1907 / 229 p. 20 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Sep 1907 18:00:01 GMT) scan diff

DerBoYßenk-e bat natd Vornahme der er- fopderlickxen mittlungen über die Ablehnung zu ': cheiden und dem Ablebnenden das Ergebnis zu nen. Hält er sie für unbegründet, so ent- scheidet auf den von der ablehnenden artei vor

Eintritt in die Verhandlun gestellten ntrag das G

keks erlebt über die Able nung. SG g 111. Die Verhandlung.

Jede . artei kann 176!) ducm einen mit schriftlicher FIFUmaäY versehenen BevoUmäcbtigten vertreten (1 en.

§ 14.

Das Schied§gericht kann eine Partei auffordern, VerhandlungStermine persönlich zu erseheinen oder einen nach § 13 dieser Ordnung Bevollmäch- tigten zu entsenden. Leistet die Partei diesecAuf- forderung nicht Folge, so kann das gesamte tat- ächliche Vorbringen der Gegenpartei als zugestanden

angesehen werden. .

§ 15.

Der Kläger ist jederzeit berechtigt, die Kla ? zu- rückzuziehen. Diesfaus bat er die gesamten osten des Verfahrens, einschließlich der dem Gegner er-

waebserxen notwendigen Auslagen zu tragen.

Schlteßen die Parteien zur Beilegung des Rechts- streits einen Vergleich, so haftet mangels ander- weitiger Vereinbarung gegenüber dem Schiedsgericht

_ jede Partei für die Hälfte der Kosten des Ver- fahrens; ihre Auslagen hat jede Paxtek, soweit nicht

im Vergleich andere Vereinbarungen getxoffcn worden

ßnd, selbst zu tragen.

§ 16.

Das Schiengericht kann die Verhandlung auf be- ründeten Antrag einer Partei, auf übereinstimmenden ntraa beider Parteien und erforderlichenfaUs auch von Amts wegen Vertagen. Es kann ferner jederzeit nach Maßgabe der Vorschrift dss § 8 Satz 3 dieser

!dnuna einen S riftwecbsel anordnen. Vorsitzende at die Parteien zu dem neuen

Termine von Amts wegen zu laden.

7.

In der Verhandlung hat der Vorfißende zuerst der klagenden, alsdann der beklagten Partei das Wort zu erteilen. Er hat erforderlichenfaüs durcb Fragen auf die Klaxsteüuna des Sachverhalts hin- zuwirken. Er soll den Schiedörichtern gestatten, selbst Fragen an die ParteLiZn zu richten.

Die Auslegung der Parteierkläcungen unterliegt dem freien Ermessen des Schiedßgerichts. Hat eine Partei sich geivcigett, auf eine Behauptung ners oker auf die Anfrage eines Richters eine Erklärung abzugeben, so kann die Bebauptun als zugesandten, dxe Frage als in dem für die artei ungunftigen Smne beantwortet an eseben Werden. 7 Das Beweisverßahren.

Der Beweis wird durch mündliche oder schriftliche ezeicbnung eines bestimmten Beweiömittels unter Bezugnahme auf das Beweistbema angetreten. Die nung des BeweiSMittels hat so enau zu erfolgen, daß das Schiengericbt in den tand ge- seyt wird, die Erhebung d2ecs) Beweises anzuordnen.

* Die Anordnung der * ewe'iSerbebung erfolgt durch einen Beschluß, der von Amts wegen erlassen .!verden kan

u. Dr: Bewewaufnabmetermin ist den Parteien vom Vorsißenden anzuzeigen.

§ 21. Der VorfiÉende braucht zum Beweisaufnahme- teunin keine chied8richtec zuzuzieben. Werden Schiedörichter zu dem Bewewaufnabme- ine nickpt zugezogen, so ist über diesen ein aus- führliches Protokoll aufzunehmen.

§ 22.

Das Schiedögericbt kann unter Fristseßung an- ordnen, daß der GeLenstand einer Augenscheins- «Mme ibm überre cht oder zugänglich gemacht HW

„8; 23.

Das SÖiedkgericbt hat Zeugen und Sachverstän- dige, deren Vernehmung es angeordnet hat, um ihr

:beinen oder um schriftliche Erstattung der Aus- sage und um die erforderliche Einnahme eines Augen- cbeknes |U ersuchen.

