1907 / 160 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jul 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Vescbluß des VundeSrats,

betreffend die unter der Firma „Debundscha- Pflanzung“ mit dem Eis in_Verlin gegründete Kolonral-Gesell]chaft.

In Gemäßheit des § 11 des Schußgebietsgeseßes vom 25. Juli 1900 N.:G.ZB1. 1900 S. 813) wird nachstehendes zur offentlichen enntms gebracht:

Der Bundeßrat Hat tt_i dex Sißuxig vom 11. April 5. Z. beschlossen, der mit dem Stße m Berlin gegründeten Kolonial- Gesellschaft „Debundjcha-Pflanzung“ auf Grund der nachstehenden, vom Reichskanzler genehmigten Saßungen die Körperschaftsrechte zu verleihen.

S a P u n g e n der Debundscha-Pfsanzung. 1) Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Unter der Firma Debundscba-Pflanzun des § 11 des Schußgebietsgeseßes eine Kolonial-Gesellschaft errichtet.

§ 2. Zweck der Gesellschaft ist die Anlage, Uebernahme und der Betrieb von Land- und Planiagenwirtschaft, der Erwerb und die Ver- wertung von Grundbesiß, der Betrieb von Handel und Gewerbe

sowie der Beteiliaung an wirtschaftlichen Unternehmungen in Kamerun und den benachbarten Kdlonien.

wird auf Grund (Reichsgeseßblat 1900 Seite 813)

3. Die GeseUsÖast hat ihren §Siiz und aÜgemeinen Gerichtsstand in Berlin.

4. Die Dauer der Gesellschaft i§si nicht beschränkt. 5 .

§ . Die Organe der Gesellsäpft sind: der Vorsiand, der Aufsichtörat, die Hauptversammlung.

§ 6. D' B ka t acbungen der Gesellschaft erfolgen rxchiöwirksam durck) xinmxiigtanYröffentlicsouxig im Deutschen Reichsanzeiqer. Bei bekannt gemachten Fristen wird der Tag der Auggabe des Blattes

' mitgerechnet. 2) Grundkapital-

§ 7.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 220 000 „ji, eingeteilt in 1100 Stammanteile der SerieQ über 12200“, die die Nummern 1-1100 tragen.

Von diesen Anteilen erhalten die (Grunder solche im Nominal- betrage von 120 000 „;ck Sie bringen für diese Anteile die ihnen als Miteigentümern gehörigen, am Wesiabbange des Kamerunqebirges in Debundscha im Bezirk Viktoria belegenen zwei Grundstücke nebst

flanzungen, Baulichkeiten und Inventar mit alien darauf ruhenden Fechten und Pflchten und allen zu dem auf i re gemeinschaftlicbe Rechnung geführten Pflanzungsbetriebe gehörigen kiiven und Passiven nach der Bilanz Vom 30. Juni 1905 in die Geseüschaft ein.

Vom 1. Juli 1905 ab wird der Betrieb als auf Rechnung der Geseiichaft efübri angesehen. Aüe seitdem für die Gemeinschaft der GröindßrchentZanenen Aktiven und Passiven geben auf Rechnung der De un a- anzung.

?Ich der Bilanz vom 30. Juni 1905 betragen die Aktiven, näml -

1) Wert der beiden Grundstücke mit Pflanzungen, Baulichkeiten und Inventar . . ......... 174 796,37 „M, 2) der Wert der vorhandenen Vesiände an Waren,

der Barbesiand und die ausstehenden Forde- rungen ....... . .

. . . . . 8388,97 . zusammen ck . 183 185,34 „ji, die Passiva (Schulden) . . . . . 6318534 .

der Reinwert der Cinia-Ie . 120 000,» «FL

Von den Anteilen erhält feiner Herr Gseyxlzerjfür seine Forderung an die Firma Linnell u. Co. in Debundsckxa zum Ausgleich 49 446,05 „Fi

Die übrigen Anteile in Höhe von 50 553,95 «F4 wxrden binnen 8 Tagen eingezahlt.

§ 8.

Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Konstituierung der Geselischaft kann das Grundkapital durcb Besch1uß des AufsichtSrats bis zum Betrage von 500 000 „Fü .Fünfhunderttausend Mark“ erhöht werden, sofern die Erböbun lediglich durch Bareinlaqen geschehen soll. Im übrigen können Er öbungen des Grundkapiiass nur im Wege der Saßungsänderung (§§ 41, 42, 51) beschloffen werden. Die Erhöhung des (Grundkapitals geschieht durch Yußgabe neuer Anteilscheine zu ' 200 „44, welche als Serie 13, (J u. s. f. bezeichnet werden.

§ 9. ,

Auf die Anteile der späteren Serien sind, soWeii nicht etwa andere ais durcb Barzahlung zu leistende Einlagen bedungen sind, 25 vorn Hundert zuzüglich des etwa bedungenen Aufgeldes binnen 8 Taaen nach Aufforderung des AufsiÖiSrats einzuzahlen. Der Rest wird in 3 Raten von je 25 v. H. auf Beschlu und Aufforderung des AufsichtSrats mit vierwöcbi er Frist und der aßgabe eingefordert, daß zwischen den Zahlungsterm nen jedes'mal ein M ndesizeitraum von einem Jahre liegt. Wird die Zahlung in der festgeseßien Frist nicht geleistet, so kann der Säumiae zur Zahlung der faÜiaen Betrage nebst 5 v. H. Zinsen dom Fälligkeitstermine ab im Rechtsweae an-

gehalten werden. Statt desen kann nach zweimaliger Zahlungs-

auforderun , welche in gleicher Frist und unter An. drxbun gdes Aussckpluffes siattzufinden bat , durch Be- scblu Jes Aufsichwrats der Säumige seines Anteils zu Gunsten der

Gese schaft für verlustig und der über den Anteil ausgestellte Schein für krafilos erklärt werden.

iese Erklärung wird dem Säumigen s riftlicb mitgeteilt. und der für verfaiien erklärte Anteil wird der esellscbast zugeschrieben; die leßtere ist “berechtigt, ibr zugeschriebene Anteile zu verwerten. Die Geltendmachung eines weiteren SYZdens ist nicht ausgeschlossen.

Die Inhaber der auskuaebendewAnteile Rechtönmbfolger bilden di © [[ . Die Anteile nd unieeirbaers,e schaft

Einzelne M' glieder können nicht auf Teilung klagen.

§ 11. Für die Verdindli keiie d " ' nur das Gesellschaftsveririiögex. Lr ?eseilschaft haftet den Glaudigern

1 , Der Zeichner eines Anteils bastel ür di [

Nennbetrages, fczlls jedoch der AuSgabeineis YiZFFLeÉr dies? YZF

Vetta es. Daruber , hinaus haben die Mitglieder der Gefellsebait

keine ervfti kung-

Die Zei ner von Anteilen und deren Re ts [ vTthF? iYnen obliéganxnÖFeistYane? nE xtbefrßitTJoWeZernnans'irY n eu , gegen a e au ee e ungenene ord

die Geseaiohaft aufzurechnen. F “ung “"

Die Urkunden über die Anteile der Gesellséhaft (Anteilscheine) lauten, solange dieselben nicht voll eingezahlt sind, auf den Namen und werden mit Angabe der Eigentümer nach Namen, Stand und Wobnort in das Stammbuch der Gesellschaft eingetragen.

Nach der VoUzablun'xöklauten die Anteilscheine auf den Inhaber, können aber an*!) auf den amen umxéefckprieben werden und sind dann in da!?)kFtYWHUÖ 'der, Gesellschaft e nzutragen. e

t ' ' * . winnanieilschtxirJn ächeinen erhalt der Eigentumer zuglei die Ge

Abbebung neuer Gewindrixrriltchslxéineénd einen Erneuerungs ein zur

sowie demnächst deren

x

Die Gewinnanieile und die

ErneuerungssIeine lauten stets auf den Inhaber,

§ 14.

Solan «: die Anteile nicbt vougezabli sind, gelten nur die in dem Stammbu der Gesellschaft Eingetragenen der Gesellschaft gegenüber als Mitglieder.

Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollxabluna auf einen anderen übergeht, so ist dies unter Vorlegung des Anteilscheins bei

der Gesellschaft anzumelden und in dem Stammbuéhe sowie auf dem Anteilscheine zu Vermerken.

