8) Zuschlag9erteilung.
, 1) Die niedrigste Geldforderung allein darf für die Entscbeidung "uber den Zuschlag nicht den Ausschlag geben.
2) Dkk Zuschlag darf nur auf ein in jed_er Bejiebun an- nehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausfuhrung der betre enden Arbeit oder Lieferung gewährleistendes Gebox erteilt werden. _
3)'Es find nur solche Bewerber zu beruckfiJotigen, we_lche fur die
- bedingungßmäßige Ausführung sowie fur die Erfullung ihrer
Verpflichtungen gegenüber ihren Handwerkern und Arbeitern die er- forderlich: Sicherheit bieten. Bewerber, von denen der ausschreibenden Behörde bekannt ist, daß fie ihren Beitragspfticbtm bei der Kranken-, UnfaÜ- und Invalidenversicherung mcht nachzukommen pUegen, sind aus e lo en. _
JF, Zn geeigneten Fällen find die zustandigen Interessenten- vertretungen (Handwerks-, Handels- oder Landwirtschaftskammern) um Auskunft über diesLÉistungsfäbigkeit nicht hinreichend bekannter
nternebmer zu er 11 en. ,
5 u e lo en von der Berücksicbttgung sind so! e Angebote:
) sé Eise Kn sTze: Anisschreiksungäxu Grunde gelegten lZedingungen der toben n ten pre en; _
b. Jie nécb den vo?! den Bewerberrx eingereichten Proben fur den vorliegenden Zweck nicbt geeignet _sind;
c:. die eine in offenbarem Mißverbaltnis zu derLeistun oder Lieferung stehende Preisfordexung enthalten; sodaß na dem geforderten Pretiste an Jm?) kfm: fich eine tuchtige Aus- ü run ni terware wer en mm.
6) Nfurh ausgnaszweise darf in dem leßteren FaUe zu c:) dex Zuschlag erteilt werden, sofern der Bewerber _als in_verl "TZ b U?)
Listungsfäbig bekannt ist und außreicbende Grunde fur die f LÖ ? des auSnahmsweise niedrigen Gebotes bekgebracbt find oder Fut d?“
Men beigebracht werden. Inwieweit Formfehler der Ange o e [ehe Jusstbließung n;?[ttzur Folge haben sollen, bestimmt die Stelle, we :
en u la er e . .
ZDWDL Bedürfuiffe an landwirtschaftlicben Erzeugni en find, soweit dies obne Schädigung fiskalische); oder anderer allgezne l1,1er Interessen und ohne grundsäßlicbe Ausschließung des Handels ausfubr ar ist, tunlichst unmittelbar von den Produzenten zu erwerben. is
8) Bei der Vergebung von Bauten find im Falle _aleicher Pr?) - stellung die am Ort der Ausführung _oder in dessen Nabe wobnéxifen iGewerbetreibendenbvorzungYeise zu berucksichtigen, wenn fie die Ar en
i etrie e aus ü ren.
m ?&ri:ng von mehreren andwerkern„gleichwertiae Angebote vor, so find bei der Zuschlagöerte lung diejemaen Bewerber _vorzugsweisZ zu berückfichtigen, die berechtigt find, den Meisteztitel zu fuhren (§ 13 GEWO. und Art. 8 des Fles'SbektZFZFie Abanderung der Gew.-O. Vom 26. uli 1897, R.-G.- . . .
10) Hm übrigen ist bei öffentlichen Ausschreibungen der Zuschlag demjenigen Bewerber zu erteilen, dessen Angebot untertBe- kückfichtigung aller Umstände als das annehmbarste zu erachten if .
11) Bei engeren Ausschreibungen hat unter sonst gleich- Wertigen Angeboten die Vergebung an den Mindestfordernden zu xr- olgen. Sind auSnabmsweise den Bewerbern die nßberen Vorschlage n betreff der einzelnen Anlagen und Einrichtungen uberlaffen ryorden, so ist der Zuschla auf dasjenige Angebot zu erteilen, d(xs fur den gegebenen Fall as das geek netste und zugleich in Abwagung aUer Umstände als das preiswürdig e erscheint.
