1907 / 305 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

besondere für Spezialartikel der Automobilindusirie (Karosserien,

Summireifen usw. entstanden, sodaß man nicht ich! gehen dürfte, wenn man die „3551 der Automobiigesellstbaften auf 100 und ihr effektives Kapital auf &Milliaxde Mavi. Die Automobileinfubr bat in den lehren 5 Jahren eine Vermehruna von 11Mi11ionen. die Aus- fubr eine solche von mehr als 8 Millionen Lire erfahren. Ein- und Ausfuhr haben im Jahre 1905 bei einer Zahl von 1662 Ma- fchinen einen Gesamtwert von 18 450 000 Lire ergeben egen 6 Mil- lionen Lire bei 537 Maschinen im voraus e angenen abre. Hin- sichtlich der Einfuhr ist der Wert eines 11 omobils in den le ten 4 Jahren von einem Durchschnittspreise von 6000 auf 9500 ire geftie en. Hinsichtlich der Ausfuhr ist bei Beginn der Entwicklun? _der utomobiiindusirie der Durchschnittspreis zunächst von 6000 an 5000 Lire zurückge angen, sodann aber nach und nach auf 10 000, 12000 und schließli auf 14000 Lire gestiegen." _

Mit Abschluß des Jahres 1906 scheint ck18 ens die Blute der Automobilindustrie ibren Zöbepunkt erreicht zu aben. JedenfaUs haben sich im laufenden abre schon Anzeichen eingesieÜt, die auf eine demnäcbstige Krisis in diesem Industriezweig bindeuten._ Drei Fabrikanten haben neuerdings ihren Betrieb schon einsteUen mussen.

(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Rom.)

Beteiligung Deutschlands am Außenhandel der Nieder- lande 1906.

Die Beteiligung'Deutschlands am Außenhandel der Niederlande in; Nöte 1906 gestaltete sich in den wichtigsten HandelSartikeln, w e o gt:

Einfuhr aus Deutschland: Kartoffelmebl 26 562 1 _ Soda 11 958 1 _ Bier 38 012 111 _ Chemikalien, anderweit nicht genannt 7038000 Gulden _ Fabrik- und Dampfmaschinen 10 779 000 Gulden _ GlaSwaren, anderweit nicht genannt 1427000 Gulden _ Weizen 21391 1 _ Roggenmehl 54 851 1 _ Rohes (Gu eisen 67 223 1 _ Schmiede-, Stab-,Band- usw. Eisen 294 027 1 _ isen- babnschienen 15 606 1 _ Eisenwaren, Ügoffen, geschmiedet usw. 11062000 Gulden _ Nägel 22 087 1 _ usikinstrumente 1 338 000 Gulden _ Mathematische, physikalische, chirurgische und optische In- strumente 3802 000 Gulden _ Nobbaumwoile 24196 1 _ Stein- kohlen 5 342 249 1 _ Kupferdraht 1457 1 _ Kuvferwarcn ] 928 000 Gulden _ Krämerwaren 8366 000 Gulden _ Rohes Blei 2823 1 _ Manufakturwaren aus Seide 843 000 Gulden _ Desgleichen aus Baumwolle. gefärbt oder bedruckt 4285 000 Gulden _ 'DeSgl. aus Wolle 5 566 000 Gulden _ Gewehre oder gewirkte Kleidung!- stücke 2007 000 Gulden _ Posamentierwaren 941000 Gulden _ Gemischte Stoffe 2067 000 Gulden _ Kainit und Carnallit 127 787 1 _ Tbomaspbos hat 147 438 1 _ Schwefelsaures Am- moniak 8164 1 _ Schwefel aures usw. Kali 23 577 1 _ Modewaren 3285000 Gulden _ Papier und Papierwaren 5355000 Gulden _ Stahl in Stangen, Platten, Blechen 90 936 1 _ Siablschienen 79717 1 _ Zement, Traß u. dergl. 190 912 1 _ Pflastersteine u. dergl. 8867 000 Gulden _ Roher Rübenzucker 7477 1 _ Tau- werk 2954 1 _ Farbwaren, anderweit nicht genannt 30 490 1 _ Wein in Fässern 11235 111 _ Wein in Flaschen 3310 111 _ Kunstwokle 2023 1 - Zinkweiß und -grau 5239 1. ck ; Ausfuhr nach Deutschland: Kartoffelmebl 29 840 1 _ Soda 1526 1 _ S mirgel, ungemablen 6056 1 _ Weißblech 6052 k _ Blumenzwie eln, Knollen- und Wurzelgewächfe 1649000 Gulden _ Borax, aucb raffiniert 2604 000 Gulden _ Butter 10 730 1 _ Kakao 7845 1 _ Kopra 28 864 1 _ Cbinarinde 3561 1 _ Chemikalien, nicht besonders genannt 2170 000 Gulden _ KokoSnußöl 3147 1 _ Eier 5622 1 _ Fabrik- und Dampf- maschinen 8928000 Gulden _ Baumon-mgarn, ungezwirnt 2049 1 _ Genever und sonstiger Branntwein 16 099 111 _ Weizen 872717 1 _ Roggen 299393 1 “_ Gerste 360753 1 _ Mais 142 665 1 _ Hafer 302108 1 _ Reis 36 753 1 _ Kleie 49 870 i; _ Weizenmehl 5735 1 _ Roggenmehl 37 744 1 _ Reiömebl 5869 1 _ Erdnuffe 10 851 1 _ Hanf, ungebechelt 14 608 1 _