§ 15.

Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen sich die Mitglieder für aUe Streitigkeiten mit der GeseUscbaft aus dem Ge- sellschastsverbältniffe dem in Berlin zuständigen Gericht?; «»»-...» 3) Bilanz, Ermittlung und Verwendung seéEiirags,

Reservefonds.

§ 16.

Das Geschäftsjahr läuft mit dem Kalendexjabr. schäftsjabr stbließi mit dem 31. Dezember 1906. ersten fünf Monate'naéh Srbluß eines (Geschäftsjahres Vorstand die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr ge- zogen. Diese muß mit der Gewinn- ,und Verlustrechnung und mit einem den Vermögenözustand und die Verhältnisse der Gesca- schaft entwickelnden Bericht des Vorstands sowie mit dem darüber von dem AufsicHtSrate ju ersiattenden Revisionsbericht aujäbrlickz vor dem 30. Juni der Hauptversammlung vorgelegt werden. Die Bilanz und der Bericht des Vorstands sind nach Prüfung und Genehmigung durch den Aufsichtßrat mindestens 14 Tage vor der Haup

tversammlung in dem Geschäftslokal der Gesellséhaft zur Einsicht der Mitglieder aus- zule en. Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowe die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung des Vorstands und des AufsickytSrats vorbehalten.

Das erste Ge- Jnnerbalb der wird von dem

§ 17. Der durch die Bilanz fesigesiellte Reingewinn wird nach Abzug

der L?utrch den Aufficht§rai festgesetzten Abschreibungen, wie folgt, ver- wen ? :

2. 5 vom Hundert werden dem ordentlichen Reservefonds zugeführt.

b. Alsdann wird auf die Anteile ein Gewinnanteil bis zu 5 vom Hundert verteilt.

0. Von dem Ueberscbuß beziehen die Mitglieder des Vorstands und die Angesiellten der Geselisäpaft die etwaigenfaüs ihnen vertraglich zugesicherten Gewinnanteile.

6. Von dem verbleibenden Betrage sind an den Aufsichtsrat 10 vom Hundert als Taniieme zu zahlen.]

5. Der Rest wird auf die Anteile verteilt. M W!

Die Verteilung des Gewinns auf die Anteile der späteren Serien erfolgt nach Maßgabe der geleisteten Einzahlungen. Ist eine Ein- zahlung im Laufe des Gesckoäftsjabres eingefordert worden, so entfäUt auf den eingezablien Betrag der Gewinnanteil nur nach Verhältnis der Zeit von der Einzahlung bis zum Ablaufe des Geschäftsjahres.

Die Aquablung der Gewinnanteile erfolgt spätestens am 1.Ju1i nach dem abgelaufenen Geschäftsjabre.3

Gewinnanteile, die innerhalb 4 Jahren nach der

äUigkeii nicht erhoben worden sind, verfallen zu Gunsten der GeseUs

ast.

§ 18.

' Der ordentliche Reserdefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes am (Gesellsäpaftékapital sowie zur Bestreitung von anderen unvorhergesehenen und außerordentlichen Be- Zizrfniffenf desk bGsFeasäizafst* f!?)ie iYeibeZvekisuugen 2an den Reservefonds orenau, oa un oo er : öedo 5v GrurYaviFlss eFreicXZZ Fiat. d B t " om Hundert des

ne eonere neun es eraesds d . fondsDist ??tderfÉlrdserüség' *g A tilscbgi or MMM" Reserve as e er uaaeneuer ne enederG 11 i gewinnende Aufgeld fließt dem ordentliéhenReservefsstidsstYf. “w“ *" 4) Verwaltung.

3. Der Vorstand.

* § 19.

Der Vorstand vertritt die Geseüscbaft nach außen in alien Rechts- geschäftsn und sonstigen Angelegenheiten einschließlich derjenigen, Welche nach den Geskyen eine Sondervolimacht erfordern. Er führt die Verwaltung selbständig, soweit nicht nach dieser Sa ung der Auf- sicht5rai oder die Hauptversammlung mitzuwirken ba en. Dritten

gegenüber ist eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vor- stands unwirksam. _

§ 20. ' Der Vorstand wird von dem Aufsichtöraf zu notariellen: Pro-

5??koll ?estelit. Eine Ausfertigung des notariellen Protokolls dient als uSive s.

