JußiT-Miniüer über einige andere Punkte meine Bemerkungen mit- n.
“ch:- Vertheilung der Justiz isi in unserem Lande unabhängigen Richtern anvertraut. _ _
Se. Majeiicit der Kdmg hat es fich seit semer Tdroubeßeiguus
ur Ne el gemacht, Alles aus dem Wege zu Muren- was auch nur ch S ein haben könnte, als beschränke es jene nnabYMgteii, undb fesl wird mir eine angenehme Psicdt seyn, daseide adre- u e o en. 5 Un ere Väterbatten dcn wohlverdienten Ruf der erprobten Red- ]jzchieiw Unpgmiluhkrit „und,..Genaui eit in der chhts-Praxis, uud desc Eigenschaften bilden das feiie e Bollwerk ür die Ruhe des Staats imd die Sicherheit der Personen und des igentbums.
Es '.ß auch,der le_bbafte Wunsch Sr. Majestät, daß diese Unab- hänngett den richterlichen Behörden grfichert bleibt und daß sie auf den enu de_rselben zählen können. „ „ .
Der dmg weiß diejeni en zu würdigen, die in seinem Namen berufen find, fernen Untertßanen Gerechtigkeit zu ver chaffen, und denen die hohe Misfion übertra n worden iii, neben 1 en Ansprü- Felt? die Ordnung und Sicher eit der Gesellschaft aufrecht zu er-
a en.
Sie kennen zu sehr ibrePßichieti, um jemals die Grinsen ihrer Autorität zu überschreiten; um sich jemals eine Einmischung in die administrativen Anzlegenbeiten zu erlauben; um den Gang der Verwaltung, deren eitun ihnen fremd iß und fremd bleiben muß, u hemmen; um jemals i re Meinun über Gegenstände auszudrüi- en, die außerhalb ihrer Kompetenz le en.
Es ifi die iiicht des öffentlichen inisieriums , sireng darüber zu Wachen, da die richterliche Gewalt siets in den ihr angewiese- nen Grän en bleibe, und ich mu Sie auffordern , Sorge dafür (zu tragen, dak sobald bei einem Ju iz-Kolle ium em Versuch gema t werden sollte, dir durch das Fundamenta - Gesetz der richterlichen Gewalt vor eschricbenen Gränzen zu überschreiten, mir unverzü lich davon Anzc ge gemacht werde, damit gesetzliche Maßregeln ergr ffcn werden können, um den Richter auf den Mißbrauch aufmerksam zu machen, den man ihn von seiner Autorität machen lassen möchte, Es war nbtbi , Sie an diesen Punkt zu erinnern , weil den Gou- verneurs der Jrovinz der Besch zukcgangcn iii, keine Befugniß- Konflikte zu erheben, bevor fie nicht ie Angelegenheit zur Kenntniß der Regierung gebracht und Befehle über das, was in dieser Bezie- hung zu thun sro, erbeten haben,
Die National-Gcseßgcbung bildet noch einen sehr wichtigen Theil der Gegenstände, welche zu meinem Departement gehören. Es wird ein mir angenehmes Bemühen seyn, für ihre Vereinfachung und fortwährende Verbesserung mein Möglichstes zu thun. “*ich vcr- lasse mich in dieser Beziehung auf Ihre Hülfe und Mitwiriung, so wie auf die der Ihnen unter ebenen Jusiiz-Beamten.
Zuersi nimmt in dieser Zinsicht die Menge der Gesetze und Or- donnanzcn, welche zur Zeit der Einführung des Grundgeseves ve- iianden und welche kraft des zweiten Artikels der Zusaß-Artitcl zu diesem Grund escve aufrecht erhalten worden smd, unsere Aufmerk- samkeit 111 An druch.
Das bdbcre Intereffe, nicht allein für das Moralgefühl der Nation, sondern auch für die Sicherheit jedes Bürgers, welcher gk- sevmäßig als nzit den Gesehen bekannt angenommen werden muß, verlangt, daß m Be ug hierauf alle Ungewißheit verschwindr.
4,Iscl) wünsche da er folgende vier Fragen zu einer Entscheidung
u r it en:
z 1x eiche von diesen Ordonyanzen sind seit jener eit ausdrück- lich o er fiillschweigetxd durch weitereOrdonngn en nd e chafftworden?
2) Welche von 1en_en O_rdonnanzen durten as mit unserem Grund-Gesev so weit in Widerspruch siebend betrachtet werden, daß ibäe Exifienz nur durch den zweiten Artikel der Zusav-Artikcl gefichert w re?
3) In Bezug auf welche Gegensiande die in den auf dieseWcise außer Kraft, eseZten Ordoxmanzen behandelt iind, wird es ndihig seytii, zu glei er eit mit ihrer Abschaffung neue Maßregeln zu er-
re en? „ g f4) Welches wird das heike Verfahren in Bezizßauf dte Ordon- nanzen seyn, welche, da sie nichtausdrückiich oder c ichweigcnd durch ein bereits fcüjirhrndrs Gesrs abgeschafft worden sind- noxh fortbe- sieben, um sc von den übrigen etrennx zu erhalten imd die Kennt- niß derselben allgemeiner u _ma )en, des da man tm Stande sey, fie durch rein nationcllc esitmmungen zu er chen.-
Es würde mir angenehm seyn , wenn Sie meine Absichten auch zur Krnntniß der Herren Xußiz-Beamtcn Ihres Nxfforts brin en woll- ten, und ich würde mich 7reuen,_ wenn Ste oder eiiier jener tanzten Zeit und Gelegenheit hätxen, mtr Ihre Ansichtxn m Bezug auf jene Gegenfiände innerhalb vier Monaten mitzutbeilenx obgeic? ich bei !Ihren überhäuften Geschäften Ihnen diese Laß nicht pofit v aufzu- r en wa e.