atze und Miscbu_ngen von solchen 32138 1 _ Schiffsbau- und immerbolz, ungesagt 258 157 1 _ DeOJl. esägt 769 920 1 _ eines Werkholx19 671 1 _ Farbbolz, un ema [en 19 8461 _ Ge- trocknete robe Haute 7563 1 _ DLSJl. geHalzene 8659 1 _ Rohes GuFisen 252 6851 _ Schmiede-, Stab-, Vand- usw. Eisen 52 3041 ndigo 786 000 Gaiden _ Käse 10 751 1 _ Rohe Baumwolie 14 987 1 _ Leinkuchen und -mebl 27 833 1_ Baumonsamenkuchen *und aueh! 24189 1 _ Kaffee 51495 1 _ Steinkohlen 835 506 1 _ Kupfererz 235194 1 _ Rohes Kupfer 64 556 1 _ Lumpen 25 442 1 _ Bleierz 12 446 1 _ Rohes Margarin 22 067 1 _ Cbilisalpeter 99067 1 _ Superpbosphat 97 531 1 _ Thomasvbospbat 56 616 1; _ Leinöl 9504 1 _ Palmnußkerne 22 032 1 _ Palmöl 8537 1 _ Schmalz 20 270 1 _ Rohzink 7874 1 _ Stäbl in Blechen, Platten oder Stangen 5499 1 _ Pflastersteine u. dergl. 14691000 Gulden _ Stroh, nicht besonders genannt 30 880 1 _ Talg und Fett 13 803 1 _ Terpentin 3770 1 _ Rohes Zinn 10 221 1 _ Gesaljene Heringe 67 034 1 _ Frische Seefiscbe 9580 1 _ Flußfiscbe, frisch gesalzen usw. 2275 1 _ Vitriolöl 27 091 1 _ Flachs, rob, au Jbewelt 5138 1 _ Frisches Schweinefleisch 9302 1 _ Wachs. an R

stanzenwaobs 1047 1 _ WoUe akler Art, lange 4034 1 _ Kobl-,

apSsaat und anderweit nicht genannte Oelsaaten 25 961 1 _ Lein- iaat 77 919 1. (811411811811 178.11 1181 Üouiukrjjlx 661" Uoäsüanäsu.)

Britisch-Nordborneo.

Zolltarifänderung. Vom 1. Ianuär 1908 ab treten an die Stelle der bisherigen Zöue für Wein, Spirituosen und Malt- getränke die fylgenden: -

Spirituosen aUer Art . . Gailon 2,40 Douar, Waumweine. . . . . . . . . . . . 1,50 . StiUeWeine........... 1,00 Alle anderen gegobrenen oder destillierten

Flüssigkeiten, außer Arrak und Samsoo,

die zum Gebrauch als Getränk bestimmt

sind und mehr W 2 Gewichtsprozent

“reinen Alkohols enthalten . . . . . . . 0,24 .- (])-1117 0011811181- 8118 “11888 R6p0118, Washington 1). 0.Nr. 3028.)

