1908 / 86 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Schustebrus sagte, es sei der Ausdruck gefallen: die großen Städte seien die Kostgänger des Staates. Ich habe den Ausdruck nicht ge- braucht, aber daran muß ich festhalten, daß das Land in seiner All- gemeinheit einen ungereckpifertigt größeren Beitrag zu den Kosten der Polizeiverwaltung in den größten und wohlhabendsten Städken leistet als diese Städte selbst,

Wenn dann Herr Schusiebrus auf die Steuerleisiung der Stadt Charlottenburg eingegangen ist, so hat dies mit der vorlikgsnden Materie nicht das geringste zu tun. Die Frage ist die: wie hoch stellen fich die Aufwendungen des Staats für deli hier in Rede siedenden Zweck unter dem bestehenden Geseße, und danackp steht es unwiderleglicb fest, daß für den Staat die Kosten der Königlichen Polizeiverwaltung in den gwßen Städten nicht weniger als 36 Millionen Mark betragen, die großen Städte aber Hierzu nur 9 Millionen Mark beitragen. Meine Herren, es ist evident, daß damit die Städte auch nicht annähernd einen angemeffenen Beitrag zu den Kosten der Polizeiverwaltung leisten, die ihnen doch in erster Linie zugute kommt.

Nun möchte ick) noch einige wenige Bemerkungen zu den Anträgen des Herrn Oberbürgerweisters Kirschner und des Herrn Oberbürger- meisters Bsnder machen. Herr Oberbürgermeisier Kirschner hat beantragt, den von ihm bezeichneten Paffus in § 2 zu streichen. Der Herr Minister des Innern hat schon die Gründe dargelegt, die für die Aufrechthaltung dieses Paffus sprechen. Bei dem Polizei- präfidentcn in Berlin sind allerdings die Verhältnisse so, wie fie nirgends vorkommen, insofern der Polizeipräsident eine Doppel- stellung hat und zugleich Regierungspräfident und Polizxi- präsident von Berün ist, und für diese Geschäfte als Re- gierungspräsident wird im JntereffL der Stadt Berlin ein Abzug von den Kosten gemacht. Nun onen die Herren darüber das Verwaliungsstreiivetfahren in jedem Jahre eröffnen und Herr Schustebrus hat gemeint: einen frischen, fröhlichen Rechtsstreit hätte er gern. Auf den Standpunkt vermögen wir uns nicht zu stellen. Es liegt im allgemeinen Interesse, diesen frischen und fröhlichen Rechts- streit, der meist zur Vergiftung des guten" Verhältnisses zwischen beiden Parteien führt (Widerspruch links), zu vermeiden. Um was kann es sich bier denn handeln? Wir haben minutiös aukgerechnet, in welchem Maße die Tätigkeit des Polizei- präfidenten den landespolizeilieben und wie weit sie den orts- polizeilichen (Geschäften zufällt, wir haben minutiös außeinander gerechnet, wie die Tätigkeit dEr OberregierungSräie, der Regierungßräte, der ganzen Subalternbeamten dem einen oder dem andern Teil dieser Geschäfte zugute kommt, und zwar haben wir oyßima 6-19 und im Jntereffe der Stadt Berlin ihr einen Prozentsatz von 4 zugute gc- rechnet und haben diesen Satz bei den Verhandlungen im Abgeordneten- bause auf 5% erhöht, was wieder für Berlin 100 000 „js bedeutet. Nun denken Sie sich, meine Herren, wenn in jedem Jahre der Streit wieder loßgeben soll, welcher Anteil der Ge- schäfte des PoLizeipräsidenten als landespolizeilicbe Maß- nahmen oder ais orispolixeiliäpe Maßnahmen anzusehen“ ist, Solche Streitigkeiten von vornherein aus der Welt zu räumen, meine ich, liegt im allseitigen Interesse. Dann hat Herr Oberbürgermeister Bender einen Antrag gestellt, den iéh als unannebmbar für dié Staatßregierung bejeichneu muß, der dahin gebt, wir sollten in den Orten mit Königlicher PolizeiveWaltung auch die Pensionen der früher unter der kommunalen Vexwaltung verabschiedeten Polizei- beamten auf die Staatskaffe übernebmcn, beziehungsweise sie von den Beiträgen der großen Städte abziehen. Wie kommt denn der Staat dazu, die Pensionen don Leuten zu übernehmen, die reine Kommunal- beamte waren und als solche pensioniert find? Das ist doch unzweifelhaft Sache der betreffenden Kommunen, nicht aber des Staatesx Der Herr Minister des Innern hat schon die Exklärung abgegeben, daß, wenn wir zur Errichtung weiterer König- licher Polizeiderwaltungen schreiten würden, wie voraussichtlich aus dringenden politischen Gründen im Westen der Monarchie, besonders in den Industrierevieren, wir tunlichst die geeigneten kommunalen Polijeiorgane übernehmen würden. Damit enveisen wir den Städten

