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Dorlie en so enn das Grundstuck die EigensÖaft eines land o fNsLWZtsébaanliÖwgenußten Grundstücks vexloren bat,_oder wénndiets aus irgend welchen Gründen aufhört, fur die zustandtxgzd re d- anstalt beleibungsfäbig zu.sein. Auch wenn das Grun_ds u (1112an in das Eigentum “des Staats oder einer Gemeinde ubergebt, :) er “Wenn es Fideikommißeigenschaft erkangt, besteht an EkhialtYZg der Vekschuloung6grenze kein Interesse mehr. Ferner kann 11 schau? der VerschuldungSJrenze gewiklio,t werden, wenn der EigY 1711113 aue- bkaÖtenSwertSn Gründen beabsicbtkgt, die im § ] des (EGLI dftgck forderten Vorausseßun en zu beseitigen, wenn er z.B. das run du anz oder teilweise zu ?ndustrieÜen oder baulichen Zwecken zu verXen en “Zkübficbkkgt- Auch wird die Genehmigurxq zu erteilen sein, wenn MUZ stücke abvxräußert werden, die im Verhaltnise zur Gesamtbejt dtex ms der Verschuldungsgrenzx belästeften GäutJdstxYx xxFsLYYaYJZ-KZMZS UM etin * erte und m ange n . ' von dger AFYinYderse ungsbebörde bzw). von der Landschaft (Rjtter- schaft) etWa erteilte Un?chäsilichÉeittss§e1Fnis, FIJI YZULÉQYYFYWYLYF an e",üreneung [“UYYLFYt [ZilxbÉerxehmigung ist in diesem Faae dahin zuÄrÉZkHen, daß in die Abschreibung der abverc1i1üßie1éte12i Yarzellen ohne u er- tk uldun ; renze gew g r .
MUZ)! F;; IFF) der .??!Jditanstalt auSzusteÜenden Bescheiniaunigein (§§ 2, 5) sowie die von dem Kommiffar ausiustandkä [IZKF "G- LUULen und Genehmigungen find in der Form des r e . .
a. G. B. D. zu erteilen.
“ des elben Geseßes bax Ferneruder Justjz- MinnyrAliYuCkziYechhrsnen mit dem Munster f_ur Landwxrt- Wuff, Domänen und Forsten ynterm 22. Aprtl 1908 eme allgemeine Verfügung erlassen, dre nachstehende Bestimmungen
enthält: * 1. Allgemeine Vorschriften.
§ 1.
' der Verschuldungögrenze bei einem Grund- siückeWZxankxchmFaYÖ dasd (thersbUwÉFMHaZaYeZWBYLYegSF Grundbuchs und der run (: en o _ [) di i § 1 ' ' 1" dl en Kreditanstalt zu prufen, o e m FIZTXZFS ZZRYY rfordernisse dex Eintragung vorliegen?.) 1
Erfoldcrlicbenfalls ist dem Eigentumer die Beibringung er 111 § ?- Abs- 2 des Geseßes bezeichneten Bescheinigung aufzugeben.
§ 2. ten 1 dsr Verschuldungsgrenze erfolgt in den Spal _ Zs ZDÉYréIZirtTZUFbteFUTJ dSZZeséÉYnFYFYanugFJ19316. Yiretexxst. e'Iscbuldungsgrenze na em . it a rkcbtlicb zu vermerken. MRZ??? iQZYYZ-LYZÉ nis?h die zuständige Kreditanstalt zu be-
"Wriäotkgen. §_ 3 i ta un der Versehuldungöarenze die Ein- traguYirdekthÖHthbék,n ??unFchlkxt 92T: JetTitthseYYx oszeetrn YT: beständßgen oder für eine be mm e er ?) eines Widerspruchs trage nach besjimmten (festen) Geldrente olers Rechtes der vor- oder einer Vormerkung zur Sicherung ene t ck d m 3 t, so hat das Grundbuchanz na 8 FZYKTKLSAÉFIFJZ und der Grundakten ju prufen, (i)?) dk: beantragte Belastung nach der im § 6 des Geseßes vorgesckpßetenen BMW“! da““"ige tTZketlfaÖZlädeg "TYYÉMMÉZ"AGUZYZHTFYZZI " e , we e na „ xkßisrxetetsraFFLiÉZFYckch ßGeLeßLuY fur die Beleihung des Grund- stÜ 3 mit Mündelgeld ma ge en . d i erun shypothxk im Wege er Wird die Eintragung cinerGFdF-rdeana beantragt so ist auch
* n einer
ZXR???thkerilelnÉiFtchxegang nicht nach [JHJJ 2 des Éeseßes ohne ' ' n s renze zu .
