1907 / 91 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Justizminister Dr. Beseler:

Der vorliegende Geseßentwurf ?ntspricbi dsn Erklärungen der Stac-Wregierung bei der zweiten Etatsberatung. Es handelte sicb nun bloß darum, den gesevgebetischen Gedanken auSzugestalten und in die Form eines Entwurfes zu kleiden. '

Der Grundgedanke ist, den Richtern erster-Insianz die Dienst- aiiersstufen zu gewähren, weil diese Art der Geballßregulierung, wie allgemein anerkannt wird, wesentliche Vorzüge hat vor der jeßigen Einrichtung. In dem Geseß ist dies nur mit wenigen Worten aus- gesprochen, und deshalb ist die Denkschrift beigefügt, weiche die Herren Redner heute schon mehrfach erwähnt haben. In dieser Denkschrift ist dargestellt, wie die Gehaltsstufen nach der Meinung der Staats- regierung zu regeln sein werden, und es wird davon auSzugeben sein, daß, indem das hohe Haus sich jetzt auch mit dieserDarlegung befaßt, dies für den nächsten Etat grundlegend sein wird.

Neben der Einführung der Dienstaltersstufen ist aber auch das Bestreben maßgebend gewesen, die Richter erster Instanz

im großen und ganzen den Verwaltungsbeamten, Welche die- selbe Vorbildung wie sie erfahren, gleichzustel1em Deshalb ist das Höchstgehalt von 7200 „M in Vorschlag gebracht.

Nachdem sämtliche Herren Redner sich im allgemeinen zu dem Geseßentwurf zustimmend au5gesprochen haben, werde ich nur mit wenigen Worten noch auf Einzelheiten zurückkommen, die ibre Erledigung in den Kommissionsberatungen finden werden. Es ist da hervorgehoben worden, daß die Anrechnung der Affefforen- zeit von 5 und 2 Jabrén viellkicbt nicht glücklich gewählt wäre und anders ger-xgelt werden kökxnte: etwa auf 4 und 3 Jahre. Die Vor- !age ist gefertigt auf Grand der Erfahrungen, die sich in den leßten Jabren ergeben haben?" Es wird in der Kommission zu erörtern sein, ob eine Aenderung angezeigt sei.

Ferner ist bemerkt woiden, es wäre vielleicht bsffer, das Anfangs- gebalt der Richier auf 3600 „M zu erböben, Ick) möchte darauf erwidern, daß die GeseheSVoriage nicht die Bedeutung einer ailgemeinen GeballSaufbefferung für die Richter baben sol], sondern daß sie die Gleichstellung der Richter erster Instanz mit den Verwaltungsbeamten bezweckt, und daß die Einführung der Disnstaltersstufen unfer Er- böbun'g der leßten Gehaltsstufen diese Gleichstellung berbeifübren soi]. Dadurch erledigt sich vielleicht manches, was heute von einzelnen Hsrren Rednern an Wünschen geäußert worden ist-

Eins möchte ich noch hervorheben. Der Gedanke, daß den Senatspräsidenikn, OberstaaiSanwälten und Landgerichtspräfidenten schneiier, als jeßt, böbere Gehaltssiufen zu gewähren seien, ist mir durchaus sympathisch. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Beamtenkategorien “viel zu spät in den Genuß der Höchstgebaltsbezüge gelangen, nicht_ weniße überbanpf nicht. Es ist deshalb erwägenSwert, einen Modus zu finden, um Besserung zu schaffen. Dazu ist aber das jest zu be- rateade Geseß nicbt bestimmt, dagegen wird sich vielleicht im Nabmen des Ctatögeseßes ein Weg finden lassen, etwa in der Weise, daß die erste Gebaltßstufe von 7500 „ii gestrichen wird. Jedenfalls wird die Justizverwaltung die Frage in ernstefte Exwägung nehmen.

