1842 / 173 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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durch grlaments-Aktcn kcincswegcs so bequem erreichen last; daß 171: sog etch allgemeine Abänderungen in denjenigen Einrichnm en de- wtrken könne, weiche die Erfahrun in einzelnen Fällen here 11 als unkweckmäßig crwaesen babx; daß ede ungesevmäßt e Verfabrungs- we se sogleich auf gerichtlichen: Wege an einer vciimmten, dafür verantwortlichen Behörde geahndet werden kdnne; daß alle Detail- Emrichtungen nur auf „dem che der Vtrordnun durch eine be- ßtmmtc Bt_bbrde, und nicht auf cm Weäe der Ge eogebung, meck- mäßt bewirkt werden könnten, und end ci), daß man bei der Cen: trai- cbdrde auf ein mdgiichß unparteiiscdcs Urtbcil in aiim ßrci- xrgen Fönen rechnen könne, was sich bei den Lokai-Bcbdrdcn nicht 111 gleichem Maße voraussehen lasse.

Das Resultat der Debatte, die Genehmigung der zweiten Lesung der 23.111, welche die Vollmachten der GeneralArmen-Com- mtffaire verlangern, also zur Beibehaltung derjehigen Armenpfiege autorisirm soll, ist bereits gemeldet worden.

Belgien.

Vräffel, 20.Zuni. Der Moniteur Belge publzirt nun: mehr die Ernennung des Herrn Dechamps, Mitglieds der Reprä: se_ntanten:Kammer„ um Gouverneur der Provinz Luxemburg, an die Stelle des Fürskcn von Chimay.

Mit dem Könige sind heute auch die Köni in und der Her- zog von Brabant nach Ostende abgereist, um ?ich nach London

einzuschisfen. .Deutsthe Bundesstaaten.

)(_ Dressen, 22. Juni. Der wichtigste und zugleich um: fangreichske Gegenstand, weicher unserer bevorstehenden Stände- Persammiung zur Berathung vorliegen wird, isi der Entwurf einer neuen Kriminal-Prozeß-Ordnung. Die zu dessen Bc- utachtung trnd Vorberathun auf dem vori cn Landra «- ge: lte Deputation der zweiten ammer hat, nachm- der esch- E11cwurf1hr unlängst offiziel! mitgetheilt worden, ihre Arbeiten be.- reits begonnen und aus ihrer Mitte den Abgeordneten Braun zum Berichterstatter gewählt. Wir rheiien über den Gefes- Entwurf vorläufig Folgendes mit: Nachdem ein früherer Ent- wurf vom Bürgermeiskcr von Leipzi , Geheimen Zustizrath Groß (bekanntlich der Verfasser des SYchsischen Kriminal:Geseh- buches) aUSgearbeitet, die Genehmigung des Zustiz-Minisieriums nicht erhalten hatte, isi ein weiter, der jeßt vorliegende Entwurf, vom Geh. Zusiizrath [)1'. riß. dcm Verfaffer eines gründlichen Kommeniars zum SächfisZen Kriminal:Geseßbuche, ausgearbeitet Uijd zur Vorlage an die fände bestimmt worden. Es enthält d1eser Ertwurs auf 59 Seiten in Quart 222 II. in 14 Kapiteln, welche folgende Ueberschriften tragen: Allgemeine Bestimmungen 35. 1-6; Kap. 1. Von der Kompetenz der Kriminalgerichte und dem Gerichtsstande in Kriminalsachen I. 6-80; Kap. 11. Von der Besehun der Kriminalgerichte Z. 31-40; Kap. lil. Von der Veranlaséung und Eröffnung der Untersuchung §. 41-48; Kap. 17. Von der Ermittelun? begangener Verbrechen und Feststel- lung des Thatbeftandes 5.49- 2; Kap. 7. on den Mitteln, einen Angeschuldigten vor Geriehe zu stellen §. 73-90; Kap.. 71. Von der Vernehmun desAngeschuldigten Z. 91-98; Kap.711.Von der Auf: nahme des eweises §. 99-122; Kap. 1711]. Von der Beweis- kraft der verschiedenen Bemeismittel . 123- 133; Kap. 11. Von dem Schiußverhdr §. 134-143; ap. )(. Von der Vertheidi- gung des Angesohuidigten §. 144-156; Kap. )(]. Von der Ab: fassung und Bekanntmachung der Erkenntnisse Z.157-178; Kap.)(li. Von den Rechtsmitteln I. 179-195; ap. )(]11. Von der Volistreckun §. 196-211; Kap. )(111'. Von den Kosten des Kriminal-Verfa rens _ .211-222. Hierauffolgen die dem Entwurfe beigefügten sehr ausfuhrlichen Motive (sie enthalten 93 Seiten in Quart), welche in einen allgemeinen und einen beson- deren Theil zerfallen, von denen der ersiere auf 62 Seiten die das Prinzip des Egkwurfö feststellenden Vorbemerkungen über Oeffentlichkeit und Mundlichkeit, Geschworenengerichee und Ankiagc- Prozeß enthält. Der Entwurf entscheidet fich aber gegen die eben gedachten Formen des Kriminal-Verfahrens aus den in den Motiven ausführlich entwickelten Gründen. Doch isk-es in Betracht der früher [aufgewordenenAnfichten derRegierung über diesen Gegenstand be- reits für eine dem immerlauker fich kundgebenden Verlangen der Reform gemaxhtc Konzession anzusehen, daß jene Formen des Kriminalverfah: rens uberhaupt einer so ausführlichen Besprechung und Widerlegung Ywürdigt worden find. Bei der gänzlichen Abweisung einer dem

