1907 / 229 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Sep 1907 18:00:01 GMT) scan diff

[51009] . . , Zinte-Ipinneret und Weberex Wremen

in Oremesn. W t chu. g

Ut B nahme auf un ere eann ma n

vomn2e0. MM“ 1907 wiederholen wir, daß folgende

Jammern unseresranv. 84 “)!/ost Yaßdfeftarischen nl 11 1 an ge o n :

in [12211220 591 661 662 703 748 769 770 784

941 949 961 964 970 1031 1128 1199 1275 und

1287 i; 1000 .“ , und find solche “den Inhabrrn zur Eixlösung am 1. Oktober 1907 mit dem Bemerken gekundigt, da von diesem Termine ab eine weitere Verzinsung de: elben au ört. ' ,

HOie Außzfxblung erfolgt e?en Einlieferung idL: betreffenden Anteilscbeine nes Talons und an; Lebeinen vom 1. Oktober dieses Jahres a urch die Herren Beru d.LooZe & Co. in Bremen.

Bremen, den 24. evtem er 1907.

Der Vorstand. Alb. Haasemann.

[51011] . . Meußer Papier & Mergamentpaptex Fahrt!: Actien Gesellschaft, Ueuß a; Ul).

Die diesjährige ordentliche Generalverfamm- lung findet Mittwockj, deaZZ. Oktober d. IK, Mittags 12 Uhr. im Geschaftslokale zu Neuß sta .

Tageöordnuus : Erledigung der im § 23 des Statuts vorgesehenen D(Gtxgenstkmsxäej.li ßend aran an e : deutli e Generalversammlung. außeror TFgeSort-nung: Statutenänderung.

Artikel 13 soll fortab lauten: Der Aufsichtsrat

' .' der besteht aus drei bis fünf Mitgliedern usw, . Schlußsaß soll fortfailen. Artikel 20 soll babinZYU

ändert werden, daß es fernerhin heißen soll:

7) (Hriverbs- und Wirtschafts- genoffensrhaften.

Keine. .“ 8) Niederlaffmxg xc. vou RechtsaUWalten.

B kauutmathuug.

Der Gerichtsaffee or Kan in Clherfeld ist heute in die bei der bie gen Kammer fur Handelssachen geführten RechtSanwaltsliste unter Nr. 88 eingetragen

[51058]

worden. u den 23. September 1907. Varme , Kgl. Amtßgericht. [50770] Bekanntmachung. ist heute in

R iSanwalt riß Thomas dieDTTirste ehä?): beim die gen AUFthericht zugelaffenen NechtSanwälte eingetragen wor en.

.- ollaud, den 23. September 1907. Pr H Königl. Amtsxzeritht. ___..-

[50769] ts icht u- d r Li te der bei dem bis gen Am ger _ z ' elYslenxn Nsecthanwälte sind d 6 Unter Nr. F W:?" r. 27 eingetragenen RechtSanwalte Dr. [ chou; länder und FH anskauer zu Bres au (1 20. d. Mis. ge ö Wok en. d n 21. September 1907. Breölau, „Königliches Amtßgericht. 771] [50 Der Rechtßanwalt Johann H , bisher in Reichenau, zugelassen 2 YZLYYFY Reichenau, hat seine Zulaffung MHZ“) GW“ F“"WZJeszptember 1007 , en . . e chenau Königliches ,Amwgeriäjt.

Bernhard SieLfFieni;

e bei

vom Reingewinn. . Se tember 1907. NeußÉXnV-ZFrftauY. Carl Rauhaus. [50780] ? s'ai Werdende . Oktober 190 a g CIjrxoLM-NL 19l untserjkr TYÉJÉYUTFZUZWÜ schreibungen Yang onA s ablung: nachbezeichneten teilen zur 11 z i iir audel und Jvduftr e, Z:?tkiuier Fandels-Gesellsrhast, I' BleskchJZsesre“ sämtlich orn , . Direction der DiIcouto-Gefell BeYiu,

schaft- !- YéesZFZaYZ-Iuseu'sther Bauk-

verein, amburg, Hamburg, NKZTYZUYÉDZFF)eüéÉdeitastxteozFxL YZZYLI . _ e ,

Deutsihlau dieser Firma:.

