kostenfreie Bescheinigung zu erteile). zirke der unteren Verwaltungsbeborden.
Ferner sind, soweit die Landesgeseßgebung Abweichendes nicht bestimmt, AuSnabmen auch mit Genehmigung der LandeSzentralbeb-Zrde
zulassig-
Als Landesteile gelten die Be-
§ 13. Beauftraßte, welche die Polizeibehörde in eine öffentliche Ver- sammlung (§§ 5, 6 7, 8, 9, 12) entsendet, haben sicb unter Kund- gebung ihrer Eigenfehaft dem Leiter ober, solange dieser nicht bestellt ist, dem Veranstalter der Versammlung zu erkennen zu geben. _
Den Beauftragten muß ein angemessener Play eingeraumt wetxiders. Die Polizeibehörde darf nicht mehr als zwei Beauftragte en en en.
§ 14.
Die Beauftra ten der Polizeibehörde sind befugt, unter Angabe des Grundes die ersammlung für aufgelöst zu erklären,
1) wenn in den Fällen des § 12 Abs. 3 die Bescheinigung über die ordnungSmäßige Anzei e nicht vorgelegt werden kann;
2) wenn die Genebm gung nicht erteilt ist (§ 7);
3) wenn die Zulassung der Beauftragten der Polizeibehörde (§ 13 Abs. 1) verweigert wird;
4) wenn Bewaffnete, die unbefugt in der Versammlung an- wesend sind, niéht entfernt werden (§ 11); -
5) wenn in der Versammlung Anträge oder Vorschläge erörtert werden, die eine Aufforderun oder Anreizung zu Verbrechen oder nicht nur auf Antrag zu verso genden Vergeben enthalten ;
wenn Rednern, die sich verbotswidrig einer nichtdeutschen Spra e bedienen (§ 12 , auf Aufforderung der Beauftragten der Polizeibehörde von dem Leiter oder Veranstalter der Versammlung das Wort nicht entzogen wir .
st eine Versammlung für aufgelöst erklärt worden, so hat die Polizeibehörde dem Leiter dxr Versammlung die mit Tatsachen zu be- legenden Gründe der Auflösung schriftlich mitzuteilen, falls er dies binnen drei Tagen beantragt.
§ 15. Auf die Anfechtung der Auflösung einer Versammlung finden die Vorschriften des § 2 Abs. 2 Anwendung.
§ 16. Sobald eine Versammlun für aufgelöst erklärt ist, sind alle Anwesenden verpfticbtet, sich so ort zu entfernen.
§ 17. _
Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht volLendet haben, dürfen nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein und weder in den Versammlun en solcher Vereine, sofern es sick) nicht um Ver- ansialtungen zu geJSÜigen Zwecken handelt, noch in öffentlitben politischen Versammlungen anwesend sein.
§ 18.
Mit Geldstrafe bis zu einbundertfünf-ig Mark, an deren SteÜe im Unvermögensfalie Haft tritt, wird bestraft:
1) wer als Vorstand oder als Mitglied des Vorstandes eines Vereins _den Vorschriften über die Einreichung von Saßungen und Verzeichnissen (§ 3 Abs. 2 bis 4) zuwiderhandelt;
2) wer eine Versammlung ohne die durch §§ 5, 6, 7, 8, 9 dieses Gdese eZ t).1orgescbnebene Anzeige oder Bekanntmachung veranstaltet v er e e ;
3) wer als Beta_nstalter oder Leiter einer Versammlung den Beauftragten der Polizeibehörde ie Einräumung eines angemeffenen Playas verweigert (§ 13 Ab. 2);
4 wer sicb nacb Erklarung der Auflösung einer Versammlung
nicht ofort entfernt (§ 16);
5 wer als Vor1iand ober als Mitglied des Vorstandes eines Vereins entgegen den Vorschriften des § 17 dieses Geéeßes Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht volTendet aben, in dem
Vereine duldet; . 6) wer entgegen den Vorschriften des § 17 dieses Geseßes in
einer Versammlung anwesend ist.
19. ' Mit Geld trafe bis zu dre§tbundert Mark, an deren Stelle im Unbermögensfa e Haft tritt, oder mit Haft wird bestraft: 1) wer eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne die vbrgeschriebene Anzeige oder Genehmigung (§§ 7, 9) veranstaltet oder leitet;
2) wer unbefugt in einer Ver ammlu d i i bewaffnet erscheint (§ 11); s ng o er n e nem Aufzuge ) wer entgegen den Vorschriften des § 12 dieses Geseßes eine
öffentliche Versammlung veranstaltet, leitet oder in ihr als Redner auftritt. 20
, § - Die Vorschriften dieses Geseßes finden keine Anwendung auf die n
durch das Gesetz oder die zustä igen Behörden angeordneten Ver- sammlungen. '
§ 21.
