1907 / 275 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Wendung der Vorschriften der Verordnun über das Verwaltungs-

:wanasvetfabren vom 7. September 1879 G.-S. S. 591) den Arrest

d?! das _bewegliÉe Vermögen des Schuldners vollziehen zu (affen, auch

msnxßllebene rundsiück im Wege des Arrestes in Zwangsverwaltung men.

1) Einer Verschlc terung des beliebenen Grundstücks im Sinne

iescr Bestimmung 1th es gleich, wenn Zubehörstücke, auf die sich

Pfandrecht der Schlekwig- Holsteinischen Landschaft erstreckt, ver- schlechtert oder den Regeln einer ordnungkmäßigen Wirtschaft zuwider von dux: beliebenen Grundstück entfernt werden.

Wird vo_m Schuldner die Rechtmäßigkeit des Arrests bestritten, so ist der Widerspruch im Wege der Klage geltend zu machen.

- ei einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, bei Michex die Schleswig - HolsieinisÖe Landschaft beteiligt isi, brauchen Anspruche, welche nach Ziffer 11 dem ZwangsvollstreckunJSreckxt der SchlÉMg-Holsteinis en Landschast unterliegen, aucb insoweit, als ße aus dem Grundbu e nicht hervorgehen, einschließlick) des Anspruchs auf Eksaß der Aukgaben, welche von der Schieswig-Holsteinischen Landschaft in der ZwangsverWaltuna zur ErbaltunJ und nötigen Ver-

efferung* des Grundstücks gemacht find und aus en Nusungen des Gxuxjdstucks nicht erstattet werden können, weder zum Zwecke ihrer B'kuckfichtigung bei Feststellung des geringsten Gebois, noch zum FTF: ihrer Aufnahme in den Teilungsplan glaubhaft gemacht zu

11.

Durch den Widerspruch“ welchen bei der Verhandlung über den TkilUUJIPian ein anderer eteiligter gegen einen Anspruch der be- zeichneten Art erhebt, wird die AuZZübrung des Planes nicht auf- Mbalkkn- Dem widersprechenden eteiligten bleibt es überlaisen, Zinc Fräse nach erfolgter Aquabiung im Wege der Klage geltend

ma en.

_T. Führt die von der Schlekwig-Hoisieiniscben Landsekaft in GM_aßbeit der Ziffer 7 betriebene ZwangSVoUstreckung in das be- Weglxche Vermögen des Schuldners zu einem Verteilungsverfahren, so finden die Vorschriften der Zxffer ]L entsprechende Anwendxmg.

L_]- Aus Urkunden, welche Von dem zum Richteramt: befahigien Syndikus bezw. fteiivertretenden Syndikus decSchieswig-Hoifteinischen LMdsebaft innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugniffe aufgxnommen sind, findet die gerichtliche Zwangßvoiistreckun start. Auf dre leßtere finden die Vorschriften über die Zwangsvoußreckung aus notarielien Urkunden entsprechend: Anwendung.

In den Fällen der §§ 726 und 727 der Zivilprozeßordmzng' ist die voilstreckbace Ausfertigung nur auf Anordnung des Köntgitchen

Mksaerichts xu Kiel zu erteilen. ' TU. Au: Unkosten, einschiießlkch der Geöübren, Retsekosten und gegeloer der bei der Zwangsverwaltung beteiligten Personen, sind aus der Zwan sver'waltungWaffe zu erstatten

Naa) Verichti ung der gesamten aus der ZwangSverwaltunJSmaffe 5" tt[genden [anchbaftlicben Forderungen isi die LandsÖastsdtrektion bergt„ eine jährliche Pauscbsumme für das Verfahren auf Grund des . § 130 des Gerichtskostengeseßes vom 6. Oktober 1898 ((G.-S. S. 326)

oder der das letziere abändernden geseßlichen Besttmmungen zu be- kxibnen und deffen Betrag aus den vorhandenen Einnahmen der Maffe fur den landschaftlichen Betriebsfonds zu erhelxxn.

