be 0 ten er onen in der- an tversammlun vertreten, an wenn so1f1stg diesxpnasch der Eintrangg xm Handelöreßßster' nur gemeinf aftlicb mit einer anderen Person zur Vertretung be ugt 1st.
Ein Mitglied kann, soweit nicht gefeßlicbe Vertretung oder Ver- tretung durch einen Handlungßbebollmächtigten oder, die Vertretung Von Ehefrauen durch ibre Ehemänner und von Witwen durch ihre volljährigen Söhne in Frage kommt, durch jeden Dritten in der Fan tversammlung vertreten werden. Die Vollmacht bedarf der chri tlichen Form. Sie ist spätestens am Tage der Hauptversammlung dem Vorstands zur Prüfung vorzulegen. '
§ 35.
Nach Vollzahlung der Anteile können nyr solche Mitglieder in der Zauptversammlung das SlimmreÖt-auöuben deren Anteile auf den amen umgeschrieben und in das Stamm5uch der Gexßxchaft eingetragen sind (§ 13 AbLa 2) oder welche ihre auf den n aber lautenden Anteilscheine sp te tens am dritten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bis 4 Uhr Nachmittags, sofern abex dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter Feierta? ift, spatestens an dem diesem vorangehenden Werktage bei dem Voriande oder bei anderen vom AuffichtSrat zu bestimmenden und in 0er öffentlichen Bekannt- machn zu bezeichnenden Stellen unter BeiFugung eines doppext aus- geferiig Ln, zahlenmäßig geordneten Verzeichnisses der Nummern der An- teilscheine hinterlegt haben und die AnteilscLseine bis zur 5szeendigung der Hauptversammlung daselbst belassen. n gleicher We1se können statt der Anteilscheine von der Reichsbank oder einem deutschen Notar außgestellte Depotscheine hinterlegt werden.
_ § 36. “ In der an tv til einer Stimme. H v ersammlung berechtigt jeder An e zu
9 37. Den Vorsitz 1" der Hauptver ammlun ü rt der Vorst ende des Anffichtstats oder im Falle seinxr VexbedTrYng sein SteZvertreter oder, wenn auch dieser verhindert ist, ein anderes der anwesenden Mitglieder des Aufsächtörats, von denen immer das an Jahren älteste Mitglied Vor den übrigen das Vorrecht zur Uebernahme des Vorfißes hat, Der Vorsitzende leitet die Verhandlun en, bestimmt die Reihen- 10192 der: Gegenstände der TageSordnung lFonsi: die Art der Ab- ftkaung und ernennt die Stimmzäbler. Ueber Gegenstände, Welche nicht auf die Tageöordnung ?escßt worden Lnd, können Beschlüsse nicbt gefaßt werden; hiervon ist edoch der Bes [aß über den in einer Hauptversammlung gesteUten Antrag auf Berufung einer an erordenjlichen Hauptversammlun auSgenommen- Mitglieder, wel e in der Hauptversammlun ju ammen m_inde- 716716 den zwanzigsten Teil des Gesamtbetrages der timmen zu fuhren bkkkÖk/ßt find, können in einer von ihnen unterzeiä/neten Eingabe ver- langen, daß Gegenstände, die zur Zuständigkeit der Hauptversammlung Jebören, zur Beschlußfassung angekündigt werden. Diese Gegenstände nd auf die Ta eSordnung der nächsten Hauptversammlung du 1813?"- Wird das erlangen „nach erfolgter EinberufunL5 der Hauptver- sammlung gestellt, so mussen solche Anträge auf rwetterung der TageSordnun mindestens eine Woche vor dem Ta e der Hauptver- sammlung be dem Vorstands eingereicht sein. Sie Ind alsdann nach- trä lich auf die TageSordnung dec anberaumten auptversammlung zu ?eßen, und es ist dies mindestens am vierten Tage vor „dem Ta : der Hauptwersammlun , sofern dieser Tag ein Sonntag oder staatl'i anerkaxynter Feiertag 66, am nächstvorbergebenhen Werktage bekannt zu ma en.
§ 38.
a er, der im Stammbutb (§ 13 Ab. 2) ein- etraYtkeristGZstxkrscheifnten Anteilschein bei der Gesellschaft Dinterlegt, Jann verlangen, da ihm an seine Kosten die Berufun zur Haupt- versammlun und dße TageSor nung sobald deren öffentl che Bekannt- macbun er?:vl t dureh einges rie enen Brief besondeeritgeteilt wird. ?Die gleTÉe Mitteilung ann er_ auf seine Kosten uber die in
der Hauptversammlung gefaßten Beschluffe verlangen.