- doch eine große Wohltat; denn damit wird die ganze Zeit, die die

Leute bisher in der Kommune penstonsberschiigt waren, für die spätere staatliche Pensionierung umgetechnet. Die betreffenden Kommunen werden also pro kuba towporis von “Pensionslaften befreit. Aber so weit kann der Staat nicht geben, daß er auch für bereits verabschiedete Beamte, die er seinerseits garnicht übernimmt, die Penfionslasien trägt.

Dann ist der Saß von 17 9/9 bei Schußleuken, die als Pausch- quantum für Penfions- und Reliktenlasten dienen soll, bemängeli worden. Nach unseren Wahrnehmungen ist ein folcher Saß von 17 0/9

bei Organen der Exekutive, die verhältnismäßig schnell in-Pension'

treten müssen, gering, und wir haben in anderen staatlichen Ver- waltungen mit sehr erheblich böbxren Sätzen zu rechnen, steÜenweise bis zu 25 %. Wenn wir also den Städten nur 17 0/9 des Gehalts als Beitrag zu den Penfions- und Reliktenlasten anrechnen, so ist das durchaus im Intereffe der Städte gerechnet. Ich möchte hier noch einmal aussprechen, was schon kürzlich gesagt worden ist. Wir glauben, die 17 0/g stud noch zu Wenig, _ sollten aber auch nur 15 oder 16 0/9 den richtigen Maßstab bilden, es trägt doch der Staat von den gesamten Kosten, bis nach der Sieinschen Städtéordnung von 1808 den großen Städten unzweifelhaft zufallen, zwei Drittel voWeg. Ich meine, bei einem so weitgehenden Entgegenkommen soUten doch so kleine Be- mängelungen, ob diexPenfionslasten mit 17 9/9 richtig berechnet sind oder nicht, gar nicht in Betracht kommen. Das Zurückgeben der Leistungen der Städte von zwei Fünfteln auf ein Drittel hat für den Staat den Effekt, daß er nur die Hälfte der Summen von den Städten bekommt, die er ursprünglich erhalten sollte. Wir sind also so außerordentlich weit entgegengekommen, und ich möchte bitten, nun der Vorlage unverändert Ihre Zustimmung geben zu wollen. (Bravo!)

Oberbürgermeifter Dr. Lenße-Magdeburg bemerkt, dasß es sich hier nicht um die Pensionierung von Beamten wegen Dientunfäbig- kéit handle, sondern darum, daß Beamte pensioniert Werden müffen, weil ße überflüssig geworden sind, DeshalY müßte der Staat diese Pensionen übernehmen. Die Städte hatten schon seinerzeit die Penwnierung der überflüssig gewordenen Nachtwacbter übernehmen en. Der Redner bemängelt ferner die Art, wie die Gebäude der Städte in Anrechnung kämen. Oberbür ermeister Dr. Be nder-Vreslau: Ick) will die 17 0/0 aelten lassen, aber i frage, wie kommt der Staat do a, am ersten Tage seiner tung die 17 0/9 der, Gehälter zurü zuhalten; das ist doch eim a tanie Dovpelbezablung seitens der Stadt. Wir reden sar UU) so sehr gegen die Zahlung der Kosten zu einem Drittel,

