1908 / 274 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ordnung seiner Finanzen braucht, darauflegen, so würde sich die Ein- kommensteuer um fünf Siebentel vermehren; wir kämen dann unter Berücksichtigung der Gemeindesteuerzuschläge auf eine Einkommensteuer, die unter Umständen über 25 0/9 des Einkommens außmachte, woneben Grundsteuer, Gebäudesteuer und Gewerbesteuer bestehen bleiben. Daß das einer partiellen Konfiskation des Vermögens gleicbkäme, braucht wohl nicht näher be- wiesen zu werden. Es ist dabei Weiter in Betracht zu ziehen, daß ja ohnehin die Bundesstaaten für ihre eigenen Zwecke genötigt sind, mit *einer Erhöhung der Einkommensteuer vorzugeben. Die Vorlagen in Preußen, ähnliche Vorlagen in anderen Bundesstaaten sind Ihnen bekannt. Aus dem Ganzen kann ich wohl den Schluß ziehen, daß die Einkommensteuer schon aus dem dargelegten Grunde keine Heran- ziehung zur Deckung dieser Auöggben des Reithxyxrirägt. * . MxmagYZchögensstanIxHiu"Usaüßäxblicknaß nur mit der Frage beschäftigen, ob sie allein dM BeZäZsdTZ'Reichs decken kann. Das ist mit zwei Worten erledigt: die Vermögenssteuer ist eine Ergänzunglsteuer auf das fundierte Einkommen, fie kann nur neben der Einkommensteuer in Betracht kommen und kann nie deren Höhe erreichen. Was schon von der Einkommensteuer.gilf, gilt also in diesem Sinne noch mehr von der Vermögenssteuer. Auf die Frage, ob die Vermögenssteuer ausbilfsweise berangezogen werden kann, will ick mich später einlassen. Auf der anderen Seite werden aber auch die ne_uen Lasten nicbt * dem Konsum allein auferlegt werden können. Auch der Konsum ver- trägt eine Belastung, wenn sie einen finanziellen Zweck erceichen soli, nur bis zu einer gewissen Grenze. Bei einer Ueberspannung, bei einem Ueberscbreiten der Grenze seht _der Rückgang so stark ein, daß der finanzielle Vorteil, der erwartet wird, ausbleibt. (Sebr richtig! , links,) Dazu kommt aber, daß wobl unbestreitbar von den Verbrauchs- abgaben die breijen minderwoblbabenden Kreise der Bevölkerung zwar nicht absolut, aber doch relativ, d. b. im Verhältnis zu ihrem Ein- kommen, stärker getroffen weiden als die Befißenden. Das liegt schon in der bekannten Tatsache, daß ihre AUSgaben für dennotwendigen Lebenöuntcrbali einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens aus- _ machen als bei den beffergesteliten Klaffen. Außerdem ist bei allen Verbrauchöabgaben eine Abstufung nach der Leistungsfähigkeit nur be- dingt und beschränkt möglich. Nai!) der Meinung der vexbündeten Regierungen verlangt es die soziale Gerechtigkeit, der auch im Steuer- system zu entsprechen die Aufgabe des Staats ist, daß der Aus- gleich, der durch die relativ stärkere Belastung der Minderbe- sigenden bei den Konsuxpabgaben eintritt, herbeigeführt wird, indem gleickneiiig die besißenden Klaffen durch Abgaben von dem Besitz herangezogen werden. Auf diese Weise solL verhütet werden, daß ?ck das bestehende Gleichgewicht zwischen direkten und indirekfen Abgaben zu Ungunsten der minderwoblbabenden Kreise der Bevölkerung merk- lich verschiebt.

Also der Grundsav isi, Verbrauch und Besiß beide zur Deckung der Ausgaben, die das Reith zu machen bat, zur Deckung der neuen Mehreinnahmen heranzuziehen. Soil nun die Last der Verbrauchs- abgaben auf möglichst weite Kreise verteilt werden, so bleibt nichts * übrig, als die Besteuerung dxr MaffenverbraucHSartikel, und hier ' sieben in erster Linie die Genußmittel, insbesondere diejenigen Genuß- mittel, deren Besteuerung das Reich den Bundesstaaten beschränkt und versagt hat.

