1907 / 99 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen NeichSanzei «49? 99. _

(Schluß aus der Dritten Beilage.)

ZUUäcbsl kommt im allgemeinen nicht mehr der dreijährige Durchschnitt zur Anwendung, sondern das Ergebnis des leisten “bkks; dann sind die Abzüge für die Kinder zugelassen, die Abzüge "Jeaen der Grund- und Gebäudesteuer usw.; auf der andern Seite ist die Besteuerung der Gesellschaften mbH. neu hinzugefügt. Wie sich ?“nach das Ergebnis 111 11119 1111919 steam wird, läßt srcb noch nicht übersehen, zumal in exbeblichem Maße auch mit Berufungen ge- rechnet werden muß. Aber das glaube ich jeyt schon sagen zu können, daß das Ergebnis fieber ein günstiges sein wird, und daß man wohl Yamit rechnen kann, daß 6, 7, vielleicht auch noch etwas mehr Millionen uber den EtatSansaß verfügbar sein werden,

Mein: Herren, wir wollen Ihnen vorschlagen, diese Summe den 3Millionen hinzuzufügen, und wenn wir dann den Pensionsfonds, was wohl angängig sein wird, um eine Kleinigkeit kürzen, würde sich ein

ÜWJ von inGgesamt 11-12 Millionen Mark ergeben, der genügt, "UM Unterbeamten, soweit ste nicht an fich schon aufgebeffert sind, in diesem Jahre eine antizipiert: Geballözablung von 100 .“ zuteil wilden zu lassen. Damit würde dem Antrag der Abgg.Fiscbbeck und

77- binfichtlicb seines ersten Teils entsprochen werden, Ick)

75"! mich, daß es möglich ist, weil ich gerade den Unterbeamten die Aufbesserung in diesem Jahre besonders gönne, und ich glaube, as ganze Haus wird derselben Ansicht sein.

Meine Herren, nun geht der Antrag Fischbeck und Gen. weiter; fie Wünsähen auch den mitTleren Beamien in diesem Jahre eine Zu- [age Von 150 „;ck zu gewähren. Meine Herren, fo erwünscht es mir ein würde, auch den mittleren Beamten noch in diesem Jahre eine Gkbaltsaufbefferung zuteil Werden zu lassen, so stehen dem doch sehr erheblich? Schwierigkeiten im Wege.

Ick darf zunächst erwähnen, daß die Gewährung einer solchen GehaltSzulage einen Kostenaufwand von 18 bis 20 Millionen ver- Uksachen Würd€ (hört, hört!), und daß es doch schlechterdings an Deckungsmitteln dafür fehlt. Meine Herren, wir sind nicht in der Lage. so wie im Reich zu operieren und einfach die Ausgaben auf un- ßedeckte Matrikularbeiträge zu verweisen, sondem nach der strengen Und soliden Finanzwirtschaft in Preußen müffen die Deckungs- mittcl für die AuSgaben sofort beschafft sein, und ich

