Reichs. und Staatsanzeiger Nr 158 yum 12 Juli 1939. S. 4
zur Zahlung einer Abgabe an die allgemeine Reichskasse auf,
die bei Verkehrßeinnahmen, das sind die Einnahmen aus dem . . . . Persone», Gepäck- und Güterverkehr, Von 4600 Mio RM auf Wie der Deutschen R91chsbabn unter dem GLÜWPUUÜ MM
3 Vom Hundert dic'ser Einnahmen, mindestens aber auf . . . 100 Mio RM für jedes Geschäftsjahr bemessen Worden „ist. stungen zugestanden WLW, muß ste urngekehrt auch gehalten
Sind die VkrkchrScinnawncn m eincm Geschäftsjahr höher als .. 4600 Mio RM, so soll die Reichsbahn einen Mehrbetrag an derer Verivaltungen U verguten.
Wendung dss Ucberschusses der Geminn- und Ver
abschluß Wurde gemäß § 13 der Satzung vom VerWaltungsrat bereits einmal erreicht hatte,“ dann aber „zum Angleich der Teutsckzcn Reichsbahn-Gcftllsckngt festgestellt. von Fehlbeträgen ihrer ZWeckbestimmung gemaß in Anspruch (1) § 11 des neuen Gescßes hält an diesen, Verpflichtungen genommen wkrden mußte. Könnendpr AuögleichSrücklage die der Reichsbahn fest, da die jährliche Bilanz und diE Gewinn- vorgeschriebenen Beträge in einem Geschäftsjahre mangels -und Verlustrechnung, zur Erm111elur1g des wirtschaftlichen eines entsprechenden Ueberschusses in der Gewinn? und Ver- Ergebnisses und zur Gewinnung klarer Erkenntnisse über den lustrechnung nicht zugeführt Werden, so sollen drese Unie):- ertschaftscrfoäg dsr Rcichsbahn unentbehrlich sind. Die Vor- lassungen in späteren Jahren nachgeholt werden, freilich schrift regelt die Einzelheiten, wie der Jahresabschluß auf- beschränkt auf jährlich 1 vom Hundert der VetriebSeinnahm'en, zustellen ist, nicht„ begnügt sich vielmehr mit der Festlegung damit der Ueberschuß der Gewinn- und Verlustrechnung mcht allgemsinor Grundsäßo. Tanach muß der Jahresabschluß so übermäßig aUein für die AngleichSrücklage beansprucht wwd. gchécdext mkrdcn, daß er (*inM klaren Eaniick in die' Lage dor Wenn die Angletchsrücklage auf 600 Millionen Reichsmark Reichsbahn gewährt. Die an sich einen Teil der Gewinn: und aufgefüllt ist," können ihr im Einvernkhmen mit dem Reichs- V.**.'-s*.:.,'Zr-:c1;;1u1:z1, vikdcndc RcMcnng dcs Bstricbes soll be: minister der Finanzen WLiterL Beträge zugermesen Werden. fonders dargestellj Werden, Weil sie für die Beurteilung des (2) § 19 Absaß 3 Ziffer 4 der Satzung für die Deutsche jvértsckzaftlichen Erfolges der Reichsbahn überragende Be- ReichZbahn-Gesellschaft sah vor, daß vom Jahre 1935an eine doutnng bat. Fiir die Gliedkrung der Betriebsrechnung besondere Rücklage für die Einziehung dEr Vorxuqsaktien sclzrexbt 5“ 11 die bisher schon bei der Reichsbahn übliche und anzusammeln ist. Bestimmungsgemäß soll die Einlösung der [“:-cwäizrte Gegenübcrstellung der Vetricbseinnahmen und der VorzugSaktien spätestens bis zum 31. Dezember 1964 durch- Nusgaben Fiir die Betriebsführung sowie für die Unterhaltung und für div Ernknsrung dcr Bahnanlagen und Fahrzeuge vor. 2) Zur zkearstellung der Rechtslage wird im Absatz 2 des mark auf den durch diesen Endzeitpunkt begrenzten Zeitraum § ]] aUsdriickU Handelsrccyts fck die Aufstellung des Jahresabschlusses der zurückzustellen. Tsukscßen Reichsßavn nicht gelten. Die Nichtanjvendbarkeit . 'd:c;.'cr Bestimmungen ist die Folge davon, daß die Reichsbahn stimmungen etWas zu ändern. Sie si» daher unter Ziffer 2 kein kaufmännisches Unternehmer: im Sinne des Handelsrechts in den § 13 des neues Gesetzes inhaltlich übernommen Wurden. ist (vgl. die Begründung zu § 6). _ *3) Nach Absaß 4 des § 11-wird der Jahresabschluß der Ziffer 1 und 2 Verbleibenden Ueberschuß ist die Abgabe an die Rcichsbaim künftrg von der ReichSregierung festgesetzt. Vor allgemeine Reichskasse insoWeit zu entrichten, als sie den der Festscßung soll der Jahresabschluß vom Hauptprüfungs- Betrag von 120 Millionen Reichsmark übersteigt, der in der mm der Reichsbahn geprüft und durch den Präsidenten des Betriebsreckwung zu verrechnen ist. Rechnungshofs des Deutschen Reichs begutachtet Werden. (4) Das Gesetz schreibt ferner die Bildung von Sonder- Tiefe Prüfung und Bsgutachtun entspricht im Wesentlichen rücklagen vor, soWeit sie wirtschaftlich geboten find. Diese- dcm bisher bei der Deutschen eichsbahn bewährten Ver- absichtlich Weitgefaßte Bestimmung trägt den im voraus schWer faßten. Neu vorgesoben ist dabei die Mitwirkung des Prä- übersehbaren wirtschaftlichen NotWendigkeiten Rechnung, die sideuten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs, Womit der sich bei der Wirtschaftsführung der Reichsbahn einstellen oborsten Spiße des allgemeinen Prüfungsdienstes im Reich können. Die Reichsbahn soll in derartigen Fällen nicht nur Gelsgenheitgegeben wird,il)ren.Einfluß auch bei der Prüfung die Möglichkeit, sondern auch die' Verpflichtung zur des Sonderwermögens „Deutsche Reichsbahn“ geltend zu Ansammlung besonderer Rücklagen für bestimmte Sonder- zWecke nach vernünftigen Wirtschaftsgrundsötzen haben. Für , (4) Dre Vorschrift im Absatz 5 über die Pflicht zur Ver- ihre Bildung. ist das Einvernehmen mit dem Reichsminister ' öffentlichung des Jahresabschlusses und die dafür vorgesehene der inanzen erforderlich. Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stimmt ? mit der bisyerigen gcseßlichen Regelung in § 30 des Reichs- Ubertveisungen verbleibenden Gewinns sol]. _ bahngescßcs Vom 13. März 1930 überein. Bei der wirtschaft- kehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der lichen Bedeutung der Reichsbahn hat die Oefßentlichkeit Lin Finanzen befinden.