9.
dem Jahre findet eine, ordentliche Hauptversammlung vor AblaYndjeZ Monats Juni statt. Eine außerordentliche Hauptversamm- [ung wird berufen, so_oft es im" Interesse 5er Gesellschaft erforderlich ist- Sie mxß unvetzugliclz gemaß den Bestrmmungen des § 34 Abs. 1
we! en: beruf]?- ;1 vtxenn 31370nAZiFlethuptver/"ammlung ein dabingebender Beschluß gefaß2t)isw§n MitgÜedeZ, deren Anteila zuat'nlmen den wanzigsten Teil des Grundkapitals errei en und wel 2 diese Antekle bei dem Vorstands hinterlegt haben, b e Einberufung fordern und dem Vor- stands zur Vorlage an die Hauptversammlung einen s riftli en An- trag einreichen, dessän tGegenstand innerhalb der Zutändig eit der 1 e ; *
HMÉVYJLMFUZW/ätéderung des Gegenkandes des Unternehmens, die AuflöZUUI dex GeseÜscbaft oder die envertung des (GeselLfchafts- vermögens durch Veräußerung des Vermögenß im ganzen beschlossen
Werden so . 40
§ - . - ,: ordentlichen Hauptversammlung werden der Geschsts- bcrichItn bedsk Vorstands und die Bemerkungen dxes Auffichisrats uber den Abschluß des abgelaufenen Rechnungsjabres zur Erörterung Zebracht. Alsdann wird über die Genehmigung des Abschluffes und uber die Vorschläge über die Verteilung eines Reingewinns Beschluß gefaßt. Sodann werden die 1501 en Wahlen vollzogen.
Die Bilanz nebst ewinn- und Verlustrechnung mit dem Ge- schäftsberichte des Vorstands und den Bemerkungen des AUMÖWWLS muß während zrvei Wochen vor der Vnsammlun in den Geschäfts- räumen der Geseklschast zur ENUM eines jeden * jtglieds auSgelegt werden. 5 icht
u tver ammlung ist berechtigt, wenn„die Bilanz 11 sogleYicgeFFbZigt Tvird, einen Ausfchuß zur Nachpruxung zu cÖneltFneZt.
Die Hauptversammlung ist ferner berechtigt, uber die 116161“: machung von Ansprüchen der Gesechaft aus der Verantwortlich 5 „be Mitglieder des Vorstands oder der5 kitqlieder des YuffickptSrats M Y U die zu diesem Zwecke einzuleitenden Schritte Bes luffe zu faffcZn uni szu dere" A"sfr"lb1:ung bevollmächtigte Vertreter zu w blen. Lnspruä/e dle er Art Müssen geltend gemacht werden, wenn es in der Hauptver anömbmäg Wit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen oder von einer in ek e k dre mindestens den zehnten Teil des Grundkapitals vertritt, ver MF FM); “ODF AYvküclk/e veridäbrF in 5 Jahren von der den Anspku
egrun en en and ung [) er nferla an an. .!
Ist die Gthcndmachung des An/ZMJW von der MinderbY YH langt, so können die von ihr bezeichneten Personen duth das de ': als deren Vertreter zur Führung des Rechtsstreits beste wer -
41. „ Die Hauptversammlung besZlkeßk ferner "b" Abänderungen und Ergänzungen der Saßungen.