FUT. Der Schuldner ist vexpfliebtet, dcr EÖTeSwig-HoisteiniWen Landschaft alle Aus aben zu ersetzen, welche von ihr bei der Zwangs- verwaltung seines rundstücks zu seiner Erhaltung urzd Verbesserung gemacht smd und aus den Nußungen des Grundsiucks nicbt erseßt wekden können.

Verfa ren bei der Zwangsverwaltung.

§ 50. Das Verabren bei der Zwangsverwaliung wird durcb eine GeiÖÜÜSanweisung geregelt, weiche drr Genebmtgung dc81Ministers izle?) Zfandwirtsckpaft, Domänen und Forsten sowie des Justizmmisiers

a .

Verfahren bei der Zwangsversteigerung. § 51. Das Verfahren bei der Zwangsversteixxerung regelt sich FF “Ln Bestimmungen des Geseßes Vom 24. Marz 1897120. Mai 8 R--G.-B[. S. 97/S. 713. UYdickpaft hat nach erteilten: Zuschiage zu bestimmen, ob

JTdYesxäeeanfandbriefe von dem zu erlegenden Kaufgelde "abgelöst

1T. Tilgungswesen.

ich § 52' Aus [den 4xZ tt:)oenä'chn Darlehnönebmern zu ent : tenden Tiiaun na .; , - ' ' . Jsb " i ?) ein Tilgungsfonds gebadet; der zur “"m“-bücher. TagunxitZTZS'lgeMten Pfandbriefsdarlebne besttmmt isi.

. Skonto. MLTJU Tilßlén Zs? F"" jedes [ZliixiJeYJGrundstück wird ein besonderes Tilgunggbont? angelegt, auf welchem der Betrag aUer eingehenden schreib:g FÜNF Und der davon sich ansammelnden Zinsen gutzu- konto " st" "ßerdem werden alle Sonderkonten Zu einem Haupt- zUsÜMMenge'aßt.

Lndertilgungsbestand als Zubehör des Grundstücks. bestand iii [FW GUkhaben eines jeden Grundeigentümers am Tilgungs- auf jeden neuen .-

Erw [) "1: et und obne das Grundstuck weder ?!?!?iekrkseten' ""ck sonsteZGeeLeYstMdh einer Verfügung des Grundeigen-

Ehm" AUInabme des im § 58 vorgesehenen alles werden kann. ßenommensowenig kann jenes Guthaben von einem ritten m Anspruch werden. e" oder dULÖ richterliche Verfügung mit Beschlag belegt

Insoweit bei d . ..

e w sve Fei erung emes Grundsiucks das fur

?ÉTdeZandfckiast LingeliraderYg Pfetrxxdbgriefsdariebn mit allen Neben-

er sung"! ni T zur Hebung kommt, haftet für den Außfai] vorweg F ur diejes Grundstück angesammelte.Sondertilgungsbestand.

rexwxlige Verstärkung des Sondertilgungsbesiandes.