nglischm und Französischen Kriminal-Verfahren nachzubildenden Umgestaltung unserer Straf-Prozeß-Ordnung, enthält daher der vorliegende Entwurf etwas wesentlich Neues nicht, sondern be- schränkt fich auf die sxskematische Zusammenstellung des bereits Bestehenden mit zwcckm ßigen Abänderungen in einzelnen Theilen. Zu den letzteren gehören: 1) der jeße bestehenden Beseßung der Gerichts- bank gegenuber die Besiimmung: daß jedes Kriminalgericht künftig aus vie 1“ Personen bestehen foil, nämlich aus dem Richter, dem Pro- tokolianten und zwei Befihern, wclcheLeßteren wrder Subalterm'n des Gerichts (wie gegenwärtig), noch durch Dienst-Verhältnisse yon dem Richter oder Protokolianten abhängigePersonen seyn dür- fcxn, (So erfreulich dieseBesiin1mungisi,so sehr möchte doch deren Aus- fuhrbarkeit zweifelhaft seyn, da nach der bestehenden Einrichtung unse- rer Untergerichte den Aktuarien die selbstständige Führung der Unter: suchungen, oßne Trennung der Person des Richters von der des Pro- tokollanten, uberlas'sen bleiben muß). 2) Einige ErMiterUU en der Recchte des Vertheidigers, weichem nicht nur vom Schiu :Ver- hor an (roelches bei allen Verbrechen stattfindet, denen eine höhere Strafe als drei Monat Gefängniß bevorsteht), die Einsicht der Akten freisteht, sondern der auch diesem Schluß:Verhöre selbst bkiwohnen. und fich ohne Beiseyn einer Gerichts-Person mit dem Angeschuldigten unterreden darf. . Sicherem Vernehmen nach hat die Deputation der zweiten Kammersich bereits, und zwar einstimmi , für eine totale Re- foxm unseres! K_mminai-Prozesses mit Einfö rung der Oeffentlich: keit izndeMu'ndlichkeit des Verfahrens und des Anklage-Prozesses, so w1e (Uk d'? enti'Pt'whenden Anträge an die Regierung entschieden, und es ist ?ck“. falls. wie fast zu erwarten, die Kammer dem GRUR?" ihrer Deputation beipflichten sollte, wohl die Zurück: ziehung des ganzen Geséh=€ntwurfs zu erwarten.

"x"» raukfurt a. M., 21. uni re Dur lau ten dax Frau Tandgräfin Wllheim und decZ-pcinz“ ?iedrich IHYsen, Honigs. Preuß. General:Lieueenant und Gouverneur von Luxem- burs- find vor “'“ m_ Tagen auf d'm Schlosse Rumpenheim ein- getroffen, um im reise hoher Verwandten einen Theil des Som- mers daselbst zu verbringen. - Se. Kdni !. Hoheit der Kurfürst von Hessen hat in den lehteren Tagen her eine am Main iie- Ydeftschdm-Gartm-Beühung um den Preis von 120,000 F|, e au . , ,

Der Dienst der Main-Dampfschixfe hat bis jetzt keinen gim- stigen Erfolg, da der Wafferskand ü eraus niedrig. ist und dt. Corrextiomdeo ain fast überall viei.zu wünsckxen übrig läßt.

Mit Vergn gen vernehmen die Literacur-Freunde, daß Fer- dinand Freiligraths „Karl meermann, Blätter der Erinneruug“ in kurzem erscheinen wird. Das Buck; bringt namentlich auch

750 einen poetischen Na ruf an mmermann von Freili at , den der liederreiche Sängerchaus gan?“ Seele gehaucht. gr 6

Freie Stadt Krakau.

Krakau, 20. Juni. Der dir'ikirmde Senat der Öcim Stade Krakau bringt zur öffentlichen enntniß, daß Se. a'e: [tät der Kaisér von Nußand, auf Vorstellung der diesseitigen e: gierung, in Betreff derjenigen seiner Unterthanm, die fich vor dem 25. November 1836 in das Gebiet von Krakau begeben und

ier ihren AufentUit enommen haben, ohne denselben u legali- 1ren, FolZmdes schYoffa-n hat: 1) Es wird solchen Personen, wenn sie is.zu einem-beskimmten Termin den Wunsch zu erken- nen ebm, ihre bisherigen Untmhanen-VerhäimijsZu verändern, die rlaubniß ertheiit, Unterthanen der freien tadt Krakau zu werden. 2) Aus eschlossen von dieser Eriaubniß sind "doch: Militair : De erteure, Militairpfiichtige, Verbrecher und gerichtlich verfolgte Personen. 3) Auch soll die Er- laubnis in keinem Fall auf solche Unterthanen des Russischen Kai- serreichs oder des Kdni reichs Polen sich erstrecken, die erst nach dcm 2.5. ?ovember 18" 6 auf dem Gebiet von Krakau an ckom: men smd, 4) Wenn sich unter denen, welchen die besagte eraub: niß zu Theil wird,-Eigenthümer unbeweglicher Güter im Kaiser- und Königreich befinden, so müssen dieselben ihre dortigen Bestz- zungen im Verlauf von zwei Jahren verkaufen. Die Krakauer

Polizei :Direction soll daher" eine Liste derjenigen Personen auf: nehmen, die von der ertheilren Eriaubniß Gebrauch machen wollen, und haben fich dieselben *bis zum lehren Dezember dieses Jahres

zu melden. Oeßerreich.

Wien, 1K.Zuni. (L. A. Z.) Die Ernennung eines Banus von Kroatien, weiche. Würde in diesem Königreiche analog mit der des Reichs-Paiakins von Ungarn, isi nunmehr erfolgt, und zwar in der Person des Obersten Grafen Halier von der König!. Ungarischen Leibgarde.

In Bezug auf die Richtung der Staatsbahn nach Prag von den drei Anschlußpunkken an die Kaiser Ferdinand's:Nordbahn aus ist der definitive Beschluß noch nicht erfolgt; doch verlautee mit einiger Wah1“schein|ichkeit, daß die Regierung diese so Vieier

' Wünsche berührende Aufgabe vermitteind ibsen werde, dadurch, __ daß der Zug der Staatsbahn zwar über Brünn, aber von da

nach Olmüh und sofort nach Böhmen gehen wird. Der Nord- bahn erwächst dabei nichtsdesioweniger der Vortheil einer so fre- quenten Benuhung des Brünner Flügels und dann der Haupt- bahn. Brünn seibsk wäre in die große Transitstraße gezogen, und die Hauptrichtung der Nordbahn nach Prerau, Leipnik (welche Strecke um die Mitte des künftigen Monats eröffnet werden wird und weiterhin nach Oswieczim und Osirau, ist ja,“ ihrem ursprunglichen Plane nach, auf die Verbindung mit Polen und Schlesien gewiesen, welche bei den raschen Fortschritten der Yrséauer und Breslauer Bahnen nicht lange auf sich warten 0 en ann.