Wenn ich nun dazu übergebe, mich über die einzelnen Steuer- objekte aus-usprecben, so muß ich dabei drei Gruppen unterscheiden. ch besprecbe zunächst die Steuern der Maffenverbrauckysartikel, Brannt- wein, Tabak, Bier und auch Wein, danach komme ich zu den Steuern die hauptsächlich Industrie, Handel und Verkehr treffen, das ist die Gas- und Elektrizitätssieuer und die Anzeigensteuer, und endlich werde

ich zu den Steuern auf den Besitz übergeben.

- Also zunächst die Besteuerung des Branntweins! Daß der Trink- branntwein, den man wohl als ein Volkögift bezeichnen kann, eine größere Steuerlast tragen kann, dürfte nur selten bestritten werden. Ick babe den Zahlen, die der Herr Reichskanzler vom Auslande er- wähnte, nicht viel hinzuzufügen. Die jeßige Belastung in Deutschland macht kaum ein Drittel derjenigen in anderen Ländern wie England, den Niederlanden, Rußland aus. Nun kommt dazu, daß das be- stehende System der Vranntiveinbesteuerung ohnehin der Aenderung bedürftig ist. Die Maischbotticbsicuer bröckelt von Jahr zu Jahr ab. Seit dem Jahre 1898, in dem sie noch 20 Millionen Mark Rein- * ertrag brachte, ist sie auf 13 Millionen im Jahre 1907 berabgegangen. Es ist bekannt, daß die Steuer von 12 „FC durch die für den Export und für den gewerblichen Spiritus zu zahlende Vergütung von tat- sächlich 16 „M überschritten wird; die Versuche, darin etwas zu beffern, sind in einer Kommission dieses hoben Hauses hängen ge- blieben.

Die Vrennsteuer erlischt im Jahre 1912 von selber.

Die sogenannte Liebeögabe, d. b. der_ Unterschied von 20 „s zwischen dem im Kontingent liegenden und dxm anderen Branntuvein,

ist als nicht mehr zeitgemäß zu bezeichnen. Ursprünglich als Zuschuß - zu den Produktionskosten gedacht, hat sie einen wesentlichen Teil ihrer Berechtigung verloren, seitdem dureh das Wirken der Spiritußzentrale die Splrituspreise nicht unerheblich gestiegen sind. Nun ist es garnickdt zu leugnen , daß vom Standpunkte der Finanzver- waltung die einfachste Lösung des Problems darin bestände, “obne allen Unterschied eine Fabrikationöabgabe einzuführen, * von der man den gewerblichen Spiritus freilassen würde. Es würden dann alle Vorteise des Großbetriebs sick; geltend machen, es würden technische Verbesserungen vorgenommen und die Herstellung verbilligt werden; aber es würden auch a11e Nachteile des Großbetriebs damit eintreten. Insbesondere würden, wenn wir diesen Weg, den England beschritten bat, wählten, auch die dortigen Folgen eintreten, d. h. der (Großbetrieb würde den mittleren und den kleinen Betrieb töten. Es würde damii das Bestehen der landwirtschaftliäpen und der Materialbrennxreien gefährdet sein. Das aber müßte eine verderbliche Rückwirkung auf die Landwirtschaft als solche ausüben. Das Ver- schwinden der landwirisibaftlicben mittleren und kleinen Brennereien würde zu einer Einschränkung im Kartoffel- und Getreidebau nötigen, das Fehlen der Schlempe aus den Brennereien würde eine Verminde- rung des Viebsiandes, einen Mangel an Düngung zur Folge haben. Die weitere Konsqueni wäre eine Einschränkung der Ackerbau- fläche und schließlich eine Zunahme der Waldwirtschaft. Dies alles zu verhüten liegt im Interesse der Landestultur. _ Es handelt sich dabei nicht um die Intereffen einxelner Landwirte, *- sondern um die Jntereffen der Ldelescbaft und des Aäerbaues als solche. Allso, was dafür spricht, das; unser Staat, der zum Teil