NUckZHéltt axlxxrdißineeristYYtrxgeJdT Belastung die Verschuldung5grenze
nicht, so ist dies in der Eintragung zu bemerken.
4. ! de§ren Ziréxgßng Zealnxxagt YFZ, §d15e “it die ulä ge er ea ung 9155155515913. T... «.F.. .. . . A... ., . ...... vorg'ese,benen Bescheinigung der zuständigen Kreditgnstalt zu prufen. Im Falle des § 5 Abs. 4 des (Hefe es fink; in dem ErsuchenGan die Kreditanstalt die Größe, der Grundfeuerremertrag und der e- bäudesteuernußungsweZ ?eZ G;)undthTchrgsexZérk; er???? 13th? Hm?) 153 F:?- r : er r e . LÜYTJIFZFLYTTFTYNnegebsexn. Ein Vorschu ist von dem Antrag-
. “ 1 des ese es). steÜc-r nicht zu erfordern (Abs 5 Feliks? in der EinYragung anzugeben,
Ist die Belastung zulässig, _ ß- lb des fur die Verfäzuldungsgreme ma YYYnddianY-YLI liiejxtjxrbßon zlffermäßiger Bezeichnung des Betrags ist abzusehen. _ - teilweise ' ' [ tun uber die Verschuldungsgrenze bknauLSberF; dk; iFethsn Agntragfteller gegebenenfalls nacEI)l §ß18 der Grund uchosrdnung eine Frist zur Beschränkung des 11 .ags zu
bLstimmen, *§A55s 1 bezeichneten Art unter Ueber- ÖreiFZZ F?r*RÉértsIZdeYgéngnzeGéinthrJQlY "FTF dx? 1ka ZZ AFFAIR HFM?"LOYFWZUZYYÉFZUQUngTETiZFtYYeYYn Fx: «€ WU" IIbYtJßeFGZYMMZ.ZZ.?xxßxxsxkfxégxkééxxiW an déxkesinnLrYsguYzFngYtbL-Z Rec1§ltß bestimmten Stelle der zweiten oder ÖFMZethÉiilnutWßung ist der Kommiffar sowie die zuständige Kreditanstalt zu benachrichtkgsw
Auf die Löschung der Vsrschuldéngscxrenze finden die Vorschriften
- 1, b, 3 entsprechende Anwendung. des §DJS YxäszniJSIryfolgtyxnsden Spalten 7, 8 der zweiTtéensbeFunY. Gleichzeitig ist der Vermerk über die Eintragung der er u ng grenze in der Aufschrift rot zu unterstretchen.
§ 7“ di Zwangs- der Eintra ung der Verschuldungsgrenze e versteYYZnßaFes Grundstüst angeordnet, so_soll dle Yxstthnkng dT? Verstelgerungstermins auch eine Angabe uber die m r gntbalten VerschuldungSZrenze und den diese bestimmenden Höchstbetrag e icht d e- Zur Feststellung des Höchstbetrags hat das VoUstreckungSger sebene zuständige Kreditanftach um die im § 8 Nr. 3 des Geseßes vorge er u en. _
MWM xthiemVersfcbuldungsgrenze? von der Zwan'gsverftetgerung" UZ- berübrt, so hat das VoUstreckungSgericht den fie bestimmenden Hoch - betrag bei dem im § 130 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vorgeschriebenen Ersuchen dem Grundbuch- amte mitzuteilen. Bei der Eintragung der Sieberxxngsbypothcken fur die Forderung gegen den Ersteher soll, soweit sie nicht zu Gunßen der im § 10 Nr. 1 bis 4 desselben Geseßes bezeichneten Ansprucbe erfolgt, im Grundbuch auoh erficbxlicb gemacht werden, inwieweit die Hypothek die Verfcbuldungßgrenxe uberfchreitet.