geführt Werden. Bei gleichmäßiger Aufteilung des Betrages der ausgegebenen Vorzugsaktien von 1081 Millionen Reichs-
hervorgehoben, daß die Vorschriften des Waren für diesen Zweck jährlich 36 Millionen Reichsmark "Es besteht kein Anlaß, an diesen zWeckmäßigen Be-
(3) Aus dem nach ErfüÜung der Verpflichtungen in
er Reichsver-
Recht,_daxauf, über die. Wirtschaftsergebnisse er einzelnen Zu § 14 écschastsxahre TWINNY! _UUtethket, zu WLde- Diese)" Die" gegenseitige “Abgeltung der Leistungen ist eine xznkkkkss? M19?" 7319 Bestimmungen M angemessener WAs? ZWangsläufige Folge der getrennten Wirtschaftsführung. Sie RLchUUUF ' ildet eine der Vorausseßungen für verantwOrtungsbLWUßtes Zu § 12 Wirtschaften. Die Vorschrift stellt sich dar als Yxfentlvick- § 12 das Gcseßes erlegt der Reichsbahn dieVerpflichtung lung der Grundgedanken. dle aucb- lm § 58 der 1xkschafts-
bestimmungen für die Reichsbehörden zum Ausdruck kommen, und entspricht dem bisherigen § 13 des Reichsbabngeseßes.
finanzwirtschaftlichen Selbständigkeit Abgeltung ihrer Lei- sein, die von ihr'in Anspruch genommenen „Leistungen“ an-
Wie bisher soll ie Bestimmung des § 14 des vorliegen-
dic akl «meim: Rci- ska e leiten, und War in . 'H e von . . , .. 1.0 Von? Hundert 6211 sTsIem 4s600 Mio ZKM überHstLgenden den Geseßes mcht Mssthl'eßM» daß JWlstth den betetltgten
Vjctrag der Vcrkehr-Zeinnahmen. Sind die Verkehrseinnahmcn modrigcr als 4600 Mio RM, so ermäßigt sich die Abgabe um 10 vom Hundert des Minderbetrags.
“d'. “5 ' ' ' ' „n Abgabe an dre allgemetm Reachskasse ist nach dem Saß 2 aufrechterhalten, da das neue Geseß an den bestehen-
Gcscß bis zum Betrag von 120 Mio RM in der Vetriebs- .. . . . .. . . rechnung „)J, vsrrechncn; ste erscheint damit insojveit rech- den Rechtsverhaltmssen auf diesem Gebtet grundsaßltch mchts
mmgSmÜßig als ein Teil des Betriebsaufxvands. Die höhere _ _ Abgabe ist aus dem im Rahmen der Gswinn- und Verlust- ZU § 15 „ rechnung verbleibenden Ueberschuß zu leisten. "Dcr Beitrag der Reichsbahn für allgemeine Reichszjvecke richten, als ihnen auch die übrigen Teile der ReichsverWal- entspringtder Erwägung, daß das SonderVermögen Deutsche tung unterWorfen sind. Mit ihrer Stellung als Reichsver- Rsichsbahn neben seinem gemeinnützigen Dienst an Staat und Walfang wäre es nicht verträglich, ihr die bisherige Vorzugs- Wirtschaft auch durch finanzielle Mithilfe an der Erfüllung stellung nach § 14 des alten Reichsbahngeséßes uneingeschränkt der allgemeinen Aufgaben mitwirken soll, die dem Reich zu belassen. Zu leich folgt aus der Stellung der Reichsbahn gestellt sind. Bei der Festseßung der Höhe des Beitrags Wax“ als ReichswerWU tung aber an?, daß sie nicht schlechter gestellt zz: berücksichtigen, daß die Reichsbahn ohnehin schon erheb- sein darf als die übrigen Tei [1chc finanzielle Lasten zugunsten der allgemeinen Reichs- Gesetz betrachtet diese steuerliche Gleichbehandlung der Reichs- vcrxvaltung trägt, leistungen mit der an die ReichsfinanzverWaltung abzu- RejkhvakwaltUU UUd steht deshab davon ab, dem Grundsaß führenden Beförderungssteuer belastet sind, die allein durch- km Gkskß hinfi tlich der Steuern noch besonders AUZdMck schnittlcchh 6 vom Hundert ihrer jährlichen Betriebsei'nnahmen aus*ma )t. *
Vertvaltungen besondere Vereinbarungen über die Höhe der Vergütungen getroffen Werden. Sojveit solche Regelungen, zu denen insbesondere auch die Vergünstigungen für Wehrmacht- transporte gehören, bereits getroffen sind, bleiben sie nach
ändern will.
