IZZO" Grenzen festzuhalten. (Seb: richtig! :ck") D“" so"" 1 lier en wir allen BundeSregierungen gegenüber das B übern, auf das wir an erster Stelle zu rechne alskdeugt, wenn hier im hohen Hause einem and B gerade dem preußischen derartige Ansprüche “ * erk:theeter der betreffenden Staaten würden aufs ?" d S n, daß_man in ihre inneren Angelegenbe er Reichsverfassung hinaus einzugreifen sucht- namens der preußischen Regierung und le äUMg in dicsxn Dingcn ab. (Bravo! rechts, Widersp
ertrauen ver-
eren Staate gegenüber hoben würden, die - tscbiedenste Protest iten über die Grenzen Diesen Protest erhebe ' hne jede weitere Er-
Abék Dr. Varenborst (Rp. 'S? und alle anderen Fragen, die de ai- Jebören sämtlich
s deshalb ab verhandeln undenno in keu1ch R21ch91Usiiwerwalwn p ßs
(: en auf dem Ge iets der Stra proze ordnung,
kü Wir haben schon 1 i bblxmg der Berufung in Strafsachen (: ""I der Zuziebnng deo" Laienelements HaWneinen gewünxcbt. Undu dk Geschworenen fich d ch 1 tko dem die öffenlliipe
a c für den Angeklagten war, rteil gefällt, das
is eitexé des Pu
bmuna vorba :ber Dinge befragt,
): Die Entelgn
t des Reichstages. Fragen bier m?
und wichtige Auf- " des maÖZiieUen und „jZaY: die ed??? 5 Die Auffassung der verbündeten frecht|pftkge im daß in dem bekannien Prozeß Auftreten des 21
Meinung eine 3
Erfreulich ist !S-
eder von uns das gegen die bt worden ist. die Mängel, ans Licht ge- di: mit der Sache die Erscheinung, daß Besorgnis und Angst Vor Gericht . Es fonte Aufgabe der Vorfi enden teilbaftig werden zu [affe ie liegen die liegt mir fern, bier di der Prozeß bat die
Geri t hat ein U
kuskn Olga Molitor ZeugexWernebmuna
Zeu en mit größer scheinen, als die8 An ! die Zeugen des
rozeß Moltke eite dieses P ekhtskraft nvch nilbt erlang- Möglich, in diesem Pro w €" des Privatklä ar “ möglich, da ukdkn- von denen unkkfabrene SÖüler nicht im ent “ glaube ick) hervorheben hervorragendes
ähnlichen Lin
s zu erörtern, kan muß fick) aber fragen: in aller Oeffentlichkeit Wrise gleichsam dm ckeitAng-1egenbeiten behandelt cute auf dem Lande, e Ahnung batten? Mol1ke-Harden
in voller Oeffenjli
bislang junge ferntcsten ein
daß der Prozeß
ein Zweifel, daß ar keine Ahnung von n und nun in die Versuchuag be da! augsuprobieren, was ob es nicbt möalick)
solchen Fällen
auskuscbließen. nicht die Oeffent- ctbandlung eine Gefährdung oUtc weiter geben und statt rfnffunMgeseß binein1chreiben nämlich den, daß er die t qenügend_ bcrückfichjig mung wie an
rte und Tausende, atten, seitdem fich lumen werden, nicht kannten. weitere Maßregeln Oeffentlichkeit [ "sere Gericht|verfa dkchken ausschließen kk Sittlichkeit befürchten [ , .muß“ in das (Gex d "men Kardinalfebler, sualitä: des Verbrechers nick) U in bezug auf die Stra2ver1cha E'sixdeliinckvMißstandk, daß m 1111 a ma en ann. 7»de immer wieder aufHdie M “J Landstrcicher
damit beschä tige t doch die Frage, Gerickotsmrbnndlungen
ffuna schreibt vor kann, wenn die ,V
"nfrecht hat 8
_....- ..__,_.-.--___.__„«.____..«._ „,-_.
s die Straf- an wirklich schädliche Ver- olcbe Gewohnheitwerbxe enscbbekt losgelassen.
chöffcngericht erscheinen u fünfunddwanjkaffen endemk'g dcs Strafvo r "Uf dem Lande
Jubiläum der
ier wäre eine A Je dnart- da
bes äftigt wer,!)en, ck nach der strafmrldernde
Strafverfcbä-fun !)