Finanzceformgeicß in Chile.

Am 27. August 5. I. ist in Chile ein neues Finanzreformgesev erlassen worden, aus dem folgendes hervorzuheben ist: Eingangözölle und Lagergelder.

Art. 1. Die Eingan “5116 und Lagergeider können in Gold in der vom Gesetze 0011131. !i 1898 festgese ten Form bezahlt werden oder in Papiergeld mit dem Zuschlag, der er orderiieh ist, um 18 Pence für den Peso in Londonwecbieln auf 90 Tage S! t zu erhalten.

Der Präsident der Republik wird den Zus lag innerhalb der ersten 4 Tage jeden Monats feststeüen, wobei er den Durchschnitts- wert des internationalen Kurses während des vergangenen Monats kur Gsundlage nimmt.

Emissionöami.

. 2. Das Emissionöamt wird Billets zu legalem Kurs in dem VerbIällrttnis von einem Peso für jede 18 Pence gegen die Depots auo- folgcn die ihm in gemünnem Golde in Uebereinstimmung mit den Art. 10 und 20 des Geseßes Nr. 277 vom 11. Februar 1895 oder in Zertifikaten übergeben werden, aus denen hervorgeht, da dies Gold in London an die Order und zur Befriedigung der ck mischen Re- gierung deponiert worden ist.*)

nachträglich erlassenen

, . i t vom Fmannmn f er PLW

* * N dem Negleinentaäßürfen diese Goiddepots nicht weniger als 1000 betragen.

Diese Depots sind unverzinslicb und können erst 30 Tage nach einer dem Emis onSamt erteilten Anzeige zurückgew en werden. Sie bleiben auöscblie [ich zum Umwecbseln von Billers in ebereinftimmung mit Art. 3 bestimmt. '

Die Emissionskaffe veröffentlicht alle vierzehn Tage im „])jarjo 060181“ und in einer Zeitung von Santiago eine Aufsiciiung über die Bewe ung ihrer Fonds.

rt. 3. Die Depositanten erhalten ein auf den Namen laufendes Zertifikat, um die Depots in Santiago oder in London mittels Aus- ol ung des betreffenden Betragw in fiskalischen: Papiergeld zurück- zie en zu können.

Die eriifikate sind zum Zwecke der Erhebung des deponierten

Goldes ü ertragbar. Salpeterkreditkasfe. ' .

Art. 4. Es wird die Außgabe von langsicbttgen Obligationen gegen Verpfändung der Salpeterterrenos und ihrer Oifizinen zu- gelassen. Diese Obligationen sind verpfändbar und verkauflicb und unterliegen, soweit das angängig, den Bestimmungen, die für die Caja de Crédito Hipotecario gelten.

_Art. 5. Es wird “ein Institut, das sich Casia de Crédito Salitrera nennt, ge kündet, das auf Grund der Be iimmungen des Gesetzes vom 29. ugust 1855 verwaltet wird, soweit diese dem gegenwärtigen nicbt zuwiderlaufen, und das den Zweck bat, Goldbonos Jegexi bvpothekarische Verpfändung von Salpeterfeldern auIzugeben,

ie in Chile domijilierten Personen gehören oder Gesellschaften, die auf Grund chilenischer Gesetze gegründet wurden und deren Direktorium im Lande domiziliert isi.

Diese Bonos sind je nach dem jährlich mit 5, 6, 7 und 80/9 zu verzinsen und spätestens innerhalb von 8 Jahren zu amortisieren.

Die Kasse berechnet neben Zinsen und Amortisation eine Kom- misfions ebübr von 1 % jährlich, die zu einem speziellen Garantie- fonds belitimmt wird, außer den übrigen Kosten der Anleihe, die der Schuldner zu tragen hat. _

Art. 6. Die zur bypotbekariscben Beleihung angebotenen Guter müffen die erforderlichen Maschinerien haben, in voller Bearbeitung stehen und alle anderen Eigenschaften vereinigen, welche der Kaffenrat zur vollständigen Sicherheit für notwendig hält.