Es ist auch betont worden, daß die'Staaisanwälte nicht besser zu fteÜen seien, als die Richter. Das ist auch nicht beabsichtigt, und ich glaube nicht, daß es nötig sein wird, dies im Geseß besonders zum Ausdruck z': bringsn. Die Justixverwalfung sieht auf dem Standpunkt, daß hier durchaus Gleichheit herrschen sol], und es Werden daher die Dienstaiiersstufen der Staatsanwälte demnächst, Wenn das Geseß zur Annahme gelangen wird, im Etat ebanso vorgeschlagen werden, wie es jeßt für die Richter vorge- sehen ist.

Eine Erhöhung des Anfangßgebalts, wie sie angeregt wordkn ist, auf 3600 „“ wüxde eine Mebrxxusgabe von LE Millionen bedeuten. Das würde eine wescnilicbe GebaliSaufbcfferung sein, und an solche ist in dem vorliegenden Geseßentwurfe nicht gedacht.

Wenn die Vorlage in die Kommission Zehen wird, so darf ich hoffen, daß dort eine Vereinbarung über die cinzelnen Punkte, über die noch keine Uebereinstimmung herrscht, zu erreichen sein wirdsund ick) vertraue, daß auch die Kommiifionßberatung demnächst ein Er- gebnis fördern wird, das dann hier im boben Hause allseitige Zu- stimmung finden wird. (Bravo!) .

Damit schließt die Debatte.

Die Vorlage wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

In erster und zweiter Beratung werden de_r Geseh- entwurf zur Abänderung des Geseßes uber den Erlaß polizeilicher Straiverfügungegwegen Ueber- tretungen von 1883, der lediglich d1e formale_ Be- deutung hat, daß die Polizeiverwaitungen auch gegen Milliar- onen Géldstrafen eventuel! in Haftstrafen ummajzdeln konnen, owie dcr Geseßentwurf, betreffend die Bildung o,on arochialverbänden in der Provtnz SchleStmg- Holstein, ohne Debatte angenommen.

;Darauf seßt das Haus die Beratung des Etats des Ministxriums der eistlichen, Unterrichts- und Medtztnalangelegenéciten in dem Kapitel der höheren Lehranstalten fort und verhandelt zunächst über den Antrag der Abgg. Cassel (sts. VOMP), Dr. Friedberg (ul.) und Broemel (frs. Vg .):

.die Regierung zu ersuZJen, eine Gleichstellung der Oberlehrer an den höheren Lehranstalten tm Gehalt mit MtrkienYerwaltungsbeamtt-„n und Richtern zu be-

Der Abg. Dr. von He debrand und der La a kon. beaniragt dafür folgende assung: s ( s) die Regierung zu ersuchen, im Rabmen der demnäckpst bevorstehenden allgemeinen Neuordnung der Beamtengekälter eine

Gleichstellung der Oberlehrer an den höheren Lehranstalten im

Gehalt mit den Verwaltungsbeamten und Richtern zu erwirken.

Bexichterstatter Abg. Dr. von Savianv (Jean.) teilt aus den Kommissionsverbandlungen mit, daß der Antrag Cassel bereits der Kommission vorgelegen, und man fich dort entschlossen habe, die Entscheidung Darüber bis zur Isieuregelung der gesamten Gehaltsfrage

1 us u 6 en aÜkrYTLHZZÜYZnskTTJJXLT HVÉZPF; Unser Antrag sieilt keine neue und une-höré0 Forderung. Bei dkr Wichtigkt'kk dsr FWS W" W "Uk meiticr ÜebérraskhUkl-J UW MWM BMWA" Ansdruck'gkbcn, daß dke Kbniaiicbe StuatßrcaiermÉ: Fiét'1“?ertYNziTissteeiiltikantibeseXeijSZZ 801" d“ RM ds Abg. (1 1 -er M' isier der aeisiliéhen :c. betreten nach einigan Minuten der M , 4 K - issare den ' D . UM Stadt und se-n» "mmm

YiZY'eslleZFn Es 1:wkrden Von dem Lebrejstand'fur dk? hohexen g ' 1 en vxrlangt, um diese

