Ynfitbt nicht und bedaure. daß der Vertreter einer so großen Partei bier der ersten Ankündiqupg eines neuen Strafvrozeßgeseßes mit solchen Vesoxgniffen entgegenßebt. Ich hoffe, daß, wenn der Reicbstag Ernst machen will, er sehr wohl in der Lage ist, in der nächsten Session über eine neue Strafpwxeßordnung fich schlüssig zu machen. Sollte er das nicht können, meine Herren, so würde immer noch die Zeit vorhanden sein, zu erwägen, ob nicht die Bestimmungen für die Jugendlichen aus der Strafprozeßordnung außzuscbciden und in ein besonderes Gesek zu bringen wären. Das würde ja dann zur Entscheidung des Reichstags sieben; Eins aber muß doch dabei berücksichtigt werden: Wenn wir auch die besonderen Bestimmungen, die das Verfahren für die Jugendlichen regeln sollen, aus dem aUgemeinen Strafprozeßrabmen ausscheiden onten, so würden doch die allgemeinen grundsävlicben Bestimmungen des Straf- prozeßrecbts unter allen Umständen maßgebend bleiben müssen für die Behandlung der Iuamdliöen; wir würden also diese Bestimmungen in dem Cesev für die Ingendlicben wiederholen müssen, um für diese einen vollständigen Vufabrenskodcx zu schaffen, und das, meine Herren, wäre keine Erleichterung weder bei der Ausarbeitung des neuen Rechts noch später für die Anwendung des neuen Reidl! im Leben.
Meine Herren, was das Strafrecht betrifft, so gebe ick zu, daß die Vorarbeiten für da! materielle Strafrecht noch längere Jahre in Anspruch nehmen werden, ux-d wir lehnen es auch durchaus nicht ab, für gewisse Gebiete, auf denen besonders dringliche Bedürfniffe bnvortreten, vorher noch Novellen zu dem alten Strafgeseybuch zu erlassen. Im Gegenteil, meine Herren, der Herr Reichskanzler hat bereits jekt in Aussicht genommen, gewiffe Materien einfacher Art, die sich leichter erledigen lasen, bei denen ein dringllcch Bedürfnis außerdem in Frage steht, separat und provisorisch durck; Novellen zu regeln bis dahin, daß das neue Strafgesehbuch zustande kommen wird. Ob dieser Weg auch für die materiell-recbtlicben Vorschriften in Ansehung der Jugendlichen ratsam isi, da! werden wir gern überlegen und dabei die Anregung des Herrn Vorredners gern beachten. Abe: ersÖöpfend können diese Bestimmungen dos auch wieder nimmt! dann sein, wenn sie nach dem Wunfch des Herrn Vorredners in einen besonderen Jugendkodex aufgenommen würden; denn die allgemeinen Normen des materiellen Strafrechts werden unter allen Umständen auch maßgebend bleiben müffen für die Beurteilung der Straftaten von Jugendlichen. Es kann fich nur darum handeln, in gewiffen Beziehungen besondere materiell-recbtlicbe Bestimmungen für die Behandlung der Jugend- lichen zu geben, und. meine Herren, wenn Sie erst Einblick nehmen werden in die neue Strafprozeßordnung, dann werden Sie fich über- ungen, daß, wenn diese Verfahrenlvotfchriften Geltung gewinnen, die Zahl der Voxscbrifkeu sebr gering sein wird, bei denen es auf dem Oekkete des materiellen ReÖts einer besonderen Ausgestaltung ]u Sunsien der jugendlichen Personen bedarf.