"würde genötigt sein, noch in diesem Jahre mit einer Erhöhung

der Einkommensteuer an das bobe Haus beranzutreten (bört, hört), der im nächsten Jahre eine abermalige Erhöhung der Einkommen- steuer folgen würde. Denn daß die Gehaltserhöhung in dem nächsten Jahre nur auf Grund einer nennenswerten Erhöhung der Einkommen- sieucr erfolgen kann, das habe ich bier schon wiederholt angesprochen. (Hört, hört!) Wir würden in die, wie ich glaube, im allgemeinen sebr unerwünschte Situation kommen, jest eine partielle Erhöhung der Einkommensteuer vornehmen zu müffen und dann abermals lm 1lesien Jahre in noch weiterem Maße eine solche. (Sehr richtig!) alaube, meine Herren, man muß bemüht sein, ein derartiges, für ck Land unerwünschtes Ergebnis zu verhüten., "MDM kommen einige weitere Umstande, dre, wie ich glaube, der den "ischen Regx-lung für die mittleren Beamten entgegenstehen; sei "“ Meine Herren, ich muß es als eine mechanische Regrlung be- “"Men, wenn jedrm mitjleren Beamten ohne jede Unterscherdung der W “l"?" Klassen von Beamten dieser Saß von 150 „;ck gewährt kkden soll. boheEsiüin der Bubgetkommisfion und, wie ich glaube, auch in diesem doch nb Hause der bereéhtigte Wunsch auSgesprocben worden, man möchte keit „„es der A"Besserung der Gehälter endlich mit der Mannigfaltig- er her??: verschiedenen Beamtenklaffen aufräumen. (Sehr richtig !) klaffen im“ wie ich glaube, nicht weniger als 180 verschiedene Gehalts- rund 140" dem Etat, allein für die mittleren und oberen Beamten Gehaltsklaffen. Unser Streben muß dahin geben, bei der "Mme " der Bezüge der mittleren un" soweit fie in Betracht "- auch der oberen Beamten die unendliche Mannigfaltigkeit ei"ißenncrßen zu beseitigen und größere einheitliche Klassen widerst iesex organischen Regelung würde es natürlich sebr reben, wenn 1th alle Klassen gleichmäßig mit einem Satz von * J bedaÖÜ würden. läßx am kommk, daß fich im Augenblick noch nicht übersehen ahLeau-f Welche: Grundlage und in welchem Rahmen im nächsten Und überhaupt eine Aufbesserung der Bezüge der mittleren duréhf-soweit es erforderlich ist, der oberen Beamten sich wird beserubre" lassen, und ob man insbesondere diese Auf- schlieéjtng an die Gehaltssäße oder an den WobnungSgeldzusÖuß an- Snv; ' “Bekanntnab läuft ja am 1. April des nächsten Jahres die aua) 'iceklaffeneinteilung im Reiche ab, und es sind im Reiche und n Preußen eingebende Erhebungen darüber veranlaßt worden, stellenfich die tatsächlich bezahlten Mieten zum WobnungSgeldzusrhuß erv'" glaube, man wird dazu kommen, eine Revision der Zcenaffeneknkkiwus Vorzunebmen. Sihließt man sich an die “LeksaffeneiWklUng oder, wie man künftig richtiger sagen Wird- orzue Wobnungsklaffeneinteilung an, so würde man den großen Und mg “"ÜÖLU- daß die GebaltSaufbefferung nicht ganz gleickmäßig maßen “Hanisch dUkch die Monarchie erfolgt, sondern daß man einig'er- WMQ ie Ikoßk Verschiedenheit in den Teuerungsverbältniffen beruck- éxe ' Es wurde ?ck ferner vielleicht ermöglichen lassen, bei dieser 11 Ixnbeit einem Antrag stattxugeben, den der Herr Abg. Schmedding sus „ffndere Mit ihm schon bei der Aufbesserung des WobnungSgeld. [Öledenes der Unterbeamten gestellt haben, daß nämlich eine ver- ?rjenj e Behandlung derjenigen Beamten, die Familie haben, und i FSL",- die keine Familie haben, eintritt; denn daß bei Beamten on “MÜL-quenjlich bei Beamten mit einer erheblichen Anzahl bei unvndern, das Aufbesserungsbedürfnis unendlich viel größer ist als ika erl)eirateten Beamten, liegt auf der Hand. (Seb: „richtig! . xknt-rmw) Lebenbxskteme Herren, das find sehr sÖWLLWkegende Fragen, die der ein- e" Prüfung bedürfen, und ich glaube, Sie alle werden mit