' ' Zur i ' C 13 an des Guthabens am Sonder-

Jgunasbestande kaKYiY-ilgenttümer eines beliebenen Grundsiucks bis

Son Mage der für das betreffende Grundstück außgefertigten und durcb den

[Ü.zdertilLUk'gsbesiand noch nieht gedeckten Pfandbriefe entsprechend

arbürlige Pfandbriefe desselben Zinssaves zum Nennwerte sowie

“UWS verwenden

' Die "“ ' ' können nur durch Barzahlung ., gejagt MZF 43 gewäbrjen Zuschuffe s

Beke un der Tiigun sbesiände-„ pfand§ 58- Die Tilgungsxioestände find n landschaftltchen Zentral- rkklefen oder son mündelficher zinsbar zu belegen. eher die Bildung des Tilgungsfonds flsh? aucb § 58- Ab reibun der Zuschüsse. best § 57. Sobald bse? für ein gGrundstück angesammelte Tilgungs- vcnaßd die Höhe der bei der AusreiÖun von Pfgndbriefetx nacb §43 Til er Lanvscbaft gewährten baren ZuseZüffe erreicht hat, lst „aus dem sHJYmeestande Vorweg die Erstattun dieses Betrages atx dre Land- Jusch 311 leisten. Es darf hierbei an den vor der Gewabrung des RULEZ bTreits erwachsenen Sondertilgungsbestand nicbt zuruck- wer en. Verwendung des Tilgungsbestandes seitens des § Grundeigentümers. briefs 58. Sobald von dem im Grundbucbe eingetragenen Pfand- uxückdärlebne mindestens zehn vom Hundert getilgt _ oder UUÜÜLSSÜÜ sind- kann insoweit, als dieser Betrag mit, funfjig unter! ist, von dem Grundeigentümer auf dessen Kosten entweder "iti Einräumung des Vorrechtes für dén Ueberresi löschun8§fabiße w.» ""I oder ein neues Pfandbriefsdarlebn (Krediterneuerung) verlangt e e'n ;Osise Direktion kann eine anderweitige Festseßung der Taxe a en, Tilgung der Pfandbriefsscbuld dur den Sondertilgun sbeftand. ck Pian§b59' Hat der Sondertilgungs estand die Höhe der esamten aus ? riefsciIlllk) erreicht, obne daß der Eigentümer von den im 5 dixeF-pkockvenen Rechten Gebrauch macht, so hat die Landschafjs- w" von AMW wegen die Löschung der Pfandbriefscbuld zu Ver-

Inbrestablungen bis zur erfolgten- Lösekun

trennbares Zubehör des Grundstücks, welches mit diesem-

anlaffen, jedoch vorher dem Eigentümer, welcher im übrigext die der Pfandbrieficbuld fortzuentrichtcn hat, von der beabstcbtigtm Lös una Kenntnis zu geben.

Die durch die Ablösung und Löschung der Pfandbriefsäpuld ent- stehenden Kosten trägt der Grundeigentümer.

2T. Pfandbrieföablösung, Auskündigung und Vernichtung.

Pfandbriefßablösung.

§ 60. Der Schuldner ist jederzeit berechtigt, das Darlehn, so- weit es durch sem Guthaben am Tilgungsbestande noch nicht gedeckt Zi, ganz oder teiTWeise in Pfandbriefen oder in barem Gelbe abzu-

agen.

Eine vorgängige Auskündigung seitens des Schuldners ist nicht erforderlich.

Ist ein nach § 43 gewährter barer Zuschuß n'ocb ungetilgt, so darf die völlige Abtragung des Darlebns nur erfolgen, sofern auch dieser Zuschuß nebst den Zinsen bis zum Zahlungstage bar gezahlt wird.

Ablösung durch Barzahlung.

§ 61. Wählt der ausscheidende Eigentümer bei der Ablösung Barjablung, so kann die Landschaft einen entspreäpenden Betrag an Pfandbriefen anständigen lassen, der Darlebnsnebmer ist aTSdann ver- pflichtet, die Jahreßzahlung bis zum Schlusse des Verfahrens zu entrichten.

Kündigung des Darlebns seitens der Landschaft.

§ 62. Die Landschaft Hat das Recht, das Pfandbriefsdarlebn dem Grundeigentümer mit sechSmonatiger Frist zu kündigen:

3. wenn das verpfändete Grundstück in seinem Werte 1/5 unter die landschaftliche Tax: binantergebt; _

1). bei Zuwiderhandeln des Schuldners gegen § 44;

c:. wenn der Sckyuldner die ihm obliegenden Zahlungen an die Landschaft nicbt vünktlieb leistet. Diese Befugnis erlischt, sobald infolge der Kündigung Zahlung der rückständigen Betrage geleistet wird und Berichtiguna der bereits aufgewenderen Kosten erfolgt;

ci. wenn er den Nachweis schuldig bleibt, daß die auf dem Grund- stücke haftenden fälligen öffentlichen Abgaben, insbesondere die Do- mänenamortisationérenten oder der Kanon sowie die sonst fälligen, auf dem beliebenen Grundstück im Range vor oder mit dem Pfand- briefödariebn eingetragenen Lasten oder Zinsen bezahlt sind;