* a " ternehmungeu. .. el11111x..U0......

Süddeutsche

[51040] rfabrik A. G. _ tentmetallpapie YZHerren Aktionäre UJZZZÜFZFÄÜ FZZ!"

m 1 . hierdurch M der a immer des Hotel National zu "[,-[,YhFJéattinYte-ie? außu'ordentl. Generalver- 1 den. “"""an eing?.Taagesordmmg: ] Statutenänderun Zörats. Wahl des AUNS. Aktien zwecks Ausübunsze'l;i bei d Gesell-

Tage der Generalversammluug Fürkh 0. bei

schaftskaffe, SÖwabarberstr- 43 zu

einem Notar zu erfolgen, im übrigen gemäß § 12 unseres Statuts. 23. Se Lember 1907. - Fürth, den DerpVorftaud. Bauer.

Bei der am heutigen Tage stattgebabten

T u cku1dverschreb Verlosuns RLM? Nuemtsnern außgelost:

bungen sind 1000 _ . 07 0166 0171 ck .“ , ,

L““ ;NFTYQUW ;0453? 107) 500,-,

(ck Nr. 1001 19,08 fällig

2. auuar _ ZEZUUFeHFeZ-z I;]: AmoIrtisationSentsckyadigu ng

' d r Mecklenburgisckeu durchotlkzzieeke3c§scechchfeibauk in SchWeriu Hiszderen A enturen ausbezahlt werden. unDie am 22. epteYberFYF gusYosLiZZeil: schuldverfchreibung r. z 5 “ZU ist zur Einlösung u0ck uicht pr s?0777] woÖdetnörf bei Schwerin i- M., den 2 „Sep- tember 1907. . Mrauereiyanlshöhe norm.2(.§prlta.

un . euxe[x?n(t§)te?e?§artgeines Königliében

Verlosung sind von den

[50321] Vel dtStrtth [ ndenen ! U YTFrkhuslÜvZsaz-aeibungen unserer Gesellschaf

di _- eLit. 4 319 und 361 S. „M 1000. -

ummern :

. H- 500,“ . 1- gezZiten YZTen.WDie Rückzahlung disF/ri YZFMZ erfo gt vom 1- April 1908 gb gegenesexen Zins- deréMWdr“; L"K."ichÉzL§iZJu?FZ -

e ne an 0 on e en schHallescher Bankverein vou Kulisch- Kaempf & Co.. Halle a. S., H. F. Lehmann, Have a. S.- Reiuhold Steckner,_ Halle a. ., ft sowie an der Kasse unserer Gesellstha 1- WIS ZerloZen i(“sötücke treten mit dem - au er erz n ung. Halle a. S., den 20. September 1907.

Fabrik landwirtsrhaftl. Maschinen

April

FDimmermannöx CZ. Aktien-ÉeskUsWst- Der Vorstand. W. Jo r d a n.

“ck 9) Bankausweise.

Keine.

ck

10) Verschiedene Bekannt- marhungen.

50404 [Streikxx uud Betriebsstöruugsklausel fiir die deutsche Te tiliuduftrie und ihre Abnehme'r. Die zur ufsteUuna einer „gemeinsamen Streik- und Betriebssiörungsklausel fur die deutsche Textil- industrie und ihre Abnehmerkreise eingeseßten Kym- misfionen haben die hierunter veröffentlichte „stan- dige Vereinbarung über das Verhalten der Lieferer und Abnehmer im Falle bon Ausständen, Aussperrungen und von Be- triebsstörungen infolge höherer Gewalt“ genehmigt und empfehlen diese allen beteiligten Ver- einigungen und Verbänden der Textilindu trie sowie den Eimelfirmen zur Annahme, Der bscbnitt 1 soll die Rechtöverbältniffe der Fabrikanten in der Textilindustrie untereinander, soweit sie als Lieferer und Abnehmer in Frage kommen, der Abscbmtt 11 die Rechtßverbältniffe zwischen den Fabrikantexi und den dem Handek oder der «Konfektion angeborigen e man re e n. AbÖlLichjeitig 9bringen wir die von den beiden Kom- missionen aYgenoYmertieiéckpiedsserichtöordnung ur all eme nen enn n . z Wi).-g empfebkem in die Schlußstbeine und Ver- träge die folgende Bestimmung au zunehmen:

„Für den Fall, daß durch einen Arbeiter- ausftand, eine Aussperrung oder eine Betriebs- störung, soweit letztere auf höherer Gewalt 275 des B. G-V.) beruht, die verxrags- mäßige Lieferung oder Abnahme der Ware ganz oder zum Teil unmöglich emacht wird, gelten die Vorschriften der von der auvtstelle Deutscher Arbeitgeberverbänke im Deutsch ReichSanxeiger vom 25. September 1907 Nummer 229 ver- öffeniliäpten „ständigen Vereinbarung über das Verhalten der Lieferer un Abnehmer im Falle von Ausständen, Aussperrungen und von Betrie-bs-

örungen infolge höherer Gewalt so- wie die ebendaselbst_ veröffentlichte Schieds- gerichtöordnung- -

25. S tember 1907. HKÜYtifTledeenDeutsckjeYr Arbeitgeberverbande.

' G "fis "b r: 1.351. 131: D“. 11“. „1.1 Ständige Vereinbarung

er alten der Lie erer uud Atmel) mer

LILLY Fonlxslusständen, Zlassyerrunxu und

von BetriebsftörUUFen infolge höherer ewalt.

1. Betrifft die le, in denen als Lieferer

und Abnehmer nur abrikauten der Textilindustrie i1n rage kommen.

. .. . bern en, ?;ZffYen, sein)e Verpflichtung zur Lieferung oder

naus u (bieden und zwar um die e dAeTUYYöequg foxss Betriebes und hinsichtlich des Quantums, deffen Lieferung oder Abnahme durch die Störung unmöglich gemacht wird. _Bei laufenden Verträgen wird demgemäß die Zeit fur die Lieferung oder Abnahme jeder einzelnen Rate entsprechend verschoben. i d itten

nwieweit Streiks oder Aussperrungen n r BeLtYiZen zur Hinausscbiebung oder Aufhebung Ter Lieferung und der Abnahme berechtigen, entscheidet m

Zweifelsfalle das Schiengericht.

t der von der Störung seines Betriebes Be- troLfZerYxY dem Rechte derHinausschiebung dem anderien Vertra steile ge enüber Gebrauch und verßchiebt [ich n- folgede en die L?cferun s- oderAbnahme Ust um mehr als drei Wochen, so aben beide Teile nach Ablauf

' d 5 Recht, von dem Vertrage binsichtii YerseéiFerrlxsttngaoder Abnahme des durch die Storung

des Betriebes angefallenen bezw. noch ausfallenden Quantums zurückzutreten. Derjenige Teil, der von diesem Rechte Gebrauch macht, isi xedocb verpflichxet, von dieser seiner Absicht, vou; Vertrage zuruck- jutreten, dem anderen Teile spaiestens bei Ablauf der Frist Anzeige zu machen. Den Parteien bleibt es vorbehalten, anstatt h_er dreiwöchigen Frist eine andere Frist durch ausdruckliche Vereinbarung fest- u e en.

z 72? Erfolgt innerhalb der festgeseßten Frist die oben vorgesehene Anzeige von keinem der Hierzu Be- rechtigten, so bleibt der Vertrag auch bezuglich des infolge der Störung des Betriebes außgefallenen Quantums zu Recht bestehen mit de_r Maßgabe, daß gemäß Punkt 1 die Lieferung oder dre Abnahme des- selben um die Zeitdauer der Störung des Betriebes hinaus eschoben wird. ' . "

3) eide Teile sind hinsichtlich der Anspruckpe aus die er Vereinbarung von der Verpflichtung zum S adenersaß befreit.

