1939 / 205 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. ma Staatsanzeiger Nr. 204 vom :. S'eptembee 1939. S. 4

im Besijz 505211, die sie in den Vorhergehenden Monaten er- WOrv-Zn Haben, sind Verpflichtet, der Reichsstelle für Rauch- wi1r0n mrttxls Links bei ihr cmzufordernden amtlichsn Melde- schein? cin? BéftandsmUdung zu Lrstatten.

_ § 9 Lieferungsmonopol der Großhändler

_ Zriricht€r€i€n, Färbsreien, Haarschneidereien und Spinne- reien Haben Hassn- nnd Kaninchenfeüe ausschließlich von den GroßbaUdlern zu bkziéhcn, die von der Reichsstelle für Rauch- chren zur S0mm1ung dieser Jolle zugelassen sind.

Abschnitt 111 Wehrmachtsaufträge § 10 Begriffsbestimmung von Wehrmachtsausträgen

karmachtsausträge im Sinne dieser Anordnun sind Aufträge, die Von einer 7311ständigen Webrm0chtsbesch0f?ungs- stolle erteilt sind. Das Oberkommando der chrmucbt be- stimmt die T1€l1ststéll€11, dis als WLHrmachtsbeschafongsstcÜcn zuständig sind.

Z 1]

Behandlung von Wehrmachtsausträgen

Unternebmon dcr Raiichwarcnwirtscbast sind verpflichtet, Wehrmachtsausträgs in ihrem Gcscbäftxbßtrieb anzunehmen, es sei *dsnn, daß zwingsnds Gründe fiir ihre Ablehnung vor- handen sind. Sie haben Wehrmachtsausträge, u deren Nn- UÜHLYL sie Hiernach Verpflichtet sind, unverzüglzich und mit Vorrang Vor aÜen anderyn Aufträgen anZznfübren. '

Abschnitt 17

Allgemeine und Schlußbestimmungen § 12 Allgemeine Genehmigung

_ (1) Di? nack) § 3 Abs. 1 und 4 erforderliche Genehmigung der ReichsstsÜe für RauchWaren ist als aUgemein' erteilt an- zusehen ((zu vgs. § 3 21516 dieser Anordnung):

1. Für robe Hasen- und Kaninchenfeüe (Nr.,"154a und 1541) des Statistischen Warenverzeicbniffes), deren Veräußerung und Lieferung

3) entsprscbend den Vorschriften in § 6 dieser Anordnung erfolgsn;

b) von einem Großhändler, der von der Reich?:ste'lke für RauchWaren zur Samm- lung diescr Felle zugelassen ist, an Zurichte- reien, Färbßreien, Haarschneidereien oder Spinnereien Wähand oder innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Monats erkolgen, in dem die FLÜL von dem Großhäwd er ge- sammeXt Worden sind.

. Für Fekle zur Pelziverkbereitung, balb- oder anz- gar, aucb gefärbt, und AbfäÜe dadon (Nr. 56 des Statistischen Warenverzeichniffes) mit, Außnahme von Hasen- und Kaninchenfellen dieser Art soWie für Pelearen der Nrn. 564 und 565 des Statisti- sch€n Warenverz€ichnisses, deren Veräußerung und Lieferung unmittelbar in „das Ausland unter Ein- haltung der für die Ausfuhr angemein oder im Einzelfall maßgeblichen Bestimmungen, Anord- nungen und Wßisungen erfolgen.

. Für Felle zur Velziverkbereiiung, balb- oder ganz- gar, 0uch.gefärbf, und AbfäUL davon (Nr. 563 des Statistischen Warenvsrzeichniffes), sowie für Pelz- WÜWU der Nrn. 564 und 565 des Statistischen Warenverzeicbnisses, sofern die Veräußerung und Lieferung im Inland in gebrauchsfertigem Zu- stand an den letzten Verbraucher von Kürschnern, pelzverarbeitenden Betrieben und Einzelhandels- geschästen erfokgt, die Waren bisher schon regel- mäßig an [21312 inländische Verbraucher veräußert und geliefert und im Jahre 1938 keine Aquuhr- geschäfte getätigt haben.

. Fiir FeÜe und Peszkoaren jeder Art der Nrn. des Statistischen Warenverzeicbnisses 154 a, b, 155 (.“-1/13), 563 (a/b), 564 und 565, die zur Ausführung von Wehrmachtsausträgen erforderlich sin-d.