Spanien.

Madrid, 12. Jimi. Die Minister-Krifis, von der es vor- gestern hieß, se sey definitiv beendigt, währt noch immer fort, in: dem Herr Feerraz sich weigert, das Portefeuille des Finanz-Mini- sieriums zu ubernehmen und auch die Uebrigen, welche an der CombinationT eii_-.nahmen,„nunmehr zurückgetreten sind. Der Ge- neral Rodi! fie t sich daher gekdthigt, feine Unterhandlungen von vorn zu beginnen“; einigey; rso'nen wpilm sogar wissen, daß er auf die ihm übertragene-QMsüon, ein-Kabinet zu bilden, verzich: tet habe. Man rechnet,ind.eß- sehr auf eine heut Abend bei dem Regenten stattfindende Soiree, der auch die Herren Oiozaga und Domenech beiwohnen werden.

Der Regent hat; den Präsidenten der Deputirtm:Kammer, Herrn Ferrer, zu stch bescheiden lassen, um sich mit ihm über die minisicrieiie Kriss zu berathen, auch erwartet man Herrn Sancho, der an den Unkerhandiungen Theil nehmen soll.

In Folge der fortdauernden Kriss herrscht große Gährung im Volke, und dies isi wohl die Ursache, weshalb noch vier Ba- taillone nach Madrid berufen worden find.

Inland.

Berlin, 24. Juni. Des Königs Majestät haben Ailergnä- digst geruht, den Wirklichen Geheimen Legations-Rath Eichmann und den Geheimen Oder-Zuskizrath von Gerlach zu Mitgliedern der Geseh-Kommisfion zu ernennen.

Berlin, 24. Juni. Das in der Geseß-Sammlung ent- haltene Königl. Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender neuer Skadt-Obiigationen Seitens der Stadt reslau lautet foi endermaßen:

„Wir ricdrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von - Preußen :c. :e. thun kund und fügen biermiUtu wissen:

Nachdem von dem Magiirnt zu Breslgu darauf angetragen worden ist, zur Weiteren Reguiirqng des siädtiichen Schuidcuwescns, außer den schon früher ausgefertigtcn Stadt-Obli ationen no an- derweitig zum Betrage von 558,800 Rt tr., geschr eben; „Fan un- dert achtundfunfzigtauéend achtbundcrt haler“, dergleichen auf den Inhaber lautende Ob igationen ausfielien zu dürfen, und nachdem bei diesem Antrake im Intercisc der Stadtgemeinde sowohl, als der Gläubi cr ffch n chts zu erinnern gefunden hat, so wollen Wir, in (Ticmäßßeit des 5. 2 des (Hcscves vom 17. Juni 1833, wegen Aut- üeüung von Papieren, welchc Fine Zahlungs-Verpfiichtun an jeden Inhaber enthalten, zur Ausfi nung von 2094 Stuck Sta x-Ob ign- iioncn, welche nach demselben Schema, wie die bereits fruher aus-

efertigten Stadt-Obligationen, in Appoints von fünfhundert, zwei- Fundert und einhundert Tbaiern, beginnend mit Nr. 6738, auszu- steUen, mit drei und ein halb Procent jährlich 11 ver inscn und aus dem für die siädtischen Schulden vcüebenden a Jem: nen Tilgungs- Fonds ku tilzxn sind, durch gegenwärtigesPriv lcgium Unsere ian- desherr iche enchmigun erthciien, obne 1edoch.dadurch den Juha: bern der Obligationen in nsebung ihrer Befriedigung eineGewäbr- leistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder den Rechten Dritter zu präjudi iren. _

Gegeben Pots am, den 30. April 1842.

(l.. 3.) Friedrich Wilhelm. von Rochow. Graf von Alvensleben.“

FolFlendes ist die ebenfaiio in der Geseß-Sammiun7 ent- haltene iierhdch'l'ie Kabi11etö-Ordre, dieéublication der eit änger als sechsundfunfz « ahren deponirtm esiammte betre end: , „Auf Ihren er cht vom Am 11. M. will ?ck, zur 1“ “M der Vorschriften im 5. 218 ff. Tit. 12 l.1. A . Lau rx 1, _ das Ver abren mitden kit „länger als _ chsmw u i a t „.d *!" nirten eßamenten, b erdur; anyrdnen1da o, e * m / wennin denselben bei ihrer 5.219 a. a, . v r! „M; „; Mauna Vermaiehmiffmü «11 n Stiftungen ck ' , “"b“

“1

Vorßcber solcher Stiftungen eine Mittheilun dei Testaments m Antrag bringen, unterBZuxieoung eines den un ekannten nter en. ten aus den Gerichts- eamten zu beßeliendeu Anwalts, edigii in dem wacke pubiizirt werden sollen, um den Po chern der dem er. den Stifmn eine beglaubigte Abschrift des Tc aments ert eilen 111 können. D e Publication imd Erkheiiun der Abschrift ! kein. und jempclfrei zu bewirken. Diete Best mmung durch die G1. ses-Samml-ng zur bsemliaeYHenntniß zu bringen.

Potsdam, den 22. M01 1 Friedrich Wilhelm. An den Staats- und Jusiiz-Minisier Mahler.“

-x- Tilsit, 19. Juni. Se. Königl. oheit der Prinz von Preußen langem gestern Abend 10 Uhr mit _efoige hier an, traten im Ober:Posk=Amts-Gebäude ab und festen, nach eingenommenem Souper, heute früh 1 Uhr die Reise nach St. Petersburg fort.

Münster, 22. uni. Unter dem Namen „Wesiphälischer Dombau-Verein in Munster“ is! hier ein Verein zu ammen etretcn, dessen Statuten unterm 15cm v. M. von dem O !“ ßdemm der Provinz Westphalen bestätigt worden smd.

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Ein Orden zur Ute Friedrich's bet-Grvßrn.