12) Ist keines der hiernach bei öffentlicbxn und engeren Aus- schreibungen in Betracht kommenden Angebote für annehmbar zu er- achten, so ist die Aufhebung des Verfahrens und weitere Anweisung erforderlichuob seine Wiederholung oder welches andere Verfahren
eten o . eintere xGründe für die Aufhebung eines Verdingungsverfabrens find schriftlich in den Akten nkederxulegen.
111. Abschluß förmliche: Verträge.
1) Form der Verträge.
1) Ueber den durch die Erteilung des Zuschlags zustande gekom- menen Vertrag R der Regel nach eine schriftliche Urkunde zu errichten.
2) Hiervon kann abgesehen werden:
a. bei (Gegenständen bis zum Wert von 3000.76 einschließlich;
1). bei Zug um Zug bewirkten Leistungen;
0. bei einfachen Vertragswerbältniffen, über die ein alle MZWiWkBéingungm enthaltener Brief- oder Telegramm- we e or eg
3) Wird in solehen Fällen von der Aufstellung einer schriftlichen Urkunde Abstand genommen. so ist in anderer geeigneter Weise - z. B. durch Vesielbettel, schriftliche, gegenseitig _anerkannte Aufzeich- nungen -- für die icherung der Beweisführung uber den wesentlichen Inhalt des Uebereinkommens Vorsorge zu treffen,
2) Fassung der Verträge.
1) Die Faffung der Vertragsbedingungen muß knapp, aber be- stimmt und deutlich sein.
2) Den Verträgen find die allgemeinen Vertragsbedin- ungen für die Ausführung von Garnisonbauten - Bei- ge 33 - zu Grunde zu legen.
3) Die all emein_en Bedingungen, welche zur Bestimmung des gegenseitigen ReZisverbaltniffes bei allen Leistungen für Garnison- bauten in Frage kommen, find don den besonderen Bedingungen zu [tlremkxm welche nur für einzelne Verträge oder nur für den einzelnen
a qe en. F Die allgemeinen Bedxngungen dürfey ohne Genehmigung des Kriegsministeriums nicbt abgeandert werden. _
4) Für die einzelnen Gruppen von haufiger vorkommenden Leistungen find einheitliche Vertragsbedingungen festzustellen.
5) In dem Vertra e müssen außer der Bezeichnung der vertrag- schließenden Parteien d e besonderen, der Verdingung zu Grunde ge- legten Bedingungen enthalten sein, , ebenso die Angabe, ob dem Ver- tragsschluss ein öffentliches oder em enaeres Ausschreibungsverfabren vorangegangen ist oder nicbt, und Zutreffendenfalls, daß der gewählte Unternehmer in einem solchen Verfahren Mindesifordernder ge- blieben isi.
tra g lu geschieht seitens des beauftragten Beamten NameYS Fee:! ZYRKZFEZMÜ- Fiskus vertretenxen Behörde.
7) Für den Vertragsschkuß ommen namentltcb in Betracht: .
3, der (Hegenftand der Verdingung unter Bezeichnung der Bezugsquelle, faüs eine derartige Angabe auSnabmsweise
b. FTÉ'W :st'der VerJÜKUZJb und die Kaffe, durch welche die ahlungen zu erfolgen (: en;
. die Vollendun s rist und die etwaigen Teilfriséen sowie
€ „ Angaben, von weßcbxm Zeit),)?nkt ab die auf bestimmteZeit- dauer bemessenen ri Een lau en;
(1. Die Höhe einer ?twsaigen VersäYmnisftkafe sowie die Vorau9seßungen, unter denen fie faÜkJ WLW t
o. die Höhe einer etwa zu bestellenden Sicherhei_f "" kk aenauer Bezeichnung derjenigen Verbindlichkeiten- fur deren Erfüllung diese haftenfol], sowie derjenigen Voxausseßungen, unter denen die Rückßabe zu erfolgen hat;
i'. das Nähere in betreß der Abnahme der Leistungen sowie der Dauer und des [] mfanxxes der von dem Unternehmer zu leistenden Gewähr ( aftpfl Öl);
x. aUe diejenigen F ef setzungen, die fich gar nicht oder nicht vollständig aus den der Verdingung zu Grunde ge- legten Bedingungen ergeben, sondern aus dem Angebot zu ergänzen find oder auf etwczigen gachträgljchen Vereinbarungen beruhen. Solche nachtraqlichen Vereinbarungen sind nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig, wenn diese den Zuschlag erteilt oder die Bedingungen genehmigt hat;
b. die ezeicbnung der Aufsichtsbehörde, welche nach den all-
geFZUiednt Veüragsbedkngungen Streitigkeiten en : e ; .