Erscheint ein Leuge oder SaÖverständiger nicht freiwillig, oder ält kas Schiengericbt seine Be- eidigung für erforderlich, so kann es einer Partei anfaeben, die Vernehmung oder Beeidi ung des

ngen oder Sachverständi en bei dem na § 5 der

nung zuständigen GIRL? zu beantragen.

Das Schiedsgetiäot kann unter Fristseßung die Ueberreicbung einer BewekSUrkunde anordnen.

Vestreitet eine Partei, im Best : einer Urkunde zu sein, jo kann das Schiedögericht i r oder der Gegen-

acixtetto Satéxßxbesk,i Len AnTag§ k(,xudf AZnJHme des

ne e em na er rnun u- ständigen Geritbte zu stellen. g A

§ 25. Das Schied9gericht kann Eibe nach freiem Er- m en auferlegen. as Schiedsgericht kann den Parteien aufgeben die Abnahme eines auferlegten Eides bei dem na § 5 der Ordnung zuständiZex Gerichte zu beantragen.

Ist einer Partei nach Maßgabe der §§ 23 Absa22, 24 Absay 2, 25 Assay 2 dieser Ordnung aufgege en worden, die Vornahme einer ticbterlitben Handlung zu beantra en, so kann das Schiedsgerickyt eine an- kxemeffene risk für die Beibringung der vom ordent- ichen Gerichte gefaßten Entschließung und des Be- weiSaufnabmeprotokoUs setzen.

§ 27.

Das Schkengeticbt entscheidet nach freier Ueber- xeugung über die Wahrheit oder Unwahrheit der Be- hauptungen der arteien sowie darüber, ob die Be- wewaufnabme de Wahrheit oder die Univahrbeit ciner Bebcuptung dargetan hat.

Insbesondere entscheidet das SÖiedSqericbt nach freiem Ermeffen über die Echtheit einer Urkunde und über die Beweiskraft ihres Inhalts sowie darüber, ob auf Grund derZVersäumung einer der nachMaß abe der §§ 22 und 26 dieser Ordnung geseßten rißten, der Verweigerung einer Eidesleistung oder eraus- gabe einer Urkunde eine Behauptung für wa 1: oder n'a unwabr zu balken sei.

Durch die Leistung eines Eides seitens einer Yartei

wird voller Beweis für die beschworene Tatsa e er- brucki.

ß28. ' Das SMengerlÖt it befugt, den eu en und Sachverständigen Vergutung ihrer ZeZvergsämknis

gabe der Unterschri mit dem Vermerke „AUSJefertigt zu ....... am '

[48731]

und Ersaß ihrer Auslagen nach billigem Ermessen zu gewähren.

7. Der SYiedssprucb.

Das Schiedßßericbt fällt seinen Schiedsspruch auf rund des ge Vorbringens der Parteien und des Ergebnisses etwaiger BeweiSaufnahmen.

Das Schied9gericht kann über eine Teil des geltend gemachten Anspruchs vorweg entscheiden.

Ein Schiedsspruch kann auch gefällt werden, wenn keinesderisZIarteien im Verhandlungsmmin vertreten ewe en . g Die Abstimmung erfolgt nach dem Alter der SchiedSricbter in der Weise, daß der 'üngste Schieds- richter zuerst stimmt. Alle Entf1 Schiedögerichts erfolgen nach einer Mehrheit von mindestens drei Stimmen. Der Schiedsspruch braucht nicht verkündet zu werden,

amten mündlichen und schriftlichen

cbeidungen des

soll aber in jedem Fall den Parteien sofort

schriftlich mitgeteilt werden.

§ 30.

Der Vorfißende bat den Schiedsspruch schriftlich festzustellen, mit Gründen zu versehen und unter Angabe des Tages der Abfassung _ d. i. desjenigen Tages, an welchem die Einigung über den Inhalt des entscheidenden Teiles des Schkedsspruches zustande gekommen ist * von sämtlichen Schied5r1chtern unter- schreiben zu lassen, auch selbst zu unterzeichnen.

Ein Schiedsspruch über einen Anspruch, dessen streitiger Teil einen Wert von Weniger als 100 «M hat _ Zinen und Kosten aller Art ni? eing rechet _ raucht nicht mit Gründen yer wer en.