Die Deutsche Reichsbahn hat Steuern insoWeit zu ent-
e der Reichsverwaltung. Das
daß insbesondere ihre Beförderungs- bahn als selbstverständlichen Auslfluß ihrer Eigenschaft als
zu geben. -- An der gegenwärti en Rechtslage hinsichtlich der Grundsteuer, die durch das Grun steuergeseß Vom 1. Dezember Z u § 13 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 982 reichsrechtlich geregelt Worden
ist, und hinsichtlich der Gebäu eentschuldungssteuer (§ 5 Abs. 2
§ 1-3 dcs Gesoßes JM bMdeL RichtliUiM [für die Ver- des Geseßes über gegenseitige Besteuerung in der Fassung _ . _ ustrechnung, des § 24 des Einführungsgeseßes zu den Realsteuergeseßen “ dcr, nc1ch Erxullung des_ Diensxgs der Kredtte und Vorzugs- vom 1_ Dezember 1936, Reichsgeseßbxj S.961) wird durch (1117811 und dL!) nojxvendtgxn RuckstellungM für rechtliche Ver- dieses Geseß nichts geändert. pxmclxtungen verbxetbt. Die thsernfolge der einzelnen Posten, Auch bei Enfrichtung von Gebüßren und Beiträgen soll [UkndlLde U_Lb?r1chUß der G81Vz111t-_und Verlustrechnyng nach die Reichsöahn den übrigen Teilen der Reichsvermxltung FMK ÖYKYFUYOÜ, bedLUkLk zugle1ch .dlé Rang- UNd Rmhenfolge gleichgestellt sein (§§ 1 und 2 des Geseßes über die gegen- 19 .
seitige Besteuerung vom 10. August 1925, Reichsgeseßbl.
(1)_ An Lrsxer Stelle sisht' das„Geseß die Bildung einer S.252, . (![l'chncmLUU Ru_c_k_lage (Außgletchsrucklagc) vor. Angemessene § 15 des bisherigen Reichsbahngeseßes über „Vertbal- Nlickmgön ymd xur em W1rtschast§unternehmen von der Be- tungskosten uschüsse an Gemeinden“ ist in das neue Gesetz
“1930 (Reichsgeschbl.l S. 2- 5)
eutmig hatte, it ge “enstandslos
nderung der bestehen en
xxeéßtrideHSeinxmhßn-FZ zu dotieÉende Dividendenrückla e vor- ZU § 16
, e , 1.9 x_m er e 1xnmten orcxusseßungen auf 10 Mil- Nachdem die Reichsbahn *mit der Rückgliederung zum
[1011211 "Rezchercxrxderhoht "Werden 1ollte, ' ' " . Reich thieder *ganZ und ausschlie, lich ihrer öffentli _ en.,Zweck- Fur te tvr endenrucklage besteht ]eßt kem Bedurfnts bestimmung gewi met ist, empfie lt es steh, dtes'au im Gesetz
Mehr, da die Dividende auf die Voru Zaktien na 9 d ' " ' “ ' “ “ ' " ' '
Absaß 2 des Gesxßes künftig an gleichex StYll'e wie der Znéen- HFF eßuthspreChen. Mtt „GeWerbe ., bat dte Tat1gkett der ?tensx d§r Kredtte'vorWeg zu decken tst._ Dze AngleichSrück- Reichsbahn sich ihre Leistungen angemesseu" vergüten läßt, age 1st agegen de_tbehalten, und znZar mit emem Beftrage von so steht das nicht im Widerspruch zu der öffentlichen ,ZWeck- Y_UMlULHTLSW MW RM- Der Rucklage sollexx WZ? btsher bestimmung; vielmehr seßen-ersf' die. Einnahmen sxe instand, xghrtch vom Hundert “?'„xr gesamten VetrtebZemnahmen die. ihr zugewiesenen öffentlichen Aufgaben Für Volk und“ _ubexrrmesen Werden. Daher xst klargestellt, daß dtefe Ueber- Wirtschaft zu erfüllen. “ “ * Wersungen auch dann vorzunehmen sind„nyenn die Rücklage den vorgesehenen Betrag“ von 600 Mtlltonen Reichsmark [ stättengeseßes auf den Reichsbahnbetrieb einschließlich der
eichsbahn nichts zu tan. Wenn die Deutsche
Daß dre Vorschriften der Get'verbeorönung uüd dés Gast-
5) Über die Vermendung des nach diesen Zahlungen und *
dcmung dcr Rexchsbalm zum AUZgleick). von Konjunkknr- nicht beson ers an genommen Worden, da hierüber bereits;
sck)zvc1_r1fu_ngen_ynd zur" S1cherst_ellung emer gleichmäßigen *§ 2 des Gesetzes ü er die Pauschalierung der Vertvaltun s-
WxxmchaxtFpolmk a_ux langere Slcht unerläßlich. Aus diesen kostenzusckzüsse vom 17.J ,i
GUMÖM Wh azich jchöon dte_ Satzung für die Deutsche Reichs- inhaltlich die gleiche Re "elung enthält. '§" 4 Achiß 2“ dieses . bahn-(Nwllext ln § 19 eme Angletchsrücklage im Betrage Gesetzes, der die Verbin un mit dem, Rei sba ngeseß, her-
von 4.30 Mtlltonxn Rmchsmgrk por, der jährlich 2 vom gestellt undnur formale'BéY
Hundsrt M1321: gemmten Betrtxbsexnnahmen zu überlve'rsen ejvorden. Das PauschalierungsgeseZ bleibt für ie Déutxche