Cine cigenthümiiche Erscheinung gleich in den ersten ohren des siebenjä rigen Krieges waren die sogengnnten Vivan änder deren nach reuß's Versicherung (Friedrich" der G'oße Tk. "„ S, 89) der Kunsthändler Jacobi in Berlin 55 St ck gesammelt hatte. Es waren dies seidene Bänder von allen Farben, die rend des ganzen Kriegeo bei “edem frohen Ereignisse mit Gedi : ten sauber bedruckt und mit iidnissm des Kdni 1, der Königin oder “anderer hoher Personen, auch mit allerlei erzimm en- ge: schmucke waren. Solche Bänder, zu Geschenken für ner und Frauen bestimmt, wurden bei frohen Zusammenkünfim zur Feier der Begebenheiten ausgee eiit und im Knopfloch von den Männern, als beliebiger chmu von den Frauen getragen. Aber auch ein eigner Orden f 1“ Männer und Frauen war zu Fried: rich's Ehre gestiftet. Ein_e Prinzessin "9" Hessen, die sich bei dem im Jahre 1756 nach Zamburg 1«Jefiuchei-tm Landgrafen Wil- helm Ulli. von Hessen- assel aufh eit, war die Gründerin vessel: den und sendete seine AbzeiZen durch ganz Deuts land, ja selbst bis nach Wien hin. Die eschreibung derselben nden wir jetzt in Stuhr's „Forschungen und Eriäuterungm über einige Haupt: punkte des siebenjähri en Krieges“ (Th. U. S. 168) aus den Depeschen des Franzdß7chm Obersien Ryhiner, der sich als Mili"- tair-Gesandter seines Hofes während des Krieges an verschiedenen Deutschen Höfen aufhielt. Der Orden bestand nämlich in einem ro-

then, mit Sternen besäeren Bande, weiches oben mit dem Zeichen unter einer Krone geschmückt war und folgende Zuschrift en k: be triompbe (10 [3 [1011110 cause. Dann fol te das Bild dds zur Sonne fliegenden Adlers und eines Waffen üschels- unten die Inschrift: 3011 en paix, soit en guerre, C'est io plus grant! roi (it! |:- terre. Einige Frauen zierten mit diesem Bande ihren Kopfschmuck, andere trugen es als Schleife an der linken Brust. Diek Herf'rm trugen es entweder im Knopfloch: oder am De- gen nop .

Ryhiner hat leider! den Namen der Hessischen Prinzess"- weiche die Safteri-n dieses Ordens gewesen, niche angegeben.

Die Territorial-VerfaFynZ der muhammedanischen an er.

Auszug aus einer von Herrn ])1'. Worms in der Akademie der mo- ralischen und politischen Wissenschaften gehaltenen Vorlesung.

Eriier Artikel.

Indem wir unseren Lesern den nachso! nden Aufsas über ei: um dem ersten Anschein nach trockenen, in einem Wesen aber für das Verständniß der muhammedanisch:christlichm erhältnisse des Orients überaus wichtigen Gegenstand vorlegen, d rfen wir nicht unterlassen Zu bemerken, daß es sich hierbei zunächst Weder um das jeßige ürkische Reich, noch um Algier, oder irgend einen an- deren speziellen Theil der von dem Islam okku irren Länder han- delt. Es wird vielmehr auf die Grundsäße u ckgegangen, welche die Araber unter Muhammed und srinen achfoigern als einm integrirenden Theil ihrer religidswolitischm Institutionen auf eselit und in alieGegenden deo ungeheuren Landstriche verpflanzt oben, den sie sich in dreien Welttheilen unterwarfen. Diese Gru ähe über das Grundeigenthum find in allen muhammedanischen än- dern bestehen geblieben, unerachtet die Herrschaft der Araber alige- mach anderen Gewalten weichen mußte, namentlich hat dies im Türkischen Reiche stattgefunden. Diese Arabischen Jnsiitutionen bilden in der That noch heuke die erst Grundlage der sozialen Zustände in der Türkei nicht minder wie in Algier, Aegypten und ja selbst bis nach Indien hinein. Das Osmanische Rei beson- ders ist dadurch zu einem festen religids-kriegerisch-politis en Ge- bäude erwachsen, dem man in der Konsequenz seines Systemes und der Durchdrin ung seiner Prin ipien eim sxlnneinmre Größe zugestehen muß. ie Grundsähe (- er Grundeigenkhum- „stin Bt- M und seine Abgaben bilden ein Fundament der alt-Turkischen

acht, welches von den jehi en abendninvischen Einrichtungentotal verschieden 111 und für die 9?!de auf occidenkaltschem We e we- nig Geschmeidigkeit darbietet. Wie alle konsequenten Rechts ysteme kann es leichter gebro en als gebo en werden, selbst dann, wem: es wenig von seiner erüngliwen rast bewahrtzu haben scheint.

Die vorliegende rbeit des 01. Worms, geJenwäi-tig im Dienst der Französischen Armee in Algier, beschäftgt !" W'ksk mit der Verfassung des Ei enthums der muhammedan " Län; der im Allgemeinen und 'odann mit der Verfassun "ck TU"?!- eorial-Eigenthums von Algier im Besonderen. D“" "WW die: ses [eßteren Landes hat eigentlich die gx|ehr1mixUUkkksUchungen des Verfassers, die von der Akademie der m““ H'" “Uk politi- schen Wisenschaftm mit dem größten Ink'kkk' “" ""W““ wor: den Yxéhhßkxor “!:-I:; von Alois" hat die Franzdfische R 1,-

, mant Nachweisungen uber den „- rung sich vielfach bemüzt. 9 L de n e nannte des ai im Ick“ ck35 ." omm [sion, um AUM WW dae Eigene m in der KW“ betraf, SU resuiiren. Allein nach einigm Monako“ "S“" Akb'ik sah diese Kommission sich Wingst", auf- die füllung d?" ihr gegebenen Auftrages zu „;;-zaman. Dak ,Ugenthum blieb daher in einem wunderlichen „"no unbékannW Ivsan"; hkkksxbke dort die größe u ord- mmg, mid- indem man den Boden Afrika'o unter die zehmtp ti-