9. Wenn das Gruydstück unter Zwangsverwaltung oder Zwangs- versteigerung gesteiit wird;

f. wenn der Schuldner so schlecht wirischaftet, daß nach der von der Direktion durch einen Distriktskommissar zu veranlassenden Unter- suchung eine erbebiiche Verschlechterung des Grundstücks und eine Gefahr für die Sicherheit der Landschaft zu besorgen ist, und er der Anweisung der Direktion, den vorgefundenen Mängeln abzuhelfen, in der ibm bestimmten Frist nicht genügt; _ .

J- wenn er die Versickocrung der Gebaude, der landwrrtschaff- lichen Inventarien und Vorräte gegen FeuerSgefabr und auf Er- fordern der Landschaftsdikcktion aucb diejenige gegen Hagelschlgg bei einer der Direktion genebmen Versicherungßanstalt nicbt nacbwerst;

11. wenn er die Uebernahme des Amts eines Direktionömitgliedes oder Distriktskommiffars verwsigert, ohne dem Amte schon früher vor- gestanden zu haben oder ohne daß ihm die Gründe zur Seite stehen, weltbe ibn nach dem Geseße zur Ablehnung einer Vormundschaft berechtigen würden;

j. wenn der Erwerber eines landschaftlich beliebenen Grundstücks in einer von der Landschafisdirei'tion ihm zu bestimmenden Frist unter- läßt, die persönliche Haftung für die Pfandbriefschuid in gerichtiicher oder notarieuer Verhandlung zu übernehmen;

1x. wenn der Eigentümer ohne Genehmigung der Landschafts- direktion einem Pächter lebendes oder _totes landwirtschaftliches In- ventar kes beliebenen Grundstücks eigßntumiich überlaßt.

DieLandsÖait ist befugt, bei sonriiger Wertverminderung des be- liebenen Grundstücks angemeffcnc Teilkündigungen mit sechmonatiger Frist vorzunehmen.

Aufkündigung der Pfandbriefe.

§ 63. Der Darlehnönebmer, welcher das auf seinem Grundstück haftende Pfandbriefsdarlebn “durcb Ausländigung abiösen oder in Pfand- briefe anderen Zinssaßes umwandeln wii], bat semen Antra , wenn die Auskündigung der Pfandbriefe im Januar erfol en soll, is zum 1. Dezember des Vorjahres und wenn die Auskündéznng im Juli er- folgen soll, bis zum 1. Juni desselben Jahres ei der Direktion schriftlich anzubringen. " ,

Gleichzeitig mit dem Kundigungöanirage bat er einen Betrag von drei v. H. des aufzukündigenden Pfandbriefsbetrages in barem Gelde oder in preußischen Staats- oder Kommunalpapieren nach dem Kurswerte, wenn sie unter puri stehen, sonst aber nach dem Netzn- werfe bei der Landskkaftskaffe zu hinterlegen. Diese Sicherheit Verfalls der Landschaft, wsnn der (Grundeigentümer 'nicht spätestens drei Tage vor dem mr FäUi keit der Pfandbriefe bestxmmten Zeitpunkt - also am 28. Dezember Lezw. am 27. Zum - den zur Befriedi ung der In- haber der aufgekündigien Pfandbriefe erforderlichen Bar etrag bei der

k ' bit. LandJsttZlixsfskeüridtiZJngsverfahren wird durch § 33 des Statuts der

Zentrallandscbaft bestimmi.

Vernichtung der Pfandbriefe zum Zwecke der Löslbung. § 64. Bezüglich der Pfandbriefsvernicbtung ordnet eine von der Zentrallandschaftsdirektion erlasfene Dienstanweisung zur Ausführung des § 19 des Statuts der ?enTrcxiiandsibaft, Absaß 7-9, betreffend die Löschung aus dem Umlau e zuruckgezogxner Zentrglpfandbriefe bxzw„ Erteilung der Besckveinigung bei löschungsfahiger Qutttung oder Kredit- erneuerung das ähere an.