“11. Besondere Vorschriften.
§ 8.
d die Verordnung vom 23. März 1908 besiixnmten GeliJsteelxtitete UFcebs Gefäßes vom 20. August 1906 find fur die Prüfung, ob ein Grundstü von der Ostpreußisaben Landschaft belieben werden darf, die in der Anlage wiedergegebenen Bestimmungen maß- gebend. -
t be äbi te Beamte der Ofipreußifckpen Landschaft (vgl.Z§u?49§YtZYßes)ffinY die bei deren Generallandscbaftsdirektion
Gilt für die Belastung,
angestellten Syndizi.
Anlage, - „
Von der Osipreu iscben Landschaft dürfen belieben werden:
a. aUe im Lands aftsbezirke belegenen Landgüter, einschließlich der Königlichen Domänen und Foxsjen, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wett mindestkns 1500 „16. beträgt und fie fich außerdem ohne Rück- sicht auf Nebenverdienst des Befißers zu einer selbständigen Acker- wirtscbaft eignen; ,
l). (Grundstücke, welche in einer städtischxn Feldmark liegen und fich zu einer selösländigen Nabrungssjelle durch Bodenbenußung eignen, sofern ihr landschaftlich ermittektcr Werx mindestens 1500 .,;- beträgt;
0. städtischeLändereien, wekche mit landlichen zu einer selbständigen Gutswittscbaft vereinigt find, insofern dsr landschaftlich ermittelte Wert des Gesamtgußs mindcséens 1500 “16 b:trägt.
Wiesengrundstücke, die nach dxm Verzeichnisse der Niederungs- güter zur Niederung geköxen, dürfen auch ohne Gebäude und Indentar
i 5 werden. beleÄjxndcrungen der Grundsäße über die Belsibungsfäbigkeit können
nur durch eine Aenderung der Sayung der Landschaft erfolgen. Die Saßungsänderungen werden in den Amxsblättern der Regierungen zu Königsbkrg 1. Pr., Gumbinnen, Allenstem und Marienwerder bekannt
gemacht.
Während des Viertel'ahrs vom 1. Janugr h_is 31. März 1908 haben 5919 Schifse (gegen 5546 Sch1ffe tn demselben Vierteljahr 1907) mit einem Nettoraumgehalt von 1 169 743 Negistertons (1907: 1073 012 Registerwns) den Kaisex W1lhelm-Kanal benußt und, yach Abzug des auf dxe Kanalabgabe in Anrechnunq zu brmgenden Elhlotsgeldes, an Gebühren 598027 „xz (1907: 541 821 «) entmchtex. Davon entfielen auf den Monat März 1908: 2607 Schtffe (1907: 2528 Schiffe) von 449 307 Registertons (1907: 416 383 Regtster- tons) und 232 830 «16 (1907: 212046 „FH) Gebubrey.
Jm Rechnungs'ahr 1907 haben 34998 Sch1ffe(gegen 33158 Schiffe im echnungßjahr 1906) mat emem Yello- raumgehalt von 6423 441 Registertons (1906: 5963120 Re- gistertons) den Kanal benußt und nach Abzug des Elblots-
- geldes an Gebühren 3109 595 4/17- (1906: 2871699 e/FH) ent-
richtet.
Bayern. ,
Der Staatssekretär des ReichssehaßathßSydow, der am Sonnabend in München eingetroffen" m_ar, )|, „W. T. B.“ zu- folge, vorgestern von Setner Konxgltchen Hohett dem Prinz-Regenten Luitpold in Audtenz empfangen worden.
Sachsen. , Seine Majestät der König inedrtck) August empfing, „W. T. B.“ zufolge, gestern mtttag im Refidenz: schlosse zu Dresden den Staatssekretär des Reichsschaßaryts Sydow und im Anschluß dararx m Gegenwart Ihrer Konrg- lichen Hoheit der Prinzessin Mathilde den Statthaltxr in Elsaß-“Lothringen Grafen von Wedel nebst Gemahlm m Audienz.
Großbritannien und Irland.