Waren. 2,0_ne.bén War “;_ur, S1cher1tell1mg der Ausschüttung eichsbahn auch Weiter gültig; eine
Yer VyrzugsdtvtdWYe aux dre Vorzugsaktien eine zunächst auf RechtSlage tritt also hinstchkli der Verwaltungskostenzuschüsse
„0 Mtlltonen Rexch5marf bemessene und mit 1 Vom Hundert nicht ein. * * **
_ Nebenbetriebe ni t anwendbar sind, entspricht dem . “ *“ ' ' * “' »RrchtSzustand. F?“:r den Ladenschluß der Bahnhofsteru _ ' E r st e B e i l a g e ' “ , Füßn- bFilth (K bei Zdeer ?afhre 1927 in den Richt1j - ' * - . ' * . “ “ *“ . ' „ ._"r ie 2 an ung er ahn o swirt (haften und B - D tsch R ichs . i * , „verkaufsstellen von Regierung und Reichsbabn gemeiÖshn *" ' eu „en e an e_ ger und ren en taatsan ei e troffenen Regelung. ' am" r 158 ' B " Mittw ck “„ ZW" _ . » . . „- , er n, _o„'ben12.- uli . - (J 17 wiederholt den bereits an Artikel 2 Ziffer 1 „. W*““"“M"“"“ * «»WE-«WHZ. ' „ . _ 1939 - ? Ze? deseZes ?osmn10.§?eb§ars1c§)337 ZTÉgeskrocheIrZen Grun (“7 "“S n, ,s d H htbl tt) , F . a ie“ ientte en er eut en ei Sa 11 ei Hb.? N e U 9 “U ' em “U a - ' und Rei Ska! " “' ' " ' ' .. . sind. Attsnahmen von diesem GrundsaßÖköntlZen duréh dei «' ! Vom 26.chJu?tzl erxénz'beFZ dZe?LYstYZYMRRUUMNMM hettSrechtltckx anerkannten Grundxaße ausdrucklrch festgelegt, * * : waltungSUrdnun vor esehén w rd n e „ „ . S 793 . ( etchsgese bl. d. h. der Unternehmer des neu hmzukommenden Verkehrs- * 9 9 L e - * gelung _- Wemg tens vor'ubergehend -- in der Oktmark .“ WW 1515). aus der _MM Verordnung zur urch- Weges *trägt die Kosten der Herstellung der Kreu'un in- * Z ZU § 18 _ _ d im Sudeteylan e nicht 111 vollem Umfange durch1ühren fuhrun per Rerchs- und'Landesplanungd vom 15- Zchruar schließlich der dem Unternehmer des dnderen V fol) _g e s ' 1 (1) Nachdem bereits im Gesetz ur N ure elun d t. Sowohl „dte ehemaltgexz Osterreichts en Bundesbahnen J936 ( etchsgeseßbl.1 S. 104) sow_!e, aus en darau ruhen.- dadurch erWachsenden Aenderun skosten S 5 erbe rsteres : hältnisse der Reichsbank und der DJeutscheen Üejchsgbax§x '. . auch die ßTsch§1chv owak' ck; SMW “YbabZVeWaltung „FZÉY F",ZYFFYZZYYWMM'steks und des eiteks der Geseyes). J W “ e . . _. ,. . „ jm gro en mange e_1en e e n as eamtenver- . o - FZZ; .“.ÜZKIZZHYZZZHYYYY?..?LÉLÉÉFÉZMJ.IF,?“ tennis ***xnowmen- ck "ckck den A“ Muse" des MKW "* 3 u § 24 “' M""“W' werden, blieb xxur übrig, diese Rechtsfol e i„x1_das neux ['“fo*“ZJYsTe'YTdZFFIF"ZZZAZY, EF,“?JLZUYOYFYY „ §24 „ent yricht für die Bauten der Reichsbahn dem§ 37 “ . Z " § * LTZZFFYYY FLFZYYFeYZnsFeszolrxtdereesKaZTngZs éles ck rIna'lkörpet der, Reichsbahn in das Ar eiterverhältnis“ zu JAZ? 5, desdexshelkig-en Reichsbahngeseßes. quveit es- :ck um dieneYZesn YTYJFLF auß?“ den dem öffentlichen Berkelxr d n n kick,) das Reichsbahgnbeamtenrecht aufbaugt und". xführcn und fie der Dienst- und Lohnvrdnung für die bah enlhan“.t„ e?teht_fich § 24 nur aus kxte „Net seisexx- bahnen eins [' [_ ed auch te sogenannten Prwatan1chlu3„
J'Uf bearent rechtlich n Bestimm 1 ' d s R "ckck 9, na beiter der Deutschen Reichsbahn u unterstellen. Hiervon [[ nan,agen ' ur „Mls.“ e Bauten _der thchsbahn gelten dxe i ' G tteß l e_r Gruben- und Hafenanschlußbahnext ' dres ZD _ er;) e [ udtg?) e H: ) Thyges ' man aus s o ialen Erwägun en aégesehew die Bediensteten cx gememen haupolxzett en Vorschrastenxmsbesondere, sywett n fernen " elyngs re1ch em., da aus heren Kreuzungey mrt .. 1 a etchs ah1x_per_sona geseß an :e auf rund Liner dvielmek) r e ensv wie die ü rigen tm !birfklichen Veamten- Ze unter LLM"? yon empten des- hoher?! bautechmschen Straßen fur dre VerkehrßabWtcklung gletche Probleme tote aus . M*...X*1§Y§2§“"§..§lxk€x*x.3121211223.. ..de B...... .. ve.... «...»... ...:;«Mx *.*:*ckck“.*ck.ck"" “ckckck “ckckck ““*“-*- MÉMWW" «.*-““*“" E'stnbahm" ...n... beamten be ZimmtengTJorschriften ohne weiteres auch1 fü ' waltungcn inchsbqhnbeamte eworßen. Die Maßnahme lichen Vaufxerlt1 Z mte 20a“??? Fe! :!:!" YYY! UZ? von o ent- er FÖJ J ?“chsext onnexr. «' ' *“ ' . :
