1923 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jan 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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zngestrilt.

Artikel 33. , Die Konimrsfibrr kann auf Antrag eines Staatsvertreters odcr 1710004110201 in 131311 tbr geeignet erscheinenden Fällen einstweilige Be. ':1*2:1:'_30_x:1:d E11t1chezdnngen erlassen. Dies ilt insbesondere, wenn 01.105007“. gemacht wrrd, daß eine sofortige Zl) aßnahme zum Schutze eines bedrohten Rechts oder zur Abwendung wesentlicher Schäden

notweiidig iit. Artikel 34.

„1. Hängt ein Beschluß der Kommission von der AUSl ung des Artikels 256 des Friedensvertrags von Versailles ab, so istegdas Ver- fahren aitszrseyen.

2. Nach in anderen Fällen ist die Kommisfion befugt, das Ver. fahren auszusetzerx, _wenn diese Unterbrechung als zweckmäßig und billig ericheint, um es :pater wieder aufzunehmen.

Artikel 35.

DieBeiÖlüffe der Kommission werden den Parteien in einer born Präxidenten und vom Generalsekretär unterzeichneten Ausfertigung

Artikel 36.

_! Die_StaatYVertreter werden die Kommission iiber die Maßnahmen, Welrße die Regierungen treffen, um den Beschlüffen der Kommission zu LÜUPLLÖSU, auf dem laufenden halten. _

Artikel 37.

1.0 „Bei der Auslegung und Anwendung dieser Ordnung sollen in erster Linie die Bestnnmnngen des Abkommens befolgt werden. So- *:OLll Weder dem Abkommexi noch dieser Ordnung eine Vorschrift ent- iiomxiien werden kann, e1111cheidet die Kommission nach der Regel, die ??,e „ZZZ Zereclyt und billig und der Natur der Verhältnisse entsprechend «“Um-tei.

2. Die Kommission kann mit Rücksicht auf die besoydere Natur eines Fglles oder aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit Von den Beittmmungen' dieser Ordnuug abweichen.

11. Teil. Verfahren vor dem Präsidenten der (Reinischten Kommission in Angelegenheiten des Minderheitsschuyes.

Artikel 38.

Der Präsident ist verviliclptet, zu ieder Eingabe, betreffend den im Abkmmnen vom 15. ZNai 1922 gewahrleisteten Minderheitsschuß,

Stellung zu nehmen imd seine Stellungnahme in einem icbriftlicben Bericht darzulegen und zu begründen.

Artikel 39.

Das Minderkieitsamt für Polnisch Oberschlefien und das Minder- beitsiimt fiir Deutsch Oberschlesien smd verpflichtet, die bei ihnen „00171015 Artikel 150 des Abkommens eingegangenen Eingaben, sofern "ck ibnen niclit gelingt, die Vescbwerdefübrer zu befriedigen, dem Präsidenten mit ibren !cbriftlicben Bemerknngen zll überweisen. Diese Ueberweimng eriol-„it spätestens 20 Tage nach Eingang der Eingabe beim Minderheitsamt.

Artikel 40.

1. Der Präsident teilt die schriftlichen Bemerkungen des Minder- lhritßxmts den Beirbwerdefübrern zur schriftlichen Beantwortung mit. I)ievlik iind Duplik finden nur statt, wenn der Präsident dies als 0015). erarbtet.

2. 91011) dem Schriftenivecbsel ordnet der Präsident, wenn dies nötig €11ch€1111, eine mündliche Verhandlung an. Die mündliche Verhandlung ist nickyt öffentlich. Ja der mündlichen Verhandlung 01er im Anicblni; daran kann der Präsident über bestimmte Punkte sébriftlirbe Erklärungen vom Minderheitsamtxund vom Beschwerde- iübrer verlangen. Er kann Zeugen und Sachverständige zu der mündlichen Verhandlung laden.

Artikel 41.

Die bier übrigen Mitglieder der Kommission nehmen von allen Akten Keniitniix und wohnen der mündlichen Verhandlung bei. Diese kann stattfinden, aur!) wenn nicht alle vier Mitglieder 0nwesend_ sind; es müssen jedoch mindestens ein deytsches und em polnisches Mitglied

anweiend sein. _ Artikel 42. ]. Der Präsident kann sich alle Informationen, verschaffen, die il-m Mick) Lage des Falles nüßlicb und dienlich erscheinen. 2, Er erhebt von sich aus oder auf_Antrag der Parteien oder Der *Zlititgiieder der Kommission alle Berbeiie, die er als erforderlich 1710073791. Zugbeiondere kann er Expertisen, Augenscheine und die Veriixbmung bon Zeugen verfügen. Artikel 43. ]. Naclhdem der Präsident die Angele enbeit geprüft und bon ?.er Mcimmg der übrigen Mitglieder der omniisfion Kenntnis ge- nomwen bat, teilt er seine Stellungnahme über die Art, wie die Angeiegenbeit Minäß den Bestimmungen des Abkommens zu regeln ist, Dem Minkeriieitsamte mit. “„“. Die Stellangnahme des Präsidenten kann auf eine endgültige, woriäiiiige oder teilweise Lösung lauten. Der Präsident kann auch erkiären, daß er erst nach Ablauf einer bestimmten Frist Stellung

neyrtien wird. Artikel 44.