Ländereien ikelite und das Recht der Stämme auf das ge- Mm“ Eigenthmn des Gebiets of ziel! prokiamiree. fo ““Me

rrt :

man in Bezug auf Steuern und igenthum sehr große

. selben auferiYet, so kann er weder v

di eie Disposition über am". Indem die RUWNH'A, "::tein'eostder mächtigsten Mit-

den BOW vokbkbieit, beta“ Zakk" sie iaubte, das Eigen: ret. ihren SmfiUUU vom "'.",„1. Frank:?ecch, schaf ue fich thum-so kksptkükm 5“ 111. 'während sie in der Ann me der eme Quelle von HMM“ „„“9 des enthums große rleichte- madammedanists'" „„,- Aber e kannte diese Verfa ung rungen» SWW?" ““I, „„ die Sitten und Gebräuche des an: nicht. und statt Werl“ ma„ „ck 8.1.1801, den Mauren, die kei: d“ zu siudiren, tem. als den ro rern die Eroberung lästig nen-anderm &“!thth viel wie möglich Alles e?eim, was 3" machen. Sie ; kuh?“ bez- , und was das Ue rge betrifft, fich auf die V“? ndem n TZahrheit und Lüge unter einander [0 gelang ibkzkb den echanismus der Regierung, die Ver: m'sMtn, "“Äbgkßn“ die Quellen und den Betrag der Einkünfte, ; “M' „de:: Wiebke und Maße dex Landes zu täuschen.

' D „“W“; des Herrn Worms isi zu umfassend, als daß 1:0

6 "chawzxx, es hier in allen seinen T eilen zu .analyfiren; war m 3 uns daher auf die Kapitel beschränken, die auf eine alige- Iki „an"? von dem Zustande der Ländereien und den Quelien dernmusekmännkßbk" Gesc gebung handeln; hier finden wir einen der folgenreichiien Grands e für den esatymten Rechts-Zuskand des Bodens, nämlich die orschrift, ]edcs eroberte und eri- hutpsjjchtig gemachte Land zu einem Wakf gxmacht werde. Wir werden vor ugsweise das Prinzip des Wakf in seiner Anwendiing und seiner inwirkun auf die soziale und politische Organisation der musolmännischm eselixchaft verfolgen.

In der muhammedani chen Welt unterseheidetnianzweigroße Kategoriem von Ländereien: zu der ersien. gehören die großen un- bebautm Strecken oder die in der gesehclichen Sprache sogenann- ten unbenuhten oder todten Ländereien; zur. zwuten die pro- d'uktiven oder lebenden Ländereien. Nur die produktiven find in den Augen des Gesehgebers ais vorhanden zu betrachtenx der sie in zwei Klassen theilt, “e nachdem sie dem Zehnten (Ashr) oder dem Tribut (CheradsZ) unterworfen smd.

Dieersiere dieserKiassen, derZehnten,umfaßt1)dad Gebiet aller derjenigen Länder, deren Einwohner durch ihre frei: wilki e Bck-hrung ais Gleichgesieiite in die ursprungliche Gemeitzde dvr mmedaner aufgenommen worden sind; 2) deeLändereaen der eroberten Länder, weiche unmittelbar nach der Eroberung'un- ter die Sieger vert eilt wurden und deshalb auch als urspl'UUI- lich museimännische etrachtet werden. Es isi Grundsah- daß in den sogknannten thntemLändern weder der Grund und Boden, noch die Person der Einwohner mit einer Steuer belegt werden darf. Die Steuer wird daselbst von den :ventueiien Erz'eugnis- sen des Bodens und den beweglichen Gutem _der Individuen er: hoben, und sie ist bekannt unter dem aUF-memen Namen Jex: kast; es ist dies eine wesentlich religiöse teuer:Erhcbung (911-- idyement) und die einzige, von der der Koran deutlich spricht. Die nothwendigsten Bedürfnisse, wie die Wdhnhäuser, gewöhnliche Möbel, Kleidungsstücke, wissenschaftliche Bucher, Handwerkßzeuge u. s. w. sind von dieser frommen Steuer ausgenommen, die pur Gegenftände des Luxus oder des Gewerbes nnd „Handels trifft, wie die' Heerden, die Zeuge, die Münzen und Gold: und Silber: Waarm, und beträgt 2? pCt. von dem geschähtrn Werthe. Die unter dem Namen Zek aet bekannte Steuer Wird auch von der Aerndte erhoben und beträgt 10 pCt. Die nicht muhammedam: schen Unterthanen Hahl?" einen doppelten Zekkaeto. In Folge dieses Prinze s zah en die Europäischen Kaufleute m den muse!- männischen öfen einen zweimal höheren Eingangs-Zoil als die

lb «Me"km'ß Den Zoll und die Stadt-Accise nennt man da- e e' u . s In den Ze'hnten : Ländern, die sich kaum anderswo fiqden, als“ in Arabien, md die produktiven Ländereien das erbliche C1gen- thum des Befihers, und die Natur dieses Eigenthums isi fqsi' die *?mliche, wie die unserer ehemaligen Allodien: oder Freiguter (

kdt-r-aiieuz .

AUl-u- d)ieser faktisch sehr beschränkten Kategorie der Zehnten: Ländereien kem- das museimännische Gesch keine anderen, als die Lk! Masi"? dk? heradsch- oder Tribut:Ländereien. In diese Klasse gehört der Grund und Boden derjenigen Länder, die durch Waffen- gewalt oder durch Capitulation der Herrschaft des Islams unter: worfen worden find und wo die Einwohner noch ihrer Befiegung in ihrem Bess gelassen wurden. Dieser Punkt ist wesentlich; denn hätte man die Einwohner getddtet, zu Sklaven emacht oder vertrieben, so wären die Ländereien unter die maeimännischen Soldaten vertheiit worden und gehörten folglich in die Klasse der Zehnten:Ländereien.