' " der Mehrheit Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedurfen Stimmen-
d bi d dt n ab e ebenen Stimmen (einfache Uferbr6eit).er Fels YtYmgenglK heit gibt die Stimme des Vorstvsnde"
den Ausscbla . die Auf- 6 un des Ge enstandes des Unternehmens- lösunYkedIbFesxlls aft, diegVerwertung des GeseU/ÖKÜTYUMÖJSXS durch Veräu erun des Vermögens im ganzen sowie ei destens evun des rund 0 MM bedarf einer Vertretung von mn sowie xrel Dierteln des esellscbaftSkapitals in der Versammluns lung einer Mehrheit von wenkßxstens zwei Dritteln der in der Versamm
vernZYäesniéeMäYTXtenYlung drei Viertel“ des Grundkapitals YZF vertreten find, wird innerhalb sechs WWS" eine zweit? HNW Bei sammlung einberufen, welche in jedem Falle bestblußfäb gj 7“ Um- dier Einberufung ?“ WFM" ZchtvFMMiFlueFe "(563686660 n. „ 56111215: "";-33361 111161) 6961616ka d“ Beschlusse "forderlich" bedürfen Sonstige Abänderungen und Exgänzungen der Satzungen b i der eben alle einer Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der e Abs mung abgegebenen Stimmen-
Die Wahlen finden, sofern fie nicht durch Zuruf einstimmig er-
, mittels Ab abe von Stimmzetteln nacb einfacher Stimmen- Trolle el?oeit statt. Ikt diese bei der ersten Wablhandlung nicht zu er- reichen, so ndet eine en ere Wahl unter denjenigen statt, welchen die beiden böch ten Stimmza len zugefallcn find. Bei gleicher Stimmen- zahl in der engeren Wahl enischeidet das Los.
§ 43. bei der Aufstellung der Jahresbüanx oder einer ZwisYRFaZé daß die Hälfte des Grundkapitals verloren ist, so ist unverzüglich eine Hauptversammlung zu berufen und dieser davon An- zeige zu machen. Glaubt der Vorstand, daß die Vorgusseßung der vorstehenden Bestimmungen vorliegt, so hat er unverjuglich die Be- rufung einer Arxffichtöratsstßung zuÉeantragen.
otokoÜ der auptversamt'nlung wird yon einem Notar aufgeraZuY und ist Zn dem Vorfivenden und den Stimmzäblern zu unterzeichnen. In daSselbe werden nur die Ergebniss der Ver- handlungen aufgenommen.
5) Auflösungxund Herabseßung des Grundkapitals.
45. ösm'x“ *? «376632733333 er an r ; 2) bei Ereézsfénxtßg des Konkurses über das Vermögen der Ge- seUsébc-ft;
3) wenn die Zahl der Mitglieder auf weniger als drei berabstnkt.
§ 46. ür die Liquidation ?ZZÜSU die Vorschriften der :§§ 48 Und 49
des ürgerliäpen (Hesevbu der Verbindliäjkeiten der Gesellsthast Ver-
Tl n „ [716be75 261121204; 116658 den Mitgliedern nach Verhaltnis ihrer Ein-
lagen außgezahlt.
* 47. teilun darf nicht 6221! vollzogen werden als nach Ablauf eineskabZZZ von Jem Ta : an gerechnet, an Welchem die Auf[ösung der GeseUschaft unter AufJorderung der Gläubiger, fich bei ihr 1u melden“ im „Deutschen Reichsanzeiger' bekannt gemacht worden it. Bekamite Gläubiger find auch dann zu befriedigen, wenn fie sich nicht
Die Au 1) auf
melden. Im übrigen wird nach § 52 des Bürgerlichen Geseybuchs verfahren. § 48. Auf Grund einer Herabsetzung des Grundkapitals dürfen
e Mit lieder der Gesellschaft nicht eher erfolgen als YYLUMYURQS JaHZes, von dem Tage an ?erecbnet, an welchem der Be chluß auf Herabsetzung des Grundkapita 6 unter Aufforderung der Glxubiger der Gesellschaft, |ck) bei ihr zu melden, im „Rei 0. an eiger“ bekannt ist, und nachdem die Gläubiger, die ck
etzneldet haben, befriedi oder fieber esteUt find. Eine durch Herab- eßuna des Grundkapitaks bezweckte efreiung der Mitglieder von_ der Verpftkäptun zur Leistung von Einzahlungen auf die von ihnen user. nommenen Zlnteile tritt nicht vor dem bezeichneten Zeitpm-„kte jn
Wirksamkeit.