g Zwégitens verlangt die National-Gcsrßgebung unsere ernfiriie und beharrlichiie Aufmerksamkeit. Welches auch die Meinung der verschiedenen Rechts elehrten über „dre Adfaffun der Geseybucher, über die Zweckmäßix) eit_ oder Nützlichkeit jenes „ ysiems seyn möge, so können doch gewß seine etfrigfien Anhänger „mehr verkennen, daß in einem neu errichteten Soßem nothwendig Luckcn vorhanden find, und daß die Erfahrung nach uxtd nach Fehler entdecken läßt, welche die Jurisprudenz allein„nicht wieder gut ma rn kann. Ich wunsche, daß diese Erfahrung nicbt für uns verloren e n mb e, um so mehr, da die große Meinungs-Verschiedenheti, we e in': er zwischen den Bewohnern der südlichen Proyinzcn des Kdnigkrcichs der Niederlande und denen der nördlichen cxisiirte, - eine Me nungs-Verschiedenheit, die auch in Bezug auf unser künfti rs Gesetzbuch iiattfand, nur zu oft einen verderblichen “Einfluß ayf te Entwerfung der Gesetze geäu- ßert hat. Die Ken_ntnisse und die Erfahrung aller Beamten des öf- fentlichen Miniüertums find mir daher unumgänglich nothwendig und werden dringend erbeten. _ch rrsuche Sie daher, mir um 1, 0uli d. J. und dann regelmä tg jede 6 Monate eme Uebe icht zuéö'mmen zu lasen, wclche enthält:
1) die Bemerkungen , zu denen entweder durch persdn1iche Erfah- rung oder dura) das Studium in jenem Zeitraume die ver* schiedenen Geseybücher des Civil-Rccbis, des Civil-Prozeffes, des Handels und Straf-Verfahrens und hauptsächlich das Ge- setz über die Gerichts=Organisation entweder an sich, oder in ihrer Beziebun Lu einander Anlaß ge eben haben;
2) die in den Ge ev üchern enthaltenen eglcments, welche nicht mit den „Sittrn, dcn Gebräuchen oder den Interessen der Ein- wohner im Einklang zu sieben scheinen ;
3) die Veränderun en, wel e, um jene Einwendungen zu beseiti- gen/ in das Ge ev einzu hren seyn möchten,
Ick "ks.“ä)? Sie, sick) von den erren u|i -Bramten bei den Be rks-Trtbunalen Jbres R ortstergieiZen iperiodische Berichte e atten zu lassen und sie mit m Original gleichzeitig mit den : rigen einzusenyeu- "- D e Sorgfalt für die re elmäßi e Aufrech [- tun der !! ti und„fur die Ausübunß der Päixci wiL'd Ihnen drin- X cm:) ck M- Sie werden meine ederzeugun theilen, und die
eamten bees Ressorts mssen, da die enaue Zufrcchtbalkung des Gesetzes, n welchem kein Verbot a s unn v aufgenommen betrachtet werden kann, für dkeAUfrechtbaltung der Ordnung in der Gesellschaft und der Achim? sgegen dieRegierun nothwendi iii, rBürger muß wisen, da e kein Prohibitiv-Ge ev giedi, deiken Ver eyung gedul- det werden kann, und daß man das G? ck “ckth muß, so la e ti Kirt- Mehr, als jeder Andere, müffen hiervon dteBeamten des bffent «Anx- iieriums und alle oberen und unteren Beamten, welche mit der allgemei- nen oder Lokal-Poiixei beauftra t iind, überzeukt seyn. Ich bitte Sie daher, zur Aufr tbaltung die es Prinzips ern iich beizutragen, »u. „nd es Ihrer K ugbeit emponeu wird, dafür 3" sorgen, daß man da, wo augemrine oder Lokal: erordnungen wa rend einer gewissen Zeit mit weniger Strenge angewendet worden ünd, die Bürger daran erinnert, da jene Verordnungen noch immer rxißirn und ortwjbrend in Kr- ßnd, indem dadurch verhindert wird, daß sich gend Jemand unfreiwillig rum Vergehens nnd der darauf geses-
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ten Str s di -m i. .Do dergl en; (ilk eivjeireten nd bitte ich it?:iirzschlaxnigK-die dem den' orordmmgen m zu: tbeilen, damit untersucht werden kann, ob die eringe Strenzge mit der man sie aufrecht erhalten hat, einer ßra7baren Nach! "igkeit oder aber der Unzwectmäßi eit deerrdnun en zugeschIu-n w: .- den muß, und damit ie euFaiie deu UntertTanm drs _ “s Sr die Zukunft eine an je aß erspart werde.
Die reibeit der Preise, dieser: keilsaine Mittel ur Verbreitun der Aufi ruMbei der Re ierung und bei den Untertxanen, iß dur den 225. Ar U-Gru seves auf eine sebr- ,- : schert worden, uiid wird von der Re irrnng des Kdni s em sebr k:- ber Werth auf dieselbe gelegt. .Es säht- dmxmnn ni eine Ge- danken und MeinuYn ohne vorherige Er aubmß zu pubéiz ren, aber Jeder isi aiich der sellschaft oder den xinzelnen Personen für das verantwortlich, was er verlevcndes für tbre„Rechte schreibt, druckt, publizirt oder vcrtbcilt. Es wird für Sie e_tne angenehme Aufgabe seyn, zur Aufrechthaltung der Preßfretbeit, die auf diese Weise bayer- baft gesichert isi, briiutragen' überall, wo jene Frei eit angekrtffen werden sollte, wird sich das dffentli e Minifierium se ner Ver ebmig Yi widersetzen wiisen. Die dür eri che oder politische Freiheit im
llgemeinen und dic„dauxrhafte ( rctheit der Preise insbesondere, *kdn- nxn obnr JchtunL fur die Rechte der Gesellschaft und der Ein einen nicht exisimn. s wird Ihnen exnpfthen, die beiiebenden eseve auch in Be ug quf die Preßfrctbeit mit der Energie , Unparteilich-= keit und Beéarrltcdkett aufrecht zu erhalten, die zur Bewa ung und zur Vert cid 'gizng .eixtes so koßbarrn Juwels nothwendig md, und o die P icht eines eifrigen und muihvollen Beamten zu c lien und durch alle Beamten Ihres-Refforts erfüllen zu lassen.