1) Sofern über die vorstehenden Bestimmungen, deren Vorausseßungen und Auslegung, insbesondere auch darüber, in welchem FaUe höhere Gewalt vor- liegt, Streitigkeiten xwischen den Parteien entstehen, entscheidet auf Anrufen eines Teiles ein Schieds- gericht, deffen Entscheidung unter Aussckply des Rechtsweges für beide Teile bindend und endgu tig ist.

2) Das Scbiengericht besteht aus fünf Mitglie- dern. Hiervon werden Ife zwei von dem Verbande ernannt. dem die beire ende Partei angehört oder den sie für den vorlieYnden Streitfall für als zuständig bezeichnet. er Votsißende"des ieds- gerichts ist der stellvertretende Geschaftsfübrer der Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände, Regie- rungSrat a. D., rofeffor Dk- Leidiz in Berlin.

3) Hat der Ar eitgeberverband, dem der von der Störun des Betriebes Betroffene angehört, den Streik [ür unberechtigt oder die Aussperrung für be- rechtigt anerkannt, jo ist dessen Entfcheidung hierüber für das SchiedsFrlcht bindend.

ie Kommission. von Beckeratb - Crefeld, Yabrikbesißer. Dierig- berlangenbielau, Kommerzienrat. Haasemann - Bremen,

Direktor der Jutespinnerei und -Weberei. Marwitz - Dresden, Kommerzienrat.

Eduard Mever-Aacben, Fabrikbesißer.

Emil Nusch - Greiz,

Fabrikbesi er.

Max Pinkus-Neu tadt i. Schl., abrikbesißer.

Prob t- Immenstadt, Kommerzienrat. Schlumberger-Mülbausen i. E.,

Geb. Kommerzienrat. Semlinger-Bamberg, Kommerzienrat.

Tiemann - Vielesel d,

Direktor der Ravensberger Spinnerei. Tröger-Plauen,

Fabrikbesißer.

Vogel - Chemniß,

Geb. Kommerzienrat. Wiede-Cbemniy, Kommerzienrat.

11. Betrifft die Fälle, in denen Fabrika nten als Lieferer und dem Handel oder der on- fektion AngehöriZe als Abnehmer in Frage 0 m m en.

1.

1) Arbeitsraussiände, Aussperrungen und Betriebs- ftörungen, soweit leytere auf höherer Gewalt 275 des B. G-V.) beruhen, berechtigen den davon Be- troffenen, seine Verpflichtung zur Lieferung oder A5- nahme hinaußzuscbieben, und zwar um die Zeit der Störun des Betriebs und bins'achtlicb des Quantums, deffen L eferung oder Abnahme durch die Störung unmöglich gemacht wird. Bei laufenden Verträgen wird demgemäß die Zeit für die Lieferung oder Ab- nahme Zeder einzelnen Rate entsprechend verséhoben.

nwiewert Streiks oder Aussperrungen in dritten Betrieben zur Hinausscbiebung oder Auf- hebung der Lieferung und der Abnahme berechtigen, entscheidet im ZweifelsfaÜZ das Schiedßgerickpt.

1) Wenn in dem Betriébe'des Lieferers eine Störung stattgefunden hat, die ibn veranlaßt, von dem Rechte der Hinauss iebung der Lieferung feinem

d Abnehmer gegenüber Ge rauch zu machen, und sich

infolgedessen die Lieferungsfrisi um mehr als drei Wochen verschiebt, so hat der Abnebm er nach Ablauf dieser Frist das Recht, von dem Vertrage hinsichtlich der A nahme des durch die Störung des Betriebes auSgefallenen bezw. noch ausfallenden Quantums zurückzutreten. Der Abnehmer, der von diesem Rechte Gebrauch macht, ist jedoch Verpflichtet, von dieser seiner Absicht, vom Vertrage zurück- treten, dein anderen Teile spätestens bei Ablauf der Frist Anzeige zu machen. Den Parteien bleibt es vorbebakten, anstatt der dreiwöchigen Frist eine ansdekie Frist durch ausdrückliche Vereinbarung fest- zu e en. **