j. die technischen Vorschriften wegen der Be a e der Baustoffe. der Art der Ausführung und dxédsafbxejibezixk beachtenden Geßebtspunkte, soweit diese fick) nicht bereits aus den Anschlagen und Zeichnungen ergeben.
über
'8) Wo es die stempelrethtliäöen Vorschriften erfordern, ist in dem Vertrage zum Ausdruck zu bringen, in welchem Umfange der Unter- nehmer von ihm selbst im Inlande erjezxgte Mengen von Sachen oder Waren lie ert, und bei WerkvertraFen uber nicbt bewegliche Gegenstände ni t nur der Gesamtpreis, ondern auch der Wert der Baustoffe in demjenigen Zustande, in welchem fie mit dem Grund und Boden in dauernde Verbindung gebracht werden sollxn. Am Kopf der Verträge müffen die vorgeschriebenen Vermerke uber Be- rechnung und Verrvendung der Stempel einschließlich derjenigen für die Nebenausfertigungen ?emacht werden.
9) Verdingungöanseb äge, Zeichnungen, allgemeine und besondere Bedingungen sind durch Anbeften mit Schnur und Siegel xu Bestand- teilen des Vertrages zu machen. Umfangreichere Zeichnungen find als Anlagen kose beizufügen und als solche beiderseits anzuerkennen.
10) Durchstreithungen, Radierungen, Einschaltungen find in den Vertrangkunden zu vermeiden. Werden Berichtigungen erforderlich, so sind fie am Rande durch die Unterschrift beider Teile anzuerkennen.
11) Die Seiten der VertragSurkunden find mit fortlaufenden
Zahlen zu bezeichnen, 17. Inhalt und Ausführung der Verträge.
Die Verbindlichkeiten. die den Unternehmern auferlegt werden, dürfen das enige Maß nicht übersteigen, welches Privatpersonen fick: in ähnlichen ällen auSzubedingen fteaen. In den Verträgen md nicht nur die Pflichten, sondern an die ihnen entspreehenden echte der Unternehmer zu verzeichnen.
Im einzelnen.
1) Zahlung.
1Z Die Zahlungen sind unter tunlichster Berücksichtigung der Berke rsfitte aufs äußerste zu beschleunigen. _
2) Die Abnahme hat deshalb alsbald nach Ferttgstellung oder Ablieferung der Leistung zu erfolgen.
3) Verzögert sich die Zahlung infoxkge der notwendigen gena_uen Feststellung des Geleisteten, oder erstre t sich die Ausfuhrung uber einen längeren Zeitraum, so sind Abschlagßxablungen bis zu dem- jenigen Betrage zu leisten. den der abnehmende Beamte nach pflicht- mäßigem Ermessen xu vertreten vermag. _
4) Wird dem Unternehmer von der Verwaltung eine _Frist fur die Einreitbung der Schlußrechnung ese t, so hat die Prufung und
eststellung der richti befundenen S lu rechnung innerhalb einer an- chließenden Felchen rist zu erfolgen.
5) Auf ntrZI der Unternehmer find Zahlungen an fie durch Vermittlung der eichsbank zu leisten.
2) Sicherheitsleistung-
1) Die Zulaffunxz zu dem Ausschreibungsverfabren ist von einer vorgängigen icherbe tsleistung nicbt abbängi zu machen; dagegen kann in den hierzu geeigneten Fällen vor der rteilung des Zuschlages die ungesäumte Sicherheüsleistung verlangt werden.