Art. 7. Die Kaffe darf keine höhere Summe auf eine Offizin leihen als 30 0/9 des vom Kaffenrate auf Grund von Taxationen und Erkundigungen, die er für notwendig erachtet, festgestellten Wertes; unter'Offizin ist das Etablissement mit allem zur Ausbeutung Not- wendigen zu verstehen.

Judeffen kann die Kaffe Anleben auf Pampas obne Maschinerien bewilligen, sie wird aber in diesem Faile die BMW nur nach Ver- vollständigung der Einrichtung zur Zufriedenheit der Kaffe ausfolgen, wobei sich der Rat das Recht vorbrbalt, den Betrag des zugestandenen Anleberxsßije nach dem Stande und der Leistungsfähigkeit der Ofßzin zu erma gen.

Art. 8. Unbeschadst der „halbjährigen Vorausbezahlung, welcbe das Gesc? vorschreibt, kann die Kaffe fordern, daß die auf Grund dieses Ge eßes verpfändeten Salpeteroffizinen ihre Produkte unter ihrer (Ge cbäftsfirma exportieren und ebenso, daß sie nebst den entsprechenden _Zo abaaben bei der Ausfuhr den von der_Kaffe festzustellenden auf jedes Quintal entfaklenden Teil der Annuttat bezahlen.

Dieser Beirag kann, wenn die_Kaffe das fordert, Veränderungen

unterliegen, solange die bypotbekansche Schuld noch besteht. " Falls die Zahlung der Quote, die „für jedes Quintus festgeseßt ist, in jedem Semester den für Axxiortiiation und Verzinsung der Schuld erforderlichen Betrag übersteigt, kann der Rat, um die An- leihe auskeicbend sicher zu stellen, den Ueberschuß zur außerordentlickxen Tilgung der Schuld verwenden.

Zur Durchführung dieser Bestimmung werden in dem betreffenden Zollamte der Vertrag über die Verpfändung, von der dies Gefeß ivricht, und die Dispositionen des Kaffenrats betreffs des für den Schulddienst festgestellten Betrags verglichen werden.

Die fiskalischen Schaßämter haben der Kasse die Summen aus- zufolgen, die sie für deren Rechnung gemäß dem gegenwärtigen Artikel empfangen haben. .

Art. 9. Der Verstoß gegen irgend eine dieser Befiimmunqen 30121!) Leite?b fiir?) Schuldners zieht unmittelbar die Kündigung der Hy-

o e na .

Art. 10. Die Coupons der in diesem Ges??? geschaffenen Bonos und der Wert der amortisierten werden an die ( nbaber in Chile oder in London in der Form ausbezahlt, welche die betreffenden Reglemenis vorschreiben.

Die Bestimmungen des gegenwärtigen Geseßes in bezug auf den Bono Salitrero sonen auf die auszugebenden Bonos gedruckt werden.

Art. 11. Der Staat übergibt der Salpeterkreditkaffe 5 MiUionen

esos in Papieren der Caja de Crédito Hipotecano. Dieser Betrag ildet einen Reserve-zxnd Garanttsfonds einschl. der Zinsen, weiche er trägt muh Abzug der Verwaltungskosien der Kasse, der Kommissions- gebübren und der Verzugßzinsen, welche die Kasse sich von ihren Dar- lehen bezahlen läßt. IDW

Sobald die Kaffe einen Resexvefonds von 10 Millionen Pesos angxxxmkxtlielt bat, wird fie dem Staate die 5 Millionen Pesos zuru za en.

Die Bonos, die die Kaffe erhält, werden vom (Garantiefonds auf Grund des GesYes Nr. 1721 vom 29. Dezember 1904 zurückgezogen.

Art. 12. ie Salpeterkreditkaffe wird durch einen Rat ver- waltet, der sich aus einem Direktor, sechs Beisißern und einem Fiskal zusammenseßt. -

Aufhebung der Rimessen nach Europa.