Reichsbahn' eamten ohne daß es hier u in 'edem [[ ? jedoch einmaltg. Dres ergibt skch auc? rein äußerlich dar- S 1677 D' b o d . o_„em er ( Ach„sgeseß [. 1 [_ck _ eg tff Okraße tm «p_ne dieses Gexeßxs tst-Wesxnt- d 1; Ver an nheit ,eines be onderen LFlktes er MYR? w“ “* daß die in Frage kommenden Gefo gschaftSm1tglieder in mZt d )bi le" eson ere _Erxyahnyng der „Anlagezt stellt eme ! ,' Yvetter als der StraßenLegrxxf des_Geseßes uber die emstx dxrf Eigne gLeluMahme greixt lediglich in den Wenigena“ o,:xdcre sogenannte O-(OstmarOGrupKe der Reichsbahn- än u1e1rg dFYerÉJZYn ?);reanxtlssprjixcllzetrLets"sitzlertnnml?insFetTZrzxctltuxjeimcthdte Frß- KYFMNUZUFYUFY ZF“ MILITARY? usndhlderj ?traLJ-ZU .. __ _ .“. * . _ _, _.e,a _'.arz etee.€-.'. ***-*.*" &ck&-ckckck €**ckckckck**ck* .. 33*.2**?x2.**3ck.;xx.ck**:Fz.;*ck.32;x..*x.*....é.;ks.§ck§§* ?. «*...... .. *. «...... *..."... .... S...... «. ...»... *. «...... er "lgensäYst I?" eutschen .Re1chs Intel s„temes So . - &?!) Yltel selbs? emzustehen t, denn dte Vorschriften des bahnen, den Reichsstrqßey und den Landstraßen 1. und LFKZYUZMLSethYYÖIelitcheerxrer 11; schaf s- und :- * _ ZU § 20 Ußeretxxa TFMduberLokGenThmjguug,d nbletebseZung und 2. Ordnung nur dte stadtrschen StraßLn insorveit, als" sie „g(L) )st. war für die Reichsbaßn11eaintexpoberste»“. (1) In den Reichsbabnßxjseven von 1924 und 1930 xvar Yltens onsbisZZr qjch7mki€rw§ D*Ytscheo" M'ZoahnénWsÖZ Z.?ZYZYHÉY..ß?“ZastZYZJÉÖJÉUGYZZÜZÉZ?WMYÜT MLMF***"ZH?.k;*ck*.§.**§ck.;.;.ch*:;.-?3*.'*;";"?§**ck ***ZFZMZLYYU ZYJYZKWKFMMR .::.é“§.*?.2**12***..*ck.ck* ckckck"? «„...-,...... *** ckckck Wckckckckckck ckckck ** ckckck ckckckck9ckck1ckckck alest m'ttFlr'barLUZXreiCHlsxeanx'te ueammeJt' 97a d§m sxgey Mendiese Befugnis led? [Zchg mit dTr l;,rd ent. je [YM Waltun der LHÉetsZr nu?;ktg'ÖsstbaWn lesr Äruberenbengptver- mcht unterltegenden osfentlr „e", WELL "Uk ÖnsVWeit erstreckt, Stelluß voneunmittelbaren Kexchsbeaniten überführltenkn' Mun daß bei Abweichgun en von den ÜexYamend"1n„ das ReßchsverkehISmiYsterFxm Je?- a a uffichts horde auf als fie m-Lch der Beschqffenhert lhre; Fahrbahn geejgnet UW Lud, istgfür sie oberste Dienstbehörde im Sinne des Deu r;ledem g,chlle kdiechZblL-stisrinchmmgtg der ReichsrexzierZYlgn F&B?! ZU § 25 geg ngen. TÜZYUYZZWÉ sind, emen allgememen Kraftfahrzeugverkehr eamten _eseßes der Reichsverkehrsminister. * en w'ar. Pra ti _ t die Besoldungs olttik der Rei s- * ' . _ (3) _ ie Deutsxhe Reichsbahn, zahlt die Ruhegehäl'ter,“ .. stets eng an :e entspréchenkxen Maßna mZn des Nei es „ §„ 25 entspricht., soweit es * ck um Enteignung handelt. .» - -“ .Zu- § 2 -- . _,tnteybltebenenbezuge sthe „gejmffe _czndßre Lasten mcht gelehnt._ Diese Anlehnung tt msbesondere fur das Gebiet Wortltch dem bashertgcn § 38 U “B 1 WW 3 des Reichsbahn- - Saß 2 gibt d'e- Ermachttgung fur aÜe Kreuzungen, d'? ur dre Beamten, deren Dtenstverhaltms tm Rahmen- ; matertellen Besoldungöre ts, d.h. für jene Vorschriften gesehes. zwtschen Ye", verschtedenen Arte" UM Straßen Und Etsem jetzigen Organisationsform beendet wird, sondern auch füx rchgeführt Word'en, die im eich im Besoldungsgeseß und Zu §§ 26 A bs. 3 27 und 28 bahnen moglich smd, zu bestimmen, in welchem Umfange neue ehemaligen Beamten der früheren StaatZeisxnbabnen und, den Besoldungsvorschriften enthalten smd. Vom Reichs- . . . .: . . Kreuzungen" schtenenfrei „herzusteüen und inwieweit Aus- rüheren Reichseisenbahncn m Elsaß-Lothrmgen (leßtere " t ist die Reichsbahn nur da abgewichen wo dies durch die ur_Ze:t Ward eme allgemenxe rejchsgeseßltche, Regelung nahmxn zulassig find. Dre Zulaffun von Ausnahmen wild echnung der allgemeinen Reichskasse , der Reichssisen- .nderheiten ihrer VerWaltung bedin t,war Es handelt des nteagyungörechts