Ich möchte also. indem leb meinen guten Willen ausspteebe, in Wer Beziehung den Anregungen des Herrn Vortednnt zu folgen, * doch bitten, daß da! Heu! sein Urteil JS ndS vstbebält, bk! daß es Kenntnis genommen hat von dem Inhalt des Enkomf] det Straf- prozeßordnung. Ick hoffe, wir werden in nicht ja lange: Zeit in der Lage sein, diesen Entwuxf, nachdem er an den Bundeörat gekommen ist, auch zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Nun, meine Herren, komme ich zum StrafooUzug. Auch in dieser Vaziebung benseben vielfach Anschauungen und fie find vielfackp auch leitend gewescn für Vorschläge, die für den Strafvoüzug bei Iuoend- lichen gemacht worden find, Anschauungen, die durchaus den tatsäch- lichen Verhältniffen nicht entsprechen. Es ist angeregt worden, Be- fiimmungxn zu erlassen für die absolute Trennung der Jugendlichen von den Erwachsenen. Das gilt ja, meine Herren, in Deutschland schon jeßt für alle Sttäflinge unter 18 Jahren. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Aber wie wird es auEgefübrt!) Neue Bestim- mungen machen es allein auch nicht. Gewiß, es ist in der Ausführung der bestehenden Gesche manches [u wünftben; aber ich glaube, im Interesse der Jugendlichen ist es beffer, darauf zu dringen, was immer unseke Gorge is?, daß die bestehenden Vorsäjrifien durch- geführt werden, als daß neue Vorschriften im wesentlichen gleitben Inhalts ergeben. Also das kann ich konstatieren: es soll überall schon jeßt die Trennung der jugendlichen Sttäfllnge von den erwachsenen Personen erfolgen; dazu bedarf es keine: neuen Vot- Wüsten. Mit einem solchen Bedürfni! kaun man nicht die Dying- licbkelt einer neuen Geseygebung rechtfertigen. Dazu bedarf es nur eines energischen Vorgehens gegenüber den Gefängnisvemaltungen der einzelnen Staaten, und es ist unser Bemühen, in der Be- ]iebung dem geltenden Rechte auch vollständig Anerkennung zu der- Waffen.
Nun, meine Herren, zu: Illustrienmg der Verhältnisse der jugendlichen Sträfllnge wird es, wie kch glaube, auch dieuen, wenn lib Ihnen einige bel'en anfübte über die tatsächlichen Zustände bei der Gmfvoastreckung bezüglich rer untersten Zabruklaffen det Ingendlicbeu. Wir haben in dieser Beziehung anz einmal näheren Unbilck gewinnen wollen in die gegenwärtige Behandlung der IWMdllÖen während des Strafvollzugs. Wir haben einen Stichtag WU)"- an dem in allen deutschen Gefängnissen, in denen ßch Jugendliche befinden, eine Aufnahme erfolgen sollte, um festzustellen, wie mm dke Lage der jungen Leute unter 14 Jahren in den Ge- fänanifseu 112. Man sprießt gewöhnliÖ davon, viele Hunderte von XML?“ Leuten dieses Mm säßen in den Gefängnifsen kn nabe: Berührung mit ver sonsiigen Verbrechemert, Tatsatbe ist aber, daß am 15» Oktober1903 - an dem Tage ist diese statifiiscbe Aufnahme erfolgt _ ln ken deutschen Gefängnissen im ganzen 240 jugendlitke Pasonen unter 14 Jahren fich befanden. Von diesen 240 UURRUS"! Daten 73 0/4 wegen Diebstahl] und Unterschlagung im Gefängnis- 9o/o Wegen Sittlkbkeitkvergebeu, 79/4) wegen Sarb- bescbädigung- Gefängnisstrafen wurden verhängt in 228 FäUen. im übrigen Haftstrafe; von