Art. 13. Solana: der Kurs unter 16 Pence bleibt, wird die Remittierung von Geldern zur Komplettierung des Konversionsfonds eingesieiit.

Aus (158 von apierge'ld._ .

Art. 14. Der Präädent der epubiik gibt im Zeitraume von 30 Tagen 30 Millionen Papiergeld zum le alen Kurse aus, die durch öffentliches Ausschreiben zum Ankaufe von 01108 der Caja de Crédito ;Hipotecario verwandt werden, deren Preis den Parisiand nicht über. leigt, und von denen 6 Millionen im ersten Monat und 3 Millionen in jedem folgenden außgegeben werden muffen.

Der auf jeden Monat entfallende Betrag wird um die Summe

„vermehrt, welche vom vorhergehenden unbegeben gebliében isi.

Der Präsident kann außerdem durch öffentliches Ausschreiben Bonos der inneren Schuld amortisieren und solche des Ansehens der Munizipalität von Santiago anlaufen.

_ Aufnahmevon Anleben. " Art. 15. Der Präsident der Republik wird ermäebiigt, eine außere _Anleibe bis zu 43 Miüionen Pfd.S1erl. aufzunehmen, die bei einer jahrlichen akkumulativen Amortitation bis zu 1 % höchstens 59/0 Zinsen pro Jahr erfordern sol].

Der Ertrag dieser Anleihe soll ausschließlich dazu kesiimmt sein, das vom Staat au618gebene Papierxield zu garantieren.

Art. 16. Der präsident wird ernet x_ur Aufnahme einer Anleihe von 3 Miliionen P d. Sterl- mit nicht uber 59/0 Zinsen und einer Amortisation von 39/9 bevollmächixixßt. Hiervon sollen 1 100000 Pfd. Stets. für Bauten im Hafen von alparaiso, der Rest zum Bau des doppelten Schienenwegs der Staatsbahn zum Ankau von Eisen- bainmateric-l, ju Häfen, zum Bau von uerbabnen u w. verwendet wer en.

Garantie und Konversionsfonds.

Art. 17. Der Garantie“ und Konversionsfonds der fiskalischen Emissionen wird in fol endet Form zusammengeseßi sein: a. Aus den Fonds, die augenbli liib zu diesem Zwecke in fremden Banken deponiert sind, und deren Zinsen. 1). Aus dem im Art. 15 des egen- wärtigen Geseßes autorifierien Ansehen. 0. Aus den Hypot eken- briefen, die der Fiskus entsprechend Art. 14 gegenwärtigen Geseßes ankaufen soll, nebst den Zinsen und der Amortisation. (Nach den Valparaisoer Nachrichten.)

"währt. Alle diese

Canada.

ollfreibeit für getra ene Kleidungsstücke, die als GesZenk für Ansiedler e ngeben. Laut Entscheidunx? desk Generalgouverneurs können getragene Kleidungsstücke, die ais Ge ÖM für Ansiedler eingeben, zollfrei abgelassen werden, wenn der Empfänger auf der EanUNJSanmeldung die Erklärung abgibt; daß er ein An- siedler in Canada ist, sowie daß die Kleidungsstucke von einem 1:1 Namen zu benennenden Freunde gesandt und für seine Familie oder ibn selbst bestimmt sind. (“11113 130816 01" '1'1'866 301117181)

Gründung einer chinesischen Handelsbank in Schangbai-

Nach Mitteilungen chinesischer Kreise bat die chinefisch€ “F“"dels' kammer in Singapore beschlossen, einer an sie er angenen E nlqde der chinefischen Handelskammer zu S angbai ent?prechend, zwe; A gesandte zwecks Festsetzung einbeitli er Ges äftSordnunaen fur die chinesischen Handelskammern zu entsenden. ei dieser Gelegenheit soll auch der Plan der Gründung einer großen chinesischen Handew- bank m't einem Kapital von 10 Millionen Taels, M der die Schau baier chinesische Handelskammer 2, die Singaporec 1 MMM Taels Zeitragen fou, besprochen Werden. Das Unternehmen soU die zahlreichen und wertvollen Handelsbeziehunaen, die die Chinese!1 in vielen Ländern und namentlich in Ostasien baden, organisieren, zun“ für chinesische Jntereffen, und Max mit zahlreichen Filialen qucb an AuslandSorten, wo Chinesen in Zroßerer Zahl leben, tatig sem- von der chinesischen Regierung unabhangig seiy und ganz nach den„Grund- säyen moderner Großbanken arbeiten, spaterbiu aber namentltch auch die Finanxiierung chinesischer SiaatSanleiben besorgen. '