als vielmehr gegen die Motivierung der ganzen Sache. _Mii derselben Begründung könnte man ;? Von den Stadien fordern. Polizei und Stadtverwaltung laffm sicb eigent- lich überhaupt nicht trennen, und nur durch_ die Trenmzng entsteht viel Schreib€rei und Nerger. Wer ist denn_ gluck- licher, die Städte mit eigener kommunaler Polizei,_ die also drei Drittel dafür zahlen, oder die Städte, die nur em Dtittel zahlen, aber königliche Polizei haben? Die Regierung sollte wenigstens erklären, daß wir jeßt mit dem Linen Drittel Kostenanteil für „die Zukunft Ruhe haben werden. Ich fürchte, daß die Schrcxuben spater weiter angezogsn werden sonen. Wir find stolz auf un1ere _Selbst- Verwaltung, und die Städte büßen den natütlichkn Wunsch, d:? ganze Verwaltung zu heben, also auch die Polizeiverwaltung. Ich besiteite, daß die staatliche Polizei besser ist als die kommunale Polizei.

Oberbürgermeisier Körte-Königsberg: Wenn immcr darauf hir)- gewiesen wird, daß nach der früheren Geis gebung die Städte die Polizeikosten ganz zu tragen babkn, so hat do nacb dkm Geseß von 1872 der Staat für die königliche Polizei die Kosten zu fragen, und die Städte haben nur dazu den damals festgeseiztcn Beitrag zu zahlen. Die ziffernmäßigä Aufstellung der Regierung über dis Verteilung der Kosten in Berlin kann uns nicht überzeugen, zumal diese Ziffern in der [esten Zeit der Session erst aufgkstellt sind, und deshalb ist der Wunsch dsr Skadi Berlin gerechifertigt, das; dsr Saß im § 2 ge- strichen wird. Zu dem Verwaltungsstreitmrfabren haben wir eben unbedingtes Vertrauen. Die Städte habkzn wiederhoxt in solchen frischen- fröb1ichen_ Rechtssjreitigkeiten gsgen den Fiskus gesiegt, warum wikl man den Siadten die Möglichkeit dazu nehmen?

Graf Boibo xu Eulenburg: Wir sind gegen dieAnträge; eZ geschicht das aber nicht mit Rücksicht auf die Geschäftskage, die aller- dings auch für uns unerwünscht ist, die uns aber nicht veranlassen kann, etwas Berechtigtes deshalb zurückzustellew Ich habs nicht die Vermutung, daß das Abgeordnetenhaus dem Antxag Kirschner obne weiteres zustimmen wird, Im Abgeordnetenhause gingen die Anträge in der Kommission ledigiich dahin, das Pauschquantum höher zu be- messen, aber es nicht zu streichen. Es handelt sich nicht um ein Ge- schenk an die Stadt Berlin, das err Ki1fchner großmütig zurückweisi; er tut das nur, weil er effet wegzukommen glaubt. Die Polizei in Berlin hat neben der ortspolizeilichen Aufgabe auch wichtige landesvolizeilicbe Aufgaben. Die Kosten dafür ein- für alle- mal zu pauschalieren, hat seinen guten Grund, weil dabei sehr viele einzelne Zahlen in Betracht kommen, die sick) nur scbäßen lassen. Ich hätte allerdings gewünscht, daß, als die Stadt Berlin im Herbst dkswkgen bei der Regierung anfragte, eine etwas ausführiichere Ant- wort von der Regierung erteilt worden wäre. Die 4 0/0 sind auf 5 0/9 erhöht worden, das entspricht der (Gerechtigkeit. Die Gleich- mäßigkeit der Stadt Berlin mit den anderen Städten wird gerade durch den betreffenden Satz hergestxllt, und deshalb sind wir für die Aufrechterhaltung. '