2) Erfolt innerhalb der festgese ten Frist die oben voxgefe ene Anzeige nicht, io blei t der Vertrag auch bezuglich des infolge der Störung des Betriebes aus efailenen Quantums zu Recht besieben mit der Ma abe, daß gemäß unkt 1 die Lieferun desselben um d e Zeitdauer der töcung des Betrie es hinaus- gesz o§§nidWi§xd11 ii 0 hi sichtlich d A s ck,

eeeen n er nprüeaus dieser Vereinbarung Von der Verpflichtung zum

t Schadenersaß befreit.

1) Sofern über die vorstehenden Bestimmungen, deren Voraussxßungen und Auslegung. insbesondere auch darüber m welchem Falle höhere Gewalt vor- liegt, StreiÜgkeiien zwischen den Parteien entstehen, entscheidet auf Anrufen eines Teiles ein Schieds-

erlcht, dessen Entscheidung unter Ausschlzxß des ?Kecbtsweges für beide Teile bindend und eniZguiti ist.

2) Das Schiedsgericht besteht aus funf it- gliedern. Hiervon werden je zwei von dem Ver- bande ernannt, dem die betreffende Partei angehört oder den sie für den vorliegenden _Streiifall fur sick) als anständig bezeichnet. Sofern fur etnxelne Zweige des Handels und der Konfektion ein BerufSVetband nicht besteht, ist die Partei berechtigt, nach ihrer Wahl entweder einen dem Handel oder der Kon-

ch fektion angehörenden Verband oder aber diejenige

Handelskammer, deren Bezirk [ie angehört, um Be-

nennung der beiden SchiedSrichter zu ersuchen. Der Vorsißende des Schiedögerichts ist der stelivertretende Geschäftsführer der Hauvjstelle Deutscher Arbeit-„ Yberberbände, Regierungßrat a. D., Professor

r. Leidig in Berlin. Erhebt vor Eintritt in die Verhandlung eine der Parteien in einem Streitfall: schriftlich Einspruch gegen die Person des Regie- rungSrat a. D., Professor Dr. Leidig als Vor- stßenden, so hat der Vorsitzende der Anwaltskammer m Bezirke des Klägers den Vorsißenden des Schiedßgerichts zu ernennen.

3) Hat der Arbeitgeberverband, dem der von der Störunxx des Betriebes Betroffene angehört, deri Streik ur unberechtigt oder die Aussperrung für be- rechtigt anerkannt, so ist dessen Entscheidung hierüber für das SchiedsYricbt bindend.

ie KommiÄsion. Hermann Gollop-C arlottenburg. Adolf Levin-Verlin. G. Marwiß-Dresden. Aug. Meisemann-Verlin. Eduard Meyer-Aachen. Eugen Neubartb-Forst. H. Semlinger-Bamberg. James Simon-Berlin, Ludwig Sommerfeld-Berlin. Oskar Tieß-Berlin. Hermann Vogel-Chemniß. Georg Wiede-Cbemniß. Werner Wildt-Berlin.

Ordnung

für das Skhiedsgeriéht der Hauptstelle Deutscher

Arbeitgeberverbände in betreff der Durch-

führung der Streikklausel iu_ der Textilindustrie. 1. AllZSLmetnes.

Die usammenseZung des SÖiedsbgeriMs erfolgt in der eise, wie e in unkt 3 A satz 2 der vor- siebenden ständigen Verenbarung unter 1 und 11 festgelegt ist.

AUe Zuschriften sind an den Vorsitzenden des SÖiengerichts zu richten.?

Jedes SÖiengerichtSmitglied hat sich [ riftlich zu verpflickpten, da es die Pflichten eines ieds- richters gewiffenha erfüllen, seine Stimme un- parteiisch abgeben uni) über alle ihm in seiner Eigen- schaft als Schiedßgertäowmitglied zur Kenntnis ge- IWM Angelegenheiten Stillschweigen bewahren

er e.