Gericht bkzufia
meint em J"
„et Ve: recher,
efferung berbei tr
t unxureichend.
eßbucb chens?
Sie können vor 61er vorgefübr , dann wieder ein alter etfabxe Uersö li U?UFÄtw-séged'RlÖter un G i n en *ramé- "- Uchet bestimmt haben. 1 ;; niFt in erster Linie V «?ck, &ckde Y e n rer ugen d “ Fasten ein Strafrecht für die Jug: . be besonderen Verhältnisse abeu erfreulichetwetse won e-iuchsixchmeiZem Was) n o es maendnkr cbland jährlick; über 50 ein wie ro ur Z' Die Resolution Brunstcrmagnn weg »ng11 und Sachverständige is man tvxzrden, der Staatsfekrei Die Resolution des Zentrums we ungsbäftlinge und gLviffer ]lt GefäWUkk (Ind szbstbefckpäftixxuélg _ &! un atiin e anne Fngorie wurden (:qu diegVekübeF von No 1 eine soli): Vergunstkgung um so weniger zubil]! Yann der Unterschied zwkfében Gefängni aErganißlßitch ivernétxfchen wküxdu. " m ande, d e e Bergün tk un dur u übk we en einbeitlicbers g g M f ' „on weZen der Notwcndi keit Gefängniöarbett. Die Resoxution von ' 9! Mrd diSskk selbst begründen. Ltebert negen «Haffung weiterer Sonder tr wü_nschen keine weitere man wurde: fiel) schlleßlich n1cht mehr wundern dürfen, wenn man den Gerichten immer mehr Der Vorschlag _des Abg- Ricbter WLW??? den * " enen. Leben ist ja beute ungemein komp! ziert geworden- ote find ungemein angeschwollen, ' so auch die Stukenten, ter. In der Stadt ken lurnacbbar; au di fände kennen |ck e kleinen Städte bieten also Ils die Großstädte. erweigerung für aUe bei der Herst„ ersonen gebt uns zu weit; für M nd wir, Ueb-"i'sens bat [ _ eugnisawanges d;,as e ation wegen der Immunixal unng des ibnen Anvertrauten cnksvkiäß würde- fich auch als zweischneidiars ! verlangt 1ür dix.
ke den jugend- e bei der Bestrafung der fo-dern die Er- r dürfen nicht verge d erziehen müssen, nd haben und ugend im A derartige (Hsricbte,
Jugendrichter,
Wird demnächst rg an de: (Elbe
Üben in DM 000 Bestrafungen Jugendlicher, öbung der Gebühren n beifällia gus- är bat fich aber chNnicht dakubcr Vegunstiguna
können wir nur bi
beitsdüikten fall en mögen, a, estungsvqft fur Es wäre auch die Justizverwaltung lution Heinze
ta'vüus stimmen wir zu, s Sr * o 3 g
der Regelung per der Devortatwn Albxebt wegen st uns unmöglich.
kick)“ aniwnebmen, , rdentlicben Gertebte,
bbtöckelung unserer o
K*"ÜJJJ««§*J««1*«
Richter weltfremd wird, nZeige ihrer bisheriqen Tätigkeit entzieht. ckme wegen Austausches der Referendare und
alle& drängt in dte „ die Assessoken und nt man steh mehr. Der Flurnacbbar f dem Lande abcr verkehrt man mit- Das platte Land, heute eine beffere soziale Schule betreffend das Recht der qu nis- cllunq Voz! Zeitun en beschäst aten Befrrmnq der
die Referendare,
kennt Ukcht den
einander, al1e untereinander.
