1901 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal-Veräuderungem

Königlich Bayerische Armee. '

O fiziere,Fkbnriche 2c. Ernennungen,Beförderun en und ZLfJerselpungen. Jm aktiden-„He_e_re.„ 27. Dezemßer Koch, Ober 1; „des *10. Inf. Re ts. Ptmz „Ludwig, unter Stellung 4 1a. Juice seines Truppentbei s, . auf die Dauer eines Jabres beurlaubt. ' *

11. Januar. Ebexle, Hein tm. & 19. guido des 18. Inf. ReJWBPtiu Ludwig Ferdinand, bis. er'kommandiert zum Bekleidungs- am 11. rmee-Korps,„ zum Mitglied die es In tituts exnannx. Kregler, Lt. des 2. Jagxr-Bats., zum 2. bed. egt. Taxis mit einem atent vom 10. Marz 1899 versetzt. Lilier, Fahnenjunker, Untero . des 4. Chev.Regts.Köni , Merkel Fahnenjunker,Unteroff. dds 1. an.'Regts. König, _,zw ähnrichen ßeiördert.

A schredsbewilltgungen. Im aktiven Heere. 11. Ja- nuar. Then,. Major und Abtheil. Kommandeux ims4. Feld-Art. Regt. König, mit der Erlaubni zum Tragen der bisher; en Uniform mit den beiximmmÉSmäßigen 9 Weich rnit der geseler en Pension zur Dis . eitellt. chrvenin er, derstz. D., untar Fortgewabr'ung Finck en ton und mit de? rlaubniß zum Tragen der diöheri en

niform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, „er Abschied bewiUigt. Glanning, Lt. des 3. Inf. Regis. ernz Karl von Bayern, behufs Uebertritts in Königl. sachs . Ml!1t0r- dienste, das erbetsne Ausf eiden aus dem HLM „bewilLigt. PernWerth v, Bärnstein, t. des 1. Inf. Regis. König, Graf FZ Castell-Castelk, Lt. ck18. Zaids des 1, Ulan. Regts. Keyser

ilhelm U., König DMZ Preußen, _ zit_den Res. O fizieren diesxr Tru pentheile derse t. Yeidexsderger, Hauptm. a. ., zu den mrt Pen ion zur Disp. tehendcn Offizieren verseßt.

Jm Sanitäts - Korks. 8. Januar. Dr. Eckert (Lan- dau), 1)r. Braun (Aschaffen urg), Dr Graf (Straubing), „Ober- ärzte von der Landw. 1. Aufgebots, leisteten: mit der Erlgubmß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorges rtebenen Ab- zeichen, Or. Haardt (Landau), [)r. ischer (Aschaffen, urg), Stabs- ärzte von der Landw. 2. Aufgebots, ilkligens ( weibrücken , "Ur. Fogt (1 Münckzkn), ])r. Jäger (Ludwigsha en), Oöexaxzte Von der andwc r 2. Aufge oxs„ _ der AbsYied beiViÜigt. Meyer,“ Ailsiit. Arzt Von der Rer. ([ MüncllZen), be ufs Uebertritts in die Kaiser iche Marine, 131“. Schanz,“ O crarzt von der L_aiidw. 1. Aufgebots (Hof), behufs Uebertritts m Königl. Sächs. Mixit'ar- dienste, _ das erbetene Ausscheiden aus dem ?eere bewilligt, ])r. Reiter, Oberarzt von der Landw. 1. Aufge ots (Aschaffen- burg), zum Stabsarzt, Ruland L München?, dieser mit einem Patent Vom 26. Juli v. «F., D ör ler (Regensburg) Ur. Kaufmann, Ur. Rosenthal Dr. Hünerjautö Fl München), Dr. Koßcnberg (Würzdurg), 1)1'. Schilling [ München), Schmidt (Wüxzburg), ])r. Benndors, Or. Alt- mann 1 München), Wülfing (Würzburg, ])r'. Tbümer ([ Mün en), Or. Fell (Würzburg), [)r. Faß auer, 131". Bau- mann, 1)_r.Kro[)n ([ München, Ur.E[ler (Augsburg), MayeJr, v.Heusß (] MünYen), Or. irs (Landau, Weyl, Silberglett Klein cbmidt, ost ([ Nünchen), Ur. evcrmann, 131“. Ko Bamberg), Ur. Wcirauch (Erlangen), Or. Aurnhammer (Würz- urg), Ur. Filz ([ München), Unterarzte m der Res., zu Assist. Aerzten, _ efördert.

Deutsther Reichstag.

26. Sißung vom 15. Januar 1901. 1 Uhr.

Zur Verlesunß gelangt zunächst folgende Znterp e [lation der Abgg. Trim orn und Genossen (Zentr.):

„Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, da zur Vorbcreitung einer am 4. Januar 1901 in Köln anstehenden ghl_ zum Reserde- Offizier den AÜerdö sten Bcfelxlcn zuwider Nachxor1chungen _über die grundsäyliche Sts ung der A7 iranten zum Zweikampf angeitelkt, daß die Ergebnisse bei dcr Wackl zur Sprache gebracht, und daß darauflyin diejenigen Aspiranten, welcbe Stellung gegen den chi- kampf genommen batten, ni t gewählt worden sind?

Was hat dcr He'rr Rei Skanzlcr gethan, um diejenigcn Stellxn, welche in Vcrlcßung der don dsm Herrn prcußiscbcn Kriegs-Miniiicr in der Sitzung ch Reickyz'stagcs doxn 11. Dezsmbxr 1897 mit- gktbciltcn Aklcrkyöckysten Befehle dic _sragiichcn .OffilektZ-Aeranth ubcc ihre Stellung zum Zweikampf bcsragt odcr Erkundigungen über 17? anderweit cingczogcn oder welche über dic Ergebniffc dieser Fragen und Erkundigungen bci dcm Wahlakt Mittheilung gemacht

aben, zur Verantwortung zu ziehen?

.Was gedcnkt dCr Herr Reichskanzler zu thun, um die Wicdkr- kebr iolchsr Fällc zu verhüten?“

Nachdem auf die Frage des Präsidenten der Krim?- Ministcr, General der nfanteric von Goßlcx sich zur 0- fortixn Beantwortung der_Jnterpcllation bersit erklärt hat, erhät zur Begründung dcr1elbcn das Wort de'r

Abg. Trimborn: Dic Angelcgcndeit, idélche dic Interpellation berührt, knit sich in meiner Vatcrstadt bci eincr Rescrdcoffizicrwabl zugetragen. Ju mcincr Vatcrstadt ist man davon tic_f_ erichüttcrt, und in wcitcn Krsisen bat dis Sache bcrechtigth '.[usicden crxcgt. Es handelt sich am dier RcserVEoffizicrs-Asvirantcm, welch? kardoliychcn Stitde'ntane'rcincn aanbört haben, dcr_en Statutkn das Duell prin- ipiell auIschliEcn. *.*-is batten zunächst Frageboge'n zu bcantwrrtcn.