Brsiéhi der Vorstand aus nur einer Person, so muß diese, be- steht er aus mehreren, so muß die Hälfte, bei ungerader Zahl die Mehrheit die deutsche Reichöangebörigkeit be

si en. ie Bestellung zum Mitglieds des VorstYnds isi jederzeit wider-

ruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragzmäßige Vergütung.

, 5 21. Der Vorstand besteht aus *keinem oder mekreren Mitgliedern; Tenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern be iebi, muß der Auf-

cbtsrat zu notarieüem Protokoll eines der M.tglieder zum Vor- ßenden des Vorstands ernennen.

22.

Alle Willenderklärungen, Felch- für die Gesellschaft verbindlich sein sollen, und alle Bekanntmachungen der Gestuscksast sind, wenn der Vorstand nur aus einem Mitglieds besteht, von diesem allein, wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, von zweiMiigliedern des Vorstands und einem Prokuristen abzugeben, '

Die Firma der Gesellschaft wird in der Weise gezeichnet, daß die Zeichnungxbereckptigten der eschriebenen oder auf mechanischem Wege hergestellten Firma der Geliellschaft ihre Namenßunterschrift hinzu- fügen und zwar die rokuri-"ien mit einxm das Prokuraverbältnis an- deutsnden Zusaß. Ji eine Wiilenßerklarung gegenüber der GeseU. schaft abzugeben, so genügt immer die Ab abe gegenüber einem Mit. gliede des Vorstands oder deffen zur Abga e von WiUenSerklärungen für die Gesellschaft berechtigten Stellvertreter.

§ 23. Der Vorstand ernennt und entläßt die Beamten der Gesellschaft mit der durch § 30 Abs. 6 und Z gegebenen Einschränkung. Zur Er- teilung einer Prokura oder einer Gesamtbandlunngollmacht bedarf er

der Zustimmung des AufsichLSrais. Diese Beschränkung hat Dritten gegenüber keine Wirkung. .

d. Der Aufsichtßrat.

§ 24.

Der AufsiÖtSrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. Die Mit lieder müssen wenigstens zu zwei Dritteln Angehörige des Deutschen Rei es sein. Die Mitglieder des Aufsichtörats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstands oder dauernd Ste

Uverireter von Vorstands- mitgliedern sein. Nur fur einen im voraus begrenzten eitraum kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Ste vertretern be-

hinderter Vorstandömikglieder bestellen; während dieses

eitraums da dieser eine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtörats nickét ausüben. rf Die Mitglieder des Aufsichtßrats werden durch die Hauptversamm-

lung gewählt. Ihre Wahl erfolgt auf drei Ja ck V M. MZF “br“.“sxsniirixtzl ...? V.. «ITZ? kursu: emauerexmm ,et' .

das Los. Die AUOscheidenden sind wieder Wählbar. n scheidet daruber

Söheidet vor Ablauf der Mahlzeit ein Mitglied aus it Grunde aus, so können die verbleibenden Mit lieder eingemßixjneiY näcbsxen ordentlichen Hauptversammlung gültige uwabl treffen. ie endgultige Zuwabl er olat durch die Hauptversammlung für den Rest der Mahlzeit des ausgeschiedenen Mitgliedes; Eine Neuwahl und eine

. Yeratungßgegenstande

Fcsßßledjft nicht erforderlich, wenn drei Mitglieder noch vor- an en 11 .

Jedes Miiglied des AufsiÖtSratS ist berechtigt, sein Amt jederzeit durch Erklärung an den Vorstand niederzulegen. Die Hauptversamm- lung kann die Wahl eines Aufsichtöratsmitgliedes auch vor Ablchü= des Zeitraumes, für welchen die Wahl erfolgt ist, durch einen Be- s lu, welcher einer Mehrheit von drei Vierteln der bei der Ab»- 11 mmun abgegebenen Stimmen bedarf, widerrufen. Ueber die Wahlen zum Au sichi5rat ist ein notarielies Protokoll aufzunehmen.