§ 31. Der VorÉßende hat dafür Sorge zu tragen, daß eine alTen entsprechende Von ihm voUzogene Avsfetkiguna ch Schiedsspruches *- d. i. eine Abschrift des Schieds- spruches einschließliä) der Gründe und dcr Angabe des Tages der AbkasZung nebst abschrif11icher Wieder-

6- chen zu

rforderniffen des § 30 dieser Ordnung

ten der Schiedsrichter, versehen

und unter Beifügung der Véurkundung derZusteUung auf der Gerichtöscbreiberei des nach §5 der Ordnung zuständigen (Gerichtes niedergelegt wécv.

Die Zusteuung und Niederlegung des Schieds- sprucbes soll spätestens innerhalb Monatsfrist nach dem [eßten erhandlungsxermine erfolgen.

Im Schiedsspruch: ist zugleich über die Kosten des Verfahrens und über die etwaige Erstattung der der A [ obfiegenden Partei erwachsenen notwendigen Auslagen zu entf eiden.

Die öhe der zu entrichtenden Kosten des Ver- fahrens und der der obfiegenden Partei zu erstattenden noiwendigen AUSlagen kann entweder im Schieds- spruch oder nachträali , auch ohne Gehör der

atteien, vom Vorsitzenden allein durch Beschluß estgeseßt werden. Eine vom Vorfißenden unter An- abe des Tages der Abfassung unterschriebene Aus- ertkgung des Beschlusses ist den Parteien dura": den Gericbtovollzieber zuzusteUen und unter Beifügung der Beurkundung der Zustellun auf der Gerkehts- schreiberei des nach § 5 der rdnung zuständigen Gerichts niederzule en.

71. S lußbeZKZimmungen.

Diese Ordnung tritt mit, dem heutigen Tage in Kraft.

B rlin, den 25. September 1907. Dice Kommission der Textilindustriellen.

von Beckerath-Crefeld. _ Dierig-Oberlanqenbielau. Haasemann-Bremen. MarwÉFY-Dresden. Eduard eyer-Aachen. Emil Nuscb-Greiz. Max Pinkus-Neustadt i. Schl. Probst-Jmmxnstadt. Schlumberger-Mulhausen i. E. Semlknger-Bamberg. Tiemann-Bielefeld. Tröger-Plauen. Vogel-Cbemniß. iede-Chemni

W . Die Kommifiion der Textikindusériellen

und Abnehmerkretse. Hermann Gollop-Cbarlyttenburg. dolf Levin-Berltn. Geox Marin-Dresdxn. Aug. ' eisemann-Berltn. Eduard Meyer-Aachen. EUÉLU Neubartb-Forst. H. emlinger-Bamberg- James Simon-Berlin- Ludwig Sommerfeld-Berlin. Oskar Tieß-Berlin. Hermann Vogel-Cbemniß. Georg Wiede-Cbemniß. Wernex Wildt-Berlin.

Bekanntmathuu . err & Co., bier, ayeriscben Vereinsba

000,- 4 9/0

thekeupfaudbriefe Serie 2T scheu Vereinsbank in Mümh zur Notierung an der hiesigen Börse

den 23. September 1907. *

elle fiir Wertpaptere an der Wörle zu „Augsburg.

Max Schwarz, Vorsißender.

eutschen Bank hier ist der Antrag

Anleihe der Stadt uf Grund verstärkter gung bis zum 1. April

5er hiesigen Börse ptember 1907.

gsßelle an der Bär

hat bei uns im nk in München

verlosbare Hypo- )(l der Bayeri-

[ Einladung zur ordentlichen Generalversamw“ ung

=Pftauzungs“ sellschaft, Berlin,

den 9. Oktober 1907, Bureau der Ges?

Ta esordnun : g Bailanz und Gewinn“

uftrage der- B den Antrag geste

der Mosiwe

zum Hffandel und mixtags 3 u

Taubenstr. 46 1.

1) Vorlage des und Verlustrechnung (Bett am 30. Juni 1907 ab

2) Enxlastung des Vo Wanderung der Artikel 4,

tatuts

S ' des 4) Wahlen zum Aufsichtsrat gemäß Art- 14 Statuts.

[ 20 des Statuts find nur dieijgSU berechtigt, welcbe mindestens 3 Tag; ueralversammluug beim Vorßkmr- chaft. Berlin, Taubenstr. 46 ], vo

Berlin, den 24. September 1907. Der Auffiéhtsrat. A. Woermann, Voxsisender.

anassungsß

gestellt worden:

odeYHsessamtkündi Anteile stimm en

zum Börsenhandel an vor der Ge

Berlin. den 23. Se

[e zu Merlin.