edakteure vom (1 dcr Reichskanzler wegen Er- „qe in die Wege geleitst. Die der ReickWtagSabgeordneten in An- t keinem wirklichen Bedürfnis Schwert erweisen. nd Schöffen außkr er kleine Mann zu c Erleichtxrung Rccbtcs fur die kommen. Unbedingt zustimmen
olution Alb d iäjen noch YF er Recht ndung bkixnzugezogen w . ür die S aUshertnäge it die Zeit nochchI1WYgge
(Hefckoworenen u [lsn aucb, daß_d ird, und sXnd kur jed eines besonderen
werden wir der Resolution Ablaß wegen der vorebelitbeu Kinder. Der 1 der nächsten Woche die Vorlage *
Staatssekretär bat erklä- t, daß bereits in , weken Erleickoterung des amtsgericbtlicben Verfahreus uns zu e?en wird. ;Wr wünschen Hieie Erleichterung aucb, aber wir 2a en das Bedenken, daß die Landgerichte dadurch erheblich beeinlräcbiigt werden könnten, da“ ihnen C0 0/0 der Sachen entzogen werden, oder Zar eingeben müßten, namentlich die kleineren. Es , ist schon gewi ermaffex amjl*cLckzugegeben, daß einige Land erlebte , übexflüsskg werden wurden, as mü ien wir im Jntere e der Rechtspfse : sebr bedayern. Es'bandelt ch dabei für uns nicht etwa ,um die ntercffen emiaer Klemstädte, sondern auch besonders im J Nordwesten, in-den niedersäxlofisckoen Bezirken, um historisch gewordene ; Verhältnisse; dte alten Benebungen der kleinen Städte zu den Land- " Mic?" müffcn dort erhalten bleiben. Wohin soll es in den kleinen '- .un “staaten kommen, wenn alle bisher landgericbllicben Sachen t außer Lagde] eben sollen? Das ist ein direkter Eingriff in die Justizbobctt dicker Bundesstaaten.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. N i e b e r d i n g :
Ich bin gefragt worden, wie die verbündeten Regierungen zur Kostenfarifk; für Zeugen und Sachvrrsiändige sieben. Regierungen über diese Frage kenne !; ich NOch nicht. Ich kann aber erklären, daß die Neichsjustiwerwaltung das Bedürfnis einer Rcfoxm auf diesem (Gebiete anerkennt und daß fie fick) deshalb mit der preußischen Regierung in Verbindung gefeßt hat.
Dann, meine Herre", cxlauben Sie mit noch eine kurze Bemetkung . zu dem lsßten Ausführungen des Herrn Vortedxcers betreffs der befürchteten Wirktmgm der gkplanjen ZivUprozeßreform auf die Exisjcnxfäbigkeit der Landge1ichte. (Fs find in der Beziehung ja auch in der Pxesse, zum Teil nicht ohne Tendenz, vielfaébe, beunruhigende Gerüchte verbrekjet wordrn. Ick) will heute nur feststeUen - wir wexden ja nächstens auf die Sache eingcben können -, damit aus den Worten des Herm Vorredners und aus meinem Schweigen dam nicht etwa falsche und beunruhigende Folgerungen gezogen werden, daß nach : der Ansicht der preußischen Regierung keins der im Lande bestehenden Landgsricbte gefährdet sein wird. Was Bayern betrifft, so hat der Herr bayerische Justizminister bereits (Gelegenheit genommen, in der Kammer dasselbe zu e1klären. Ick) glaube, der Herr Vorredner wird danmb seine Vesorgniffe wobl beschwicbtigen können.