Oberbürgermeister EblerS-Danzig: Durch die Festseßung der 50/9 für landespolizeilickze Außgaben im Geseß selbst wird tatsäch- lich der Stadt Berlin der Recht§weg dagegen Nrscbloffem Pauschal= saße setzt man sonst durch freie Vereinbarung fest, es wäre ganz gut, wrnn die Regierung |ck mit der Stadt Berlin darüber versfänkigte. Es ist doch gegen alle Kleiderordnung, daß man Wohltaten aufdlängt. Ick bitte, nach dem Antrags Kirschner zu verfahren.f »,

Oberbürgermeisier Kirschner-Berlin: Dem Grafen Eulenburg erwidere ich, wenn ich auf das Geschenk verzichte, so tue ich das im Znteress e de_r Stadt Berlin. Graf Eulen burg Verwechselt den tajsächlichen Zustand nut dem rechtlichen; tatsächlich steht Berlin allerdings anders da als die anderen Städte, aber rechtlich sieht es ebenso. Ueber welche Fragen soll denn noch im Verwaltungsstreitverfabren ent- schieden werden, wenn nicht über die Verteilun der Kosten ? Also ist für die Stadt ,der Rechtsweg tatsächlich anagechloffen. Die ziffern- u": ige Aufsteüun der Regierung ist eine so ober sie uns„ daß sie 13? maßgebend sein“ kann. Wenn er Beschluß YH; Fkt wird, gesckpieh es also ohne genügende Prüfung. Ick [)

über als Nechtöanwalt immer zprozeffe zu vermeiden gesucht, aber wenn ich sehe, mir geschieht ein nrecht, das ich mir gefallen [affen muß, so ziehe ich doch Li???“ fcistbkn, fröhlichen Rechtsstreit Vor.

Oberkürgermeister Dr. Struckmann-Hildeshsim stimmt Ten Ausführungkn des Grafen EnTenburg zu.

§ 2 wird unter Ablehnung der Anträge Kirschner und Bender unverändert angenommen. Für den Antrag Kirschner stimmen auch die früheren Staatsminister von Schönstcdt und Freiherr Lucius von Wallhausen,

Die §§ 3-5 werden ohne erhebliche Debatte angenommen.

Bei § 6, welcher die Unterverteilung der Kosten auf mehrere beteiligte Gemeinden regelt, bemerkt

Oberbürgermeister éolle-Effen, daß nach dem Wortlaut dieses Paragraphen der Bezir Sausschuß Vollkommen freie Hand habe, den Maßstab für die Unterverteilung zu bestimmen. In der Kommission

sei der Antrag gestellt worden, daß der Bezirkßausschuß dabei die,

Aufwendungen angxmeffen berückfichtigen müZe, welche im Interesse der einzelnen Gemeinden qemacht würden. nfolgexiner zusagenden Erklärung der Regierung in der Kommission sei diejer Antrag nicht WFM erhalten WOidkn.

9? 6 wird unverändert at) enommxn, ebenso ohne Debatte der est des Geseßes und skblie [ich bei der Gesamtabstimmung das Gesetz im ganzen gegey die Stimmen einiger Bürger- meister, darunier des Oberhurgermeisters Kirs ner,

Den von der Kommission beantragten Re olutionen:

„,a. die Königliche Staatsre ierung zu ersuchen, den Anträgen von Gameinden mit Königlicher olizeiverwaltung au Ueberlasung der Wohlfahrtspolizei oder einzelner Zweige detsel en in egene Verwaltung möglichst stattzugeben, ,

b. die Königliche StaatSregierung um eine auch für die Zukunft bindenke Exklärung darüber zu ersuchen, ob sie bereit ist, zur Er- leichterung der Gemeindsn, in welchen König1iche Polizeivetwaltung eingerichtet wird, das dort vorhandene Polizeipersonal tunlichst in _den Staaisdienst zu übernehmen“,

tmrd zugestimmt.