ie aus den Kreisen der Singaporer reichen Straitsbornäoiness" verlautet, stehen diese dem Plane, der hier hauptsächlich von Srvatow- chinesen gefördert wird, zunächst, wenigstens offiziel], fern. (Verlobt des Kaiserlichen Generalkonsulats in Singapore.) . Der Bergbau in Korea.

Das koreanische Minenwesen ist durch Erlaß eines am 15. Sep- ixmber 1906 in Kraft getretenen Kaiserlichen Ediktes nebst Alls- fuhrungsbestimmungen gejeislicb geregelt worden. ,

uf Grund_der neuen Geseßesbestimmungen bat dix, Firma E-

Meyer u. C0. fur das „Deutsche Korea-Syndikat' im Marz 1907 »" Konzession fur fünf in dem Distrikte Söntschön (Nord-Pyöngan-do) gelegene „Claims' von zusammen 2 Millionen Tsubo (1 Tjubo “““ 36 erzgiisci): Quadraifuß) Flächeninhalt erhalten. Söntschön ist eine Station der" Söul_Widschu.Bahn. Das Goldbergwerk ist Von der Bahn ungefahr 10 11111 entfernt. Es sind aksbald nach der Konzesiwns“ erteilung deutsck): Ingenieure zur Vornahme von Prospektierangs' arbeiten nach den Minenfeldern abgegangen.

Dkk Konzession für das in Tangkoaä im Distrikte Kunsonß (Kangwon-do) während „einiger Jahre bis 1903 betriebene Bergwerks“ unternebmen, das sich nicht als lohnend erwies, wurde Von dem Syn- dikatGgiltfingeibein. d ck v n

e ze ! g wur en Minenrechte in Kui ön (östli 9 Söntsébön) erteilt an den britischen Staaisanxsxeb-Zrigen Hollow“ als Vertreter der 131111511 2116 1T01'6811 (1011301811011, die auf ck“ alte Konzession in Oensan verzichtet bat. Der Amerikaner Desblkk und der Japaner Tsuda erhielten die Konzession für Heui-tschon, dem Englander Dx- Rutherford Harris als Vertreter der 8112108893995? 0011128317 [411111106 (London) wurden Minenrechte in Tschoian “„en GUMMI?- auch Söntschön, waren Kronmin- und sind in Nord-Pyöngan-do gelegen. i?

" Seit Inkrafttreten der Minengeseßgebung wurden auch an “3x 9153532113581 Japaner und Koreaner Konzessionen, namentlich f" Goldwaschereiex, bewilligt. so

Was die in früheren Jahren erteilten Konzessionen cmlanxlk-ll nimmt die mit xinem Kapitale von 5 Millionen amerikanische Do "_ auSgesiaiteie 0113111381 (3011801168168 11111108, die in Unsan ÉPyöUHJn do) m“ 240 PWÜWWLM Ukbkkket- bei weitem die erste tens 3 I: In Suan werden die im Jahre 1905 begonnenen Prospekiiequ arberten von den K_OL'SQU 8711610818 1.16. (London) fortgeseßt' . r Goldbergwerk in Tichiksan (Tschung-tfchöng.do), das früher von emex iapagischen Geseilschaft im kleinen Maßstab: bearbeitet worden M““ ist kurzlich von der 1T016811 ÜFYWKQÜQU (3011113367 of 0011113131 ' 01110Ü ?berFFmÉnen sis?.ordefn. d K f [ kyönß do)

eer e onze on ür ie uperaerinKa (: am ' für die eine Reihe von Bewerbern aufggeircten ZLK(Y1 eine E21; scheidung noch nicht erfolgt. Der Kaiserliche Haushalt soll in [W e Zeit den Wunsch zu erkennen gegeben haben, diese Minen auf Lig?“ Rechnung bearbeiten zu lassen. es