§ 13 Strafbestimmung

Wer den Vorschriften dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird nach §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. [ S. 1430) bestraft.

§ 14 Jykraftireten

Diese Anordnung tritt am 4. September 1939“ in_Kraft. Sie gikt auch für die Ostmark uwd den Retehßgau Sudetenland.

Leipzig, den 3. September 1939. ReichsstelLe für RauchLvaren

Der Reichsbe-auftragte S cb e t t l e r.

___-

Anordnung Nr. 16

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteiluug als Überwachungsstelle, ,' ' über die Bezahlung von Durchgangöfrathten bei det Waren- Einfuhr.

Auf Grund des Runderlasses der Reichsstekle fü): Devisen-

bewirtschaftung Nr. 50/37 D. St./'20/37 U. St. vom 10. 4. '

1937 Ziffer 1114 jvird mit Zustjmmmig des Reichswirt- schaftSministers und des Reichsministers fur Ernährung und Landwirtschaft folgendes awgeovdnei:

].

Die Einfuhr von Waren der nachstehejrd unter 11 an- gegebenen ZoÜpositionen aus den Ländern

Rumänien, Bulgarien, " Türkei,

sowie aus den Ländern Ungarn, Jugoslawien und Italien, soweit dritte Länder berührt Werden, darf auf dem Eissa- bahnWege oder mit LastkraftWagen nur erfokgen, Wenn die Ware mit der Frachtparität „frei deutsche Grenze“ 9250110211 Worden ist und Wenn die Frachk: anch tatsächlich bis zur deut- schon Grenze bezahlt Wor-den ist.

Reichsgrenze ist die nack) Eingliederung der Ostmark und des Sudetenlandes entstandcne Grenze. Die für die Be- nußang der Strecken dLr Protektoratsbahnen entstehenden Frackjte'n können im Jnlande bezahlt wérden. *

11,

Tiefe Anordnükg bezieht sich auf fokgende Waren- gattungen:

Waren- deufscher Waren- dentstth bezeichnung: Zolltarif: bezeichnung: Zoütarif: Roggen . . ; 1 Sojabohnen . .* . 161)1 Weizen . . . La Rotklee, . . ; . . ,18_a Gerste . ; * “' ; 3a/b - Luzerne . . : :* 186 Hafer. . . - . Weißklee . .- . 1861 Buctheizen . . Kürbiskerne . . . 21 Hirse--_. . .. ., . _ . , Hornschotenklee .. . 21a Mais. . . . . . enchel „i'. .7 . . 22 Bohnen . . “_ 11a » eu -. .. ** . .“ . „27a Erbsen" ., .- „. . 111» . troh- , .'-. *. 27-1: Linsen . . - . 110 Johannisbwt . . . * 551) utterbohnen . 12a getr. Insekten . . . 1611) „npinen . . . 12b Rog'genmeb[ . . . 162a Wicken . . . . 120 Raps u. Rübsen . . 133 Mehl aus (mdr. ; ““*“ f . . .- .- . . „130 . . Getreide . „. . 1620 Mohn . . . . . 14 al Weizengrieß _. - .. 1.64 Sonnenblumenkerne 14 &! c'uttermehl . . . . 1,9211 Lovbeersamen . . , 14131 [eie . . : . 192a Leinxaa'k . . . . . 15a Oelkuchen . ;“ 193-141-10. Hansaat . . 151) _- , .. . . . ,

111. -

Die Inhaber AÜgemeiner Menkosten- und Weiter-?

leiwngsgenehmigunzgen sind nicht bestechtigt, auf Grund, der ihnen ertéilten 'AUgemein-en Genehmigungen aussäwdisthe Eisenbahnstachten oder sonstige bei den Transporten im Aus- lande. entstandene Nebenkosten in irgendeiner“ Weise zu be- zahlen; jedoch sind sie berechtig1, im Rahmen ihrer Allge- meinen Genehmigungen die Fracht fiir “die Benußung der Eianahnstrecken im Protektorat Böhmen-Mähren zu be- za- en.

17.

SoWeit abweichend von dieser Regelung ausländische Eisenbahnfrachten oder sonstige bei den Transporten im Aus- land entstandene Nebenkosten durch inländische Einführer oder Spediteure bézah'lt werden sollen, ist dies nur auf Grund einer dem Einführer. erteilten, Abzweiguwgsb-escheinigWg oder in_den Fälken„in denen der inländische- Spediteur im Auftrage eines Ausläwders handelt und von diesem die ver- auslagt-en Beträge zurückerhält, nur auf Grund eines ,dem Spediteur von mir erteilten Befrei-ungsstheinys zulässig.