Darauf erledigi das Haus die Rechnungen über die Ver: wendung_d“es waschenkredits bet der Errichtung von Rentengutern durch Ke'nntmsmhme.

Ueber dieDenkschrift über die Ausführung des Geseßes vom _26.April 1886, betreffend die Beförderung deutscher Ans_1edlungen in Westpreußen und Posen, für 1907 referiert namens der Etats- und Finanzkommission Ober- bürgermeifter Knobloch -Bromberg. -

Graf von der SÖulenburg-Grüntbal: Beidieser Geke enbeit muß ich auf den ungewöbn1ichenVorgang hinweisen, da ein tglied des Herrenhauses in der Presse Kritik am Herrenbause se bft übt. Pro. feffor Schmollcr hat in der „Täglicben Rundschau“ vom 1. März d. J. mit bezug auf die Enteignunqsvorlage gesagt, immerhin habe das Herrenhaus durch die Annahme noch seine Ehre gerettet. Das enthält eine schwere Beschuldigung, ich würde Herrn Schmoller bitten, mit dem Außdruck „Ehre, etwas vor chtiger zu sein. Es ist weiter nicht richtig, da sämtltche Katholi en gegen das Geseß gestimmt haben, denn Gra von Hoensbroech hat dafür gestimmt, Sodann bezeichnet Herr Schmolln den Fürsten Lichnowskv als den gebildetsten der Fürsten des Herrenhauses. Ich will natürlich darüber nicht urteilen, a zr wenn Herr Schmoller nicht förmliche ürsten des Hauses auf ihre Bildung Hin examiniert hat, so hat er ke n Recht zu iolcher Kritik, Zuleßt sprtcht Here Schmoller von dem .kurzsichtigen und weltfremden Junkertum“. Danach wären auch der Präsident und Zweite Vizepräsident _kurzsichtig und wellfremd. Von den „Junkern“ wird eine solche Kritik yiemals zu erwarten sein; ich hoffe, daß sich solcher Voraang nicbt wiederholt.

Vizepräsident B ecker macht daxauf aufmerksam, daß diese Aus- führungen eigentlich nicht zum Gegenstand gebörtsn.

fiä liche Zusammen- _.

.-

«eine Entschädi ung erhalten sollen.

kl Dic Denkschrift wird durch Kenntnisnahme für erledigt er ärt. * “'.-=:»-

SchlUß gegen 61/4 Uhr. Nächst? Sißung Donnerstag :x 12 Uhr. (Nachtragswat mttBeamtc-nzulagen; kleinereVorlagen_j _?

_ „Haus der Abgeordneten. 71. Sitzung vom 8 April 1908, Mittags 12 Uhr, (VMM von Wolffs TCÜAWPbisÖem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung ist in de Nummer d. Vl. berichtet worden, r gestrigen & Zur Beratung steht der der Vudgetkommi o " , '„ÜJ wiesene Antrag des Abg; Freiherrn vonsft ÉUYF- Massaunen (frexkons), bctxkftend freie Eisenbahnfa rt _ für die Wahlmänner bet den Wahlen zum PWUZi- schen Abgeordne_ter_1l)ause. «ck »u-«s Die Komm1fstoné Berichterstatter Abq. &,ABrütt- beantragt, den Antrag m folgender Fassxmg de*r Regierun* znr ErwägÖxTng zu uberweisscZ: b d 9 .die egierung zu er [L en, ei en W . AbZeozdnkthWse denthabltZFnZkßnZsteie FaJFLLTZULaxereF-Yscxlz na er * a Von rem o n zum gewähren.“ Wahlorte und Zurück 3" Der Abg. Freiherr von Gamp beantra 1 Antrag in 9fkolgender Fass???) anzbuxiehmen: g dagegen,_ den „de egterung zu er :( en, 2) W Abgeordnetenhause den Wablmännern eitrkie anxthuxtmpJYsYen Wahl sowie an den Tagen Vorkund nach der Wahl von Mx; Wobnfiße zum Wablort und zuruck zu twähren, ihnen an