Getern ük) fand in der Westminster-Abtei zu Lonyon ein Gexächtf§isgottesdienst fur den verstorbenen Premxer- minister Campbell-Bannerman statt, dem, „W._T. B.“ zufolge, der Prinz von Waxes m Vertretung des Komgs", aÜe Minister, die leitevden Polittker beider Pgrteten, ,der franzofische 'MinisjerpräsidentClemenceau und das dmlonxattsche Korps bet- wokxnten. Der BoischaftSrat von Stumm legte xn Vertretung des Deutschen Kaisers einen gryßen Kranz 'zu Fußen des Sarges nieder. Nach dem Gotteßdzenst begab :ck das Trauergefolge nach der Easton Station. L_)te Leiche CampbeU-Bannermans wird nach Schottland übergefuhrt, um dort bestattet zu werden.
- Das Unterhaus versammelte; fich ge_stern_ nach den Osterferien wieder und wurde nach emer (Gedachthrede _des Premierministers Asquitl) für den yerstorbenen Premrex- minister Campbell-Bannerman zum Zeichen der Trauer bts heute vertagt.
Amerika.
er rätdent Roosevelt hat eitxe neue Botschaft an dén KYnxreß gerichtet, in der er tvteder auf eme Geseß: ebung zur Vermehrung der VoUmacbten der Bundesregwrung Zringt, und die, lautMeldung des„W. T. B.“, unter anderem
unkte „ent ält:
fOlngYch-Kg des zZisÖeUstaatlichen Handelsverkehrs der gro en Korporationen, Prüfung des Tarif9_durch eine Parlamentskomtxtis on und Regierungsexverten, um die fur eine Tarifrevifion im, nachsten Herbst nötigen Informationen zu fichern, Schaffung zeitweiliger finanzieller Maßregeln xm: Vorbeugung einer chfis im näxhsten Jahre und endlich Einseßung einer KommüfiZn von Sachvxrstandiqen zur gründlichen Prüfung der Finanzfrage in Amerika und_ im Au'slande.
Der Hauptteil der Botschaft bcbanYelt dte Beztehungex zwischen Kapital und Arbeit. Der Prgstdent verurtetlt dre Demago en, die aß dem Reichtum predigen), _br_and"markt aher auch in en stärkten Ausdrücken ]ene Multtmrlltonare, die zhr Vergnügen in einem geschmacklosen LuZus sehen _und thr LebenSwerk in einer Anbaufung von Macht und m deren Gebrauch in der schmußigsten Form. _
- Jm Senat ist gestern der Masrktnegeseßetxtwurf,
' “mem Er än un santrag verxzetz war, mex neue Yxhchksckxiffe u bgefchJffeZ, in Ueberemsttmmung m1t dem Wunsche des räsxdenten Roosevel; nockgmals zur Beratung gestellt worden. Der Entwurf ist„ nne das „W. T. B.“ meldet, abermals mit 50 gegen 23 Sttmmen UÜJZLÜW worden.
- Unter dem Vorsiß des Präfipenten' "m_z hax das mexikanisch e Ministerium gestern eme_zwe1stuydtge Stßung abgehalten, in der die Guatemala-Krrsis erortert wurde.
Asien.
11 den Or anisator der Räubereien an de_r _rus_fisch- persjsYYc Grenze than:M*ahmed-Kuli und die raube- xische Nomadenbevölferung tft, „W. T. B.“_ zufolge, von Tiflis eine Strafexpedttiorz abgegangen, d1e_ aus dem 2, und 4. Schüßenbataillon, zth Schneüfeuergeschußen der (Ge- birgsartillerie und einer Sotme Kosaken besteht. , -
Aus Urmia wird vom 22. d. M. ,gemcldet, daß Em- "lle von Kurden nun auch im Be1rke von Salmas be- fa en haben und mit jedem Tage zun men. In der leßten goUFhe wurden acht Dörfer geplündert,. wohet funf Personen WLt t und viele verwundet wurden. Dte.W1ederl)erstellung der get?) e a Henlinie Urmia-Salmas wurde pure!) Kurpen verettelt. Te egr p Kurden find ferner in den sztrk Dola emgedrungnen. FW" 'nem Dorfe ist die ganze Bevolkerurxg untßr Zuruck- [ us el ihrer gesamten Lahe entflohen. Em zwettes Dorf assudng exstört wobei a T_zehn Mxnschen erschlagen_wurden. IxreieneYt andére" Dorfe, m dem dre Kurden auf Widerstand
st1eßen„wurde em Tejl der Bevölkerung getötet und ein anderer tst in einer Moschee, die von den Kurden in Brand esteckt wurde, umgekommen oder gefangen enommen worden. Einige Dörfer wexrden yon den Kurden be agert.