“der Branntwein in den freien Verkehr tritt,

Industrie- und Handelsstaai geWorden isi, daneben auch Ackerbausiaat bleiben muß, verbietet es, zu dieser Methode der reinen Verbrauchs- abgabe überzugehen. Dazu kommt aber noch ein weiteres Moment, nämlich die Rücksicht auf die süddeutschen Staaten, die reserVanäßig berechtigt sind, zu verlangen, daß _das Kontingent an sich, ich sage nicht, die gegenwärtige Höhe des Kontingents, bestehen bleibt. Das Reservatrecht dec süddeutschen Staaten ist durck) das Geseß von 1887 sicher gestellt worden, und für eine glaüe Abschaffung des Kontingents und die Einführung einer solchen VerbrauchSabgabe, wie ich sie vorhin dargestellt babe, würde die Zustiunnung der füddeutscben Regierungen ganz gewiß nicht zu haben sein. Aus diesem Grunde habe ick) zu erklären, das ist ein Weg, auf den die verbündeten Regierungen nicht treten können, selbst wenn er, was ich bezweifle, die Mehrheit diefes hoben Hauses ßnden sollte. Eine Reform der Branntwein- besteuerung kann sich, wenn sie nicht mehr schaden als nützen soll, nur an die bisherige Entwicklung anschließen. Die Branntweinbesteuerung hat sich als eine Art von Fürsorge. geseßgebung entwickelt. Der Zusammenhang zwisiben Brennerei und Landwirtschaft kann auch in Zukunft nicht außer Betracht bleiben. Wenn also Mehreinnahmen aus dem Branntwein gezogen werden sollen, so kann das nur in der Weise geschehen, daß dabei das Fort- bestehen der landwiriscbaftlicben Brennereien sichergestellt wird. Es wird ferner dafür zu sorgen sein, daß die Steuer vereinfacht wird, daß nur eine Abgabenart an die Stelle der drei tritt; auch wird auf eine Beseitigung der sogenannten Liebeßgaben hinzuwirken sein. All diese Aufgaben sind nur zu erfüllen, wenn, wie vorgeschlagen wird, das Reick; den Ankauf und Verkauf des Branntweins in die Hand nimmt, wenn also ein Monopol für den Zwischenhandel zu Gunsten des Reichs eingerichtet wird. Auf diese Weise kann der Absaß geregelt, es kann aber auch den Brennern der Verkauf ihrer Produktion gesichert werden. Es ist möglich, auf diese Weise zu erreichen, daß die Land- wirtschaft trois der erhöhten Abgaben keinen Schaden leidet. Der Ankaufspreis soll nach der Größe der Brennereien gestaffelt, der Grundpreis unter Zuxicbung eines Beirats festgeseßt werden. Der leitende Gedanke ist der, daß den Brennereien ein Ersaß der Her-

stellungskosten gewährt werden so!! bei freier Schlempe. Die Einstellung eines festen Grundpreises verbietet sich schon darum , weik die Herstellungskosten von der jähr-

lichen Kartoffelernte und dem Kartoffelpreise abhängig find. Die Liebeögabe soll beseitigf werden. AUerdings ist eine zehnjährige Enischädigung für die jetzt an dem Kontingent beteiligten Brennereien vorgesehen, und das hat seinen Grund darin, daß tatsächlich bisher die Vergütung aus dem Kontingent den Wert der Güter, denen sie zugute kam, erhöht hat, und daß es also billig schien, auf die- jenigen Rückfiibt“ zu nehmen, die in den leßten 20 Jahren solche Güter erworben haben. Das Reich soll aucb die Brannt- Weinreinigung und die ReinigungSansialfen übernehmen. Es soll damit für den Vertrieb eines möglichst gut gereinigten, fuselfreien Getränks Sorge getragen worden. Es ist ferner vorbebalten worden, Vorschriften zu erlaffen, wonach auf den zum Verkauf des Trink- branntweins verwendeten Behältnissen der Alkoholprojentsaß der darin enthaltenen Mischungen angegxben sein muß, um im Interesse der Gesundheit das Beimengen von ichädliiben Verschärfungömiiteln, die den Branntwein stärker erscheinen [affen als er ist, zu verhüten. Endlich soll das Reich auch die Denaturierung des Branntweins in die Hand nehmen, teils um sich gegen Hinterziebungcn zu sichern, teils um die Denaturierung selber zu er!:ichiern.