Aba. V asser m (: nn (ul.): Die wachsende Zahl der Resolu- Y tionen zu dem Staatssekretärtijel drückt die Bedeutung der einzelnen ', Resolxaion Und vielleicht auch ihre Wirksamkeit bei der R-géerung , berab, und die Vertreter der Reakerung werden bsi diesen Debatten '- 1ekcht aus der mi1bar-tenden Rolle in die der Passivität ge- drängt. Man sollte fich in der Einbringung von Resolutionen erwog; Scscbränken. Weniger wä-e dann mehr. Unsere Resolution verlan t ResormeU im Strafverfabten und im Strafvollzug bei jugend- lichen ersonen. Das höchste Gut der Nation ist dée Jugend. Auf
ihr beruht die Zukunft des Staates, die militärische Kraft und Tüchtigkeit der Nation, und unter den Nationen wird die hervorragen,
, Revision ves
in ker eine kökperlicb und geistig boch_ stehende Jugend beranwächst. Wir sehen buma11i2ä7e und soziale Bestrebungen für die Säuleinas- fürsorge, um die Sxerblicbkeit der Säuglinge zu mindern. Dieser Antrch bier bezieht fich auf die Kriminalität der Jugend: 1883 etrna die thl der jugendlichcx; Angeklagten 30 719, diese ahl ist aber bis Mi aus 55 000 gesüegxn, sjebk also in keinem Verbä tnis zn dar Bevölkerun Szunabmc yon 45 auf 60 MiUionen. In den 20 Jahren von 18 2 bis 1931 ist die Kriminalität im aUgemeinen nur um 15 0/9 gestiegen, bei den Jugendlichen allein aber um 24 9/9. Die: Zahl der wiedejbo_lt !*esiraften Jugendlichen beträgt 171 9/9. Die Ursachen liegen meist auf wirtschaftlichem und soxéalem Gebiet und hängen mit der Entwicklung zufammen, mit der eine gewisse Auf- lösung der Familie verbunden ist. Wenn der Mann früh in die Fabrik geht, und am!) dieEFrau Fabrikarbeit macht, so wachsen die Kinder ohne anficbt und rziebung auf" Re bekommen Frühstück von der Gemeinde in den Schullokalen, e en Mittag in der Volklkücbe, und ihr Spiel Voüziebt fixb auf der freien Straße. Alle Parteien find wobl darin kinig, daß im Wege der Eeseygebung Remcdur zu schaffen ist. Wkr babkn mit der Einschränkung dsr Frauenarbeit und der Kinder- arbeit schon Fortschritts gemacht. Agf die Kriminalität der Jugend- lichen wirkt natütlich auch die moge Misere des Wobnungselmds, das Zufammendränzen der MensKen in wenige Räume, wo die Kinder sehen, was ihrem Auge be er entzogen dliebe; in dieser Be- ziehung ist namentlécb das Institut dar Schlafburkchrn zu erwähnen. Ferner kommt in Frage, daß in Deutxchland 118000 unehelich geborene Kinder ohne sorgende Liebe und richtige Ecziebun auf- wacbscn. Der Anteil der, unehelichen Strafgemngenen beläu?t sick) auf 78 0/9. Wenn zudem die: unehelicben Mütter zum großen Teil Yrostitnierte find, bei denen von Erziehung überhaupt nicht die ede ist, so liegt, auch darin eine starke Einwirkung auf die Krimi- nalität. Dazu kommen die Schulverbältniffe. Jm vreußiscben Land- ta : find jeßt Mitteilungen gemacht, daß 1902 in Prsußen 1923 ur.- beJeßte Lehrerstellen vorhanden waren, im Jahrs 1907 aber über 3200; dabxr kommt das starke Anwachsen der Schülerzahl in den Klassen. 