Welche Behörden unter der Be ei nun . li ib öd ', „untere Verwaltungsbehörde“ und ,böbezre ckVerZalt1YZsbxböerbdex“ ezu verstehen sind, bestimmt die LandesZZntralbehörde.
An die Stelle des § 72 des“ Bür erli b s t'tt folgende Vorschrift: g ckck Gesey uch "
Der Vorstand hat dem Amtsgeri t auf deffen Verlangen
Yerzxit eine von ibm voüzogene Beschein gung über die Zahl der eremsmitglieder einzureichen. ,
§ 23. Aufgehoben werden
der § 17 Abs. 2 des Wablgeseßes für den Deuts en Rei sta v * ISL. Y? 1869 (Bundes-Geseybl. S.145, ?)ichchs-GeXZHl;s 1897?
§ 2 Abs., 2 des Einführunßsgese es zum Stra e e bu e ür das Deutsche Reich vom 31. IFM 1870 (BFZdLsß-Éßseßfbl- S- 195, Reicsss-Gesejzbl. “1871 S. 127 , soweit er sich auf die besonderey Vo1schriften des Landesstrafrechts über Mißbrauch des Vereins- und Versammlungßrechts bezieht,
der § 6 Abs. „ Nr. 2 des Einführun Sgeseyes zur Strafprozeß- ordnung vom 1. Februar 1877 (Re?chs-Geseßbl. S. 346)-
Die sonstigen rei s i " Versammlungen bleiberéiZesÖYZern Vorscbtiften uber Vereine und Unberührt bleiben § 24“
die Vorschriften des Landesrechts über kirchliäöe und religiöse Vereine und V s über kirchliche Prozessionen,
der
er ammlungen ,
Wallfahrten und Bittgänge sowie über geistliche Orden und Kongregationen,
die Vorschriften de_s LandeSxechts in bezug auf Vereine und Ver- sammlungen fur die Zeiten der Kriegsgefahr, des Krieges, des erYil'läfrTleJtrZrkegs- (BklagerungW Zustandes oder innerer Unruhen u r , die orschriften des LandeSrechts in b u a V " d- cber Arbeiter und_ Dienstbotennzxr ÉjnsÉFFZZdU-ZFZ' ZYLI- di YYY bedr AZR?“ ck W e or t en es_ an eSre _s zum use der eier der Sonn. und Festtage; jedoch sind fur Sonntage, die niFt zugleich Fest- jage sind, Beschränkunge_n ves Versammlun Sr ts nur bis zur Beendigung des vormittagigen Hauptgottesd enstes zulässig.
§ 25. Dieses Gesetz tritt am 15. Mai 1908 in Kraft.
Urkundlich unter Un erer ö siei en ändi en Unter ri t und beigedrucktem Kaiserlsichen Zniege? h g - fck) f
Gegeben Achilleion auf Korfu, den 19. April1908, (X;. 8) Wilhelm. von Bethmann Ho[lweg._
Bekanntmachung,
betreffend Ausnahmen von § 4 Abs. 1 der Be- stimmungen für die Yststelluyg des Börsenpreifes von ertpapxeren
(Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 _Neickhsgeseßbl. S. 915-). Vom 25, April 1908.
Nach Beschluß des BörTenvorstandes zu Berlin sind
1) die nur an der Ver in_er Börse; zum Handel zu elaffénen abgestempelten Aktien Lit. .4 der „ erltner Aquarium = Kommandit : Gesellschaft auf Aktien, Dr. Hermes u. Compagnie“, die in Liquidation tritt,
2) die nur an _der- Berliner Börse zum andel zuge- lassenen Aktien der „Aktiengesell chaft fur Asphaltierung und Dachbedeckung vormals Jo annes Zeserich“, deren Aktienkapital im Ver ältnis von 2:1 zusammen elegt wird,
vom 1. Mai 1908 ab franko9Finsen zu erechnen. Berlin, den 25. April 1 8. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wolffram.
Bekanntmachung,
betreffend die Aufnahme eines Anlehens durch die Stadtgemeinde Mannheim.
Der Stadtgemeinde Mannheim ist die Genehmigung Fur Ausgabe von zu 4 Prozent verzinslichen, auf den Inhaber autenden Schuldverschreibxzngen im Nennwert von 7 000 000 «16 sowie der zugehörigen Zins- worden. _ Es gelangen Stücke mit einem Nennwert von _ 5000714, 200084 1000814, MW und 100.64, mit der Bezeichnung 4 13 0 ]) und 11)
zur Ausgabe. _ _ smd k)alb1ak)rl1ch,ll _auf 1. April und 1. Oktober, [ .
und Erneuerungsscheine Lrteilt
Die Zinsen er tmals auf 1. Oktyber 1908 fä g Die playmäßtge Heimzahlung des von seiten der Gläubiger ix_nkundbaren Anlehens geschieht innerhalb der Fa re 1913 bis mtt 1953. Vom 1. April1913 an ist jedoch ie Stadtgemeinde bexechtlgt, auch größere als die durch den Tilgungsplan bestimmten Kapitalbeträge oder das ganze An- lehen nach dreimonatiger Kündigung zurückzuzahlen. Karlsruhe, den 23. April_1908. Großherzogliches YLMMMM des Innern.