Vierte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 24. April

uns den Wunsch haben, daß wir nun nicht ein flüchtiges Werk schaffen, sondern ein Werk, das sorgfälkig durchdacht ist und eine Reibe von Iabren und hoffentlich länger halten wird. Diesecsorgfältigen Durch- arbeitung der ganzen Sache würde es hinderlich skin, wenn man jeßt mechanisch mit einer Gewährung von 150 .“ vorgeben wollte. So sehr ich nun auch wünsche, für die mittleren Beamten noch etwas weiteres tun zu können, so glaube ich doch, daß es aus dringlichen, fachlichen Erwägungen geboten ist, dies, wenn ich so sagen darf, nicht aus dem Handgelenk, obne Prüfung der Verhältniffe im einzelnen zu machen, sondern dies einer sorgfältig durchgearbeiteten Aufbesserung für das nächste Jahr zu über- laffen. 23 Millionen plus 8 Millionen, die binzutreten werden, also im ganzen 31 Millionen in den Etat eingestellt. Diese sieben im Etat, ob die Jahre gut oder schlecht find. 31 Millionen sind doch eine recht erhebliehe Sache, und wir werden auch im nächsten Jahre auf Grund sorgfältiger Vorarbeiten mit der Aufbesserung der mittleren Beamten an das bobe Haus herantreten können. Ich glaube, das empfiehlt sich in höherem Maße, als 1th mrchanisch mit der Auf- befferung der mittleren Beamten um je 150 «M vorzugeben.

Ick) kann also nur sagen, daß dem Antrag Fischbeck hinsichtlich seines ersten Teiles entsprochen werden soll, daß aber sachliche Be- denken ernster Ari entgegenstehen, den Antrag auch hinsichtlich seines zweiien Teiles durchzuführen, daß wir aber bestimmt die Aufbesserung der Bezüge der mittleren Beamten für das nächste Jabr in Aussicht genommen haben _mit der Erhöhung der Einkommensteuer, die not- Wendig ist, um die nökigen Mittel hierfür zu verschaffen, (Bravo!)

Abg. Freiberr von Erffa kons.),: Die Nationalliberalen hatten seinerzeit beantragt, eine besondere ommtsfion fur die Frage der Beamten- aufbefferung einzusetzen, und es wurde bop dem _Abg. Dr. Schroeder. Cassel gesagt, daß in einer solchesn Kommtsfion dre Beamtenpetitionen ganz anders behandelt werden wurden. Das beißt also, daß fie bisher in der Budgetkommission falsch behandelt seien. 'Als lang. jähriger Vorsißender derselbcn muß ick) drm widersprechen. Herr Schroeder batte sick) auf das Material eines Jahres gestützt, man muß aber dock) eine Reihe von Jahren die Tätigkeit einer Kommission verfolgen, um sie beurteilen zu können. In einem Jahre konnten die Petitionen nur aus besonderen Gründen nicht erledigt werden. Im Jahre 1904/05 hat die Kommission 1410 Petikionen er- ledigt und nur 130 nicht erledigt. Im Jahre 1906 bat die Kom- missiorrauc'h zwtschen Ostern und Pfingsten, wo man lieber in den Zoologischen Garten oder in das naffe Dreieck geht, 7 Siyungen ge. balte'n, Im Jahre 1906. wurden allerdings nur 284 Petitionen erledigt und 344 nicht erledigt; das waren aber sämflick) Petitionen von Eisenbahnbeamten und darunter 249 Von Telegrapbisten alle mik demselben Wortlaut. Damals wurden begründetermaßen die Prtitionen der Ciscrbabnbeamten zurückgestellt, weil diese anäbrlich vorlagen, und nun einmal erst die anderen Ressorts herankommen sollten. Im ganzen find in den_ beiden leßten Jahren nur die Petitionen von 14 Beamtenkategorten von der Kommiffion nicht erledigt worden. Es kann nicht Auféxabe der Kommission sein, jedem einzelnen Beamten das Gehalt zuzudi tieren; wir erwarten eben eine Vorlage mit einer organischen Regelung, die hinsichtlich der_ Unmenge von dabei in Betracht kommenden, Gesichtspunkten: Btloungsgang, Lebenßgang, Minimal- und Maxtmalgebalt, Wobnungßgeld, Stellenzulagen, nur von einer Stelle aus, ker der Verwaltung, einheitlich übersehen Werden kann. Ich kann die Befriediglzng meiner Freunde darüber aussprechen, daß nach der heutigen Erklarung des Mtnisters nicht nur die Beamten des Außendienstes, sondxrn wenigstens auch die unteren Beamten bereits in dresem Jahre mtt einer GebaltSaufbesserung be- dacht Werden sollen. In der Deckungsfrage find wir ja nicht in der angenehmen Lage wie das Veiel), da? einfach die Matrikular. beiträge erhöht, aber die angekundrgte Ctnkommensieuererböhun um 50 0/() müssen wir uns e_rst doch r1_och einmal ansehen. Die eren Beamten dürften aber bei der vorlaufigen GebaltSaufbefferung, wenn" diese noch weitergeben sollte, nkchk ausFJenommen wxrden. Den Anjrag Fischbeck bitten wir abztzlebnen, der un eren vertraulichen Besprechungen von neulich nicbt entsvrlcbt-