1. Sobald das Minderheitsamt den Bericht des Präsidenten erhält, überweist es ibn an die zuständige Verwaltungsbebörde.

2; J111101“l*'011) 20 Tagen wird die uständige Verivaltungsbebörde dem :NinderbeitSami mitteilen, wie ck die Angelegenheit erledigt und ob und wie“ sie dabei die Stellungnahme des Präsidenten HLTÜÉÜCÜÜZT bat. Das I)iinderbeitsamt wird diese Mitteilung un- rierziigiicb 011 den Präsidenten Weiterleiten und gleichzeitig den Be- échwerrciiibxern mitteilen, wie die zuständige Verwaltungsbehörde die Aiigelegeiiheit erledigt hat.

Artikel 45.

Wenn nicht besondere Gründe dagegen spretben, wird der Präsident keine Stellungnahme auch den Beschwerdeführem mitteilen. Artikel 46.

, _ Die Bescliiverdefübrer können den Völkerbundörat anrufen. wenn i;:k: Erledigung ilirer Angelegenheit durch die Verwaltungsbehörde sie

771751 keiriedigt. Artikel 47.

Ter Bericlit über die Stellungnabme des Präsidenten wird in eme: von 15:11 Und dem Generalsekretär unterschriebenen Ausfertigung

ngesteiit. Artikel 48.

Folgende Bestimmungen des ]. Teiles finden *finngemäße An- wendung: Art. 9, 10, 12-17, 21, 22, 25-32, 37.

„111. Teil. Verfahren auf Grund des Artikels 585 des Abkommens. -

Artikel 49.

Der Präfident "kann jederzeit den zuständigen Staatsvertreter auiT01s0chen,11msiande und_Ver5ältnisse aufmerksam machen, die 110ch1011131 Ansicht den Bestimmungen des Abkommens nicht ent- ibkkckrn (Art. 585). Er ist dabei an eine bestimmte Form des Ver- iabrens nicht gebunden.

Schlußbestimmung. Artikel 50.

1. Diese Ordnung tritt 15 TWS 11005 der Yeröffentlicbung im Dziemiik Ustaw Rzeczypospolitex olskiex und un Reictheseßblatt in Kraft.

2. Die Kommiifion kann auf Grtznd des Abkommens vom 15. I)iai 1922 diese VcrfabrenSordnung andern oder Vervollständigen.

Kattowitz, den 5. Dezember 1922. Namens der Gemischten Kommission für Oberschlesten. Der Prasident: Calonder.

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ZweiteBekanntmarhung über das Volksbegehren auf

(Yeichsanqeiger Nr. 6 vom 8. Januar 1923) auf die Zeit vom

Volksbegehren auf wird verschoben auf die Zeit vom 18. April 1923 bis 1. Mai

1923 einschließlich.

fahrt und einer Enis ädigung an die Mitglieder des Vor- läufigen Reichsmirtschaft6rats vom 28. S. 1335) in der Fassung der Verordnung vom 1. Dezember 1921 (RGW. S. 1493) wird wie folgt geändert:

Abänderung des NeichssiedlungSgeseYes. Die durch Bekanntmachung vom 28. Dezember 1922

bis . Februar 1923 festgeseßte Eintragun sfrist für ein Abänderung des Reichs redlungSgeseHes

Berlin, den 19. Januar 1923. *

Der NeichSminister des Imrern. Oes er.

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Verorb'nung

über die Entschädigung der Mitglieder des Vorläufigen Reichswirtschaftsmts.

Vom 3. Januar 1923. (Veröffentlicht im RGW. 1923 Teil 11 S. 39.) 1. Die Verordnun über die Gewährung freier Eisenbahn-

Juni 1920 (RGW.

]. 3.) § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die tägliche Entschädigung beträgt für die Mitglieder, die

im ereicb der Stadtgemeinde Berlin ihren Wohnstil haben,

für die Zeit vom 1. bis 31. Oktober 1922 . . 700.4

1. bis 30. November 1922 . 1000

vom 1.De0em5er 1922 ab . _. . . . . . 1500 .

ür die übrigen Mitglieder:

für die Zeit vom 1. bis 31. Oktober 1922 . . 2000 ,

, , 1. bis 30. November 1922 . 3000 ,

vom 1Dezember192205. . . . . . . .4000 ,.

d) §1 Abs. 5 erster Satz erhält _folgende Fassung:

Für die Hinreise und die Rückreise erhalten die Mit- lieder, die nicht in dem Bereich der Stadtgemeinde Berlin iter) Wobnfix haben, eine Neikeentschädigung in Höhe der täglichen Ent chädigung.

a) Dem_§ 1 werden*iolcrende Absätze angefügt:

Dre monatiichen Bezüge der Mitglieder dürfen die Höhe der monatlichen Aufwandéenticbädigung einschließlich des Teuerungözusckolags der Mitglieder des Reichstags nicht über- schreiten. Sind die einem Mit liede zustehenden Beträge in einem Monat Höher, so kann au der Mebrbetrag nachträglich ezahlt werden. wenn und insoiyeit in den beiden nächstfolgenden

konaten die Bezüge dieses Mitglieds unter der monatlichen Aufwandsentscbädigung emichließlrch des Teuerungözufehlags der Mitglieder des Reichsmgs bleiben. ,