_ DLL ch1nefische Regierung hat, nach einer Mel- dyng des „Reuterschen Buxeaus“, formelLen Protest gegen dte Ausdehnung chr japanischen Verwaltung auf das Chtentao-Terrttorium zwischen Korea und China erhoben, _da dessexn Zugehörigkeit u Korea von China be- ftxttten rmrd. China erklärt, daß apan diese Ausdehnun se_mer Verwaltung in aUex Stille vorgenommen und dadur dte Stellung des Marqms Ito verstarkt habe, der dort drei ständtge Vertreter etngeseßt hat. *
Afrika.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ versuchten vor- g_estem1n Fez fanatisch erreßte Volkshaufen, welche dre S_traßen durchzogen, du: aus ändiscben Postämter zu zerstoren. Das de_utsche und das englische Postamt waren qeschloxsen, sodaß dte Menge nur die außen an ebrachten
rtefkasten' zßrtrumznern konnte. Auf der franzöfißchen Post wurde alles m Stycke geschlagen. Ein Briefträger und ein Soldat de? franz_os1schen Konsulats wurden mit dem Tode be- prohx. Dce Behorden" sprachen auf dem französischen Konsulut thr tiefes Bedauern uber das Geschehene aus und verhafteten die Schuldigen.
Parlamentarische Nachrichten.
Die heutige 144. Sißung des Reichstags wurde von dem Präsidenten Grafen Udo zu Stolberg-Wernigerode mlt deyMitteilun von very am 15, April erfolgten Tode des Abg. Ztndler (d ons.) eroffnet, Das Haus e rte das An- denken an den Verstorbenen in der üblichen Wei e.
_Azxf der TageSordnung standen 62 Berichte der Pettttonskoxnmi fiorz. Auf Vorschlag des Prästdenten wurden diejenigen Petitionen vokab erledigt, zu welchen keine Wortmeldungep vorlagen.
Die Pentxon, betreffend Einschränkung der Einfuhr und dxs Ha_ndels mit Alkohol in den afrikanischen Koloyten, ubcrwies das Haus dem Reichskanzler als Matertal. _
Die Petittonen, betreffend Abänderunq des Mün : geseßeß, werden auß Antrag des Abg. Bassermann (UK.) m Verbmdung rxtit er zWeiten Beratung der Novelle zum Münz eseße erled1gt werden.
ls Material überwiesen wurden die Petitionen, betreffend reichJgeÉeYl'iche Regelung des Apothekenwesens.
Dry etttwnen, betreffend Stempelabgabe auf Er- laubntskarten_ für Kraftfahrzeuge, sollen auf Antrag Bassermann m Veletndung mtt der ersten Lesung des neuen, dem ause _ ]ungst zugegangenen Gesetzentwurfs, betreffend die utomobtle, beraten werden.