Endlich ifi noch ein wicbxiger Punkt, ür welchen ich Ihre be- harrlichc u_nd aufmerksame Mitwirkung in nsvruch zu nehmen ge- zwun en bm. St.Majefiät i_ii innig dyrchdryngen von der Wichtig- keit, ie die Wahl der Mitglieder der richterlichen Gewalt und aller Zusi eBegmten ohne Ausnahme, für das Land, für seine Re ierung und ür die Justiz hai. Zu diesem Zweck isi eben aus Ihre tyffchx nothwendig. ck werk, daß ich d_arauf rechnen gnn , daß Sie bei Ihren Empfe ungen n jener Hinncht nur au" die Unbescholtenbeit des Charakters, auf die Kenntnisse, auf den Ei er und auf die Fabi - keit, und keinesweges auf andere, yntergeordyete waeggründe Rü - ficht nehmen werden. Jede Rücksicht, auf die Religion, der die in Rede siedende Person ankebdrt, auf dteFamilien- oder Freundschafts- Vcrhciltmffe, müssen da ei fcrn_ gehalten werden. Der König bat mich m dieser Hmscht ausdrücklich deauftra t, Ihnen mitzutbeilen, daß fortan Niemand ndtbig haben wird, :ck gesuchsweioe an Sr. Majestät zu wenden, um einen Posten in dcr Jusiiz-Verwaltun zu erhalten. Das System des Bittsieliers isi mit der Würde enes richterlichen Amtes unverträglich. Die Regierung des Königs wird sich bemühen, fähige Beamte außzufindrn, ohne daß sie iich selbsi empfehlen; und es wird, wie ich offc, den Männern von wirklichem Vcrdienii sehr angenehm seyn, fich *in der Folge von der für seine Würde so verlescnden Verpflichtung, sch selbß xu empfehlen, befreit zu sehen. Ich bitte Sie , diese Meinun und diesen Wunsch des Königs den verschiedenen (Herichts-Beb rden, den Beamten des öffentlichen Ministeriums ihres Ressorts und, so viel als möglich- AUcn- die es betrifft, auf ofßziellx Weise mitzuibciltn, damit ferner- bin Niemand glaube, daß es Gesuche oder persönlicher Empfehlun-
en bedürfe, üm dei irgend einer" Aufteilung im Iußizfaehe berück- den. . tchticTytchztöajxcerefucht, Ihnen meine MeinunT über einige der Haupt- Gr Tnßande, ie zu meiner Verwalmng ge dre,"- mitzutbeilen. Es wir? mir angenehm seyn , zu erfahren, daß Sie fich derselben an- schließen und unterordnen können. Sollten Sie Aufschlüsse über gn- dere Punkte, als die in diesem Ruydschreiben verhandelten wun- scben, so werde ich mich beeilen, Ihnen dieselben zugeben zu lassen,
Der Iusiiz-Minisier, ,: “_, . (3,42 van Hall.“
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DeaktsÖeÜBQiiidedstaaten. - - Leipzig,“ .-5. Mai. Am 2ten d, M. gab Ernst hier
unter Mitwirkung -von Felix- Mendrlsfohn ein Kon ert, welches
in jeder Hinsicht glänzend ausfiel. Der Saal war uberfülit und er Beifall rauschend, Emft's Elegie wurde cia capo verlangt, spielte jedoch statt derselben eine von seinen Romanzen, die er Berlin“ in seiner ersten Quartett:Soiree vortrug. Vor dem _onzert wurde der Virtuos aufs angenehmste überrascht, indem e. Majestät der König von Preußen ihm eine prachtvolle goi- ne“Dose als Zeichen der Anerkennung zukommen ließ. Ernst tte ku vor seiner Abreise von Berlin die Ehre gehabt, vor a PretZischen Majeffäten in einem Hofzirkel zu Potsdam meh: re Musikstücke, theils allein, theils mit ])r. Mendelssohn und m Violoncellisien M. Ganz, vor utragen. Die weitere Reise effeiben geht über Weimar und Frankfurt a. M. nach Düssel- orf, wo er dem großen Musikfest, welches in diesem Monat dort nter Direction des Kapellmeister Mendelssohn stattfindet, bei: ohnen und wahrscheinlich auch dabei mitwirken wird; von da ehrt er nach Paris zurück.
%% Frankfurt a. M., 3. Mai. Der Bundes-Präfi: ial:Gesandte, Herr Graf von Münch-Beliinghausen, wird rst in cini en Wochen von Wien zurückerwartet; der Königlich
ayerische undestags-Gesandie, Herr Graf von Lerchenfeld, ist
eh noch abwesend. -- Der 'Kdniklich Großbritanische Gesandte am Deutschen Bunde, “[in: bonoraxlc W. Thomas Hornar Fox: Strangways, verläßt, wohl nur in Urlaub, un ere Stadt, und es wird während seiner Abwesenheit der Attache, Herr Kuper, die Functionen eines Königlich Grsßbritanischen Geschäfsrrä ers ver: sehen, da der Legations-Secretair, seitheriger GeschäYtsträ er, Herr Molyneux, immer noch in Privai-Angckegenheiten ausw rts
verweilt, _ Schweiz.
Genf, 21. April. (A. Z.) Die Arbeiten der Genfer Con: siituante smd bis zur Hälfte gediehen. Der Radikalismus hat darin wieder ein bedeutendes Uebekgewicht gewonnen, 'In den Hauptsachen bleiben die Artikel des Kommisfions-Proxekts; es behält seine radikale Farbe; nur in einigen Nedensachen wurde bisher in konservativem Sinne daran geändert. Immer isi die religiöse Frage am schwierigsmund aufregendsten" es scheint den alten thfern unerträglich, daß die seit lange nothwendig gewor- dene neue Ordnung ihres protestantischen .kirchmthums und ihrer Geistlichkeit von einer Versammlung ausgehen soll, in welcher Kraft des Arrondissements-Wahl-Systems die Katholiken eine Zo bedeu- tende und gewichtige Stimme haben. Die radikalen ournale, welche vor kurzem nur von Ausgleiehung und Versöhnung spra- chen, ändern je t diese Sprache, denn, muthig gemachi durch die Erfo e ihrer ami in der Consiituante durch die Lau eit der Kon ervativm und durch deren unmännlichn'Nachgebe-i, gm sie rund heraus, um künftig riedm und Fortschritt zu haben, müs- ten aus der Re ierung lle entfernt werden, die mit dem 22. November ncht ganz zufrieden wären, d. h. mit anderen F1???“ kt dem neuen StaatssRarh dürfen künftig nur Stadi-
m'
Om,1,Mai, Cine Truppe va-ijmlomwurded-i
s Huttwyl an der Bern-Luzemer Gränze von den Landjäger» bei-
der Kantone hin: und zurück ewiesm, betrat jedoch wieder das Berner Gebiet und lagerte fi im Amt Aarwan en. Mie Land- jääern in Händel verwickelt, die zu ernsim T ät! chkeiten führten, so Einer der Heimatlosen -von einem Landj er, wie es eißt, erkehossen uud dieser soßrt mx dem erzürnten aufm durch trin- w rfe Mvar worden seym- Die ?eimatlo en wurden ergri en
b den sch in L l im Ver aft. ur zu häufig md Verbrechen die Erzeugni e von Staatsgebrechen.
- -.. ..,. „ Italia,.