§ 3. Der Vorsißende bestimmt den Geschäfts an des Schiedögerichts, insbesondere Ort und ZeitFunÉt der Verhandlungen, er leitet die Verhandlung und die Beratung, erteilt und entzieht das Wort, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.

Der Vorfißende hat für die Anfertigung des not- wendigen Schreibwerkes erge xu tragen.

Der Vorsitzende verwaltet sein Amt bis auf weiteres ehrenamtlich. Die notwendigen Auslagen werden ihm erstattet. Ebenso erhalten die Schiedßrichter Ersatz der ihnen erwachsendhen Auslagen.

Für alle Entscheidungen nacb § 1045 der ivil- proze ordnung sowie für die Niederlegun desS ieds- spru s ist das AmtsFricbt Berlin- itte für die Entscheidung über die erne mung oder Jeeidigung eines Zeugen oder Sachver iändigen und über die Abnahme eines Parteieides auch das Amtsgeriebt des Wohnfißes und in Ermangelung eines solchen auch das Amthericbt des Aufenthaltsortes des zu Ver- nehmenden oder zu Beeidigenden zuständig.

Das Eintreten eines der in § 1033 Ziffer 1 der Zivilprozeßordnung erwähnten FäÜe hat das" Er- löschen des Schiedsvertrags nicht zur Folge.

11. Einleitung d7es Verfahrens.

Die Klage wird erhoben, “indem beim Vorfißenden

um Terminßanberaumung nachgesu t wird. D Ansuchen eine kurze schriftliche cZIarstellun FY Streitvethaltniffes, unter Anführen des lage-

begebrens in zwei Exemplakrzen beizufügen.

Der Vokßßende übermittelt alsbald der beklagten artei die lagetische Eingabe und fordert fie unter ristsexZung auf, ihm ihre RückäußerunZ; in zwei xemp aren_zukommen xu lasen. Der or ßende hat diese Ruckäußerung der klagerischen Parte zuzu- steÜen. Hält er einen weiteren Schriftivechsel für angebracht, so veranlaßt er die Parteien, ibre Aus- führungen innerhalb angemessener, von ihm be- stimmter Fristen ibm zuzthZrtigen.

Sobald der Streitstoff genü end geklärt, oder falls eine der nach Maßgabe des ZZ dieser Ordnung bestimmten Fristen erfol los Verkaufen ist, teilt der Vorfißende eiden Parte en rechtzeitig Ort und Zeit- punkt der Verhandlung sowie die Namen der zuzu- ziebenden Schiedßrichter mi1t6

§ .

Jede Zufertigung von Schriftstücken, Mitteilungen oder Aufforderunßen, die auf Grund der Vorschriften dieser Ordnung eitens einer artei, sei es an das Schiedßgericht oder den Vor ßenden, sei es an die Gegenpartei, seitens des Schiedsgerickots oder des Vorfißenden an die Parteien, an Sachverständige oder Zeu en erfolgt, ebenso die Einberufung der SÖiedSri ter hat, soweit nicht etwas anderes vor- ge? eren ist, mittels eingeschriebenen Briefes nt ge e en.

- § 11. Ein SchiedSrichter kann von einer Partei nur ab- gelehnt werden: 1) wenn er selbst Partei ist oder zu einer Partei in Ansehung des Streitgegenstandes im Ver- bältni e eines Mitberechtigten, Mitverxftichteten oder egreßpfliébti en steht, gese li er Ver- treter oder in Anse an des Strei gegenstandes Bevollmä tigter einer ariei ist oder gewesenist, 2) wenn er a s Zeuge in Betracht kommt, 3) wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, ?Nißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu recht- er! gen.

' § 12. Die Ablehnung ist dem Vorsiéenden bei Verlust des Ablebnungörechts binnen dre Tagen nach Be- kanntgabe des Namens des Abzulebnenden unter An- gabe des Ablebnungögrundes mitzuteilen.

*) Anmerkuna: Bis auf Weiteres Herrn Re- gierungsrat a. D., Profeffor Dr. Leidig in Berlin: W. 35, Karlsbad 4a.