W ff Fibixlkan-cbtd bloß Zeöntmsß sundSiaid sLLt nicht nur eine muh- e er u zu ver rx en; reer : selige undgexeduldige Arbeit voraus, sondern er MUß sich auch fur

die verantwoxtungsvolle Bildung 'der Jugend aus der Höhe der Zeit nach alien Richtungen bin mit semer Gesamtbildung befinden. Schon der Unterrichtsmini-ter Eichborn hat deshalb die Gleichberechtigung der Lehrer und Riäoter anerkannt, ebenso der Minister Flottwei] 1849 und eit dieser Zeit eine Reihe von verschiedenen Ministern; vor

35 abren bat die Staatsregierung in ihrer Gesamtheit diefes Verlan en als

berécbtigt angesprochen. Im Verlauf der Entwi lung ist es aber leider anders mit der Anerkennung geworden. Die Oberlehrer wurden 1879 sogar im Maximum

gegenüber den Richtern zurücigestellt, nachdem sie bis dahin nur im Minimum des Gehalts eine Vérschiedenbeit aufgewiesen hatten, Der Unterrichtsminister Bosse hat in einem Schreiben es sich später zum Vorwurf gemacht, daß er es wegen der Nichtgleichsiellung der Oberlehrer mit den Richtern nicht habe zum Bruch kommen lassen, und er meint in bezug auf den Finanzminister von Miquel, der die Lehrer mit ihrem Jdealißmus vertröstet habe, daß sie doch nicht als Schubpußer behandelt werden soÜten. Auf der Schulkonferenz von 1901 hat Geheimer Rat Hinzpeter die Forderung als eine überreife bezeichnet. _ Was nun das Argument anlangt, daß Richter und Verwaltxmgsbeaxnte HoheitSrecbte im Gegensaß zu den Lebxern auSzuuben hatten, so gehe ici) darauf nicht weiter ein; die Aufgabe, emes'böberen strers für die Bildung unserer Jugend ist eme gletchwichti 2, sie ist auch ebenso“ schwer, wenn auch der Oberlehrer nur ein xamen zu bestehen Hat; denn dieses eine Examen ist enthrechend schwieriger. Unsere Forderung ist eine so alte undfgerecbt ertigte, daß man sie nicht weiter verschieben kann; wird mc-„m Antrag erneut an die Budgetkommission zurückverwiesen, so ist es doch beffer,„ daß das vom ganzen Hause aus geschieht, als wenn es sich nur um emen- von mir in der Kommission gestellten Antrag handxlt. Es ist nötig, daß unsere Lehrerschaft nicht bloß idcell boch- geschast'wird, sondern daß das auch materieü anerkannt wird. Der Minister Eickhorn bat sch9n_ in den 40er Jahren gesagt, daß ibn diese Angelegenheit niaYt eber ichlafen lasse, als bis der gedachte Kweck erreicht sei; es, andelt sich um eine Ehrenschuld des preußischen Staats, die mchkt bloß im Interesse der Oberlehrer, sondern des ganzen Volkes erfullt werden muß.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Nach den umfanqreichen Ausführungen des Vorredners kann ich mich auf eine kurze Erklärung beschränken. Die Erregung unter dcn Obeclebrxrn geht auf eine71ängere Reih? von Jahren zurück. Die Beschwerdepunkte der Heeren richten sich wohl weniger auf die materielle Lage, als daraaf, daß ihrem Stande nicht diejenige Bedeutung zuerkannt wird, die ibm nacb jeiner ganzen Vorbildung und Leiiwng zukommt. Ich habe für ein derartiges Empfinden ein gewiffes Verständnis. Es hat viel Wahrheit für sich. Wir sind in Preußbn aliardings gewohnt, diejenige Täiigkeit, die von der Obrigkeit der Verivaltung ausgeübt wird, als gavz basondere zu betrachten, das wird bis zu einem gewissen Grade auch immer so sein, aber die Entwickkung der neuen Zeit hat ja auch der Tätigkeit in Handel und Industrie eine unendlich viel größere Bedeututtg für unser ganzes Volkswesen zuerkannt als früher; ich erkenne das durchaus an; aber dann müssen wir dieselbe Anerkennung auch gegenüber jenen Faktoren betätigen, die die geistige Ausbildung und die Gesamterziebung unseres Volkes zu fördern haben. Wenn man dieser Fkage so geganüber- steht, so ergibt sich daraus die grundsätzliche Konsequenz, daß im