2) Die Sicherheit kann nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde durch Bürgen oder durcb Pfänder gestellt werden. Bürgen find nur da zuzulassen, wo diese Sicherheitsstellung im sonstigen Verkehr üblich ist, Ötzi?) wenn deren Bürgschaft zweifellos aukreicht, um vor Verlusten u ern. 1 3) Bei Vemeffung der Höhe der Sicherheit und bei der Be- stimmung darüber, ob fie auch während der Gewährleistungßzeit ganz oder teilweise einbehalten wird, ist über dasjenige Maß nicht hinaus- xu eben, welches geboten ist, um die Verwaltung Voraussichtlich vor S aden zu bewahren.
4) Der Regel nach ist die Sicherheit nicht höher als auf 5 vom Hundert der Vertra ssumme zu bemeffen. '
5) Wenn die ertragssumme 10000 .“ nkchi übersteigt, oder wenn die zu binterlegendeSicberbeit den Betrag von 500 „75 nicht erreichen würde, ist auf Sicherheitsleistung in den Fällen zu ver- ?)ic'kzten,t 1i_,:1wdk:ne:1 die Unternehmer als leistungsfähig und zuverlässig
e ann n .
6) Sickperbeiten bis zu 1000 «76 können duréh Einbehaltung von den Absäongablungen eingezo en Werden.
7) Zur Hinterlegung von parkaffenbücbern als Sicherheit dürfen nicht nur Abrechnungsbüchervon sol en östntlicben SparkaFen, die behördlich ur Anlegung von Münde geld ür _geeignet erkl rt nd, sondern auszbrek-bnungsbücber von anderen öf'entliahen und P vat- fparkaffen, anken, Kreditgeno enschaften und sonstk en privaten An- stalten angenommen werden. ei der Sicherbektsbes eÜung durch Ab- rechnungsbücher der [eßtbgedacbten Art ist jedoch zugleich der Nachweis zu erbringen, daß die etreffenden Anstalten nach ihren finanziellen berfleZ-gen und organisatorisehen Einrichtungen ausreichende Sicher-
: e en. ,
8) Der Bürge hat einen Bürgscbein nach dem Muster der An- lage 1 auskustellen.
9) Der Unternehmer, der in das Reichs- oder Staatsschuldbuch eingetragene Forderungen, Depotscheine der Reichsbank oder König- lichen Seebandluna (Preußischen Staatsbank) oder aber Sxarkaffen- oder Abrechnungsbücher zum Pfunde bestellt, hat eine Verp ändungs- urkunde auszusteUen. Diese soll bei Forderungen, die in das Reich- schuldbuch oder in das preußische Staatsschuldbucb eingetragen find, den Wortlaut der Anlage 2, bei Verpfändung von Depotschelnen der Reichsbank oder der Königlichen Seebandlung (Preußis en Staats- kaer) “Hd [)!"th Spatkassen- oder Abrechnungsbüchern den ortlaut der
a age (: n.
10) Der Verpfänder von Depotscbeinen der Reichsbank oder “der Königlichen Seebandlung (Preußischen Staatsbank) hat außerdem eine Erkläxung nach Anlage 4 in doppelter Ausfertigung beizubringen. Die Erklarungen find, nachdem unter die erste Ausfertigung das darunter stehende Ersuchen gesetzt ist, an die Reichsbank oder die See- bandlung xu senden, welche die zweite Ausfertigung mit der ent- sprechenden Erklärung zurückfendet. “
11) Die Bestimmungen unter 9 und 10 finden entsprechende Anwendung auf die von_der Preußischen Zentralgenoffenscbaftskaffe auSgefteUten Depotscbeine uber verpfandungsfabige Papiere sowie ihre Akjeyte, die zur Sicherung fiskalischer Forderungen aus Verträgen usw. ebenfalls zuzulassen find.
12) Bei Verpfändung von Sparkaffen- und ähnlichen Guthaben hat der Verpfänder nachzuweisen, daß er dem Drittschuldner det Sparkaffenverwaltung) die Verpfändung an ezekgt bat. Bei er- pfändung von in das Reicbs- oder Staats chuldbuch eingetragenen Forderungen ist von ihm der Nachweis zu erbringen, daß die Ver- pfändung in das Scbuldbucb eingetragen ist.