dm 'efäugnismfen waren 29 9/g Sarafen von einem Jahr Und mehr. 36 % Strafen von drei bis zwölf Mo- naten, 209/41 kürzere Strafen. Meine Herren, Sie werden ßrb vielleicht wundern, daß die Zahl der im einem Tage in den deuischen Gefängniffen festgestellten jugendlichen Häftlinge des jüngsten Alters nicht größer war. Das e:!lärt slch aber daran!, daß die Strafen ja meist nur einige Monate, also nicht ein ganzes Jahr umfaffen, und um!; mehr darauf, daß die ZUIMÖUÖM ikst meist mit der bedingten Begnadigung bedacht werden und vorerst überhaupt nicht dke Frei- keinsitafe anzutreten bcauchen- Im Jahre 1906 -- darüber FM Ihnen ja die im vorigen Jab" verteilte DMUW Auskunft "-
batten wi: 19000 Fälle zu verzeichnen, in denen im Wege der be-
dingten Begnadigung ein Strafvollzug uicht erfolgte, und k von diesen 19 060 FäUen betrafen Jugend1iche. Wenn auf solche Weise ge;en 15 000 zur Haft verurteilte jugendliche Personen den Gefäng- niffen entzogen werden, dann ist es zu erklärcn, daß ch Z-U der wirklich Vethafteten eine so geringe war,
Zur BELLUÖWUJ der fxeilich nicht Jan] unbegründeten Zweifel, daß die Vorschriften des E*seßes, wonach die jungen Lxute abgesondert Von den Erwachsenen der Strafvoüstreckung unterzogen werdxn onen, nicht vollständig zur Ausführung kämen, teile id folgende Ziffern mit. Von den an dem erwädnten Stichtage verxeitbneten Sträflinzen unter 14 Ilkren waren 74 9/0 in einer besonderen Ausfall untergebracht oder in einer nur für Jugendliche bestimmten Abteilung, 26 % befanden sich in anderen Anstalten, davon ab:“r *,“; in Einzelhaft und :,. in Gemeinschaft mit anderen, aber nur wkeder mit Jugendlichen. An dem Tage, an dem unsere Aufnahme erfolgt ist, konnte, Wenn die Mitteilungen der Behörden, wie ich doch annehmen muß, richtig waren, in der Tat nicht festgestellt werden, daß der Anforderung des Yexeßeg für die jugendlichen Personen unter 14 Jahren nicht Rechnung ge- tragen sei.
Meine Herren, aus diesen Zahlen, die wir im Laufe der Zeit zu unserer eigenen Orientierung ges-mmelt baden, witd das hohe Haus entnehmen wollen, daß dis Frage der Behandlung der Jugendlichen bei uns seit Zabren den Gcgmftand sebr ernsier Erwägungen bildet, und daß wir durchaus bemüht ßnd, in den verschiedenen Rxformen, die auf dem Gebiete des Stxafxecbts vollzogen werden sollen, det Jugendlichen besonders zu gedenken. Wenn man fich di: Zahlen. die ich anfübrle- näher ansteht, wird man kaum sagen kömien, daß das Bedürfnis nach besonderen aeseylicben Vorschriften für die Jugendlichen ein besondels dringlicbes sei. Nicht das Gesetz trägt die Schuld an dem, was zu tadeln ist. Wem aber ein solches Bedürfnis bewortreten Sollte, dann würden wir gewiß bereit skin, ibm entgege-mkommen. Vorläufig aber glaube ich doch annehmen zu dü;fen, daß, wenn 1716! im Hause das Bedürfais nacb neuen Vor- schtif1en immer wieder betont und uns entgegengehalten wktd, die Herren, die das tun, uns auch Tatsachen mitteilen fonts", die Anlaß zu ihren Wünschen geben, und diejenigen Vorschriften uns in Vot- schlaa bringen sollten, mit denen da gebolfev wexden kann, bisher aber nicht geholfen wurde.