7

1. Diese Anordnung bezieht sich auch auf Vorfracbten, soiveit es sich um Seefrachten handelt, dagegen“nicht auf Ein- fuhren, die unmittelbar auf dem Binnenfchiffahrtswege oder auf dem Seewege erfolgen. ' *

*“2. Diese Anordnung be keht sich nur auf geschlossene Waggonlcodungen und Lastkra Waxgxenladungen. „,

1711.

*Diese Anordnung tritt am nge nach ihrer Veröffent- lichung in der Spediteux-Zeitschrift Offizielse's Organ der Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei in Kraft. '

Gleichz'éitiJ tritt die Vierte Anordnüiigcbetreffend Fran-

kaiur bis zur- eutschen Grenze bei der Einfuhr vom 14. 4.

1937, (vexciffentlicht in “den Deutschen Verkehrsnachrichten

AuSgabe ]3 vom 30. 4,1937) außer-Kraft. . -- '-* 711." '_„,

Diese Anordnung giLt für das Großdeutsche Reich mit

AnLuahme des Protektorates Böhmen und Mähren.

„„Berlin, den 30. August 1939.

Reichsstche für Getreide, uttermitbel und sönstige landwirt- schaftliche Erzeugnisse, Ge chsäftÉabteilung als ÜbexWachungs- , - ' . - te- e. , , _

Der Reichsbeausträgté._ ' Herbert Daßler.*

* Bekaniitmaäzung über Verbote aukländischer Druckschriften. „'Im Einvernehmen mit deni ReichSmir'tister für Volks-

aufklärung und Propaganda Wird, auf Grund des § 1 .der

Verordnung, "des Reichspräsddenten zu'm Schulz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf Weiteres im Jnlande die Verbreitung nachstehewder Druckschriften verboten:

„Gsrmany 10461137“ (Zeitschrift) .'- London - _„horä of *l'srror“ (Buch) von SydneÖ) Horler. Verlag: Albatroß, Leipzig, Paris, ologna.

* 'Beklin, “den 25. August 1939. -' ' ' ' Der Reichsführer " u,. Chef der deutschen Polizei im Reichs- ministerium des Junexn. I,A.:D1:. Altenloh.

"

"3. Vieberzeugniffe . . . . . . . 115,5 115,5

Weizenmehl . . . 1621) ?

. 2. Rücklagen und RückstelXungen:

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 30. August 1939. '"

!

Y_é

1913-100 * YH:- Jndexgruppen 1939 xänderung

2 . “30. i" "H 3 August Angus?

1. Agrarstoffe._ 1. Yftanzlicbe NahrungSmxttel . . 118,5 117,8 - 2. chlachtvieb . . . . . . . . 94,1 94,2 +

INKL

*

(UDSSR

4. Futtermi'ttel ..... . . . 106,0 106,0 Agrarstoffe zusammen . . . 109,0 108,8 5. Kolonialjvaie'n 92,0 92,0 11. IndufxrieUe Rohstoffe und Halbkvaren. . Kobje ........... 112,8 112,8 . Cisenrobswffe und Eisen . . . 103,8 103,8 . Metalle (außer Eisen) . . . . 52,9 53,0 . Tyxtilien .......... 82,6 82,6 . Häute und Leder 69,1 69,1 . Chemikalien“) ....... 101,5 101,5 . Künstliche Düngemittel . . . 53,1 53,1 . Kraftöle“ und Sckymiekswffe . . 106,9 106,9 . Kautlcbuk 43,8 43,2 . Papikrbalbwaren und Papier . 106,9 106,9 . Baustoffe 122,7 122,7 Industrielle Rohstoffe und ' Halbwaren zukammen . 94,9 94,9 lll. Industrielle Fertig- waren. . Produktionsmittel ...... 112,8 112,8 .Konsumqüter . , . . . . , . 136,2 136,2 Industrielle Fertigwaren zu- sammen 126,1 126,1 Gesamtindex . . . . . 107,2 107,2

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*) Monatsdurchschnitt Juli. , ;