Die Voricbristen iiber die tägliche Entschädigung und die Reiseentsckoädigung finden auch Anwendung, wenn ein Mitglied des, Vorläufigen ReiÖSwirttclUftSrats an einer Besprechung teilnimmt, zu der es in dieser Eigenschaft bon einer obersten Reichsbebörde eingeladen ist. ,

2. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

_Der Vorsitzende des Vorlaufigen NeicbswirtlcbaftSrats erhalt für jeden begonnenen Monat seiner Tätigkeit eine Go- samtaufwandksentschätdigung iii Höhe des Zwanzi farben, falls er aber gleichzeitig Reich-Zta Emrtglted ist, n Hö,e des fünfzehn- facben Betrags der tagli en Entschädigung der Mitglieder, die

,

LYt im Bereich der Stadtgemeinde Berlin ihren Wohnsis en. -

3. Hinter § 2 wird folgender ?) 2- einakfksk: _

ber chIZert Vorfisende des Vorläufigen Reichswirtschaftgm§s ifi e ig : .. _ '

o) die liebe Entschädigyng imd dte 'REULLUlsÖÜdlgung für die it lieder, die mcht rm VETUÖ der Stadtgemeind» Berlin 1 ren Wohnsiß baberi, bis zu dem Betrag, den die Reichsbeamterx der Tagegeldituie 19 (Minnterialdirektoren usw.) 'für Neuen nacb teuren Orten an Tagegeld einschließlich Uebernacbtungsgeli) jeweils erhalten, '

b) die tägliche Entjchädixiung für dre Mitglieder, die im Bereich der Stadtgemeinde Berlin ibren Wbbnsiß Haben bis zu einem Drittel d_ieses_Vetrags zu erböben. “ierveZ sind die sich ergebenden Betrage auf volle 100 .“ USZ oben

_ abzyrundxn.

&. S 4 Ah!. 1 Satz 2,erbält iylgende Fassung:

Wenn der Reichstag langer als drei Tage zu einer You, fißung nicht zusammengetreten ist, so eriZalierr diese Mitglieder außerdem die Aufwandßentichädigung far Si ungen an den- ÖeLnigen Tagen, an denen fie nicht für Anwe enbeit in einem

eichstagSausscbuß ein besonderes Tagegeld erhalten.

-1".l. Die Verordnrm zur Ergänzung. der Verordiiung über die Gewährung freier Eiren abnsahrt rand emer E1111chadlgung für die Mitglieder des Vorläufigen Rerch5wrrtschaftsrats vom 8. August 1929 (RGB1.“U S. 734) wird aufgehoben.

111. Diese Bestimmungen haben rückwirkende Kraft vom 1. Ok- tober 1922.

Berlin, den 3. Januar 1923 Der Reichswirtschastßminifter. Dr. B e ck e r. Der ReichSminister der Finanzen. Dr. Hermes. Der Rei Sverkehrsrninkster. roneu

Verordnung über künstliche Düngemittel Vom 19. Januar 1923.

Auf Grund der Verordmmg über Kriegsmaßnahmen zm Sicherung der Volksarnährung vom 22. Mai 1916 (RGW, S. 401)/18. August 1917 (RGW. S. 823) und der §§ ? und 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (REVL S. 999) wird verordnet:

Artikel 1.

Die der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGW. S. 999) anliegende „Liste der Düngemittel und Preise“ wird wie folgt geändert:

Jm Abs. & „Supervhospbate“ in der Fassung der Ver- ordnunLJen vom 4. Nobember 1922 und 8. Jangac 1923 (NEU, 1922 S. 844; 1923 1 S. 56) wird die Zahl „795“ durcb die Zahl ,1500“ erseyt.

A r t i k el 1].

Im Artikel 11 § 3 Abs.1 der Verordnung über künstliähe Dünge- UUttel vorn 5. IM 1921 (REVL. S. 822) in der Fassung der Ver- ordnung vom 8. JMr 1923 (RGB1.1 S. 56) wird die „3051 .795' durch die Zahl .1 ' erseyt.

Artikel 111. Kéifetle Verordnung tritt mit Wirkung Vom 20. Ianuar1923 0

Berlin, deri 19. Januar 1923.

Der Reichsminister für Ernäkmmg und Landwirtschaft. Dr. Luther.

Verordnung über künstliche Düngemittel vom

, “Bekanntmachung. In dem Verzeichnis der künstliYen Düngemittel deren gewerbsmäßige Herstellung auf Grund des § 8 der

August 1918 (RÉVl. S. 999) enelmi t worden ist, erhält Nr. 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr.g11))foxlgende Fassung:

ck

Genehmigte Bezeichnung des

Firma Düngemittels

Preise,.die beim Verkauf 11 t überschritten werden dürfeiiik

Besondere Bestimmungen

Rhenania, Verein cheniischer Fabriken, A.-G., Aachen

1. Nbenani0-

PszPhak samkvbospborsäure.

babniiation.

1275 .“ für 1Kilogrammprozeut Ge-

1500 ck15 für „1 Kilogrammprozent zitronen- saurelösltcbe Phosphorsäure. Befunden Fieterungebedin Löchstbreis gilt frachtfrei ollbabn- oder normalspurigen Klein-

Bezahlung: Barzahlung ohne Abzug.