Dem gewerblichen Spiritus wird entgegengekommen, indem die Verkaufspreise auf nicht mehr als 25 „76 für das Hektoliter Alkohol festgeseßt werden sollen. Endlich ist den Zntereffen der südkeutschen Staaten weitgehende Rückficht dadurch gewährt, daß auch nach Ab- lösung der Liebeögabe noch eine VorzugSzablung von 7 „FC an die Brenner der Reservatstaaten vorgesehen ist. Wir glauben, das Intereffe der süddeutfcksen Staaten so gewahrt zu haben, daß sie Ve“ denken tragen werden, einem derartigen Geseßentwurf nicbt zuzu- stimmen.

Es hat in den Zeiiungen wiederholt gestanden, neben diesem Gcseßentwurf hätten die verbündeten Regierungen oder das Scbaßamt noch einen anderen in Reserve. Das ist nicht der FW. Es beruht wohl darauf, daß ich mich im Sommer ernstlich bemüht und mit Sachkennern in Verbindung gesetzt hab:, um über die Frage ins Reine zu kommen, ob es nicht möglich wäre, alLe berecbligten Inter- essen zu wahren, auch obne den Weg des Monopols zu betreten; denn das kann man ja nicht varkennen, daß das Monopol mit-der Siche- rung des Absatzes der Brenner immer ein gewiffes finanzieUes Risiko auf die Schultern des Reiches legt, wenn am!) durch die Möglichkeit, das Bunnreckt vorübergehend einzuschränken, ein Benji! gegeben ist.

Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, daß eine allseitig be. friedigende Lösung auf einem anderen Wege nicht wird gefunden werden können. Macht man den Versuch mit einer Staffelung der Verbrauchs- abgabe nach der Größe der Brennereien, so kommt man direkt oder indirekt wieder zu einer anderen Form der sogenannten LiebeSgabe; denn die Branntweinsteuer kann immer erst eingezogen Werden, wenn Der Branntwein würde also zunächst in den Breynerelen mit der höchsten Abgabe be- lastet werden, und nachher eine Vergütung, etwa in Form von Kon. tingentsckzeinen, oder wie Sie das nennen wollen, jedenfalls in einer Form gewährt werden müffen, die ziemlich auf dasselbe hinausläuft. Dazu kommt die Rücksicht auf den Absaß des gewerblichen Spiritus, an dem ja die Landwirtschaft ein großes Jmmffe bat. Wenn das Reich nicht selbst den Verkauf in die Hand nimmt, muß, um den Absaß an denaturiertem Branntwein ficher zu stellen, irgend ein Ersaß für die Vrennsteuer geschaffen werden, und dann sind wie schließlich mumbja mudauäig, vielleicht unter der Erhöhung der Süße, an der- selben Stelle angelangt, von der wir auSgegangen sind, und es würden die Klagen, die das jeyige System zur Folge hat, dadurrh nicht auf- gehoben werden.

Im großen und ganzen erwarten die verbündeten Regierungen aus der Besteuerung des Branntweins einen Mebrerirag von 100 Millionen Mark. Das erhöht den Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung um nicht ganz 2 „zs. Nach unseren Berechnungen würden sicb der Verkaufspreis für das Liter gewöanÖen Trink- branntwein um 15 bis 20 „z erhöhen. Ich glaube, daß, Wenn man bedenkt, wie viel Gläser aus so einem Liter geschenkt werden, das im einzelnen keine derartige Belastung isi, um davon einen erheblichen Konsumrückgang zu befürchten.