Weinlgär'iner.
Die im ReichSamt des Innern als Anhang zum ther- nationalen Signalhuche herauSgegebene „Amtliche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungsfignqlen für 1908“ ist im VLWTZL der Buchhandlung Georg Reimer 111 Berlin erschienen. as Buch wird den Retchs-_ und Staatsbehörden bei direkter Besteüung sowie den Wreder- verkäufern zum reise von 1,50 „% fur das Exemplar von der Verlagsbuck) andlung geliefert. Jm Buchhandel ist es zum Preise von 2 „FH für das Exemplar zu beziehen.
Die von beute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des Reicthe eßblatts enthält unter
Nr. 3449 das Vereinßgeseß, vom 19. April1908, und unter
Nr. 8450 die Bekanntmachung, betreffend die Erwxiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen, vom 19. April 1908.
Berlin W., den 25. Aprtl 1908.
KaiserlicheJ-K Pbstzeitungsamt. * ruer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Aaergnädigst geruht: dem Generalkonsul a, D., Geheimen LegationSrat Franz
_von Rekowskizu Wiesbaden die Kammerherrnwürde zu
verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: von den vortragenden Räten im Ministerium für Land: wirtschaft, Domänen und Forsten, dem Geheimen Oberbaurat Reimann den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurat mit dem Range der Räte erster Klasse und dem Geheimen OberregierunJZrat Schumacher den Charakter als Wirklicher Geheimer berregierungsrat mit dem Range der Räte ersjer Klasse zu_ verleihen sowie _ den Landrat Dr. jur._Fre1herrn von Lüdtnghausen en. Wolff aus „Gumbinnen zum Polizeipräfidettien in Échöneberg zu ernennen. '
Seine Majestät der König habenMLergnädigft ge'ruht: den Geheimen Bergrat und vortragenden Rat im Mi- nisterium Jr Handel und Gewerbe Otto Raiffeisen zum Geheimen berber rat_sowie _ _ den Zweiten tändtgen Sekretar der Königlichen Akademie der Künste in Berlin, Professor Dr. Pallat, hen_ Land- erichtßrat und außeryrdentlichen Professor in der ]urtstisoZen Fakultät der Universität Berlin Dr. Fürstenau und en berkonsistorialrat bei dem Konfistorium in Breslau Paul zu (Helkeimen Regierungsräten unh vortragenden Räten tm Mini- ster um der geistlichen, Unterrichts- und Medizmalangelegen- heiten zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikdixektor Albert Katter in Anklam und den Fabrikbesißern Willy MuScatx in Dirschau, Karl Wahlen in Cöln und Frjß Wehl in Celle den Charakter als, K mer ienrat owre * _ _ _ omdemzzkaufnxann Augu_st Kullm*ann_ m Luben 1. Sch[_ den Charakter als Kommisstonsrat zu verleihen.
VekanntmaÜUnI-
. 891 Au Grund des 8 des Rei s eseßes,vom19'Mai1 (Reich-ZeseÉbl. S. WF) werden di?) dgurch die Bekanntmafchung vom . ezember 1896 (13. 11040 1. Ayg- M- ol'ver', 1._18290F. M.) festgeseßten Gebühren fur Re" “. w1e_folgt, abgeändert: . 'ffer 6 fur ]ede Waffe mit entral- oder Randzundung (3130 43 _ bes Turi s vom . September 1894)- * ' " 25 fur ]ede Wa e mit Stiftszündung (Ziffer 7. a.a. Q) “: Für Revolver, die vor dem 1. Mai d. I. bei der Beschäs- anstalt eingehen, smd die PrüfungSgebÜhkkn "“ck den herigen Süßen zu entrichten. Berlin, den 22. April 1908.
Der Der Minister
inanzminister. für Handel und Geiverbe-
m Auftrage: In Verxretung.
Foerster. Dr. Richter. Kriegsministerium.
. , . , ' ler
Die YetrtebSasßftenfen Dr. Theel, Konschak, Mi.“ und Engel sind zu Betriebsleitern bei den technischen Instituut! ernannt worden.
MiNisterium für Handel und Gewerbe.