0ungen: Der eder deutschen

Lieferung nach Wahl des Werkes _mit mindestens 140.19 Gesamtpboßvboriäure, bierbon triindestens_ 750/0 ?itronensäurelösücb, oder mit mindestens 12 % zitronen- 0urelösltcher * bosvlwrräure.

Feinbeitégrad ei Gesamtvbosbhorsäure mindesieris 909/o_ auf dem Sieb 5. X(. 100. Bei Lieferung m Jutesacken darf ein1ch1ieß1ich Füllgebübr ein Airf- scblag 5011 1100 .“ für 100 k,? und bei Lieferung in Famersacken ein Aunchlag von 500 .“ Für 100 kg

errechnet werden.

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. Januar 1923 ab in Kraft.

Berlin, den 19. Januar 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. ' Dr. Luther.

Bekanntmachung

über die __Ein- und Ausfu0r von Waren für die im Marz 1923 in Kiel tattfindende Messe.

Die Zollstellen werden ermächtigt, die Ein- und Wieder- ausfuhr von Waren, die zur AusstellUng auf der vom 18. bis 22. Marz 1923 in Kiel stattfindenden Mess e bestimmt und,alS solche in den Begleitpapieren beßeichnet smd, unter der Bedingung ohne Ein- bezw. Ausfuhr ewilligung zuzulassen, daß fie unter Zollaufsicht aulf ein Kieler ollamt abgefertit werden, wahrend ihres Verb eibs in Deuts land im Vormer - verHahren unter Yllaufficht bleiben und binnen zwei Monaten na Schluß der effe wieder ausgeführt werden. Die Wieder- ausYuhr muß der betreffenden Zollstelle gegenüber sichergestellt wer en.

Berlin, den 19. Januar 1923. Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligurz. I. V.: Dalberg. Bekanntmachung, betre end Aenderun des Gebühren 11 la es der ff Elektrilchen ilirüse'imter.z fck g

Der Zuschlag, der auf Grund der Vekanntmaämng vom 21. Juli 1922 (Zentralblatt .ftir das Deutiche Reich 1922 S. 444) zu den auf das DreYache erhöhten Säßen der Ge- bührenordnung der Elektrischen riifämter u erheben ist, wird vom 1. Februar 1923 ab auf 10 000% feslgeseßt.

Charlottenburg, den 11. Jamiar 1923.

Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. I. V.: Ho lborn.

Y

Beschlagnahme.-

Ge en den Nichtreichßangebörigen David Goldstein,- ohne fe tstellbaren Wohnsiß und dauernden Aufenthalt, „zurzelk im Amtherichts efängnis Johannisburg inha tiert„ 171 0111 Grund des § 11 es Steuerflu tgeseYes ein Si 05010500)le in Höhe von 995000 «16, in uchstaben; „neunhunöertfunfz nndneunzigtaufend Mark“, festgeseßt. -

Es wird hiermit die Beschlagnahme des im Ixtlanb "befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermogens des Pftichttgen angeordnet.

Iohannisburg, den 20. Januar 1923.

Finanzamt. Dr. K [ aucke, Regierungsrat.

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, Bekanntmachung über Auggabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von eute ist JMHM worden, daß das Ueberlandwerk OFerfranken, A-Éj in Bamberg, mit 8 vH verzinsliche Schuldver' bun0en auf den haber im Gesamtbetrag von 8091111110011 Mar, und zwar “türke zu 1000, 2000, 5000 und 10000/1- in den Verkehr bringt.

Münckien, den 19. Januar 1923. Bayerisches Staatsministerium des Innern- I. A.: Graf von Spreti.“

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schrei-

Bekanntmachung

. uggabe von Schuldver reibun en ' ' "WN nhabeis“.ch g durch den

Mit Ministerialentschließung von heute ist ene mi t Vorden- _daß die Stadtgemeinde Würzburg gstati) er 1111 inijtemalentjchließun0 vom 13. Dezember 1922 (St-A. 311.290) genehmrgten. m t 6vH verzinslichen SYuld- zerschreibffixngen auf deri Inhaber solche im Gesamt etrag 0071100 Millionen Mark mit VeeriZung von 8vH, und zwar Micke zu 1000, 2000, 5000, 10 , 20000 und 50000 H den Verkehr brmgt.

München, den 20. Januar 19V,

Bayerisches StaatSministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.

““,

Preußen.

Finanzministerium.

Dag Katasteramt in Heinsberg,

Aachen, ist zu besesen. ngxeruugsbezirk

Ministerium filr" Hand'el und Gewerbe.

Der Oberbergrat Hüser_von dem_ Oberbergamt in Claus- tial ist zum Ministerialrat un Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt worden.

Iußizministerium.

LGRat Zacharias in Düsseldorf ist zum OLGRat da- selbst, LR. Gr1p_p zum LGRat in Kiel, StA. Alfred Müller "zum SiARat bet der AA. in Königsberg i. Pr. ernannt.