vorbexettxt. Es muß vermteden Wer- noch m erheblichem Umfange notwen ig sein da bei der Ver- verwältun , wie sie vom 1. April 192 bis 12. Februar ; . dabei vorwie end um die Regelung er Ve ;)!dun für die dxn, daß fur die [Zber "JJ" b's zum Erlaß des neuen Eut- wirklichung des Grundsaßes der Schienenfrei'heit neuer Kreu- bestanden at. des Unternehmens „DSUkskhe R9ichsbahn“ ße Zahl von ed'ienFte'ken die aus dem *ArKeiter-gins Be- etgnurzsgß xseßeß em usta .d“ Rechtlotgkett entsteht. Des- zungen auch auf die geldlichen Anforderungen an die der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft sowie der Österl “tenverbältnis überfu rt Zverden und um die Re lun Aal,!) rt r dte übergangszxtt § 38 A_b Y 2 des bisherigen Beteiligten durch sonstige Aufgaben Rückßcht genommen schen Bundesbahnen und ihrex Rechtsvorgänger meäß Besoldung für ewi e teénisché Beamten ruppen.geDies? WUFF LMNsdalst JFF m den vorlt enden Gesehenthrf Werden muß. “ .22x§.€;..§§§xl&**...222...ckck*Fx;ck....*xx;.13?.chéxx«*.-* ***-ckckck“ ckckck" JFF) ..ck **2ck*,*..ck*ck* Z“" ***-*** " " “ ** * ck " “ * -« „ „* _ „ , , ** - «u rigen er en et e o ungs eh und die . . * Dtes ct m den ver ch1edenen Geseßen, mrt denen )eWetls. ' sb ' ld n svor ' " . ' ' , Aendexungen schtenenfre1er Kreuzungen sah 1 . _ : * 1919 Lie staatsrechstliche Struktur- der Reichsbahn geä FWF? UFZ; diesch2kx1ftFsuaxxtgchisjiuxtxxrxßjtäßYYbFFFs? B ü d thfer 2) könxten z. B. nötig werden, Wenn das isenhahn- Z - JVUBZLL- felstgeleét WdedM- Um tei"? ÉÜUYLÜÜFLFBZLHF “.', v-rgangszeit erforderlix Sie wird auf den 1. Oktober 1939 est n ung F?r FtZÜßLUFeNÄÉFMßUIZÖÜYYLÜ décklljtvekskßkkten Lasten des er nge egen eiten es genannnen „er onen ret ? in. es t, zum M übe ,nen 9 „U“ o ? ra Mv“ e rs m me '? genügt. tvenn stellen, ecrscheintnes angezeigt, fur dtesen_ Personenerts (FH:? bei Einfü?xung des Besoldun geseßes noch nonven- vou Eisenha : Kxetkszxngen ZnedeLm'erkkbeffeMng der Straße odx r der EMI HU eine 2 , okzerstx Dterxstbehorde hen Retchsvexkehrsmnxtster zu bcst1 „en Übexgang'sbe nmmungen .erläßt : Reichsminister der Inka UU aßen. d;]; rung xrfordert odex toenn Verbretterungen des_ Straßem * - Hter M„syrkchk CMC!) d)? WlkFschqFU1che„EkXJJUUJ- daß es, nanzen tm Etnveme mex: mtt dem Reichsvetkebrsminister. , W [ S. 12114 Fe ZZahnkorpexs an, enter Kreuzung od“ VUJWÜSWWM ***.WW 1x.HFW:TIFFHZHMIZZZIF...§?.*.§.„*2..d.“ -.ck.3*3ck.*.*: .*.ex «:..?sz... MN,;„xxuxeoxxunos- “ „. „„ , ., . ..:...WMW «...»... ckckckckckckck Zehen Staatseisenbahnbeamten im GnapenWege ein Wiz, dnnn des Reichsbesoldun ; ee ; an e tue“ Flo un ' . . ck , . Unter Ybsaß 1 Ziffer 3 fallen 3- V- A 5“ " des , .. . . 9 ggf frchz hen. :e , _ "Y geld zu geWahren rst, eme Stelle entscheiden zu lassen,d1e. ündehjerfür smd bereits tm alxg2emeinen Teil der Begrün- „D'? Entwicklun de? Berkxhrs hat 3" _emer erhebltehen &.an erkehrswegeyxtenxnden Kreuzungss 3 M ? fon- 1hre Entschließung nicht auch die finanzielle Vcrantlvo ng unter [" erörtert. Stetgerung __der Ge (hrvnxdrgkezterz guf Eisenbahnen und Ege Vrerte_ des Straßenzu'stde-r an eine veränderte Breite * Straßen gefuhrt. Auch dre Dtchngkett des Verkehrs nimmt s Ba nkorpers, sontige enderunFen an der-Zemeinsameu
keit trifft. Zu § 19
Willen, in ein anderes mt nur versetzt Werden,
ehört und mit mindestens gleich hohem Endgrund Kunden ist. Selbstverständlick) besteht nach i_vte „vo Möglichkeit (vgl. § 90 DVD.), den Beamten m em nicht gleichrvertigen Laufbahn und mit Yringerem ehalt Zu verseYU, sofern er ustimmt. '
vor allem ins Gewicht, daß bei Einführun technis
rungen (KK-Vremse, .Elektrijierung _usw. ,
§ 35 des Deutschen Beamten eseizes bedarf d “den Bereich. der Reichsbahn einer nderung. , Der
amten aus Wirtschaftlichen Gründen vorüberge en „„anderen Dienstposten von geringerer BeWerZung, lassung seiner Amtsbezeichnung und seines Dtenstet Fu verWenden. -