Die deexziffer dcr Großhandelspreise st'elkt sich für den 30. August, Wie in der Vorjvoche, auf 107,2 (1913 :: 100). Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 108,8 (_ 0,2 ,vH), Kolonialävarcn 92,0 (unverändert), iwduftrielle

' Rohstoffe und Hakaaren 94,9 (unberäwderk) und industrieklc

Fer “Yvaren 126,1 (unverändert). _ .;n der JWdexziffer für pflanzliche Nahrungsmittel wirkte

, sich »der Rückgang der Preise für, Speisebartoffeln' aus. '

An :den Märkten der Nichteisen'metaüe haben sick) die Pr'eise für Kupfer und Kupfevbalbfabrikate leicht erhöht; „die Zinnpreise Waren rückläufig. In der Gruppe Textilien; 109211 die Preise*für' BaumWoUgarn im Durchschnitt etwasbober als in der VorWoche, wiihrend die Rohseidé'npreise „zuruck- gegangen sind. '

Berlin, den 2. September 1939.

Statistisches Reichsaant,

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

DL“ Führer. empfing beute den neuen Argentiriijcbezi' Botschafter Dr. Ricardo Olivera, den neuen Brasiliani- fckxkn kachafter Cyro -d e F, 1: si t a s - V 6 l l e und den tkéüén Gesawdten von Venerela Dr. Alberto Z e 1: e g a -_F o m - bo n a zur Entg-cgennaHMe ihrer Beglaubigungsschreiben so- wie Der Abberufungsstbreiben ihrer Vorggnger.

Berlin, den 1. September “1939.

Wochenübersicht der Reicthant vom 31, August 1939.

(In Klammern Zu- und Abnahme gegen diexV'orWocHe.)

Aktiva. . 17.“ _ 1. Deckungsbes10nd an Gold und Devisen . . . 76 953 000

(- 83 000) 2. Bestand an Wechseln und Schecks soWie an a me "eln des Rei s. . . . 10271660000 Sch ? ck] ck (+.2131695000) 3. Wertpapieren, die gemäß § _13 - Ziffer. 3 angekaUULft Worden)s1nd 1012736000 deckun s 6 i e ert (] iere . . ( gfhg pp (+ 30114000) 59 693000 (+ 11111338) deut en S eidemiin en. . . . fck ch 3 - (-101781000) 21 967 000 (- 5255 000) . . 295 738000 "(+ 1312000) 1 875 764 000 „(+ 495 302 000)

Lombardforderungen . . . . .

Rentenbankscheinen . . . . . . synstigen Wertpapieren

' sonstigen Aktiven . . .

150 000 000 (unverändert)

87 353 000 (unwerändert 494 779

(unverändert

10 906 716 0 (+ 2196 888000)

1 480 313 000

„(+ 284 889 000)

1. Grundkapital .

&) gesetzlicher Reservefonds . . . . . . .

11) sonstige Rücklagen und Rücksteüungen ' ., Betkag der umlaufenden Noten. . . . . . . . Täglich fäklige Verbindlichkeiten . . . . . .

. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind- lichkeiten ------ oo'jo-ko-eo _

"=- ) 6. S “1" “v . . . 561774000 M1 ige Passt a (+ 107000000)

Verbindliihkeiten aus Weiterbegebenen, im Julande zahlbarén Wechseln !?.“ -,-. ' .

Von den Abrechnungsstellen iwurden im August ab- gerechnet Stück 4 840 000 12.44 7421 000000.

Die Giroumsäße betrugen in Einnahme und Ausgabe Stück 5478 000 1294 11.2 985 000 000.

Verantwortlich: ' * , ) für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionenen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

. i. V.: R u d o lf L a n H s ck in Berlin-Charlottenburg.

Druck d u i en Druckerei- und Verla s-Aktiengesellschast. er Pri ßsch Berlin, Wilhelmstr.:32. g

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Deutsche

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inchsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugöpreis durch die Post monatlich 2,30 M einschließlick) 0,48 M Zeitungsgebübr, aber ohne BesteUgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenfteue 1,90 M monatlich. Alle Postanstakten nehmen Besteuungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigensteüe 877 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieset AuSgabe kosten 30 «. einzelne Beilagen 10 «. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorberige'Einsendung des Betrages ein1ch1ießlich des Portos abgegeben. Femsprech-Sammel-Nr.: 1933 33.