)(1. Die Fonds der Landschaft und deren Verwaktung. Die Fonds der Landschaft. '

§ 65. Die Fonds der Landschaft sind: a. der Betriebskonds; b. der Sicherheitsfonds; c:. der Tilgungsfonds. Dési Bdet'cxsetbsifondlis' it 75000 66. Der Betrie on s 1 e uma g m „zz, ge- chri§em Fünfundfiebzigtausend Mark, Yom gemeinsÖaftLix-hen Fonds der Schle§wig-Holsteinischen adeltgen Kloster und Enter ausgestattet, ersparte Zinsen wachsen ihm zu. Außerdem gewährt der genannte Fonds der Landschaft zu den Verwaltungskosten einen 1ahrltche_n Beitrag von 15 000 M,Ö]eschrieben: Fünfzebntausend Mark. Jabregabxxschüffe fließen in den etrtebsfonds. - Der Sickoerbeitsfonds. § 67. Der gemeinschaftlicbe _Fonds der SchleSwig-Holsteinischen adeliqen Klöster und Güter bat x_mt 1000 000 „M, geschrieben: Einer Million Mark, die Sicherheit fur die Verpfirchtungen der Landschaft übernommen. iJin übrigen wird auf,§ 22 des Statuts der Zentral- land (: t verw e en. sséüx Verpflichtungen, welche der Landsibast durcb Beleihung": im Kreise Herzogtum Lauenburg erwachsen, haftet in erster Linie die durch den bezeichneten Kreis laut Beschiuffs vom 24. Oktobe§1904 für diesen Zweck in Höhe von 50 000 «_besiellte Sicher§e1t, Die letztere Sicherheit wird exio!chen, nachdam samtliche auf den Kreis Herzogtum Lauenburg bezuglicbe PfandbriEdearlebne getilgt

sein werden Der Tilgungsfonds.

§ 68. Der Tilgungskonds seßt fick) aus den zu _den Sonder- tilgungsbesiänden der Grundstücke gezahlten Tilgungsbritragen und ihren Zinseinnahmen zufgmmcn. (§§ 52 [M 56.)

insbeleguna- § 69. Der Tilgungstans isl halbjährlieh im Januar und Juli

, . 5 _ jeden ?YbÄeusfki'xlixdlixixYn vor(1§ Pfandbriefen zum Zweck? der Belegung der Tilgungsbesiände ist zulässig- Die aufgekundigten Pfandbrieée dürfen nur zu Ablösungen verwendet und mehr wieder in Berke r

geseßt werden.

heute 21F Franken der Doppeljentner.

Kl]. Bureau-, Kassen- und Hinterlegungswesen. . Dienstanweisun en. § 70. Dienstanweisungen der Landiäxaftsdirektion regeln das Bureau-, Kaffen- und Hinterlegungswesen sowie die Rechnungslegung. . Hinterlegung. § 71. Zu hinterlegen nd: &. alie für den Betrie der Verwaltun entbehrlichen Bestände der Verwaltungs-, SicherheitY- und Tilgungs ondö' _ i). Pfandbriefe, Welche Etgentämer landschaftlicß b;“liehener Grund- stucke zur Verstarkun ihrer Sondertilgungsbesiände einreichen; 0. die zur AuSre chung und Vernichtung bestimmten Pfandbriefe; (1. die Sicherheiten der Beamten. § 72. Unberührt bleiben die Bestimmungen des mit der (Groß- herzoglich oldenburgischen Regierung für das Fürstentum Lübeck ab- gSesckßloffeFen Vertrages vom 16. Iuni/16. Juli 1903 (vgl. § 3 der (: ung . ,

Laud- uud Forstwirtsthaft.