Palermo, 20. April. (71. Z.) Der von Byern macht oft mit kleinzr Be leitung Exkursionen zu 5 in die-Um- Legend. Se. Majestät te lebten Somit dat Wsmahl ' es Königlichen Statthalters", Herzogs von S,“?pietro', und die Abendgesellfchafe bei dem Fürsten Parsanna mit seiner Gegenwart. Unsere Honoratioren, an solche ?erabiassun nicht gewohnt, röh- men sehr die bekannte Leutseli ket des Kön gs, _
Die Streiti keiten mit oliand (weg'm der den Niederlän- dischen Kapitali en vormthaitenen Gelder der Apuiischm Bank) werden hier sehr ernst aufgenommen, so daß man, selbst Krieg prophezeit. Die Sicilianische Flotte isi durch den ]ehigen König auf einen ganz respektablen Fuß gesieüt worden und die muthigen hiesigen Seeleute stehen wahrlich den besten nicht nach, Dian sagt, unser König werde nach Aufhebung des Lagers von Capua am 28sien d. hier eintreffen. Die NachriY von der Einberufung der auf provisorischen Urlaub mtiaffmen releute bestätigt fich.
1-1- Rom, 22. April. Den geLckÖekn Gründern sta Roms, den die Päpstliche Akademie durch : ittagsmahi, ie kademie drr Sabiner durch Poesieen zu feiern psrgt, beging das Insitut f_ur archäoio ische Korrespondenz nach übli r Sitte durch eine literarische esi-Sifkung, in welcher der dnigi. Hannoversche Minister, chations- ath Kestner, den Vorsih führte. Einleitungs- weise ward des bereits vierzehnjährigen segensreichen BefiZens des aniituts gedacht, welches an !eichemTa e fein eigenes tif: tungsfrsi feiert, und mit dem geFE-hltefim anke die huldreiche Großmuth erwähnt, mit welcher bei re ierrnden Königs von Preußen Majestät die von Allerhöchstdem eiben gestiftete und be- schüßte Anstalt durch Besoldung ihres Römischen Geschäftsführers neuerdings untersiöst hai. Hierauf sprach der Secretair des Instituts, 1)r. Braun, über ein neu entdecktes Relief, dessen
'egensiand, die Geburt des Zacchus darstellend, von besonderer Wichtigkeit für die Kenntniß des Griechischen Mysterirnwesens isi. Derselbe unermüdlich ehätige Gelehrte legteProben eines von ihm veranstaltetrn Werkesvok, welches in „farbiger Ausfü rung Grie- chische Gefaß-Malereien ais Music ucke ßylisiisrher erschieden: heit enthalten soll. Nächsidem hielt r. Abeken einen anziehen: den Vortrag, io; welchem er dir Altgriechischen Thesauren mit ähnlichen Bautrurnmern Italiens und des Orients ver lich; zu: gleich als Probestueck eines umfassenden Werke! über die &eligionk: und Kunsi-Alterthumer Miml-Ztalims, welches derselbe Gelehrte so eben dem Druck übergirbi.
Aller h_ekannren SchwieriZkeiien des Ortes und PtÉsonals ungachiei, HZ:? die gedachte R mische Anstalt mit bestem rfolge fort,. einen itteipunkt archäologischer Forschun en in der da u vorzugli geri neten Hauytftadt zu bilden. W hrrnd in me r denn zw if Za r ängen ihrer Annalen ein Reichthum historisäjen _und artistischen totfes.ent alten is!, der in den ortgan der Wissenschaft lebendig eingrei , können die wissenscha lichen" esu- cher Roms dm Beistand nicht enug rühmen, der aus den Siz- zungen und Sammlungen des Instituts ihrer Forschun erwuchs. Der fernere Schuh seines erhabenen Protektors, das Prä idium Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsien von Metternich, und die literarisch bewährten Namen der zahlreichen Directions-Mitgiieder dieser Anstalt lassen mit Zuver iche hoffen, daß eine dem vaterländischrn Namen so ehrrnvolie und ersprießliche Wirksamkeit sich auch fol: gende Jahre hindurch in gleicher Weise bethätigen werde.
Berlin, 6. Mai. Ueber das neulich von uns bereits kurz erwähnte Festmahl der Universitat (Staats:Ztg. Nr. 123.) bringe einähuns gleichfalls zugekommener ausführlicher“ Bericht folgendrs
ere:
„ „Das Lehr-Personal dk!" hitYn Kdni lichen Universität ver- einigte sich gestern (2. Mai) bei iedererö nung der Vorlesungen zu einem Festmahle im Odeum, welche Feier durch die Gegenwart der Herren Geheimen Staats:Minister Eichhorn und von Sa- vigny und des Wirklichen Geheimen Raths Herr von Humboldt, so wie des ]rßt hier anwesenden Kurhesfischen Staats-Mini ers Herrn von Hanstein Excellenz, erhöht ward. Nachdem der .k- tor, Geheimer Ober:Rrgierun srath Proeror [):-, Dieterici, die mit lautem Enthusiasmus au genommene esundheitSr.Majesiät des Königs, des erhabenen Beförderers der Wissenschaft, und der
rodekan der theologis en Fakultät, Oder:.Konsiftoriairath Pro- essor [)|-. Twesien, die hrer Ma'estät der „Königin und des Kd- ni lichen Hauses unter gleichem eifall ausgebracht hatten, be: ng-ßte der Dekan der hilosop ischen Fakultät, Professor Ranke, den Herrn Geheimen Ö inisier Eichhorn in einer längeren Rede, weiche Se, Erteilen? unter Anerkennung der Leistun: gen der Universität seit hrem Bestehen und mit leb af- ter AeußrrunZT der wohlwollenden Gefinnungen für die elbe durch einen rinkspruch auf das Wohl der Univekskäk bk“- antworteke. Der Dekan der jurisischen Fakultät, Professor
])r, Rudor , sprach hierauf gegen den Herrn Geheimen Staats- und ustiz: inister vou Savigny Excelimz, der so [WSS der Uni- verse e angehört und in so lZroßem Umfange AusgeTicbnetc-s und
taats:
Ruhtiuvürdiges für sie ewi t hat, in Worten der erzlichen Ver: ehmn und Liebe die mpfindungen der innigsien nhänglichkeit und Zheilnahme aller seiner bisherigen Kollegen bei der Beförde- rung aus, welche seine Kraft ]eht einem mit seinen früheren Be- strebungen zwar verwandten, doch ihn der Universität entrückrndm höheren Lebensbrrufe zugewandt habe. Zum bleibenden Andenken des Festes überreichte der Professor Rudokff ein dem Herrn Ge: heimm Staats: und uiiiz-Mininrr von Savigny gewidmetes ge- drucktes Lateinisches ro ramm und brachte hierauf den Toast aus auf das Wohl r. xrellmz, in welchen die ganze Ver amm- iung laut einstimmte.