' Die Yerseßung 000 „Strafanstaltsdir. Vacano vom Männergefangms m W11111ch an das Gefängnis in Anrath „*JMB1.1_922 S. 591) ist auf seinen Wunsch zurückgenommen. Zxxsolgedeisen ist der Strafanstaltsdir. Sommer (IMM. Z. 591) aufqefordert, sem Amt nicht in Wittlick), sondern in Beuthen O. Schl. qnzutreten.

u Notaren smd ernannt: die RA. Walther Döhring „nd Skar Montag in Berlin (AthsiH im Bez. des AG. Berlin-Mitte), Dr. Karl Hermann in Frankfurt a. M., Josef Rosenthal m Herne, Franz Jacoby n Arys, Dr. Hermann Richter in Halle 0. S.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forststr.

Dem Oberasfistenten an der Tierärztlichen „Kochs use in Hanmover, Tierarzt Dr. Peters, ist die kommi „arif 0 Ver- waltung der Kretstierarztstelle in Bergheim, Regierungsbezirk Köln, übertragen worden.

Anordnung

auf Grund des Art. 2 der Verordnung über die VersorgungSregelung vom 16. Apr111921 (RGW. S. 486).

Zur Verhinderung eines Notstandes in der Versorgun der Bevölkerung mit Frischmilch wird auf Grund des Art. 2 der Verordnung über die VersorgungSre_e1un vom 16. April 1921 'REM. S. 486 mit Zustimmung es eichSministeriums für

Ernährung und a'ndwirtschaftfür das Gebiet der Stadt Berlin;

xolgendes angeordnet: _ Der Magiitrat der Stadt Berlin kann für die gesamte" Friicbmilcb, die im Stadtgebiet ur Verteilung gelan t, Vorschriften über deren Absaß und erbrauch erlassen. : kann zu diesem Zweck die Vergütung bestimmen, die alle von ihm zum Absatz zugelassenen Stellen für ihre Tätigkeit zu er- halten haben. Er kann ferner anordnen. daß diejenigen Stellen, denen der Absaß nach Berlin eingeiübrter Frijcbmilcb un- mittelbar an Kleinhändler oder Verbraucher gestattet ist, be- stimmte Beträge an ihn abzuführen haben. Die Anordnung tritt, mit dem Tage der Verkündung in „Kraft. Berlin, den 19. Januar 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Preußischer Staatskommiffar für Volksernährung. Dr. Wendorff.

Ministerium für Volkdwohlfahxt. Bekanntmachung. '

Die Westpreußische und die Posensche landwirt- 1chaftliche Berufsgenoisenschafi werden mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab aufgehoben. Wegen Abwicklung 11,0 Geschäfte dieser Berungenoffenichaften bleibt weitere Ver- fugung vorbehalten. -

Berlin, den 1730111101: 1923.

Der Preußische Ministeir für Volkswahlfahrt.

Htrts eser.

121. N achtrag SUT Bekanntmachunlg zquerordnung über die Auf- ri"Lung derMitte f vom 31. Mai 1920 (REVL 1920 S. 1107).

_ In Ergänzung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1920 0111“ Verordnung iiber die Aufbringung der Mittel spr die Kohlenwirtickiaftsstellen vom 31. Mai 1920 bestimme 1ch mrt “Nächtigung des Herrn Ministers für Handel und _Gewerbe "115 im Einvernehmen mit den beteiligten LandeSregrerungen fur den Bereich der Preußischen Landeskohlenstelle folgendes: . , Die §§ ] und 5 Abs. 2 dieser Bekanntmachung erhalten mit WWW vom 1. Januar d. I. ab folgende Fassung:

1. Die Beiträge betragen für: §

Steinkohlen ] thznkoblenbriketts 60,"- X für die Tonne, () . Braunkoblmbriketts Böhm. Braunkohle ; 45," ' ' ' ck ' § 5 Abs. 2. M Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bewirkt, eriolgt “b"Ung gegen eine Sondergebübr in vierfach€k öbe des ewetlrgen FWW fur einen einfachen Fernbrief. Bleibt au die Ma UUUT ?k- üb os, io „werden die zu zahlenden Beiträge nach den Grundsayen er 116 Beitreibung öffentlicher Abgaben beigetrieben. Berlin, den. 18. Januar 1923. '

Preußische Landeskohlensielle. R 5 [) ri g.

ur die Kohlenwirtschaftsstellen '

Bekanntmachung.

'Auf Grund des § 21 des Geseßes zum Schuße der Re- publik vom 21. Inti 1922 babe ich das Erscheinen der in Effen LTFUYechbenea „Zeitung Nuk) rFHch“ fürb die Dauer von

0 en, un zwar vom 2... Januar is) ein“ ",' 11. Februar 1923, verboten.“ ' 3 Q WMWch Koblenz, den 19. Januar 1923.

Der Oberpräfident der Rheinprovinz. FUchT

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmaclmng zur Fernbaltung unzuverlässiger Fersopen vom Handel vom 23. September 1915 (RGVl. S. 603) abe ich dem Kaufmann Friedrich Fandre in Berlin, Kaiser-erbelm-Straße 32, durch Verfügung vom [)entigen Tage den Handel mrt Gegenständen des täglichen Be- darfs wegen Unzuverlafsigkeit untersagt. [_ Berlin, den 16. Janna).- 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung 97. F. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmackyung zur Fernbaltun unzuverlässi er Persotzen vom Handel_ born 23. September 1915 THEM. S. 653) babe ich dernKart_osfe10ros;bändler Ri ard Kohlert in „B e rlrn - Brtß Burgerstraße 11, durch Verfügung vom 001§tgen Hag; denséandel Umit éeséikenstiänZeen des täg-

en 0 a : wegen nzuver ä reit n u an d' Handelsbetrieb !! u t e r s a g t. s g f iesen

Berlin, den 30. Dezember 1922.