Die diesjährige Runkelrübenernte in Rußland nach Angabe des Alirussiscben Vereins der Zucksrfabrikanten.

Nach den im Oktober von dem Alirusfiiäxen Verein der Zucker. fabrikanien gesammelten Daten wird in diesem Jahre eine Runkel- rübenernte von 547 685 000 Pud erwartet. Von dieser Gesamtmenge sind schon_ 69 0/0, namlich 878141000 Pud, außgegraben und von diesen wrederum 303 536 000 Pud an die Fabriken ab eliefert worden. Die Arbeiten des Aus rabens und Ablieferns der Ziunkel- rübcn an die Fabriken gehen anßcbeinend im zentralen und südwest- lichen Rdyon am besten vor sich; im Weichselgebiet erfolgt dagegen die Ablieferung ziemlich langsam. Die gesamte Zuckerausbeute in Rußland wird von dem Verein nach den letzten Berechnungen auf 75 416 700 Pad berechnet, sodaß zusammen mit den Ueberfchüffen von Zucker aus der vorhergehenden Kampagne, dem freien Vorrat an

ucker in Höhe von 11788720 Pad und den unantastbaren Vorräten von 5 000 858 Pad, in der laufenden Kampagne im ganzen 92 206 278 Pud Zucker zu erwarten sind. (Darß. Dram, SQS.)

Ernteergebnisse in Finnland.

Der Kaiserliche Konsul in Helsingfors berichtet unterm 9. d. M.: Nach den _neuerdin s veröffentlichten Miiteilungen über die Ergebnisse der diesjabrigen rnte gibt der Roggen in Südfinnland im allgkmeinen einen mitteiguten_E1trag; die Saatkeime waren aUer- dings vielfach dünn, was der spaten Aussaat auf dem von ständiaem Regen durchnäßten und „abgekühlten Boden zuzuschreiben ist. Im Norden Finnlands ist die Ernte teils unter mittel, teils schlecht, in Pudasjärvi infolge Frostes am 30. August und 3. September sebr schie t außgefallen. Im Westen ist der Ertrag mittelmäßig oder schie t, im Osten da egen gut oder zufriedensiellend. Im Innern des Landes haben sich d e Saalkeime infolge der im Sepiember ein- getretener warmen Witterung gut entwickelt und gaben eine gute oder mitteimaßige Ernte.

We zen hat, wo überhaupt angebaut, im großen und ganzen einen mittelmäßigen Ertrag ergeben; an einigen Orten kann die Ernte sogar als gut bezeichnet warden. _ Der Ertrag an Gerste wird im südlichen Finnland als befriedigend, teiiWeife auch als gut bezeichnet, Mit dem auf festem Boden gewachsenen Hafer verhält es sich ebenso; dagegen hat der auf Sumpfboden stehende größtenteils durch Nachtfröste beträchtlich geiirten. Das Einernten ist desonders dadurch erichwert worden, daß allgemein Liegekorn vorgekommen 1st-Im Norden istder Ertrag der Frühlingvsaaten mittelmä ig oder_schlecht, nur außnabmsweis e gut aus- gefallen. Im Westen ist die ualitat der Gerste nicht zufriedensteliend, die Menge sebr variierend, doch meistens unter mittel. Dasselbe gilt auch vom Hafer, welcher Mitte September stellenweise durch die Kälie beschädigt worden ist. Im östlichen Teile und im Innern des Landes haben beide Getreidearten mit wenig AUSnabme einen guten oder mittelmäßigen Ertrag gbegeben. - Die Kartoffeln haben in Süd- und Mitteifinnland sx : unter dem regnerischen und kühlen Nachsommer gelitten, ltefette_n aber einen zufriedenstelienden und selbst guten Ertrag. Faulnis an KnoÜen bat fich fast überall auf niedrig gelegenen oder stark lebmbaltigen Feldern gezeigt- auf Sandboden angebaute Pflanzen warfen einen normalen Ertrag (: . Im Norden ist der Ernteausfall gut oder mitteimäßig, im Westen durchschnittlich mittelgut, im Osten gut oder mittelgut und reichlich Zewesen. - Die Wurjelgewäckose sind im Süden während der tro enen und verbaltniSmäßig warmen Witterung nach dem 8. September merkbar gediehen und geben einen recht guten Ertrag; auf festerem Bodea ist viel Unkraut gewachsen und der Ertrag