Der Herr Geheimr Staats: und um : Minister von Savißny ExcelleZ? dankte hierauf herz|jch fdr 52,
i m in dem Kreise ewiesene eilnahme, welchem o lan e eit 394,51"! zu haben die Freude seines Lebens gewiss:; sey.g TZ)“ rodekm der medizinischen Fakultät, Professor Dr. eker, te sodann, die reichen Cntdeiungm und Fo itte
der Nxmmiffenxsaftm hervorhebend, unter allgemeinem Bei- sal! d'izo'fm und eit aus auf das Wo?! des großen Meisters
auf , Gr.S):celirnz deserli G eimmR t s . Harm von Humboldt, weicher dieseAnsprachechr'tyitW'Zrnn [";-hd-
x
ck
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“gleichend, und da ti der geistigen Bewr una uns?!"
lieber ilnahme für die Universität und deren Lehrer erwiederte. Der Math Professor Dr. Jakob Grimm begrüßte hierauf in dem vor kurzem aus Hannover erher berufenen Obrr-Biblioihe- kar, Geheime Regierungs-Rath “Fer , der als Gast anwesend war, den Gelehrten, der durch die us hrung des von dem ver- ewigten Minister von Stein angeregten Unternehmens der Samen- lun der Deutschen Geschichtsquellin für die Béiebung Deu ck“ Getnnun ein vaterländischrs Verdienst sich erwirbt, woran drt: Geheime YiegieW-Rath Pro essor Or. Steffens die Waffen: thema und die Zu ände der Zeit mit den je igatgne ::“d- S ellin '- erwähnend, as Andenken an den 2. Mai, den ahreséag dger Schlacht von Gwß-Gbkfchm in bk- eiskertrr Rede hervorhob. Eintracht belebte das zahlreich desuchte es!, das durch gewählten Gesang erheitert ward und Viele bis zu später Stunde versammelt hielt.“
Berlin, 6. Mai. Die beste Widerlegung der vielfach, aber ohne allen Grund verbreiteten Gerüchte darüber, daß Herr Ge- heime Rath von Scheliing uns diesen Sommer verlassen werde, ist die bereits am 2. Mai vor einem zahlreichen und giimzenden Auditorium erfol te Eröffnung seiner Vorlesungen über die Phi- losophie der yihologie.
- _ Magdeburg, 5.Mai. Das Direkryrium des Bür- ger-Rettun s-Znsiituts zu Magdeburg hat gegenwartig seinen Ver- waltungs: ericht für das ahr 1841 herausgegeben. Es sind darnach in dem gedachten ahre bei demselben 57 Gestzche um Untersi ungen eingegangen, davon aber nur 7 der Berucksichti- gung w rdig befunden worden, Diese 7 haben eine UnterstuY-ng von "sammen 670 Rthlr. erhalten, und überhaupt hat der er- ein 15?“ seinem "jährigen Bestehen an 220 Personen die bedeu- tende Summe von 19-197 Rthlr. bewilligt. Durch diese Bewil- Yungrn isi nach Versicherung des Direktoriums manche wackere
ürger-Familie dem sicheren Verderben entrissen worden, wenn: gleich nicht jeder Unterstühte von dem Untergange hat rrretert werden können, Von den Unterstützten leben gegenwxirtig noch 139 in Ma deburg (die Urbrigen haben entweder die Stadt ver- lassen oder Zino gesiorben), und von denselben können nur 42 als ganz heruntergekommen, d.h. der öffentlichen Unterstüßung anheim: gefalien, betrachtet werden, während40 sich mit Anstrengung, aber doch nothdürfti ernähren, 57 aber theils in sehr guten, theils in leidlichen erhältnissen sich befinden. Muß man nun mit ziemlicher Wahrscheinlicbkeit annehmen, daß jene 40 Familien nicht minder als diese 57 ohne den Beisiand des Vereins größ- tentheils ganz zu Grunde gegangen seyn würden, so erscheint die Wirksamkeit des Vereins immer segenöreieh, und es is demselben die fortdauernde Theilnahme des Publikums zu wünschen, worum das Direktorium am Schlusse seines Berichts angelegentlich bittet.
- - Marienwerder, 8. Mai. Am Asien v.M.feierte die Westpreußische General-Landschafts-Direction und die zum dies: jähri en landschaftlichen engeren Ausschusse hier versammelten Lan chafts-Beamteti und siandischen Deputirten, aus den zum Westpreußischrn Kredit-Verbande gehörenden vier Departements, Danzig, Marienwerder, Bromberg und Srhneidemühl, denen sich mehrere Gutsbestßer der Umgegend angeschlossen hatten, mit einem Festmahl das Dienst: ubiläum ihres ältesten Landschafts-Beamten, des rovinzial-Lands afts-Direktors von Benkendorf-Hindenburg
“ heren
der Einwirkun
"auf udek.
Dä eldorf, 3. Mai. In der esiern ier ab e alienen General: ersammiung der Rhein-Przußisgchm FeUTr-Ver ichherungs- Geselisehafe (aufGegenseitigkeit gegrundet) waren 51 Theilnehmer persönlich gegenwärtig, welche im Ganzen 716 Stimmen zu ver- treten hatten, Der von der Direction vorgelegte erfte Rechnungs- Abschluß umfaßt den Zeitraum seit Gründung der Gesellschaft, vom 12. April 1840 bis 31, Dezember 1841, und liefert mithin die Resultate des ersten Rechnung:! : Jahres. Bei der Ein- nahme ergab fich gegen die Ausgabe ein reiner Ueberschuß, weicher als Dividende mit 16", pCt. an die für das volle Rechnuan-Zahr 1841 versicherten Theilnehmrr ver- theilt werden onnte. Ein Resultat, welches bei einem so jun- gm Institut eben so befriedigend erscheinen muß, wie das gedeih- liche und vorsichtige Fortschreiten in Betreff des Versicherungs- Kapitals, welches mit 3 Millionen begonnen, jest schon über 9 Millionen Rthlr. beträ t, Nachdem die vom Vrrwaltungs-Rathe genommene Wahl des b sherigen Direktors, Herrn Inspektor Wind- scdeid, zum Genrral-Ugenten durch die General:Versammlung be- stati t worden, schritt man zur Ergänzung der Verwaltung, wobei die Zerren von Keller in Solingen und M. Kapff von hier zu Direktoren und der hiefige Herr de Haan zum ftellvrrtreienden Direktor gewählt wurden.
Elberfeld 1. Mai. Der verehrte Landrath unseres Kreises, Herr Geheime Regierungs-Rath Graf von Seyffel d'Aix, hat heute sein 50jährigrs Dienst-Zubiläym gefeiert. St.Majesiät der König haben dem Herrn Grafen die Zyfigqien des Sternes zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit_ Eichenlaub Éu verleihen geruht, auch hat der Herr General:Ma]or von der rdben dem Herrn Grafen ein Schreiben des kommandirenden Generals Herrn von Yuri überreicht, worin derselbe benachrichtigt wird, des Kö: nigs ajesiät dabei seinertreuen, früheren militairischen Dirnsie wegen zum Obersi- ieutenant zu ernennen geruht.