Abg. Freiherr von Malvan(dxons-)kommtaufdao bekannte Ver- fahren gegen die Fürstin Wrede zurack; Die Bxbauptun de! Dieners, der zu 9 Monaten Gefänzxnis verurteilt wurde, hat Zach als in der Hau [sache begründet Heraus **silUt. Auf Veranlaffung des Land. geri to m Güstrow ist die ürsjin Wrede in eine Znenansialt zur Untersuchung ihres GesundbeitSmstanch übexwiesen wo-den, ße ist aber nicht in eine öffentliche Anstalt gebracht worden, sondern in ein Ptivatsanatokium in Berlin. Das ist im höchsten Grade zu bedauern. Das Landzericht bat steh auf den Standpunkt gestellt, daß e! ibm frei steht, die Angeklagte einer öffentlechen oder einer pr vaten Anstalt zu überweisen. Das mecklenburßisckn Justiz. minimrium bai wohl auch nichts dagegen einzuwenden habt, sonst wütte es _ckan eingeschrilten sein. § 81 der Fixaf- viojeßordnung wnd : von anderen Juristen anders audaelegt. Der Staatssekretär some alsy seine '!!th äußern. Solit- die von den en im angemnnen geteilte Auffassung des Land- ge11chts in Güstrow dle titbtiae sein, so muß der 5 81 dahin, geändert werden, daß die Uebetfübrung nur in eine öffentliche Irrenanstalt aöglicb ist._ Das muß auf aüe Fälle gxsckuben, damit die krasxsm Geasnsaße nicbt verschärft werden. Heute werden solche Proz? e zu gebäsfi en VerdäÖtiqunge-x der Justiz mißbrauckzt; man Kut so, als ob der ?) eiche bessa wegkommt als der Arme._ Wie sebr gerade von den Sozialdemokraten die Klassen- gegknfaye aeschürt werden, hat die aestrige Rede des Abg. Stadthagen gezeigt. Wir kennen ja den Abg. Stadthagen und lassen uns dadurch nicht beeinfluffen, aber draußen im Lande ist es and-ri. Den Abg. Stadtba en zu bekehren, ist ja vergebliche Liebekmübe. Das hat an de: Parteiqewaljige Bebel“ ayf dem Parteitag: in Dresden gesagt, und ein anderer Partetgenoffe, der Aba. iscber. babe gemeint, eine Sache werde nur von Stadtba en stritten, was bekanntlich keine Bestreitung sek. Uebrigens w te es interessant, einmal das Erkenntnis der Anwaltskammer über den Abg. Stadthagen zu vnöffentlicben, das wücde jut Beurteilung eines Mannes wesentlich beittßgen, der die de_utscben Richter immerfort in den Schmuy ncht. Um noch emma! auf den an Wrede zurückzukommen, so hat der Füxst gegen sich selbst ein
erfahren beantragt, dies ist aber eingesteUt worden, da das Gericht nach der Jucifatur deo Reichs,;erichts die Auffassung vertreten hat, es liege eine kirafbare Handlung gar nicht vor weil die Fürstin Wrede geisjeskrank sei. Eine 1olche AuffaÄung ist für das Rechtsbewußtsein des Volkes dutchaus unverständlich. Die Ge- tirbte nei en überhaupt immer mehr dazu, manche Verbrecher als Uebermenßeben zu behandeln. Auch die BebanTlx-ng der Angeklagten in Aaenstein habe im Volke toßes Aufsehen und Erregun bewor- getufen. Man habe die Emp ndung, daß die beiden Schu7digen der gerechten Snafe durcb Unterbringung in einer Irrenanstalt e-tzogen wetden sonen. Es darf aber nicht die Meinung aufkommen, als wenn Reiche und Votnebme fich alle_s e_rlauben dürfen. In einer iüMrkerten Mitfcbnft stand: .Der Unaluckltche! Abends ist er Sadist, orgens
asocbist,“ Auch , wir sind ur eine humane Rechtsprechung. Das Rechtsbewußtsem des Volkes darf aber nicht in Verwirrung gebracht werden. Strenge Strafen müssen gerade gegen die Verbrecher verhängt werden, die auf den Höhen der Menschheit gestanden haben.