. § 49- , is : Beendigung der Liquidation verbleibt _eS] bei der bis- &:ng OYani/atkon der Gesellschaft-k
6) Aufsichtsbehörd e. 50
ie Au t über die Ge e schaft wir"?) von dem Reichskan ler (AusFärtigesffiÉmt, Kolonia1a5teilun ) gefuhrt, der zu diesem Be6use einen oder mehrere Kommi are beste en wi d. Die Kommiffare find berechtigt, auf Kosten der esellschaft an den S1 ungen des Aufsichts- rats und an den Hauptversgmmlungen teilzune men, die Aufnahme bestimmter Gegenstände in du: TageSordnxxng der Haupkversammlungen (ordentlichen wie aqßerordentlichen) sowre von dem Vorstand oder dem Auffichtßrate xederzLit Berichéerstaffunß über die Angelegen- heiten der Gescüscbast zu Verlangen, ach) dercn Bücher und Schrifken einzusehen oder durch einen Bewoümäcbiigten einsehen zu lassen, oder - gleickofalls auf Kosten der Geseüscvaft - eine Revifion der Geschäftsführung durch einen oder mehrere SachVerständige an- zuordnen, sowie auf Kosten der Gefeüscbaft, Wenn dem Verlangen dazu berechtigter Mitglieder der GejellsÖaft auf Berufung der Haupt- versammlunintTemäß § 39 Nr. 2 n cht entsprochen wird, oder aus
sonstigen/w gen'Gründen eine Si ung des Au törats oder ei außexqrdentlicbe Hauptversammlung z? berufen. ffick, * ne
51. ' Die Aussicht bes-bränkt fich Tarauf, daß die Geschäftsfübrung der
gemachx
GeFellscbaft im Einklange mit den gesetzjichen Vorschriften und den
Be timmungen der Saßungen erfolgt.
Die Genebmi ung der Aufs“: isbehörde ist erforderlich:
1) zur Aufna me von Aale ben und zur Auggabe von Schuld- verscbreibungen ;
2 zu allen Abänderungen oder Ergänzungen der Sa un en, zur Auf1öung des Unternehmens sowie zur Verwertung des ese schafts- vermö aus durch VeräUJerung im qanzen.
ird vom AUTUMN“ kkne Erhöhung des „Grundkapitals gemäfß § 8 915/06 1 beschlossen, so bat ? von diesem Besch1uffe der Au . Üchtsbebörde Anzeige zu erstatten- „
7) Uebergangsbestimmungen, § 52.
[bar nach der notarieUen Vollziehung des GeseUsebats- vert1r51510m ixßßstikukérkn M) die, amvcsenden bezw. vertretenen Geffen- chaster obne weitere Formalktaten als erste Hauptversammlung, um [nsbesondere die Mitglieder des Achbtsrats zu wählen. Dieser hat alsbald die Genehmigung des Gese slkzafksmrtraTZ beim Reichskanzler (Außwärtiges Ami, Kolonialabteiluxg und die m Schuygebietsgeseß vorgesehene Verleihung der Rechtsfahigkeit durch „den Bundeßrak uach- zusuchen. Der AuffichtWt wird EWEÖÜJÜ- Abanderungen oder Er- änjungen dieser Saßungen roe„lche ctwa Von der Auffickytsbebörde ge- ?ordert werden könnten, r [Sgultig vorzunehmen,
___-_-
Bekanntmachung,
di im Rechnungs ahre 1906 eingelösten beeltsßexzfxleoÜZringschen LandesKchuldverschreibungem
or rit des § 9 des_Gese es über die Landes- schul5166§er126al1éngf vom 19. Zum 1901 (Geseßbl. Sette 43) 1rd hiermit zur öffentlichen Ke'nntms gebxacht „ daß am 122 April . . die im Rechnungsxahre 1906 emgefosten elsaß- lotßéin ischen' andesschuldverschreibungen, UNd“zwa_r: _ 13 91 Aus ü e über emgeschriebene Rente tm Betrage von 39699 «46 Jahre-Zrente, *. 2) 370 Rentenbriefe uber 7017 «M JahreSrente, emschl. Renten cheine, . „ 3) 16 S aßaansungen fur Rechnung der Landes- verwaltung über 3 000 016 4) 13 Schakanweisungex fur Rechnung der Staats- depofitenverwaltung uber 7 900 „46, _ deren Litera, Nummer und Geldbettxag m _den nach-:tek]enden 4 Nachweisungen verzeichnet finkz, m gdememschaftltcLYen Ver- [uß der Landesschuldenkomm 5011 un der Landes chu1den- verwaltung genommen word_en md. Straßburg, den 3. Iult 1907. Landesschuldenverwaltung.