dort als schlecht zu bezeichnen. Im Norden und Osten ist das Ernteeraebnis mittelmäßig oder gut, außnabmsweise schlecht, im WWW mtttelmäßig, im Innern des Landes sebr verschieden (von gut oder reichlich bis schlecht), je

nach Beschaffenheit,?)es Bodens. - Heu ist im Süden reichlich voc- banden, die Qualitat desselben aber an vielen Skellen schlecht. In Uieabdrgslän _war man noch Ende September hier und da mit der Ernte beschäfttgtz dort ist fast alles Heu durch Regen beschädigt und der (ärtraS mitielmaßig oder schiecht. Auch im übrigen Finnland, besonders estcrbotten, iit die Ernte mißlungen. Die Regierung ist feitcns der Notieidenden um Geldunierstüxungen gebeienworden. In Nedertorvez soi] Heu für mindestens tausend Kube nötigsein; dort sollen Wiesenn ürmec einen Versus! von circa 3 Miliionerx Kilogramm Heu verursacht haben. Zur Beschaffung von Viebfuiter wahrend des Winters ist zuständigen

tts kostenfreier Transport oder wenigstens eine bedeutende Hrrab- setzung der Bahnfracht beavtragt'Worden. -

In Kuopio län sind Besorgmffe laut geworden, daß es im Winter und Frühling an Mehl sowie Getreide zum Lebensunterbait, ais auch zur Aussaat fehlen könnte, weshalb seitens der Behörden Feststellungen über den vorhandenen Vorrat vorgenommen werden.

Getreidehandel in Syrien.

Der Kaiseriiäxe Generalkonsul in Beirut beri tet unterm 6. d. M. Infolge des Steigens der Getreidepreise iréEuropa ist auch bter leßihin eine enkrmexSteigerung in den Preisen für Getreide und Mehl eingetreten. Die armeren Klassen der Bevölkerung der Stadt fan en bereits an, Not zu leiden, und suchen durcb

lärmende emonstxationen in den Sjra en d d der Getreidebändier die Getreideausfubr ßzu vxxbindch? WWF? einigen Ta en zog eine Menge nach dem Hafen, drang

in die dort efindiichen Güterschuppen ein und nitt die ur Au . fuhr bestimmten Getreidesäcke auf; die LokalregiZF-g bat, zum der?! Ausbruch von Unruhen vorzubeugen die weitere Ausfuhr von Getréide vorläufig untexsagt und im Jniereff'e der nojieidenden Bevölkerung bei der Zentralregtcrung .in Konstantinopel die Ausw- nung des Getreide- ausfubrverbots auf die Provinz Beirut telegrapbi ck beantraot.

Im vergangenen Monat wurden an Weizen von hier 20303? 62 n_ach Konstantinopel und Saionik und 1200 (12 noch 218.178th außqe. fuhrt; an Gerste 29015 (12 nach Europa (England und Antwerpén) und 207 (12 nach Aegypten. Der Preis des Wcizsns ist seit 10 Tagen auf 30 Franken per Doppeizentner gestiegen, der Preis der Gersteist

Wenn die Ausfuhr des Getreides aus Syrien vexb j reichen die im Innern des Landes vorhandknen WeiTHLinYäXT Zur Ernährung der Bevölkerung nicht nur volikomman aus, sondern ergeben noch einen Ueberschuß uber die Bedürfniffe deo LOkaikonsumg- 63.276263? "?ZZMSLM" “"W“" SW .. Gerste x... ...; n ; . gewiesen sein wird.aU rechen und dieser dab“ “"' dik- CmiUhr an-