§ 25.

Der Aussichtßrai wählt jährlich aus seiner Mitte einen Bot- sißenden und mindestens einen Stelldertreter, und zwar unmittelbar" "“ck der ordentliäjen Hauptdersammlung durch die an deren Schluß a“Mienden Mitglieder des Aufsichtßrats, ohne daß es dazu der Ein- berufung einer besonderen Sißung des Aufsichtsrats bedarf. _

„BÜ Erledigung eines der Aemter im Laufe des Jahres i1t un- VSUUUUÖ zu einer Neuwahl zu sÉreiten.

Der AJZ Urat hält seine ißungen in Berlin ab und wird

or Zenden durch eingeschriebene Briefe tinter Angabe der 21? oft berufen, als die Geschafte ez erfordern- r mu binnen einer ;ck: berufen werden, wenn es von wenigstens

zwei itgiiedern d S* 1 's 't [jede schriftlich beantragtewjézxäfiädwraw oder von einem Vors and mt 9

is Mitgliader des Vorstandes können an den Sitzun en des YufsichiSrats mit beraiendcr Stimme teilnehmen. Auf Vescbßuß de“ UMÖWWW 011?) fie kur Teilnahme verpflichtet oder Von der TEU“ nahmge) auFeLFcléotfien. älft Lk U erat ist be cblu äbi , wenn mindetcns die H e seitser Mit lieder anwesendsist. NAU? Mitglieder dses Aufsichtschs YbeZeFegeerßtStiWrYti. Die Beschlüsse werden nach StimYF: sißenden den Ausschlag. tmmengleichbeit gibt die Meinung des -- stand kann der Auf ts " on “ÜMFUFZZSFUZ IZA) raTrZUZÉZeFYFthieZede.wenn der Beschluß " u u or eru d obne zu einer Sißuiii? bleYorsißenden kann der Aufsichtsrat, auch [ [" wir wenn sie von allen iiigliedern übereisnosténimétiidYfot kadené am-

vOn dem

Ueber einen in dem Berufungsscbreiben nicbt angegebenen Gegen- 11glied abgabe b€schlie en; jedoch find zu werden, dUrch schriftli Slim!!!“

26. Der Ausficbtstat bLicbließt Line Geschäftsordnung.

§ 27.

Die Erklarungen des Aufs“: tgxaj nd rechtßgültig vollzoakn, weiin fie chi Ngtnen der GeseiisckYft ur?d Fir Worte .Der Aufsichts- rat unter Bxifugung der Namenßunterschrift des Vorsitzenden tragen. Die Uniersäyciit des Vorißenken kann durch diejenige seines Stell- verireters und eines weteren Mitgliedes des Auf chtsrais erfeßt xüch.ch'. V...... “*."-

e nt “e 11 au " au - gefertigtes notarieÜes Zeugnis aus. fGrund der Wahlhandlu (;

§ 28.

Der Auf chisrat überwacht die gesamte - n ailen Zweigen der crwaltung und unterrichtet FHTYZÜFMYIYFÜ don dcm Gang? der Angelegenheiten der Geseüjxhast, Er kann jederzeit uber dieselben Berichtersiattung von dem Vorstand verlangen und durch den Vorsiyenden oder durch einzrlne von i m zu bestimmende Mitglieder odxr auch “durch dritte Sachderständige die cr und Schriften drr Geseilschaft einsehen mid prüfen, sowie den Bes and der Gesellsäyaftskasse, aUe sonsiiaen Bestande an Werjpapieren, Handels- papieren und WKWT', Endlich die Betriebe in Kamerun und den Wdargebieien an Ort mid Stklle untersuchen.?

§ 29. Die Mit-leieder dks Aufsichtßrais können Ersatz der durch Ere' füllung ihrer mtspflichten entstandenen Auslagen beanspruchen. Ueber

d e Verteilun der i nen a 17 i t' der AuffichtSrYt. [) n ck § zus chenden Tantieme entscheide

S 30. - .