' Der Kaiserl. Nuffifche Ukas vom 2. 04.) April 1842.
Zu Nr. 122 der Siaais-Zeitung ist der Text eines vor kur- zem in Rußland erschienenen, ungemein wichtigen Geseßes abge: druckt, welches anbar den Zweck hat, die Umwandlung der land- wirthschaftlichen . erhältniffe, inSbrsondere aber die persönlichen uind lrri-alrn Verhaltnisse der Bauern alimälig vorzubereiten und ! nzu e ten.
Ehe wir Einiges über dies merkwürdige Geseh selbsi bemer- ken, sey es uns erlaubt, eine kurze Andeutung der landwirthschaft- lichen und bäueriiehen Verhältnisse Rußlands zu geben,
Wir fassen hierbei vorzugsweise den Kern der Monat?“, das alte Moskovitiscbe Czaarthum oder Groj-Rußland, ns Auge. Die ehemais Schwedischen Provinzen, die DeutschenO see- Pwvinzm, die Polnischen Provin en, Klein-Rußland, das alte ky- thien, die Asiatischen Landßriche kind theils diesem Geseke Far nicht unterworfen wie Finnland und dir Osksee-Provinzen, th ls wird bastiha deiÉirk deixelben nur Tering oder wenigstens viel ge- "Ugtr als in Gro =Ru land Heyn, a der Anbau des Landes u_nd dj" Sims: iandwirthsthaftiiche ersasL-än gan anders gestaltet ist.
GroßRufland ist von einem t ÖM, ndusiridsen. zu allen "M'sthm Arbeiten höchst geschickten, ei kraftvollen und schönen
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Volksstamme bewshnt, Der sämmtliche Grand Und Boden 4-- ydrt etwa zur Hälfte der Krone, zur Hälfte dem Adel, das VZlk | mit gerin en Ausnahmen leibeigen.
Dmno möchte es aber, mit diesem Re ts:Verhäle- nisse im seltsamen Widxkspruche, wohl wenige L nder (auch die, wo es nur freie Grundeigenthümer giebt, wie Nord-Amerjka und Frankreich, nicht aus enommen) geben, wo, faktisch genommen, der Bauer sich im "gemeinen noch in einer freieren, selbststän- digeren, durch eine gere rler Gemeinde:VerfassUng gefichertrren Lage befände, als in d:“:isem Theile Rußlands. Dies war bi6her Liar dnaturnoihwendige Folge des vorhandenen Anbaues des
u es.
Diese Landstriche waren nämlich nicht, wie die meisten ande- ren von Slavischm Stämmen bewvhnten, namentlich alie rhe- mals Polnische Landstriche, durcb roße den Grundherren (Krone oder Adel) gehörige Orkonomiehö e angebaut, zu deren Kultivi- rung die wirehschaftlichen Arbeiten der dem Herrn angehörigen, auf dem Dominium wohnenden Leibeigenen nothwendig waren, sondern das Territorium der Grundherren bestand aus großen Waldungen und kulturfähigen Flächen, welche einer Anzahl in einem ,Dorfe vereinigter Leibeigenen zur wirthschaftlichen Benuz: zung uberwiesen wurden. Der Adel wohnt hier im Allgemeinen nicht auf dem Lande, wo er keine eingerichteten Güter und daher Schlöff'er hat, sondern fas? Überall in den Städten. Er hat keine Frohndiensie ndthig, er erhält daher von seinen Lribeigenen nur Natural:Abgaben oder Geld; erstere sind wenig gebräuchlich, da der Herr meisk fern wohnt, der Verkehr nicht lebhaft und der Verkauf der Naturalien daher mit Schwierigkeiten und Verlusten zu kämpfen haben würde. Es hat sich daher seit [an er Zeit eine Geld-Abgabe der Leibeigenen an ihre Herren festgesie k. Sie ist bei den roßen Grundbesihern (und dies gilt natüriich im erhöh: ten Maée „von der Krone bei ihren Domainen) meist seit Ur: alters fur jedes Dorf iiach der Ertragsfähigkeit des Grund und Bodens, oder der sonstigen Erwerbquelien, und der Zahl der ur: sprungliss) qnsäsfig gernachten Bauer-Familien abgemeisen. Aliein Wenn die Ertragsfahigkeit des Bodens oder die Erwerbsquelien zur Feststellung der Abgabe auch die Grundlage gegeben haben möchten, so ist fie doch keinesweges eine Art Grundpacht oder Erwerbs-Abgabr, sondern stets eine Kopf: (oder Familien:) Abgabe. Zeder mannliche Kopf (Familienhaiipr) der Gemeinde muß sie geben. Da der Herr fern wohnt, so würde es ihm be: schwerlich werden, es würde Schwankungen und Unsicherheit in seinen Revenüen veranlassen, wvllte er sich an jeden Einzel: nen halten und die Abgabe (Obrock) von dem Einzelnen einfordern. Die Herren haben es daher ihren Interessen ange: messen gefunden, den Obrock der Einzelnen von 'der ganzen Dorf- Grmeinde rinzufordern und diese solidarisch dafur zu verpflichten. Dieses hat dann die Grundlage einer sehr solid“ konsiitutrten Grmeinde- Verfassun gegeben. * Da der err, wie gesagt, fern wohnt, so kann er fi um die inneren Verhaltnisse der Dorere: meinden wenig bekömmern. der solidarischen Verpflichtung halber muß er ihnen eine großeSelbßstandigkeit gewahren. Den Obrock in solchen Dorf-Gemeinden erhohen, streitet gegen die Sitte, welche in Rußland mächtiger ifi, als Geseße. Das Abgaben:Berhältniß der Bauern ist daher grdßtentheils (auf den Kron-Domainen ali- gemein) ein feststehender; und, Weil es vor langer Zeit regulirt worden, ein sehr erträ liches und wenig drückendes geworden. Da Einer für Alle und A e für Einen liehen müssen, so ist es den Verhältnissen o_ngemeffen, „daß die, EeJZ-iq e. ihre Vertreter und Gemeinde:Obrigkeit selbst wä ik ](das, ah :Sysiem isi ja ohne: dies in Rußland in alien Lokal: und Prorinzial-Verwaltungs- und Regierungs-Verhältniffen vorherrschend!) 'An diese Gemeinde- Obrigkeit hält sich nun der Grundherr in Bezug auf den Odrock, ihr muß daher auch das Recht zusteher'x, alie Anordnungen zu treffen, um die Einzahiun en der Einzelnen [iets flüsfi und mög- lich zu “erhalten. Sie mu? daher Gerichtsbarkeit und Ziolizei aus: üben diztfrn, von _ihr gehen die Sahungen über Vererbung der Bauergurer, Unthetlbarkeit, Kindestheile ic. aus, sie schlichter alle Strritigkeiten. Unter ihrer Aufsicht und Anordnung sehen die Eiririchtungen, des Gemeinde: Magazins für Tothjahre, des Ge- meinde-Hospitals u..s. w., kurz„ eine solche Russische Dorf-Ge- meinde ist eine vollstandig und hochstzweckmäßig organisirte kleine Republik, und dem Reisenden, der aus*den Polnischen Provin m nach Groß-Ryßland kommt, muß es auffallen, welch ein an ge- weckter, frdhelicher, thätiger, tüchtiger Menschenschlag ihm hier aus dem Lande uberall'entgegentritt, wie mit, reinlich und selbs? opu: leni das Aeußere eines Russischen Dorfes erscheint!