Der Polizeipräside Abteilung 97. I. V.: Dr. Hiuckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmaclzixng vom 23. September 1915, be- treffend die Fernhaltunq uYuverläMger Personen vom Handel, babe ich der Ebeirau des Oskar e n ski, Vittoria geb. Schaffen, geboren 0mft14§ MZ" "10,591?th Adlterliberg, unä bier, [Jasxxlkisxraße 1b9, wohn. 30 , en ro e, an e wegen nzuverä et in en diesen Gewerbebetrieb u nters a gt. ' S g auf

Eisen, den 15. Januar 1923.

Der Polizeipräsident. Dr. M e l (5 e r.

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_Der Witwe Deppe, Thekla geborene Schmiv', sywte deren Söhnen Otto Deppe und Heinrich Deppe, hrerselbst ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der BundesratSVerordnung ur Fernbaitung unzuverlässige: Personen vom Hanle vom 23._ eptember 1915 der an del mit Gegenstanden des täglichen Bedarfs, nsbesondere mit Lumpen, altenx Metallgerät aller Art, Metallbrucb und_ dergl., mit Wirkung vom 1. Februar d. I. ab wegen Unzu- verlasstgkeit un ters a gt worden.

Lingen, den 20. Januar 1923. Der Magistrat. Gilles.

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Bekanntmachung.

Die dem Weinhändler Karl Ueßler in Immig- ratb, Landkreis Solingen, am 1. August 1921115. Februar 1922 unter Nr. 321/52 erteilten Erlaubniöscheine zum Groß- handel mit Mineralwasser, Limonade und Wein sind dem Genanyten verloren. gegangen und werden hiermit. nachdem iiber den Verbleib nichts ermrtte-lt werden konnte, r ungültig

erklart.

Opladen, den 15. “Dezember: 1922. , Der Vorsitzende der Handelserlaubnisstelle: I. V.: Dr. Meller. “__-

Dem Molkereibesi er Walter Dorbandt, bier- im Coesfeld Nr. 7 wohnhaft. i t auf Grund der Bundeöratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der Ausführungs- anrveisung vom 27. Sebtember 1915 d er Ha ndel mit F risch- m ilch wegen Unzuverlajsi keit in bezug auf diesen andelsbetrieb u n ters agt worden. -- orbandt bat die durch das erfahren ver- ursachten Ausla en, insbesondere diexGebühren für die nach § 1 der obenaenanntew erordnung vorge1chr1ebene öffentliche Bekanntmachung, zu erstatten.

Rheine 1. W., den 17. Januar 1923.

Die Polizeiverwaltuug.

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Bekanntmachung.

Den Altbändlern Max Laskin und Martin Staudte in Hohenmölsen babe ich 'auf Grund des § 1 der Verordnung des stellvertretenden Reichskanzlers vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fembaitung un. uverlässiger Personen vom Handel, den Tr öde ba ndel. ins. esondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmrttelbarer _Be tie ilig u 11 an einem solchen Handelsbetriebe, wegen Unzuverlajfigkert uuterigagt.

Weißenfels, den 18. Januar 1923.

Der Landrat. Zimmerman»

Nichtamtliches.

Deutsches Reick).

Die vereinigten Ausschüsse des Reichßrats für innere Verwaltung und für Verfaffunq und Geschaftsordnung sowie die vereinigten Ausschü e für Volkswirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen u für innere Verwaltung hielten heute Sißungen.

Für Brom und Bromsalze treten an; 22. d. M. neue Ausfuannindestpreise in Kraft. Die Jinkweißpretse für Italien und de Ausfubrmindest reise für alialaun smd geandert. Näheres durch die Außensandelstelle Chemie in Berlin 917. 10.

Preußischer Landtag. 199. Sißung vom 20. Januar 1923, Vormittags 11 Uhr. (Berirbt des Rackoricbtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Leine rt eröffwet die Sitzung um 11 Uhr 20 Minuten. A1rf der TWesordnung steht zunächst die W e it er - beratung der Verroalricngsreform.

A“ Scholle!) (So beschäftigt sich mit der Landgemeinde- OPML- Die Relorm is?“)dringend nötig. Die Neuordnung muß

“ieh! WWW festgelegt wewm. Qaida .bviuot ,der „Cut-

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W ,wie „er "aus Lem SWW M, eine Verkckj-lcchtertmg. mdem er 1111" das Wahlrecht eine 501510171101“ 1. .niilDUUer fest- legt. Das ist ein Ausirahmcgesev gegeii déc 211-50er (, Ter Staubs- Wt will Curl;- den KMW äUnalbeamten bie W121)1110r10': nehmer Wir Werren den Beschluß des Svaatsvat's bekéi-mpfen. )er Laird- bariyemneistereirrrr n-“Ur dort bilDen 101100 will, Wo der :“,»Irobinziakl- [Indrag 11111 Zweidrittelmebrléeit sie fiir zulässig erklärr. T*“;e Land- bUkRMtstereiberfassung lehnt man mir 05, Weil 11100 sie niit)? kennt. Wenn 113.011 die GUßNzixk-e mtr atiflösen Wilk, fallÖ “0;- Gutsbefißkr Weniger 0115 vier Fijiiftel des Grund imd .?»sz sitzen, dann tberDen 113051 wirbt Viel Gtitsliezirke atxfg-éerst WerDen J, WLW, daß der kommunistische Sachberitäxidige Hilbiiig gesrem Ut jk da WUK; LLUWÜM seinem FrMn-de Katz fisher Widersproäxii Yben. [MMWTMU lehrrt pr0ktische Mitarbeit 05. Wir scheueix (: n