Großbetzo lich mecklenburg€ cher Bevollmächtigter um Bundesrat
telbarvon randßnstein: erVorredner batden all Wredeauz- bklieb dargestellt; ich babe d7m_ niehts hinzuzufügen. Wenn ich
mir das Woxt erbeten babe, so gejcbqb es, um dem Abg. Freiherrn vox: Maison für seßne sachliche und ruhige Behandlung der Angele en- bett, die im erfreultckxen Gegensav sieht 'zu Preßäußerungxn füberer eit * die, M muß dzß bier einsthalten, nicbt etnmal ohne weiteres tadelnswett pnd, denn daß tm soleher Faü dle Eemüterin Erregung bringen konnte, st klar *- meinenDank auswsprecben. Ich wollte nur den Nachweis führen, da von der mecklenburgjschen Iustkwerwaltung, der Staat!- anwaltfcba 1, dem Untersuchungßrtchter und den Gerichten der Fan so de_bandelt worden ist, wie er ntcht anders behandelt werden konnte, namlich kn sachgemaßer 1131?" WMF“ Weise, und daß der Vorwurf un- bxrecbtigt ist- daß mit Ruckficbt auf _den Instand der Fürstin Wrede dx: Untersuäpung nachfichxißcr gefahrt wordsn ware, als ste vielleicht egen andere weniger vornehme Personen geführt worden w ke, Als seinerzeit die Anzeige ergangen war hat der Staatßanwalt sofort cinen Haftbefehl gegen die Fürstin Wrede erlassen. Es wurdxn die Sacten beschlagnahmt, sogar die Bkiefe. In dem Weiteren kafabren handelte es st nun darum, die Fra su Fläcen, ob die Fürstin Wrede geksteskran wäre- Um zu einem rfebms darüber zu kommen, wurden nachdem von an- gesehenen wiffen„chaftlich-n Autorijätcn zu beweien versucht war, fie seit langem Zeit geisteskrank sei, der Ge-rtcthaut
unix der Vorsteher der Irrenanstalt in Rostock kinzugezo en. Bude baden fich eingehend mit ker Sache beschäftjgt_ Um die „. parteilicbkeit der Justizverwaxtung Ihnen vy: Augen zu führen will ich darauf hinweisen, daß verschiedene Vorschläge, die Fürstin Wrede in einer außexdeuifcbcn Ansmlt unterzubringen, stets mit der größten Entschiedenheit zurückgewiescn wurden. Sch1ießlich wurde als Sicherheit eine 5 etc Kaution für den Fall gesteat, daß die Fürstin in eine ntalt kommen soÜte. Sie ist dann in einer Anstalt hier bei Berjin untergekracbt worden, die als ausre end bezeichnet worden ist, und dort beobachtet worden. Der bg.
von Mal an n ck“
untejaebra t auf Hd?" : icbt zu nur ro ? or UUU e ak n e xsrirTJUng in Liner ö entliehen Anstalt zu ver ang?"- ZFH?"- escheben können auf Antra der bestellten Sachvermt folrber Antrag ist nicht gesjellt worden. Es kom * daß die Fürstin Wrede fich unter GesteaunaOb eins Aenderunß Kaution verpflichtet bat, in eine Anstalt zu geben- ill xch mit kl" der bestehenden Gesetzgebung notwendig ist- ÖUÜb" w Urteil niét erlauben. Ich daß die mecklenburgische Justizvnwaltung fahren ist. _ rding: Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Ntebx ßern; e Ich werde mich ja dem bier erörterten Fall "*G* :lälnken- dem Fall ist mir nicht bekannj. Ich werde mich dir“"f bestbgnßxhkkund' Wunscke des Freiherrn von Malvan enksPkLÖL"d- ““ck“de zugeben über die Auslegung des § 81 der Strakaoleß" : den Zweck- Mekne Herten, 5 81 ker Snawkoze-ßordnung bat mdtaß 'der .