rinzip für die Oberlehrer und für die Richter eine gleiche orm geschaffen werden muß; es ergibt sich aber nicht daraus, daß eine abiolut zahlenmäßige Gleichsteuung erfolgen muß, es soll nur rundsäylicky diese Gleichstellung ausgesproäpen Werden. Jaber! wir unseren Antrag eingebracht, nach dem „im Rahmen" der bevotstehenden Neuordnung der Beamtengehälter eine (Gleichstellung der beiden Beamtenkategorien erfolgen soll. Die Annahme des Antrages Cassel wird schon deshalb nicht gut möglich sein, weil wir dadurch für die beabfichtigte Neuordnung etwas Bestimmtes" estlegen würden, und wir haben ja die Regierung ersucht, uns u er diese Neuregelung einen 'orgcmis en Gesamtvorschlag zu ma en. Unser Antrag könnte eine viellei teinstimmige Annahme der endenz des Antrages selbst herbeiführen, und ich glaube, daß das von „großem Werte sein würde. Sie- sehen aus meinen Worten, das; uber die Weréschäßung der Oberlehrer hinsichtlich „ihrer Ausbildmxg und sozialen Wirkung keine MeinungSVerschiedenhctt b€r1scht.

Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal- angelegenheiten Dr. von Studt:

Meine Herren! Daß ich in der vorliegenden wicbtigcn Frage die Interessen meines Refforts sich mit Nachdruck und nicht ohne Erfo[g vertreten habe, das wollen Sie gefälligst aus der Tatsache entnehmen, daß ich in den Jabren 1901 and 1902 und dann wiederholt Maß- nabmenberbeigkfübxt habe, die im Wege der fortgesetzten Ergänzung des Normalbesoldungßetats sowie der Bestimmungen über die Pflicht- siundenxabl, das Dienstalter, die Rangverbältniffe und die Verleihung des Profeffortitels Schritt vor Schritt eine Aenderung zu_ Gunsten der Oberlehrer zur Folge gehabt haben.

Meine Herren, die von der Königlichen StaatSrcgierung hier in Aussicht genommeaye Neuordnung der Besoldungsverbältniffe der“ Richter batte zur selbstvexständliäyen Foige, daß die Frage der Be- soldung dcr Oberlehrer von neuem in Fluß kam. Es sei mit ge- stattet, in cinem kurzen geschichtlichen Rückblick zanäébsi hervorzuheben, daß die jeßige Höbe des Anfangs- und Endgebaltes der Ober- lehrer auf den im Jahre 1897 bei dcr aligemeiwen Aufbesserung der Beamtengebälter won diescm hoben Hause gefaßten Beschlüssen beruht. ch möchtc dies namentlich hervorheben gegenüber einer Be- merkung, die Vorhin der Abg. Cassel hinsichtlich des bistorischen Ent- wickelungManges dieser Frage gemacht hat.

Damals hatte die Königliahe Staatörkgierung für die Oberlehrer ein Gehalt von 2700 „Fi bis 6000 „M einschließlich der festen Zulage und für die Richter ein soiclxes von 3000 bis 6300 „Fi vorgeschlagem sodaß sowohl im Anfangs- wie im Endgebalie der beiden Kategorien nur ein Untsrschied von 300 „Fi sich ergeben haben würde. Nun, meine .Herren, wurde bei der Erörterung der Vorlage in diesem hohen Hause eine Aenderung zum Nachteile der Oberlehrer vorgenommen. Es wurde nämlich beschlossen, das Höchsigebait der Richter statt auf 8300 auf 6600 „M zu bxmeffen, während es hinsichtlich der Oberlehrer bei dem Saß von 6000 „M verblieb. Seit 1897 sind nun MShrere Nachträge, und zwar die Von 1899, 1901 und 1902 zum Normal- besoidungsetat zu Gunsten der Oberlehrer hinsichtlich der festen Zulage von 900 „;ck und der von 24 auf 21 Jahre herabgeseßten Aufsteige- frist beschlossen woxdkn; unberührt sind aber stets dabei die An- fangs- und die Endgebäiier der Oberlehrer geblieben. Nunmehr ist für die Richter die Einführung des AiterSzuiagesyst-sms und die Er. böbung des Endgebalts von 6600 auf 7300 „M nach den Verschlägen der Königlichen StaatSr'egicrung in Aussicht genommen.