ie erste Fragc war, welchem akademiichen kakin sis“ an- gehört hättsn. chsr cinzclne wurdc vor de_n Bezirks-Kom- mandcur gclade'n, wo sie einem anuiiitormm „untcrworfkn wurden. Es- wurdo von FM Vkreinen gcsvrv en, und im Laufe des Gespräcbö wurden sic Tita» „Wie stellt denn der Verein zum Duell?“ Als fie dan"! “r ?FUIkUnst crtbcilt tten, wurde !ckyärfcr gc- fragt: „Wie stsllcn Sie" sicb zum Tu-xll? Würden Sie rine Heraus- forderung anncdmsii?" Tic letZic Frage wurdc von_ aUen vicr dabin beantwc'rtct: „Wir "WM prinzipiell auf dem Boden unierex Korporation, wclche das TULU verwirft.“ Bci einsm wurde Eine Zwiichcnndtiz auf- genommen. Tann iclgtc' dic Vorstsllung Vor dem Ehrenratl). Im Laufe des- Gesprächs.“ wurde am!) bist die bcitimmts Frage gestht, dd ie cine Herauskcrrcrimg annäkémcn. Jbre Antwort _lautetc wieder: kein. Bei eincm wurdc sogar da.- Vsrlangen gestellt, _er möge schriitlich erklären, daß er seine (Tdre :]iemals im Zweikampf wahren werke. Als cr sich dagegen dcrwakkrts, 1agts der Zioriißendc des Ebrcn- ratbs: .Das müsscn die Heran beirsr Wahl wi] en.“ Zwei inrantcn baden fick) über da:? anuifitcrinm beschwert. :zür dic, _welcbe keine Beschwerdc crdobcn batten, wurde der Wahltermin fc!!_ge!e_x3t und die Wahl vcllzogcn. Tie Wabldanklung schloß mit der (xrömumg, dar“; noch weitere (?rkunri ungen eingezogen werden sollten. Nach welcher Richtung kiki? crix“ gt icin mc") en, kann man daraus cntnekzmyn, da:"; einer Tkk Aspiranten au gefordert wurde. zu crflärcn, cm welchcr Universität der Verein„ „Unita5“_ sei, dem e_r ari- ?eböte. „Tie Antwort an dic Beschwerdeführer lautete .!chlietz- irh: „Beschwerde begründet, kaedur angeordnet, die = treffcnren Pariers sind aus den Akten zu entfernen.“ Ge en einen der Beschwerd-xfübrkr wurde inzwischen ein Ermittelun sverfa ,ren ein- eleitet, weil er _angeblich eine dienstlich unrichtige eldung erstattet

be. Dem Veriabren lag eine Anzei e “Grunde welche v_om Vor: fixendkn des (Tbrcnraths anging, wel die AnZaÖe de? Bexhwcxdc- fubrcrs, daß ron ihnen über ihre StellunL zum ,uell eiiie s rtftliche Erklärung verlangt werden sei, als wis'en lieb fal (be bezeichnete. Yu) 29. Dezember kam die (Tröffnu , da das Veriabren eingestellt,)“ 'n weiten Kreisen wurde dieser assung als eine [ were moralische

ic'rerlage des betrxffenren VcrsiYer-den aufg aßt. Resultat; der Wahl war schließlich: drei fielen u , einer am durch. Vorsißénder bei der definitiven Wahl war derselbe bcrst und Bezirks-Kommandeur, der das erwähnte anui itorium abgehalten Jm. Der Aixsfall ,der Wahl war allgemeines ... dt Mräch. In "ln ubteu sanxmtl urtbeilofähigen Personen, das;“ i beiden Wabla auch der anat

des Jitquis'ttoriums zur Spraée gekommen ist. Die bochimgesebenen Familien. entstammenden A

iran md. abs [ut ',: 'n, nd ie» ersonen und befißén vollkoyixwén LZ HuEakifikaikön ix?! 'sefrFL-Z:

offizier. Ihre Pa rere find in Ordnüng. iner der ranten hat hier. in; Berlin, i der Garde gedisnt „und ist nach Bexndiguzig des Dienstzeit beim Garde-R iment verblicken, was in militäri'ahen

Kreisen für besonders FF:? Y! rung spricht.“ "Es. ist deiii Betreffenden" r

auch gesagt worden: ., iments-Koxnmandeur hat Ihnen Yasin vorzüglicbes Zeugnis; Mögeftell ."_ Medier erren gehöxen ho t- bqren Familien an' der Bäder des emen at den .Krieg von 18 0 mttgexna t, und i n ziert das Eiserne Kreuz. Für ihren Abfall bczt man in öln nur eme Erklärung, und zwar ihre Stellung zum Zwet- kampf. Der Durchgekommene gehörte auch einer Vereinigung an, welche das Duell verbietet, aber diesen Standpunkt in ihren Statuten nicht besqnders zum „AnLdruck gebracht hat. Diese Unter- scheidung charakteristisch. Meine Jnterpeüation richtet sich um; mxttel ar gegen das Wablresultat unmittelbar egen das beliebte Verfahren. Recht habe, gewählt zu wxrden, hat jeder Aspirant ein echt, daß bei seiner Wahl ordnungséiemaß verfahren we'rde, und da muß dem Hause imxner wieder die Erk arung ins Gedächtni gerufen werden, ive[che der Kriegs-Ministerdm 11. Dezember 1897 a gegeben hat: „HerdorHeben möchte ich hei dieser Gelegenheif, daß bei Beförderung zum Offizier Frcx e'n, wre sich der Betreffende zum Duell stellt, durchaus un- ulaiixig find. . . . Wenn in dieser Hinsicht irFxnd welche Zweifel este en,_ so begreife ich das nicht, da der _A erhöchste Kriegsberr gerade in Bezug hierauf ganz bestimmte Befehle erlassen Hat, die_ den betbeiligten Behörden mitgetheilt worden find.“ Diese AÜerböchsten Befehle find in dem Kölner Fall gröblicb verleßt worden. Entweder hat der Bezirks-Kommandeur eine grobe Unkiznntniß der fiir ssinc Amtstbätigkeit ergangenen Bsstimmungen beiviesen, “oder sich über Allerhöchste Befehle einfach binMggese t. Der Vqrfi ende des Ebrenratbs, der das anuifitorium weitergebf" rt und ergänz hat wie der stellvartretende Bezirks-Kommandeur aben :ck desselben * ergebens schuldig gemacht. Inzwischen hatte das rigadekommando das Ermittelungöderfahrcn eingesteUt und da- mit konstatißrt,' daf; ungßjeßlicl) vor egangen war. Wäre es da nicht rtchtr gewesen,“ die Wal) an eine andere „Wahl- abtheiluxig zu ü erweisen? Viefleicht wäre es auch richtig ge- wesen, wenn_ alle diejeni eri, welche sick) an dem anuifitorium betheilit Hatten, der ahlhandlung fern blieben. Jeden- falls a Er war es geboten, das; der Vorst ende des Ebrsnraths, der slch durch scxnc Anzeige: persönlich bloß este t hatte, der Wablhand- lung fern blieb; Dax; dies nicht gesckpe en, zeigt, wic weni?) man in den Geist der Königlrckowefehke eingsdrungen ist. Wenn ic Akten aukf Bmgadedefshl Verschwinden mußten, dann mußten an?; die Er- ge nisxe , dieses nquifitoriums verschwinden. Sie md aber augen chemkich zur prache gebracht worden und zwar Von dem Be- zirks-Kommandeur, der offenbar in der anzen Angelegenheit nicbi _an _dcr HHbe seiner AWabe 9 fanden hat. Der Königliche Befehl ist seinem B staben und seinem Geis nach derle t worden. Das war_ nicht eine Wahl, wie fie den - ntentionen des Merhöckysten Kriegsherrn entspricht. So [regt axle Veranlassung vor, an die Regierung die Fragen der Jntérpcllatlon zu_ richten. Den Standpunkt des Zentrums zu der Sache kemien Sie. Das besondxrs Charakteristische der eschildertcn Vor änY:k ist die: Auffassung, dax; nur der prinzipielle An änger des Duels „eserveoifizier werden ann. Damit werden all? die Kreixe, welche die Ladren des Cbristenthums bis zum äußersten fc halten, _dom Oifizierstande ausges [offen. Durch diesen Ausschluß kann die Armee und namentli das Re]erdc-Offizi2rkorpö selbst geschädigikwerden. Ein solcher Standpunkt kann nicht derjßnige der Militarbehörde sein. Zahlreiche Mitglieder solcher studenti1chen Korporationen, wclche das Duell derweé'cn, find ja thatsächlich Neßerde- offiztere._ Die Frage xiach dem DueÜsiandpunkt war 6109 über aupt auSzusckyeiden. Emcxrsreulicbe Seite zeigt der Vorgang indeß: das Verhaltßn dcr betroqsnen jun cn Männcr. Als ualtfizicrte Soldaten haben fie ich zur Offizierswa [ gemeldet, abcr Jie haben noch aincn böYcren Fut!) bewiesen,_ den Mut!) der (?ristlichen Ucberzeugung; fie ha cn si würdig crwicicn ihrer Eltern ie werdcn ür Alle, die in ähnliche Tagen kommen werden, ein le11chtcndcsVorbi d sein. Und das Beixitgtscin dcsskn mag ihnen eine Entschädigung für die UnbilL sein, die 118 crfakyrsn habcn.