Das eroberte und im Bess der alten Einwohner gelassene Land wird Cheradsch=Land enannk. Dies Wort wird auf Alles angewendet, was der muZimännische Souverain von dem Boden und den Einwvhnern des eroberten Landes bezieht. Wäh- rend somit der Zekkaet eine fast eingeborene Abgabe der Muse!- männer ist, die fie als eine Ehre und eine Pflicht betrachten, so war mit deni ursprünglich für die Besiegten geschaffenen C h e r a dsch zu aiim Ze1ten eine Idee der Erniedrigung verbunden, die an ihren Ursprung erinnert. Dieser Cheradsch zerfällt in den ()iiermisrb 011118, Kopfsieuer, und den Cberaäscb Lkäij ', Grundsteuer. In den Gesehbüchern wird jedoch der Cherads speziell zur Bezeich- nung., der Grundsteuer gebraucht, für die Personcn-Steuer aber der reii dsc Name Dschezia gebraucht. Diese [eßtere Steuer is! eine e tigung, die das Geses von jedem nicht-muhammeda- nischen Untekthan dafiir fordert, daß man ihm nach dem Siege das Laden und die Freiheit gelassen. Durch diesePersonen Steuer entgexn die Ungläubigen, obgleich sie bei ihrem Glauben beharren, dem- ode und der Sklaverei; sie genießen des Schußes und sind alien“ Vorschriften der Civil-Gesche ihrer Befieger unterworfen. Aber in Bezug auf politische und soziale Verhältm'ffe leben se in der rößtm Erniedri ung; man untersagt ihnen das Kosiüm der Mußammedamr: ire Kleidung hat desiimmte Abzeichen; das Tra en von Waffen, der Gebrauch des Pferdes und des Sattels iu i am verboten u. s. w. Die Kopfsteuer hört nur mit dem Tode oder dem Uebertritt zum Islam auf. .

Die Grundsteuer oder der eigentlic? so enannte Cheradsch isi doppelter Art: sie is! proportional, d. . sige besteht in einem be- stimmten Theile, "der von einem Fünftel bis zur Hälfte des Er- trago steigen kann, und isi alien Chancen der Aerndte unterwor- fen; oder fie ist eine feste Steuer, d. ?. ste isi das Resultat einer unabhängig“ von alien Eventualitäten est esehten Steuer. Diese lehtere Art des Cheradsch- Mowadhe? genannt, ist diejenige, womit der Kalif Omar die Ländereien des Arabischen Irak belegt hat; er besteht in einer jährlich in Geld zu erlegenden Steuer, die von dem damit belasteten Lande erhoben wird, dasselbe mag angebaut werden oder nicht. Ist der C eravsch von dem ersten musrimänni-“chen Eroberer einmal für ein und festgesest und dem- n'ändert, noch aufgehoben wer: den. Wie Dschezia, bleibt derselbe unzertrennlich mit dem

' und Boden verbunden, weiche Veränderungen auch in dem 3 e und der Religion der Besser voKthen mögen. “ck den neueren und angesehensten echtsgeiehrten des Os-

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manisebm Reiches und der Sekte des Abu Haneifa muß jedes mit dem Cheradsch belastete Land als ein Wars (eine fromme Stiftun ) angesehen werden, das im Interesse der muhammeda- nischen emeinde egröndet wurde. Deeram kann von diesem Lande nichts als Zigemhum bewilii en; er kann zu Niemandes Gunsten, wer es auYNimmer sey. der etwas Anderes als den Nießbrauch und den trag der Steuer disponiren. Die Worte Wakf und Habeß haben dieselbe Bedeutung. Etwas zu einem Wakf machen, heißt in der museimännischen GesehgebUng so dar: über disponiren, daß das Eigenthum wieder zu Gott, von dem es kommt, zurückkehrt, und daß den Menschen nur die Benuhung oder der Nießbrauch desselben bleiben karin.

Die Eroberua en der Araber im Dunn des Islam geschehen nicht nach der We se roher Horden, welche durch die Eroberung momentan vereinigt, durch den Erfolg aber soIleich wieder ge_trennt werden; es sind nicht Menschen, welche die Zewaltthätigkeit und die Habsucht precair verbunden halten; es ist vielmehr eine“ Ge; sellschaft gleicher Brüder, begeisiert durch die Dogmen derEinheit Gottes und der Prädestination, die sich in Bewegung seht, um ihren Glauben der anzen Weit aufzubringen. Es it.] der Prophet, welcher die Muselenner zum Kampfe führt, umodce Weit zu der Lehre von der Einheit Gottes zu bekehren, und n1chtw1edieBa1-: baren, um dürre Steppen mit fruchtbaren Ldndem und einem mil: deren Kimmel zu vertauschen. Und als endlich durch das Zgsam- mentre en mit der Christenheéx die eroberndeGeselischaftgenothigt wurde, sich in den unermeßlichen Kreiséinzuschließen, den sie durch ihre Waffen sich unterworfen hat, da bleibt sie auf dem Bo: den elagert, ohne sich durch die Bande des Eigenthums an denselSen zu knüpfen. Sie wird allerdings von der; Erzeugnissezi des Bodens leben, aber die Bestegten werden ihn fur fie bearbei: ten. Eine erniedrigende Steuer, das unvertilgbare Zeichen ihrer Loskaufung von Tod und Sklaverei, wird den gesammten Be: wohncrn einzeln oder in Masse auferlegt; ihr Gebiet bleibt 1h11en, aber nicht wie vor dem Kriege, als Eigenthum; sondern sie l?abrn nur den precairen Befiß und der Cheradsch, welcher ein F nfcel bis die Hälfte des Ertrags repräsentirt, bleibt, als Wakf oder

fromme Stiftung, zum Besten der Sieger und ihres Geschlechts-

auf ewige Zeiten darauf haften. Unter diesen beiden Bedingungen- der Personen: und der Grundsteuer werd der Bewohner des er; oberten Landes Kolonisk des Islam. ,

Jm Islam scheidet sieh die Bevolkerung nach drr Eroberung in zwei in jeder Beziehung verschiedene und unZlTeiche Massen. Die numerisch bedeutendste isi die, welche man ayet nennt; die Mitglieder derselben werden nac? defen gezählt und bcsiehen ausschließlich aus unterjochten Ungiaubigen, die sich zum Christen: thum, zum Zudenthum, zur Religion der Magier oder zu irgend einer anderen Religion bekennen. Al]? smd d?!“ KOPFÜOUU' unier: worfen. Ueber dieser Vereinigung der Dtmmys oder nicht muhammedanischen Unterthemen, die das Rayet bilden, erhebt und behauptet sich die Oligarchie der Eroberer, die ihren Unterthanen den Ackerbau, die Künste und die Industrie “uberläßt. Diese Oligarchie besteht in einer Armee, ,und alle Mitglieder derseibey sind geborne Soldaten; die „moralische und politische Superior!- tät, welche fie sich anmaßt, bietet den schnetdendsien Kontrast dar mit der Erniedri ung, worin sie den Haufen der Befiétcn erhält. Sie lebt vom rtrage der Grundsteuer, und nur te und ihre Kinder können zu den Functionen der Verwaltung des Temxels und der Justiz zugelaffen werden. Die Organisatwn dieses hohe?- ren und herrschenden Theils der Bevölkerung der muselmanm- schen Staaten bietet ein-Schauspii-t'var, welcyrs mehr ohne In- teresse isi. Wenn man sich darauf beschränktr, die vollkommene Gleichheit, worin die Mitglieder dieser Gememde leben, so wn- die moralische Autorität darzulegen, .woran Alle Theil nehmen, und deren Jeder von ihnen fich bedient, um persönlich über die Aufrechthaltung der Ordnung zu wachen, so wäre man vcrsucht, eine republikanische Gesellschaft darin zu erblicken,