Anzeigenpreis für den Raum einer j'ünfgeipaltenen 55 mw breitxn Petit-Zeile 1,10 M, einer dreigesvaltenen 92 mm breiten Petit- Zeile 1,85 K.“. - Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Bexlzn 877 68, Wilhelmstraße 32. Al1e Druckaufträge; sind aus einseitig beschriebenem Papier völlig drurkrcif einzu1enden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck- (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. - Befristete Anzeigen'müffen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigensteüe emgegangen sem.

Reicthankgivoronto Nr. 1913 ' bei der Reichsbank in Berlin

Y. 205

Inhalt des amtlichen; Teiles.

Deutsches Reich.

Anordmziig über Tra-nsyortmittel für chemischexErzeugniffe und fur Mineralöle "vom 4. September 1939. Verordnung Über das Verbot von Lichtbildaufnahmen auf dem Werkgelande der Junkers Flugzeug: und Motorenwerke A. G., weigwerk Bernburg, in Bernburg. Be„anntmachung über die AUHgabe neuer Nentenbankscheine uber 1 und 2 Rentenmark. Anoxdnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoff- Wirtschaft. -Anox1)t1s1ck1;n„fqtNr.2 deS Sonderbeaufträgten für die Spinnstoff- mir 0 . ADordnung 7711 5 der Reichssteüe für Woüe und andere Tier- aare, Aißordnung 77 28 der Reichsstelle für Wolle „und andere Tier- " aare. Arßordnung 771- 6 der Neichsstelle für Wolle und andere Tier- aare. Anordnung 8 21 der Reichssteüy für Baumwolle. Anordmöng 130 18 der Reichssteüe für Baumw'ollgarne und -gewe e. ' Anordnung 1312 der Neichstelle für Bastfasern. AquZnurlilg 2 11 der Reichsstelle für Seide, Kunstseide und e wo e. MZZWÜZ 2 10 *der “Reichssteüe für Seide, Kunstseide und „, _,“ wo . NnHanmüg Z 7 der ReichssteUe für Seide, Kunstseide und e wo e. AFerutmg 131€ 1 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte e te 2. Anordnung 1(8 1 der Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle. AYerltmg 131€ 2 der ReichSstelle für Kleidung und verwandte _ e ie e. Anordnung 56 der ReichssteUe für Lederwirtschaft (Verkehr'mit FeUen und Häuten). Vom 3. September 1939. Anordnung Nr. 26 der Reichsfteüe fiir Mineralöl (Regelung des MmeralölvertriebS). Vom 4. September 1939. Anordnung Nr. „18 der Reichssteüe „Chemie“ und Anordnung Nr. 27 der Reichsstelle für Mineralöl vom 4. September 1939.

Bekanntmachung über die AuSgabe des ReictheseHblatts,

Teil 1, Nr. 158.

Preußen.

Bekanntmachixng über die 41/2 (vorm. 6) zinsi e Lübeckische Staathlerhe von 1923 (Schwedenkronenanlei e). '

* Amtliches.

Deutsches Reich.

Anordnung -

betreffend Transportmittel" für chemische Erzeugnisse und fiir Mineralöle.

“Vom 4. September 1939.

Auf Grund des § 1 der Vcrordnun über den Waren- verkehr vom 4. September 1934 in ?)Lr Fassung vom 18- Angust 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) wird im Ein- vernehmen mit dem Rci-ck)sverkehrsminister und dem Ober- kommando der Wehrmacht folgendes angeordnet:

§ 1.

Privateis'cnbahnwagen, Binnentankschiffe und Straßen- taxtkWagqn, die zum_ Transport von Waren des Zuständig- k'e'ttsber_81chs"dcr Nerchssteille „Chemie“ und der Reichsstelle Ln: Mmexalol b0sttmmt sind, sind auf Anordnung zur Ver- Ugung dieser Reichsstelleri zu halten.

§ 2. _ Die beiden im § 1'genan_nten Dienststellen sind berech- tigt, fylgende An aben Über dle im § 1 genannten Trans- portm1ttel zu ver augen: 1 EigentÜMer und seine Anschrift.

Anschrift des der citigen Verfügungsberechtigten.

DLL fiir die' Ein?tel[11ng von Pridatgüterivagen bei

der Dsutschen Reichsbahn erforderlichen Angaben.