Nach § 35 des Deutschen Beamtengeseßes (DBG) der Beamte ohne seine ustimmung, d. 1). also gegen
neue Amt derselben oder einer gleichWertigen Laufbahn,
iese Neuregelu-sl
eutet ür die er onalwirt at der ein elnen Verwal11 . , „ - . , _ „ éinen egrüßénswxrten Foétsckyfritt und zvermittelt auch“ 111 RbekstLU smd. Fur.d!ese Veaxnten sind in "den Ausfüh- . TYUYKÜ veckd'lxrxcßsk'kYYJstLM hshenßlkklhel! Kreuzungen größere BeWegungsfreiheit als bisher. Denn das , Yks tmmungeu dte auFememen Grundsaße festgelegt e e n a ng urch sonsnge verkehrs- ***-3-
Amt muß nicht mehr Wte bisher nach § 23 dßs alten„" beamten eseßes von demselben „Rang“ kme das ots sein. „G eichWohl reicht diese Erleichterung der Vßrse für die Bedürfnisse der Reichsbahn nicht aus. errbet
Organis-
" ' den etriebs- und Vcrkeb . . „ , _ , . „ . . z_ dtn ZZZFXFJMÉFYFIFYZIUYLZ VYkehrs usw. vielfach _ * de')“ Retch,bemejsen "'SWR-. “ RetchSmmtster der Finqnzen erfyrderlkh, somit durch die dtenung [WM Verkehrs, “stehen bleiben sollen (s. Bild sonal übeézählig wird. Dieses muß dann vorübergehend “Ü . Dle„b!sbertge Rxgelung wird) im Einvernehmen mit dem A_Wrbuung deren_ Hohertsbefugznffe aus dem Gebiete des und b). _ . Um fänden auf geringWettigeren Dien tposten bes". Uchslxxnmster der ma n beibehalten.) Et wirkt,'wie übri- FMMMLsMs berubrt Werde): koxmen. _ Bild 2- Wer en. In all den genannten Fällen ikk dte Vcrwe , leher auch n n ?er- Praxis, bei jeder Anderung . Dex Axwrdmm "befugms my eme Kostenregelung zur Neue Umgehungsstrzxße fur _Dnrchgaxngsverkehr; alter Straßen- des Beamten auch gegen seinen Willen aux einem Posten * _euaufstellung :- Bestimmungen mit. WAHL; dies;!)ut htrlyxg d_er Tieck FMEseßes' erleichtern JUK ULM unverandert fur Ortsverkehr.
erin erer BeWertun unter Belassung einer Amts".- “ gt "namen : . mmsbrmgung jm _ . Jun gund seines Diegnsteinkommens nicht nur wulf“ _ _ ZU § 91 _ Malvenduugs all des MW: bn AendemnTn .und // FW “begmindet, sie liegt auch im Wohlverstandenen Inkere De Natur der Reichsbahn als WZWMW mit ganz:: a an_ stehenden _KreuW zm: Ber serung MWM “““/////////////- „_ Beamten selbst. Denn andernfalls Wäre die Verrvaltung,z ' em aUßkaZdentlith 1! „WWW, starkem Ver- der Be rscxbwtcklunßéE 3 ZW 1 51; 5 des Geseßesx Das &" ! mehr in der Lage, ihn weiterzubeschäftigen. Shalk “"ck an Kra en und“ m“ schaft alk "onders kon- Gesch 8257 ["er von m Gedankeu- ay, daß Straßen und „2:23:22: ":..-::“:U: """"""""
L 2 ,
Rev": , thkrsonalpoxitrk eine besondere Vekommg det Wirtsäjaft-
soll wie bisher so “auch künftig die Befugnis zuxtehxnäudfen-
In § 19 kömmt der W “eher die gesamte Person'_ 54“ 's- fur tdeckung ggd.,_veréatung W Schaden, : dem Tr r der Str nbaulast W 55 Absah 2 des Gesche!
Thust der Reichsbahn beherrs ende Grundsah zum A _ - aß__de„r Beamte an einem Beamtegdienstposten zu "? ck,- “ kit. Dabei -bleibt xxdoch darauf hxnzuxxzeßsen, d [; kk _,
.Foxtseßung dex "amtliaxen Teils «yx: «“Men * =
2 n d s G br ! s ! ! - . “b am(te)n YF Zaeit ,dästettHZLerß YYßkZskthstekßsxteanerdesZuZ-aixésér ""gemem 5"- Als FUL? ergeben s1ch erhöhte Gefahren an Yabrba n des Kreuzau sstucks Le a s Beispiel ild 1) oder amtenbom 15. Dezember 1933 maßgebend D?e Deutsche den Kren un en beider VerkehrsWege. Daher sind durch- erbesserungeu der SiZerung r Kreuzu dn Neuauf ' Keifende aZnahmen zur Sicherung und glatten Abwicklun? YM?! oder Aenderung VM Schranken, Faleem und rn re
eichsbahn-Ge [1 War 1 ' " 4 " ' . . tsprechende LIM? rtfxten fürnißcrlxn§VereYcixße1rx erlaeFYtéckYitFste, ; sich kreuzenden Verkehrs geboten, zumal der Verkehr an User! sonne WU Warnzetchen UUd Merktaf (BSW)-
wenu ' “ s . . . „ yrdnung hat sie in der Weise “durchgefü rt, daß sie das betden_VerkehrL!veg_en .wettxx Wachsen tvtrd. Schteneztfrethext Bild 1
2 all“ sexoste_ngese unverändert übklma m und den onderen mu fur verkxhrsMcHnge hohengletche Kreuzau en eux atzzu- - „ - „ - - .