Der auf die höchske Spiße getriebene Nationalstolz, die ganz politischen Benennungen des Landes und des öffentlichen Schaßes, die Erwählung des Souverains durch die Bürger, oder wenigstens die Nothwendigkeie ihrer Zusiimmung zu seiner Thronbesteigung, alle diese Umstände untersiüßen eine solche Ansicht; aber damit hört auch alle Analogie auf, denn von dem Augenblicke an, wo das Volk die Autorität des Zmam proklamirt oder anerkannt hat, überträgt es ihm alle Gewalt und mischt fich auf keinerlei Weise mehr in die Regierungs=Angelegenheiten, die nunmehr-aus: schließlich Sache des Souverains find. Dieser, zugleich politisches und religiöses Oberhaupt, ist derPontifex, der Generalissimus und der oberste Richter des Islam; er ist unverießiich_ und unum- schränkter Gebierer, sobald er der feierlichen Verpfbchtung, nur den Ruhm und das Wohl des Islam vor Augen zu haben, einem Jeden strenge Gerechtigkeit zu Theil werden zu lassen und die Abgaben nach dem Buchsiabcn der geseßlichen Vorschriften zu erheben, treu bleibt; er ist der Mittelpunkt und der einzige Brenn: punkt der Regierung; Von ihm geht alle Gewalt aus, auf ihn wird sie auch wieder zurückgeführt; es giebt keine Corporation, die Einfluß auf ihn ausübt; unter der Verantwortlichkeit des Souvrrains ie en der Kadi und der Mufti die Geseße aus, kom: mandiren die “eneraieArmeen und verwalten Provinzen; sie sind nur Bevollmächtigte, die ganz von seinem Willen abhängen.

Wittenkchaft, (Kunst und Fitcratur.

Berlin. Die Königlich Schwedische musikalische Akademie zu Stockholm hat den Kapellmeister, Herrn C. Möser, zu ihremEhrem ;Msitgliede ernannt und demselben das Diplom darüber znkommcn a en.

Stettin, 20. Juni. Vorgcüxrn fand im großen Sessions-Zim- mer der hiesigen K'dni lichen Regierung der diesjährige General-Ven sammlung dcr Gesel" aft für ommerschc Geschichteund Altertbmns- kunde statt. Die zahlreich beachte Sitzung eröffnete der Secretatr der Gesellschaft, ])1'. H. Büttner, dadurch, daß er mit Brzng: nahme auf vgs Datum des Tages darauf aufmerksam machte, wredte im Verbältmffecxu einer früheren Zeit so ungemein gesieigerten Bc- mühungcn nm, rforschutzg der Deutschen Geschichte und demzufolge auch die zthrctchen Vereine, welche zu diesem Zwecke in den vcrjchtcx- denen „Theilen des Vaterlandes Zietsammengdetrcten snd , der„durch dre Freiheitskrtegc frischer belebten 5 ichtun es Deutschen Geistes ckan

rsprung verdanken. Aus_den1“"*ahres- erichte, welchen derselbemtt; tberlte, ging hervor, daß die Za [ der Mitglieder seit dem Zahl“? 1899 sich von 129 auf 395 gesteigert habe. Die Sammlungen der Gesell- schaft waren auch in dem ver offenen Jahre auf eine bemerkenswerihc Weise vermehrt worden: die tertbümer batten eine Zunahmevon 24- die Bibliothek von 91 Nummern auf uweisen. Mit besonderem Danke wurde anerkannt, daß durch Vcrmitte ung des Herrn Ober-Pkäsdcn- ten von Bontn Se. Excelienz der Herr Minisier Eichhorn skikk Summe von 125 Nthlr. zum Ankauf der Steinbrückschkn genealogi- schen Arbeiten imd Sammlungen bewilligt hatte.

Von den literarischen Unternehmungen, welche der Verein theils hervor erufen, tketls befördert hat, konnte ein neues Heft der Balti- schen tudien, erner die drei ersten Hefte des Pommerschen Wappen-

buches von dem Maler und Zeichenlehrer Bagmihl in Stettin, end- lich die vier ersten Probebogcn dcs (Jozjex pomermiae ci-"xziom-n'cm, herausgegeben von dem Gymnasai-Derektor 111. Hasselbach in Stettin, dem Professor 01". Koscgarten tn Greifswald und dem Archivar Baron von Medem in Stettin, vor elcgt werden. Am Schluse der Siyung berichtete der erstgenannte err über den ge en- wärtiJcn Stand des Unternehmens und gab zu leixh eine intere ante bisior sche Mittheilun über die Entstehung un die weiteren Schick- sale des Dregerschen oäex. Zuvor hatte der Professor Giesebrecht an einem höchst anziehenden Vortra e die Erwerbs-Tbeitigkcit der Wendischen Nation vom 8th Jahr andert bis ins 12er nach den Quellen geschildert. Er hatte diese „Schilderung aus seinen Wendi- schen Geschichten entnommen. dte binnen kurzem zum Drucke be- rctt seyn um) einen neuen Beweis eben werdcn, mitwclci) unermüd- lichem Fleiß und Mit wie gxwifsenßafter Treue Herr Giesebrecht nicht nur die dunxclfien Zeiträume unserer Geschichte zu erforschen versieht, sondern wie er die Resultate seiner Forschungen auch in an- gemessener und apsvrecbender Form dnrzuicgen weiß. Dieses Werk isi ebenfalls von Seiten der Gesellschaft durch Herbeischaffung derHülfs- mittel nach Kräften gefördert worden.