1901 saßen bereits, 1240000 SchüZec oder über 22 0/ aller Sobüler in überfüllten Klassen mit msbr als 70 S ülern. Da ist eine intenfivc Erziehung durch die Schulz ni t möglich. Der preußische Kultus::nnister ist der Meénuwg, da in einer Klasse höchstens 40 bis 45 Kinder sein soUten, dann müßte aber bei 45 die Zahl der Lehrer um 40 000 und bei 40 um 100 000 ver- mehrt werden. Wir müssen kesbakb das häusliche Leben auch in dcr industrxellen Bewölkeruna wieder mehr stärken und die Frau aus der industriellen Aeheki fni maXn, damit fie fiel) der Er- zichuna der Kinder wtdmen kann. ir haben das Gesetz über die Kinderatbcit gemacht, qber es muß fick exst aümäblirb in das Volk einleben. Die gcfäbtltcbste Periode ist die Zeit nach der Sebul- -entlaffung, wo der junge Mann der Freiheit Vollkommen über- liefert_ in und- in schlechte Hände gelangen kann. Wir müssen die Erziehung in d_er ortbildungsschule fortsetzen. Ick) verweise in dieser Richtuna aux de Daxlegungen deo (Geheimen Rats Viktor Böbmert. Wir müssen ferner nüvliche Beschä7tigung und nü liche Lektüre für die Jugend bcschxffea und all» Bestrebungen dex osts- bildung fördern. Auf der kriminellcn Seite ist eine Reform des malericllen Rechts und des Strafprozeßrechts und ?“ StrafvnüzuS-s für Jugendliebe erforderlick), und zwar möchte nb den Wsa er Spenalgefeßgebuqu außerhalb der aUgemeinen Reform des Straf- recyts und des Strafprozess: empfehlen. Denn bei den Jugend- lichen kommen nicht nur strasrchich Gxfikbtspunkte ker Wieder- herstellung der RechtSordnung_in Betracht, !ondern auck) die Gefichts- vunkte der Fi'nsoxge und der Erziehung. Zudem wird die aUgemeine Reform des Skrafprozeffss so viele ux1d gwß: Streitfragen bringen, daß noch gar nicht abzusehen_ ixt, wann diese Reform beendet sein wird. Ein Spezéalgefeß fur dke Jugendlixben wird dagegen viel weniger Sckpwierigkeiten machen. Wollten wir gar die Reform des Strafgeseybuäkes abwarten, fo würde das erst recht lange dauern, denn auf dem Geb eje des Strafrechts herrschen in der Theorie unter _dcn Strafrechtélebrcrn große Meinungßverschicdcnbeiien. Wie Ehr die Frage der Bebaudlu-ia jugendlicher Verbrecher die Geister escbäftigt, zeigt auch die neuliche Verhandlung im preußischen Ab- Yordnetenbause. Dort haben fich aucb m_ebrere Redner für ein pezialgcsxtz ausgekprocben. Der österreich1sche Justizminister bat ehxnfalls cm de_sondereg Jugendstrafrund Vollzug6recht ausgearbeitet. Fur das Prinzxp dcr Jugendgericbtsböse bat fich auch der Strafrecbjs- ebrrr 2195: ausgesprochen. Der preußische Justizminister hat ebenfalls eine Revrfion des Strafrechts für Jugendliche für notwendig erklärt. Ueber diese Reform selbst liegen bestimmte Vorschläge vor. Die Altetngrenze müßte vom 12. auf das 14. Lebensjahr heraufgeseßt werden, dafür hat sich
auch der Deutsche Juristentag außgesprocben.