Es ist Ihnen bekannt, kaß über anderwsiiige Gehalts- regulierungen für weitere Beamtenkatcgorien verhandelt wird. Die Unterrichtsvetwaltung hält fich ,dabei gegenwärtig, daß im Zusammenhange biermit auck) bezüglich der Oberlehrer eine Neuregelung stattjufinden haben wird. Welche Vor. schiäge in dieser Rickylung demnächst zu machen sein werden, darüber vermag ich leider heute eine Etkiäxung nicbt abzugeben, da die Verhandlungen der Königlichen Staakßregierung über diesen Gegen- stand noch schweben. Zunächst wird sich Gelegenheit bieten, diese Frage

. Neuordnung der Beamtenbesoldung zu prüfen.

in der Budgetkommiifion bei den Beratuuqen über eine aügeMeine

Ick; bitte Sie, |ck)

Deshalb *

deffen versichert halten zu woklen, daß ich, wie in früheren Jahren, auch jekt das berechtigte Interesse der höheren Unterrichtßanstalten in dieser bedeutungsvollen Frage im Einvernehmen mit der Königlich?" StaatSregierung sorgfältig vertreten werde.

Ick) darf den Ausdruck der Hoffnung hinzufügen, daß die beUÜJM Verhandlungen dieses hoben Hauses die diesseitige Stellungnaßme i"

der.voriiegenden bedéutungsvolien Frage wesentlich unterstüßen werden- (Bravo !)

Ab . Dr. Dittriä) (Zenit): Ich will nicht guSeinanderssßent- warum Früher in diesem Hause ein gleicher Antrag geschettert ist, um Ui alte Wunden wieder aufzureißen, zumal sich unsere Anschauunßen (? diesem Punkte allmählich genähert haben. Nock) i. J. 1900 spra Mmisterialdirektor Althoff von unerfülibaren Wünschen der OK?; lehrer, er sprach aber doch die Hoffnung aus, daß in der KUW" MUMM die Gleichstellung mit den Verwaltungsbeamten und lÖM herbeigeführt Werden könne. Wir m€in€n, daß jeßf ber ZKF “„ bazu gxkoznmen sei. Meine Freunde sind mit dem Antrage ai?“ im Prinzip volikommen einverstanden, wir geben aber „noch we unix verlangen, daß aUe Veamjen mit glkicher Vorbildung lb?" Zleixher Vorbereitungßzeit gleichgestklit werden müssen. t der ubrigen Rednern erkennen wir die hohe Bedeutuna des Standest ng böhercn Lehrer an, und Weil meine Freunde diese hohe Bedeuuung allen höheren Beamtkn beimesfen, wünschen wir die GleiÖFte uen der Beamten mit gleicher Vorbildung. Nach den Erklarungen dss Abg. von Heydebrand können wir dessen Antrag nicht WÜwÉZs, folgen, denn wir wünschen eine Gleichstellung nicht nur im Öl) Lr - gehalt, sondern auch in den anderen (Gehaltssäizen. Wenn Wik i "en auch für die gleichzeitige Vébandlung dieser Frage und der aUgsmsÖH Geboltsfragen sind, so emprblen wir damit keine dilaiorisch? "ck handlung, im Gegenteil, die Regierung muß sobald wie mog * mindestens im nächsten Herbst al1e diese Gehaltsfragen regeiy- An- Abg. Dr. Röchling (ul.): Meine Freunde sind von LEH“ ten hänger der GléicbsteÜung der Oberlehrer mit den Verwaltungsbkamm, und Richtern gewesen, wie unsero Redner schon bei frühekez1 ©? Fing- bciten, z. B. 1896 dsr Abg. Seyffaxdt und später Herr «Ömlcehmik- qußgefübrt haben. Leiber ift damais ein solcher Anika? SVO"? ding abgclebnt worden, aber der dumalige Kultusmmiker