" " ck wo die regelma igen Zuge keine angemessene erbi d züge zu ste en." " ""I bieten, Extra-

Nach der Begründung dieses leßteren Antrags durch den

“Abg. Freiherrn von Gamp erhält das Wort

Aba, FOr. Freiherr von Erffa (konf.): 'Wir haben uns nicht da- gegen gestraubt, den Antrag (Hamp einer Komtmsfion zur Prüfung zu über- weisen; ich muß es aber entschikden bestreiten, daß der Antrag in der Budgetkommission nur auf seine finanzielle Seite bin geprüft werden sollte“, Meine politischen Freunde bqben sicb nun in der Kommission überzeugt, daß der Antrag verfehlt ist, Freiherr von Gamp bat die Unabhängigkeit der Wahlmänner durch seinen Antrag wahrnehmen wollen und einen BMW für die Abhängigkeit darin gesehen, daß Wahlmänner angebiich wegen der Kosten nicht zum Wablort fahren. Ich kann ihm sagen, daß bei uns so etwas überhaupt nicht vor. kommt; Wer sich wählen läßt, kommt, es sei denn, er ist krank ge. worden oder sonst irgendwie verhindert. Wir stehen auf dem Stand. punkt, die Ausübung der politischen Tätigkeit als Wablmann als ein Ehrenamt anzusebsn, das freiwillig ist. Wir wollen unser Volk nicht, * von der Uebernahme Von Chrenämtern eniwöhnen; in unserer heutigen Zeit des Materialiömus ist es von Wert, daß fich Männer finden, die kleine oder große Opfer für ein solches Amt bringen wollen. Beim Schöffenamt, das nicht freiwillig ist, wird auch keine Ent- schädigung gewährt. Schließlich kommt err von Gamo im nächsten Jahr und verlangt auch für den Besu der Kreistage freie Fahrt. Seit 50 Jahren wird das Wablmänneramt als Ehrenamt ausgeübt. Die Konse uenz des Antrages wäre auch die, daß Wahlmänner, die sich der Ei(Jenbabn nicht bedienen, sondern eines Mietswaaens, auth Was den zweiten Punkt des Anirages ange thldie Stellung von Extraxü en für die Wahlmänner, wo keine uten nschlüffe vorhanden sind, So weise ich darauf bin, daß die ifenbabnberwaltung heute schon diese Rück cbt übt, sie sie!): auch z. B. Personenwagen in Güterzüge ein, die gee netete Anschlüsse; haben, und wenn Herr von Gump auf einen Fal] hinweist, wo-Qie Wahlmänner an einem Orte haben übernachten müffen, so liegt d' ' _, Fehler daran, daß die Eisenbahn nicht zur Stellung eines Extrazugc _ aufgefordert worden war. Der zwrite Teil des Antrages Gamp "" also Überfiüssig, und der erste Teil ist für uns unannebmbar, w wir das Amt als ein Cbrknamt ansehen. Wir Werden sowohl U Antrag Gump ais auch den Kommissionsanirag ablek): en. ? *“

Wirklicker Geheimer Oberregieruxgxrat Dr. von der Le Die Gründe, die qegcn den Antrag von (Gamp sp .- find Von Herrn Freiherrn von Ccffa erschöpfend kargelegt» möchte aber nicht vexfeblen, auf dsa § 7 der Eisenbahnv“ ordnung binzuwsisen, dsr Preisermäßigungen resp. freie- nur dann zugesiebt, wenn ein diknstliches Jntercffe v ' babnbeamten oder ein öffentlikbes Interksse Vorliegt. Daß en dienst- liches Interesse der Eisenbahnvxrwaltung nicht Vorliegt, ist kia! (Zu- rufe: Und öffentliches Intkreffe 7). * man kann dotb nur von politischem Interesse sprechen; es besteht aber keine Veranlasunß-- ein seit 50 Jahren ausgeübtes Ehrenamt jetzt anders zu behandelm Es ist auch ein gewaltiger Unterschied, ob nur freie Fahrt oder aus) Reisekosten verlangt werden. Die EisenbatherwaLtung kann den An- trag nur für bedenklich erachten.