KriegS-Ministcr, General der Infanterie von Goßlcr:

Darch dcn Herrn Jntcrpellantcn Abg. Trimborn ist mir bereits nach Zusamincntritt des Reichstages vorläufige Kenntnis; Von dieser Angekcgcnheit gsgebcn worden. Der Herr Abg. Trimborn theilte mir mit, daß drci Offiziers-Aspirantcn des Beurlaubtenstandes, wclche fich zur Wahl zum Reserdcoffizicr gemeldet Hätten, beim Bazirks-Kommando in Köln zu Protokoll darübcr vernommen worden wärcn, wie sie fick) prinzipicll zur Frage des Zweifampfes stellten. Ick) Habs darauf cr- widert, dar“; Lin derartiges Verfahren unzulässig wäre; denn es widerspräckxc direkt dem auf Allerböchsicn Befehl ergangenen Erkaß Vom 16. Juni 1895, durch welchen ausdrücklich eine dcr- artigc Wciragung der Offizierö-Aspiranicn verboten ist. Ick habe ihm ferner mitgetheilt, daß nicht der Kricgs-Ministcr, sondern die be- trsffenden Kommandobebördcn in der Angelegenheit kompetent seien, und das:, wenn er die ?lngelcgcnheif wcitcr Verfolgen wolle, er sich

*an das Gcncral-Kommando dcs &'lll. Armee-Korps Wenden möchte.

Das ist geschoben. Unter dem 1. Dezember 1000 bat dcr Herr Abg. Trimborn schriftlich mitgetheilt, dic Beschwerde der Offizicrs-Ilspimntcn sei als begründet anerkannt und Verfügung gctroffcn, alle auf das unzuläsfigc anuifitorium bezfiglich Schriftstücke aus den Aktcn zu entferncn. Dadurch ist dem ?lklerböchstcn Erlaß entsprochen worden.

Was mm die Offizierswabl am 4. Januar 17. J. in Köln an- belangt, so stebcn die Wabldcrbandlimgcn sclbftdcrständlich unter dem Dicnstgcbcimniß. Wäre das nicht der Fall, so würd?" die schwc'ri'tcn Persönlichen Konflikte unansblciblich sein. Ich nehme aucb an, das; ich "11611 in Bezug Hierauf mit dem Herrn Zitterpcllanlcn in Ucbcr- einstimmung bc'findk, denn auch or ("at in dcr Jntsrpcllation sksbst keine Name'" genannt.

Die maßgebenden Bestimmungen lassen jkdoch fcincu „Zweifel darüber, dar“; bei den Wablderbandlungsn prinzipielle (Erörtcrimgcn über die Frage du's Zweikampfs unzulässig iind. “„O-knn da die Offizicrs- Aspiranten, wclche zur Wahl gestellt wcrden, fick) schriftlich cindcrstandcn crklärcn müssen, so thun sic damit ibrcn bcstimmtcn Willen fund, allc Rechte und Pflichten des Iffizicrstandcs freiwillig und in vollem Umfange zu übernehmen, sie unterirkrfcn sich damit aucb dcr Verord- nung über "dir Ebrengerichtc, welche auf (Rirnnd dcsArt.i;1 dcr ?!icichs- Verfassung für das Gebiet des ganzen Reich?; in Wirksamkeit ist. Das Tffizicrkorps des Landwebrbczirks bat nach dcn Bc- stimmungcn darüber zu befinden, ob die Aspiranten bci cbrcnlmftcr Gesinnung eine dem Ansehen des Offizicrstandes entsprechende chens- stclluug bcfixzcn. Ein Zweifel an der ebrcnbaftcn («cfimmng kann nur durch den Nachweis einer imebrenbaften Handlung untcr Vcwcis gestellt werden. Sollte gegen diese Bestimmnngcn bei dcr Offiziers- walckl in Köln Verstoßcn worden sein, so ist es zunäcbst, Sache der Minorität der an dem Wablakt bctbciligtc'n Tffizicrc, diese Ver- stöfze auf dem Dienstwegc höheren Tits zur Sprache zu bringen, ebenso bleibt es den Bethciligtcn selbst ändeimgestellt, den vor- geschriebenen DienstwU und schließlich den Jmmediavvcg zn bc- ichteitcn. Ob das geschehen ist oder geschehen wird, hat der Herr

Gegenüber dem Éinwand, da!?T einer ein'

Interpellant nicht näher dargelegt. Jedénfaas find die

ganz klar und auch Mittel und Wehe vdrbanden, um“ sie, W ße, _.

verlth werden, zur Geltung zu bringen. Für die Heeres

liegt daher keine Veranlassuiig vor„ ix; Betreff weiterer Maßnahme. 7

Allerböcbstén Orteis . vorsteUig: zu“ werden."

Was »die Anschuldigungeii, weiche vom Herrn Abg. meou?

gegen das Personal des Bezirks-Kommandos Köln erhoben worden sind

anbelangt, so wird natürlich Veranlassung genommen werden, UU“?

die betreffende Kommandobeb-örde die Sache aufzuklären.

Auf Antrag des Abg Dr, Schädler (Zentr.) wird dieBe,

sprechung der" Interpellation beschlossen,

Abg. Büsin?o(nl.): Meine Partei verurtbeilt es ch ...t, _ it de,“

Wieden, wenn ein, [ eZ _Inquifitorium statt efunden at. Erklarung des Krregs; misters kann ich die &

aqsebexz, denxi er hat keine Zusicherung egeben, daß der [e' Fallexicht wieder vorkommen sollen, und da[? man das von oLen einscharcßen wird. Andererseits weiß ich a erdin s ni t wie uns no weitere, Gaxantien geben oll als den [lerbö i der fol e anmsitorien Verbietet. Wir können nur ho en, da“

Allerbö te Beiehl in Zukunft bessere Nachachtung finden möge au.

bisher. ck weiß nicht, wie man sul) noch anders die Abhilfe

dix erbobeiien Beschwerden denken kann. Ueber die Dueklfrage selbst [W: wir uns im Jahre 1896 sehr ausgiebig unterhalten, und wirstelien no“?

eute auf dem Standpunkt, den damals die Herren von Bennigsenu '

„a ermann dertreten haben. Es Wurde damals beschlossen, die dev *- bun eten Regierungen zu ersuchen, mit aklen Mitteln und entschied„t _ dem Duellivesen ent e enzutreten. Wir beklagen, daß das Duellweseu, no immer fortbete t, und wünschen dringend, daß an der n . vor andene Rest desselben baldigst verls) winden möge. eit 1823?