Abg.Gyßling (frf.VolkSp-) bemerkt, daß er die Beurteilung der Besoldungsfrage vom Standpunkt des Steuerzahlers aus nicht ver- kennen wolle, aber der Antrag seiner Freunke sei lediglich eine Konsequenz der vom Reichstag einhellig eiWenommenen Haltung, und eine differentielle Behandlung der preußis en gegenüber den Reichs. beamten wäre doch durchaus grundloß. In der Budgetkommisfion müsse man kprüfen, ob der Fmanzmmifter nicht doch noch etwas

iter e en önne. we AgbZ Schmedding (Zenn): Ick will dem Vorredner nicht das Recht absprechen, den vorliegenden Antrag zu stellen, aber der Antrag bat mich dock) gewundert, da nach den vom Finanzminister erwähnten veriraulicben Verhandlungen erwartet werden mußte, daß diese An. gelegenheit nicht eher im Plenum zur Sprache gebracht werden würde, als bis alle Parteien dazu Stellung genommen hatten. Im übrigen besteht wobl kein Zweifel, dasz der vorliegende Antrag, der dem ursprünglichen Anfrage des RerchßtagSzentrums entspricht, der Vor- beratung in der Budgetkommisfion bedarf. Dieser liegt aber schon ein Antrag meiner Parteifreunde vor; wonach persönliche Zulagen in

rozenten des Dicnsteinkommens fu; m ttlere und, untere Beamte verlangt worden sind. „Daruber bat die Kommtsfion noch ni t beschlossen, und deshalb ist ein neuer Antrag überflüssig, der stens als Amendement zu unserem Antrag gestellt Werden könnte.

Um 41/4 Uhr verta t das Haus die weitere Beratung auf

Mittwoch 11 Uhr (außer em Wanderarbeitsstättengeseß, Wahl-

prüfungen, kleinere Vorlagen, Anträge).

Parlamentariséhe Nachrichten.

Dem ause der Abgeordn_eten find die Entwürfe 11. eines eseßes wxgen Abanderung des Geseßes, betreffend die Perxsionrerung der Lehrer und Lehre- rinnen an den offentltchen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 und 13. eines Gesehxß wegetx Abänderung des Gesxßes, betreffend dre Fursorge [ur die Witwen und Wa1sen der Lehrer an den offentlichen“ Volks- sch ul en, vom 4. Dezember 1899 nebst Begründung zugegangen.

Der Geseßentwurf 21 wegen Nbänderun de betreffendbie Pensionierung der Lehrer und ehTeéieLeZeesé an den'offentllcben Volksschulen, vom 6. Juli 1885 lautet, rote folgt: *

Artikel 1. -

An die Stelle der“ §§ 2, 8 19 20 und 25 ds 21 Geseßes, betreffend die Pensionieéung, der Lehrer un; LebZ-„kreilrIUeTn daer?

Wir haben im laufenden Jahre an Beamtenaufbefferungen,

ger und Königlich Preußischen StaatSanzeiger."