Die Koblenminen bei Pyöngvang in der Nähe des Taidonßftuff barten ebenfqu „noch einer systematischen Bearbeitung. an Aeußerungen cines 1apanischen Saéhverständigen können die Lagerung" mit denen von Karatsu Verglichen werden. Es sollen 10 Millionen Tonnen Kohler) 600 Jus; unter der Erde lagern. :

WMW xeßt 6?- cheben ist, reicht noch nicht aus, ein Urteil übe- die_Mögltchkciten, welche die Erschließung der koreanischen Bode?!" schaße xu bieten vermag, zu fällen. Die nächsten Jahre werden. 1 dieser Hinsicht Aufklärung bringen. , 0.

Im_Ia_bre 1906 bat die Goldaußfubr 4666130 Yen," sert 19“ das ungunstigste Jahresergebnis, betragen. Die'einjelnen Hafen war daran, Zief folgt, beteiligt:

a en

1903 1904 1905 1906 6

Tschinnampo . 1 732 200 1 980 201 2 082 000 567 42 Tschimulpo . 2 128 704 2 094 450 2 082 200 3 270 658

Kunsan . 6 840 13 490 8 425 11 65 Mokpo . 3 156 3 490 4 460 11 680 Jian . 117 686 434 185 149 412 85 535 önsan 1 467 111 483 780 880 308 719 189 Zusammen . 5 455 697 5 009 596 5 206 805 4 666 130-

Es steht außer Frage, daß nicht unbedeutende Mengen Go") vou Koreanern. die ein ntereffe daran haben, ihre Ausbeute vor hab- giexigen Magistraten zu verbergen, beimlick; außgeführt werden. schaßt, YM? Yerltichdes so HSÖZJnthe derbZollverlekklZ'ZiM zogenen :) e r gegen onen e tr" t. 91 Bericht des Kaiserlichen Konsulais in SöulZY n e ag (

AussÖreibungen. _ Zwecks Erweiterung des siä dtischen (**Zlektrklit“.l js“ w e r k e s in K [ a g e n furt ersuchte der Verwaltungßrat den Gemeinde“ rat, einen Betrag von 500 000 Kroneü zur Verfügung 3" stellen (Oesterr. Zentral-Anzeiger f. d. öffentl. Lieferungswésm')

Lieferun einer Damp alze und einer BodensÖUF (6808116036019. nach Barcelona (Spanien). Erstere soll cx» Arbeitsgewicbt von 15000 kJ haben, leytere muß 4000 bis 5000781.

cdreich pro Tag auflockern können;- Ansiblaßk 25 000 Pesé in! Kaution: _10 %. Verhandlungstermin: ?. Januar 8 Zefs 57111118111131110 00118111001011111 66 Zak0610118. Das Ve'dinFUZWé liegt im Faßocjaäo 118 170111131110 66 18 ZSUkSk-akja 1111111121!) Barcelona zur Einsicht aus.

1- Di? Lieferung des elektriscben Stromes zur 511?" [When Beleuchtung von Aranjuez (Spanien) wild T:: 14. Januar 1908 auf-6 Jahre ver eben. Verlangt werden 210 BY“,- lamven von je 32 Kerxen. Anéicblag pro Jahr: 11 340 PSY ao KMW": 50/0- Näheres beim 8781118111161110 00113111u01011§ä) UWÄUSA- ((?-80813 (16 Uaäk) '

Automobilomnibusbetrieb im Kaukasus. Wie JZ Amtsblatt „Kawkas“ mitgeteilt wird, hat der Stadtbillter ein?“ Kaukasus einem Konsortium die Konzession xum Beule lebe": Automobilomnibusverkebrs auf folgenden Strecken verl ! . 1) Tiflis _ Signo ck _ Lagodeebi _ Sakaialv .- Nucha _ Zewa“; 2? JewlaÖ-Scbus a; 3) Eisenbahnstation Kjutdamir_SchUFfi", 4 Eisenbahnstation kfiafa-Kasach; Delisban-Karakliß; 5) T