- die Oefugniße des cerkchts festzustellen für den F'U- Veowzxung gesäuldiate sich nicht ohne weiteres bereit erklärt- 1"' n zu a m, seines Geisteszustand“ fw in eine Irrencanssalt “"Wo“?“ All“ Für diesen Fall gibt das «sev dem Rick??? die Befuatxtaik du üb?!“ geschuldigten, wo es nötig ist, zwangsweise kin“ Z"“Y weisea, aber unter zwei Maßgaben: erstens muß derSaÖMÜ Angefchu1digten gehört sein, und zweitens muß em haben. den Antrag auf Ueberweisu-g in eine Anslalt geskellt wyetßändnu Fäüp, in denen der Angescbuldkskk- skÜwij ""d im C tungseinek mit dem Saavetständigen in eine Irrenanstalt jut Veohbi Geistesxustandes fich begibt und in welchen m (&!erichxnHe “ 1ichte Beobaädtung für seine Beurteilung der S* t W|“. reichend ansieht, werden von dem § 81 "ck des Mes: Auslegung bat, soviel iü aus den WOMJÜmbWM Vertreter! von Meckle-buxg gehört habe, auch die an andere * Justizverwaltung zu Grunde gelegt, und ich glaube, eine iM gegebék' legung ist nach dem Wortlaut des Paragraphen “"ck 11 MK IH gebe zu, Der Paragraph ist nicht gerade sch5n Sefaßt' ums * schon von uns Remedur geschaffen: in dem Entwurf der ink": a „[t proxeßordnung erscheint dke Voxsebäft mit demselben S "we“ aus- einer klareren Gestalt, die für die Zukunft alle solch Z schließen wixd. , Darauf vertagt fich das .Hau-zf.t SH 9 Freita [“ . S lu na 61/ Uhr. Näch e 1 11! IM _ (ZweitéBßratuYg de“? Scheckgeseßes; Fonseßlmg d“ des Etats der Reichsxustizverwaltung.)
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nialwirt aftl! n Komitees etlin M., Unik? d'" „eM _ “" enthält YZ erstrebte Stem einen uffav von Dr. PAULA“ M Dr, !. Bing über die Gewinnung von Kautslbuk ou“!- , Kamscbukpfianzen. Die Verfaffer teilen die Resuliaie iet mit, die zunäxbst mit den afrikanischen KautsÖUM aucb ck olaotjoa und Ujoixja afrjoam gemacht wurden. UW" Kaufs ren die Lubbeute an durcb Extraktion ?ewonnener UL:? Mans? substanz nur sebr geting wu und dYe Meibode ü M
meisten Kautschukyfiamen wenig uosicbt auf EJ „„
so wird doch der Hoffnurg Ausdruck Fgeben, daß "' “MWP“ Alkalimrfakren, besonders wenanan rt und Stelle “ein“ de"- kann. befxete Resultate erzielt werden. Dle im Sinne Müsst wer :- Kauts-bu gewinnung wichtigen Untnsuchungm sollen kuhn?" “Kalk“ In einem AufsaB „über Kalidüngung tkovis und ri „ck bk"- wäch :“ weist :. P- Vogeler auf den oben dW UW", als “7 ün unalmitteli bin und teilt an der Hand 1“. n „U d?mek tischer talisiiken die Erfahrun en mit, die KRW. 'Gebekwua bilder bei den wichtig en Nu amen gema tberM in M„ Rat Ptofeffor Dt. It can und Dr. M. Krau : ens wg! Aufs; über eine neue ettsrucht aus Kamerun, d es?; : en de“ Oelae 1116 wohl drum st alk Exportartikel eine „ u! freu' - In den ständigen Rubi! en „Aus veuts d Ptoduktkonjgebieten', .Vermiscbteb', . usoüae “"um ein .Neue Literatur“ und .Mmktbeti t“ findet wNubpfiamen' , intereßanter Mitteilungen über wl tige tropsche
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