e eutende Verminderung der ;

ist ja- schon erfreixliéer Weise eine sehr Dgelle im „Offizier orps eingetreten. Von einer nochmaligen prin- z_ rellen Erorterung der Zweikampffra e können'wir uns keinen prak. (Zen Erfolg Versprechen; darum bes ränken wir uns auf diese kurze r arung. Abg. Dr. Pachiiicke (fr. Vgg.): Der vorgetragene FaÜÜegt

' wer genug, am eme Interpellation zu rechtfertigen. Es bandl FZ; um bestrafte Geseßestreue, um erzivungene Geseßwidrigkeif. Delek ,

rmee ist dxxr Si des Uebels; was in der Armee vorherrscht, wird anderswo, bei den titdenten u. s. w. nachgeahmt. So hat si ei„ Ebrsnkodex hexausgebildet, der im Widerspruck) mit dem öffentichgn Reckptsbezwußtsem steht. Es könnte ivobl von der Verwaltung meirzux Unterdruckung geßcheben. In England hat mgn die KriegsartikeliJ, 1844 dahin abgeandert, daß der Beleidiger ich zu entscHuldigen ba!» Auch in“ dem'Erlaß yon 1897 befindet ich eine aKnlic-he Sni», (iber leider spricht dieser EKZ? so diele von Standese re, Standes- s1_tte und stgndeßgexnaßen ichten, daß er sich mit dem englischen n tdergleichen laßt und _zu viel Hintertbüren offen läßt, durch we ck)? dre Unéttjte immer wieder einzieht. Früher scheint man sogar entschiedener „ex dez: Offizierxn gegen die. Duelle von oben einge. schritten zu_ Cem, Wie die Kabinetsordre Friedrich Wilhelm's 111. von 1828 bewchxis . Man sollte akk?) auch heute „etwas schärfer zugreifen Der Offizier untersteht do bezüglich seiner Ehre nicht andwn Gesetzen als der Privqtmann; das müßte doch endlich an für die Armee gelten._ Die anstoäja bonegm der Fetungsbaft ist, überhaupt l_“eme Strafe; die Gsse gcbun ist in diesem Punkte zu milde und wird_ viel [zu mrlde„ge andba t. Was en die be- steHexiden, ,was nußen se bst verscharste Geseße wenn nach er doch be. nadigt w:rd!_ Die Gnade „wird hier zur Yegünstigerin des Delikt! Lélbst, fie wird zur Femdm des Geseyes. Der Reichskanzler Fürst Hohxnldbe sa te uns: Das BegnadiJungSrecht gebt Euch nichts ati, es tit em Re t dex Landeshoheit. Gewi wollen wir daran nicht rütteln, abcr übex die AusführunZKje-„ner efu niß unjere Meinung [: sagen, nehmen wir für uns als (: t_ in An druch und hoffen, wi. daraus. auch einma[ eine prak i1che Folge erwachsen win Wer die Be nadigung handhabt, trägt auch für die Art der Hax» babxtng die ierantwortung. Das Duell ist eine durchaus undeunä Unsitte, gefommezi aus Frankrcich und Spanien, so undeutsch, Yai. noch das Allgemeine Landrecht in Prcu en die Strafe dcs Verluitö des Adels darau _ setzte. Das Duell it immer und auSnabmslosiu verwerfexi. „S ießt dcr Ehebrechcr dcn beleidigton Ehemann im Duell nieder, was fehlt da noch an Mo_rd?“ _ hat ein berühmixt Reebxslebrcr gefrqgt. Ge t man der Uniittc in der Armee zu Leibe, so wird sie achzm den ü rigen Kreisen der Bevölkerung schwindkn. Abg. [):-. ' achem (Zentr.): _Wir haben den Weg der Inm-

pellation nur gewählt. weil es sich nicht hier um einen vcrcjnjsltexi Fall, sondern um ein)? ganz der reifere Erscheinun bqndckt. EM na_ dem fich alle übrigen Vermcbc der Abhilfe as irucbiios er- wix en [)abxn, auch die Wege, die wir auf den Raid ws Kriegs - Ministers gegangen find wenden wir uns an ck Reichstag und an das aus*: Deutsch? Reick). Auch die Kathxiisu sind Von Herzen bcßrc t, ihrem Vaterland. als OWM ihre Dienste u Weihen; nicht kommt es ihnen nu_r emo darauf an, da[; te auf ihsre Karte sech können: Rescrdcoffizicr cker Landwehroffizier. In Berlin wird, wie ich genau weiß, jeder kvgn- gclisckyc _Tbeologc gcfragt, wie er zum Duell stsbt; und wenn er nicht eine ent] rschcnde Antwort in bcjahendsm Sinne icbt, wird cr xnxbt Reserved fizier. Das ist mir in zahlreichen älLen nacbgcwtckxy worden. Der Kriegs-Ministcr zieht fich hinter das_ Dienstgehetmms zurück, das geachtc_t werden muß; auch wird die Stimme o_b- gc eben, ohne da[; der Abstimmcndc sich über seine Monde au crt. Es wäre_ doch sehr intercffant, zu wi en,. img kik Mmorität der WäZlendcn, von der der Kriegs: iimster wracb. es ansicllen solle, öHeren Orts die Sache anhängig zu mall)?n Schlüxjic mögen nock) Ho stringent ein, sie können nicht zur Untcrlage eines Bcschwerdederfa rens gema t worden. Die Beiroffenen haben Zieh ja an das Bri ade-Kommando ewendet, uud dicses bat lhllkk; Tecbt gegeben, auch“ cmednr gescha cn; aber was hai cs gemixt- Die jungen Herren find eben durchgefallen und aus ketnxm andch Grunde, als wegen ilrgr Stellung zur Duellfragc. El!1('11_i't_lk3- wärmerkn Ton hatte itHOichlicßlick) in der Antwort des Herrn KUF Ministers crwartc't. ie katholischen Angehörigen des Denis . Reichs habs" im Feldlzxugc 1870/71 ebenso “tapfer_ und nmxixtbaf? ihr Leben für “das ' aterland eingeseLt wie die cyangkll'ch“ Dic Kabinetdordrc vom 1. Januar 197 hat ja smc wczskkk Verminderung der Discllc unter den Offizieren in dcr, Axiiicc bcwlrk- um so merkwürdiger ist es doch, daß man nun den prinzipiellchlxcM standpunkt derartig betont_ und so ar schriftliche Erklärungen da!"“ fordert. Hgndcrte von Osiizierena exKonfesfionqnin dcr Armxcwuklk" eine solche itrtktc VMVZFLM- Es liegt gar keine Vcranlaffllxxß [TY das Duell auf dicsenx cgc prinzipiell zu erhalten, wo es prgktx'CbU;r schon verschwunden iit. Es wird viel ach behau tet, das; dcrlcplgk-xj'ck dic Aller öchstc Ordre über die brengcri te: untxrschrclbt- ,' damit an das Duell Verpflichte. Das ist nicht klchtl§ ck mit absolut nichts darin,_ was auf das Duell vc flichte. L_ Ws“ , garnicht, wie man aus die Idee kommen kann, inem, dcr dicse O"; untcrschrcibt, !ci die Verpflichtung auferlegt, sich uoduellzercnßk auch aus der Emfü rungsvcrordnung vom 2 at 1874, Kaiser Wilhelm ]. er,assen b'at, ist der lei cn absolut m t [!];ek; zulcscn. Allerdings nimmt dicic' Ordre ie " batfache, daß _ UL ? „f kommen, (“%;“be bin aber das ist doch keine VerpflikthM das Duell. (! dcm Érlas; von Neujadlr 1897 mizß unter“ ck Umständen der Ebrcni'atb vor jedem Due . in Funktion tretcn- (". Funktioncn dcsscldcn sind . in auSgezeichneter Weise Auch das cbtengcr1chtlichc Verfahren ißt völlig zutreffend nx der all“ von 1874 geordnet, so man sagen ann: aiif dem ngier , t "ck vortrefflich eorduct. ?! r die Aufgabe des Knegs-Mimsters dawit abgcs [offen, denn er ist auch dazu da, dafur u soxgen- ü“, dicic Vorschriften auch rcfpcktieri wcrden, daß.11n «Zeiten stb, ibrew Sinn zerstört werden. Hier liegt r ihn no "- wicht! c AusWbe vor, und ich kann nur w nfchxn, daß der ' Minitcr _ hierüber nochmals und befriedigender “15 ist z äußert. Halten gewisse Kreise immer noch am Duell fest„„so