13) Die Zinsscheine der Wertpapiere für denjenigen Zeitraum, während de en voraussichtlich die Leistung oder Lieferung noch in der Ausführung egriffen sein wird, können in den geeigneien Fällen dem Unternehmer belaffen werden. “
14) Die Rückgabe der Pfänder bat, nachdem die Verpflichtungen, zu deren Sicherung fie gedient haben, erfüllt find, obne Verzug zu
erfolgen. _ 3) Mehr- oder Mtnderaufträge.
Eine Vermehrung oder Verminderung der vexdungenen Leistungen unter Beibehaltung der bedun enen Preiseinheitssa e darf nicht ein- seitig vorbehalten werden. uläsfig ist der Vor ebalt von Mehr- oder Minderleistungen, welche fick; bei der Yuöfubrun der Bauwerke aus der näheren Feststellung der Vordersaße des nscblass ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bau-
!* b . enthLfe “ge m 4) Versäumnisstrafen.
1 Ver äumnisstrafen find nur ausdubedingen, wenn ein erheb- liches )Jnterseffe an der re tzeitigen Vertragöerfuuung besteht.
2) Die Höhe der Verf umnisstrafen ist in angemeffenen Grenzen zu halten, zumal fie bei Ueberstbreltung dieser Grenzen ua:!) den geses- lichen Bestimmungen auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf einen verhältniWäßigen Vetrag herabgeseßt werden können.
3) Von der Vereinbarung solcher Strafen ist ganz abzusehen, wenn der Verdingungßgegenstand ohne weiteres in der bedungenen Menge und Güte anderweit zu beschaffen ist.
5) Ueberwathung der Ausführung.
Die Kosten der Ueberwatkung und der Abnahme der Leistungen find von der Verwaltung zu tragen, soweit in d'en Vertra sbedi nichts anderes bestimmt ist. “ “gungen
6) Meinungsversthiedenbeiten.
1) Bei der Vergebung von Lieferungen ist es nicht zulä fi , da die vertra schließende Behörde sich die alleinige Entscheidungsüßer di? vertragSm ige Beschaffenheit des gelieferten Gegenstandes mit Aus- schluß des echtsweges vertra lich vorbehält-
2 Bei all_en Streiti eiten über die durch Verträge über Lieferungen be rundeten Rexpte und Pflichten hat zunächst die Auf- sichtsbehörde ene förmliche Entscheidung zu treffen und dem Unter- nehmer zuzusteUen. Der Entscheidung der Behörde soll tunlichst eine mundli e Erörterung mit dem Unternehmer vvraußaehen. Der Unterne mer ist in der behördlichen Entscheidung auf die in den all- ?emeinen Vertragsbedingungen für die Beschreitung de-s Rechtsweges estgesxxte Frist und den mit deren Ablauf verbundenen Rechtßnachteil ausdru lich hinzuweisen. Erst gegen die Entscheidung dieser Behörde können die ordentlichen Gerichte angerufen werden.
1) Off ?ZZeUHsnisLe für die Unternehmer. ene eugni e ü er Leistun s " i i "
nicht erteilt werden; dFegen find ißnfecßb FfiÖuttcLex 31:11“?le Wut: le_itenden Behörden Bes_eini§ungen über Art und Zeit der aus e- fubrten Leistungen und uber ie Bewährung der gelie-erten Bausto e “"NRW?" 5 lit d B bö d b b
: aue en en e t en am anderen 9 ib - hörden die von ihnen gewünschte Auskunft schleunixj? «an e:?ZprVeued
zu erteilen.
Anlage 1. B ü r g s ch e i n.
ür die Erfüllung der von dem ................. in dem ertrage vom ............... übernommenen Verbind- lichkeiten ......... b 1 .d. Z.svleLsückrjgeld . rif'cb' . . . "V' . . . . . .............. er ur e u ne unter eri t die Einreden der Anseebtun der Asufrechnung und der Voriaésklßxx (§§ 770, 771 ?xsschYergerli en Geseßbucbs) bis zum Betrage 2vlon ......... e reen Anzeige gemäß § 777 Les Bürgkrlicben Gesevbuchs wird verjizbtet. Uf
.......... , en... .. Angenommen: en 19 KönigliÜL - o o x ! | | |
(Unterschrift.) (Unterschrift des Bürgen.)