Ab . Dr. von Dziembowski (YYY: In der Vcrkebröordnung steht „öZfentlicbes Jntereffe“. Bei den ahlen zum Abgeoxdneten- hause wird doch niemand ein öffentliches Interesse bestreiten wollen. Es ist eine Ebrenpflicbt des Staates, den Inhabern eines Ehrenamtes für den Staat die Ausübung des Amtes zu erleichtern. Der Staat soll doch nicht aus den Reifen der Wahlmänner ein einträgliches Ge- schäft machen. Dem Antrags der Kommission ziehe ich den Anima Gamp selbst vor. Wenn wir selbst noch nicht über die Sache klar wären, könnten wir die Regierung um Erwägung ersuchen; aber wir „JZ haben uns die Sache überlegt, und sie ist auch so einfach, daß wir bxute darüberVeschluß fassen können. _

Abg. Freiherr von Gump: Der Unterschied, den Abg. von Erika zwischen den Wahlmännern und den Schöffen und Geschworenen macht- ist nicht zutreffend. Von der Beförderung über Land ist überhaupt nicht die Rede, zu den Sißungen kes LandeSeisenbabnrats und der _" Bezirköeisenbabnräte gibt es auch nur freie Eisenbahnfablt- , Die Verkehröordnung ist vom Bundeßrat erlaffen , e bindet“ _: * uns nicht. Es ist da die Rede von dem Refaktienverbot, hier aber. handelt es sich um etwas anderes, um die Bewilligung der freien- Fabrt für ein öffentliches Interesse. Daß der Kommiffar des Eisen“ babnminisieriums die politische Frage nicht enjfcheiden kann, damit bin i:!) einverstanden. _ .*!

Abg. Funck (fr. Volkép.) unterstüßt den Antrag Gamv- -D"-' J .] Wahlmann habe eine Pflicht, am Wahlort zu erscheinen, da ist es ein ;, Gebot der Biüi keit, daß ihm freie Fahrt gewährt wird. Ein öffent- ;"?ZÉ „* liches Jntereffe iegt zWeifellos dor, wie man darüber meifelbaft ski" _“ ' kann, dafür habe er kein Verständnis. ***

Abg. Dr. Freiherrvon Erffa: Daß die Wahlmänner SW Wablort fahren müssen, wissen sie doch vor er; wenn ihnen das un- bequem ist, brauchen sie sick) ja nicht wählen zu lasen. Es muß d -' nicht alles in der Welt bezahlt werden. 5

AbZ. Dr. Müller- Berlin (fr. Volksp. weist darauf bin, das im Wa lkxeise Eschwege-Schmalfalden die Wa [männer von eineeW des Wahlkreises zur anderen hinfahren müssen. Das heißt den -- Wahlen einen plutokratischen Charakter geben, wenn man dafür Geib“ opfer verlangt. *

Der Antrag Gump wird in der von diesem beantragte!t Fassung gegen die Stimmm der konservativen Partei ang?“ nommen.

Darauf wird in dritter Beratung der Gas eße_ntwurf-- betreffend Erweiterung des Stadtkreises Kiel, o!)"? Debatte angenommen. _

Das Haus seßt alsdann die estern abgebrocheneBeratunng Denkschrift über die Aus ührung des Ansiedlun? "_

xseßes für die Provinzen Westpreußen und Po e Hur 1907 fort.

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