Der RegierungSassessor von Heimburg_in K*qmgsbekß ist zum stellvertretenden Vorsißenden des?;„SchlengeUchts F; Arbeiterverficherung Regierungsbezirb KontgAZerg Mdbabn, Schiebsgerichts für die Arbeiterversrcherung Lm Else" direktwnsbezirk Königsberg ernannt worden._ _ , “ckck
Der Hilfslehrer Spieß in Rendsburg ist zum Komg Baugewerfschullehrer ernannt worden.
Iustizministerium.
Verseßt sind: der Amtsgerichtsrat Fähndxich in Schtvch nach Glogau, der Amtsrichter Dr. Pape in Hilders als LUFT rickZerSYck) ßHanau und der Ami-Zrichter Boelcke in Fla na me . -
Der Erste Staatsanwalt Schweigger- in Halle a-Séhxß infolge seiner Ernennung zum Reich-Zanwalt aus dem preußis Justi dienste geschieden, _ _ chis-
n die Liste der Rechtsanwälte find emgetragbn: der_Reb rg- anwalt Dr. Meermann vom AmtsgerichtBerlm:SchoU€„thK der Gerichtöaffeffor Dr. Bruno Blch, der Frühexe GM assessor Leo Deutsch und der Dr. ]ur. Knot bei dem Lader gericht 1 in Berlin, die Rechts::nwälte Arthur Axexa" e aus Schneidemühl bei dem Amtsgericht m_ Wittenberße/ Reinecke aus Hötensleben bei dem_Amther1 t in Jélhié die Gerichtsassessoren Dr. Niemrr bet _dem_Lan gericht nb Berlin, Dr. Nowicki bei dem. Laxidgericht m Bromberg " Goers bei dem Amtsgericht m Horde. _ . ist
Der Amtsgerichtsrat Werner) er in Brieg dex Arnisk-“lkhrat Dr. Balser in Barmen, der Rechtsanwalt, Éehetme Juftléti Reiners in Aachen und der RechtSanwalt und Notar, ZU 3“
rat Braun in Weißenfels find gestorben.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten-
Auf (8er des § 1 Absaß 3 der durch den 5.Ullerk)ochft'7s'-1 Erlaß vom 15. Dezember 1894 genehmigten Verwaltunße- ordnung ür die Staatseisenbahnen ((H.-S. 1895 S. 11) rt stimme i , daß mit dem 1. Mai d. 3. der Bahnhof Treffbßa und das anstoßende Stück der Strecke Treffurt-Sckij "611 bis ](111 15,5 aus dem Verwaltungsbezirk „dez: _Koniglickzn- Eisenbahndirektion Cassel in denjenigen der Komgltchen Els bahndirektion Erfurt übergeht.
Berlin, den 24. April 1908. _
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. “ In Vertretung: * Fleck.
Ministerium der geißlichen, Unterrichts“ Und Medizinalangelegenheiten.
. . . [tät Der außerordentliche rofessor m der medizinischen Faku - der Köniqli en_ FriedrichPWilhelms:Univerfität zu BLM; Gehetme Me izmalrat Dr. Eduard Sonnenbuxg „ft des Gxund Allerhöchster Ermächtigung Seiner MJLLskat [ben Konigs zum ordentlichen Honorarprofessor M derse Fakultät ernannt worden.
Königliche Akademie der Künste. deb" Aus dem für das Jahr 1908 auf dem (Gebusteerhe Malerei und Bildhauerei au-deschriebenen WethUZ um den Großen StaatSpreis im Betrage vo_n ]? 3 root"- zu einer einjährigen Studienreise find als Sieger he gegan en: 1? der Maler Albert Gartmann zu Charlottenburg“ geboren am 1. Mai 1876 in Gransee . eben“"- 2) der Bildbauxr Geoxg Hengstenberg zu FU - geboren am 13. Juli 1879 tn Meran (Tirol). Berlin, den 18. April 1908. _ Der Senat, Seknon für die' bildenden KUUfte- Akkhur Kampf. _ ' '
K
In dem_ für das Jahr 1908 eröffneten Wetkbew
der Dr. "[ S Ulbe- Betrage von 3000 „16 u einYaYnjähéigen Stud en
„UUÖ JWÜSU haben wir an Grund des abgsgsl)enen ' der durch daß Stiftun sstatöfit berufenen PreiSrichlkk en Ptu- dein thdhauer udwig Nick in CF_rlottean„ 3 zu
ebor " er 1“ verliebméz en am 30. Januar 187 MM
Berlin den 18. A ril 1908. - ' De? Senat, Sxktion für die bildenden "Kunste- Arthur Kampf.
Hauptverwaltung der StaatSschulden11nd die Ver de_r Hauptverwaltun der StaatSskhuldW ertrank, Kassensekreiare onrad J auterback), *
" ep- o mann Zahrer- halter"- n Ji un , 1: Buch annt worden. edler d Hoffmanns
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