Der zweite Gegenstand der Beüeuexung, den die verbündeten Regierungen vorschlagen, ist der Tabak. Man wird nicht

Unrecht tun, den Tabak als das entbehrlicbske GenußWF zu bezeichnen, und ich kann persönlich der Meinung uw soimln Ausdruck geben, als ich selber Raucher bin. Der kaak |J“, D€U1schland- wie schon der Herr Reichskanzler angeführt bat, T:“ “dcp JCWöanÖ schwach belastet. Ick) wil! hier keinen Vergleklb m Monopolländern ziehen, sondern nur zwei andere Länder RWTÜV! vergleichsweise erwähnen, das sind England und die Veni"g Staaten. [k aus Während in Deutschland 1,49 „s auf den Kopf der Vevö “tm kommen, txeffe" *" England 6,43 „M, in den Vereiaißk?" SMD“ 3,87 ck auf den Einzelnen. Nach der neuen Vorlage soll die aus steuerungsquote für den Kopf der Bevölkerung in Deutschkand 2,74 „65 erhöht werden. * sei! Wie Sie wiffen, mtlne Herren, ist an der Tabakbeftsuerungd dem Jahre 1879 nichts geändert worden, während die Zeiten beit ganx andere geWorden sind; insbesondere hat sich die Wohlbabm hat seit jenem Iabre erheblich gesteigert, und diese Wohlhabenbeüiffer- auch in dem Verbrauch des Tabaks ihren Ausdruck gefunden- 3 ine mäßig läßt |ck) dies zwar nicht nachweifenz aber es treffen eon Menge Erfahrungstatsaäzen zusammen, welche das Bild in der U mir angedeuteten Weise beleuchten. ick? Jeder von uns weiß, daß der Preis der Zigarren, die die gle Klaffe der Bevölkerung damals rauchte und die sie jetzt rauch- er heblich gestiegen ist, daß Zigarren, die man vor 30, vor 25 Zahlen schon (115 eine Art Luxus ansah, Zigarren jm Preise von 10 43- vor; vielen Leuten, die gar nicht zu den reichen gehören, anläßlich gerank- werden, und daß sich eine allgemeine Steigerung überhaupt in Beziehung zeigt. Ein Symptom für die gleiche Entwicklung ist e Rückgang des billigen Naurbtabakkonsums, ein weiteres die Zunab'k: des Imports der ausländischen, also doch tsareren TabakSarten die ungefähr gleichbleibendem Vetbraucb an Inlandstabak, endlich auch Steigerung des Verbraücbs an Zigaretten. Nun kommt die venue t Geldanwendung für den Tabak in der Steuer, wie fie jetzt MÜ“ nicht voll zum Ausdruck; denn der Eingangszoll sowohl wie die I'" landssteuer tragen dem Werte der Warakeine Rechnung, Man hat gegen die Erhöhung *der Besteuerung des Tabaks gkliend gemacht, es sei ein Saß der Erfahrung: ein Volk verausgabe kuk Genußmittel jährlick) nur eine annähernd gleiche, nur mit der Be-

völkerung steigende Quote; ick) glaube, dieser Saß ist grundfalscb- Ü -

glaube, er widerspricht aUer Erfahrung, und am Tabak kann man am allermeisten merken, jeder an sich selbst und an der Gesamtb So ist denn die Meinung der verbündeten Regierungen, daß der

des Fürsten Bismarch der Tabak müffc mehr bluten, jest zur PW!“ '

tischen Anwendung gebracht werden müffe. Es fragi s'lÖ- welcb- Steuersystem dabei anzuwenden ist. .

Das allgemeine Tabakmonopol ist seinerzeit - ich glaube, die meisten Leute werdsn icht sagen: leider - nicht zustande gekonM' Die vxrbündeten Regierungen find der Meinung, daß der Zeitpunkt v"“

, paßt ist [Md daß es ikst Nicht mehr an der Zeit ist, es einzufübkkn'

teils weil inswiscben die Tabakindustrie noch weiter dezentvxaliskert und infolgedeffen die Abfindungen auch noch weiter erhöhen würden - man hat die Abfindungen, die zu zahlen WWK“ auf etwa anderthalb Milliarden Mark veranschlagt -, teils auch, weil seine Durchführung längere Zeit beanspruchen, vor “nem der Nußen daraus dem Reiche erst in einem Zeitpunkte FURY" würde, auf den es nicht warten kann. Die Einnahmen des müssen sobald als mögliä) erhöht werden. .