Diesrm Zustande der Dinge droht nun aber unstreitig die neuere Zeit mit einer UmtVandlung, ja vielleicht allmälig mit dem völligen Unter ange.
Die Bev [kerung nimmt nämlich im raschen Gange zu; da nun der Obrock eine Kopf:?[bgabe ist, die jeder der väterlichen Gewalt. entwachsene verheirathete Mann erlegen muß, da die Bauerguier in Folge des Gemrinde-Zniereffes und der daraus hervorgegangenen_Gemeinde-Sahungen nicht weiter getheilt wer- den durfen, als dies ihr Größen:Verhälkniß zu dem aufzubringen-
den Obrock zuläßt, so müssen nothwendig alimälig eine große '
Menge unangesrssener Familien und einzelner Männer sich an: sammeln. Da die Gemrinde auch für sie in Bezug des dieselben treffenden Obrocks haften muß, so hält die Gemeinde:Obrigkeit fie in strenger Zucht und Ordnung, sie drängt sie im Frühjahr zur Aufsuchung besonderen Verdiensies; überall begegnet man in den
Städten Rußlands ganzen Schwärmen dieser jungen verdiensisu:-
chenden Mannschaft, die dort alie Arbeiten, meist in Akkord und zu streng or anistrten Gesellschaften unter gewählten Oberhäuptern ([]asain, W rthe, genannt) vereint, übernehmen. Auch das Fracht: fuhrMsen giebt einer roßen Anzahl derselben Unter alt und Ver: dienst. Im Winter ehren fie ins Heimatdorf zuruck, bezahlen den Obrock und leben vom Ersparten. Die großen politischen
Verhältnisse haben dann Rußland in_der neuesten Zeit darauf hin- , * getrieben, die innere Industrie mdgiiohsi zu heben und ein ausgr-
dehntes umfassendes Fabrik:System rasch u or ani treu und u verbreiten. Dies fanid seinen natürlichen HW 9 s z
schicke Volksstamm vortrefflicheArbeiter gewährte,
größten ils vom Lande hereinziehend; aber ein sehr großer Theil der Fabriken ist auf dem Lande selbs? von den Gutsherren etablirt. Dies Fabrik-Sysiem bedroht gber die persönlichen Verhältnisse der Leibeigenen auf eine bedenkliche Weise. Wie, wenn das ZÜ-
Fabriken anzulegen und den gekößel'en Theil der An sessenen zu deren Arbeit zu verwenden, wurde die gramnvoue ksaverei der Fabrik-Arbeiter hier, verbunden mit der vorhandenen Leib- eigenschafr nicht den Zustand großen Elends herbeiführen und die Tächngreie desVolks in ihrerWurxelzerftören? - Wirk- lich sind bin und näher sehon Leibeigene als gezwun em Fabrik: Arbeiter verwendet worden, bis “eßt aber haben die abrikeumer- nehmer keinen Vortheil dabei geéa t, und man ist u freien Ar- beitern (ebenfalls Leibeigene, die aber, um fich dm Zbrock zu ver-
, isi schon lange dur
. stituirt wird, durch den
. „ ttelpunkr in Groß: . Rußland, wo der ruhrige, zu allen technischen Arbeiten höchst ge: “ Man rechnete '
vor eini en Jahren über 80,000Fabrik-Arbeiter blos in Moskau, ; . . . 7 wollen, der Etnwtlltgung dieser Anstalten. Die von vertragspfiichti-
dienen, sich freiwillig steam) zurückgekehrt. Ob dies aber Neis der Fall Yu wird? _ ir haben angeführt, daß das Land nicht durch Oekonomie- Höfe, sondern fas lediglich durch Dörfer angebaut ist. Im süd- lichen Rußland smd in neueren Zeiten gro e Oekonomiem ange: legt, sie haben besonders durch die Einf hrung edler Schaaf? große Vortheile gewährt. Zn Groß-Rußland beginnt man j t ebenfqlis in dieser Beziehung nachzufolgm, und es könnte viellei t bald im Interesse der Grundherren liegen, die Dörfer aufzulösen, (wach dem technischen _Ausdruckr: „zu legen“) und Guts-Oekono- mieen anzulegen, wo diet bisherigen Obrock-Bauern dannin Frohn: BaucÉn v'rrwandelt wäsrderÉ
, o ro t von a en eiten dieser ländlichen Ver a an eine vdUige'Umw lzupg, denn so trefflich sie faktisch ist, jfosderigiht sie doch nicht _auf einem geschlichen Zustande, sondern lediglich auf dem bisherigen „Interesse der Grundherren und einigermaßen auf vorhandener Sitte. Aufden KromDomainen hat dies wohl keine Gefahr, auch wohi wenig bei den ganz großen Grundbefitzern, desto mehr aber bei den mittleren und kleinen.
. Es ist daher natürlich, daß Rußlands Kaiser Schritte thut, die, ohne vorhandenen Eigenthumsnchien des Adels zu nahe zu treten, doch dgzu beitragen, die Tüchtigkeit des Landvoiks nerhal- reri und allmalig einen mehr geseßlichen Zustand an die teile des willkr'irlichen zu seßen. Das uns vorliegende Gesch ist der ersie Schr|tt nach dieser Richtung hin, ein höchst vorsichtiger! er be: fiehlt und erzwingt eigentlich nichts, er giebt gewissermaßen nur Belehrung und Anleitung, er erlaubt und empfiehlt, neue Verhält- nisse ar'izuknüpfen, und gewährt diesen eine geseßliche Basis, aber wir mußten uns sehr irren, oder diese Richtung zur Organisation ländlicher „Verhaltung wird eine großeWirkung haben, und das glenwärt-ge Gesc wird keinesweges isolirt bleiben, sondern all: maltg eine ganze ese ebung hervorrufen!