. ' 9 hat sich doch sympathisch daruber auszgesprockyen. Die Regierun- bat aiso die grundsäleiche (Gleichstellung als berechtigt „TJ„-

erkannt. Bisher konnte man gegen die Glei stellung nur ein")?" daß es an dem nötigen (Geld fehle, und daß eZ) bei den Richter" an de Dienstaltersstuierx_fable. Die Niéhter erhalten jeßt die DiWZZde, stufen, und nun Ui kein Grund mehr, die Gleichstellung zu ver na aks Allerdings kommkn die Oberlehrer etwas früher zur AnskéÜTt war- die Richter, abex es hat auch Zeitkn gegeben, wo es mußkkehg Di»: Nebenberdtenstk, die literarische Tätigkeit, die „it""we, Pensionären usw. seitens der Oberlehrer kann nicht angéUk)rt e wick); im Gegenxeil, die Lehrer soUten so gestellt werden, daß. J er n Nebenbecdtenste nicht brauchen. ' Die vielen Ferien der Lk '! ionik lediglich eine Komvemation dafür, daß der Dienst" der Nbrevendabl ein besonders scharfer ist. Man weist auf die gerinae SMj wenige dkr Oberlehrer hin; gewiß, in der Schul?- si en sie mir wissen" Stunden, aber sie babkn doch sehr viel Haußarbet bei der e gdek haften Korrektur der Schülerarbeiien, zumal bsi dx: Uebelfu unaitiße Klassen mit 50 und mehr Schäkern. Das ist eme ganz" SFW?“ Arbeitsleistung der Oberlehrer, die man mit beru fi Wir muß, wenn man von d(r geringen Stundanabl spriék- als haben im ganzen nur 649 höhere Stellen fur die Ober ekaMer“ Scbulräte, Direktoren usw. In dieser Hinsicht sieben die l'tett» viel günstiger. Wenn man davon spricht, daß dre Sache w?-1 u- Konsequenzen haben würde für andere Beamtenkategorien, wie V? 11 ins ektbren usw., so müssen eben auch die Gehälter di ser Kategorie ver effert werden. Uebrigens wird jeder Beamte das Bestreben haben, in eine höhere Stelle aufzurücken, auck) wenn damiZ kext! Ybereß Gehalt verbunden ist; so glaube ich auch nicht, daß es fur die Steileilz der OberlandeßgerichtSräte und Landgerichtsdirektoren „an Bewerbe : fehlen wird. Wir können also die' Bebeyken gegen die Gleichftsli „, * der Oberlehrer mit den Ricbtern nicht teilen. Der Abg. Von H; “T brand bai séinkn Antrafg eiwas eingefcbränkt, ivcnn ck_iagte, das; Wie eine unbkdinzzte Gleichs SUUUJ nötig sei, daß „man vrslmebr qui dr geschichtliche Entwickiung Rück|icht nehmen muL'e. ,Ich bm ckng etwas bsdenklicb, wenn man etwas mit der ges rchiitch€n Entzvtckluyer beg7ündet; man muß sick) doch viel mehr nach den Criorderntsssn,sch Gegenwart ricbten. Der Antrag bon Heydebrand an sich istunssymvatbider“ aber meine Fréunde meinen, daß die Forderung der Gieichitxüunß enn“ Oberlehrer so dringend isi, daß diLsL Frage auch gcböst Werden mußte, wm _ es nicht zu einer allgemeinen GsbaiiSregulinung fur alle Beamkcn konrliicht Aber praktisch ist der Quierschied gegenuber dem Antrag Cassel un bedeutend, beide Anttäge werden suf daSseLbe hinauskommsn- stwe dssbalb können wir auch daiür stimmen. Jeder Stand HU dt Bürde, aber man mus; sagen, die Nichte); entscheiden über Fragentwn- Gegenwart, in der Hand der