Stammbuch der ldblichen Ritter:Gesellschaft Unse- rer Lieben Frau auf dem Berge bei Alt-Bran: denburg, oder Denkmale des SchwammOrdens, heraus: gegeben von Rudolph Viarie Bernhard Freiherrn von StiUfried-Nattoniß. Berlin. In Kommission der Gropiusschen Buch: und Kunsthandlung. 1840. gr. Fol.

Man wird sich noch aus den Tagen der Huldigungsfcierim Jahre 1840 erinnern, dgß bei derselben unterden mimisch-plasitschen Dar- sieliungen auf einem der Fesie aucb dte_Stiftu11F des Marien- oder Schwanen-Ordens dgrci) Kurfürst Friedrich 11. 1 re Stelle gefunden. Wohl mag damals dre Sache Manchem gnbekannt und neu gewesen seyn; denn nur wenige Nachrichtcx: cxesitren darüber, und diese zer: sireut in Urkunden und _Speztalscbriften. Umso anerkennungswertber isi das Unternehmext, diesem Gegeniignde besondere Forschungen zu-

uwenden und ihn tn umfaffcnder Werft und nach sorgfältiger Prü- Zang und Zusammenüeiiung der Nachrichten und. durch Abbildung er betreffenden Denkmäler zyr Kenntntß des Publikums zu bringen. Solches wird aber beabsichtigt durch den Herrn Baron von Stili- fried-Ratxonitz, und bereits 1117t uns von dem Werke das ckfie Heftvor.

Es bildet dieses Heft gew_ ffermgßen die Basis des ganzen Wer- kes“ dcnn nächst einer allgemeinen Einleitung uber dteEntsiehun der Or en überhaupt und der geisilichen insbesondere, „enthält da elbe: [. eine Abdandiung über den Ursprung, échcxk und die Geschichte des Ordens; !. eme _bis daher noch unge anntc Urkunde über die ersie und eigentliche Stiftung des Ordens vom Jahre 1440 (also 3 Jahre früher, als man bisher angenommen) ; ]]l. das Ordenszeichen in drei Abbildungen: 1) nach der Stickerei auf einem Meß ewande in der Domkirche_zn BrandenburY 2) beim Wappen des urfürsicn Al- brecht Achilles, atis des ittcrsKonrad Grünenber Wappenbuche; 3) nach dem OriFmal-OrdenszetMn, was 17ch in cm Besitze Sr. Majestät des Kdn gs. riedrich Wilhelm 17. befindet.

Der Verfasser ru mt dieUntersiüizung, die ihm bei Ausarbeitung dieses Heftes mittelbar durch den Herrn Geheimen Staats-Minisier und General-Poümctsier von Nagler und durch den Herrn Gehei- men Ohcr-Regicrimgsratb G. W. von Raume“, unmittelbar durch den Kdnigltch Bayerischen Kämmerer Herrn vo_n Aufseß zu Aufseß und durch den Professor und rorektor Heffter tn Brandenburg zu Theil

eworden tü- und wnn cht für die Fortsetzung ähnlichen Beiiiand. er sollte ihm solchen nicht gern gewähren, bei einem Werke, was außer urkundlichen Quellxn und Nachrtchten alle Denkmäler zur df- fentltchen Anschauung „bringen „soll, welche die Ordens-Stiftung, das Ordens-Zetchen und die Mitgltxdcr des Ordens betreffen? Vorzugs- wetsx aber sollxn von den fürsiltcben, gräflichen, freiherrlichen und adeligen „Mitgliedern der Schwarm) - Gesellschaft iq weit als möglich bio rapbische Nachrichten, Portraits und Grabsteine, Wappen und

Ge äcbtnißtafeln_ geliefert werden, so wie; nicht minder der Stamm- baum ihrer Fa_nnlcc nnd die statutenmcißtg von jedem Mit licde des Ordens bre seiner Aufnahme zu bewe1sende vierschiidigc 21 ncnmfel. Zur Ausführung eines so umfassenden Planes bedarf es allerdings fremder Hülse und der Au munterung. _

Wir er auven uns bc dieser Gelegenheit nych auf drei andere Werke des_ Verfassers aufmerksam zu, machen, die von gleicher Liebe zur Geschichte setnxs Standes und insbesondere unseres Königlichen Hauses cugcn. Die Titel derselben lauten:

1) lterthümer und Kynsidenkmale des erlauchten Fauses Hohen- zonern. Berltn, in Kommission der Gryptusschen Bu : und Kunst- handlung. Bereits sind 3 Hefte erschienen; nächstens erfolgt das

vierte. 1Hizroß Fol.) .

2) onumenta 201113131111. Quellsammlun zur Geschichte des erlauchten Hauses der Grafeti von Zoiicrn und urggrafen von Nürn- berg, karlÉiwin Kommission ebenderselben Handlung. 1|es Heft. 1842. . o.

3)(Des Konrad Grünenberg, Ritters und Bürgers zu Coßen Wappenbuch. Volbracht am nunden Tag des Abrellen , do man zal

Tusendvierhundert dru und a tzi ja r. In Farben edruckt 010600110. Berlin, ebendas. YesHeft.1840, (kl. Fol.) g

Meteorologisrhc Beobachtungen.

*in-uc]! 10 Uhr.

1842. , Ularxona

Ike]! einmaliger 23. .)11111'. ck 6 [!"]11".

/ Kacbmittzxs keobaobtung.

2 Uhr.

335/30," p", 335,64,“ l'on, 335/71ml'dk. Quellwökmo 8,60 R. + 13/30 11. + 17,39 ];,t + 12,10 Ü. 1711180173711" [4,10 K. 7113111101111! . . . + 7/40 “* + 8/80 ll. + 7/60 Ü. [Zoäko'ö'kms 14/50 R. [)|-1115155101101“: 63 pkt. 50 ]1('t. 70 [We. Qusäön-tnozl),039„ki. ",es , "_ ______ triibe. 111310111311. balbbeiier. Uio-Lekockbz 0,009MKb . "'in-1 ....... N'. W. 17. W1mov-oebxe1+18,2 ' «011191121111. . . "_ „, N' _ + 9/40" .].ngmitnq; 335,55 pak... + 14,4" 11... + 7,9" 11... 61 yce. 17,

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