2." 3. - 4. Die Nummer oder das. polizeiliche Zulassungszeichen. 6. ZLelchses Gut zuletzt mit dem Wagen befördert Wor- en tt. . * * '

1

“feinem Linienwerk bestehenden Unterdruck, der rechtS-und“ link

Berlin, Montag, den 4. September, abends

§ 3. Die Reichsbeaufträ ten fiir Chemie und, Mineralöl er- den ermächtigt, gemeinéam oder einzeln Anordnungen zur Durchführung der Bestimmungen des § 1 zu erlaffen.

§ 4. Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, " Berlin, den 4. September 1939.

Der Reichswirtschaftsminifter. J. V.: Dr. Landfried.

Verordnung über das Verbot von Lichtbildaufnahmen auf dem Werkgelände der Junkers Flugzeug- und Motorenwerke 21.-G. Zweigwerk ' Bernburg in Bernburg. .

Auf Grund des F, 34 Abs. 2 der Verorang iiber Last- derkeer vom 21. 8. 1936 (RGW. [ S. 659) wird f()[gendes veror nLt:

§ 1 _, Die Aufnahme von Lichtbildern jeder Art auf dem Werk- gelatzde der Junkers Flugzeug- - und MotorenWerke 21.-G. ZWETgWer Bernburg in Bernburg ist verboten; ebenso ist es

Verboten, in der Umgebung des Wsrkgeländes Lichtbilder von Arzlagen mid “Einrikhtungen Jowie von Flugzeugen aufzu- , ne men. -

§ 2 Ausnahmen von dieser Verordnung kann das Luftamt Dresden zulassen. § 3

Zuwiderhand1ungen Werden gemäß F 31 Ziff. 1 des Luft- verkehrsgeschcs in der Fassung Vom 21. August 1936 (RGW. [ S. 653) mit Geldstrafe bis zu 12016 150,- oder mit Haft bc- straft, soxveit nicht nach anderen Strafgeseßen eine höhere Strafe verwirkt ist.

Dresden, den 31. August 1939.

Luftamt.

___-_-

Deutsche Rentenbank.

Es wirk) bievdurcl) bekanntgemacht, “daß 11 e u e R e n t e n - bankscheine über 1 und 2 Rentenmark mit dem Ausgabedatum 30. Januar 1937 ausgegeben Werden, dexen Beschreibung Wir nachstehend veröffentlichen.

In Hohe dcs auszugeben'dcn Betrages an diesen Stücken Werden Rentenbankscheine, die auf höhere Beträge lauten, aus dem Verkehr gezogen.

Beschreibung

des Rentenbankscheiues zu119Z1entenmark vom 30. Januar 7.

Der Rentenbankschein zu 1 Rentenmark ist 65ckch120 mm

"groß und auf Weißem Papier mit dem Wasserzeichen „Kreuz-

karo“ gedruckt. Auf der Vorderseite befindet sich rechts ein etWa 25 mm breiter gelbkicher Streifen mit kupferbraunen un“? grunen Fascxn, der oben _die Wertzahl „1“ und unten den Pragestempel nut cinem Ährenbündel und der Umschrift „_Dcutschx chtenbank Berlin“,“ trägt., Das- Druckbild zeigt emen grunbraunen Unterdruck, der rechts und links von einem etwa 5 mm breiten, oben und unten von einem schmaleren Zierranb abgogrenzt Tt und links- in ein aus einer großen und einer kleinen Rosette estehendés Seitenband ausläuft. In der

" Mitte des Unterdrucks tritt die Foße „Zahl „1“ leicht hervor.

Die Beschriftung in olivgrüner arbe Rentenbankschein Eine Rentenmark

Angegeben auf Grund der Verordnung vom 15. Oktobek 1923 (R.-G.-Bl. ] S. 963)

Berlin, den“ 30, Januar 1937 _ Deutsche Rentenbank Präsident und Vorstand: Gran ow Kißler K*okotkiewicz

zagunn Wichtermann Jn den'beiden Ecken rechts oben und rechts unten sowie auf der unteren Rosette im linken Seitenband steht die Wert- zabl „1“. Reihenbuchstabe und Nummer ist in der Mitte oben/ in roter Farbe aufgedruckt. ,-

autet:

Die, Rückseite zeigt in grünbrauner Farbe.,“einen cms

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 939

„1

von einer ctkva 3 mm breiten, oben 111101171er bon 211121; schm01ercn Zierleiste bcgronzt ist. In _d'cr- Mitt_e befrndxn'sich zivsi durch eine Roscttc Vcrbnndcnc Linicnkreisé. TUS: [MZF Kreisfeld zeigt “ein Ährcnbündc-l, das rcchtx FCW 512 900132 „1 mit dem Wort „chtcnmark“. In der Mitw 05011 11th die Bcschristxmg „Deutsche chtcnbauf“, mitmi: „Eine chtcn- mark“, und in den Nor Ecken diE cht;0l)[ „1“. _AUf dxm linken, 01100 25 111111 breiten wi'ißcn S_Oitkarand bßfmdst ÜL? WCMS der zweizeilige Strafs0ßck Rückseitig dss PragsstcmpUV steht -

Rentcnm0rk _

Beschreibung

des Rentenbankscheins zu 2 Rentenmark vom 30, Januar 1937.

Der, Rßntßnbanksckxin zu 2 chtcn1nark_ ist 70 ckch 125 mm groß und auf Weißcm Papier mit dem W012r3§ichcn „Kchz- ball“ gedruckt. Auf der Yordvrscitc bcfindct Uck) rechts ein ctWa 30 mm breiter röt1ick)cr Streifen mit oratiJErotcn und grünen Fafcrn, dcr obßn dic_ Wcrtzabk „2“ Und 1171th 13011 Prägestempel mit einem Llhrenbjwidßl und der UM1chNst „Deutsche chtcnbank Bcr1in“ tragt., Tgs von einem schmalen Zierrand cingcfaßtc Truckbikd 501gt 0111011 0118 761116111 Linienfvcrk bcstcbendcn graubraUncii UntcrdrUck, 0113 dem in der Mitte eine große Rosette mit dcr Wertzuh1 „2“ 1221001- tritt. In den vier Eckßn chéiidcn sick) NUsLÜLn. Dic BL- schriftung in braunsr Farbe lantct:

chWnbankschcin Zwei Rentenmark Ausgegeben auf Grund der Verordnun vom 15. Oktobor 1923 (RY-G.-Bl.“1 S9 3) Berlin, den 30. Januar 1937

TLUtsCHL Rentsnbank Präsident und Vorstand: Granzow Kißler Kokotkiewicz Szagunn Wichisrmann

In der Mitte obcn steht in rotsr Farbe der Reihen- buchstabe und die Nunmwr.

Die Rückseite zeigt einen okidgrün-braunLn Unisrdruck aus verschlungenem Linicnjvsrk. In der Miffy bsfindet sick) ein Kreisfeld mit dem Ährsnbiindck, rechts und links dabon je eine große Rosette mit der Wcrtzabl „2“. Obsn steht in brauner Farbk dic Bcsthrislung „Deutsche Rentenbank“, unten chi Rentenmark“. Auf dem linkcn, 011130 30 mm breiten rötlichen Streifen befindet Zäch rccbts der zrveizeilige Strafsaß. Rückseitig des Préngstcmles steht

chtcnmark. Berlin, den 4. Scptomber 1939

Deutsche Rsntcnbank Kißler Wichtermanu

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Anordnung Nr. 1

des Sonderbeaustragten für die Spinnstoffwirtschaft (Befrhlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft)

Vom 4. September 1939

Auf Grund der Verordnung über den Warenbe'rkehr in der Fassung dsr Verordnung vom 18. August 1939 (Reichs- geseybl. ] S. 1430), der Vorordnnng Über die Errichtung von UbßrWachnngZstcllen vom" 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. Septem- ber 1934), der Verordnung über die Errichtung der Über- Wachungsstelle für Seide, Kunstscid0 und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 261 vom 7. Nobcmbcr 1935) und der Verordnung 1":er dix Einsetzung eines Sonderbcauftragtcn fiir die Spinnstoff- wirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 Vom 3. September 1939) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur ÜberWachung und Regelung des Warcnbsrkchrs vom 18. August 1939 (Deutscher RcichZanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des ReichSWirt- schaftsministers angeordnet:

§ 1 Beschlagnahme

(1) Beschlagnabmt werden 0119 Spinnstoffe und Spinn- stoffwaren, dte tm Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches am Tage d?s Jnkrajf'ttretens dieser Anordnung (Stichtag) lagern, die dahin eingefuhrt Werden oder die aus inländischer Erzeu- gung" anfallen. _

(2) Spinnstoffe sind 0110 Stoffe, die sich ohne Weitere

YBearbeituug oder-nach einer solxhen zum Verspinnen oder