Von der Dresdner n Dresden ist der Ant „ii 1 000 000

Filiale der Deulschen Bank ran aesert worden,

,- neue, auf den vom 1. April Allien der Maschinenfabrik

i ck C iche Wasch"- eFefellsäfoetm Lui! befehl“;

Gläubiger d“

Die „Dampfwäslh anstalt „Carmen“ Haftung Robert in Liquidation get Geslezllschaft werden aufgefordert,

Berlin, d. 2. Sept. 1907.

dividendenberechligte

gesellschaft in Che Nrn. 2501-350 , tiz an der Dresdner Börse Dresden, den 24. September 1907.

Die Zulajsuygsßene der Dres “'*' Hugo Mende.

Deutscher Kranke

zum ?sandel und zur No

Bekanntmachung. * cb Beschluß der Gesellschafter vom 11. Sep 1907 ist die GeseUsckpaft m. b. H * Fleischwarenfabrik Robe? 1907 aufgelöst. den aufgefordert, sich bei dem Unter- de

dner Wörle.

„Erste Stettiner Dittmer in Stettin“ G1äubiger wer zeichneten zu mel n Stettin, den 19. September 1907. Hugo Friedländer, Liquidator, Kronprinzenftr. 33.

n-Unterstüßunas-Verein (G. H. Nr. 149) rordemliche Generalver am 14. Oktober Tivoli (Rosensäle), Tagesordnung: und 3 der Statuten Ul. Festseézung des «Zebalts. Der geskhästsführeude Vorstand. Herzoa- Lang-

D B [ it die Bank für Kapital- urch Gesch "H s i Frankfurt aufgelöst

sammßlung findet

. i aße 14/16, statt. g des § 18 Absatz 2 ahl des Vorsißenden.

[31844] Berlin “. 30, Zieteustr. 22

orbeveitungsanftalt

8 1 fl k von Dfix. Fr. 188 . e . ur (: : Untervxicch, D&Yp is!, Tisch W v en TMÜ'ÉUW: 1906 be

k , 3 Seekadette 105 FäinrhYZe, 11 für höhere S

ßburg i/Els. den Geschäftslokantätm fUlgender Task,“

it-u. S ulr amina- vbnuna cKovarximlitsk

stunden 27 Abiturienten, Primaftswr, 29 Ein-

«541,7

Event. orderuugen find H a n 5 Ja 11 s m a n n in Mainz, Erthalstr. t

Straßburger Kranken-Verficherungs-Anßalt in Stra

ptember. Nachmittags ZUhr, findet in

30, S Montag dm, eine axesßerordeutliche Geueralversammlung

Am dedenstaltt Yola? mm a : or änzung des Statués. öbung des Garantiefonds

pital) von .“ 15000 ng zweier Filialdirektionen

(?LYFYFSFRÜM)“

ne e - m

St. Iobann-Saarbrucken : o bringens und der Pfalz mit de 1). Für das Oberelsaß und Oberbaden,

Mit Rücksicht auf die Wichtigkett der Tagewrdnung wird um zahlrei

en der Mit“ glieder gebeten. ches Erscßciu

, ]. Vorsißender. BankgeseUWaft m. b. Hä;

ortm'm“ Allgemeine Terrain. [HYFiYa-Vilanz der „F am 31. D und

An Kaffabestand ......... Hypothekenkonto . . . . .. . . Hypo!bekenbinterlegungskonw . . Wechselkonto . ........ Mobiliarkonto . , . + Abschreibung

Terrainkonto ........ . Kontokorrentkonto (Debitores)

Getvinn- uud Verlustkouto der „Fortuua“ !!

11 em i am 31. De g e ne Terrain

ember 1906, und Vakkaeseüséhast m. b. H-

An Handlungßunkosten , ,

Mobiliarkonto, Ab'scb'reibäng"

(Gewinn (vorzutragen a. neue Ngcbnung des Spesen-, Zinsen- und Prooistonsfonw) . . . .

Per WarscnkonHtZs . . ve en-, n en- u. Provifionskonto .

„Fortuna“ Allgemeine Terrain- und Richard Peschke.

Bankgesellschaft m.