Der S wetpunkt wird auf die Fürsoraeer iebung su le en ein aber in der oraussevung, daß diese individual fiert wird. I er:,jerßnüßie darin Wandel geschaffch werden, daß vor Gericht nicht mmer wteder dle Verfehlungen angefubrt werden, die fich einmäl ein junger Mensch hat zu fcb ld Wir haben ja wohl alle solche
u en kommen laffen. Schmerzensschreie von Leuten ebött, denen ihre Vorstrafen vor ie vorgeschlagenen Jugendgerichte
Gericht vorgehalten wurden. sollen nach _den Vorschlägen der kriminaliftischen Vereinigungen mit allen nm; wunscbenswerten Kautelm versehen werden. Ueber die Not- wendigkeit einer Reform stud fich Eltern, Lehrer, Geistlickoe wie über- haupt alle Menschenfreunde einég. Die Zuxiebung des Vormund- schaftsricbters zu den betreffenden SÖöffengerlchten ist notwendig. FY mliklßbteeIxiesei Maifärißridem dSta-steszetäir anbiseLn wzkrmes „Herz u, ]: ygeung nen un a n t Sur o Strafrechts veqschoben werderZ ck * cf rm W
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Daß die Behandlung der Iugendliécn auf dem strafrech1lichen Gebieie ein außerordentlieb wichtiges, jurjs211ch und sozial bedeutsames Problem bilßct, das ist von der Neichkjustizver- waltung imme: ansrkannt worden. Ick darf auch sagen: seitdem i!!) die Ehre habe, im Reichsjustizamt ju stehen, ist diese Frage immxr mit der größten Aufmetkfamkeit verfolgt worden, Wir haben schon im Anfang der 90 er Jahre Material staiistéscbex Art zu sammeln verwebt, um ein angiebiges Urteil 05er di Befferung dßr auch damals schon viel erörterten Zusiände zu gewinnen. Wir haben uns dann am Ende der 90 er Jahre mit den Bundeöregierungen in Verbindung gesevt, um die Frage zu er- örtern, ob es in dcr Tut an der Zeit sei, das strafmündige Alter um 2 Jahre zU erhöhen. Doch Und wir bei diesen Erörterungen auf cr- bebliche Bedenken bei dcn Justizverwaltungen einzelner Bundesstaaten gestoßen. Die Dinge liegen in der Tat auf der einen Seite nicht so einfach, wie es vielfaeh bei den öffentlichen Diskussionen in der Presse angenommen wird. Auf der andern Seite kommen doch auch Straf- taten in der jagendlichen Bevölkerung vor, über die nicht so leicht binweggegangen werden kann, wie anscheinend der Herr Vorredner das angenommen hat. Als wir im vorigenIabrjebnt unsere Stalisjik über k-ie Vethältniffe der jugendlichen Delinquenten sammelten, da füllte fich beraUS, daß unter den 9000 Personen rund, die in dem Alter unter 14 Jahren jäbtlilb wegen Verbrechen oder Vergeben ju: Verurteilung kamen, fich 223 Personen wegen Diebstahls in wieder- holtem Rückfall befanden, also vollständig verkommene Verbrecher, ferner 8 Personen, die bei einem Motde beteiligt waren, 116, die an räuberiftben Unternehmungen teilgenommen batten, 222, die fich wegen vorfäßliäper Brandstiftung zu verantworten haben, und 726 wegen unzüchtiger Handlungen.
Meine Herren, das ist doch eine sebr schwerwiegende Frage, ob man die jungen Menschen, die fich solche Straftaten haben [a Schulden kommen lassen, statt in eine Strafanstalt, einfach mit wxniger schuldigen, nicht so verdorbenen Juzendlicben in dieselbe Veffcrungßanstalt bringen sou. In einer Familie find fie überhaupt nicht unterzubringen; keine Familie würde fie annehmen; wie müßten ste also in besonderen Anstaltxn verwahren. Glücklicherweise ist die Zahl iolcher Deliuquenten n1cht groß genug, um in den einzelnen Staaten deraktkge Anstalten einzurichten. "
Auf der anderen Seite wird + wenn diese ZLblen auch eine sekt bedauerliclve Sprache sprechen _ die Kriminalität der JugendliÖen in unserem Volke doch überscbäßt. (F4 ist hier von verschiedenen Seiten hervorgehoben worden, daß die Kriminalität der Jugendlichen im Laufe der Jahre bei uns gewachsen sei. Das ist unrichtig! (Hört, hört!) Die Kriminalität der Jugendlichen ist keineßwess gewachsen_ Im Vergleitb mit den übrigen Verurteilten sind die Ziffern, die M; hier bieten, durchaus nicbt so unßünstig. Wir besißen darüber Zablenaußwrise, aus denen ich nur folgende zur Berück- sichtigung vortragen möchte. Von 100 Verurteilten jedes Alters waren km Jahre 1882 bis 1890 durchschnittlich 9,4 0/9 Juzendliibe, im Jahre 1890 war die Ziffer 10,4 9/0, im Jahre 1901 ist die Ziffer zurückgegangen auf 10 9/0; das heißt das Verhältnis der Ktiminalüät bei erwachsenen Personen und bei jungen Leutxn ist im Durchschnitt nicht zu Ungunsten der Jugendlichen gewachsen. (Höri! hört! in der Mitte.)