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“' auß die Aufgabe des-Kriegs-Min ters, dahin zu wirken daß M Kreise besser i grmixri werden.? "lf Kiesa- denn in der rmee diejenigen Elemente, r die eren, “welche bgeo'égen das Christentbum

um Duellstaxidpmxkt au? Verlangen ennen? Das deutsche

" zierkorps steht un sien Ansehen, _aber in diesem _unkte ver- m! t das ganze deuxf e olk dxn Zusammenhang der et ischen Ge? «htsyunkte des Christent ums mit? dem Offizierstande; und nur wenn Lieser usammenhang vor cxnden ist, wird auch in schweren Zeiten auf das O fizierkorps Verlaß sem; Sonst könnte sich zwischen dem Volke “und dem Offizierkorps eme tiefe Kluft aufthun.

Abg. Dr. von Leveßow (d. kons.): Obwohl ich auf einem anderenStandpunkx stehe als de„r'*Vorredner, finde i das Vsrfahren, wie es m Köln besteht worden ist, tadelnswertl» in orrekt und be- kla ensMrtk). " Es ist gegen eine Allerböthe Ordre verstoßen ck "md unzylasfige Fragen gethan worden. J Weiß nicht ob icß jn mernexi jungen Jahren den Muth dazu gehabt hätte, alier beute würde, ich" auf eme „solche Frage die Atxvvort verweigern. Wie die wahlenden „Offizixre gestimmt haben, ist Dienstgeheimniß, darübex laßt sich nichts in Erfahrung bringen. Andererseits scheint mir die mögliche Remedur in dem, Kölner Falle erfolgt zu sein. Mehr als mit dem Antra e des Reichsta es von 1896 wird wohl überhaupt nicht zu crrei en sein. (&in Anschauungen, die im Offizierkorpk; Über daß Duell noch einigen oden haben, werden sich eben nur mxtderZeit wandeln.

Abg. Von Vollm ar (Soz.): Wir gehen von dem priiizipieüen Stand unkt aus, daß die Staatsämter, die höchsten und die niedrig ten, jedem Staatsbürger dffen stehen müssen, der seine Pflicht erfiillx, ohne Rücksicht auf Yolitische oder soziale GefinnunÉ eute hä[i11ch.der Offizierstand fur einen bedorzugten, der das uel als ein Privilegmm betrachtet. Obwohl das Duell geseleich verboten ist, Wird „dasselde ungeniert _auSgeübt. Das ist eine prinzipielle ngation jedes Rechts. Es Wird aber auch für Deutschland eine Zeit komrxien, wo das Duell ebenso, beurtbxilt imd behandelt wird, wie beispielsweise in England. Bei uns ist die Duellfrage ganz unzu- länchh geregelt, und ww wiirden uxis ein ungebeuerkiches Armuths- eugmß ausstellen, wenn wir erklaren woiltsn: die Sache f iich iiicht anders regeln. Der Reichstag ist hierbei nicht ener ich genug vorkglegangen. Ihn trifft daher em großer Theil der S uld dcs Due WWF, . Wie die Redner des Zentrums ein Loblied über die'Kais'c-r ichen DuelXersa e_ sm en konnten, ist mir underständ- lick). Sie bringen doch keine 1cha ung, sondern nur eine Milderun des Dueils. „In einxiit Erlaß Heißt es ausdrücklich: es solle das Due „mchr"als bisher“ emges ränkt werden. Das Duekl muß direkt der- boten, und e_dentueli en die Duellanten streng bestraft werden. Aus der Heutigen mr_[dkn Festun shaft machen sie sich nichts. Das chU'un) sollte, unbeirrt durch öfische Rücksichten, anf 1eine alten Frinzipisn zurückkommen, die es früher vertreten hat, und ein direktes

erbot des Duells fordern. Wird diese Forderung vom Reichstage einstimmrg unterstü t, dann Werden Jnterpellationen wie die Heutige nicht mehr nothwen ig werden. -

Abg. von Kardorff (Rp.) bedauxri die Vorgänge in Köln und noch mehr, daß den Anordnun en“ Seiner Majestat des Kaisers so weniJ „Fol e „geleistet wexde. s müsse daran festgehalten werden, daß [O?fizierSwablen nicht nach der Stellung zum Duel! gefragt erden dürfe. '

* Abg. 1)r. Müllcr-Sagan (fr. Volksw.) bedauert daß die Heutige Erklärung des Kriegs=Ministers weder warm, no kalt gewesen sei

„und nicht einmal von einem ewiffcn Wohlwo en cbfür die Inter-

pellaiiten etwas habe spüren [a en. Man solle do endlich durch entschiedene Bxfolgung der Kaiscrlichen Verordnung derartigen Vor- gängen und Klagen abhelfen. Um die Widersinnigkeit dss Duells nachzuweisen, bringt Redner einige Fälle dor, in denen der Unschuldige von dem Schuldigen getödtet worden sei.

Ab . Or. Lieber (Zentr.?: Die Besorgniß, das; die Opfer des Kölner nquisitoriums noc? pätcr iin bürgerlichen_Lebcn für ihr mannhastes Verhalten aller ei Rückschläge und Zurückwßiingsn zu er- fabrcn haben Werden, hat mit darauf hingewirkt, daß nnr die Jntkr- Ylellation eingebracht haben. M dcm die Zuwiderhandlung gegen

