Ent- scheidung der VerwaltunJSgericbte als Fabrik erklärt ist, von der Heranziehung zu den Organisationendes Handwerks frei zu lassen ist. Gleichzeitig sollen die Regierungspräfidenten angewiesen werden, in aüen derartigen zweifelhaften Fällen a u f ein e B e i l a d u n 9 d e : HandwerkskammerndurcbdieVerwalsungögericbte hinzuwirken. Den Handwerkskammern wird damit Gelegenbeit gegeben, beim Verfahren mitzuwirken und eventuell auch Rechtßmiitel einzulegen.

Endlich kommt in Betracht, daß die hier in Rede stehenden Fragen kaum zu regeln sein werden, ohne daß man übersieht, wieweit gleiehzeitig etwa die Wünsche der Handwerker befriedigt Werden können, die dahin geben, die Fabrikbetriebe, die bandwerkömäßig auSgebildete Arbeitskräfte beschäftigen, anteilig xu den Kosten buanzuzieben, die die HandwerkSkammern für das Gesellen- und Lehrlingswesen auf- gewendet haben. In dieser Beziehung schweben statistische Erhebungen, die noch nicht zum Abschlusse gelangt sind.

Meine Herren, auch die Frage der Gefangenenarbeit ist gestern be- rührt worden. Wie der Staatssekretär, des Reichsjuftizamts am 23. Februar 1906 im Reichstage erklärt hat, soll dem Reichstage eine Statistik über Art und Umfang der Gefangenenarbeit mitgeteilt werden. Die statistische Erhebung ist durch ein Rundschreiben des Reichsjustizamts an die Bundesregierungen vom 19. Juli 1905 mit dem 1. Dezember 1905 als Stichtag in die Wege geleitet worden. Eine Zusammenstellung des Materials ist dem Reichstage und auch dem Reichs- amte des Innern "VÖ Nicht zugegangen. Die Vertretung der Sache im Reichstage wird bis auf weiteres dem Reicksjustizamte zu überlaffen sein.

Am!) die Aenderung der Gastwirisverordnung ist wiederum angeregt. Ick) kann nur wiederholen, daß kaum eine Verordnung des Bundes- rats so eingehend auch von den lokalen Instanzen in den einzelnen Bundesstaaten geprüft worden ist, wie gerade diese Gastwirlsverordnung, und wir konnten zu einer anderen Regelung schließlich nicht kommen. Wie Sie wiffen, wurde auch im preußischen Abgeordnetenhause ein Antrag gestellt, eine Resolution zu iaffen auf Aenderung dieser Ver- ordnung; dieser Antrag hat aber die Zustimmung des Abgeordneten- hauses nicht gefunden.

' Ick möchte nun noch einige allgemeinere Fragen berühren. Es ist hier wieder über die Schädlichkeit des Hausierbandels ge- sprocheu. Ich gestehe ohne weiteres zu, daß ein Teil des Hausier- gewerbes, soweit es sich auf das Angebot von Waren bezieht, eigent- lich .eine überlebte Einrichtung ist, ebenso überlebt meines (Erachtens Wké der “U“ßkößte Teil der Jahrmärkte. Jahrmärkte und Warenbausierer stammen aus einer Zeit, wo das Land noch sehr schwach bevölkert war, wo wir wenige Verbindungen batten; ießt kann man aber von jedem Teile des Deutschen Reichs in kürzester Zeit nach irgend einem Piave gelangen, wo wenigstens

? die mittleren und unteren Volksklaffen aUe ihre Bedürfnisse an Waren

für das tägliche Leben befriedigen können. Das; von den Hausierern vielfach auch mangelhafte, minderwertige Waren verkauft werden, mag richtig sein. Aber andererseits, glaube ich, wenn die verbündeten Re- gierungen fich entschließen sollten, eine Aenderung zur Gewerbeordnung einzubringen, wonach das Warenbausieren wesentliib erschwert oder ganz verboten wird, “würde sich kaum eine Mehrheit in dem hohen Hause für einen solchen Geseßesvorscksag finden; beim Haufierbandel

heißt es eben auch, jeder muß die Augen aufmachen für die Waren, die er kauft,

Es sind hier zwei Fragen erörtert worden, betreffend die Er- richtung neuer Reichsinstitute: erstens die Errichtung einer gewerblich- technischen Reichöanstalt. Darüber kann ich heute keine Auskunft geben, weil diese Frage noch so neu ift, daß sie noch nicht genügend vertieft werden konnte. Aber weitere Erörte'rungen haben schon ge- schwebt übe! die Errichtung einer chemisch-technischen ReiÖSansiali. Ick) [affe jekt den Jniereffenten meine Ansicht zu der Sache schriftlich zugeben; da aber die Frage auch in der Oeffentlichkeit so vielfach erörtert ist, möchte ick) beute einiges aus diesem Bescheide mitteilcn. Bei solchen wissenschaftlichen Anstalten liegt bei rein bureaukraiischer Organisation immer die Gefahr vor, daß die Personen, die an solchen Anstalten axbeiten und die wiffensebaftlickpe Forschung im Jniereiie der praktischen Industrie fördern sollen, ihre Fühlung mit der Praxis und der Industrie verlieren, und daß dadurch ihc Erforschungstalent und idre praktische Auffaffung der Dinge, ihr Verständnis dessen was die Iydustrie braucht, aÜmäblich verblaßt. Nehmen Sie einmai an: wir wurdewrein bureaukratisch eine chemisch-iechnische Reich§anstalt grunden; vergleichen Sie damit, welcbe Anregung ein Chemiker in eiztem großen industrieÜen Betriebe hat, wo er tägiicb auch die Be- durfrkiffe des Publikums kennen lernt, wo er täglich dan wechselnden Bediirfniffen der Industrie aus eigenstec Anschauung nabe tritt, wo er'taglicb neue praktische und technische Erfahrungen erwirbt. Nun wird_so ein HUF in das Laboratorium einer Reich5anstalt verpflanzt. Zunachst ist der alle'n diesen Dingen ein kleines Hindernis: hervor- ragende Techniker, hervorragende Chemiker bekommen Gkbälter i" der Industrie, die Sie nie bewiliigen würden (Sehr ricbkkq!) und die wir schon mit Rücksicht auf die anderen Veamtenkategorien nickt bewilligen können. Also gerade die becvonagendsten Kräfte für den Reichsdienst zu gewinnen, die man für ein solches Institut kraut“ wird außer“ -ordentlich schwer sein. Ick leide darunter, daß ich manchmal geradezu hervorragende Kräfte, die “5 Mich ben:?!“ f?r lden Reichsdienst zu gewinnen, nickt bekomznen kann, we es mr ncht möglich ist, ibnen eine Entschädiguns fur W- W fie Mn hifi?“- auf Grund des Etats zu bieten- Sehr viele hervorragende Krafte konnte ich deshalb für den Reicbsdienft trois langer Verbandlunßen nicht gewinnen. Außerdem leide ich auch darunier, daß biswÜlen