Der Geist und «inn drs Ukas vom 2, April scheint uns folgendrr zu seyn.- Bis jeßc konnte es über eine Benußungsart und Veraiienirung des Bodens Verträge nur zwischen Grund:
„ herren (Adel) und freien Leuten geben, künftig sollen soiche Ver:
träge nun aber auch möglich seyn zwischrn dem Grun dhrrrn und seinen Leibei nen, - Die Persönlichkeit der Leibeignen
(hg die Geseßgrbung des 18trn und 19ten Jahr: huridrrts, so viel es möglich war, geschäßt; diese verbietet jede Mißhandlung und Grausamkeit gegen einen Leibeignen. Allein r'eale_Rechte besaß der Leibeigne seinem Herrn gegenüber eigentlich gar nicht, Alles, was er erivorben oder besaß, gehörte dem Herrn, der es ihm, ohne durch ein Gesch verhindert zu seyn, nehmen konnte. 'Es geschah dies freilich nie, Sitte und Gebrauch verboten es, aliem wer kann berechnen, wir lange diese auch in Rußland noch ihr“? Herrschaft zu üben vermögen, der modernen
Kultur grgenuder, Welche überall nur geseßlich Zustände aner: kennen Will?
_ Durch_ deri Ui'ase wird eine neue Art von Leibcignen konsii: tmrt, die ein eigenthumliches durch ein GeseZTgrichühtes Vermö- gen befißey können. Denn da ihnen das echt gegeben wird, mit dem Herrn zrveiseitige Verträge abzuschließen, so schließt dies schon das EigentZumsrecht an dem durch einen solchen Vertrag erworbenen Verxn gen in sich. Es iskihnen ferner ein Klagrechr beigelrgt gegen ihre Herren, was bis jeße in Bezug auf reale und Vermogens-Verhaltniffe gar nicht existiren konnte, denn da nach I. 2, der Herr sich gegen sie keine Selbsthülse erlauben darf, son: dern ste _im'Falle der Nichterfüllung des Vertrags verkla en muß, so isi ihnen dadurch der Weg der Vertheidigung und ie: derquge „offen gegeben. - Diese neue Art von Leibeignen gleicht vollstandig den sogenannten Eigenbehörigen Westphalens, von denrn em Engländer wißig sagte, es seye'n „Leibrignr, aber völlig Freie“, dagegen die Polen „Freie, aber völlig Sklaven.“
Ueber die Art der abzuschließenden Verträge läßt der Ukas den Kontrahenten ganz freies Feld. ' Bei der bisherigen Verfassung waren schon Pachtverhältnisse uber Grundeigenthum eine Seltenheit, sie konnten ja bisher natür- lich nur mit freien Leuten abgeschlossen Werden, und deren gab es auf dem Lande wenige; erst seit der neuesien Militair:Geseßgebung, wonach der Soldat bereits nach 15jähriger Dienstzeit als freier Mann in die Heimat entlassen wird, vermehren sie fich allmälig. Das Erbpachts:Verhältniß kennt, so viel wir wissen, das Russische Recht ar nicht. Durch den gegenwärtigen Ukas ist es aber offen: b_ar ni e ausgeschlossen, ja vielieicht, wie uns scheint, der eigent- liche Wynsch des Geseßgebers, in welchem Fakir man vielleicht spater ein eigenes normirendes Geseß über dies Verhältniß zu er: warten hat. _ DZFi-grn find Verleihungen nach Lehnrecht, Erb: zéiisrecht u. s. w., u erhauptVerträge, wodurch ein getheiltes Ligenthum: Ober-EÉJenthum und nußbares Eigenrhum, kon: tt_igang des Gesetzes völlig aUSgeschloffrn, wonach der 'Herr alleiniger Eigenthümer bleiben, der Bauer nur einen Nießbrauch (jeweiligen, iebenslängiichrn, erblichen ?) am Grund imd Boden erhalten soll, Wir müßten uns sehr irren, oder in I. - und 8*) des Geseßes ist ein großer Reiz und An: trieb gei'egkz um die Grundherren zu vermögen, dergleichen Ver: trage mit „ihren Bauern abzuschiirßem Zn Rußland gewähren fast iiur die Öffentliche." Kredit:?inkialten den Grund?.rren den UbkhlZFn Krrdit; er- wurd nach der Zahl der Leibeigncm, und dann pro Seele eine desiimmte Summe, diese aber in den Verschiedenen Gouvernements sehr verschieden, berechnet und gewährt. Daß nicht der volle Werth [“er-Leistungen der Leibeignen hierbei zum Ansaß kommen kany, da diese doch mehr oder weniger schwankend sind, ist klar, daß die Abgaben und Leißungen von vrrtragspfiich: t! en Bauern, besonders wenn Erbpachten beliebt Werden, einen h_heren Werth. hohen und einen größeren Kredit gewähren, möchte mcht zu bezweifeln seyn. 'Die Regierung hat sich hierbei die Hände freigehalten, tim wahrscheinlich durch Erleichterungen und Bewil: ligungen in dieser Richtung die Verbreitung der neuen Institution möglichst zu defördern. Das Wunschenswerehesie scheint uns, daß die Grundherren
. *) 7 Zur Abschlie ung von Verträ rn mit Bauern ol = uter, dt)e m den Krcdtßt-Ansialten vcrpf ndetsnd, bedürf'rnéieerÉZYY- erren, wenn se das Pfandrecht an diesen Gütern fortbefieben [affen
en Bauern bewohnten Land üier können auch von neuem in den rcdit-Anßaltrn nacb Verh ltniß der siedenden Einkünfte, welche
; MY Fm “MIM“ und der Beschasxnbrit des Bodens und nach den teresse der Gutsherren fich dahin wendete, auf den Dörfern überall z t e zur
. earbeitung desselben tn Gemäßheit besonderer, hier- über tn der Folge zu erlasscnden Vorschriften zu desiimmrn sind, ver( pfändet werdcn,
8),Die Gutsherren und die vertra svsiichiigcn Bauern bleiben den zwischen ihxien ah eschlofsencn Vertr gen für immer unverbrüch- lich xreu, wobei, fie je oc!) das Recht haben, durch besondere Privat- Besimzmungen M Betreff der Zutheilung von Grundüücken und der bäuerlichen Leißun en für besiimmte Zeit rißen unter gensettiger Uebereinsb'mmun , Hino aber dieGütrr v est, auch mit uiiimm-mg
redit-Aniiairen, Adalnderun rn zu trexe in aiim
„ . der betreffenden “„-“„,“ oe:-
Kaen aber nicht anders, als unter vorg ngiger Be gierung.