Abg.. El_5ner-(Zerkrr.): Meine FMMDL leHnen die Lawb- burgermeisterer „wb m Gegen-den, wo man fie 110ch 151751 kennt. Zweifellos schrankeri die _LQiidbürermeister 01165 die Selbst- verwaltungsrechte em. Dre freuixie Arbeit der Gemeinde- vorsteher xmrd dadurch mel): gefördert, die Verwaltungéökostey Werden erhoht, DeLhalb foil man Sie 910115711311er bon LanO'bÜrgW- m'ersiereten lxorbstens dann zrr-lossen, Wenn es der Pwvinziallcmi): “xx; bessckxließt. In einer so ernksten Zeit wie [)eiite d07f Wir grun;- sturzende Aenderungen nicht Fivaugé/iveise ei-iiiiiiireri. Zn Hat'- nober smD die Lankokxiie bereits so klei», dais, dae; Dgzwiscliei“ sclxie'ben der Lawdibiir-xiermeistereien Ueberrvrg-(iitisirtion bedenke“ Wurde. Die Gutsirrsasseu Möwen bei 9111115170111; ber GUerezirFx Wenig erfreut sein, Wenn sie an den Gemein-DelaÜeU 111111ngéi sollen“. Die Frage, ob die MinGerbemittelten daDiircl) Wesen-tli-Ji geschndigt werden, mmß bor der Auflöiiing geprüft MWM.

Abg. Milberg (D. Nat.): Ist eine so 1112100110 Zeit, rit Ell: so undurchsichtige, (130 gef-ahrvolle politische 2090 01011103 5-11 Expei : menten, zur Dur ftibrurvg oder (ruck) mir zur An-balinUn-g ein“. Vevtvaltn skeform geeignet? Zch berneine die Frage, 01105 11071 sYeziellholteinischen Standxmn-i cms. Es i'"? sei,)r zimeierlei, 00 eine Emrickirim-g schon jUbllWZLDCllJläkig bestrixt, oder 05 sie ne: eingefuhrt Werben soll. Das gilt besonbers VON dein JnititUt de'." ZaWbüvgevmeistereien. Hinzu lomrnt, dciß [MULL mehr denn j-x crußerste Sparsamkeit geboten ist, während dieses SolbsWei-Wkstuwqu ovgim denen„ die damit Versehen werden ioilen, 0019000001941 teuer 11 stehen kommen würide, Ein unabweisbare. Bedüriiim dafür ist zweifellos nicht borban-den. Eberts!) steht es mit der Frag der Anflösrm-g der Gutsbezirke. Wenn im Kreise Gleiwitz sicb di». Gemeinden dafiir 01119921ka0911 haben„ so ist z. B. 006 Ergebnis einer Umfrage in vielen ponmrerirben Gemeinden 0025 entgegen- esetzte gewiesen. Mit biUixxen Säxl-a-gqvorten wie „Waktionäkeés

“bilde“ oder „fossiler Körper“ ist der Sache nicht beizuko-minen. Blicken wir watch deim Westen; ein Blick d(ri)in gen-ü-gt, uns 01111; auf dem Gebiete der Vertbalrungsreiocm zur äußersten Vorsickxt zu mahnen. (Beifall rechts.)

Abg. Graf zu Stolberg-Werni'gerode (D. Pp) 005€ naher auf die Foage der Landbürgermeistereien ein. Mit *,5rer E12“.- führun-g Webde eine Ein-s-cOränknrrg 5er Selbirb-erivalvun-g ?:nileugba"; «geben sein. In der Rheinprovinz wünsckw man die 11mchestalkumg

r Landbüvgerme'istereien. Beowr man sie in anderen Provinzeii einrichte, wäre die Auswirkung der Abänderung in der 9113-3111- prMin-z (L*ÖFUÜWkt'k-n. Die Eiririchm-wg Werde die Gemeinden 0105 ungeheuer belasten. In den ländlichen Verbältmffen, Wenrlicb des Ostens, sei sie undurchführbar. Der Aaltono-miegedanke,„den die Partei speziell auch für Ostpreiißen runkdavcg ablehwe, 113111053. durch sie gestärkt WerDen. Die Guts " ikke seien da, 159 es [111 Interesse der Gemeinden liege, aufzaxl en, aber vor 0er gruwd- äßl'rcben AuflösUn-g solle man sich 1)wa Der preirß11ck0 .Bar-H- gemeimdeberbawd habe die Auflös-img der Gutsbezirke e*initminixg erbzul-ehneu beschlossen. Als Hauptfehlxr des GesanirentersZ iteche ein-e öde Gleichmocherei hervor. Zuruck zu den stawdiicden Ideen des Freiherrn vom Stein! (Beifall bei der Deurs-rben Vollép-artei.)