Lehrer [iLJT die Z“»:kunft der Nad die Die Lehrer bilden uns die Truppen für die Zukunft aus, si? i'm Fübte:, deshalbmüffen wir sic: aucb beffer stellen, ich Ministerialdirekwr Föriter: Dem Antrag Heydebtanb kannall- durchaus zustimmen, daß die Frage nur im Rahmen der klich genwinen GebalWregelung gslbii Werde. Es wäre beds" z“ in diesem einen Punkte hier einen ganz bestimmten BesÖYUßi en faffsn, ehe man w.?i , welchs Konsequenzen er für die: “ubs?" Beamten haben wird, und „wie weit Ts überhaupt möglich isse wird, bei der allgemeinen Gehaltsaufbefferung die Bedarf?" der Beamten zu befriedigen. Der Antrag erhöht das Ends? die der Oberlebrcr um 1200 „M; sie bekommen jetzt 6000 bin- Regierungßraie 7200 „Fi. Es wäre* falsch, sich der Illusion hne zugeben, daß „eine so bedeutende Aufbeffzrung um 20 910 ober“ Folgen für dre übrisen höheren Beamten sein würde, Die Oder iehrer stUd [WUK außer “(JLU Richtkm die bestbesoldeten Beamte? die oberen Instanzen; nur die Richter smd beute besser geile keis" Oberlehrer, und der Beschluß des quses Von 1897 bat sogac.dchlug Unterscbied noch um 300 „M bürschärft, denn die Regierun s die dazvals ein Endgkbalt für die Oberlehrer von 6000 „zz, ükch„x Nthter von 6300 „FC: vor, das Haus beschloß aber für die R0 „Fi- 66'“0 “M3 erhöhen S“ _das Endgehalt der Oberlehrer Um 120 ngen so" Werden auch die ubrigen Bebmtcn erbxblicbc VskbkffekuNuf- wunschen, und dann Werden Auch die mittleren Bxamten weil?“? ein? besserungen verlangen. Ein solcher Beschluß für eine eins die Beamtenklaffe „kann also ganz enorme Konsequenzen ba e" „m sogar eine Erhohung der Steuer notwendig wachen könnlrl- ckz- itzt auch eine, Verb- erung nötig ist, [9 ist es doch bedenkli, , dis grgenrvarttgen ?adium, wo dis Konsequenzen aucb uescbWß Steuerkraft des Volk-xs noch Nicht zu übersehen sind, einen würde. zu fassen, der zudem auch Konsequenz?" für die Kommunen Haben e Ek“ Die Kommunxn sinb ichon überlastet. Bescbiie en Sk? dicsböbem höhung, so mussen Sie auch die (Gehälter der Reg erungsrate sk esteut mid dann kommet] wieder die Richter und wollen wieder gleiehe?) ver“ sem, und Mun die Richter erhöht sind, kommen die Lehrer "ex („Inde- langen Gietcbsieliung; so ist das schließlich eine Schraube ob? sags"- ng' Vorster (Moni): Die Mehrzahl im HUUse wir dürfen- daf; dre Bedenken des Finanzkowmiffgrs uns nichs abhalten wiss.“, , auf dem Wege der_ Anträge voranzuschreiten. _ ei; e exngZe welche Konsequenzen wir damit übernehmen, auch fursehr viel fix

Sleuererböbuv, i ) d schon d die Aufbefferugng d“ KOMM" '"" S““ e ck durcbeine

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Freunde halten die G1" , Oberlebrcx "'" " woltungsbeamten und KYFYngfüxerducchaus wunickiekvaexnisckic" notly-ndia- und zwar nicht auf dem Wege ein“ ?“" 1eichstc"""“ YMÖÜLÜUUJ- sondem im Prinzip überbauvt'MjßbTrbältnis J“??? 1 nofivend , Mi: fich ein schr€iendes el ifi?

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