llcrhöckxsie Erlaffe in so drastis er, schreiender Wmsc im Kölner Falls zu Tage getreten ist, hätte ich vom Kriegs-Minister erwartet. daß er sich nicht auf eine Wiederholung seiner Aeußerung Vom 11. Dozcmber 1897 beschränkcn, sondern uns wcni stens den Wort- laut, der Vcrordnung von 1895, welche den »„rlaf; von 1874 zur Nacha tung einschärft, zurKenntnif; gebenwürde. Llufunsere Frage, was gesche en werde, um die Urheber der Gescizwidrigkeiien zur Ver- antwortung zu ziehen, hat der Kriegs-Minister ganz kurz und wenig bcsagcnd erwidert, Ls würden Erhebungen angestellt werdsn, und das Weitdre werde sick) finden. Es handelt 1cl dock) nach meinem bürger- lichen Verstandc um eine bewu te Rc e ion und Revolution gegen dsn Kaiserlichen Willen. Man ättc dock) denken sollen, es sei längst gegen eine derartige Pflichtvcrleßung eingeschrittcn worden. Man kann in der That dazu kommen, über die Berechtigung dicses Wahlrechts des Offizikrkorps Bctrachtuitgen anzustellen. _ Mit dem Abg. Müllkr-Sagan meine ick), Wenn dicics Walxlrccht zu 10 bcklagcns- wcrtbcn Mißständcn führt, sollte der Krrcgs-Minisicrß in Erwägungen darüber eintreten, ob_ dicie frühere Errungenschaft nicht derart gcmis;braucht worden ist, daß sie zu einem nncrträglick)en Pridilcgimn zu werden droht. Ich würde keine Thräng wxinen, ,wenn die Allcrhö stc Kommandogxwalt sich entschlöne, cm 10 geinißbrauchtcs Walxlrc t dcm Osfizierkor s wieder zu ' entziehen. In diesen ffizicrwahlkörpcrn ma t sick) „dcr Unfug _der stndcntischcn Korporationen [Zingst zu sch breit; die Herren Korpiiers find es, ,die ziim Reservc-Osfizior strc en nnd die Angehörigen andcrcr Vor- emigungen dcnunzicrcn. Diese studcntischcn B*lscitätcn müsxcn von der deutschen Armee ausgeschlossen bleiben. enn man Ja rc lang Vkrbindungen angehört bat, die Wechsel znx Verfügung haben, dercn Höhe" zu be,iffcrn ick) mic! schenk, dann in die Armcc _cinti'itt und mit dem kärgliiizyen Osfi'icr c alt und dem _kärglichen Zuickym; dcr Eltern in (?ingezogenbcit le cn ?oll, dann ist es fgit unmöYicl), sich fret_zn Halten don Vcrsuéhun en, wie wir sie [)mit-: in den »piclcrprozesßcn zu be- kla cn haben. xstdies schon cmwcni angenclnncr Umstand, o muß xrst rcht gegen das Uebergrcilflcn jenes Lnfugs auf die Armes protcitiert ivordcn. Jm Kölner Ja 8 hat es sich kaum anders dcrl)altcn,_ icdcn- falls würden die Kölner Herren, wsnn sie dcn Fall näher untcrincbten, meine Vermuthung bestätigt finden. Wir können niemals ein?]! Unterschied wisYFU bürgerliclye'r und Offizicröchrc ancrkcnncu. Es'nt em unlöslicscr idcrspruck), wcnn man cincricits christliche“ ?]ixltgwn und Gcseßli kcit betont und andererseits diejenigen glimpflich be- handelt, wcl )? Religion und (Heseylicbkcit mit Füßen treten.

Kriegs-Ministcr, General der Infanterie von Goßler:

Ich bin ja oft in der angenehmen Lags, mit di'm .Hcrrcn Vor- rcdncr in wichtigen Fragen einer Ansicht zu sein. Ick) kann auch sagen, daß ein großer Theil seiner Ausführungen, namcntlicb, was das chen auf den Universitäten anbc'langt, meiner vollen Syiiipatbir begegnet, und ich erkenne durchaus an, daß Ucbclständc in den Offizier- korps vorkonnncn und namentlich auch bei den Wahlcn zu „“Tage trctcn können aus Differenzen, die von den Unidersitäten [)e'rstaunncn. Wir haben kein Interesse daran, derartige Gcgcnsäße, die in den Studien- jabrcn sich bcrauögebisdet haben, in die Offizierkorps übertragen zu sehen, und ich gebe demHerrn Vorredm'r vollständig ?)kccbt, daf: cs dringend erwünscht ist, diese Zustände zu bessern resp. zu beseitigen.

Nicht verstanden aber habe ich den mir von ihm gemachten Vor- Wurf, ..ich decke mich persönlich und belaste die höchste Kommando- gewalt". Das ist genau das Gegentheil von dem, was ich beabsichtige, und wonach ich stets strebe. Aber der Herr Vorredner wird mir doch dugeben müsfen, daß ich der höchsten Kommandogcwalt weder vor- greifen, noch bier Erklärungen abgeben darf, die die Initiative und das Recht meines Allerböcbsten Kriegsberrn begrenzen odcr becugcn. Wenn ich Seiner Majestät dem Kaiser und König über diese Ver-

bMdYungenwdericbte, so wird A,!lexböchstderselbx mit dem größten Inter- effe davon Kenn'tniß nebmén. Was Seine Majestät aber darauf zu-

- tbun-Sicl) entschließen, ist Allerhöchstseixie“ Sache, nicht die des Kriegs- - Ministers, Und wenn es dahin kommen sollte, daß ich der Armee Be-

fehle zu ertheilen hätte, "so wäre das *ein Unglück für die Armee. (Heiterkeit, Glocke des Präsidenten.) Ich glaube, daß ich das Ende

_des HeiterkeitSausbruchs ruhig abwarten kann, denn das, was ich

sagen" wollte, muß für Jeden klar sein und wird Jeder verstehen. Es heißt mit anderen Worten, nicht der von Seiner Majestät er- nannte Kriegs-Minister befiehlt, sondern die höchste Kommando- gewalt. Hierin liegt der Unterschied in unseren Anschauungen. Uebrigens glaube ich, daß dieser Unterschied der Auffassung nach den von mir gemachten Erfahrungen ein so großer garnicht ist, Wie er heute hier zum Ausdruck gekommen ist. Die Sachlage ist dic: der Herr Abg. Trimborn hat mir zwar die Angelegenheit mitgetheilt, über die Details weiß ich aber dienstlich bisher absolut nichts, und erst in diesem Augenblick bekomme ick) die Akten hier in das Haus nachgesandt. Ich bin daher garnicht in der Lage, schon jetzt dor dem Reichstage in der Sache gegen den Bezirks-Kommandeur, gegen den Oberstleutnant, dessen Namen ich nicht einma[ Weiß, Stcllnng zu nehmen. Der Verpflickytung, dic Sache aufzuklären und sie an die zuständige Stelle zu bringen, der Werde ick) mich nicht entziehen, und darauf können - die Herren sich Verlassen, daß ein Un- gehorsam gsgebenen Befehlen gegenüber nicht durchgelaffcn Werden wird. ' Also ich möchta nochmals betonen, nicht miß- verstanden zu werden. ch [)abc durchaus nicht die Abficlyt, mich zu decken, im Gegentheil, ich will viebnehr Seiner Majßstät diejenige Jnitiatide kasan, die ich AÜerböchftdLmselben zu lassen verpfkichwt bin. (Sehr richtig! rechts.) Auch der Vorwurf, ick) Hätte wärmer fiir die Sache eintreten sollen, erscheint mir unbegründet. Wie kann 'ich das, Wenn eine Aufklärung noch nicht erfokgt ist? wie soÜ ich gegen Jemanden Partei nehmen _ und das ist bei anderen Fällen mir gerade von den Herren in der Mitte als richtig angercchnct wordcn _, der zu seiner VertHeidigung noch nichi gehört Werden konnte? Das; die Frage in dieser Breite, wie es geschehen, Hier behandelt wvrdcn ist, ist ja Sackye des hohen Hauses. Ick) für meine Person kann nicht anerkennen, das; die thatsächliclycn VcrHältniffc dics- bedingi Hätten. Ick) komme noch mit einigen Worten auf die in den Vordergrund gesteUte Duellfrage. Nack) dcr mir vorliegenden Liste find imJahrc 1900 vier Duellc Vorgekommcn: zwsi zwischen aktiden Offizieren, eins zwischen einem aktiVLn Offizier und cincr Zivilperson und eins zwischen zwei Offizierkn des Bcurlaubtcnstandcs. Diese Nachweisung umfaßt den ganze'n PkLllßisÖLUBLWiÖ, Einschließlich aller Kontingente, die mit uns durch Konvention verbundcn find, sic um- faßt die sämmtTichen Offiziere, Sanitäts-Offiziere und Bsamten dcs aktiven Dienststandes und des Beurlaubtenstandcs. Ich meine, dieses Resultat, im Ganzen vier Duelle, von denen noch dazu drei und wahrscheinlich auch das vierte unbsutig Verkaufen sind _ über leßteres steht hierüber nichts in der Nachtvcisung _ zeigt denn doch, daß die AllßrböMte Ordrs Vom 1. Januar 1897 die allerglänzcndstcn Früchte getragen hat (sehr richtig! rechts), und das; wir uns in derjenigen Entwickelung befinden, die do:. dem Herrn Jntcrpellanten und seinen Frennden erstrebt wird. Auf den von mir gemachten Einimtrf, das; die Verordnung über die Ehrcngcrici)te 11. s. w. vom Jahre 1843 durch dic Verfassung eingeführt worden sei, ist nicht eingegangen wordcn. Wenn Sie die Güte haben, diesc Vcrordnnng nachzusehen, so wcrden Sie finden, das; das Duell dnrch dicsc'lbc Lill- fach vorgeschrieben ist. Wir stehen also durchaus nicht auf dcmStaud- pimkt ciner Offizierspraxis, sondern auf gescxilickxcm Bodsn, imd lediglich der Initiative unseres Allsrböcbsten Kricgsbcrrn ist es zu dankcn, wcnn diese Verordnung nunmcbr wcscntlick) modifiziert wordcn ist.