__.-
Anlage 2. Verpfändungsurkunde.
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der ....... . . , Verwaltung aus dem ........ Vertrage vom ........ egen den ............. etwa erwachsen möchten, wird dieser bierßunb diejenige Forderung von ....... Mark verpfändet, welche dem Unterzeithneten € en die Hauptverwaltung der Staatsschulden
9 9 Reichfc?uldenverwaltung la Konto ........ zusteht. Zugleich w rd die ........ . . . . . ermächtigt, den Antrai] auf gänxli e oder teilweise Löschung der Forderung, [;an Außre chan von S uldvers reibungen der . . . . % onsolidierten nleibe an f?r, selbst zu ste en und die Zinsen des Kontos zu erheben. 19 . .
.......... ,den...ten........... Angenommen: (Unterschrift des Verpfänders.) (Diese Unter christ ist gerichjlicb oder
Köni'glicbe . . . . . , .. „(Unterschrift) ;notarie zu beglaubigen.)
Anlage 8. Verpfänxdungsurkunde.
Zur Sicherheit für die Forderungen, wel e der ..... . - . . . VeWaYtung aus dem ......... Vetrtrachb vox ......... . gegen en ................ e wa etwa en mö ten, w [) dieser hierdurch diejenZiZe orderun ver fände nLeltbe ckkem Unite;- zeichneten - egen die ent che Rei Iban laut epotscbein N: ..... - gegen d : Königl. Seehandlunq ( reuß. Staatsbank) laut Depotschein Nr ..... - gegen die Spar affe zu ........... laut Sparta enbuch Nr ..... - auf Heraus abe _ der - des -
“im le teren ezeichneten - Wertpapiere - &uthabens - zusteht. ugl rh wird die ............ ermächtigt, das vorstehende -
epot bei der Reichsbank _ Königl. bank) - Guthaben bei der Sparkasse
Quittung zu erteilen. te n . .
Sechandlun (Preuß. Staats- - zu er eben und darüber
. ......... , den . . . . ........ 19 . . Angenommen: KöniLlickpe . .
Unterschrift.). ' " ' (Unterschrift des Verpfänders.)
_
Anlage 4.
Erste Ausfertigung. ..... . . ., den . . . ..
das Kontor für Wertpapiere der Reichshauptbank -- der Königl. Seebandlun? (Yeulßk. Staatsbank) - n er n.
Die Reich8bank-Könt [.Seebandlun _ bena ri ti e . . , d ......dieJnkaÖ demDUZotsä) g ck ck [; aß r.
„19.-
ein ............. ........ über-xjs......... , ........ , „......... , ..... ..., ......... , ..... .... ..........
Kür eigene Nechktun' “ddr; 'it; V'erw'abruUF He'ebenen Wertpapiere und
as . . . . . . der eichsbank _ König ee andl - über zustehende Rückforderungßreckpt der Königlichen b . . 'ung' . , kzege'n- . . als Sicherheit für .......... . ......... . . ....... . 've'rpdfzn-dét'b-abje. ...... . -------- . . . ....... - ! o -
Die Reichsbank-Königl. Seebandlung - e uche ...... , die
vyrbezeitbneten Wertpapiere nebstZinOscbeinen und nweisungen fortan fur die genannte Behörde zu verwahren und nur dieser gegen deren Quittung beraussugeben.
(Unterschrift.)
Urschriftlicb ds K t f i an a on or ür W ere der Neicböbauptbank - der Königl. SeebanMYPZußlZStaatsbank) - n er n mit dem Erfuchen zu übersenden, die anliegendezweiteAusfertigung des obigen Anita es, welchem wir uns anschlke en, nach Abgabe der darunter befindlitben rklärung an uns zurückzusen en. ...-,den...ten..........19.. Königliche ............ . .
(Unterschrift-)