Dem AuffiädtSrat ließt insbesondere ob:

3. die rüfung der Bilan und der

WMF, ÖYZYYFHÜKW Gz ds Gexinn und Verlustrechnung,

. e _e e ung er run äße, na wel - auf- zusiciien isi, 1owie die Feststeliung der Höhe der YFsIiTibeiink und der Rücklagen nach Maßgabe des §„ 17 der Süßung' "

0. die Genehmigung der Vertrage bei Erwerb, Verankerung oder" Belastung won Grundstücken und die Genehmigrmg Nr*Grundsäße? für die Außnußung solcher Liegenschaften; _-

ck. die (Genehmigung zum Abschluß von Packu- und MMS" verträgen auf länger als" ein Jahr und zu einem den Betrag dow 5000 „M übersteigenden jahrlichen ins;

G S'thdiedl Gexebänigixitgs zuir rtYui'jigÜ der VIOL“: und einer eam an un vo ma owe aux n e ung Un nt Besamtex m(ißt FFF JabxßsßliJltÄlbler 3000) «ck lassung von

f. ie n eunguer e negung es cer * Gelder, die zum Geschäftsbetriebe nicbt erforderxjch sfianeionds und der

Z- die Genehmigun_g aller sonstigen Veriräge, Welt?): der Gesel!- schaft Verpflichtungen fur eine längere Zeit als dreiJahre auferle en;

11. die Ueberwachung und Entlastung der Angesteuten der Ge ell- , schaft und die Genehmigung aUgemeiner Vorschriften für die Ver- WLYYYYZYOWM das Kassen. und RechnungSwesen der Betriebe im 11 g ;

1. der Erlaß einer Geschäftßordnu .

1x. die Genehmigung d ng fur den Vorstand,

er vom „. . schläge für die Einnahmen und Aus Vorstand? ""r“"legeW" Vora"

. abe waltun ;

1. die Befugnis, die HauptverHamxxxxY L:? dernier? und deren» TagesordnunZl festzuseßewund die Vorlagen festzusteuen;

m. die bordnung cinxs oder Mehrerer Mitglieder des Aufsichts- rats zu bestimmtenkGesÖästW/ i"k)besondere zur Revision der von ZZrYZi Hande gefuhrten Buch“ UNd Kassen sowie zur Revision der"

e

nz" . 11. die Besteliung eines oder in - g der Mitte des Aufsichtßrats und die LFFFZFZYYJ YYZYFSGFMW

odcr Gattungen derselben an diese Aussehüffe durch Sondervollmacht- Der AuffiÉtSrat ist kefug§

31. * * die (Gesellschaft bei der Vornabme von Rethwgeschafien mit den d Zegen die letzteren die von derHorstandsmitgliedernsczu vertreten un 5

ts- reitigkelien zu führen 40 sÜpFFeksammwngb“ “““"" RM

§ 32 Ueber die Verbandkun ' - ts isi ein von dem Vorsi enden unßenmlind Beschluss?“ des Aussicht““

it liede ju unterzeichnendes rotokoli zu fäßlxdeexßens einem zweiten M g

c:. Die Hauptversammlung"

§ 33. Die :: tv ts- mii lieder".H YbreersÖWiZiig vertritt die Gesmntbeü der GLsLWaf

ver indlich. e und Wahlen sind für ane Mitglieder

Die an ive §34' . Sie werden voi? dxn ÄRFIlungen werden in Berlin abgehalten

tarar oder Vor ßenden oder von dem Vor tand berufen. Die Einladung dzeusxenöx'xruptFer ammlun geschieht dur eixnnali e Bekanntmachung im Deutschen * eich5anze ger“- J" anen Fallen ii bei der Einladun die Angabe des Ge enstandes der Verhandlung erforderlich. Die ekanntmacbung muß pätestens am, zehnten Tage vor dem age der Hauptversammlung, sofern aber- dkeser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter eiertag i , !pätestens an dem. diesem vorangehenden Werktage erla en werden- zÉiii edZnJilrmi ""E F"“ “0“ Beruf""9 ““";? “Z“ ““ ““' „M? e n er ve re en angel nicht von ei Hauptversammlung werdeJn. Ha * m ndelSregisier ein eira enk werden durch eine der nachg yeni1 Han

Lind u t- nem anwesenden Mitgliede auSdr cklich gerüg

, wel : Mitglieder nd, TMENU ck ihrer Vertre na“-