Was nun die Von mehreren Hcrrcn berührte Offizierwabl betrifft, so gebe ick) dem Herrn Abg. Dr. Lieber Vollkommen Nacht. Es ist die Regeneration dss preußischen Offizicrkorps entstanden aus der frrien Offizicrwadl. Die dürfen wir niemals aufgeben. Wir sind (Finck für den Andcrcn Verhaftct, chcr steht und sorgt für dir (““'brc des Anderen. Darin besteht das Wesen des gcsannntcn Offizikrkorps. Das; bei den Wahlen Verstöße vorkommen, das; sick) [*Zcrbci auch einmal ein oder das andere Offizierkorps I)iccl)te annmßt, dic c; nicht besitzt, will ich zugeben. „Dem gcgcnübcr mus; cingcsclxrittcit words". Das begründet aber nicht die Abschaffung dcr Wabl, cs mm'; violincbr dafiir gcsorgt ivkrdcn _ und das soll gcschcbcn _, da!"; die“ Wabl in richtiger, dcn Bestimmungen entsprechender Wcisc erfolgt.

Abg. Graf don Bernstorßf-La11cnb1trg (Rp.): „Ick vzxrstcbc nicht, Wie dadurch Rcmcdur geschaffen werden joll, dm; dlc bcircncndcn

Papiere ans dcn Aktcn zurückgczygcii ivordc'n sind._ (Fs kann kein Zn*cifel scin, das; bei der Wahl aus diese Papiere" entjcbcidcndc Rück-

pcht gcnommcn ivorch ist; das war abcr absolut iiiiziilßYixx. „Ick aim nur wünschcn, das; derartige traurige Verschlimgcn 111 )t iricdcr Vorkommen. _ _ _ _

Damit ijt dic Interpellation crlcdigt '

Das Haus seizt darauf die zweite Beratlmng des Reichs: haushaltE-Etats für 1901 bei dcm Etat dcs Rcichs: amts des Innern, und zwar beidcmTitcl ], dcr Ilnggnbcn: „Gehalt des Staatssekretärs“, fort.

Ab . Bebel (Soz.)' brin t cim“ Reibe Von Wünscht bezfiYics) des Ar eitcrsclwyes vor nnd iiüdrt insbcsondcrc s, das; nach cm Urtbeil dcr (Bcwcrbc-Jnspcktoch fick) die Bäckcrci rordnnng gut be: währt habe und dcs?a1b nicht abgeändert zu werden brauche. (chen die Scobcrnfögcnosscn (baff hätts das Reichs:chicbcrnnßsamt wogen des bekannten Briefes dcs Rbedcrs Lacisz über die Unfa vcrbiitnngö- Vorschriften einschreiten müsscn.

Staatssekretär des Inncrn, StaatI:Minister V1". Graf von Posadowa-Wchncr:

Mein? Herren! Es ist mir peinlich, in dicscr späten Stunde noch das Wort zu ergreifen. Aber es sind im Laufe dcs gestrigen “„Tag-:s so viel Einzelbeitcn aus mcincm Vcrwaltungsbczirk erörtert, das; ich mich für Verpflichtct halte, den ?)icdncrn dcs hoben Hauses Node und Antwort zu stehen.

Ich möchte heute in umgckclirtcr Richtung beginnen und deshalb zunächst auf einiges antworten, was der Herr Abg. Bebel gosagt hat. Ich habe" absichtlich, Herr Abg. Bcbcl, die Gelegenheit ergriffen, gestern zu erklären, das; jcnc Arbcit cines Beamten des Handels- Ministcrimns lediglich eine Privatarbeii ist. chn der „Herr Abg. Bebel aber die Güte babcn wollti', dic stcnograpbiicbcn Wcricbtc dcr Gcncraldcbattc über den (Fiat nachzulesen, so würde er icbcn, das; ich eine ähnliche Erklämng bereits bei jener Gclcgcnbcit abgegeben habe“: früher diesc Erklärung abzugeben, hatte ich kcinc Gclcacnbcit, und warum ich dicse Erklärung abgegeben habe, das, glaubs icb. liegt klar zu Tage.

Der Abg. Bebel, hat ferner gefragt, wie ck 'mit dem bekannten Wndscbreiöén der See - Berufßgenoffenscbaft stehe. Ick habe damit das gethan, was ich dem hohen Hause bereits angekündigt hatte: ich- babe diese'Angelegenheit der zuständigen Behörde, dem Reichs-Ver- ficherungöamt, abgegeben und habe dem Reichs - Verficherungßamt ge- schrieben, es sollte erwägen, ob und Was in der Sache zu veranlassen ist, und mir demnächst zur Sache herichten. Ich möchte aber, um keine falschen Exw-inungen zu erregen, sofort erklären _ und die Herren können fich aus den Gesetzen ja selbst darüber unterrichten _, daß dem Reichs-VerficherungSamt keinerlei DiSziplinarbefugnisso gegen die Mitglieder einer Berufsgenoffenschaft zustehen.

Meine Herren, nun muß ich auf eine Anzahl Dstailfragan ein- gehen. Einer der Herren Abgeordneten hat gestern gerügt, daß die Destillationen, die öffeiitlichen Schankstätten während des Gottesdienstes Sonntags geöffnet sßien. Ich Habe diese Frage, so [ange ick) noch Mitglied von General-Synoden und ProvinziaT-Synodsn war, selir oft behandelt; fie ist gerade dort von geistlicher Seite mit dem ailcrgrößtén Nachdruck erörtert worden; aber man kam bsi diesen Vcrbandlungen immer dazu, daß sich eine solche Maßregel, die sich augenfälüg cmpfisblt, nicht durchführen ließc, weil, wenn man diese Destillationsn während des Gottesdienstes schlösse, man auch alle Restauraiionen und naincnt- .lich auch die Gastwirthschasten schließen müffc. Namentlich in den kleinen Städten sind aber DcstiÜaiionen, Reéstaurationen und Gast-

dic Gäst'e dcrtreiben und dem andercn zutrcibcn, ohne den ethischen Zweck zu erreichan. Dic Beschnwrdk eines Abgeordnetcn übe'r diE Namciisgcdung in

unterliegt dsr prkußischen Vcrwaltung. Im übrigen gehört die Aus- führung des Gesetzes, betreffend die Beurkundungcn dcs Personen- statides, zum Verwaltungsbczirk dcs Reichs-Justizamts.