Der Vorfißende: Koehler,
]. Nachkoeisung
der im Rechnungsjabre 1906 eingezogenen und entwerteten RentenelnschreibungsauSzüge (Lit. 4).
h
*-
11, Nachweisung
Jabres- Jahres- Jahres- Jahres- Nr. rente Nr. rente Nr. rente Nr. rente „“ oki „Fi .“ 177 6 3337 6 4217 3 4970 15 595 6 3367 15 4218 3 4977 36 596 6 3389 33 4219 3 4990 15 597 6 3490 6 4220 3 5031 15 1203 693 3493 6 4221 9 5062 24 1362 6 3514 6 4222 12 5095 75 1624 30 3550 6 4223 12 5164 1649 450 3551 6 4224 12 5182 34 767 1981 15 3552 6 4225 12 5184 30 2220 6 3553 6 4226 12 5232 15 2422 18 3575 6 4244 15 5242 15 2423 18 3589 6 4400 120 5247 180 2426 18 3615 6 4475 15 5294 30 2707 6 3802 15 4528 15 5326 648 2860 30 4022 225 4553 120 5401 6 3006 6 YZF FL FZZ 26-(15 5448 60 3007 6 4 3026 6 4086 15 4694 6 F1“ 39 599 3027 6 4143 354 4703 30 Stück 3039 6 4192 6 4750 15 ' 3085 6 4209 24 4775 15 3095 60 4210 24 4862 3 3096 60 4211 24 4864 3 3239 6 4215 3 4867 3 3295 6 4216 3 4961 15
der im Rechnungsjabre 1906 eingezogenen und
entwuteten Rentenbriefe.
* Nk- Nr. Nr. Nr. Nr. Lit. 1331! 30,36 15 935 24 568 5 180 6 798 1 014 54/59 632/40 707/10 800 16 128 44 6 099/100 2/3 Lit. () zu 30.“ 17 058/9 740/ 2 104 8 500 725/6 4 6 123 38/9 20 18 231 25 060/2 28/34 63 599/602 418 79 42/51 7 713/4 1 412/3 733 94 64/5 8 450/2 2 303/6 19 253 99/100 67/9 9 261 601 318/9 131 219 622 33/5 498 516 21 775 3 220 596 28 33/4 10 375 403 850 25 559/61 64/5 11 151 572 20 108/9 66/7 70 225/6 80/4 999 70 74/9 . 762 625 21255/6 74/7 325 12 036 720 61/4 81 481 237 935 295 Summe 95 79 4 907/ 8 450 184 Stück. 97/9 989 6 028/9 589 Lit. () zu 15.“ , 502 91 339/40 680 513 5/9 13 197 522 22 034 603 11 368/76 850 176 822 Summe 80/6 7 062 247 1 795 76 Stück 539/41 8 413 450/1 2 042 Ltt. G zu 3 „46 13 551 9479 781/2 223/5 679 55/8 10 686/7 863/4 872 862/3 84/91 11243 23 693/4 78 2 814 94/8 854/6 24 014 994 3 096 600/8 904 22/3 3 269 575 38/9 12 528/4 203/13 597 4 235 927 45 222/30 880 5 268 45/8 718 32/4 4283 386 55/8 * 732/3 294/7 567 5 417/9 74/8 13 018/21 426 5 102 507 /9 82/3 42 28/36 249 6 362/ 3 „ umme 788 38/41 650 417 109 SUM." Wiederbolun g. zu30e/M131, 0184=185=5550cki , „ , 76 = 76 = 1 140 , „, „ . 109 = 109 = 327 .
S6. 370 7017 „Fi
111. Nachweisurig
außgegebenen und nach schuldenverwaltun i
n Verwahrun
g entwerteten &
der im Rechnungsjabre 1906 für die Ländesverwaltung der Einlösung von der L
andes-
enommenen und
der
17.Nachweisung
re 1906 für die Staatsde :) (ten- enen und nach der Einlöskmsg von
der im Rechnungöja? verwaltung aus ege Landessäxu denverwaltung
nommenen und mittels Durchlochung entwerteten Schaß-
mittels Durchlo un aßanweisungen. Auögegeben find S :: nwei un en Serie ck Nübers “ Nr. „ im einzelnen im gamen „FC .“ 1906 1-15 | 100000 1 500 000 16 2 000 000 Se. . . . 3 500 000.
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anweisungen, ___-“___““ Ausgegeben find Serie Nr SÖULaZJveTisungen . im einzelnen im gamen '“ „4-
1906 1 1 400 000
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6- 7 500 000 1 900 000
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