1907.

den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 G , treten folgende Vorschriften: ( eseßsamml S 298)

Die Pension brträgt, wenn die Verseßung in den Ru e an ' vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem elften Dienstjßrbfx KURT 20/-;o und steigt mit jedßm weiter zurückgelegten Dienstjahre bis zum vollendeten dreißigsten Dxenstjahr um 1/50 und von da ab um 1/1» des im_§ 4 bestimmten Diensteinkommens. Ueber den Betrag von 45/50 diexks Einkommens hinaus ßnbet eine Steigerung nicht statt.

. In dem im § 1 Abs.2 erwahnten Falle beträgt die Pension 70/59, Yuchchalsle des § 1 Abs. 4 hochstens ““'“/so des vorbezeichneten Dienst- n .

8.

Die Dienstzeit, welche vor dem Beginn des einund wani i Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung, die Militzärdieéirxsztßxi? ZZZ??? 121;th soweit sie vor dem Beginne des achtzehnten Lebens-

Jm Kriegsfalle wird die Militärdiensizeit vom Beginne des Krieges, beim Eintritt in den Militärdient r d d vom Tage des Eintritts ab gereckpnset. s h en es Krieges

' Für jeden Krieg, an welchem ein Lehrer im preußi en oder Retcbsbeer oder in der preußischen oder Kaiserlichen Mcxcrhine oder Yi den Kaiserlichen Sebuytruppsn teilgenommen hat, wird demselben zu dxr wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr zugereckynet; jedoch ist fur mebrere_in ein Kglenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Krtegßxahres zulaffig.

Wer als Teilnebmxr an einem" Krieg anzusehen ist, unter welchen VorausseßunsZen bei Kriegen vgn langerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurecbtzen nd, Welche militarische Unternehmung als ein Krieg im Sinne d'teses Geseyks anzusehen und welche Zeit als Kriegeseit zu rechnen ist, wenn _keine Mobilmachung oder Demobilmacbung statik ZMLXZFÉ (ZITÉsiftsd-ZFM 52-37 WK 71 “IWMW W“

.. ges .. un 3 n'eema * Bestiénznusxg dÉs Kaisers!) Faßgebend. ) 1 F Ü ergebende

ur e er angen : ewendet es bei den ierüber dur ' - liehe oder Kaiserlßckye Erlaffe geqebZZen Bestimmxngen. ckKöntg

!Zajsv Reck)? QZ ds?! Yeszgs OZ YFM“? rdubt: ennen en ona: a su e„nienat v ' etWaZan WiedereFlanzmkg desseilbeÖ, si g erliert, bis zur wenn_ an ' o ange en en onär im Rei s- ode “- dienst, im Dienst emer Gemeinde oder eines sonstiYen korrnZtrIcIltxu Verbandes, im öffen1lichen Schuldienst oder im Kirchendienst ein Diensteinkommen bezieht, itYoweit der Betrag dieses neuen Dienst. edierFoZteYrensvuntxr YinJrei nung l)izer Pension den Betrag des von er or er en on erun : o enen en 0 " " . einkoMneF Werstebgt'Si 9 z 3 p s nsfabigen Dien]: s e s- o er aatsdienst sowie als Dient einer oder titles sonstigen kommiznalen Verbandes im Sfinne diYeeYWTiixbdr? schriftÖtlt gußer dem Militar- und Gendarmeriedienste jede Anstellung oder eschafttqzmg als Beamter oder in der Eigenschaft “eines Beamten im Dienste des Deutschen Reichs, eines Bundesstaats, eines deutschen Kommunalverbaxxdes, der Versächerungsanßalten für die In- validenverficberung und ftandischer oder solcher Institute, welcbe ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, eines Bundesstaats oder eines deutschen Kommuralverbandes unterhalten werden.