Einer dsr Herren Abgeordneten hat gestern auf die Union zum Schiiye des gewkrblicdsn Eigcnthums Bszug genommen. Ick) kann dem hobcn Hansc dic crfrcukichc Mittheilung mache'n, daß auf der [813th Konfchnz in Brüsscl aÜe die Wünsche, die wir in Bezug auf den Schutz des gcivcrblichen Eigenihums gehabt haben, durchaus er- füllt sind, und daß infolge dessen in nicht zu [(!!!ng Zcit dcm Hohen Hause eine entsprechende Vorlage zugeben wird, VorbcHaÜlich dcr Ratifikation durch die Vortragscksicßxndén Mächte.

Wenn mich dcr Herr Vorrcdnc'r gefragt [)at, ob ein inter- nationales Abkommen zum Schatz gegen unlautcrcn Wettbewerb be- si€[)t, so muß ich diese Fragc verneinen. Cin solc'hcs internationales Abkommen hat bisher nicht bestanden, und wir batten gar ksins Ver- anlassung, ein solches intsrnationascxs Adkommsn anzuregen, weil gerade darin für uns ein günstiger Umstand inBczug auf den Abschluß der Union lag. Nachdem aber dEr Abschluß der Union jetzt gesichert ist, und zwar gesichcrt ist entspreckpcnd an deutschkn Wünsckycn, wird damit die Fragc, die der HU:? Abgeordnktc angcrcgt bat, d. l). der gegmiseitigc Schniz gcgcn imlantcxen Wcttbe'werb, intcrnational Vol]- kommcn g€dcckt.

Es ist'be'rcits in dsr gdstrigcn Verhandlung wisdcrmn die Frage erörtert ivorden: wie hat das Gesetz zum Schuß gegen mikautcrcn Wettbewerb gcwirkt? und namentlich: wic stel)? 98 mit dcr Wirkung der gkicßlicbcn Bestimmungen gcgcniibcr dcn schwi11dcldäftanUN Vcrkäufe'n'.“ Jm aklgcmc'incn kann man sagcn, daß das (?Icscß gcgen dcn unlautkrcn Wc'ttbswcrb günstig gewirkt hat: der marktschrcicriscbe Göschäftsbstricb [)at wesentlich nachgclaffcn. Abcr auf An- rcgnng aus diesem [when Hanse bat infolge meincr Vcr- mittelung innerhalb Preußens einc bcsondére Enquötc siattgcfnnden, wie fick,» die Bestimmungen in Bezug auf dic Ausvcrkänfk bcwährt haben. Aus dem gcsmnmcltcn Matcrial gcbi [*crr'vr, daß das be- kannts (Erkenntnis; dcs Strafse'nats dcs RCiCÖ-JngiÖtö allerdings 111an11igfache Jrrthütncr in den bctkiciligtcn (Ticwcrbckrciscn bkrvor- gkrufcn hat, und daß, angeblich gcstützi auf Ticssö Erkenntnisz, dic schwindclhaften nnd unrccllcnAuchrkäns'c zugc'ndtnmcii [nich, obgleich jcncs Erkknntnis; kcincswkgö odnc wcitcrss „1119 Nackisckyüffc zulicß, sondcrn nur Nachscbübc untcr gcwiffcn Voraussctznngcn. Aber „immerhin schcint dicses Erkenntnis; ntiswki'standcn zn skin und zu cincr Vluödcbnimg dcr vorliandcncn L).)kisZständc bcigciragcn zu [*abc'n,

Es ist auch an die preußischen Provinzial: nnd Lokaldcdördcn dic Frage“ gkrickytct wvrdcn, ob «'I möglich sei, bci ÄllIVCkkäUfcn iibcr- l)anpt dcn Nachschuß Von Waarcn 311 vcrbictcn. Aber fast cin- stimmig ist dir Antwort ertlicilt words", das sckxcim' nicbt aitsfübrbar, wcil sonst der Verkauf von I)icstbcständcn bci Erdkclnifrcn nnd Konkurse" Vollkommen mimögiia) oder nur mit cmdfindliibcn Ver- iitögciiSVc'rUistCii fiir die Bctln'iligtcn möglich icin würde. (724 ist abcr beabsichtigt, um dcn unzwcifclliaft anf dicscn Gicdictcn dkrixiii- dcncii Mißstände" wirksam cntgcgcnznxrctcn, dic “„Poiizcibi'k'ördcn und die Staatsanwälte anzuwciscn, in dcr :'Tjkbtlllig 1'kl';1!gkk*k", das; bei dcr Vekäiiwfimg s(bivindclbaftcr *Ilnödcikankc cin [*IcntliMs Jiitcrcssc aiizuncbtm'n iind dcslyalb anch im öffontiicbcn Interesse von Amts wogen dabci cinzuschrcitcn soi, und ('I solicn fcmcr Dic (“crikbts- vollzicbcr mid „Uidirkiirdvcrwaltcr damn? bingcwicscn WTT'TCTT, z:: dm nnrccllcn Ausdcrfänch nicht irgendwie dnrch cine 'Tluitigicét idrcricits dic Hand zu bictcn. Man mut": abwarten, mciiic E*ckrkri wic kim): k).)iaszrcgcln sicb iu dci" Praxis bewähren wc'rkcn.

Dcr „"Z"-crx“ Abg. ])r. Müller :).)kciningsn [ULT dann ,n'iagk iris Dic vcrbündstcn ?)icgic'rungcn und speziell dcr .Hi'rr Ncicb-kaizlcr “OTC!“ dis Reichsamt dcs Inncrn zn dcr Frage“ einer tcckénischn :)iciäuö ,;i'xitrai behörde ständcn. Ick) will den Herren, dic dicsciiS*i*?aiikxiii*.1bcn, nichts sagen, was sic unfrcundlicl) bcriibrcn könnts: abcr job gritcbc ganz offen: ich habe aus den Sack,)darsicllungcn, dic ich in dcr Prosa“ gclcscn babe, mir doch noch kein rechtes Bild machen fénm'u. was dir"? tcckmiscbcReichs:chtralbcbördc cigcntlichlcistcn soll ncch d:“:“Pdi-ükaiiicd technischen Rcicbßanstalt, neben dem Patentamt, imd in N:":ck*“ickr darauf, das: die Bantbätigkcit nnd die tcchnisäscn Anlagcn sowic „211€ dic Angelkgcnhcitcn. die etwa unter diksi“ tccbniscbc L*chrkc **,:UM könntcn, iibcrwicgcnd Landcöiacbcn sind. So lange al"o cin Mäx“; Projekt nicht weiter ausiicrcift ist, glaube ich, wird » i:":r d:." r-xr- bündctcn Behörden kaum möglich sein, dassclln' in mich 6mx':g::.*._ zu zicbcn.

Jeb komme mm auf einige Fragcn dcs Aidcitcw'xbiw.» ;;1 1":*:».*ch*:y.

(W ist zunächst bingewicfcn worden auf dic Krdandcr: Wx: kungen der Bcruföarbeitcn untcr dcn Stcinariwitmi und d'! LL:? Abg. Wurm hat sich auf eine Vwscköürc “mim. dic Md! M*: in allerlcvtcr Zcit erschienen sein muß. Mir ist Re in“» zugchiK worden, nocb babe ich fie sonst zu (»Mehr kxkvinumx. Kix": ""Go: längst vor dem Erscheinen dieser Broscbürr didi ick «::-m'. L*.) Mai

wirthschaften Ein und derselbe Bétricb; man würde also dem einen '

dcn polnischcn Laiidcstbsilcn gehört nicht in 1neinReffoxt,s0Udern .

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