??xmh'Ü haltmffen ?n ihrer Vsrkvaltung urch eine en:)sxwsrechende stre ndes "el“ de' Herstenung neuer ve ehrsrvtchnger VerandeanZt enRMHtYWFLYYWÉZZZLZaHMZUW bel
taltung der Aus " mn b“e immun n N t Kreuzunge'u ie Regel sein. Bis, zur Erreichung dieses Zieles : Sonderheiten afxehben 931; fthauptsä euch (FUZZI: ZZ; sollen.!!“lsmke Maßnahme" eme moglichst gefahrlofe und * dy, daß bei der Reiclxsba n roße Gruppen von Beamten ungehinderte MP'ÜYUS des Verkehrs an höhengleichen ndrg oder an einer g'coßeren &nzahl von Tagen im Monat KUWUUWMWÜUÜM' Daneben muß aus den gleichcn
Amt _ Eu"!*
_n, nach denen die Rei eko ten di Bedie tet , ve emde bauliche Maßnahmen gefördert werden. * *“ .„ YFZ? JZrTeZ- . s eser ns en W" E, shMsev Hihi di:! §G4edeuajl Rse' kkehkSminiftkk im . BY: Absaß KIEL? € ist an NJW“ d «MM a" “ ni [. en die Ver .. tni e r-das Gebiet der mverue men _ „ m „net in r für das deutsche emer euzuug r _a enzug o r ie isen “ mzugskosten. HZ:? ergibt [ichbaleineff Vseüsonderheit daraus, Straßxmmsext dte Moglichkeit, diese Ziele durch Anordnung Verbesserung der AW'WUS des Duxchgq _ ehr! “M die Reichsbahnbeamten fur i ren 11sz feach eie Be. se nuber Eisenbahnen und Straßen einheitliä; durchxtseßen "“W““ der ““e SMZMIU "d“ d'? l" . EKW ÉWugSFstenver- &! 2 und 3 des Geseßes). Für diese Anordnungen ist auch ercke aber" froh w_eseniltchet ntlastung von thtem hahe ubernehmen mit dem Reichsminifver des Innern oder dem erkehr- Mr restltche Berke Saufgaben, B. für
cher '].
,t
rung des UmzuZSgutes er ten. Die ; ""I muß unter erückßchtigung dieses Umstandes anders
. ks ' !- rem d ' . * E! enbahnen fur den Verkehr WW Verkehrßxvege nd pfm * Ve eb fo “"ck Ws dem Gebtet ' u baßnmgeftaltungen an ihren Kreuzungen der Abwicklßng des Verkehrs oJ duden MW: gemeinsam dienen, ehrsverhallmße W eines der beteiligten Bild 2 b
«e
!] e' . * Tem Ziel. die WirWaft“ lichkeit' des" “mt Betti W ""'-m' die Fingern :,:nd den _Lexßu W.," «UML„ MFK: fZerkeerswetxe die Umgestaknms auslösen- Die. Kosten der Linienverbeffetmtg für den Eisenbahnduuhgauéeveuxhr- Luf- amten, dre gewährt 1: "r die besonders w; cho „ Aenderungen und Erganzungea vonkrenznngeu beider Ver- rechterbaltung des Anschlußvetkehrs über ': Wk!
9,“ Behandlu * “ WWWWY' ' sonen deshalb von dem Mubalmuuiemehmer jmd Kréuzuugey.
Unt“; nko ck“; ck
Quad Weh io Jer «fac, W“ werden. ohne RKW, WW:;TTSM FQ: rkelxrswegde-n AMW“ ULT?
. ! R '“ R . l . - * TMUWZUM DUÜRÉMu WRMYÉZ
„Were Ran erleistu und derok
“DMP “* “ * - ' „wel
* ' des LKsZÉFftFKZ-ZYNWS' ams emBetgüM UMMMM' Lende ther * “ _ ' Zu Z 23. *
UZ entspriehe' ikhaltlich s.,... 3 MM...
Vekantworelich': * für. den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den r
. , .. | _ , Druck “der Preußischen Druckeréi- und“ Verlags-Aktl? . Berlin, Wilhelmstr.:52.
Sieben Beilagen
(einschließlxcb Börsenbeilage und eine „Zentralhantselsregt
Teil, den Anzeigenteil und für den “Verlag: ., _ "Präsidetxt ,Dr. Schlange in Potsdam: .
'herigen Neu!); Dm - re" * “ ' * * * , ..,. , .das-Kak. eyes- -- .m anale-Qude- solang. _ „FRM? WWW WMH "“ka , _ JHJJ“ wg; gotsxg w “u“ der Fenixnfo ug vox RW un VetQtuü der Reizhkeistukahynzu dei: Straßen-„die , «* . “schein? _, um dem- ReiFMri-r Wermm. MKI;- MRM W J 39 M MM NRWM?!“ MWK- “ jzeibebörden e sekt _rige Um ck: _ag zwtßhen La - “ Das Gesch KWWWWWT fenderzmgeu .. ckckck .. “Zs! * .J.". .... „IT" *? MM": F?:"M PMWYYWWW “WLW? ' tw . , - ., "_ *“ . " "' - : * .. , “' . *. . _ _ * „UMLWIÖ- Hiusk _ ich der Anfordermmetz quvendtg] M _n. n soliden an hat Aendenm vou Keen? ' Si 1: des ' d _: neten Stelle;? “fx; RWWrdnuug und de: i r garb- uach allgememxn WWW “der MM:: dit txeht aux dk, ndenmgen eanttFnsmkte; MITTE: "ste, * _ 4“ eh unberührt" “ße" M17 aus M luugüZeur di:"? ? Kosten zu tdxikagen. n“ der * M: WWU ., W? W YWÖIYMY ATHMER einer .. „ f . ck . . _, x , „ .„ * _ , - e ,a „ . “8 des Landbedarfß der 5 küchen “_ :! vom 29. Mä TTL? einem W? ZUM. “ ' hmzn- “ ' s m e u : n ngen,
' “ enen 1 U53 des küheseküsßdie Vorfürdükoßmvemilungin Erman-
W (Reichsgeketzbt. 1 S.
_, _ einem W die M A “ ". 'r Krk ' nl a *: beide Ver- 468).au3deg _ MWFuhrer *Im-ended! Be , WMWMW fsh»: gemahn- ,UrWMg-rcweise IMK fnSo kaun dü.
;? .*
“7 .-
“x.
k