Bei Bereebztun des neuen Diensteinkommens find diejenigen Be- träge, welche fur d e Bestreitung von Repräsentations- oder Dienst- aufwandskosten sowie ur Entschädigung für außergewöhnliche Teuerungsverbältniffe ew rt werden und die Ortözulagen der Aus- landsbeamien _nicbt in nsaß zu bringen; die Dienstwohnung ist mit dem penfionsfabigen oder sonst ?ierfür fest eseßten Werte, der Wob- nxngsgeldzuscbuß oder eine ent brechende ulage mit dem pensions- fabigen Betrag oder, sofern er nicht pensionsfäbig ist mit dem Durch- schnittssah anzurechnen. Ist jedoch der wirkliche Betrag des Wob- ÜLMFYÖYYWUMS oder der Zulage geringer, so ist nur dieser

§ 20. Ein pensionierter Lehrer welcher in eine an ur en - rechtigende Stellung _im öÉentlicben Volksschulkiénszte 1§*1!-?iedseiro ne?;- getreten isi, erwirbt fur_ den all des Zurücktretens in den Ruhestand den Anspruch auf Gewabrung einer neuen Pension nur dann, wrnn die neue Dienstzeit wenigstens ein Jahr betragen hat. Bei der Penstonierung aus drr neuen Stelle ist dem Lehrer eine Yension von 1/50, insoweit aber die der früheren Pensionierung zu runde_ gelegte alte und die neue Dienstzeit zusammen dreißig Dienst- ijéxmx'beerssteifßt, 1120)? 1/1213 LeinfesRneuenP penfionsfäbigen Dienst- n ur ee na er ru eren en " Dieanasbr s;; Zeerxn. d P si fioniemng zuruckgelegte n owe er e rag er neuen en on und der er Penfion_zusammen 45/59 des höchsten Diensteinkommekrßé oneJkli is?: eine diejer Pensionen bere net ist, überstei en würde, fällt das Recht auf den Bezug der früher ewiUigten Pen on binwea. Erdtent ein pensionierter Lehrer außerhalb des ößkentlkcben Volks- schuldienstes in einem der in Nr. 2 genannxken Dienste eine Pension, so ist daneben die alte enfion nur bis zur Erreichung des- IlexuiegeHinYL-ZJUSNZMJW zu zrsrbxen, JvclYertfich für die alte und die zu ammen au em er e e zu Grunde gelegten Diensteinkommen ergibt,.“f Jung der alten Pension

Hinterlä t ein pensionierter Lehr'er i YFM. 02029 KWK“ MIM;2129212; en en 138 ZahluÖlg erlfoil t YsZorcIssianeRe; (YFZFYKÜÜMN) gezahlt. Die er g e e n ru ? !) Witwrnstande verstorbenen pensioneilIrlYeYJ-rjerazéxxommen einer im

A:) wrn die Zahlung erfol t, be tim t ' Die Zahlung kann auf TZerfügsungmdiZleT YFWFYFFYWU

statt 0 , w “"" Ges Ziliner, enn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie,

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Krankheit und eder HYFKZÜJUFYZTWQ um die Kosten der letzten Artikel 11.

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Die auf gefeßlicbem AnsvrlxckxjengberetheJFielr-sJXniFeZKFZ'its 3" oder vor diesem Zejlpunkt in den Ruhestand getretenen Lehrer sind YOfern diese an einem der von deutschen Staaten vor 1871 oder vori em Deuts ?" Reiche geführten Kriege teilgenommen haben, auf Grund des rtikels 1 § 2 mit Wirkung vom 1. April 1907 ander- weitig feßzuseßen. Unter der gleichen Vorausse ung und in der leichen

eise können die auf Grund des Artikels 1 x 1 Abs. 4 des eseßes vom 5- Juli 1885 bewilli ten Pensionen erhöht werden.

Die auf Grund die es Gesetzes festgeseßten Penfionen werden gemäß Artikel ] § 26 des Geéeßes vom 8. Juli 1885 mit der M0 - gabe aufgebra t, daß die Zab ung aus der Staatskasse bis ur bK WUKÉWFZ' dsAlikls1§19fid z H e

e or k en e r L n ' vor dem 1, April 1907 in den Ruhestand .LJTÉFYTYLYUdeeFrx-l YFZ wendung; desszleichen die Vorschriften des Artikels ] § 20, wenn die ZZZZZÜYY dem Inkrafttreten dieses Geseßes aus den neuen Stellen