Dann habe ich hier eine Tabelle, aus der skb folgendes ergibt: In Preußen Harden auf 100000 jugendliche strafmündige Personen, die überhaupt in Betracht kommen können, verurteilt imWabte 1900 696, im Jahre 1905 692; die Zahl ist also etwas berabgegangen. Jeb bobs keinen waifel, daß die Ziffern skb seitdem jedenfalls nicht verschlechtert, sondern eher verbeffert babxn. Daraus ergibt fich doch evident, daß die Verhältnis: nicht so ungünstig liegen, wie es vie1fach angenommen wird.
Troß alledem, meine Herren, muß man anerkennen, daß es unsere Aufgabe ist - und darin stimme ich mit dem Vorredner durchaus überein -, sowohl in dem Strafverfahren wie auä; bei Erlaß der Vorschriften des materiellen Strafrecht! und endlich im Strafvoüzug darauf BedaÜt zu nehmen, Einrichiungen zu treffen, die die Lage dieser jugendlichen Unglücklichen verbeffern können. Wenn der Herr Vorredmr nun aber einen b:?ondkken Kodex des Strafverfahrens, der materiellen Strafbestimmungen und des Strafvollxuzes für die Jugendlichen verlangt, so haben in dieser Beziehung unsere Arbeiten doch seine Wünfcb- übetbplt Der Entwurf der neuen Strafprozrßoednung bat die Verbälxxniöe Dcr Jugendlichen ganz besonders in Rückficht gezogen. In dieser „„; neuen Strafprozeßotdnung find Vorschriften getroffen, djs ,ein Meter deres Verfahren für die Jugendllckun vorsehen, unter möxliÖsterAZT' rückficbtigung aller der Wünsche, die in der letzten M auf di??- Gebiet“: laut geworden find. Wir scheiden die JugendliQen aus YM allgemeinen Strafverfahren auß, wir verweisen ßé i" ein besopd-th Verfahren, nur für Jugendliche bestimmt. welches die Bevüefniffé 1de Eigenheiten des jugendlichen Lebens zu b-rückfichtigen gestattet. Wir sprechen dabei nicht von Jugendgericbtgböfm, meine Herren __ der Name M "Ww Wk SWS ""- aber in der Sache erreichen wir das, was man unter jenem Namen meint, unter besäseikenere:Bezeiäynung. Diese Bxstimmungen nunmehr wieder aus der Strafprozeßoxdnung auskuscheidcn, nzie der Wunsch des Herrn Vorrednch bedingen würde. sée zuruckzustellen fur die Yußarbeilung eines besonderen Gestves, das sämtli-Zße strafrechtlich kabalitiffe der Jugendlizen umfaßt, kas, mexne Herren, wurde, wk? ich fürchte, gerade den Intentionen, die der HU: Vorkedner '- mit Recht -- vertreten hat, entgegenwirken. Denn was wir anf dem Gebiete erreichen können, das sollen wir sobald; wir mößlkch du erreichen suchen,
Nun meint freilich der Herr Vomdner, es würde mit der Straf- prozeßordnung noch recht lange dauern. Ich teile diese pesstmifjixche