Es ist wobl auch davon die Rede gewesen. ein RohtabakmoMWl einzuführen. Auch dieser Wrg scheint mir nicht gangbar.I Wenn

Reich über die Arten dxs einzukaufcnden Robtabaks bestimme" soll; __“

ohne selbst die Fabrikation auszuüben, so gibt es gam aul“ Schwierigkeiten zwischen der Fabrikation und dem Handel- Soll

Reich sich nach dem Geschmack der Fabrikanien richten, solle" "“

Fabrikanten bestimmen, welche Arten von Robtabak das “REM “U: kaufen soll? Ick) glaube, das eine wie das andere wird WWU1

machen sein. Den jevt bestehenden GewichtSzoll zu etböbkn- hat!?" 7 * die verbündeten Regierungen dem Reichstag: im Jahre 1906 „orak- Ü schlagen; der Reichstag hat es damals abgelehnt, und ich Ssaube/ yok

einem gewissen Gesichtspunkt aus mit Recht abgelehnt; denn diese Form der Besteuerung paßt fieb'dem Werte des Tabaks zu wenig “"“ Es ist eine, man kann wohl sagen, rohe Form der Besjeuerunß- Je größer der Steuerertrag ist, „der vom Tabak gezogen werden 111" “t und unter dem Bettag: von 75 bis 80 Millio'nen kommt man M

fort ""- desto stärker macht sich beim GewichtSzoll die unverbßlww“ .

mäßig größere Belastung der,billigeren Sorten geltend, 3“ ja die

biUigeren Sorten weitaus den größten Anteil an dem ZigarrenkUÄW “'

haben.

Der Vorwurf, eine robe Besteuerungsfocm zu sein, wkndeZ-Lee':1 : * Wertzoll nicht treffen; aber bier seßen die Schwkexjgkeiten 'm in ? Wenn man weiß, daß aus den Tabakcmktion-u . ,

Schäßung ein. Amsterdam der witklicbs Preis. der Preis, der gezahlt wird- “T* 9 mehr als 100 0/o von dem Preise abweicht, der vorher durch SWIM- gefunden ist, so erhält man ein Bild davon, wie sehr die Bewertl!" des Tabaks von subjektiven Momenten abhängt. Bloß die über den Ankauf des Tabaks zu Grunde zu legen, wird auch " i es geben. denn abgesehen davon, daß eine solche Fakturenhefteueruns ?!?: Umgebung durch Verabredungen zwischen Verkäufer und Kö" seo! und Tor öffnet und eine Fakturenfabrikatsteuer gerade aus di? :e" Grunde “"ck bereiUzweimal vom Reichstag abgelehnt ist, so exists“- bei einer Reibe von solchen Tabakkäufen, wie sie z. B. in Ami?“ QWUÖk WSWS". Fakturen überhaupt nicht. ab“ Nun könnte man dazu kommen, den Wertzoll nach Klasenuiikt iustufen- Aber auch das wird gewisser Momente der Wi ein“ entbehren, und vor alien Dingen an den Grenxen, wo die Stilfs“ ut") sesen- recbt ungleich wirken. Bei der Unsicherheit der xz: in kann der Tabak mit einer gewiffen Garantie der Richtigkeit niu 5“ die eine oder andere Klaffe gebracht werden, sobald der WM Nähe der Grenze zweier Klassen liegt. ** „wäbßt'“ So bleibt also nur die Fabrikatsteuer. Wie ich beni“ e3/94 ""' ist eine Fabrikaisieuer als Fakturensteuer in den Jahren 189 jest die 1894/95 vom Reichstag abgelehnt worden. Es wird Zbum!!! Naik Fabrikaifteuer in der Form der Banderolensteuer vorassäil“g ' V““ der Meinung der verbündeten Regierungen wohnt dies“ Arster Link" steuerung eine Reihe von Vorzügen inne, die fi? *" e

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ab empfehlenswert erscheinen läßt. Die Steuer trifft d::ts FHM“! *

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Fabrik verläßt; d“ sech5monatige Stundung gewähit wird, wird ße [ in der Regel erst nboben- wenn d

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