Abg. Dr. Berndt-Srettin (Dem):__ Wir haben 1-3200 im demokratrschen Parlameraris-mus Gegewsaß-e genug; 012101111611; wir nicht durch stänDisch-e Vertretungen nocl) vermehren.. JCZ] triizvde ein einheitliches Gemeinderecht fur SWR 1an Ich begrußen. LOW?! siwd die ländlizken Verbältni e noch mch: rerf dazu. Aber eine möglichst ,stcn'ke ngleicbung mr] en rm-r erstreben. Unter der alten Verwalt'u bitten die Wohlfahrt-Z- und Wirtschaftsmrfgaben der ländlichen meinlden. Die modernen, Aufgaben erxottdern gewisse Verivalrungskenntnisse, die die brsbemxxii Gemeinde- vorsteher trotz aller Pfli-ciittrzrue einxoch nicht besstßenx konnen. Leistungsfäliige kommunale KörpeÜY-a ten kann _man 01th durch 'Eingemein'dungen allein schaffen. Y'r 5r0uchen ein ZWlsMngll-QH, die Landbärgermeisterei. die sich im Rheinlaii-d gut bewahrt hat Die Kosten dürfen wir nicht scheuen, deim eme beifere Verwiyltunzg briwg-t den Eimxesessenen auch wieder Wirtschaftliche Vorteile. Dre Landibürgermeistereien müssen aber in eine gruiiedlegende Byr- w-a'lbunchrefonn eingearbeitet “webden. Ueber bergroßerteti Krenen sollte sich sofort die Vrobinziawerwalrung erheben.. _Wir Wollen alleüdin-gs (ruf die Provinzen keinen Druck ziir Einfuhrupg der Lartdbüvgemeistereien ausüben. Die ZW-Udrittelmebrlxit des Provinziallandtags lelmen wir allerdings 05, die Mehrheit mUß entscheiden. Die Gutsxbe-zirke als Ueberbleibsel eiiier laniist ver" gangenen Zeit mÜsen versrbwin-den. Die "rm Regierungsenrerx borges-elxnen mitwendigen AuZn-abmen duJen. 111cht zur Regel Werden. Die Bes-ckiilüsfe des Staatsrars z. ' . smd unannebmbar. Die Entscheidunig letzter JUÜTMZ _muß der Staat haben, mcyt -- wie der Staatsrat vorschlcogt -- die lokalen Beborßen.

Damit sthließt die AuBsprache. Der Enttvurf geht am einen besmtde' ren Ausschuß.

Es folgt die erste Lesung der Aenderungen zuin Gesetz über die Verhältnisse der Juden, m Welchem die Zustäwdigkeitsgrenzen FW1ischFFU Staat und jüdischen Rel" ionSgemeinsclxften festgelegt_sm5.

Abg. Dr. 5 adt (Soz.) Wünscht 81118 Klarung der “Frage, ob deus Gepetz fich in den Grenzen der Rerch65ersassung Artikel 187 hällt, unt) begntragt Au-Zsckwßbemruwg. ges M10 N0hrw0ét (D. Nck01.) sthmrt dem zu. Die LaWes-

ebge 11 et " r cru-pt tri 1 me r zustänDi-g. .

2171791»; B redt (Wirsch.-P. ä-ußert sich in demselben Sinne.

Abs Scholem (Komm.): inbersianben! Aber der Staat; darf weder Jutzen noch Christen Stvaatszuscviisse leisten.

Die Vorlage geht an den Reck)1sausschuß.

Ohne Aussprache Werden darauf eine Reihe weiterer Gogenstärrde erledigt, so in erster Lesung dre Notoelle zum AULführungsg-eseb Über die DiensWer-gehen der Beamten der StraYnstcrlthertvaltung, der Entwurf Wegen Aenderung der ndge-richtsbezirke Wiesbcrden, Frankfurt am Main und Limburg sowie Flensbu , Kiel und Altona, die Veror-dmm-g über die Erhöhung der isewbahnf0_5rkosten bwi Dienstreisen der Staatsbea-mten Wie der Laridxagevei'bea-“mten, die Not- vevovdnung tiber MWWSgle1chsznschläge Eine Reihe Weitever Gegenstände Wird der AnsichUßberatung überwiesen sie betreffen Boamtenbssoldung, TeuerungszusMäge zu den Gerichts, Notar-, RechtsMw-al'ts- Ulbd (Heriäervollzieher- gebühren, Besteuerung des Herbergsvertrages duvch die Ge- meinden. Angenomanen wird der Ant der Deutsch- wationaletr nher Umgemeindungen (Entschädigung des Rest- kreises fur die Verminderung der Steuerkraft).

Esfolgt der AUSfthußbericht über die Anträge Dr. W 1151 (Soz.) und Genossen iiber Aufhebung der ärzte lichen Ehrengerichte.

Der_AuZschits; schlägt bor, das 3015111101101" 11111 Vor- legttng eines Gesetzentwurfs zu ersncheii, Worin die Vor.» schrrften des betreffendM Gesetzes zeitgemäß abgeändert

werden Mrd, dtwch Umfwge bei den Aetzben diese Refomn ÖW