(Schluß des Blattes.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung,
Die seit Donnerstag im Bürgersaal des Rathauses geführten EinigungSVerbandlungen für das deutsche Baugewerbe haben, wie hiesige Blätter melden, gestern abend “ihr Ende erreicht. Um ?ck Uhr verkündete der Vorfisende, MagistratSrat von S ckulz, folgenden, von den drei Unparteilscben einstimmig beschlossenen Schiedsspruch: ,1) 'In keinem Lohngebiet darf irgend eine Ver- schlechterung der Lobnbedmgungen eintreten. 2) In den Lohngebieten, wo zwischen den Parteien Lohnerhöhungen für die Vertragsdauer vereinbärt find, find diese aufrecht zu erhalten. 3) In Lobn- gebieten, wo von der zuständigen Arbeitgeberorganisation anläßlich der, gegenwärtiger! Bewegung im Baugewerbe Lohnerhöhungen schktftlich oder mundlich angxboten wurden, find diese Erhöhungen ohne Einschränkung durcbzufubren. 4) In Lohngebieten. wo nach dem 1. Avril keinerlei Lohnerhöhung vorgenommen und auch nicht zum 1. April 1909 vorgesehen ist, ist mit dem 1. April 1909 der Stundenlohn um 1 „z zu erhöhen. 5) Für _ jeden Be- zirk, jedes Lohngebiet und erfordnlichenfalls für jeden Ort wird ein Schied§gericht,unter dem Vorfiß eines Unparteiischen durch die ;uständigen Organisationen eingese t, das über die außer der Lohn- rage bestehenden Streitigkeiten bs zum 16. Mai endgülti ent- cheidext muß. Die arteien haben bis Montag, den 4. Ma , dem Kollegium der Unparte ischex in Berlin (Gewerbegeriebt) die Annahme oder Ablehnung des Sch1edssptuchs anzuzeigen.“ Dr. Prenner- München verlas hierauf eine eingehende Begründung des Schieds- spruchs und schloß mit der Mahnung an die Parteien, im Interesse des gewerblichen Friedens für die Annahme des Schiedsspruchs zu wirken, dann werde man 1910 dem Ziel des Reichsvertrages nabe ge- kommen sein. *- Der Verband der baugewerblichen Hilfs- arbeiter Deuschlands, weigverein Gro -Berlin, hat, der „Yoff. Ztg.“ zufolge, hesch offen, mit dem Ver and der Bau- geschafte einetz neuen Tarifvertrag für die Zeit vom 1. April 1908 bis zum 31. Marz 1910abzusch1ießen gemäß den bei den Einigungs- verbandlungen im Burgersaal des Rathauses getroffenen Ver- einbananJ'O 't b B li s b 5 fl
e r_et ge er er 11 aen :) ende Anordn " den 1. Ma: erlaffen: 1) Das Plakat mitgder Verwamunxxtzncknfkkex Teilnahme an der Maifeier tst an sichtbarer Stelle außzu- baxgen und der Aushang isi zu kontrollieren. 2) Die Arbeiter find spateftens am 30. April auf die Folgen der Maifeier aufmerksam zu machen und auf das Plakat hinzuweisen. 3) Maifeiernde gelten ohne weiteres als entlassen und dürfen vor dem 6. Mai nicht wieder eingesteat werden. 4) Entschuldigunaen gelten nur, wenn ein ärztliches Att_est vorgele t wird, aus dem hervorgeb daß der Ar- beiter a_m 1. Mat hausqun und arbeitSunfäbig war. 5 Maifeiernde find spatesteng am 2. Mar bei dcr Krankenkaffe abzumelden. 6) Lohn- zablungen fur die Maifeiernden find nicht am 2. Mai sondern am 9. Mai vorzunehmen, 7 Akkordarbeitet, die sich am MiUWÖ- den 6. Mai, ni t zur Fortseßun ihrer Arbeit einfinden u_nd _nicht wiedereingesteut werden, ha!?en nur dann Anspruch auf ruckstandigen Lohn, wenn nach Fertigstellung des Akkordes eig Ueberschuß verbleibt. 8) Einstellungen von neuen Arbeitern durfen vor Montag, den 11. Mal, nicht vor enommen werden. 9) Die Fabrikordnung ist von neuem zu unterscbre ben.
Sch lt)! HZnnovbeirlffind gestexxn,b Fieit'LiL'tZQ Y'tmeldet, die
umaerge enweenonreönen uSn . (Vsl-Wsikk-iNLdi BY i l g s a d getreten
e'n e vx g n ener von etwa 500 Vrauereiarbeitcr der versch1edenen Gruppen besuchten Versammlung, der .Lpz. ]Ztgx zufolge, vom Gauleiter berichtet wurde, haben die weiteren Tarif- verbandlungen zur Einiguns eführt. Zwischen den Vertretern der „Arbeiterschaft und des rauereibestßervereins ist ein Tarif verxmbart worden, der 5 Jahre Geltung haben soll. Die Ver- sammlung war mit dem Tarif zwar nicht aÜentbalben einver- standen, beschloß aber doch aus Zweckmäßigkeithründen, ibm zuzu- stimmen, und beauftragte dke„Tarifkommisfion mit dem endgültigen Abschluß des Tarifvertrages unt dem Brauereiverein. (Vgl. Nr. 78 d. Bl.) - Eine ftarkbesuchte Versammlung der Leipzig er Schub-